en 5 . n. * Erſcheint Mittwochs u. Samſtags und koſtet monatlich nur 30 Pf. frei in's Haus gebracht. Per Poſt bez. pro Quo rt. M. 1.15 Hiernheiner An; Dublihationsorgan der Gr. Hürgermeiſierei Piernheim. Anzeigeblatt von Piernheim, Weinheim, Aäferthal und Amgebung. Redaction, Druck und Verlag: W. Bingener, Viernheim. kiger ZuAusſchreibungen wirkſam u. bill In ſerate 10 Pf. pro 1 ſpalt g Garmondzeile. Reclamen 20 Pf. pro Iſp. Zeile Nr. 25. Miltwoch, den 25. Wätz. 1896. Feulſchland. Berlin, 22. März. Staatsſekretär Nieber⸗ ding erklärte einem Mitgliede der Commiſſion für das Bürgerliche Geſetzbuch gegenüber, daß für die verbündeten Regierungen das ganze bürgerliche Geſetzbuch unannehmbar werden würde, wenn der Antrag der Conſervativen und des Centrums, wonach die obligatoriſche Civilehe aufgehoben und dafür die fakultative eingeführt werden ſoll, angenommen werde. Eine dies⸗ bezügliche Erklärung ſoll demnächſt im„Reichs⸗ anzeiger“ erfolgen. — Erzbiſchof v. Stablewski. In Betreff Verleihung der Kardinalswürde an den Eczbiſchof Dr. v. Stablewski wird der„Gazeta Torunska“ aus Berlin gemeldet, daß dieſe Nach⸗ richt im weſentlichen richtig ſei; der Vorſchlag ſei nicht vom Kaiſer, ſondern vom Vatikan aus⸗ gegangen, doch habe der Kaiſer auf eine dies⸗ bezügliche Anfrage des Vatikans erklärt, er habe nichts dagegen. Ausland. Rom, 22. März. Nuntins Agliardi wurde vom Papſt mit ſeiner Vertretung bei den Krönungs⸗ feierlichkeiten beauftragt. Rom, 21. März. Nach dem„Secolo“ trat Menelik einen Küſtenplatz am Rothen Meere an Rußland ab.— Die Schoaner ſagten, wenn ſie nicht von den Franzoſen Gewehre und Schieß⸗ bedarf erhalten hätten, hätten ſie den Krieg nicht führen können.— Nach der Schlacht ſchrieb Negus Menelik ſogleich an den Präſidenten Faure und zeigte ihm den Sieg an. In dem Briefe wird geſagt, die Italiener hätten 8000, die Schoaner 5600 Todte. — Criſpi und ſeine Fran— Ery⸗ tbräa. Aus Erythräa kommen intereſſante Berichte.„Es iſt Thatſache, daß Baratierie durch Crispi zum unglücklichen Angriffe vom 1. März gedrängt und gezwungen wurde. Crispi wollte mit aller Gewalt es durchſetzen, am 5. März als Triumphator in die Kammer einziehen zu können, und ſandte daher an Baratierie das ſcharfe Telegramm:„Das iſt kein Krieg, ſondern militäriſche Schwindſucht.“ Dieſer Tadel regte den Ehrgeiz des Generals auf. Zu den Kriegs⸗ hetzern gehörten vor Allen die Heereslieferanten, von denen mehrere glänzende Geſchäfte gemacht haben. Am beſten ſtellte ſich die italieniſche Schifffahrts Geſellſchaft, die durch die Beförderung von Mannſchaft und Material Millionen ge⸗ wonnen hat'und deren Fürſprecher niemand anders iſt, als Signora Crispi. Neapolitaniſche Blätter deuten an, auch eine gewiſſe Donna Lina habe ſich als Spekulantin bei den Lieferungen von Lebensmitteln, Ankauf von Maulthieren in Sizilien lebhaft betheiligt und bedeutend bereichert. Aus Furcht vor den Gerichten nennen ſie zwar ihren Namen nicht, ſondern ſagen bloß,„es iſt 1 bekannte vielgenannte, ehemals hochgeſtellte rau.“ Wien, 22. März. Der Beſuch des deuſchen Kaiſers am hieſigen Hofe wird am 16. April, auf ſeiner Rückreiſe von Venedia, erwartet. Paris, 22. März. Die Erbitterung gegen England iſt aufs Höchſte geſtiegen. Die Regier⸗ ungsblätter erklären, Rußland, welchem Frank- reich bei der japaniſch⸗chineſiſchen Angelegenheit geholfen habe, werde jetzt Frankreich ſeine Unter⸗ ſtützung nicht verſagen, um England daran zu verhindern, ein afrikaniſches Reich zu gründen, welches ſich von Alexandrien bis Kapſtadt aus⸗ dehnen und deſſen Centrum Uganda ſein werde. London, 22. März.