bus. g 0 ſen 850 gramm: Ein heftiges Geſchützfeuer iſt in der Richtung auf Erſcheint zweimal wöchentli Mittwochs und Fam a g 5 (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt). Bezugspreis: 30 Pfg. monatlich einſchl. Trägerlohn. Durch die Poſt Mk 1.15 vierteljährlich. Viernheiner Aimtsblatt der Großh. Würgermeiſterei Viernheim. Wirkſamſtes Jnſertions-Organ. Anzeige Anzeigenpreis: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeile. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg. Reklamen: 25 Pfg. die Sgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Nabatt. Ar. 24. *——— Mittwoch, den 27. März 1901. — England und Trans vaal. Antwerpen, 23. März. Der Amſterdamer Korreſpondent des Blattes„Metropole“ verzeichnet das Gerücht, welches in angeblich gut informirten Kreiſen geht, daß General French von den Buren erſchoſſen(2) worden ſei. Der Ge⸗ neral ſoll vor einiger Zeit in Gefangenſchaft gerathen und unter ſeinem Ehrenwort, daß er ſich nicht mehr am Kampfe betheiligen werde, freigelaſſen worden ſein. Er ſoll indeß ſein Wort nicht gehalten haben. London, 28. März. Wie aus Cradock berichtet wird, ſollen die Buren neuerdings Spitzkop beſetzt haben.— In Ramakutzi verlautet, daß ſich Dewet auf 10 Tage nach dem Norden Transvaals begeben und ſeinen Truppen den Befehl 2 hat, bis zu ſeiner Rückk ihr jeden Kampf zu ver⸗ meiden. London, 28. März. Aus Maſern berichtet ein Tele⸗ Thabanchu vernommen worden. Die Buren, die ſich in dieſem Diſtrikt b/ finden, ſtehen unter dem Befehl des Kom⸗ mandanten Fourier. London, 28. März. Die Urſache des Scheiterns der Friedens⸗Verhandlungen mit Botha wird allgemein Sir Alfred Milner zur Laſt gelegt, welcher darauf beſtanden haben ſoll, die Amneſtie zu Gunſten der Kap⸗Buren abzu⸗ lehnen. Man ſtellt eine Wiederaufnahme der Verhandlungen auf einer den Buren günſtigen Baſis für die nächſte Zeit in Aus ſicht. Durban, 28. März. Die Engländer räumten die Garniſon Vrede und vereinigten ſich mit Truppen des Generals Campbell, der nach einem ſchweren Kampfe mit den Buren nach Standerton zurückkehrte. Campbell führt 200 Kranke und Verwundete mit ſich. Viele Buren⸗ abtheilungen befinden ſich in der Nähe von Standerton. (Brede liegt im Nordoſten des Orangefreiſtaats, ſüdlich vom Vaal und der Transvaalgrenze; Standerton liegt nördlicher, jenſeits des Vaals, im Süden Trans vaals an der Eiſenbahn Durban— Johannesburg— Prätoria. Die Engländer ſcheinen hier von den Buren hart und verluſtreich bedrängt worden zu ſein. D K.) — Aus Südafrika liegen heute mit Ausnahme einer Depeſche aus Durban, daß am Freitag 400 Buren einen Vorrathszug zerflörten und eine Menge Vorräthe erbeuteten, Kriegsmeldungen nicht vor; beide Seiten ſchelnen ſich einige Ruhe zu gönnen. Im engliſchen Unterhauſe hat Chamber⸗ lain die bereits mehrfach hervorgehobene Anſicht beſtätigt, daß die Engländer den Buren ein Friedensanerbieten gemacht haben. Er führte aus, es ſei kein ſpezieller Einwand gegen irgendwelche Bedingungen Kitcheners erhoben worden. Botha machte keine Gegenvorſchläge. Die einzige Information, welche die Regierung außer jener, die bereits veröffentlicht iſt, beſitze, ſei in einem Privattelegramm Kitcheners enthalten, welches meldet, daß Botha ſcharfe Stellung gegen Milner nahm. Man glaubt in engliſchen Regierungskreiſen, wie auf das Beſtimmteſte verſichert wird, gegenwärtig, daß die Friedens verhandlungen mit den Buren in kürzeſter Zeit wieder aufgenommen werden. Die Regierung werde, ſo heißt es, den Buren weitere Zugeſtändniſſe machen. 7. Jahren Die Ereigniſſe in China. London, 22. März. In einer geſtern im hieſigen Stadthauſe abgehaltenen Verſammlung erklärte der liberale Führer Lord Noſebery u. a. betr. der Lage in Tientſin; er habe die Ueberzeugung, daß zwei große Völker ſich nicht wegen einer Ausweichſtelle entzweien könnten. In der chineſiſchen Frage handle es ſich nicht um Annexion von Landgebieten, ſondern um die Entwickelung des Handels. Die Potitik Deutſchlanda, Frankreichs und der Vereinigten Staaten betr. China's ſei hauptſächlich eine Handelspolitik. Waſhington, 28. März. Die Unions regierung ſchlägt vor, China ſolle eine Pauſchalſumme von 200 000 000 Dollars (800 Mill. Mark) zahlen, wovon eine jede betheiligte Nation den achten Teil erhält. 2 oder 3 vor Peking vertretene Nationen ſeien zu einem Schadenerſatz nicht berechtigt. Deutſchland. Darmſtadt, 23. März. In der heutigen Sitzung der 2. Kammer gab der erſte Präſident eine Erklärung ab, worin er den gegen ihn aus Anlaß des in der Preſſe viel ⸗ fach erwähnten parlamentariſchen Abends gerichteten Angriff, insbeſondere die Behauptung, daß er die Mitglieder der ſozialdemokratiſchen Fraktion durch beſtimmte Zuſicherungen, insbeſondere diejenige der Unterlaſſung monarchiſcher oder höfiſcher Ovationen zur Theilnahme an der genannten Ver⸗ anſtaltung zu bewegen verſucht habe, als unwahr zurückweiſt. Die Führer der einzelnen Fraktionen gaben Erklärungen ab, worin ſie die Richtigkeit der Angabe des Präſidenten be⸗ ſtätigten und demſelben eine Vertrauenskundgebung bereiteten. Darmſtadt, 28. März. Die Zweite Kammer nahm ſoeben den Antrag des Abgeordneten Molthan und Genoſſen auf Erbauung einer Nebenbahn Mainz, über Finthen nach Elsheim, einſtimmig an. Nürnberg, 23. März. Vor der hieſigen Strafkammer kam heute zum zweiten Male die Klage auf Einziehung und Vernichtung der Graßmann'ſchen Broſchüre über die Moral⸗ theorie Liguori's zur Verhandlung, nachdem das erſte Urtheil wegen Formfehlers kaſſirt worden war. Die Strafkammer erkannte wiederum auf Einziehung und Vernichtung der im Befitze des Verfaſſers und der Buchhandlung befindlichen Exemplare der Broſchüre ſowie auf Vernichtung der Platten und Formen. Die ſehr ausführliche Begründung des Urtheils läuft darauf hinaus, daß die Schrift eine Verächtlich⸗ machung und Herabwürdigung der katholiſchen Kirche involviere. Ausland. Wien, 23. März. Das„Neue Wiener Tageblatt“ will wiſſen, die Einführung neuer Kanonen in Oeſterreich⸗ Ungarn ſei beſchloſſene Sache. Beſondere Verſuche würden gegenwärtig mit dem Typ des Geh. Baurathes Erhardt⸗ Düſſeldorf angeſtellt. Insgeſammt ſeien 140 Mill. Kronen für Neubeſchaffung von Geſchützen angeſetzt. Die erſte Rate, 35 Millionen, ſoll in der diesjährigen Tagung der Dele⸗ gationen gefordert werden. Jetersburg, 28. März. Bei der Unterſuchung gegen Karpewitſch, den Mörder des Miniſters Pogoljepew, wurde 5— — ̃ e — ᷑—— In den Stürmen des Lebens. Roman von T h. Schmidt. Nachdruck verboten. 