U allungen U. 8. F.) Fend und Minuten kant: eim un bon Weinen, erlangen N I. Atrasze. — ͤ fropftt, Paſſagier⸗ Billet von Erſchei nt zweimal wöchentlich Mittwochs und Zamstag s (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt). Bezugspreis: 30 Pfg. monatlich einſchl. Trägerlohn. Durch die Poſt Mk. 1.15 vierteljährlich. — ln—ññññ—ñÄñ————ĩ—ͤ•—L—[ Viernheiner Amtsblatt der Großh. Würgermeiſterei Viernheim. Wirkſamſtes Anſertions-Organ. 9 lk Anzeigenpreis: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeile. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg. Reklamen: 25 Pfg. die ggeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Ar. 58. Mittwoch, den 24. Juli 1901. —— — 117. Jahrgang. England und Trans vaal. London, 20. Juli. Lord Kitchener war während der letzten Tage perſönlich in der Kapkolonie. Die Verluſtliſte zeigt, daß der engliſche General Hart am letzten Sonntag bei Aliwal North eine empfindliche Schlappe erhielt. Antwerpen, 20. Juli. Die von der engliſchen Preſſe als Zeichen der Bedrängniß der Buren ſo freudig begrüßte Veröffentlichung der Schriftſtücke und Telegramme durch das engliſche Kriegsamt, welche in dem Gepäck des Präſidenten Steijn gefunden wurden, verurſacht in der Umgebung Krügers große Aufregung. Es iſt nicht unwahrſcheinlich, daß Präſident Krüger, um die Hoffnung der Buren⸗Delegirten Wolmaran und Fiſcher zu rechtfertigen, einen Aufruf an ſeine Mitbürger erlaſſen wird. Dr. Leyds, welcher ſich ſeit einigen Tagen in Paris aufhält, iſt in aller Eile zurück⸗ berufen worden. Brüſſel, 20. Juli. Milners angekündigte Rückkehr nach Südafrika gilt hieſigen Burenkreiſen als Anzeichen, daß England nicht das geringſte Zugeſtändniß zu machen ge⸗ denkt. Hier verlautet, daß der angeſehene Afrikander An- dreas Murray in Wellington eine neue Zuſammenkunft Bothas und Kitcheners vermittelt habe. London, 20. Juli. Lord Kitchener meldet aus Prä⸗ toria vom 19. Juli: Eine kleine britiſche Kolonne unter Major Moove wurden von überlegenen feindlichen Truppen⸗ maſſen unter dem Burenkommandanten Fouche in der Nähe von Jamestown am 14. Juli den ganzen Tag angegriffen, doch ohne Erfolg. Auf britiſcher Seite wurden 7 Mann getödtet, 3 Offiziere und 17 Mann verwundet. Die Ver⸗ luſte des Feindes ſind unbekannt. General Hart rückte von Alival, doch ohne daß er verlangt war, zur Unterſtützung aus. Die Ereigniſſe in China. Tientſin, 20. Juli. Die Deutſchen begannen mit dem Bau maſſiver Kaſernen. Endgiltig iſt beſchloſſen worden, die proviſoriſche Regierung mindeſtens noch ein Jahr be⸗ ſtehen zu laſſen. London, 20. Juli. Aus Shanghai wird telegraphirt: Die Ruſſen verſuchen durch belgiſche Vermittler die Kohlen ⸗ minen von Kaiping(im Innern der Mongolei am gelben Meer) zu kaufen, die von unſchätzbarem ſtrategiſchen Werthe ſind, da ſie augenblicklich die verſchiedenen Flotten im Oſten mit Kohlen verſorgen. Deutſchland. Berlin, 20. Juli. Nach einer Meldung, welche die „N. Fr. Pr.“ aus Iſchl erhält, verlautet dort, Kalſer Wilhelm werde in der erſten Auguſthälfte zum Beſuch des Kaiſers Franz Joſef nach Iſchl kommen. Berlin, 20. Juli. Dem Vernehmen nach hat der Staatsſecretär des Miniſteriums für Elſaß⸗Lothringen, Geheimrath v. Puttkamer, ſein Abſchiedsgeſuch eingereicht. Vor wenigen Wochen hatte der Staatsſecretär ſeinen 70. Geburtstag gefeiert. — Zum Fall Kauffmann erklärt die„Freiſ. Zeitung“ gegenüber mehrfachen Anzweiflungen, daß der Reichskanzler Graf Bülow nicht weniger als dreimal zu Gunſten der Be⸗ ſtätigung Kauffmann's mit dem Kaiſer geſprochen habe. — Die Harden'ſche„Zukunft“ ſpricht von einer Reichskanzlerkriſis. Graf v. Bülow ſoll ſich mit dem Kaiſer entzweit haben wegen der Kaiſerreden. Graf v. Walderſee ſoll Reichskanzler werden, wenn er zurückkommt. Es ſind das allem Anſchein nach Gerüchte, wie ſie die Sauregurken⸗ zeit hervorbringt. Metz, 20. Juli. Die„Köln. Ztg.“ meldet: Gutem Vernehmen nach iſt die Metzer Biſchofsfrage endgiltig gelöſt. Abt Benzler, von Maria Laach iſt zum Biſchof von Metz, 1 von Bulach zum Coadjutor von Straßburg ernannt. Ausland. Saragoſſa, 20. Juli. Die hieſigen Klöſter und die Mehrzahl der Kirchen ſind geſchloſſen. Die übrigen Kirchen werden von der Polizei bewacht, zahlreiche Geiſtliche verlaſſen die Stadt. Sofia, 20. Juli. In hieſigen Regierungekreiſen wird mit aller Beſtimmtheit verſichert, daß im Herbſt nach der Rückkehr des Fürſten Ferdinand von ſeinem Beſuche in Petersburg die Unabhängigkeitserklärung und die Proklama⸗ tion Bulgariens zum Königreiche erfolgen wird. Konſtantinopel, 20. Juli. Große Entrüſtung in allen türkiſchen Kreiſen ruft eine Irade des Sultans hervor, welches allen Muſelmanen verbietet, in ihren Häuſern europäiſche Kinderfrauen, Erzieherinnen, Lehrer und dergl. zu halten und ihre Kinder in europälſche Schulen zu ſchicken. Der Sultan ſelbſt hielt wiederholt für ſeine Kinder europäiſche Erzieherinnen und Lehrer, daher erſcheint dies Irade als Ausbruch des Fanatismus irgend eines ractionären Framden⸗ feindes dem Sultan abgerungen zu ſein. Derartige Symp⸗ tome verdienen jedoch Beachtung in Europa. Konſtantinopel, 20. Juli. In der Türkei macht ſich eine allgemeine Gährung bemerkbar. Die Bevölkerung glaubt, alle an den Sultan gerichteten Beſchwerden und Bittſchriften werden von den Beamten des Plldiz⸗Kiosk unterſchlagen, weil dieſe Geſuche ſchon ſeit langer Zeit ohne Antwort bleiben. London, 20. Juli. Das Oberhaus verurtheilte den Earl of Ruſſel wegen Bigamie zu drei Monaten Gefängniß, die er als Arreſtant erſter Klaſſe in dem Londoner Gefäng⸗ niſſe Golloway abzubüßen hat. Nah und Fern. Viernheim, 23. Juli. Unter außerordentlich zahlreicher Betheiligung ſowohl hieſiger wie auswärtiger Feſt⸗ gäſte iſt das Fahnenweih⸗Feſt des hieſigen Turnvereins in ſchönſter Weiſe verlaufen!— Feſtbericht folgt in der nächſter Nr. Mannheim, 20. Juli. Am hieſigen Gymnaſium haben ſämmtliche 37 Schüler der Oberprima die Abiturien⸗ tenprüfung beſtanden.