Soeoc SSO O e? S0 O 2 — —B — 5= D — — a nen Rel, ier alche ſcher aft 15 2 Viernheimer Anzeiger Erſcheint dreimal wöchentlich Dienſtags, Donnerſtags u. Samſtags (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt) Bezugspreis: 80 Pfg. monatlich einſchließl. Trägerlohu, durch die Poſt Mk. 1.15 vierteljährlich. Ur. 29. Amtsblatt der Groß. Bürgermeifſterei Viernheim. Wirkſamſtes Inſertions-Organ. Dienſtag, den 8. März 1904. Anzeigenpreis: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeile. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg, Reklamen: 25 Pfg. die zgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. 20. Jahrgang. —— Feier der Konſekration des Hochwürdigſten Herrn Biſchofs. An die katholiſchen Vereine der Diözeſe Mainz. An ſämtliche katholiſchen Vereine in der Stadt und der Diözeſe Mainz richten wir die Bitte, bei der Famſtag, den 19. März; ſtattfindenden Feſtfeier ſich durch Entſendung von einzelnen en im Feſtzuge und bei der Spalierbildung beteiligen zu wollen. er am 19. März folgendes bekannt: erſammeln ſich die Vereine oder Deputationen mit ihren Fahnen auf dem Vertretern oder von Depu Ballplatz und ſtellen ſich zum Feſtzug auf. 2. Für ſämtliche Teilnehmer werden beſondere Feſtzugskarten ausgegeben; ohne Karte iſt die Teilnahme am Feſtzuge nicht geſtattet. 3. Die Vereinsvorſtände werden gebeten, die Zahl der gewünſchten Karten vor dem 14. März bei Herrn Gerhard Schiffmacher in Mainz, Weihergarten 11, anzumelden. 4. Die hieſigen Vereinsvorſtände können die Karten nach dem 14. März bei dem ge⸗ Auswärtige Vereine erhalten die Karten am Tage der Feier von den Feſtordnern; jedoch iſt die Anmeldung der Teilnehmerzahl nor dem 14. März nannten Herrn in Empfang nehmen. dringend geboten. 5. Deputationen, die mit ihrer Fahne teilnehmen, wollen dies bei der Anmeldung aus⸗ drücklich bemerken. 6. Das ausführliche Programm für den Feſtzug mit genauen Beſtimmungen über die Aufſtellung, Spalierbildung etc. wird nächſte Woche an dieſer Stelle bekannt gegeben. Mainz, den 4. März 1904. NB. Es ſei nochmals ausdrücklich bemerkt, daß alle Korporationen zur Teil- nahme an der Feier eingeladen ſind. Der Leſtausſchuß. Rußland und Japan. London, 5. März. Die„Times“ meldet aus Tokio vom 3. d.: Die ruſſiſchen Truppen, welche kürzlich Wladiwo⸗ ſtok nach der Poſſietbai vorgerückt ſeien, hätten den koreoniſchen Grenzfluß Tumen Haijoeng überſchritten. Tokio, 5. März. Wie der„Times“ von geſtern aus Tokio telegraphiert wurde, ſollen ſich die ruſſiſchen Truppen, die bisher ſüdlich vom Jalufluſſe ſtanden, ſämtlich in der Rich⸗ tung zum Galu zurückgezogen haben. Condon, 5. März. Nach einer Meldung des„Daily Chronicle“ aus Schanghai berichtet ein Miſſionar aus Tongt⸗ ſchou in Shantung, daß am 25. Februar 28 japaniſche Ma⸗ troſen dort landeten. Sie erzählten, ihr Schiff ſei zwiſchen Port Arthur und den Miaotauinſetn infolge eines Kampfes mit einem ruſſiſchen Kriegsſchiffe geſunken. Letzteres ſank zu⸗ erſt, das japaniſche Kriegsſchiff nachher. 200 japaniſche Ma⸗ troſen wurden von chineſiſchen Dſchunken gerettet. Der Reſt der Mannſchaft ſoll auf den Inſeln und auf dem Feſtlande ſein. Keine Ruſſen wurden gerettet. Der chineſiſche Beamte gab den japaniſchen Matroſen Geld zu Reiſen nach Tſchifu. Varis, 5. März. Der Spezialkorreſpondent des„Ma⸗ tin“ telegraphiert aus Charbin von geſtern: Die Anſammlung chineſiſcher Streitkräfte weſtlich von Mukden erſcheinen ſehr ver⸗ dächtig, trotz der wiederholten Neutralitätsperſicherung der chi⸗ neſiſchen Regierung. Die Bevölkerung glaubt, daß Port Ar⸗ thur von den Japanern unterminiert ſei und daß dieſe verſuchen würden, eine kleine Anzahl ihrer Leute, die mit den Verhält⸗ niſſen vertraut ſind, in Port Arthur eindringen zu laſſen, um dort eine Kataſtrophe herbeizuführen. Die Depeſche trägt die Kontroll⸗Unterſchrift des Generals Wolkow. Graf Walderſee f. Hannover, 5. März. Feldmarſchall Graf Walder⸗ ſee iſt kurz nach 8 Uhr geſtorben. Graf Walderſee hat ein Alter von faſt 72 Jahren er⸗ reicht; am 8. April 1832 war er zu Potsdam als Sohn des preußiſchen Generalfeldmarſchalls Grafen Franz Heinrich Walderſee geboren. 1850 trat er als Offizier der Garde⸗ Artillerie in das preußiſche Heer ein, indem er es bis zu der höchſten erreichbaren Würde brachte, nachdem er ſchon beim Regierungsantritt unſeres Kaiſers gewürdigt worden war, Moltkes Nachfolger als Chef des Großen Generalſtabes zu werden. Am meiſten wurde ſein Name genannt, als er im Jahre 1900 aus Anlaß der chineſiſchen Wirren zum Oberbe⸗ fehlshaber ſämtlicher verbündeten Truppen in Oſtaſien ernannt wurde, und das hohe Anſprüche an ſeine Gewandtheit, ſein Taktgefühl und ſeine militäriſchen Fühigkeiten ſtellende Amt in der Zeit vom 27. September 1900 bis zum 4. Juni 1901 in einer von allen Seiten auf das wärmſte anerkannten Weiſe verwaltete. Die hohe Gunſt, die der Kaiſer dem greiſen, aber bis in die letzten Jahre elaſtiſchen und friſchen Heerführer Verſunkene Millionen. friminal⸗Roman nach dem Franzöſiſchen von Burghard Aßmus. 