1 609 Ant 1 fund L funen dern velht L echt wit un besten allen II Erſcheint Mittwochs u. Samſtags und koſtet monatlich nur 30 Pfg. frei in's Haus gebracht. Ber Poſt bez. pro Quart. M. 1.15. Redaction, Druck und Verlag: W. Bingener, Viernheim. —— * Weiget * 7 — Publikationsorgan der Gr. Bürgermeiſterei Piernheim. Anzeigeblatt von Piernheim, Weinheim, Räferthal und Umgebung. ZuAusſchreibungen wirkſam u. billig Inſerate 10 Pf. pro Iſpaltige Garmondzeile. Reclamen 20 Pf. pro Iſp. Zeile Nr. 95. Mittn eg, der W. Heenber. 1803. Zur Tabakſteuerfrage. Der Entwurf des Tabakfabrikatſteuer⸗ geſetzes liegt jetzt vor. War im Anfang die Anſicht verbreitet, der neue Geſetzentwurf ſchaffe eine Erleichterung wenigſtens in den Controll— beſtimmungen für den Pflanzer, ſo iſt eher das Gegentheil der Fall.— Wir laſſen zum beſſeren Verſtändniſſe und weil für die meiſten unſerer Leſer von beſonderem Intereſſe nachſtehend die Controllbeſtimmungen für den Pflanzer im Wortlaut(mit Fortſetzung in nächſter Nr.) folgen: Controlle der Pflanzer. § 17. Die Pflanzer ſind verpflichtet, ber Steuerbehörde des Bezir's bis zum Ablauf des 15. Juli die von ihnen mit Tabak be⸗ pflanzten Grundſtücke einzeln nach ihrer Lage und Größe genau und wahrhaft ſchriftlich anzumelden. Die Anmeldung der erſt nach dem 15. Juli bepflanzten Grundſtücke muß ſpäteſtens am dritten Tage nach der Been⸗ digung der Bepflanzung geſchehen. Bei der Anmeldung der Grundſtücke iſt ſogleich anzu⸗ geben, wo der Tabak getrocknet werden ſoll. Sollen hierin Aenderungen eintreten, ſo ſind dieſelben vorher anzuzeigen. § 18. Der Pflanzer haftet für die Ge⸗ ſtellung des Tabaks zur Verwiegung und für deſſen rechtzeitige Räumung. Dieſe Verpflich⸗ tung geht, wenn nach der Anmeldung und vor vollendeter Ernte ein Wechſel in der Perſon des Inhabers des Gtundſtückes ein⸗ tritt, auf den neuen Inhaber über, falls nicht Genehmigung der Steuerbehörde und unter den von ihr feſtzuſetzenden Sicherungsmaß⸗ regeln beſtimmt wird, daß die Verpflichtung noch von dem bisherigen Inhaber zu erfüllen ſei. Von jeder Veränderung in der Perſon des Inhabers des Grundſtücks iſt der Steuer behörde binnen 3 Tagen nach dem Eintritt eine ſchriftliche von dem neuen Inhaber und im Falle der freiwilligen Veräußerung auch von dem bisherigen Inhaber zu unterzeich⸗ nende Anzeige zu machen. Mit Genehmigung laſſen. Ueber das Ergebniß der Verwiegung der Steuerbehörde kann der Pflinzer die ihm wird ihm auf Verlangen eine Beſcheinigung obliegenden Verpflichtungen einem Rohtabak⸗ ertheilt. händler, Fabrikanten oder andern Pflanzer“ ß 20. Bis zum 1. Auguſt des auf das übertragen. Ohne Genehmigung der Steuer- Erntejahr folgenden Jahres hat der Pflanzer behörde darf der Pflanzer vor der Verwiegung den geernteten Tabak entweder an einen an⸗ ſich des Tabaks nicht entäußern. Bei der gemeldeten Rohtabakhändler oder Fabrikanten Veräußerung von gepfändeten oder zu einer abzuliefern, oder auf eine öffentliche Nieder- Erb- oder Konkursmaſſe gehörigem Tabak lage oder ein unter amtlichen Mitverſchluß gehen die Verpflichtungen des Pflanzers ohne ſtehendes Privatlager oder in das Ausland