50. Fortſetzung. Auch heute an einem warmen, ſonnigen Junitage, ver⸗ weilte Erneſtine dort, mit einer Näharbeit beſchäftigt. Zu ihren Füßen lag Luchs“, der Hund, und ſchnappte von Zeit zu Zeit nach einer Fliege, die ſich allzu keck auf ſeinen breiten Schädel niederzulaſſen krachtete. Im Walde ſangen die Vögel, ihre Lieblinge, von denen ſie im Winter viele durch Darreichung von Futter ſo zahm gemacht batte, daß ſie ihr auf den Futterkorb flogen, ſobald ſie nur auf dem Hofe in die Hände Haſchte. Aus der Richtung des Gutshofes erklang von den Wieſen um den großen Teich das rhytmiſche Tönen der gewetzten Senſen und aus dem offenen Küchenfenſter Fichens helle Stimme, die das bekannte Volkslied ſang: Wer lieben will, muß leiden, Ohne Leiden liebt man nicht; Sind das nicht ſüße Freuden, Wenn die Lieb von Beiden iſt? Wer Roſen will abbrechen, Der ſcheu die Dornen nicht, Wenn ſie gleich blutig ſtechen, Die Lieb' verwundet nicht. Erneſtine ſah von ihrer Arbeit auf, holte tief Athem und ſog die balſamiſchen Düfte, die ihr der ſanfte Wind von den friſch gemähten Wieſen zuführte, in langen Zügen ein.„Die Lieb' verwundet nicht,“ wiederholte ſte leiſe. Der unbekannte Volksdichter hatte wohl nie geliebt; dachte ſie.„Wer lieben will, muß leiden—“ 0 ja, damit traf der Dichter das Rechte, ſie hatte das Maß des Leides um ihrer Liebe willen voll aus⸗ zukoſten, denn die Schranke, die Hochmuth und Dünkel der Menſchen zwiſchen ſie aufgerichtet und die der Geliebte ſylelend leicht hinweg zu räumen glaubte, wie er ihr in ſeinem erſten Briefe aus der Fremde ſchrieb, ſie beſtand heute nach vielen Monaten noch und hatte an Größe und Stärke eher zu⸗ als abgenommen. Auf briefliche Auseinanderſetzungen mit ſeinen Eltern wolle Mox, wie er weiter ſchrieb, ſich nicht einlaſſen, er hoffe zu Pfingſten auf einige Tage zu ihnen reiſen zu können und dann werde er ihnen ſeine Sache vortragen und dieſe even⸗ tuell mit allem Nachdruck vertreten. Und geſtern überraſchte ſie eine Poſtkarte von ihm, auf der nichts weiter zu leſen ſtänd als:„Bin auf der Neiſe zu den Eltern. Das Ergebniß dieſer Reiſe theile ich Dir ſoſort mit. Muth!“ Danach hatte geſtern Abend wohl ſchon eine Ausſprache zwiſchen ihm und den Eltern ſtattgefunden, und es konnte jede ankommende Poſt einen Brief von ihm bringen. Obſchon ſie ſich keiner Hoffnung auf die Einwilligung der Eltern ihres Mox hingab, ſo wartete ſie doch mit Spannung auf eine Nach⸗ richt von ihm, denn dieſer Zuſtand war nicht länger zu ertragen. Wie leicht hatte ſie ſich damals eine Verzichtleiſtung auf ſeine Hand gedacht! Ihr Verſtand ſagte ihr ſo klar und log'ſch: Einer Liebe, einem Bündniß zweier Herzen, das ſich auf das Opfer jeder Selbſtändigkeit aufbaut, in dem der eine Theil nur als der nehmende, als der widerwillig geduldete betrachtet wird, der froh ſein kann, wenn er nicht mit Weringſchätzung angeſehen wird, dieſer Liebe zu entſagen, dieſes Bündniß abzulehnen, dürfte doch wogl nicht ſchwer fallen. Ach— wie anders lautete der Urtheilsſpruch des Herzens, ihres warmen empfindungs⸗ reichen Herzens, das von Logik und kühler Ueberlegung nichts wiſſen wollte. Noch vor einigen Tagen hatte ſie, zum hunderten Male wohl, vor dem Bilde der unglücklichen Tante in der Stube geſtanden, ſich im Geiſte an ihre Stelle gedacht und dem ſtürmiſch pochenden Herzen Schweigen geboten.„Es darf nicht ſein, denk an meine verlorene Jugend und an mein verlorenes Glück, verzichte!“ ſchien ihr eine Stimme, die Stimme jener Unglücklichen zuzurufen, und es dünkte ihr, als hätte die nüch⸗ terne Vernunft endlich über das heiß pulfirende erz den Sieg davongetragen. Aber kaum hatte ſie ſich weggewandt von dem Bilde und das ſangesluſtige Fichen da drinnen in der Küche ein Lied von Scheiden und Meiden von Liebe und Sterben an⸗ geſtimmt, als alle ihre Vorſätze wieder ins Wanken geriethen und ſie ſich aufſchluchzend geſtehen mußte: Ich kann ihn nicht vergeſſen, ich vermag ihm nicht zu ſagen: ich liebe Dich nicht; und ſollte es auch ſpäter mein Lebensglück koſten! Tief in Gedanken ſtarrt Erneſtine ins Leere, die blühende Umgebung, die ſchöne Welt ſcheint für ſie nicht vorhanden zu ſein; ſie merkt nicht, daß es Abend wird, ſie hört nicht den ſchluch⸗ zenden Geſang der Nachtigall in ihrer Nähe, ſie ſieht nicht die lieblichen Roſen, die von ihrem Platz aus ſich links und rechts neben dem Weg wie zwei lange buntfarbige Guirlanden bis ans Haus hinziehen; ihre Gedanken weilen bei ihm und ſeinen angeblich das Beſtehen einer großen Verſchwörung entdeckt. Geplant ſei ein Attentat auf den Zaren geweſen.(7) Waſhington, 23. März. General Mac Arthur meldet, daß ſich auf den Philippinen General Fullon mit den unter ſeinem Befehle ſtehenden Aufſtändiſchen ergeben habe. Damit iſt der Aufſtand auf Panay beedet. Nah und Fern. K Viernheim, 22. März. Ein hieſiger„Genoſſe“ bediente Ende Februar die Mannheimer„Volksſtimme“ mit gemeinen Verleumdungen über unſere Krankenſchweſtern und unſern Herrn Pfarrer. Wir forderten den„Ehrenmann“ auf, zum Beweiſe für ſeine Behauptungen die Namen der ungerecht behandelten Perſonen zu nennen. Weder der „Genoſſe“ noch die„Volksſtimme“ rührte ſich. Daraufhin ſchrieben wir: ſowohl der Correſpondent der„Vlksſt.