ere, voll⸗ leter llt lt. nd len el Nd ⸗ ist ein- bes em. n I Hiernheiner Anzeiger Erſckeint Mittwoch u. Somſtags und koſtet monatlich nur 30 Pf. frei in 83 Haus gebracht. Per Poſt bez. pro Quart. M. 1.15 Redaction, Druck und Verlag: W. Bingener, Viernheim. Publikationsorgan der Gr. Bürgermeifterei Pieruhtim. Anteigeblatt von Viernheim, Weinkeim, Räferthal und Amgebhung. ZuAusſchreibungen wirkſam u. bill ig Inſerate 10 Pf. pro 1 ſpalt'ge Garmondzeile. Reclamen 20 Pf. pro 1ſp. Zeile Nr. 26. Erſlts glatt. Jamſlag, du 28. Würz. 1806. Varna oder: Am das Majorat. Roman von Max von Weißenthurn. 28. Fortſetzung. „Wenn Ihrerſeits ein Hindernis beſteht,“ ſagte er in müdem, traurigem Tone,„dann freilich bleibt mir nichts mehr zu ſagen übrig. Ich liebe Sie wie ich kein anderes Weib lieben könnte und je zu lieben im Stande ſein werde. Es war mein ſeligſter Traum, Sie glücklich zu machen, und als der Zufall — mir ſchien es die leitende Hand der Vorſehung — Sie ſo unverhofft hier in meinen Weg führte, da glaubte ich daran, daß nun mein Traum Wirk⸗ kichkeit werden ſollte. Ich täuſchte mich, eine be⸗ trogene Hoffnung, derer das Leben noch gar viele für mich bereit halten mag, verzeihen Sie mir, Varna, daß ich Worte zu Ihnen ſprach, wie ich es gethan habe. Wenn ich damit fehlte und Ihnen wehe that, ſo geſchah es einzig aus Liebe, aus Liebe für Sie!“ leben der Stadt auf⸗ und niederwogte. Durch die „O, ſtill, ſtill, kein Wort mehr!“ ächzte Varna. Gehen Sie und vergeſſen Sie mich! Glück und Heim harren Ihrer anderswo!“ all dieſes Leid über ſie gebracht, das Verſprechen oriental iſchen Stoffvorhänge verdeckt, welche das Fenſter drapierten, ſtand Frau Herryot an jenem Nachmittag, an welchem Gottfried Varna ſeinen Beſuch machte, und ſpähte auf die Straße. Plötzlich ſah ſie ihn aus dem Hauſe treten und beflügelten Schrittes dahin eilen. Ein höhniſches Lächeln trat auf ihre Lippen. Das Reſultat ſcheint jede Berechnung zu über⸗ trumpfen!“ ſprach ſie diaboliſch vor ſich hin.„Da ſcheint ein endgültiger Bruch ſtattgefunden zu haben. Ich brenne vor Verlangen zu erfahren, was es gegeben hat. Ich werde der armen Varna einen Beſuch abſtatten; ſie wird ein teilnahmsvolles Herz mehr denn je in dieſer Stunde nötig haben!“ Sie ließ dem Entſchluß die That folgen. Vor der Thür einige Sekunden inne halterd, hörte ſie Varna drinnen heftig auf und ab ſchreiten. Ihr Eintritt ließ das junge Mädchen jäh ihren Schritt hemmen und ſtolz aufgerichtet, hocherhobenen Hauptes auf die ungebetene Beſucherin blicken. „Ich kam, um nachzuſehen, wie es Ihnen geht, liebes Kind,“ nahm. dieſe mit einſchmeichelnder Stimme das Wort.„Ich dachte Sie könnten ſich möglicher⸗ weiſe einſam fühlen!“ „Einſam!“ Varna wiederholte das Wort mit unſägliche Bitterkeit.„O, wäre ich es geblieben! Wäre er nicht zu mir gekommen, um mir die müh⸗ ſam erkämpfte Ruhe aufs neue zu zerſtören!“ Wenn ſie nicht der elenden Intrigantin, welche gegeben hätte, zu ſchweigen, ſie würde ihm ins Ge⸗ ſicht geſchleudert haben: Sie beſitzen eine Gattin, welche Rechte auf Sie geltend machen kann!