ö wird 9.3 ienſt⸗ kermit lando larkt⸗ aßen: ier caße, et chluß les urſch ſtatt iI. gs gaben iet von . 267 Erſcheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. und koſtet monatlich nur 30 Pf. frei in's Haus gebracht. Ber Voſt bez. pro Quart. M. 1.15 Rebaction, Druck und Verlag: W. Bingener, Viernheim. jernheiner Aweiger Publikalionsorgan der Gr. Bürgermeiſterei Viernheim. Anteigshlatt uon Piernheim, Weinheim, Käferthal und Magehung. Sefer n e uſerate 10 Pf. pro 1 ſpaltige Garmondzeile. Reelamen 20 Pf. pro Iſp. Zeile Nr. 28. ertes glall. Sanslag, den 20. März. 1897. lich, daß die Großmächte Griechenland nicht ge ⸗ g Ituiſchland. ſtatteten, dieſen Weg, welcher direkt zum Kriege 12 8 1 7 5 Laut Ver⸗ Darmſtadt, 19. März. Wie die„Darmſt. Ztg.“ meldet, tritt die Erſte Ständekammer am 25. März zuſammen. Berlin, 18. März. Die Mittheilung, daß das Entlaſſungsgeſuch des Staatsſekretärs Holl⸗ mann vom Kaiſer abgelehnt ſei, gilt der„Nat.⸗ Ztg.“ zufolge für unbegründet. Es ſei noch keine Entſcheidung erfolgt und es ſei wahrſchein⸗ lich, daß vor Beſchlußfaſſung des Reichstages über die Anträge der Budgetkommiſſion auch die kaiſerliche Entſcheidung getroffen wird. Berlin, 19. März. Der Seniorenconvent des Reichstags beſchloß die Plenarſitzungen wegen der Centenarfeier am Montag und Dienſtag auszuſetzen. — Beim Reichskanzler findet am Sonntag Abend ein Centenarfeſtmahl ſtatt, zu welchem die Miniſter, Staatsſekretäre und die Räthe des Reichskanzleramts geladen ſind. — Am Freitag findet eine große Ballfeſt⸗ lichkeit in der öſterreichiſchen Botſchaft (alſo in der Faſtenzeit und an einem Freitag!) ſtatt, zu welcher das Kaiſerpaar ſein Erſcheinen zugeſagt hat. Auch die fremden hier anweſen⸗ den Fürſtlichkeiten werden erſcheinen. — Serbiſchbulgariſches Bündniß? Das Pariſer Blatt„Depeche coloniale“ bringt ein Telegramm aus Conſtantinopel, wonach Ser⸗ bien und Bulgarien ein Bündniß geſchloſſen haben, das ſich gegen Griechenland und nicht gegen die Türkei richtet, hauptſächlich zu dem Zweck, ein ſiegreiches Vorgehen der Griechen in Macedonien zu verhindern. — Der Zuſtand des Staatsſekretärs Ste⸗ phan iſt der„Poſt“ zufolge neuerdings ein Beſorgniß erregender. Es ſcheint eine zweite Operation nöthig zu werden. Ausland. Paris, 19. März. Gerüchten zufolge wird am nächſten Montag in der Kammer und im Senate die Auslieferung von 23 von Arton an⸗ gezeigten Parlamentariern verlangt werden. Paris, 19. März. Der New, ork Herald meldet, der franzöſiſche Poſtdampfer Ville St. Nazaire ſcheiterte am 8. März am Kap Hatteras. Von den 80 Perſonen an Bord, Mannſchaften und Reiſenden ſind nur 4 gerettet. 4 Boote zerſchellten ſogleich beim Ausſetzen. 3 Boote mit Schiffbrüchigen gingen verloren und 8 Boote mit 35 Perſonen ſind 7 Tage ohne Nahrung umhergetrieben. 31 Perſonen davon ſind ge⸗ ſtorben oder wahnſinnig geworden. Die Dampfer⸗ kompagnie in Havre beſtätigt die Meldung, ohne Zahlen anzugeben. London, 19. März. Nach einer bei Lloyd eingegangenen Depeſche aus New Pork iſt der Poſtdampfer„Paris“, nach Southampton be⸗ ſtimmt, bei Sandy Hook geſtrandet. Die Ereigniſſe auf Kreta. Athen, 17. März. Seit vorgeſtern ſind mehr als 10,000 Mann an die Grenze abgegangen. Die Abreiſe des Kronprinzen nach Theſſalien gilt als ſicher, doch wird der Abfahrtstag ſtreng geheim gehalten.