l Stun. ungen 990 99 k. del 1 it 5. 1 * 1 7 ll. 2 Erſcheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. und koſtet monatlich nur 30 Pf. frei in's Haus gebracht. Per Poſt bez. pro Quart. M. 1.15 Redaction, Druck und Verlag: W. Bingener, Viernheim. jernheiner Aueiget Publikationsorgan der Gr. Bürgermeisterei Viernheim. Auzeissblatt ven Viernheim, Weinheim, Aaferthal and Hmgebung. r nſerate 10 Pf. pro 1 ſpaltig Garmondzeile. Reclamen 20 Pf. pro Iſp. Zeile Nr. 37. 5 Zutiles Blatt. Samslag, den 10. April ö 1847. Alnter falſcher Flagge. Roman von J. Hohenfeld. (Nachdruck verboten.) 70. Fortſetzung. Auf einem dieſer hinteren Sitze ſaßen die daran, ihr dieſe Liebe zu erklären: ohne Erfolg. Dieſe Liebe hat ſich ſeitdem in Haß 1 Es würde ihr das Herz brechen vor Kummer, zu erleben, daß ihre Tochter mein Weib würde, und gezwungen zu ſein, dieſelbe mit ihrem Vermögen auszuſteuern, daß es mir zu Gute käme! Armand haßt mich und es wäre eine erwünſchte Revanche für mich, wenn ich ſeine Tochter als Frau heim⸗ führte. Flüchtlinge; Alfred war im Bereiche von Eugens Hand. Alfred, welcher auch ſofort begriff, was ſeine Schweſter vorhatte, ſtellte ſein Wimmern ein. Der Graf ſah ruhig über ſeine Schultern nach den Geſchwiſtern. Giralda arbeitete langſam aber vorſichtig; indeſſen Bertram hatte ſeine Sache gut gemacht. Die ſtarken Stricke leiſteten kräftigen Widerſtand. Alfred gab Giralda ein Zeichen, ihr Ohr an ſeinen Mund zu legen. Als ſie das gethan, flüſterte er: „Ich habe ein Meſſer in meiner Taſche, durch⸗ ſchneide den Strick damit.“ Giraldas Hand war gerade im Begriff, in Alfreds Taſche zu langen, als der Graf ſich plötz⸗ lich umſah und beide Geſchwiſter erſchreckt zuſam⸗ menfuhren. „Ich ſehe, was Sie vorhaben, Giralda,“ ſagte er kühl.„Sie wollen fliehen! Aber daran denken Sie nicht. Zum zweiten Mal ſollen Sie mir nicht entweichen!“ Er hielt die Pferde und hob den wieder wei⸗ nenden Knaben auf den Vorderſitz, wo er ihn neben ſich ſetzte und ihn in die Decke einhüllte, um ihn vor dem Regen zu ſchützen. „Und jetzt, Giralda,“ rief er, die Pferde wieder in Trab ſetzend,„mögen Sie entfliehen, wenn Sie es wollen. Aber bedenken Sie es wohl, Sie beſiegeln damit das Todesurtheil Ihres Bruders!“ Seine Worte, mit ſtoiſcher Ruhe geſprochen, machten einen furchtbaren Eindruck auf das junge Mädchen. „Graf von Lamartin,“ rief ſie flehentlich, haben Sie denn gar kein Mitleid mit mir? Weder mein Bruder noch ich haben Ihnen je etwas zu Leide gethan, ich bitte Sie, laſſen Sie uns frei—“ „Nichts zu Leide gethan?“ wiederholte der Graf höhniſch.„Ich denke, es iſt Leides genug für mich, daß Sie beide und Ihr anderer Bruder ſich zwiſchen mich und dem ſchönſten Beſitzthum im ganzen Kaiſerreich geſtellt haben!“ „Wir werden Ihnen ein Löſegeld zahlen, wenn Sie uns frei geben wollen,“ flehte Giralda wieder. „Ich will Ihnen jede Summe garantiren, die Sie beſtimmen wollen. Meine Mutter wird ſie Ihnen zahlen—“ „Das Löſegeld, welches ich begehre, ſind Sie ſelbſt!