weiteres auf den Erwerber über. Dieſer iſt zu bringen. Von der Steuerbehörde iſt eine der Steuerbehörde von demjenigen, der die angemeſſene Verlängerung dieſer Friſt zu be⸗ Veräußerungen vorgenommen hat, namhaft willigen, wenn das Bedürfniß hierzu nachge⸗ zu machen. wieſen wird und eine Steuergefährdung nicht d 19. Die Verwiegung des Tabaks, ein- zu befürchten iſt. Tabak, der nicht rechtzeitig ſchließlich der Grumpen, des Bruchs und auf die angegebene Weiſe geräumt wird, iſt ſonſtiger Abfälle, geſchieht nach der Trocknung auf Anordnung der Steuerbehörde auf Koſten und vor Beginn der Fermentation, ſpäteſtens des ſäumigen Pflanzers in die nächſtgelegene am 31. März des auf das Erntejahr folgen- öffentliche Niederlage zu bringen. den Jahres bei der Steuerſtelle des Bezirks§ 21. Der Pflanzer muß ſich von den oder der nach Bedürfniß eingerichteten beſon- inländiſchen Käufern ſeines Tabaks über deſſen deren Verwiegungsſtelle. Die oberſten Landes⸗ Verkauf und Uebergabe, ſoweit dieſe nicht finanzbehörden ſind ermächtigt, ausnahms- vor der Steuerbehörde geſchehen, eine Be⸗ weiſe zu geſtatten, daß die Verwiegung erſt nach dem 31. März, jedoch ſpäteſtens bis zum 31. Mai des auf das Erntejahr folgenden Jahres geſchehe. Die Steuerbehörde hat nach Anhörung der Gemeindebehörde die Zeit, wann, oder die Friſt, bis zu deren Ablauf die Vorführung zur Verwiegung geſchehen muß, zu beſtimmen und durch die Gemeinde— behörden in ortsüblicher Weiſe bekannt machen zu laſſen. Wo das Bedürfniß vorliegt, die Verwiegung der Grumpen und Sandblätter früher, als diejenige des Oberguts, zu ver⸗ anlaſſen, hat die Gemeindebehörde einen be ſonderen Termin für die Verwiegung der Grumpen, ſowie der Sandblätter zu bean— tragen. Der zur Verwiegung zu ſtellende Tabak iſt der Verwiegungaſtelle ſchriftlich an⸗ zumelden. Handdienſte hat der Inhaber des Tabaks zu verrichten oder auf ſeine Koſten verrichten zu Die bei der Verwiegung nöthigen ſcheinigung ausſtellen laſſen. Die Beſchei⸗ nigung muß enthalten: den Namen und Wohnort des Verkäufers und des Käufers, den Ort der Beſtimmung des Tabaks, deſſen Gewicht und Beſchaffenheit(ob fermentirt oder unfermentirt), den Ort und die Zeit der Ausſtellung. Die Unterſchrift unter der Be— ſcheinigung iſt durch einen zur Führung eines amtlichen Siegels berechtigten Beamten zu beglaubigen. Die Verſendung des Tabaks nach öffentlichen Niederlagen oder unter amt⸗ lichem Verſchluß ſtehenden Privatlagern oder nach dem Auslande iſt der Steuerbehörde an⸗ zumelden. § 22. Bis zum 10. Auguſt des auf das Erntejahr folgenden Jahres oder zim Falle des§ 2 Abſ. 2 innerhalb 10 Tagen nach Ablauf der Friſt hat der Pflanzer der Steuer⸗ behörde die Räumung der bei der Verwiegung feſtgeſtellten Tabakmenge durch Einreichung +4LEXA oder: Auf dunklen Wegen. Roman von E d. Wagner. (Nachdruck verboten.) 36. Fortſetzung. Es wurde an die Thüre geklopft und auf Alaxa's„Herein“ erſchien der Wirt mit dem Fremdenbuch, Feder und Tinte. „Wollen Sie ſo gütig ſein, Miß, Ihren Namen hier einzutragen?“ ſagte er.„Und wenn Sie etwas begehren, ſtehe ich zu ihren Dienſten.