kel 3— Erſcheint zweimal wöchentlich Mittwochs und Zams tags (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt). Bezugspreis: 30 Pfg. monatlich einſchl. Trägerlohn. Amtsblatt der Großh. Mürgermeiſterei Viernheim. Wirkſamſtes Inſertions-Organ. Anzeigen: 5 10 Pfg. die ögeſpaltene Zeile. Reklamen: 20 Pfg. die Zgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Durch die Poſt Mk. 1.15 vierteljährlich. Ar. 94. Deutſchland. Darmſtadt, 21. Nov. Prinz Friedrich von Preußen wird den Kaiſer bei der Enthüllung des Landesdenk⸗ mals vertreten. — Die Ernennung des buͤrgerlichen Hauptmanns Morgen vom großen Generalſtabe zum Flügeladjutanten des Kaiſers, unter Beförderung zum Major und Ver⸗ bleib in ſeinem Kommando bei der Votſchaft in Kon⸗ ſtantinopel, iſt ein neuer der äußerſt ſeltenen Fälle, daß ein bürgerlicher Offizier zum Flügeladjutanten befördert wurde. Hauptmann Morgen gehörte bekannt⸗ lich früher dem Oberſchleſſiſchen Infanterie⸗Regiment Nr. 62 an. — Als Reichstagspräſident ſoll vom Centrum Freiherr v. Hertling präſentirt werden. Dies ſchließt der„Fränk. Kur.“ wenigſtens daraus, daß Frhr. v. Hertling, der für das Winterſemeſter zwei Kollegien an der Münchener Univerſität angekündigt, die An⸗ kündigung vor 14 Tagen wieder zurückgezogen hat und für das Semeſter 1898— 90 gar nicht lieſt. Nach Mittheilungen aus Univerſitätskreiſen hängt dies mit dem Umſtande zuſammen, daß Hertling zum erſten Präfidenten des Reichstags vom Centrum in Ausſicht genommen iſt, nicht Graf Balleſtrem. Es ſcheint fraglich, ob Frhr. v. Hertling nach fünf Jahren des Reichstags präſidiums wieder zur Profeſſur zurückkehren werde. Man glaubt vielmehr, daß das Reichstags⸗ präſidium für ihn nur den Uebergang zu einem hoͤheren Staatsamte bilden werde. —, Deutſchland und die Philippinen. Gegen tendenziöſe Ausſtreuungen über die Haltung Deutſch⸗ lands in der Philippinenfrage wendet ſich neuerdings, anſcheinend inſpirirt, die„Poſt“ und ſagt u. A.:„Da neuerdings auch, wie es ſcheint, die amerikaniſchen Reglerungskreiſe von der unfreundlichen Geſinnung jener Journale angeſteckt zu werden beginnen, ſo ſei nochmals darauf hingewieſen, daß alle Nachrichten über eine deutſche Action auf jener Inſelgruppe durchweg aus der Luft gegriffen find. Beſchlüſſe die ſich auf jene Angelegenheit beziehen, werden überhaupt erſt gefaßt werden, wenn dieſelbe actuell werden ſollte. In den Vereinigten Staaten begeht man aber immer noch den Fehler, dieſen oder jenen Artikel deutſcher Zeitungen mit der Politik der Reichsregierung zu identificiren. Wenn ſich einzelne große Blätter in unſerer Heimath das Privatvergnüͤgen leiſten, heftige Artikel gegen die Regierung in Waſhington zu richten, ſo ſind die leitenden Kreiſe Deutſchlands nicht dafür verantwortlich. Oder wollen ſich etwa Mac Kinley und ſeine Getreuen für alle Schmähartikel verantwort⸗ lich machen laſſen, die in letzter Zeit gegen den deut⸗ ſchen Katſer und gegen das Deutſche Reich von der wird entſprechender Rabatt gewährt. Mittwoch, den 23. November 1898. a amerikaniſchen Preſſe geſchleudert worden ſind? Das käme doch ungefähr auf dasſelbe heraus. Wir haben ein gutes deutſches Wort, daß, wer in einem Glashaus ſitzt, nicht mit Steinen werfen ſoll. Damit iſt die Sache für uns abgethan. Wle wenig es im Uebrigen im Intereſſe der deutſchen Reichsregierung liegt, irgend welche unfreundliche Haltung zu den Vereinigten Staaten einzunehmen, iſt von uns ſchon zu wieder⸗ holten Malen betont worden.“ Detmold, 19. Nov. Zur Erklärung des Lippe'ſchen Staats⸗Miniſteriums, daß den Veröffentlichungen der Denkſchrift ſowohl der Graf-⸗Regent und deſſen Fa⸗ milie als auch der Hof und die Lippe'ſche Staats⸗ regierung durchaus fern ſtehe, ſchreibt die„Lippe'ſche Tageszeitung“, daß allerdings der Grafregent von der Veröffentlichung nichts gewußt habe und auch nicht damit einverſtanden ſei, daß aber dieſelbe von der Um⸗ gebung des Grafregenten und ſeinen Rathgebern aus⸗ gegangen ſei. Hamburg, 19. Nov. An den Fürſten Reuß Aeltere Linie iſt von hieſigen Buͤrgern eine Aner⸗ kennungs Kundgebung wegen Begnadigung eines So⸗ zialdemokraten, an den Grafregenten Zur Lippe eine gleiche Kundgebung wegen ſeiner mannhaften Haltung gegenüber Preußen abgeſandt worden. Von beiden Herrſchern trafen telegraphiſche Dankſagungen ein. Ausland. Paris, 19. Nov. Der„Gaulois“ meldet aus London, Eſterhazy habe ſeine Wohnung verlaſſen und ſei nicht mehr in London. Auf eine Anfrage in ſeiner Wohnung, wohin ſich Eſterhazy gewendet habe, wurde die Antwort ertheilt, daß man dies nicht wiſſe. —„Siecle“ meldet, Dreyfus erhielt die Er⸗ laubniß, ſich auf der Teufelsinſel außerhalb der Ein. friedigung Vormittags und Nachmittags je 8 Stunden frei zu bewegen. —, Bei den geſtern vorgenommenen myſteriöſen Hausſuchungen in der Dreyfus⸗Affeire wurde wie verlautet ein Briefwechſel zwiſchen Eſterhazy, Henry und Du Paty de Clam beſchlagnahmt. Man ſpricht von der Entdeckung eines großen Scandals im Generalſtab anläßlich der Verwendung der geheimen Fonds.(Bekanntlich wurde ſ. Zt. ſchon die Ver⸗ tuſchung dieſes Scandals als Grund der ganzen Dreyfusaffaire bezeichnet. D. N.) London, 19. Nov. Dem„Berl. Lokalanz.