ficht 100 8 r dine pro hunt, uns, rein labet 5 — Erſcheint dreimal wöchentlich Dienſtags, Donnerſtags u. Samſtags (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt) Bezugspreis: 80 monatlich einſchließl. Trägerlohn, darch bie Poſt Mk. 1.15 vierteljährlich. Rußland und Japan. Petersburg, 8. März. Ein Telegramm des Admirals Alexejew an den Kaiſer aus Mukden von geſtern lautet: In Ergänzung meines Telegramms vom 6. März melde ich aller⸗ untertänigſt, daß um 1 Uhr 25 Min. nachmittags von ſieben feindlichen Schiffen fünf gegen die Forts von Sumarow und Minnewitſch, gegen die Stadt und die Reede im Tale des Flüßchens Ojasnewije das Feuer eröffneten. Dasſelbe dauerte bis 2¼ Uhr, worauf das japaniſche Geſchwader ſüdwärts zu dampfen begann und um 5½ Uhr außer Sicht kam. Auf Batterien und Befeſtigungen keine Verluſte. In der Stadt ein Matroſe verwundet, eine Frau getötet. Nach eben einge⸗ gangener Meldung iſt das feindliche Geſchwader heute früh 8 Uhr abermals in Sicht der Feſtung erſchienen. Newyork, 8. März. Nach Meldungen aus Sbul laſſen ſich die ruſſiſchen Truppen in Nordkorea viele Ausſchrei⸗ tungen zu ſchulden kommen. Am 4. März kam es zwiſchen koreaniſchem und ruſſiſchem Militär zu einem Zuſammenſtoße in der Nähe von Kangge, wobei etwa 30 Ruſſen getötet ſein ſollen. Die Ruſſen ſeien über den Jalu zurückgetrieben. Condon, 8. März. Die„Times“ meldet aus Tokio vom 7. d. Mts.: Das japaniſche Geſchwader beſetzte am 29. Februar Haijuentwan. Vetersburg, 9. März. Nach einem Telegramm des Kommandanten des Hafens von Wladiwoſtok vom 7. März richtete das geſtrige Bombardement des Hafens keine ernſten Verwüſtungen an. Die Feſtung erwiderte das Feuer des Feindes nicht. Heute mittag drang der Feind wieder in die Bai ein, näherte ſich dem Orte, von wo er geſtern das Feuer auf den Hafen eröffnete und fuhr dann auf die offene See hinaus. Condon, 9. März. Der„New⸗York Herald“ meldet aus Inkau(Niutſchwang): General Kuropatkin wünſche keinen langen unentſchiedenen Kampf in den koreaniſchen Bergen und er habe darum den Rückzug der ruſſiſchen Truppen zum Yalu eingeleitet. Condon, 9. März. Der„Zentral News“ wird aus Sbul von Montag 5 Uhr nachmittags gemeldet: Die koreaniſche Militärbehörde erhielt die telegraphiſche Mitteilung, daß eine Abteilung Koſacken am Sonntag die koreaniſche Grenzſtadt Kanghai angriff. Die Koreaner behaupten, die Koſacken hätten verſchiedene Frauen vergewaltigt und dann getötet. Es gab ein Gefecht zwiſchen Koſacken und den in der Stadt befindlichen koreaniſchen Soldaten, wobei viele der letzteren verwundet wurden. Das Gefecht dauerte nur kurze Zeit. Die Koſacken nahmen alle Fourage die in der Stadt war weg und zogen ſich dann in nördlicher Richtung zurück. Paris, 9. März. Der„Agence Havas“ wird aus Shang⸗ hai mitgeteilt, daß die Mobiliſierung der japaniſchen Truppen ſich regelmäßig vollziehe, indeſſen doch bedeutend langſamer, als man angenommen hat. Sobald dieſe Truppenmaſſen in Korea und der Mandſchurei gelandet ſein werden, werden ſie in 4 Viernheimer Anzeiger Amtsblatt der Großh. Würgermeiſterei Viernheim. Wirkſamſtes Inſertions-Grgan. Donnerſtag, den 10. März 1904. Anzeigenpreis: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeile. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg. Reklamen: 25 Pfg. die zgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. 20. Jahrgang. —. —— Heeresabteilungen eingeteilt. Bis jetzt weiß man noch nicht, welche Konzentrierungsplätze auserſehen find. Johann von Kronſtadt und der Krieg. Johann von Kronſtadt, der berühmte ruſſiſche Wunder⸗ mann in der Mönchskutte, war auserſehen, das in den Krieg ziehende Regiment der Kronſtädter Garniſon zu ſegnen. Die Zeremonie und tiefe patriotiſche Erregung erfüllten nun— ſo lieſt man in ruſſiſchen Blättern— die myſtiſche Seele des merkwürdigen Mannes mit ſolcher Ekſtaſe, daß ſich ſeine An⸗ ſprache an das ausmarſchierende Regiment in eine Prophezeihung verwandelte.„Dieſer Krieg, meine Brüder“, rief er weinend aus,„wird 25 Jahre währen und Ströme Blutes koſten. China erhebt ſich in Maſſe, aber die Herrſchaft Rußlands ob⸗ ſiegt. Denn unſer ganzes Volk wird zu den Waffen greifen, ſelbſt der Greis im 70. Jahre, um das gelbe Volk zu bekämpfen. Der Weg von St. Petersburg bis in den fernen Oſten wird mit Leichen bedeckt ſein!...“ Deutſchland. Berlin, 9. März. Gegen die bereits erfolgte Ueber⸗ führung des Prinzen Prosper Arenberg in eine Privatanſtalt, und zwar nach Ahrweiler, erheben mehrere Blätter lebhaften Widerſpruch, beſonders ſcharf die freikonſervative„Poſt“, welche u. a. ſchreibt: Die Anſtalt in Ahrweiler iſt eine Privatanſtalt, in welcher die Behandlung und Verpflegung des Prinzen ganz nach den Wünſchen ſeiner Familie geſchieht, die ſomit wieder allein über das Schickſal des Prinzen verfügt und ihn jederzeit wieder aus der Anſtalt nehmen kann. Man kann ahnen, daß der Zeitpunkt, wo der Prinz wieder geſund iſt, nicht allzu fern ſein wird. Der Aufenthalt in Ahrweiler iſt alſo weiter nichts als eine vorübergehende Epiſode, bald genug wird der Prinz ſich wieder unbeſchränkter Bewegungsfreiheit erfreuen, ohne etwas anderes zu tun zu haben, als darauf zu ſinnen, wie er ſeinen grau⸗ ſamen Neigungen und Gelüſten weiter Befriedigung verſchaffen kann. Soll das Rechtsgefühl nicht gröblich verletzt werden, dann muß der Prinz unter allen Umſtänden in eine ſtaatliche Anſtalt, wo er unter ſteter ſcharfer Kontrolle ſteht und nicht lediglich vom Willen ſeiner Familie abhängig iſt. Berlin, 9. März. Die Wahlprüfungskommiſſion des Reichstags erklärte zum zweiten male die Wahl Brauns(Soz.) im 2. Wahlkreis Frankfurt⸗Lebus IV mit 7 gegen 3 Stimmen für ungiltig. Anfhebung des§ 2 vom Jeſnitengeſetz. Berlin, 9. März. Der Vundesrat hat in ſeiner geſtrigen Sitzung dem vom Reichstage beſchloſſenen Geſetzent⸗ wurf über die Aufhebung des§ 2 des Geſetzes über den Orden der Geſellſchaft Jeſu vom 4. Juli 1872 Reichsge⸗ ſetzblatt Seite 253 zugeſtimmt. Aus land. Wien, 8. März. Von diplomatiſcher Seite wird be⸗ richtet, daß die Kabinette von Paris, London, Wien, Rom und Berlin ſich eingehend mit der Frage einer Vermittlung im oſt⸗ aſiatiſchen Kriege beſchäftigen. Man will jedoch die erſte große Landſchlacht abwarten, da erſt dann der Boden für ein Ein⸗ greifen genügend vorbereitet ſein werde. Die Vermittlung ſoll übrigens eine für beide kriegführenden Teile ehrenvolle Aus⸗ einanderſetzung bezwecken. Gebetserhörungen und der ſogenannte Geſchäftskatholizismus. St. Gallen. Ueber dieſe beiden