85 1 * . 4 5 5 5 * * * irruh Erſcheint dreimal wöchentlich Dienstags, Donnerstags und Samstags (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt). Bezugspreis: 5 30 Pfg. monatlich einſchl. Trägerlohn. Durch die Poſt Mk. 1.15 vierteljährlich. ** 51. iner Amtsblatt der Großh. Vürgermeiſlerei Viernheim. Wirk ſamſtes Inſertions-Organ. — Außtige Anzeigen:. 10 Pfg. die 4geſpaltene Zeile. Reklamen:. 20 Pfg. die z3geſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe 5 wird entſprechender Rabatt gewährt. It. a. Dienstag, den 4. Januar 1898. 1. Jahrgang. ——— Deutſchland. Berlin, 31. Dez. Die Verhandlungen, welche unlängſt zwiſchen Vertretern der Bundes⸗ ſtaaten Bayern und Württemberg wegen Ein⸗ fuͤhrung poſtaliſcher Reformen ſtattgefunden, haben zu einem prinzipiellen Einverſtändniß über Richtung und Tempo der Maßnahmen geführt. Ueber den finanziellen Effekt gingen die Mei⸗ nungen allerdings weit auseinander und wird es darauf ankommen, welche Stellung die reſpek⸗ tiven Staatsverwaltungen hierzu einnehmen werden. — Wie die„Poſt“ erfährt, iſt an hieſiger amtlicher Stelle von einer Kandidatur des Prinz Georg von Griechenland für den kreten⸗ ſiſchen Gouverneur ⸗Poſten nichts bekannt. Ausland. Paris, 31. Dez. Im Panamaprozeß wurden geſtern die ſämmtlichen Angeklagten(Deputirte) freigeſprochen. Gegen Nuquet, welcher aus London hier eintreffen ſoll, findet die Verhand⸗ lung im nächſten Monat ſtatt. London, 31. Dez. Entgegen den beruhigen. den offiziöſen Mittheilungen, circulirt hier das Gerücht, Japan wolle mit England gemeinſame Sache machen. Auch verlautet, daß die Marine⸗ Reſerve wahrſcheinlich einberufen werde. Jedoch wird das bisher von keiner Seite beſtätigt. Warſchan, 31. Dez. Der General⸗Gouver⸗ neur Fürſt Fineritſchinski iſt nach Petersburg berufen, um dem Zaren über die Lage in Polen eingehend Bericht zu erſtatten. In hieſigen unterrichteten Kreiſen wird verſichert, daß in den Verwaltungs⸗Poſten des Weichſelgebietes Verſchiebungen zu Gunſten des polniſchen Ele⸗ mentes bevorſtehen. Kanea, 31. Dez. Zur Beſtätigung der früheren Nachricht wird mitgetheilt, daß die Admirale die Landung der türkiſchen Truppen auf Kreta nicht geſtatteten, wenn ſie von den Mächten nicht entgegengeſetzten Befehl erhalten. ea Nah und Fern. Viernheim, 4. Jan. Als kleine Auf⸗ merkſamkeit gegenüber den geehrten Abonnenten legen wir der heutigen Nr. einen Kalender für das Jahr 1898 bei und wünſchen, daß er Allen möglichſt viele frohe und glückliche Tage bezeichnen möge! „Viernheim, 3. Jan. Das Neujahrs⸗ konzert des Männer⸗Geſang⸗Vereins bot wie immer einen hohen Genuß. Es iſt unnöthig die einzelnen Leiſtungen beſonders her⸗ vorzuheben, da jeder Vortrag vollendet war. Der ſchönſte Beweis der Anerkennung des Strebens der Mitglieder und ihres Dirigenten ſowohl den Männergeſang wie auch die Einzel⸗ vorträge in tadelloſer Ausführung zu bringen, iſt wohl der jedesmalige überaus zahlreiche Be⸗ ſuch des Konzertes. So war auch diesmal wieder der große Saal des Freiſchütz bis auf den letzten Platz beſetzt. Beredten Ausdruck der Anerkennung des Dargebotenen gab am Schluſſe des Konzertes Herr Bürgermeiſter Pfützer durch ein dreimaliges Hoch auf den ſtrebſamen Verein. Möge er den ſchon lange betretenen Pfad, den Männer⸗Geſang zu immer größerer Vollendung zu bringen, auch weiterhin rüſtig vorwärts ſchreiten. F Viernheim, 3. Jan. Die am letzten Sonntag abgehaltene Weihnachtsfeier des hieſigen Turn vereins iſt ſehr gut verlaufen. Der geräumige Saal des„Deutſchen Kaiſer“ war vor 8 Uhr ſchon bis auf den letzten Platz beſetzt. Der Verein mit ſeinen wackeren Kräften hat uns wiederum überzeugt von der regſamen Thätigkeit der einzelnen Mitglieder mit ihrem erprobten Vorſtande an der Spitze. Beſondere Anerkennung müſſen wir dem Leiter der Auf⸗ führungen zollen, ſowie dem Friſeur Herrn Nik. Werle, der es verſtand, die einzelnen Spieler den Rollen gemäß naturgetreu darzuſtellen. Die Muſikkapelle Faltermann mit ihren ausgewählten Muſikvorträgen hat ebenfalls ihren guten Theil dazu beigetragen, den Abend zu einem ſchön ge⸗ müthlichen zu geſtalten und wird jedem Beſucher dieſe Weihnachtsfeier noch lange in Erinnerung bleiben. Rufen wir dem Vereine auf ſein ferneres Gedeihen ein kräftiges„Gut Heil“ zu. — Geldrollen, die mit Bezeichnung ihres Inhalts und mit einem zu dieſer Be⸗ zeichnung in Beziehung gebrachten Namen ver⸗ ſehen worden ſind, können laut reichsgerichtlichem Erkenntniß für beweiserhebliche Privaturkunden gelten. Mithin kann Beſchreiben einer ſolchen Geldrolle mit einer wiſſentlich falſchen Inhalts⸗ angabe als„Urkundenfälſchung“ angeſehen werden. — Wie dem„N. M. V.“ mitgetheilt wird, feierte das 200 jährige Jubiläum ſeines Anbaues der Tabak in der Pfalz und im angrenzenden Heſſen. Man rauchte ihn zunächſt als Heilkraut, welchem ganz abenteuerliche, mediziniſche Kräfte zugeſchrieben wurden. In einem Kräuterbuche vom Jahte 1686 heißt es:„Der Tabak macht Nieſen und Schlafen, reinigt den Gaumen und die Haut, vertreibt die Schmerzen und Müdig⸗ keit, ſtillet das Zahnweh, behütet den Menſchen vor der Peſt, verjaget die Läuſe, heilet den Grind, Brand, alte Geſchwüre, Schaden und Wunden.