“ Aber ihr Gelöbnis band ſie. Sie hatte verſprochen, Klara's Namen nicht zu nennen, Gottfried ihr Hierſein nicht zu offenbaren, und ſelbſt in dieſer Stunde namen⸗ loſen Elends überwand ſie ſich, ihr Wort zu halten „Glück?“ wiederholte Gottfried mit Bitterkeit. „Für mich giebt es kein Glück außer dem einen, das ich träumte und verloren habe, noch ehe ich es mir gewonnen. Aber kann ich dafür, daß der Sonne Strahl, die doch für alle Menſchen leuchtet, mir das Herz mit heißer Glut durchflammte, ſo daß ich alles vergaß außer der Liebe, die ſie die Königin des Himmels, in mir erweckte?. Ver ⸗ zeihen Sie mir, Varna! Wollen Sie mir zum Ab⸗ ſchied noch einmal die Hand reichen?“ Sie bot ihm ihre Rechte, und er preßte ſeine Lippen darauf; aber Thränen blendeten ihren Blick ſo ſehr, daß ſie ihn nicht zu ſehen vermochte; die heißen Tropfen jedoch, die auf ihre Hand fielen, ſagten ihr, daß auch ihn dieſer Abſchied tief, tief er⸗ greifen mußte. Sanft ließ er ihre Rechte in ihren Schoß zu⸗ rückfallen. Noch einmal irrte einm Lebewohl von ſeinen Lippen durch den Raum und an ihr Ohr. Dann ſchloß ſich die Thür hinter ihm, und— Varna war allein.“ Allein! Ja, und wie allein! Wenn Worte es zu ſagen vermocht hätten! Es war ihr, als ſei ein Stück aus ihrem Her⸗ zen geriſſen, als wäre ein Theil ihres Lebens von ihr gewichen mit dieſem Abſchied. „O, wie ich mich haſſe darum, daß es mir ſo weh thut,“ ächzte ſie, die Hände ringend, vor ſich hin,„wie ich mich darum haſſe! Und ihn? O, rung ihres innerlichen Triumphes. könnte ich ihn doch haſſen, wie ich mich ſelbſt da⸗ rum haſſe, daß ich liebe,— daß ich ihn lieben muß!“ 24. Kapitel. Bi ſtümſtrickt. Eins der Fenſter von Frau Herr got's Wohn⸗ zimmer war ſo gelegen, daß es einen ungehinderten Ausblick über die Straße bot, in der das Haupt- „Er? Wer?“ fragte Frau Herryot. „Sie wiſſen es nur zu gut, von wem ich rede!“ rief Varna mit flammendem Blick.„O, warum hindern Sie ſein Kommen nicht?“ fuhr ſie mit Heftigkeit fort.„Weshalb laſſen Sie ihn die er— bärmliche Komödie weiter ſpielen? Wenn Sie ihre Rechte auf ihn geltend machen, wenn Sie der Welt verkünden würden, daß er Ihr Gatte iſt, ſo müßte er mich in Ruhe laſſen!“ Frau Herryot ſchüttelte mit ſcheinbar beküm⸗ merter Miene das Haupt und wie ſchmerzlich bewegt, ſprach ſie: „Mein armes Kind, o, könnte ich Ihnen dieſen Glauben laſſen, aber ich vermag es nicht. Solange Sie in ſeiner Nähe weilen, werden Sie keine Ruhe vor ihm finden!“ „Dann din ich es, die fortgehen muß?“ brach Varna aus. Nicht wahr, das wollen Sie mir doch ſagen: ich bin es, die fortgehen muß?“ Frau Herryot kämpfte, wie es ſchien, mit ſich ſelbſt, ehe ſie wie wiederſtrebend entgegnete: „Liebes Kind, ich möchte nicht gern ein Wort ausſprechen, dem man die Deutung geben könnte, ich wollte Sie aus Ihrem Heim vertreiben!“ „Ich habe kein Heim, ich bin eine Waiſe, die nirgends hingehört,“ erwiderte Varna reſigniert. „Wohin nur ſoll ich mich wenden?