40(Nachdruck verboten.) Mary hingegen, mit ihrem Madonnengeſicht, welches große, blaue Augen von etwas melancholiſchem Ausdruck er⸗ leuchteten, war in gleichem Maße ruhig, wie ihre Schweſter zur Lebhaftigkeit neigte. Obwohl an Jahren älter, ſtand ſie doch ſichtlich unter dem Einfluß der Jüngeren, deren Verſtand entwickelter war und Robert hielt ſie nicht immer für würdig, an ſeinen Spielen mit Ellen teilzunehmen. Die drei Kinder wurden gemeinſam aufgezogen und Robert hat ſeitdem oft, bei der Erinnerung an jene fröhlichen Jahre, Gelegenheit gehabt, den tiefen, ethiſchen Sinn jenes alten ſpaniſchen Brauches zu erkennen, welcher den Tod der kleinen Weſen, die Gott zurückruft, ehe ſie des Lebens Bitternis ge⸗ 1 ö koſtet haben, als ein Feſt feiert. Er war 13 Jahre alt, als er ſeinen erſten Kummer erlitt. Eines Abends zog ihn der alte Seemann auf ſein Knie und ſagte zu ihm:„Robert, mein Kind, Du haſt Deine arme Mutter ſterben ſehen; auch Dein Vater iſt tot, weit, weit von hier, drüben über der See iſt er geſtorben. Jetzt haſt Du nur noch den alten Tom auf der Welt. So lang er's noch trägt, wirſt Du ihm wie ein Sohn ſein; aber immer wird er nicht hier bleiben. Drum iſt's Zeit, daran zu denken, aus Dir einen tüchtigen Mann zu machen. Morgen fahre ich Dich nach Dover und vertraue Dich meinem alten Kapitän vom„Ariel“ an. Der bringt Dich nach Paris, wo Du Franzöſiſch lernen wirſt und Mathematik und viele andere Dinge, von denen ich nie etwas verſtanden habe.“ Als das Kind am nächſten Morgen von ſeinen Ge⸗ ſpielinnen Abſchied nahm, weinte es heftig und ſtieg mit ſchwerem Herzen in den Wagen. Drei Tage ſpäter befand ſich der Knabe in einem der beſten Pariſer Penſionate, wo er ſechs Jahre lang blieb. Die erſten Monate ſeines neuen Daſeins brachten ihm ſo manches Ungemach. Robert beſaß erſtens jene furchtſame Schüchternheit an Kindern, die im väterlichen Haus ausſchließ⸗ lich herangewachſen ſind, dann aber verſtand er kein Wort Franzöſiſch, Grund genug, ihn zum Sündenbock der anderen Schüler zu machen. Allmählich legten ſich jedoch die Verfolgungen ſeiner Kame⸗ raden, denn Robert war groß und ſtark für ſein Alter und in dem Maße, wie er anfing, ſich zu verſtändigen, gelang es ihm auch, ſich die gehörige Achtung zu verſchaffen. Er wurde ein fleißiger, doch etwas ſchweigſamer Schüler, der an den lärmenden Vergnügungen ſeiner Genoſſen kein Ge⸗ fallen fand. Er zog das Studium vor und feine einzige Freude bildeten die Nachrichten von ſeinen lieben Freunden in Whitſtable. Als das ſechste Jahr ſeines Aufenthaltes in jener Schule ſich dem Ende nahte, wurde dem Knaben mitgeteilt, daß ſein Adoptiv⸗ vater ihn zurückberiefe. Er war nun faſt neunzehn Jahre und näherte ſich dem Mannesalter, doch ſein Herz hatte ſich nicht verändert und die Erinnerungen an das Landhäuschen nahmen dort noch immer den erſten Platz ein. Bei ſeiner Ankunft in Whitſtable hielt ihn Tom Disney lange in ſeinen Armen und forderte ihn auf, ſeine Schweſtern zu küſſen. Beide ſtanden vor ihm, ſo groß, ſo ſchöͤn, daß er ſie kaum wieder erkannte. Die beiden Babies waren zu lieb⸗ lichen Jungfrauen herangewachſen, worüber Robert ſo ver⸗ wundert war, daß er ſich kaum zu nähern wagte; doch Ellen fiel ihm zuerſt um den Hals und Mary ahmte es ihr nach. Des alten Tom Geſchäfte hatten in der Zwiſchenzeit ge⸗ blüht. Die Bergung der Ladung eines an der irländiſchen Küſte geſcheiterten Schiffes hatte ihm einen ſchönen Gewinn eingebracht und faſt täglich ſchlug man ihm neue Unterneh⸗ mungen vor. Er dachte daran, ſich mit ſeinem Adoptivſohn zu aſſocieren und wünſchte daher, derſelbe möchte den Ingenieur⸗ beruf erwählen, wodurch ihr gemeinſames Arbeiten weſentlich gefördert werden würde. Man kam infolge deſſen dahin überein, daß Robert zu⸗ nächſt ſeine Studien in London beenden und nach abgelegtem Examen zurückkehren ſollte, um die Unternehmungen zu leiten, welche Disney im Auge hatte. Der alte Taucher betrieb ſein Handwerk mit faſt fana⸗ tiſchem Eifer, doch der Wunſch, ſich zu bereichern, war bei ihm weniger ſtark, als die Luſt an dem Unbekannten und die An⸗ ziehungskraft der Gefahr. Mit Vorliebe ſuchte er nach wag⸗ halſigen Unternehmungen, auf die andere verzichtet hatten. Trotz ſeines Alters liebte er es noch, zu den Trümmern der geſunkenen Schiffe hinabzuſteigen und beſſer als irgend einer verſtand er es, die in ihren gähnenden Planken verborgenen Schätze zu entdecken. Alle Sagen des Meeres kannte er durch und durch und mit leichter Mühe entzündete er die junge Ein⸗ bildungskraft Roberts, der voll Feuer und Hoffnung abreiſte. Der Londoner Ingenieur, bei welchem er eintrat, war einer jener unterrichteten Praktiker, wie England ſie hervorbringt und unter ſeiner Leitung machte Robert reißende Fortſchritte. Eine neue Exiſtenz begann für Robert. Jeden Monat kam er für einige Tage nach Whitſtable zu Beſuch und nicht ſelten brachte er einen ſeiner Kameraden mit; für den er eine lebhafte Zuneigung gefaßt hatte. Diego Palmer— dies war ſein Name— ſtammte von den Antillen; ſein Vater, ein Engländer von Geburt, hatte eine Spanierin zur Frau gehabt. Beide waren geſtorben und der verwaiſte Diego hatte als einzige Hilfsquelle eine kleine Rente, die ihm ein Onkel mütterlicherſeits ausgeworfen. Wie Robert, ſtudierte er die Ingenieurwiſſenſchaft und die Gleichartigkeit ihrer Beſtrebungen und ihrer Lage hatte das erſte Band ihrer Freundſchaft geknüpft. Er war damals ein ſchöner junger Mann, groß, ſchlank, von dunkelbrauner Geſichtsfarbe und mit ſchwarzen Augen, voll Feuer und Verwegenheit. Sein Geiſt bezauberte ſeinen Freund, der in vielen Punkten an ihm eine thatſächliche Ueber⸗ legenheit erkannte. Manchmal freilich erſchreckte er Robert durch die Eigentümlichkeit ſeiner ausgeſprochenen Ideen. (Fortſetzung folat.) 1 55 ——— ů— — 2 ö—ů————————U— ſ——ę— ij— — —. 