FEE Hieruheiner Erſcheint zweimal wöchentlich Mittwochs und Fams tags (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt). Bezugspreis: 30 Pfg. monatlich einſchl. Trägerlohn. Durch die Poſt Mk. 1.15 vierteljährlich. ———— 75 5 25 8 n Auztiger Amtsblatt Wirkſamſtes Inſertions-Organ. der Großh. Vürgermeiſterei Viernheim. nzeigen: 10 Pfg. die ögeſpaltene Zeile. Reklamen: 20 Pfg. die Zgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe wird entſprechender Rabatt gewährt. Ar. 30. N Deutſchland. — Am 1. April iſt die Gewerbeordnungsnovelle Gandwerkergeſetz) in Kraft getreten. Infolgedeſſen können die bisherigen privilegirten Innungen bis Ende September auch ohne Zuſtimmung der Mehrheit der betheiligten Handwerker durch die Regierung in Zwangsinnungen umgewandelt werden. Sonſt iſt die Bildung von Zwangsinnungen nur mit Zuſtimmung der Mehrheit der Handwerker möglich. Sämmtliche Innungen, die bereits beſtehen, haben ihre Statuten dem neuen Geſetze anzupaſſen; anderenfalls greifen die Behörden ein. Wir wollen hoffen, daß die Handwerker die Hoffnungen, die die Freunde des Handwerks bei Schaffung des Geſetzes in ſie ſetzten, nun auch erfüllen werden. — Coneeſſionen zur Ausbeutung der Kohlenlager oder zum Bau von Eiſenbahnen in der chineſiſchen Pro⸗ vinz Schantung ſind, den„Berl. N. Nachr.“ zufolge, bisher im Auswärtigen Amte noch nicht vergeben, ob⸗ wohl ſich verſchiedene Conſortien gemeldet haben. — Nach einem Telegramm des ſtellvertretenden Landeshauptmanns für Deutſch⸗Südweſtafrika hat die kaiſerliche Schutztruppe unter Major Müller am 26. Februar bei Grootberg über die aufſtändiſchen Hotten⸗ totten im Norden des Schutzgebietes einen entſcheiden⸗ den Erfolg davongetragen. Der Feind floh in der Richtung auf Zeßfontein zu. Demnächſt haben ſich die Zwartboot⸗Hottentotten am 20. März ergeben. Ihre Führer ſowie 20 waffenfähige Männer nebſt Gewehren ſtelen in die Hände der Sieger. Die Gefangenen ſind nach Windhoek gebracht worden. Ausland. Paris, 10. April. Der Kriegsrath beſchloß, den Prozeß gegen Zola von neuem aufzunehmen und außerdem bei dem Großkanzler der Ehrenlegion einen ſchriftlichen Antrag zu ſtellen, Zola aus der Ehrenlegion zu ſtreichen. Ferner beſchloß der Kriegsrath, als Neben⸗ kläger im Prozeß aufzutreten. Paris, 10. April. Das Urtheil des Kriegsgerichts, das den Zeitungen durch den Militär⸗Gouverneur zu⸗ geſtellt wurde, überraſch: allgemein. Innerhalb des Kriegsgerichts ſiegte die ſcharfe Tonart, die es ablehnte, ſich mit dem gebotenen Ausweg der Streichung Zola's aus der Ehrenlegion zu begnügen. Paris, 10. April.„Petit Pariſien“ meldet aus Breſt: Ein auf dem Dampfer„Jouſioy“ aus Cayenne zurückgekehrter Officier habe ausgeſagt, Dreyfus habe ch zu erhängen verſucht, ſei aber noch rechtzeitig daran verhindert worden. Belgrad, 9. April. Die Albaneſen überſchritten geſtern die ſerbiſche Grenze, wurden jedoch von der Mittwoch, den 13. April 1898. ce. ſerbiſchen Grenzwache nach blutigem Kampf zurück⸗ geſchlagen. Auf beiden Seiten gab es mehrere Todte und Verwundete. London, 10. April. Depeſchen aus Manila melden, daß in Folge des Conflictes mit America die Gährung auf den Philippinen neu auflebe und ein neuer Aufſtand bevorſtehe. Der ſpaniſch⸗americaniſche Coufliet. Madrid, 9. April. Fünfzehn ſpaniſche Kriegs; fahrzeuge werden unverzüglich nach Kap Verdi gehen. Mehrere Bataillone ſind bereits nach den Balearen ab⸗ gegangen. Die Provinzialmiliz auf den Canariſchen Inſeln ſoll auf den Kriegsfuß geſtellt werden. Die Miniſterien des Krieges und der Marine ſind trotz des Feſtes in lebhafter Thätigkeit. Bei den Marinebehoͤrden in Valencia und Barcelona gehen zahlreiche Geſuche um Ausſtellung von Kaperbriefen ein. Die Bevölkerung iſt ſehr erregt. Kundgebungen haben jedoch nicht ſtatt⸗ gefunden. Die Frauen tragen Blumen und Bänder in den Nationalfarben. Madrid, 10. April. Die Majorität der Kammer ſtellt ſich in Widerſpruch zur Königin⸗Regentin, welche America weitere Conceſſionen machen will. Die re⸗ publicaniſchen Elemente entfalten eine rührige Thätig⸗ keit. In Folge des Schrittes der europäiſchen Groß⸗ mächte in Waſhington, der zum Frieden drängt, erhofft man nun wieder eine friedliche Löſung. Paris, 10. April. Der„Temps“ meldet, der preußiſche Geſandte beim Vatican habe dem Cardinal Rampolla erklärt, Kaiſer Wilhelm ſei jetzt auch den Großmächten beigetreten, welche die Vermittelungsrolle zwiſchen Spanien und America übernommen haben. Das Blatt fügt noch hinzu, Kaiſer Wilhelm habe bis⸗ her mit ſeinem Beitritt gezögert, weil er befürchtete, ſein Eingreifen könne für die zahlreichen Deutſchen in America ſchlimme Folgen haben, aber im Augenblick, wo die europäiſchen Cabinete ſich unter einander für eine Collectiv⸗Intervention verſtändigt haben, ſchätze er ſich glücklich, an dieſem Friedenswerke Theil zu nehmen. Waſhington, 10. April. Das Cabinet hat bereits geſtern über die Note der Mächte befunden. Augen⸗ ſcheinlich wird dieſelbe die politiſche Lage aber nicht beeinfluſſen. Der Krieg wird als unvermeidlich an⸗ geſehen. Es verlautet, daß Deutſchland, Rußland und Italien ſich dem gemeinſamen Schritte nur aus Ge⸗ fälligkeit gegen andere Mächte anſchloſſen. Sie ſelbſt ſeien indifferent. Waſhington, 10. April. Ein ſpaniſcher Officier ſoll der americaniſchen Regierung einen Bericht über die Kataſtrophe des Panzers„Maine“ geſandt haben, worin derſelbe mittheilt, daß die Exploſton durch Spanier auf Befehl der ſpaniſchen Regierung erfolgt ſei. New⸗York, 10. April. Generalkonſul Lee wird vor dem Comite des Repräſentantenhauſes