— Zwei Anſchläge an der Gerichts. tafel erinnern an die Flucht des Fabrikanten K. Heymann. Seine Frau klagt gegen den an„unbekannten Orten“ Ab⸗ weſenden auf Eheſcheidung, ſein Sozius, der Fabrikant Max Schuſter, auf Löſung des Geſellſchaftsvertrags. Mannheim, 20. Juli. Der Spenglermeiſter Bertram führt einen erbitterten Kampf gegen die Mitglieder der Spenglerinnung. Ein Prozeß jagt den andern. Neuer⸗ dings hatte Bertram ſich wieder einen großen Koup geleiſtet. Er war bei der Submiſſion um die Spengler⸗ und In⸗ ſtallationsarbeiten an der neuen Kaſerne nebenhinaus gefallen und rächte ſich an dem Konkurrenten, dem Spengler Wunder, indem er einen anonymen Brief an's Bezirksamt ſchickte, in dem Wunder beſchuldigt wurde, die Arbeiten ſchlecht und vertragswidrig ausgeführt zu haben. Den Brief erhielt die Staatsanwaltſchaft zur Ermittelung des Schreibers und nun ſtellte ſich heraus, daß der Sohn Bertrams, ein Gymnaſiaſt, den Brief durch einen andern Gymnaſiaſten hatte ſchreiben laſſen, Bertram ſtellt in Abrede, den Brief diktiert oder inſpiriert zu haben. Aufklärung wird die Gerichtsverhand⸗ lung bringen. Mannheim, 20. Juli. Ertrunken iſt vorgeſtern Abend zwiſchen 5 und 6 Uhr beim Baden im Rhein etwa 500 Meter unterhalb der Altripper Fähre der 10 Jahre alte Volksſchüler Karl Theodor Laubengaier, Sohn des Wirths Laubengaier von Neckarau. Seine Leiche konnte noch nicht geländet werden. Bensheim, 20. Juli. Auf Wunſch theilen wir gern mit, daß der in der kürzlich der„Köln. Volksztg.“ entnommenen Notiz genannte Fabrikant A., der in die Duell⸗ angelegenheit des Heppenheimer Kreisamtmanns S. verwickelt ſein ſoll, nicht der Cigarrenfabrikant Auler iſt, ſondern ein Korkſtopfenfabrikant A. Um Mißverſtändniſſe und unlieb⸗ ſame Verwechslungen vorzubeugen, ſei dies hiermit feſtgeſtellt. Lorſch, 20. Juli. Ein frecher Raubanfall wurde am vorigen Dienſtag an der Straße nach Hüttenfeld durch Zigeuner ausgeführt. Gegen Nachmittag kam ein junger Menſch, gebürtig von Wiesbaden, welcher als Bäckergeſelle in Lampertheim beſchäftigt geweſen war, auf ſeiner Reiſe bis auf den Seehof, wo er bei der herrſchenden Hitze in dem dortigen Weiher ein Bad nehmen wollte. Als er ſich im Waſſer befand, höcte er plötzlich ein verdächtiges Raſcheln in dem Gebüſche, wo er ſeine Kleider niedergelegt hatte. Drei Zigeuner machten ſich eben daran, ſeine Kleider und Reiſetaſche nach Geld zu unterſuchen, als der Ueber⸗ fallene ſich ans Ufer begab, um ſeine Habſeligkeiten zu retten. Er nahm ſich bei heftigſtem Widerſtande die nöthigſten Kleider mit ins Waſſer, worauf die räuberiſchen Geſellen noch auf den Wehrloſen ſchoſſen und ihm mit Kaltmachen drohten. Auf ſein Hilfegeſchrei eilten im Felde beſchäftigte Männer herbei, worauf die Wegelagerer ſich mit ihrer Bagage hierher begaben und ſpäter wahrſcheinlich wieder dem Rheine zuwandten. Es brauchte längere Zeit, bis der beraubte junge Mann ſich von ſeinem ausgeſtandenem Schrecken erholt hatte, wodurch er bedeutend ſpäter als die gefährlichen Geſellen hier eintraf und über das Vorgefallene berichtete. Es fehlen nebſt dem Geld die Uhr, der Hut, die Schuhe ꝛc. Die ver⸗ wegene Geſellſchaft wird auch wegen früherer Diebſtähle ſteckbrieflich verfolgt. Worms, 20. Juli. Im ſtädtiſchen Krankenhaus er⸗ lag der Mineralwaſſerhändler Boning, der ſich am 7. d. Mts. in ſelbſtmörderiſcher Abſicht zwei Schüſſe und einen tiefen Schnitt in den linken Unterarm beigebracht hatte. Darmſtadt, 19. Juli. Während des geſtern Abend im Platanenhain ſtattgehabten ſogenannten Doppelkonzerts, dem auch Se. Königl. Hoheit der Großherzog anwohnte, wurde eine Dame feſtgenommen, welche ſich in auffallen der Weiſe in der Nähe eines mit Artillerie⸗Offizieren beſetzten Tiſches ju ſchaffen machte; ſie hatte einen mit ſechs ſcharfen — e Am Poſlſchalter. Kriminal⸗Roman aus dem Verkehrsleben von Th. Schmidt. Nachdruck verboten. 21. Fortſetzung. „Sie ſprachen da vorhin,“ fuhr Linde fort,„an Ihrem Tiſche über zwei auswanderungsluſtige junge Leute aus hieſigen Geſchäften. Ich glaube verſtanden zu haben, daß Sie eines jungen Mannes erwähnten, der morgen auszuwan dern gedenkt. Da ich den Betreſſenden kenne und mich für ihn intereſſire, ſo möchte ich gern etwas über ſeine Perſon erfahren. Wollen Sie mir gütigſt den Gefallen erweiſen?“ „Recht gern! Der junge Mann, von dem die Rede war, iſt hier aus der Umgegend gebürtig. Bis vor wenigen Wochen war er in einem hieſigen Geſchäft thätig. Da er nicht recht zu⸗ verläſſig war, wie ſein Prinz pal mir heute Abend ſagte, ſo wurde ihm gekündigt, worauf er den Entſchluß faßte, nach Amerika auszuwandern. Er war deshalb ſchon vor mehreren Wochen bei mir, doch kam die Angelegenheit nicht zum Abſchluß, da er noch nicht das nöthige Geld zur Ueberfahrt beiſammen hatte, wie er ſagte. Heute, gegen Abend, iſt er bei mir geweſen und hat den Betrag für ein Zwiſchendecksbillet bezahlt.“ „So!“ Linde hätte nach dieſer Mithteilung laut aufjauchſen mögen; er bezwang ſich aber. Ruhig fragte er: „Wiſſen Sie vielleicht, ob ſeine Eltern mit ſeinem Vor⸗ baben, auszuwandern, einverſtanden find, und wenn dies der Fall, haben ſie ihm dann auch die Mittel hierzu gegeben?“ „Nein, beides weiß ich nicht genau, glaube aber nicht fehl zu gehen, wenn ich behaupte, daß ſeine Eltern, die gänzlich mittellos zu ſein ſcheinen, gegen ſeine Auswanderung keine Einwendungen machen werden. Er ſcheint mir ein loſer Vo⸗ gel zu ſein.“ 8 „Hm! dieſer Meinung bin ich auch,“ ſagte Linde. „So? da ſcheint Ihr Intereſſe für den Mann ein negatives zu ſein,“ meinte Peters. „Das ſtimmt! Aufklärung kommt ſpäter! Nun ſagen Sie einmal, Herr Peters, mit welcher Münze wurde das wle heißt doch gleich der Mann?“ „Hecht iſt ſein Name!“ „Richtig, Hecht! Alſo mit welcher Münze wurde das Billet von Hecht bezahlt?“ jetzt „Ah, Herr Linde, erwiderte Peters. „Bitte, etwas leiſer, Herr Peters! Es wird für Sie ge⸗ nügen, daß Sie meine Abficht errathen haben. Vorläufig muß ich Sie aber dringend bitten, reinen Mund zu halten.“ „Na gewiß, verſteht ſich ganz von ſelbſt! Der junge Mann zahlte mir fünfundachtzig Mark in Gold aus.“ ⸗Ei fatal,“ ſagte Linde.„Sie wiſſen wohl nicht, woher er das Gold hatte, d. h. wo er daſſelbe eingewechſelt haben könnte?“ „Nein, das weiß ich leider nicht.“ Sie waren jetzt an der Wohnung Lindes angekommen. „Nur noch eine Frage, Herr Peters! Wiſſen Sie genau, ob der Mann noch in der Triſtſtraße wohnt?