Piernheiner Anzeiger Erſcheint zweimal woͤchentlich Mittwochs und gamstags (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt). Bezugspreis: 30 Pfg. monatlich einſchl. Trägerlohn. Durch die Poſt Mk. 1.15 vierteljährlich. .—— 5 Amtsblatt der Großh. Vürgermeiſterei Viernheim. Wirkſamſtes Inſertions-Organ. Anzeigen: 10 Pfg. die ögeſpaltene Zeile. Reklamen: 20 Pfg. die Zgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Ar. 28. Deutſchland. Berlin, 4. April. Die neueſten Meldungen über die Unruhen in Südweſtafrika lauten dahin, daß es nach dem Gefecht vom 5. Dezember vorigen Jahres zwiſchen Theilen der Schutztruppe und den Aufſtän⸗ diſchen noch mehrfach zu kleinen Zuſammenſtößen ge⸗ kommen iſt, bei denen ein Offizier und zwei Mann der Truppe gefallen find. Ein größeres Gefecht hatte der Hauptmann v. Eſtorff am 4. Januar ds. Js. zu beſtehen. Hierbei wurden Secondelieutenant Benſen ſchwer verwundet und zwei Reiter getödtet. — In einer Sitzung, zu welcher vor. Woche die Reichs⸗Schulden⸗Commiſſion im Reichs⸗Juſtizamt zu ⸗ ſammentrat, handelte es ſich, wie die„Poſ. Poſt“ meldet, nur um eine Vorbeſprechung der Frage, ob aus Anlaß des Falles Grünenthal eine Aenderung der be⸗ ſtehenden Control⸗Vorſchriften am Platze ſei. Da vollſtändige Klarheit darüber, was Grünenthal ver⸗ brochen hat, noch nicht beſteht und der Gang der Unterſuchung nicht geſtört iſt, kann thatſächlich erſt nach Abſchluß der letzteren weiteres in die Wege geleitet werden. Berlin, 1. April. Die„Hamb. Nachr.“ melden aus Friedrichsruh: Fürſt Bismarck erhielt vom Kaiſer einen Krückſtock mit ſchwerem Goldgriff und eingra⸗ virtem kaiſerlichen Namenszug. Der Geburtstag des Fürſten wird im engſten Familienkreiſe gefeiert. — Der Volkszeitung“ wird aus Hamburg tele⸗ gravirt, Fürſt Bismarck habe ſich an ſeinem heutigen 83. Geburtstage entſchloſſen, dem Oberförſter Lange die von demſelben beanſpruchte Penſion in Berückſichtigung der treuen Dienſte, welche Lange ihm während langer Jahre geleiſtet hat, in vollem Umfange zu bewilligen. Berlin, 4. April. Die Morgenblätter melden: Einige Danziger Rhedereien haben beſchloſſen, eine direkte 14tägige Dampferverbindung mit Kiaotſchau einzurichten. Ausland. — Ueber das Befinden des Papſtes wird aus Rom gemeldet: Die anderwärts verbreiteten Gerüchte von einer Erkrankung des Papſtes ſind aus der Luft gegriffen. Der Papſt empfing in Abſchiedsaudienz den braſilianiſchen Geſandten, ferner den Fürſten Ferdinand Kinsky und deſſen Tochter und Schwiegerſohn, den Grafen und die Gräfin Wilczek, und die Herzogin von Ferrara. Verwandte der Letzteren erzählen, daß er ſich lebhaft unterhielt und keine Spur von Ermüdung zeigte. Sein Leibarzt Lapponi verſichert, daß der Papſt ſich trotz der Conſiſtorien ſo wohl befände, wie in ſeinem hohen Alter nur irgend möglich. Der Papſt Mittwoch, den 6. April 1898. wird entſprechender Rabatt gewährt. . Lahr empfing nach Leſung der Meſſe in der Sala de Con⸗ ſiſtorio mehrere hundert ungariſche Pilger. Paris, 2. April. Der Caſſationshof hob das Ur⸗ theil gegen Zola auf, ohne Zola an ein anderes Schwur⸗ gericht zu verweiſen. Dieſe Entſcheidung wird dadurch begründet, daß das von Zola verläumdete Kriegsgericht und nicht der Kriegsminiſter die Klage gegen Zola hätte anſtrengen müſſen. Paris, 4. April. Die Agentur Havas verbreitet folgende Meldung: Der päpſtliche Nuntius überreichte der Königin⸗Regentin ein Telegramm des Papſtes, das ſofort den Miniſtern mitgetheilt wurde. Der Papſt ſagt in dem Telegramm, er ſei entſchloſſen, in der cubaniſchen Frage ſeine Vermittlung anzubieten, wenn dieſe Vermittlung von Spanien angenommen würde. Als Vater aller Gläubigen könne er aber nicht inter⸗ veniren, wenn das Blutvergießen unter denjenigen, die Kinder Gottes ſind, nicht aufhöre; er verlange Einſtellung der Feindſeligkeiten. Die ſpaniſche Regierung beſchloß, unter Vorbehalt das Anerbieten des Papſtes anzunehmen. Die Antwort iſt unverzüglich nach Rom abgegangen. Paris, 4. April. In hleſigen diplomatiſchen Kreiſen herrſcht die Anſicht vor, daß die angebotene Intervention des Papſtes zu ſpät kommt, um den Ausbruch des Krieges zu verhindern. Mae Kinley ſtehe unter dem zwingenden Einfluß der wild aufloderden Volksleiden⸗ ſchaft. Dieſer Umſtand laſſe befürchten, daß