2 * ien* HD dee 25 221 N r e ,,, 6 ban nn 212 Hieruheiner Anzeiger Erſcheint Dienstags, Donnerstags i und Samstags. und. koſtet monatlich nur 30 Pf. Dublikationsorgan der Gr. Hürgermtillerei Piernheim. Aunpeigeblatt uon Viernheim, weinheim, Käferthal und Amgebung. Zafer g en wirkſam u. billig uſerate 10 Pf. pro 1 ſpaltige 9 Garmondzeile. frei in's Haus gebracht. Per Poſt bez. pro Quart. M. 1.1 Redaction, Druck und Verlag: W. Bingener, Viernheim. Reclamen 20 Pf. pro Iſp. Zeile ————. ̃üm...—.— Nr. 34. Erſtes glatt. Jamslag, den 3. April 1897. beziehen die Volksſchullehrer folgende Gehälter: ſtraße zum Tode verurtheilten Maurer Berch⸗ Jeulſchland. Nach Zjähriger Dienſtführung 1100 Mk., nach — Prinz Franz Joſef von Batten⸗ berg hat ſich in Nizza mit der Prinzeſſin von Montenegro verlobt.(Prinz Franz Joſef iſt ge⸗ boren am 24. September 1861 zu Padua, die Prinzeſſin Anna zu Cettinje am 18. Auguſt 1874.) Berlin, 1. April. Die Morgenblätter melden über die Reichstagswahl im Wahlkreiſe Schwetz: In den Städten Schwetz, Nauenburg, ſowie in 12 größeren ländlichen Wahlbezirken erhielt Holtz (Reichspartei) 1582, Saſſjaworski(Pole) 1217 Stimmen. —, Der„Lokalanzeiger“ meldet aus Fried- richsruh: Das Befinden des Fürſten Bismarck, der heute ſeinen 82. Geburtstag feiert, hat ſich weiter gebeſſert. Der Fürſt betheiligte ſich auch am Mittwoch an der Familientafel. Das ganze Geburks. Programm besteht in einer Familien. Außer den Familien⸗ tafel im engſten Kreiſe. angehörigen wird nur Graf Henckel von Don⸗ nersmarck anweſend ſein.— Unter den zahlreichen Glückwunſchtelegrammen, die Fürſt Bismarck zu ſeinem heutigen Geburtstage zugingen, befindet ſich auch ein ſolches vom Kaiſer, das in herz⸗ lichen Ausdrücken abgefaßt iſt. Ausland. Rom, 1. April. Dem„Berl. Tagebl.“ zu⸗ folge verlautet hier, im nächſten Konſiſtorium werde der Erzbiſchof von Olmütz Mſgr. Cohn zum Kardinal ernannt werden: Wien, 1. April. Bürgermeiſter Strohbach demiſſionirte zu Gunſten Dr. Luegers, deſſen Beſtätigung jetzt geſichert iſt. Saloniki, 1. April. In Skutari(Türkei) dauert die Gährung unter Chriſten und Moha⸗ medanern fort, ſo daß eine neuer Ausbruch der Unruhen befürchtet wird. Bei einem in Skutari ſtattgehabten Zuſammenſtoße gab es zahlreiche Verwundete. Die Ereigniſſe auf Kreta. Rom, 31. März. Der italieniſche Conſul telegraphirte, daß die Blokade Kretas ſich als vollſtändig zwecklos erwieſen habe und daß zur Unterdrückung des Aufſtandes mindeſtens 15,000 Mann erforderlich ſeien. Die Inſurgenten ſeien von Oberſt Vaſſos und den Offizieren bereits militäriſch ausgebildet und eine gewiſſe Disciplin mache ſich ſchon jetzt bemerkbar. Die Admirale plaidirten für eine Vermehrung der Flotte. Athen, 1. April. Die Aufſtändiſchen ſetzten den Angriff auf Fort Izzedin geſtern Nachmittag fort. Die Kriegsſchiffe begannen wiederum zu bombardiren. Die Aufſtändiſchen behaupteten jedoch ihre Stellung, bis der engliſche Panzer Camperdown ſie mit ſeinen ſchweren Geſchützen zum Rückzuge zwang. Athen, 1. April. Die politiſche Lage iſt un⸗ verändert. Aus allen Ländern treffen Freiwillige griechiſcher Nationalität ein. Peſt, 1. April. Seit mehreren Tagen weilen Delegirte des ſerbiſchen Kriegsminiſteriums hier behufs Ankaufs von Pferden. 