für aus⸗ wärtige Angelegenheiten bezeugen, daß im Augenblick der„Maine“ ⸗Exploſion alle elektriſchen Lichter in Ha⸗ vanna erlöſchten, jedenfalls weil die ganze Stromkraft zur Entzündung der Miene gebraucht worden war. Americaner und viele Spanier fliehen von Cuba. Nah und Fern. — Die Unterſchlagungen des Buch⸗ halters Jung auf dem Waldhof, welche man urſprünglich auf 50 000 Mark geſchätzt hatte, ſollen ſich auf ziika 150 000 Mark belaufen. — Verſchwunden iſt in Ludwigshafen unter Hinterlaſſung ganz bedeutender Schulden der Küfermeiſter und Weinhändler Fritz Keſſel. Er ſoll ſich auch ſtrafbare Manipulationen finanzieller Natur haben zu Schulden kommen laſſen. Heidelberg, 10. April. Am Charfreitag Vormittags gegen ¼½11 Uhr wurde die Einwohner⸗ ſchaft durch Feuerlärm in Unruhe verſetzt; es brannte ein ziemlicher Complex Wald über Philoſophenweg ab, ca. 4—5 Morgen. Feuerwehr war ſofort zur Stelle und löſchte ſofort den Brand, der bei der herrſchenden Trockenheit große Dimenſionen hätte annehmen können. Man vermuthet Brandſtiftung. Lorſch. Das 24 Jahre alte Dienſtmädchen Apollonia Albert von hier, welches vor einigen Wochen bei der im Hauſe Waldſtraße 2 in Darmſtadt ſtatt⸗ gehabten Gasexploſion bedeutende Brandwunden erlitt, iſt nach ſchwerem Kankenlager in der Nacht zum 5. April im dortigen Krankenhaus ſeinen Verletzungen erlegen und wurde am Mittwoch dahier beerdigt. Haßloch, 10. April. Mit beſonderm Humor hat ſich ein Erdenbürger dahier in ſein Schickſal ge⸗ funden. In der hieſigen Zeitung veröffentlicht er folgende Verluſtanzeige:„Theile den geehrten Ein⸗ wohnern von Haßloch und Umgebung mit, daß meine innigſtgeliebte Frau entlaufen iſt. Der redliche Finder wird gebeten, ſie bis auf weiteres zu behalten. Be⸗ ſondere Merkmale viele.“ Müllheim, 10. April. Der wegen Unter⸗ ſchlagung von Dienſtgeldern vor einigen Tagen fluͤchtig gegangene 67 Jahre alte frühere Kirchenfondsrechner Konrad Eſcher von Bellingen wurde auf Veranlaſſung der diesſeitigen Behörden in Baſel feſtgenommen und hierher in Unterſuchungshaft verbracht. Wie lt.„Frb. Ztg.“ verlautet, ſoll es ſich um eiwa 2000 M. handeln; die Unterſchlagung, die der Rechner durch Fälſchung der Bücher immer zu verdecken gewußt hatte, ſollen bis in der 80er Jahre zurückreichen. Der Verhaftete ſoll geſtändig ſein und will durch bedrängte Ver⸗ Was die Liebe vermag. Roman von E d. Wagner. Nachdruck verboten. 70. Fortſetzung. „Sie hinterließ kein Kind d“ „Ich verfolge die mir gegebene Spur weiter,“ fuhr der Poltzeibeamte ruhig in ſeiner Erzählung fort,„Und begab mich deßhalb nach dem Inſtitut, wo ſie geweſen war und ſodann nach einer Villa in St. Johus Wood, in welcher Sie als Mrs. Roceſter gelebt hat. Durch Zu⸗ fall gelang es mir, mit einem Hausmädchen zuſammen⸗ zutreffen, welches zu jener Zeit in Nordſtone⸗Houſe, ſo heißt das Inſtitut, diente und die ganze Geſchichte der jungen Dame kannte. Dieſes Mädchen konnte mir über die Trauung und die ſonſtigen Verhältniſſe Aufſchluß geben und ſteht mir jederzeit zu weiteren Aufklärungen zur Verfügung. Sie erzählte mir, daß, nachdem Mr. Ro⸗ ceſter ſeine junge Frau verſtoßen, dieſe längere Zeit ſchwer krank geweſen ſei und in dem Hauſe eines Brauers, Namens Gray, unter der Pflege von deſſen Frau, in Surrey gelebt habe. Dieſes Ehepaar iſt ebenfalls bereit, jedes gewünſchte Zeugniß zu ertheilen. Das Kind der Mrs. Roceſter wurde in ihrem Hauſe geboren—“ Das Kind? Sie hinterließ alſo ein Kind 2“ rief der Graf aufgeregt. „Ja, Mylord. Es war ein Mädchen, ein ſchönes Kind, nach Mr. Grays Ausſpruch, das auf den Namen Valerie gekauft wurde. Der Geburtsausweis wurde in aller Form eingetragen, und wenn Ihre Erbin ge⸗ — wird, können Sie leicht deren Legitimität be⸗ weiſen.“ „Allmächtiger Gott!“ rief der Graf, haſtig 3 h Seſſel auffahrend.„Aber wo iſt das n* „Es iſt das Einzige, was noch zu erforſchen bleibt. Sie wurde von Mr. Peaſon, einem ehrer in Warwich, bis zu ihrem zwölften Jahre erzogen, dann nach Nizza in ein höheres Inſtitut geſchickt und von dort kehrte ſie im letzten Sommer nach England zurück. Sie wird eine Ihrer würdigen Erbin ſein, Mylord, denn ſie iſt ſchön, hochgebildet und edel. Sie befand ſich einige Zeit auf Reynold Farm. Einer ihrer Vettern, der Sohn von Mr. Robert Reynold, gab mir auf meine genaue Frage eine ausführliche Beſchreibung ſeiner Couſine, während ſein Vater ſtumm blieb. Der ehrwürdige Mr. Peaſon iſt auf acht Tage verreiſt, aber Mr. Reynold weiß, wo die junge Dame iſt—“ „Dann müſſen wir ihn ſogleich aufſuchen,“ rief der Graf raſch.„Können wir nicht noch heute nach Reynold⸗ Farm gelangen?“ „Wir werden den Zug gerade noch erreichen,“ ant⸗ wortete Printing, nach ſeiner Uhr ſehend. Der Graf traf raſch ſeine Vorbereitungen, beorderte eiligſt den Wagen herbei und nach wenigen Minuten be⸗ fand er ſich bereits mit dem Polizeibeamten auf dem Wege nach dem Bahnhofe, von wo ſie der Schnellzug nach Maidſtone führte. Der alte Graf vermochte die vor Kurzem erhaltenen freudigen Nachrichten kaum zu faſſen. Er ſollte nun nicht länger einſam und verlaſſen ſein! Die lang geſuchte Enke⸗ lin, die würdige Erbin ſeiner Titel und Reichthümer war endlich aufgefunden worden. Sein Auge füllte ſich mit Thränen und ein warmes Dankgefühl gegen den Allmäch⸗ tigen, der ſeiner ſo gedacht, erfüllte ſeine Seele. Schon ſchlug der unbekannten Enkelin ſein Herz warm entgegen und er malte ſie ſich aus dem Bilde ſeines verſtorbenen Sohnes. Jede Minute ſchien ihm eine Ewigkeit. Mr. Printing mußte ſeine Erzählung bis in die kleinſten Details wiederholen, um