“ wird von hier gemeldet: Die Flottenrüſtungen dauern fort, das Schlachtſchiff„Devaſtation“ ging von Plymouth aus nach Giberaltar ab. Das fliegende Geſchwader in Plymouth wird durch 2 Schlachtſchiffe verſtärkt werden. Der Panzer„Brisc“ ging nach China ab. In Portsmouth liegen zur Zeit 70 Schiffe bereit, iunerhalb 2 Stunden in See zu gehen. Ein Gerücht, Frankreich wolle Verhandlungen einleiten, wonach es freie Hand in Marokko erhalte, gegen Gewährung freier Hand in Egypten von England, wird von in⸗ formirten Kreiſen als unbegründet erklärt. Frankreich wird kein derartiges Angebot machen. London, 19. Nov. Verſchiedene Blätter ver⸗ ſichern, daß ein neuer Konflikt zwiſchen Frankreich und England demnächſt zum Ausbruch kommen werde, weil eine franzöſiſche Expedition auf geheimnißvolle Weiſe in das Cordofangebiet, das ebenfalls früher egyptiſch war, aufgebrochen und ſomit wieder eine neue unfreundliche Haltung gegen England zu konſta⸗ tiren iſt. London, 19. Nov. Nach einer Meldung aus Peking habe Li⸗Hung⸗Tſchang die Kaiſerin gebeten ihn wegen ſeines hohen Alters und ſeiner ſchwachen Geſundheit von der Sendung zum gelben Fluß zu entbinden. Die Kaiſerin empfing Li⸗Hung⸗Tſchang mit großen Ehren, beſtand aber darauf, daß er ſeine Miſſon ausführt.(Es ſcheint faſt, als ob Li⸗Hung⸗ Tſchang mit dieſer Sendung, die Maßnahmen gegen die Ueberſchwemmungen des gelben Fluſſes zu kon⸗ trolliren, wieder etwas kalt geſiellt worden ſei. D. R.) Waſhington, 19. Nov. Hierſelbſt verlautet, daß der Bevollmächtigte Day von Paris die Nachricht ſandte, daß Spanien die amerikaniſchen Bedingungen angenommen habe.(Eine Berliner Blättern zugegangene Depeſche beſagt, die ſpaniſche Regierung wolle in eine Abtretung der Philippinen gegen eine Entſchädigung von 500 Millionen Franks in Gold willigen. D. R.) Shanghai, 19. Nov. Der„Daily⸗Telegraph“ meldet von hier: Der engliſche Miſſionar Fleming und ein Eingeborener evangeliſchen Glaubens wurden am 4. d. M. in Ponghai(2) Provinz Kweitſchoufu ermordet. Die Miſſtonsanſtalt in Kneifu(7) Provinz Szetſchnau, ebenſo wie die in Kweitſchoufu wurden niedergebrannt. Nah und Fern. „ Viernheim, 21. Nov. Das geſtrige 5. Stiftungsfeſt des kathol. Männervereins nahm wie immer einen ſchönen und erhebenden Ver⸗ lauf. Dies gilt ſowohl von der kirchlichen Feier morgens als auch von der Feſtfeier am Abend im Freiſchütz. Hinreißend waren die Worte des hochw. Feſtpredigers beim Gottesdienſte über die Lebensauf⸗ gabe des Chriſten und die allſeitige, durch den Glauben und die Gnade gegebene Möglichkeit ihrer Verwirk⸗ lichung im Schooß der kath. Kirche. Auch am Abend erfreute uns Herr Prof. Dr. Schäfer mit einer herrlichen Anſprache über das Apoſtolat der einzelnen Stände in den Tagen der Gegenwort. Das reich⸗ Das Wild im Spiegel. Roman von Viktorien Duval. Nachdruck verboten. 6. Fortſetzung. 6. Kapitel. Fauſta. Im Ballſaal des Kaſinos zu Newport bewegte ſich eine glänzende Geſellſchaft. Nach den rythmiſchen Klängen eines modernen Walzers drehten ſich die tanzenden Paare, unter denen eins beſonders hervortrat,— Fauſta Living⸗ ſton am Arm Harry Stanton's, Daß Fauſta kaum ſechs Monate, nachdem man ihren Vater ins Grab gelegt, tanzte, hatte ſeinen eigenen Grund. Mrs. Paran, eine mit den Livingſtons eng befreun⸗ dete Dame, welcher der offenbare Tiefſinn des ganz ihrer Trauer lebenden Mädchens nahe ging, hatte deren Mutter dazu vermocht, ihr zu erlauben, daß daſſelbe ſie auf eine oder zwei Stunden begleite. auſta war zuerſt vor der Idee zurückgeſchreckt, aber ſchließlich hatte ſie doch dem Drängen Mrs. Paran's nachgegeben. So begegnete Harry dem jungen Mädchen auf dem Kaſinoball. Mrs. Paran liebte es, ſich ein mütterliches Air zu geben und zog gern prüſentable junge Leute in ihre Nähe. Harry wußte dies und verſtand es, ſich in ſchmeichel⸗ hafter Weiſe der älteren Dame, deren entſchtedener Günſt⸗ ling er in der Newyorker Geſellſchaft war, zu nähern, worauf dieſelbe ihrerſeits nichts Eiligeres zu thun hatte, als ihre jugendliche Begleiterin vorzuſtellen. Seine Einladung, ihm eine Tour ihrer Tanzkarte zu ſchenken, beantwortete Fauſta damit, daß ſie ihm einen Walzer zuſagte, obwohl, wie ſie hinzufügte, ſie in Trauer ſei und deshalb eigentlich nicht tanze. Nun war die Tour zu Ende und Harry trat in eine Fenſterniſche, von welcher aus er die eine Geſtalt, vor welche alle anderen im Saale ſchattenhaft zurücktraten, beobachten konnte. Unverwandt blickte er von ſeinem verborgenen Stand⸗ punkt aus auf das ſüßeſte Antlitz, welches auf Erden für ihn gab,— ein Antlitz von unbeſchreiblichem Liebreiz und dennoch in jedem Zuge voller Energie und Charakter. Es ließ ſich kaum eine anmuthigere Erſcheinung denken, als die Fauſta's in ihrer ſchlichten Balltoillette. Sie glich in ihrem weißen Spitzengewande einer ft f 1955 Harry's Herz ſchlug ſchneller, während er auf te ſah. Traumverſunken ſtand er noch, als er plötzlich wahr⸗ nahm, daß Mrs. Paran und ihre junge Begleiterin ſich anſchickten, ſich zu entfernen. In wenigen Sekunden ſtand er an ihrer Seite, um ſich von ihnen zu verab⸗ ſchieden und ſich die Erlaubniß auszubitten, Miß Living⸗ ſton und ihrer Mutter am kommenden Tage ſeine Auf⸗ wartung machen zu dürfen. „Ich weiß nicht, ob Sie meine Mutter ſehen werden,“ entgegnete Fauſta. „Sie empfängt während dieſes Sommers keine Be⸗ ſuche. Da Sie aber mit Mrs. Paran befreundet ſind, mag ſie zu Ihren Gunſten vielleicht einmal eine Aus⸗ nahme machen.