Ig. 1 1 n ö fg. 50 Viernuheiner Erſcheint zweimal wöchentlich Mittwochs und Samstags (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt). Bezug spre is: 30 Pfg. monatlich einſchl. Trägerlohn. Durch die Poſt Mk 1.15 vierteljährlich. Amtsblatt der Großh. Vürgermeiſterei Viernheim. Wirkſamſtes Inſertions-Organ. Anzeigenpreis: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeile. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg. Reklamen: 25 Pfg. die 3geſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. 2. Blatt. Ar. 55. Samstag, den 13. Juli 1901. 17. Jahrgang. 1 Amitliche Arxzeigen. Nachſtehende Bekanntm achung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß und genauer Darnachachtung. Viernheim, den 10. Juli 1901. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. 797 Pfützer. Bekanntmachung. Das Ober⸗Erſatzgeſchäft im Kreiſe Heppenheim für 1901. Das Ober⸗Erſatzgeſchäft im hieſigen Kreiſe wird an den nachbezeichneten Tagen und Orten abgehalten, und beauftrage ich Sie unter Hinweiſung auf§ 72 der Wehrordnung, ſaͤmt⸗ lichen Geſtellungspflichtigen hiervon Kenntniß zu geben, und ihnen die Ladungen, die Sie in den nächſten Tagen erhalten werden, ſofort zu behändigen. Sie ſelbſt haben ſich im Aushebungslocal rechtzeitig einzufinden. Es müſſen unfehlbar erſcheinen: Donnerstag, den 25. Juli 1901, Vormittags 8 Uhr und Freitag, den 26. Juli 1901 Vormittags 8 Uhr auf dem Rathhauſe in Heppenheim: a a. die bei dem Erſatz⸗Geſchäft daſelbſt als dauernd un⸗ taug lich, zum Landſturm J und zur Erſatz⸗Reſerve in Vorſchlag gebrachten Militärpflichtigen, b. die zur Disposition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften, untaugliche Reſerviſten ꝛc. und In⸗ validen, c. die von den Truppentheilen abgewieſenen Einjährig⸗ Freiwilligen, d. die von der Erſatz⸗Commiſſion für brauchbar er⸗ achteten Militärpflichtigen. Sollten Militärpflichtige, welche der Ober⸗Erſatz⸗Com⸗ miſſion vorzuſtellen ſind, bis dahin in einen anderen Aus⸗ hebungsbezirk verziehen, ſo iſt hiervon nach§ 46, 13 der Wehrordnung unter Wiedervorlage von deren Ladungen, welche in dieſem Falle nicht ausgehändigt werden dürfen, alsbald Anzeige zu machen. Damit das Geſchäft zur beſtimmten Stunde ohne Ver⸗ zug beginnen kann, müſſen die Vorzuſtellenden pünktlich zur beſtimmten Zeit am Platze ſein. Ich bemerke dabei noch, unter Hinweis auf die nach⸗ ſtehend abgedruckten Beſtimmungen der Wehrordnung, daß es die Betreffenden ſich ſelbſt zuzuſchreiben haben, wenn ſie wegen unterlaſſenen oder nicht rechtzeitigen Erſcheinens in eine der in dieſen Beſtimmungen l Strafen genommen werden. 6. Betreffend: 7. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Erſatz⸗Behörden nicht pänktlich erſcheinen, ſind, ſofern ſie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geld—⸗ ſtrafe bis zu dreißig Mark oder Haft bis zu drei Tagen zu beſtrafen. Außerdem können ihnen von den Erſatz⸗Behörden die Vortheile der Looſung(§ 66) entzogen werden. Iſt dieſe Verſäumniß in böswilliger As ſicht oder wied er⸗ holt erfolgt, ſo können ſie als unſichere Dienſtpflichtige(§ 66 3 c) behandelt werden. l N 8. Iſt dieſe Verſäumniß durch Umſtände herbei⸗ geführt, deren Beſeitigung nicht in den Willen der Geſtellungs⸗ pflichtigen lag, ſo treten die* Folgen nicht ein. 66. 3. a. Vorweg Einzuſtellende ſind ſolche Militärpflichtige, welche in einem von den Erſatz⸗Behörden abzuhaltenden Termine nicht pünktlich erſchienen und denen deshalb von den Erſatz⸗ Kommiſſionen die Vortheile der Looſung entzogen worden ſind. b. Stehen ſolchen Militärpflichtigen geſetzliche Anſprüche auf Zurückſtellung oder Befreiung zur Seite, ſo können, ſie von den verſtärkten Ober⸗Erſatz⸗Kommiſſio nen dieſer Ver⸗ günſtigungen nur dann als verluſtig erklärt werden, wenn ihre Verſäumniß in böswilliger Abſicht oder wiederholt er⸗ olgt iſt. ö 8 e Unter gleicher Vorausſetzung können ſolche Militär⸗ pflichtige von den Erſatz Behörden als unſichere Dienſtpflichtige ſofort zur Einſtellung gebracht und durch die Landwehr⸗ Bezirks⸗Kommandeure dem nächſten Infantrie⸗Truppentheil oder Marinetheil überwieſen werden(§ 66, 3). 1 d. Iſt die Verſäumniß durch Umſtände herbeigeführt, Tötet sicher alle lnsecten sammt Brul. besonders auch in Stallungen) Gegen Fliegen, aue Schnaken, tussen u. s. w.) ist die Wirkung des Dalma geradezu überrachend und wird von keinem anderen Mittel erreicht In 10 Minuten lebt kein Stück mehr. Garantirt giftfrei. Fab rikant: Apotheker E. Lahr in Würzburg.