“ unterbrach der Graf das junge Mädchen. „Ich liebte einſt ihre Mutter, die Komteſſe von Chalrois, und wandte meine beſten Lebensjahre Mit einem Worte, Giralda, Alles weiſt mich dawanef hi daß ich die inſch und nicht das Wenigſte tragen El ſebeſt dazu el Ihre Schönheit, Ihre jugendliche Anmuth, Ihre Unſchuld, alles Dieſes haben mein Herz, das längſt die Welt ſatt bekommen hatte, wieder zu neuer Lebensluſt angefacht. Ich weiß nicht einmal, ob Sie nicht gar noch der königlichen Erſcheinung Ihrer Frau Mutter, der Komteſſe Gabriele, vor— zuziehen ſind!“ „Beleidigen Sie mich nicht mit Anträgen, die ich nicht erhören kann!“ erwiderte Giralda, näher rückend, damit ſie ihren kleinen Bruder tröſten konnte.„Ich kann Ihren Haß, doch nimmer Ihre Liebe ertragen!“ „Der Unterſchied zwiſchen Liebe und Haß iſt kein ſo großer, als es den Anſchein hat,“ erwiderte der Graf ſarkaſtiſch.„Beide ſind gleich wild und leidenſchaftlich, und ich rathe Keinem, ſie heraus⸗ zufordern. Haben Sie auch bedacht, oder haben Sie in Ihrer Unſchuld keine Ahnung davon, daß dieſe nächtliche Fahrt mit mir Sie vollſtändig kom⸗ promittirt und den jungen Herzog von Beaufort, trotz ſeines Glaubens an Ihre Treue, veranlaſſen wird, auf eine Heirath mit Ihnen zu verzichten? „Ich will Ihnen nur mittheilen, daß er Sie, wenn Sie auch frei wären, jetzt doch nimmermehr heirathen könnte.“ Giralda ſchwieg. „Ich bin nicht ſo ſchlecht, als Sie vielleicht glauben,“ begann der Graf wieder.„Ich bin faſt zur Verzweiflung getrieben worden durch den Ge⸗ danken, daß ich beinahe ſo gut wie ein Bettler bin, während ich jahrelang der gerechtfertigten Peceuaug war, der direkte Erbe meines Onkels zu ſein. Sie vermögen aus mir einen edlen Menſchen zu machen, ich würde ſein wie Wachs in Ihrer Hand! Sie haben große Gewalt über mich! Sie können mich zum Guten, wie zum Böſen antreiben, nach ihrem Willen! Ich werfe die Verantwortung auf Sie—“ „Und ich lehne ſie ab!“ verſetzte Giralda lako⸗ niſch.„Sie können nicht auf andere Schultern die Verantwortung für ihre Thaten legen. Wenn Sie den Wunſch haben, ein beſſerer Menſch zu werden, ſo beweiſen Sie es dadurch, daß Sie uns frei laſſen!“ „Das kann ich nicht! Dazu liebe ich Sie zu ſehr! Erbarmen Sie ſich, Giralda, einer Seele, die einen Führer und Wegweiſer gebraucht, um gut zu werden! Werden Sie mein Führer, mein Weg⸗ weiſer zum Guten!“ erlangen iſt, Herr Graf,“ ſprach ſie. Seine Worte erregten des jungen Mädchens Unwillen. „Es iſt traurig, daß das Gold ſo ſchwer zu „Wie ſchwer muß es Ihnen fallen, beſſere Gefühle zu heucheln, die Sie in Wirklichkeit nicht beſitzen. Wenn es Ihnen Ernſt wäre mit Ihrer Beſſerung, ſo müßten Sie vor allen Dingen in ſich ſelbſt die Kraft be⸗ ſitzen, Ihre Fehler abzulegen. Wie können Sie er⸗ n 1 an Tale i EI— 3 Enke a hen Menn, ohne den mein Leben und das Leben aller, die ich liebe, ſchön wie ein Frühlingstag ſein könnte? Sie waren es, Graf Eugen von Lamartin, der vor 18 Jahren meinem Onkel dem Marquis de Vigny den Dolchſtoß ver- ſetzte und der es ſo einzurichten gewußt hat, daß mein unſchuldiger Vater als Mörder angeſehen und aus dem Schloſſe gejagt wurde. Und Sie ſollte ich heirathen? Es würde mir ſein, als ob ich den Mörder meines Vaters heirathete; denn Sie ſind der Mörder ſeiner Ehre, die er höher hält, als ſein Leben!