Punkte hat Biſchof Auguſtin Egger von St. Gallen an ſeinen Klerus eine höchſt zeitgemäße Verfügung erlaſſen. Nach⸗ dem zuerſt der Gegenſtand des Bittgebetes und die Anrufung und Fürbitte der Heiligen grundſätzlich kurz erörtert iſt, erklärt der Herr Biſchof in Bezug auf Gebets⸗Erhörungen, daß es„nur in ſeltenen Fällen möglich iſt, eine beſtimmte Gunſt des Himmels mit einem einzelnen Gebet in direkten Zuſammenhang zu bringen. Der Einzelne kann das im ſtillen Kämmerlein ohne Schaden tun, aber mit einer Gebetserhörung vor die Oeffentlichkeit treten ſoll man nur, wenn ſie geeignet iſt, zu erbauen. Das kann eine ſolche nur, wenn ſie dem Publikum als übernatürliche Wirkung in glaubwürdiger und überzeugender Weiſe nachgewieſen werden kann. So lange die Gewährsmänner fehlen, ſo lange die Vermutung geſtattet iſt, daß die Berichte von leichtgläubigen, überſpannten und einbildneriſchen Perſonen ſtammen, wird der größere Teil des Publikums dieſelben in unſerer kritiſierenden Zeit gar nicht ernſt nehmen. Wenn aber dann erſt noch Vorfälle aus den niederſten Regionen des Alltagslebens in einfältiger Darſtellung zum beſten gegeben werden und mit dem höchſten und hei⸗ ligſten in eine keineswegs einleuchtende Verbindung gebracht werden, ſo iſt das nicht mehr eine Erbauung, ſondern ein Aerger⸗ nis. Es wird mir von Stimmen aus der Nähe und Ferne verſichert, daß gerade ſolche Katholiken, welche der Erbauung ſehr bedürftig werden, durch ſolche Dinge geärgert und abge⸗ ſtoßen werden. Es darf hier wohl auch an die And ers- und Ungläubigen erinnert werden. Ihr Abſtand von unſeren An⸗ ſchauungen iſt ſo groß, daß ſie auch dem völlig korrekten re⸗ ligiöſen Leben der Katholiken keinen Geſchmack abgewinnen können. Aber doch wird eine mit Gottesfurcht gepaarte, nüch⸗ terne und ſolide Frömmigkeit bei ihnen nicht ohne etwelchen günſtigen Eindruck bleiben, während ſolche fromm ſein ſollende Extravaganzen ſie in ihren Antipathieen gegen den Katholizis⸗ mus beſtärken. Sie ſetzen dieſe Dinge auf Rechnung der Kirche und befeſtigen ſich in ihren Anſchauungen mit dem Ge⸗ danken, daß hinter ſolchem einfältigen Zeug unmöglich die Wahrheit ſein könne.“ Als„Geſchäftskatholizismus“ ders das„recht anſtößige“ wird beſon⸗ Verfahren gebrandmarkt, daß Berſunkene Millionen. Krimial⸗Roman nach dem Franzöſiſchen von Burghard Aßmus. 41(Nachdruck verboten.) Robert befand ſich noch in dem Alter, wo das Leben uns anlächelt und die bitteren Worte, welche häufig Diego ent⸗ ſchlüpften, verletzten ihn und machten ihn traurig. Der junge Fremde war in Whitſtable wie ein Bruder aufgenommen worden. Von Anfang an hatte er die Gunſt des braven Tom erworben, da er ihm von den engliſchen Kolonien zu erzählen vermochte, wo er geboren war und der alte See— mann war erfreut, daß auch er dadurch Gelegenheit fand, ſeine Reiſen zu ſchildern. g Die beiden„Schweſterchen“ aber, wie Robert ſie noch nannte, empfingen Herrn Palmer mit wahrem Entzücken. Be⸗ ſonders die ältere wurde nicht müde, ihm zuzuhören. Mary war damals eine vollkommene Schönheit. Ihr ſanftes Geſicht hatte die Engelsreinheit ihrer erſten Kindheit bewahrt; aber wie ihr Geſicht, ſo war auch ihr Geiſt kindlich geblieben. Sie glich einer unvollendeten Schöpfung und es ſchien, als ob Gott in ſeinem Schaffen innegehalten habe, nach⸗ dem er ſie mit Schönheit und Güte begabt. Von allem, was ſie gelehrt worden, hatte ihre ſchläfrige Intelligenz faſt nichts zurückbehalten. Sie verſtand nur zu lieben. Ihr Vater, welcher lediglich die Erziehung eines See⸗ mannes genoſſen hatte, bemerkte dieſe Mittelmäßigkeit kaum; aber ihre Schweſter Ellen litt darunter und mehr als einmal hatte ſie Robert ihren Kummer anvertraut; ſie auch entdeckte zuerſt das neue Gefühl, welches ſich Mary's bemächtigte. Sie erkundigte ſich über Diego, über ſeine Gewohnheiten und ſeinen Charakter und gab den ernſteſten Befürchtungen für die Zu⸗ kunft ihrer Schweſter Ausdruck. Vergebens erging ſich Robert in Lobeserhebungen über einen Freund; es gelang ihm nicht, ſie völlig zu beruhigen. Auch Robert und Ellen liebten ſich, aber ſie hatten nie daran gedacht, es einander zu ſagen. Niemals ſich verlaſſen und zuſammen über ihre liebe Mary wachen: dies war der ganze Zukunftstraum ihrer zartfühlenden, reinen Seelen. Aber der verhängnisvolle Augenblick, welcher ihr ganzes Leben zerrütten ſollte, war nahe. Eines Tages, bei der Rückkehr von einer Reiſe nach London, erhielt Robert einen Brief von ſeiner Schweſter. „Komme ſofort,“ ſchrieh Ellen,„ich muß Dich unverzüg⸗ lich ſprechen. Verliere keine Minnte, denn es handelt ſich um unſer aller Glück.“ Robert reiſte noch denſelben Abend voll Unruhe ab und kam in der Frühe des anderen Morgens in Whitſtable an. Ellen erwartete ihn an der Poſt. Sie war allein ge⸗ kommen, was bei der Freiheit, die die jungen Mädchen in England genießen, nichts Auffälliges bot, und ſchlug, ſtatt Robert nach dem Landhäuschen zu führen, einen Pfad ein, der die Küſte entlang führte. Eine halbe Stunde von dem Dorfe entfernt, ragt ein Felſen⸗ vorſprung in's Meer, von dem man eine herrliche Ausſicht hat. Die Themſe iſt ſo breit, daß ſich das jenſeitige Ufer kaum am Horizonte abzeichnet. Die weißen Segel der flußabwärts⸗ fahrenden Schiffe erſcheinen. in der Ferne wie Schwärme von Seemöven. Auf dieſem wilden Kap, wo Ellen oft als Kind geſeſſen hatte, hielt ſie an.„Robert,“ begann ſie,„ich habe mit Dir über ernſte Dinge zu ſprechen. Mary liebt Diego und hat ſich mit ihm verlobt.“ Robert machte eine Bewegung des Erſtaunens. „Es iſt ſo, wie ich Dir ſage,“ fuhr ſie mit derſelben Ruhe fort;„Mary hat es mir geſtern geſtanden und Dein Freund ſoll morgen kommen, um ihre Hand von unſerem Vater zu erbitten. Ich habe das Borgefühl eines Unglücks, aber es iſt zu ſpät und dieſe Heirat wird ſich verwirklichen. Meinſt Du nicht, Robert, daß wir uns auch verheiraten ſollten, damit Du mir helfeſt, unſere Schweſter zu beſchützen?“ Der junge Mann war ſo bewegt, daß er kein Wort der Entgegnung fand. Zitternd erfaßte er Ellens Hand und küßte ſie. „Ich habe Dich hierher geführt,“ nahm ſie wieder auf, „weil Deine arme Mutter früher ſich gerne an dieſem Orte ausruhte. Schwöre mir, bei ihrem Andenken, daß Du Dein ganzes Leben über Mary wachen willſt!