edes i⸗ M i : Pit 1 * Erſcheint dreimal wöchentlich Dienstags, Donnerstags und Samstags (mit illuſtr. Unterh gsblatt). Bezugspreis: 30 Pfg. monatlich einſchl. Trägerlohn. Durch die Poſt Mk. 1.15 vierteljährlich. PP ²⁰ůàm np]̃q pf; 20 ³ô——km Amtsblatt der Großh. Vürgermeiſterei Viernheim. Wirkſamſtes Inſertions-Organ. Hiernheinet Anzeiger Anzeigen: 10 Pfg. die 4geſpaltene Zeile. Reklamen:. 20 Pfg. die àgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe wird entſprechender Rabatt gewährt. Ur. 126. Zweites Blatt. Samstag, den 20. November 1897. 13. Jahrgang. Geſchäftliche Mittheilungen. — Schmücke dich ſelbſt. Die Leipziger Frauenzeitung„Von Haus zu Haus“ bringt in ihrer Oktober Nummer 5 unter vorſtehender Spitzmarke eine längere Plauderei, der wir ent⸗ nehmen: Wenn man durch die Straßen einer Großſtadt wandelt, ſo fällt auf, wie die Damen allzugern gerade vor den Schaufenſtern der Kon⸗ fectionsgeſchäfte ſtehen bleiben, um zu prüfen. Und in den Läden ſitzen ſie oft ſtundenlang und laſſen ſich Probe auf Probe vorlegen, bis ſie geeignetes gefunden— oder unbefriedigt von dannen ziehen, um anderswo ihr Heil zu ver⸗ ſuchen. Gewiß haben es die Kleinſtädter, die Frauen auf dem Land nicht ſo bequem mit der Wahl. Muſterſendungen macht jedes beſſere Geſchäft, aber die Muſterſendungen laſſen nur zu oft gerade das Gewünſchte vermiſſen. Ein Haus, das, ſoweit unſere gerade nicht geringen Erfahrungen reichen, wohl die größten Muſter⸗ ſendungen macht in Deutſchland, iſt Oettinger u Co., Verſandhaus in Frankfurt a. M., eine Spezialität in Damenkleidern und Herrenſtoffen. Ohne jede Verbindlichkeit, irgend etwas behalten zu müſſen, werden die Muſter in einer bisher unbekannt reichen Auswahl zur Verfügung geſtellt, es iſt der Firma, wie wir hören, nur erwünſcht, wenn recht viel Muſter verlangt werden, wenn recht viele Damen die Oettinger'ſche Muſterſendung kennen lernen und Vergleiche mit anderen Muſtern ziehen. Denn gerade die Güte im Verein mit dem niedrigen Preiſe iſt es, welche die Firma Oettinger und Co. in Frankfurt a. M. befähigt, einen ſich ſtetig mehrenden treuen Kundenkreis zu gewinnen. Als beiſpiellos billig möchten wir hier nur an⸗ führen: Noppen⸗Bocker, 6 Meter für ein Kleid 1,80 Mk., oder Tokio Winterſtoff, 6 Meter für 2,40 Mk. Von Damentuch iſt Stoff zu einem Kleid, 6 Meter für 3,30 Mk. zu haben. Für Geſellſchafts⸗ und Ballkleider ſind zu empfehlen reinwollene, weiße und eremefarbige Stoffe, die bei doppelter Breite nur 75 Pfg. das Meter koſten, 6 Meter für ein Kleid ſind ſchon für 4,50 Mk. zu haben, Veloutine⸗ Flanell iſt ein neuer, prächtiger dauerhafter Stoff, der ſich namentlich für Kleider, Bluſen, Morgenröcke eignet, im Tragen mollig warm. Die Stoffe ſind ſtets muſterhaft und gleiches Entgegenkommen zeigt die Firma den kleinen wie den großen Auf⸗ trägen, ſie verſenden alles portofrei. „Wir müſſen möglichſt ſparen!