“ Alexa ſchrieb ihren Namen ein. „Ich gedenke einige Wochen hier zu bleiben,“ ſagte ſie,„vielleicht auch länger, wenn es mir ge— fällt; deßhalb wünſche ich mir eine Dienerin zu engagieren, eine ältliche, gut empfohlene Perſon. Wollen Sie ſo freundlich ſein, ſich nach einer ſolchen für mich umzuſehen?“ „Ich will zu meiner Frau gehen,“ entgegnete der Wirt.„Die weiß in ſolchen Dingen beſſer Beſcheid als ich. Ich will Sie Ihnen ſogleich zuſchicken.“ Er entfernte ſich und wenige Minuten ſpäter erſchien ſeine Frau. Sie hatte ein gutmütiges Geſicht. Alexa grüßte ſie höflich und trug ihr An— liegen vor. „Was iſt das für ein Schloß dort in der Ferne?“ fragte ſie, nachdem die Wirtin ihr ver— ſprochen hatte, eine taugliche Dienerin herbeizu— ſchaffen und zwar in der Perſon einer Mrs. Goff, die, wie ſie erzählte, früher Dienerin im Schloſſe Zeugin vor Gericht geſtanden hatte. Montheron geweſen war und auch als Blicken betrachtete. erklärte ſie ſich geübt in den Obliegenheiten einer —— „Das iſt Mont Heron, der Sitz des Mar- quis von Montheron,“ antwortete die Wirtin. „Die erſte Frage, welche alle Fremden gewöhn⸗ lich thun, betrifft dieſes Schloß. Ich nehme an, Sie haben davon gehört,— doch es iſt möglich, daß Sie nichts davon wiſſen, da Sie noch ſo jung ſind. Es trug ſich dort das Drama von Montheron zu. Haben Sie davon gehört?“ „Ich habe die Geſchichte gehört,“ antwortete Alexa;„aber ich möchte ſie wohl noch einmal hören.“ „Ich werde ſie Ihnen gelegentlich gern er— zählen, Miß. Ich habe ſchon hundertmal meinen Gäſten erzählt, bin aber nicht müde geworden, ſie zu wiederholen.“ „Was bedeutet die Flagge auf dem Thurm?“ fragte Ulexa. „Sie bedeutet, daß der Marquis zu Hauſe iſt. Er war ſonſt faſt beſtändig auf Reiſen; aber im letzten Jahre war er zu Hauſe, ausge⸗ nommen während der Londoner Saiſon.“ „Iſt er ſehr beliebt?“ „Der Marquis? Ja, er iſt allgemein be— liebt, und mehr noch in London, als hier, wie ich höre; aber Jedermann ſieht ihn gern und er hat viele Freunde.“ Hiermit war das Geſpräch zu Ende und bald darauf verabſchiedete ſich die Wirtin von Alexa. Nach Ablauf von einer Stunde kam ſie ſchon mit Mrs. Goff zurück. Die Erſcheinung der Letzteren gewann ſogleich die Gunſt Alexa's. Sie war eine ruhige, ältliche Perſon, einfach ge⸗ kleidet, und hatte ein ehrliches, gutmütiges und angenehmes Geſicht. Sie machte eine tiefe Ver⸗ beugung vor Alexa, welche ſie mit forſchenden Auf die Frage des Mädchens ——————— 2—ↄ rũ Kammerzofe. Sie wurde engagiert und trat ſofort ihre neue Stelle an. „Und nun“, ſagte Alexa zu der Wirtin, „wollen Sie mir etwas Eſſen heraufſchicken; ſpäter will ich einen Spaziergang auf dem Hafen⸗ damm machen und Mrs. Goff ſoll mich begleiten.“ „Bitte, nennen Sie mich Marjory, Miß,“ ſagte Mrs. Goff, als die Wirtin fort war.„Ihr liebliches Geſicht und ihre Freundlichkeit haben bereits mein Herz gewonnen.“ „Nennen Sie mich Miß Alexa,“ verſetzte das Mädchen ruhig, welche fühlte, daß die Worte der Frau keine bloße Schmeichelei, ſondern ein Ausbruch der Herzensempfindung waren. Sie trat wieder an das Fenſter und blickte hinüber nach dem alten Schloſſe mit der ſtolz vom Turm herabwehenden Flagge. Sie brannte vor Begierde, von ihrer neuen Dienerin die Geſchichte der Mordthat von Montheron zu hören, aber ſie beherrſchte ihre Ungeduld. „Ich will bis zum Abend warten,“ ſprach ſie zu ſich ſelbſt.