“ Robert leiſtete den Schwur und die beiden jungen Leute, für immer durch dieſe ſo einfachen und ſo rührenden Worte verbunden, ſchlugen zuſammen den Weg nach dem Landhäus⸗ chen ein. Der alte Disney war freudig erſtaunt, ſeinen Adoptivſohn ſo bald wieder zu ſehen. Robert fiel ihm um den Hals, war aber ſo ſehr durch ſein Glück verwirrt, daß er ſich nur mit Mühe erklären konnte. Der wackere Tom hatte kaum verſtanden, als ihm die Thränen reichlich über die Wangen liefen. War es doch der Traum ſeines Lebens, welcher ſich erfüllen ſollte. Nur eine Bedingung knüpfte er an ſeine Zuſtimmung: nie ſollten ihn ſeine Kinder verlaſſen! Und Robert gab dies Verſprechen mit ganzem Herzen. Groß war Disneys Erſtaunen, als Ellen ihm nun den Entſchluß Marys mitteilte. Er ſtotterte, fluchte ſogar ein wenig zwiſchen den Zähnen und ſagte ſchließlich, daß— wenn es nun doch ſo ſtände— wenn Mary den jungen Mann liebte— und wenn der junge Mann ein wackerer Menſch ſei, er ſich nicht der Heirat wider⸗ ſetzen werde, obgleich— um gerade heraus zu ſprechen— Mary nicht imſtande ſei, einem Haushalt vorzuſtehen. Während er ſo ſprach, jeden Augenblick ſich unterbrechend, um eine Thräne abzuwiſchen, hatte Ellen Mary hereingebracht, die ihm nun ihrerſeits um den Hals fiel. Dies war zuviel und der arme Tom hatte keine Kraft mehr, zu widerſtehen. Er verſuchte wohl, über ſeine thörichte Tochter zu brummen, die ſich, ohne ſeine Einwilligung, verſprochen hatte; aber ſie wiederholte ihm ſo oft mit ihrer ſanften Stimme:„Vater, ich hab' ihn ſo lieb!“— daß er nachgab.(Fortſetzung folgt.) — ͤ— Quittungen und Gebetserhörungen miteinander verquickt werden.“ Im Anſchluß an einen Artikel im„Katholik“ werden ſodann verurteilt:„Gebetszettelunfug, Gebetsheilungen Antoniusbrief⸗ chen, Devotionalienunfug, Bildervertrieb für Kirchenbauten, Hauſierhandel und Verſandgeſchäft mit Hausſegen, Devotionalien⸗ handel mit Proviſion für kirchliche Zwecke, Hydra⸗, Schneeball⸗ und Lawinenſyſtem, interkonfeſſioneller Geſchäftsbetrieb, jü⸗ diſche Devotionalienhändler, Mißbrauch päpſtlicher Auszeich⸗ nungen ꝛc.“ a Alsdann heißt es in dem Erlaß:„Den nichtkatholiſchen Schwindlern gegenüber ſind wir auf die Abwehr beſchränkt; bei Mißbräuchen auf katholiſchem Gebiete muß deren A bſtel⸗ lung angeſtrebt werden. Danach haben wir unſer Verhalten einzurichten. Vorderhand beſtimme ich, was folgt: 1. Alle Seelſorger werden angewieſen, in ihrer Gemeinde auf die an⸗ geführten Uebelſtände ein wachſames Auge zu haben, nament⸗ lich die Bücherkolportage ſorgfältig zu überwachen und nötigen⸗ falls an das biſchöfliche Ordinariat Bericht zu erſtatten. Da es uns nicht möglich iſt, alle Zeitſchriften zu halten und zu leſen, ſo ſollen die hochw. Herren Kapitelsdekane in Verbindung mit der Kapitelskommiſſion für jede in dem Kapitel verbreitete populäre, religiöſe Zeitſchrift einen urteilsfähigen Zenſor er⸗ nennen, welcher dieſelbe genau kontrolliert und allfällige In⸗ korrektheiten dem biſchöfliſchen Ordinariate zur Kenntnis bringt. Dieſes wird den betreffenden Redaktionen die geeigneten Winke geben, und wenn dieſe nicht fruchten ſollten, die Zeitſchriften in der Diözeſe verbieten. Mah und Fern. * Viernheim, 10. März. Erteilung der hl. Prieſterweihe. Samſtag, den 23. April, vormittags 8 Uhr, werden im hohen Dome folgende Alumnen die hl. Prieſter⸗ weihe erhalten: Friedrich Jacob aus Bürſtadt, Edmund Kalt aus Lorſch, Franz Kempf aus Viernheim, Paul Kmietſch aus Treyſa, Hermann Leinberger aus Herbſtein und Hermann Moſer aus Bensheim. * Viernheim, 9. März. Wie mit Beſtimmtheit verlautet, iſt Herr Kreisrat v. Hahn in Oppenheim als Nach⸗ folger des zum zweiten Bürgermeiſter in Mainz gewählten Herrn Kreisrats Dr. Göttelmann auserſehen. * Viernheim, 9. März. Neue Fünfzig⸗ pfennigſtücke. Der vom Bundesrat angenommene Geſetz⸗ entwurf, betreffend die Aenderung des Münzgeſetzes von 1873, bezweckt dem Vernehmen nach, die Möglichkeit zu ſchaffen, zur Verhütung von Verwechslungen der Zehn- und Fünfzig⸗Pfennig⸗ ſtücke die letzteren in größerer Stärke als bisher zu prägen. Während die Fünfzig⸗Pfennigſtücke nach den geltenden Beſtim⸗ mungen aus einer Legierung von 900 Teilen Silber und 100 Teilen Kupfer beſtehen, ſollen ſie fortan aus 750 Teilen Silber und 250 Teilen Kupfer hergeſtellt werden. Heppenheim, 8. Maͤrz. Von Herrn Domkapitular Dr. Engelhardt wurde vorgeſtern die von einem Sohne unſerer Stadt, Herrn Brauereidirektor Neff in Heidesheim(Baden) ge⸗ ſtiftete Glocke feierlichſt eingeweiht. Es hatten ſich hierzu eine Anzahl Geiſtlicher und viele Bewohner unſerer Stadt eingefunden. Die Glocke, die ein Gewicht von 78 Zentner hat, wurde auf den Namen„Anna“ getauft und trägt den Namen der Stifter und ihrer Kinder. Nach dem Weiheakt wurde die Glocke in einem Turm der neuen Kirche aufgehängt und feierlichſt geläutet. — Die Arbeiten an unſerer neuen Kirche ſind ſo weit vorge⸗ ſchritten, daß die Einweihung noch im kommenden Sommer erfolgen dürfte. Handſchuhsheim, 9. März. Vorgeſtern hat ſich hier beim Holzſägen mit der Maſchine der Heizer Wannen⸗ macher von Doſſenheim am Arme die Pulsader durchſchnitten. Dem herbeigerufenen Wundarzt gelang es nicht, die Ader ab⸗ zubinden und mußte deshalb Herr Doktor Herbig von hier zu Rate gezogen werden. Heizer Wannenmacher iſt Familien⸗ vater; ſeine Frau hatte das ſeltene Glück innerhalb 3 Jahren 6 Kindern das Leben zu ſchenken, hierunter ſind geſunde Zwillinge und Drillinge. Hoffentlich gelingt es der ärztlichen Kunſt, den fleißigen Mann am Leben zu erhalten. Pfungſtadt, 9. März. Vom 1. April ab wird Heſſen eine neue ſelbſtſtändige Bürgermeiſterei mehr zählen. Die Gemeinde Eich nämlich, die bisher mit unſerer Nachbar⸗ gemeinde Hahn zu einer Bürgermeiſterei vereimgt war, wird von genanntem Tage ab mit Genehmigung des Miniſteriums des Innern eine eigene Bürgermeiſterei bilden.