“ Die Intrigantin, welche nach ſo leichter Mühe ſich bereits angeſichts des Erfolges ſah, unterdrückte mit bewundernswerter Selbſtbezwingung jede Aeuße⸗ Sie gab ihre Komödie muſterhaft. „Ich habe einen Plan, der ſich vielleicht durch— führen ließe,“ ſprach ſie mit einer Unſicherheit und Beſcheidenheit, welche ihrem ſchauſpieleriſchen Talent alle Ehre machte. „Ich bin mit allem einverſtanden, wenn ich nur fortkomme,“ ſtieß Varna aus, denn ich kann und darf ihn nicht wiederſehen, den ich haſſe, weil er mir jedes Vertrauen zu mir ſelbſt geraubt hat. Darum, wenn Sie einen Plan wiſſen, wie ich von hier fortkommen kann, ſeien Sie barmherzig und teilen Sie mir denſelben mit, denn ich kann, ich kann hier nicht bleiben!“ Thränen traten ihr in die Augen, und ſie wandte ſich ab, darnit Frau Herryot ihre tiefe Be⸗ wegung nicht ſähe. Dieſe blickte ſie mit einem räthſelhaften Geſichts⸗ ausdruck an; ſie begriff nur zu gut, wie es mit dem Mädchen beſtellt war, und im Moment fühlte ſie ſich nahezu geneigt, zu bedauern, daß ſie Varna den Glauben beigebracht hatte, Gottfried ſei der Gatte einer anderen. Denn wenn Varna ſich jetzt auch einredete, daß der Mann, welchen ſie Jahre hindurch als Ideal verehrt, ihr vollkommen gleich⸗ gültig ſei, ſo begriff die welterfahrene Frau doch nur zu gut, wie es mit des jungen Mädchens Herzen beſtellt ſei, und ſekundenlang empfand ſie gar Mit⸗ leid mit ihrem Opfer. Aber um Ledward's willen durfte ſie nicht ſchwanken, mußte ſie Schritt für Schritt den Weg weiter ſchreiten, den das Verhän⸗ nis ſie hatte betreten laſſen. Mit der, wenn ſie es wollte, ihr eigenen Sanft⸗ mut ſagte ſie endlich: „Nun denn, ſo hören Sie! Ich beſitze eine Schweſter, die zwei kleine Kinder hat, für die ſie eine Erzieherin ſucht, oder vielmehr ein Weſen das die Kinder ſpazieren führt und denſelben Geſchichten erzählt. Wenn ſie eine Zeit lang dieſen Platz bei meiner Schweſter ausfüllen wollten, ſo bin ich über⸗ zeugt, daß dieſe entzückt ſein würde, Sie um ſich zu haben. „Wo lebt Ihre Schweſter?“ „In Sandford, einem hübſchen, kleinen Badeort an der Küſte, wo ſie eine von aller Welt abgeſchloſſene Exiſtenz führt!“ „Ich denke, das würde mir gerade zuſagen,“ entgegnete Varna, indem ſie ihren Blick in die Ferne ſchweifen ließ.„Nur fort von hier zu kommen und ſpurlos für alle zu verſchwinden, das iſt nach dieſem Geſchehenen mein einziger Wunſch!“ „Dann dürfte Ihnen der Aufenthalt bei meiner Schweſter allerdings mehr denn jeder andere kon⸗ venieren,“ verſetzte Frau Herryot, wie noch über- legend.„Wenn es wirklich Ihr Wille iſt, zu ihr zu gehen, ſo will ich Sie gern hinbringen. Ich hatte doch die Abſicht, kurze Zeit nach Sandborough zu gehen, in deſſen Nähe Sandford liegt. Oder ziehen Sie es vielleicht vor mich nach Sandborough zum Aufenthalt für einige Wochen zu begleiten? Auch dazu bin ich gern bereit!“ „O, nein, nein,“ wehrte Varna ab,„in Sand⸗ borough könnte ich nicht unerkannt bleiben, in Sand⸗ ford kann ich es. Ich bin vollkommen bereit, mit Ihnen zu Ihrer Schweſter zu gehen!