“ Andere ſahen die Sache freilich anders an. Nach dem Vorgange des engliſchen Königs Jakob 1. wüthete auch in Deutſchland die Obrigkeit gegen die Raucher, und Predigten wurden gehalten gegen die,„welche ihren Mund zum Rauchfang des Satans machten.“ Unter den Strafgeſetzen, welche gegen die neue Sitte des„Tabaktrinkens“ erſchienen, iſt beſonders das zu Bern 1661 erlaſſene merkwürdig, weil es in die Tafel der Gebote unmittelbar hinter dem Verbot:„Du ſollſt nicht ehebrechen!“ das weitere:„Du ſollſt nicht rauchen!“ einſchob. Bald jedoch änderte ſich der Ton. Bereits um 1630 wurde in Bayern und Thüringen Tabak gebaut, und ſeine Kultur verbreitete ſich 1681 nach Brandenburg und— wie ſchon erwähnt — 1697 nach Heſſen und in die Pfalz. Mannheim, 31. Dez. Der wegen be⸗ trügeriſchen Bankerotts ſchon ſeit längerer Zeit von hier flüchtige frühere Buchdruckereibeſitzer Was die Liebe vermag. Roman von E d. Wagner. Nachdruck verboten. 40. Fortſetzung. Valeriens Blicke hingen mit Bewunderung an der edlen Geſtalt des Grafen; ein eigenthümliches Gefühl, über das ſie ſich keine Rechenſchaft zu geben vermochte, zog ſie hin zu dem fremden Manne. „Graf St. Berry, erlauben Sie daß ich Ihnen meine Geſellſchafterin vorſtelle,“ ſagte Miß Winham. „Miß Gloom,— Graf St. Berry.“ Der Graf verneigte ſich vor der anmuthigen Geſtalt des Mädchens, die ſich freundlich vor ihm verbeugte. Er ſah mit Wohlgefallen in ihr lieb⸗ liches Antlitz, auf dem die Unſchuld ihres Herzers, aber auch zugleich ihre ganze große Seele ausge⸗ prägt war, und jetzt begegnete der Strahl, der aus ihren dunflen, tiefſinnigen Augen leuchtete, ſeinem forſchenden Blick. Der Graf war wie von einem geheimen Zauber gebannt: dieſer eine Blick in ihre Augen hatte ihn tief bewegt. Wo nur in dieſem Leben hatte er ſchon dieſe großen ausdrucksvollen ſchönen Augen, die an Reinheit denen eines Kindes und an Gemüth denen eines leidenſchaftlich fühlen⸗ den Weibes glichen, geſehen? Dieſer eine Blick in Valertens Augen führte den Lord in längſt ver⸗ ſchwundene Zeiten zurück und ließen den Traum einer ſchönen Jugend an ſeinem Geiſte vorüber⸗ 1* viele ſonnige Erinnerungen erwachten in ihm Der Graf vergaß beinahe die Gegenwart Miß Winham's; ſinnend und ganz in ſeine Empfindungen vertieft, ſchaute er Valerie nach, die, nach einer anmuthigen Verneigung, dem Ausgang zuſchritt. Er fühlte ſein Herz für das junge Mädchen erwärmt; und wenn er ſich auch ſelbſt vergeblich fragte, was ihn an dieſe junge ſchöne Fremde, die er heute zum fühlte er doch, daß ſie ihn an Etwas erinnerte, deſſen Enthüllung ihm ſelbſt noch ein Räthſel war und daß von ihrem Weſen ein Zauber ausging, der ihn mit magiſcher Gewalt zu ihr hinzog. Valerie hatte das Zimmer verlaſſen und die Aufforderung Miß Winham's, ihr gegenüber am Fenſter Plaß zu nehmen, rief den Graf in die Gegenwart zurück. Er kam ihrer freundlichen Einladung nach und ließ ſich auf einen Seſſel nieder, indem er, zu der alten Dame gewendet, in vertrautem Tone ſprach: 6 b l „Ihr Hierherkommen zu dieſer Zeit iſt mir eine große Ueberraſchung, meine liebe Freundin. Nach Mr. Clifford's Erzählung befürchtete ich, Sie würden dieſen Winter nicht nach London kommen können.“ e Was erzählte denn Clifford von mir?“ „Daß Sie Ihren Arm gebrochen hätten und in Folge deſſen ſehr ſchwach ſeien. Ich ſprach ihn bei dem Feſte, das ich zu Ehren eines Freundes gab, und erkundigte mich nach Ihnen. Er war Ihretwegen ſehr beſorgt, weil Ihr Hausarzt Sie, ſeiner Anſicht nach, unrichtig behandelte. Er ver⸗ muthete, daß ſie hier ſeien, weil ihm Miß Tomp⸗ ſon mittgetheilt hatte, daß Sie über Edingburg ge⸗ reiſt ſeien.“ „Ich werde von meinen Verwandten gut be⸗ wacht,“ anwortete Miß Winham kalt.„Dieſer Brief, der meine Ankunft meldete, muß noch vor meiner Abreiſe von Edingburg abgeſandt und vor mir geſtern hier eingetroffen ſein, Miß Thompſon ſcheint es übrigens nicht gewagt zu haben, mich zu beſuchen. Sagte Mr. Clifford Ihnen auch, welch ein Umſtand das mir widerfahrene Mißgeſchick her⸗ beigeführt hatte d“ „Er erzählte, daß Sie die Treppe hinunter⸗ geſtürzt ſeien.“ Daß er auch noch von Clifford gehört, Miß Winham behauptete, man habe ſie die Treppe hinabgeſtoßen, verſchwieg der Graf. in der Abſicht gemacht, einer etwaigen Erzählung ſeiner Tante die Glaubwürdigkeit zu nehmen. „Ja, Mylord, ich ſtürzte allerdings die Treppe hinunter, aber nicht in Folge eiues unglück⸗ lichen Fehltrittes ſondern durch die Hand eines Elenden, der meinen Tod wünſchte. Denn nur ein ſolcher Fall konnte es mir unmöglich machen, meine Drohungen zu erfüllen und mein Teſtament zu ändern.“ „Und wer ſollte fähig geweſen ſein, eine ſo ruchloſe That verüben?