„Daily News“ erfährt aus Wien, der franzöſiſche Bolſchafter in Konſtan⸗ tinopel, Cambon, werde am Samstag eine Audienz beim Sultan haben zur Vorverhandlung über einen gemeinſamen Schritt Frankreichs und der Türkei wegen Egyptens. Aus Rah und Fern Viernheim, 24. März. Bei voll⸗ beſetztem Hauſe ging am Sonntag Abend das Paſſionsſpiel des Geſangvereins„Liederkranz“ Varna oder: Am das Majorat. Roman von Max von Weißenthurn. 22. Jortſetzung. Und er hatte das Gefühl, als ob ihre Worte gar nicht Gottfried und Varna, ſondern ihn ſelbſt und ſie, die da vor ihm ſtand in dem ganzen Lieb⸗ reiz einer taufriſchen, jungen Roſe, beträfen. Der Eintritt Magda's war beiden gleichſam eine Erlöſung, und an ſie wandte Chriſtine ſich jetzt mit dem eigentlichen Grund ihres Kommens, der darin beſtand, es zu ermoglichen, daß Gottfried mit Varna eine Zusammenkunft unter vier Augen haben können. Angeſichts des Vorgefallenen wollte Magda zuerſt nichts davon wiſſen. Sie fürchtete für Varna's Herzensruhe, deren Eeheimnis ſie erforſcht zu haben glaubte und deren Flucht vor dem Geliebten ſie weit anderen Motiven zuſchrieb, als welche das junge Mädchen dazu veranlaßt hatten. Wie hätte ſie auch das Netz, das niedrigſte Intrigue geſponnen, durch⸗ ſchauen, wie hätte ſie die bittere Wahrheit ahnen können! ö Von Chriſtine beſtürmt, Gi n wiederſprochen, willigte ſie aber endlich in des jun⸗ von Gilbert nicht gen Mädchens Wunſch und der drittfolgende Tag ſchon ward für Gottfried's Kommen auserſehen, mit welchem Varna indes, darin kamen die drei überein, überraſcht werden ſollte. f Chriſtines Beſuch bei Varna trieb dieſer die Thränen in die Augen,— Thränen über ſo viel Anuhünglichkeit und Liebe, welche ſich zu erwerben ihr gelungen ſein mußte. Das junge Mädchen ſchonte die Leidende in jeder Beziehung; ſie plauderte mit ihr von allem nur Erdenklichen, nur nicht von dem Einen, was ihr einzig Weh bereiten konnte. Und als ſie end— lich ſich wieder zum Aufbruch rüſtete, da war es Varna's Herz, welches derſelben diktierte, die Komteſſe zu bitten, recht bald wieder zu kommen. Aber vergeblich harrte ſie den nächſten und den zweitfolgenden Tag auf den ihr ſo lieben Beſuch. Am dritten Tage nach Chriſtine's unverhofftem Er⸗ ſcheinen erſt, als Varna ſich zum erſtenmal wieder erhoben hatte und matt wie eine gebrochene Lilie in dem hochlehnigen, altväteriſchen Stuhl ruhte, gegen deſſen dunklen Ueberzug ihr todbleiches Geſicht wachs⸗ farben ſich abhob, da war es, als die Thür auf ein⸗ mal geöffnet ward und indem jemand eintrat, eine Stimme,— die der Schweſter dünkte es ſie— den Namen ausſprach, der ihr, ach, ſo vertraut klang, — den Familiennamen des Geliebten. „Ach, kommen Sie endlich, endlich wieder zu mir!“ richtete ſie ſich halb auf, Chriſtine, welche ſie eingetreten wähnte, ihre beiden Hände entgegen⸗ ſtreckend. Im ſelben Monient faſt aber ſank ſie mit einem leiſen Aufſchrei in den Seſſel zurück. Vor ihr ſtand nicht Chriſtine, ſondern deren Bruder, der Mann, vor dem ſie geflohen war, weil ſie ihn liebte, den ſie doch nicht lieben durfte,— Gottfried, der Graf von Saint Maure!“ 23. Kapitel. Lebe wohl! Trotz Varnas Schwäche erhob ſie ſich bei dem Anblickihres unerwarteten Beſu hers doch inſtinktiv, und wenn ſie ſich auch auf die Tiſchkante ſtützen mußte, um nicht umzufinken, ſo gelang es ihr den⸗ noch, in den Ausdruck ihres Geſichts ſo viel Staunen zu legen, daß Gottſried ſich davon aufs ſchmerzlichſte berührt fühlte. „Ich muß Sie um Entſchuldigung bitten, daß ich auf dieſe Art hier eindringe,“ hob er in ruhigem, beſcheidenen Tone an,„aber Herr Leslie geſtattete mir den Eintritt.