2000 Pferde ſollen bereits nach Belgrad abgegangen ſein. London, 1. April. Das„Reuter' ſche Bureau“ meldet, die Regierungen der Mächte haben be⸗ ſchloſſen, unverzüglich Schritte thun, um der an⸗ greifenden Haltung Griechenlands Einhalt zu thun. Der Blokade der griechiſchen Küſte ſei von allen Mächten zugeſtimmt worden; ſie wird alsbald durchgeführt werden. Aus Nah und Fern. — Rudolf Falb hat mit ſeinen Wetter⸗ Prophezeiungen für die letzve r floſſenen Tage im Weſentlichen Recht gehabt und es wird daher von beſonderem Intereſſe ſein, was für Wetter er für die nächſte Zeit ankündigt. Zur allgemeinen Charakteriſirung des April ſchreibt Falb:„Dieſer Monat verſpricht diesmal außer⸗ gewöhnlich ſchön, trocken und mild zu werden und wird alſo ſeinen bekannten Charakter gänz⸗ lich verleugnen.“ — Nach dem neuen Lehrerbeſol⸗ dungsgeſetz für das Großherzogthum Heſſen rr 6jähriger 1200 Mk., nach 9jähriger 1300 Mk., nach 12jähriger 1400 M., nach 15jähriger 1500 M., nach 18jähriger 1600 M., nach 21jähriger 1700 M., nach 24jähriger 1800 M. und nach 27jähriger Dienſtzeit 2000 Mk. Die Dienſtzeit wird vom Tage der erſten dienſtlichen Verwen⸗ dung nach beſtandener Schlußprüfung gerechnet. Außer dem ihm zukommenden Gehalte hat jeder definitiv angeſtellte Lehrer an den Volksſchulen eine angemeſſene Wohnung oder eine entſprechende Miethentſchädigung zu beziehen. Rhein⸗Dürkheim, 31. März. Ein Ar⸗ beiter der Strohſtofffabrik gerieth geſtern Nach. mittag in ein Maſchinengetriebe, wodurch ihm der linke Arm buchſtäblich abgeriſſen wurde. Der Schwerverletzte wurde alsbald in das Kran. kenhaus nach Worms verbracht. Herrusheim, 30. März. Eine entſetzliche That vollbrachte geſtern Nacht die noch junge und ſehr brave Frau eines hieſigen Einwohners. Als heute Morgen gegen 5 Uhr ihr Ehemann dieſelbe wecken wollte, fand er das Bett leer und auch ein kaum 10 Wochen altes Kind ver⸗ ſchwunden das, der unlängſt verſtorbenen Schwe⸗ ſter der Frau gehörend, die Eheleute zur Er⸗ ziehung angenommen hatten. Die Abweſenheit zu einer ſolch' ungelegenen Zeit erregte Verdacht in dem Manne und er befürchtete, es könnte ein Unglück geſchehen ſein. Er allarmirte ſofort die Nachbarſchaft und begab ſich mit andern auf die Suche. Nach langem, mehrſtündigem Suchen fand man die Leiche der Frau in einem Weiher am Bleichplatz, diejenige des Kindes in einer Pfuhlgrube vor. Wie man allgemein hört, ſoll die That in einem Anfall von Geiſlesgeſtörtheit geſchehen ſein. Die Leiche wurde bis zum Ein⸗ treffen der Gerichtskommiſſion in dem auf der Bleiche befindlichen Schuppen aufbewahrt. Der ſo ſchwer getroffenen Familie wird allgemeine Theilnahme gezollt. Fürth i. O. März. Unweit der Halteſtelle Zotzenbach wäre geſtern Morgen kurz nach 9 Uhr der von Weinheim hierher fahrende Zug beinahe verunglückt. Wahrſcheinlich war bei einem Uebergang einer Steinfuhr ein Stein ent⸗ fallen, und zwar gerade auf den Schienenſtrang. Die Lokomotive wurde in Folge deſſen beſchã⸗ digt, und konnte der Zug, der hier 9 Uhr 35 Minuten morgens abgelaſſen werden ſoll, nur mit 40 Minuten Verſpätung abgehen. Weiteres Unglück wurde glücklicherweise verhütet. Reichenbach. Vor einem halben Jahre wurde das angeblich von Zigeunern geraubte Kind des Arbeiters Vetter erkannt. Jetzt ſtellt ſich heraus, daß die angebliche Elſe Vetter eine Hoch⸗ ſtablerin iſt, ſie heißt thatſächlich Marie Leon⸗ hardt und iſt ihren Eltern in Gera entlaufen. Dieſelbe hat die Rolle der geraubten Elſe Vetter derart geſchickt geſpielt, daß das Gericht ſogar ſie dem Vetter als ſein richtiges Kind zuſprach. Frankfurt a. M., 1. April. Der aus dem Eſſener Meineidsprozeß bekannte Gendarm Münter befindet ſich z. Zt. in einer Nervenheil⸗ . zu Wiesbaden. Kappel, 29. März. Vorgeſtern wurden zwei im Bergwerk beſchäftigte Arbeiter, aus Saarbrücken und Mannheim verhaftet, da ſie mit Meſſern einem andern Bergmann aus Tirol drohten, ihm den Hals abzuſchneiden. Der Be⸗ drohte ſuchte ſich durch Zuhalten des Halſes zu ſchützen, wobei ihm zwei Finger abgeſchnitten wurden. Ferner