— Geſtern Nachmittag iſt ein Kriegsrath unter dem Vorſitz des Königs zu⸗ ſammengetreten, in welchem ein endgiltiger Be⸗ ſchluß über die Bewegung der griechiſchen Truppen zu Waſſer und zu Lande gefaßt wurde. Mit Ausnahme der Leibwache wird die Stadt heute von allen Truppen verlaſſen ſein. Ueberall herrſcht fieberhafte Thätigkeit. Athen, 18. März. Miniſterpräſident Dely⸗ annis erklärte im Miniſterrathe, es ſtänden Griechenland zwei Wege offen, entweder nach geben, oder alles auf eine Karte ſetzen. Den erſten Weg zu beſchreiten, verbiete ſich wegen der inneren und äußeren Politik und würde überdies die ſchlimmere Folge als ſelbſt eine Niederlage haben. Der zweite Weg dagegen fordere Erwägungen. Es ſei jedoch wahrſchein⸗ — * mit der Türkei führe, zu beſchreiten. Paris, 19. März. Obgleich angeblich in Athen Sondirungen einzelner Mächte ſtattfanden, ob Griechenland unter Umſtänden einlenke, ſind die Ausſichten auf Verhütung eines griechiſch⸗ türkiſchen Krieges doch äͤußerſt gering. Kanea, 18. März. Die Admirale haben die Bedingungen der Autonomie Kretas unter der Souverainetät des Sultans proklamirt. Kanea, 19. März. Oberſt Vaſſos hat in Sphakia eine große Menge Lebensmittel aufge⸗ häuft. In ſeinem Verhalten läßt nichts da⸗ rauf ſchließen, daß er Kreta zu räumen beab⸗ ſichtigt. Kandia, 18. März. Vorgeſtern fanden in verſchiedenen Orten der Umgebung erbitterte Kämpfe ſlatt, wobei bis zu 10,000 Mann auf jeder Seite engagirt waren. Kandia, 18. März. Bei Cap Rhodia wurde geſtern Nacht ein mit Waffen und Munition beladener griechiſcher Segler durch das Kriegs⸗ ſchiff„Sebenico“ in den Grund geſchoſſen, weil die Inſurgenten auf zwei Boote des„Sebenico“ gefeuert hatten. Athen, 18. März. Nach einer Timesmeldung wird die Blokade der griechiſchen Häfen für die nächſte Zeit nicht ſtattfinden. Der Berichterſtatter fügt hinzu, er habe Grund zu glauben, daß in ſehr einflußreichen Kreiſen Athens eine friedliche Löſung der gegenwärtigen Schwierigkeiten ernſt⸗ lich gewünſcht werde. Athen, 18. März. Der Korreſpondent des „Journal“ meldet von hier, der König hat geſtern erklärt, er ſei entſchloſſen, es auf's Aeußerſte ankommen zu laſſen. fügung Großh. Kreisſchul⸗Kommiſſion wird der graſſierenden Maſern wegen der Schulunter⸗ richt auf weitere acht Tage ausgeſetzt. Infolge deſſen fällt auch die anläßlich der Cente⸗ narfeier Kaiſer Wilhelm I. geplante Schulfeier am kommenden Montag aus. * Viernheim, 20. März. Hierdurch machen wir darauf aufmerkſam, daß der Poſt⸗ ſchalter am Montag, den 22. März, dem 100jährigen Geburtstage des verewigten Kaiſer Wilhelm I., nur wie an Sonntagen geöffnet ſein wird. Viernheim, 19. März. Der 17. heſ⸗ ſiſche Feuerwehrtag, verbunden mit Aus⸗ ſtellung in Löſch⸗ und Rettungsgeräthen ꝛc., findet am 22., 23. und 24. Mai in Heppenheim a. d. B. ſtatt. * Viernheim, 19. März. Unter Sturm, heftigem Regen und Hagelſchlag zog geſtern Abend das erſte Gewitter in dieſem Jahre uber unſern Ort, ohne glücklicher Weiſe Schaden anzurichten. Viernheim, 20. März. Ein Lehr⸗ vertrag hat, einer Entſcheidung des Reichsge⸗ richts zufolge, keine verbindliche Kraft, wenn der Lehrling zur Erlernung dieſes Handwerks un⸗ fähig iſt, auch wenn die Unfähigkeit bereits zu der Zeit der Eingehung des Lehrvertrages vor⸗ handen geweſen und nicht erſt nachträglich eingetreten iſt. Dieſe Annahme folgt aus den Grundprinzipien des Vertragsrechtes, daß über unmögliche Leiſtungen Verträge abgeſchloſſen werden können. » Viernheim, 18. März. Nur einer Reihe glücklicher Umſtände hatte es der Wirth Mich. Stutz in Weinheim zu verdanken, daß er mit dem Leben davonkam. Ueber dem Feierabendbieten war er am 21. Dezember v. J. mit einer Anzahl Burſchen in Zwiſt gerathen. Hinausgeworfen, erbrach die Rotte die Thür und warf ſich auf den Wirth. Dabei erhielt Stutz einen Meſſerſtich, der durch Rippenfell und Herzbeutel drang und ſtarke innere Blutung hervorrief. Vier Tage lang ſchwebte der Mann, der Niemanden gereizt hatte, in äußerſter Lebens gefahr. Das Schöffengericht verurtheilte die Burſchen zu kürzeren