das n des Kongreſſes in kriegeriſchem Sinne lauten wird. Paris, 4. April. Privatdepeſchen aus Madrid melden, der Abbruch der diplomatiſchen Beziehungen ſei unmittelbar bevorſtehend. Spanien ſehe keinen Vortheil darin, den Beginn des ihm angebotenen Krieges zu verzögern. Die ſpaniſchen Bürger, welche Amerika nicht rechtzeitig verlaſſen, werden unter den Schutz des franzöſiſchen Geſandten geſtellt. Die Frage der kriegsmäßigen Ausrüſtung der ſpaniſchen Handelsmarine iſt beſchlußreif. London, 2. April. Wie die„Weſtminſter Gazette“ erfährt, ſtellt Zola gegenwärtig Recherchen an, welche zu ſenſationellen Enthüllungen führen dürften. Ein hervorragendes Mitglied eines Londoner Clubs, deſſen Name noch geheim bleiben müſſe, werde wahrſcheinlich fehr wichtiges Beweismaterial verſchaffen helfen. Zola's Lippen ſeien augenblicklich geſchloſſen, doch werde eine überraſchende Entwickelung der Dreyfuß⸗ Affaire für die nächſte Zeit erwartet. Athen, 2. April. Die Attentäter Karditzi und Georgis wurden vorgeſtern zum Tode verurtheilt. Man glaubt jedoch, daß der König die Todesſtrafe in lebenslängliche Freiheitsſtrafe umwandeln wird. Nach der Urtheilsverkündigung entſtand beim Ausgange aus dem Gerichtsgebäude ein ſolches Gedränge, daß das Marmorgeländer brach und mehrere Perſonen durch Sturz verletzt wurden. Madrid, 2. April. Wie heute bekannt wird, hat Sagaſta ſämmtliche Forderungen Mac Kinleys ab⸗ gelehnt.„Imparcial“ und„Heraldo“ bezeichnen den Krieg als unvermeidlich. Zehn Bataillone ſollen nach Cuba abgehen. Die Stimmung iſt wieder eine ſehr peſſimiſtiſche. New⸗ York, 2. April. Die Situation iſt eine ſehr ernſte. Die Antwort Spaniens wurde dem Cabinets⸗ rath, welcher ſechs Stunden dauerte, vorgelegt und von demſelben als unbefriedigend bezeichnet. Nunmehr wird die ganze Angelegenheit an den Congreß gehen. Die amerikaniſchen Unterthanen verlaſſen mit ihren Familien Cuba. Waſhington, 2. April. In der öffentlichen Sitzung des Senats wurden die Verhandlungen wegen des Ankaufs der Antillen⸗Inſeln fortgeſetzt. Allgemein er⸗ klärt man, daß der Krieg mit Spanien nicht zu ver⸗ meiden ſei. In der Kammer herrſcht dieſelbe Meinung. Der Ankauf von Torpedo⸗Booten wurde in der Kammer gutgeheißen. Mac Kinley wird in einer Botſchaft an den Congreß die gegenwärtige Lage dar⸗ ſtellen, ohne neue Verhandlungen anzuknüpfen. Nah und Fern. „Viernheim, 2. April. Eine gelungene Epiſode trug ſich heute hier mit einer Zigeunerbande zu. Geſtern kamen dieſelben hier an und lagerten ſich im Walde am Orte. Wie gewöhnlich beläſtigten die fahrenden Geſellen die Einwohner mit Betteln und Stehlen in der unverſchämteſten Weiſe; wo ſie nichts erhielten, ſtießen ſie Drohungen aus. Ihre Hunde hetzten ſie auf die Hühner im Orte und ließen dieſelben ruhig zerreißen und einfangen, weil ſie ſich uberall das Recht anmaßen, über Alles, was ihnen in den Weg kommt, zu verfügen. Die Polizei nahm fünf erwachſene männliche Glieder in Haft, und um ein Exempel zu ſtatuiren, ordnete Bürgermeiſter Pfützer an, daß ſie geſchoren werden. Nicht aber wie bei an⸗ deren Sterblichen, ſondern ganz apart wurde die Ver⸗ ſchönerung dieſer Pußtaſöhne, die bekanntlich ſtets langes ſchwarzes Haar tragen, vorgenommen. So ließ der Bürgermeiſter dem einen die rechte Seite des Haupt⸗ haares und die linke des Vollbartes abnehmen, ein an⸗ derer wurde kreuzweiſe über den Kopf geſchoren, dem dritten nahm man nur einen Streifen des Kopfhaares, ſo daß Jeder der alſo Verſchönerten einen anderen An⸗ blick bot. Die braunen Geſellen hatten vor der Energie der Polizeiorgane einen ſolchen Reſpekt, daß ſie es ſich ziemlich ruhig gefallen ließen. Nach der Prozedur ver⸗ ließen ſie aber ſchleunigſt den Schauplatz und den Ort, Was die Liebe vermag. Roman von E d. Wagner. Nachdruck verboten. 