* 80 Diernheimer Publikationgorgan der Gr. Bürgermeiſterei Hiernheim. Frſcheint Mittwochs u. Samſtags —— meiger ZuAusſchreibungen wirkſam u. billig und koſtet monatlich nur 30 Pfg. Anzeigeblatt ven Viernheim, Weinheim, Käferthal und Umgebung. Inſerate. 10 Pf. pro, Iſpaltig⸗ frei in's Haus gebracht. Ber Poſt bez. pro Quart. M. 1.15. Redaction, Druck und Verlag: W. Bingener, Viernheim. Garmondzeile. Reclamen 20 Pf. pro Iſp. Zeile Jr. 96. Iweites Blatt. Jamſtag, den 2. Heenber. 1893. Zur Tabakſteuerfrage. (Fortſ. u. Schluß). Controlle der Pflanzer. § 25. Die oberſten Landesfinanzbehörden können für einzelne Bezirke oder Gemeinden anordnen, daß die Menge des mindeſtens zur Verwiegung zu ſtellenden Tabaks vor der Ernte in einer für den Pflanzer verbindlichen Weiſe nach der Blätterzahl oder dem Ge— wichte feſtgeſtellt werde. Auf diejenigen Be⸗ zirke oder Gemeinden, für welche eine ſolche Anordnung getroffen iſt, kommen die Vor⸗ ſchriften in den 8§ 25a bis g zur Anwen dung. § 25 a. Die Pflanzung iſt in geraden Reihen mit gleichen Abſtänden der einzelnen Pflanzen von einander innerhalb der Reihen und mit gleichen oder gleichmäßig wieder kehrenden Abſtänden der Reihen von einander anzulegen. Tabak darf nicht mit anderen Bodengewächſen gemiſcht gebaut werden; je doch iſt bei gänzlichem Ausfall der Tabak pflanzen auf einer mindeſtens vier Quadratmeter haltenden Fläche der Nachbau anderer Ge— wächſe auf dieſer Fläche geſtattet. § 25 b. Die für die amtliche Feſtſetzung der zu vertretenden Blätterzahl oder Gewichts menge erforderlichen Ermittelungen werden an Ort und Stelle, und zwar in dem zu— erſt erwähnten Falle durch eine Schätzungs— kommiſſion vorgenommen, die aus dem Ober— kontrolleur, einem von der Gemeindebehöede und einem von der Steuerbehörde ernannten Sachverſtändigen beſteht. Der für die ört— lichen Ermittelungen oder die Abſchätz ing an⸗ beraumte Termin iſt der Gemeindebehörde und durch dieſeden Pflanzern vonher mitzutheilen. Jeder Pflanzer iſt berechtigt, den E mittel⸗ ungen auf ſeinen Grundſtücken beizuwohnen. Das Ergebniß wird für jedes einzelne Grund ſtück in ein Verzeichnis eingetragen und durch deſſen Offenlegung in der Gemeinde oder Zuſtellung eines Auszuges an den Tabak pflanzer bekannt gemacht. Innerhalb einer Friſt von drei Tagen nach der in ortsüblicher Weiſe erfolgten Bekanntmachung der Offen- legung des Verzeichniſſes oder nach dem Em⸗ pfang des Auszuges kann der Pflanzer gegen die Feſtſetzung Einſpruch erheben. Der Ein— ſpruch iſt in die dazu beſtimmte Spalte des Verzeichniſſes einzutragen oder der Steuerbe hörde ſchriftlich zuzuſtellen, und muß den Be trag der verlangten Ecmäßigung genau be— zeichnen. Die Entſcheidung über den Ein— ſpruch wird von der für den Bezirk niederge— ſetzten Rommiſſion erlaſſen, die aus dem Oberinſpektor oder den von ihm beauftragten Oberkontroleur und zwei von der höheren Verwaltungsbehörde des Bezirkes ernannten vereideten Sachverſtändigen