“ rief der Graf entrüſtet. „Es war entweder Martin Clifford oder Elsbeth Thompſon,“ erwiderte die Matrone be⸗ ſtimmt. „Das iſt eine ſchwere Anklage,“ ſagte der Graf entſetzt. „Allerdings, und Sie bezweifeln, wie ich ſehe, meine Worte. Aber ich kann Ihnen die Verſicher⸗ ung geben, daß es keine Einbildung, ſondern meine feſte Ueberzeugung iſt. Mein Hauptverdacht ruht auf Elsbeth Thompſon und ihr Benehmen nach dem Unglücksfall hat denſelben noch beſtärkt. Ich will ſie nicht wiederſehen, und habe auch deßhalb in Der Zweck meines Hierſeins iſt, einen hieſigen Arzt zu conſulttren und mit Ihnen Rückſprache wegen der Aenderung meines Teſtaments zu nehmen.“ „Ich erinnere mich noch ſehr wohl der Be⸗ ſtimmungen, die Sie darin getroffen haben“, ſagte der Graf ernſt.„Wollen Sie Elsbeth Thompſon vollſtändig enterben?“ „Sie ſowohl, als Martin Clifford,“ anwortete die Gefragte entſchieden.„Beide ſind habgierig und erwarten meinen Tod.“ „Sie wiederholte nun das zwiſchen Elsbeth Thompſon und Martin Clifford geführte Ge⸗ ſpräch, welches ſie auf Schloß Winham belauſcht hatte. „Wer ſoll ihr Erbe ſein 7“ fragte der Graf, nachdem ſie geendet hatte. „Lebte Ihr Sohn noch, Mylord, ſo würde ich erſten Male ſah, ſo außerordentlich feſſelte, ſo — Der ſchlaue Clifford hatte dieſe Mittheilung ihn zum Univerſalerben ernennen aus Liebe zu ſeiner Mutter und Großmutter, aber Sie haben Edinburg den Beſuch ihrer Eltern nicht angenommen. „«„ 2x—ů 2 5 8 4 Theobald Wendling ſoll jetzt in Zürich verhaftet worden ſein. 5 Ober Abſteinach, 31. Dez. Vorgeſtern wurde im Walde nach Neckargemünd zu der 63jährige J. Fiſcher von Hilsbach erfroren auf⸗ gefunden. Ludwigshafen a. Rh., 30. Dez. Die Ausreißer Joſeph Geiſinger und Martin Wolf klopften geſtern Abend an den Thoren des Amtsgerichtsgefängniſſes an und baten um Ein⸗ laß. Ihrem Wunſche wurde ſofort entſprochen. Es ſind dies die beiden Sträflinge, welche am zweiten Weihnachtstage den Verwalter des Amts⸗ gerichtsgefängniſſes überfielen, ihm die Schlüſſel abnahmen, ſämmtliche Zellen öffneten und dann auskniffen. Darmſtadt, 31. Dez. Dem 16jährigen Dienſtmädchen Sophie Weppler aus Schlitz, welches ſich geſtern Ahend kurz nach 6 Uhr im Main⸗Neckar⸗Bahnhof in ſelbſtmörderiſcher Ab⸗ ſicht über das Schienengeleiſe auf der Höhe des ſüdlichen Aufgangs zum genannten Bahnhofe legte, wurde von einem durchfahrenden Güter⸗ zuge der Kopf bis auf einen ganz kleinen Theil desſelben vom Rumpfe getrennt. — Buͤrgermeiſter Chriſt von Wörrſtadt (Rheinheſſen) wurde auf einer Treibjagd ange⸗ ſchoſſen. Dem Bürgermeiſter iſt dieſes Pech be⸗ reits fünfmal paſſirt, er muß ſich alſo nunmehr wohl daran gewöhnt haben. Frankfurt, 1. Jan. Ueber einen argen Mißgriff der hieſigen Polizei wird von dem Darmſt. Tägl. Anz., dem wir die Verantwort⸗ lichkeit für kaum glaubliche Einzelheiten über⸗ laſſen müſſen, Folgendes berichtet: Ein junger Ingenieur, der am 9. Dez. aus Frankfurt a. M. Abends nach Frankfurt zurückkehren wollte, wurde auf Veranlaſſung eines Herren und zweier Damen verhaftet, weil ſie in ihm denjenigen wieder erkennen wollten, der am 11. Nov., 2. und 6. Dez. die Damen beſchimpft und ihre Kleider verunreinigt hatte. Der junge Mann hatte erſt am Tage vorher die Stelle als Ingenieur in Frankfurt angetreten und ſich bis dahin in Darmſtadt aufgehalten. Er betheuerte bei der Verhaftung ſeine Unſchuld und erbot ſich, ſofort durch Zeugen ſein Alibi an den drei Tagen nachzuweiſen. Vergeblich, er wurde nach dem Polizeigefängniß gebracht. Erſt am folgenden Tage wurde er einem Kriminalkommiſſar vorge⸗ führt, dem er wiederum auf's Beſtimmteſte ver⸗ ſicherte, daß ein Irrthum vorliege. Er bat, ihn doch an ſeine Eltern ſchreiben zu laſſen, die bezeugen würden, daß ſeine Ausſagen auf Wahr⸗ heit beruhten. Ins Gefängniß zurückgeführt, konnte er die Erlaubniß zum Schreiben nicht erlangen, ſtatt deſſen wurde er photographirt, nach der neuen Methode gemeſſen, und es wurde ein Abdruck ſeiner Hände genommen, er wurde alſo wie ein Verbrecher behandelt. Am dritten Tage früh wurde er mit einer Kette an einen anderen Gefangenen gefeſſelt, von dem Polizei⸗ gefängniß nach dem Gerichtsgebäude gebracht und dem Unterſuchungsrichter vorgeführt, der ihn nach einem Verhör von wenigen Minuten in Freiheit ſetzte. Von Freitag bis Sonntag Früh erhielt der Verhaftete drei Stücke Brod und einen Teller Linſenſuppe. Dafür wurden ihm bei der Freilaſſung 1,60 Mk. abgefordert. Die von dem Verhafteten als Zeugen genannten Perſonen, wohnten in der nächſten Nähe des Revierbureaus. Freiburg, 31. Dez. Ein auf Urlaub befindlicher Soldat überfiel im hintern Bohrer⸗ thal einen jungen Mann, welcher ihm vorher aus Gutmüthigkeit die Zeche bezahlt hatte, ſetzte ihm das Seitengewehr auf die Bruſt unter der Drohung ihn niederzuſtoßen, wenn er das Geld nicht herausgebe. Der junge Mann gab ſein Geld her, worauf der Räuber flüchtig ging. Er ſitzt jetzt im Militärgefängniß und ſieht einer ſchweren Strafe entgegen, um ſo mehr, da er wegen Diebſtahls ſchon vorbeſtraft iſt. Regensburg, 30. Dez. Mehrere junge Damen vergnügten ſich