“ Dann hat mein Bruder einen Irrtum begangen und an Ihnen wäre es geweſen, ihm das begreiflich zu machen!“ verſetzte Varna hart. über die Bühne. Tiefergriffen folgten die Zu⸗ ſchauer dieſem ſchönſten bibliſchen Schauſpiele, und Jedermann war erſtaunt und zugleich hoch⸗ befriedigt über das hiſtoriſch⸗wahre Zuſammen⸗ ſpielen aller Mitwirkenden, ſowie über die Pracht und den Glanz der Koſtüme und der ſonſtigen ſceniſchen Ausſtattung des Stückes. Wir werden in der nächſten Nummer eingehender darauf zurückkommen, und begnügen uns für heute nur damit, den Beſuch des Paſſionsſpieles im Hotel „Freiſchütz“, das am Palmſonntage auf viel⸗ ſeitigen Wunſch wiederholt wird, auf das an⸗ gelegentlichſte zu empfehlen. Viernheim, 24. März. Die am Sonn; tag im„Löwen“ ſtattgehabte General⸗Berſamm⸗ lung des kath. Männer⸗Vereins hätte zahlreicher beſucht ſein dürfen. Der bisherige bewährte Vorſtand wurde einſtimmig wiedergewählt. Nach Erledigung der geſchäftlichen Angelegenheiten hielt der hochw. Herr Kaplan Kirſch einen längeren Vortrag über die Geſchichte der kath. Kirche in unſerm Nachbarland Baden, der des Intereſſanten Vieles bot und dem die Zuhörer mit Spannung lauſchten. Dem Redner wurde denn auch reicher Beifall für ſeine Ausführungen zu Theil. Zu wünſchen wäre, daß die nächſte Verſammlung wieder eine größere Theilnehmerſchaar findet. — Im Jahre 1895 ſind im Großherzogthum Heſſen durch Hagelſchlag 10,558 Hektar Feld betroffen worden, wodurch ein Schaden von 256,151 Mark erwachſen iſt. Davon kommen 210,220 Mk. auf Oberheſſen, 31,311 Mk. auf Starkenburg und 18,620 Mk. auf Rheinheſſen. Die zur Auszahlung gekommene Verſicherungs⸗ ſumme belief ſich aber nur auf 42,661 Mk. Worms. Die neueſte Reklame kündigt das Geſchäft von Halbreich dahier an: Am erſten eines jeden Monats macht das Geſchäft öffent⸗ lich bekannt, daß die geſammte Einnahme eines beſtimmten Tages an die Käufer, welche eben an dieſem Tage im Geſchäfte waren, baar zurück⸗ erſtattet werden. Die Käufer erhalten ſtets Coupons über die Höhe ihrer Einkaufsſummen. —— Um einen Schritt trat er von ihr zurück; ſo 7 unverſtändlich es ihm war, was ſie zu ihm ſprach, ebenſo ſehr verletzte es ihn gleichzeitig. „Ich weiß in der That nicht, wie ich ihre Worte verſtehen ſoll, Varna,“ verſetzte er mit einem leichten Zittern in ſeiner Stimme.„Die Sorge um Sie trieb mich einzig hierher,— die Sorge um Sie und das Verlangen, mich frei vor Ihnen auszu⸗ ſprechen und es zur völligen Klarheit zwiſchen uns beiden zu bringen.“ Sie ſaß da, in die Polſter des Seſſels zurück⸗ gelehnt und die Augen auf ihre im Schoße ruhenden Hände gerichtet. Sie wagte es nicht, ihn anzu⸗ blicken, weil ſie ſich fürchtete, daß ſie ſich dadurch ihm verraten könne, ſich und ihr Herz, das doch einzig und allein für ihn ſchlug. So bitter die Worte ihr ſein mußten, die er zu ihr ſprach, wie ſehr ſie ſich darnach ſehnte, ganz andere Laute von ihm zu hören, dennoch lauſchte ſie ſeiner Stimme, als wäre es das welterlöſende Evan⸗ gelium, was er ihr verkündete, und nicht Worte einer aller Verheißung widerſtreitenden Troſt loſigkeit. Denn wie nichts ſonſt erinnerten eben dieſe Worte ſie an das, was unabweisbar geſchehen mußte. „Ich glaube, es wäre beſſer, Sie ſagte mir nichts,“ raffte ſie ſich zur Antwort auf,„denn alles, was ſie mir auch ſagen könnten, vermag das Hin⸗ dernis nicht hinweg zu räumen, welches es zwiſchen uns giebt!