erhielt er noch Verletzungen am Kopf und Hals. München, 31. März. Aus dem Hoſbericht wird in den Abendblättern zu der Verleihung eines päpſtlichen Ordens an den königlichen Kaͤmmerer und Oberlandesgerichtsrath Freiherr v. Zoller, dem Lehensherrn von Fuchsmühl mit⸗ getheilt; Freiherr von Zoller hat bei der An⸗ trittsaudienz des neuen päpſtlichen Nuntins als worauf, dem diplomatiſchen Gebrauch entſprechend, die Ordensverleihung erfolgt iſt. München, 31. März. Der Prinzregent hat den ſ. Zt. vom Münchener Schwurgericht wegen des dreifachen Raubmordes in der Karl⸗ 8 1 Introdukteur oder Ceremonienmeiſter fungirt, thold zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. Graz, 31. März. Der Zimmermaler Hupfan ſtürzte von der Kranebitter Klam bei Innsbruck ab und war ſofort todt. Bern, 1. April. In dem Werthſachentrans⸗ port dienenden Poſtwagen des Nachtzuges Bern⸗ Genf wurde der Poſtſchaffner Angſt aus Zürich durch einen Revolverſchuß ermordet. Die. Poſt⸗ ſäcke wurden aufgeſchnitten und ihres Inhaltes beraubt. Die Höhe des geraubten Betrages iſt noch nicht feſtgeſtellt. Angſt befand ſich allein in dem Wagen und hatte zuletzt in Lauſanne Sachen angenommen. Da der Wagen zwiſchen Bern und Lauſanne nicht mehr geöffnet wurde, wird angenommen, daß das Verbrechen auf dieſer Strecke begangen wurde. Ueber den Thäter fehlt jeder Anhalt. New Pork, 31. März. Nach einer Mel. dung des„Sun“ aus Guthrie, Oklohama, zer⸗ ſtörte ein Tomado die Guthrie benachbarte Stadt Chander. 12 Perſonen ſollen getödtet, etwa 150 verletzt worden ſein. In eigener Sache! Viernheim, 2. April. Leider haben wir heute nicht die nöͤthige Zeit, um ein Kon⸗ kurrenzgebahren wie es von den„Viernheimer Nachrichten“ getrieben wird, einmal gründlich an den Pranger zu ſtellen. Der„feine“ Ton den ſich das Blatt in ſeinen zum größten Theil fingirten Briefkaſtennotizen leiſtete, iſt wohl auch von den meiſten Leſern des⸗ ſelben verurtheilt worden; wir hatten deshalb keine Veranlaſſung uns damit zu befaſſen. Das ſcheint aber dem ſauberen Zeitungpapier derart in die Krone geſtiegen zu ſein, daß es ſich in ſeiner letzten Donnerstag Nr. zu einer unerhörten Rohheit gegen einen zur Genüge gekenntzeichne⸗ ten hieſigen achtbaren Mitbürger hinreißen ließ. Damit auch unſere Leſer ſich ein Bild von den Mitteln machen können, durch welche der „Anzeiger“ geſchädigt, und, wenn es ginge, ver⸗ nichtet werden ſoll, geben wir nachſtehend die betr. Notiz der Nachrichten im Wortlaut wieder: Viernheim. Mit welchen Mitteln gegen unſer Unternehmen gekämpft wird, da⸗ von wollen wir unſeren geſchätzten Abonnenten für diesmal eine kleine Probe geben: „Einer unſer Abonnenten hat uns das Abonnement gekündigt, weil ihm von einer unſerer Konkurrenz naheſtehender Seite, von welcher der Betreffende Wurſt bezieht, gedroht wurde, die fernere Lieferung von Wurſt werde eingeſtellt, ſofern nicht unſer Blatt abbeſtellt werde.“ Es freut uns herzlich, daß ſogar unſere Gegner die„Nachrichten“ nicht zum„Wurſt⸗ papier“ herabwürdigen wollen, doch überlaſſen wir das Kommentar zu dieſer modernen Ge⸗ ſchäftsblokade unſeren Leſern. Im Uebrigen haben wir über das Kapitel, „Wie man die Konkurrenz bekämpft“, noch eine reizende Blummenleſe und halten uns vor, gelegentlich näher darauf einzugehen. Morituri te salutant! Wir haben vorläufig zu dieſer Mittheilung nur zu bemerken, daß dieſelbe vollſtändig erfunden und erlogen iſt und eine Ver⸗ läumdung niedrigſter Art in ſich ſchließt. Das Weitere wird ſich finden, und kommen wir in einer der nächſten Nr. auf das traurige Mach⸗ werk noch näher zurück. Angenehm berührt hat es uns, daß eine große Anzahl Mitbürger