und längeren Gefängniß⸗ ſtrafen, darunter den 19 Jahre alten Taglöhner Friedrich Wilh. Kiump, der den Meſſerſtich ge ⸗ führt, zu 3 Jahren 2 Monaten Gefängniß, den Heizer Pet. Buff zu 4 Wochen Gefängniß. Beide legten Berufung ein. Die Strafe Klumps wurde von der Strafkammer in Mannheim auf 1 Jahr 5 Monate, jene Buffs auf 2 Wochen herabgeſetzt. Heppenheim, 18. März. In unſerer Gegend iſt man ebenfalls vielfach damit beſchäf⸗ tigt, die Hopfenpflanzungen auszuſtocken. Die Urſache zu dem Vorgehen der Landwirthe liegt in dem allzu großen Rückgang des Preiſes für den Hopfen. Während man in früheren Jahren für den Centner Hopfen mindeſtens 50 bis 100 und noch mehr Mark bezahlte, erlöſte man in den letzten Jahren für das gleiche Gewicht nur 25, höchſtens 27 Mk., ein Preis, der nicht ein⸗ mal hinreicht, die Auslagen für die Kultur zu beſtreiten. Die Landleute wollen nun mit Futter · pflanzen und einem kräftigen Viehſtand weiter⸗ kommen. Auch will man dem Gemüſebau mehr Sorgfalt zuwenden. Lampertheim, 18. März. Vorgeſtern Abend gerieth der Gaſtwirth Peter Hamm auf der Straße im neuen Ortstheil mit dem 22⸗ jährigen Seiler Adam Württemberger in Streit und erhielt erſterer hierbei eine Schußwunde in die Schulter und noch drei andere Verletzungen. Die Wunden ſind zwar nicht direkt lebensgefähr⸗ lich, jedoch iſt die Schußwunde in die Schulter inſofern bedenklich, als die Kugel bis jetzt nicht entfernt werden konnte. Biblis, 18. März. Die Landwirthe im Ried haben ſich nunmehr auch geeinigt, unter „75 E. AAA 2 g———ͤ— 25— 23 2 — —̃ä D— .—ð — — 5 — N* —— r 9 N— 2 N P 8 e 5 8 8 5 ä 88 N 5 5 5—— 8 7 keinen Umſtänden Zuckerrüben zu bauen, wenn nicht für den Centner mindeſtens 95 Pfg. be⸗ zahlt werden. Alle Intereſſenten ſind aufgefor⸗ dert worden, an dieſem Beſchluſſe feſtzuhalten. Beedenkirchen, 18. März. Der Stein⸗ hauereibeſitzer Moritz, der auf dem Wege von Jugenheim nach hier unterwegs in eine Wirth ⸗ ſchaft einkehrte, wurde dort von Arbeitern, die aus Lampertheim ſtammen, durch ſieben gefähr⸗ liche Meſſerſtiche verletzt. Die Thäter wurden verhaftet. Ludwigshafen, 18. März. Das etwa 5 jährige Söhnchen des Form ers Eberhard wurde geſtern Vormittag auf der Mundenheimer Straße in der Nähe des Viadukts von einem elektriſchen Motorwagen der Straßenbahn nach Mundenheim überfahren und dermaßen zugerichtet, daß das Leben deſſelben nur nach wenigen Stunden be⸗ bemeſſen ſein dürfte. Der Kleine wollte die Straße überſchreiten, ſprang zwiſchen 2 Fuhr⸗ werken hindurch gerade auf den ihm entgegen⸗ kommenden Motorwagen, den er nicht beachtet hatte, obwohl der Führer das Läuteſignal gegeben. Doſſenheim, 18. März. Vorgeſtern früh ereignete ſich dahier in der Brauerei Merkel ein äußerſt bedauerlicher Unglücksfall. Der Küfer B. Ridinger war im Hofe obiger Brauerei mit dem Auspichen von großen Bierfäſſern beſchäf⸗ tigt, als plötzlich einem derſelben unter furcht⸗ barem Knall der Boden herausgedrückt wurde und dem Bedauernswerthen einen Arm und ein Bein abſchlug. An dem Aufkommen des Ver⸗ etzten wird gezweifelt. Darmſtadt, 18. März. Der Hauptmann à la suite v. Frankenberg, Kammerherr der Großherzogin, iſt geſtern verunglückt. Bei einem Spazierritt ſcheute Frankenbergs Pferd, über⸗ ſchlug ſich und der Reiter erlitt ſchwere innere Verletzungen.