1 . —— E* 2— 5 8 ſchenkte, hat ſich dieſer bis zu ſeinem Tode in unvermindertem Maße zu erhalten vermocht. Und auch die Verehrung der deutſchen Nation iſt ihm in reichem Maße beſchieden geweſen und wird ſich als treues Gedenken über ſein Grab hinaus fortpflanzen. Hanover, 6. März. Der Kaiſer richtete folgendes Beileidstelegramm an die Gräfin Walderſee: Berlin, Schloß, 9 Uhr 58 Min. In herzlicher Anteilnahme gedenken ich und die Kaiſerin Ihres jähen Verluſtes, denn wir wiſſen, was Sie in dem zu Gott Heimgegangenen beſaßen und verloren haben. Mit mir trauert die Armee, die zu ihm aufblickte als zu dem berufenen Führer in ernſt⸗kriegeriſcher Zeit. Ich verliere in ihm einen bewährten und alten Freund. Gott tröſte und ſtärke Sie. Wilhelm R. Zahlreiche Beileidstelegramme von Mitgliedern der könig⸗ lichen Familie, deutſchen Fürſten, ausländiſchen Herrſchern, dem Reichskanzler Grafen Bülow, vielen Freunden und Verehrern des Verewigten laufen ein. Mittwoch mittag, nach der Trauerfeier im Hauſe, erfolgt die Ueberführung der Leiche nach der Bahn zur Beiſetzung auf dem Gute von Walderſees Neffen in Nerversdorf(Holſtein). Dentſchland. Karlsruhe, 5. März. Ueber das Befinden des Herrn Staatsminiſters v. Brauer, der ſich zur Zeit in Helnau bei Kairo aufhält, ſind befriedigende Nachrichten eingetroffen. Verlin, 5. März. Nach einer Meldung der„Pol. Korreſpondenz“ wird der Kaiſer auf ſeiner Mittelmeerreiſe Athen beſuchen und ſeiner Schweſter, der Kronprinzeſſin von Griechen⸗ land einen Beſuch abſtatten. Berlin, 7. März. Das Reichs militärgericht hat die Berufung der vier Heidelberger Grenadiere verworfen. Das Urteil des Oberkriegsgerichts Karlsruhe vom 3. November 1903 bleibt alſo zu Recht beſtehen. Keinarth wurde danach zu 7 Jahren Zuchthaus, Oehler, Habich und Feinauer zu je 6 Jahren Gefängnis, ſowie alle vier zur Entfernung aus dem Heere verurteilt. Ausland. Nom, 5. März. Der„Oſſervatore Romano“ veröffent⸗ licht eine Enzyklika des Papſtes, worin der Wunſch des Papſtes ausgedrückt wird, die Entwicklung des Studiums der heiligen Schrift zu fördern. Zu dieſem Zwecke werden Diplome für Lizentiaten und Doktoren der heiligen Schrift geſchaffen, welche durch die Bibelkommiſſion verliehen werden ſollen. Paris, 5. März. Außer dem Erzbiſchof von Lyon ſind die Erzbiſchöfe von Paris, Reims und Toulouſe infolge der Zuſchrift an den Präſidenten Loubet, die ſich gegen den Ge⸗ ſetzentwurf zur Unterdrückung des Unterrichtes in Kongrega⸗ tionsſchulen richteten, unter der Anſchuldigung des Amtsmiß⸗ brauches vor den Staatsrat geladen. Prinz Proſper Arenberg, der ſich am Donnerſtag und Freitag wegen vorſätzlicher Kör⸗ perverletzung und Mordes unter Mißbrauch der Dienſtgewalt vor dem Kriegsgericht der 1. Gardediviſion zu verantworten hatte, iſt freigeſprochen worden. Das erſte Urteil wegen des in Windhuk begangenen Mordes hatte bekanntlich nur auf 10 Monate Gefängnis gelautet. In zweiter Inſtanz war der Prinz dagegen zum Tode verurteilt worden. Der Kaiſer wan⸗ delte das Todesurteil in 15jährige Zuchthausſtrafe und dann in 15jqährige Gefängnisſtrafe um. Im Gefängnis in Hannover, wo der Verurteilte ſeine Strafe verbüßt, kamen dann bekannt⸗ lich allerlei merkwürdige Dinge vor, die ſeine Ueberführung nach Tegel zur Folge hatten. Bald wurden auch Zweifel an ſeiner geiſtigen Zurechnungsfähigkeit laut und dieſe haben ſchließlich zur Wiederaufnahme des Verfahrens geführt. Die Scheußlichkeiten aus der Vergangenheit des Prinzen, der ſchon als Knabe von 7 oder 8 Jahren haarſträubende Roheitsakte und ſonſtige Ausſchreitungen beging, laſſen einen ernſten Zweifel an ſeiner Unzurechnungsfähigkeit kaum zu; deshalb wurde er heute auch freigeſprochen. Zu verwundern iſt nur, daß dieſe Dinge nicht ſchon in den früheren Inſtanzen zur Sprache gekommen ſind. Die Geiſtes krankheit des Prinzen hätte dann doch gleich klar werden müſſen. Das Unbegreif⸗ lichſte aber iſt, daß man ein ſolches Scheuſal, das ſchlimmer iſt als ein wildes Tier, auf die Neger in unſerer Kolonie los⸗ laſſen konnte. Man ſollte doch bei der Auswahl der Beamten und Offiziere, die man in die Kolonien ſchickt, doppelt vor⸗ ſichtig und wähleriſch ſein. Hat man denn von der Vergangen⸗ heit des Prinzen nichts gewußt? Oder hat man ſich einfach nicht darum gekümmert? Oder hat der Prinz mit der bedenklichen Vergangenheit etwa einflußreichen Fürſprechern zu verdanken, daß man ein Auge zudrückte? Hoffentlich läßt man ſich in der Kolonialverwaltung den Fall zur Warnung dienen. Nah und Fern. * Viernheim, 8. März. Wie wir ſchon früher mitteilten, findet in dieſem Jahre zum erſtenmale das Erſatz⸗ Geſchäft für die Militärpflichtigen aus hieſiger Gemeinde in Viernheim ſelbſt ſtatt, und zwar am Mittwoch, den 13. April, vormittags 8 Uhr auf dem Rathauſe dahier. i Weinheim, 5. März. Schweinemarkt. Zugeführt: Milchſchweine 208 Stück. Verkauft 127 Stück. Das Paar zu 12—25 Mark. Zugeführt; Läufer 2 Stück. Verkauft 0 Schwetzingen, 5. März. Geſtern nachmittag ge⸗ rieten auf der Straße zwiſchen Schwetzingen und Plankſtadt der daſelbſt wohnhafte ledige Fabrikarbeiter Jakob Wolf von Speyer und der verheiratete Landwirt Johann Müller von Plankſtadt wegen einer geringfügigen Sache in Wortwechſel, worauf Wolf zum Meſſer griff und ſeinem Gegner einen Stich in die linke Schulter verſetzte, welcher die Lunge ſchwer ver⸗ letzte. Derſelbe mußte, lebensgefährlich verwundet, in das Akademiſche Krankenhaus Heidelberg verbracht werden. Wolf wurde durch die Gendarmerie verhaftet und in das Amtsge⸗ fängnis Schwetzingen eingeliefert. Worms, 5. März. Geſtern vormittag fiel ein Mäd⸗ chen im Alter von 12 bis 14 Jahren in den Rhein und wurde durch die raſche Hilfe des Hafenmeiſters Schlebach, der mit ei⸗ gener Lebensgefahr nachſchwamm vom Tode des Ertrinkens, gerettet. Oſthofen, 5. März. Einen guten Fang machte ge⸗ ſtern mittag der Gendarmerie⸗Wachtmeiſter Schäfer. Ein Ma⸗ ler namens Heiler, welcher in Augsburg einen Diebſtahl von über 100,000 Mark begangen haben ſoll und ſteckbrieflich ver⸗ folgt war, wurde hier feſtgenommen. Der junge Mann hatte noch 18,000 Mark in Banknoten und ſonſtige größere Summen bei ſich.