“ wie das Sozialiſtenblatt handelten nach dem Grundſatz: Nur feſt drauf los gelogen, etwas bleibt immer hängen. Wir ſchrieben ferner:„Oeffentlich erklären wir dieſen„Genoſſen“ als einen niederträchtigen Lügner und Verleumder ſolange, als er ſeine Behauptungen nicht auch öffentlich beweiſt Wir wollen abwarten, ob die„Vlksſt.“ eine Berichtigung ihres Lügenartikels bringt oder nicht.“— Auf dieſe ſchweren Beſchuldigungen brachte die„Viksſt.“ am 20. d. M. folgen⸗ des Artikelchen: Auf die freche Anrempelung des Volksblattes betreffs unſeres Artikels über gewiſſe kirchliche Zuſtände in Viern⸗ heim erhalten wir nunmehr von unſerem dortigen Bericht⸗ erſtatter die Mittheilung, daß er ſeine Behauptungen in vollem Umfange aufrecht erhäll und den Ausdruck„ge⸗ meiner Lügen“ entſchieden zurückweiſt. Wir werden jedoch den Herren katholiſchen Geiſtlichen von Viernheim nicht den Gefallen erweiſen, Namen zu nennen, verweiſen ſie vielmehr auf den gerichtlichen Weg. Das iſt echte von der„Volksſtimme“ begüngſtigte Lausbubenmanier. Man wirft dem Andern ein paar Frech⸗ heiten ins Geſicht, ſpringt dann davon und ruft,„er ſoll mich verklagen“. Statt Rede und Antwort zu ſtahen, weiſt uns die„Vlksſt.“ an den„Kadi!“ Das iſt eine billige Ausrede, nachdem die„Vlksſt.“ weiß, daß die betr. Perſonen nicht klagen, denn ſonſt hätten ſie es ſofort gethan. Wäre die„Vlksſt.“ ein wahrheitsliebendes Blatt, dann müßte ſie zugeben, daß es ſich in dieſem Falle nicht darum handelt, den kath. Geiſtlichen von Viernheim„einen Gefallen zu erweiſen“, ſondern darum, öffentlich erhobene ſchwere Anklagen zu be⸗ weiſen, oder als Lügen und Verleumdungen zurückzunehmen. Beides iſt nicht geſchehen! Somit giebt der Viernheimer Genoſſe zu, daß er ein„niederträchtiger Lügner und Ver⸗ leumder iſt, und die„Volksſtimme“ ſchämt ſich ſolcher Mit⸗ arbeiter nicht, ſondern lügt kräftig mit ihnen, denn gegen die katholiſche Kirche und ihre Diener iſt kein Mittel zu ſchlecht. Z. Viernheim, 26. März. Wie unſern Leſern vielleicht noch erinnerlich fein dürfte, hat ſich der früher hier deſtandene und dann aufgelöſte Zitherverein ſeit einiger wieder neu konſtituirt, was von den Freunden des edlen Zitherſpiels ſicher mit Freuden begrüßt wurde. Die Leitung des techniſchen Theils des Vereins, welcher bereits über eine ganz ſtattliche Anzahl von Mitgliedern verfügt, wurde wie Eltern und eine Frage ſchwebt ihr auf den Lippen: Was wird der nächſte Brief bringen? Da plötzlich erhebt ſich Luchs, ſtreckt die Glieder und hält die Naſe einen Moment in die Luft, um gleich darauf den Weg entlang zu treten, denn am anderen Ende wird des Förſters breite, kraftvolle Geſtalt fichtbar. Erneſtine ſchreckt aus ihren Träumen auf und blickt erwartungsvoll auf den Vater, in deſſen Hand etwas glänzt. In dieſem Augenblick ertönen vom Dorfe die Kirchenglocken in feierlichem Geläut. Morgen iſt ja Pfingſten, das liebliche Feſt der Maien, das Feſt der Freude. Wie lieb und traut das klingt und durch die Lüfte rauſcht in dieſer idylliſchen Waldeinſamkeit. Auch Flichen ſcheint ſich der Stimmung und dem Zauber, der an dieſem herrlichen lauen Sommerabend das ſchmucke Focſthaus umgiebt nicht entziehen zu können, trotzdem ſie da drinnen eine der profanſten Arbeiten des Landmanns, das Zerſtampfen von heißen Kartoffela für die nichts weniger als ſauderen Rüſſelthiere verrichtet; hell klingts aus der kuiee e 3 ebers Jahr zur Zeit der Pfin en, Komm mit Maien ich zu— 1 Bringe Dir aus weiter Ferne Einen ſchönen Blumenſtrauß. Auch dieſes ſinnige Lied vermag die Starrheit Erneſtinens nicht zu verſcheuchen. Aber der Ausdruck in ihrem blaſſen Antlitz iſt doch ein anderer als der vorige. Ihr Blick und ihre Gedanken werden ganz von dem langſam näher kommenden Vater in Anſpruch genommen und plötzlich ſpringt ſie mit angſt⸗ voller Gebärde auf und eilt ihm die wenigen Schritte, die er noch bis zur Grotte zurückzulegen hat, entgegen, um ihn zu ſtützen,— eben 1 7 57 er g bedenklich. „Vater, was i ir? Biſt Du krank? Du ſie blaß und verſtört aus!“ feln dan „Laß— 10 Er wehrt die ihn zärtlich am Arm ergreifende Tochter unwirſch zurück und richtet ſich, die Zähne aufeinander bezenb, ſtraff auf um ſich gleich darauf unter dumpfem Stöhnen auf die 3 in 57 Grotte zu werfen. b „Da lies und ſiehe, welche heilloſe Folgen ſu l Kinderideen und Welberlaunen nich c Ae er nach 4110— 5 Heftig wirft er zwei Briefe auf den runden Steinti. dann ſeinen Hut auf die Bank und reißt danach die enge 1155 Uniform auf, denn da drinnen in der Bruſt ſcheint es ihm zu - N nnn r 1 ** auch früher wieder dem auf dieſem Gebiete ebenſo tüchtigen als bewährten Herrn Anton Winkenbach, Gaſtwirth„Zur Harmonie“, übertragen.— Wie wir vernehmen, beabſichtigt erwähnter Verein demnächſt zum erſtenmal durch ein größeres Concert an die Oeffentlichkeit zu treten, und wollen wir nicht verfehlen, die muſikliebenden Leſer ſchon heute auf dieſen ſo ſeltenen Kunſtgenuß aufmerkſam zu machen. » Viernheim, 27. März. Von größter Wichtigkeit ſind die am 1. April d. J. in Kraft tretenden Beſtimmungen der Reichsgewerbeordnung, welche die für das Lehrverhältniß im Handwerk maßgebenden Grundſätze enthalten. In Hand⸗ werksbetrieben iſt auf Grund der Gewerbeordnung,§ 120, fortan Jeder von der Lehrlingsanleitung ausgeſchloſſen, der noch nicht das 24. Lebensjahr vollendete, in dem Gewerbe oder in dem Zweige des Gewerbes, in dem die Anleitung der Lehrlinge erfolgen ſoll, nicht eine mindeſtens dreijährige Lehrzeit zurückgelegt und die Geſellenprüfung beſtanden hat oder 5 Jahre hindurch perſönlich das Handwerk ſelbſtſtändig ausgeübt hat bezw. als Werkmeiſter oder in ähnlicher Stellung thätig geweſen iſt. Wenn nun eine ordnungsmäßige Lehre und