— Herr Premierlieutenant à la suite Werlé wurde geſtern, als er bei der Tafel eines hieſigen Hotels, wo er zu Mittag ſpeiſte, einen Apfel ſchälte, von einem Schlaganfall be⸗ troffen und war ſofort todt. Der Vorfall rief bei den übrigen Tiſchgenoſſen große Beſtürzung hervor. Mannheim, 18. März. Das ſechsjährige Töchterchen der in der Kepplerſtraße wohnhaften Eiſengießer Karl Pfeiffer Eheleute hat von ſeinen „Eltern“ wahrhaft entſetzliche Leiden ausſtehen müſſen. Das Kind war außerehelich geboren und von der Mutter in die Ehe gebracht wor⸗ den. Wie es derartigen armen Würmchen häufig ergeht, war es ſeinem Stiefvater ſowohl wie ſeiner natürlichen Mutter ein Dorn im Auge. Es wurde in erbarmungsloſeſter Weiſe mißhandelt. Eine Klopfpeilſche war das haupt⸗ ſächliche Marterinſtrument, und es wurde ſo intentiv, ſo unausgeſetzt angewendet, daß das Kind ſelten ein weißes Fleckchen am Körpe hatte. Nachts mußte es in einem kalten Wink, der Küche auf naſſen Lumpen ſchlafen, ohn, Decke, nur mit einem zerlumpten Hemdchen be⸗ Privat⸗Krankenkaſſe Br Bei der am nächſten Sonntag, den 21. N 9 1* 1 FI E des hochw. Prieſters Herrn Helbig, hat der 2 beſchloſſen und wollen die Mitglieder ſich Vorm quartier zum Deutſchen Kaiſer einfinden. Abma platze(am alten Schulhauſe) punkt 8 ½ Uhr. Gleichzeitig ſind die Mitglieder zu dem am 22. März, zu Ehren des D hundertjahrigen Gebu des hochſel. Kaiſers Wilhelm J., Abends ſta zur Antheilnahme freundl. eingeladen.— Sam Uhr, im Fahnenquartier zum Deutſchen Kaiſer. ſtellungsplatze(Rathhausſtraße) punkt 8 Uhr. 9 ; Feſtiommers m Saale zum Deutſchen Kaiſer. Zu beiden Feſtlichkeiten werden die Mitglied reich einzufinden und ſind hierbei die Vereinsabze Für den Neuhäu Bauern⸗Verein V Auf Lager bei Herrn Franz Bläß könn Saatwick abgeholt werden kleidet. Dazu bekam es ſchlecht oder nichts zu eſſen, ſodaß mitleidige Nachbarsleute ſich ſeiner erbarmen mußten. Der ärztliche Befundbericht erregte beim Publikum Grauſen und Mitleid. Darnach war der Körper des Kindes eine einzige Wunde. Das entmenſchte Paar wurde vom Schöffengericht zu Gefängnißſtrafen von je 6 Monaten verurtheilt und ſofort in Haft ge⸗ nommen. Pforzheim, 18. März. Bekanntlich iſt der Kaufmann Philipp Ruf, welcher am 31. Mai v. Js. ſeine Kinder ermordet hat, in der hieſigen Heil- und Pflegeanſtalt untergebracht worden, nachdem die Heidelberger Univerſitäts— Pſychiatoren ſeine vollſtändige Unzurechnungs⸗ fähigkeit konſtatirt und erklärt hatten, daß er nur noch kurze Zeit leben werde. Das Merk⸗ würdige iſt nun, daß Ruf ſich in der Anſtalt nicht nur körperlich mehr und mehr erholt, ſon⸗ dern auch geiſtig bei ihm eine bemerkenswerthe Beſſerung wahrzunehmen iſt. Er ſpricht wieder zuſammenhängend und in geordnetem Gedanken⸗ gang und verlangt, aus der Anſtalt entlaſſen zu werden, um ſich mit ſeiner Frau wieder zu vereinigen. Letzterer hat er wiederholt ſchon aufgetragen, für ihn eine Stelle ausfindig zu machen, damit er dieſelbe alsbald nach ſeiner Entlaſſung antreten könne. Nach der„Neckar. Ztg.“ iſt die Möglichkeit keineswegs ausgeſchloſſen, daß Ruf doch wieder auf freien Fuß gelangt. Wie gewinnt man ſchmackhaftes und gedeihliches Futter. Rationelle Düngung der Wieſen iſt das erſte Erforderniß, um in unſerer Zeit zu einigermaßen befriedigenden Wirthſchaftserträgniſſen zu gelan⸗ gen. Das iſt allgemein bekannt. Als die beſten Düngemittel zur Steigerung des Wieſenertrages und zur Verbeſſerung des Futters müſſen das Thomasſchlackenmehl und Kainit bezeichnet wer⸗ den. Wenigſtens ſind uns in unſerer Praxis keine Düngemittel bekannt geworden, die mit ge⸗ ringerem Koſtenaufwand auch gleich gute Erfolge erzielen laſſen. Deshab iſt es uns immer etwas räthſelhaft geblieben, wenn dann und wann in landwirthſchaftlichen Verſammlungen oder in der landwirthſchaftlichen Tageslitteratur die Behaup⸗ tung auftauchte, daß das Futter von ſolchen Wieſen, die ſtändig mit Thomasſchlackenmehl und Kainit gedüngt werden, den Thieren weniger angenehm ſein ſolle. Thatſächlich wird man dieſen Behauptungen nicht immer jede Berech⸗ tigung abſprechen