— Der Bank⸗ krach Schade in Darmſtadt hat auch viele Bewohner der Nachbarorte, namentlich kleine Gewerbetreibende zu Eberſtadt, Pfungſtadt und Eſchollbrücken empfindlich getroffen, indem dieſe ihr Vermögen zum großen Teile bei genanntem Bankier de⸗ ponierten. Seeheim, 6. März. In einer Nacht der verfloſſe⸗ nen Woche wurde hier in der Villa Schupp, deren Beſitzerin gegenwärtig in Berlin weilt, ein Einbruchsdiebſtahl verübt. Reiche Beute iſt dem Täter in die Hände gefallen. Es ſoll, ſopiel bis jetzt feſtgeſtellt werden konnte, ſämtliches Silberzeug geſtohlen worden ſein. Schwarze Fußtapfen gaben Aufſchluß, wie der Dieb ſeinen Weg in das Innere gefunden hat. Nach dieſen iſt er durch einen unverſchloſſenen Kellerladen in den Keller eingeſtiegen, wo gerade das Kohlenlager ſich befindet. Seinen Weg durch das Souterrain von da aus ſich bahnend, gelangte er durch Einſchlagen der Glasſcheiben der Vorplatz⸗ türe ins Speiſe⸗, von da in das angrenzende Silberzimmer, wo man das Büffet erbrochen und den Teppich mit Kohlen bedeckt vorfand. Daß der Täter bei Beleuchtung gearbeitet hat, davon zeugt die bis zu einem kleinen Reſte abgebrannte Wachskerze, die an der einen Tiſchkante aufgeklebt war. Sonſtiges Werzeug fand man nicht vor. Ob und wieviel außerdem geſtohlen wurde, kann erſt nach dem Zurückkehren der Frau Schupp, die davon telegraphiſch benachrichtigt iſt, feſtgeſtellt werden. Anzeige wurde ſofort erſtattet und recher⸗ chiert die Behörde eifrig nach dem Täter. Darmſtadt, 9. März. Zur Affäre Schade. Eine höchſt unheilvolle Rolle in der Angelegenheit Schade ſcheint deſſen Sohn Friedrich, der bekanntlich in London weilt, geſpielt zu haben. Dieſer Biedermann lancierte, wie erzählt wird,„vertrauliche“ Berichte hierher, die, in vielen Fällen als Einſchaltungen in Familienbriefen, lediglich den Zweck verfolgten, die Kunden des hieſtgen Bankhauſes zu Spekula⸗ tionen zu verleiten, die recht erhebliche Gewinne abwarfen — für die ein verwerfliches Doppelſpiel ſpielende Firma. Das ſo„erworbene“ Geld wanderte immer alſogleich nach London. Allem Anſchein nach waren jene Berichte in genauer Kenntnis der Sachlage, d. h. der zu ſchröpfenden Perſonen und ihrer Verhältniſſe, zwiſchen Vater und Sohn vorher„verein⸗ bart.“ Daher würde ſich auch zwanglos erklären, warum die Korreſpondenz mit den Pariſer, Brüſſeler und vor allem Lon⸗ doner Firmen ſpurlos verſchwunden ſind. Gedenkt man noch des Sohnes Otto, der zurzeit in Unterſuchungshaft ſitzt, ſo muß man ſagen, daß es ſich hier um ein würdiges Kleeblatt von ſeltener Gleichartigkeit handelt. Trotz aller trüben Zukunfts⸗ ausſichten hat das Haus Schade jeweils die Gegenwart in vollen Zügen genoſſen und in dulci jubilo— auf Koſten andrer Leute— gelebt. Man ließ nicht nur in den Wirtſchaften etwas drauf gehen, ſondern hatte auch daheim einen wohlge⸗ füllten Weinkeller, in dem neben mehr als tauſend Flaſchen der verſchiedenſten Rot⸗ und Weißweine noch eine Batterie von etwa 100 Flaſchen Sekt und zwei Fäſſer Rotwein ſtanden. Auch an auserleſenen Zigarrenſorten war durchaus kein Mangel. Daß Leute von derartiger Gemüts⸗ und Geiſtesart dafür geſorgt haben, daß im Falle eines Konkurſes nicht mehr viel heraus⸗ kommt, iſt ſelbſtverſtändlich. Verſchiedene der Gläubiger haben in den letzten Tagen vor der Flucht des Schade durch energiſches Auftreten noch etwas gerettet, müſſen die Beträge nun aber doch wieder zur Konkursmaſſe herausgeben, wie das auch von denjenigen verlangt werden wird, die in der letzten Zeit von Schade Barzahlungen erhalten haben. — Fern⸗Beweger. Der ſpaniſche Ingenieur Quevado hat einen„Telekino“ genannten Apparat erfunden, womit er ohne künſtliche Verbindungen, wie Drähte u. dgl., aus der Ferne Bewegungen hervorrufen und lenken kann. Wie uns das Internat. Patentbureau von Heimann u. Co. in Oppeln berichtet, beruht die Erfindung auf den⸗ ſelben Grundſätzen wie die drahtloſe Telegraphie. Mit Hilfe von Uebermittler und Empfänger werden eine Schraube, ein Ruder und ſonſtige mechaniſche Inſtrumente beeinflußt. Die Erfindung könnte eine vielfache praktiſche Anwendung ſinden, ſo ließen ſich Rettungsbobte ohne Mannſchaft vom ſichern Strand aus nach dem gefährdeten Schiff lenken, Torpedos nach feindlichen Schiffen lanzieren, Luftſchiffe von der Erde aus leiten u. ſ. w.— Obengenanntes Patentbureau erteilt den geſchätzten Leſern dieſes Blattes weiteſtgehend und bereit⸗ willigſt Auskünfte und Rat in Patentſachen. — Als vorzüglchen Stickſtoffdüng er für den Garten empfiehlt G. von Huth im praktiſchen Rat⸗ geber das Blutmehl, von dem, bei einem Gehalt von 12— 15 Prozent Stickſtoff, der Zentner 8 Mark koſtet. Dieſes Blut⸗ mehl wird mit Thomasmehl, Torfmull und Kainit gemiſcht und iſt viel vorteilhafter für die Gartendüngung als Chili⸗ ſalpeter. Gartenfreunde, die ſich für zweckmäßige Düngung ihres Gartens intereſſieren, werden gut tun, wenn ſie ſich die Nr. 9 des praktiſchen Ratgebers ſenden laſſen. Die Zuſen⸗ dung erfolgt koſtenfrei vom Geſchäftsamt des praktiſchen Rat⸗ gebers in Frankfurt a. Oder. Literatur. Bibliothek des allgemeinen und praktiſchen Wiſſens. Zum Studium und Selbſtunterricht in den haupt⸗ ſächlichſten Wiſſenszweigen und Sprachen herausgegeben von Emanuel Müller⸗Baden(in 75 Lieferungen, Preis pro Liefe⸗ rung 60 Pf.), Berlin W. 57, Deutſches Verlagshaus Bong u. Co. Soeben gelangen von dem bei dem Publikum und Preſſe ſchon durch ſeine beiden erſten Lieferungen ſo ungemein günſtig ein⸗ geführten, der Populariſierung der Wiſſenſchaften in dem edelſten Sinne dienenden Werke die 3. und 4. Lieferung zur Ausgabe. Was wir von den beiden erſten Lieferungen rühmen durften, gilt auch in gleichem Maße von der nun erſchienenen Fortſetzung: Ungemein knapper und klarer Stil, überſichtliche Einteilung des Lernſtoffes, allgemein verſtändliche Darſtellungsweiſe auch der ſchwierigſten Materie machen das Werk zu einer Quelle des Wiſſens und zu einer Fundgrube von Geiſtesſchätzen für jeder⸗ mann. Die 3. und 4. Lieferung enthalten die Fortſetzungen der Abſchnitte Franzöſiſche und Engliſche Sprache ſowie Kontor⸗ wiſſenſchaften und des weiteren den Anfang der Grundlagen der Chemie, der Fortſetzung der Phyſik ſowie einen Kurſus in der Stenographie nach dem bewährten Syſtem von Stolze⸗ Schrey. Berufene Fachleute, deren Mitarbeit wir ſchon ge⸗ legentlich des Erſcheinens der beiden erſten Lieferungen hervor⸗ heben durften, ſind auch die Verfaſſer der nun in den neu vor⸗ liegenden Lieferungen beginnenden neuen Abteilungen. So be⸗ handelt Profeſſor Dr. J. Tröger das Kapitel Chemie. Zahl⸗ reiche Textililluſtrationen und eine Reihe vorzüglicher Bunt⸗ tafeln ergänzen auch den Text dieſer neueſten Lieferungen auf das glücklichſte und tragen jeder an ſeiner Stelle viel zu dem klareren Verſtändniſſe des vielſeitigen Lehrſtoffes bei. Schon heute darf man wohl ſagen, daß es ſich hier um ein Werk handelt, das jedem nach Erweiterung ſeines Wiſſens und ſeiner Bildung Strebenden nicht dringend genug zur Anſchaffung em⸗ pfohlen werden kann. Redaktion, Druck und Verlag von Wilhelm Vingener, Viernheim. Das Gegenmittel! Kathreiner's Malzkaffee wirkt nicht aufregend wie Bohnen⸗ kaffee und Tee. Es gibt gar kein zweites Getränk, welches den ſchädlichen Folgen unſerer modernen Lebensweie ſo wirkſam und dabei ſo mild ent⸗ gegenarbeitet wie Kathreiner's Malzkaffee. Gerade deshalb eignet er ſich ſo vorzüglich zum täglichen Frühſtücks⸗ und Veſpergetränk. .,. Das Landleben in Amerika. In