i find. f — 5 pert.. 382 1 6 In 5 4 14 11 ö ZuAusſchreibungen wirkſam u. bill ig Erſcheint tags nud ee hela, Wrelubeiu-. gaserthal und Hmgebung. W— 4 81 1 ſpaltige Per Voſt be 2**.— Druck und Verlag: W. Bingener, Viernheim. Reclamen 80 Pf. pro Iſp. Zetle Nr. 2 ca flat.— 1807. Lolial- Statuten i de Falz ken c auf Beutch Be gaſead dl, Eee d Geenen de über die Vertheil eng und Verwendung der der Gemeinde und reſf den Ortsbürgern von Viernheim durch! den Wald⸗Receß von 1783 /? und den Vertrag vom 29. Juni/ 18. Auguſt 1875 von dem Groß herzoglichen Domanialfiscus eingeräumten Bezüge und Nutzungen. (Schluß.) h) Nach Ausführung der Bauweſen, welche ſpäteſtens vor dem 1. Juli des auf das betreffende vollzogen ſein müſſen, iſt es Sache der in pos. g bezeichneten Receß⸗Bau⸗Commiſſion zu prüfen, ob das Bau⸗ weſen ſolid, ordnungsmäßig und vollſtändig aus⸗ Findet die Receß⸗Bau⸗Commiſſion Verwaltungs⸗Jahr folgenden Jahres geführt iſt. das Bauweſen ordnungsmäßig zur Ausführung gebracht, ſo iſt die Berechnung des zu vergütenden Bauholzes und reſp. der zu gewährenden Ent. ſchädigung nach der wirklichen Bauausführung zu fertigen. Uebrigens dürfen die Bauten in ihrer Ausführung von dem gutgeheißenen Bauplan nicht weſentlich abweichen, wäre für eine derartige Ab⸗ weichung eine Mehrvergütung erforderlich, ſo kann eine ſolche nur dann eintreten, wenn der Ge— meinderath dieſe Abweichung vor der Bauaus⸗ führung ſchriftlich gutgeheißen hat. i) Nachdem die Großherzogl. Bürgermeiſterei die Berechnung der Bauholz⸗Vergütung geprüft und richtig befunden hat, wird dieſe den Vergütungs⸗ betrag zur Auszahlung auf die Gemeindekaſſe an⸗ weiſen. k) Für das Jahr 1875 werden die von der Großherzoglichen Forſt⸗Behörde angenommen und begründet erkannten Bauholz⸗Anſprüche von der Gemeinde ebenfalls zugeſtanden. Nach Ausführung dieſer Bauten, Feſtſtellung und Berechnung des Bauholz ⸗Bedarfs, ſoll Ver⸗ gütung dafür, wie in 1874 nämlich pro /ö100 km. und zwar für Eichenholz 23 Pfg. und für Kie⸗ fernholz 17 Pfg. gewährt werden. Es wird übrigens nur für diejenigen Baulichkeiten Ver⸗ gütung geleiſtet, welche bis zum 1. Juli 1876 vollſtändig zur Ausführung gebracht ſein werden. J) Die Empfänger der Bauholz⸗Vergütung haben, wie bisher, wegen der der Gemeinde ob⸗ liegenden Beſteuerung der Receßberechtigung einen, gewöhnlich bei der Voranſchlags⸗Aufſtellung feſt⸗ zuſtellenden Beitrag zur Gemeindekaſſe zu ent⸗ richten. Zur Zeit werden von 1/100 km 0,06 Pfg. erhoben. 87 Receß⸗Bau⸗Gebäude dürfen nur, in ſo weit dies von dem Gemeinderath geſtattet wird, zum Abbruch gebracht werden. Tritt nun der Fall ein, daß ein Receßbau zum Abbruch gelangen ſoll, ſo iſt der betreffende Eigenthümer verpflichtet, der Großherzoglichen Bürgermeiſterei vorher, behufs Einholung der Genehmigung des Gemeinderaths, Anzeige davon zu machen, damit wie bisher, durch die Receß⸗Bau⸗Commiſſion vorher über die Bau⸗ fälligkeit und über die Zuläſſigkeit des Abbruchs Bericht erſtattet wird, auch die etwa vorhandenen Steinwände, ſowie die allenfalls noch brauchbaren Bauhölzer aufgenommen werden, um deren Werth entſprechend, entweder