Pieruheiner Dublikationsargan der Gr. Bürgermeiſterei Viernheim. Anzeigeblatt von Viernheim, Weinheim, Käferthal und Umgebung. Iunſerate 10 Pf. pro Iſpaltige Erſcheint Mittwochs u. Samſtags und koſtet monatlich nur 30 Pfg. frei in's Haus gebracht. Per Poſt bez. pro Quart. M. 1.15. Redaction, Druck und Verlag: Eugen Baum, Viernheim. meiger ZuAusſchreibungen wirkſam u. billig Garmondzeile. Reclamen 20 Pf. pro Iſp. Zeile Nr. 71. San 4g, den 3. Septenber. 1892 Belehrung über das Weſen der von Cholerakranken in irgend einer Weiſe lichſt ſonnigen, luftigen Orte aufbewahrt Cholera u. das während der Cholera⸗ verunreinigt iſt. In Bezug hierauf iſt die werden. zeit zu beobachtende Verhalten. 1) Der Anſteckungsſtoff der Cholera be⸗ findet ſich in den Ausleerungen der Kranken, kann mit dieſem auf und in andere Perſonen und die mannigfachſten Gegenſtände gerathen und mit denſelben verſchleppt werden. Solche Gegenſtände ſind beiſpielweiſe Wäſche, Kleider, Speiſen, Waſſer, Milch und andere Getränke; mit ihnen allen kann, auch wenn an oder in ihnen nur die geringſten für die natürlichen Sinne nicht wahrnehm— baren Spuren der Ausleerungen vorhanden ſind, die Seuche weiter verbreitet werden. 2) Die Ausbreitung nach anderen Orten geſchieht daher leicht zunächſt da durch, daß Cholerakranke oder krank geweſene Per— ſonen oder ſolche, welche mit denſelben in Berührung gekommen ſind, den bisherigen Aufenthaltsort verlaſſen, um vermeintlich der an ihm herrſchenden Gefahr zu entgehen. Hiervor iſt um ſo mehr zu warnen, als man bei dem Verlaſſen bereits angeſteckt ſein kann und man andererſeits durch eine geeignete Lebensweiſe und Befolgung der nachſtehenden Vorſichtsmaßregeln beſſer in der gewohnten Häuslichkeit, als in der Fremde und zumal auf der Reiſe, ſich zu ſchützen vermag. 3) Jeder, der ſich nicht der Gefahr aus⸗ ſetzen will, daß die Krankheit in ſein Haus eingeſchleppt wird, hüte ſich, Menſchen, die aus Choleraorten kommen, bei ſich aufzu— nehmen. Schon nach dem Auftreten der erſten Cholerafälle in einem Orte ſind die von daher kommenden Perſonen als ſolche anzuſehen, welche möglicher Weiſe den Krank— heitskeim mit ſich führen. 4) In Cholerazeiten ſoll man eine mög— lichſt geregelte Lebensweiſe führen. Die Er— fahrung hat gelehrt, daß alle Störungen der Verdauung die Erkrankung an Cholera vor— zugsweiſe begünſtigen. Man hüte ſich des— wegen vor Allem, was Verdauungsſtörungen hervorrufen kann, wie Uebermaß von Eſſen Aufmerkſamkeit vorzugsweiſe dahin zu richten, daß die vom Reinigen der Gefäße und be⸗ 15) Diejenigen, welche mit dem Cholera⸗ kranken oder deſſen Bett und Bekleidung in ſchmutzter Wäſche herrührenden Spülwäſſer Berührung gekommen ſind, ſollen die Hände nicht in die Brunnen und Gewäſſer, auch alsbald desinfiziren(II. 2 der Desinfektions- nicht einmal in deren Nähe gelangen. Den Anweiſung). Ganz beſonders iſt dies er⸗ beſten Schutz gegen Verunreinigung des forderlich, wenn eine Verunreinigung mit den Brunnenwaſſers gewähren eiſerne Röhren Ausleerungen des Kranken ſtattgefundeu hat. brunnen, welche direkt in den Erdboden und Ausdrücklich wird noch gewarnt, mit unge⸗ in nicht zu geringe Tiefe desſelben getrieben reinigten Händen Speiſen zu berühren oder ſind(abeſſiniſche Brunnen). Gegenſtände in den Mund zu bringen, welche 7) Iſt es nicht möglich, ſich ein unver- im Krankenraum verunreinigt ſein können, dächtiges Waſſer zu beſchaffen, dann iſt es erforderlich, das Waſſer zu kochen und nur gekochtes Waſſer zu genießen. 