“ „Warten Sie mal!... Hm! Wenn ich mich nicht irre, wohnt er noch in der bezeichneten Straße, bet dem„tauben Seiler“, wie man den alten Kauz nennt.“ „So! Iſt der Seiler ganz taub?“ „Nein, das iſt er nicht, er wird nur ſo genannt, weil er immer, wenn er angeſprochen wird, die Hand hinters Ohr legt, was ſo ausſehen ſoll, als wäre er ſehr ſchwerhörig.“ „Hut!“ erwiderte Linde,„ich bin Ihnen, Herr Peters, für Ihre freundliche Auskunft im Namen eines Anderen zu großem Dank verpflichtet. Wenn ich Ihnen wieder einmal ge⸗ fällig ſein kann, dann verfügen Sie über mich!“———— Als Linde ſein Wohnzimmer betrat, ſah ihn ſeine Frau verwundert an. Sie war gewohnt, daß ihr Mann, wenn er einmal Abends ausging, vor zehn Uhr nicht zurückkehrte. Jetzt war es kaum neun Uhr. Ihre Ueberraſchung wurde aber noch größer, als Linde mehrmals ſchweigend im Zimmer auf⸗ und abging, dann plötzlich vor ihr ſtehen blieb und ihr in freund⸗ lichem faſt ſcherzendem Ton mittheilte, daß er morgen früh nicht zur Gerichts verhandlung nach W. fahren werde. „Ja, aber Linde, Du biſt doch vorgeladen, wirſt Du denn ſo ohne Weiteres ſortbleiben dürfen?“ „Ohne Weiteres bleibe ich nicht zurück, liebes Frauchen. Ich habe eine beſtimmte Veranlaſſung dazu.“ Dann nahm er ſeinen Weg im Zimmer wieder auf. „So geht es!“ ſagte er nach einer Weſle.„So muß es geht mir ein Licht auf,“ gehen. Morgen früh ſtatte ich dem Hecht einen Beſuch ab.“ le Frau verſtand ihren Mann heute nicht. Linde plauderte dann noch eine halbe Stunde mit ihr über allerlei Dinge und legte ſich um zebn Uhr zur Ruhe. Ob er ſie wohl fand? XVII. Am Morgen des ſechsundwanzigſten October gegen ſechs Uhr ſieht man eine verſchloſſene Droſchke über das Pflaſter der Stadt D. dem Bahnhofe zurollen. Als ſie vor dem Droop'ſchen Hauſe angelangt iſt, wird der eine Vorhang von innen zurück- geſchlagen, dann beugt ſich ein junger Mann vor und ſpäht mit brennenden Augen nach den Fenſtern deſſelben. Eins derſelben wird in demſelben Augenblick haſtig geöffnet, ein junges Mädchen erſcheint in dem Rahmen und nickt mit thränenleeren Augen dem Manne in der Droſchke zu. Noch lange, nachdem dieſe ihren Blicken entſchwunden, ſteht die Dame mit über die Bruſt gekreuzten Händen und ſchaut ins Leere. Die Begrüßung der beiden hat nur einen Augenblick ge⸗ dauert, denn der Wagen rollte unbarmherzig weiter, allein dieſe kurze Spanne Zeit hat den beiden ſich eben anblickenden jungen Menſchenkindern gezeigt, was ſechs Wochen Trennung, was Schmach und Gefängniß während dieſer Zeit angerichtet haben. Und doch... wie leuchteten ihre Augen auf, wie jubelte jedem das Herz in der von Kummer und Sorge bewegten Bruſt! Jeder Blick der Liebenden war durchdrungen von der Hoffnung: ein froheres, freudigeres Wiederſehen wartet doch einſt unſer. Die Spruchliſte der Geſchworenen war dem Angeklagten am Tage vor der Hauptverhandlung vorgelegt worden; da auf derſelben der Name eines Verwandten des Ring, des Feindes Droops, verzeichnet ſtand und Bäumer, deſſen Urtheilsſpruch als parteiiſch finden konnte, erſuchte er den Richter, daß deſſen Name von der Liſte geſtrichen werde, was aus geſchah. Da die Verhandlung in W. um zehneinhald Uhr morgens begann, der Zug dahin um neunemhalb Uhr morgens abging und nur dreißig Minuten fuhr, ſo war vorauszuſehen, daß ſämmtliche geladenen Zeugen oder doch die Mehrzahl derſelben dieſe Fahrgelegenheit benutzen würden. Aus dieſem Grunde batte Bäumer gewünſch“, daß er ſchon mit dem um ſechseinhalb Uhr abgehenden Zuge fahcen dürfe. Er mochte ſich nicht von der Menge begaffen laſſen, auch hatte der Richter in W. ange⸗ ordnet, daß der Angeklagte ihm um einhalbacht Uhr morgens zu einem letzten Verhör vorgeführt werde. Na. r * Nen N n 5 hausſtrafe. Patronen geladenen und geſpannten Revolver im Beſitz, der ihr ſofort abgenommen wurde; ſie erklärte bei ihrer Ver⸗ nehmung, daß ſie ſich habe erſchießen wollen, da ſie von ihrem Verehrer, einem Offizier deſſen Namen ſie auch nannte, verlaſſen worden ſei. Sie nannte ſich Schneider, iſt eine hübſche, imponirende Erſcheinung von ca. 25 Jahren und wurde nach ihrer Vernehmung in ihre Wohnung gebracht. Aus dem Mümlingthal, 20. Juli. Einem vor 13 Jahren verübten Verbrechen ſcheint man neuerdings auf die Spur gekommen zu ſein. Im Jahre 1888 ſtarb nämlich zu M. der Feldſchütze F. an den Folgen ſchwerer Mißhandlungen, deren Urſprung unermittelt blieb. Jetzt wurde der Landwirth J. S. aus M., als der Thäterſchaft dringend verdächtig, in Unterſuchung gezogen. Die Einleitung der Unterſuchung wurde veranlaßt durch den Sohn eines Ziegelei⸗ beſitzers, welcher ehemals zu der Tochter des beſchuldigten S. in näheren Beziehungen ſtand. Beerfelden, 20. Juli. Bedeutendes Aufſehen erregt in der ganzen Umgegend die in den letzten Tagen er⸗ folgte Amtsſuspenſion des Stalionsverwalters H. zu K. Es ſoll ihm angeblich ein ſchon längere Zeit zurückliegendes Dienſtvergehen zur Laſt gelegt werden. H. ſtand als gewiſſen⸗ hafter Beamter und ſolider Mann in allgemeinem Anſehen. Seiner zehnköpfigen Familie bringt man überall aufrichtiges Mitgefühl entgegen. g. l, 20. Juli. Eine Ueberraſchung wurde dieſer Tage, wie der„Volksfr.“ berichtet, einem Sergeanten beim Trompeterkorps des hieſigen Dragonerregiments zutheil. Während derſelbe bei der Muſikprobe war, kam deſſen ehe ⸗ malige Braut auf ſein Zimmer, legte ein kleines Kind auf das Bett und verſchwand. Bretten, 20. Juli. Vom 27. bis 29. Juli d. J. findet in Bretten ein großes Turnfeſt, verbunden mit 40jähr. Stiftungsfeſt des Brettener Turnvereins ſtatt. Die Feſtrede bei dieſer Feier wird Herr Rechtsanwalt Schmidt in Bretten(geborener Heddesheimer) halten. Alfeld, 20. Juli. Eine ſchreckliche That wurde hier vollbracht. Der Bäcker und Gaſtwirth Ulrich Mertel von hier befand ſich in Waller auf der Kirchweih. Als er in früher Morgenſtunde nach Hauſe kam, wurde er von ſeiner Frau nach kurzem Wortwechſel mit einem ſog. Stoßmeſſer derart am Kopf verwundet, daß er alsbald verſchied. Der Ermordete war der zweite Ehemann der Mörderin und mit dieſer erſt ſeit einigen Jahren verheirathet. Bemerkenswerth iſt, daß ihr erſter Mann von ſeinem leiblichen Sohn mit