Erſcheint zweimal wöchentlich Mittwoch s und Samstags (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt). Bezugspreis: 30 Pfg. monatlich einſchl. Trägerlohn. Durch die Poſt Mk. 1.15 vierteljährlich. Viernhein Amtsblatt der Großh. Vürgermeiſterei Viernheim. Wirkſamſtes Juſertions-Organ. et Anzeiger Anzeigenpreis: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeile. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg. Reklamen: 25 Pfg. die Zgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Ar. 7. Samstag, den 26. Januar 1901. 11 England und Trans vaal. Aus Südafrika kommt die Nachricht, daß in der eng⸗ liſchen Armee die Beulenpeſt ausgebrochen ſei und furchtbare Verheerungen anrichte. Die Epidemie erklärt auch die zahl⸗ reichen Todesfälle, welche ſeit einiger Zeit zu verzeichnen find. Die engliſchen Bebörden verheimlichen die Nachricht, um die Rekrutirung der Peomanry und Polizeitruppen nicht zu verhindern, ſie iſt aber bekannt geworden durch einen Soldatenbrief aus Südafrika. Reuters Bureau bringt auch die Nachricht von einer Kampfesmeldung und zwar in folgender Depeſche aus Kim⸗ berley vom 21. Januar: Die Bedeckungsmannſchaft eines britiſchen Convoi hatten ein Gefecht in der Nähe von Bos⸗ hof. Der Feind wurde mit einem Verluſt von 15 Todten und Verwundeten zurückgeſchlagen. Die Engländer hatten drei leicht Verwundete. Zwei Kämpfer des Burenkrieges, der Kommandant Piet Steenkamp und deſſen Bruder, Feldkornet Jean Steen⸗ kamp, ſind aus Burgersdorp, Kapkolonie, in Berlin ange⸗ kommen und im Centralhotel abgeſtiegen. Die beiden Kap⸗ länder ſollen vom Afrikander⸗Ausſchuſſe mit einer Miſſion betraut ſein, die ſie einige Tage in Berlin feſthalten und ſodann in die übrigen Hauptflädte Deutſchlands führen wird. London, 24. Jan. Die Verluſtliſte vom vorgeſtrigen Tage über den ſüdafrikaniſchen Krieg umfaßt 4 Todte und 48 an Krankheit(Peſt?) Verſtorbene, darunter zwei Offiziere. London, 25. Jan. Aus Bloemfontein wird gemeldet: Die Klage gegen den Bürgermeiſter von Faureſmith wegen Verraths iſt zurückgezogen worden. Der Bürgermeiſter iſt vorläufig noch Kriegsgefangener. Wie aus Matjesfontein berichtet wird, ſind zwei Mit⸗ glieder der Sutherlander berittenen Polizei wegen Verraths vom dortigen Militärgericht zum Tode verurtheilt worden. Beide ſeien überführt und geſtändig, den Buren Mitthei⸗ lungen über die Bewegungen der engliſchen Truppen gemacht zu haben. Deutſchland. Berlin, 24. Jan. Der„Reichsanzeiger“ ſchreibt: Anläßlich des Todes der Königin Englands, mit dem die vielen fürſtlichen Familien durch den Heimgang der ehr⸗ würdigen Monarchin in tiefe Trauer verſetzt ſind, beklagt unſer Herrſcherhaus den Verluſt der erlauchten Großmutter des Kaiſers, die Mutter der Kaiſerin Friedrich. Die deutſche Nation ſchließt ſich der Trauer des britiſchen Reiches um die von ſeinem Volke wahrhaft geliebte Königin an, deren Name in der Geſchichte ihrer Staaten immer fortleben wird. Darmſtadt, 24. Jan. Der Beſuch des ruſſiſchen Kaiſerpaares bei dem Großherzogspaar auf Schloß Wolfs⸗ garten findet im September ſtatt. Vorher wird der Kaiſer von Rußland in Alger(Algerien) Aufenthalt nehmen. Cronberg, 23. Jan. Die Nachricht vom Tode der Königin traf hier bald nach 8 Uhr ein. Auf dem Schloſſe weilte bei der Kaiſerin Friedrich nur die Prinzeſſin Victoria. Berlin, 23. Jan. Kaiſerin Auguſte Victoria iſt geſtern Abend 10 Uhr nach Cronberg zur Kaiſerin Friedrich abge⸗ reiſt. Dieſelbe nahm die Nachricht von dem Tode ihrer Mutter tiefbewegt, doch mit Faſſung entgegen. Prinz und Prinzeſſin Heinrich von Preußen und das heſſiſche Prinzen⸗ paar erhielten die Trauerbotſchaft nach Frankfurt a. M. Kiel, 24. Jan. Das für die untergegangene„Gneiſe⸗ nau“ in Dienſt geſtellte Schulſchiff„Stein“ erlitt bei ſeiner erſten Probefahrt in der Außenföhrde Maſchinen⸗Havarie durch Warmlaufen der Kolbenlager. Der Maſchinenraum füllte ſich mit Dampf, ohne daß dadurch Schaden angerichtet wurde; als jedoch beim Ankerwerfen die Ankermaſchine ver⸗ ſagte, weil ſie auf dem todten Punkte ſtand, und ein Schiffs⸗ junge eingriff, um ſie in Bewegung zu ſetzen, ging dieſelbe plötzlich an und der Anker⸗Davit traf im Zurückſchlagen die Bedienungsleute. Der erſte Offizier, Kapitänleutnant Funke erlitt ſchwere Bruſt⸗ und Beinverletzungen Hauptmann Turke eine Kopfverletzung, dem Obermatroſen Satof wurden beide Schlüfſelbeine zertrümmert. Die für den 24. Januar in Ausſicht genommene Uebungsreiſe des Schiffes iſt infolge⸗ deſſen aufgeſchoben. Ausland. London, 23. Jan. Das amtliche Bulletin über das Ableben der Königin beſagt: Der Tod trat Nachmittags halb 7 Uhr ein. Nach dem Telegramm Balfour's an den Oberhofmeiſter Grafen Dombrok entſchlief die Königin ſanft. Der vor den Thoren des Osborne⸗Houſe harrenden Bevölkerung wurde die Todesnachricht 7,8 Uhr mitgetheilt. London, 23. Jan. Ueber die letzten Augenblicke der Königin Victoria drangen nur gelegentlich Einzelheiten an die Oeffentlichkeit. Eine Mauer ſtrengſter Verſchwiegenheit umgab Osborne. Die Monarchin hatte nur noch ſpärlich lichte Augenblicke. Schon am Samstag erhob ſie nur die Hend zum Zeichen, daß ſie die Familienmitglieder erkannte. Rührend war die Theilnahme der Bevölkerung