ihrer Entrüſtung über ein ſolch gewöhnliche durch nichts motivirte Schreibweiſe unverholen Ausdruck gegeben hat; wohl Alle die den zu Treffenden kennen, werden wiſſen, daß derſelbe zu der ihm von den„Nachrichten“ angedichteten„Geſchäftsblo. kade“ gar nicht fähig iſt. Mit Nr. 1 der„reizenden Blumenleſe“ hätten ſich die„Nachrichten“ alſo mehr wie blamirt. Auf die folgenden Nrn. ſind wir im höchſten Grade geſpannt und erſuchen dringend, um ſo⸗ fortige Veröffentlichung. Das Latein am Schluſſe ſcheint dem„Lateiner“ eben„Latein“ geweſen zu ſein, ſonſt hätte er es in dieſer abgeſchmackten Weiſe nicht angewandt. —— = . . „ eee eee e ——— Durch einen wahrſcheinlichen Unfall hat ſich die Herſtellung des Sonntagsblatts verzögert, ſodaß es nicht möglich iſt, dasſelbe heute beizulegen. Wir bitten um gefl. Nachſicht— Blatt⸗ Reklamationen bitten wir gefl. ſofort bei uns oder der Trägerin zu bewirken. und steuerfrei ins Haus. Lager: Rohseidene Bastkleider Mk. 18,80 bis 68.50 per Stoff z. kompl. Robe— Tussors und Shantung-Pongees— ſowie ſchwarze, weiße 8 und farbige Henneberg ⸗Seide von 60 Pfg. bis Mk. 18.65 p. Met.— glatt, geſtreift, kar⸗ riert, gemuſtert, Damaſte ete. Qual. und 2000 verſch. Farben, Deſſins etc.), porto- ca. Millionen Meter. Seidenfabriken G. Henneberg( u b fa,) Zürich. — Buxkin, doppeltbr. à M. 1.35 Pf. pr. Mtr.— 3 Meter Buxkin zum ganzen Anzug für M. 4,05 pig. Cheviot. 0„ N 5.85 g sowie allermodernste Kammgarne, Tuche, Velour, Loden, Manchester, Hosen und Paletatstoffe eto. eto. von den elnfachst. bis zu den felnsten Qualitäten in grösster Auswahl und zu billigsten Preisen versenden in einzelnen Metern franko in's Haus,— Muster auf Verlangen franko. ſersenttbat! Oettinger& Co., Huff z. N. 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Bezirksvereins in ſeiner Sitzung vom 27 Januar 1897 be⸗ ſchloſſen, die Züchter des Kreiſes, ſoweit dieſelben fur eine ſolche Genoſſenſchaft in Betracht kommen, zu einer allgeme nen Verſammlung einzuladen, um da⸗ durch Jedermann Gelegenheit zu geben, ſich über fragliche wichtige Ange— genheit auszuſprechen. Im Verfolg dieſes Beſchluſſes und nach uͤber die näheren Verhältniſſe der Schweinezucht im Kreiſe erfolgten Erhebungen lade ich hierdurch die ö Züchter zu einer am Sonntag, den 4. April d. 7 Nachmittags 3 Uhr, im Gaſthaus zur Krone in Mörlenbach i.„ ſtattfindenden allgemeinen Verſammlung freundlichſt ein.* verkaufen. Tagesordnung. 1) Die Errichtung einer Zuchtgenoſſenſchaft für Schweine im Kreis Heppenheim(Referat.) 2) Anträge aus der Verſammlung. Heppenheim, den 26. März 1897. Der Vorſitzende des landw. Bezirksvereins: v. Graney. Bekanntmachung. Montag, den 5. April 1897, Vormittags 9 Uhr, werden auf dem Rathhauſe dahier aus den Waldungen der Ge— meinde Lampertheim ſolgende Hölzer, als: Schul- kanten große Auswahl in: feſten Breiſen. 351 Receßholz⸗Abgabe. Samſtag, den 3. April d. J., Morgens/ 8 Uhr be⸗ ginnend, wird an Receßholz weiter abgegeden: Kleines Loosholz und zwar: Scheitholz von Philipp Lang 2. bis zu Georg Bauer 1., älteſten Bürger bis zu Friedrich Pfenning 1. Wwe. Knüppelholz von Jakob Buſalt 2. bis zu Michael Mandel 5. Ergänzungsholz von Jakob Buſalt 1. bis zu Kaſpar Martin 1. Kiefern⸗Stöcke von Mich. Pfenning 2. Wwe. bis zu Wilh. Hofmann 1. Kiefern⸗Wellen von Jakob Wieland 1. bis zu Peter Roſchauer 2. Kiefern⸗Ausaſtwellen von Jakob Englert 2. Wwe. bis zu Johannes Ehrhardt 3. Wwe. Die Ausaſtwellen, welche binnen 8 Tagen nicht eingelöſt werden, ſollen nach Ablauf dieſer Friſt außer dem Range zur Abgabe kommen. Ausnahmsweiſe werden an den beiden erſten Abgabetagen, alſo Samſtag und Montag, auch Nachmittags Abfuhrſcheine verabreicht. Viernheim, den 1. April 1897. Ehrhardt, Rentmeiſter. 