mit Schlittſchuhlanfen auf der Donau bei Weichs. Die ſchwache Eis⸗ decke brach unter der Laſt der beiſammenſtehen⸗ den Damen durch und 9 davon fielen ins Waſſer. Drei fanden den Tod unter dem Eiſe. — Ebenſo wagten ſich in Waſſerloſen bei Euer⸗ dorf(Unterfranken) zwei 12jährige Knaben auf die noch ſchwache Eisdecke des Dorfweihers. Als Beide an einem Punkte zuſammentrafen, brach das Eis und die unglücklichen Jungen verſanken. Zwar eilte der Oheim des einen Knaben ſofort zur Hilfe herbei, allein er ſowohl wie ein zweiter Retter erlitten das gleiche Schickſal. Mit Mühe und Noth brachte man die beiden Männer wieder an's Trockene. Die beiden Knaben, die wiederholt an der Einbruchſtelle aufgetaucht waren und verzweifelte Verſuche gemacht hatten auf's Eis zu kommen, fanden ein ſchreckliches Ende. Graz, 31. Dez. Durch eine Stauung der Eismaſſen trat heute früh eine Ueberfluthung eines meiſt von ärmeren Leuten bewohnten Stadttheiles ein. Die Waſſermaſſen überraſchten die Bewohner im Schlaf. Die Meiſten konnten nur das nackte Leben retten. Wie viele Men⸗ ſchenleben zu Grunde gegangen ſind, konnte noch nicht feſtgeſtellt werden. — Ein Gedenkjahr eigener Art bildet das nun zu Ende gehende Jahr 1897. In dieſem Jahre ſind es nämlich 50 Jahre geworden ſeit dem großen Theuerungsjahr 1847, dem Vorläufer des Revolutions- und Sturm⸗ Jahres von 1848. Nur wenige unſerer Mit⸗ bürger werden ſich der damaligen großen Noth erinnern. Das Weſtf. Volksblatt erinnert an einige Einzelheiten. Die Ernte von 1846 war eine völlige Mißernte; der Scheffel Brodkorn von 80 Pfund ſtieg bis zu 5 Thaler, für ein 6—10pfündiges Brod mußte 2— 2.50 Mk. nach heutigem Gelde bezahlt werden. Die Kartoffeln waren zum erſten Mal faul geworden infolge der großen Näſſe. Man denke ſich dieſe theueren Verhältniſſe bei den damaligen niedrigen Ar⸗ beitslöhnen und Gehältern! Der höchſte Tage⸗ lohn betrug eine Mark. Manche Familie mußte ſich derart einſchränken, wie unſere heutige Ge⸗ neration es nicht kennt und hoffentlich auch nicht kennen zu lernen braucht. Eine nur halbwegs zahlreiche Familie brauchte den ganzen Verdienſt ihres Ernährers dazu, um Brod zu kaufen. Erſt als die Ernte⸗Ausſichten des Jahres 1847 ſich günſtiger zeigten, begannen die Preiſe nach und nach zu fallen. Aber noch Jahre lang hatten die meiſten Leute an den Brodſchulden des „Hungerjahres 1847“ zu zahlen. a — Der längſte Soldat des deutſchen Heeres iſt der Garde de Corps Konrad von der 3. Schwadron des Regiments. Der Rieſe, ein Schiffbauer aus der Stettiner Gegend, dient dreijährig⸗freiwillig und hat eine Größe von 2,04 Meter. London, 29. Dez. In Bethal Green, einem der ärmſten Stadttheile Londons, brach Feuer in einem vierzimmerigen Hauſe aus, welches 3 Familien bewohnten. Eine Frau mit ihren 9 Kindern verbrannte. New⸗Nork, 1. Jan. Eine aus Port au Prince eingegangene Depeſche beſagt, 800 Häuſer ſeien dort eingeäſchert worden, darunter befanden ſich eine Anzahl Magazine, ein Hotel und eine Kirche. 3000 Perſonen ſeien obdachlos. Heute früh gegen 7 Uhr habe ſich ein Erdbeben er⸗ eignet, welches mehrere Minuten anhielt. Der Boden weiſe mehrere Riſſe auf, Menſchen ſeien jedoch nicht zu Schaden gekommen. Bombay, 30. Dez. Geſtern ſind hier 54 Neuerkrankungen an der Peſt und 37 Todesfälle zur amtlichen Kenntniß gelangt. Die Einwohner beginnen neuerdings die Stadt zu verlaſſen. Bisher ſind in Bombay insgeſammt 14,257 Er⸗ krankungen an der Peſt vorgekommen, von denen 11,882 tödtlich verliefen. — Durch die Blume. Gaſt, der einen ſehr zähen Braten vorgeſetzt erhält:„Kellner, bringen Sie mir doch auch eine Gebrauchs- anweſſung!“ — Dachhaſenbraten. Giſt:„Es gibt wohl heute Haſenbraten, Herr Wirth?“ Wirth: „Allerdings; haben Sie's ſchon gerochen?“ Gaſt:„Nein, das gerade nicht, aber Sie ſehen ſo zerkratzt aus!“ Ueufahrs- Mahnung. Aufgeſchaut! Was willſt Du klagen? Neues Jahr iſt neuer Segen, Iſt Verläng'rung Deiner Wallfahrt, Iſt ein Licht auf Deinen Wegen! Aufgeſchaut! Was willſt Du ruhen? Neues Jahr will neue Thaten, Neue Arbeit wird gefordert, Streuen ſollſt Du neue Saaten! ſehr zurückgezogen, ſo daß ich nur wenige Freunde habe, meine Diener ſind treu und anhänglich, und Miß Gloom, meine junge Geſellſchafterin, iſt mir aufrichtig zugethan. Ich habe viel darüber nachge⸗ dacht und bin endlich zu folgendem Entſchluſſe ge⸗ kammen. Clifford und Miß Thompſon erhalten nur den geſetzlichen Pflichttheil, meine anderen entfernten Verwandten ebenfalls, das Waiſenhaus erhält eine bedeutende Summe, meine Diener werden lebenslänglich verſorgt und der Reſt meiens Baarvermögens ſoll Miß Gloom zufallen.“ „Iſt das die junge Dame, der Sie mich ſoeben vorſtellten?“ Miß Winham bejahte. 5 „Sie iſt ſehr ſchön: iſt ſie eine Verwandte von Ihnen 7“ „Nein, ſie iſt meine Geſellſchafterin, die mir ein befreundeter Lehrer empfahl. Sie iſt verwaiſt und ſteht allein in der Welt. Ich habe ſie ſehr lieb gewonnen und halte es für meine Pflicht, für ſie zu ſorgen. Ich bin feſt überzeugt, daß Valerie an mir hängt, trotzdem ich alt bin und kein ein⸗ nehmendes Aeußere beſttze.