eine praktiſche Berufsthätigkeit Vorbedingungen des Lehrherrn ſind, ſo iſt eine weibliche Geſchäftsinhaberin Kraft des Geſetzes von dem Abſchluß eines Lehrvertrages im Handwerk ausgeſchloſſen. Doch darf auf Grund der Gewerbe⸗ ordnung§ 127 b die Wittwe des Lehrherrn die Ausbildung der in dem von ihr übernommenen Geſchäftsbetrieb vor⸗ handenen Lehrlinge vollenden, muß ſich hierzu aber eines geeigneten, ausdrücklich dazu beſtimmten Vertreters bedienen, welcher auch das Lehrzeugniß an ihrer Stelle auszuſtellen hat. Die Unterweiſung des Lehrling in einzelnen techniſchen Handgriffen und Fertigkeiten durch einen Geſellen fällt nicht unter dieſe ſtrengeren Vorſchriften. Wer mehrere Gewerbe in ſeinem Betriebe vereinigt, darf zwar in jedem derſelben und ſogar auch in verwandten(nach§ 129 a) Lehrlinge an⸗ nehmen, jedoch gleichfalls mit der Beſchränkung, daß er in dem von ihm nicht ſelbſterlernten einen geeigneten Vertreter mit deren Ausbildung betrauen muß. Der gemeinübliche Brauch, die Lehrlinge beliebigen Geſellen ſtets wechſelnd zu überweiſen, entſpricht nicht dem geſetzgeberiſchen Willen. Da fortan die ordnungsgemäße Lehre für das weitere Fort kommen des Lehrlings unabweis bare Vorbedingung bildet, ſo kann Jemand, der einen Lehrvertrag abſchließt, ohne als Lehrherr geeignet zu ſein oder die Lehrlingsanleitung nicht dem geſetzgeberiſchen Willen entſprechend bewirkt, auf Grund des Bürgerlichen Geſetzbuches, 3 823, zur Schadloshaltung ſpäter herangezogen werden, wenn der Lehrling in Folge deſſen zur Geſellenprüfung nicht verſtattet und in weiterer Folge von dem ſelbſtſtändigen Betriebe eines Handwerks ausgeſchloſſen werden ſollte. Aber auch der geſetzliche Ver treter des Lehrlings(Vater, Mutter, Vormund) iſt, worauf beſonders aufmerkſam gemacht ſei, haftbar für die demſelben zugefügten, auf ſein fahrläſſiges Außerachtlaſſen der geſetz⸗ lichen Vorſchriften zurückführbaren Nachtheile. Das Alles iſt beim Abſchluß des Lehrvertrages wohl zu berückſichtigen. — Hanbwerksmeiſter ſind berechtigt, ihre Lehrlinge zur Arbeit während der bei flottem Geſchäftsgange nöthigen Ueberſtunden zu zwingen. Weigert ſich der Lehrling aus eigenem Antriebe oder auf Geheiß ſeiner Eltern, Ueberſtun⸗ den zu machen, ſo iſt man wegen Ungehorſams des Lehr⸗ lings befugt, denſelben zu entlaſſen und Zahlung der ver⸗ eindarten Entſchädigung zu verlangen. Jeder human denkende Meiſter wird zwar ſeine Lehrlinge nicht über die übliche Arbeitszeit hinaus beſchäftigen, wenn der Seſchäftsdetrieb dies nicht unbedingt erfordert. — Vorſicht bei Annahme von Thaler⸗ ſtü cke n. Mit dem 31. März verlieren die ößerreichiſchen Vereinsthaler mit dem Doppeladler einerſeits und dem Bild⸗ niß des Kaiſers Franz Joſeph anderſeits ihre Umlaufsfähig⸗ keit in Deutſchland. Nach dem 81. März haben ſie nur noch einen Metallwerth von 1 Mk. 40 Pfg. — Geltungsdauer der zum Oſterfeſte ge⸗ löſten Rückfahrkarten. Zur Erleichterung des Oſter⸗ verkehrs wird auf den Preußiſch⸗Heſſiſchen Staatseiſenbahnen die Geltungsdauer der gewöhnlichen Rückfahrkarten von ſonſt kürzerer Geltungsdauer, welche am Dienſtag, den 26. März und an den nachfolgenden Tagen gelöſt werden, bis Dr— LLL kochen vor Grimm und Wuth über das was die beiden Brieſe enthalten. N„Nein, nicht den kleinen Brief zuerſt, ſondern den großen, mit dem amtlichen Siegel. Wenn Du den geleſen haſt, wird der andere für Dich wohl kein Intereſſe mehr haben,“ gebietet er barſch, als Erneſtine nach dem einen Briefe greift, der die wohlbekannten Schriftzüge des Aſſeſſors trägt. Zitternd vor Aufregung kommt Erneſtine dem Befehl des Vaters nach. Was kann der Brief nur enthalten, daß ein Mann wie ihr Vater, den ſonſt nicht leicht etwas aus der Faſſung zu bringen vermag, ſich darüber ſo furchtbar aufregen konnte? Sie entfaltet das geöffnete Schreiben mit angſtvoller Gebärde und lieſt, und die Buchſtaben der glatten ſauberen Currentſchrift wirbeln vor ihren Augen bald derartig durch⸗ einander, daß ſie nicht weiter leſen kann. Ihr bleiches Antlitz dem Vater zuwendend, der die Arme auf die Kniee geſtützt und den Kopf zwiſchen die Hände ge⸗ klemmt, vor ſich hinſtarrt, ruft ſie ſchmerzlich bewegt:„O Vater— mein armer, guter Vater, uns will man von hier vertreiben? Du ſollſt auf Deine alten Tage noch nach einer wildfremden Gegend verſetzt werden? „So ſteht's da drin!“ Ueber Erneſtine kommt jetzt eine ſeltſame Ruhe. „Daß wird nimmermehr geſchehen und wenn ich bis zum Kaiſer gehen und vor ihm auf den Knieen um ſeine Gnade flehen müßte.“ Hart ſchüttelt das graue Haupt.„Wird viel nützen! Sieh Dir nur die Unterſchrift an, dann wirſt Du wiſſen, wem ich dieſe Verſetzung zu verdanken habe. Die Gründe, die man ins Treffen führt, nämlich die uns compromittirenden Ereigniſſe der letzten Zeit, ſind ſo klar und überzeugend, der Ton ſo— ſo wohlwollend und fürſorglich, daß ich mich eigentlich für die Verſetzung noch zu bedanken hätte, ſpricht Hart mit bitterer Ironie. Erneſtine hat inzwiſchen die ſteifen unleſerlichen Buch⸗ ſtaben entz ffert; es war der Name des Vaters ihres Mex. Exſchreckt läßt ſie die Hand mit dem Schreiben ſinken und ſieht auf den Vater. „Nun— das genügt wohl, Dir jede Illuſion zu rauben?“ frägt der Förſter.