“ „Ich hoffe es!“ erwiderte Harry, trotzdem er es in Wirklichkeit für ſehr zweifelhaft hielt, daß die Dame, wiſſend, wer er war, ſeinen Beſuch annehmen würde. Während er im hellen Mondſchein nach ſeinem Gaſt⸗ hof zurückwanderte, fragte er ſich, ob Dexter Bruce wohl auch in Newport wäre. Im Stillen hoffte er, daß dies nicht der Fall ſein würde. Am folgenden Nachmittag, kurz vor der Stunde, in Viſtte die Damen auszufahren pflegten, machte er ſeine iſite. Das Haus, weiches Mrs. Livingſton und ihre Toch⸗ ter bewohnten, war klein und einfach im Vergleich zu den jüngſt erbauten, modernen Villen, welche es auf beiden Seiten flankirten; es machte abſolut keinen An⸗ ſpruch auf Großartigkeit. Das Stallgebäude, welches hinter dem Hauſe lag, war faſt eben ſo umfangreich, als dieſes ſelbſt. Eine Dienerin öffnete Harry und nahm ſeine Karte in Empfang. Er ſollte auch gar nicht lange zu warten haben, den⸗ noch ſchienen ihm die Minuten endlos, bis die Zofe wie⸗ der eintrat und ihn bat, ihr zu folgen. Er hätte ſich nie Rechenſchaft darüber ablegen können, weshalb ihn ein Gefühl von Grauen erfaßte, als er die Schwelle des Salons überſchritt. Wie ein eiſiger Froſt durchrieſelte es ſeinen Körper. Mrs. Livingſton war, wie bereits erwähnt, eine impoſante, ſtolze Erſcheinung. Selbſt in ihrem Trauer⸗ gewande war 5 eine ſelten ſchöne Frau. Ihre Haltung war kalt und hochmüthig, dennoch reichte ſte Harry mit einer gewiſſen Vertrautheit die Hand, indem ſie erklärte, daß Mrs. Paran ihr bereits von ihm erzählt habe. Während ſie ſprach, ſchaute ſie dem jungen Mann voll und forſchend in das Geſicht. Es lag etwas Tiefverſchleiertes in ihren dunklen Augen, ein unerklärbares Etwas, das ihn zu fragen ſchien, ob er als Freund oder als Feind in ihr Haus komme. Das Geſpräch drehte ſich bald um den Ball am Abend vorher. „Es iſt das erſte Mal, daß meine Tochter ſeit ihres Vaters Tode ein Feſt beſucht,“ erläuterte Mrs. Livingſton. „Sie befand ſich noch im Inſtitut, als der Trauer⸗ fall ſie heimberief. Sie ſoll überhaupt erſt nach zwei Jahren in die Geſellſchaft eingeführt werden.“ „Dieſen Herbft noch werden wir uns ins Ausland begeben und Fauſta wird in ein franzöſiſches Kloſter treten, um ihre Ausbildung zu vollenden.“ „Sie beabſichtigen, zu reiſen d“ „Ja, ſobald es mir die Geſchäfte ge ſtatten; dieſelben allein halten mich in dieſem Lande zurück.“ Harry ſtand betroffen; das machte eine übereilte Heirath Fauſta's mit Dexter Bruce zur Unmöglichkeit, wie auch eine baldige Wiederverehelichung der Wittwe mit 8 vermeintlichem Verehrer dadurch llluſoriſch ward. „Verzeihen Sie die Frage,“ hob Mrs. Livingſton plötzlich von Neuem an, indem ſie Harry mit ihren ſchönen Augen durchbohren zu wollen ſchien, während ihr Ton . ͤ—-t—ʒ̃ũ7ʒ——— 1——— e eee eee eee Hiernheiner Anzeiger Mitgliedern nebſt Familienangehörigen Genuß. dachte.— Herr Pfarrer Molitor benutzte die Gelegen ⸗ heit des Stiftungsfeſtes, um den Anweſenden nahe zu legen, ſie möchten nach dem Maaß ihrer Kräfte ein Schärflein beitragen zur Beſchaffung von Fenſtern für die neue Kirche und zur Ausſtattung des noch zu er⸗ bauenden Krankenhauſes. Viernheim, 22. Nov. Am Freitag, den 25. dieſes Monats, Geburtstag Sr. Kgl. Hoheit des Groß⸗ herzogs, iſt der Poſtſchalter wie an Sonntagen von 8—9 Uhr Vormittags und von 5—6 Uhr Nachmit⸗ tags geöffnet. Viernheim, 21. Nov. In der Strafkam⸗ mer⸗Sitzung vom 17. Nov. in Darmſtadt wurde folgender Fall verhandelt: Der Fuhrknecht Jakob Pröbſter von Mannheim kam im vorigen Monat an einem ſehr dunklen Samſtag Abend etwa um 8/8 Uhr mit einem zweiſpännigen Bierwagen die Staats- ſtraße von Käferthal nach Viernheim her⸗ gefahren. In der Nähe von Viernheim hatte er die Strecke der Nebenbahn der Süddeutſchen Eiſenbahn⸗ geſellſchaft von Mannheim nach Viernheim zu über⸗ ſchreiten. Als dies geſchah, kam gerade der fahrplan⸗ mäßige Eiſenbahnzug, in welchem etwa 500 bis 600 Perſonen ſaßen, dahergebrauſt, packte den Wagen, ſchleuderte ihn bei Seite, warf die Pferde auf die Strecke und den Fuhrmann zu Boden. Der Unfall verlief verhältnißmäßig gut, die Maſchine des Zuges war etwas beſchädigt, auch Pröbſter hatte Verletzungen davongetragen, die aber in 14 Tagen wieder geheilt waren, im Uebrigen war nichts Nennenswerthes paſſirt. nicht einen Schatten von Verlegenheit verriet),„iſt denn Mr. Gerald Fisk der Chef der Firma Fik, Gauld u. Co., Ihr Onkel 7“ Harry fühlte, wie ihm das Blut in das Geſicht ſchoß, als er dieſe Frage beſahte. „Ich beabfichtige durchaus nicht, geſchäftliche Ange⸗ legenheiten während eines formellen Beſuches zu disku⸗ tiren,“ nahm ſie wieder das Wort,„aber ich darf wohl! annehmen, daß Ihnen bekannt iſt, wie die genannte Fir 1 Itr⸗ mameine gerechten nſprüch: zucucgewieſen und mich auf den Weg des Prozeſſes getrieben hat?“ „Selbſtredend kann das auf unſere geſellſchaftlichen Beziehungen keinerlei Einfluß üben!