einem Holzbeil erſchlagen wurde. Der letztere verbüßt gegenwärtig die ihm ſeinerzeit zuerkannte neunjährige Zucht⸗ Stein,(A. Bretten), 20. Juli. Vorgeſtern Nach⸗ mittag halb 4 Uhr hat ſich der Großh. Oberförſter hier im Badezimmer des Forſthauſes mittelſt ſeines Jagdgewehrs er⸗ ſchoſſen. Die bedauerliche That geſchah offenbar im Zuſtande geiſtiger Umnachtung, da Herr Oberförſter Karl Haffner be⸗ reits früher ſchon einmal in einer Itrrenanſtalt war. Der Fall erregt hier und in der ganzen Umgegend begreifliches Aufſehen. Herr Haffner iſt aus Weinheim gebürtig und ſleht im 53. Lebensjahr. Hauſach, 20. Juli. Am Mittwoch Nachmittag gegen 3 Uhr ertönte Feuerlärm; es brannte nämlich das dem Simmesbauern Theodor Schmider gehörige Wohnhaus, Scheuer und Stallung bis auf den Grund nieder. Der Eigenthümer war mit der Ernte beſchäftigt und wollte eben einen Wagen Roggen nach Hauſe bringen, als er ſein An⸗ weſen als mächtige Feuerſäule vorfand. Kurz entſchloſſen ſprang der Mann durch die Flammen und rettete ein noch ſchlafendes Kind vom Tode des Verbrennens, während zwet Knaben von ½ und 5 Jahren in den Flammen umkamen. Weiter verbrannten 20 Stück Rindvieh, 1 Pferd, 9 Schweine und Geflügel. Bis die Feuerwehren angerückt waren, war das ganze Anweſen bereits abgebrannt, ſo daß ſonſt gar nichts mehr gerettet werden konnte und die Wehren hatten große Mühe, die 2 angrenzenden Gehöfte zu retten, deren dürre Strohdächer ebenfalls ſchon Funken gefaßt hatten. Verfichert iſt der Mann nur ſehr ſchwach. Die Entſtehungs⸗ urſache des Brandes iſt bis jetzt noch unbekannt. Anſelfingen, 20. Juli. Auf ſeltene Art wurde ein hieſiger Zimmermann verletzt. Anläßlich einer Reparatur in einem Hauſe wollte derſelbe nach Entfernung einer Schwelle ein darunter liegendes Stück Holz hervorlangen. Nicht wenig erſchreckt war er, als er plötzlich mit thieriſcher Wuth an beiden Händen gepackt und gebiſſen wurde; nämlich in dieſem Raume logirten zwei alte und drei junge Marder, die den ihre Ruhe ſtörenden Zimmermann an den Händen derartig traktirten, daß er ärztliche Hilfe in Anſpruch nehmen mußte und einige Zeit ſeiner Arbeitsfähigkeit beraubt iſt. Freiburg, 20. Juli. Vergangenen Sonntag ver⸗ lor ein hieſiger Handwerksmann auf der Reiſe zwiſchen Baſel und Freiburg im Eiſenbahnwagen eine Brieftaſche mit 200 M. Inhalt. Da die Nachforſchungen durch die Bahn⸗ verwaltung erfolglos blieben, glaubte der Mann ſein Eigen⸗ thum verloren. Am Mittwoch früh erhielt derſelbe jedoch von einem unbekannten Mann aus Stettin die Mittheilung, daß ſich die verlorene Brieftaſche in dem Reiſegepäck des Mitreiſenden vorgefunden hätte und bereits den Rückweg nach Freiburg angetreten habe. Würzburg, 20. Juli. Der Medeziner Auguſt Hauck von Neuſtadt a. H. hatte am Freitag vor vierzehn Tagen eine Säbelmenſur und wurde von ſeinem Gegner, einem Verkehrsgaſt einer hieſigen Corporation, übel zuge⸗ richtet. Hauck iſt in der Heilanſtalt, die er alsbald aufſuchte, an Wundſtarrkrampf verſchieden. Köln, 20. Juli. Die Kunde von einem grauener⸗ regenden Mordverſuch durcheilte geſtern Abend den Vorort Nippes. Der dortige Poſtdirektor Ingemey hatte dienſtliche Unregelmäßigkeiten des beurlaubten Poſtſchaffners Haeſſy, feſtgeſtellt, und begab ſich gegen 8 Uhr in Begleitung des Geldbriefträgers Bilſtein in Haeſſys Wohnung. Freundlich empfing Haeſſy ſeinen Vorgeſetzten und führte ihn ins Em⸗ pfangszimmer, während der Gelbbriefträger Bilſtein im Vor⸗ zimmer ſtehen blieb. Als Poſtdirektor Ingemey geſprochen hatte:„Nun Haeſſy, geben Sie das Geld, was Sie noch haben, heraus, dann iſt alles gut“, murmelte Haeſſy einige Worte, die wie:„Da haben Sie es“ oder„So mach ich es“ klangen und ſtieß dem Poſtdirektor mit Wucht ein breites Dolchmeſſer etwa 10 em tief in die linke Bruſtſeite. Mit dem Rufe:„Bilſtein ich bin geſtochen!“ fiel Ingemey vornüber, riß das ſteckengebliebene Meſſer aus der Bruſt und fiel ſeinem Begleiter in die Arme. Der Schwerver⸗ letzte wurde in ſeine Wohnung geſchafft. Der Thäter wurde verhaftet. Der Poßſſchaffner Haeſſy iſt verheirathet und Vater mehrerer Kinder. Der Zuſtand des Poſtdirektor Ingemey iſt ſehr bedenklich. Die zur That benutzte Waffe iſt ein Jagdmeſſer mit feſtſtellbarer Klinge und Hirſchhorngriff, das in einem beſonderen Futteral aufbewahrt wurde. Metz, 20. Juli. Der frühere Oberleutnant Rüger vom 17. Infanterie⸗Regiment zu Mörchingen iſt geſtern, nachdem der Kaiſer das Urtheil unterzeichnet hat, aus dem Militärarreſthauſe nach der Strafanſtalt Enſisheim im Oberelſaß verbracht worden. Die„Metzer Zig.“ giebt dazu noch folgende Einzelheiten: Ein Vizefeldwebel und ein Ge⸗ freiter waren mit dem Transport beauftragt. Als ſie Morgens 5 Uhr im Arreſthauſe erſchienen, konnte der Ver⸗ urtheilte ſich der Thränen nicht erwehren. Er bat flehentlich nicht geſchloſſen zu werden. Seine Bitte wurde gewährt, nachdem er auf ſein Ehrenwort—„Ich habe noch ein Ehrenwort!“ rief er aus— verſprochen hatte, keinen Flucht verſuch zu machen. Der Vizefeldwebel lud ſeinen Revolver vor ihm, der Gefreite ſein Gewehr. Und dann ging's zum zum Bahnhof. Rüger war in Zivil. Er trug einen leichten Strohhut und eine kleine Handtaſche, dazu hatte er ſeinen Sommerüberzieher über den Arm geſchlagen. Bei ſeiner Abreiſe waren zufällig auf dem 5 5 e auch Graf Häſeler Kommandirender des 16. Korps, und andere hohe Offiziere anweſend, die mit demſelben Zuge nach Mörchingen fuhren. Bekanntlich wurde Oberleutnant Rüger zu ſechs Jahren Zucht⸗ haus verurtheilt. Radeburg(Sachſen), 20. Juli. Vom Thurmſeil abgeſtürzt iſt zu Radeburg(Sachſen) der Seiltänzer Gerſten; er war ſofort todt. Doppelt tragiſch iſt, daß der Unglückliche unmittelbar vorher das Publikum vom Thurmſeil herab ge⸗ beten hatte, mit ſeinem Scherflein nicht zurückzuhalten. Sein Beruf ſei ſchwer und gefahrvoll. Vor ein paar Jahren ſei ein Kolleg von ihm vom Seil herab zu Tode geſtürzt und auch ihm drohe der Tod ſtündlich. Wenige Augenblicke ſpäter lag der Aermſte mit zerſchmettertem Schädel in der Tiefe Inſterburg, 20. Juli. Die„Oſtdeutſche Volksztg.