68. Fortſetzung. Der herausſtrömende Lichtſchein beleuchtete jeden ein⸗ zelnen Zug ihres gerade emporgerichteten Antlitzes und ihre dunklen trauererfüllten Augen. Ein lauter Aufſchrei entrang ſich Sir Arthur's Lippen, der Vorhang entglitt ſeinen Händen,— er ſtürzte in die Halle, öffnete haſtig die Hausthüre und eilte auf die Straße. Aber Valerie hatte geſehen, daß er ſie erkannt hatte; nur einen Moment war ſie gebannt vor dieſem Blick, den er ihr zugeworfen, ſtehen geblieben; dann aber war ſie wie ein gehetztes Wild, Gertrude mit ſich fortziehend, davon geeilt. Sie bogen um die nächſte Ecke und traten in einen Thorweg. Als ſie ſich überzeugten, daß Niemand ihre Flucht bemerkt hatte, eilten ſie weiter, bis ſie Gings⸗ bridge Road erreicht hatten, wo ſie einen Wagen nahmen. Als Sir Arthur die Straße erreichte, vermochte er keine Spur mehr von dem Mädchen zu entdecken, da er nach der entgegengeſetzten Seite, nach Großverno⸗Square eilte und ihr ſomit die Möglichkeit vollſtändigen Verſchwindens nach der andern Richtung zu gab. Nach längerem vergeblichen Suchen kehrte er nieder⸗ duch nach dem Palaſt des Grafen von St. Berry zurück.— Der Lord, der in demſelben Augenblick, als Valerie zu dem Fenſter hinaufſchaute, hinter Sir Arthur getreten war und gleichfalls mit einem Aufruf der Ueberraſchung das ihm ſo liebe Geſicht des Mädchens erkannt hatte, ſaß glückſtrahlend und finnend in ſeinem Lehnſtuhl. „Es war Miß Gloom,“ rief der junge Baronet, als er zu ihm trat,„aber ich habe ihre Spur auf's Neue verloren, Mylord.“ „Sie liebt mich doch,“ ſprach der Graf vor ſich hin, „die Sehnſucht hat ſie hierhergeführt, ſie hoffte mich zu ſehen. Sie liebt mich und ich gelobe, daß ich ſie finden will und muß! Dann aber werde ich ſie adoptieren und ſie ſoll mich nie wieder verlaſſen! Was ſie nur bewogen haben mag, aus dieſem Hauſe zu entfliehen? Ich muß es ergründen und will Alles aufbieten, um ſie zu finden. Ich bin nun überzeugt, daß ſie mir kindlich zugethan iſt und das ſoll meine Thatkraft erhöhen!“ Sir Arthur ſchwieg und ſein verſtörtes Geſicht würde wohl dem Grafen aufgefallen ſein, wenn dieſer nicht zu ſehr mit ſeinen eigenen Gedanken beſchäftigt geweſen wäre.— Inzwiſchen fuhren Valerie und Gertrude nach ihrer Wohnung zurück. Als ſie dieſelbe erreichten, kam ihnen das Hausmädchen entgegen, um ihnen zu ſagen, daß Mr. Clifford dageweſen ſei, 8 nicht habe warten wollen, ſondern wiederkommen werde. Valerie hatte im Wohnzimmer Hut und Mantel abgelegt und ſich gerade ein bequemes Plätzchen ausgeſucht, als ein kräftiges Pochen gegen die Thür Clifford's Rück⸗ ſih. ankündigte. Gleich darauf ſah Valerie ihn vor ich. Sie begrüßte den ſo wenig willkommenen Gaſt höflich und bat ihn Platz zu nehmen. „Vor allem Valerie“ begann er mit einſchmeichelnder Stimme, indem er ſich einen Stuhl dicht an den ihrigen rückte,„möchte ich Sie wegen meiner geſtrigen Worte um Verzeihung bitten. Meine Liebe für Sie verleitete mich zu Auslaſſungen, welche ich bitter bereue.“ „Es war alſo nicht Ihr Ernſt?“ fragte das junge Mädchen raſch. „Ich fürchtete, Sie verletzt zu haben,“ erwiderte Clifford etwas außer Faſſung,„ich hätte meine Abſicht milder ausdrücken ſollen. Ich liebe Sie mit ganzer Seele, Valerie, und bin gekommen, mir Ihre Antwort zu holen. Ehe Sie mir aber dieſelbe geben, bitte ich Sie nochmals, zu bedenken, was von derſelben abhängt,— die Ehre eines edlen Mannes, das Glück dreier Menſchen, der Friede und die Rettung ihrer Mutter“ „Ich habe viel darüber nachgedacht, bis mic der Kopf ſchmerzte,“ erwiderte ungeduldig Valerie.„Wenn ich einwillige, Sie zu heirathen, Mr. Clifford, ſo ge⸗ ſchieht es nur aus Rückſicht für die Ruhe meiner Mutter. Ich will offen ſein, ich liebe Sie nicht, ſondern einen Andern!“ „Ich weiß es.“ „Bisher fühlte ich freundliche Achtung für Sie; ſeit geſtern Abend jedoch empfinde ich eine peinliche Abneigung!“ rief Valerie mit einer Offenheit, vor welcher er zuſammen⸗ zuckte.„In unedler Weiſe ſuchen Sie aus dem Unglück einer unſchuldigen Frau Vortheil zu ziehen, indem Sie als Preis Ihres Schweigens die Hand der Tochter ver⸗ langen. Sagen Sie mir, weßhalb begehren Sie mich, die Namenloſe zu heirathen?“ „Weil ich Sie liebe.“ Valerie wich zurück vor der unheimlichen Gluth, welche in ſeinen Augen flamme und den leidenſchaftlichen Ausdruck, welcher auf ſeinen Zügen lag. „Geben Sie mir Ihre Hand, Valerie,“ rief er heflig, „und ihre Mutter iſt gerettet! Weigern Sie ſich,— ſo iſt ſie verloren.“ „Sie wiſſen, wie ich über Sie denke,“ ſprach Valerie ſtolz, aber mit zitternder Stimme,„Sie wiſſen, daß meine Liebe einem Anderen gehört! Kennen Sie trotzdem kein Erbarmen, Mr. Clifford, dann nehmen Sie mich hin als Preis für den Frieden meiner Mutter! Ich werde Sie heirathen—“ In ſeinem Entzücken über das Gelingen ſeiner elenden Pläne ergriff Clifford die Hand Valeriens, um dieſelbe an ſeine Lippen zu führen. Aber das junge Mädchen entzog ihm haſtig ihre Hand. „Laſſen wir dieſe Zärtlichkeit!