„Der Aſſeſſor hat zweifellos geſtern mit ſeinen Eltern über Dich und mich geſprochen, und die Zu⸗ muthung, Dich als ihre Tochter anzuerkennen hat den Herrn Ober⸗Regierungsrath derartig in Harniſch geb cacht, daß er ſich hin⸗ einſchließlich Freitag, den 19. April verlängert. Die Rück⸗ fahrt muß ſpäteſtens am 19. April d. J. bis um 12 Uhr Mitternacht angetreten und darf nach Ablauf dieſes Tages nicht mehr unterbrochen werden. Käferthal, 28. März. In Folge einer durch den Schuh zugezogenen Verletzung am Fuße büßte der 9 Jahre alte Volksſchüler Georg Stephan ſein Leben ein. Die anſcheinend ganz unbedeutende Verletzung wurde von dem Jungen nicht beachtet, bis heftige Schmerzen ſich ein⸗ ſtellten. Der hinzugezogene Arzt ſtellte eine ziemlich ſlark vorgeſchrittene Blutvergiftung feſt und ordnete die ſofortige Verbringung in das allgemeine Krankenhaus in Mannheim an, woſelbſt der Knabe ſchon am dritten Tage ſeinen furcht⸗ baren Schmerzen erlag. Mannheim, 23. März. Selbſtmordverſuch verübte vorgeſtern Nacht ein 20jähriger Kaufmann von hier dadurch, daß er auf einem Lagerplatz in der Werftſtraße ſich mit einem Revolver einen Schuß in die linke Bruſtſeite beibrachte. Der Verletzte wurde zunächſt auf die Wache des 5. Poligei⸗ reviers und von dort nach Anlegung eines Nothverbandes in das allg. Krankenhaus verbracht. Motiv der That iſt unbekannt. Heidelberg, 23. März. Sin 2½ Jahre altes Kind des in Neuenheim wohnenden Eiſenbahnſchaffners Wagenblaß riß am 18. dſs. einen Eimer mit kochendem Waſſer um, wobei ſich das Kind lt.„H. Ztg.“ derartig ver⸗ brühte, daß es in der Luiſenheilanſtalt, wohin es verbracht wurde, ſtarb. Worms, 25. März. Spatzenjagd. In dem benach⸗ barten Hofheim iſt jeder Bürger verpflichtet, 5 Spatzen zu fangen oder 50 Pfg. Strafe in die Gemeindekaſſe zu zahlen. In einem„Eingeſandt“ in der„Wormſer Zeitung“ beklagen ſich nun mehrere Fabrikarbeiter darüber, daß die Bauern, die gegenwärtig wenig zu thun haben, den ganzen Tag mit der Flinte„umanands“ ſchießen und dadurch die piepſenden Srauthiere„vergelſchtern“, ſo daß die Fabrikarbeiter, wenn ſie Abends nach Hauſe kommen, von den ſo ſehr„geſuchten“ Spatzen nichts mehr zu ſehen bekommen, geſchweige denn einen fangen können. Frankenthal, 23. März. Die Pfälz. Eiſenbahn iſt vor der Zivilkammer 1 des kgl. Landgerichts Frankenthal verurtheilt worden, dem bei dem Rohrbacher Eiſenbahnun⸗ fall beſchädigten Dr. Enteneuer einen einmaligen Betrag von 100 000 Mk., weiter eine jährliche Rente von 20 000 Mk. und drittens einen weiteren Betrag von ca. 3000 Mk. für die Koſten zu bezahlen. Dieſes Urtheil wurde zugleich auch für vorläufig vollſtreckbar erklärt. Das hatte zur Folge, daß geſtern Mittag der Anwalt des Klägers mit dem Ge⸗ richtsvollzieher in Ludwigshafen erſchien und kurzer Hand auf der Hauptkaſſe 75000 Mk. in Gold pfänden ließ, das in wohl verwahrten Säcken forttransportiert wurden und heute ſchon glücklich in die Hände des Klägers, Dr. Enteneuer, gelangt ſein dürfte. Selbſtverfländlich hat die Pfälziſche Bahn verzweifelte Anſtrengungen gemacht, um dieſe Pfändung hintanzuhalten. Natürlich gelang das nicht, denn Gott ſei Dank iſt die in der Pfalz ſonſt ſehr einflußreiche Direktion doch nicht mächtig genug, die Vollſtreckbarkeit eines gericht ⸗ lichen Urtheils hintanzuhalten. Auch ſie muß ſich der Au⸗ torität des Gerichts fügen. Und das von Rechts wegen. Daß nur 75000 Mk. gepfändet wurden, hat ſeinen Grund darin, daß 40000 Mk. aus der Urtheilsſumme ſofort den Gläubigern des Klägers überwieſen worden find. Die Pfändung bei der Hauptkaſſe der Pfälz. Eiſenbahn ging natürlich nicht unbemerkt vor ſich, und man kann ſich die die Genugthuung des Publikums, welches von dem Vorgang unterrichtet war, denken, als es die wohlgeſpickten Goldſäcke unter dem wachſamen Auge des Gerichtsvollziehers fort⸗ transportieren ſah. An der Hauptkaſſe der Pfälziſchen Bahn gab es natürlich ein recht ſaures Geſicht, aber einzelne Unterbeamte vermochten ſelbſt in Anweſenheit ihrer hohen Vorgeſetzten das höhniſche Lächeln nicht zu unterdrücken, als der Gerichtsvollzieher mit ſeiner werthvollen Beute von dannen zog und die Herren Kaſſierer vis-à-vis de rien ſtanden. Bickenbach, 23. März. Am Dienſtag Abend kehrte der im Jahre 1897 nach Transvaal ausgewanderte Fried- rich Hennemann nach faſt vierjähriger Anweſenheit dortſelbſt, wo er als Verwalter in einer Cementfabrik thätig geweſen, mit Familie in ſeine Heimath zurück. Er verſicherte, in Folge der bekannten Zuſtände in Transvaal ſei es nicht mehr möglich, dort zu verbleiben. Ein begeiſterter Empfang wurde unſerem Mitbürger bei ſeiner Ankunft zu Theil. Seine Ausſagen über die traurigen Zuſtände dieſes Landes zur gegenwärtigen Zeit decken ſich mit den bekannten Be⸗ richten. Darmſtadt, 23. März. Geſtern wurde die von der Invaliditäts⸗ und Altersverſicherungsanſtalt für das Großherzogthum Heſſen bei Sandbach im Odenwald errichtete Heilanſtalt für Lungenkranke, welche den Namen Eenſt⸗Lud⸗ wig⸗Stiftung erhält, in Gegenwart des Präfidenten des Reichsverſicherungsamtes Gaebel und Vertreter der heſſiſchen Regierung feierlich eingeweiht. Vom ſüdlichen Oden wald, 25. März. Un⸗ recht Gut gedeihet nicht— und wer andern eine Grube gräbt, fällt ſelbſt hinein.— Kürzlich ſchlachteten zwei Metz gerburſchen aus einem Landſtädtchen einem Bauer auf dem Land ein Rind. Die Hant von letzterem, die ſie mitnehmen wollten, benützten ſie als Packhülle eines zu unrecht erworbenen Stückes Fleiſch. Dieſe Handlung hatte einer bemerkt, der den zweien den Spaß verderben wollte und das Stück Fleiſch durch einen richtigen Stein erſetzte, der auch mit der Haut gewogen wurde. Recht ſo, denkt der Leſer! Doch fällt nun aber der Dritte auch noch herein und die zwei geprellten Metzgerburſchen zum zweiten Mal; denn obiges Stückchen wurde von jenem Dritten im Wirthshaus erzählt, wo auch ein Diner des Geſetzes mit zuhörte, der aus dem ganzen „Ulk“„eruſt“ machen wird.! Genſing en, 23. März. Mit dem beutigen Tage ſchloß eine lange Zeitperiode von vollen 100 Jahren ab, während welcher in der Gemeinde Genſingen im Kreiſe Bingen das Bürgermeiſteramt ununterbrochen ein und der⸗ ſelben Familie Lorty(Großvater, Vater und Sohn) über⸗ tragen, und in ein und demſelben Hauſe ſeßhaft iſt. Ge⸗ wiß ein im Großherzogthum Heſſen vielleicht einzig daſtehen⸗ der Fall. Karlsruhe, 23. März. Die im vorigen Jahr verkrachte Trankenkaſſe„Hilfe“, der