— In Viernheim zu haben in der Apotheke. deren Beſeitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militär⸗ pflichtigen lag, ſo treten die unter àa bis e erwähnten Folgen nicht ein. Schließlich mache ich noch darauf aufmerkſam, daß nach § 33, 5 und 63, 7 der Wehrordnung alle diejenigen Ange hörigen der reklamirten Militärpflichtigen, deren Arbeits- oder Aufſichtsunfähigkeit behauptet wird, vor der Erſatz-Kommiſſion und vor der Ober⸗Erſatz⸗Kommiſſion behufs ihrer militär⸗ ärztlichen Unterſuchung gleichzeitig mit dem Militärpflichtigen perſönlich zu erſcheinen haben. Ausgenommen ſind nur die marſchunfähigen Angehörigen, über welche in dieſem Falle ein kreisärztliches Zeugniß beizubringen iſt. Heppenheim, den 26. Juni 1901. Dr. Göttelmann. Bekanntmachung. Sonntag, den 14. d. Mts., Vormittags halb 9 Uhr haben alle Militärpflichtigen, welche bei dem diesjährigen Ober⸗Erſatzgeſchäft in Heppenheim ſich zu ſtellen haben, behufs Empfangnahme ihrer Ladungen auf dem Rath⸗ hauſe dahier zu erſcheinen.— Gleichzeitig wird zur Kenntniß gebracht, daß es den Militärpflichtigen geſtattet worden iſt, mit dem hier Morgens 6 Uhr abfahrenden Zug zum Ober⸗ Erſatzgeſchäft nach Heppenheim zu fahren. Viernheim, den 9. Juli 1901. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. 795 Pfützer. Brekauntmachung Die fiscaliſchen Holz⸗ und Pachtgelder pro 1900 können nunmehr endgiltig nur noch an„Großh. Bezirkskaſſe Lam⸗ pertheim“ bezahlt werden.— Die Erhebungstage für das zweite Ziel der directen Steuer, ſowie der ſ. g. Brandſteuer werden ſpäter bekannt gegeben. Viernheim, den 0. Juli 1901. 798 Großh. Untererhebſtelle Viernheim. Jöſt. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht: a. daß das Geſetz, betreffend Verſorgung der Kriegs⸗ invaliden und der Kriegshinterbliebenen vom 31. Mai 1901 ſich nur noch auf diejenigen Invaliden bezieht, bei welchen Kriegsinvalidät anerkannt iſt; b. daß Empfänger von Unterſtützungen auf Grund des Allerhöchſten Gnadenerlaſſes vom 22. Juli 1884 und Empfänger von Veteranenbeihülfen auf Grund des Ge⸗ ſetzes vom 22. Mai 1895 von dieſem Geſetze nicht betroffen werden; c. daß die auf Grund dieſes Geſetzes zu gewährenden Penſionszuſchüſſe zur Anweiſung kommen werden, ohne daß es eines Antrags der Betreffenden bedarf, daß die Kriegsinvaliden aber baldigſt den Militärpaß einzureichen haben; d. daß diejenigen Ganzinvaliden, deren jährliches Geſammt⸗ einkommen — aus den Invalidengebührniſſen und ſonſtigen amtlichen ſowie privaten Einnahmen an baarem Gelde und aus anderweiten Einkünften, wie Naturalbezüͤge, Wohnung u. a. nach dem durchſchnittlichen Geld⸗ werthe berechnet— nicht den Betrag von 600 Mk. erreicht, bei dem Be⸗ zirksfeldwebel unter Angabe ihrer Einkommensverhält⸗ niſſe die Bewilligung einer Alterszulage beantragen können, ſobald ſie daß 55. Lebensjahr vollendet haben, oder wenn ſie vor dieſem Zeitpunkte dauerd völlig er— werbsunfähig geworden ſind. Erbach i. O., den 29. Juni 1901. 799 Großh. Bezirkskommando. O00000 Strohhüte! Strohhüte! 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Mit dieſem Gottesdienſt wird die Einführung und Verpflichtung der Mitglieder des Kirchenvorſtandes u. der Gemeindevertreter der evan⸗ geliſchen Gemeinde verbunden werden und wird die letztere auch hierzu eingeladen. Verloren ging zwiſchen dem Schloth⸗ und Wieſenweg bis zurück ins Ort ein blauer Kittel mit Inhalt eines Wetzſteines. Um gefl. Rückgabe bittet Jakob Bugert 3. 807 Holzſtraße. beſtehend aus 2 Zimmern u. 1 Küche, hat an junge Leute ſofort zu vermiethen 808 Leonhard Froſchauer Kühnerſtr. 11. Wicken Frühklee⸗Samen Rübſamen ewigen Kleeſamen empfiehlt billigſt 809 A. Stumpf. Mayers Konverſatious⸗ Lexikon — 5. Auflage— billig abzugeben 810 Weinbeimerſtr. 78. Neue holl. Vollhäringe per Stück 9 Pfg. friſch eingetroffen. 811 B. Leitler Sohn. Strohfeile hat zu verkaufen 812 Nik. Stumpf Schuhmachermeiſter. Strohf eile hat zu verkaufen Joh. Adam Adler 1 am Schützenhof. fleift bücher hat zu verkaufen Joh. Gallei 2. Ww. Ludwigsſtr.. Back-Pulver, Dr. Oetkers Vanille Zucker à 10 Pf. 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