8) Was hier vom Waſſer geſagt iſt, gilt aber nicht allein vom Trinkwaſſer, ſondern auch von allem zum Hausgebrauch dienendem Waſſer, weil im Waſſer befindliche Krank⸗ heitsſtoffe auch durch das zum Spülen der Küchengeräthe, zum Reinigen und Kochen der Speiſen, zum Waſchen, Baden u. ſ. w. die⸗ nende Waſſer dem menſchlichen Körper zuge— führt werden können. Ueberhaupt iſt dringend vor dem Glauben zu warnen, daß das Trinkwaſſer allein als der Träger des Krankheitsſtoffes anzuſehen ſei und daß man ſchon vollkommen geſchützt ſei, wenn man nur untadelhaftes Waſſer oder nur gekochtes Waſſer trinkt. 9) Jeder Cholerakranke kann der Aus- gangspunkt für die weitere Ausbreitung der Krankheit werden und iſt es deswegen rath— ſam, die Kranken, ſo weit es irgend angängig iſt, nicht im Hauſe zu pflegen, ſondern einem Krankenhauſe zu übergeben. Iſt dies nicht ausführbar, dann halte man wenigſtens jeden unnöthigen Verkehr von dem Kranken fern. 10) Es beſuche Niemand, den nicht ſeine Pflicht dahin führt, ein Cholerahaus. Ebeuſo beſuche man zur Cholerazeit keine Orte, wo größere Anhäufungen von Menſchen ſtattfinden(Jahrmärkte, größere und Trinken, Genuß von ſchwerverdaulichen] Luſtbarkeiten u. ſ. w.). Speiſen. Durchfall verurſacht oder den Magen ver⸗ dirbt. Tritt dennoch Durchfall ein, dann iſt Intereſſe nicht rauchen. ſo früh wie möglich ärztlicher Rath einzuholen. 5) Man genieße keine Nahrungsmittel, 11) In Räumlichkeiten, in welchen ſich Ganz beſonders iſt alles zu meiden, was Cholerakcanke befinden, ſoll man keine Speiſen a g f oder Getränke zu ſich nehmen, auch im eigenen land kommender Prieſter iſt unter cholera⸗ ähnlichen Symptomen leichterer Art hier er⸗ z. B. Eß⸗ und Trinkgeſchirr, Cigarren. 16) Wenn ein Todesfall eintritt, iſt die Leiche ſobald als irgend möglich aus der Be⸗ hauſung zu entfernen und in ein Leichenhaus zu bringen. Kann das Waſchen der Leiche nicht im Leichenhauſe vorgenommen werden, dann ſoll es überhaupt unterbleiben. Das Leichenbegängniß iſt ſo einſoch als möglich einzurichten. Das Gefolge betrete das Sterbe⸗ haus nicht und man betheilige ſich nicht an Leichenfeſtlichkeiten. 17) Kleidungsſtücke, Wäſche und ſonſtige Gebrauchsgegenſtände von Cholerakranken oder Leichen dürfen unter keinen Umſtänden in Benutzung genommen oder an Andere abge⸗ geben werden, ehe ſie desinfizirt ſind. Nament⸗ lich dürfen ſie nicht undesinfizirt nach anderen Orten verſchickt werden. Den Empfängern von Sendungen, welche derartige Gegenſtände aus Choleraorten enthalten, wird dringend gerathen, dieſelben ſofort womöglich einer Desinfektions⸗Anſtalt zu übergeben oder unter den nöthigen Vorſichtsmaßregeln ſelbſt zu desinfiziren. Cholerawäſche ſoll nur dann zur Reinig⸗ ung angenommen werden, wenn dieſelbe zuvor desinfizirt iſt. 18) Andere Schutzmittel gegen Cholera, als die hier genannten, kennt man nicht und es wird vom Gebrauch der in Cholerazeiten regelmäßig angeprieſenen medicamentöſen Schutzmittel(Choleraſchnaps ꝛc.) abgerathen. Cholera. München, 30. Aug. Ein von Helgo⸗ 12) Da die Ausleerungen der Cholera⸗ krankt und befindet ſich in der Iſolirbaracke kranken beſonders gefährlich ſind, ſo ſind die welche aus einem Hauſe ſtammen, in welchem damit beſchmutzten Kleider und die Wäſche Cholera herrſcht. Solche