“ „Und Ihre Angehörigen, was wollen Sie ihnen ſagen ,“ „Sie brauchen nicht alles zu wiſſen, ſie mögen mit nehmen wollen—“ Hätte doch das Lächeln der Falſchen Varna gewarnt! „O, wenn Sie wüßten, wie ſehr ich um Sie beſorgt bin und wie Ihr Vertrauen mich beglückt!“ glauben, daß Sie mich auf einige Zeit an die See ſprach ſie, das junge Mädchen, welches es willen⸗ los mit ſich geſchehen ließ, in ihre Arme ſchließend. „Ich bin zu allem bereit, um Sie dieſer peinlichen Situation zu entreißen. Sagen Sie denn alſo ihrer Schweſter, daß ich Sie aufgefordert habe, einige Zeit mit mir an der See zuzubringen, und treffen Sie zur übermorgigen Abreiſe die erforderlichen Anſtalten, wenn Sie wirklich gewillt dazu ſind!“ Sie blickte, während ſie ſprach, Varna mit einem eigentümlichen Ausdruck in die Augen, daß es dieſe wie ein Fieberfroſt durchrieſelte. „Es giebt für mich kein anderes Heil als in in der Flucht!“ ſprach ſie und ihre Stimme zitterte noch unter der Allgewalt ihrer inneren Erregung. „Thun Sie deshalb alle Schritte, die erforderlich ſind, ich werde nicht mehr ſchwankend werden. Im Gegenteil,„ich werde es Ihnen ewig, ewig Dank wiſſen, daß Sie mich erretteten,— erretteten vor ihm und— vor mir ſelbſt!“ Waldſtreu⸗Verſteigerung. Montag, den 30. März 1896, Vormittags 9 Uhr beginnend, wird die Waldſtreu auf Wegen u. Schneiſen hieſigen Domankalwalde an N Zuſammenk unft am Stock auf dem Ort u. Stelle loosweiſe verſteigert. Lorſcher Weg. Viernheim, den 24. März 1896. 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Nachſtehend bringen wir hiermit das für die hieſige Gemeinde errichtete Ortsbauſtatut zur öffentlichen Kenntniß.— Machen ferner darauf aufmerk— ſam, daß das neue Ortsbau⸗Statut nebſt Baupolizei-Ordnung in Buchform erſchienen und zum Preiſe von 5 Pfg. pro Exemplar auf unterfertigter Bürgermeiſterei abgegeben wird. Viernheim, den 18. März 1896. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Bläß. 366 Auf Grund des Art. 2 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der§§ 3—9 der Ausführungsverordnung zu derſelben vom 1. Februar 1882 iſt durch Beſchluß des Gemeinderaths vom 10. Oktober 1895 nach Anhörung des Kreisausſchuſſes und mit Genehmigung Großher— zoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 6. Januar 1896 zu Nr. M. J. 30895 nachſtehendes Ortsbauſtatut errichtet worden. Zu Art. 17 der allgem. Bauordnung. 9 Sind zur Schließung eines Gemeindewegs Grundſtücke Seitens der Gemeinde enteignet worden, ſo werden dieſelben an die unmittelbar an— grenzenden Grundbeſitzer in Eigenthum abgetreten, wenn dies die Anlieger innerhalb zweier Monate nach erfolgter Enteignung bei Großherzogliche Bürgermeiſterei verlangen und für das an ſie abzutretende Gelände der Gemeinde die vollen Koſten für Erwerbung der Grundſtücke zurückzahlen. Gleichzeitig haben die Anlieger auf Verlangen der Gemeinde den ge— ſchloſſenen Gemeindeweg nach dem Durchſchnittspreis des in Abſatz 1 er⸗ wähnten Geſammtgeländes zu übernehmen. Wenn aus Anlaß der Regulierung