367 dann vom Eß⸗ und gelbe Neun⸗ höne Wochen⸗Kartoffelu Sieczwiehean 370[hat zu 5 915 Michael. Fiſchergaſſe. 1 Stiefmütterchen in ſchönen Farben, I[Vergißmeinnicht, Nelken, Epheu, gut bewurzelt, für Grab⸗Bepflanzung Gute Eß⸗ und wee eee Steckkartoffeln Won de Hen E. Blaß a. (Imperator und Spätroſen) Ebendaſelbſt ſtets N. Effler, Hollerheck. Vorzügliche Eß- und Steck⸗ Kartoffeln hat abzugeben Chriſtian Abler, Schreinermeiſter. 70 5 lagernd im 1„ Stangen„ 0,72 4 ee 1„ Kiefern⸗Stamm, 064 g Diſtr. Eichenwald. 1 Rmtr. buch. Scheit, lagernd im Diſtr Sachſenbuckel. „ eich. Scheit,„„„ Kindobild. 5 buch. Knüppel„„„ Kindsbild u. Sachſenbuckel, 7 eich. Knüppel„„„ Kindsbild und Harzofen, eich. Stockholz„„„ Kindsbild. 100 Stück eich. Wellen Pechofenſchlag, 39 Rmtr. kief. Pfahlholz,!, 25 ml lang, im Pechofen⸗ u. Kapuzinerſchlag, 462„„ Scheit, lagernd im Vorder- und Hinterwald, 559„ 15 Knüppel, lagernd im Vorder- und Hinterwald, 20,065 Stück kief. Wellen, lagernd im Vorder- und Hinterwald öffentlich verſteigert. 7 Stück Fichten⸗ Stämme mit 1,04 Cubikmtr. f 48 u beraheim, am 30. März 1897. 5 373 Gr. Bürgermeiſterei Lampertheim. Seelinger. Bekanntmachung. Am 5. d. Mts. wird auf der Station Viernheim, Morgens 9½ Uhr, ein Faß Pfälzer Wein 52 Liter, öffentlich meiſtbietend, gegen gleich baare[Zahlung muste werden. 866 Betriebs-Inſpektion der Mannheim Wein- Lein. 8 W eee 5 3— — UU U 2 ——— 5— r**— hat zu verkaufen 15 K 0 p f ſa lat Johs. Heckmann 1. zu haben. 369 Ein Pfuhlfaß Cüntterden elne G 8 8 e nit 1 Aus⸗ ſowie Nl ſchnitt und jedem beliebigen Aufdruck Di 1 CK T 22 b On liefert zu billigſten Preiſen verkauft 362] W. Bingener, Buchdruckerei. Heinrich Seib. Viernheim. 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Auf Grund des Art. 78 des Geſetzes betreffend die innere Verwal⸗ tung und die Vertretung der Kreiſe und der Provinzen vom 12. Juni 1874, werden unter Zuſtimmung des Kreisausſchuſſes und mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums und der Juſtiz vom 13. Mai l. J., Zu N. M. J. 9910, über die Errichtung und die Reinhaltung der Bierdruck— apparate(Bierpreſſionen, Bierpumpen) für den Kreis Heppenheim die nach— Fa Vorſchriften erlaſſen. 1. Errichtung der Bierdruckvorrichtungen,(Bierpreſſionen, Bierpumpen). Bei dem gewerbsmäßigen Ausſchank von Bier, dürfen Druckvorrich— tungen nur dann verwendet werden, wenn ihre Einrichtung folgenden Vor— ausſetzungen entſpricht: 1. Die Leitungsröhren für Bier müͤſſen aus reinem oder in 100 Gewichtstheilen nicht mehr als 1 Thl.— Blei enthaltenden Zinn oder aus Glas hergeſtellt ſein und einen Durchmeſſer von nicht weniger als 1 em haben. Das in das Faß einzuſteckende Steigrohr des ſg. Stechhahns muß aus beiderſeits gutverzinntem Meſſing beſtehen, und der Kopf des Stechhahns muß auf der Innenfläche gut verzinnt ſein. Beſteht die Rohrleitung aus Zinn, ſo iſt zur Beurtheilung der Reinheit an geeigneter Stelle ein Glasrohr von gleicher Weite und nicht weniger als 0,5 m Länge oder ein von Polizeibe— hörde bezüglich ſeine Einrichtung zu genehmigender polizeilich plombirter ig. Controlhahn einzuſchalten. Das Glasrohr muß an beiden Enden in eine zweimal recht— winklich nach oben bezw. nach unten gebogene, auf der. Innen⸗ ſeite gut verzinnte Meſſinghülſe befeſtigt und durch Gewindver⸗ ſchluß mit dem Leitungsrohr verbunden ſein. 3. Als Druckmittel darf nur reine athmosphäriſche Luft, oder reine gasförmige oder flüſſige Kohlenſaure verwendet werden. 