etwa 50 000 Mitglieder, darunter ſehr viele aus Baden, angehören, vert heilt für die nicht vorberechtigten Forderungen eine Dividende von ſage und ſchreibe 1 Prozent. Münſter bei Dieburg, 23. Marz. In hieſiger Ge⸗ meinde iſt unter den Hühnern eine ſchlimme Seuche, die ſogenannte Hühnerpeſt ausgebrochen. Die mörderiſche Krank⸗ beit überfällt raſch und unvermittelt dis Thiere und rafft ſie maſſenhaft hinweg. Bis jetzt ſind ſchon 400 Stück der⸗ ſelben zum Opfer gefallen, eine empfiadliche und ärgerliche Sache für die Leute, die nun endlich nach langer Friſt wieder einigen Nutzen von ihren Hühnern erhofften. Lahr, 23. März. Auf traurige Weiſe verunglückt iſt am Montag ein aus Dinglingen ſtammender Knecht des Lahrer Brauhauſes. Auf der Fahrt nach Ettenheim begriffen und faſt ſchon am Ziel fiel er vom Wagen und gerieth unter die Räder. Ein Nad ging ihm über die Bruſt. Er wurde nach Ettenheim ins Krankenhaus gebracht, wo er ſeinen ſchweren Verletzungen erlegen iſt. Triberg, 23. März. Von einem elgenartigen Häftlingshumor wird berichtet. Zwei Häftlinge aus Singen waren von hier aus dem hieſigen Gefängniß ausgebrochen. Dem Gefängnißwärter ſandten ſie zum Troſt eine vergnügte Anſichtspoſtkarte. Konſtanz, 23. März. Der ſeit einiger Zeit in einer hieſigen Nervenanſtalt untergebrachte Konſul Teſcher aus Hamburg wurde jetzt als Leiche aus dem See gezogen. — Ein Schweizer, Namens Winkler, der ſich fur einen mehrfachen Millionär ausgab und angeblich hier ein Elek⸗ trizitätswerk errichten wollte, wurde wegen Schwindeleien verhaftet. Der„Millionär“ beſaß gerade noch 7 Reichs⸗ pfennige. Saarbrücken, 23. März. Im Sinne des ver⸗ ſtorbenen Freiherrn von Stumm, der beabſichtigte, anläßlich des demnächſt ſtattfindenden 100jährigen Familienbeſitzes der Neunkirchener Eiſenwerke eine Stiftung zur dauerndern einzudrängen, meine Verſetzung nach einer der troſtloſeſten Ge⸗ genden der Provinz verfügte. Stehſt Du nun endlich ein, was Deine Ettelkeit und Dein Ungehorſam gegen mich an⸗ gerichtet hat?“ Erneſtine ſeufzt. Genau ſo wie ihr Vater ſagte, dachte auch ſie. Ja, ſie war an allem Schuld. „Und ſchon zum erſten Juli ſollſt du fort— das ſind ja nur noch vier Wochen. O Gott wie ſchrecklich!“ Sie ſank vor ibrem Vater auf die Kutee und ſtreckte ihm ihre Hände hin. „Vater, verzeihe mir, daß du um meinetwegen ſo viel Kummer zu erdulden haſt.“ „Daran hätteſt Du früher denken ſollen, deine Reue kommt zu ſpät. Auch hier haſt Du wieder gegen meinen Willen ge⸗ handelt.“ Er nahm den zweiten Brief und warf ihn wüthend zur Erde.„Mir gelobſt Du, keinerlei Annäherungsverſuche des Aſſeſſors zu unterſtützen und hinter meinem Rücken ſchriebſt Du ihm Liebesbriefe. Iſt das Gehorſam? Nennſt Du das Wort halten?— Heuchelei iſt's! Grobe Mißachtung meiner Wünſche! Steh auf, ich habe es ſatt, von Dir hintergangen zu werden.“ Hart erhob fich, ſeine Augen blitzten zornig, aber Erneſtine um⸗ kHammerte ſeine Kniee. „O Gott, Vater, ſag nicht ſolche Worte, ich bin ja in dieſem Falle unſchuldig!“ „Unſchuldig! Ha! Wer iſt denn an all' dieſen heilloſen Geſchichten ſchuld, von denen die ganze Welt ſpricht? Ich vielleicht?“ „Nein— nein, gewiß nicht! Höre mich doch nur an!“ „Ach was— ich habe Dir lange genng geglaubt und an Dir meine innigſte Liebe verſchwendet. Du haſt mich zum Dank dafür hintergangen. Am Beſten iſt, man ſchießt ſich eine Kugel durch den Kopf, dann iſt an allen Kummer und alle Sorge los.“ Er ſtieß ſie rauh von ſich, ſo daß ſie taumelte und mit dem Kopfe an den Rand der ſteinernen Tiſchplatte ſchlug und infolge der heftigen Erſchütterung wie leblos niederfiel. Damit ſchien aber auch der Zorn Hardts verraucht. Der Blick, mit dem ſein unglückliches Kind ihm ſoeben als es nach dem harten Aufſchlagen auf den ſcharfen Tiſchrand zur Erde ſan?, anſtarrte, hätte das Herz jedes Menſchen, auch des roheſten, getroffen und ſein Mitleid wach gerufen. Es war kein zürnen⸗ der, vorwurfsvoller Blick, es lag in ihm etwas Seltſames, Unbeſchreibliches und hätte man dafür die Ausdrücke: ſtille ſetzte und als Antwort auf die Anmaßung, uns in ſeine Familie Duldung, innige Kindesliebe, ſchmerzliches Betroffenſein und bittere Enttäuſchung wählen wollen— ſie würden die Em⸗ pfindungen, die ſich in den weit geöffneten ſchreckensſtarren Augen abſpiegelten, längſt nicht erſchöpfend bezeichnet haben. (Fortſetzung folgt.) Verſichere! Haſt Du ein Haus mit Stall und Scheuer, Gefüllt mit reichem Ernteſegen, Mit allem, was Dir lieb und theuer, Such's zu bewahren allerwegen: Geh und verſichere! Denk' nicht, die eig'ne Vorſicht ſchütze Dich gegen jeden Feuerſchaden; Es zuͤnden auch des Himmels Blitze, Die ſchnell und wuͤthend ſich entladen! Geh und verſichere! Haſt Du beſtellt Dein Feld mit Früchten, Die ſchön und kräftig ſich erheben, Ein Hagel kann ſie bald vernichten, Dahin iſt all' Dein Müh'n und Streben! Geh und verſichere! Wenn wohlgenährt im ſaubern Stalle Ein ſchöner Viehſtand Dich erfreut, Denk' ſtets daran, in jedem Falle Iſt er dem Tode einſt geweiht: Geh und verſichere! Willſt Deine Guter Du verladen Auf Schiffen oder Eiſenbahnen, Bewahre Dich vor herbem Schaden, Laß nicht verhallen unſer Mahnen: Geh und verſichere! Haſt Du für Weib und Kind zu ſorgen, Verſich're dann recht bald Dein Leben, Es konnen ſchon am and'ren Morgen Am Sterbebett die Deinen beben! Geh und verſichere! — — Free S A2 Sicherung der Wohlthätigsanſtalten der Firma zu errichten, ſtellten die Erben jetzt als erſten Schritt der Verwirklichung * e 500 000 Mk. als Karl Ferdinand⸗ Stiftung ereit. Mühlhauſen, 25. März. Im Fabrikdorfe Witten⸗ heim erſtach ein 22jähriger Fabrikarbeiter einen 62jährigen Mann ohne jegliſche Veranlaſſung. Der Mann ging an ihm auf der Straße vorbei als ihm der Burſche ohne jede Veranlaſſung das Meſſer in die Bruſt ſtieß. Der Tod trat ſofort ein. Der Mörder wurde von der Menge halb todt geſchlagen und dann der Gendarmerie übergeben. Berlin, 28. März.