können. Wir glauben indeß, eine befriegende Erklärung für dieſen ſcheinbar ihrer Empfindlichkeit gegen manche ſtark riechende Pflanzen ein ſolches Futter weniger gern auf⸗ nehmen. Ferner iſt zu berückſichtigen, daß durch die Kaliphosphatdüngung die geſammte Entwick⸗ lung des Wieſenaufwuchſes beſchleunigt wird, ſodaß, wenn man den ſeit Alters her eingeführ⸗ ten Termin zur Heuwerbung beibehält, ein hart⸗ und grobſtengeliges Futter gewonnen wird, welches den Thieren ſchon deshalb weniger zu⸗ ſagt. Wer von der Anwendung von Thomas⸗ ſchlackenmehl und Kainit vollen Erfolg haben will, muß ſich in allen Fällen von dem herge⸗ brachten Heuwerbungstermin losſagen und zum Mähen der Wieſe ſchreiten, wenn die hauptſäch⸗ lich vertretenen Wieſenpflanzen zu blühen be⸗ ginnen; er wird dann nicht nur ein proteinreiches, ſondern auch ein den Thieren angenehmes Futter gewinnen. Daß die Düngung mit Thomas⸗ ſchlackenmehl und Kainit keine Eigenſchaften der Futtergewächſe herbeiführt, wodurch den Thieren die Aufnahme verleidet wird, geht ſchon daraus bervor, daß beim Weidegange die Thiere die⸗ jenigen Stellen vorziehen, die mit den genannten Düngemitteln gedüngt worden ſind. Dieſe halten ſie ſtets kahl, während die ungedüngten Flächen nur dann berührt werden, wenn das Futter auf den gedüngten fehlt. Gleichzeitig iſt noch darauf masſchlackenmehl und Kainit hinzuweiſen, daß das Wild(Roth, Dam⸗Wild u. ſ. w.) nach den Beobachtungen der Jager und Forſtleute lieber auf den mit Thomas⸗ ſchlackenmehl und Kainit gedüngten Flächen äſt, als auf den ungedüngten. Wir geben alſo den Rath, jährlich mit Tho⸗ die Wieſen zu düngen, im Herbſt und Winter bis zu Ausgang Februar hin, dieſe Wieſen dann frühzeitig zu mähen, dann erſt wird man vollen Erfolg haben. 310 Brief kaſten. P. H., New Pork. Brief mit Inhalt dan⸗ kend erhalten. Freundl. Gruß aus der Hei⸗ math. 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Mts., kitglieder Abends 7¼ Uhr bei Kamerad Mich. — Vereinsmütze und Abzeichen ſind anzulegen. Der Vorſtand. am 22. d. Mts. zur Majeſtät des deutſchen Löwen. Kaiſerhymne nebſt einigen anderen noch nicht ern werden im Feſtſaale an die Theilnehmer des abgegeben. l⸗Muſik wird ausgeführt von der Kapelle viederkranz. und Patrioten ſind freundlichſt zu dieſer Feier Der Vorſtand. U 1 fl ni 1 ober Str gen der G0 legt den Ju bor ang nit Str Brü kum gef gefe lich Wel On Hau ſchen fl.) Beſt 0 9 Bekanntmachung. Nachſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß und Darnachachtung. Viernheim, den 16. März 1897. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. 294 Pfützer. Betreffend: Vorſchriften über den Verkehr von Fuhrwerken u. ſ. w. Wiederholt iſt aufgefallen, daß die für den Verkehr von Fuhrwerken auf Straßen beſtehenden Vorſchriften von ſeiten der Fuhrwerks⸗Leiter wenig Beachtung finden. Bei der Wichtigkeit derſelben für einen geordneten Ver⸗ kehr bringen wir nachſtehend die Hauptbeſtimmungen zur öffentlichen Kennt— niß mit dem Anfügen, daß die Polizei⸗Organe angewieſen ſind, die Ein⸗ haltung der Beſtimmungen zu überwachen. Heppenheim, den 6. März 1897. Großh. Kreisamt Heppenheim. v. Grauecy. § 366 des Reichsſtrafgeſetzbuchs. Mit Geldſtrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen JV 2. Wer in Städten oder Dörfern übermäßig ſchnell fährt oder reitet, oder auf öffentlichen Straßen oder Plätzen der Städte oder Dörfer mit gemeiner Gefahr Pferde einfährt oder zureitet. 5. Wer Thiere in Städten oder Dörfer, auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen oder anderen Orten, wo ſie durch Ausreißen, Schla— gen oder auf andere Weiſe Schaden anrichten können, mit Vernachläſſigung der erforderlichen Sicherheitsmaßregeln ſtehen läßt oder führt. 9. Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder Waſſerſtraßen Gegenſtände, durch welche der freie Verkehr gehindert wird, aufſtellt, hin⸗ legt oder liegen laßt. Artikel 262 des Polizeiſtrafgeſetzbuchs. Jeder Fuhrmann, d. h. jeder Leiter eines Fuhrwerks, muß ſich bei dem Gebrauche deſſelben ſo verhalten, daß er ſeine Pferde oder ſonſtigen Zugtiere jederzeit in ſeiner Gewalt hat und immer im Stande iſt, ſie ge⸗ hörig zu leiten. Zuwiderhandlungen werden mit 35 kr bis 3 fl. beſtraft. Artikel 263 des Polizeiſtrafgeſetzbuchs. Den Fuhrleuten, namentlich auch den Poſtillons, iſt das Jagen mit angeſpannten Pferden innerhalb der Orte unterſagt. Beim Zuſammentreffen mit anderen Zugtieren und Fuhrwerken, wie bei dem Wenden um die Straßenecken, ferner auf den größeren Brücken und überhaupt auf allen Brücken, auf welchen das desfallſige Verbot durch beſonderen Anſchlag be— kannt gemacht iſt, darf nicht ſchneller als in kurzem Trabe oder Schritte gefahren werden. Auf Schiffbrücken oder Hängebrücken darf nur im Schritt gefahren werden. Ebenſo dürfen Pferde auf Straßen innerhalb der Orte nicht anders als in kurzem Trabe, in kurzem Galopp oder Schritt geritten werden. Zuwiderhandlungen werden mit 35 kr. bis 3 fl. beſtraft. Artikel 264 des Polizeiſtrafgeſetzbuchs. In engen Ortsſtraßen, desgleichen beim Bergabfahren auf ſteilen Ortsſtraßen, ſowie beim Ein⸗ und Ausfahren in oder aus Höfen oder Häuſern und an Orten, wo die Paſſage durch Zuſammenfluß von Men⸗ ſchen verengt wird, darf, bei Vermeidung einer Strafe von 35 kr. bis 3 fl. Niemand anders als im Schritt fahren oder reiten. Artikel 271 des Polizeiſtrafgeſetzbuchs. Hinſichtlich des Ausweichens der Fuhrwerle und Reiter ſind folgende Beſtimmungen zu beachten: 1) alle Fuhrwerke, beſetzte oder leere Chaiſen, beladene oder leere Wagen, welche ſich auf öffentlichen Wegen begegnen, müſſen, inſofern es die Beſchaffenheit und Breite der letzteren geſtatten, einander rechtzeitig zur Hälfte rechts ausweichen, d. h. rechts auf die Seite ſoweit ein⸗ lenken, das für das andere Fuhrwerk die Hälfte der Fahrbahn freibleibt. 2) Geſtattet die Beſchaffenheit des Wegs das Ausweichen nicht, ſo muß derjenige Leiter eines Fuhrwerks, welcher den ihm entgegenkommen⸗ den Wagen zuerſt bemerken kann, an einem ſchicklichen Orte ſo lange mit ſeinem Fuhrwerke halten, bis das andere Fuhrwerk vorüber ge⸗ fahren iſt. Fuhrleute haben ſich daher auf ſolchen Wagen durch Rufen oder Klatſchen mit der Peitſche, die Poſtillons mit dem Horne Zeichen zu geben. 3) Namentlich finden die Vorſchriften unter 2 bei Hohlwegen Anwen— dung. Kommen aber gleichwohl zwei Fuhrwerke in einem Hohlwege zuſammen, wo ein Ausweichen nicht möglich iſt, ſo muß dasjenige von beiden zurückfahren, für welches dies, weil es das leichtere iſt, oder weil es dem Anfange des Hohlwegs ſich am nächſten befindet mit den wenigſten Schwierigkeiten verknüpft iſt. Erlaubt die Be⸗ ſchaffenheit des Hohlwegs, daß ein Fuhrwerk auf den Rain gehoben werden kann, ſo muß ſolches mit dem leichteren vorgenommen werden, um das ſchwere vorüber zu laſſen, wobei die Fuhrwerke ſich wechſel— ſeitig zu unterſtützen verbunden ſind 4) Viehheerden, welche in Hohlwegen oder auf anderen Wegen, wo ſie nicht ausweichen können, mit Fuhrwerken zuſammentreffen, müſſen von ihrem Führer zurückgetrieben werden. 