4. Bei Verwendung von Luft muß dieſe aus dem Freien und zwar von einem Ort zugeführt werden, welcher mindeſtens 5 m über dem Erdboden und ebenſoweit von Aborten, Dungſtätten, Pfuhlgruben u. drgl. entfernt iſt, ſo daß eine Verunreinigung der Luſt durch geſundheitsſchädliche Gaſe nicht zu befürchten iſt. 5. Die zur Zuführung der Luft dienenden Röhren können aus Metall oder, ſofern ſie unter Dach verlaufen, aus ſchwarzem Kautſchuck beſtehen. Das Luftende dieſer Rohrleitung muß nach unten umgebogen und in dasſelbe ein am weiten Ende mit einer Siebplatte verſehener Trichter befeſtigt ſein. Der Trichter iſt zum Zwecke der Luftfiltration mit ſg. Salicylſäurewatte locker auszufüllen. 6. Zur Verhinderung der Einführung von Schmieröl in den Windkeſſel iſt zwiſchen dieſem und der Luftpumpe ein Oelfänger anzubringen. Der Oelfänger ſowie der Windkeſſel müͤſſen mit einer Vorrichtung verſehen ſein, durch welche ſie leicht ge⸗ reinigt werden können. 7. Im Spundaufſatz des Stechhahns oder in dem an dieſen an⸗ grenzenden Theil des Luftleitungsrohres iſt zur Verhinderung des Uebertretens von Bier oder Bierſchleim in den Windkeſſel ein ſg. Rückſchlagventil einzulegen. 8. Bei Verwendung von gasförmiger oder flüſſiger Kohlenſäure iſt mit Rückſicht auf die Verſchiedenheit derartiger Vorrichtungen bezüglich der Einrichtung und der Reinigung des Gaſes in jedem einzelnen Falle auf Grund eines ſachverſtändigen Gut⸗ achtens polizeiliche Genehmigung zu erwirken. 9. Zum Zwecke der Druckregulierung iſt in der Nähe der Aus⸗ ſchankſtelle ein Druckmeſſer(Manometer, Indicator) anzubringen. Der Druck in der Bierdruckvorrichtung darf 1½ Athmosphären Ueberdruck nicht überſchreiten. 2. Reinhaltung der Bierdruckvorrichtung. 1. Alle Theile der Bierdruckvorrichtung ſind ſtets ſorgfältig rein⸗ zuhalten. 2. Die Begleitungsröhren müſſen in der Regel allwöchentlich mit einer, in 100 Gewichtstheilen Waſſer/—1 Gewth. Aetznatron (50 bezw. 100 Aetznatron in 10 Lt. Waſſer) gelöſt ent⸗ haltenden Lauge gereinigt werden. Die Reinigung wird am beſten in der Weiſe ausgeführt, daß die Aetznatronlauge in ein im Innern nicht verpichtes Faß gefüllt und nach dem Aufſetzen des Stechhahns mittelſt der Druckpumpe in die Rohrleitung eingepreßt wird. Nachdem die Lauge einige Minuten in der Rohrleitung geſtanden hat, wird die übrige Lauge ſo lange nachgepreßt, bis ſie am Zapf⸗ hahn klar abläuft. Zum Auffangen der Lauge werden am beſten hölzerne oder eiſerne, jedenfalls nicht lakirte oder emaillirte Gefäße verwendet. Unmittelbar nach dem Durchpreſſen der Natronlauge iſth die Rohrleitung mit reinem Waſſer ebenfalls mit der Druckpumpe ſo lange nachzuſpülen, bis dieſes ganz klar ausfließt und rothes Lackmuspapier nicht mehr blau färbt. 3. Bei Anwendung von athmosphäriſcher Luft als Druckmittel iſt der Oelfänger und Windkeſſel mindeſtens einmal im Monat einer durchgreifenden Reinigung zu unterziehen. Iſt an dem Windkeſſel eine Vorrichtung angebracht, durch welche in dem⸗ ſelben übergeriſſenes Schmieröl oder Bier abgelaſſen und die Beſchaffenheit der aus dem Windkeſſel ausſtrömenden Luft be⸗ urtheilt werden kann(etwa ein dicht über dem Boden des Windkeſſels eingelaſſener Hahn), ſo genügt es, die Reinigung des Windkeſſels alle drei Monate vorzunehmen. 4. Vorſchriften über die Reinhaltung der Bierdruckvorrichtungen bei Verwendung von gasförmiger oder flüſſiger Kohlenſäure als Druckmittel werden je nach der Einrichtung bei der unter 1. Ziffer 8 zu erwirkenden Genehmigung von der Polizeibe⸗ hörde ertheilt. 