von Cowes. Weit aus der Umgegend ſtrömten die Leule zuſammen. Die Königin verſchied während eines ruhigen Schlafes. Faſt alle Kinder und Enkelkinder umſtanden das Lager der Königin. Von dem kgl. Hauſe fehlten nur die Kaiſerin Friedrich, Prinz Chriſtian von Schleswig⸗Holſtein und der Herzog von Cambridge. London, 23. Jan. Dem Vernehmen nach treten beide Häuſer des Parlaments heute Nachmittag zuſammen. Der König kommt ſofort nach London, um vor dem Privyconncil den Eid anläßlich der Thronbeſteigung zu leiſten. Konſtantinopel, 24. Jan. Die Nachricht, daß in ganz Kleinaſien die Peſt herrſche, iſt unbegründet. Weder in Smyrna noch in Konſtantinopel iſt ein Peſtfall vorge⸗ kommen. Nah und Fern. „ Viernheim, 24. Jan. Am letzten Sonntag hielt der hieſige katholiſche Männerverein ſeinen Familien ⸗ abend ab. Der Saal des„Freiſchütz“ war bis auf den letzten Platz beſetzt. Nachdem der Präſident des Vereins, Herr Jöſt, die Anweſenden begrüßt und der kath. Kirchen⸗ chor ein ſchönes Begrüßungslied vorgetragen hatte, ergriff Herr Pfarrkurat Knebel aus Mannheim das Wort. Redner warf einen Rückblick auf das verfloſſene Jahrhundert, indem er an der Hand einiger geſchichtlichen Daten zeigte, daß ohne Chriſtus auf religlöſem, wiſſenſchaftlichem und politiſchem Gebiete nichts erreicht werden könnte und daß die von Chriſtus geſtiftete Kirche trotz der wüthenden Angriffe von Seiten einer kirchenfeindlichen Wiſſenſchaft und Politik nicht vernichtet werden konnte. Gar mancher Kirchenfeind habe „den Felſen Petri angerannt, ſich den Schädel eingerannt, aber die Kirche nicht umgerannt“. Nach einer kurzen Be⸗ trachtung der gegenwärtigen Verhältniſſe warf der Redner auch einen Blick in die Zukunft und ſagte, daß auch das kommende Jahrhundert vielleicht manchen ſchweren Kampf bringen werde. Aber im Vertrauen auf die Hülfe Jeſu Chriſti, der der Kirche ſeinen Beiſtand verheißen habe, könne man der Zukunft ruhig entgegengehen. Redner ſchloß ſeinen überaus lehrreichen Vortrag mit den Worten des hl. Paulus: „Chriſtus derſelbe geſtern heute und in Ewigkeit.“ Alsdann empfahl ein Herr aus Worms die Unterſtützung des neu⸗ gegründeten Centrumsblattes, der„Wormſer Nachrichten“, durch deren Gründung einem Bedürfniß der Katholiken unſerer Gegend abgeholfen worden ſei. Daran anſchlie ßend führte der Präſes des Vereins, Herr Kaplan Eich aus: Diejenigen Katholiken Viernheims, die das Bedürfnis hätten, ein täglich erſcheinendes Blatt zu leſen, ſollten auf die „Wormſer Nachrichten“ abonniren und den farbloſen und antikatholiſchen Blättern die Thüre weiſen. Den Schluß der Feier bildete ein Theaterſtück komiſchen Inhaltes, auf⸗ geführt von der Marianiſchen Jünglingsſodalität, und ein lebendes Bild, den hl. Vater darſtellend, wie er den Arbeitern die Arbeiterencyklika Rerum novarum überreicht. Mannheim, 24. Jan. Geſtern Nachmittag gegen 5 Uhr ſtürzte bei dem Abbruch der ehemaligen Hutchin⸗ ſon'ſchen Gummifabrik in 8 6 der 33 Jahre alte verhei⸗ rathete Maurer Georg Bümpopp von Oppau zwei Stock⸗ werk hoch herab und erlitt ſo ſchwere innere Verletzungen, daß er auf dem Transport nach dem Allgemeinen Kranken⸗ haus ſtarb. In der Darmſtädter Strafkammer⸗Sitzung vom 22. Jan. kam folgender weitere Kreiſe intreſſirender Fall zur Verhandlung: Der frühere Taglöhner und ſpätere Landwirth Adam Delp 2. von Hüttenfeld betreibt ſeit etwa 13 Jahren ein Milchgeſchäft. Er bezieht von verſchiedenen Leuten Voll⸗ milch, die er dann nach Mannheim weiter verkauft. Die⸗ ſelbe wurde immer als Vollmilch angenommen und bezahlt. Der Händler fuhr dabei ſehr gut, derſelbe erwarb Grund⸗ vermögen und lieh Geld aus. Eines Tages machte ihm aber der kontrollirende Schutzmann einen dicken Strich durch die Rechnung. Dieſem fiel die Farbe der Waare auf, daher entnahm er eine Probe und ſandte dieſe an das chemiſche Unterſuchungsamt ein. Hier wurde feſtgeſtellt, daß die Milch abgerahmt und durch Waſſerzuſatz ſo zubereitet worden war, daß dieſelbe den Vorſchriften der Mannheimer Milch⸗ verkaufsordnung in Betreff des ſpezifiſchen Gewichts entſprach. Staatsanwalt Schudt nahm ſich der Sache lebhaft an und ermittelte, daß Delp unter Hilfeleiſtung ſeines Sohnes Hermann und ſeiner Tochter Eva Margaretha die Fälſchung vornahm, letztere beſorgten alsdann den Verkauf der Waare. In der Vorunterſuchung waren Hermann und Eva Marga⸗ retha Delp vollſtändig geſtändig, alle Drei wurden wegen In den Stürmen des Lebens. Roman von Th. Schmidt. Nachdruck verboten. 34. Fortſetzung. „Erneſtine, ich ſinde keine Worte mehr, Ihnen zu ſagen, wie ſchuldbeladen ich mich fühle,“ begann er wieder.„Sie wiſſen ja, wie alles kam. Hätte mein College nur noch ein' ge Stunden, nur bis zu meiner Rückkehr gewartet, dann ſtänden Sie nicht hier, dann brauchte Ihr Vater da drinnen nicht ſeine unſchuldige Tochter zu vertheidigen. Erneſtine, hören Sie mich! Sie werden dieſes Haus rein und fleckenlos verlaſſen und ſoviel in meinen Kräften ſteht, werde ich für Sie eintreten und dafür ſorgen, daß kein Schatten auf Ihren Namen, Ihre Perſon fällt.