keinem Lande ſieht der Durchſchnittsreiſende ſo wenig vom Landleben wie in den Ver⸗ einigten Staaten, und doch iſt dieſes gerade hier mehr der Stolz der Nation als anderswo. Wie in Deutſchland das poetiſche Empfinden mit Vorliebe an die Kleinſtadt anknüpft, ſo in Amerika an das Leben auf der Farm, und zwar mit der⸗ ſelben Beimiſchung der Vorſtellung des Altmodiſchen, denn das amerikaniſche Landleben iſt im Oſten wenigſtens in der natio⸗ nalen Entwicklung ebenſo auf die Seite gedrängt worden wie die deutſche Kleinſtadt. In den Neu⸗Englandſtaaten und in Neu⸗ hork lebte ein alteingeſeſſener Stamm, der ſich wie ein Klein⸗ adel fühlte und lange Zeit ſich mit dem ſpätern europäiſchen Nachſchub nicht vermiſchte, ohne doch, wie vielfach die Berg⸗ bewohner in den Südſtaaten, zu Hinterwäldlern zu verwil⸗ dern. Sie konnten ſich rühmen, mehr als die von unwiſſenden Einwanderern überſchwemmten Städte die amerikaniſche In⸗ telligenz darzuſtellen, und in der Tat iſt ein unverhältnis⸗ mäßig großer Teil der berühmten Männer vom flachen Land gekommen. Dies erklärt ſich freilich daraus, daß ſich in Amerika, namentlich im Oſten, früh ein ſtarker Zug vom Lande nach der Stadt geltend machte, und beſonders in Neu⸗ England führte dies bekanntlich zu einer förmlichen Ver⸗ ödung des Landes, bis allmählich die verlaſſenen Landgüter von Deutſchen, Iren und anderen neubeſiedelt wurden. In den beiden letzten Jahrzehnten hat aber mit dem ſteigenden Wachstum der Städte eine Art Rückſchlag ſtattgefunden. Die Sommerfriſchler haben das Land neu entdeckt, nicht nur am Seeſtrand, ſondern auch im Innern, und wenn ſie zuerſt ganz mit den Farmern leben mußten, ſo vermehrte dies nur den Reiz, allmählich ſind aber überall Sommergaſthäuſer entſtan⸗ den, die alten Landgüter in Neu⸗England werden vielfach von Städtern als Sommervillen angekauft, und in der vornehmen Geſellſchaft, die im Frühſommer in Europa, im Spätſommer in Newport lebt, iſt es mehr und mehr zur Gewohnheit gewor⸗ den, den Oktober und November in ländlicher Einſamkeit, wenn auch immer von geladenen Freunden 3 zu verbringen. Der eben verſtorbene W. C. Whitney z. B. beſaß neben ſeiner Wohnung in der 5. Avenue eine große Villa in Newport, ein Gut in Wheatley Hills auf Long Island, ein ſehr 111 reiches Anweſen in den Berkfhirehügeln, einen Wildpark ebenda, eine ſogenannte Lodge und Wildpark in den Adiron⸗ dacks, am Blue Mountain⸗See, Geſtüte in Neuyork und Ken⸗ tucky, ein großes Gut in Aiken, dem beliebten Winterkurort in Südkarolina, ein Haus in Florida und eines in London. Das auch ſonſt der Sinn für das Landſchaftliche erwacht, ſieht man daran, daß der Gouverneur von New⸗Jerſey vor einigen Wochen die Legislatur ſeines Staates aufgefor⸗ dert hat, Abhilfe zu ſchaffen gegen den Unfug, die Bahnlinien weithin durch aufdringliche Reklameſchilder zu verunzieren. Studien über die Lepra. Dr. Jonathan Hutchinſon, wel⸗ cher das Studium der Leproſis ſeit vielen Jahren zu ſeiner Spezialität erwählt hat, veröffentlicht in der„Times“ das Ergebnis ſeiner Forſchungen über die Urſachen und völlig ſicheren Maßregeln zur Verhütung der Krankheit. Dagegen ſei er außer ſtande, die Heilungsmethode anzugeben. Dr. Hutchinſon hält die Leproſis für eine Abart der Tuberkuloſis, was aus der Aehnlichkeit der beiden vorkommenden Bazillen hervorgehe. Der Bazillus des Ausſatzes iſt bekanntlich von Hanſen entdeckt worden. Hutchinſon erklärt, daß der Ausſaßz durchwegs aus dem Genuſſe verweſter Fiſche entſtehe, wie dies ſchon Erasmus v. Rotterdam vermutete. Er konſta⸗ tierte, daß die Leproſis heutzutage nur mehr in Gegenden vorkomme, woſelbſt die Fiſche ungenügend verſalzen dem Volke zur Nahrung dienen, und führt beiſpielsweiſe an, daß in Indien unter jenen, welche vegetabiliſche Nahrung ge⸗ nießen, von zehntauſend Perſonen bloß drei oder vier erkrank⸗ ten, während auf der Inſel Minicoy und in Kaligoan, wo⸗ ſelbſt die Einwohner das Verſalzen von Fiſchen betreiben. hundertfünfzig, reſpektive fünfhundert unter zehntauſend von dem Ausſatz ergriffen werden. Dr. Hutchinſon iſt ebenſo überzeugt, daß eine Anſteckungsgefahr bei Leproſis faſt gar nicht beſteht und nur dort vorkomme, wo größte Unreinlich⸗ keit herrſcht und von Ausſätzigen infizierte Speiſen gegeſſen werden. Der Ausſatzbazillus könne nur durch den Speiſekanal in den Organismus eindringen und ſeine Vitalität ſei nach dem Verlaſſen des kranken Körpers gering. Als präventive Maßregeln des Ausſatzes empfiehlt Hutchinſon: In erſter Linie Ueberwachung des Fiſchhandels und der Fiſchkonſer⸗ vierung, bei welcher genügende Quantitäten guten Salzes in Verwendung kommen ſollen. Anderſeits hält Hutchinſon die Abſonderung Leprakranker für unnötig und plaidiert für die Aufhebung der Leprakolonie auf Robbin Island, wohin alle Ausſätzigen der Kapkolonie zwangsweiſe verſchickt und lebens⸗ länglich interniert werden. Woher kommt das Wort„Katzbalgerei“? Ein Berliner Blatt ſchreibt: Graf Balleſtrem rügte in einer Reichstagsſitzung kürzlich den Ausdruck„Katzbalgerei“ mit den Worten:„Hier ſind doch keine Katzen.“ Aber Katzbalgerei hat mit den Streitigkeiten von Katzen nichts zu tun. Katzbalger waren zur Zeit der Lanzknechte Söldner, die, mit zweihändigen, lan⸗ gen Schwertern bewaffnet, vor der Lanzenlinie des hellen Haufens kämpften und die Aufgabe hatten, ihren nachfolgen⸗ den Leuten in der geſchloſſenen Lanzenwehr des Feindes Platz zu machen. Ebenſo verfuhr natürlich auch der Gegner. So kam es vor dem allgemeinen Kampfe zu Einzelkämpfen, die durch das Wort Katzbalgerei bezeichnet werden. Der Katz⸗ balger iſt ein Menſch, der ſeinen Balg, d. i. ſeine Haut, billig wie ein Katzenfell verkauft hat. Da ſein Geſchäft der Zwei⸗ kampf war, ſo iſt ſich hernmhauen übertragener Weiſe Katz⸗ balgen oder auch balgen genannt worden. 100 000 Mark für ein Pfund Schlangengift. Eine wag⸗ halſige, aufregende, aber, wenn man am Leben bleibt, auch einträgliche Art, ſeinen Lebensunterhalt zu verdienen, gibt es in Auſtralien. Es iſt das Sammeln von Schlangengift, einer Subſtanz, die wie das Radium granweiſe abgeſchätzt wird. Ein Pfund davon ſoll, wie ein engliſches Blatt berichtet, 100 000 Mark wert ſein. Es herrſcht aber von ſeiten der Chemiker lebhafte Frage danach. Man erhält es von drei Schlangenarten: von der Hornſchwanz⸗Giftſchlange, der brau⸗ nen Otter und der Tigerſchlange. Die Reptilien müſſen un⸗ berletzt gefangen werden; natürlich erfordert dieſe Induſtrie beträchtliche Kenntniſſe und Geſchicklichkeit beim Fangen. Die Tigerſchlangen ſind am geeignetſten; denn ſie haben das meiſte Gift. Die Schlangen ſind im auſtraliſchen Buſch noch reich⸗ lich vorhanden. N b — u!.