“ ſetzte ſie mit einem traurigen Lächeln, in welchem jedoch ein hinreißender Zauber lag, hinzu. „Ich hoffe es nicht,“ verſetzte Harry, ganz unter dem Einfluß dieſes Lächelns. haltige Programm, das unter dankenswerther Mit⸗ wirkung des Kirchenchors und namentlich der Soda⸗ lität durchgeführt wurde, bot den zahlreich erſchienenen reichlichen Das Präſidium der Verſammlung führte der Vorſitzende des Männervereins, Herr Bürgermeiſter Pfützer, der in ſeiner Begrüßungsanſprache auch der im letzten Jahre verſtordenen Vereinsmitglieder ge⸗ Da Manche glaubten, der Führer des Zuges habe keine Lichter an der Maſchine gehabt und nicht ge⸗ läutet, wollten dieſelben an den Mann, um ihn zu lynchen, es beſteht aber kein Zweifel, daß die Dampf⸗ ſchelle in Thätigkeit war und die Laternen brannten, der Unfall war lediglich durch die Fahrläſſigkeit des Fuhrmanns vorgekommen. Dieſer hatte trotz der Dunkelheit keine Laterne am Wagen, ſah auch, obwohl er wußte, daß er den Uebergang hinüber mülſſe, nicht um ſich, ſondern lag wahrſcheinlich ſchlafend auf dem Wagen, bis er etwas umfanft herabbefördert wurde. Hätte er nur einigermaßen die einem Fuhrmann ob⸗ liegende Aufmerkſamkeit bethätigt, würde er den Zug, dem er eine Strecke grade entgegenfuhr, geſehen haben. Das Gericht erkannte ihn der fahrläſſigen Gefährdung eines Eiſenbahntransports ſchuldig und ſprach eine Gefängnißſtrafe von 1 Monat gegen ihn aus. Gegen das Urtheil will er Reviſion verfolgen. Viernheim, 21. Nov. Ein intereſſanter Rechtsſtreit iſt augenblicklich an dem Amtsgericht zu Lorſch anhängig, auf deſſen Ausgang man nament⸗ lich in Turnerkreiſen geſpannt ſein dürfte. Der Turn⸗ Gauverband auszuſchelden. Nachdem dieſer Beſchluß zur Ausführung kam, zogen ſich verſchiedene Mitglie⸗ der vom Turnverein zurück und holten ihre im Ver⸗ ſammlungslokal aufgehängten Ehrentafel für beim Wettturnen errungene Preiſe ab. Daraufhin hat der Turnverein Heppenheim dieſe Mitglieder wegen Dieb⸗ ſtahls angezeigt und gleichzeitig auf Herausgabe der Ehrentafeln den Klageweg beſchritten, indem derſelbe die Behauptung aufſtellte, dieſe Ehren⸗Diplome ſeien unantaſtbares Eigenthum des Heppenheimer Vereins, während die Mitglieder dieſe als ein von ihnen er⸗ worbenes Eigenthum betrachten. Das Beweisverfah⸗ ren iſt bereits eingeleitet und wurden auf dem Amts. gericht Lorſch in zwei Terminen bereits eine Reihe von Zeugen vernommen. Neuerdings wurde Termin auf dem Amtsgericht Darmſtadt anberaumt, in welchem Sachverſtändige ihr Gutachten dahin abgeben ſollen, „ob es in der deutſchen Turnerſchaft üblich oder ſta⸗ tutengemäß ſei, daß die von Mitgliedern der Turn⸗ vereine errungenen Preiſe von den Erwerbern, den Vereinen, denen e- angehören, als Eigenthum über⸗ Aaſen müſſen.“ Der Turnverein Heppenheim hatte die Ehrentafeln auf ſeine Koſten einrahmen laſſen. — Zur Enthüllungsfeier des Denkmals Sr. Kgl. Hoheit des höchſtſeligen Großherzogs Lud⸗ wig IV. erſcheint im Verlage von H. Hohmann, Hof⸗Buch⸗ und Steindruckerei in Darmſtadt eine in 9 Farben ausgeführte Künſtlerkarte nach einer Originalzeichnung des rühmlichſt bekannten Architekten C. Sutter in Mainz. Die Firma H. Hohmann ver⸗ verein Heppenheim hatte ſ. Z. auf ſeiner Generalver⸗ ſammlung den Beſchluß gefaßt, aus dem Main ⸗Rhein⸗ ſendet dieſe Karte gegen Einſendung von 20 Pfg. in Marken und dürfte dleſelbe für die Sammler umſomehr von Intereſſe ſein, als die Karte den Poſtſtempel des Enthüllungstages trägt. 3 wer ſich beizeiten in den Beſitz Wohl fährt, eines Wohlfahrts⸗Looſes zu Zwe⸗ cken der deutſchen Schutzgebiete ſetzt. Nicht weniger als 16870 Geldgewinne muͤſſen gezogen werden und erfordert das Herausziehen dieſer Nummern einen Zeitaufwand von 5 Tagen. Die Looſe dieſer großen Lotterie werden bald ausverkauft ſein und beginnt die Ziehung bereits am 28. November, daher die höchſte Zeit zum Ankauf die⸗ ſer beliebten Looſe. Dieſelben ſind durch das General⸗Debit Lud. Müller u. Co. Nurnberg⸗München und von allen be⸗ kannten Verkaufsſtellen zum amtlichen Preiſe Mk. 3.30 zu beziehen. 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Samſtag, 3. Dezember l. J. Nachmittags 3 Uhr wird die Jagd auf hieſiger Gemarkung auf weitere 6 Jahre vom 1. Februar 1899 bis dahin 1905 im Rathaus dahlier öffentlich es befinden oder durch ein ſchriftliches es ein Bedenken nicht obwaltet. Der Gemeinderath: Lehmann. Quintel. 8 Die letzten Wohlfahrisloose Ziehung beſtimmt am 28. November à Mk. 3.30(Porto u. Liſten 30 Pfg. extra zu beziehen durch das Ge⸗ Ao-Astrumentenmacſer ung beigenbaber Heinrich Mannheim 5 P 6, 2. Für Schuler und Anfänger geignet, verkaufe ich eine Partie gebrauchter und neuer Violinen von 6 bis 10 Mark. Kessler Hallia⸗Geld⸗Lutterie Ziehung 20. und 21. Dezember 1898. Haupttreffer M. 12 000 baar, ohne Abzug. Looſe a M. 1,—. Porto und Liſte 25 Pfg. extra bei L. F. Ohnacker, Darmſtadt. 1408 „ in diverſen Farben und Qualitäten Hanfcouverts zu haben in der Buchdruckerei d. Bl. neral⸗Debit Lud. Müller& Co., Nürnberg München. Looſe i. Viernheim zu hab. in der Expedition d. Bl. 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Betreffend: 1875 5 öffentlichen Kenntniß zu bringen. ermine für das Reinigen der Schornſteine. fü f tit Ebenſo iſt, wenn bei den oben erwähnten ö§ 6.