“ ſagte ſie kalt.„Auch wünſche ich, daß Sie mich jetzt verlaſſen. Ich fühle mich . eee Clifford erhob ſich, um ihr Begehren zu erfüllen. „Noch ein Wort, Valerie,“ ſagte er.„Ich liebe keine Verzögerung; wir werden bald Hochzeit machen, vielleicht ſchon in der nächſten Woche—“ „Nein, nein, nicht ſobald!“ unterbrach ihn das junge Mädchen. (Fortſetzung folgt.) ſie werden wohl zeitlebens Viernheim im Andenken be⸗ halten. Für die Diebſtähle und entſtandenen Haar⸗ ſchneidekoſten wurde ein Pferd der Bande zurückbehalten. Dieſes Mittel iſt ſicher ein ganz probates und dürfte zur Nachahmung empfohlen werden, da ſie ſofort nach Baden überſiedelten mit dem Bemerken, nie mehr nach Heſſen zurückzukehren. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Zigeuner es wagen, die vor einiger Zeit ausge⸗ ſtoßene Drohung, eine ganze Bande mit 40 bis 50 Wagen und 200 Perſonen hierherbeordern zu wollen, ausführen. Die Polizei Viernheims, mit ihrem ener⸗ giſchen Bürgermeiſter an der Spitze, dürfte auch mit dieſer Anzahl fertig werden! B. Heddesheim, 5. April. Die diesjährige Frühjahrs⸗Kontrollverſammlung fur Heddesheim, Straßenheim und Mucken⸗ ſturm findet Samslag, den 16. April, Nachmittags 2 Uhr, im großen Saale der Wirthſchaft zur Krone in Großſachſen ſtatt. h. Heddesheim, 3. April. Herr Reichstag⸗ abgeordneter v. Elm hielt heute Nachmittag in der Reſtauration Schneider eine zweiſtündige Rede vor einer nur ſchwach beſetzten ſocialdemokratiſchen Ver⸗ ſammlung, zu der ſich auch neugierige Nichtſocial⸗ demokraten geſellt hatten. Er kritiſierte die Reichs. regierung, beſonders bot die Flottenvorlage reiches Material dazu. Auch die anderen Reichstagparteien, vor allem das Zentrum und die Antiſemiten wurden wegen ihrer Haltung der Flottenvorlage gegenüber hart mitgenommen; dem Zentrum wurde ſeine baldige Auflöſung prophezeit. Der 12. Wahlkreis könnte für die Socialdemokratie erobert werden. So Herr Elm, der übrig ens kein ſchlechter Redner iſt. — An Oſtern werden wie anderorts auch hier wieder von den verſchiedenen Handwerkern und Ge⸗ werbtreibenden junge, mit guten Schulkenntniſſen aus⸗ gerüſtete Knaben aufgenommen. Nach dem neuen Handwerkergeſetz werden vorausſichtlich alle Lehrlinge am Ende der Lehrzeit zur Ablegung einer Prüſung verpflichtet, deren Einzelheiten von den Handwerks⸗ kammern beſtimmt werden jeder Lehrling erhält dann auf Grund der ordnungsmäßig beſtandenen Lehrzeit und der abgelegten Prüfung das Geſellenzeugniß, ohne das er ſpäter weder den Meiſtertitel führen noch Lehrlinge ausbilden darf. Der Geſetzgeber, die Hand⸗ werker und Gewerbsleute erwarten dadurch eine weſent⸗ liche Hebung des Gewerbeſtandes, und gleichzeitig dem fleißigen, tüchtigen und gut ausgebildeten Handwerker eine lohnendere Thätigkeit ſichern zu können. Wir wollen daher nicht verſäumen, alle Eltern und Vor⸗ münder zu verſtändigen, daß wenn ihre Pflegbefohlenen ſelben nur bei tüchtigen Meiſtern, die einem Gewerbe verein angehören, unterbringen, da dieſe die Anord⸗ nungen der Gewerbekammern zu befolgen verpflichtet ſind. — Wie wird das Wetter an Oſtern ſeine Nach Falb trocken und kühl. Er ſchreibt in ſeinem Bericht vom 28. März: Für die nächſten Tagen er⸗ warten wir trockenes Wettꝛ'r. Nur um den 6. April, einem kritiſchen Termine I. Ordnung, iſt für kurze Zeit der Eintritt von ſchwachem Regen wahrſcheinlich. Vom 7. oder 8. an wird es wieder trocken und kühl. Erſt vom 17. ab iſt wahrſcheinlich Regenwetter zu erwarten. — Der intereſſante Prozeß, der von dem Mitglied der„Vereinigung deutſcher Fahrradhändler“, Herrn F. Mayer, gegen die Firma Hermann Schmoller und Cie., Mannheim, wegen unlauterem Wettbewerb geführt wurde, ging im Ver⸗ gleichswege zu Ende. Die Firma Herm. Schmoller und Cie. übernimmt ſämmtliche Koſten(ca. 5-600 M.), verpflichtet ſich, in Zukunft jede unlautere Reklame zu unterlaſſen, im Beſonderen, daß in den Annoncen, in welchem dieſe Qualität billige amerikaniſche Räder offerirt werden, nicht mehr behauptet wird, dieſe Räder ſeien„ſtabil“, wären„neueſte Konſtruktion“, ſeien „daher leichtlaufend“ und daß„Schmoller allein in der Lage ſei, dieſe Preiſe zu gewähren,“ denn alle dieſe Behauptungen entſprechen nicht der Wahrheit und waren die Urſache zur Klage. Weiter nahm die Firma Herm. Schmoller und Cie. die zwei Räder zu vollen Verkaufspreiſen zurück, die die„Vereinigung“ zum Zwecke der Beweisführung bei derſelben gekauft hat. Ferner dürfte es intereſſiren, zu hören, daß die Firma an dem Fahrradhandel mehr wie genug hat, denn der Geſchäftsführer verſicherte auf Wort, daß nach Räumung des Lagers, das nur noch wenige Stück aufzuweiſen habe, kein Rad mehr ins Haus käme. Die neugegründete„Vereinigung deutſcher Fahrrad⸗ händler“ hat durch Aufnahme und Führung des Pro⸗ zeſſes bewieſen, daß es ihr Ernſt iſt mit ihrem Be⸗ ſtreben, den Stand des Fahrradhandels zu heben, die Schäden zu beſeitigen und dürfte es jedem ſoliden Händler nur ſehr zu empfehlen ſein, die Ver⸗ einigung durch ſeinen Beitritt zu unterſtützen. Heidelberg, 2. April. Endlich ſcheint es ge⸗ lungen zu ſein, des Mörders der Eubler habhaft zu werden. Ein Individuum, auf welches die Angaben des bekannten Steckbriefes in allen Einzelheiten paſſen, wurde geſtern in Karlsruhe verhaftet. Der etwa 25 Jur Frühjahrs⸗Haiſon bringe mein großartiges Lager in Damen-Confec tion in empfehlende Erinnerung. 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Der Verhaftete wird von der Gendarmerie hierher überführt werden. Die Wildbraut!] iſt der Titel einer der be⸗ rühmtenHochlandsgeſchichten Maximilianschmidt's, welche als 38. Band von„Kürſchners Buͤcherſchatz“ (Berlin, Hermann Hillger Verlag) zum Preiſe von 20 Pfg. erſchienen iſt. Der Roman ſpielt in den vierziger Jahren und führt uns in die kleine Welt der Schiffreiter vom Samerberg und des Schiffervölkleins am Inn; er iſt nicht nur feſſelnd und unterhaltend, ſondern auch kulturgeſchichtlich interreſſant. Schmidt entwickelt mit großem Geſchick eine ländliche Liebes⸗ intrigue und zeichnet neben den Bauern des bayriſchen Landes auch andere Typen mit großer Gewandtheit. Auch dieſe Erzählung iſt ein Beleg für Maximilian Schmidt's unvergängliches Verdienſt, uns eine Menge von Sagen, Sitten und Gewohnheiten des Gebirglers feſtgehalten zu haben, die zum Theil Gefahr liefen, von dem nivellierenden Einfluſſe der Zeit hinweggewiſcht zu werden. 1 6 Meter soliden Sommerstoff— 6 Mtr. Waschstoff 2. 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J.& P. Schulhoff, München, Thal 71, bei.— Das achtzehnjährige Beſtehen dieſes Hauſes ſpricht für die Beliebtheit und Reellität obiger Firma. 3 und Redaktion, Druck und Verlag von W. Bingener, Viernheim. Nachſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allge⸗ meinen Kenntniß der Intereſſenten. Viernheim, den 4. April 1898. Großherzogliche Bürgerme ſterei Viernheim. ützer. Bekanntmachung. Bei den diesjährigen Frühjahrs⸗Control⸗Verſammlungen im Bereiche des Meldeamts Heppenheim haben zu erſcheinen: a) Alle Reſerviſten und Wehrleute J. Aufgebots(auch die nur . Garniſondienſtfähigen), b) die zur Dispoſition der Truppentheile Beurlaubten und c) die zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mann⸗ f ſchaften, d) ſämmtliche Erſatz⸗Reſerviſten. 2.) Die Militärpäſſe bezw. Erſatz⸗Reſervepäſſe und Führungs⸗ Atteſte ſind mit zur Stelle zu bringen. 3. Stöcke und Pfeifen u. ſ. w. ſind vor dem Antreten wegzulegen. 4. Wer dieſer Einberufung nicht Folge leiſtet, kann bis zu drei Tagen Mittel⸗Arreſt und mit Verſetzung in die nächſt jüngere Jahresklaſſe beſtraft werden, auch verliert er Anſpruch auf die Landwehr⸗Dienſtauszeichnung. ö Die Arreſtſtrafen können geſetzlich nicht in Geldſtrafen g umgewandelt werden. 5. Wer durch Krankheit oder dringende Geſchäfte von der Theil⸗ nahme an der Control⸗Verſammlung abgehalten wird, hat recht⸗ zeitig bei dem Meldeamt Heppenheim unter Vorlage eines den Grund beſcheinigenden und von der Ortsbehörde beglaubigten Atteſt um Dispenſation nachzuſuchen, oder bei unvorgeſehenen b nicht aufſchiebbaren Geſchäften dieſes Atteſt ſpäteſtens zur Stunde der Verſammlung auf dem Controlplatze abgeben zu laſſen. 