“ Er ergriff ihre Hand und drückte ſie zärtlich gegen ſeine Bruſt. Aber ſie entzog ſie ihm ſchnell und ſank wie gebrochen auf die neben ihr ſtehende plumpe Bank. Ihr Taſchentuch vor das Geſicht drückend rief fie ſchluchzend: „Laſſen Sie mich— o laſſen Sie mich, es iſt alles ver⸗ geblich! Dieſe Schmach wäſcht nichts wieder ab, nichts, nichts! „Erneſtine!“ „Nichts! Nennen Sie mich nicht ſo, dazu haben Sie kein Recht! Ich bin entehrt! Morgen werden ſie mit Fingern auf mich zeigen.— Gehen Sie, thun Sie, als hätten Sie mich nie geſehen und geſprochen, ſonſt wird man auch mit Fingern auf Sie zeigen.“ „Erneſtine!“— ſeine Stimme klang weich und zärtlich. — Erneſtine, bei Gott, ſtänden wir Beide nicht hier, in dieſem nackten unfreundlichen Raume, ich würde Ihnen ſagen, daß ich doch wohl ein Recht darauf hätte, Sie bei Ihrem ſchönen mir ſo unendlich lieblich in die Ohren klingenden Namen zu nennen. Oder glauben Sie, daß ich Ihr Bild, Ihren Namen jetzt ver⸗ geſſen könnte, nachdem ich erſte ces ſo lange in meinem Herzen mit mir herumgetragen habe?“ Er trat auf fie zu, aller ſie ſprang auf und wich vor ihm zurück. 0 „Berühren Sie mich nicht! Ich bitte Sie dringend, ver⸗ laſſen Sie mich, ich werde mich, wenn es ſein muß, ſelbſt ver⸗ theidigen! Ich will nicht, daß Sie mir aus Mitleid die Frei⸗ heit verſchaffen, ich will büßen Sie aber ſollen meinetwegen N 113 nicht Ihr Anſehen und Ihre ganze Laufbahn aufs Spiel setzen.“ „Anſehen— Laufbahn!“ wiederholte er langſam.„Und Sie können glauben, daß ich wegen dieſer Dinge Sie in dieſer Stunde verleugnen könnte? Nein, Erneſtine, ob mit oder ohne Ihrer Genehmigung, ich werde heute an Ihrer und Ihres Vaters Seite bleiben und der Welt zeigen, wie ich über Sie denke. Gedulden Sie ſich nur, bitte, einige Minuten, ich muß zunächſt der Sache da drinnen ein Ende machen, das Weitere ergiebt ſich für mich ganz von ſelbſt.“ Er warf ſeinen Hut und Mantel auf die Bank und trat ſchnell in das Zimmer ſeines Collegen. Mit pochendem Herzen wartete Erneſtine auf den Ausgang dieſer ſchrecklichen Geſchichte. Würde der Aſſeſſor den als barſch und rückſichtslos verſchrieenen und im höchſten Grade miß⸗ trauiſchen Amtsrichter von ihrer Unſchuld überzeugen. Ihrem vom Gute zurückkehrenden Vater, dem ſie, entgegen ihrer ur⸗ ſprünglichen Abſicht des Verſchweigens, gleich nach des Aſſeſſors Fortgange alles erzählt hatte, war das offenbar in einem bereits reichlich eine Viertelſtunde dauernden Verhör nicht gelungen. Und als Minute um Minute verſtrich und er, der Vater, immer noch nicht wieder erſchien, da faßte ſie wilde Verzweiflung und die zuverſichtlichen Worte, mit denen der Aſſeſſor bei ihr am Nachmittage die Angſt vor einer gerichtlichen Unterſuchung gegen ſie zu verſcheuchen trachtete, erſchienen ihr gegenüber dieſer rigo⸗ roſen Maßnahme des Richters als bedeutungslos. Und noch Eins ſchmerzte ſie empfindlich: Von allen Männern hatte keiner einen ſo tiefen Eindruck auf ihr Herz gemacht als Thies, und er, gerade er, mußte derjenige ſein, der, nach dem Thäter des geheimnißvollen Mordes ſuchend, gegen ſie zuerſt Verdacht ſchöpfte, ihn hatte ſie dieſe ſchmachvolle Vorführung vor Gericht dieſe entſetzlichen Stunden an der Schwelle des Gefüngniſſes, dem Grabe ihres ehrlichen Namens und Rufes zu verdanken. Durfte er ſich da wundern, daß ſich ihr Herz ſoeben mit tiefer Bitterkeit gegen ihn füllte, daß ſie ihn nicht wieder zu ſehen wünſchte? Hätte ſie nicht die Ueberzeugung gehabt, daß er ſich bis zum letzten Augenblicke ſeiner Nachforſchungen über ihre Perſon in Unkenntniß befand, dann hätte ſie eben vor ihm aus⸗ geſpuckt und ihm zugeruſen:„Pfui! Iſt das deutſcher Männer Art?“ Jetzt war ſie ruhiger geworden, dieſe bitterſte Enttäuſchung in ihrem Leben war ihr erſpart geblieben. Er konnte nach ſeiner juriſtiſchen Auffaſſung wohl nicht anders handeln, wie er gehandelt hatte. Und ſie konnte ſich glücklich ſchätzen, daß ſie ihn in dieſem erſten heftigen Sturm ihres jungen Lebens als Freund zur Seite hatte. Mit dieſen Gedanken beſchäftigt ſchrak ſie plötzlich auf. Die Thür zu des Richters Zimmer wurde haſtig geöffnet, ihr Vater kam erhobenen Hauptes zurück. „Gott ſei Dank! Das Schreckliche iſt durch das recht⸗ zeitige Erſcheinen des zweiten jungen Richters abgewendet. Du biſt wieder frei, Du unglückliches Mädchen.“ Erneſtine fiel dem Vater um den Hals, zwei helle Freuden⸗ thränen fielen auf ſeine harten, rauhen Hände. Er hatte ihr, als ſie, von Angſt gefoltert, ihm nach der Rückkehr vom Gute die Unterredung mit dem Aſſeſſor erzählte, keine Vorwürfe ge⸗ macht und nicht wie früher oft mit Verſchickung zur Tante ihn Hannover gedroht. Er wußte, daß die kurze, oberflächliche Liebſchaft mit dem Gutsherrn von Vollrode ihr die Augen geöffnet und die Gefahr gezeigt hatte, die unerfahrenen jungen Mädchen droht, wenn ihr Kopf ſich mit hochfliegenden Plänen beſchäftigt und ſie der Eltern oder Erzieher Warnungen in den Wind ſchlagen. Sie war jetzt geſtraft genug, ſchelten und wettern hätte ſie ihm vielleicht entfremdet. Ruhige, liebevolle Behandlung that ihr Noth, denn ihr Gemüthszuſtand geſiel ihm in den letzten Wochen gar nicht. „Vergiebſt Du mir auch, Herzens vater? fragte Erneſtine, ihn mit ihren großen, dunklen Augen, welche die heißeſte Kindes⸗ liebe ausſtrahlen, anſehend. „Ich habe Dir längſt verziehen, mein Kind. Ich weiß, daß Du keiner ſchlechten That fähig biſt, und daß Du fortan in allem erſt Deinen Vater um Rath fragen wirſt, denn er will ja doch nur Dein Beſtes.