“ ver⸗ ſicherte die Arbeitersfrau R. Seiner zu Beſuch gekommenen Schwägerin,„wenn wir draus kommen wollen. Weißt Du, 3 Kinder und 1 Mann, die wollen doch nicht nur eſſen, ſondern auch anſtändig gekleidet ſein, da heißt's jeden Pfennig zuſammennehmen; in der Früh z. B. trinken wir ſchon lange keinen Bohnen⸗ kaffee mehr, ſondern Kathreiner's Malzkaffee.“ „Taugt denn der was?“ frug die Schwägerin. „Oh, er iſt ausgezeichnet! wir haben uns alle ſo daran gewöhnt, daß wir gar nichts anderes mehr wollen. Er ſchmeckt wie Bohnenkaffee, regt aber nicht auf, ſondern gibt eher ein Ge— fühl der Sättigung und bekommt den Kindern ausgezeichnet. Kinder ausſehen.“ „Da muß ich doch auch Du weißt ja, wie blühend meine gleich Kathreiner's Malzkaffee probieren“ meint der Beſuch.„Ja und denke Dir nur, ſeit Neueſtem geben Kathreiner's auch reizende Kaffee löffel, Gabeln und Meſſer zu, ich will Dir gleich welche zeigen.“ Ueberraſcht ſah die Schwägerin die blanken, ſauber gearbeiteten Gegenſtände und als ſie ging, verſicherte ſie ihrer Ver⸗ wandten, daß ſie fortan auch eine treue An⸗ hängerin von Kathreiner's Malzkoffee werden wolle. Litterariſches. Der Winter iſt da! Erſtarrt die Flur, verödet die Waldpracht, aber heitere Märchenwelt öffnet die Hallen, und in Feſten blühet der Garten des Winters auf. Sommerliche Blumenelfen ſind verſchwunden, doch den irdiſchen Schweſtern ließen ſie zu Ball und Tanz ihre zarten Gewänder.“— In dieſer herrlichen, poetiſchen Sprache bewegt ſich der letzte Modenbericht der„Großen Modenwelt mit bunter Fächer⸗ Vignette“(Verlag John Henry Schwerin, Berlin). Jene wenigen, einleitenden Worte verrathen zur Genü ge, welcher vornehme Geiſt dieſes tonangebende, große Modenblatt durchweht, das in ſeinen zahlreichen Bildern und Modentableaux, in ſeinem vielfigürlichen Stahl- ſtichmodencolorit, ſeinem Schnittmuſterbogen zu jeder 14täg. Nummer, in der großen Handarbeiten-Extra⸗ beilage, in ſeiner literariſch hervorragenden, illuſtrirten Belletriſtik, ſeiner illuſtrirten Hausfrauenzeitung uſw eine unerſchöpfliche Quelle für weibliche Thätigkeit bietet und zumal jetzt, in der Weihnachtszeit, überall willkommen geheißen werden wird.„Große Mode n— welt“ mit bunter Fächervignette— nicht zu ver⸗ wechſeln mit Blättern ähnlichen Titels!— iſt für nur 1 Mk. vierteljährlich zu beziehen durch alle Buchhand⸗ lungen und Poſtanſtalten Erſtere und der Verlag liefern auch Gratisprobenummern. Redaktion, Druck und Verlag von M. Bingener, Viernheim. Ich habe mich in Mannheim als Rechtsanwalt niedergelaſſen. 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Für die neu zu beſetzende Stelle eines Controleurs erlauben wir uns als geeignete Perſönlichkeit Herrn Valentin Hofmann 5., Dreher vorzuſchlagen und bitten wir die Genoſſen am nächſten Sonntag für den in jeder Hinſicht zuverläſſigen Mann, der keiner weiteren Empfehlung mehr bedarf, ihre Stimmen abzugeben. i 1174 Viele Mitglieder. Bekanntmachung. Sprechſtunden in Viernheim: Mit, Rückſicht darauf, daß bei den Tabakpflanzern vielfach die Mei- Jeden Dienstag von 9—1 