6. Gleichzeitig werden die Mannſchaften darauf aufmerkſam ge⸗ macht, daß ſie ſich den ganzen Tag, an dem die Control⸗Ver⸗ ſammlungen ſtattfinden, als im activen Dienſt befindlich zu be⸗ trachten haben, und daß etwa vorkommende Ungehörigkeiten gegen die gleichzeitig mit ihnen zur Control-Verſammlung ein⸗ f berufenen Offiziere und Unteroffiziere des Beurlaubtenſtandes und Gendarmen vor, während und nach den Control⸗Ver⸗ ſammlungen nach den Militärgeſetzen beſtraft werden. f Sämmtliche Mannſchaften haben mit reinen Füßen reiner Fußbekleidung zu erſcheinen. Die Appells finden ſtatt: Zu Viernheim im neuen Schulhofe, Montag, den 18. April 18938, Vormittags 9 Uhr, für die Bürgermeiſterei Viernheim. Erbach i. O., den 15. März 1898. Großherzogliches Bezirkskommando Erbach i. O. Penther, Planken E 1, 14. Ein Hochgenuß 1880 bek. Holländ. Rauch⸗ tabak. 10 Pfd. feo. 8 Mk. Ein Verſuch überzeugt Sie! 4 B. Becker in Seeſen a. H. f Oberſtlieutenant z. D. u. Kommandeur des Landw.⸗Bezirks Erbach i. O. 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Die Radfahrkarte wird in den Städten Darmſtadt, Offenbach, Gießen, Mainz, Bingen und Worms von dem Polizeiamt, in den übrigen Gemeinden von dem Kreisamt auf Antrag des Radfahrers ausgeſtellt. Für Perſonen unter 14 Jahren iſt der Antrag auf Ertheilung der Radfahrkarte durch deren geſetzliche Vertreter zu ſtellen. Für die Ausſtellung der Radfahrkarte iſt die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts des Radfahrers zuſtändig. Die von einer zuſtändigen heſſiſchen Behörde ausgeſtellte Radfahrkarte, nebſt Nummerplatte, genügt als Legitimation des Radfahrers für das ganze Großherzogthum. § 2. Die Radfahrkarte wird nach dem nachſtehend ab⸗ gedrucktem Muſter ausgeſtellt; ſie enthält: 1. Vor⸗ und Zunahme, Stand oder Gewerbe, Geburtstag, Geburtsort und Wohn⸗ bezw. Aufenthaltsort des Radfahrers, eine Nummer, welcher die Nummer des Fahrrads zu entſprechen hat, den Stempel der ausſtellenden Behörde, den Tag der Ausſtellung der Radfahrkarte und einen Abdruck dieſer Verordnung. Der Radfahrer hat für die Ertheilung der Radfahrkarte der ausſtellenden Behörde den Betrag der Herſtellungskoſten zu vergüten. § 3. Die Nummerplatte trägt auf beiden Seiten auf weißem Grunde in 6 em hoher lateiniſcher Schrift den Anfangsbuchſtaben der Behörde, welche die Radfahrkarte ausgeſtellt hat(für das Kreis⸗ amt Dieburg Di), und dahinter in 5 em hohen Ziffern die Nummer der Radfahrkarte und des Fahrrads.(§ 2 Ziffer 2.) Die Nummern werden, je nachdem ſie von einer Behörde der Provinz Starkenburg, Oberheſſen oder Rheinheſſen verliehen worden ſind, in rother, blauer, bezw. grüner Farbe aufgetragen. Die Behörden in den Städten werden in der Weiſe unterſchieden, daß der betreffende Buchſtaben für den Landbezirk in der Farbe der Nummer, fur den Stadtbezirk dagegen in ſchwarzer Farbe ausgeführt wird. Die Nummerplatte iſt am Vordergabelrohr oder an der Bremsſtange in der Richtung der Längsaxe des Fahrrads nach vorn gerichtet ſo zu befeſtigen, daß die Inſchrift von beiden Seiten gut ſichtbar iſt. Die Nummerplatte iſt von der Behörde auf Koſten des Radfahrers zu beſchaffen. § 4. Eine eigenmächtige Aenderung der Radfahrkarte oder der Inſchrift der Nummerplatte und die Führung einer nicht von der zuſtändigen Behörde ertheilten Radfahrkarte oder Nummer iſt verboten. Der Inhaber der Radfahrkarte darf ein mit der ihm ertheilten Nummer verſehenes Fahrrad, nebſt Radfahrkarte, an andere Per⸗ ſonen zur Benutzung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen nur vorübergehend uͤberlaſſen. Wer ein ſolches Fahrrad erwirbt, hat binnen einer Woche der zuſtändigen Behörde die Anzeige zu er⸗ ſtatten und die Ausſtellung einer Radfahrkarte für ſeine Perſon zu beantragen. § 5. Von den Vorſchriften der vorhergehenden Paragraphen ſind ausgenommen: 1. Militärperſonen in Uniform und öffentliche Beamte oder Be⸗ dienſtete in Dienſtkleidung oder mit Dienſtabzeichen, ſoſern die von ihnen benutzten Fahrräder als lediglich zu dienſtlichen Zwecken beſtimmt von den vorgeſetzten Kommando⸗ bezw Dienſtbehörden deutlich erkennbar gemacht ſind; 2. Rabfahrer, welche außerhalb des Großherzogthums Heſſen ihren Wohnſitz haben und eine von einer nichtheſſiſchen zu⸗ ſtändigen Behörde ausgeſtellte Radfahrkarte beſitzen; 3. Radfahrer, welche nach den Beſtimmungen ihres ſtändigen Wohn⸗ oder Aufenthaltsortes zur Führung einer Radfahrkarte und Nummerplatte