5) Bei dem Vorbeifahren nach einerlei Richtung, welches überhaupt nur dann, wenn der Weg das Ausweichen geſtattet, zuläſſig iſt, nur mit der gehörigen Vorſicht geſchehen darf, muß der Leiter des zurückblei⸗ benden Wagens auf die rechte Seite ausweichen und langſam fahren, daß das andere Fahrwerk auf der anderen Seite vorbeifahren und auf die Mitte der Fahrbahn gelangen kann. Das Vorbeifahren im Jagen und das Wettfahren iſt ganz unterſagt und das Vorbeifahren von ſchwer geladenem Fuhrwerke nach einerlei Richtung nur im Schritt geſtattet 6) Wenn ſich Fuhrwerke auf ſteilen Wegen, an deren Seite ein Abhang ſich befindet, begegnet ſo hat das hinauffahrende, es mag beladen ſein oder nicht, gegen den Anhang hin auszuweichen; wenn aber auf bei⸗ den Seiten ein Abhang ſich befindet, ſo iſt dasjenige zu beobachten, was unter 1 dieſes Artikels vorgeſchrieben iſt. Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften dieſes Artikels werden mit 35. kr. bis 5 fl. beſtraft. ö Heppenheim, den 12. März 1897. Betreffend: Geſuche um Ertheilung von Wirthſchaftsconceſſionen, hier die mit ſolchen vorzulegenden Pläne. Das Großherzogliche Kreisamt Heppenheim an die Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Nach§ 23 der Polizei⸗Verordnung für den Kreis Heppenheim vom 30. Auguſt 1894, die Beſchaffenheit und Lage der zum Betrieb von Gaſt⸗ und Schankwirthſchaften beſtimmten Räumlichkeiten iſt mit jedem Geſuch um Ertheilung einer Wirthſchaftskonzeſſion ein ordnungsmäßiger Plan im Maßſtab von 1: 100 der natürlichen Größe in doppelter Ausfertigung einzureichen, aus welchem die erforderlichen Verhältniſſe, insbeſondere die Lage der Wirthſchaftsgebäude zu der Straße und den benachbarten Gebäu— den, die innere Einrichtung ſämmtlicher Räumlichkeiten des Hauſes unter Angabe der Höhen⸗, Längen- und Breitendimenſionen, ſowie die Lage des Büffets und der Bedürfnißanſtalten erſichtlich ſein müſſen. Da nach§ 26 der Verordnung deren ſämmtliche Beſtimmungen, außer denjenigen des§ 2 auch auf beſtehende Wirthſchaften Anwendung finden, ſobald in der Perſon des Inhabers der Konzeſſion ein Wechſel eintritt, muß jedem Konzeſſionsgeſuch, wenn es ſich auch nur auf die Uebernahme einer bereits im Betrieb befindlichen Wirthſchaft richtet, ein ſolcher Plan beiliegen. Da dies bisher mehrfach nicht beachtet worden iſt, beauftragen wir Sie, alle um Wirthſchaftskonzeſſion Nachſuchende, deren Geſuch ein vor ſchriftsmäßiger Plan nicht ſchon beiliegt, nach Vorſtehendem belehren und ihre Geſuche dann uns vorzulegen, wenn ſie einen dem gen.§ 23 ent⸗ ſprechenden Plan beigebracht haben werden. v. Granecy. Bekanntmachung. Die unterm 10. d. Mts. abgehaltenen Verpachtungen be⸗ züglich der zur Allmend der 1. Knabenſchulſtelle gehörigen Grundſtücke, ſowie der Grundſtücke zur großen Allmend des Mich. Eder 1. gehörig, ſind genehmigt und werden die betr. Pächter hiermit aufgefordert, innerhalb 8 Tagen die vorgeſchriebene Bürgſchaft zu leiſten. Weiter ſind genehmigt: 1. Die unterm 10. d. Mts abgehaltene Verſteigerung bezüglich das Um⸗ hacken von 7,5005 Hektar Waldgelände, ſowie 2. die unterm 15. d. Mts. abgehaltenen Verſteigerungen als: a) Anlieferung der für die Schule erforderlichen Tinte pro 1897/98, b) Anlieferung des in 1897ù98 erforderlichen Pulvers, 0) Anlieferung des in 1897/98 erforderlichen Spiritus, d) Anfertigen der Almoſenſärge pro 1897/8, e) die im Rechnungsjahr 1897/98 vorkommenden gemeinheitlichen Fuhren. Vrernheim, den 18. März 1897. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. 3 Geſchüfto⸗Aebertragung u. Fupſehlung Meiner geſchätzten Kundſchaft ſowie der geehrten hieſigen Einwohner⸗ ſchaft mache hiermit die erg. Anzeige, daß ich mit dem morgigen Tage meine Bäckerei l an Herrn Baſtian Betzler übertragen werde.— Für das mir bisher in ſo reichlichem Maße geſchenkte Vertrauen beſtens dankend, bitte ich, das⸗ ſelbe auch meinem Nachfolger erweiſen zu wollen. Viernheim, den 19. März 1897. Achtungsvollſt Jakob Schall, Bäcker meiſter. Höflichſt bezugnehmend auf Vorſtehendes, theile ergebenſt mit, daß ich neben der bisher von Herrn Jakob Schalk betriebenen Brotbäckerei eine 0 Fein- Bäckerei errichtete.