“ „Ich danke Dir! Du ſollſt nie wieder über mich klagen. Komm, laß uns gehen, ich ängſtige mich in dieſem Hauſe.“ „Warte noch einen Augenblick. Der Herr Amtsrichter möchte Dir noch einige Worte der Entſchuldigung ſagen. Er hat ſich bei mir eben ſchon entſchuldigt. Der Aſſeſſor, auf den ich vorhin wirklich wüthend war, denn er hat mir heute Nach⸗ mittag theils mit Liſt, theils mit Einſchüchterung alles entlockt, was ich über Dich und den todten Reinhardt wußte, hat ſich ſoeben unſer aufs Wärmſte angenommen. Er ſagte auch, daß er Dich ſchon von Anſehen kenne, hätte er auch Deinen Namen ſchon früher gewußt, dann wäre alles anders gekommen. Er hat mir herzlich die Hand gedrückt und mich gebeten, ich möchte ihm verzeihen, er wolle alles auf ſich nehmen und uns für die ein behagliches Leben führte, während ſeine Frau und Kinder Betrugs und Verfehlung gegen das Nahrungsmittel⸗Geſetz angeklagt, legen ſich jedoch heute aufs Leugnen. Dieſelben wurden ſämmtlich überführt. Da die beiden Kinder zur Zeit der That noch nicht 18 Jahre alt waren, bewilligte das Gericht dieſen mildernde Umſtände und ſprach nur je 100 Mark Geldſtrafe gegen ſie aus, der Vater dagegen wurde zu ſechs Wochen Gefängniß ſowie 1000 Mark Geld⸗ ſtrafe verurtheilt. Alle drei nahmen die Strafen an. Ober⸗Abtſteinach, 23. Januar. Ein großes Schadenfeuer äſcherte vorgeſtern Morgen kurz vor 5 Uhr die ziemlich ausgedehnten Wohn⸗ und Oskonomiegebäude des Adam Haßlinger im nahen Siedelsbrunn voll ſtändig ein. Das Feuer entſtand in der Scheuer des angrenzenden Raſirers und Muſikers Joh. Chriſtoph Schmitt. Auch deſſen Nebengebäude wurden ein Raub der Flammen. Die ſofort zur Stelle geweſene Feuerwehr rettete drei nahe Anweſen, die in Folge der Windrichtung in großer Gefahr ſchwebten. Am Abend vorher brannte die wohlgefüllte Scheuer des Altbürgermeiſters Schmitt im nahen Flockenbach nieder. Franlfurt a. M., 23. Jan. Die Unterſchlagungen des verſtorbenen Rechtsanwalts Marx belaufen ſich auf ca. 400 000 Mk. Die Feſtſtellung der Geſammtſumme war um ſo ſchwieriger, als Marx, der ſich bekanntlich durch einen Sturz aus dem Fenſter ſelbſt ums Leben gebracht hat, vor⸗ her alle Akten und Bücher verbrannt hatte. Zur Auszahlung an die Gläubiger werden ungefähr 6 bis 8 pCt. kommen. Karlsruhe, 19. Jan. Ein gefährlicher Wechſel⸗ fälſcher und Betrüger ſtand geſtern in der Perſon des 33 Jahre alten Mechanikers Leonhard Rebhuhn aus Eberbach, zuletzt in Wiesloch wohnhaft, vor der hieſigen Strafkammer. Der geriebene Gauner fälſchte in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres eine Reihe von Wechſeln im Geſammt⸗ betrage von über 5000 Mk. auf hieſige, Mannheimer, Stutt⸗ garter und Untertürkheimer Firmen. Den engeriſchen Re⸗ cherchen der hieſigen Kriminalpolizei gelang es am 1. Nov., den Betrüger in Wiesloch ausfindig zu machen, wo er mit einer Kellnerin, die er in Heidelberg kennen gelernt hatte, in Kannſtatt darbten. Erwar ſchon früher von der Stuttgarter Strafkammer wegen Wechſelfälſchung mit 11 Monaten Gefängniß beſtraft; in Anbetracht deſſen erkannte das Karls⸗ ruher Gericht auf die exemplariſche Strafe von drei Jahren Zuchthaus. — Eine freche Betrügerei zu Ungunſten der Stadtkaſſe iſt in Karlsruhe zu Tage getreten. Der wegen betrügeriſchen Bankerotts verurteilte Jouwelier Louis Erb hatte im ſtädtiſchen Leihhaus für 35 000 Mk. Goldwaaren verſetzt und darauf ca. 25 000 Mk. in Baar erhalten. Dieſe Verſetzungen haben ſchon im Jahre 1897 begonnen und hal Erb, als der ſtädtiſche Taxator, die Sachen ſelbſt und zum Theil ſehr hoch eingeſchätzt; es ſind von ihm noch Waaren in höherem Betrag als oben feſtgeſtellt, verſetzt, wovon aber die Pfandbriefe nicht mehr aufzufinden ſind. Nicht nur die Gläubiger Erbs ſind geſchädigt, ſondern auch die ſtädtiſche Spar⸗ und Pfandleihkaſſe, die bei der Verſteigerung der zu hoch eingeſchätzten Waaren einen Ausfall von über 3000 Mk. erlitt und ihn nun bei der Konkursmaſſe anmeldete. Der Fall mahnt, ſchärfere Annahmebedingungen für Wertgegen⸗ ſtände bei der Leihhausordnung einzuführen. Wertheim, 24. Jan. Letzten Freitag Abend fand man auf dem Eiſenbabndamm unweit von hier den Leichnam des 12jährigen Gymnaſiaſten Eugen Sührer, Sohn des hieſigen Oberſchaffners Sührer. Der Kopf war abgetrennt und lag in der Nähe des Rumpfes. Während einerſeits an⸗ genommen wird, daß eine ihm zudiktirte Karzerſtrafe das Motiv der That ſei, vermuthet man andererſeits einen Unglücksfall. „ Waldamorbach, 19. Jan. Ein frecher Raub⸗ mordverſuch wurde am Mittwoch zwiſchen Hainſtadt und Waldamorbach auf den Milchfuhrmann Heinrich Hild verübt. Der Ueberfallene fährt täglich die Milch der Landwirthe von Dorndiel und Waldamorbach nach der Molkerei in Höchſt. An genanntem Abend hatte er von der Molkerei⸗ verwaltung Geld zur Ablieferung an Mlilchlieferanten em⸗ pfangen. In der Nähe des Hainſtädter Steinbruches ſprang plötzlich ein Mann an den Wagen. Mit den Worten:„Geld ——— ————— 5 her oder ich ſchieße dich todt“, zielte er mit einer Piſtole nach dem Fuhrmann. Dieſer wehrte ſich, ſuchte zu ent⸗ kommen und rief um Hilfe. Der