„Es iſt ſchon ein kleiner Schritt nach vorwärts, daß ich mir eine Dienerin geſichert gabe, welche zur Zeit des Mordes auf dem Schloſſe und eine Zeugin vor Gericht war. Es mag ſich im Laufe der Zeit etwas zugetragen haben, was einen Lichtſtrahl in das Dunkel wer⸗ fen kann. Ich will mich gedulden bis heute Abend, und dann ſoll dieſe Frau mir das„Drama von Montheron“ erzählen.“ Fortſetzung folgt. — Von dem erſten Schlag und Streich Fällt ein großer Vaum nicht gleich; Was auf einmal nicht gelingt, Zeit und Fleiß zu Wege bringt. Schöne Worte machen das Kraut nicht fett. der Beſcheinigungen nachzuweiſen, falls dieſer Nachweis nicht ſchon vorher erbracht iſt. Da⸗ bei kann für den nach der Verwiegung ein— getretenen Gewichtverluſt durch Lagerung und Fermentation ein Abzug zugeſtanden werden. Außerdem kommt in Abzug der nach der Ver⸗ wiegung unter amtlicher Aufſicht vernichtete oder durch Unglücksfall zu Grunde gegangene Tabak. Wegen der bei Unglücksfällen zu machenden Anzeige und des bei der Schadens— ermittelung einzuhaltenden Verfahrens ſind die vom Bundesrath zu erlaſſenden Anord— nungen zu beobachten. Bewirkt der Pflanzer vor der Räumung eine Entrippung des Ta— baks, ſo kann neben dem Abzug für etwa zur Denaturirung oder Vernichtung vorgeführte Stengel und ſonſtige Abfälle noch für den durch Entrippung herbeigeführten anderweiten Gewichtsverluſt(Abſtäuben u. ſ. w.) ein Ab— zug gewährt werden. § 23. Für diejenigen Tabakmengen, welche entweder der Verwiegung entzogen werden, oder deren Räumung nicht nachgewieſen wird, hat der Pflanzer— außer der etwa ver— wirkten Strafe— eine Steuer von 90 Mk. für 100 Kilogramm baar zu entrichten. § 24. In Betreff der Behandlung der Pflanzungen ſind die folgenden Vorſchriften zu beachten: 1. Alle vor der Ernte entſtehenden Abfälle (Spindeln, Geize, mißrathene Pflanzen u. ſ. w.) ſind auf dem Felde ſofort zu vernichten. Will der Pflanzer den angepflanzten Ta⸗ bak vor der Ernte umpflügen, oder auf ſonſtige Weiſe vernichten, ſo iſt hiervon der Steuerbehörde Anzeige zu machen. Späteſtens am zehnten Tage nach dem Abblatten müſſen, ſoweit die Steuer⸗ behörde nicht eine längere Friſt geſtattet hat, die Pflanzen abgehauen oder in anderer Art beſeitigt werden. Die Er— zielung einer Nachernte(das Geizenziehen) iſt der Steuerbehörde vorher anzumelden. (Fortſetzung folat.) heuiſchland. Berlin, 27. Nov. Die„Voſſiſche Ztg.“ ſpricht in einem längeren Artikel ſcharf gegen die geplante Mehrbelaſt ung des deutſchen Volkes; bei der Durchführung der Pläne der Regierung werde die Verkehrsfreiheit außer— ordentlich eingeſchränkt, Niemand ſei künftig vor einer Hausſuchung ſicher, kein Gewerb— treibender könne einen Betrieb nach Belieben eröffnen, die Verpflichtungen der Tabak- und Weinhändler würden fernerhin übermäßige, da die Behörde alles verſagen könne und jedes Detail vorſchreibe. Auch das Stempel— ſteuergeſetz ſei mit denſelben Plackereien ver— knüpft. Leipzig, 27. Nov. Die Petition der hie⸗ ſigen Tabakintereſſenten und Conſumenten gegen die Tabakſteuer iſt mit nahezu 30 000 Unterſchriſten an den Reichstag abgegangen. Ausland. Rom, 27. Nov. Das Miniſterium Giolitti hat demiſſionirt.