bei einem alsbald ſtattfin⸗ denden Bauweſen des Betreffenden den correſpon⸗ direnden Betrag in Abzug bringen, oder ſo⸗ ſortigen Erſatz dafür für die Gemeindekaſſe zum Vortheile des Receßbaufonds in Anſpruch nehmen han N in ſpecif mittel für ſämmtliche Leguminoſen iſt. zu können. a Wenn an Stelle eines niedergelegten Gebäu⸗ des ein beabſichtigter Neubau binnen 3 Monaten nicht ausgeführt worden ſein ſollte, oder wenn überhaupt ein Neubau nicht ſtattfindet, ſo iſt der für die brauchbaren Materialien berechnete Betrag zur Gemeindekaſſe ſofort einzuzuziehen. derartige Bauten, ohne vorherige Genehmigung des Gemeinderaths niederreißt, hat nicht nur Er⸗ ſatz der für das niedergelegte Gebäude bezogenen 1 gütung. Diejenigen Ortsbürger, welche einen Receßbau an eine nicht zum Bezug einer Bauholz-Vergütung berechtigte Perſon verkaufen, können innerhalb der Jeder Eigenthümer von Receß⸗Gebäuden, welcher etwa legentlich der Centenarfeier, nächſten zehn Jahre keine Bauholz-Vergütung be— anſpruchen. 89 Wegen aller ſich aus Anlaß der hier in Rede ſtehenden Berechtigung ergebenden Anläſſe zu Re⸗ curſen und Beſchwerden werden die Beſtimmungen des Art. 95 der Land⸗Gemeinde⸗Ordnung für an⸗ wendbar erklärt. § 10. Vorſtehenden Localſtatuten wird hiermit die Genehmigung unter dem Anfügen ertheilt, daß nach dem geſammten Inhalt des Statuts und den hierzu von dem Gemeinderath gegebenen Erläu⸗ terungen als ſelbſtverſtändlich erſcheint, daß der §:8 desſelben auch auf diejenigen Ortsbuͤrger an⸗ wendbar iſt, welche einen Receßbau an eine nicht zum Bezug einer Bauholz⸗Vergütung berechtigte Perſon in ſonſtiger Weiſe freiwillig übertragen. Heppenheim, den 12. Mai 1876. Großherzogliches Kreisamt Heppenheim gez. Gräff. Wann foll Thomasmehl angewandt werden? Die Annahme, Thomasſchlackenmehl müſſe ge⸗ raume Zeit im Boden lagern und ſich mit den Beſtandtheilen deſſelben umſetzen, um in einen lös⸗ lichen Zuſtand übergeführt zu werden, iſt nach zahl⸗ reich ausgeführten Verſuchen vollſtändig unrichtig. Es iſt durchaus nicht nothwendig, die Anwendung des Thomasmehles auf die Winterfrüchte zu be⸗ ſchränken, oder daſſelbe, wenn es zur Düngung der Frühjahrsſaaten dienen ſoll, bereits im Herbſte auszuſtreuen. Es äußert vielmehr, wie zahlreich vorliegende Verſuche beweiſen, ebenſogut ſeine Wirkſamkeit, wenn es im Frühjahr zur Verwen⸗ dung kommt; nur muß es dann mit dem Boden innig vermiſcht werden. Allerdings beſteht ein großer Vorzug des Thomasmehles darin, daß wir es im Herbſte und im Laufe des Winters bereits ausſtreuen können, alſo dieſer Arbeit im Frühjahr uns enthoben ſehen, eine Erleichterung bei der Frühjahrsbeſtellung, die der praktiſche Landwirth wohl zu ſchätzen weiß. Iſt aber das Ausſtreuen aus irgend einem Grunde unterblieben, ſo ſoll man ſich nicht etwa durch die Beſorgniß, daß das Thomasſchlackenmehl nicht genügend wirkſam ſich zeigen würde, von der Anwendung im Frühjahr abhalten laſſen. Bei dieſer Gelegenheit kann vielleicht auch darauf hingewieſen werden, daß die Wirkſamkeit des Thomasſchlackenmehles durchaus nicht von der Bodenbeſchaffenheit abhängig iſt. Wenn