im chu, lnnel⸗ herrn e ungz⸗ l ent⸗ 5 An. 10 oder ſan, 8 ingen erlich hliche 950 filz. — 65 1 — lgſten — eln — ů Viernheimer Anzeiger Erſcheint dreimal wöchentlich Dienstags, Donnerſtags u. Kamſtags (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt) Bezugspreis: 30„monatlich einſchließl. Trä erlohn, dur ſche Poſt Mk. 1.15 biertelſahel Ar. 31. Erſtes Blatt. n Allerlei. Der Schädelklub.„Hiermit löſe ich mein Verſprechen ein und überlaſſe meinen Schädel der Brüderſchaft.“ So lautet das eigenartige Gelübde, das von denen abgelegt wird, die zu einer luſtigen Geſellſchaft Amerikas gehören, die als die der„Kephaliſten“ bekannt iſt und von der ein Londoner Blatt folgendes zu erzählen weiß: Ein⸗ oder mehreremale im Jahre ſetzen ſich die Mitglieder zu einem Bankett nieder, an⸗ geſichts von Reihen von Schädeln verſtorbener Mitglieder, wobei jeder Schädel den Namen ſeines Eigentümers in ge⸗ ſchmackvoller Aufſchrift trägt. Die Geſellſchaft fing geeig⸗ neterweiſe mit 13 Mitgliedern an; jetzt hat ſie deren Tauſende. Die Idee zu ihrer Gründung faßte ihr jetziger Sekretär in den ſechziger Jahren. Er war unter einer Gelehrtengeſell⸗ ſchaft, die im Jahre 1865 die Erforſchung des Nils unter- nahm. In der Geſellſchaft befand ſich Homer Clarke, ein junger Amerikaner, der Sohn des Gouverneurs Clarke aus Ohio, der den Sonnenſtich bekam und in der Wüſte ſtarb. Der Leichnam wurde vorläufig im Sande begraben. Die Geſellſchaft ſetzte ihre Nachforſchungen bis zum dritten Ka⸗ tarakt fort und grub auf der Rückkehr die Leiche aus. Es fand ſich jedoch, daß es unmöglich war, die Ueberreſte zu transportieren; aber der Sekretär wollte die Ueberreſte ſei⸗ nes Freundes nicht in der Wüſte laſſen.„Ich überlegte lange,“ erzählte er einem Interviewer,„ich war immer der Anſicht, daß der Sitz der Würde des Menſchen in dem Schä⸗ del wohne. So enthauptete ich meinen Freund und nahm den Kopf mit mir in die Heimat. Er wurde präpariert, und ich brachte ihn heim; da iſt er.“ Damit wies der originelle „Kephaliſt“ auf einen blanken Schädel, der oben auf ſeinem Schreibtiſch ſtand. Der Schädel hatte eine lange franzöſiſche Roſenholzpfeife zwiſchen den Zähnen.„Ja, alter Burſche,“ fuhr der Sekretär fort, indem er den Schädel anredete,„wir ſind viele Jahre hindurch Gefährten geweſen, und wenn ich ſterbe, ſo ſoll mein Kopf bei Deinem ſein.“„Viele von uns ſind geſtorben,“ fügte er hinzu;„140 Schädel liegen hier, zehn Fuß von mir entfernt. Sie ſind alle ſchön numeriert und mit Aufſchriften verſehen, und bei jedem iſt ein Bericht von den Taten des Eigentümers, zugleich mit einer phreno⸗ logiſchen Beurteilung des Schädels. Erſt einer von den ur⸗ ſprünglichen 13 iſt tot; aber wir ſind alle ſchon alt. Wir glauben, daß der Kopf, die Stätte edler Gedanken, nicht den vernichtenden Flammen oder der Verweſung im Grabe über⸗ laſſen werden ſollte. Darum bewahren wir den Schädel auf. Wir leiſten auch einen großen wiſſenſchaftlichen Dienſt, denn wir ermöglichen es unſeren Phrenologen, die Formen des Schädels mit den feſtgeſtellten Talenten, Eigentümlichkeiten und Eigenſchaften des Verſtorbenen zu vergleichen. Wir ha⸗ ben Zweiggeſellſchaften in der ganzen Welt, und ſie wachſen an.