beſteht und ihre Beſchlüſſe nach Stimmenmehrheit faßt. Die Leitungen der Verhandlungen ſteht dem Ober— inſpektor beziehungsweiſe Oberkontroleur zu. Wird der Einſpruch unbegründet befunden, ſo können dem Pflanzer die durch die Unter⸗ ſuchung und Entſcheidung entſtandenen Koſten ganz oder theilweiſe zur Laſt gelegt werden. § 25 0. Die Feſtſetzung der zu vertre tenen Blätterzahl oder Gewichtsmenge kinn durch eine auf Erfordern der Steuerbehörde von dem Pflanzer ſchriftlich einzureichenden Erklärung über di: Anzohl der Pflanzen und die durchſchnittliche Blätterzahl oder die mindeſtens zur Verwiegung zu ſtellende Gwichlsmenge erſetzt werden, ſofeen bei Prüfung der Erklärung ſich gegen deren Inhalt nichts zu erinnern findet, oder die er— hobene Erinnerung ſofort erledigt werden. § 25 d. Die feſtgeſetzte Tabakmenge er— leidet eine Verminderung: 1. wenn Tabak auf Antrag des Pflinzers unter amtlicher Aufſicht vernichtet wird; 2. nach Beſtimmung der Steuerbehörde in Folge eiwaiger vor der Verwiegung eingetretenen Unglücksfälle, wozu auch ein nach Feſtſtellung der Blätterzahl oder der Gewichtsmenge eingetretener Mißwachs zu rechnen iſt; 3. in Folge des unter gewöhnlichen Ver— hältniſſen bis zur Verwiegung entſtehen⸗ den Abgangs an Bruch und Abfall. Wegen des in den Fällen unter Nr. 3 zuzugeſtehenden Abzugs ſowie wegen des Ver— fahrens in den unter 2 erwähnten Fällen ſind die vom Bundesrath zu erlaſſenden An— ordnungen zu beobachten. § 25 e. Auf Verlangen der Steubehörde hat der Pflanzer ihr von den geerntetem Ta— bak Proben zuzuſtellen, die zu deſſen Wieder— erkennung geeignet ſind. Nach der Verwieg⸗ ung ſind die Proben zurückzugeben. 25 f. Iſt die Feſtſtellung nach der Blätterzahl geſchehen, ſo hat-der Pflanzer den Tabak nach der von der Steuerbehörde er— theilten Anweiſung in Büſchel und Bündel verpackt zur Verwiegung vorzuführen. § 25 g. Für diejenige Menge, welche bei der Verwiegung weniger vorgefunden wird, als der Pflanzer nach 88 25, 25 b, 25 c, 25 d zur Verwiegung zu ſtellen verpflichtet iſt, hat er— neben ber etwa verwirkten Strafe— eine Steuer von 90. für 100 Kilogramm baar zu entrichten. Im Falle der Feſtſtellung der Blätterzahl wird die Steuer für die nicht zur Verwiegung geſtell⸗ ten Blätter nach dem für gleichartige Blätter ermittelten Durchſchnittsgewicht berechnet. § 26. Auf Tabakpflanzungen bis zu 1 Ur Flächeninhalt, deren Ertrag für den eige— nen Verbrauch des Pflanzers und ſeiner An— gehörigen beſtimmt iſt, finden die Beſtim— mungen der§§ 5, 17 Abſatz 3, 18 bis 25 g keine Anwendung. Von dieſen Pflanzungen iſt bis zu dem von der vorberechten Landes⸗ finanzbehörde innerhalb des Anbaujahres feſt— zuſetzenden Zeitpunkt eine Steuer von 5 Pfg. füt das Quardratmeter der mit Tabak be— pflinzten Fläche baar zu entrichten. Von der Echebung dieſer Steuer wird abgeſehen, wenn der Pflanzer das Grundſtück vor der Ernte unter amtlicher Aufſicht umpflügt oder umgräbt. Ventſchland. Berlin, 29. Nov. Die„Nordd.