2 7 —— 5. Ueber die Reinhaltung der Bierdruckvorrichtung hat deren Be⸗ ſitzer ein Controlbuch zu führen, über deſſen Einrichtung das zuſtändige Kreisamt zu beſtimmen hat. 6. Die Reinigung der Bierdruckvorrichtung iſt dem Wirth zwar ſelbſt überlaſſen, indeſſen iſt die Polizeibehörde befugt, die Be⸗ ſchaffenheit der Bierdruckvorrichtung einer fachmänniſchen Controle jederzeit zu unterwerfen. Wird hierbei die Bierdruckvorrichtung in ordnungswidrigem Zuſtand befunden, ſo kann die Polizeibe⸗ hörde die ordnungsmäßige Herrichtung auf Koſten des Be⸗ ſitzers anordnen. 3. Strafbeſtimmungen. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Vorſchriften werden, ſoweit ſie nicht unter die Reichsgeſetze vom 25. Juni 1887 den Verkehr mit blei⸗ und zinkhaltigen Gegenſtänden betreffend oder vom 14 Mai 1879, den Verkehr mit Nahrungsmitteln ꝛc. betreffend, fallen, mit Geldſtrafe bis zu 30 Mk. beſtraft. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann dem Wirth die weitere Benutzung der Bierdruckvorrichtung unterſagt werden. 4. Schlußbeſtimmungen. Die vorſtehenden Vorſchriften treten 3 Monate nach dem Tage der Bekanntmachung im Kreisblatt in Kraft Beſtehende Bierdruckvorrichtungen, welche in der einen oder anderen Beziehung den vorſtehenden Vorſchriften nicht entſprechen, muͤſſen bis dahin außer Gebrauch geſetzt oder vorſchriftsmäßig abgeändert ſein. Das Reglement, den Gebrauch von Bierdruckapparaten betreffend, vom 2. Oktober 1882 tritt mit dem Inkrafttreten dieſer Vorſchriften außer Kraft. Heppenheim, den 17. Juli 1889. Großherzogliches Kreisamt Heppenheim. räff. Bekanntmachung. 7 Das diesjährige Erſatzgeſchäft findet ſtatt am Montag, den 12. April I. Is., Vormittags 7 Uhr, auf dem Rathhauſe zu Heppenheim für die„Mictärpſlchlgen aus der Gemeinde Viernheim. Den Militärpflichtigen bleibt es überlaſſen, ob ſie bei der Looſung erſcheinen wollen oder nicht. Es werden hierdurch alle Zurückgeſtellten und Disponiblen aus früheren Jahrgängen, Alle welche ſich zur Muſterung noch nicht geſtellt oder welche keine anderen Militär⸗Legimationen als einen Looſungsſchein in Händen haben, im Kreiſe Heppenheim aufgefordert, ſich an dem bezeichneten Tage in dem angegebenen Lokal zu Heppenheim zur Muſterung einzufinden. Die Militärpflichtigen haben in ordentlichem Anzuge und reinlich an Körper und in Bekleidung zu erſcheinen. Die ſchon in früheren Jahren Gemuſterten haben ihren Looſungs⸗ ſchein mitzubringen, widrigenfalls auf Koſten derſelben eine neue Ausferti⸗ gung beſchafft wird. Diejenigen Militärpflichtigen, welche ohne genügenden Entſchuldigungs⸗ grund ſich zur Muſterung nicht ſtellen, haben die Nachtheile zu erwarten, welche für dieſen Fall in der Wehrordnung geſtellt ſind. Dieſelben verlieren insbeſondere die Berechtigung an der Looſung Theil zu nehmen, bezw. das an der früher erhaltenen Loosnummer erwach— ſende Recht, ſowie die aus Reklamationsgründen erwachſenden Anſprüche und werden neben einer Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder verhältnißmaͤßiger Gefängnißſtrafe, vorzugsweiſe zum Militärdienſt herangezogen. Militärpflichtige, welche bei ihrem Namensaufruf im Muſterungs⸗ lokale nicht anweſend ſind, werden mit einer Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder verhältnißmäßiger Gefängnißſtrafe belegt und verlieren das Recht, an der Looſung Theil zu nehmen. Die Geſuche um Zurückſtellung oder Befreiung vom Militärdienſte müſſen, ſoweit dies noch nicht geſchehen iſt, baldigſt bei der Großherzoglichen Bürgermeiſterei, oder ſpäteſtens im Muſterungslokale ſelbſt vorgebracht wer⸗ den. Im letzteren Falle müſſen jedoch alle vorgeſchriebenen Zeugniſſe amt⸗ lich beglaubigt zur Hand ſein. Auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweiſes wird keine Rückſicht genommen. Die Eltern oder Brüder der Militärpflichtigen, auf