— Der geſtern in Oſthofen unter dem Verdacht, an einem größeren Diebſtahl in Ausburg bei dem 100,000 Mk. geſtohlen wurde, beteiligt geweſen zu ſein, verhaftete Maler Heiland aus Flomborn hat ſich in vergangener Nacht in ſeiner Zelle mittels eines Taſchentuches an einem Holzzapfen erhängt. Mainz, 5. März. Laut einer Veröffentlichung im „Mainzer Tageblatt“ hat das Gouvernement in Mainz eine Verfügung erlaſſen, in der unter dem Hinweis, daß vielfach in letzter Zeit bei Schlägereien zwiſchen Zivil⸗ und Militär⸗ Perſonen die von Ziviliſten ohne Grund herbeigeführt wurden, ſich die Soldaten ſchlapp und energielos benommen hätten, darauf aufmerkſam gemacht wird, daß die Soldaten jedem Konflikt wenn irgend möglich aus dem Wege gehen ſollen, um das gute Einvernehmen mit der Zivilbevölkerung von Mainz aufrecht zu erhalten, daß aber andererſeits verlangt wird, wenn es nötig iſt, von der Waffe ſo engeriſch Gebrauch zu machen, daß ſich in Zukunft derartige Rowdy⸗Elemente, um die es ſich allein handelt, hüten, einen Soldaten wieder anzugreifen. — Zum Frankfurter Raubmord. Obgleich die Verdachtsmomente gegen den Möbelträger Bruno Groß, daß er an der Mordtat irgendwie beteiligt ſei, ſich vermehrt haben, ſetzt die Polizei ihre Nachforſchungen auch nach anderer Richtung eifrig fort. Dieſe polizeiliche Tätigkeit geht unter ſtreugſter Geheimhaltung vor ſich. Trotzdem wird manches be⸗ kannt, doch iſt in dem jetzigen Stadium der Angelegenheit eine Wiedergabe dieſer Einzelheiten nicht Aufgabe der Preſſe, da ſonſt die Nachforſchungen beeinträchtigt werden können. Von mehreren Seiten wird der„Frkf. Ztg.“ gemeldet, daß das Belaſtungsmaterial gegen Groß zunimmt.— Aus Limburg wird geſchrieben, daß der infolge der Aufregung irrſinnig ge⸗ wordene Bureaugehilſe Neander heute morgen in die Irren⸗ anſtalt Weilmünſter verbracht worden iſt.— Geſtern herrſchte in Schwanheim große Aufregung. Ein Mann hatte dort großes Papiergeld gewechſelt. Man benachrichtigte die Polizei. Dieſe ſuchte ganz Schwanheim und Umgegend ab und ſtellte ſchließlich feſt, daß ein Unternehmer, der in einem Herrſchafts⸗ hauſe eine elektriſche Lichtanlage herſtellen ließ, Geld gewechſelt hatte, um ſeine Arbeiter auszulöhnen. Pforzheim, 5. März. Unſere Induſtrie beginnt be⸗ reits die Wirkungen des ruſſiſch-⸗japaniſchen Kriegs zu ver⸗ ſpüren. Beſonders benachteiligt ſind die Firmen, die nach Rußland exportieren. So hat ſich eine unſerer größten Uhren⸗ kettenfabriken gezwungen geſehen, 80 Arbeiter zu entlaſſen und mit ſtark verkürzter Arbeitszeit weiter zu arbeiten. Bruchſal, 5. März. In Unteröwisheim ſpielte ein 17 Jahre altes Dienſtmädchen namens Anna Däſchner mit einem geladenen Revolver. Der Schuß ging los und traf das Mädchen in den Unterleib. An ſeinem Aufkommen wird gezweifelt. Konſtanz, 5. März. Seinen Verletzungen erlag vorgeſtern abend dreiviertel 5 Uhr im ſtädtiſchen Krankenhaus Herr Werkmeiſter Bayer, welcher von ſeiner Frau Dienſtag nacht durch Hiebe mit einem Handbeil auf den Kopf tötlich mißhandelt wurde. Zur Tat berichtet die„Konſt. Ztg.“ noch, daß ſich beide Eheleute am Dienſtag abend gegen 10 Uhr auf der Straße trafen, als der Mann von einer Wirtſchaft nach Hauſe ging, während die Fran aus der Familie kam, wo ſie ſich bei Geſang aufgehalten hatte. Die Frau ſoll nun auf dem Wege zu ihrer Wohnung in der Brauneggerſtraße 24 ſchon einen Wortwechſel mit ihrem Mann gehabt haben, der ſie entgegen ihrem Wunſche aufforderte, nach Hauſe zu gehen, ſtatt ſich noch nach einer Wirtſchaft zu begeben. Sie befolgte den Wunſch ihres Mannes nicht und ging allein nach der Wirtſchaft. Beim Nachhauſegehen ſcheinen beide Ehegatten in tätlichen Streit gekommen zu ſein; denn eine Stirnverletzung bei der Frau deutet auf einen Schlag des Mannes hin. Mit dem Beil ſoll die Frau jedoch erſt zugeſchlagen haben, als ſich der Mann bereits zu Bette befand. Von den 4 Geſchwiſtern der Frau Bayer neigt niemand zum Trinken. Von dem Vermögen der Frau Bayer— etwa 60 000 Mk.— ſoll ſie bis zur Stunde nur den Zins erhalten haben, was neben dem anſehnlichen Gehalt des Mannes ein auskömmliches Leben geſtattete. Leipzig, 5. März. Dr. Gentzſch, der zweite Di⸗ rektor der Leipziger Bank, der ſ. Zt. zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt worden war, iſt vom König von Sachſen begnadigt(1) worden. Leipzig, 4. März. In dem bekannten Cheduell⸗ Prozeß des Hauptmanns Schröder vom 177. Infanterie⸗ Regiment, in welchem Schröter vor 8 Tagen vom Landes⸗ Kriegsgericht wegen Tötung des Leutnants Schubert bei einem Piſtolenduell in Ehemnitz zur geſetzlichen Mindeſtſtrafe von 2 Jahren Feſtung verurteilt worden war, hat heute der Gerichts⸗ hof die Begnadigung Schröters durch Geſuch an den König beantragt. f Paris, 4. März. Ein Fräulein Joſephine Goudon, die am 22. Januar d. J. auf den Chtrurgen des Hoſpizes von Grenoble, Dr. Girard, einen Revolver abgeſchoſſen und ihn ſchwer verwundet hatte, um ihren Vater zu rächen, der den Folgen einer Operation durch Dr. Girard erlegen war, wurde von dem Schwurgerichte von Grenoble nach einer ſehr langen Verhandlung, die bis Mitternacht dauerte, unter all⸗ gemeinen Beifallsbezeugungen des Publikums freigeſprochen. 