der Baufluchtlinie bereits be— ſtehender Straßen die Gemeinde von einem Privaten das zur Straße er— forderliche Gelände erwerben oder ein Privater Grundeigenthum von der Gemeinde erwerben muß, ſo wird der Preis des zu erwerbenden Geländes von einer Commiſſion beſtimmt. Dieſe Commiſſion beſteht aus fünf Mit⸗ gliedern, von welcher zwei Mitglieder durch den Ortsvorſtand und zwei durch die betheiligte Partei ernannt werden; das fünfte Mitglied wird von dem Großherzoglichen Kreisamt Heppenheim beſtimmt. Die Commiſſion wählt aus ſich einen Vorſitzenden und entſcheidet entgültig nach Stimmen— mehrheit. Die Mitglieder der Commiſſion haben keinerlei Vergütung anzu— ſprechen. Das Recht des Grundeigenthümers, die Enteignung ſeines für Straßen⸗ zwecke in Anſpruch genommenen Geländes nach Maßgabe der Vorſchriften des Geſetzes, betr. die Enteignung von Grundeigenthum zu verlangen, wird hierdurch in keiner Weiſe berührt. Zu Art. 18 der allgem Bauordnung. §2. Da durch den genehmigten Ortsbauplan für Anlegung neuer Straßen hinreichend Vorſehung getroffen iſt, dürfen außerhalb des Bereichs des Ortsbauplanes Gebäude nicht errichtet werden. Ausnahmen hiervon können im Einzelfalle mit Rückſicht auf die Be⸗ ſtimmung, örtliche Lage oder ſonſtige Verhältniſſe der beabſichtigten Bauten nach Anhörung des Gemeindevorſtandes vom Großherzoglichen Miniſterium des Innern und der Juſtiz geſtattet werden. Zu Art. 20 der allgem. Bauordnung. In den noch nicht eröffneten Straßen dürfen Gebäude, die nach dieſen Sſraßen ihren Ausgang haben, nur an den Straßenenden, welche ſich an ſchon eröffnete Straßen anreihen, oder im Anſchluß an beſtehende Häuſer errichtet werden. 84. Soll in einer uneröffneten Straße ein Gebäude errichtet werden, welches nicht Eckhaus an einer ſchon eröffneten Straße wird und ſich auch nicht an ein ſchon erbautes Haus in der uneröffneten Straße anreiht, jedoch nach dieſer Straße ſeinen Ausgang erhalten ſoll, ſo kann dies mit Geneh— migung des Gemeindevorſtandes geſtattet werden. 9855 In den Fällen des§ 3 und 4 ſind alle Vorkehrungen zur Fahr— und Gangbarmachung, Abwäſſerung und Beleuchtung der Straße auf Koſten des Bauenden durch die Gemeinde zu bewirken. Zu Art. 21 der allgem. Bauordnung. 8 6. Bei neu anzulegenden Straßen hat der Anlieger die Befeſtigung des Trottoirs auf ſeine Koſten zu übernehmen, während die Herſtellung des Erdkörpers Sache der Gemeinde iſt. Für die Unterhaltung des Trottoirs der neu anzulegenden und beſtehenden Straßen haben die Anlieger aufzu— kommen. Die Trottoirs ſind in einem guten gangbaren Zuſtande zu er— halten. Das Gefälle der Trottoirs nach den Straßenrinnen darf höchſtens 5% jedoch nicht unter 4% betragen. Zu Art. 29 der allgem. Bauordnung. 