die Zeit des Wartens abzu⸗ kürzen. Endlich erreichten ſie Maidſtone und nahmen hier einen Wagen nm nach Reynold⸗FJarm zu ge⸗ langen. Es war ein milder Frühlingstag und rings umher prangte Alles in höchſter Pracht; aber 51 Graf hakte keine Augen für die Schöhnheiten der atur. Nur jetzt, als ſie ſich Reynold⸗Farm näherten, ſchenkte er dieſer Beſitzung und den dazu gehörenden Grundſtücken einige Aufmerkſamkeit. Die fruchtbaren, wohlbeſtellten Felder gaben das beſte Zeugniß von dem verſtändigen Fleiße des Beſitzers. Das alterthümliche Haus mit ſeinen Erkern und Giebeln glich dem Wohnſitze eines Land⸗ edelmannes. Der Wagen fuhr langſam durch das offene Thor in den Hof und als er ſodann hielt, ſtieg der Graf aus, ohne die Hülfe ſeines jüngeren Begleiters abzuwarten, und er⸗ ſtieg leicht die Stufen, welche zu der Hausthür führten worauf er laut die Glocke zog. Anna Reynold öffnete und der Graf über⸗ reichte ihr ſeine Karte, indem er ſagte:„Ich müchte Mrs. Reynold und ihren Sohn Mr. Reynold ſprechen.“ Die junge Frau überflog die empfangene Karte mit einem raſchen Blick, verbeugte ſich dann tief, öffnete die Thür des kleinen Staatszimmers und forderte die beiden Männer zum Eintreten auf.„Robert iſt bei unſerer Mutter im Wohnzimmer, Mylord,“ ſprach ſie.„Bitte treten Sie hier ein.“ Aber der Graf bat, ins Wohnzimmer geführt zu werden, worauf Anna die gegenüberliegende Thür öffnete und ihn in Begleitung des Polizeibeamten in den niedrigen, altmodiſchen Raum führte. Die alte Mrs. Reynold ſaß in einem hochlehnigen Seſſel am Feuer und Robert las ihr aus einer Londoner Zeitung vor. Beide erhoben ſich beim Eintritt der Fremden. „Der Graf von St. Berry,“ meldete Anna Reynold, deren ganzes Weſen ihre Ueberraſchung über den hohen Beſuch ausdrückte.„Der Lord wünſcht Dich, Mutter und Robert zu ſprechen.“ Der Graf trat höflich grüßend näher, und ſein 19856 Blick flog prüſend von der Mutter zu dem ohne. Altmodiſch und dunkel war die Kleidung der alten Mrs. Reynold. Ihre Züge ſchienen jedes menſchliche Empfinden abgeſtreift zu haben, aber nichts deſtoweniger blieb ſie die ſelbſtbewußte Frau, deren ehrfurchtgebietende Geſtalt an den Hof der Königin paßte. Der hohe Rang ihres Beſuches ſchien ſie wenig zu berühren und doch verehrte Niemand Rang und Titel mehr wie ſie. Der Sohn war das Abbild ſeiner Mutter. —— mögensverhältniſſe zu ſeiner unehrlichen Handlungsweiſe veranlaßt worden ſein. Seligenſtadt, 8. April. Vorgeſtern Nacht brach in der Nähe unſeres Marktplatzes Feuer aus, welches 2 Scheuern nebſt verſchiedenen Hinter- und Nebengebäuden vernichtet. Die Brandbeſchädigten ſind die Herren Gebrüder Gallus und Schwanenwirth Joſeph Fecher Wittwe. Das anffoßende Anweſen des Herrn Dr. med. Kappen konnte nur mit Mühe gerettet werden. Den größten Brandſchaden erleiden die nur theilweiſe verficherten Gebrüder Gallus. Langenlonsheim, 10 April.„Vorſicht beim Streuen von Kunſtdünger.“ Dieſes Mahnwort kann nicht genug wiederholt werden. Ein hieſiger Tag⸗ löhner hatte vor einigen Tagen bei windigem Wetter Chillſalpeter geſtreut. Der giftige Staub flog ihm in die Augen. Durch das Reiben des Letzteren mit den Händen wurde die Sache ſchlimmer und gelang es erſt nach langen Bemühungen des Arztes wenigſtens ein Auge zu retten. Das andere Auge iſt faſt völlig erblindet. Lahr, 8. April. Von einem Lokalbahnzuge wurde bel Dundenheim der dortige Bürger Joſef Lurker Nachts erfaßt und auf die Seite geſchleudert, ſo daß er ſchwere Verletzungen erlitt, die ſeine Ueberführung nach der Straßburger Klinik zur Folge hatten. Daſelbſt iſt der Ungluͤckliche in der e e Nacht geſtorben. Lurker wurde vom Bahnperſonal erſt zu ſpät auf dem Gleis bemerkt, ſo daß ein rechtzeitiges Anhalten des Zuges nicht mehr möglich war. Schweiger n(A. Tauberbiſchofsheim), 10. April. Vor einigen Tagen verſtarb dahier ein junges Mädchen unter verdächtigen Umſtänden. Wie man vernimmt, iſt der Tod auf den Genuß von Pain expeller, den ſich das Mädchen zu verſchaffen wußte, mit großer Wahrſcheinlichkeit zuruͤckzuführen. Das Ergebniß der gerichtlichen Unterſuchung iſt noch nicht bekannt. Trier, 10. April. Die infolge des Gerolſteiner Eiſenba hn. Unglücks Angeklagten wurden ſämmtlich freigeſprochen. In der Begründung des Urtheils heißt es, es ſei nicht aufzuklären geweſen, wen eigentlich die Schuld treffe. Infolge deſſen ſei auf Freiſprechung zu erkennen. Die Koſten werden der Staatskaſſe auferlegt. Leitmeritz, 10. April. Der Bergrutſch bei Klappat nimmt immer größere Dimenſionen an. Die Riſſe des Straßenberges vermehren ſich rapide. Nachdem bereits geſtern 27 Wohnhäuſer und eine große Anzahl Wirthſchaftsgebäude ſpurlos in der Tiefe verſchwunden waren, ſtürzte heute das Schulhaus ein. Die Kirche droht jeden Augenblick einzuſtürzen. Der ganze Ort mit 167 Wohnhäuſer, der 800 Einwohner zählt, iſt in eminenter Gefahr; alle menſchliche Hilfe erſcheint vergebens. Obſt⸗ und Gartenbauverein für die Bergſtraße und Umgegend. A. Obſtgarten. Das Pflanzen der Bäume iſt zu beenden. Wer noch pflanzt, tauche dabei die Wurzeln in einen Brei von Lehm und Kuhdung, ſchlamme die Erde gut an und belege die Baumſcheibe mit kurzem Dung. Schröpfen und Ringeln der Stämme, wenn nöthig. Alle Veredlungsarbeiten werden beendigt. Schützen der Pfirſiſch⸗ und Aprikoſenbäume gegen Froſt. B. Gemüſeg arten. Frühkartoffeln werden gepflanzt, ebenſo gut abge⸗ härtete Pflanzen von Salat, Kohlrabi und Kohlarten. Man ſät noch Erbſen, Spinat, Radies, Zwiebeln, Schwarzwurzeln, Salat, rothe Rüben und alle Küchen⸗ kräuter in leichten Boden