Nahrungsmittel, durch welche die Krankheit leicht übertragen werden kann, z. B. Obſt, Bemüſe, Milch, Butter, friſcher Käſe, ſind zu vermeiden oder nur in gekochtem Zuſtande zu genießen. ſtoffe verunreinigt ſein könnte, iſt ſtrengſtens entweder ſofort zu verbrennen oder in der Weiſe, wie es in einer Desinfektions-An⸗ weiſung angegeben iſt, zu desinfiziren. auf dem Wege der Beſſerung. Geſundheitszuſtand iſt hier ſehr gut. Kommandeur der 1. Der ſonſtige München, 30. Aug. General Helvig, Diviſion liegt ſchwer erkrankt an Cholera nostras im Garniſons⸗ lazareth.— Der Magiſtrat München 13) Man wache auch auf das Sorgfäl⸗ genehmigte in ſeiner heutigen Sitzung zu Insbeſondere wird tigſte darüber, daß Cholera-Ausleerungen Vorſichtsmaßregeln gegen die Cholera ein⸗ vor dem Gebrauch ungekochter Milch gewarnt. nicht in die Nähe der Brunnen oder der zur 6) Alles Waſſer, welches durch Koth, Waſſerentnahme dienenden Flußläufe u. ſ. w Urin, Küchenabgänge oder ſonſtige Schmutz- gelangen. ſtimmig die Summe von 50,000 Mk. Stuttgart, 31. Aug. Hier iſt am Montat ein Todesfall an der Cholera vor⸗ 9 14) Alle mit dem Kranken in Berührung gekommen. „ Braunſchweig, 31. Aug. Ein im Ber⸗ zu vermeiden. Verdächtig iſt Waſſer, welches gekommenen Gegenſtände, welche nicht ver⸗ 3 aus dem Untergrunde bewohnter Orte ent⸗ nichtet oder desinfizirt werden können, müſſen liner Eiſenbahnzug unterwegs unter cholera⸗ nommen wird, ferner aus Sümpfen, Teichen, in beſonderen Desinfektions- Anſtalten, ver- artigen Erſcheinungen ſchwer erkrankter Mann Waſſerläufen, Flüſſen, weil ſie in der Regel mittelſt heißer Dämpfe unſchädlich gemacht wurde bewußtlos in die hieſige Cholerabarake unreine Zuflüſſe haben. Als beſonders ge- oder mindeſtens ſechs Tage lang außer Ge- überführt. Ob aſiatiſche Cholsra, iſt noch fährlich gilt Waſſer, das durch Auswurfſtoffe brauch geſetzt und an einem trockenen, mög⸗- nicht feſtgeſtellt. 0 ö ö 1 5 9 . —— » Groningen, 31. Aug. Geſtern ſtarb ein; aus Hamburg zugereiſter Mann an Cholera. Gegen die Verbreitung der Seuche ſind Maßregeln getroffen. Hamburg, 31. Aug. Es wird defi nitiv feſtgeſtellt, daß vom 30. cr. bis Mitter⸗ nacht 508 Kranke und 268 Todte, alſo zu⸗ ſammen 716 Perſonen transportirt wurden, gegen 650 am 29. ds. Mts. Die Standes⸗ ämter ſind bis Abends 10 Uhr, auch Sonn— tags geöffnet. 400 Leichen liegen unbeerdigt im Exerzierſchuppen. Die Feſtſſellung der Perſönlichkeit iſt bisweilen ſchwierig, da ganze Familien ausgeſtorben ſind. Viele Bäcker, Krämer⸗ und Metzger⸗Geſchäfte wurden poli— zeilich geſchloſſen, weil unter den Angeſtellten Choleraerkrankungen vorgekommen ſind. Der Kriegsminiſter befahl, aus dem Altonaer Garniſons-Lazareth fünfhundert Betten an die Hamburger Krankenhäuſer zu liefern. » Brüſſel, 31. Aug. Der Independance zufolge erklärte der Profeſſor der Bacteriologie an der Univerſität Gent, Vauermengen, daß in Antwerpen die aſiatiſche Cholera herrſche. » London, 31. Aug. Das Reuter'ſche Bureau meldet aus Teheran vom 31. d. M., die Cholera laſſe nach. Geſtern ſind 200 Perſonen geſtorben. Neu aufgetreten iſt die Cholera in einem Dorfe in der Nähe von Repahan. In Hamadan Hazven trat die Cholera heftig auf. geutſchlaul. * Mainz. In der am Dienſtag ge⸗ ſchloſſenen Verſammlung, des Katholikentages wurde der römiſchen Frage, gleichlautend mit den früheren diesbezüglichen Reſolutionen, ange— nommen. * Bochum. Das