— Nach der„Corriſpondenza Verde“ ſollen viele italieniſche Deputirte einen Antrag auf Herabſetzung der königlichen Civilliſte einbringen wollen. Auf dem Turiner volkswirthſchaftlichen Kongreß iſt von den Konſervativen bereits derartiges vorbereitet. Aus Nah und Fern. * Viernheim, 29. Nov. Der Ge⸗ burtstag Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs wurde am letztverfloſſenen Samstag Abend vom hieſigen Kriegerverein und Militärktieger— verein Haſſia und unter Betheiligung einiger Gäſte im„Freiſchütz“ feierlich begangen. Der Abend verlief in ſchönſter Weiſe. Das Hoch auf den Großherzog brachte der Präſident des Kriegervereins, Herr Mandel, aus, welchem Herr Alter ebenfalls mit einem ſolchen folgte. Herr Forſſwart Bauer toaſtete auf Kaiſer Wilhelm II. Sämmtliche Hochs fanden freu— digen Widerhall. Leider muß wieder erwähnt werden, daß die Betheiligung am Geburtsfeſte gleichwie am Namenstage des Landesfürſten eine äußerſt ſchwache war. Liegen dem Fern— bleiben Vieler auch keine böswilligen Gründe unter, ſo macht die ſo ſehr geringe Theilnahme bei patriotiſchen Feſten doch keinen guten Ein⸗ druck. Ein Verſchweigen dieſer Thatſache hat keinen Zweck und beſſert nichts. Es müßte doch auch in unſerer großen Gemeinde zu erreichen ſein, was ſchließlich in jedem kleinen Dorfe möglich und der Fall iſt. Hoffentlich ändert ſich dahier bis nächſter Gelegenheit hierin auch manches, was nur zu wünſchen und mit Freuden begrüßt werden könnte. * Viernheim, 29. Nov. Die Stim⸗ men gegen die neue Tabakſteuer⸗ Vorlage mehren ſich in den letzten Tagen ganz bedeutend und iſt es wohl jetzt ſchon fraglich, ob die Vorlage in dieſer Form vom Reichstage angenommen wird. Trotzdem iſt es geboten, mit allen geſetzlichen Mitteln einer ev. Annahme dieſes Geſetzentwurfes durch die Volsvertretung entgegenzuwirken. Zu dieſem Zwecke werden von vielen Orten Deutſchlands Petitionen an den Reichstag geſandt, worin unter Darlegung der Gründe um Ablehnung der Regierungsvorlage erſucht wird. Wie wir hören, werden auch hier Liſten zur Samm⸗ lung von Unterſchriften für eine diesbezügliche Petition in Umlauf geſetzt werden; ferner liegt eine Liſte bei der Firma J. Weißmann jr. und im Gaſthous Zum Engel auf. Im Intereſſe unſerer Tabakbau treibenden Be⸗ völkerung iſt es gewiß, wenn dieſe Petition zahlreiche Unterſchriften findet; denn darüber braucht man ſich einer Illuſion hinzu⸗ geben, daß bei Annahme der Vorlage nicht auch der Tabakbau ganz empfindlich getroffen wird, trotz der Erhöhung des Schutzzolles für inländiſchen Tabak, die aber in Wirklichkeit keinen Schutz bedeutet. Daß bei einem In⸗ krafttreten des neuen Tabakſteuergeſetzes der Konſum der früheren billigeren Tabake und Cigarren zurückgeht, iſt unausbleiblich, und daß dadurch gerade der einheimiſche Tabakbau am meiſten zu leiden hat, bedarf wohl kaum einer Erwähnung. Was aber ein Zurück⸗ oder Eingehen