ĩ— ͤ— 1 ler L et ie r Nachſtehende Bekanntmachung bringen wir zur allge⸗ meinen Kenntnisnahme und erſuchen die Arbeitgeber ergebenſt die erforderlichen Anzeigen alsbald bei uns zu erſtatten und die Arbeitskarten einzulöſen. Viernheim, den 9. März 1904. 409 V. d. B.: Kühlwein, Gr. Beigeordneter. Bekanntmachung, betreffend das Geſetz, die Kinderarbeit in gewerblichen Be⸗ trieben vom 30. März 1903. Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Geſetz vom 30. März 1903, die Vollzugsverordnung vom 12. Dezember 1903 und die Ausfuhrungsanweiſung vom 16. Dezember 1903 nehmen wir Veranlaſſung, die Intereſſenten auf die nach⸗ ſtehenden Beſtimmungen, die am 1. Jannar 1904 in Kraft getreten ſind, mit dem Anfügen hinzuweiſen, daß die Verordnung und Anweiſung den Vollzug und die Aus⸗ führung des rubr. Geſetzes betreffend im Staatsverlage er⸗ ſchienen und durch alle Buchhandlungen zum Preiſe von 20 Pfg. zu beziehen iſt. 1. Als Kinder im Sinne des Geſetzes gelten Knaben und Mädchen unter 13 Jahren, ſowie ſolche Knaben und Mädchen uber 13 Jahre, welche noch zum Beſuche der Volksſchule verpflichtet ſind. Als eigene Kinder gelten a) Kinder, die mit demjenigen, welcher ſie beſchäftigt, oder mit deſſen Ehegatten bis zum dritten Grade verwandt ſind, b) Kinder, die von demjenigen, welcher ſie beſchäftigt, oder deſſen Ehegatten an Kindesſtatt angenommen oder bevormundet ſind, c) Kinder, die demjenigen, welcher fie zugleich mit Kindern der unter àa und b bezeichneten Art be⸗ ſchaͤftigt, zur geſetzlichen Zwargserziehung(Füͤrſorge⸗ erziehung) üͤberwieſen ſind, ſofern die Kinder zu dem Hausſtande des⸗ 3. Als fremde Kinder gelten die Kinder, die nach den . Wenn Kinder, welche in der Wohnung oder Werkſtätte Sollen eigene Kinder von Eltern ꝛc. beim Aus⸗ jenigen gehören, welcher ſie beſchäftigt. Weſentlich iſt dabei, daß die Kinder bei dem Be⸗ ſchäftiger wohnen, und von ihm verpflegt werden. vorſtehenden Ausführungen unter 2 nicht als eigene Kinder anzuſehen ſind.„Fremde Kinder“ ſind hiernach insbeſondere alle Kinder, die nicht zum Hausſtand des Beſchäftigers gehören, unter dieſer Vorausſetzung auch die dem Beſchäftiger nahe verwandten, z. B. auch ſeine Enkel, ferner alle Kinder, die zwar zum Hausſtande des Beſchäftigers gehören, zu ihm aber in keinem der vorſtehend in Ziffer 2a bis o bezeichneten Verhältniſſe ſtehen(z. B. die ihm in Pflege gegebenen Waiſenkinder, ferner die ihm zur Zwangserziehung überwieſenen Kinder, wenn ſie nicht zugleich mit eigenen beſchäftigt werden, dann ſonſtige Ziehkinder, Koſtkinder). einer Perſon, zu der ſie in einem der vorſtehend unter 2 bezeichneten Verhältniſſe ſtehen und zu deren Haus⸗ ſtande ſie gehören, für Dritte beſchäftigt werden(wenn z. B. die Arbeit des Kindes mit dem Berufe des Vaters in keinem Zuſammenhange ſteht, ſondern für den Betrieb eines Dritten geleiſtet wird, mag auch der Vater dem Kind die fragliche Arbeit vermittelt haben), finden die Vorſchriften über die Beſchäftigung eigener Kinder Anwendung mit der Einſchraͤnkung, daß Kinder unter 12 Jahren nicht beſchäftigt werden dürfen. tragen von Waren für Dritte oder fremde Kinder überhaupt beſchäftigt werden, ſo hat der Arbeitgeber vor Beginn der Beſchäftigung der Ortspolizeibehörde des Beſchäftigungsortes eine ſchriftliche Anzeige zu machen. Ortspolizeibehörden ſind die Großh. Bürgermeiſtereien. Die Anzeige ſoll enthalten: 1. Vorname und Zuname des Kindes; 2. Tag und Jahr der Geburt des Kindes; 3. Letzter dauernder Aufenthaltsort des Kindes; Zuſammenſtellung. Nach dem Reichsgeſetz vom 30. März 1903 iſt die Beſchäftigung A. fremder Kinder(ſ. oben unter III) 10. 11. 4. Art des Betriebs des Arbeitgebers; 5. Beſchäftigungsart des Kindes. Fremde Kinder duͤrfen nicht beſchäftigt werden, bevor dem Arbeitgeber eine Arbeitskarte des Kindes einge⸗ händigt iſt. Die Beſtimmungen unter 5 und 6 finden keine An⸗ wendung auf eine bloße gelegentliche Beſchäftigung mit einzelnen Dienſtleiſtungen, wobei zu beachten iſt, daß eine regelmäßig, wenn auch nur in Zwiſchenräumen, wiederkehrende Beſchäftigung nicht unter den vor⸗ ſtehenden Begriff der gelegentlichen Beſchäftigung fällt. „Die Arbeitskarten werden auf Antrag oder mit Zu⸗ ſtimmung des geſetzlichen Vertreters durch die Orts⸗ polizeibehörde(ſ. oben unter 5) des letzten dauernden Aufenthaltsorts(nicht des Beſchäftigungsorts) des Kindes koſten⸗ und ſtempelfrei ausgeſtellt. Der Antrag hat zu enthalten: 1. Vorname und Zuname des Kindes; 2. Tag und Jahr der Geburt des Kindes; 3. Name, Stand und letzter Wohnort des geſetzlichen Vertreters des Kindes. .Die Ausſtellung der Arbeitskarte erfolgt ein für allemal; es iſt alſo nicht nötig, jedesmal bei Eingehen eines neuen Arbeitsverhältniſſes eine neue Karte zu löſen. Der Arbeitgeber hat die Arbeitskarte zu verwahren, auf amtliches Verlangen vorzulegen und nach rechtmäßiger Auflöſung des Arbeitsverhaͤltniſſes dem geſetzlichen Ver⸗ treters des Kindes wieder auszuhändigen. Iſt die Wohnung des geſetzlichen Vertreters nicht zu ermitteln, folgt die Aushändigung der Arbeitskarte an die Orts⸗ polizeibehöͤrde des Ortes, an dem das Kind zuletzt ſeinen dauernden Aufenthaltsort hatte. Die Zuläſſigkeit der Beſchäfligung von Kindern zu den verſchiedenen Zeiten und in den verſchiedenen Vetrieben iſt der nachſtehenden Zuſammenſtellung zu entnehmen. Heppenheim, den 20. Januar 1904. Großh. Kreisamt Heppenheim. Dr. Göttelmann. angegebenen Fälle, beim 1 von Waren und bei ſonſtigen Botengängen mit Ausnahme der unter 10 Wochentags Sonn⸗ und ohne jede Einſchränkung zul äſſig. Feſttags 1. bei Bauten aller Art, im Betriebe derjenigen Ziegeleien und über Tage betriebenen unter 12 Jahren über 12 Jahre Brüche und Gruben, auf welche die Beſtimmungen der§8 134 bis 139b der. Gewerbeordnung keine Anwendung finden und der in dem unten(ſ. Erläuterung 2) Knaben Mädchen abgedruckten Verzeichnis aufgeführten Werkſtätten ſowie beim Steinklopfen, im 5 Schornſteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeſchäft verbundenen Fuhr⸗ Wochentags verboten verboten verboten werksbetriebe, ſowie beim Miſchen und Malen von Farben, beim Arbeiten in 7. 