“ Ihr gerechter Zorn machte den Grafen ſtumm. Er wußte nicht, was er ihr antworten ſollte. Die Zunge war ihm wie gelähmt; ſo ſaß er da, finſter und ſchweigſam. Die Nacht wurde immer dunkler. Der kleine Alfred ſchlief ein und ließ ſeinen Kopf auf dem Schoße ſeines Feindes ruhen. Giralda ſaß wachend und hatte ihr Antlitz zum Himmel erhoben, gleich⸗ ſam als ſuchte ſie dort Rettung vor ihrem Feinde. Dabei fiel der Regen noch immer gleichmäßig nieder. Was ſie gedacht und was ſie gebetet in dieſen nächt⸗ lichen Stunden voller Finſterniß um ſich her und in ihr, nur Gott allein weiß es! Gegen Morgen ließ der Regen nach, aber die Luft wurde ſchärfer und kälter. Giralda fror; trotz der Decken und Tücher, in die ſie ſich ge⸗ hüllt hatte. „Gleich ſind wir am Ziele!“ unterbrach der Graf gegen Morgen die Stille plötzlich.„Binnen wenigen Minuten werden Sie Ihre neue Heimath erreichen, in der Sie, von Ihnen wird es abhängen, Gefangene oder Gebieterin ſein werden. Ein Wort von Ihnen und Ihre Feſſeln fallen und als Sklave liege ich Ihnen zu Füßen. Aber wenn Sie ſich auch widerſetzen, Ihr Widerſtand iſt nutzlos— der Sieg iſt dennoch mein, denn ich halte, was ich Ihnen und mir gelobt: Nur als mein Weib, ver⸗ laſſen Sie wieder dieſe Stätte!“ (Fortſetzung folgt.) Mit Ruh ertragen, froh genießen, Was aus dem Strom der Tage quoll, Und heiter ſich den Tag verſüßen, Der da iſt, nicht der kommen ſoll; Kurz, ſie, die alles faßt, die Lehre: „Was kommt, iſt recht, was iſt, iſt gut!“ Das iſt die Stütz, auf der die Schwere F 3, 12 Ein großer Poſten Kalblederne Herrenzugſtiefel Wichslederne Anopfſtiefel von Nr. 36 bis 42 von M. 4.50 an dito dito Chicsſchuhe Spangenſchuhe Zur Communion ſämmtliche Sorten Schuhe und Stiefel in anerkannt guter Qualität und zu ſehr billigen Preiſen bei Ferd. Mayer, Schuhlager Mannheim, Kirchenſtraßſe gegenüber vom D. Aberle'ſchen Möbellager. F à, 12 Gelegenheitskauf. F 3, 12 Seit Meuſchengedenken wirkt bei Lungenleiden, Verſchleimung der Athmungsorga Des Gleichgewichts der Seele ruht. ne, chroniſchem Katarrh der Lunge un Luftröhren, Huſten, Heiſerkeit, Halsleiden, Influenza ze. ö das Paar M. 5.50 von M. 2.— an von M. 2.50 an — 372 pe F 3. 12 Alle Sorten Uhren u. 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Nachſtehende Polizeiverordnung bringen wir hiermit zur Kenntniß der Intereſſenten mit dem Anfügen, daß in nächſter Zeit eine erneute dies⸗ bezügliche Reviſion ſtattfindet und alle Anſtände zur Anzeige gebracht werden. Viernheim, den 1. April 1897. f Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. 374 Pfützer. Vorſchriften, den Gebrauch von Bierdruckvorrichtungen(Bierpreſſionen Bierpumpen) betr. Auf Grund des Art. 78 des Geſetzes betreffend die innere Verwal- tung und die Vertretung der Kreiſe und der Provinzen vom 12. Juni 1874, werden unter Zuſtimmung des Kreisausſchuſſes und mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums und der Juſtiz vom 13. Mai l. J., Zu N. M. J. 9910, über die Errichtung und die Reinhaltung der Bierdruck⸗ apparate(Bierpreſſionen, Bierpumpen) für den Kreis Heppenheim die nach— ſtehenden Vorſchriften erlaſſen. i 1. Errichtung der Bierdruckvorrichtungen,(Bierpreſſionen, Bierpumpen). 