des Tabakbaues für die Tabak bauenden Gegenden Deutſchlands heißt, iſt Jedem klar, der mit den Verhält— niſſen einigermaßen vertraut iſt. Für Viern⸗ heim, welches in Bezug auf ſeinen Tabakbau einen ſehr guten Ruf hat, der ſich ſeit der letzten Tabakernte noch mehr gefeſtigt, iſt die Tabakſteuerfrage von großer Wichtigkeit, da die Erhaltuug ſeines Tabakbaues für dasſelbe viel, wenn nichts alles bedeutet. Man ſorge deshalb bei Zeiten vor, und im Augenblick kann dies nicht beſſer geſchehen, als durch einmüthigen Proteſt gegen den Tabakſteuer— geſetzentwurf; verſäume Niemand, ſeine Unter- ſchrift für die Petition an den Reichstag zu geben und nehme Keiner die Sache leicht. Nicht allein die Fabrikation wird, wie man vielfach Glauben machen will, von der event. Durchführung des neuen Steuergeſetzes ge— troffen, ſondern und daß ſei nochmals hervor— gehoben, in zweiter Linie auch der Pflanzer. An der Spitze d. Bl. finden die Leſer die Controllbeſtuimmungen für den Pflanzer. Große Erbauung wird das Leſen derſelben den Letzteren gewiß auch nicht bereiten. Von einer angeblichen Erleichterung iſt darin nichts enthalten. * Viernheim, 29. Nov. Vor einigen Tagen machte ſich dahier ein von Feudenheim nach hier zu einer Beerdigung gekommener Wann einer Majeſtätsbeleidigung dadurch ſchuldig, daß er ſich in unfläthigen Redens⸗ arten über Kaiſer Wilhelm II. erging. Wie verlautet, iſt Anzeige erfolgt und haben bereits Vernehmungen ſtattgefunden, ſodaß für den Maulhelden die Sache einen böſen Ausgang nehmen dürfte. Viernheim, 29. Nnuv. Als ein wirkſames Mittel gegen die Influenza (Grippe), welche gegenwärtig wieder allent⸗ halben auftritt, wird ein gequirltes Ei mit Zitronenſaft empfohlen. Viernheim, 29. Nov. Eine außer⸗ ordentliche Viehzählung wird am 1. Dezember ds. Is. in Deutſchland vorgenommen werden. Wie verhindert man das Schwitzen und Gefriren der Fenſter? Das iſt oft eine ſtete Quelle des Aergers, da alle Bemühungen, die Eisbildung von ſolchen Fenſtern, welche ſich nicht durch kühle Luftſtrömungen von ſelbſt freihalten, zu verhindern, meiſt vergeb⸗ lich ſind. Man löſe ſelbſt oder laſſe ſich beim Droguenhändler oder Apotheker 55 Gramm Glycerin in einem Liter verdünnten(73 vom Hundert, nicht denaturirten Spiritus auf⸗ löſen, dem zur Beſſerung des Geruches irgend ein geeigneter Stoff, z. B. Bernſteinöl, zuge⸗ ſetzt werden kann. Sabald die Miſchung waſſerklar geworden iſt, reibt man die innere Fläche des Fenſters mit einem Fenſterle der oder Leinwandlappen, die mit der Flüſſig keit angefeuchtet ſind, ab. Dies verhindert nicht blos das Gefrieren, ſondern auch das Schwitzen der Fenſter. Darmſtadt, 27. Nov. Die Großh. obere Medzinalbehörde in Darmſtadt hat aus Anlaß des ſtarken Auftretens der Jufluenza in allen Theilen unſeres Landes eine genaue ſtatiſtiſtiſche Aufnahme über den Verlauf jedes einzelnen Falles der Krankheit durch die Aerzte angeordnet. Gernsbach, 25. Nov. Ein Fall von Blutvergiftung, welcher ernſtlich zur Vorſicht mahnt, hat ſich hier ereignet. Der in den 50er Jahren ſtehende Verladearbeiter Karl Haug verletzte ſich am vorigen Freitag bei der Arbeit an