Wegelagerer feuerte zwei Schüſſe, nach dem in Eile Dahinfahrenden. Ein Schuß ging fehl, ein anderer wurde durch das Bruchband des Ueberfallenen aufgefangen. Der Verdacht der That lenkt ſich auf ein übel beleumundetes Indivldium in Hainſtadt. Der Verdächtige hatte den Fuhrmann kurz vor der That gefragt, ob er noch einmal einkehre. Der Verdächtige wurde verhaftet. Straßburg, 24. Jan. Unter ganz eigenen Um⸗ ſtänden kam ein hieſiger Kaufmann zu 3 Monaten Gefängnis. Er vertrat eine Firma, die ihm ſeine Auslagen und Speſen immer erſt verguͤtete, wenn er Quittung darüber beigebracht hatte. Der Mann, ſelbſt nicht im Beſitze großer Geldmittel, kam nun, weil er ſeine Geſchäfte fortſetzen mußte, auf den unglückſeligen Einfall, fingirte Quittungen auszuſtellen und auf ſie als Belege geſtützt, Geld von der Firma zu verlan⸗ gen. Es konnte ihm nicht nachgewieſen werden, daß er ſich thatſächlich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verſchafft hatte, das konnte aber an der Thatſache der begangenen Urkundenfälſchung nichts ändern. In Anbetracht der Um⸗ ſtände lautete das Urteil auf 3 Monate Gefängniß. Kehl, 24. Jan. Durch die Gendarmerie Kork wurde ein 23 Jahre alter Burſche aus Willſtädt in das hieſige Amtsgefängniß eingeliefert. Unter der Vorgabe, ſich wärmen zu wollen, kam derſelbe in das Wohnzimmer einer dortigen Familie und verſuchte die allein anweſende Frau des Hauſes zu vergewaltigen, was ihm jedoch nicht gelang. Gießen, 24. Jan. Ein bedauerlicher Unglücksfall ereignete ſich vor einigen Tagen in Rodheim v. d. H. Ein gewiſſer K. brachte des Abends ein Mauſergewehr in die Wirthſchaft Rullmann, um es ſeinen Zechgenoſſen zu zeigen. In der Wirthſchaft lud er die Waffe mit einer Platzpatrone. Durch eine unvorſichtige Bewegung entlud ſich die Waffe und der Schuß ing mit dem Mündungsdeckel des Gewehrs in die Zimmerdecke. Trotz dieſes Unfalles wurde die Waffe, nachdem ſie zuvor nochmals mit einer Platzpatrone geladen war, in der Geſellſchaft zum Betrachten herumgereicht. Es fiel der zweite Schuß und ein junger Mann im Alter von 26 Jahren fiel, ins Auge getroffen, von ſeinem Sitze. Der ſofort hinzugezogene Arzt legte einen Nothverband an und befahl die ſofortige Ueberbringung in die hieſige Klinik. Dem Verletzten iſt hier das Auge herausgenommen worden. Der Thäter wird ſich für ſeine fahrläſſige Handlung dem⸗ nächſt vor Gericht verantworten müſſen. Köln, 21. Jan. Die Kriminalpolizei verhaftete einen hieſigen reichen Kaufmann auf dem Bahnhofe, welcher von einer Reiſe zurückgekehrt, gerade im Begriffe war, ſich nach Hauſe zu begeben. Es wurden bereits 14 ſchulpflichtige Kinder in der betreffenden Angelegenheit vernommen. Wei⸗ tere Verhaftungen ſtehen bevor. Düſſeldorf, 24. Jan. Der erſte Gehllfe des bekannten homöopath. Arztes Dr. Volbeding, Könnecke, der mit dieſem am 9. November 1896 auf der Anklagebank ſaß und zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt wurde, hat ſich in einem hieſigen Hotel erſchoſſen. Dr. Volbeding ſelbſt, der damals zu 4 Jahren 1 Monat Gefängniß verurtheilt wurde, wird, wie die„Barmer Zeitung“ ſchreibt, mit Ende dieſes Monats die hieſige Strafanſtalt verlaſſen. Berlin, 24. Jan. Die im Verlaufe des Sternberg⸗ Prozeſſes angeſtrengte Anklage gegen den Kommiſſar Thiel iſt dem Beſchuldigten jetzt zugeſtellt worden. Sie lautet auf Beſtechung im Amte und Verleitung zum Meineide. Die ganze Affaire dürfte ſich vor Gericht zu einer wenig umfang⸗ reichen Verhandlung geſtalten und in wenigen Stunden erledigt ſein, da nur fünf Zeugen geladen ſind. Stollhofen(A. Raſtatt), 19. Jan. Ein be⸗ klagenswerther Unglücksfall bat ſich geſtern Nachmittag hier ereignet. Anläßlich einer Hochzeitsfeier im Gaſthauſe zum „Lamm“ ſollte ein„Maten“ errichtet werden, bei deſſen Herbeiführen ein Kind überfahren wurde; dasſelbe iſt be⸗ reits todt, ein anderes wurde ſchwer verletzt. Gumbinnen, 24. Jan. Rittmeiſter von Kroſigk, vom 11. pommerſchen Dragonerregiment wurde vorgeſtern Nachmittag in der innerhalb des Kaſernements gelegenen Reitbahn von unbekannter Hand erſchoſſen; er war ſofort todt. Durch die eingeleitete Unterſuchung iſt bisher nichts über den Thäter ermittelt worden. Litterariſches. — Der Beſtattung des Generalfeldmarſchall Grafen Blumenthal auf dem Gute Krampfer ging eine impoſante Leichenfeier in Berlin voraus; ein glänzender Zug folgte dem Sarge, in dem die Uerreſte des greiſen Feldmarſchalls nach der Einweihung in der Garniſonkirche zur Bahn ge⸗ bracht wurden. Ein prächtiges, ſprechend ähnliches Bild des alten, bewährten Heerführers, mehrere große photo⸗ graphiſche Wiedergaben von der Leichenfeier und dem Trauerzuge enthält nebſt perſönlichen Erinnerungen Heinrichs von Poſchinger an den Dahingeſchiedenen dle neueſte(19.) Nummer der„Weiten Welt“, Von den literariſchen Beiträgen erwähnen wir einen Aufſatz aus der Feder des bekannten Kriminal⸗Kommiſſars Hans von Nanteuffels, der allerhand Aufſchlüſſe über die Kniffe und die verſchiedenen Methoden der Falſchſpieler giebt, ſowie einen intereſſanten Artikel„Deutſche Staatsmänner und Politiker“, zu dem W. Pape ſechszehn farbige Porträts, die ſich durch lebendige friſche Auffaſſung auszeichnen, gemalt hat. Zwei farbige Reproduktionen von Werken Günther Metzgers,— ein in Schnee gehülltes und vom Monde beſchienenes einſames Dorf, ſowie zwei aus dem Meere aufragende Felſeninſeln, geben dem Leſer einen guten Begriff von der Kunſt dieſes vielverſprechenden jungen Malers. Die einzelne Nummer der„Weiten Welt“(Union Deutſche Verlagsgeſellſchaft, Stuttgart, Berlin) iſt durch alle Buchhandlungen zum Preiſe von 25 Pfg. erhältlich. — Viernheim. Rudolf Rücker, e ee Weinheim a. d. B. Preisliſten u. Proben auf Verlangen. 