“ „Aber bevor Sie ihr einen Theil Ihres Ver⸗ mögens vermachen, ſollten Sie ſich doch genau nach ihrer Herkunft erkundigen,“ bemerkte der Graf, „denn Sie müſſen doch wiſſen, wem Ihr Reichthum zu Gute kommt.“ „Ich weiß Alles,“ artwortete die Matrone, die ihrem gegebenen Verſprechen treu blieb und ſogar ihrem bewährten Frennde nichts von der Geſchichte ihres Schützlings mittheilte. Ich kenne die Verhält⸗ niſſe von Miß Gloom ſo genau, wie ſie dieſelben ſelbſt kennt.“ „Sie hat ganz entſchieden ein feines Aeußeres und verdient gewiß Ihre Neigung und Liebe, aber trotzdem iſt mir der Gedanke peinlich, daß Clifford, dem ich nicht zutrauen kann, daß er Sie tödten wollte, in Ihrem Teſtammente unbedacht bleiben ſollte. Ich kann ſein Benehmen Ihnen gegenüber nicht entſchuldigen, aber für einen Heuchler kann ich ihn nicht halten, da er nie vorgab, Sie zu lieben. Sie begegneten ihm auch immer mit Miß⸗ trauen und zeigten ihm nur wenig Wohlwollen. Verzeihen Sie mir dieſe offene Sprache, da Clifford Ihr nächſter Verwandter iſt, hat er doch mehr An⸗ ſprüche als eine Fremde.“ Sie ſprachen noch mancherlei. Aber der Ver⸗ ſtand der Matrone ließ ſie Clifford's Handlungs⸗ weiſe richtig beurtheilen und ihr klares Urtheil überzeugte den Erafen, ſo daß er es aufgab, noch ferner für das Intereſſe Clifford's einzutreten. „Sie müſſen Miß Gloom noch öfter ſehen, Mylord; ich möchte, daß Sie ihr Freund würden. Sie ſteht allein in der Welt und hat Niemanden als mich. Und ich werde nicht mehr lange über ſie wachen können; ich fühle meine Kräfte ſchwin⸗ den. Die Erſchütterung von dem Falle, der mich betroffen, war zu groß; eine Wiederherſtellung ſcheint mir unmöglich. Meine Tage ſind gezählt. Valerie iſt ein argloſes Kind; was ſoll aus ihr werden, wenn ich nicht mehr um ſie bin? Sie iſt ſo ſchön und unſchuldig!“ „Meine liebe Freundin!“ „Sie, Graf St. Berry, ſtehen mit all' Ihren Ehren und Reichthümern ebenſo einſam da, wie ich. Ihr Sohn iſt todt, Sie haben keine Nach⸗ kommen, Sie müſſen ſich oft nach liebevoller Um⸗ gebung in Ihrem großen Hauſe ſehnen. Niemand hätte daran gedacht, daß ich auch dieſes Sehnen empfinden könne, aber es war doch ſo. Valerie jedoch wußte die Leere in meinem Herzen auszu⸗ füllen; ſie wurde mir, trotz unſerer kurzen Be⸗ kanntſchaft, ein Troſt und eine Stütze; um ſo mehr bereitet mir ihre Zukunft Sorge. Wollen Sie ihr ein Beſchützer werden, wenn ich aus dieſem Leben geſchieden bin?“ Der Graf vermochte dem bittenden Blick Miß Winham's nicht zu widerſtehen, er gab ihr das verlangte Verſprechen. Miß Winham ſetzte eine kleine, ſilberne Hand- glocke in Bewegung. Valerie trat wieder ein und —44 auf Wunſch ihrer Herrin auf dem Stuhl U Der Graf bewunderte die Schönheit des jungen Mädchens auf's Neue; er ſagte ſich, daß er ſelten ein ſo gewinnendes Weſen, das einen ſo vollen An⸗ ſpruch auf Achtung und Wohlwollen machen konnte, geſehen habe, Er betrachtete Valerie, während ſich zwiſchen ihm und dem jungen Mädchen eine leichte Unterhaltung entſpann, forſchend und prüfend, und als die Geſellſchafterin jetzt wegen einer Beſorgung für Miß Winham das Zimmer verließ, reichte der Graf ſeiner alten Freundin die Hand und ſagte: „Ihr Schützling kann jederzeit auf meine Freund⸗ ſchaft rechnen.“ Die alte Frau lächelte befriedigt und dankte ihm mit einem warmen Druck ihrer Hand. e Ihr Gaſt erhob ſich und verabſchiedete ſich, weil er die Ermüdung der Matrone bemerkte. Er ver⸗ 2 ſeinen Beſuch am nächſten Tage zu wieder⸗ olen. (Fortſetzung folgt.) Weiter! Weiter, muthig auf dem rauhen Weg, Weiter, weiter auf dem ſchmalen Steg! Weiter! Dein Erbarmer wird Dich führen! Ohne Murren, wo Er geh'n Dich heißt! Alſo will's dem Knechte ja gebühren. Weiter, fällt auf Dich der Sonne Glaſt, Weiter, ob der letzte Stern erblaßt! Weiter! Dein Erbarmer wird Dich führen! Biſt Du müde, hebt und trägt Er Dich, Biſt Du wund, ſo milde pflegt Er Dich; Tag für Tag magſt Seine Huld Dußſpüren. Weiter, freudig, bis vollbracht der Lauf, Und Du kommſt zu Deinem Herrnßhinauf! Weiter! Dein Erbarmer wird Dich führen! Weiter, weiter ohne Furcht und Grau'n, Bis Du Alles dort im Lichte ſchau'n, Und lobpreiſend wirſt die Harfe rühren! 9 8 . . ,! 2 8 1 e 8 FC 5 Aufgeſchaut! Was willſt Du fliehen? Neues Jahr bringt neue Sorgen, Aber dennoch iſt der Fromme Stark und treu in Gott geborgen. Aufgeſchaut! Was willſt Du murren? Neues Jahr bringt neues Hoffen, Deinem Leben ſteht der Hafen Einer heil'gen Zukunft offen! Segen, Thaten, Sorgen, Hoffen, Sieh! das iſt der Strauß der Tage, Aber Ein's mußt Du bereiten, Ein's mit jedem Glockenſchlage! Und das Eine iſt die Tugend, Sie nur muß den Strauß umwinden, Und auf Erden wirſt Du Vieles, Ueber Sternen— Alles finden! Jahrbuch“ iſt eine komprimirte Auskunftei über wiſſenſchaftliche Fragen und praktiſche Angelegen⸗ heiten des Lebens, geradezu vollgepfropft mit In⸗ formationen aus den heterogenſten Gebieten. Wem's Spaß macht, der kann daraus ebenſo er⸗ ſehen, wie man es anfängt Löwen zu dreſſiren, oder in welchem Falle der Soldat im Frieden von ſeiner Waffe Gebrauch machen kann. Aber er kann auch einen Kurſus der Photographie durchmachen, ein Kolleg über Geſchichte hören, in die ſchöne Kunſt der Weinbehandlung einge. weiht oder mit allen Feinheiten der Steuerkunde vertraut gemacht werden. Doch das will geſehen ſein, ſchildern läßt ſich nichts und wenn man dem Leſer Alles ſagte, was„Kürſchners Jahr⸗ buch“ enthält, würde er uns auslachen und be⸗ haupten, das geht gar nicht. Alſo ſeht Euch Litterariſches. 