man urſprünglich geglaubt hat, daß es hauptſächlich ein Düngemittel für Sand- und Moorboden ſei, ſo iſt man jetzt längſt zu der Ueberzeugung ge— kommen, daß es auch auf anderen Bodenarten, Lehmboden ꝛc., am Platze iſt. Wir ſtehen des⸗ halb nicht an, das Thomasſchlackenmehl für alle Bodenarten zu empfehlen; beſonders wo es ſich um den Anbau von Hülſenfrüchten handelt, oder wo Klee in Getreide eingeſät werden ſoll, kann es ſich überhaupt nur um Anwendung von Tho⸗ masmehl handeln, da dieſes ein ſpecifiſches Dünge⸗ Es zeigt eben eine gleichmäßige Wirkung für längere Zeit, was für derartige Kulturen von beſonderer Be— deutung iſt. Feulſchland. Berlin, 12. März. Der Kaiſer wird ge⸗ wie dem„Berl. Tgbl.“ mitgetheilt wird, an ſämmtliche Soldaten der Armee Erinnerungs⸗ Medaillen vertheilen laſſen. 1870 gefallenen Krieger wird heute im Reichs⸗ tage zur erſten Plenarberathung kommen. — Das Mitglied des Reichstages und Ab⸗ geordneten⸗Hauſes Dr. Rudolphi(Ctr.) iſt geſtern in Tempelhof bei Berlin im Alter von 72 Jahren geſtorben. Rudolphi vertrat ſeit 1870 den Kölner Wahlkreis. Karlsruhe, 12. März. Auf dem in Offen⸗ burg ſtattgehabten Parteitage der demokratiſchen und freiſinnigen Partei Badens erfolgte eine vollſtändige Trennung der ſüddeutſchen Volks⸗ partei und der freiſinnigen Volkspartei. Ausland. Wien, 12. März. Das Geſammtergebniß der geſtrigen Reichsrathwahlen iſt folgendes: ge ⸗ wählt ſind 9 Chriſtlich⸗ Soziale, 2 Deutſch⸗Na⸗ tionale, 3 Sozialdemokraten, 4 Tſchechen und 1 Katholiſch Konſervativer. In Brünn findet Stich⸗ wahl ſtatt. In den 4 Wahlkreiſen Niederöſter⸗ reichs drangen ausſchließlich die Chriſtlich⸗So⸗ zialen durch. Paris, 12. März. Der„Intranſigeant“ er⸗ innert an die griechiſchen Freiwilligen, welche 1870 in der franzöſiſchen Armee gekämpft haben, wovon 200 für Frankreich in den Tod gegangen ſind. Das Blatt erklärt, Hanotaux habe Frank⸗ reich zur Dienſtmagd der Monarchien herabge⸗ würdigt und kämpfe heute mit denſelben Deut⸗ ſchen gegen Diejenigen, welche früher auf Frank⸗ reichs Seite gegen die Deutſchen gekämpft haben. Aus Braſilien Der Führer der braſiliani⸗ ſchen ſogen.„Fanatiker“, ein verrückter Menſch mit Namen Antonio Conſeilheiro, nennt ſich den „Abgeſandten Gottes“. Er beſitzt angeblich ſchon 9000 Anhänger, mit denen er im Staate Bahia raubt und mordet. Er droht, baldigſt auf Bahia ſelbſt zu ziehen. Vor einigen Jahren ſoll Con⸗ ſeilheiro der Held eines furchtbaren Dramas ge⸗ weſen ſein. Seine Mutter habe ihn fortwährend gegen ſeine Frau aufgehetzt. Er ſolle ſie nur bewachen, dann würde er den Beweis für ihre Untreue erhalten. Conſeilheiro habe dies ge⸗ than, und als er Nachts einen Mann aus ſeinem Hauſe treten ſah, habe er ihn niebergeſchoſſen. Darauf habe er ſeine Frau ermordet, ohne ſie nur zu Worte kommen zu laſſen. Als er den Leichnam des angeblichen Ehebrecher näher unter⸗ ſuchte, hibe er gefunden, daß er ſeine eigene Mutter getödtet hatte. Dieſe habe Männerklei⸗ der angelegt gehabt, um ihre Schwiegertochter in Verdacht zu bringeu. Conſeilheiro flüchtete in die Wälder, wo er mehrere Jahre als Ein⸗ ſiedler lebte. Während der Zeit kam ihm der Gedanke, er ſei ein Heiliger und beſtimmt, die Welt zu regeneriren. 