Oberlandesgericht hat der F. Z. zufolge entſchieden, daß ſämmtliche angebliche Beleidigungsklagen Baare's die im Stempelprozeß ausgeſchieden wurden, mit der Stempel⸗Affaire in Eſſen verhandelt werden. “ Eſſen a. d. Ruhr. Bei der Feier aus Anlaß der Enthüllung des Denkmals für Al— fred Krupp, die einen glänzenden Verlauf nahm, machte Friedrich Krupp in ſeiner An⸗ ſprache die Mittheilung, daß ein Betrag von 500,000 Mk. zur Verfügung geſtellt ſei, um alten und invaliden Arbeitern einen fried⸗ lichen Lebensabend zu ſchaffen. Zu dieſem Zwecke ſollen kleine Einzelwohnungen mit Gärtchen in ſchöner und geſunder Lage er— richtet und zur freien lebenslänglichen Nutz— nießung vergeben werden. * Bremen. Im Freihafen wüthete im vierten Speicher Großfeuer. 800 Baum⸗ wollballen der Speditionsfirma Friedrich Nau— mann ſen. ſind verloren oder beſchädigt. Als Urſache des Feuers bezeichnet man Selbſt— entzündung der Baumwolle. Ausland. „Bern. Anläßlich einer Beſchwerde hatte die Bundesverſammlung entſchieden, kraft der Bundesverfaſſung dürfte kein Kanton das bei den Juden übliche Schächten verbieten. Es haben nun die oſtſchweizeriſchen Thierſchutz⸗ vereine dem Bundesrath 71,246 Unterſchriften ſtimmberechtigter Bürger eingereicht, worin ſie die Aufnahme folgender Beſtimmung in die Bundesverfaſſung verlangen:„Das Schlachten der Thiere ohne vorherige Betäubung vor Blutentzuge iſt bei jeder Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos verboten“. Dieſes ſogenannte formulirte Initiativbegehren muß dem Schweizervolk im genannten Wortlaut zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden. An der Bewegung haben ſich die Kantone Aargau mit 23,416, Bern mit 24.351, Zürich mit 16,476, St. Gallen mit 1870, Baſel(Stadt) mit 1201 Unterſchriften be— theiligt; weitere Unterſchriften lieferten Waadt, Neuenburg, Freiburg, Schwyz und Solothurn. ohne Debatte die Reſolution betreffs Für das Initiativbegehren hätten ſchon 50,000 Unterſchriften genügt. » Brüſſel, 31. Aug. bahn⸗Unfälle ſind auf der Brüſſel Antwerpener Opfer fielen. * Kaiſerslautern. Ein ſchwerer Unglücksfall ereignete ſich in der Jäniſch'ſchen Zwei neue Eiſen- Brauerei, welchem zwei Menſchenleben zum Die ledigen Brauburſchen Linie geſtern Abend vorgekommen. Es wurden Math. Müller und Otto Winkler wollten nur mehrere Waggon beſchädigt. Aus Nah und Fern. Viernheim. und»einnähen hat bereits begonnen. 1. ſich über den Niveauſtand eines Maiſchbottichs informiren und beugten ſich über die gährende Maſſe. Durch die entſtrömende Kohlenſäure ſind beide erſtickt und in den Böttiſch gefallen. 8 1 Das Tabakbrechen Ein dritter Brauer, welcher den Verunglückten Für Hülfe leiſten wollte, wurde wie wir hören, die Grumpen werden, wie wir erfahren, durch Herrn Jäniſch noch im letzten Moment 15 bis 16 Pfg. geboten. Von Seiten mehrerer zurückgeriſſen und zwei andere Brauer danken Landwirthe werden wir erſucht, die Tabak auch lediglich dem energiſchen Abhalten durch pflanzer darauf aufmerkſam zu machen, Ver- Herrn Jäniſch ihr Leben Inwieweit bei käufe von Grumpen ꝛc. nur auf feſtes Ge⸗ dieſ i u S 27 a em bedauerlichen Unglücksfall Selbſtver— beo t abzuſchließen und nicht, aufden Preis“, 0 0 f wie es häufig vorkommt. Der Landwirth hat bot zu wiſſen, erſt dann möge er in den Handel eintreten, wenn ihm der Preis gut— dünkt. — Wenn die Schwalben heimwärts