zu Ende des Monats auch Bohnen. Spargelbeete werden angelegt. C. Blumengarten. Coniferen und Epheu werden gepflanzt. Raſen⸗ plätze beſät. Sommerblumen werden an Ort und Stelle geſaͤt, als: Reſeda, Gadetien, Winden, Wicken, Lein, Scabioſen, Portulak, Mohn u. ſ. w., ebenſo zu verpflanzende ins kalte Beet; Aſtern, Levkoyen, Nelken, Lobelien, Tabak, Jaloppen, Ricinus, Mais u. ſ. w. Alle Überwinterten Pflanzen kommen ans Licht, die härteren, ſobald das Wetter es erlaubt, ins Freie, aber nicht gleich in die volle Sonne. Erhöhte Futterproduktion in gleicher Anbaufläche In einer großen Zahl landwirtſchaftlicher Betriebe iſt man in den letzten Jahren dazu übergegangen, die Viehhaltung zu vergrößern. Naturgemäß bedarf man für dieſelben nun auch größerer Futterquantitäten 5 denn von der Viehhaltung iſt ein Nutzen nur dann zu er⸗ warten, wenn man reichlich füttert, das beſagt ſchon das Sprüchwort: Die Kuh melkt durch das Maul! Um nun dieſe größeren Futtermaſſe zu beſchaffen, dafür bieten ſich dem Landwirt drei Wege. Einmal Zukauf von Kraftfuttermitteln, dann Vergrößerung der dem Futteranbau dienenden Ackerfläche, endlich Vermehr⸗ ung der Futterproduktion auf der bisherigen Anbau⸗ flache. Wenn man bedenkt, daß die Anwendung künſt⸗ licher Duͤngermitel ſich bei uns erſt im Anfangs ſtadium befindet und daß der überwiegenden Teil unſerer heim iſchen Aecker an den wichtigſten Pflanzennährſtoffen Hunger leidet, ſo wird man der Behauptung nicht widerſprechen können, daß ſich auf den Futteranbau⸗ flächen bei Einführung rationeller Düngung die Erträge mit geringen Unkoſten vervielfältigen laſſen, mit Unkoſten, die verſchwindend klein ſind gegen⸗ über den Summen, welche ein ſtarker Zukauf von Kraft futtermitteln oder aber eine Vergrößerung der Futter⸗ anbaufläche erfordern. Die Futterpflanzen(Luzerne, Eſparſette, Klee, u. ſ. w.) gehören durchweg zu den Stickſtoffſammlern. Zu ihrer Düngung ſind alſo nur reichliche Gaben von Phosphorſäure und in den meiſten Fällen auch von Kali notwendig unter der Vorausſetzung, daß Kalk genügend im Boden vorhanden iſt. Während auf ſchweren, bindigen Böden eine Kalidüngung nur aus⸗ nahmsweiſe nötig ſein wird, iſt eine reichliche Gabe von Phosphorſäure auf allen Böden ohne Ausnahme zur Erzielung reichlicher Futterernten unbedingt erfor⸗ derlich, denn Phosphorſäurehunger herrſcht auf faſt allen unſeren Aeckern. Das Thomasmehl iſt gerade zum Futteranbau der bei weitem geeignetſte aller Dünger. Bei großer Billigkeit iſt in ihm die Phos⸗ phorſäure in einer Form vorhanden, die ſich zu einer auf mehrere Jahre berechneten Vorratsdüngung vor⸗ züglich eignet. Dabei ſind keine Verluſte im Boden zu befürchten. Wie eine ſtetig fließende Quelle ſtellt ſich die Phosphorſäure aus dem Thomasmehl den Pflanzenwurzeln zur Verfügung. Mit Rückſicht auf den billigen Preis desſelben und auf den überaus günſtigen Einfluß, welchen ein üppig beſtandenes Futterfeld auf die nach ihm anzu⸗ bauenden Halmfrüchte hat, ſpare man nicht bei der Thomasmehldüngung. Bei einjährigen Futterfeldern, Klee oder Gemenge, gebe man pro Hektar 8— 10 Ztr.; bei mehrjährigem Klee 12 Ztr.; bei viele Jahre liegenbleibenden Luzerne⸗ bezw. Eſparſetteſchlägen ſind 14—16 Ztr. als genügende Gabe zu betrachten. Dieſe Düngermengen ſind zweck⸗ mäßig ſchon der Deckfrucht zu geben, iſt dieſes jedoch unterlaſſen, ſo kann dieſe Düngung zu jeder Zeit als Kopfdüngung nachgeholt werden. Eingeſandt. Wie aus einem Artikel in der kleinen Preſſe unter Viernheim, die Z. geuner betr., hervorgeht, ſcheint es uns, daß derſelbe die Abſichten haben will, uns in unſerem Anſehen zu verdächtigen. Wir bemerken hierauf das Folgende: Der Herr Berichterſtatter ſcheint auf ſehr gutem Fuße mit den Zigeunern zu ſtehen, daß er dieſelben ſo in Schutz nimmt. Wie man ſich auf die Seite dieſer Banden, welche Alles treiben, was verboten iſt, ſtellen lann, iſt uns und wohl jedem Leſer unverſtändlich. Von allen Seiten des Landes werden die Klagen über dieſe Landplagen immer lauter, und da das Geſetz uns keine Mittel in die Hand giebt, die⸗ ſelben los zu werden, ſo müſſen wir uns ſelbſt helfen. Wir liegen hier an der Grenze von Baden, ganz in der Nähe Bayerns und werden von dieſen Ländern die Zigeuner uns zugeſchoben, ſo daß wir mehr als jede andere Gemeinde von denſelben heimgeſucht ſind. Die Frechheit, Rohheit und Zudringlichkeit dieſes fahrenden Volkes wird immer ärger, ſo daß wir uns genöthigt ſehen, energiſche Maßregeln gegen dasſelbe zu ergreifen und die Zigeuner an einer empfindlichen Stelle zu treffen. Warum ereifert ſich der Herr Berichterſtatter ſo gegen das Haarſchneiden? Laufen doch alle civili⸗ ſirten Menſchen auch mit geſchorenem Haupte umher. Allem Anſcheine nach iſt es dem Herrn Berichterſtatter durch die Handhabung der beſtehenden Geſetze, wozu wir verpflichtet find, etwas zu eng in unſerer Ge⸗ meinde geworden, oder iſt derſelbe vielleicht auch gar ſchon, wegen Uebertretung derſelben, in unſere Hände gefallen und ſucht nun auf dieſe Art und Weiſe ſeinen Geifer und Zorn über den„Ortsgewaltigen“ zu ver⸗ ſpritzen. Wir denken, daß die Köpfe der Zigeuner zum Stehlen, Drohen ꝛc. noch gut genug ſind. Bemerken wollen wir noch, daß der Säugling nicht drei Wochen, wohl aber mindeſtens drei Monate alt war und daß ſich die betr. Zigeunerin gegenüber hieſigen Bürgern in beſonders roher Weiſe gebärdete. Wenn der Herr Berichterſtatter ſich ſo ſehr zu den Zigeunern hingezogen fühlt, mag er getroſt den Staub von den Fuͤßen ſchütteln und mit ihnen ziehen, der„Oritsgewaltige“ wird ihn ſicher nicht zurückhalten. Was ſchließlich die uns drohende Strafe anbelangt, ſo ſehen wir derſelben mit aller Gemüthsruhe entgegen. Der Herr Bericht⸗ erſtatter wird wohl noch lange darauf warten können. Pfützer, Bürgermeiſter. 