1898 begann er ſeine Propaganda und erbaute eine kleine Kapelle. Sobald ſein Anhang größer wurde, begann er das Räuberhandwerk, dem er gegenwärtig ob⸗ liegt. Jetzt hat die Regierung zwei Bataillone mit acht Geſchützen gegen den neuen„Heiligen“ ausgeſandt. Die Ereigniſſe auf Kreta. Das europäiſche Concert. Wien, 11. Peärz. Die augeablickliche St⸗ tuation iſt folgende: Die drei Kaiſermächte ſind zu einem ſofortigen zwangsweiſen Vorgehen gegen Griechenland einig; England hat ſich ange⸗ ſchloſſen; Italien erklärt, ſich allenfalls anzu. ſchließen, wenn die andere Mächte alle einig ſind, was noch von der Haltung Frankreichs und zwar von der heutigen Kammerſitzung abhängt. Sollte aber Hanotaux geſtürzt werden, was mit einer Abſchwenkung Frankreichs gleichbedeutend iſt, dann wird wahrſcheinlich England ebenfalls zu⸗ rücktreten. Die Folge wird ein allgemeiner Zer⸗ fall des europäiſchen Einvernehmens ſein, und was dann geſchehen wird, iſt abſolut ungewiß. Daraus erklärt ſich der Verſuch Griechenlands, anſcheinend nachzugeben, um eine beſſere Poſition zu gewinnen. . ruteiner Ameiget rr Cr. gütgernrilietri Dietuhein. — Wien, 11. März! Die„Neue Freie Preſſe“ meldet über die Aufnahme der griechiſchen Note: In Wien würde ſie als„ausweichend, aber keineswegs die Lage verſchärfend“ betrachtet. In London, Paris und Rom verknüpft man mit ihrem Inhalt die Möglichkeit weiterer Ver⸗ handlungen. In Berlin bezeichnet man die Note mit Schärfe als undiscutabel. Aus Petersburg liegt ein Urtheil noch nicht vor. In der Haupt⸗ ſache handelt es ſich um Vereinbarungen über den l der Zwangsmaßregeln gegen Griechen⸗ and. Athen, 11. März. Der Athener Correſpon⸗ dent des„Berl. Lokalanz.“ hatte eine Unter. redung mit dem König Georg, welcher dabei erklärte, die griechiſchen Truppen ſeien auf Kreta, um Ordnung zu ſchaffen; ſie würden auf der Inſel bleiben und die Türken ebenſo beſchützen, wie die Chriſten. Aus Nah und Fern. Viernheim, 12. März. Anmelde⸗ pflicht für den Heilmittelhandel. Es dürfte nicht allgemein bekannt ſein, daß der Handel mit Droguen⸗ und chemiſchen Präpara⸗ ten, welche zu Heilzwecken dienen— alſo der Handel mit Heilmitteln jeder Art— auf Grund des Geſetzes vom 6. Aug. 1896 vom 1. Jan. 1897 ab polizeilich angemeldet werden muß, und daß dieſer Handel mit Heilmitteln der polizei⸗ lichen Kontrole und Reviſion unterliegt, daß ferner dieſer Betrieb unterſagt werden kann, wenn die Handhabung deſſelben Leben und Ge⸗ ſundheit von Menſchen gefährdet. Es hat da⸗ nach Jedermann— nicht nur die Droguiſten— der den Handel mit Heilmitteln irgend welcher Art— wie Pfeffermünze, Kamillen, Lakritzen, Lindenblüthen, Bullrichsſalz, Bitterſalz uſw. uſw. — betreibt oder betreiben will, der betreffenden Behörde ungeſäumt Anzeige zu machen und ſich dadurch der Kontrolle und Reviſion zu unter⸗ werfen. Es wird namentlich darauf aufmerkſam gemacht, daß dieſe Beſtimmungen z. B. jeden Händler, der mit obigen Heilmitteln nebenbei handelt, wie auch die Abnehmer ſogen. Arznei⸗ ſchränke gleich treffen. Wer