“ beſtätigt die Heroldmeldung bezüglich des Attentatver— ſuches auf den Reichskanzler und theilt mit, daß eine gleiche Sendung wie an Caprivi ebenfalls aus Orleans, an den deulſchen Kaiſer Sonntag in Berlin eingetroffen ſei. Auch hier ſei durch einen glücklichen Zufall das Explodieren der Höllenmaſchine vereitelt. Als heute der Reichskanzler im Reichstag er— ſchien, beglückwünſchten ihn die anweſenden Miniſter zu dem glücklich abgewendeten At⸗ tentat. Weiter heißt es über das Attentat: Zwiſchen den Briefen, die für den Reichskanzler Grafen v. Caprivi beſtimmt, in den Brief— kaſten im Dienſtzimmer des Adjutanten des Kanzler in der Wilhelmſtraßee 47 abgegeben wurden, befand ſich am Sonntag den 26. d. M. ein Brief aus Orleans, dadirt vom 23. November 1898 nebſt einigen dazu ge⸗ hörigen Käſtchen. Der Atjutant Ebmeyer“ welcher mit der Durchſicht der für den Reichs⸗ kanzler eintreffenden Zeitungen beauftragt iſt, öffnete den bemerkten Brief, in dem der In⸗ halt der Käſtchen als Radieschenſamen be⸗ zeichnet wurde. Bei den Verſuchen des Majors, ein Käſtchen mittelſt eines Taſchen⸗ meſſers zu öffnen, hatte derſelbe das Glück, daß ihm aus dem Käſtchen einige Körner in die Hand fielen, welche bei näherer Unter⸗ ſuchung als Schießpulver erkannt wurden. Der Verdacht, eine Höllenmaſchine vor ſich zu haben, hat ſich bei der ſofort unter Hülf⸗ nahme der Polizei vorgenommenen Unter⸗ ſuchung als wahr erwieſen. Nur dem glück⸗ lichen Umſtande, daß etwas loſes Pulver entfiel und dadurch auf die drohende Gefahr aufmerkſam gemacht, iſt es zu verdanken, daß die Kataſtrophe vermieden worden iſt, welche um ſo beklagenswerther hätte ſein müſſen, als zu jener Zeit ſich nicht allein der Adjutant im Dienſtzimmer befand. Aus Nah und Fern. * Viernheim, 2. Dez. Kommenden Sonntag, den 3. Dezember l. 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Die tieftrauernden Hinterbliebenen. 5 Die tieftrauernden Hinterbliebenen. 8 15 l 555 2 2 5 N 2 115 3 555 7 85 5 2 72. 8. Bekanntmachung.„„ bewährtes, einfaches Naturheilver⸗ 5 n Nächſten Mittwoch, den 6. d. Mts., Vormittags; 14 10 Uhr, wird auf dem Rathhauſe zu Viernheim ein gut gehaltener Jufluenza, Diphther itis etc. Faſſelochſe meiſtbietend verſteigert. verhindert, abgeſchwächt und in kurzer Zei ilige 1 „ 100 K Dezember 1898. 9„abgeſchwächt und in kurzer Zeit ohne nachtheilige 1 Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Sprechstunden von 9—11 Uhr. Auswäzts brieflich. 1037 Blaess. Auf Verlangen perſönlich. Freiwillige Feuerwehr. V. TI ipp macher. Naturheilkundiger, N Ladenburg. 2 Morgen Sonntag, den 3. Dezember d. Is, Nach-——— i Uhr, Uebung. 1038 Offerire 0 Aufſtellung im Rathbaushofe. Pünktliches und iM ſrie a Mals bei ne vollzähliges Erſcheinen wird erwintet. Signale wer— Prima frische Malazkeime den keine abgegeben. Das Kommando. per Zentner 5. Mk, 50 Pfg. 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