1 Wil helmsruh. Ein 4 Jahre alter Lebensretter. In Wilhelmsruh bei Inowrazlaw brannte ein Tagelöhners⸗ haus nieder. Männer und Frauen waren auf der Arbeit und hatten ihre 3 Kinder im Alter von 1 bis 4 Jahren in einem Zimmer zuſammen zurückgelaſſen. Der 4jährige Knabe rettete die kleineren Kinder durch Hinausziehen aus dem brennenden Zimmer. Berlin, 5. März. Proſper Arenberg wird bereits heute vormittag Berlin verlaſſen. Sein Vormund wird ihn in einer Privat⸗Irrenanſtalt unterbringen. Berlin 5. März. Um 15 Pfennig ins Waſſer ging ein 16jähriger Tapezierlehrling in Berlin. Er ſollte für Pol⸗ ſterarbeiten um 1,70 Mk. einkaufen, brachte aber ein um 15 Pfennig billigeres Stück. Als dies durch Nachfrage in dem Geſchäft feſtgeſtellt wurde, rannte er aus der Werkſtatt und ſtürzte ſich in den Landwehrkanal. Als er von Schutzmännern gerettet war, blieb er dabei, daß er 15 Pfg. verloren habe und in das Waſſer gegangen ſei, weil man ihm das nicht glaube. Er befindet ſich in einem Krankenhauſe. Berlin, 5. März. Der Prokuriſt Hermann Da⸗ nielowski der Weinhandlung Wachenhuſen, der 40 000 Mark N erſchoß ſich heute nacht in der Königin⸗Auguſta⸗ traße. Hamburg, 5. März. Ein hieſiger Kaufmann, der ſich in Monte Carlo mit einer größeren geborgten Summe aus finanziellen Schwierigkeiten durch Spiel zu retten verſuchte, verlor alles und erſchoß ſich. — Ueber einen Fall von Scheintod wird aus Guntershauſen in Heſſen berichtet. In einem nahen Dorfe wurde ein junger Mann von Unwohlſein befallen und ſtürzte wie leblos nieder. Man nahm einen tötlichen Schlaganfall an und auch der Leichenbeſchauer ſoll dieſer Anſicht nicht wieder⸗ ſprochen haben. Der„Tote“ wurde in einem Sarge aufgebahrt. Wie erſchraken er ſelbſt und ſeine Angehörigen aber, als er nach zweitägigem Schlafe wieder erwachte! Ein Freudenſchmaus folgte darauf. Mit Thomas ſchlackenmehl gedüngte Gerſte baute Herr Gutsbeſitzer Rommeicke in Michelau bei Wehlau auf ſchwerem Lehmboden. Da das Feld im Vorjahre zu Kartoffeln eine kräftige Stalldüngung erhalten hatte, war anzunehmen, daß es der Gerſte jetzt weniger an Kali und Stickſtoff fehlen würde, als an Phosphorſäure. Daher wurde nur mit 450 kg Thomasmehl auf den Hektar gedüngt, und es wurden nach dieſer Düngung, die nur 22,50 Mk. koſtete, 500 kg Gerſte und 900 kg Stroh mehr geerntet, als ohne Thomasmehl, was einem Uleberſchuß von 61 Mk. über die Düngungskoſten entſpricht. Herr C. Barte 17½ D.⸗Z. Körner, Chiliſalpeter dagegen der Düngungskoſten ein Ueber Obſt⸗ und Gartenbau⸗Verein für die Bergſtraße und das angrenzende Gebiet. Arbeitskalender für den Monat Mär z. A. Obſtgarten. Der März iſt der Hauptmonat für die Frühjahrspflanzung. Da die Luft meiſt ſehr trocken, ſo ſorge man dafür, daß die Wurzeln der jungen Bäumchen beim Transport nicht aus⸗ trocknen. Am beſten taucht man ſie vor dem Pflanzen, ordent⸗ lich geſchnitten, in einen Brei von Lehm und Kuhdung. Wenn nötig ſchlemme man die Erde beim Pflanzen und belege die Baumſcheibe mit kurzem Dung. Nicht zu tief pflanzen. Das Steinobſt wird nach dem Pflanzen ſofort zurückgeſchnitten. Man ſehe die Baumbänder bei jungen Anpflanzungen nach, reinige noch ältere Bäume und ſtreiche ſie mit Kalk an. Der Schnitt der Bäume muß in dieſem Monat beendet werden, zuerſt Stachel⸗ und Johannisbeeren, dann Kirſchen, Aprikoſen, Pfirſich, Pflaumen und Zwetſchen, Birnen und zuletzt Aepfel. Spalier⸗ und Formbäume müſſen auch geſchnitten, wo nötig angeheftet werden. Bäume, die ſchlechte Sorten tragen, werden umge⸗ pfropft. Alles Pfropfen, Kopulieren ꝛc. geht in dieſem Monat ſelbſt bei leichtem Froſt ganz gut. Hat man vergeſſen Reiſer dazu im Januar zu ſchneiden, ſo kann man auch friſch ge⸗ ſchnittene gebrauchen, nur vertragen dieſelben kein längeres Aufbewahren reſp. beim Verſchicken. Das Land um die Bäume wird umgegraben und man düngt, wenn dies im Herbſt nicht geſchehen am b ſten mit Kompoſt. B. Gemüſegarten. Wenn der Boden genügend abgetrocknet iſt, wird ge— graben. Man ſähe reſp. pflanze: Carotten, Zwiebeln, Spinat, Schwarzwurzeln, Peterſilie, Erbſen, Radieschen, Mairettig ꝛc. — Samenbeete werden mit Salat und Frühgemüſe beſät. Die Ausſaat nicht zu dick. Rhabarber, Schnittlauch, Sauer⸗ rampfer ꝛc. werden verpflanzt. Iſt das Wetter Ende des ſtonats warm, ſo kann man überwinterte Pflanzen von Blumenkohl und Wirſing auspflanzen, auch ſchon etwas Früh⸗ kartoffeln legen. Bierſtein erntete ohne Düngung asmehl, 400 igem Kaliſalz und „ſo daß ihm nach Abzug von 103 Mk. verblieb. C. Blumengarten. Die Wege werden in Ordnung gebracht und die Blumen⸗ beete, Rabatten, Rondellen ꝛc. hergerichtet. Zierſträucher werden geſchnitten, aber richtig, nicht mit der Heckenſcheere, damit nicht alle blühbaren Zweige wegfallen. Iſt der Boden genügend abgetrocknet und das Wetter warm genug, ſo kann man ſchon ins Freie ſäen. Kornblumen, Wicken, Mohn, Lupinen, Winden, Ritterſporn, Liebeshainblümchen, Reſeda, Löwenmaul, Finger⸗ hut, Strohblumen, Nelken, Goldlack