“ meldet zum Gumbinner Mordprozeß: Gegen den Dragoner⸗ Vicewachtmeiſter Schneider und den Gendarmerie⸗Wachtmeiſter Meltzer ſei eine Unterſuchung eingeleitet, weil ſie verdächtig ſind, verſucht zu haben, den Hauptbelaſtungszeugen Skopek in ſeinen Ausſagen über die Angeklagten Hickel und Marten zu deren Gunſten zu beeinfluſſen. Der Verhandlungstermin im Proceß wegen Ermordung des Rittmeiſters Kroſigk finde keinesfalls vor Ende Auguſt ſtatt. — Kaiſerin Eliſabeth am Setzkaſten. Aus Anlaß der jüngſt erfolgten Enthüllung des Denkmals der Kaiſerin Eliſab eth in Salzburg dürfte die Mittheilung von Intereſſe ſein, daß dieſe in Genf eines ſo tragiſchen Todes geſtorbene Kaiſerin nicht nur eine begabte Dichterin, ſondern auch eine geſchickte Setzerin und Buchdruckerin war. Sie hat regelmäßig ihre Dichtungen eigenhändig geſetzt und gedruckt, wohl weil ſie eine Profanirung ihrer Poeſie beſorgen mochte. Auch Kaiſer Wilhelm II. hat ſeinerzeit mehrere Monate in der bekannten Hofbuchdruckerei von Trowitzſch u. Sohn in Berlin die Buchdruckerkunſt erlernt; aber Beide ſind nicht die erſten gekrönten Buchdrucker; ſchon Kaiſer Franz von Oeſterreich, der Gemahl Maria Thereſia's arbeitete in ſeinen Mußeſtunden am Kaſten und an der Handpreſſe. — Sein voller Name. Unter dieſer Ueberſchrift erzählt die„Riel. Ztg.“ folgende traurige Geſchichte: Auf der Dampffähre bei Korſör ſtolzierte ein Herr umher, der durch ſeine wichtige Miene die Aufmerkſamkeit der Mit⸗ reiſenden erregte. Einer derſelben näherte ſich dem Manne und ſagte:„Erlauben Sie! Darf ich um Ihren Namen bitten!“— Der ſtolze Herr, welcher durch ſein aufge⸗ blaſenes Weſen große Aufmerkſamkeit erregt hatte, antwortete biſſig:„Schafskopf!“— Der Reiſende ſagte darauf:„Das iſt richtig; aber ich bitte auch um Ihren Vornamen.“— Noch mehr in Wuth gerathend, brüllt der Gefragte:„Eſel!“ —„Ja, das errteth ich faſt,“ antwortete der Reiſende, und von allen Seiten erſcholl ein brauſendes Gelächter. Litterariſches. — Glücklich werden iſt das Ziel und die Sehn⸗ ſucht aller Menſchen, ſo verſchieden und mannigfaltig auch die Wünſche und Neigungen derſelben ſind. Wie man es aber anfangen ſoll, um dle Glückſeligkeit zu erlangen, iſt eine Frage, welche gewiß ſchon manchen viel Kopfzerbrechen gemacht hat. Nun, wir wiſſen Jemand, der ſich beſonders mit Löſung dieſer Frage befaßt. Dieſer Jemand iſt die alt⸗ bekannte und beliebte, nunmehr im 19. Jahrgang ſtehende Zeitſchrift„Fürs Haus“, ein echtes Familienblatt im wahren Sinne des Wortes. In dem Blatte findet man vortreffliche, hinlänglich bewährte Lebensregeln und praktiſche Winke für alle Berhältniſſe, in welche der Menſch kommen kann. Rath⸗ ſchläge und Anweiſungen, hervorgegangen aus der prakt ſchen Erfahrung des täglichen Lebens. Aber nicht allein für Be⸗ lehrung, ſondern auch für den Geiſt ſorgt„Fürs Haus“ in mütterlicher Weiſe durch anregende Erzählungen, Romane und Gedichte. Als regelmäßig erſcheinende Gratisbeilagen nennen wir:„Unterhaltungs⸗Beilage“, ſowie eine ſolche „Fürs kleine Volk“, und ferner eine„Handarbeits⸗“ und eine Muſikbeilage“. 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Man hatte den Verhafteten auf beſonderen Wunſch ſeiner Verwandten, welche von Tag zu Tag gehofft, ihn frei werden zu ſehen, 7 entgegenſtehenden Beſtimmung in D. in Haft gelaſſen. on rechtswegen hätte Bäumer ſchon nach den erſten Verhören dem Gericht in W. überwieſen werden müſſen.. 1 Das Sitzungszimmer des Schwurgerichts in W. iſt geöffnet. Die Uhr zeigt zehn volle Stunden an. Allmälig füllt ſich der weite ſaalartige Raum mit Zuſchauern aus allen Geſellſchafts⸗ klaſſen, vorzugsweiſe mit ſolchen, die den beſſeren Ständen an⸗ gehören, Troßdem viele Perſonen aus D. neben mancherlei Un⸗ koſten duch noch einen ganzen Tag in ihren Geſchäften durch das Beiwohnen der Verhandlung verſäumen, ſind doch zahlreiche Neugierige erſchienen, um den letzten Act des Dramas zu Ende gehen zu ſehen. Auf einer der letzten Bänke nimmt ſoeben eine junge, tiefverſchleierte Dame Platz. Nach einer Weile treten faſt gleicheitig der Staatsanwalt und der Vertheidiger ein und nehmen auf ihren Sitzen Platz. Wir ſehen nach der Uhr; dieſe zeigt fünfundzwanzig Mi⸗ nuten nach zehn. Jetzt öffnet ſich wiederum die Thür, und nun erblicken wir die einfretenden Geſchworenen, denen der Präfident auf dem Fuße folgt. Wiederum öffnet ſich die Thür und in Begleitung eines Gensdarmen ſehen wir den Angeklagten durch dieſelbe eintreten. Seine Geſtalt iſt, trotz dem Kummer in ſeinen Zügen, hoch auf⸗ gerichtet, während er mit ſeſten Schritten daherſchrettet. Sein Blick iſt frei, obgleich die Blicke aller Anweſenden auf ſeine Perſon gerichtet find. Eine Röthe über fliegt ſein Geſicht, als er die verſchleterte Dame erblickt. Dieſe neigt verlegen das Haupt, während ihre Augen einen feuchten Schimmer zeigen. Die Sitzung wird vom Präfidenten eröffnet, der zunächſt die Vereidigung der Geſchworenen vornimmt; die eingetretenen Zeugen hören dann die Vorhaltung für den von jedem zu le ſtenden Eld an, um ſodann wieder abzutreten. Es wird hier⸗ auf die Anklage gegen Bäumer vorgetragen, wobei es ganz ſtill im Saale wird.— Vom Präſidenten werden noch einige Fragen an den Angeklagten gerichtet, die ohne jede Erregung von dieſem be⸗ antwortet werden. 5 Der Präſident ſcheint ein ganz beſonderes Gewicht darauf zu legen, von dem Angeklagten die Gründe zu hören, weshalb er den am Abend des ſiebenten Stplember am Schalter an⸗ genommenen Geldbrief mit dreitauſend Mark Juhalt nicht, wie * 1 es doch in dec Dienſtvorſchrift ſtände, dem zweiten mit der Ex⸗ pedition betrauten Beamten übergeben, ſondern die ganze folgende Nacht über ihn in Verwahrſam zurückbehalten habe? Die Ant⸗ wort des Angeklagten, daß er den fraglichen Brief abſichtlich zurückbehalten habe, um ihn am anderen Morgen ſeinem Collegen zu übergeben, ſcheint den Richter nicht zu befriedigen, denn er bemerkt, daß das auffällig ſei, da ja die anderen Werthſendungen, welche faſt gleichzeitig mit jenem Briefe aufgegeben würden, noch von ihm an einen Collegen kurz nach acht Uhr behufs Abſendung übergeben ſeien. Angeklagter:„Herr Präfident, es paſſirt oft, namentlich wenn des Abends eine ſtarke Aufgabe am Schalter ſtattgefunden hat, daß Sendungen, welche nicht mit dem Nachtzuge aus D. abgehen, abſichtlich von dem Scharterbeamten zurückgehalten werden, um ſie dem am nächſten Morgen neueintretenden Ex⸗ peditionsbeamten zur Abſendung zu übergeben. Auf dieſe Weiſe wird eine zweimalige Uebergabe vermieden.