“ Wie ein Schlag traf ihn ihre Entgegnung; Led⸗ ward's Worte fielen ihm ein. Wenn es die Wahr⸗ heit war, wenn ſie einen andern liebte,— wenn das als Hindernis zwiſchen ihnen ſtand! (JFortſetzung folgt.) —— — ———————— Dabei verſichert das Geſchäft, daß die Preiſe durchaus keine Erhöhung erfahren. Darmſtadt, 20. März. Heute fand die Beerdigung Otto Roquettes unter großartiger Betheiligung, namentlich auch der Frauenwelt ſtatt. Pfarrer Guyot hielt die Grabrede. Kränze wurden ſeitens des Lehrerkollegiums der techniſchen Hochſchule⸗ der ſtudentiſchen Körperſchaften, die in Wichs mit ihren Fahnen erſchienen waren, der Stadt, des Hohtheaters und zahlreicher Vereine unter Anſprachen niedergelegt. Prinz Wilhelm wohnte der Trauerfeier bei. ſich in der Scheuer ſeiner Eltern der noch nicht 13jährige Schüler J. Kammerer. Berlin, 22. März. Die„Staatsbürger⸗ itg.“ erfährt aus gut unterrichteter Quelle, daß Friedmann's Auslieferung doch erfolgen werde. Seiden-Damaste Mk. 1.35 bis 18.65 p. Met.— ſowie ſchwarze, weiße und farbige Henneberg⸗Seide von 60 Pf. bis 18.65 p. Met.— glatt, geſtreift, karriert, gemuſtert, Damaſte etc.(ca. 240 verſch. Qual. und 2000 verſch. Farben, Deſſins ete.), porto- — Muster frank 18 aus. Modeblder galt Damenkleiderstoffe Ball- und Gesellschaftsstoffe, garantirt reine Wolle à 65 Pfg. per Mtr. Cachemir, doppeltbr., gar. reine Wolle, 75 Pfg. per Mtr. versenden in ein- zelnen Metern franko Oettinger& Co, Frankfurt a. M., Separat-Abtheilung in Herrenkleiderstoff. Buxkin à Mk. 1.35 per Mtr. Unſerer heutigen Zeitung liegt ein Proſpekt St. Leon, 21. März. Aus Furcht vor einer ihm von ſeinem Vater wegen eines ge— ringen Vergehens zugedachten Strafe, erhängte Bekanntmachung. An Receßholz wird weiter abgegeben und zwar von Mittwoch. den 25. d. Mts. an Kiefern Wellen von Phil. Adler 2. bis Lorenz Effler 1. Kiefern Stöcke von Johs. Weidner 3. bis Adam Werle 2. Viernheim, den 24. März 1896. 388 Ehrhardt, Rentmeiſter. Geſang Verein„Liederkranz“. Palmſonntag, den 29. März 1896, Abends 8 Uhr, bringt und steuerfrei ins Haus. Seiden-Fabrikend. Henneberg(h u HH) Zürich. ö ö der Geſangverein„Liederkranz“ zur Feier der hl. Paſſionszeit im Saale des Hotels Freiſchütz zur Darſtellung: Das Leiden u. die Auferſtehung Zeſn Chriſii. Ein Paſſionsſpiel mit Geſang in 10 Aufzügen von Dr. J. Berberich. Perſonen: 1 5 Pilatus, römiſcher Landpfleger Chriſtus Kaiphas, Hoherprieſter Maria, die Mutter des Herrn Vier Engel Nikodemus Mitali 8 50 b 2 N 30 Mitglieder des Petrus Joſeph von Arimathaͤa hohen Rathes, Johannes Lazarus Freunde Jeſu Judas Simon der Ausſätzige 8 Veit. Die neun übrigen Apoſtel Ammon F Maria Magdalena Nathan. 19 Veronica Jubal Rathes, Phariſäer Salome Levi Schriftgelehrte, Feinde Simon von Cyrene Phares Jeſu. Ein Herold, zwei Kriegsknechte, ein Bote, Gerichtsſchreiber, Kinder u Volk. Ort der Handlung: Straße von Jeruſalem. Abendmahlsſaal. Oelberg. Gerichtsſaal, Kalvarienberg. Kasseneröffnung 7 Uhr. Anfang 8 Uhr. Ende nach 11 Uhr. CEintrittspreiſe l. Platz: 60 Pig. 2. Platz: 40 Pfg. Karten ſind im Vorverkauf zu haben: bei Hotelier Stumpf, in der Cigarrenhandlung von Herrn Arthur Basler und in der Kolonialwaaren— handlung von Herrn A. Kirchner, Marktplatz. Ferner bei folgenden Herren: Präſident Müller, Kapellmeiſter Samſtag, Pflugwirth Kühlwein und Löwenwirth Weidner. Es wird höflichſt gebeten, wegen der Erhabenheit des Stückes das Rauchen während des Spieles zu unterlaſſen. der Lotterie⸗ Firma Carl Hei ntze, Berlin W., betreffend Marienburger Geld- Lotterie bei, den wir beſonderer Aufmerkſamkeit empfehlen. Muſter umgehend. 6 — N e Danksagung. 