“ Augenblicklich iſt das Hauptquartier der Geſellſchaft das Haus des Sekretärs auf Long Island Ein Kapital iſt durch freiwillige Beiträge der Mitglieder atſtanden und ſoll zur Erbauung eines Hauſes für den Orden verwandt wer⸗ den; es wird„Schädelhalle“ heißen, und die Schädel von 3 verſtorbener Mitglieder ſollen dort aufbewahrt werden. Papſt Pius X. und die Künſtler. Eine Art internatio⸗ nales Turnier wird, gegenwärtig im Vatikan ausgefochten. Künſtler aller Nationalitäten beſtürmen Pius X. mit der Bitte, ihnen eine Sitzung zu gewähren, und zwar laſſen ſie ſich, was das Schlimmſte dabei iſt, von den einflußreichſten Diplomaten unterſtützen. So iſt jetzt nach einem öſterreichi⸗ ſchen Maler ein deutſcher Bildhauer gekommen. Dieſer iſt eben dabei, eine Büſte des Papſtes zu machen, bei der der eine Arm erhoben iſt, um die Welt zu ſegnen, während der andere ein Buch hält. Pius X. ſoll aber, nach ſieben oder acht Sitzungen, keineswegs befriedigt von dieſem Werke ſein; gleichwohl ſagt er nichts und fährt fort, zu ſitzen. Darauf kam die Reihe an einen Pariſer Maler, der ein großes Por— trät des Papſtes in ganzer Geſtalt, in päpſtlichen Gewän⸗ dern und mit der dreifachen Krone auf dem Haupt malt. Man fragt ſich, warum der Papſt keinen offiziellen Be⸗ fehl bezüglich ſeiner Porträts und ſeiner Büſten gibt. Unter Leo XIII. war dies ganz anders. Ein bedeutender Maler, der dem Vatikan nahe ſteht, gab darüber folgende Er⸗ klärung:„Es gibt zwei Gründe dafür; der erſte iſt die vollſtändige Freiheit, die Pius X. dem Künſtler läßt, ſeinen Geſichtsausdruck wiederzugeben. Leo XIII. dagegen war kaum zu befriedigen. Obgleich er vom künſtleriſchen Stand⸗ punkt ſehr ſchöne Züge hatte, da ſie ausgeſprochen und en umriſſen waren, ſo wollte er doch immer die Natur . und oft mußten Maler, Bildhauer und Photo- ſand ein 7 Werk verzichten, wenn er es zu naturgetreu 3. 1565 dagegen läßt ſich„komponieren“, wie man in der Kunſtſprache ſagt wie der Künſtler es wünſcht, und nimmt bereitwillig die Stellung ein, die man ihn einzuneh⸗ men bittet. Der zweite Grund entſpringt aus der Art der Geſichtszüge des Papſtes. Jeder Künſtler wird ſagen, daß es ſehr schwer iſt— gleichviel ob mit dem Pinſel oder mit dem Meißel—, dieſes gute, volle Geſicht mit den wenig aus⸗ geſprochenen Linien wiederzugeben. Tatſächlich iſt noch kein 1 5 fache 2 18 gemacht worden, trotz ielen Verſuche und der mitunter bewunders 5 duld des heiligen Vaters.“ e Amtsblatt es Anſertiens- Organ. ene Samſtag, den 12. Mär: 1904. Die Judiauerausſtellung auf der Weltausſtellung in St. Louis wird tauſend Indianer aufweiſen und ein Terrain von vierzig Acres bedecken. Die Ausſtellung wird nicht nur zu den größten ihrer Art gehören, ſondern höchſt wahrſcheinlich auch die letzte Indianerausſtellung ſein. Nur noch an wenigen Stellen in dem weiten Gebiet der Vereinigten Staaten von Nordamerika leben die Indianer in der primitiven Weiſe früherer Zeiten. Alljährlich vermindert ſich ihre Zahl. Man kann jetzt ſchon an den fünf Fingern diejenigen berühmten Indianerhäuptlinge aufzählen, welche ſich Kriegsruhm erwor⸗ ben haben. Indianerkriege ſind in der Zukunft unmöglich, und da mehr und mehr die alten Leute ausſterben und die jungen Indianer in Dörfern ſeßhaft gemacht werden, wird wohl bei der nächſten großen Weltausſtellung in Amerika kaum noch ein Indianerlager exiſtieren, das ſeine Inſaſſen zu einer Spezialausſtellung hergeben könnte. Das Indianer⸗ lager wird drei Abteilungen enthalten: die erſte ſoll den In⸗ dianer in der Urzeit, als die Europäer in das Land kamen, darſtellen. Siouxindianer bauen ein Dorf alten Stiles auf. Die Wigwams ſind aus Stangen und Fellen errichtet, die Inſaſſen tragen ihre pittoresken Koſtüme, und die Krieger werden mit Bogen, Pfeilen und Tomahawks bewaffnet ſein. Die Frauen werden in der Umgebung des Wigwams Mais in jener primitiven Weiſe anpflanzen, wie es in früheren Zeiten geſchah. In der zweiten Abteilung werden Indianer aus faſt allen Stämmen in kleinen Anſiedlungen wohnen und zwar unter den Verhältniſſen, wie ſie bei denjenigen In⸗ dianern üblich ſind, die von der Bundesregierung der Ver⸗ einigten Staaten in den ſogen. Reſervationen erhalten und mit Proviant, Kleidungsſtücken und anderem Bedarf auf Staatskoſten verſehen werden. Die dritte Abteilung führt die ſeßhaft gemachten Indianer vor und zeigt in beſonderen Ge⸗ bäulichkeiten, unter denen ſich ein dreiſtöckiges, 208 Fuß langes Haus befindet, die indianiſchen Knaben und Mädchen in den Schulen, wo ſie den Elementarunterricht erhalten und in den Abteilungen der Induſtrieſchule, wo ſie zum Handwerk er⸗ zogen werden. In dem dreiſtöckigen großen Gebäude wird auch eine Ausſtellung von indianiſchen Arbeiten ſowohl auf dem Gebiete des Handwerks als der Erziehung und Wiſſen⸗ ſchaft veranſtaltet werden. Die Indianer ſind große Muſik⸗ freunde und haben viel Talent für die Muſik. Eine wohl⸗ eingeübte Muſikkapelle von fünfzig Indianern wird tagsüber in dem Lager konzertieren. Es wird auch täglich eine Schau⸗ ſtellung ſtattfinden, bei welcher mit Originaltreue das Leben und Treiben in einem alten Grenzfort, das mit einem alten Handelspoſten verbunden iſt, dargeſtellt werden ſoll. Die Verbreitung des Sperlings. So populär auch der Hausſperling, genannt Spatz, faſt in ganz Europa iſt, ſo muß er doch als eine verhältnismäßig neue„Errungenſchaft“ be⸗ zeichnet werden. Er gehört nämlich zu dem Getreidebau faſt in gleicher Weiſe wie der Hamſter, und deshalb zeigte er ſich in Sibirien erſt im vorigen Jahrhundert, nachdem die Ruſſen den Anbau der Kulturgräſer— Weizen, Roggen u. ſ. w.— eingeführt hatten. In Norwegen finden wir den geſchwätzigen Vogel bis zum 66. Breitegrad, aber nur weil bis dahin auch dort der Getreideboden reicht. In Thüringen war er bis An⸗ fang des letzten Jahrhunderts nicht bekannt und auch jetzt ſehlt er noch in den getreidearmen Dörfern. Auch die hoch⸗ gelegenen Orte des Schwarzwaldes hat er erſt in neuerer Zeit allgemein bevölkert. Stets aber verſucht er es, den Men⸗ ſchen überall hin zu folgen, und man ſieht den zudringlichen Kameraden lieber, als man ſich ſelbſt geſteht. Denn er bringt Leben in das Alltagsgetriebe und ein Städtchen ohne Sper⸗ ling macht einen ähnlich traurigen Eindruck wie ein Haus ohne Kinder. In Amerika, wo der Getreidebau erſt von ſeinen Entdeckern eingeführt wurde, war der Spatz deshalb nicht zu Hauſe. Doch wollte man ohne ihn für die Dauer nicht ſein und pflanzte ihn alſo 1834 nach der neuen Welt, die ihn mit Jubel empfing. Das Land gefiel auch ihm und er vermehrte ſich ſo ſtark, daß man ſchon längſt nicht mehr gut auf ihn zu ſprechen iſt und ihn ſchon 25 Jahre nach ſeiner Einführung von Amtswegen in den Anklagezuſtand ſetzte. Aehnlich wie in den Vereinigten Staaten ergeht es dem übel⸗ beleumdeten, aber auch vielfach verkannten