“ Präfident:„Wie erklären Sie mir denn die Thatſache, daß Sie ſtets in D. vor dem Unterſuchungsrichter Ihre Unſchuld betheuerten, alſo der Meinung ſein mußten, bald die Freiheit wieder zu erlangen, Sie es doch hartnäckig ablehnten, an Ihren Examen⸗Aufgaben weiter zu arbeiten? Sie mußten ſich doch, wenn Sie ein reines Gewiſſen hatten, daß gerade durch dieſe wieder aufgenommene Beſchäftigung der Schein bei dem Richter erweckt werden würde, als rechneten Sie ganz beſtimmt darauf, freigeſprochen zu werden.“ Angeklagter:„Herr Präfident, wer ſo wie ich von dem Vertreter ſeiner Behörde, kaum über den mir zur Laſt gelegten Vorfall befragt, in's Gefängniß geſchickt wird, der verliert alle Luſt an dem ergriffenen Berufe. Ich ſage es hier frei und mit Ueberzeugung, daß ich, der ich mich unſchuldig fühle, tief em⸗ pört war über das Vorgehen des Beamten gegen mich. Ich gebe jetzt, nachdem ich in der Sache orientirt bin, zu, daß ich an Stelle meines Vorgeſetzten vielleicht nicht anders verfahren hatte. Ich betheure auch in dieſem Augenblick noch meine Un⸗ ſchuld und hoffe auf Freiſprechung.“ Der Präſident ſtellt nun noch einige Fragen an den An⸗ geklagten. Aus den Antworten auf dieſelben kann der Zuhörer den Schluß ziehen, daß der Angeklagte allerdings präciſe Auf⸗ klärungen giebt, die aber trotzdem für deſſen Freiſprechung nicht entſcheldend genug find. Die Verurtheilung des Beamten erſcheint ſchon jetzt nach dem bis ſoweit ſtattgehabten Verhör, dem Laien als beſchloſſene Sache. Auch der Angeklagte ſcheint weng Hoffnung für ſich zu ſchöpfen, denn ſein Geſicht nimmt einen ſchmerzlich⸗bitteren Aus⸗ druck an, als er zurücktritt. Es beginnt hierauf das Zeugenverhör. (Fortſetzung folgt.) Gleichniß über die Ehe. Die Ehe iſt ein Garten, in welchem die Brenneſſeln die Blumen ſind; ein Nußbaum, auf welchem Bekümmer n ü ſſe wachſen; eine Stadt, die ſich ſchreibt Klagen furt; ein Uhrmacherladen mit lauter Schlag uhren; ein ganzes Orcheſter, in welchem die Bru m mbäſſe ihre begleitende Stimme haben; ein Ofen, den man mit Prügel holz feuert; ein Bergwerk, woraus nichts als Za nk eiſen gegraben wird; ein A⸗B⸗C⸗ Buch, in welchem der Buchſtabe W der vornehmſte iſt; ein Lazaret mit zwei Suchten:„Herrſchſucht“ und„Eiferſucht“; ein Himmel, an dem nichts zu ſehen iſt, als Unſtern; eine Jagd, auf der man öfter das Elend⸗Tier fängt; ein Buch, in welchem lauter Träume ſtehen; eine Feder, mit der alle traurigen Ereigniſſe niedergeſchrieben werden— und ſchließlich ein Wald, in welchem alle Bäume wachſen, nur nicht der Segen s baum. Für Geiſt und Herz. Damit du nichts entbehreſt, War Cato's weiſe Lehre: Entbehre! Sich ſelbſt bekämpfen iſt der allerſchwerſte Krieg; Sich ſelbſt beſiegen iſt der allerſchönſte Sieg. Vieles kaufen, was entbehrlich, Iſt bedenklich, ja gefährlich. Früher ſchrankenlos im Kaufen, Wirſt du, wenn die Fonds verlaufen, Unentbehrliches vermiſſen Und wohl gar verkaufen müſſen. — S faut 2 — ſachbe 10 0 lichen ilnen werdel tf o h 8 lh 8 Uhr 1 0 g ö mien behung Wehro welche dürfe aug be qur beſ ſtehend die Be Unterla in dies 1 Etſatz daburc ſtrufe! heſtrafe 9 Marthe holt er bchande 0 führt gichig 0 welche nicht p. Kommi 6 uuf 3 don de günstig ihre W. fulgt i 0 mitt ſofort Der Marin 0 dern pichtig nicht ei 1 0 932 9 90, hören Nufſich d ih izlich⸗ erſonli nursch kisitz 5 3 zur ff delle laune* Ludiſch rd 150 dnn 1895 i Sehn. N uh Man ez gen, it brechen ſondert die alt, ſehnnbe wahren elch, lk für Rih⸗ lichen li D*. Haus“ mane elagn ſolche und s er. er all lich e⸗ u, ſich erdurc igen n das giebt durch über⸗ tt Be⸗ ſhäſtz⸗ clung in. n einen. jungen. — ſſch zu n Uul⸗ eſſeln nüſſe ceter, laben; welk, 150 „ ein cht“! 1 eile 1 n k, t ind 1 lt ————— — 7 —̃ͤ(—— 2 28 ö Amtliche Anzeigen. Nachſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß und genauer Darnachachtung. Viernheim, den 10. Juli 1901. Großherzogliche Buͤrgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Bekanntmachung. Das Ober⸗Erſatzgeſchäft Heppenheim für 1901. Das Ober⸗Erſatzgeſchäft im hieſigen Kreiſe wird an den nachbezeichneten Tagen und Orten abgehalten, und beauftrage ich Sie unter Hinweiſung auf§ 72 der Wehrordnung, ſämt⸗ lichen Geſtellungspflichtigen hiervon Kenntniß zu geben, und ihnen die Ladungen, die Sie in den nächſten Tagen erhalten werden, ſofort zu behändigen. Sie ſelbſt haben ſich im Aushebungslocal rechtzeitig einzufinden. Es müſſen unfehlbar erſcheinen: Donnerstag, den 25. Juli 1901, Vormittags 8 Uhr und Freitag, den 26. Juli 1901 Vormittags 797 Betreffend: im Kreiſe S Uhr auf dem Rathhauſe in Heppenheim: a. die bei dem Erſatz⸗Geſchäft daſelbſt als dauernd un⸗ tauglich, zum Landſturm J und zur Erſatz⸗Reſerve in Vorſchlag gebrachten Militärpflichtigen, b. die zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften, untaugliche Reſerviſten ꝛc. und In⸗ validen, e. die von den Truppentheilen abgewieſenen Einjährig⸗ Freiwilligen, d. die von der Erſatz⸗Commiſſion für brauchbar achteten Militärpflichtigen. Sollten Militärpflichtige, welche der Ober-Erſatz⸗Com⸗ miſſion vorzuſtellen ſind, bis dahin in einen anderen Aus⸗ hebungsbezirk verziehen, ſo iſt hiervon nach§ 46, 13 der Wehrordnung unter Wiedervorlage von deren Ladungen, welche in dieſem Falle nicht ausgehändigt werden dürfen, alsbald Anzeige zu machen. Damit das Geſchäft zur beſtimmten Stunde ohne Ver⸗ zug beginnen kann, müſſen die Vorzuſtellenden pünktlich zur beſtimmten Zeit am Platze ſein. Ich bemerke dabei noch, unter Hinweis auf die nach⸗ ſtehend abgedruckten Beſtimmungen der Wehrordnung, daß es die Betreffenden ſich ſelbſt zuzuſchreiben haben, wenn ſie wegen unterlaſſenen oder nicht rechtzeitigen Erſcheinens in eine der in dieſen Beſtimmungen ns Strafen genommen werden. 6. er⸗ 7. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Erſatz⸗Behörden nicht pünktlich erſcheinen, ſind, ſofern ſie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geld⸗ ſtrafe bis zu dreißig Mark oder Haft bis zu drei Tagen zu beſtrafen. Außerdem können ihnen von den Erſatz⸗Behörden die Vortheile der Looſung(§ 66) entzogen werden. Iſt dieſe Verſäumniß in böswilliger Abſicht oder wieder⸗ holt erfolgt, ſo können ſie als unſichere Dienſtpflichtige(§ 66 3 0) behandelt werden. 8. Iſt dieſe Verſäumniß durch Umſtände herbei⸗ geführt, deren Beſeitigung nicht in den Willen der Geſtellungs⸗ pflichtigen lag, ſo treten die. Folgen nicht ein. 66. 3. a. Vorweg Einzuſtellende ſind ſolche Militärpflichtige, welche in einem von den Erſatz⸗Behörden abzuhaltenden Termine nicht pünktlich erſchienen und denen deshalb von den Erſatz⸗ Kommiſſionen die Vortheile der Looſung entzogen worden ſind. b. Stehen ſolchen Militärpflichtigen geſetzliche Anſprüche auf Zurückſtellung oder Befreiung zur Seite, ſo können ſie von den verſtärkten Ober⸗Erſatz⸗Kommiſſionen dieſer Ver⸗ günſtigungen nur dann als verluſtig erklärt werden, wenn ihre Verſäumniß in böswilliger Abſicht oder wiederholt er⸗ folgt iſt. e. Unter gleicher Vorausſetzung können ſolche Militär⸗ pflichtige von den Erſatz Behörden als unſichere Dienſtpflichtige ſofort zur Einſtellung gebracht und durch die Landwehr⸗ Bezirks⸗Kommandeure dem nächſten Infantrie⸗Truppentheil oder Marinetheil überwieſen werden(§ 66, 3).. d. Iſt die Verſäumniß durch Umſtände herbeigeführt, deren Beſeitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militär- pflichtigen lag, ſo treten die unter a bis o erwähnten Folgen nicht ein. Schließlich mache ich noch darauf aufmerkſam, daß nach § 33, 5 und 63, 7 der Wehrordnung alle diejenigen Ange hörigen der reklamirten Militärpflichtigen, deren Arbeits⸗ oder Aufſichtsunfähigkeit behauptet wird, vor der Erſatz⸗Kommiſſion und vor der Ober⸗Erſatz⸗Kommiſſion behufs ihrer militär⸗ ärztlichen Unterſuchung gleichzeitig mit dem Militärpflichtigen perſönlich zu erſcheinen haben. Ausgenommen ſind nur die marſchunfähigen Angehörigen, über welche in dieſem Falle ein kreisärztliches Zeugniß beizubringen iſt. Heppenheim, den 26. Juni 1901. Dr. Göttelmann. Bekanntmachung. Nachſtehende Polizei⸗Verordnung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis und erwarten beſtimmte Befolgung derſelben. Viernheim, den 19. Juli 1901. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Volizei-Verordnung. Die Verhütung von Blatternerkrankungen unter fremd⸗ ländiſchen Arbeitern betreffend: 25 Auf Grund des Artikels 78 der Kreis- und Provinzial⸗ ordnung wird mit Genehmigung Großh. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz zu Nr. M. J. 1891 vom 30. Januar 1893 und mit Zuſtimmung des Kreisausſchuſſes des Kreiſes 851 Heppenheim für die Gemeinden des Kreiſes Heppenheim ver⸗ ordnet wie folgt: §1. f Jeder Arbeitgeber, welcher einen Ausländer als Arbeiter, Gehilfen, Geſellen, Lehrling oder Dienſtboten in Dienſt nimmt, hat dies binnen 24 Stunden von dem Dienſteintritt desſelben an der Großh. Bürgermeiſterei des Beſchäftigungs⸗ orts anzuzeigen. § 2. f Die nach Artikel 89 des Polizeiſtrafgeſetzes erforderliche Anmeldung ſowie die nach anderen Beſtimmungen beſtehende Verpflichtung zur Anzeige des Arbeitsantritts bleibt unberührt. N§ 3. Verfehlungen gegen§ 1 dieſer Polizeiverordnung werden mit Geldſtrafe bis zu 90 Mark beſtraft. 4 a Gegenwärtige Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung im Kreisblatt in Kraft. Heppenheim, den 3. Februar 1895. Großherzogliches Kreisamt Heppenheim. v. Grancy. 5 Heppenheim, den 1. Juni 1901. Betreffend: Das Auftreten von Blatternerkrankungen unter fremdländiſchen Arbeitern. Das Großherzogliche Kreisamt Heppenheim an die Großherzogl. Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Nach unſerem Ausſchreiben rubr. Betreffs vom 3. Feb. 1895— Kreisblatt Nr. 18— und vom 30. Juli 1900— Kreisblatt Nr. 89— ſind Sie beauftragt, uns den Zuzug fremdländiſcher Arbeiter ſofort, wenn angängig ſchon vor der Ankunft anzuzeigen, damit das Großh. Kreisgeſundheitsamt, dem wir von dem Zuzug Mittheilung machten, in der Lage war, die Unterſuchung der Zugezogenen alsbald vorzunehmen. Da dieſes Verfahren häufig zu Verzögerungen und inſofern auch zu Unzuträglichkeiten geführt hat, als die zuge⸗ zogenen fremden Arbeiter theilweiſe wieder abgereiſt oder ab⸗ gemeldet waren, als das Kreisgeſundheitsamt die Impfung vornehmen wollte, ſo weiſen wir Sie, in Gemäßheit der Ent⸗ ſchließung Großh. Miniſteriums des Innern zu Nr. II 14278 vom 22. Mai 1901 und in Abänderung der in dem oben genannten Ausſchreiben getroffenen Beſtimmungen an, in Zu⸗ kunft den Zuzug der in Betracht kommenden fremdländiſchen Arbeiter dem Großh. Kreisgeſundheitsamt dahier alsbald direkt anzuzeigen und uns gleichzeitig von dem Befolg in jedem Falle in Kenntnis zu ſetzen. Dr. Göttelmann. 5. In den Verkaufsräumen iſt an einer in die Augen fallenden Stelle und in deutlicher Druckſchrift eine Bekannt⸗ machung auszuhängen, wonach es verboten iſt; a. denaturirten Branntwein, deſſen Stärke weniger als 80 Gewichtsprozent beträgt, zu verkaufen oder feil⸗ zuhalten; b. aus denaturirtem Branntwein das Denaturirungs⸗ mittel ganz oder theilweiſe auszuſcheiden oder dem denaturirtem Branntwein Stoffe beizufügen, durch welche die Wirkſamkeit des Denaturirungsmittels in Bezug auf Geſchmack oder Geruch vermindert wird, oder ſolchen Branntwein zu verkaufen oder feilzu⸗ halten. 6. Das Hauptamt kann die Ertheilung der Beſcheinigung verſagen oder die Fortſetzung des Handels mit den aturirtem Branntwein unterſagen, wenn Thatſachen vorliegen, welche die Unzuverläſſigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf dieſen Gewerbebetrieb wahrſcheinlich machen. Vor der Ent⸗ ſcheidung iſt der Ortspolizeibehörde Mittheilung zu machen. 7. Die Beamten der Steuerverwaltung ſind befugt, die Gewerbs⸗ und Geſchäftsräume, in denen die Lagerung, die Verwendung oder der Verkauf denaturirten Branntweins ſtatt⸗ findet, während des Betriebs oder der Offenhaltung des Ge⸗ ſchäfs zu jeder Zeit, ſonſt von Morgens 6 bis Abends 9 Uhr zu betreten, die Vorräthe an denaturirtem und undenaturirtem Branntwein zu revidiren und Proben davon zu entnehmen. Auf Verlangen iſt dem Beſitzer für entnommene Proben Ent⸗ ſchädigung in Höhe des üblichen Kaufpreiſes zu leiſten. 