Uhr im Gaſthaus 3. Freiſchütz. D nung beſteht, daß die bei der Trocknung des Tabaks in Folge von D achfäule 7 2 u. a. m. entſtandenen Mengen an Bruch und ſonſtigen Abfällen nicht zur Zahn- Atelier amtlichen Verwiegung zu ſtellen ſeien, daß über dieſelben vielmehr beliebig verfügt werden könne, bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß zur amtlichen Verwiegung ſämmtlicher geerntete Tabak einſchl. der ge⸗ wonnenen Grumpen, des Bruchs und ſonſtigen Abfällen, einerlei prakt. Dentiſt 968 welcher Art ſie ſind, vorzuführen iſt und daß in Fällen, in denen ſolcher Tabak Breite Strasse 5 Breite Strasse unverkäuflich bezw. die Weiterbehandlung desſelben mit Rückſicht auf die P 15 2 neb. Schmoller Mannheim 5 1 neb. Schmoller 55 r S 5 ich erſchei Pflanzer bei der Verwiegung die:;. 2 Höbe der Steuer unthunlich erſcheint, vom Pflanzer bei der Verwiegung f Künſtliche Gebiſſe mit und ohne Gaumplatten, in Gold, Alu- die Vernichtung unter e Aufſicht zu beantragen iſt. minium und Kautſchuk. Zähnereinigen, haltbare Plomben von Im Unterlaſſungsfalle wird 3. 2 Mk. und höher. Künſtliche Zähne von 3 Mk. an 1. ſtrafrechtliche Verfolgung des Tabakpflanzers wegen Nicht⸗ Zahnziehen garantirk ſchmerzlos geſtellung ſteuerpflichtigen Tabaks zur Verwiegung, ſowie. 8 2 i 2 3 f 2. die Einziehung der erfallenden Tabakſteuer für die Sprechſtunden: Von 8 Uhr, Sonntags don d= enn. etwa ſich ergebende Fehlmenge gegenüber der zu ſtellenden 9 f Tabakmenge unbedingt erfolgen. 1333 3 8 3 2 Viernheim, den 17. November 1897. ö.„ ee all säge Ho 2, 1184 Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. e 1. vr. Gumtr, van Mn. 1. an Pfützer. Adam Bläß I. alle daspelte U 1180 85 G. Schaller& Comp., Konstanz, 3 Marktstätte 8. 888222 Total-Ausverkauf. Günſtige Gelegenheit für Weihnachts- Einkäufe. Da mein geſammtes Lager, beſtehend aus Manufaktur⸗Waaren bis ſpäteſtes zum 1. Januar 1898 geräumt ſein muß, ſo offerire ich meine ſämmtlichen Waaren, ſo weit noch der Vorrath reicht, zu und 3— weit unter Einkaufspreis. F 2, 16 Daniel qdstein, Mannheim F 2, 16 vorm. S. Mammelsdorff. 1188 Dankſagung. Ich litt am Magen. Ich hatte immer ſtarkes Aufſtoßen, welches häufig bitter war. Es war mir immer, als ob ich mich übergeben müßte, und ich hatte heftiges Magendrücken dabei. Außerdem litt ich an Huſten. Ich war ſchon ſtark abgemagert und wandte mich daher an den homöbopathiſchen Arzt Herrn Dr. med. Hope in Halle a. S. Durch deſſen Behand⸗ lung wurde ich in kurzer Zeit völlig geheilt. Das Magenleiden iſt ver⸗ ſchwunden und der Huſten hat auf⸗ gehört. Ich ſpreche Herrn Dr. Hope meinen beſten Dank aus. 1191 (gez.) Karl Egeling, Unterrißdorf bei Eisleben. i 828 ind I e „*—, 4* I. 1 N— Im 2 R E Für Huſtende 8 F 2, 7 Mannheim F 2, 7 eee empfiehlt als beſonders vortheilhaft für den Kiſers Bruſt⸗Caramellen 5 2 i I. id N 8 5(woblſchmeckende Bonbons) Weihnachtsbedarf u Kleiderſtoffe Vaecte Fee n mung. Größte Spezialität Deutſch Serie l. Schwere reinwollene Satin rayé H e 0 be Sd Per Pack. 25 Pfg. ſonſt pro Meter Mk. 2.