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Kreisamts„betreffend die Feier⸗ abendſtunde“ bringen wir den Intereſſenten, Wirthen, u. ſ. w. zur Kenntniß und Darnach⸗Achtung, u die Zukunft vorzubeugen. Großherzogliche Buͤrgermeiſterei Pfützer. ———————⏑jũ— ug. ö Centner Stroh für den 1. Januar 1898 fälligen bald an Gr. Amtsgericht für die Säumigen. Viernheim, Viernheim. ö ———— 6 1 Vereinsvorſtänden gefrorenen Wegen geſtatte m etwaigen Mißſtänden für Viernheim.. Das Großherzogliche Kreisamt Heppenheim an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Die Großh. Bürgermeiſtereien dürfen einem ſuchen zwar erlauben, Gäſte auch über ganz beſonderen Umſtänden, ertheilt werden. gängige Genehmigung nachgeſucht werden. In begründeten Fällen iſt es Ihnen überlaſſen, wie weit ſie die be⸗ treffende Erlaubniß(ein ſchickliches Maß vorau Die Erlaubniß iſt immer ſchriftlich zu ertheilen. ſtrengſtens bemeſſen und uns, ſobald Sie von der Ihnen ertheilten Erlaubniß Gebrauch machen, unter Darlegung der näheren Umſtände alsbald Bericht erſtatten. v. Graney. Velanntmachung. Die weiter gemahnten Communalſteuer⸗Zie mend⸗Auflage, Pacht und Grasſchuldigkeiten kör die beſtimmte Feierabendſtunde in ſeinem Wirthshauſe zu dulden, doch darf eine ſolche Erlau'niß nur unter welche nicht vorausgeſehen werden konnten, Liegen ſolche Umſtände nicht vor, ſo muß um unſere vor⸗ zeige, daß mit Weginn Wir in 2 Wirth auf ſein Nach⸗ Jahres wieder ein beginnt Herren, und welche daran Sgeſetzt) ausdehnen wollen. 9 Sie wollen ſich hiernach zu wollen. Mich. K 1414 Tanzleh le pro 1897è8, ſowie All⸗ ö inen noch bis zum nächſten 5 g f gi ine Taſchenuhr. Montag den 10. Januar 1898 ohne Pfandkoſten bezahlt werden. fing, ene ſcheunh Viernheim, den 3. Januar 1898. 8 Ehrhardt. Bekanntmachung. An Zahlung des verfallenenen fünften Zieles der 1897/98 Kommunal⸗ ſteuer wird hiermit erinnert. Viernheim, den 30. Dezember 1897. liche Finder wird gebeten, dieſelbe gegen Belohnung abzugeben ö U f ö Bekauntmachung. Betreffend: Die Führung von Vormundſchaften und Curatelen. Die Herren Vormünder und C Bekauntmachung. Es wird hiermit zur fahren der Feldwege in hieſiger Gemarkung für fremdes Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. ccc ( 1 Tanz⸗Juſtitut Knapp. Mache hierdurch die ergebene An⸗ Tanz⸗Kurſus werden Damen wollen, höflichſt gebeten, Anmeldungen bei Unterzeichnetem baldgefl. Hochachtend Verloren Friedrich Helmeck, Bierbrauer. Hesel! Oettinger& Co,, fü u.. Separat-Abtheilung für Herrenstoffe: Stoff zum ganzen Anzug für M. 3,75, Cheviot zum ganzen Anzug für M. 5,85 Pfg. Redaktion, Druck und Verlag von W. Bingener, Viernheim. ——— N uratoren werden aufgefordert die am Rechenſchaftsberichte und Vermögensausweiſe als⸗ Lorſch einzuſenden, bei Vermeidung von Beſtrafung den 31. Dezember 1897. 10 Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Be⸗ Fuhrwerk nur bei l. 11 Pfützer. Bier-Pressionen Büffets-Gisſchrünke Kohlenſäure 159 Sodawaſſer-Apparate. Bernh. Helbing, Maunheim N. 7, 2. des neuen und theilnehmen bewirken napp, rer. altes gesundes Bauholz für Brennholz geeignet, hat fuhren⸗ weis zu verkaufen 1416 Ludwig Niſterer, Baumeiſter. Mannheim G 5, Nr. 1. Der red—⸗ liefert gut und billig W. Bingener, Viernheim. . 11 —.—— Ehrhardt, Rentmeiſter. 9 Viele Jahre habe ich an Fußgeſchwüren mit heftiger Entzündung und Anſchwellung gelitten. Welche Schmerzen ich ausgeſtanden, iſt an dem Umſtande Wunden bedeckt waren. zu ermeſſen, daß meine Beine mit nicht weniger als 17 Da mich nun die Privatpoliklinik in Glarus von dieſem qualvollen Leiden auf brieflichem Wege geheilt hat, veröffentliche ich dieſes Atteſt, um andere Kranke auf die Wirkſamkeit dieſer Anſtalt auf. J merkſum zu machen. Ankerſtraße 26, Coswig(Anhalt), den 19. Oktbr. 1896 ö Carl Vater, Zimmermann. Daß p. Vater meiner Gegenwart vollzogen hat, 19. Oktober 1896 des Zimmermanns Carl Vater, Hier, wird beglaubigt hiermit, Coswig(Anhalt), den Carl Amelang, Schutzmann. Obige Namensunterſchrift (Anhalt), den 23. Oktober 1896; der Magiſtrat: J. A. Diehling, Stadtſ. Adreſſe: Privatpoliklinik, Kirchſtraße 405, Glarus(Schweiz). Lo hn listen wie ſolche von jedem Gewerbetreibende zu führen, ſind fortwährend zu haben in der Expd. ds. Bl. die Namensunterſchrift in * hiedurch beglaubigt: Eos wig N Kürschners Bücher 9 Vorrätig in allen Frau Musika. lehrreiche Schilderung des Laufes des Jahres und des menschli musikalisch illustriert von den besten Kompositionen aller Art. Jahrbuch 1398. Ein Kalendarium und Nachschlagebuch für Jedermann. ca. 500 S. 89. Alle nur erdenkliche Informationen Über alle Gebiete des Wissens u. Lebens, aus Vergangenheit u. Gegenwart. Handbuch, das jeder haben muss, der seinen Vorteil wahrt. In farb. Umschl. 