„Alle Schornſteine müſſen— vorausgeſetzt, daß die in[ Schornſteinen in Daͤchern ohne ſtockwerkartige Eintheilung und bei dieſelben mündenden Feuerungen im Gebrauch ſind,— wenigſtens ſolchen, welche außen an einer Mauer eines Hauſes hinlaufen, bei alle drei Monate in gleichen Zwiſchenräumen gefegt werden. ſteine, in welche nur im Winter(15. Oktober bis 15. hiermit zur öffentlichen Kenntniß. 1444 Das Reinigen der Schornſteine. Wir finden uns veranlaßt, folgende Beſtimmungen des Regu⸗ lativs betreffend die Reinigung der Schornſteine vom 26. Januar Schorn⸗ April) im Gebrauch befindliche Feuerungen münden, müſſen wenigſtens dreimal im Jahr, in der Regel in den Monaten April, chi werden.“) 2 chriften über die Ausführung des Reinigens. gens, in den übrigen Monaten nicht nommen werden. Das Ausbrennen der iſt überhaupt unzuläſſig. vor 7 Uhr Morgens vorge Oktober, Januar und 9. Die. Reinigung der Schornſteine darf ohne Zuſtimmung des Hauseigenthümers und der dabei betheiligten Hausbewohner in den Monaten Mai, Juni, Juli und Auguſt nicht vor 6 Uhr Mor⸗ Schornſteine während der Dunkelheit ) Der Schornſteinfeger hat den Ruß aus dem Schornſtein herauszunehmen und in das des Hauſes zu deſſen Aufnahme zu ſtellende Gefaͤß, ſowie ohn beſondere Vergütung an einen feuerſicheren Aufbewahrungs- oder Ablagerungsplatz zu verbringen. von dem Eigenthümer oder Bewohner * Wenn der dem Schornſteine entnommene Ruß noch glühend iſt, ſo hat der Schornſteinfeger außerdem den Hauseigenthümer oder betheiligten Bewohner des Hauſes hierauf aufmerkſam zu machen und nöthigenfalls demſelben entſprechende Anweiſung zur gefahrloſen Löſchung des Rußes zu ertheilen. Wenn Ausſteigöffnungen im Dache angebracht ſind, um an die Schornſteinöffnungen gelangen zu können, ſo hat der Schornſtein⸗ feger dieſe zu benutzen, und darf nicht über die Dachflächen von einem Schornſtein zum anderen gehen. Kontrole für die Reinigung der Schornſteine. § 17. Die Vornahme der Schornſteinfeger jedesmal einige Tage den Orten, wo er ſeinen Wohnſitz hat, treffenden Haäuſer, anzuſagen,— außerhalb ſeines Wohnſitzes aber der Ortspolizeibe⸗ zuvor— und zwar in den Bewohnern der be— der ordnungsmäßigen Reinigung hat möglichſt auch mit Angabe der Tageszeit ſelbſt hörde der betreffenden Gemeinde zur Benachrichtigung der Ortsein⸗ wohner anzuzeigen, um ihre Einrichtungen hiernach in der Art treffen zu können, daß der Schornſteinfeger in ſeinem Geſchäfte nicht gehindert iſt. Wenn aber auch in dieſem Falle, ohne allzugroße Störung häuslicher Geſchäfte ꝛc., die Reinigung nicht augenblicklich vorgenommen werden könnte und die alsbaldige Reinigung nicht als dringend nöthig erſcheinen ſollte, ſo kann der Schornſteinfeger, auf desfallſiges Verlangen, die Reinigung auf einige Zeit, jedoch höchſtens auf 14 Tage, ausſetzen. Glaubt der Schornſteinfeger auf die Verſchiebung der Reinigung nicht eingehen zu können, ſo entſcheidet die Ortspolizeibehörde darüber, ob letztere alsbald vorge⸗ nommen oder ob und auf wie lange ſie verſchoben werden ſoll. § 18. Widerſetzt ſich der Hauseigenthümer oder Bewohner eines Hauſes der orduungsmäßigen Reinigung eines Schornſteins und weigert er ſich, in dem§ 17 angefuhrten Falle der Verfügung der Ortspolizeibehörde Folge zu leiſten, ſo hat die letztere, des Widerſpruchs ungeachtet, die Reinigung zwangsweiſe vollziehen zu laſſen. Außerdem wird derjenige, welcher ſich einer ſolchen Widerſetzlichkeit ſchuldig gemacht hat, nach Maßgabe des§ 368 des Strafgeſetzbuchs, reſp. des Artikels 146 des Polizeiſtrafgeſetzes beſtraft, inſofern nicht für ſonſtige dabei vorgefallene Exceſſe eine ſchwerere Strafe angedroht iſt. Gebühren der Schornſteinfeger. § 23. Die Gebühren der Schornſteinfeger betragen für das Reinigen f eines ein Stockwerk durchlaufenden Schornſteins 5 Pfennig 1 „ zwei Stockwerke 1„„ 75 drei 7 7 7 20 5 77 vier 1 1 7 25 0 und für jedes Stockwerk, durch welches der Schornſtein weiter läuft, ö 5 Pfennige. Die Gebühren, welche auch in dem Falle, wenn in einem und demſelben Schornſtein der Rauch aus verſchiedenen Stockwerken ein⸗ geführt wird, nur einfach in Anrechnung gebracht werden dürfen gelten ſowohl für das Reinigen der weiten Schornſteine mit Scharre und Beſen als auch für das Reinigen der engen ſogenannten ruf ſiſchen Schornſteine mit Kugeln und Beſen oder Buͤrſte. Für das Ausbrennen der letzteren, einſchließlich der nachfol⸗ genden Fegung derſelben, können die Schornſteinfeger das Doppelte der ehen beſtimmten Gebuͤhr in Anſpruch nehmen. Für die Rei⸗ i von Schornſteinen für größere Feuerungen zu gewerblichen ed ähnlichen Zwecken, welche gewöhnlich in ihrer Höhe ganz oder theilweiſe freiſtehen(§ 8), ſind, wenn nicht zwiſchen dem Schorn⸗ ſteinfeger und dem Beſttzer eine andere Vergütung vereinbart wird, für jeden Meter der Hohe des Schornſteins 12 Pfennige als Feger⸗ lohn zu entrichten. § 24. Bei Berechnung des Fegerlohns wird das Stockwerk, in welchem der Schornſtein anfängt, ſei dies über oder unter dem natürlichen Terrain und mag darin eine Feuerung ſich befinden oder nicht, mitgezählt. 5 Bei Küchenſchornſteinen wird das Stockwerk, in welchem die Küche befindlich iſt, als beſonderer Stock gerechnet, und es mu werden. ) Dieſe Vorſchrift hat auch auf die Privat⸗Backofen⸗Kamine, welche in einem bewohnten Gebäude ſich befinden, Anwendung zu finden; vergl. Min.