—, jetzt Mk. 1.20. 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November 1897. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Bekanntmachung. Betreffend: Gehrauch von Bierdruckvorrichtungen. Unter dem 11. Oktbr. haben wir die Beſtimmungen nachſtehend abgedruckter Polizeiverordnung in Erinnerung gebracht und dabei auf eine demnächſt erfolgende Reviſion hingewieſen in der Erwartung, daß die Wirthe hierdurch veranlaßt würden, ihre Bierdruckvorrichtungen in den vorgeſchriebenen Zuſtand zu verſetzen. Eine in den letzten Tagen vorgenommene Reviſion hat jedoch ergeben, daß viele Wirthe den Er⸗ wartungen nicht entſprochen haben. Wir geben daher die Beſtimmungen nochmals mit dem Bemerken bekannt, daß bei wiederholter Zuwiderhandlung wir von dem Rechte der Unterſagung der weiteren Benutzung der Bier druckvorrichtung Gebrauch machen werden. Heppenheim, den 15. November 1897. Großherzogliches Kreisamt Heppenheim. v. Granecy. Verordnung, den Gebrauch von Bierdruckvorrichtungen(Vierpreſſionen, Bierpumpen) betreffend. Auf Grund des Art. 78 des Geſetzes, betreffend die innere Ver⸗ waltung und die Vertretung der Kreiſe und der Provinzen vom 12. Juni 1874, werden unter Zuſtimmung des Kreis⸗Ausſchuſſes und mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 13. Mai l. J., Zu N. M. J. 9910, über die Einrichtung und Reinhaltung der Bierdruckapparate(Bierpreſſionen, Bierpumpen) für den Kreis Heppenheim die nachſtehenden Vorſchriften erlaſſen. I. Einrichtung der Bierdruckvorrichtungen,(Vier⸗ preſſionen, Bierpumpen). Bei dem gewerbsmäßigen Ausſchank von Bier dürfen Druckvor⸗ richtungen nur dann verwendet werden, wenn ihre Einrichtung folgenden Vorausſetzungen entſpricht: 1. Die Leitungsröhren für Bier müſſen aus reinem oder in 100 Ge⸗ 1192 wichtstheilen nicht mehr als 1 Thl. Blei enthaltenden Zinn oder — e]7“˙ꝛ˙— 7˙•veee— Oelfänger und Windkeſſel mindeſtens einmal im Monat einer durchgreifenden Reinigung zu unterziehen. Iſt an dem Windkeſſel eine Vorrichtung angebracht, durch welche in demſelben überge⸗ riſſenes Schmieröl oder Bier abgelaſſen und die Beſchaffenheit der aus dem Windkeſſel ausſtrömenden Luft beurtheilt werden kann (etwa ein dicht über dem Boden des Windkeſſels eingelaſſer Hahn), ſo genügt es, die Reinigung des Windkeſſels alle drei Monate vorzunehmen. 4. Vorſchriften über die Reinhaltung der Bierdruckvorrichtungen bei Verwendung von gasförmiger oder flüſſiger Kohlenſäure als Druck— mittel werden je nach der Einrichtung bei der unter I. Ziffer 8 zu erwirkenden Genehmigung von der Polizeibehörde erthellt. 5. Ueber die Reinhaltung der Bierdruckvorrichtung hat deren Beſitzer ein Kontrolbuch zu führen, über deſſen Einrichtung das zuſtändige Kreisamt zu beſtimmen hat. 6. Die Reinigung der Bierdruckvorrichtung iſt dem Wirth zwar ſelbſt überlaſſen, indeſſen iſt die Polizeibehörde befugt, die Beſchaffenheit der Bierdruckvorrichtung einer fachmänniſchen Kontrole jederzeit zu unterwerfen. Wird hierbei die Bierdruckvorrichtung in ordnungs⸗ widrigem Zuſtand befunden, ſo kann die Polizeibehörde die ord⸗ nungsmäßige Herrichtung auf Koſten des Beſitzers anordnen. III. Strafbeſtimmungen. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Vorſchriften werden, ſoweit ſie nicht unter die Reichsgeſetze vom 25. Juni 1878 den Verkehr mit blei⸗ und zinkhaltigen Gegenſtänden betreffend oder vom 14. Mai 1879, den Verkehr mit Nahrungsmitteln ꝛc. betreffend, fallen, mit Geldſtrafe bis zu 30 Mk. beſtraft. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann dem Wirth die weitere Benutzung der Bierdruckvorrichtung unterſagt werden. IV. Schlußbeſtimmungen. Die vorſtehenden Vorſchriften treten 3 Monate nach dem Tage der Bekanntmachung im Kreisblatt in Kraft. Beſtehende Bierdruckvorrichtungen, welche in der einen oder anderen Beziehung den vorſtehenden Vorſchriften nicht entſprechen, müſſen bis dahin außer Gebrauch geſetzt oder vorſchriftsmäßig abgeändert ſein. Das Reglement, den Gebrauch von Bierdruckapparaten betreffend vom 2. Oktober 1882 tritt mit dem Inkrafttreten dieſer Vorſchriften außer Kraft. Heppenheim, 17. Juli 1889. Großh. Kreisamt Heppenheim. Gräff. aus Glas hergeſtellt ſein und einen Durchmeſſer von nicht weniger als 1 em haben. Das in das Faß einzuſteckende Steigrohr des ſ. g. Stechhahns muß aus beiderſeits gutverzinntem Meſſing beſtehen, und der Kopf des Stechhahns muß auf der Innenfläche gut verzinnt ſein. 2. Beſteht die Rohrleitung aus Zinn, ſo iſt zur Beurtheilung der Reinheit an geeigneter Stelle ein Glasrohr von gleicher Weite und nicht weniger als 0,5 m Länge oder ein von der Polizeibehörde bezüglich ſeiner Einrichtung zu genehmigender polizeilich plombirter ſ. g. Controlbahn einzuſchalten. Das Glasrohr muß an beiden Enden in eine zweimal recht⸗ winklig nach oben bezw. nach unten gebogene, auf der Innenſeite gut verzinnte Meſſinghülſe befeſtigt und durch Gewindverſchluß mit dem Leitungsrohr verbunden ſein. 3. Als Druckmittel darf nur reine atmosphäriſche Luft, oder reine gasförmige oder flüſſige Kohlenſäure verwendet werden. 4. Bei Verwendung von Luft muß dieſe aus dem Freien und zwar von einem Ort zugeführt werden, welcher mindeſtens 5 m über dem Erdboden und ebenſoweit von Aborten, Dungſtätten, Pfuhl⸗ gruben und dergl. entfernt iſt, ſo daß eine Verunreinigung der Luft durch geſundheitsſchädliche Gaſe nicht zu befürchten iſt. 5. Die zur Zuführung der Luft dienenden Röhren können aus Metall oder, ſofern ſie unter Dach verlaufen, aus ſchwarzem Kautſchuk be— ſtehen. Das Luftende dieſer Rohrleitung muß nach unten umge⸗ bogen und in dasſelbe ein am weiten Ende mit einer Siebplatte verſehener Trichter befeſtigt ſein. Der Trichter iſt zum Zwecke der Luftfiltration mit ſ. g. Salicylſäurewatte locker auszufüllen. 6. Zur Verhinderung der Einfuhrung von Schmieröl in den Wind— keſſel iſt zwiſchen dieſem und der Luftpumpe ein Oelfänger anzu⸗ bringen. Der Oelfänger ſowie der Windkeſſel müſſen mit einer Vorrichtung verſehen ſein, durch welche ſie leicht gereinigt werden können. 