nicht verpflichtet ſind, ſofern ſie nicht länger als eine Woche im Großherzogthum Heſſen ſich aufhalten; 4. Kinder, welche Fahrräder benutzen, die lediglich als Spiel⸗ zeuge zu betrachten ſind. § 6. Die Kreisämter bezw. die Polizeiämter haben über die Ausſtellung der Radfahrkarten ein Verzeichniß zu führen. Aus dem Verzeichniß muß Vor⸗ und Zuname, Stand oder Gewerbe, Geburtstag, Geburtsort, ſowie Wohn⸗ bezw. Aufenthalts⸗ ort des Radfahrers, die Nummer der Radfahrkarte und der Tag ihrer Ausſtellung hervorgehen. Der Uebergang eines mit einer Nummerplatte verſehenen Fahrrads auf einen anderen Eigenthümer iſt von der zuſtändigen Behörde im Verzeichniß zu wahren. Ausrüſtung des Fahrrads. § 7. Jedes Fahrrad muß während der Benutzung mit einer wirkſamen Lenk⸗ und Bremsvorrichtung, einer helltönenden Glocke oder einem helltöͤnenden Signalapparat und nach eingetretener Dunkelheit außerdem mit einer Laterne verſehen ſein, deren Licht unbehindert nach vorne fällt. Der Gebrauch von farbigen Laternen iſt verboten. Fahrgeſchwindigkeit. 98. Innerhalb der Ortſchaften darf der Radfahrer nur mit der Geſchwindigkeit eines in mittlerem Tempo trabenden Pferdes fahren. Das Gleiche gilt außerhalb der Ortſchaften beim abwärts Fahren, wenn die Straße von dem Radfahrer nicht auf eine angemeſſene Entfernung überſehen werden kann. In engen, abſchüſſigen oder verkehrsreichen Straßen, an Straßenkreuzungen, beim Einbiegen in eine andere Straße, beim Durchfahren von Thoren und dergleichen, bei der Ausfahrt aus Grundſtücken, welche an einer öffentlichen Straße liegen, und bei der Einfahrt in ſolche, ſowie nach Eintritt der Dunkelheit und bei ſtarkem Nebel, iſt die Fahrgeſchwindigkeit derart zu ermäßigen, daß ſofortiges Anhalten möglich iſt. In den in dieſem Abſatz erwähnten * erkennen zu geben. Fahren auf Banketten und Ausnahmevorſchriften hinſichtlich des Radfahrverkehrs. § 9. Das Radfahren iſt innerhalb der Ortſchaften auf den Banketten allgemein unterſagt. Banketts, ſoweit daſſelbe nicht durch Alleebäume, Gräben oder ſonſt⸗ wie von der Fahrbahn ſichtbar abgegrenzt oder durch beſonderes Plakat als für Radfahrer verboten bezeichnet iſt, unter der Voraus⸗ ſetzung geſtattet, 1. daß ein erheblicher Verkehr von Fußgängern auf dem Bankett zur Zeit uberhaupt nicht ſtattfindet und 2. daß bei dem Begegnen einzelner Fußgänger oder bei dem Vorbeifahren an ſolchen das Bankett in einer Entfernung von mindeſtens 20 m vor und hinter dem Fußgänger von dem Radfahrer freigelaſſen wird. Nach eingetretener Dunkelheit iſt das Radfahren auf den Fuß⸗ gängerbanketten unterſagt. Weitergehende Beſchränkungen des Radfahrerverkehrs können den örtlichen Bedürfniſſen entſprechend in Gemäßheit des Artikels 78 der Kreis⸗ und Provinzialordnung, beziehungsweiſe des Artikels 56 Abſatz 2 Ziffer 1 der Städteordnung angeordnet werden. Auch ſind die Behörden(§ 1) ermächtigt, aus beſonderen Anläſſen vorübergehend von den Vorſchriften gegenwärtiger Verordnung abweichende An⸗ ordnungen zu treffen. Derartige Ausnahmevorſchriften ſind durch Plakate oder in ſonſt geeigneter Weiſe den Radfahrern erkennbar zu machen. Auf Fußwegen haben die Radfahrer ſtets den Fußgängern auszuweichen, nöthigenfalls abzuſteigen und das Rad an der Hand vorbeizuführen.(Schluß folgt in nächſter Nummer.) Nachſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur Kennt⸗ niß der Intereſſenten und genauer Darnachachtung. Viernheim, den 31. März 1898. 419 Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Betreffend: Ausführung der Verordnung das Radfahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die im Kreisblatt Nr. 37 vom 26. ds. Mts. abgedruckte Verordnung machen wir die Intereſſenten beſonders darauf aufmerkſam, daß die Ausſtellung der Radfahrkarten und die Anfertigung der Nummerplatten nur auf An⸗ trag der Radfahrer zu geſchehen hat. Wir ordnen daher an, daß diesbezügliche Anträge bei der Bürgermeiſterei des Wohnorts des Nachſuchenden anzubringen ſind und zwar— zur Vermeidung von Verzögerungen— ſpäteſtens bis zum 9. k. Mts. Bei ſchriftlicher Einreichung des Antrags iſt anzugeben: 1. Vor⸗ und Zunamen 2. Stand oder Gewerbe 3. Geburtstag 4. Geburtsort 5. Wohn⸗ bezw. Aufenthaltsort Die Abholung der Platten nebſt Haltern und der Karten iſt auf diesbezügliche Bekanntmachung im Verordnungsblatt durch die Radfahrer ſelbſt gegen ſofortige Zahlung der Herſtellungskoſten, deren Höhe noch bekannt gegeben werden wird, zu veranlaſſen. Heppenheim, den 28. März 1898. Großh. Kreisamt Heppenheim. v. Grancy. 