0 1 975 1 Redaktion, Druck und Verlag von W. Bingener, 87* * f 50*& Guben Sfateuib, vun, Taradeplatt,) 1, 4 neben d. Pfizer el. ee, Sl,, eee Sola.— ie. CA D. rale ic. odaode. Feste Press. — Telephon 1562. Bekanntmachung. Die Stelle eines Waſenmeiſters ſowie eines Schweinehirten in hieſiger Gemeinde ſind nen zu beſetzen und wollen ſich Luſttragende innerhalb 10 Tagen bei unter⸗ zeichneter Stelle melden. Viernheim, den 22. Januar 1901. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. 79 Ortsgewerbeverein Viernheim. Wir geſtatten uns hiermit unſeren Mitgliedern und ſämmtlichen Gewerbetreibenden nochmals die Mittheilung zu machen, daß alle Meiſter, welche Lehrlinge ausbilden, dieſe der Handwerkskammer zu Darmſtadt unverzüglich anzumelden haben, auch wenn dieſelben bereits zwei Jahre oder länger ihrer Lehrzeit hinter ſich haben; auch muß die Anmeldung erfolgen, wenn der Sohn bei ſeinem Vater in der Lehre iſt. Der Vorſtand ausgeſtandene Angſt und den Schrecken volle Genugthuung verſchaffen.“ Erneſtine fügte ſich nur ungern. An der Entſchuldigung der beiden Gerichtsherren lag ihr wenig; ſie vermochte ſie für die ausgeſtandene Angſt und den Schimpf, den man ihr ange⸗ than, nicht zu entſchädigen. Sie hüllte ſich feſter in ihren Mantel, zog den dicken blauen Schleier tief vor ihr blaſſes, verweintes Geſicht und ließ ſich neben ihren Vater auf die Bank nieder. Nach etwa zehn Minuten öffnete ſich die Thür wieder und der Amtsrichter erſchien in derſelben, gefolgt von Thies, auf deſſen Geſicht ſich eine gewiſſe Spannung bemerkbar machte. Der ältere Richter ſtreckte Erneſtine, die ſich mit ihrem Vater erhoben hatte, die Hand entgegen. Seine Stimme klang etwas ſalbungsvoll und reſervirt. „Mein Fräulein, ich bedauere es tief, daß Sie durch die richterliche Anordnung zu dieſer ſpäten Tages ſtunde hier haben erſcheinen müſſen, um ſich in einer Sache zu verantworten, in die Sie durch die nichtswürdigen Machinationen des Gutsherrn von Vollrode und die ſich an deſſen Tod anknüpfenden Ereig⸗ niſſe mit hineingezogen worden ſind. Die Gründe für dieſe richterliche Maßnahme habe ich Ihrem Herrn Vater bereits kurz auseinandergeſetzt. Wir Richter ſind auch nur Menſchen, und alles was menſchlich iſt, unterliegt bekanntlich dem Irrthum. Wäre mein Herr College nur zwei Stunden früher in die Stadt zurückgekehrt, dann wäre Ihnen dieſe peinliche Vorführung er⸗ ſpart geblieben.“ Er drückte Erneſtine lebhaft die Hand. 8„Nochmals bitte ich Sie um Entſchuldigung— auch Sie, mein lieber Herr Hart, ich werde dafür ſorgen, daß das, wie ich höre, bereits in der Stadt verbreitete Gerücht Ihrer Ver⸗ haftung bald verſtummen wird.“ Heine verneigte ſich und wandte ſich an den Aſſeſſor.„Sie find wohl ſo gütig und geleiten Herr und Fräulein Hart nach unten. Sie werden dort, Herr Hart, noch eine angenehme Ueberraſchung erfahren. Möge dieſelbe Sie in etwas für Ihre Sorge um Ihre Tochter entſchädigen,“ ſagte er, wieder zu dieſem gewendet. Dann ging er ſchnell in ſein Arbeitszimmer urück. f Der Aſſeſſor, der ein Blatt Papier in der Hand hielt, griff nach ſeinem Mantel und Hut, dann ſchob er ſeinen Arm zutraulich unter denjenigen Harts und rief Erneſtine zu, die Bleiben Sie bei uns! Sie haben hier nichts mehr zu fürchten, als höchſtens noch einmal die Wiederholung meiner Bitte um Verzeihung, eine Bitte, die Ste mir vielleicht jetzt erfüllen wer⸗ den, wenn ich Ihnen ſage, daß gleichzeitig mit Ihnen noch Je⸗ mand dieſes Haus verläßt, der auch wie Sie unſchuldig unter dem Verdacht des vor Kurzem verübten Verbrechens gelitten hat, der aber durch meine Fürſprache ſoeben die Freiheit wieder erlangte— ich meine den jungen Freund Ihres Herrn Vaters.“ ⸗Wie, höre ich recht? Carl Reinhardt ſoll in Freiheit geſetzt werden?“ fiel Hart erfreut ein. „Es iſt ſo. Und der erſte Menſch, den der Bedauerns⸗ werthe wieder ſieht, ſoll Fräulein Erneſtine Hart ſein, deren Liebreiz und Tugenden er hier vor den Schranken des Gerichts laut geprieſen hat, während ſie ihn leider immer noch für ihren Gegner hielt. Ich denke, Sie werden mir auch dieſe Bitte er⸗ füllen, Fräulein, denn Niemand kann es beſſer mit Ihnen ge⸗ meint haben, als er. perr Reinhardt hat uns heute Morgen während eines Verhörs, das ſich vorzugsweiſe um Ihre Perſon drehte, ein ſo retzendes Bild von Ihnen und Ihrer Hänzlichkeit entworfen, in ſo bewegten Worten ſeinen Kummer darüber ge⸗ ſchildert, daß ſein Bruder ſeine unreine Hand nach der Tochter ſeines älteren, hochverehrten Freundes ausſtreckte, um ſie mit ſich in den Schmutz zu zerren, daß ſelbſt der nüchterne, fiſch⸗ blütige Amtsrichter ihm einen Blick höchſter Bewunderung ſchenkte. Wäre ich nicht ſchon längſt von ſeiner Unſchuld über⸗ zeugt geweſen, dann hätte mir dieſe ſchöne That allein dewieſen: dieſer Mann iſt kein Verbrecher, kein Brudermörder. Und nun kommen Sie! Reichen Sie, Fräulein, Carl Reinhardt heute als Erſte die Hand und beweiſen Sie ihm damit, daß Sie ihm jetzt vertrauen. Nichts angenehmeres könnte ihm widerfahren als das. Sie werden dem Aermſten als der Engel mit der Palme des Friedens und der Verſöhnung er⸗ ſcheinen und das mag ihm als eine gute Vorbedeutung für ſeinen Wiedereintritt in das bürgerliche Leben bedeuten und Ihre und Ihres Vaters Freundſchaft, die Freundſchaft zweier guter, edler Menſchen mögen ihm Muth und Kraft verleihen zu dem ſchweren Gange, den er noch deute Abend an das Sterbebett der gelebten Mutter thun muß.