8 Für die herzliche Theilnahme bei dem uns ſo —— ſchwer betroffenem Verluſte unſerer lieben unvergeß⸗ 7 5 5 Gattin, Mutter, Schweſter, Schwägerin und ante 2 Elilaberha Helbig geb. Wunder der hochw. Herrn Geiſtlichkeit für ihren liebevollen Zuſpruch, den barmh. Schweſtern und dem Herrn Dr. Scriba für ſeine mühevolle Behandlung, ſowie allen Denjenigen, welche die theure Verſtorbene während ihrer langen Krankheit beſuchten und auf dem Gange zur letzten Ruheſtätte begleiteten, ſagen wir hierdurch unſeren innigſten Dank. 394 Viernheim, den 20. März 189. Die trauernden Hinterbliebenen. Zum Beſuche dieſes Paſſionsſpieles ladet ergebenſt ein 389 g Der Vorſtand. NB. Die Freikarten unſerer Mitglieder berechtigen nur für den 2. Platz. Für den 1. Platz ſind Zuſchlagkarten à 20 Pf. an der Kaſſe zu löſen. 5 N— Früh⸗ und Miktoria⸗Erbſen zum Stecken hat zu verkaufen 369 Friedrich Val. Kühlwein 1. Ein junges braves Lehrlingsgeſubh. Mädchen Ein anſtändiger junger Mann kann unter 16 Jahren zu einer kleinen das Friſeurgeſchäft gründlich erlernen. Familie in Mannheim für leichte Nähere Auskunft ertheilt Hausarbeit baldigſt geſucht. 392 F. Schalk, z. Schützenhof, Näheres zu erfragen bei Nik. 391 Viernheim. Kirchner, Techniker. Zur Aufklärung. 5 Frühe gelbe Kartoffeln hat zu verkaufen 39 Joh. Schneider 3. Waſſergaſſe. f N 1 I J 1 Den Mitgliedern ſowie den Intereſſenten der badiſchen Pferde⸗ Verſicherungs⸗Anſtalt diene zur näheren Erklärung des mich be— treffenden Satzes in voriger Nr. d. Blattes, daß nicht durch irgend eine unreelle Handlung mir die Vertretung genommen wurde, ſondern daß vielmehr hier in Umlauf geſetzte Schlecht⸗ ſchwätzereien die treibende Kraft hierfür waren. Sämmtliche Quittungen und Papapiere habe noch in Händen. Weit ere Schritte in dieſer Angelegenheit behalte mir vor. 393 Kaspar Jalkermann 2. Empfehlung. 2 Eine Hofraithe — zweitheilig, Flur 1 Nr. 416, Pandurengaſſe, Grabgarten ſteht zu verkaufen event. zu vermiethen.— Näheres in der Expedition dieſes Blattes. 395 Latten, Verſchalbord billig. Donnerſtag Ausladung an der Bahn. 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Local⸗Nachrichten aus Heſſen bringen wir durch unſere in allen Theilen des Landes thätigen Korreſpondenten ſo vollſtändig und raſch, wie Dies nur immer möglich. Dem Feuilleton widmen wir ganz beſondere Aufmerkſamkeit und haben für das nächſte Quartal überaus ſpannende und feſſelnde Erzählungen erworben. Neu hinzutretende Abonnenten erhalten die noch im Laufe des Monats März erſcheinenden Nummern vom Tage der Beſtellung an gratis in's Haus geliefert. Auswärtige Abonnenten gegen Einſendung ihrer Abonnements Quittung Neu hinzutretende Abonnenten erhalten auf ihren Wunſch den bis jetzt erſchienenen Theil des Romans„Ein Becher Lethe“ von R. Tellet gratis und franko nachgeliefert. Im kommenden Quartale werden wir wiederum, ſofort nach Feſtſtel⸗ lung der Sommerfahrpläne, einen generellen Eiſenbahn⸗Fahrplan der in Heſſen beſtehenden Haupt⸗ und Nebenbahnen mit den Anſchlüſſen, auf großem Format, alle einzelnen Stationen mit Ankunfts- und Abgangszeiten der Züge enthaltend, überſichtlich zuſammengeſtellt, anfertigen laſſen und als Gratis⸗Beilage unſeren geehrten Abonnenten zuſtellen. Inſerate finden bei der großen Auflage der Neuen Heſſiſchen Volks⸗ blätter(Heſſiſche Landeszeitung⸗Volksblätter) die weiteſte und in kaufkräftigen Kreiſen wirkſamſte Verbreitung. Der Abonnementspreis beträgt für Darmſtadt und Beſſungen 2 Mk. 20 Pfg., auswärts mit dem entſprechenden Poſtaufſchlag. Wir bitten unſere geehrten auswärtigen Abonnenten Beſtellung des Blattes gefälligſt umgehend bewerkſtelligen zu wollen, damit wir vollſtänd ige Exemplare liefern können. Darmſtadt, im März 1896. 