die Anmeldung des Handels mit Droguen ꝛc. zu Heilzwecken unter⸗ läßt, kann laut§ 148 der Gewerbe⸗Ordnung mit Strafe bis zu 150 Mark belegt werden. Auch Diejenigen, welche ſchon vor Anfang dieſes Jahres mit allen oder einigen Heilmitteln han⸗ — delten, haben nach einer Reichsgerichtsentſcheidung Bekanntmachung. ormittags 9 Uhr, wird Nächſten Montag, den 15. d. Mts., V auf dem Rathauſe dahier: „Die Leichenfuhren pro 1897/98; * an die Wenigſtnehmenden und 7. ein Allmendgrundſtück, Oberlück, XII. Gew., Nr. 17, der Johannes Mandel 3. Wittwe in Pacht an die Meiſtbietenden verſteigert. Viernheim den 11. Maͤrz 1897. das Anfertigen der Almoſenſärge pro 1897/98; die vorkommenden gemeinheitlichen Fuhren pro 1897/98; die Anlieferung des in 1897/98 nöthigen Pulvers; die Anlieferung der in 1897/98 für die Schulen nöthigen Tinte; 6. die Anlieferung des in 1897/98 nöthigen Spiritus der jetzt vorgeſchriebenen Anzeigepflicht zu ge⸗ nügen. Viernheim, 12. März. Die farbi⸗ gen Lampenſchirme, die ſo modern ſind, werden jetzt von den Aerzten ſehr heftig bekämpft. Die Aerzte behaupten nämlich, daß die Farben die Urſache mannigfacher Augen leiden ſeien. Das Sonnenlicht, dem das menſchliche Auge angepaßt iſt, iſt weiß. Jede andere Farbe, die das Licht an⸗ nimmt, erfordert auch eine ungewöhnliche und vergrößerte Anſtrengung der Sehnerven. Je eine Farbe von dem weißen Grundton deſto ſchlimmere Wirkungen ubt“ — Mannheim iſt Groß ſt den Liſten des hieſigen ſtatiſtiſchen Amts b am 1. März d. Js. die hieſige Einwohnerſchaft einſchließlich Käferthat⸗Waldhof 101 000. Emmendingen, 11. März. In Denz⸗ lingen wurde der Schreiner Max Rübling unter dem dringenden Verdacht verhaftet, verſucht zu haben, ſeine Frau mit Salpeterſäure zu ver⸗ giften. Das Gift war in ein Gläschen Kirſch⸗ waſſer geſchüttet, das die Frau trinken wollte. Die Frau zeigte ihren Mann ſelbſt an. Offenbach a. M., 11. März. Der Streik der Schuhmacher iſt zur Thatſache geworden; in den größeren Fabriken erfolgte die Kündigung zum 13. d. Doch feiern bereits heute eine An⸗ zahl Arbeiter. Es kommen bei der Streikbewegung ca. 1400 Perſonen in Betracht. Gindsheim, 11. März. Vorgeſtern Mor⸗ gen wurde der 72jährige frühere Fleiſchbeſchauer Stabel erhängt in ſeiner Wohnung aufgefunden. Krankheit hat den Mann zu dieſem Schritte veranlaßt. Karlsruhe, 11. März. Der älteſte Bruder des Großherzogs, Prinz Wilhelm leidet an Herz⸗ krämpfen. Vom Rhein. Wir warnen abermals! In Pfuhl goß eine Frau Petroleum ins Feuer, da⸗ mit es beſſer brenne. Es brannte in der That beſſer, aber auch die Frau brannte mit und an⸗ dern Tags war ſie eine Leiche. Bochum, 10. März. Im benachbarten Harpen wurde geſtern Abend inmitten einer Gruppe Geſtellungspflichtiger einem Betheiligten, weil er ſich weigerte, Harmonika weiter zu ſpielen, wie er den ganzen Tag gethan hatte, von einem zweiten Betheiligten der Hals buchſtäblich abge⸗ ſchnitten. Würzburg, 12. März. Das hieſige Schwurgericht verurtheilte den 29jährigen Bütt⸗ Für Kommunikanten empfehle Reinwollene doppelbreite Kleiderſtoffe in allen Farben per Meter von 65 Pfg. an. Reinwollene doppelbr. weiße u. ſchwarze Cachemire u. Jantaſteſtoffe v. Wir. v. 20 Pfd. an. Weiße geſticpte Vatiſt-Kleider zu 3.50 Mk. per Stück und höher. Weiße und farbige Ankerröcke, Hemden, Hoſen, Corſettes. 