on Erſcheint zweimal wöchentlich Mitte ches und Zams ia (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt). Bezugspreis: 30 Pfg. monatlich einſchl. Trägerlohn. Durch die Poſt Mk 1.15 vierteljährlich. Amtsblaft der Großh. Vürgermeiſterei Viernheim. Virkſamſtes Auſertiens-Urgan. Anzeigenpreit: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeile. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg. Reklamen: 25 Pfg. die 3geſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Nabatt. Ar. 25. 1. Blatt. Samstag, den 30. März 1901. iin Bekanntmachung. Nachſten Dienstag, den 2. April, Vormittags von 10 Uhr an, werden auf dem hieſigen Rathhauſe ver⸗ ſchiedene gemeinheitliche Grundſtücke als: a) 52 à 81 qm in der Kälbertrifft rechts in 2 Looſen 5) 2 ha 11, 50„ auf der Nachtweide in 6 Looſen e) 1„ 50„ 62„ auf dem neuen Weidſtück in 4 Looſen d) 43„ 88„lin der Kälbertrifft links e) 16„ 37„ in den Erlen 6. Gew. Nr. 41 ) 12„ 88„ am Kirſchenweg g 56„ 25„ obere Bruchweide Flur 31 Nr. 42—44 in 3 Looſen h) 30„06„ Acker am Kirſchberg Flur 12 Nr. 105 1 die ſog. Gerichtsbürgermeiſterei⸗Wieſe in 5 Looſen K) 66„ 19„ an der Kiesgrube in der Schilpertshecke Flur 17 Nr. 163—165 0 1„ 25„ Acker die kleinen Neuenäcker auf weitere 9 Jahre, beginnend Martini 1901, ſowie das Unterbruchweidſtück 4. Gewann Nr. 42 auf die Genußzeit meiſtbietend und zwar mit unbedingtem Zuſchlag verpachtet. Viernheim, den 29. März 1901. Gr. Bürgermeiſterei Viernheim. 383 Pfützer. Bekanntmachung. Die Stellen zweier Erſatznachtwachemänner in hieſiger Gemeinde ſind neu zu beſetzen und wollen ſich Reflektanten alsbald bei unterzeichneter Stelle melden. Viernheim, den 26. März 1901. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. 357 Bekanntmachung. Mit dem 1. April d. Is. wird der Schweinehirte ſeine Ausfahrten wieder aufnehmen, worauf wir die Beſitzer von Schweinen und Ziegen aufmerkſam machen. Viernheim, den 26. März 1901. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. ützer. 399 Bekanntmachung. Ausgangs vor. Monats iſt auf der Großſachſener Straße ein Etui mit einem zu ärztlichen Zwecken verwend⸗ baren Thermometer gefunden worden. Der Eigenthümer kann ſolches auf dem Rathhauſe in Empfang nehmen. Viernheim, den 29. März 1901. 382 Gr. Buͤrgermeiſterei Viernheim. fützer. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur offentlichen Kenntniß, daß mit Genehmigung der betr. hohen Behörden die Zahltage ſowohl bei der Gemeindekaſſe, als auch bei der Gr. Unterer⸗ hebſtelle auf Montag, Donnerstag und Samstag (Feiertage ausgenommen) und zwar Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 6 Ühr feſtgeſetzt worden ſind. Ausnahmsweiſe Zahltage fur Erhebung der direkten Steuern und die Abgaben von Abfuhrſcheinen werden jeweils bekannt gemacht. Viernheim, den 15. März 1901. 