385 Die Expedition der Neuen Heſſiſchen Volksblätter. 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Militär⸗, Bezirks⸗ und Gemeindebehörden des ganzen Landes. 340 16750 Auflage 16750. — r—— — —— 5 ————ů——ö—̃——ꝛ—ũ Bekanntmachung. Nachſtehend bringen wir hiermit die für die hieſige Gemeinde errichtete Baupolizei-Ordnung zur öffentlichen Kenntniß.— Machen ferner darauf aufmerkſam, daß das neue Ortsbau⸗Statut nebſt Baupolizei-Ordnung in Buchform erſchienen und zum Preiſe von 5 Pfg. pro Exemplar auf unter⸗ fertigter Bürgermeiſterei abgegeben wird. Viernheim, den 18. März 1896. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Bläß. Auf Grund des Artikels 2 des Geſetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend und der§8 6 und 8 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung be⸗ treffend, wird nach Anhörung des Gemeinderaths und der Bürgermeiſterei unter Zuſtimmung des Kreisausſchuſſes und mit Genehmigung Großh. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 6. Januar 1896 zu Nr. M. J. 30895 für die Gemeinde Viernheim verordnet, wie folgt: Zu Art. 28. der allgem. Bauordnung. 82 Zur Errichtung von Bau und Tünchergerüſten an öffentlichen Straßen und Plätzen bedarf es der Genehmigung Großherzoglicher Bürgermeiſterei und des Straßeneigenthümers. i g Die Gerüſte ſind feſt, ſicher und ſo aufzuführen, daß Unglücksfälle möglichſt verhütet und öffentliche Einrichtungen, wie Brunnen, Kanäle, Rinnſteine, Laternen u. ſ. w. gehörig geſchützt werden. Das Pflaſter der Fahrbahnen und die Trottoirbefeſtigungen dürfen durch die Gerüſte nicht leiden. Zu Art. 30. der allgem. Bauorduung. 8 2. Bei Errichtung bezw. Umbau oder Veränderung von Gebäuden an öffentlichen Straßen und Plätzen wird ein Vorſpringen vor die Straßen⸗ fluchtlinie geſtattet: l 2 5 a, bei Fundamenten in der Erde bis zu 25 em und bei Sockel über der Erde bis zu 10 em, 5 b. für Verzierungen, Geſimſe Verdachungen und Fenſterbänke in einer Höhe unter 2 m bis zu 15 em und bei einer Höhe über 2 m bis zu 45 om, 0. bei Balkonen und Wetterdächern,— welche in Straßen unter 10 m Breite ganz verboten ſind— in Straßen von größerer Breite, ſowie unter der Vorausſetzung, daß ſie mit ihrer Unter⸗ kannte mindeſtens 3 m über der Straßenbaufläche liegen, die Breite der Fußſteige nicht überſchreiten und mindeſtens 3 m wagerechten Abſtand von der Nachbargrenze erhalten. §3 Die den Beſtimmungen dieſes 8 ſtehenden Einrichtungen ſind vorbehältlich des Kreisamts zu gebenden Vorſchriften auf Aufforderung der Bürger⸗ meiſterei Viernheim binnen zweimonatlicher Friſt umzuändern. Im Un⸗ gehorſamsfalle haben die betheiligten Eigenthümer außer ihrer Beſtrafung Zwangsmaßregeln gemäß Art 80 der Kreisordnung Seitens des Groß herzoglichen Kreisamts Heppenheim zu gewärtigen. 6. Vorhandene an Straßen oder öffentlichen Plätzen gelegene Dünger⸗ ſtätten, Jauchenbehälter, Pfuhlgruben, Lagerplätze fuͤr Abfälle, Kehrricht und dergleichen mehr ſind in ordnungsmäßiger Weiſe zu verdecken und nach der Straße mit entſprechendem Abſchluß zu verſehen. Zu Art. 37 der allgem. Bauordnung. 