1 Mk. Unterm Weihnachtsbaum. Christfestgabe vom Bücherschatz. Zehn Weihnachtsnoxyellen bester Autoren, illustriert. Das billigste Weihnachtsbuch. Das ist des Deutschen Vaterland. Das schönste Prachtwerk über Deutschland. 1275 Illustr. In 12 farb. Lwbd. 12 Mk. Unſversal-Konversations-Lexikon. 23,5“ 18 em geb. Auf 213 600 Zeilen der Inhalt vielbundiger Lexika in 1 Band. 2700 IIlustr. 3 Welt-Sprachen-Lexikon. 200 960 Zeilen. Praktische deutsch- engl.-französ.-ital.-latein. Wörterbücher, ein Fre 5 Lark. Kürschners Bücherschatz. Jede Woche ein rei i Preis Mk. 3,50 arste Geschichte des Krieges. iser Wilhelms I. 416 Seiten Pf., geb. 1 Mk. Breſpette duc Arrmann Hilger Berlag, Berlin NW. 7, und ale Buchhandlungen. Shunt CU ahnlichen . N 3 ——— 2 0 Nachſtehendes bringen wir hiermit zur Kenntniß der Intereſſenten. Viernheim, den 31. Dezember 1897. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Bekanntmachung. Betreffend: Ausführung des Krankenverſicherungsgeſetzes. Nachſtehende Beſtimmungen, welche auf ordnungsmäßigen Beſchlüſſen der Gemeinderäthe des Kreiſes, mit Ausnahme der Gemeinden, in denen Ortskrankenkaſſen beſtehen, d. ſ. Hammelbach, Litzelbach. Heppenheim, Hirſch— horn, Gras⸗Ellenbach, Hirſchhorn und Wegnitz, beruhen, bringen wir hier mit zur öffentlichen Kenntniß. Soweit eine Genehmigung der Gemeinde— rathsbeſchlüſſe durch uns erforderlich iſt, iſt dieſelbe ertheilt worden. Heppenheim, 27. Dezember 1897. Großh. Kreisamt Heppenheim. v. Granuey. 1397 Beitrittsrecht nicht verſicherungspflichtiger Perſonen. 1. Perſonen der in§§ 1 bis 3 des Krankenverſicherungsgeſetzes be— zeichneten Art, welche der Verſicherungspflicht nicht unterliegen und deren jährliches Geſammteinkommen zweitauſend Mark nicht überſteigt, ſowie Dienſtboten, ſind berechtigt, der Gemeindekrankenverſicherung der Gemeinde, in deren Bezirk ſie beſchäftigt ſind, beizutreten. Dieſelben erhalten Kranken— unterſtützung erſt nach Ablauf einer Friſt von vier Wochen vom Beitritt ab gerechnet. Der Beitritt derartiger Perſonen gewährt keinen Anſpruch auf Unterſtützung im Fall einer bereits zur Zeit der Beitrittserklärung einge— tretenen Erkrankung. Der Bürgermeiſter iſt berechtigt, nichtverſicherungs— pflichtige Perſonen, welche ſich zum Beitritt melden, einer ärztlichen Unter— ſuchung unterziehen zu laſſen und dieſelben von der Verſicherung zurückzu⸗ weiſen, wenn der ärztliche Befund eine bereits beſtehende Krankheit ergiebt. Die Koſten der ärztlichen Unterſuchung und Beſcheinigung hat der Antrag— ſteller zu tragen. Beitragsleiſtung. 2 Die Beiträge ſind in der Regel vierwöchentlich zu entrichten. 3. „Die Beiträge werden ſtets für volle Wochen erhoben, ſo daß für Die— jenigen, welche im Laufe einer Woche in die G.⸗K.⸗V. eintreten, die Bei⸗ tragspflicht mit Anfang dieſer Woche beginnt, und für Diejenigen, welche im Laufe einer Woche ausſcheiden— für dieſe Woche— rechtzeitige Ab⸗ meldung vorausgeſetzt— gar kein Wochenbeitrag zu leiſten iſt. verbunden. trole des Burgermeiſters und der ſonſt Seitens desſelben mit Ausübung der Controle beauftragten Perſonen zu unterwerfen und denſelben auf Verlangen jede auf ihre Krankheit bezuͤgliche Auskunft zu geben. 14 Krankenmeldung und Kraukenunterſtützung. 4. Von jeder mit Erwerbsunfähigkeit verbundenen Krankheit eines Kaſſen⸗ mitgliedes iſt ſofort dem Bürgermeiſter Meldung zu erſtatten. In den Ge meinden, in denen ein Bürgermeiſter nicht ſeinen Wohnſitz hat, iſt die Mel- dung bei dem Beigeordneten zu erſtatten. Der Bürgermeiſter bez. der Beigeordnete hat einen Krankenſchein nach vorgeſchriebenem Formular auszufertigen und dem Erkrankten oder deſſen Beauftragten auszuhändigen. Die Hülfe des Kaſſenarztes iſt unter Vor— zeigung des Krankenſcheines in Anſpruch zu nehmen. 5 Der mit der ärztlichen Beſcheinigung verſehene Krankenſchein iſt ohne Verzug dem Bürgermeiſter wieder vorzuzeigen. Die ärztliche Erwerbs— unfähigkeitsbeſcheinigung iſt alle acht Tage zu erneuern und dem Bürger⸗ meiſter wieder vorzulegen. Auf Grund dieſer Beſcheinigungen weiſt der Bürgermeiſter das Krankengeld an. Gewährung ärztlicher Hülfe, der Arzneien, Heilmittel und der Krankenhauspflege. 6 Die ärztliche Behandlung, die Lief rung der Arznei und Heilmittel ſowie die Krankenhauspflege wird nur durch die Kaſſenärzte, die von dem Kaſſenvorſtand beſtimmten Apotheken und Krankenhäuſer gewährt. 7 Koſten, welche durch Inanſpruchnahme anderer Aerzte, Apotheken und Krankenhäuſer erwachſen, werden von der Kaſſe nur vergütet, wenn die In⸗ anſpruchnahme in dringenden Fällen oder mit ſchriftlicher Zuſtimmung des Bürgermeiſters erfolgte. Nichtgewährung des Krankengeldes. 