deren Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit der Anſpruch auf Zurückſtellung des Mi- litärpflichtigen begründet wird, haben behufs ihrer ärztlichen Unterſuchung vor der Erſatzkommiſſion mit dem betr. Militärpflichtigen zu erſcheinen und ſind durch die Großherzogliche Bürger meiſterei ſpeziell dazu einzuladen. Militärpflichtige, welche geſtellungspflichtig ſind und ſich bis jetzt noch nicht zur Stammrolle angemeldet,— 97 alsbald ihre nachträgliche Anmel⸗ dung zu bewirken. Deppen bein den- W- Febrhar 1897. Der Civilvorſitzende der Großh. Erſatz-Commiſſion Heppenheim. v. Graneh. Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß bei Gelegenheit des Mili⸗ tärgeſchäftes Umzüge mit Muſik am Muſterungs- ſowie in hieſigem Orte und in Wirthshäuſern nicht geſtattet ſind. Zuwiderhandlungen werden un⸗ nachſichtlich zur Anzeige gebracht. Sonntag, den 4. April d. J., Vormittags 8½ Uhr, haben alle Militärpflichtigen behufs Empfangnahme ihrer Ladungen zur Muſterung auf dem Rathhauſe dahier pünklich zu erſcheinen. Viernheim, den 31. März 1897. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. 375 Bekanntmachung. Die Stelle des hieſigen Schweinehirten ſoll anderweitig beſetzt werden. Hierzu geeignete Perſonen wollen ſich innerhalb drei Tagen auf unſerem Bureau melden. Viernheim, den 1. April 1897. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. 351 Pfützer. 1 Ttlarung. Die von mir am Faſtnachts⸗Dienſtage Abends gegen 9 Uhr auf der Ortsſtraße dahier gegen die hieſige Nachtwache und ganz beſonders gegen den Nachtwachtmann Neu dörfer hier gethanene beleidigende Aeußerungen nehme ich hiermit bereuend zurück. 376 Viernheim, den 2. April 1897. Simon Friedel 1. Portemonnaies, Brieftaſchen, Taft chenmeſſer* 3 Schreibwaaren⸗ Hoſenträger, Papierſtoffwäſche, Maaßſtäbe, pp Mannheim Handlun Steinhauer und Zimmermannsſtifte empfiehlt* 7 1 J.,* 1370 reiwillige Feuerwehr. 1 miebesheimer e— Faſſel, Zuchtpieh⸗ und General- Verſammlung Schweine Markt behufs Verpaſſung der Tuchröcke ſtatt Der diesjährige Faſſel⸗, Zuchtvieh⸗ und Schweine⸗Markt wird Die Mannſchaften werden deßhalb erſucht, ſich pünktlich Mittwoch den 21 A ril 311 1 71 MI I iir enz Futſch 3 7 1* und vollzählig einzufinden. Nichterſcheinen iſt ſtraffällig; Entſchuldigungen in Biebesheim abgehalte G3 den auf dieſem Markte nicht alle nimmt der ſtellvertretende Kommandant Ad am Hofmann entgegen. Si 6 les 8 en. Es wer e 0 Nele 9 nicht allein Anzug: Tuchrock, Helm, Handſchuhe. 354 immenthaler⸗ reuzung, ſondern auch reine, Das Kommando. direkt aus der Schweiz importirte Jaſſel . zum Verkauf ausgeſtellt. Gemeinden und Privaten iſt ſomit Gelegenheit Folgende neu angenommenen Mitglieder haben ebenfalls bei dieſer] geboten, ſchönes Zuchtvieh zu kaufen. Mit dieſem Markt iſt eine Verſammlung zu erſcheinen: Johs. Helfrich 2. Iſak Kaufmann. Mich. Bauer 6. Verlooſung von Ult Zuchtvielh Gg. Peter Niebler Auguſt Noll. Val. Wunderle. verbunden. Der Vertrieb der Looſe iſt dem Kaufmann Jakob Knöbel Jakob Thomas. Martin Eker 1. Joh. Joſ. Roos. N 5 2 W 300 Gg. Werle 2. Johs. Andr. Adler 1. Ferdinand Frank. 5 Wiederverkäufer erhalten auf je 10 Looſe 1 Freiloos.. Peter Weidner 3. Adam Friedel 1. Peter Benz 2. 7 Eine ſchöne Nikol. Grab 1. Peter Schalk 2. Nik. Kühlwein 4. usri er Nik. Binninger 1. Franz Fiſcher. W̃᷑ 0 I III I Johs. Hoock 8. Adam Brechtel 1.. s Wa werden angenommen. 349 von Zimmer u. Zubehör bis Oſtern Hermann Weißmann. oder 15 zu vermiethen. Dickrüben und Frühkartoffeln zu verkaufen. 358 hatt. Soli Arif. welche Privat⸗Kundſchaft beſuchen, engagiren Grüssner& Co., Neurodel. l. 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