⸗Amtsblatt Nr. 1 von 1879(Seite 70). ) 8 9 Abſatz 3 des Regulativs iſt in der Faſſung des 8 1 der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1896 abgedruckt. (gebrochenen Dächern) oder gewöhnlichen Dächern befinden, werben als Stockwerke gerechnet. Bei ſolchen Dächern, welche ſtockwerkar⸗ tige Eintheilung haben, iſt dieſe Eintheilung der Berechnung des Fegerlohns zu Grund zu legen. Bei Schornſteinen in Dächern ohne ſolche Eintheilung iſt eine Höhe von 3,5 Meter als diejenige eines Stockwerks zu betrachten. Bei Schornſteinen, welche außen an einer Mauer eines Hau⸗ ſes hinlaufen, bezeichnen die Stockwerke dieſes Hauſes das Maß der Gebühren. Der Raum unter der Dachſpitze bleibt in der Berechnung des Fegerlohns außer Anſatz, inſofern derſelbe nicht eine Höhe von 3,5 Metern überſteigt. der oben angegebenen Berechnung der Stockwerke ein Stück von weniger als 3,5 Metern übrig bleibt, für dieſes Stück kein Feger⸗ lohn zu berechnen. § 25. Wenn in dem im§ 17 erwähnten Falle einer ver⸗ ſchobenen Reinigung der Schornſteinfeger zum Zwecke der Vornahme derſelben ſich wiederholt in eine Gemeinde begeben muß, ſo hat er außer dem Fegerlohn noch eine Vergütung für ſeinen Gang von 40 Pfennigen für je 5 Kilometer(eine Stunde) der Entfernung ſeines Wohnſitzes von jener Gemeinde, wogegen er für den Rückweg nichts verrechnen kann, in Anſpruch zu nehmen. Wenn bei dieſer Gelegenheit in einem Orte mehrere aufgeſchobene Reinigungen vor⸗ zunehmen ſind, ſo hat der Schornſteinfeger von jedem Haus, in welchem die Reinigung der Schornſteine nachträglich vorzunehmen iſt, 20 Pfennige für je 5 Kilometer der erwähnten Entfernung anzuſprechen. Werden die verſchobenen Reinigungen an dem Wohnſitz des Schornſteinfegers oder in Orten, welche weniger als 5 Kilometer davon entfernt ſind, vorgenommen, ſo kann der Schornſteinfeger außer dem Fegerlohn für jedes Haus, in welchem die nachträgliche Fegung vorgenommen wird, eine Vergütung von 20 Pfennigen verlangen. § 26. Die Schoruſteinfeger haben ſich die zum Reinigen der Schornſteine nöthigen Beſen ꝛe. ſelbſt anzuſchaffen und konnen daher ſolche von den Hausbewohnern nicht verlangen. Sie dürfen Aufforderung. Die Gemeinde beabſichtigt bei genügender Betheiligung der Ein⸗ wohner elektriſches Licht hier einzuführen. Wir erſuchen daher alle diejenigen, welche geſonnen ſind, dieſes Licht einzuführen, ſich innerhalb 8 Tagen auf dem Rath⸗ hauſe bei der Großh. Bürger⸗ meiſterei zu melden, mit der un⸗ gefähren Angabe der benöthigen⸗ den Anzahl Glühlampen. Der Preis der Beleuchtung ſtellt ſich nach eingezogener Er⸗ kundigung für eine 6kerzige Glühlampe pro Stunde 2 Pfge., fuͤr 10— 8 oder ökerzige Lampe 1½—1 Pfennig und hat das Licht dem Petroleum gegenüber bedeutende Vorzuͤge. Auch die⸗ jenigen, welche einen Motoren— betrieb einzurichten beabſichtigen, werden erſucht, denſelben anzu⸗ melden. Eine bindende Kraft haben dieſe Anmeldungen nicht, doch nehmen wir an, daß die An⸗ meldungen bei Errichtung des Elektricitätswerkes dieſes Licht einfuͤhren. Alles Nähere zu er⸗ fahren auf der Großh. Bürger⸗ meiſterei. Bei nicht genügender aufgegeben werden. Viernheim, den 22. Nov. 1898. Gr. Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. nur für diejenigen Schornſteine Bezahlung fordern, ſich ebenſowenig durch Annahme von irgend etwas ver⸗ leiten laſſen, die Fegung eines Schornſteins zu unter⸗ laſſen. Trinkgelder, Neujahrsgeſchenke u. dgl. dürfen von den Schornſteiufegern oder ihren Geſellen nicht gefordert werden. Ueberſchreitungen der in§ 23 feſtgeſetzten Gebühren werden nach§ 148, 8 der Gewerbeordnung mit Geldſtrafe bis zu 150 Mark und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu vier Wochen beſtraft. § 27. Der Hauseigenthümer oder deſſen Stellvertreter hat den Fegerlohn für ſämmtliche gefegte und ausgebrannte Schornſteine, ſeines Hauſes an den Schornſteinfeger zu bezahlen. Die nach§ 25 zu zahlenden beſonderen Wegvergütungen ſind von Denjenigen, welche die Verſchiebung der Reinigung ihrer Schorn⸗ den geſetzlichen und reglementären Beſtimmungen. ſteine veranlaßt haben, zu bezahlen. Die Betheiligung der Miether am Fegerlohn iſt als Privat⸗ ſache der Uebereinkunft zwiſchen den Hauseigenthuͤmern oder deren Stellvertretern und den Miethern überlaſſen. § 28. Wird die Bezahlung des im§ 23 beſtimmten Feger⸗ lohns oder der im§ 25 erwähnten beſonderen Vergütung bei auf⸗ geſchobenen Reinigungen verweigert, ſo hat ſich der Schornſteinfeger an die Ortspolizeibehörde zu wenden und, wenn deren Aufforderungen zur Zahlung unwirkſam bleiben ſollte, das Verzeichniß der ihm ver⸗ weigerten Gebühren bei derſelben einzureichen, damit ſolches von dieſer beſcheinigt und dem Kreisamte zur Vollziehbarerklärung und Beitreibung vorgelegt wird. 0 a Bezüglich der übrigen Vorſchriften verweiſen wir auf die von dem Sekretär der Großh. Centralſtelle für die Gewerbe herausge⸗ gebene Zuſammenſtellung der das Schornſteinfegergewerbe betreffen⸗ welche ſie ordnungsmäßig wirklich gefegt haben und Bekanntmachung. Die Denkmalsenthuͤllungsfeier betreffend. Die Direktion der Main⸗ Neckar⸗Bahn, Die Königlich Preußiſche