zieh'n. In großen Zügen ſieht man gegen: wärtig die Schwalben trotz der hochſommer— lichen Witterung nach dem Süden ziehen. * Bensheim. Zum Beſten des Fonds für Errichtung eines Denkmals für weiland Sr. Kal. Hoheit Ludwig IV. in Darmſtadt findet Sonntag den 11. September in der Turnhalle des hieſigen Gymnaſiums ein Concert von 120 Sängern der verſchiedenen Geſangvereine in Darmſtadt ſtatt. Arrangeur iſt Herr Kammermuſiker Adolf Kugler in Darmſtadt. *» Bensheim. Dem, Mainzer Journal“ wird von hier geſchrieben: Als die Patrouille auf ihrer Nachts-Runde die Mannheimer Straße paſſierte, wurde in der Nähe der Schneider'ſchen Wirthſchaft auf dieſelbe ge— ſchoſſen. Ein Unteroffizier wurde am linken Arm leicht verwundet. Es ſind bereits zwei erſt kürzlich hierher verzogene Steinſchleifer, ſchulden oder ein verhängnißvoller Zufall umt. 8 vorliegt, vermögen wir vorerſt nicht anzugeben. das Recht, vom Käufer ſofort das feſte Ge- N 5 cht aulug * Ruſt. Am Mittwoch kam ein Land— wirth von Oberhauſen(Amt Emmendingen) beim Pflügen mit dem Pfluge in ein Hor⸗ niſſenneſt. Die Horniſſe kamen ſogleich in Schaaren heraus auf Roß und Mann zu. Dieſer floh; aber er vergaß dabei dem Pferde die Stränge zu durchſchneiden, weshalb das arme Thier von den wüthenden Inſekten ge— in denen man die Attentäter vermuthet, ver— haft worden. Die Unterſuchung, welche im Gange iſt, wird nähere Klarheit in der Affaire verſchaffen. f * Alzey. In der Gemarkung Schims— heim, Kreis Oppenheim wurde bei der Uater— ſuchung durch die Reblauscommiſſion ein Reblausherd entdeckt. Es iſt dies der erſte Herd, welcher in Rheinheſſen aufgefunden worden iſt. » Der Kaiſer in Mainz. Wie wir von zuverläfſiger Seite erfahren, wird Kaiſer Wilhelm in den erſten Tagen des Septbr., wahrſcheinlich ſchon am 5., in Mainz eintreffen. Die Vorbereitungen zum Emp— fange werden bereits getroffen. * Mainz. Der„Frkf. Zig.“ wird von hier geſchrieben: Im hieſigen Rochus- hoſpital hat ſich ein Steueraufſeher, dem wegen Blutvergiftung der Fuß amputirt werden ſollte, im Fieberwahn aus dem Fenſter in den Hof geſtürzt. Er war ſofort todt. Der Mann hatte ſich an einem roſtigen Nagel geritzt. f * Mainz. Den hieſigen Fiſchhandlungen und Delicateſſenhändlern wurde verboten, Fiſche, Fiſch- und Fleiſchwaaren aus Ham— burg zu beziehen. Alle von dort kommenden Poſtſtücke, Güter und Reiſegepäckſtücke werden auf dem Bahnhof desinfizirt. * Frankfurt. Ein Raub- und Mord⸗ anfall iſt am Montag Abend auf der Meer- felder Landſtraße im Stadtwalde, genau an derſelben Stelle, an welcher ſeiner Zeit Kuh— michel den Mord ausführte, gegen einen Schwager des Ermordeten, den Kartoffel— händler Schulmeier aus Meerfelde verübt worden. Der Angefallene kam noch lebend nach ſeiner Behauſung, verſtarb aber kurze Zeit, nachdem er noch einige Angaben gemacht hatte. Die Thäter ſind, wie die„Fr. Ztg.“ meldet, entflohen, und iſt von denſelben bis jetzt noch keine Spur vorhanden. plagt wurde, bis der Tod es von den Qualen erlöſte. Burkin, Che viot, Velour ca. 140 em breit à Mrk. 1.75 Pfg. p. Meter verſenden jede beliebige einzelne Meterzahl direct an Private Buxkin⸗Fabrik-Depot Oettinger& Co., Frankfurt a. Main. Muſter⸗Auswahl bereitwilliaſt franco. 