2 9 g ſch 5 Sele verboten verboten verboten 2. im Betriebe von Werkſtätten, die nicht vorſtehend unter 1 genannt ſind, im[Wochentags verboten verboten zwiſchen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens, verboten Handelsgewerbe(105b Abſ. 2, 3 der Gewerbeordnung), in Verkehrsgewerben vor dem Vormittagsunterricht, verboten am nachmittag vor⸗ (105i Abſ. 1 der Gewerbeordnung), Ablauf einer Stunde nach beendetem Unterricht, verboten länger 1 als 3 Stunden oder während der von der zuſtändigen Behörde b beſtimmten Schulferien länger als 4 Stunden täglich, um mittag it eine mindeſtens 2ſtündige Pauſe zu gewähren. Sonn⸗ und 1 Feſttags verboten perboten verboten 3. bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schau⸗ Wochentags verboten ſtellungen, Sonn⸗ und Bei Vorſtellungen und Schauſtellungen, bei denen ein höheres Intereſſe der Feſttags Kunſt oder Wiſſenſchaft obwaltet, können Ausnahmen zugelaſſen werden. 4. im Betriebe von Gaſt⸗ und von Schankwirtſchaften Wochentags verboten wie oben unter 2 verboten bei der Bedienung der Gäſte, ſonſt wie oben unter 2 ö Sonn⸗ und Feſttags verboten verboten verboten 5. beim Austragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen in den oben unter[Wochentags verboten wie oben unter 2 ö ſwie oben unter 2 1—4 bezeichneten und anderen gewerblichen Betrieben. 7 zeich 9 0 Sonn⸗ und verboten verboten zwiſchen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens, verboten Feſttags in der letzten halben Stunde vor Beginn des Hauptgottesdienſtes und während desſelben, verboten länger als 2 Stunden und nach 1 Uhr nachmittags. B. eigene Kinder(s. vorſtehend unter II) —— m 2——— 6. bei Bauten aller Art, im Betriebe derjenigen Ziegeleien und über Tage betriebenen Brüche unter 12 Jahren über 12 Jahre und Gruben, auf welche die Beſtimmungen der 88 134 bis 189 b der Gewerbeordnung keine Anwendung finden und der in dem unten(ſ. Erläuterung?) abgedruckten Verzeichnis Knaben Mädchen aufgeführten Werkſtätten ſowie beim Steinklopfen, im Schornſteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeſchäft verbundenen Fuhrwerksbetriebe, beim Miſchen und Mahlen] Wochentags verboten verboten verboten 3 5 2 f. Eid 2 1. 00 110 15 1 1 1 durch 5 8 175 5 mentare Kra ampf, Wind, Waſſer, Gas, Luft, Elektrizität u. ſ. w.) bewegte Trieb⸗ onn⸗ werke nicht blos vorübergehend zur Verwendung kommen. 5 N Feſttags verboten r e A 7. im Betriebe von Werkſtätten, die nicht vorſtehend unter 6 genannt ſind, im Handelsge⸗] Wochentags ſunt. 10 Jahren verboten, überſ verboten zwiſchen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens, verboten vor dem werbe, in Verkehrsgewerben, 10 Jahre wie bei den Kindern Vo ꝛmittagsunterricht, verboten am Nachmittag 8 Ablauf einer Stunde über 12 Jahre geſtattet(ßauchl nach beendetem Unterricht, um Mittag iſt eine mindeſtens zweiſtündige vorſtehend unter IV) Pauſe zu gewähren, 9 verboten verboten verboten 8. bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen, Wochentags Sonn⸗ und wie oben unter 3 3 Feſttags 9. im Betriebe von Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften, verboten zwiſchen 8 Uhr abends D berboten be der Bedſenung der hafte Wochentags nd 8 Uhr morgens, verboten vor verboten zwiſchen 8 Uhr abends und em Vormittagsunterricht, verboten[8 Uhr morgens, verboten vor dem verboten am Nachmittag vor Ablauf einer[ Vormittagsunterricht, verboten am Stunde nach beendetem Unterricht, Nachmittag vor Ablauf einer Stunde . um Mittag iſt eine mindeſtens 2- nach beendetem Unterricht, um ſtündige Pauſe zu gewähren. Mittag iſt eine mindeſtens 2ſtün⸗ 5 Feſttags dige Pauſe zu gewähren. 10. deim Austragen bon Zeitungen, Milch und Backwaren, wenn die Kinder für Dritte beſchäftigt werden. Wochentags verboten verboten zwiſchen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens, verboten vor dem Vormittagsunter⸗ richt, verboten am Nachmittag vor Ablauf einer Stunde nach beendetem Unterri t, ver⸗ boten länger als drei Stunden oder während der von der zuſtändigen Behörde beſtimmten Schulferien länger als 4 Stunden täglich, um Mittag iſt eine min eſtens 2ſtündige Pauſe zu gewähren. Sonn⸗ und verbot i S Neian 79255 aud f dee e n o dec dense f an Fed und nach 1 Uhr nachmittags. . Erläuterungen. 1. Als Werkſtätten gelten neben den Werkſtätten im Sinne des§ 105 b Abſ. 1 der Gewerbeordnung auch Räume, die zum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, wenn darin ge⸗ werbliche Arbeit verrichtet wird, ſowie im Freien gelegene gewerbliche Arbeitsſtellen. 2. Verzeichnis derjenigen Werkſtätten, in deren Betrieb, abgeſehen vom Austragen von Waren und von ſouſtigen Botengängen, Kinder nicht be⸗ ſchäftigt werden dürfen. Werkſtätten zur Anfertigung von Schieferwaren, Schiefertafeln und Griffeln, mit Aus⸗ nahme von Werkſtätten, in denen lediglich das Färben, Be⸗ malen und Bekleben ſowie die Verpackung von Griffeln und das Färben, Liniieren und Einrahmen von Schiefertafeln erfolgt. Werkſtätten der Steinmetzen, Steinhauer. Werk⸗ ſtätten der Steinbohrer, ⸗ſchleifer oder polierer. Kalkbrenner⸗ eien, Gipsbrennereien. Werkſtätten der Töpfer. Werkſtätten ſchleifer oder mattierer, mit Aus⸗ nahmen der Werkſtätten der Glasbläſer, in denen ausſchließ⸗ lich vor der Lampe geblaſen wird. Spiegel belgereien. Werk⸗ ſtätten, in denen Gegenſtände auf galvaniſchem Wege durch Vergolden, Verſilbern, Vernickeln und dergl. mit Metallüber⸗ zügen verſehen werden oder in denen Gegenſtände auf gal⸗ vanoplaſtiſchem Wege hergeſtellt werden. Werkſtätten, in denen Blei⸗ und Zinnſpielwaren bemalt werden. Blei⸗, Zink⸗, Zinn⸗ Rot⸗ und Gelbgießereien und ſonſtige Metallgießereien. Werkſtätten, in denen Blei, Kupfer, Zink oder Legierungen dieſer Metalle bearbeitet oder verarbeitet werden, mit Aus⸗ nahmen von Werkſtätten, in denen ausſchließlich eigene Kin⸗ der und dieſe lediglich mit Sortieren und Zuſammenſetzen von Uhrenbeſtandteilen beſchäftigt werden. Metallſchleifereien und»poliereien. Feilenhauereien. Harniſchmachereien, Blei⸗ anknüpfereien. Werſtätten in denen Queckſilber verwandt wird. Werkſtätten zur Herſtellung von Exploſipſtoffen, Feuer⸗ werkskörpern, Zündhölzern und ſonſtigen Zündwaren. Ab⸗ deckereien. Werkſtätten, in denen Geſpinſte, Gewebe und dergl. mittels chemiſcher Agentien gebleicht werden. Färbe⸗ reien. Lumpenſortierereien. Felleinſalzereien, Gerbereien. Werkſtätten zur Verfertigung von Gummis, Guttapercha und Kautſchukwaren. Werkſtätten zur Verfertigung von Polſterwaren. Roßhaarſpinnereien. Werkſtätten der Perl⸗ mutterverarbeitung. Haar⸗ und Vorſtenzurichtereien. Bürſten⸗ und Pinſelmachereien, ſofern mit ausländiſchem tieriſchem Materiale gearbeitet wird. Fleiſchereien. Haſenhaarſchneider⸗ eien. Bettfedernreinigungsanſtalten. Chemiſche Waſchanſtalten. Werkſt ätten der Maler und Anſtreicher. Bekanntmachung. Die Gemeinde beabſichtigt zur Fütterung des gemein ⸗ heitl. Faſelviehes ca. 60 Zentner Hafer anzukaufen. Reflektanten wollen ihre Offerten unter Vorlage von Muſtern und unter Angabe der Preiſe bis längſtens 14. d. Mts. mittags 12 Uhr bei uns einreichen. Viernheim, den 9. März 1904. Groß. eee. p Viernheim. . d. B der Glasbläſer, Kͤtzer, 399 Kühlwein, Großh. Beigeordneter. Holz-Verſteigerung. Freitag, den 11. März l. J., vormittags 10 Uhr werden auf dem Rathauſe hier 1. ca. 50 Rm Kiefern Scheit N in„ Knüppel 3.7 90„ Stöcke 4.