88. Zur Anlegung eines Stalles, eines Salzmagazins, überhaupt eines Gebäudes. welches zur Aufbewahrung von Gegenſtänden beſtimmt iſt, deren Zerſetzung oder Ausdünſtung, dem Mauerwerk nachtheilig ſein kann, an einer gemeinſchaftlichen oder dem Nachbar ausſchließlich gehörenden Mauer iſt die Einwilligung des Eigenthümers der Letzteren erforderlich. Ohne dieſe Einwilligung muß der Stall, das Salzmagazin und dergleichen durch eine beſondere Mauer getrennt, außerdem derjenige Zwiſchenraum zwiſchen beiden Mauern gelaſſen werden, welche die Polizeibehörde in einzelnen Fällen fuͤr nöthig errachtet. nicht entſprechenden dermalen be⸗ der für den Einzelfall Seitens § 9. Gegrabene Brunnen müſſen, ſofern der Abſtand nicht einwilligt, Grenze entfernt bleiben. n Nachbar in einen geringeren wenigſtens 1,50 Meter von der nachbarlichen 8 10. Neuanzulegende Abtritts⸗, Dünger⸗ und Pfuhlgruben müſſen voll⸗ kommen dicht hergeſtellt und mindeſtens in einem Abſtande von 1 Meter von der Grenze des Nachbars und mindeſtens 5 Meter vom Brunnen ent⸗ fernt errichtet werden. Ausnahmen können bei beſchränkten Raumverhält⸗ niſſen vom Großherzoglichen Kreisamt Heppenheim zugelaſſen werden. Zu Art. 39 der allgem. Bauordnung. 5 11. Unüberbaute Grundſtücke(unbebaute Bauplätze, Höfe, Garten und Vorgärten u. ſ. w.) oder unüberbaute Theile derſelben an den bebauten oder eröffneten Ortsſtraßen bezw. öffentlichen Plätzen müſſen mit einer dauerhaften gefälligen Einfriedigung verſehen ſein. Da wo ſolche Einfriedigungen noch nicht beſtehen oder dieſer Vor⸗ ſchrift nicht entſprechen, muß die ordnungsmäßige Herſtellung auf Anord⸗ nung der Großherzoglichen Bürgermeiſterei Viernheim binnen Jahresfriſt erfolgen. 5 Marqgquiſen und Blumenkäſten dürfen an der Straßenſeite in einer Höhe von unter 2,30 m nicht angebracht werden. Waaren und Ausſtell⸗ täſten und Firmenſchilder, welche in die Baufluchtlinie hineinragen, bedürfen polizeilicher Genehmigung. Das Anbringen von Haken und ähnlichen Vorrichtungen zum Aufhängen von Fleiſch, Waaren und dergleichen an der Straßenſeite in einer Höhe von nicht unter 2 miſt verboten. Fußabkratzer müſſen in den Trittſtufen der Treppen oder in dem Fußſteig ſo eingelaſſen werden, daß ſie mit demſelben in eine Ebene zu liegen kommen. Nach der Straße aufgehende Feuſter und Läden dürfen nur in einer Hohe von mindeſtens 1,80 m von ihrer Unterkannte an gerechnet, über der Straßen— ebene angebracht werden. g Zu Art. 32 der allgem. Bauordnung. § 4. Bei Neubauten und Abänderung des Dachſtuhls beſtehender Gebäude müſſen zur Ableitung des Waſſers an den Dächern gegen die Straßenſeite Dachrinnen und Ablaufröhren, welche bis zum Boden der Straße reichen, angebracht werden. Im Uebrigen braucht eine derartige Einrichtung nur dann getroffen zu werden, wenn ſie kreisamtlich angeordnet wird. ü Die Anlage der die Trottoirs durchziehenden Rinnen, durch welche das Regen⸗ und Abfallwaſſer von den Häuſern und Hofraithen in die Straßengoſſen geleitet wird, liegt dem betreffenden Eigenthümer ob. Die Rinnen find nach näherer Angabe der Bürgermeiſterei anzulegen und ſtets in gutem Zuſtande zu erhalten. Anlagen dieſer Art an der Staatsſtraße ſind nur mit Genehmigung und nach Anweiſung Großherzolichen Straßenbauamts zuläſſi f W Die Neuanlage von Senkgruben(Sickergruben) iſt verboten. Die⸗ ſelben ſind da wo ſie beſtehen innerhalb eines von dem Kreisamt feſtzu— ſetzenden Zeitraums zu beſeitigen. Zu Art. 33 der allgem. Bauordnung. § O0. Ausgüſſe aus Küchen, Brennereien. Brauereien u. ſ. w. an der gegen Straßen und öffentliche Plätze gerichteren Seite von Gebäuden ſind ver⸗ boteu und müſſen, falls ſie an der Nebenſeite von Gebäuden angebracht und von der Straße ſichtbar ſind oder die Nähe der Straße dies ſonſt erforderlich macht, mit bis in den Boden gehende Röhren verſehen werden. Dieſen Vorſchriften widerſprechende Anlagen ſind, wenn es das öffentliche Intereſſe erheiſcht, binnen einer von dem Großherzoglichen Kreisamt Heppenheim zu beſtimmenden Friſt zu beſeitigen bezw. ſachgemäß um⸗ zuändern i a § 6. 