und Groß herzoglich Heſſiſche Eiſen⸗ bahn⸗Direktion Mainz haben auf Erſuchen des unter⸗ zeichneten Vorſtandes in dankens⸗ werther Weiſe die Anordnung getroffen, daß aus Anlaß der Feier der Enthüllung des Denk⸗ mals für den höchſtſeligen Groß⸗ herzog Ludwig IV. eine Fahr⸗ preisermäßigung allgemein in der Art gewährt werde, daß alle am 25. November d. J. auf heſſiſchen Stationen gelöſten einfachen Fahrkarten für Per⸗ ſonenzüge I. bis III. Claſſe zur freien Rückfahrt berechtigen. Für die Main⸗Neckar⸗Bahn iſt noch beſonders beſtimmt: 1. Das die freie Rückfahrt am gleichen Tage ſtattfinden muß; 1448 2. Daß bei Benützung von Schnellzügen Schnellzugs⸗ zuſchlagskarten je für Hin⸗ und Rückfahrt beſonders zu Betheiligung muß das Projekt 1447 5 uhr dafür auch der Rauchfang, ſoweit es nothwendig iſt, mitgekehrt a 0 Bewohnte Dachräume, wögen ſie ſich in Manſarden⸗Dächern Hofraithen im hieſigen Orte erforderlichen Buchſtabenſchilder, welche werden andurch erſucht, in kei⸗ 8 ö löſen ſind. Heppenheim, den 5. November 1898. Der Vorſtand des Landes⸗ Großh. Kreisamt Heppenheim. a 8 v. Graney. 6 Aus ſchuſſes. Bekanntmachung. Bekanntmachung. Die Anfertigung bezw. Lieferung der fur die Literirung der Die hieſigen Fuhrwerksbeſitzer aus Zink in einer Größe von 6 em herzuſtellen ſind, ſoll im Wege der Submiſſion vergeben werden. Diejenigen Perſonen, welche nun geneigt ſind, hierauf Submiſſionen einzureichen, werden erſucht ihre Angebote verſchloſſen und mit entſprechender Aufſicht verſehen ſowie unter Beiſchluß eines Muſters längſtens bis zum 28. d. Mts., Vormittags 9 Uhr bei uns einzureichen, woſelbſt auch die dies⸗ bezuͤglichen Bedingungen zur Einſicht offen liegen. Anzufertigen ſind folgende Buchſtaben: g Die Angebote haben im allgemeinen per 100 Stück und zwar ohne Berückſichtigung der einzelnen Buchſtaben zu geſchehen. Viernheim, den 19. November 1898. ö Großherzogliche 2 Viernheim. ützer. 1445 Bekanntmachung. Nächſten Montag, den 28. d. Mts., Vormittags 10 wird auf dem Rathhauſe dahier: 1. die große Allmend des Mich. Winkler 2., 2. Verſchiedene Grundſtücke der Mich. Bläß 1. Wwe. in Pacht an die Meiſtbietenden verſteigert. Viernheim, den 22. November 1898. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. 1446 Pfützer. 3 vorräthig in der Buchdruckerei dieſes Frachtbriefe wa verkaufen nem Falle mehr die alte Georg Franz Wwe. nach Mannheim oder Weinheim mitzunehmen. Es iſt im Gegentheil Pflicht eines Jeden, dieſelbe abzuweiſen und womöglich nach Hauſe zu verbringen 1449 Die Frau iſt altersſchwach, N a 950 Stück, b 800 Stück, o 480 Stück, ſodaß ihr leicht etwas zuſtoßen ö d 200 Stück, e 70 Stück, f 35 Stück, kann, und wird derjenige, der g 20 Stück, h 12 Stück, 1 6 Stück, ſie mitnimmt, für die daraus k 4 Stück, 1 4 Stück, m 3 Stück, entſtehenden Folgen und der ö n 1 Stück, 0 1 Stück, p 1 Stück, Gemeinde erwachſenen Koſten 4 1 Stück, r 1 Stück, 8 1 Stück. verantwortlich gemacht. Das Gleiche gilt auch für den Taubſtummen Kaspar Falter⸗ mann. Viernheim, den 22. Nov. 1898. Gr. Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Reife Milchſcheine hat zu Mich. Belz. Ronial-Geldlotterie. Hyptgew. M. 100000. Zieh. 28. Nov. b. 2. Dez. 16870 Geldgewinne Mk. 575000. Looſe à M. 3,30, Porto u. Liſte 25 Pf. extra bei L. F. Ohnacker in Darmſtadt. 1317 Kathreiners Kneipp-Malzkaffee wird trotz des jetzt ſo billigen gohnenkaffees immer mehr gekauft! Warum? Weil tauſende von Hausfrauen, die ihre Männer und Kinder geſund ſehen möchten, längſt erkannt haben, daß der„Kathreiner“ geſundheits fürdernd iſt, wührend eee N 5 Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Freitag, den 25. November 1898 1433 der allgemeine Amtstag bei dem unterzeichneten Gerichte ausfällt. Lorſch, den 15. November 1898. Groſfh. Amtsgericht Lorſch. Dr. Fiſcher. Oeschäfts-Eröffnung und Empfehlung. Mache der geehrten hieſigen Einwohnerſchaft hierdurch 3 die ergebene Anzeige, daß ich mit dem Heutigen mein Ge— Schuhmacher ſchäft als 0 bagier eröffnete 9 Mein Beſtreben iſt, alle in mein Fach einſchlagenden Arbeiten zur vollen Zufriedenheit auszuführen und bitte ich um geneigte Unterſtützung in meinem Unternehmen. Achtungsvoll Beter Schmitt, Sohn von Friedr. Schmitt, Feldſchütz. Liefere von heute ab: Saar⸗Oefen Fauköpf Ur. 4 Mark 7.50 dta. Mr. 5„ 9.—; ſowie alle anderen Oefen, fertige Ofenrohre und ſonſtige Eisenwaaren 2 euarm billig. 1430 David Sternheimer. 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Mehrere Jahre litt ich an Blutarmuth, heftigem einſeitigen Kopfweh u. Verdauungsſtörungen, verbunden mit Appetitloſigkeit u. Erbrechen. Ich fühlte mich oft zum Sterben erſchöpft, das Leben erſchien mir bald unerträglich. Al⸗ len Menſchen fiel meine ſchreckhafte Magerheit auf und Jeder hielt mich für ſchwindſüchtig. Der Arzt ſagte, wenn ich noch leben wolle, müſſe aber recht bald eine Wen⸗ dung zum Beſſeren eintreten. Nach ſo vielen nutzlos angewandten Arzneien ſandte mir Gott das ſchöne Heilmittel im natürlichen Lamſcheider Stahlbrunnen, Verwaltung der Emma⸗ Heilquelle in Boppard a. Rh., woher ich mir 15 Flaſchen ſchicken ließ. Schon nach dem Gebrauch von 4 Flaſchen(täglich eine) trat ein Gefühl des Beſſer⸗ werdens und ein