“ Auf des Aſſeſſors Antlitz lagerte bei dieſen Worten ein tiefer Eruſt, der auch auf den Gefichtern der beiden Anderen ſeinen Wiederſchein fand. 5 (Jortſetzung folgt.) bereits zur Thür geeilt war:„Bitte Fräulein, nicht ſo eilig. . — 2 U ne. 1 — 3 Für Geiſt und Herz. Mich dünkt, wer wahrhaft tugendhaft iſt, kann auch an Tugend glauben, und wer ewig daran zweifelt, hat ſie nie gekannt. Gewohnheit heißt die große Lenkerin des Lebens; daher ſollen wir uns auf alle Wetſe erſtreben, gute Gewohn⸗ heiten einzuimpfen. Mißtrauen iſt eine ſchlechte Rüſtung, die mehr hindern kann als ſchirmen. Ein Lot Vorbeugung iſt beſſer als ein Pfund Heilung. Die Unſchuld hat im Himmel einen Freund. Genüge Dir und bettle nicht Um Gunſt und eitles Brot Und tauche nie Dein Angeſicht Vor Großen in den Kot. Was wir dichten, was wir denken, Sind nur Keime künft'ger That, Tau von oben muß ſie tränken, Boden finden muß die Saat. Streu ſie aus und forſch nicht lange, Welchen Boden ſie geſucht: Iſt's ein fremder, ſei nicht bange, Bringt die Saat nur reiche Frucht. Wer ſeiner Zungen hat Gewalt, Der wird mit Ehren grau und alt. 6 Jeder wün It, lang zu leben, Niemand will alt werden. 0 8 2— 8 N 8 — 5. r Nur der A ſchrift ge Weich fühten trford Neha ind d eine h Steuer munge ktteile Rückſe fung! und he lenußte 22 (nit gleiter, henden laren D der War Quttun, l ein Ver len. Maßgche Ausführn Aguſt! zu bermer Di eine Ern ern zu Aurilung algenent wiſſe Gen G5 gemäß d 4 Pocher Miſſes bei hat, borz flu Entſchedu Imanzen Die unzuricher gültige Nr 3. 10 i uugſezt 1 0 fr! en und 0 ner it, it fartgeſetzt werden ſoll, Algen und muß enthalten: Wohnort des Steuerpflichtigen, Gattung der Waaren, Nachſtehende Verordnung bringen wir hiermit meinen Kenntniß und genauer Darnachachtung. Viernheim, den 24. Januar 1901. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. ützer. Uerordnung zur Ausführung des Geſetzes, die Befſtenerung des Gewerbeweſens im Umherziehen betreffend, vom 22. Dezember 1900. Vom 22. Dezember 1900. ERNST Lu d Waic von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Zur Ausführung des Geſetzes, die Beſteuerung des Gewerbebetriebs im Umherziehen betreffend, vom 22. Dezember 1900 haben Wir verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: 25 zur allge⸗ Die Anmeldung der nach den Tarifnummern III wandergewerbſteuerpflichtigen Gewerbe muß alljährlich vor Eröffnung des Betriebs bei dem für den Ort der Ausſtellung oder erſten inländiſchen Ausdehnung des Wandergewerbſcheins zuſtändigen Steuerkommiſſariat geſchehen. Wenn der Ausſtellungsort nicht im Inlande liegt und auch eine Ausdehnung des Wandergewerbſcheins nicht erforder⸗ lich iſt, ſo muß die Anmeldung bei dem für den Ort des Beginns des Betriebs im Großherzogthum zuſtändigen Steuer⸗ kommiſſariat erfolgen. Bei ſolchen Betriebsveränderungen im Laufe des Jahres, die nach Art. 7 des Geſetzes anzumelden ſind, hat die An⸗ meldung bei demjenigen Steuerkommiſſariat zu erfolgen, bei dem ſie nach den vorſtehenden Beſtimmungen ſtattzufinden hätte, wenn der geänderte Betrieb neu eröffnet würde. 2 8 2. Die Anmeldung ſoll in der Regel mündlich erfolgen. Nur wenn dem Steuerkommiſſariat die für die Bemeſſung der Abgabe maßgebenden Verhältniſſe genau bekannt ſind, iſt ſchriftliche Anmeldung zuläſſig. Bei der Anmeldung iſt Name, Wohnort und Staats⸗ angehörigkeit des Geſuchſtellers anzugeben, ferner die genaue Bezeichnung des Wandergewerbbetriebs, die Zahl der mitzu⸗ führenden Geſellſchaftsmitglieder oder Begleiter und, ſoweit erforderlich, alle ſonſtigen für die Steuerfeſtſetzung wichtigen Verhältniſſe wie Art, Größe und Rentabilität des Betriebs und dergl. Mit der Anmeldung iſt der Wandergewerbſchein oder eine beglaubigte Abſchriſt vorzulegen. 3 88. Die Feſtſetzung der Steuer erfolgt durch das zuſtändige Steuerkommiſſariat nach Vorſchrift des Tarifs, den Beſtim⸗ mungen des Geſetzes und den durch die Dienſtanweiſung zu erteilenden näheren Vorſchriften. Dabei iſt insbeſondere Rückſicht zu nehmen auf den räumlichen und zeitlichen Um⸗ fang des Gewerbebetriebs, ſeine mutmaßliche Einträglichkeit und bei Hauſirgewerben auf die zur Fortbewegung der Waaren benutzten Transportmittel. Die Wandergewerbſteuer iſt in vollen Markbeträgen (mit Weglaſſung von Pfennigen) anzuſetzen. Die für Be⸗ gleiter, Geſellſchaftsmitglieder und Hülfsperſonen hinzukom⸗ menden Zuſchläge ſind auf den nächſtliegenden durch 10 teil⸗ baren Betrag abzurunden. 