5 Bei dem gewerbsmäßigen Ausſchank von Bier, dürfen Druckvorrich⸗ tungen nur dann verwendet werden, wenn ihre Einrichtung folgenden Vor— ausſetzungen entſpricht: 5 — 8 bene fe Mien mſſen aus reinem oder in 100 Gewichtstheilen nicht mehr als 1 Thl.— Blei enthaltenden Zinn oder aus Glas hergeſtellt ſein und einen Durchmeſſer von nicht weniger als 1 em haben. Das in das Faß einzuſteckende Steigrohr des ſg. Stechhahns muß aus beiderſeits gutverzinntem Meſſing beſtehen, und der Kopf des Stechhahns muß auf der Innenfläche gut verzinnt ſein. 2. Beſteht die Rohrleitung aus Zinn, ſo iſt zur Beurtheilung der Reinheit an geeigneter Stelle ein Glasrohr von gleicher Weite und nicht weniger als 0,5 m Länge oder ein von Polizeibe⸗ hörde bezüglich ſeine Einrichtung zu genehmigender polizeilich plombirter ſg. Controlhahn einzuſchalten. Das Glasrohr muß an beiden Enden in eine zweimal recht⸗ winklich nach oben bezw. nach unten gebogene, auf der Innen⸗ ſeite gut verzinnte Meſſinghülſe befeſtigt und durch Gewindver— ſchluß mit dem Leitungs rohr verbunden ſein. 3. Als Druckmittel darf nur reine athmosphäriſche Luft, oder reine gasförmige oder flüſſige Kohlenſäure verwendet werden. 4. Bei Verwendung von Luft muß dieſe aus dem Freien und zwar von einem Ort zugeführt werden, welcher mindeſtens 5 m über dem Erdboden und ebenſoweit von Aborten, Dungſtätten, Pfuhlgruben u. drgl. entfernt iſt, ſo daß eine Verunreinigung der Luft durch geſundheitsſchädliche Gaſe nicht zu befürchten iſt. 5. Die zur Zuführung der Luft dienenden Röhren können aus Metall oder, ſofern ſie unter Dach verlaufen, aus ſchwarzem Kautſchuck beſtehen. Das Luftende dieſer Rohrleitung muß nach unten umgebogen und in dasſelbe ein am weiten Ende mit einer Siebplatte verſehener Trichter befeſtigt ſein. Der Trichter iſt zum Zwecke der Luftfiltration mit ſg. Salicylſäurewatte locker —anszufüllen—. 8 6. Zur Verhinderung der Einführung von Schmieröl in den Windkeſſel iſt zwiſchen dieſem und der Luftpumpe ein Oelfänger anzubringen. Der Oelfänger ſowie der Windkeſſel muͤſſen mit einer Vorrichtung verſehen ſein, durch welche ſie leicht ge⸗ reinigt werden können. 7. Im Spundaufſatz des Stechhahns oder in dem an dieſen an— grenzenden Theil des Luftleitungsrohres iſt zur Verhinderung des Uebertretens von Bier oder Bierſchleim in den Windkeſſel ein ſg. Rückſchlagventil einzulegen. 8. Bei Verwendung von gasförmiger oder flüſſiger Kohlenſäure iſt mit Rückſicht auf die Verſchiedenheit derartiger Vorrichtungen bezüglich der Einrichtung und der Reinigung des Gaſes in jedem einzelnen Falle auf Grund eines ſachverſtändigen Gut— achtens polizeiliche Genehmigung zu erwirken. 9. Zum Zwecke der Druckregulierung iſt in der Nähe der Aus⸗ ſchankſtelle ein Druckmeſſer(Manometer, Indicator) anzubringen. Der Druck in der Bierdruckvorrichtung darf 1½ Athmosphaͤren Ueberdruck nicht überſchreiten. 2. Reinhaltung der Bierdruckvorrichtung. 1. Alle Theile der Bierdruckvorrichtung ſind ſtets ſorgfältig rein⸗ zuhalten. 