290 f; im Gemeinde⸗Einnehmerei und —W Gr. Untererhebſtelle Viernheim Pfützer. Jöſt. Bekanntmachung. Da es immer noch nicht genügend bekannt ſcheint, welche Zahlungen und Erhebungen bei der Großh. Untererhebſtelle zu machen ſind, ſo wird hier nochmals ausdrücklich auf die bezügliche Veröffentlichung der Großh. Buͤrgermeiſterei vom 2. Oktober v. J. verwieſen. Darnach können Kaſſengeſchäfte jeder Art, die früher entweder bei der Großh. Diſtriets⸗ Einnehmerei oder dem Rentamt Lampertheim abzu⸗ machen waren, nunmehr faſt ausnahmslos ihre Erledigung bei der unterzeichneten Stelle finden. Nur ſind die Zahlungs⸗ termine, wenigſtens für manche Staatsgefälle, genau einzu⸗ halten, indem z. B. Polizeiſtrafen nur im Laufe des Monat, in welchem ſolche angefordert werden, hier zu vereinnahmen, ſpätere Zahlungen derartiger Gelder aber an Großh. Bezirks⸗ kaſſe Lampertheim zu leiſten ſind. f Dann werden Gerichtsgebühren nur durch die betr. Gerichtsbehörde mittelſt Koſtenrechnung angefordert und es entſtehen hierauf bei nicht rechtzeitiger Zahlung ohne weitere Anforderung und Mahnung alsbald Pfandkoſten. Die rückſtändigen Martinigefälle jedoch, als Holz⸗ und Pachtgelder, können noch bis zum 5. April hierher bezahlt werden. Spätere Zahlungen ſind ebenfalls nach Lampertheim an vorbezeichnete Zahlſtelle zu richten. Viernheim, den 15. März 1901. 304 a Großh. Untererhebſtelle Viernheim. Jöſt. Bekanntmachung. Es wird hiermit bekannt gegeben, daß es ſtreugſteus unterſagt iſt, in der Zeit bis zum 20. April l. Js. die Tauben ausfliegen zu laſſen. Zuwiderhandelnde werden auf Grund des Art. 79 des Feldſtrafgeſetzes unnachſichtlich zur Anzeige gebracht. Viernheim, den 26. März 1901. 360 Großh. Buͤrgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Art. 79 des Feldſtrafgeſetzes lautet: Diejenigen, welche im Frühjahre oder im Herbſte zur Saatzeit, deren Anfang und Ende jedesmal in den Gemeinden von den Lokalpolizeihörden zu beſtimmen iſt, oder während der gleichfalls jedesmal bekannt gemacht werdenden Zeit der Reife der Hülſenfrüchte und des Repſes oder des Rupſes ihre Tauben ausfliegen laſſen, ſollen mit einem Gulden in jedem einzelnen Falle beſtraft werden. Bekanntmachung. Wegen u 0 e er auswärtiger Amtsgeſchäfte fällt der Zahltag am Monſpg, den 1. April aus und wird dafür Dienſtag, den 2. Ap abgehalten. Es können ſomit auch Penſionen, Die aſtzulagen de. ausnahmsweiſe erſt am 2. April erhoben werden. Viernheim, den 29. März 1901. Gemeinde⸗Einnehmerei und Gr. Untererhebſtelle: Jöſt. 381 Bekanntmachung. Unter Hinweis auf den Schlußſatz der Bekanntmachung vom 15. ds. Mts. wird nochmals darauf aufmerkſam gemacht, daß alle ſtaatlichen Holz⸗ und Pachtgelder vom Jahre 1900 nach dem 5. April d. Is. nur noch nach Lampertheim an die Großh. Bezirkskaſſe(früher Großh. Rentamt) bezahlt werden können. Auch wird daran erinnert, daß Abfuhrſcheine von den fiscaliſchen Holzverſteigerungen nur dann abgegeben werden durfen, wenn die alten verbürgten Holzſchuldigkeiten ꝛc. bezahlt ſind. Viernheim, den 29. Marz 1901. 380 Großh. Untererhebſtelle Viernheim. J 5 ſt. Viernheimer Creditverein. E. G. m. u. H. Bekanntmachung. Gemäß Beſchluſſes in gemeinſamer Sitzung werden die Mitglieder benachrichtigt, daß für ſämmtliche gegebene Gelder der Zins fuß vom 1. April d. J. ab auf 8 vom hundert erhöht wurde. 351 Viernheim, den 26. Marz 1901. Der Vorſtand. Ph. Wilh. Haßler, Viernheim. Dampf ⸗Säge⸗ und Hobelwerk— Holzhandlung Empfehle mich im Stamm⸗, Bau⸗ u. Brennholzſchneiden; ferner bringe meine Schrotmühle ebenfalls in Erinnerung. Paſſende Geſchenke Erſtkommunikanten! Empfehle eine reichhaltige Auswahl Gebel und Geſangbüchern in einfachen und feinen Einbänden. Wilh. Vingener Rathhausſtraße. —— Bekanntmachung. Alle Militärpflichtigen haben am nächſten Sonn⸗ tag, den 31. I. Mts., Nachmittags 1 Uhr päͤnktlich auf dem Rathhauſe zu erſcheinen, um ihre Ladungen zur Muſterung in Empfang zu nehmen. Gleichzeitig wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß es den Militärpflichtigen geſtattet worden iſt, an dem in nachſtehender Bekanntmachung ange⸗ gebenen i bag mit dem hier morgens 8 Uhr 3 Miunten abgehenden Zuge zur Muſterung nach Heppenheim zu fahren. Viernheim, den 26. März 1901. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. 363 Pfützer. Bekanntmachung. Das diesjährige Erſatzgeſchäft findet att am Samstag, den 20. April d. 43. ee Vormittags 7 Uhr auf dem Rathhauſe zu Heppenheim für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Viernheim und Ober-⸗Laudenbach. Montag, den 22. April d. Is., Vormittags 8 Uhr auf dem Rathhauſe zu Heppenheim findet die Looſung fur den Aushebungsbezirk Heppenheim ſtatt. Den Militärpflichtigen bleibt es überlaſſen, ob ſie bei der Looſung erſcheinen wollen oder nicht. poniblen aus früheren Jahrgängen, Alle, welche ſich zuß Muſterung noch nicht geſtellt, oder welche keine anderen Militär⸗Legitimationen als einen Looſungsſchein in Händen haben, im Kreiſe Heppenheim aufgefordert, ſich an den vor⸗ bezeichneten Tagen in den angegebenen Lokalitäten zu Heppen⸗ heim zur Muſterung einzufinden. Die Militärpflichtigen haben in ordentlichem Anzuge und reinlich an Körper und in Bekleidung zu erſcheinen. Die ſchon in früheren Jahren Gemuſterten haben ihren Looſungsſchein mitzubringen, widrigenfalls auf Koſten der⸗ ſelben eine neue Ausfertigung beſchafft wird. Diejenigen Militärpflichtigen, welche ohne genügenden Entſchuldigungsgrund ſich zur Muſterung nicht ſtellen, haben die Nachtheile zu erwarten, welche für dieſen Fall in der Wehrordnung angedroht ſind. Dieſelben verlieren insbeſondere die Berechtigung an der Looſung Theil zu nehmen, bezw. das an der fruher er⸗ haltenen Loosnummer erwachſene Recht, ſowie die aus Re⸗ klamationsgründen erwachſenen Anſprüͤche und werden neben einer Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder verhältnißmäßiger Gefaͤngnißſtrafe vorzugsweiſe zum Militärdienſt herangezogen. Militärpflichtige, welche bei ihrem Namensaufrufe im Muſterungslokale nicht anweſend ſind, werden mit einer Geld⸗ ſtrafe bis zu 30 Mark oder verhältnißmäßiger Gefängniß⸗ ſtrafe belegt und verlieren das Recht an der Looſung Teil zu nehmen. Die Geſuche um Zurückſtellung oder Befreiung vom Militärdienſt müſſen, ſoweit dies noch nicht geſchehen iſt, baldigſt bei den Großh. Bürgermeiſtereien oder ſpäteſtens im Muſterungslokale ſelbſt vorgebracht werden. Im letzteren Falle müſſen jedoch alle vorgeſchriebenen Zeugniſſe beglaubigt zur Hand ſein. Auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweiſes wird keine Rückſicht genommen. Die Eltern oder Bruder der Militärpflichtigen, auf deren Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit der Anſpruch auf Zurück⸗ ſtellung des Militärpflichtigen begründet wird, haben behufs ihrer ärztlichen Unterſuchung vor der Erſatz⸗Kommiſſion mit dem betr. Militärpflichtigen zu erſcheinen und ſind durch die Großh. Bürgermeiſtereien ſpeziell dazu einzuladen. Heppenheim, den 1. März 1901. Der Civilvorſitzende der Großh. Erſatz-Commiſſion Heppenheim. 364 Dr. Göttelmaun. Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß bei Gelegen⸗ heit der Muſterung Umzüge mit Muſik und Fahnen am Muſterungs⸗ ſowie im hieſigen Orte und in Wirthshäuſern nicht geſtattet ſind. Zuwiderhandtungen werden unnachſichtlich zur Anzeige gebracht. Viernheim, den 29. März 1901. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Landwirthen und Gärtnern wird empfohlen Effurter Gemüse- u. Pffanzen-Samen garantirt keimfähig(über 100 Sorten) aus der be⸗ rühmten Zuͤchterei von Lieban& Cie, abgepackt in Packeten zu 5, 10 u. 25 Pfg. mit aufgedruckter Gebrauchsanweiſung.— Niederlage bei: 263 Johann Schreiber, Mannheim. Es werden hierdurch alle Zurückgeſtellten und Dis⸗ a —— r* E — *——x»—— Danksagung. Für die herzlichen Beweiſe der Theilnahme während der langen Krankheit und beim Hinſcheiden unſerer lieben unvergeßlichen Gattin, Mutter, Schweſter, Schwägerin und Tante Anna Maria Lang geb. Pfenning ferner für die Kranz⸗ und Blumenſpenden und die zahlreiche Betheiligung auf dem Wege zur letzten Ruheſtätte, insbeſondere den beiden hochw. Herren Kaplänen Eich und Singer für den troſtreichen Bei⸗ ſtand und den ehrw. barmh. Schweſtern fur die liebe⸗ volle Pflege ſagen wir hierdurch unſern innigſten Dank. Viernheim, den 26. März 1901. 372 Im Namen der trauernd Hinterbliebenen: Stephan Lang 1. und Sohn. Bei Beginn der kommenden Saiſon erlaube ich 9 mir ergebenſt anzuzeigen, daß ſüämmtliche Neuheiten Damen u. Kinderhüten eingetroffen ſind. Anna Roos Gebrüder Stern Viernheim empfehlen auf Oſtern in reicher Auswahl Herren⸗Anzüge von Mark 14 an Burſchen⸗Anzüge von Mark 7 an Kinder⸗Anzüge von Mark 2 an Herren⸗Hoſen, Arbeiter⸗Kleider Maler⸗Anzüge, Tricotagen, Hemden zu ſehr billigen Preiſen. Herren⸗ u. Knaben⸗Hüte verkaufen, um unſer großes Lager zu räumen, mit einem Nachlaß von 10 Prozent. Gleichzeitig mache einem verehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß ich nebenbei ein großes Schuh⸗Lager errichtet habe. Durch bedeutende Einkäufe für drei derartige Geſchäfte und Bezug aus nur erſten Fabriken, bin ich in der Lage, die erdenklich billigſten Preiſe anzuſetzen. Bitte meine Schaufenſter mit Preis⸗ Angabe zu beachten. Reparaturen werden billigſt und ſchnellſtens beſorgt. Um geneigten Zuſpruch bitten Hochachtend! Gebr. Stern Vertr.: Wilh. Hangarter. Anſchließend an Obiges, bitte mir, das im Geſchäͤfte des Herrn H. Feitler Sohn hier entgegengebrachte Vertrauen auch fernerhin bewahren zu wollen. 377 Hochachtungsvollſt! Wilh. Haugarter. PPPCCCCCcCccGcPccGPcGcocccccccccßc 9 5 12 Frachtbri vorräthig in der Buchdruckerei dieſes Blattes. fe Kirthen⸗Auſage. Evang. Gemeinde Piernhein. Am bevorſtehenden Charfreitag Morgens 9 Uhr enangel. Gottes dienſt mit anſchließender Beichte u. Feier des heiligen Abendmahls. fa e Arbeiterinnen finden leichte Be⸗ ſchüftigung bei Wilhelm Schmidt Heddesheim. Anzahl ſchulent⸗ laſſener Mädchen finden Beſchüf⸗ tigung. 5 Marr Maier. Madchen von 14 Jahren an erhalten in unserer Nänerei gutbezahlte angenehme Beschäf- tigung. 2 Corset fabrik Herbst Mannheim (Neckarvorstadt). Mädchen für Küche und Haus er⸗ halten koſtenfrei gute Stellungen. 371 Die Dienſtbotenvermittelung ſteht unter Aufſicht gemein⸗ nütziger Frauenvereine. Auch ſchriftliche Meldungen ſind zu⸗ läſſig. Städtiſche Arbeits⸗ liche Abtheilung) Fraukfurt Vermittlungs ſtelle(weib⸗ a. M., Mainkai 12 part. ele. Patenfanwalf 2* Eine ſchöne Wohnung beſtehend aus 3 Zimmern und Küche iſt auf ſofort zu ver⸗ miethen. 