2 6 Meter soliden Sommerstoff zum Kleid 6 Mtr. Waschstoff x. Kleid f. M. 1.68 Pf. 6„Sommer-Nouveauté,„„„ 2.10„ r K. 1.80 fl. 8. dn e.„„ 40 6„Loden, vorz. Qualit, dop. br.„„ 3.90 5 1 Modernste Kleider- und Blousenstoffe Muste in grösster Auswahl 4 Toersenden in einzelnen Metern franco ins Haus Oettinger& Co, Frankfurt a. M. franco ins Haus. Versandthaus Modebilder gratis. Separat-Abtheilung Stoff zum ganzen Anzug M. 3,75 ö für Herrenstoffe:(Cheviot„ 5,85 auf Verlangen „ 1 Redaktion, Druck und Verlag von W. Bingener, Viernheim. Stamm⸗ und Nutzholz⸗Verſteigerung. Montag, den 18. und Dienstag, den 19. April 1898, jedesmal von 9 Uhr Vormittags an, werden auf dem Rathhauſe zu Viernheim aus den Domanialwalddiſtricten: Bür⸗ ſtädter Schlag, Bürſtädter Dickung, Eichelgarten, Stallſchlag, Unter der Poſtſtraße, Heide und Freie(Lampertheimer) Heide ꝛc. ver⸗ ſteigert: Stämme: 5 Eichen— 4,33 Fm. und 1258 Kiefern 726,5 Fm.; ferner Nutzſcheit: 164,2 Rm. Kiefer. Letzteres und die Kief.⸗Stämme ſind zumeiſt Dürrholz. Am 18. April kommen die Eichen⸗ und der größere Theil der Kiefernſtämme, am 19. April der Reſt der Kiefernſtämme und das Nutzſcheit zum Ausgebot. Viernheim, den 7. April 1898. Großherzogliche Oberförſterei Viernheim. Hein. Lieferung von Saatkartoffelu. Freitag, den 15. April 1398, Vormittags 9 Uhr, wird auf dem hieſ. Rathhauſe die Lieferung von 123 Ctr. Spätroſen zu Saatkartoffeln ſür den Waldfeldbau wenigſtnehmend vergeben. Viernheim, den 11. April 1898. Großherzogliche Oberförſterei Viernheim. Hein. Ortsgewerbeverein Viernheim. Bekanntmachung. Die Anmeldungen zum Beſuch der Handwerker⸗Zeichen⸗ ſchule ſind bis längſtens den 17. ds. Mts. bei Herrn Ober⸗ lehrer Schuſter zu machen. Spätere Anmeldungen bleiben abſolut unberuͤckſichtigt. Wegen der anzuſchaffenden Utenſilien wird Herr Oberlehrer das Nähere mittheilen. Zugleich wird darauf aufmerkſam gemacht, daß wegen Platzmangel nur Schüler, welche das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben, Aufnahme finden. Um allen Mißverſtändniſſen abzuhelfen, wird bemerkt, daß das laufende Jahr am 31. März 1899 ſchließt und ſomit Mit⸗ glieder des Orts⸗ und Landesgewerbevereins den Mitgliederbeitrag 470 bis dahin zu entrichten haben. 458 Der Vorſtand. Fahnen-, Flaggen-Stoffe roth, weiß, biſchofsviolet, päpſtlichgelb, per Meter 40 und 50 Pfg. Fertige Fahnen für Schüler. F Leonhard Cramer Viernheim. Photograph. Atelier 1 Hans Adelmann Weinheim, Friedrichſtraße. Aufnahmen von Portraits, Familien- und Vereinsgruppen in Platin, Bromſilber, Paſtell und Oel. 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W., Gemeinde Rechenberg; das Schul theißenamt: Kehl.— Adreſſe: Privatpoliklinik, Kirchenſtraße eee ieee Wenn man Ihnen irgendwo auf Ihr ausdrückliches Ver langen Ludwig Otto Bleibtreu ⸗Cicho⸗ rien nicht geben kann oder will, ſo fragen Sie lieber in anderen Colonial⸗ u. Ma⸗ terialwaarenhandlungen danach, bis Sie meine echte Waare finden; es lohnt ſich der Mühe! 1217 Kayſer's Kinder-Mehl iſt das leichtverdaulichſte und Nahrhafteſte! Verhütet Erbrechen u. Diarrhos. J¼ Kilo 35 Pfg. bei 412 A. Stumpf in Viernheim. —— O Dankſagung. Trotzdem ich ſchon 20 Jahre alt war, litt ich immer noch an Bettnäſſen. Ich hatte ſchon überall Hülfe geſucht, aber immer ver⸗ gebens. Schließlich bat ich den homöopathiſchen Arzt Hru. Dr. med. Hope in Halle a. S. um Rath. Und durch deſſen briefliche Verordnungen bin ich ſofort von meinem Leiden befreit worden, wofür ich Herrn Dr. Hope meinen beſten Dank ſage. (gez.) Leonhard Schurr, Metzger, Ludwigshafen a. Rh. 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Reparaturen werden nach wie vor ſolid und gut ausgeführt. — Antrag Ausſicht auf Erfolg beizumeſſen geweſen wäre. daher unrecht, den Ortsvorſtand, bevor er ſeinen Beſchluß gefaßt „ 5— Bekanntmachung. Um etwaigen, allem Anſchein nach ſeither beſtandenen Zweifeln und Mißverſtändniſſen vorzubeugen, bringen wir hiermit§ 6, II der Localſtatuten, wie ſolcher für die Zukunft bei Weiterrangen von Allmendgrundſtücken gehandhabt werden wird, zur öffentlichen Kennt⸗ niß und Darnachachtung wie folgt: Alle Allmendgrundſtücke, welche mit Gründünger, Weißrüben oder Raps durcheinander beſtellt, ſowie ſolche, welche mit Früͤhklee, Raps und dergleichen Crescentien durcheinander eingepflanzt ſind und auf den neuen Nutznießer übergehen ſollen, hat der abzutretende Allmendberechtigte oder deſſen Pächter ſeinen Anſpruch verloren, wenn er nur einen Theil dieſer Beſtellungen abgeerntet hat. Solche Allmendgrundſtücke aber, welche mit Fruͤhklee beſtellt und derſelbe als Futterklee betrachtet werden ſoll, darf der Frühklee nur einmal abgeerntet werden und iſt auch geſtattet, denſelben als Samen ſtehen und ausreifen zu laſſen. Soll Frühklee als Dünger betrachtet werden, ſo muß das betr. Grundſtück vor dem Ableben des Allmendgrundbeſitzers noch kräftig mit Stalldung gedüngt und untergepflügt ſein. Gleichzeitig erlauben wir uns, den ſeit einiger Zelt zum Theil aufgeregten Gemüthern zur endlichen Beruhigung den Nachſatz des § 2 der Localſtatuten, ſowie den Hergang der Verhandlung über das ſogenannte Kaſſengut zur geneigten Kenntniß zu bringen. Dieſer Nachſatz lautet: Außerdem abec wurde ſeither den Ortsbürgern zu Viern⸗ heim die ſog. untere Bruchweide(Nr. 97412 des Grundbuchs- auszugs) welche einen Flachengehalt