1 0 ö Der Untergang zahlloſer Menſchen wird durch eine einzige ſchleichende Krankheit herbeigeführt. Wie die Fäulnis den kräftigſten Baum fällt, der Roſt Stahl und Eiſen zer ſtört, ſo richtet dieſe Krankheit die kräſtigſte Conſtitution zu Grunde. Es iſt Nervenzer⸗ rüttung mit ihren ewig wechſelnden Symp⸗ tomen, welche ſo viele Menſchen befallen hat. Mit leichten Symptomen ſchleicht ſich das Uebel in die Conſtitution und endet häufig mit Melancholie, Tiefſinn, Blödſinn, Wahn⸗ ſinn und treibt zum Selbſtmord. Als zuver⸗ läſſiges Mittel bei allen heilbaren Stadien nervöſer Zerrüttung beweiſt ſich, wie nach⸗ ſtehendes Zeugniß beweiſt, die Sanjana⸗Heil⸗ methode. Herr Hermann Barth zu Herold, Annabergerſtraße 4b., bei Thum in Sachſen, der ſich das Leiden durch Ueberanſtrengung im Berufe zugezogen hatte, ſchreibt: An die Sanjana⸗Company zu Egham,(England). Nachdem ich nun nach Gebrauch Ihrer Heil⸗ methode meine Geſundheit wieder vollſtändig er⸗ langt habe, bin ich Ihnen meinen größten Dank ſchuldig. Ich hätte nie geglaubt, daß bei meiner langjährigen Krankheit noch irgend welche Hilfe zu finden ſei und hat mich doch Ihre vorzügliche Heilmethode Gott ſei Dank hergeſtellt. Ich werde daher die Sanjana-Company allen Leidenden beſtens empfehlen und zeichne mit Hochachtung am 25. Juni 1890. Hermann Barth. Die Sanjana⸗ Heilmethode, beweiſt ſich von zuverlüſſigem Erfolge bei allen heilbaren Nerven-, Lungen und Rückenmarksleiden. Mau bezieht dieſes berühmte Heilverfahren jeder⸗ zeit gänzlich koſtenfrei durch den Sekretair der Sanjana⸗ Company, Herrn Hermann Dege zu Leipzig. Der heutigen Nummer dieſer Zeitung liegt ein Gewinnplan der Großen Geld Lotterie zu Metz(Looſe nur 1 Mark das Stück, 11 Looſe für 10 Mark, 28 Looſe für 25 Mark) bei, welcher geneigter Beachtung empfohlen wird.— Es wird gebeten Beſtellungen auf Looſe baldigſt zu machen. Vorausſichtlich werden die zur Ausgabe gelangten Looſe eheſtens vergriffen ſein. — —— 1 5— 5 Norddeniſcher Gland Bremen Beſte Reiſegelegenheit. 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Welche Erträge liefern die 5 5 mit Pfuhl gedüngten Kar⸗ toffeln gegenüber anderen 3 offe gen. 510 Mark läglich Düngemitteln? kann Jeder ohne Mühe in der]“ 6. Rentirt die Schweinezucht eu. freien Zeit als Nebenerwerb Schweinemaſt, und welche verdienen; bei einigem Erfolg Futterſtoffe ſollen wir mit iſt eine fortlaufende Rente ge⸗ Vortheil verfüttern? 2 ſichert. Offert. u. J. S. 50 an] Bei den jeden Bauern inte. Haaſenſtein& Vogler, A.⸗G.,] reſſirenden Fragen iſt vollzähliges Frankfurt a. M. 669 Erſcheinen erwünſcht. FFFEEFET c ĩ c Der Bedarf an Kohlen für „ iſt bei Kohlenhändler Schneidermeiſter ee angekauft und koſten bei offener Schifffahrt erholten gratis Muſterkarten in[pr. Ctr. Fettſchroth 59 Pfg. billigen Stoffen. Hohe Provi⸗ * 1. u. 2. Sorte Nußkohle 84 ſion. Franko⸗Zuſendung. Jedes„ 3. Sorte Nußkohle Maaß., (Schmiedkohle 75 Pfg.) Theodor Welter Die näheren Bedingungen in Nürnberg. werden bei der Verſammlung Aelteſtes Tuchverſandtgeſchäft nächſten Sonntag bekannt gegeben. 675 Der Vorſtand. Bekanntmachung. Am Montag den 5. September l. J., Vormittags 10 Uhr wird auf dem Rathauſe dahier verſteigert: 1. Das Umhacken von 7,5 ha Gelände im Gemeindewald. 2. Tüncher⸗ und Dachdeckerarbeiten im neuen Schulhauſe. 3. Das Ausputzen der Tränke am Mannheimerweg(Leimenkaute) an die Wenigſtnehmenden. 4. Die Bauplätze am Lorſcherweg ſ. g. Nußbaumgärten. 