2. Die Begleitungsröhren müſſen in der Regel allwöchentlich mit einer, in 100 Gewichtstheilen Waſſer/—1 Gewth. Aetznatron (50 bezw. 100 Aetznatron in 10 Lt. Waſſer) gelöſt ent⸗ haltenden Lauge gereinigt werden. Die Reinigung wird am beſten in der Weiſe ausgeführt, daß die Aetznatronlauge in ein im Innern nicht verpichtes Faß gefüllt und nach dem Aufſetzen des Stechhahns mittelſt der Druckpumpe in die Rohrleitung eingepreßt wird. Nachdem die Lauge einige Minuten in der Rohrleitung geſtanden hat, wird die übrige Lauge ſo lange nachgepreßt, bis ſie am Zapf— hahn klar abläuft. Zum Auffangen der Lauge werden 1 beſten hölzerne oder eiſerne, jedenfalls nicht lakirte oder emaillirte Gefäße verwendet. Unmittelbar nach dem Durchpreſſen der Natronlauge iſt die Rohrleitung mit reinem Waſſer ebenfalls mit der Druckpumpe ſo lange nachzuſpüͤlen, bis dieſes ganz klar ausfließt und rothes Lackmuspapier nicht mehr blau färbt. 3. Bei Anwendung von athmosphäriſcher Luft als Druckmittel iſt der Oelfaͤnger und Windkeſſel mindeſtens einmal im Monat einer durchgreifenden Reinigung zu unterziehen. Iſt an dem Windkeſſel eine Vorrichtung angebracht, durch welche in dem— ſelben übergeriſſenes Schmieröl oder Bier abgelaſſen und die Beſchaffenheit der aus dem Windkeſſel ausſtroͤmenden Luft be— urtheilt werden kann(etwa ein dicht über dem Boden des Windkeſſels eingelaſſener Hahn), ſo genügt es, die Reinigung des Windkeſſels alle drei Monate vorzunehmen. Se een 4. Vorſchriften über die Reinhaltung derß Bierdruckvorrichtungen bei Verwendung von gasförmiger oder fluͤſſiger Kohlenſäure als Druckmittel werden je nach der Einrichtung bei der unter 1. Ziffer 8 zu erwirkenden Genehmigung von der Polizeibe⸗ hörde ertheilt. 5. Ueber die Reinhaltung der Bierdruckvorrichtung hat deren Be— ſitzer ein Controlbuch zu führen, über deſſen Einrichtung das zuſtändige Kreisamt zu beſtimmen hat. 6. Die Reinigung der Bierdruckvorrichtung iſt dem Wirth, zwar ſelbſt überlaſſen, indeſſen iſt die Polizeibehörde befugt, die Be⸗ ſchaffenheit der Bierdruckvorrichtung einer fachmänniſchen Controle jederzeit zu unterwerfen. Wird hierbei die Bierdruckvorrichtung in ordnungswidrigem Zuſtand befunden, ſo kann die Polizeibe⸗ hörde die ordnungsmäßige Herrichtung auf Koſten des Be— ſitzers anordnen. 3. Strafbeſtimmungen. 5 Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Vorſchriften werden, ſoweit ſie nicht unter die Reichsgeſetze vom 25. Juni 1887 den Verkehr mit blei⸗ und zinkhaltigen Gegenſtänden betreffend oder vom 14. Mai 1879, den Verkehr mit Nahrungsmitteln ꝛc. betreffend, fallen, mit Geldſtrafe bis zu 30 Mk. beſtraft. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann dem Wirth die weitere Benutzung der Bierdruckvorrichtung unterſagt werden. 4. Schlußbeſtimmungen. Die vorſtehenden Vorſchriften treten Z Monate nach dem Tage der Bekanntmachung im Kreisblatt in Kraft. Beſtehende Bierdruckvorrichtungen, welche in der einen oder anderen Beziehung den vorſtehenden Vorſchriften nicht entſprechen, muͤſſen bis dahin außer Gebrauch geſetzt oder vorſchriftsmäßig abgeaͤndert ſein. Das Reglement, den Gebrauch von Bierdruckapparaten betreffend, vom 2. Oktober 1882 tritt mit dem Inkrafttreten dieſer Vorſchriften außer Kraft. Heppenheim, den 17. Juli 1889. Großherzogliches Kreisamt Heppenheim. Gräff. 