1 ö Winkel und Reule müſſen gegen die Straße durch verſchloſſen zu haltende Thüren, welche mit Oelfarbenanſtrich zu verſehen und gut zu unter— halten ſind, abgeſchloſſen werden. e Alle Senkgruben oder ähnliche Anlagen, welche vor der Straßen⸗ fluchtlinie liegen, ſind binnen drei Monaten zu entfernen. Wo die frag⸗ lichen Anlagen nach den örtlichen Verhältniſſen durchaus nicht entbehrt werden können, ſind dieſe auf Terrain- bezw. Banquetthöhe mit Steinrahmen zu verſehen und mit 6 mm ſtarken Eiſenplatten abzudecken; Gruben bezw. Bedeckungen ſind ſtets in gutem Zuſtand zu erhalten. 7 g In die Winkel darf nur Regenwaſſer, das aus gewöhnlichen haͤus⸗ lichen Einrichtungen ſich ergebende Schmutzwaſſer aber nur dann abgeleitet werden, wenn Boden und Wände betonirt bezw bis auf 1 m Höhe cemmentirt ſind. Zur Ableitung von Abfallwaſſer anderer Art in dieſe Winkel bedarf es außerdem der Genehmigung der Bürgermeiſterei Viernheim, welche in jedem einzelnen Fall dem Kreisamt Heppenheim vorgängigen Bericht zu erſtalten hat. 1 auf der Bürgermeiſterei Viernh im Zuwiderhandlungen gegen dieſe Baupolizeiordnung ſowie das Orts⸗ bauſtatut vom 12. Januar 1896 unterliegen, inſofern nicht die ein⸗ ſchlägigen Vorſchriften des Reichsſtrafgeſetzbuchs und des Polizeiſtrafgeſetzes Anwendung finden, den Rechtsfolgen der Artikel 79 und 80 der allgem. Bauordnung. 8 13. Gegenwärtige Baupolizeiordnung tritt mit der Verordnungsblatt für den Kreis Heppenheim in Kraft. Heppenheim, den 12. Januar 1896. Großh. Kreisamt Heppenheim. v. Grauey. Bekanntmachung. 5 Mit Ende dieſes Monats wird die Stelle eines Schuldieners für die Gemeinde⸗ und Fortbildungsſchule dahter frei. Hierzu geeignete Be⸗ werber wollen ſich im Laufe dieſer Woche auf unſerem Bureau melden, wo der beſtehende Vertrag zur Einſicht offen liegt. Betr.: Wieſenverbeſſerung in Gem. Viernheim. Dienſtag, den 31. I. Mts., Vormittags 11 Uhr, ſollen auf dem Gemeindehaus in Viernheim die Lieferung von 4 eiſernen Stau⸗ ſchleuſen vergeben werden. Bed., Angebolsvordrucke und Zeichnungen ſind einzuſehen, ſowie gegen Einſ. von 8 Mk. von der Kultur-Inſpektion Darmßadt zu beziehen. Nächſten Freitag, den 27. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, wird auf dem Rathhauſe dahier: 1. die Leichenfuhren pro 1898/97 2. die Fertigung und Lieferung von Almoſenſärgen pro 1896/97 8. die gemeinheitlichen Fuhren pro 1896/97 an die Wenigſtnehmenden und 4. ca. 1500— 1600 Stück Ausaſt⸗Wellen 5. 16 Stuck abgängige Petroleumfäſſer 6. das Ergebniß von Pfuhl im Schul⸗ und Rathhauſe pro 1. Semeſter 1896/97 7. der Kehricht im neuen Schulhauſe an die Meiſtbietenden verſteigert. Viernheim, den 24. März 1896. 382 Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Bläß. Verkündigung im 381 4* Holzverſteigerung. f Dienstag, den 31. März u. Mittwoch, den 1. April 1896, jedesmal 9 Uhr Vomittags beginnend, werden auf dem Rathhauſe zu Viernheim aus den Domanialwald⸗Diſtricten Bürſtädter Schlag, Bürſtädt. Dickung, Glockenbuckel, Oberlück, Heide, Freie(Lamperth.) Heide, Klespern, Stockfeld u. a. verſteigert: Stämme: 4 Fichten mit 1,10 cbm; Scheiter Km: 2,9 Eiche, 1925,41 Kiefer; Knüppel Rm: 1,5 Eiche, 1459,1 Kiefer; Reiſig Wellenc 10 Eiche, 21300 Kiefer; Stöcke Rm 254,1 Kiefer. Am 31. März kommt das Stammholz, ſämmtl. Scheitholz 3 u. ein Theil des Knüppelholzes, am 1. April d. J. das übrige Brennholz 3 zum Ausgebot. 1 Viernheim, den 22. März 1896. Großherzoglich Heſſ. Oberförſterei Viernheim. 383 Hein. —