— Durch mein Beſtreben, ſtets nur gute und ſchmackhafte Waare zu liefern, hoffe ich, das meinem Herrn Vorgänger geſchenkte Vertrauen auch mir zu erwerben und hitte ich ein geehrtes Publikum freundlichſt, mir in meinem Unternehmen geneigte Unterſtützung zuwenden zu wollen. Viernheim, den 19. März 1897. Achtungsvollſt Vaſtian Betzler, 305. Bäcke rmeiſter. Zur bevorſtehenden Jaiſon 000 empfehle au im Aufgernieren omen von 306 Damen- u. Kinderhüte ſowie in allen übrigen in das Putz⸗ macherfach einſchlagenden Artikel. Frau Hubert Maier, von der Mannheimer Portland⸗ Cement⸗Fabrik per Sack 2,10 Mk. zu haben bei 280 g wohnh. b. Hrn. Math. Hook, Galoppſtr. Vhil. Bergmann 3. u. Adam Frz. Roos. Tapeten. 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Gleichzeitig geben wir das V rogramm zur Feier dieſes Tages bekannt: Am Vorabend, 21. März: Böllerſchießen. Montag, den 22. März: Morgens: Böllerſchießen. Abends 8 Uhr: Fackelzug.(Die Zugordnung übernimmt das Kommando der Freiw. Feuerwehr.) Aufſtellung deſſelben am Markt— platz. Der Zug bewegt ſich durch folgende Straßen: Rathhaus⸗Mannheimerſtraße, Bismarckſtraße, Weinheimer⸗ ſtraße, Blauhut, Repsgaſſe, Waſſergaſſe, Waldſtraße, Lorſcherſtraße, Rathhausſtraße, Rathhaus. Daſelbſt Feſt⸗ rede durch Herrn Bürgermeiſter Pfützer, derſelben allgemeiner Geſang„Deutſchland über Alles“ unter Böllerſchießen und Glockengeläute, darnach Abmarſch der Vereine in die Feſtlokale, wo Feſt⸗Kommers ſtatt⸗ findet. Hier Toaſt auf Sr. Majeſtät Kaiſer Wilhelm II. und Sr. Kgl. Hoheit Ernſt Ludwig, Muſik, Geſangs⸗ vorträge und Abſingen patriotiſcher Lieder. Zur allgemeinen Betheiligung am Fackelzug und Feſtkommers laden wir die Einwohner Viernheims höflichſt ein. Zugleich bitten wir, zur Feier des Tages die Häuſer zu beflaggen. Die beſtellten Fackeln können von Mittwoch ab bei uns von den Vereinen in Empfang genommen werden. Viernheim, den 15. März 1897. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. 282 Pfützer. S Athleten⸗Club Viernheim. Jeden Dieuſtag und Freitag Aebungs⸗ Abend. Die aktiven Mitglieder werden dringend gebeten, pünktlich und voll— zählig zu erſcheinen. Wer ohne genügende Entſchuldigung fehlt, verfällt in die feſtgeſetzte Strafe. 288 Der Vorſtand. Biebesheimer 1 Faſſel⸗, Zuchtvieh⸗ und Schweine⸗Markt Der diesjährige Faſſel⸗, Zuchtvieh⸗ und Schweine⸗Markt wird Mittwoch, den 21. April in Biebesheim abgehalten. Simmenthaler⸗ Kreuzung, ſondern auch reine, direkt aus der Schweiz importirle Jaſſel zum Verkauf ausgeſtellt. Gemeinden und Privaten iſt ſomit Gelegenheit geboten, ſchönes Zuchtvieh zu kaufen. Mit dieſem Markt iſt eine Verlooſung von nur Zuchtvieh verbunden. Der Vertrieb der Looſe iſt dem Kaufmann Jakob Knöbel übertragen. 300 Wiederverkaͤufer erhalten auf je 10 Looſe 1 Freilos. nach Schluß Mannheim,, gegenüber dem Silbernen Anker. 194 Bekanntmachung. Das Reinigen der Straßen wird im Großen Ganzen noch nicht ſo gehandhabt, wie die Einwohner geſetzlich dazu verpflichtet ſind; und machen wir dieſelben zur pünktlichen und beſſeren Reinigung aufmerkſam. Ganz beſonders aber ſollen die Straßen am Samſtag, den 20. d. Mts., wegen den abzuhaltenden Feierlichkeiten gründlich gereinigt werden. Viernheim, den 15. März 1897. 283 Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim: Pfützer. 8 Di 0 Kirchen⸗Anſage. Sanntag, den 21. März d. J., Nachmittags 2/ Ahr, findet euangeliſcher Gottesdienſt mit einer Ge⸗ dächtnißfeier für Se. Mal. Kalſer Wilhelm I. ftlatt. 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