von 373 Morgen 247 Kl. hat unter dem Namen„Allmende“ nutznießlich eingeräumt, ungeachtet dieſes Grundſtück Kaſſengut der Gemeinde iſt. Dieſe Vergünſtigung ſoll auch fortbeſtehen, vorausgeſetzt, daß eine anderweite Verfügung des Ortsvorſtandes mit Genehmigung Großh. Kreisamts nicht er⸗ folgt, zu deren Gültigkeit, die zur Entwerfung oder Aenderung der Localſtatuten nöthigen Förmlichkeiten nicht erforderlich ſind. Im Weiteren erfolgt dieſe nutznießliche Ueb erlaſſung der Bruchweide nur gegen Zahlung der auf dieſes Grun dſtück ausgeſchlagenen Pacht⸗ ſumme. Die Zahl der einzelnen zu einer ſolchen Nutznießung ab⸗ zugebenden Looſe, die Bruchweide blei bt auf 423 Looſe feſtgeſetzt uſw. Es iſt richtig, daß die Bürgermeiſterei in dem Sinne an⸗ gegangen wurde, uber das Kaſſengut, alſo hier die ſog. Unterbruch⸗ ſtücken zu verhandeln. Wir entſprachen dieſer Aufforderung, weil wir nach Durchſicht des§ 2 letzter Abſatz der Localſtatuten fanden, daß der Gemeinderath hierüber allein mit Zuſtimmung des Großh. Kreisamts zu entſcheiden hat. Bei näherer Prüfung ergab ſich, daß die Gemeindekaſſe nur höchſtens den Betrag von 5000 Mk. erzielen könnte— nicht 20 000 Mk. wie der Anreger behauptete— wobei dann dem einzelnen Steuerzahler nur wenige Pfennige zu gute gekommen wären, weßhalb, wie vorauszuſehen war, der weitere Verfolg der Angelegenheit unterlaſſen wurde. Weder wir, noch der Gemeinderath dachten daran, unſeren Bürgern den Nutzen zu ent⸗ ziehen. Hätten wir, wie einige ſo voreilig und unüberlegt glauben, Hintergedanken gehabt, ſo hätten wir uns vor allen Dingen an unſere hohe Behörde gewendet, um einem etwaigen Vorwurf aus dem Wege zu gehen, denn für ſo ortskundig dürfte man uns halten, daß wir ſchon im Voraus den Staub wirbeln ſahen, wenn dem Es war hatte, mit Vorwürfen zu überhäufen. Wir ſind der Anſicht, daß ſowohl der Antragſteller als auch die erregt geweſenen Bürger den vorſtehenden Nachtrag der Localſtatuten nicht genau kannten, ſonſt hätte erſterer den Antrag wohl unterlaſſen und die Bürger hätten ſich nicht aufhetzen laſſen. Leider beſteht in unſerer Gemeinde ſchon von jeher die verwerfliche Gepflogenheit, daß einzelne bei jeder Ge⸗ legenheit und aus jedem Anlaß über den Ortsvorſtand losziehen— denſelben beleidigen, herabſetzen und auch andere dazu aufhetzen. Iſt dies ſchon im chriſtlichen Sinne unſtatthaft, ſo iſt es auch gewiſſer⸗ maßen traurig, wenn die Bürger nicht ihr volles Vertrauen dem „Ortsvorſtand ſchenken, den ſie doch aus ihrer Mitte gewählt haben, der ſtets und überall nur nach beſtem Wiſſen die Intereſſen der Gemeinde vertritt, und iſt demſelben in keiner Weiſe ein Vorwurf zu machen. Es wäre endlich an der Zeit, daß man in ſich ginge und ſeine etwa als berechtigt erſcheinenden Klagen nur nach reiflicher Prüfung an die rechte Stelle brächte. Dies kann geſchehen, ohne den Ortsvorſtand zu beleidigen, wie man auch noch nie gehört hat, daß Letzterer die Bürger beleidigte. Was ſchließlich die Perſon des Anregers betrifft, ſo ſind wir der Anſicht, vollſtändig im Recht ge⸗ handelt zu haben, wenn wir deſſen Namen nicht veröffentlichen, da die gegen denſelben ausgeſtoßenen Drohungen den höchſten Grad er⸗ reichten und dieſe Vorſichtsmaßregel gebot. Wir hoffen, daß nach dieſen Ausführungen unſere Bürger ſich beruhigen und namentlich die ſog. Hetzer ꝛc. einſehen, daß ſie etwas zu vorurteilig waren. Viernheim, den 11. April 1898. 469 Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Berordunng, das Radfahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen betreffend. Vom 14. März 1898. Mit Allerhöchſter Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird zur Ausführung des Geſetzes, das Radfahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen betreffend, vom 8. März 1898 hiermit verordnet, wie folgt: Radfahrkarte und Nummerplatte. 5 8 1. Bei dem Befahren öffentlicher Wege, Straßen und Plätze mit Fahrrädern muß der Radfahrer mit einer Radfahrkarte und das Fahrrad mit einer Nummerplatte verſehen ſein. 8 Radfahrkarte wird in den Städten Darmſtadt, Offenbach, Gießen, Mainz, Bingen und Worms von dem Polizeiamt, in den übrigen Gemeinden von dem Kreisamt auf Antrag des Radfahrers ausgeſtellt. Für Perſonen unter 14 Jahren iſt der Antrag auf 7. n der Radfahrkarte durch deren geſetzliche Vertreter zu ellen. Für die Ausſtellung der Radfahrkarte iſt die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts des Radfahrers zuſtändig. Die von einer zuſtändigen heſſiſchen Behörde ausgeſtellte Radfahrkarte, nebſt Nummerplatte, genügt als Legitimation des Radfahrers für das ganze Großherzogthum. § 2. Die Radfahrkarte wird nach dem nachſtehend ab⸗ gedrucktem Muſter ausgeſtellt; ſie enthält: 1. Vor⸗ und Zunahme, Stand oder Gewerbe, Geburtstag, Geburtsort und Wohn⸗ bezw. Aufenthaltsort des Radfahrers, 2. eine Nummer, welcher die Nummer des Fahrrads zu entſprechen hat, 3. den Stempel der ausſtellenden Behörde, 4. den Tag der Ausſtellung der Radfahrkarte und 4. einen Abdruck dieſer Verordnung. Der Radfahrer hat für die Ertheilung der Radfahrkarte der ausſtellenden Behörde den Betrag der Herſtellungskoſten zu vergüten. § 3. Die Nummerplatte trägt auf beiden Seiten auf weißem Grunde in 6 em hoher lateiniſcher Schrift den Anfangsbuchſtaben der Behörde, welche die Radfahrkarte ausgeſtellt hat(für das Kreis⸗ amt Dieburg Di), und dahinter in 5 em hohen Ziffern die Nummer der Radfahrkarte und des Fahrrads.