4 Was ſagt die Preſſe u 9 „Rürschners Jahrbuch“? 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Frenbenblatt) unte,„der es jemals wieder wird entbehren wollen, wenn er es einmal benüßzt hat. — hermann hillger Verlag, Berlin.—— Durrätig in allen Buchhandlungen. des Radfahrers 2 Schwerhörigkeit, Ohreuſauſen. Mit Heutigem kann ich Ihnen berichten, daß mein Sohn Richard durch ihre briefliche Behandlung von ſeiner Krankheit, Schwerhörigkeit, Ohrenſauſen, Ohrenreißen, Kopf⸗ ſchmerz befreit worden iſt. Muß um Entſchuldigung bitten wegen meines langen Stillſchweigens; ich glaubte immer, es könnte ein Rückfall eintreten, was aber nicht der Fall geweſen iſt. Spreche Ihnen meinen beſten Dank aus; ich werde Sie weiter empfehlen, was ich auch ſchon gethan habe. Weißbach b. Pulsnitz in Sachſen, den 4 November 1896; Herm. Mayer, Gutsbeſitzer und Gemeinde⸗ vorſtand. n Die Echtheit der Unterſchrift beglaubigt: Gemeinde Weißbach; Guſtav Haaſe, Gemeindeälteſter. 2 Adreſſe: Privat⸗ poliklinik, Kirchſtraße 405, Glarus(Schweiz).. Fällen hat der Radfahrer ſeine Annäherung durch das Signal zu g Verloren ging ein Piſton⸗Mundſtück. Der Finder wird gebeten, das⸗ ſelbe bei Heinr. Schmitt 2., ö Marktplatz, abzugeben. 449 Außerhalb der Ortſchaften iſt die Benutzung des Fußgänger⸗ Zwei Zimmer und Küche; event. auch ein möblirtes Zimmer hat zu vermiethen 450 Spengler Dewald. Zwei Zimmer nebſt Zubehör hat zu vermiethen Nik. Adler 12., Repsgaſſe. Frühkartoffeln (Frühgelbe Frühroſen und Spät⸗ roſen) hat zu verkaufen 452 Joſ. Gallei, Repsgaſſe. 4 ö Eine faſt neue eiſerne Pumpe hat preis werth zu verkaufen Friedr. Gleißner, Loniſenſtraße in Käferthal. Empfehle: 319 guß⸗ und ſchmiedeiſerne Herde, nur beſtes Fabrikat; verſchiedene Sorten Koch⸗ und Heizöfen; Keſſel⸗Erſatztheile für Herde und Oefen; Dachfenſter⸗Aus⸗ ſteigläden; Stahlſpaten, Hacken, Schaufeln, Heu⸗ u. Dunggabeln; Sägen, Bei⸗ le; alle Sorten Ketten, Stifte; Drahtgeflecht für Gartenein⸗ zäunung; ſowie alle Sorten eiſ. 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Maier, Bernh. Wiſſenbach und Georg Wolfgang. Dr. med. Sope homöop. Arzt in Halle a. S. Auswär s auch brieflich. Grosse Ersparniss. Vorzüglich gebrannter Kaffee nach Feitler's patentirt. Nöſtverfahren. öffentliche Sitzung des Gemeinderaths ſtatt. Tages⸗Ordnung: Abtretung von Gelände zu Straßen, ö Bauvergütungsanſpruch des Jakob Adler 3. zu Viernheim, Tauſch der Gemeinde mit dem Gr. Fiskus bezüglich der Schlöth und des Wormsheckenfeldes, 4. Faſſelvieh, 5. Unterſtützungsangelegenheiten, 6. Verſchiedenes, 7. Rechnungen und Geſuche, 8. V 9 Friedhofsangelegenheiten. iernheim, den 4. April 1898. Großherzogliche Bur ermeiſterei Viernheim. 439 Pfützer. Bekanntmachung. Wir machen die hieſigen Einwohner auf die Bekanntmachung des Herrn Vorſtandes der Bezirkskrankenkaſſe Weinheim in Groß⸗ ſachſen vom 25. ds. Mts.(Weinheimer Anzeiger Nr. 72) beſonders aufwerkſam. Als Vertrauensmann iſt vom 1. April d. Is. an Faſſelwärter Jakob Schmitt hier beſtellt, bei welchem auch die Krankenſcheine ꝛc. bis Samstag Mittag jeder Woche abzugeben ſind, * die Auszahlung des Krankengeldes, der Wöchnerinnenunterſtützungen und Sterbegeldern erfolgt am nächſtfolgenden Dienstag Abends von 6—8 Uhr in der Wohnung des Herrn Jakob Schmitt. In Großſachſen beim Kaſſenrechner wird kein Krankengeld mehr ausbezahlt. Heddesheim, den 29. Marz 1898. 427 Bürgermeiſteramt: f Lehmann. Quintel. Meine Wohnung befindet ſich von fetzt an Bahnhofstr. 50 (Rest. Burkhard) Lorſch, den 3. April 1898. Balzer, Rechtsanwalt. Der Unterzeichnete verkauft ſeine Hof fraithe Ecke der Weinheimerſtraße und Waſſergaſſe (früher Ad. Lamberth) aus freier Hand. In derſelben wird eine gutgehende Wirthſchaft und Metzgerei betrieben. 444 Anton Adler, Metzger. Aufforderung. Diejenigen, welche noch Gut⸗ * an den Nachlaß der imon Roſchauer Wwe. beſitzen, können dasſelbe bei mir jetzt in Empfang nehmen. Roſchauer, Maſſeverwalter Neutzer Lache. 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