Appetit ſonder⸗ gleichen ein, während mir von Tag zu Tag wohler wurde. Nachdem die 15 Flaſchen ver⸗ braucht, ſind auch die Magen⸗ beſchwerden und das Kopfweh vollſtändig beſeitigt; ich habe auch an Körpergewicht bedeutend zu⸗ genommen, freue mich wieder Hülfe zu finden iſt. 1167 Neckarvorſtadt, Lange Straße 20 beim Feſtplatz. Werl, den 10. Auguſt 1898. Maunheim P2, 14 Planken,. Hauptpoſt P 2, 14 1 HGroßes Lager in Herren⸗ u. Knaben⸗Kleider Anfertigung nach Maaß in anerkannt. ſolideſter und feinſter Ausführung in jeder Preislage. Specialitat: Anfertigung von Livreen für Diener, Kutscher etc. Hope Danſtſagung. Ya 1 meines Lebens, und meine herz. lichſte Dankbarkeit beſteht in der Veröffentlichung dieſer Zeilen, damit doch auch ähnlich Leidende erfahren, wo noch gründliche Ferdinande Koch. ö Siegfried Labandter. Bekanntmachung. Wie bekannt, ſind nach§ 6 des Ortsbauſtatuts für die Ge— meinde Viernheim vom 12. Januar 1896 die Hauseigenthümer verpflichtet, die Trottoirs ordnungsmäßig herzurichten und in einem guten gangbaren Zuſtande zu unterhalten. Es, ſind nun ſchon öfters Klagen darüber vorgebracht worden, daß dieſelben durch das Befahren mit Fuhrwerken, Handkarren und dergl. ſehr verdorben werden. Wir bringen hiermit wiederholt und ausdrücklich zur Kenntniß, daß das Fahren von Fuhrwerken, Handkarren, ſowie das Führen oder Treiben von Vieh auf den Trottoirs, Banketten und Fußwegen bei Strafe verboten iſt. Unſer Polizeiperſonal iſt beauftragt, Zuwiderhandlungen für die Folge unnachſichtlich zur Anzeige zu bringen, und dürfen wir wohl erwarten, daß Uebertretungen nicht mehr ſtattfinden Viernheim, den 18. November 1898. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. 1428 Pfützer. 1 93 — ⏑ ˙ Wohlfahrts-Looſe à 3.30 Mark (Ziehung 23. November) Weimar-Looſe à 1 Mk.(Ziehung 8.—14. Dezember) Haſſia-Looſe à 1 Mk.(Ziehung 20. und 21. Dezember) ſind zu haben in der Expedition dieſes Blattes. ufconverts für Magenleidende! 2 Allen denen, die ſich durch Erkältung oder Ueberladung des Magens, durch Genuß mangelhafter, ſchwer verdaulicher, zu heißer oder zu kalter Speiſen oder durch unregelmäßige Lebensweiſe ein Magenleiden, wie Magenkatarrh, Magenkrampf, Magenſchmerzen ſchwere Verdauung oder Verſchleimung zugezogen haben, ſei hiermit ein gutes Hausmittel empfohlen, deſſen vorzügliche heilſame Wirkungen ſchon ſeit vielen Jahren erprobt ſind. Es iſt dies das bekannte Verdauungs⸗ und Blutreinigungsmittel, der Hubert Ullrich'schen Kräuter-Wein Dieſer Kräuter⸗Wein iſt aus vorzüglichen, helikräftig be⸗ fundenen Kräutern mit gutem Wein bereitet, und ſtärkt und belebt den ganzen Verdauungsorganismus des Men⸗ ſchen ohne ein Abführmittel zu ſein. Kräuterwein beſeitigt alle Störungen in den Blutgefäßen, reinigt das Blut von allen verdorbenen krankmachenden Stoffen und wirkt fördernd auf die Neubildung geſunden Blutes. 5 Durch rechtzeitigen Gebrauch des Kräuter⸗Weines werden Magenübel meiſt ſchon im Keime erſtickt. Man ſollte alſo nicht ſäumen, ſein Anwendung allen anderen ſcharfen, ätzenden, Geſundheit zerſtörenden Mittelne vorzuziehen. Alle Symptome, wie KRopf⸗ ſchmerzen, Aufſtoßſen, Sodbrennen, Blähungen, Nebel- keit mit Erbrechen, die bei chroniſchen(veralteteten) Magen- leiden um ſo heftiger auftreten, werden oft nach einigen Mal trinken beſeitigt. und deren unangenehme Folgen, Stuhlverſtopfung ole enlennung n Koll ſchmerzen, Berzklopfen, gchlafloſigkeit, ſowie Blutanſtau⸗ ungen in Leber, Milz und Pfortaderſyſtem(Hämorrhoidal⸗ leiden) werden durch Kräuter⸗Wein raſch und gelind beſeitigt. Kräuter⸗Wein behebt jedwede Auverdaulichkeit, verleiht dem Verdauungsſyſtem einen Aufſchwung und entfernt durch einen leichten Stuhl alle untauglichen Stoffe aus dem Magen u. Gedärme, Hageres, bleiches Ausſehen, Blut⸗ mangel, Entkräftung ge dee Fe gelhafter Blutbildung und eines krankhaften Zuſtandes der Leber. Bei gänzlicher Appetit⸗ laſigkeit, unter nervöſer Abſpannung und Gemüthsver⸗ ſtimmung, ſowie häufigen Kopfſchmerzen, ſchlafloſen Nächten, ſiechen oft ſolche Kranken langſam dahin. Kräuter, Wein gibt der geſchwächten Lebenskraft einen friſchen Impuls. *Kräuter⸗Wein ſteigert den Appetit, befördert Verdauung und Ernährung, regt den Stoffwechſel kräftig an, beſchleunigt und verbeſſert die Blutbildung, beruhigt die erregten Nerven und ſchafft dem Kranke neue Kräfte und neues Leben. Zahlreiche Anerken⸗ nungen und Dankſchreiben beweiſen dies. Kräuter⸗Wein iſt zu haben in Flaſchen a 4 1,25 und 1,75 Viernheim, Käferthal, Lampertheim, Weinheim, Frankenthal, Ladenburg, Heppenheim, Rimbach, Lorſch, Mannheim, Oggersheim, Ludwigshafen, Neckarau, Worms, Bensheim, Heidelberg uſw. in den Apotheken. Auch verſendet die Firma Bubert Ullrich, Leipzig, Weſt⸗ ſtraße 82, 3 und mehr Flaſchen Kräuterwein zu Originalpreiſen nach allen Orten Deutſchlands porto- und kiſtefrei. D VVor Nachahmungen wird gewarnt! Man verlange ausdrücklich Hubert Ullrich'schen Kräuterwein. Mein Kräuterwein iſt kein Geheimmittel; ſeine Beſtandtheile ſind: Malagawein 450,0, Weinſprit 100,0, Glycerin 100,0, Roth⸗ wein 240,0, Ebereſchenſaft 150,0, Kirſchſaft 320,0, Fenchel, Anis, S amerik. Kraftwurzel, Enzianwurzel, Kalmuswurzel aa 10,0. 29 1 —