ꝛc. pflanzt man auf die Beete. Naſen iſt abzurechen, die Beeteinfaſſungen ſind auszubeſſern, Buchsbaum iſt zu legen, die Schutzdecken von Blumenzwiebeln, Stauden ze. ſind zu entfernen. Knollen von Begonien, Gloxinen, Canna dc. werden in Töpfe gelegt. Fuchſten, Oleander, Hortenſten, ꝛc. kommen aus dem Keller in helle kalte Räume und werden geſchnitten. Ende des Monats kommen alle harten Zimmerpflanzen allmählig ins Freie. Roſen werden bei trübem gelinden Wetter aus der Erde genommen, am beſten ſchneidet man dieſelben erſt, wenn die Augen an⸗ fangen zu treiben, aber je nach der Sorte verſchieden. Tee⸗ roſen faſt nicht, Noiſette⸗Gloire de Dijon⸗Sorten wenig, Tee⸗ hybriden, Bourbon⸗, Moos⸗ und Polantaroſen kurz za. zwei drittel ihrer Länge, ſtarkwurzelnde Sorten lang. Damascener⸗, Kletter⸗ und Trauerroſen werden nur ausgelichtet. Briefnkaſten. ö Herrn. hier. Zur Aufnahme in dieſer Faſſung nicht geeignet. Redaktion, Druck und Verlag von Wilhelm Bingener, Viernheim. Sach Agen auf Min licht 1 r Ad. m dur. den bo Get einge daß geſt welt gel 1 fenig fat der 6 Ian 6 Mn fond fg Mig auf 0 prät heſſ Pre nan für! 0 LA Ml U al de er. n At! itz l eint MN das r. Jen Ga fr; 1 ben Bekanntmachung. die Hagelverſicherung betreffend. Vom 8. Januar 1904. Mit Allerhöchſter Genehmigung Seiner Königlichen Ho⸗ heit des Großherzogs und mit Zuſtimmung der beiden Kammern der Landſtände haben wir zur Förderung der Hagelverſicherung unter den Landwirten mit der Norddeutſchen Hagel⸗Ver⸗ ſicherungsgeſellſchaft auf Gegenſeitigkeit die nachſtehende Ueber⸗ einkunft abgeſchloſſen. Der nach Ziffer 6 Abſatz 2 der Uebereinkunft zugunſten des ſtaatlichen Hagelverſicherungsfonds von der Geſellſchaft einzuziehende Betrag wird bis auf weiteres auf 40 Prozent der Netto⸗Vorprämie feſtgeſetzt. Die Uebereinkunft gilt vom Beginn des Jahres 1904 ab als zu Recht beſtehend. Darmſtadt, 8. Januar 1904. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Rothe. Zwiſchen dem Großherzoglich Heſſiſchen Miniſterium des Innern und der Norddeutſchen Hagel⸗Verſicherungsgeſell⸗ ſchaft auf Gegenſeitigkeit zu Berlin iſt nachſtehende Ueberein⸗ kunft abgeſchloſſen worden: 1. Die Norddeutſche Hagel Verſicherungs-Geſellſchaft auf Gegenſeitigkeit zu Berlin verpflichtet ſich, nach Maßgabe ihrer Satzungen und ihrer Verſicherungsbedingungen, ſowie gegenwärtiger Uebereinkunft die Feldfrüchte ſämtlicher ver⸗ ſicherungsſuchender Landwirte in Heſſen gegen Hagelſchaden in Verſicherung zu nehmen. Ein Ausſchluß einzelner Land⸗ wirte von der Verſicherung darf nur auf Grund wiſſentlich falſcher Angaber(§ 19 der Verſicherungsbedingungen) oder ungebührlichen Verhaltens gegen die Geſellſchaftsorgane und Schätzer oder endlich wegen Nichtbefolgung der ſatzungs⸗ bezw. bedingungsgemäßen Pflichten erfolgen und wird erſt für das nächſte Geſchäftsjahr rechtsgültig. Der Ausſchluß er⸗ folgt nur mit Zuſtimmung des Vorſitzenden, ſawie des kon⸗ trollierenden Mitgliedes des Verwaltungsrats und des Groß— herzoglichen Miniſterium des Innern. 2. Das Großherzogtum Heſſen bild § 32 der Satzung der Geſellſchaft zwei Recht zuſteht, je einen ſtimmberechtigt verſammlung zu entſenden. 8. Die Geſellſchaft verpflichtet ſich, jederzeit in einer hervorragenden Stadt des Großherzogtums— bis auf weiteres in Mainz— einen Generalagenten zu beſtellen, der die Ge⸗ ſellſchaft ſowohl den Behörden, wie dem Publikum gegenüber vertritt. Die Organiſation des heſſiſchen Agenturweſens iſt Sache der Geſellſchaft. Name, Stand und Wohnort der Agenten, ſowie die Art und Regelung deren Bezüge ſind auf Verlangen dem Miniſterium mitzuteilen. Wünſche des Miniſteriums bezüglich der Entfernung ungeeigneter Perſön⸗ lichkeiten ſind zu berückſichtigen. 4. Die Feſtſetzung der Vorprämien in Gemäßheit des§ 26 der Verſicherungsbedingungen erfolgt durch den Verwaltungs⸗ rat, nachdem die Vorſchläge der Direktion dem Miniſterium mitgeteit worden ſind. Einwendungen können ſchriftlich oder durch den nach Nr. 9 dieſer Vereinbarung zur Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrat berechtigten Vertreter vorgebracht werden. 5. Die Tarifierung geſchieht auf Grund der von der Geſellſchaft geführten Hagelſtatiſtik durch Feſtſetzung eines einheitlichen Prämienſatzes für jede Gemarkung in der Weiſe, daß zunächſt eine Grundprämie für die einzelnen Kreiſe auf— geſtellt wird und daß dann für diejenigen Gemarkungen, welche innerhalb der vorausgegangenen zehn Jahre hagelfrei geblieben ſind, eine entſprechende Minderung, dagegen für die jenigen, welche während des gleichen Zeitraums mehrere er⸗ ſatzfähige Hagelſchäden aufweiſen, eine entſprechende Erhohung der Grundprämie ihres Kreiſes nach den hierfür maßgeben⸗ den Grundſätzen eintritt. 6. Es wird ein unter der Leitung des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern ſtehender ſtaatlicher Hagerſicherungs⸗ fonds begründet, welcher die Aufgabe hat, die Zahlung der etwa erforderlich werdenden Nachſchlüſſe für die heſſiſchen Mitglieder der Norddeutſchen Hagelverſicherungsgeſellſchaft auf Gegenſeitigkeit zu leiſten. Die Geſellſchaft verpflichtet ſich, zugleich mit der Vor⸗ prämie und dem Beitrage zum Reſervefonds von ihren heſſiſchen Verſicherten einen vom Miniſterium zu beſtimmenden Prozentſatz der Netto⸗Vorprämie einzuziehen und an den ge⸗ nannten Funds bis zum 1. Dezember abzuführen. 