„ 480 Stück„ Wellen und 5.„ 2,5 Rm Pappel Scheit losweiſe an die Meiſtbietenden verſteigert. Borgfriſt bis Martini 1904. Viernheim, den 8. März 1904. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. N 39 Kühlwein, Gr. Beigeordneter. Bekanntmachung. Freitag, den II. d. M. vormittags 10 Uhr wird auf dem Rathauſe hier 1. a) Maurerarveit b) Tüncherarbeit an den Aborten im neuen Schulhauſe 2. Die Anlieferung und Befeſtigung von 522 Stück Kleiderhacken in das neue Schulhaus und 3. Die Anlieferung von 2 Tiſchen in das Leichenhaus öffentlich wenigſtnehmend verſteigert. Diesbezügliche Voranſchläge liegen von heute an zur Einſicht der Intereſſenten bei uns auf. Viernheim, den 8. März 1904. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. J. V. d. B.: 391 Kühlwein, Gr. Beigeordneter. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnisnahme, daß das Nachtragsregiſter über Erhebungen von Gemeinde⸗ umlagen pro 1903/4 mit Wirkung vom 25. d. Mts. ab acht Tage lang auf unſerem Büreau zu jedermanns Ein⸗ ſicht offen liegt. Etwaige Beſchwerden hiergegen können innerhalb i Wochen, vom Ablauf der Offenlezungsfriſt an gerechnet, be⸗ Groß. Kreisamt Heppenheim ſchriftlich oder mündlich vorge⸗ bracht werden. Viernheim, den 7. März 1904. 398 F 8 a Danksagung. Nachdem die irdiſche Hülle unſeres nun in Gott ruhenden unvergeßlichen teueren Vaters Johannes Mandel X. der Erde übergeben, ſagen wir, zurückgekehrt von ſeiner letzten Ruheſtätte, allen Verwandten, Freunden und Bekannten für die vielen aufrichtigen uns ſo wohl⸗ tuenden Beweiſe der Anteilnahme bei dem uns ſo ſchmerz⸗ lich betroffenen Verluſte, für das zahlreiche letzte Ehren⸗ geleite, ſowie für die Stiftung hl. Seelenmeſſen und die überaus große Kranzſpende unſern tiefinnigſten Dank. Beſonderen Dank dem hochw Herrn Pfarrverwalter Edelbauer und den barmh. Schweſtern für die vielen Beſuche und den dem lieben Verſtorbenen geſpen⸗ deten Troſt wahrend der Leidenszeit. Viernheim, den 9. März 1904. Geſchwiſter Mandel. e Kathol. Männer ⸗ Verein. Sonntag, den 18. d. Mts., nachmittags halb 4 Uhr, findet im Gaſthaus zum deutſchen Kaiſer Gbnera-Versammlung ſtatt. 400 Tagesordnung: 1. Rechnungsablage pro 1903; 2. Wahl ausſcheidender Vorſtandsmitglieder; 3. Vortag des hochwuͤrdigen Herrn Profeſſors von Feſtenberg Pakiſch. Um zahlreiches Erſcheinen wird gebeten. ür den Vorſtand: Heckmann, Präſident. 401 Holz-Verſteigerung. Donnerſtag, den 17. und Freitag, den 18. März 1904, jedesmal von 9 Uhr vormittags an, werden auf dem Rathauſe zu Viernheim aus den Domanialwald⸗ Diſtrikten: Ameiſenlache, Schafwieſen, Alt. Eichwald, In den Dornen, Seeſchlag, Rauſchenſchlag u. a verſteigert: Stämme: 608 Stück Eiche= 219,72 Fm(meiſt Wagnerholz), 205 St. Fichte- 58,59 Fm, 2 St. Akazien— 0,56 Fm; Derb⸗ ſtangen: 24 St. Ficht!= 1,64 Fm; Scheiter: Rm: 16,9 Buche, Eiche 167,2 I. Kl., 1231,7 II. Kl., 822,7 Kiefer; Kuüppel: Rm: 85,7 Buche, 776 Eiche, 881,7 Kiefer, 1 Erle; Reiſig: Wellen: 2870 Buche, 16 550 Eiche. Am 1. Verſteigerungztag kommt das Stamm⸗ und Stangenholz, das Buchenſcheitholz und ein Teil der Eichenſchelter zum Aus⸗ gebot, am 2. Tag der Reſt des Holzes. Viernheim, den 8. März 1904. Großh. Oberförſterei Viernheim. Hein. Geſellenprüfung. Die diesjährige Geſellenprüfung findet im Monat April ſtatt. An derſelden können alle jungen Handwerker teilnehmen, deren Lehrzeit ſpäteſtens am 1. Juli beendet iſt. Anmel⸗ dungen zur Prufung ſind bis zum 15. Maͤrz bei Herrn Joſ. Zöller zu machen, bei welchem auch die zur Benutzung vorgeſchriebenen Formulare erhältlich ſind. Die Prüfungs⸗ Rahe beträgt 3 Mk. und iſt mit der Anmeldung zu ent⸗ richten. Dem Geſuch um Zulaſſung zur Prüfung ſind als An⸗ lage beizufügen: 1. Ein kurzer eigenhändig geſchriebener Lebenslauf; 2. Ein Lehrbrief oder Lehrzeugnis über ordnungs mäßig vollendete Lehrzeit; 3. Ein Zeugnis über Beſuch einer Fortbildungs⸗ oder Handwerkerſchule; 4. Eine Anzahl ſelbſtgefertigter Zeichnungen. Wir machen insbeſondere darauf aufmerkſam, daß die Ablegung der Geſellenprüfung u. A. als Vorbedingung für die Anleitung von Lehrlingen und die Führung des Meiſtertitels erforderlich iſt, ihre Berſäumnis daher ſpäter empfindliche Nachteile im Gefolge hat. Viernheim, den 1. März 1904. 354 Der Prüſungsausſchuß des Grtsgtwerbtvertins: Chr. Adler, Vorſitzender. 408 ca. 50 Zentner Kohlrabi hat zu verkaufen 405 Val. Hofmann, Dreher. Schöne Saatgerſte hat zu verkaufen 406 Zur Vermittelung von An⸗ u. Verkäufen von Kartoffeln, Hen, Stroh, Dickrüben, Ferkeln u. ſ. w. empfiehlt ſich Makler Wiegand, Hüttenfeld. 402 Ein Bauplatz an der Sandſtraße unter ſehr günſtigen Bedingungen zu Franz Träger, verkaufen. 403 Kirſchenſtraße Nr. 10. Von wem, ſagt die Exped. ds. Blattes. Kohlrabi u. Dickrüben hat zu verkaufen 40⁴ Martin Baureis, Schulentlassene Mädchen finden dauernde Be- Holzhändler. schäftigung gie Milchschweine] Eg. 4Berm. Berbst hat zu verkaufen 386 Corsetfabrik * Adam Moos. 407 Mannheim. 5 Grosse Geldlotterie 5 der Krankenpflege-An- stalten vom Roten Kreuz, Strassburg i. E. Ziehung garantlert 11. und 12. April 605 2 ebene M. 70 000 1 Hptg M. 20000 1 Hptg. M. 10000 1 Hptg. M. 5000 6049 ar 35000 2451H Zu haben in den einschlägigen Geschäften. Hier: Johann Schwelkart. IEA Hos uud f TTTTTT—T—T——WTWWWW—T—T—T—W—————— s Sämtliche Verbandſtoffe, Watten und Binden empfiehlt Karl Marbach Flora- Drogerie Rathausſtr. 15. — g Alle Sorten Obſtbäume beſter Qualität, kerngeſunde Stämme, hat zu billigſten Preiſen abzugeben Georg Fleckenstein 1324 Sanmſthulenbeſtter, Heddesheim. Fahrräder! Mäh maschinen! Sie fahren mit der Zeit, wenn Sie „Sturmvogel“ mit Freilauf und Hinterradnabeninnenbremſe benutzen. Nähmaſchinen in vorzüglicher Konſtruktion. Deutsche Tahrradwerke„Sturmvogel' Gebr. Grüttner, Berlin Halenſee 32. 235 11 Lose 10 Mk. 1 i U Porto u. Liste 25 Pf. versendet das General-Debit J. Sturmer, pusbug b. 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