(Wenn die Leute nicht baden.) In Rummelsburg beſteht ſchon ſeit einer Reihe von Jahren eine Herren⸗Bade⸗Anſtalt. Der Inhaber will dieſelbe aber aufgeben, trotzdem die Gemeinde ihm einen Zuſchuß von 1000 Mark bewilligt hat, weil er nicht auf ſeine Koſten kommt. Brüſſel, 23. März.(Die Königin von Belgien vor Gericht.) Die Königin von Belgien hatte das Unglück, mit ihrem Wagen einen alten Mann umzufahren und ſchwer zu verletzen. Die Königin hatte ſich dann perſönlich im Hoſpital nach dem Befinden des Verunglückten erkundigt und an ſeinem Leibenslager den Angehörigen verſprochen, im Fall einer Kataſtrophe für ſie beſtens zu ſorgen. Der alte Mann iſt nun ſeinen Leiden erlegen, und damit hat ſich die Staats⸗ anwaltſchaft genötigt geſehen, den Prozeß gegen den königl. Kutſcher und damit auch gegen die Königin wegen fahrläſſiger Tödtung einzuleiten. Nach dem belglſchen Nacht ſind die Herrſchaften für die im Dienſt begangenen Vergehen der Domeſtiken haftbar, und ſelbſt die Generoſität der Königin gegenüber der Familie des Verſtorbenen darf ſchließlich nicht das Walten der Juſtiz hindern. —(Nodernes Minnewerben.) Heirathskandidat:„Alſo die Wittwe mit 500 000 Mk. gefällt mir— aber ich muß bald heirathen.“— Agent:„DO, die kann ich Ihnen ſchon bis Ultimo liefern.“ Der heutigen Nr. liegt ein Proſpekt der Firma Geſchw. Alsberg, Mannheim 0 2, 8, Kunſtſtraße bei, welcher geneigter Beachtung beſtens empfohlen wird. Redaktion, Druck und Verlag von W. Bingener, Viernheim. Rudolf Rückens, W f. Weinen. Weinheim a. d. B. Preisliſten u. Proben auf Verlangen. e N 1 er Se, karadenlatu,) 1. 1 weben d. Plller Bet 2A. SA.*. 9 gen.— i ee. SR V. adde 10. 2. 6 Late Preiss. 1 dalle At. Muster der 1 6m Sommerstoff Neuheiten von] 6m Damentuch, solide Qual. Damen- und m Lodenstofl,„ Cual. 6m Crspe, reine Wolle, ferren- 3,30 m Cheviot z. e. 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Onkels iſt unbegrenzt und er erfüllt die Bitte der lieben Leſerin um ein hübſches Gedicht ebenſo gerne, wie die Frage des treuen Leſers Über dies und das. Wir hoffen, daß dieſe neue Einrichtung dazu beitragen wird, uns im neuen Quartal die Gunſt der freund⸗ lichen Leſer in immer höherem Maße zu erwerben und zu erhalten. Litterariſches. — Orleans. Von Carl Bleibtreu. Illuſtriert von Chr. Speyer. Geh. 1 Mk., geb. 2 Mk. Verlag von Carl Krabbe in Stuttgart. Der Verfaſſer der Schlachten. ſchilderungen von Woerth, Gravelotte, Sedan, Paris, welche in mehr als 100 000 Exemplaren verbreitet find, bietet eine neue werthvolle Schilderung der Kämpfe um Orleans. In zwei Erzählungen iſt der Stoff ge⸗ gliedert, der Zuſammenbruch der Loirearmee geſchildert. In der erſten, aus dem Munde eines Mobilgardenkapitäns, wird Loigny, in der zweiten, aus dem Munde eines Cadres⸗ offiziers, Coulmiers⸗Beaugency behandelt. Während„Loigny“ ein echtes und rechtes Schlachtbild in ſchwungvoller dichteriſcher Geſtaltung bietet, werden im zweiten Theil die Ereigniſſe mehr hiſtoriſch⸗kritiſch dargeſtelll. Bleibtreu hat mit gewohn⸗ ter Unparteilichkeit und Forſchungstreue die Mitte zwiſchen der Einſeitigkeit deutſcher und franzöſiſcher Berichte gefunden, die Großthaten der deutſchen Truppen an der Loire gefeiert, doch nicht minder den hingebenden Opfermuth der Miliz⸗ heere. Chr. Speyer, der Illuſtrator des bedeutendes Buches, hat ſeine ſchwierige Aufgabe mit vollendeter Künſtlerſchaft gelöſt. Mannheimer Marktbericht vom 25. März. Stroh per Ztr. M. 2.50 bis M. 3.50, Heu M. 4.— bis M. 4.50, Kartoffeln M. 3.— bis M. 3.50 per Ztr., Bohnen per Pfd.— Pf., Blumenkohl per Stück 25 bis 35 Pf., Spinat per Portion 00—00 Pf., Wirſing per Stück 0—00 Pf., Rothkohl per Stück 20—25 Pf., Weißkohl per Stück 25— 30 Pf., Weißkraut per 100 Stück 0 M., Kohl⸗ rabi 3 Knollen 0 Pf., Kopfſalat per Stück 15— 20 Pf., Endivienſalat per Stück 25— 30 Pf., Feldſalat per Portion 00 Pf., Sellerie per Stuck 8— 12 Pf., Zwiebeln p. Pfund 6—8 Pf., rothe Rüben per Portion 8 Pf., weiße Ruben per Portion 0 Pf., gelbe Rüben per Portion 6 Pf., Car⸗ rotten per Büſchel 0 Pf., Pflück⸗Erbſen per Portion 00—00 Pf., Meerrettig per Stange 15—20 Pf., Gurken per Stück 00—00 Pf., zum Einmachen per 100 Stück 00 000 Pf, Aepfel per Pfd. 10— 15 Pf., Birnen per Pfd. 15—25 Pf., Pflaumen per Pfd. 00 Pf., Zwetſchen per Pfd. 00 Pf., Kirſchen per Pfd. 00—00 Pf., Trauben per Pfd. 00—00 Pf., Pfirſiche per Pfd. 0—00 Pf., Aprikoſen per Pfd. 00 Pf., Nüſſe per 25 Stuck 00—15 Pf., Haſelnüſſe per Pfd. 50 Pf., Eier p. 5 Stück 35 Pf., Butter p. Pfd. 1.20—1.30 M., Handkaͤſe per 10 Stück 40 Pf., Breſem per Pfd. 50—60 Pf., Hecht per Pfd. 1,30 Mk., Barſch per Pfd. 70—80 Pf., Weißfiſche per Pfd. 40 Pf., Laberdan per Pfd. 50 Pf., Stockfiſche per Pfd. 30 Pf., Haſe per Stück 0.00—0.00 M., Reh per Pfd. 0.00— 0.00 M., Hahn(ig.) p. Stück 1.50 bis 2 M, Huhn(jung) per Stück 1,50—2 M., Feldhuhn per Stück 0.00—0.00 M., Ente per Stück 2.00—5.00 M., Tauben per Paar 1.20 M., Gans lebend per Stück 0—0 M., geſchlachtet per Pfd. 00— 00 Pfg., Spargel 0—00 Pf. . Rheinisches T.aalkun Bingen für Maschinenbau und Electrotechnik. 4 Ee kostenfrei. Anzeigen. Bekanntmachung. Die Stellen zweier Erſatznachtwachemänner in hieſiger Gemeinde ſind neu zu beſetzen und wollen ſich Reflektanten alsbald bei unterzeichneter Stelle melden. Viernheim, den 26. März 1901. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. 357 Bekanntmachung. Die Anfertigung zweier Tiſche für die neuen Schul⸗ klaſſen ſollen auf dem Submiſſionswege vergeben werden und ſind diesbezuͤgl. Angebote bis zum 29. I. Mts., Vor⸗ mittags 12 Uhr bei unterzeichneter Behörde einzureichen, woſelbſt Voranſchlag u. Bedingungen zur Einſicht offen liegen. Viernheim, den 26. März 1901. 