7. Die Großherzogliche Staatsregierung verpflichtet ſich für den Fall, daß die eigenen Mittel des Fonds zur Deckung des Nachſchuſſes nicht ausreichen, dieſem einen verzinslichen Staatskredit zu eröffnen, der nach Maßgabe der vorhandenen Mittel des Fonds zurückzuzahlen iſt. Dieſer Kredit darf die Hoͤhe von 100 000 Mk. nicht überſteigen. Bis zur jedes⸗ maligen Bezahlung des ausgeſchriebenen Nachſchuſſes bleiben die einzelnen Verſicherten der Geſellſchaft für deſſen volle Höhe perſönlich haftbar. 8 Die Regulierung der Schäden iſt die gleiche, wie in den übrigen Teilen des Geſchäftsgebietes. Keine Schätzung mit mehr als 1000 Mk. Anmeldeſumme darf ohne Zuziehung eines von den Verſicherten in den Bezirksverſammlungen ge⸗ wählten Bezirkstaxators ausgeführt werden. i 9. Die Geſellſchaft raͤumt dem Miniſterium das Recht einer dauernden Kontrolle über ihre Verwaltung ein. Dem Miniſterium ſteht insbeſondere das Recht zu, von dem auf das heſſiſche Geſchäft bezüglichen Schriftwechſel, dem Prämien⸗ tarif und den Schadenakten Kenntnis zu nehmen, ſowie zu den Sitzungen des Verwaltungsrats und den Bezirks⸗ und Generalverſammlungen einen Vertreter zu entſenden, der jederzeit zu hören iſt. Die Geſellſchaft wird das Miniſterium zu dieſem Zweck rechtzeitig von Ort und Zeit der Abhaltung dieſer Sitzungen und Verſammlungen in Kenntnis ſetzen. „Die Koſten der Entſendung des Vertreters werden vom Miniſterium getragen. Auch wird die Geſellſchaft dem Miniſterium jährlich über die Zahl der heſſiſchen Verſicherten, Petri. 1 Sinne des welchen das r zur General⸗ die Höhe der Verſicherungsſumme und der Vorprämien bis zum 1. Januar eine kreisweiſe zuſammengeſtellte Ueberſicht vorlegen. 10. Für die Bekanntmachung des Rechnungsabſchluſſes und der Bilanz genügt die Veroffentlichung im deutſchen Reichsanzeiger, jedoch verpflichtet ſich die Geſellſchaft, allen Mitgliedern mit mindeſtens 3000 Mk. Verſicherungsſumme jährlich vor dem 15. April einen gedruckten Geſchäftsbericht und Rechnungsabſchluß zugehen zu laſſen. 11. Gegenwärtige Uebereinkunft wird auf vorläufig 10 Jahre(bis 1913 einſchließlich) abgeſchloſſen. Es tritt jedoch eine ſtillſchweigende Verlängerung je auf die Dauer eines weiteren Jahres ein, wenn nicht von dem einen oder anderen Teil bis zum 1. November 1913 bezw. der folgenden Jahre die ſchriftliche Erklärung abgegeben wird, daß die Ueber⸗ einkunft mit dem Ablauf des betreffenden Jahres erlöſchen ſoll⸗ Während der feſt vereinbarten Dauer der Uebereinkunft iſt jeder Teil berechtigt, von der Uebereinkunft zurückzutreten, wenn der andere Teil den ihm obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Uebereinkunft erliſcht alsdann mit dem Ablauf des betreffenden Jahres wenn bis 1. November eine Kündigung erfolgt iſt. So geſchehen in doppelter Ausfertigung. Darmſtadt, Berlin, den 24. Dezember 1903. Großherzoglich Heſſiſches Miniſterium des Innern. (L. 8)(gez.) Rothe. Norddeutſche Hagelverſicherungs⸗Geſellſchaft auf Gegenſeitigkeit zu Berlin. Für den Verwaltungsrat: (gez.) v. Zaſtrow. Die Direktion: (gez.) Nobbe. Heppenheim, 16. Februar 1904. Betr.: wie oben. Das Großherzogliche Kreisamt Heppenheim an die Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Gemäß Verfügung Großherzogl. Miniſteriums des Innern vom 2. l. M. zu Nr. M. d. J. III 941, Amts⸗ blatt Nr. 2, verweiſen wir Sie ausdrücklich auf die vor⸗ ſtehende Uebereinkunft. Dieſelbe iſt aus dem Beſtreben ent⸗ ſtanden, den Landwirten eine günſtige Gelegenheit zur Ver⸗ ſicherung ihrer Feldfrüchte gegen Hagelſchaden zu bieten und damit die Hagelverſicherung eine allſeits als not⸗ wendig erkannte weitere Verbreitung im Großherzogtum zu ſchaffen. Sie ermöglicht die Verſicherung bei einer großen, anerkannt ſoliden, billigen und kapi⸗ tallſtiſchen Gewinn ausſchließenden Gegenſeitig⸗ keits⸗Geſellſchaft gegen feſte Prämie, alſo ohne Nachſchuß. Ferner wirkt ein Vertreter der Verſicherten bei der Negulierung der Schäden mit(ogl. oben Ziff. 8) und Großh. Miniſterium des Innern iſt das Recht einer dauernden Kontrolle über die Verwaltung der Geſellſchaft eingeräumt(vgl. oben Ziff. 9.) Es muß daher ihr Beſtreben ſein, den Vertragszweck nachdrücklichſt fördern zu helfen. Insbeſondere wollen Sie die Landwirte auf die Norddeutſche Hagelverſicherungsgeſellſchaft hinweiſen und zur baldigen Verſicherung bei derſelben auf⸗ fordern. Für eine eine eigene ſtaatliche Hagelverſicherung hat ſich das Großherzogtum als ein zu kleines Gebiet er⸗ wieſen, man hat daher ähnlich wie z. B. in Baden, Wuͤrtem⸗ berg und Elſaß Lothringen, den Weg der Uebereinkunft mit der Norddeutſchen Hagelverſicherungsgeſellſchaft gewählt. Wir bemerken noch, daß Sammlungen fuͤr Hagelbeſchädigte künftighin unter keinen Umſtänden mehr zugelaſſen werden. Wir bemerken weiter, daß die Verſicherungs-Bedingungen und Satzungen der Geſellſchaft durch den General-Agenten, z. Zt. Fr. D' Heil in Mainz, Bonifaziusſtr. 40, jederzeit zu beziehen ſind ſowie auf unſerem Bureau eingeſehen werden können. Etwaige Wünſche und Beſchwerden wegen Tarifierung, Schadensfeſtſtellung u. ſ. w. ſind zu unſerer Kenntnis zu bringen, damit darüber mit der Geſellſchaft auf Grund der Uebereinkunft verhandelt werden kann. Dr. Göttelmann. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnisnahme, daß das Nachtragsregiſter über Erhebungen von Gemeinde⸗ umlagen pro 1903%04 mit Wirkung vom 25. d. Mts. ab acht Tage lang auf unſerem Bureau zu jedermanns Ein⸗ ſicht offen liegt. Etwaige Beſchwerden hiergegen können innerhalb 4 Wochen, vom Ablauf der Offenlegungsfriſt an gerechnet, bei Groß. Kreisamt Heppenheim ſchriftlich oder mündlich vorge⸗ bracht werden. Viernheim, den 7. März 1904. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. J. B. d.. Kühlwein, Gr. Beigeordneter. —— Großartige Neuheiten 398 Gardinen ſoeben eingetroffen empfiehlt billigſt Hans Schumacher. 389 Friſch eingetroffen: Große Auswahl in Resten jeder Art zu den denkbar billigſten Preiſen. 72 M. Dobhan vormals Dobhan u. Müller Waſſerſtr. 24. Annahmeſtelle für die Fürberei u. chemiſche Waſchanſtalt von Carl Grün, Mannheim. Panorama Mannheim Neu ausgeſtellt! Kolossalrundgemälde über 1000 qm Bildfläche 228 Schlacht bei Lützen Dioramen: Burenkrieg. Täglich geöffnet. 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März 1904, von 9 Uhr vormittags an, wird die Waldſtreu auf Wegen und Schneiſen hieſigen Domanialwalds an Ort und Stelle losweiſe verſteigert. Zuſammenkunft am Stock auf dem Lorſcher Weg. Viernheim, den 6. März 1904. Großgh. e Vi eruheim. ein Holz-Verſteigerung. Das Gräfl. v. Berckheim ſche Rentamt Wein⸗ heim verſteigert Donnerſtag, den 10. März 1904, mittags 2 Uhr, in Neuzenlache Pappelholz.. 17 m Scheiter 393 II, S m Prügel 21 Echichten· 391 392 Grosse Geldlotterie der Krankenpflege-An- stalten vom Roten Kreuz, Strassburg i. E. Ziehung garantlert 11. und 12. April 605 2 bur hne N. 70 000 1 Hptg M. 20000 1 Hptg. M. 10000 1 Aptg. M. 5000 6049 cr 35000 11 L 10 Mk. 1 1 1. Porto. 25 Pf. versendet das General-Debit J. Stürmer, Suusburg l. iſt in der That die ficherſte Hilfe gegen alle Peiniger der Inſektenwelt. Ori tötet radikal Flöhe, Fliegen Motten,(äuſe, Kakerlaken, Schwaben, milben, Ameiſen, Blattläufe ꝛc. ic. ur Vertreibung des Ungeziefers beim Vieh verwende man nur Ori. 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Zöller zu machen, bei welchem auch die zur Benutzung vorgeſchriebenen Formulare erhältlich ſind. Die Prufungs⸗ gebühr beträgt 3 Mk. und iſt mit der Anmeldung zu ent⸗ richten. Dem Geſuch um Zulaſſung zur Prüfung ſind als An⸗ lage beizufügen: 1. Ein kurzer eigenhändig geſchriebener Lebenslauf; 2. Ein Lehrbrief oder Lehrzeugnis Über ordnungs mäßig vollendete Lehrzeit; 8. Ein Zeugnis über Beſuch einer Fortbildungs⸗ oder Handwerkerſchule; 4. Eine Anzahl ſelbſtgefertigter Zeichnun gen. Wir machen insbeſondere darauf aufmerkſa m, daß die Ablegung der Geſellenprüfung u. A. als Vorbedingung für die Anleitung von Lehrlingen und die Führung des Meiſtertitels erforderlich iſt, ihre Berſäumnis daher ſpäter empfindliche Nachteile im Gefolge hat. Viernheim, den 1. Marz 1904. 35⁴ Der Prüfungsausſchuß des Ortogtwerbrvertins: Chr. Adler, Vorſitzender. 5 Eilfrachtbriefe ſind zu haben in der Buchdruckerei dieſes Blattes. 395 Für Knaben Für Mädchen Mannheim 6 2 2 neben Gebrüder Reis. 3 0 und Maschhaus. 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Eder ferner für die Kranz⸗ und Blumenſpenden und die zahlreiche Beteiligung beim Gange zur letzten Ruhe⸗ ſtätte, insbeſondere den ehrw. barmh. Schweſtern für die liebevolle Pflege der teuren Dahingeſchiedenen ſagen wir hierdurch unſer en tief gefühlten Dank. Viernheim, den 6. März 1904. 396 Die 5 Hinterbliebenen. 5 1 Pfennig ⸗Sparkaſſe Viernheim eingetr. Genoſſenſchaft mit unbeſchr. Haftpflicht. Mittwoch, den 16. März, l. Is., abends 8 Uhr findet im Gaſthaus„zum Schützenhof“ hier eine aussbrordentliche Generd-Versammlung ſtatt. 397 Tagesordnung: ng 5 5 Satzungen; Die Sete hafk 3 Mitglieder unſerer Kaſſe werden hierzu ergebenſt eingeladen. Viernheim, den 7. März 1904. Der Vorſttzende: Viernheimer Kreditverein. E. G. m. u. 5. Sonntag, den 13. März d. J. nachmittags 3 Uhr finndet im Rathausſaale die 36. ordentliche Gbnera- Versammlung mit folgender Tagesordnung ſtatt: 1. Rechnungsbericht und Rechnungsablage pro 1903 ſowie Entlaſtung der Verwaltungsorgane, 2. Antrag über die Verteilung des Reingewinns, 3. Beſtimmung des Höchſtbetrages der den Verein belaſtenden Anlehen und Spareinlagen, 4. Beitrag zu einem Kriegerdenkmal. Zu zahlreichem und pünktlichem Erſcheinen ladet hoͤfl. ein 375 der Vorſitzende des Aufſichtsrats: Winkler. Bekanntmachung. Bedingungen der Heſſiſchen Landes⸗ boheheten. bank in Darmſtadt für ihre vom 28. Februar l. Is. an bis auf weiteres zu erteilenden Zuſagen. Bei Hypothek⸗Darlehen an Private beträgt der Zinsfuß 3/%, die einmalige Vergütung für Geldbeſchaf⸗ fungskoſten, welche bei der Auszahlung an die Bank zu ent⸗ richten iſt, 1,75%. Bei Kommunal Darlehen hat der Anleiher die Wahl zwischen folgenden zwei Wegen: 1. Der Zinefuß beträgt 8,70%, die einmalige Ver⸗ gütung 1,60%); oder 2, der Zinsfuß beträgt 3/0 in den erſten 10 Jahren; von da ab 3/0%, die einmalige Ver⸗ guͤtung ebenfalls 1,60%. Erfolgt die Auszahlung des Darlehens nicht innerhalb 4 Wochen nach der Zufage, ſo erhohen ſich die genannten Sätze für die einmalige Vergütung je um 0„200%. Es werden nur Tilgungsdarlehen gewährt, welche von der Bank niemals gekündigt werden können. Ebenſo⸗ wenig kann der Zinsfuß geſteigert werden. Dem Anleiher wird dagegen ein Kündigungsrecht eingeräumt. E Mannheim Julius F 2, 9 Trauerrapotten Kommunionkränze, Brautkränze, Brautſchleier, Korſettes, Handſchuhe etc. in allen Preislagen. Putz-Spezial-Geschäft empfiehlt: Trauerhüte in rieſiger Auswahl und eleganter Ausführung von Mk. 1. 50 an Trauerboquetts best die u. hochſein Mannheim F 2, 9 Cohn von M. 2.504 von Mk. 7.80 an