8 Verſicherten, welche ſich eine Krankheit vorſätzlich oder durch ſchuld— hafte Betheiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln, durch Trunkfälligkeit oder geſchlechtliche Ausſchweifungen zugezogen haben, wird für dieſe Krank— heit kein Krankengeld gewährt. Krankenunterſtützung S Erkrankung. Verſicherte, welche von der Gemeinde die Krankenunterſtützung un— unterbrochen oder im Laufe eines Zeitraums von 12 Monaten für 13 Wochen bezogen haben, wird bei Eintritt eines neuen Unterſtützungsfalles, ſofern dieſer durch die gleiche, nicht gehobene Krankheitsurſache veranlaßt iſt, im Laufe der nächſten 12 Monate Krankenunterſtützung nur für die Ge— ſammtdauer von 13 Wochen gewährt. Verhalten 5 Kranken. Erkrankte haben ſich bei dem ſie behandelnden Kaſſenarzte zu melden, ſo oft dieſer es beſtimmt. Krankengeldempfänger aber jedenfalls einmal in jeder Woche. 11. Die Erkrankten haben genau den ärztlichen Vorſchriften nachzukommen. Der Beſuch von Wirthshäu ern und Vergnügungsorten iſt ihnen nur mit Erlaubniß des Bürgermeiſters geſtattet. 12. Glaubt ein erkranktes Mitglied wieder geneſen zu ſein, ſo hat dasſelbe ſich ſofort bei dem Kaſſenarzte und darauf unter Vorzeigung des mit dem; Vermerk über die Wiedergeneſung verſehenen Krankenſcheins bei dem Bürger- meiſter geſund zu melden Krankenaufſicht. 13. Zur Krankenaufſicht ſind alle Organe der Gemeindekrankenverſicherung Die erkrankten Kaſſenmitglieder ſind verpflichtet, ſich der Con- Es ſind die Kranken von Zeit zu Zeit zu beſuchen und dabei iſt ſich zu verläſſigen, ob die ärztlichen Anordnungen befolgt werden und ob der Kranke etwa Wirthshäuſer, Vergnügungsorte und dergl. beſucht oder der Arbeit nachgeht. Ordnungsvorſchriften. § 15. Verſicherte, welche den Vorſchriften über die Krankenmeldung, das Verhalten der Kranken und der Krankenaufſicht, ſowie den Anordnungen des Kaſſenarztes zuwiderhandeln, ſind von dem Bürgermeiſter mit Ordnungs⸗ ſtrafen bis zu 20 Mk. zu belegen, die an dem Krankengeld in Abzug ge— bracht werden können; die Strafen fließen in die Gemeindekrankenverſicherung. II. Frühere Beſchlüſſe, die den oben unter I enthaltenen Beſchlüſſen wider⸗ ſprechen, ſind aufgehoben. III. Die unter I enthaltenen Beſchlüſſe ſollen mit dem 1. Januar 2 u Kut nn Bekanntmachung. Die Liſte der pro 1898 zum Receßholzbezug berechtigten Ortsbürger und Ortsbürger-Wittwen liegt vom 3. Januar 1897 an acht Tage lang zu Jedermanns Einſicht auf unſerm Bureau offen. Es liegt im eigenen Intereſſe der Betheiligten, daß alle diejenigen Ortsbürger, welche im letzten Jahre kein Receßholz bezogen haben und ſolches für dieſes Jahr anſprechen, ſich durch Einſichtnahme der Liſte ſelbſt davon überzeugen, daß ihre Namen gehörigen Orts eingetragen ſind. Wer dieſes zu thun verſäumt, hat ſich die erwachſenden Nachtheile ſelbſt zu— zuſchreiben. Viernheim, den 30. Dezember 1897. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Bekauntmachung. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Mittwoch do den 5. Januar 1898, Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von ½ 2—5 Uhr, ſowie Donnerſtag den 6. Januar 1898, Vor⸗ mittags von 8— 11 Uhr auf dem Rathhauſe dahier die Erhebung des 5. Ziels direeter Steuern ſowie der Forſt⸗ und Feldſtrafen der 5. Periode 1897/98 ſtattfinden ſoll. Viernheim, den 28 Dezember 1897. 5 Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Nachſtehendes bringen wir hiermit zur Kenntniß der Intereſſenten und zur Darnachachtung. Viernheim, den 30. Dezember 1897. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Volizei-Verordnung betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung der Maul- und Klauenſeuche. Auf Grund des§ 56 b der Reichsgewerbe-Ordnung und der Ent⸗ ſchließung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 3. Juli 1897 zu Nr. M. d. J. 15655 wird für den Kreis Heppenheim mit Ausnahme von Kürnbach und der Bürgermeiſterei Wimpfen verordnet, wie folgt: 81. Der Handel mit Klauenvieh im Umherziehen iſt bis zum 1. April 1898 unterſagt. § 2. Mit Geldſtrafe bis zu 150 Mk. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen wird beſtraft, wer der vorſtehenden Beſtimmung zuwider⸗ handelt. § 3. Vorſtehende Polizei⸗Verordnung tritt am 1. Januar 1898 in Kraft. Heppenheim, den 27. Dezember 1897. i Großherzogliches Kreisamt Heppenheim. 4 J. V.: v. Werner. Bekanntmachung. Die Vormünder und Curatoren des Amtsgerichtsbezirks Lorſch werden hiermit an Einſendung der am 1. Januar 1898 fälligen Nechenſchaftsberichte, ſowie der Vormundſchafts⸗ und Curatelrechnungen binnen 14 Tagen mit dem An⸗ fügen erinnert, daß im Falle fruchtloſen Ablaufs dieſer Friſt unfehlbar mit Ordnungsſtrafen gegen die Säumigen vor⸗ gegangen wird. 8 Lorſch, den 28. Dezember 1897. Großherzogliches Amtsgericht. Dr. Fiſcher. 5 Rechenſchaftsberichte für Vormünder ſind zu haben in der Buchdruckerei d. Bl. F 1 5 9