5. Der durch das Steuerkommiſſariat feſigeſetzte Betrag der Wandergewerbeſteuer iſt ſofort zu bezahlen und hierüber Quittung zu erteilen. d 6. Ueber die Feſtſetzung und Entrichtung der Steuer iſt ein Vermerk in den Akten des Steuerkommiſſariats niederzu⸗ legen. Der bezahlte Betrag iſt in Stempelmarken nach Maßgabe der Verordnung vom 27. Dezember 1899 zur Ausführung des Geſetzes uͤber den Urkundenſtempel vom 12. Auguſt 1899 auf der über die Zahlung erteilten Quittung zu verwenden. 9 7. Die Befugnis, in einzelnen Fällen eine Befreiung oder eine Ermäßigung der Steuer unter die Sätze des Tarifs ein⸗ treten zu laſſen, wird auf das Miniſterium der Finanzen Abteilung für Steuerweſen übertragen. Ueber die Gewährung allgemeiner Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung für ge⸗ wiſſe Gewerbsarten trifft das Miniſterium ſelbſt Entſcheidung. 5 8 Geſuche um Rückerſtattung der Wandergewerbeſteuer gemäß Artikel 6 des Geſetzes ſind innerhalb einer Friſt von 4 Wochen nach Eintritt des das Geſuch begründenden Ereig⸗ niſſes bei dem Steuerkommiſſariat, das die Steuer feſtgeſetzt hat, vorzubringen, gegen deſſen Entſcheidung binnen der Aus⸗ ſchlußfriſt von 2 Wochen vom Tage der Bekanntgabe der Entſcheidung ab gerechnet Berufung an das Miniſterium der Finanzen Abteilung für Steuerweſen verfolgt werden kann. Die auf dieſe bei dem zuſtändigen Steuerkommiſſariat einzureichende Berufung ergehende Entſcheidung iſt eine end⸗ gültige.§ 9. Die Anmeldung eines Wanderlagers muß vor Beginn des Cichäftsbetriebs und, wenn der Betrieb über 7 Tage jedesmal vor Ablauf dieſer Friſt bei m für den Betriebsort zuſtändigen Steuerkommiſſariat er⸗ Name, Staatsangehörigkeit und Beginn und Dauer des Betriebs und Bezeichnung der Verkaufslokale. Iſt für den Betrieb ein Wandergewerbeſchein ausgeſtellt, ſo iſt dieſer bei der Anmeldung vorzulegen. Auf die Feſtſetzung, Erhebung und Kontrolirung der Abgabe finden die Beſtimmungen der 88 3—6 dieſer Ver⸗ ordnung ſinngemäße Anwendung. § 10. Das Geſetz, die Beſteuerung des Gewerbebetriebs im Umherziehem betreffend, vom 22. Dezember 1900 und dieſe Verordnung treten mit dem 1. Januar 1901 in Kraft. Unſer Miniſterium der Finanzen iſt mit der Ausführung dieſer Verordnung beauftragt. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und bei⸗ gedrückten Großherzoglichen Siegels. ö Darmſtadt, den 22. Dezember 1900. 97 (L. 8.) ERNST Lu DW. Rothe. Gnauth. enangel. 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Begrüßung; 2. Vortrag des Herrn Kaplan Eich; 3. theatraliſche und muſikaliſche Unterhaltung durch den Geſangverein„Liederkranz“; 4. Verlooſung. Die Mitglieder der chriſtl. Gewerkſchaft, ſowie alle Fabrikarbeiter mit ihrer Familie ſind höflichſt eingeladen und haben freien Eintritt. 97 Der Vorſtand. Gewerdberein Viernheim. Sonntag, den 27. Januar Nachmittags 3 Uhr 22 im Gaſthauſe„zum deutſchen Kaiſer“ findet unſere vierteljährliche General-Versammlung ſtatt.— Die Tagesordnung wird im Vereinslokale bekannt gegeben. 77 Um vollzähliges und pünktliches Erſcheinen bittet . der Vorſtand. Turn⸗ Geuoſerſan„Germania“. Sonntag, den 27. Januar, Nachmittags 1 Uhr, findet im Gaſthaus„zum Freiſchütz“ unſere diesjährige General-Verſammlung ſtatt, wozu alle Mitglieder freundlichſt eingeladen werden. 98 9 Handlung. Theile hierdurch ergebenſt mit, daß ich mein Lager bedeutend vergrößert habe und zu jeder Zeit folgende Waaren zu haben ſind: Cement, Gyps, Sackkalk, Thon⸗ platten, Thonrohr, Verputzrohr, Ofenkapſeln, Ofenplatten, Backofen⸗ platten und Steine, feuerfeſte Steine, Klebſandſteine, Klebſand, Falzziegel und Tuffſteine. 99 Ph. Bergmann 3. f W runkeukalle „Bruderſchaft I.“ Ubneral-Versammlung. Sonntag, den 27. Januar, Nachmittags 3 Uhr im Gaſthauſe„zum deutſchen Kaiſer“. Die Tagesordnung wird vorher bekannt gegeben. Qual. Fahnenträger und Begleiter wollen ſich ebenfalls in der Verſammlung anmelden. 100 Für den Vorſtand: M. 4 er 3. Turn⸗ Verein Diernheim. Am nächſten Mittwoch, den 30. Januar, findet im Gaſthaus„zum deutſchen Kaiſer“, Abends 8 Uhr eine außerordentl. General⸗Verſammlung ſtatt. Tages⸗ Ordnung: 1. Umänderung der Statuten; 2. Beſprechung über die Fahnenweihe; 3. Verſchiedenes. Die Mitglieder werden gebeten, der Wichtigkeit der Sache halber, ſich recht zahlreich einzufinden. 101 Der Vorſtand. III. Grossh. Hess. Landeslotterie Tooſe zur erſten Klaſſe Ziehung am 5. März empfiehlt unter diskreter und coulanter Bedienung. Amtliche Pläne werden koſtenlos abgegeben. 102 Die Verkaufsſtelle: M. Neuhäuſer 3. Zur gefl. Beachtung! Meiner werthen Kundſchaft zeige hierdurch ergebenſt an, daß ich von heute ab auch regelmäßig Kälber ſchlachte. Empfehle Ia. Kalbfleisch zum Tagespreis und halte mich bei Bedarf beſtens empfohlen. Achtungsvoll! Michael Adler 103 Metzgermeiſter— Lorſcherſtraße. Islän udiſch Moos Bonbons anerkannt gutes Mittel gegen Huſten und Heiſerkeit; ferner Aachener Printen, Vanillebretzelchen Colonial⸗Albert⸗Bisquit wieder friſch eingetroffen. 67 Carl Vaul Lenz —.———— 4 8 Stroh- und Holz- Versteigerung. Mittwoch, 30. Januar l. J. Nachmittags 1 Uhr verſteigert die Guts⸗Verwaltung Hüttenfeld ca. 400 Zentner Korn⸗, Weizen⸗ und Hafer⸗Stroh ſowie 60 Rm. kief. 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