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Geburks⸗ tages Kaiſer Wilhelms 1.; es ſollen hauptſäch⸗ lich die Armen geſpeiſt werden. — Beſcheidener Wunſch Jingſd ſaß ich Sie um Mitternachd, In meenem Bedd un' hab' gewachd, Weil eene Jungfrau ſaufd und milde Uff eenem Biano Schgalen ſchbielte; Da dachd ich ſo fer mich:„wie nett Wär's, wenn mer jedzd noch Zahnweh hädd!“ Foulard-Seide 95 Pf. bis 5.85 p. Met.— japaneſiſche, chineſiſche ete. in den neueſten Deſſins u. Farben, ſowie ſchwarze, weiße und farbige Henneberg⸗Seide von 60 Pf. bis Mk. 18.65 p. Met.— glatt, geſtreift, karriert, gemuſtert, Damaſte etc.(ca. 240 verſch. Qual. und 2000 verſch. Farben, Deſſins ete. ,) Porto- und steuerfrei ins Haus. Muſter umgehend. Durohschnttili. Lager: ca. 2 ill. Meter. 2 Seiden-Fabrikend. Henneberg(k. u. k. Hofl.) Zurich * r— deter Conftmalonsstof für M. 40 Pfr.—— 6 Mtr. Sommer-Nouveaute zum ganz. Kleid für M- 3. 30 Pf. 6 Mtr. 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Is. ausfliegen zu laſſen. e. G. m. u. 9. Zuwiderhandelnde werden auf Grund des Art. 79 des Feldſtrafgeſetzbuches unnachſichtlich zur Anzeige gebracht. Einladung. Viernheim, den 9. Marz 1897. Zonntag, den 14. l. Mts., Nachmittags halb vier Uhr, Großherzogliche Burgermeiſterei Viernheim. wird im Rathhausſaale dahier die jährlie 265 Pfügzer. hhausſaale dahier die jährliche Stroh Verſteigerung. General Verſammlung Freitag, den 19. März 1897, Nachmittags 1 Uhr, werden 1. i r Hofhauſe in Hüttenfeld abgehalten mit der Tagesordnung: ae s 2 1. Veröffentlichung der Jahresrechnung pro 1896 und 300 Centuer Korn-, Gerſten⸗ U. Hafer- Stroh Ertheilung der Entlaſtung. in kleineren Partien verſteigert. 272 2. Entſcheidung über Sinn und Auslegung der Sta⸗ Die Freiherrl. Heyl'ſche Gutsverwaltung Hüttenfeld⸗Seehof. tuten(§ 67.) Ehrhardt, Rentmeiſter. Viernheim, 4. März 1897. Freiwillige Feuerwehr. Für den Aufſichtsrath: Nächſten Sonntag, den 14. d. M., Mittags 3 Uhr, Winkler, ö Vorſitzender. General⸗Verſammlung Der auf morgen Sonntag fle nhl füt wegen im Gaſthauſe„zum Schützenhofe“ bei Franz Schalk. angegebener Generalverſammlung aus. Tages⸗Ordnung: Viernheim, 4. März 1897. 1. Veröffentlichung der Jahresrechnung und Ertheilung der 233 Entlaſtung; Der Vorſtand. 2. Wahl von drei Rottenführer; 4 r 1 N 1 3. Verſchiedene Angelegenheiten des Korps. M gl 98S d Die Mitglieder werden erſucht, ſich pünklich und vollzählig einzufinden. arian. Junk ing 9 b U U 1* Anzug: Tuchrock, Helm und Gurte. Am Sonntag, den 14. d. Mts., Nachmittags à Uhr, findet im Viernheim, den 8. März 1897. Gaſthaus zum Deutſchen Kaiſer erlammlung 273 Das Kommando. Tages⸗Ordnung: 1. Rechnungsablage; 2. Verſchiedene Mittheilungen. ur 2 9 2 0 Frühjahrsdüngung 6 Die Herren Ehrenmitglieder und Mitglieder werden hierzu höflichſt 5 5 Der Porſiand. Thomasmehl Wirthſchafts⸗Eröffunng und Empfehlung. 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