5. Eine große Allmend und verſchiedene andere Allmendenäcker an die Meiſtbietenden. Mittwoch den 7. und Donnerſtag den 8. September l. J. bis Vormittags 11 Uhr wird auf dem Rathauſe dahier 1. III. Ziel directe Steuern. 2. I. Ziel der Tilgungsrente. 3. Die Forſt⸗ und Feldſtrafe der III. Periode 1892/93 erhoben. Die hieſige Gemeinde beabſichtigt baldigſt von hieſigen Züchtern gezogene Ziegenböcke anzukaufen. Beſitzer ſolcher Thiere werden hierdurch erſucht ihre diesbezugliche Anträge bei uns zu ſtellen. Viernheim, den 30. Auguſt 1892. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim Blaess. 686 Nachſtehende Verordnungen bringen wir hiermit zur allge— meinen Kenntnißnahme. Viernheim, den 30. Auguſt 1892. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim Blaess. Heppenheim, den 18. Auguſt 1892. Betreffend: Maßnahmen gegen die aſiatiſche Cholera. Das Großherzogliche Kreisamt Heppeuhein an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Da die Möglichkeit beſteht, daß die in und um Paris aufge⸗ tretene aſiatiſche Cholera eingeſchleppt wird und plötzlich im Inland Erkrankungen an Cholera vorkommen, ſo müſſen jetzt ſchon Siche⸗ rungsanſtalten gegen den drohenden Ausbruch angeordnet werden. Durch die Erfahrung ſteht allgemein feſt, daß gewiſſe epidemiſche Krankheiten, darunter die Cholera, hauptſächlich da auftreten und ſich ausbreiten, wo der Boden durch fehlerhafte Einrichtungen— von den Abfällen des menſchlichen Haushalts, aus Abtritts⸗ und Senkgruben, Miſt⸗ und Jaucheſtätten, oder durch Anſammlungen anderer zur Fäulniß geneigter Stoffe verunreinigt iſt und keine gentgenden Vorkehrungen zur Entwäſſerung getroffen ſind. Wir beauftragen Sie daher, alsbald eine Reviſion ſämmtlicher Hofraithen Ihrer Orte vornehmen zu laſſen. Dieſe Reviſion ſoll ſich auf die in den einzelnen Hofraithen und deren nächſter Umgebung herrſchende Reinlichkeit erſtrecken. Insbeſondere iſt dem Zuſtand der Aborte, der Art des Ab⸗ fluſſes der flüſſigen Abgänge aus den Haushaltungen und aus Ge⸗ werbebetrieben, ſowie der Anſammlung feſterer der Fäulniß unter⸗ liegender Rückſtände aus dieſen die Aufmerkſamkeit zuzuwenden. Nicht mindere Beachtung verdient die Reinlichkeit beim Betrieb der Landwirthſchaft und Viehzucht. Es ſind daher die Dunggruben und die Abflüſſe aus dieſen einer Beſichtigung zu unterziehen, auch die Stallungen, insbeſondere die Schweineſtälle auf ihre Rein⸗ haltung zu prüfen. Beim Befund bedeutenderer Mißſtände werden Sie alsbald die Hausbeſitzer zur Entleerung der Aborte, Dung- und Senkgruben unter Anwendung von Desinfektionsmitteln, zur Abfuhr der Ab⸗ lagerungen feſterer Art aus dem Haushalt der Landwirthſchaft oder dem Gewerbebetrieb und zur Reinigung der Hofraithen überhaupt anhalten. Bei etwaiger Säumigkeit haben Sie alles Nothwendige auf Koſten der Säumigen vornehmen zu laſſen. Einer fortgeſetzten Ueberwachung bedarf insbeſondere die Rein⸗ haltung der innerhalb den Hofraithen und auf den Straßen be— findlichen Goſſen, Schlammfänge und Abzugsgräben. v. Granchy. 