(§ 2 Ziffer 2.) Die Nummern werden, je nachdem ſie von einer Behörde der Provinz Starkenburg, Oberheſſen oder Rheinheſſen verliehen worden ſind, in rother, blauer, bezw. grüner Farbe aufgetragen. Die Behörden in den Städten werden in der Weiſe unterſchieden, daß der betreffende Buchſtaben für den Landbezirk in der Farbe der Nummer, fur den Stadtbezirk dagegen in ſchwarzer Farbe ausgeführt wird. Die Nummerplatte iſt am Vordergabelrohr oder an der Bremsſtange in der Richtung der Längsaxe des Fahrrads nach vorn gerichtet ſo zu befeſtigen, daß die Inſchrift von beiden Seiten gut ſichtbar iſt. Die Nummerplatte iſt von der Behörde auf Koſten des Radfahrers zu beſchaffen. ö § 4. Eine eigenmächtige Aenderung der Radfahrkarte oder der Inſchrift der Nummerplatte und die Führung einer nicht von der zuſtändigen Behörde ertheilten Radfahrkarte oder Nummer iſt verboten. Der Inhaber der Radfahrkarte darf ein mit der ihm ertheilten Nummer verſehenes Fahrrad, nebſt Radfahrkarte, an andere Per⸗ ſonen zur Benutzung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen nur vorübergehend uͤberlaſſen. Wer ein ſolches Fahrrad erwirbt, hat binnen einer Woche der zuſtändigen Behörde die Anzeige zu er⸗ ſtatten und die Ausſtellung einer Radfahrkarte für ſeine Perſon zu beantragen. § 5. Von den Vorſchriften der vorhergehenden Paragraphen ſind ausgenommen: 1. Militärperſonen in Uniform und öffentliche Beamte oder Be⸗ dienſtete in Dienſtkleidung oder mit Dienſtabzeichen, ſofern die von ihnen benutzten Fahrräder als lediglich zu dienſtlichen Zwecken beſtimmt von den vorgeſetzten Kommando- bezw Dienſtbehörden deutlich erkennbar gemacht ſind; 2. Rabfahrer, welche außerhalb des Großherzogthums Heſſen ihren Wohnſitz haben und eine von einer nichtheſſiſchen zu— ſtändigen Behörde ausgeſtellte Radfahrkarte beſitzen; 3. Radfahrer, welche nach den Beſtimmungen ihres ſtändigen Wohn⸗ oder Aufenthaltsortes zur Führung einer Radfahrkarte und Nummerplatte nicht verpflichtet ſind, ſofern ſie nicht länger als eine Woche im Großherzogthum Heſſen ſich aufhalten; 4. Kinder, welche Fahrräder benutzen, die lediglich als Spiel⸗ zeuge zu betrachten ſind. f § 6. Die Kreisämter bezw. die Polizeiämter haben über die Ausſtellung der Radfahrkarten ein Verzeichniß zu führen. Aus dem Verzeichniß muß Vor⸗ und Zuname, Stand oder Gewerbe, Geburtstag, Geburtsort, ſowie Wohn- bezw. Aufenthalts⸗ ort des Radfahrers, die Nummer der Radfahrkarte und der Tag ihrer Ausſtellung hervorgehen. Der Uebergang eines mit einer Nummerplatte verſehenen Fahrrads auf einen anderen Eigenthümer iſt von der zuſtändigen Behörde im Verzeichniß zu wahren. Ausrüſtung des Fahrrads. 9 7. Jedes Fahrrad muß während der Benutzung mit einer wirkſamen Lenk⸗ und Bremsvorrichtung, einer helltönenden Glocke oder einem helltönenden Signalapparat und nach eingetretener Dunkelheit außerdem mit einer Laterne verſehen ſein, deren Licht unbehindert nach vorne fällt. Der Gebrauch von farbigen Laternen iſt verboten. Fahrgeſchwindigkeit. § 8. Innerhalb der Ortſchaften darf der Radfahrer nur mit der Geſchwindigkeit eines in mittlerem Tempo trabenden Pferdes fahren. Das Gleiche gilt außerhalb der Ortſchaften beim abwärts Fahren, wenn die Straße von dem Radfahrer nicht auf eine angemeſſene Entfernung überſehen werden kann. In engen, abſchüſſigen oder verkehrsreichen Straßen, an Straßenkreuzungen, beim Einbiegen in eine andere Straße, beim Durchfahren von Thoren und dergleichen, bei der Ausfahrt aus Grundſtücken, welche an einer öffentlichen Straße liegen, und bei der Einfahrt in ſolche, ſowie nach Eintritt der Dunkelheit und bei ſtarkem Nebel, iſt die Fahrgeſchwindigkeit derart zu ermäßigen, daß ſofortiges Anhalten möglich iſt. In den in dieſem Abſatz erwähnten Fällen hat der Radfahrer ſeine Annäherung durch das Signal zu erkennen zu geben. Fahren auf Banketten und Ausnahmevorſchriften hinſichtlich des Radfahrverkehrs. § 9. Das Radfahren iſt innerhalb der Ortſchaften auf den — Banketten allgemein unterſagt. Außerhalb der Ortſchaften iſt die Benutzung des Fußgänger⸗ Banketts, ſoweit daſſelbe nicht durch Alleebäume, Gräben oder ſonſt⸗ wie von der Fahrbahn ſichtbar abgegrenzt oder durch beſonderes Plakat als für Radfahrer verboten bezeichnet iſt, unter der Voraus⸗ ſetzung geſtattet, 1. daß ein erheblicher Verkehr von Fußgängern auf dem Bankett zur Zeit überhaupt nicht ſtattfindet und 2. daß bei dem Begegnen einzelner Fußgänger oder bei dem Vorbeifahren an ſolchen das Bankett in einer Entfernung von mindeſtens 20 m vor und hinter dem Fußgänger von dem Radfahrer freigelaſſen wird.. Nach eingetretener Dunkelheit iſt das Radfahren auf den Fuß⸗ gängerbanketten unterſagt. Weitergehende Beſchränkungen des Radfahrerverkehrs können den örtlichen Bedürfniſſen entſprechend in Gemäßheit des Artikels 78 der Kreis⸗ und Provinzialordnung, beziehungsweiſe des Artikels 56 Abſatz 2 Ziffer 1 der Städteordnung angeordnet werden. Auch ſind die Behörden(§ 1) ermächtigt, aus beſonderen Anläſſen vorübergehend von den Vorſchriften gegenwärtiger Verordnung abweichende An⸗ ordnungen zu treffen. Derartige Ausnahmevorſchriften ſind durch Plakate oder in ſonſt geeigneter Weiſe den Radfahrern erkennbar zu machen. Auf Fußwegen haben die Radfahrer ſtets den Fußgängern auszuweichen, nöthigenfalls abzuſteigen und das Rad an der Hand vorbeizuführen. Begegnen und Vorbeifahren. § 10. Das Einbiegen in eine andere Straße hat nach rechts in kurzer Wendung, nach links in weitem Bogen zu geſchehen. Die Radfahrer haben die rechte Seite der Fahrbahn der Straßen und Wege einzuhalten und den entgegenkommenden Fuhr⸗ werken, Reitern, Radfahrern, Viehtransporten und Fußgängern nach rechts