einem Nagel, anſcheinend ganz unbedeutend; es trat Blutvergiftung ein und in wenigen Tagen war der Unglückliche eine Leiche. Mainz, 26. Nov. In einer hieſigen N iſt in der Wohnung eines Regiments⸗ ſchuhmachers ein fünfjähriges Kind des letzteren verbrannt. Wahrſcheinlich hatte ſich das Kind in Abweſenheit ſeiner Eltern an den Ofen zu ſchaffen gemacht und waren dabei die Kleider des Kleinen in Flammen gerathen; während das Kind in den Flammen ſeinen Tod fand, kauerten zwei kleinere Geſchwiſter deſſelben ängſtlich in einer Ecke des Zimmers. Mainz, 25. Nov. Nach einer aus ärzt⸗ lichen Kreiſen ſtammenden Mitteilung, des „Mainzer Journal“ liegen gegenwärtig in den Provinzen Rheinheſſen und Starkenburg zehn⸗ tauſend Perſonen an der Influenza darnieder. Die Erkrankungen erſtrecken ſich auf das linke Rheinufer von Bingen bis Worms, doch ſind dieſelben bis jetzt ungefährlich aufgetreten, indem noch kein einziger tödtlicher Fall bekannt ge⸗ worden. Mit Rückſicht auf die ſtarke Verbrei⸗ tung der Seuche ſind die Aerzte von der ober⸗ ſten Medezinalbehörde durch ein Rundſchreiben ſpeziell aufgefordert worden, über den Lerlauf der Krankheitserſcheinung eingehend Bericht zu erſtatten Hagen, 25. Nov. Der Vorſteher der Station Meggen(Kreis Olpe) iſt ermordet und die Stationskaſſe beraubt worden. Frankenthal, 24. Nov. Während der Kartoffel Campagne wurden an hieſiger Station ca. 300 Waggons Kartoffel per 200 Zentner zum Durchſchnittspreis von 5,50 M. per 100 Kilo verladen. Dies ergibt die reſpek⸗ table Summe von ca. 225,000 Pe. Berlin, 24 Nov. Die an Cholera neuerkrankte Perſon iſt der Arbeiter Wartem⸗ berg; er wird in der Moabiter Choleraſtation behandelt.— Der„Reichsanzeiger? meldet, daß vom 17. Nov. an in Weſtpreußen, im Oderge⸗ biet und Elbegebiet 17 neue Cholerafälle erfolgt ſind, von denen 5 tödtlich verliefen. Amſterdam, 27. Nov. Der Zug nach Brüſſel ſtürzte in Folge einer Entgleiſung in in den Strom. Mehrere Re ſende wurden ge— tödlet, eine große Anzahl Perſonen ſchwer ver⸗ letzt. London, 27. Nov. Aus Teheran wird der„Times“ unterm 26. Nov. gemeldet: In folge eines Erdbebens in Kuchan ſind gegen 12000 Menſchen umgekommen. 2000 Leichname ſind noch unter den Trümmern. 5000 Stück Vieh ſind gleichfalls umgekommen. Die Erderſchütterungen dauern fört.(Profeſſor Falb hatte den 23. Novomber als kritiſchen Tag angekündigt. D. Red.) Newyork, 24. Nov. Eine groß Feuersbrunſt brach heute Nacht in der Stadt aus und richtete einen Schaden von mindeſtens 5 Mill. Dollars an. Mehrere Perſonen kamen in den Flammen um. London, 23. Nov. Während des Sturmes ſind die Rettungsboote„Roynl“,„National“ und„Inſtitution“ in gefährlichſten Situation ſe bzigmal auf See hiausgefahren und haben 192 Menſchen gerettet. Antwerpen, 24. Nov. Bei dem Sturme kamen in den letzten Tagen hier 151 Perſonen um. nebeniehetsoſt für Herbſt und Winter à Mk. 4.45 pr. Mtr. 713 Burki Eheviot u. Loden à Mk. 1.75 p. Mtr. nadelfertig ca. 140 Cmtr. breit, verſenden in einzelnen Metern direct an Jedermann Erſtes Deutſches Tuchverſandtgeſchäft Oet tinger& Co. Frankfurt a. 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