8. Die Betheiligten ſind verpflichtet, auf Anfordern den Beſtand an denaturirtem und undenaturirtem Branntwein ſo⸗ wie an Denaturirungsmittel anzugeben und vorzuzeigen ſowie den Steuerbeamten über den Gewerbs- und Geſchäftsbetrieb Auskunft zu ertheilen. Die Oberbeamten der Steuerverwaltung ſind berechtigt, die Einkaufs⸗, Lager⸗, Fabrikations⸗ und Ver⸗ kaufsbücher während der Geſchäftsſtunden einzuſehen. 9. Die in Ziffer 7 bezeichneten Befugniſſe ſtehen für den Handel mit vollſtändig denaturirtem Branntwein auch den Beamten der Polizeiverwaltung zu. 852 Bekanntmachung. Friedrich Bauer 1. dahier iſt zum Feldſchützen der hieſigen Gemeinde ernannt und als ſolcher verpflichtet worden. Viernheim, den 23. Juli 1901. 853 Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Nachſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß und genauer Darnachachtung. Viernheim, den 19. Juli 1901. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim Pfützer. Bekanntmachung. Betreffend: Den Handel mit(vollſtändig) denaturirtem Branntwein. Die nachſtehende Bekanntmachung der Großh. Miniſterium des Innern und der Finanzen bringen wir mit dem Anfügen zur Kenntmis der Betheiligten, daß Zuwiderhandlungen gegen die nachſtehenden Beſtimmungen, ſofern nicht die Strafe der Defraudation verwirkt iſt, nach§ 43 e Abſ. 2 des Geſetzes, 24. Juni 1887 betr. die Beſteuerung des Branntweins vom 16. Juni 1895 mit einer Geldſtrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft beſtraft werden. Darmſtadt, den 14. Juni 1901. Großh. Hauptſteueramt. Dr. Würth. Bekanntmachung. Den Handel mit vollſtändig denaturirtem Brann!wein betr. Vom 1. April 1901. Nachdem an den durch Bekanntmachung vom 18. März 1896(Reg. Bl. Seite 31) veröffentlichten„Beſtimmungen über den Handel mit denaturirtem Branntwein“ infolge der vom Bundesrath erlaſſenen endgültigen Branntweinſteuer⸗Aus⸗ führungsbeſtimmungen einige Aenderungen eingetreten ſind, wird der nunmehr gültige Wortlaut dieſer Beſtimmungen nachſtehend mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß als Hebeſtellen, bei welchem Handel mit vollſtändig denaturirtem Branntwein anzumelden iſt, nur die Haupt⸗ ſteuerämter und Steuerämter in Betracht kommen. Darmſtadt, den 1. April 1901. 9 Großh. Miniſterium Großh. Miniſteriuͤm des Innern. der Finanzen. gez: Rothe. gez: Gnauth. 832 Beſtimmungen über den Handel mit vollſtäudig denaturirtem Branntwein. 1. Auf den Handel mit vollſtändig denaturirtem Brannt⸗ wein findet§ 33 der Gewerbeordnung keine Anwendung. 2. Wer mit vollſtändig denaturirtem Branntwein handeln will, hat dies vor Eröffnung des Handels der Hebeſtelle und und der Ortspolizeibehörde unter Bezeichnung der Verkaufs⸗ ſtelle anzumelden. Die Hebeſtelle trägt die Anmeldung in ein Verzeichniß ein und ertheilt über die Anmeldung eine Be⸗ ſcheinigung, ohne welche mit dem Handel nicht begonnen werden darf. Die Beſcheinigung iſt in der Verkaufsſtelle auf⸗ zubewahren und den Beamten auf Verlangen vorzuzeigen. Liegen Thatſachen vor, welche die Unzuverläſſigkeit des Ge⸗ werbetreibenden in Bezug auf den Handel mit denaturirtem Branntwein wahrſcheinlich machen, ſo hat die Hebeſtelle vor Ertheilung der Beſcheinigung an das Hauptamt zu berichten. 3. Denaturirter Branntwein, deſſen Stärke weniger als 80 Gewichtsprozent beträgt, oder der in unerlaubter Weiſe (Ziffer 4) behandelt iſt, darf nicht verkauft oder feilgehalten werden. 4. Es iſt verboten, aus denaturirtem Branntwein das Denaturirungsmittel ganz oder theilweiſe auszuſcheiden oder dem denaturirten Branntwein Stoffe beizufügen, durch welche die Wirkſamkeit des Denaturirungsmittels in Bezug auf Ge⸗ ſchmack und Geruch vermindert wird. Bekanntmachung. Die in dem Rathhaus dahier erforderlich werdenden Tüncher u. Tapezierarbeiten, ſowie das Stellen elner Säule(Zimmerarbeit) ſollen auf dem Submiſſionswege ver⸗ geben werden. Diesbezügliche Angebote ſind ſchriftlich und verſchloſſen nunmehr bis zum 31. Juli l. J., Nachmittags 5 Uhr bei unterzeichneter Behörde einzureichen, woſelbſt Vor⸗ anſchlag u. Bedingungen zur Einſicht offen liegen. i Viernheim, den 23. Juli 1901. 85⁴ Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Bekanntmachung. In der Zeit vom 22. bis 27. Juli werden zwiſchen Hemsbach und Hütteufeld, Schußrichtung nach Lorſch, Schießübungen mit ſcharfer Munition abgehalten. Das im Gefahrbereich liegende Gelände wird durch Militär⸗Poſten abgeſperrt werden. Den Weiſungen der aufgeſtellten Poſten iſt Folge zu leiſten. Heppenheim, den 18. Juli 1901. Großherzogliches Kreisamt Heppenheim. Dr. Göttelmann. 831 Nachſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß und genauer Darnachachtung. Viernheim, den 10. Juli 1901. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Pfützer. Bekanntmachung. Betreffend: Das Beſchneiden der Hecken. Der Thierſchutzverein für das Groß herzogthum hat darauf aufmerkſam gemacht, daß es ſich im Intereſſe der Schonung und Erhaltung der Niſtſtätten und Bruten der der Landwirth⸗ ſchaft nützlichen Vögel empfehlen dürfte, das Beſchneiden der Hecken nicht mehr— wie ſeither üblich— im Frühjahr, ſondern in der Zeit vom 1. Auguſt bis 1, März jeden Jahres vorzunehmen. Wir empfehlen Ihnen mit Rückſicht hierauf dafür be⸗ ſorgt zu ſein, daß die an öffentlichen Fuß⸗ und Fahrwegen befindlichen Hecken nur in der Zeit vom 1. Auguſt bis 1. März beſchnitten werden. Wenn es auch dem Privatgrundbeſitzer nicht unterſagt werden kann, eine ihm gehörige Hecke auch in der Zeit zwiſchen dem 1. März und 1. Auguſt zu beſchneiden, ſo wollen Sie doch durch entſprechende öffentliche Bekanntmachung, ſowie bei jeder ſich ergebenden Gelegenheit durch geeignete Belehrung darauf hinwirken, daß ſich die Grundbeſitzer im allgemein en Intereſſe in der Zeit vom 1. März bis 1. Auguſt des Be⸗ ſchneidens der Hecken möglichſt enthalten. Heppenheim, den 5. Juli 1901. 1 82⁵5 V.: Seriba. G. Tilmann-Mattel Atelier für Photographie und Malerei H ANN HEIM P 7, 19 1210 Heidelbergerstrasse. Telephon 570. H. Teitler Sohn, Viernheim Weltall Stoff⸗Farben zum Selbſtfärben im Haushalt. 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