8 2 Bekanntmachung. Das diesjährige Erſatzgeſchäft findet ſtatt am Montag, den 12. April l. Is., Vormittags 7 Uhr, auf dem Rathhauſe zu Heppenheim für die Militärpflichtigen aus der Gemeinde Viernheim. Den Militärpflichtigen bleibt es überlaſſen, ob ſie bei der Looſung erſcheinen wollen oder nicht. Es werden hierdurch alle Zurückgeſtellten und Disponiblen aus früheren Jahrgängen, Alle welche ſich zur Muſterung noch nicht geſtellt oder welche keine anderen Militär-⸗Legimationen als einen Looſungsſchein in Händen t haben, im Kreiſe Heppenheim aufgefordert, ſich an dem bezeichneten Tage in dem angegebenen Lokal zu Heppenheim zur Muſterung einzufinden. Die Militärpflichtigen haben in ordentlichem Anzuge und reinlich an Körper und in Bekleidung zu erſcheinen. Die ſchon in früheren Jahren Gemuſterten haben ihren Looſungs⸗ ſchein mitzubringen, widrigenfalls auf Koſten derſelben eine neue Ausferti⸗ gung beſchafft wird. Diejenigen Militärpflichtigen, welche ohne genügenden Entſchuldigungs⸗ grund ſich zur Muſterung nicht ſtellen, haben die Nachtheile zu erwarten, welche für dieſen Fall in der Wehrordnung geſtellt ſind. Dieſelben verlieren insbeſondere die Berechtigung an der Looſung Theil zu nehmen, bezw. das an der früher erhaltenen Loosnummer erwach⸗ ſende Recht, ſowie die aus Reklamationsgründen erwachſenden Anſprüche und werden neben einer Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder verhältnißmäßiger Gefängnißſtrafe, vorzugsweiſe zum Militärdienſt herangezogen. Militärpflichtige, welche bei ihrem Namensaufruf im Muſterungs⸗ lokale nicht anweſend ſind, werden mit einer Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder verhältnißmäßiger Gefängnißſtrafe belegt und verlieren das Recht, an der Looſung Theil zu nehmen. Die Geſuche um Zurückſtellung oder Befreiung vom Militärdienſte müſſen, ſoweit dies noch nicht geſchehen iſt, baldigſt bei der Großherzoglichen Bürgermeiſterei, oder ſpäteſtens im Muſterungslokale ſelbſt vorgebracht wer⸗ den. Im letzteren Falle müſſen jedoch alle vorgeſchriebenen Zeugniſſe amt⸗ lich beglaubigt zur Hand ſein. Auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweiſes wird keine Rückſicht genommen. Die Eltern oder Brüder der Militärpflichtigen, auf deren Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit der Anſpruch auf Zurückſtellung des Mi- litärpflichtigen begründet wird, haben behufs ihrer ärztlichen Unterſuchung vor der Erſatzkommiſſion mit dem betr. Militärpflichtigen zu erſcheinen und ſind durchdie Großherzogliche Bürger meiſterei ſpeziell dazu einzuladen. Militärpflichtige, welche geſtellungspflichtig ſind und ſich bis jetzt noch nicht zur Stammrolle angemeldet, haben alsbald ihre nachträgliche Anmel⸗ dung zu bewirken. Heppenheim, den 27. Februar 1897. Der Civilvorſitzende der Großh. Erſatz⸗Commiſſion Heppenheim. v. Graucy. Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß bei Gelegenheit des Mili⸗ tärgeſchäftes Umzüge mit Muſik am Muſterungs- ſowie in hieſigem Orte und in Wirthshaͤuſern nicht geſtattet ſind. Zuwiderhandlungen werden un⸗ nachſichtlich zur Anzeige gebracht. Zieh-Har monika. 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