8 Stallungen, Scheunen, Remiſen, Waſchküchen, Abtritte und ähnliche Nebengebäude dürfen nicht an öffentliche Straßen und Plätze geſtellt werden. Ausnahmen hiervon ſind nur bei äußerſter Raumbeſchränkung und unter der Bedingung zuläſſig, daß derartige Nebengebäude mit dem Hauptgebäude in harmoniſche Verbindung gebracht werden, und das Ausſehen der Straße nicht beeinträchtigen. Die ſämmtlichen nach der Straße ſtehenden Gebäude ſind rechtwinklich zur Straße anzulegen. Ausgenommen hiervon ſind die Eckplätze, welche nach ihrer Lage bebaut werden können. Zu Art. 30 der allgem. Bauordnung. § 8. Das Zurückſetzen der Gebäude hinter die feſtbeſtimmte Baufluchtlinie bezw. Straßenfluchtlinie kann ausnahmsweiſe geſtattet werden, wenn der Bauherr, welcher das Gebäude hinter die Straßenfluchtlinie zurücklegen will, ſich verpflichtet: alles zwiſchen der Straßenfluchtlinie und der zurück— verlegten Baufluchtlinie befindliche Land mit Gartenanlagen oder ſonſt nicht mißſtändigen Anlagen zu verſehen und wie die Vorgärten abzuſchließen, und die zurückverlegte Bauflucht parallel der normalen Straßenfluchtlinie zu legen. Dieſe Straßenfluchtlinie iſt in der Art einzuhalten, daß die Flucht der Gebäude über den Sockel in dieſelbe einzurücken iſt. d 8. Das zwiſchen der Straßen- und zurückliegenden Baufluchtlinie liegende K 1, S d. d. Neckarbrücke. Vorgartenland iſt mittelſt hölzerner oder eiſener Gitter in gefälliger Form welche in die Straßenfluchtlinie einzurücken ſind, abzuſchließen. Dieſelben können auf im höchſten Falle 0,75 Mtr. hohen maſſiven Sockeln oder auch ohne ſolche errichtet werden. 8 i Scheidemauern und nicht durchbrochene Wände im Vorgartenland dürfen die Höhe von 1,80 Mtr. nicht überſteigen. Letzteres iſt mit Garten⸗ und Weganlagen entſprechend zu verſehen und ordnungsmäßig zu unterhalten Zu Art. 34 der allgem. Bauordnung. § 10. 8 Jedes bebaute Grundſtück muß mindeſtens einen Abtritt haben, der wenn irgend möglich, an einer Außenwand liegen, jedenfalls aber eine in's Freie führende mindeſtens 0,5 am große Fenſteröffnung haben ſoll, und von der Straße aus geſehen, nicht in mißſtändiger Weiſe zur Erſcheinung kommen darf. a 8 8 Gegenwärtiges Statut tritt mit dem Ta Verkündi i Kiel 11 Kraft ge der erkündigung im Heppenheim, den 12. Januar 1896 Großh. Kreisamt Heppenheim. v. Granuey. * 2 9 Eine Hofraithe zweitheilig, Flur 1 Nr. 416, Pandurengaſſe, Grabgarten ſteht zu verkaufen event. zu vermiethen.— Näheres in der Expedition dieſes Blattes. 395 Plananfertigung zu Hochbauten jeder Art, Aufſtellung genauer Koſtenberechnungen, Bauleitung, Aufſtellung und Reviſionen von Abrechnungen, Ausführung ächt Häusler' ſchen Holzeement⸗Dächer übernimmt unter Zuſicherung reellſter und billigſter Bedienung 384 A. Armbruster, Acchitekt. Weinheim. 25 — S Garten⸗Sämereien empfiehlt 363 Carl Fr. Wauter, Mannheim eee Mit 4 feinen Linsen und 3 Auszügen 33 Starke Vergrösserung &* unter Garantie!— . N Jedes Fernrohr, welches nicht gefällt, 2 D nehmen sofort retour. 2 1* & Preis-Catalog C S sämmtlicher optischen Waaren, aller N Arten Messer, Scheeren, Schuss-, Hieb- und Stichwaffen versenden an Jeder- mann gratis und franko. 84 5 Kirberg& Comp., Gräfrath bei Solingen. ieee Täglich zwei Ausgaben.. Karlsruhe. Mittags⸗ u. 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