680 Indem wir auf unſer Ausſchreiben vom 18. Auguſt Bezug nehmen, ordnen wir hierdurch für Viernheim an, daß die Dung⸗ und Abtrittsgruben, die Privatſchlächtereien und ſonſtigen Gewerbe⸗ lokalitäten mit fäulnißſähigen Abgängen, ſowie die vorhandenen Kanäle und Rinnſale einer alsbaldigen Entleerung, gründlichen Reinigung und Durchſpielung mit nachfolgender Uebergießung mit Kalkmilch unterzogen werden. Nach dieſer Reinigung darf keine Jauche in die Straßenrinnen und Waſſerläufe abfließen gelaſſen werden. Im Bahnhof iſt eine reichliche Spielung der Piſſoire und Abtritte vorzunehmen, worauf mit Chlorkalk nachzuſtreuen iſt. Die Polizei⸗Organe haben„die ſtrenge Durchführung dieſer Maßregel zu überwachen, und weiſen wir darauf hin, daß Zu⸗ widerhandlungen gegen dieſe unſere Anordnungen nach Art. 349 des Polizeiſtraf⸗Geſetzss eventuell nau§ 227 des Polizeiſtrafgeſetz⸗ buches ſtrafhar ſind. v. Granch. Bekanntmachung. Heppenheim, den 20. Auguſt 1892. Betreffend: Die öffentlichen Tanzmuſiken. Das Proß herzogliche Kreisamt Heppenheim an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Unter Bezugnahme auf unſer gedrucktes Ausſchreiben vom 10. Juni 1887 beauftragen wir Sie die Wirthe in Ihren Bürger⸗ meiſtereien widerholt nachdrücklich darauf aufmerkſam zu machen, daß Ihnen die Tanzerlaubniß längere Zeit hindurch werde ver⸗ weigert werden, wenn es zu unſerer Kenntniß kommen ſollte, daß ſie Knaben und Mädchen vor vollendetem 17. Lebensjahr bei öffent⸗ lichen Tanzgelegenheiten auf dem Tanzboden oder in den Wirth. ſchaftslokalitäten zulaſſen. Wir machen es Ihnen zur beſonderen Pflicht, genau zu über⸗ wachen, ob die Wirthe dieſer Anordnung nachkommen. In jedem Bericht wegen Nachſuchens eines Wirthes um Tanz— konzeſſion iſt gewiſſenhaft und beſtimmt anzugeben, ob er bei der letzten bei ihm ſtattgehabten öffentlichen Tanzgelegenheit Knaben und Mädchen, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben auf dem Tanzboden oder im Wirthſchaftslocal zugelaſſen hat. 687 v. Granecy. Ohmetgras⸗Verſteigerung. Das Ohmetgras von den Wieſen zu Seehof wird Freitag den 9. und Samſtag den 10. September d. J. ſe Morgens um 9 Uhr beginnend, in den Hallen und zwar am erſten Tage im oberen, am zweiten Tage im unteren Theile des Gutes, loosweiſe verſteigert. 688 Ehrhardt, Rentmeiſter. Grosses Preiskegeln. Nächſten Montag den 5. Sept. d. J. findet im Gaſthauſe zur„Roſe,“ nachmittags 3 Uhr beginnend, ein — 2 Vreislegeln ſtatt. Die einzelnen Preiſe ſind im Gaſthauſe zur„Roſe“ zur Anſicht ausgeſtellt. Hierzu la det freundlichſt ein 689 Jean Dietz zur Roſe. Ich warne hiermit Jedermann Stein kohlen von meinem Manne weder etwas per Fenin 85 Pfg. hat zu ver abzukaufen noch demſelben etwas kaufen zu borgen, da ich mit meinen 67 6 6 eorg Pfützer. Kindern genöthigt bin, getrennt von ihm zu leben und daher Anſpruch auf das Inventar habe. Frau Johannes Ringhof ll. 690 geb. Schmidt. . Tarte, weisse Haut, 2 jugendfriſchen Teint erhält man ſicher, eee Sommeroproooen eee Paris 1889: Goldene Medaille. „Unbezahlbar“ iſt Crͤme Grolich zur Ver⸗ ſchönerung und Verjüngung der Haut. Unfehlbar gegen Som⸗ mer⸗ und Leberflecke, Miteſſer, 3 Naſeuröthe ꝛc. Preis 1.20 Mk. verſchwinden unbedingt beim tägl. Gebrauch von Groli ſeife dazu 80 Er⸗ Bergmann's Lilienmilch- Seife 3 1 9. 771 v. Bergmann& Co. Dresden, à St 50 Pf. bei: M Jöſt in Viernheim. ſi 100,000 Stück Jäche für Kartoffeln, Getreide ete., einmal gebraucht, groß, ganz und ſtark, a 25 und 30 Pfg. Probeballen v. 25 Stück verſ. u. Nachn. u. erbittet Angabe der Bahnſtation(621 „ Mendershausen, Cöthen i. Anh. J. Gtolich in grünn. Crôme Grolich iſt ein reines in Tiegel gefülltes weiches Sei⸗ fenpräparat, daher kein Geheim⸗ mittel! Käuflich in Par fumerie⸗, Droguenhandlungen und bei Friſeurs. 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