7. Im Spundaufſatz des Stechhahns oder in dem an dieſen angrenzen⸗ den Theil des Luftleitungsrohres iſt zur Verhinderung des Ueber⸗ tretens von Bier oder Bierſchleim in den Windkeſſel ein ſ. g. Rück⸗ ſchlagventil einzulegen. 8. Bei Verwendung von gasförmiger oder flüſſiger Kohlenſäure iſt mit Rückſicht auf die Verſchiedenheit derartiger Vorrichtungen be⸗ züglich der Einrichtung und der Reinigung des Gaſes in jedem einzelnen Falle auf Grund eines ſachverſtändigen Gutachtens poli⸗ zeiliche Genehmigung zu erwirken. 9. Zum Zwecke der Druckregulirung iſt in der Nähe der Ausſchank⸗ ſtelle ein Druckmeſſer(Manometer, Indicator) anzubringen. Der Druck in der Bierdruckvorrichtung darf 1½ Atmosphären Ueberdruck nicht überſchreiten. II. Reinhaltung der Bierdruckvorrichtung. 1. Alle Theile der Bierdruckvorrichtung ſind ſtets ſorgfältig reinzuhalten. 2. Die Bierleitungsröhren müſſen in der Regel allwöchentlich mit einer, in 100 Gewichtstheilen Waſſer/—1 Gwth. Aetznatron (50 bezw. 100 g. Aetznatron in 10 Ltr. Waſſer) gelöß enthaltenden Lauge gereinigt werden. f 5 Die Reinigung wird am beſten in der Weiſe ausgeführt, daß die Aetznatronlauge in ein im Innern nicht verpichtes Faß gefüllt und nach dem Aufſetzen des Stechhahns mittelſt der Druckpumpe in die Rohrleitung eingepreßt wird. Nachdem die Lauge einige Minuten in der Rohrleitung geſtanden hat, wird die übrige Lauge ſo lange nachgepreßt, bis ſie am Zapfhahn klar abläuft. Zum Auffangen der ablaufenden Lauge werden am beſten hölzerne oder eiſerne, jedenfalls nicht lackirte oder emaillirte Gefäße verwendet. Unmittelbar nach dem Durchpreſſen der Natronlauge iſt die Rohr⸗ leitung mit reinem Waſſer ebenfalls mit der Druckpumpe ſo lange nachzuſpülen, bis dieſes ganz klar ausfließt und rothes Lackmus⸗ papier nicht mehr blau färbt. 8. Bei Anwendung von atmosphäriſcher Luft als Druckmittel iſt der 1 Ich habe mich in Mannheim als Specialarzt ür f Chirurgie, Orthopädie und Maſſage niedergelaſſen.— Sprechſtunden: Vormittags von 810 Uhr, Nachmittags von ½3—4 Uhr. Sonntags von 9—11 Uhr. Dr. med. Fritz Fulda, KI, 3, bisher Volontärarzt am ſtädt. Krankenhaus Friedrichshain zu Berlin. Aſſiſtenzarzt an der chirurg. Abtheilung des Allgemeinen Kranken— hauſes in Mannheim und an der kgl. Univerſitätspoliklinik für orthopädiſche Chirurgie in Berlin. 177 amil Groote, Mannheim, A 2. 2 Hofphotograph Graus Nachfolger Spezialität: Kinderaufnahmen. Vergrößerungen, künſtleriſch ausgeführt, nach jedem Bilde. Nroeiſe: Viſit: 6 Stück 4.50 Mk. Cabinet: 3 Stück 10 Mk. Prtiſe „ 1 Aufträge für Weihnachten erbitte baldigſt! Das Atelier iſt Lonntags von Mlorgens bis Abends geöffnet. 1117 5 50,000 Mark ist der Hauptgewinn der Weimar-Lotterie werth. Hauptziehung am 2.—8. Dezember d. Js. Loose für 1 Mark, 11 Loose für 10 Mark. 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