358 Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer Bekanntmachung. Mit dem 1. April d. Is. wird der Schweinehirte ſeine Ausfahrten wieder aufnehmen, worauf wir die Beſttzer von Schweinen und Ziegen aufmerkſam machen. Viernheim, den 26. März 1901. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. 399 Bekanntmachung. Es wird hiermit bekannt gegeben, daß es ſtreugſtens unterſagt iſt, in der Zeit bis zum 20. April l. Js. die Tauben ausfliegen zu laſſen. Zuwiderhandelnde werden auf Grund des Art. 79 des Feldſtrafgeſetzes unnachſichtlich zur Anzeige gebracht. Viernheim, den 26. März 1901. 360 Großh. Bürgermeisterei Viernheim. Pfützer. Art. 79 des Feldſtrafgeſetzes lautet: Diejenigen, welche im Frühjahre oder im Herbſte zur Saatzeit, deren Anfang und Ende jedesmal in den Gemeinden von den Lokalpolizeihörden zu beſtimmen iſt, oder während der gleichfalls jedesmal bekannt gemacht werdenden Zeit der Reife der Hülſenfruͤchte und des Repſes oder des Rapſes ihre Tauben ausfliegen laſſen, ſollen mit einem Gulden in jedem einzelnen Falle beſtraft werden. Bekanntmachung. Nächſten Donnerstag, den 28., Freitag, den 29. und Samstag, den 30. März wird an Receßholz weiter abgegeben. Aufl.⸗Betrag Kleines Loosholz, Kiefern⸗Scheiter als Mk. Pfg. Reſt von Martin Ecker 1. bis Georg Buſalt 5. 0 Kiefern⸗Knüppel von Andreas Kempf 2. Witwe bis Johann Bildſtein 1. N, Kiefern⸗Wellen von Michael Knapp 3. Ww. bis Jakob Koob 3. 2 Eichen⸗Knüppel von Philipp Lanz 2. bis Joſeph Adler 1. S h Eichen⸗Wellen von Philipp Hanf 4. bis Johann Martin 15. N Viernheim, den 26. März 1901. Jöſt, Gemeinde⸗Einnehmer. 362 0 18 Brennholz⸗Verſteigerung. Dienstag, den 2. April 1901, von 9 Uhr Vor⸗ mittags an, werden auf dem Rathhauſe zu Viernheim aus den Domanialwald⸗Diſtricten: Am Maſtbrunnen, Knoden, Am hohen Sandbuckel, Am alt. Kühthor, Am kalt. Loch, Lorſcher Dolle, Freie Heide u. a. verſteigert: Scheiter, Rm.: 30 Buche, 866,5 Eiche, 1656,3 Kiefer; Knüppel, Rm.: 57,7 Buche, 287,6 Eiche, 260,8 Kiefer u. 3 Erle; Reiſig, Wellen: 2960 Buche, 6170 Eiche, 6110 Kiefer; Stöcke, Rm.: 126,5 Kiefer. Viernheim, den 25. März 1901. 354 Großherzogliche Heſſ. Oberfoͤrſterei Viernheim. Hein. Bekanntmachung. Alle Militärpflichtigen haben am nächſten Sonn⸗ tag, den 31. I. Mts., Nachmittags 1 Uhr pänktlich auf dem Rathhauſe zu erſcheinen, um ihre Ladungen zur Muſterung in Empfang zu nehmen. Gleichzeitig wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß es den Militärpflichtigen geſtattet worden iſt, an dem in nachſtehender Bekanntmachung ange⸗ gebenen Muſterungstage mit dem hier morgens 6 Uhr 3 Minuten abgehenden Zuge zur Muſterung nach Heppenheim zu fahren. Viernheim, den 26. März 1901. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. 363 Pfützer. Bekanntmachung. Das diesjährige Erſatzgeſchäft findet ſtatt am Samstag, den 20. April d. 38. Vormittags 7 Uhr auf dem Rathhauſe zu Heppenheim fur die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Viernheim und Ober-Laudenbach. Montag, den 22. April d. Is., Vormittags 8 Uhr auf dem Rathhauſe zu Heppenheim findet die Looſung für den Aushebungsbezirk Heppenheim ſtatt. Den Militärpflichtigen bleibt es überlaſſen, ob ſie bei der Looſung erſcheinen wollen oder nicht. Es werden hierdurch alle Zurückgeſtellten und Dis⸗ poniblen aus fruheren Jahrgängen, Alle, welche ſich zur Muſterung noch nicht geſtellt, oder welche keine anderen Militär⸗Legitimationen als einen Looſungsſchein in Händen haben, im Kreiſe Heppenheim aufgefordert, ſich an den vor⸗ bezeichneten Tagen in den angegebenen Lokalitäten zu Heppen⸗ heim zur Muſterung einzufinden. Die Militärpflichtigen haben in ordentlichem Anzuge und reinlich an Körper und in Bekleidung zu erſcheinen. Die ſchon in früheren Jahren Gemuſterten haben ihren Looſungsſchein mitzubringen, widrigenfalls auf Koſten der⸗ ſelben eine neue Ausfertigung beſchafft wird. Diejenigen Militärpflichtigen, welche ohne genügenden Entſchuldigungsgrund ſich zur Muſterung nicht ſtellen, haben die Nachtheile zu erwarten, welche für dieſen Fall in der Wehrordnung angedroht ſind. Dieſelben verlieren insbeſondere die Berechtigung an der Looſung Theil zu nehmen, bezw. das an der früher er⸗ haltenen Loosnummer erwachſene Recht, ſowie die aus Re⸗ klamationsgründen erwachſenen Anſprüche und werden neben einer Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder verhältnißmäßiger Gefängnißſtrafe vorzugsweiſe zum Militärdienſt herangezogen. Militärpflichtige, welche bei ihrem Namensaufrufe im Muſterungslokale nicht anweſend ſind, werden mit einer Geld⸗ ſtrafe bis zu 30 Mark oder verhältnißmäßiger Gefuͤngniß⸗ ſtrafe belegt und verlieren das Recht an der Looſung Teil zu nehmen. Die Geſuche um Zurückſtellung oder Befreiung vom Militärdienſt müſſen, ſoweit dies noch nicht geſchehen iſt, baldigſt bei den Großh. Burgermeiſtereien oder ſpäteſtens im Muſterungslokale ſelbſt vorgebracht werden. Im letzteren Falle müſſen jedoch alle vorgeſchriebenen Zeugniſſe beglaubigt zur Hand ſein. Auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweiſes wird keine Ruͤckſicht genommen. Die Eltern oder Brüder der Militärpflichtigen, auf deren Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit der Anſpruch auf Zurück⸗ ſtellung des Militärpflichtigen begründet wird, haben behufs ihrer ärztlichen Unterſuchung vor der Erſatz⸗Kommiſſion mit dem betr. Militärpflichtigen zu erſcheinen und ſind durch die Großh. Bürgermeiſtereien ſpeziell dazu einzuladen. Heppenheim, den 1. März 1901. Der Civilvorſitzende der Großh. Erſatz⸗Commiſſion Heppenheim. 364 Dr. Göttelmann. — Paſſende Geſchenke für Erſtkommunikanten! Empfehle eine reichhaltige Auswahl Gebel⸗ und Grſangbüthern in einfachen und feinen Einbänden. 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