385 Von wem, zu erfragen in der Expedition dieſes Blattes. Eine ſchöne Wohnung für junge Leute hat zu ver⸗ miethen 386 Valentin Helfrich Kirchſtraße Nr. 2. Gefunden wurde eine waſſerdichte Pferdedecke vom Gaſthaus„zum goldenen Ritter“ bis zum Tivoli. 370 Abzuholen gegen Ein⸗ rückungsgebühr im Gaſthaus „zum goldenen Ritter und Goldwaaren werden billigſt und gut reparirt 355 unter Garantie bei L. Krug Uhrmacher. „Wer ⸗ ſeine * Jung⸗Schweine richtig verſchnitten haben will, kann ſich melden bei 365 Joh. Dewald 2. Schweinehirt, Friedrichſtr. 23. Reife Milchschweine hat zu verkaufen 369 Michael Krug, Ludwigsſtr. uſtlinſtrumente u. Saiten aller Art lefert billigſt untergarantie die Fabrit Gläsel& Mössner, ö Narünenſtirchen i. S. Cataloge fret U 8 u. l 2 K n mehr 000 15 Jamlilen im Gebrauche! Gänsefedern, SAnſedaunen, Scwanenfedern, Schwanendannen u. alle anderen Sorten Bettfedern. Neuzeit und beſte Reinigungs garant. Preisw. Bettfedern p. Pfund für o, 60; 0,80; 1 A1 1, Prima Halbdaunen 1.60; 1,80. Volg: Latbweiß z; weiß 3,50. Silberweiße Zänſe⸗ u. Schwanenſedern 33,50; 4; 5j des- 15 7:8; 10. Scht olardaunen 11 4 20559 be: ieh. Quantum geg. Nachn.! Zurnckna dme a a Leben! , Fecher&. Co. in Herford Rr. 30 in* „ ausführl. tee Nn 22 8 — ** Küchenſtreifen ſehr ſchöne Deſſins, zu haben in der Papier⸗Handlung Wilh. Bingener, Rathhausſtraße. B————— zu haben bei Darmstädter Pfelle-Lose à 1 Mark Wilh. Bingener Papiler-Handlung, Nathhaus⸗ Straße. F. TTT Halte mich in allen Sorten Schuhwaaren empfohlen und verkaufe zu noch nie dageweſenen billigen Preiſen. Bitte meine Schaufenſter zu beachten. Hochachtungsvoll 1 389 G. V. Hook I., Schuhbazar Waſſerſtraße. Wirthſchafts⸗Uebernahme und 0 Empfehlung. Der geehrten hieſigen Einwohnerſchaft, allen Freunden und Bekannten und der werthen Nachbar⸗ ſchaft die höfliche Mittheilung, daß ich vom 1. April . ab die Wirthſchaft Aal göldenen Lamm übernehmen werde. Es wird mein eifrigſtes Beſtreben ſein, nur gute Speiſen und Getränke zu verabreichen. Indem ich bitte, mich in meinem Unternehmen unterſtützen zu wollen, zeichne ich 379 Achtungsvoll! Philipp Helfrich 1. Geſchäfts- Verlegung. Theile hierdurch ergebenſt mit, daß ich mein Zahn- Atelier und Frisier- Geschäft nach Ecke der Schul⸗ und Waſſerſtraße verlegt habe. Für das mir bisher in ſo reichem Maße geſchenkte Vertrauen beſtens dankend, bitte dasſelbe mir auch fernerhin bewahren zu wollen. Hochachtungsvoll! J. Krieger. Ein braver Junge findet bei mir zu Oſtern gute Lehrſtelle. 364 L. Krug, Uhrmacher vis-à-vis der„Vorstadt“ empfiehlt ſein großes Lager in 8 2 Uhren und Goldwaaren 5 jeder Art. 8 Optiſche Artikel. Elektriſche Leitungen etc. etc. zu billigſten Concurrenzpreiſen. 356 9 Langjährige Garantie. OOOOOO OOO 00 Geſchüftsbücher in allen Preislagen und dauerhaften Einbänden empfiehlt Wilh. Bingener, Wuchhandlung Rathhausſtraße. OOOOOoOOOOOOOo OoOoOoOoO N fal fit U E ld Dol 500 120 nut ie J K. 4 0 N 0 — bel: tus und With Verl sister dteh Versa oe Er er gen,! Frede vorne dals e el ſlädter ber P. guweſe l Choral don E bes R ultank ein 86 print u anl. uerdit un Fun 0 1 Tuentſin being Offen Dir brilhſch fill, f