auszuweichen, an ſolchen aber, welche ſich in der gleichen Rich⸗ tung bewegen, links vorbeizufahren. Bei dem Begegnen iſt, wenn es die Umſtände, z. B. Dunkelheit oder Nebel, erfordern, bei dem Uueberholen aber ſtets von dem Radfahrer mit der Glocke, nöthigen⸗ falls durch Rufen ein Zeichen zu geben,(§ 15 Abſatz 2). Bleibt das Signal oder Rufen ohne Erfolg, ſo hat der Radfahrer bei dem Begegnen anzuhalten, das Ueberholen aber zu unterlaſſen, bis die Fahrbahn frei iſt. ſammentreffen mit marſchirenden Militärabtheilungen, öffentlichen Aufzügen, Leichenzügen und dergleichen zu geſchehen. An Ecken und Kreuzungspunkten von Straßen, ſowie überall, wo die Fahrbahn durch Fuhrwerke und dergleichen verengt iſt, iſt das Ueberholen verboten § 11. Wird bei dem Begegnen oder Vorbeifahren ein Pferd unruhig oder ſcheu, ſo hat der Radfahrer abzuſteigen und darf erſt dann wieder aufſitzen, wenn das Pferd ſich beruhigt hat oder wenigſtens 20 m von dem Radfahrer entfernt iſt. Iſt ein Radfahrer mit einem Fuhrwerk oder dergleichen zu⸗ ſammengeſtoßen, oder hat er eine Perſon an- oder umgefahren, ſo muß er ſofort anhalten und auf Verlangen ſeinen Namen und Wohnort, ſowie die Nummer ſeines Fahrrades angeben und ſeine Radfahrkarte vorzeigen. Nebeneinanderfahren. § 12. Auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen dürfen mehrere Radfahrer nur dann nebeneinander fahren, wenn es ohne Beeinträchtigung des übrigen Verkehrs geſchehen kann. Beim Aus⸗ weichen haben die Radfahrer hintereinander zu fahren. Beſondere Vorſichtsmaßregeln. § 13. Außer den vorſtehenden Vorſchriften haben die Rad⸗ fahrer beim Fahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen noch die jeweils nach den Umſtänden gebotene Vorſicht zu beobachten. Alle Handlungen, welche geeignet ſind, den Verkehr zu ſtören oder Menſchen oder fremdes Eigenthum zu gefährden, z. B. das muth⸗ willige Hindern anderer am Vorbeifahren, das Wettfahren, das Um⸗ kreiſen von Fuhrwerken, Reitern, Fußgängern u. 5. w iſt unterſagt. Ferner iſt es verboten, beim Fahren innerhalb der Ortſchaften die Leitſtange loszulaſſen oder die Füße vom Pedal aufzuheben. Anordnungen der Polizeibeamten. § 14. Die Radfahrer haben den an ſie ergehenden Anord⸗ nungen der Polizeibeamten unbedingt Folge zu leiſten, auf Anrufen oder Hochheben des Armes Seitens dieſer Beamten ſofort anzuhalten und abzuſteigen und ihnen auf Verlangen ihre Radfahrkarte vorzuzeigen. Verhalten anderer Perſonen den Radfahrern gegenüber. § 15. Den Radfahrern gegenüber haben Fußgänger, Reiter, Leiter von Fuhrwerken oder Viehtransporten u. ſ. w. ein ſolches Verhalten zu beobachten, welches den Radfahrern die Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen ermöglicht; insbeſondere iſt jede Handlung verboten, welche dahin zielt, den Radfahrer am Fahren zu verhindern, ihm ſolches zu erſchweren oder ſeine Perſon oder ſein Fahrzeug zu gefährden. Fuhrwerke(mit Ausnahme der Laſtfuhrwerke), Reiter und Fußgänger haben den Radfahrern, welche ihnen entgegenkommen, oder welche von hinten an ihnen vorbeifahren wollen und dies durch ein Glockenſignal anzeigen, erforderlichenfalls genügend nach rechts auszuweichen(§ 10). Strafbeſtimmungen. § 16. Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften dieſer Ver⸗ ordnung werden, ſofern nicht nach anderen Strafbeſtimmungen höhere Strafen verwirkt ſind, auf Grund des§ 366 Ziffer 10 des Reichsſtrafgeſetzbuchs mit Geldſtrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. § 17. Perſonen, welche wegen Uebertretung der Vorſchriften dieſer Verordnung mit Haft oder wiederholt mit Geldſtrafe beſtraft worden ſind, oder welche ſich als des Radfahrens unkundig oder unfähig erweiſen, kann von der zuſtändigen Behörde(§ 1) die Radfahrkarte mit der Nummerplatte auf die Dauer oder für eine be⸗ ſtimmte Zeit entzogen werden. Radfahrern, durch deren Verhalten augenſcheinlich eine Ge— fährdung von Perſonen zu befürchten iſt, kann das Radfahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen von dem zuſtändigen Polizeibeamten auf der Stelle unterſagt und im Ungehorſamfalle das Fahrrad vorläufig beſchlagnahmt werden. Durch Motoren getriebene Fahrräder. § 18. Die Vorſchriften dieſer Verordnung finden auch auf ſolche Fahrräder Anwendung, welche durch Motoren getrieben werden. Uebergangsbeſtimmung. § 19. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1. Mai 1898 in Kraft. Mit dem gleichen Tag verlieren alle bisherigen Vorſchriften ihre Gultigkeit. Darmſtadt, den 14. März 1898. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Finger. Dr. Rhode. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntniß und Darnachachtung. Viernheim, den 4. April 1898. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. 439 tzer. 1 1 Das Gleiche hat namentlich auch bei dem Zu- 1 Margarine-gutter das Pfund 70 Pfg. Lattwerg(Rübenkraut) das Pfund 25 Pfg. Feinſtes Viktoria-Tafelgelee das Pfund 35 Pfg. bei 5 Pfund zu 30 Pfg. Prima Kernſeife das Pfund 22 Pfg. empfiehlt 444 Konrad Winkenbach. Bringe für die Feiertage mein prima Flaſcheubier ſowie meine reinen Pfälzer Gebirgsweine meine Wurſtwaaren und Dia.ürrlleiſch in empfehlende Erinnerung. Johann Effler 5. Ein Junge aus ordentlicher Familie mit guter Schulbildung für mein Comptoir als 464 62 Lehrling ö geſucht. a J. Weißmann jr., Cigarrenfabrik. Guterhaltene Henſter- urwünder ſind billig zu verkaufen Mannheim Bauplatz M 1, 4. Eine alte Verſicherungs⸗ Geſellſchaft ſucht für Viern⸗ heim einen kautionsfähigen Iucaſſo⸗Agenten. 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