Sperling jetzt in Algier und Tunis, wo er ſeit einigen Jahren gleich den Heu⸗ ſchrecken zu einer drohenden Landplage geworden iſt. Ein Löwe ohne Schwanz iſt gewiß ein ebenſo begeiſternder Anblick wie ein Pfau ohne Federrad. Eine ſolche Verſtümme⸗ lung mußte ſich dieſer Tage ein Löwe in Paris in Boſtocks Menagerie, die im Hippodrom untergebracht iſt, gefallen laſſen. Der Spezialarzt der Menagerie, Dramart, mußte 7 Zoll vom Schwanz eines großen Löwen abnehmen. Das Tier hatte die anderen Löwen ſo ſehr tyranniſtert und eingeſchüchtert, daß dieſe nur eine günſtige Gelegenheit abwarteten, um dem Feinde einen furchtbaren Biß an ſeinem Hauptſchmuck beizubringen. Dramart wurde gerufen, um die Arbeit zu Ende zu führen, die pfuſcherhaft angefangen war. Mit Unterſtützung des Kapitäns Bonavita, des Löwenbändigers, und dreier Gehilfen bewog er den Patienten, in einen kleinen Käfig zu gehen. Darauf faßte die ganze Geſellſchaft den verwundeten Schwanz, und dann begann der ſchwerſte Teil des Unternehmens. Der Löwe ſchlug aus, aber die Männer hielten feſt, während Dramart die Stelle ausſuchte, an der er die Schwanzwirbel trennen mußte. Ein Gebrüll und ein prachtvoller Sprung des Königs der Tiere verkündete darauf, daß der Wundarzt ſeine Ab⸗ ſicht ausgeführt hatte: um 74 Zoll am Schwanze gekürzt, wurde der Löwe in ſeine Eiſengitterreſidenz zurückgetrieben. der Großh. Würgermeiſterei Viernheim. Anzeigenpreis: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeile. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg. Reklamen: 25 Pfg. die Zgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. eee Welche Gefahren in London Damen drohen, zeigt nach⸗ ſtehende, merkwürdige Geſchichte, die ſich vor einigen Tagen in Sloaneſtreet abſpielte. Eine in der Nachbarſchaft dieſer Straße wohnende Frau, die dafür bekannt iſt, daß ſie in der Regel wertvollen Schmuck an ſich trägt, ging nachmit⸗ tags gegen 5 Uhr durch die Straße, als ſich ihr ein Mann näherte, der ihr ſagte, in ihrer Wohnung ſei plötzlich ein ſchwerer Krankheitsfall aufgetreten, und man habe ihm ge⸗ ſagt, er ſolle die Dame in einer Droſchke nach Hauſe bringen. Die Dame glaubte ihm nicht und rief einen Poliziſten herbei, dem ſie den Vorgang erzählte mit der Aufforderung, gegen den dringend werdenden Fremden einzuſchreiten. In dieſem Augenblick trat eine Frau in Krankenpflegerinnentracht hinzu, die die Ausſagen des Mannes beſtätigte und hinter dem Rücken der lebhaft widerſprechenden Dame dem Poliziſten durch Zeigen auf die Stirne klar zu machen verſuchte, daß die Dame geiſtesgeſtört ſei. Der Poliziſt machte wirklich ſchon Anſtalten, den beiden Leuten zu helfen, die Dame in eine her⸗ beigerufene Droſchke zu ſchaffen, als dieſe auf den Gedanken kam, ihn unter heftigem Widerſtand aufzufordern, in ein nahe gelegenes, bekanntes Geſchäft zu kommen, wo ſie ſich aus⸗ weiſen werde. Der Poliziſt ging darauf ein, und alle vier betraten das Geſchäft, wo die dem Geſchäftsinhaber gut be⸗ kannte Dame mit größter Höflichkeit empfangen wurde. Als der Poliziſt, der nun bemerkte, daß er beinahe Helfershelfer von Verbrechern geworden wäre, ſich nach dieſen umſah, wa⸗ ren ſie verſchwunden und konnten auch nicht mehr eingeholt werden.. Parfüms. Große Summen werden von der Dame der engliſchen Geſellſchaft alljährlich für Wohlgerüche und Toilettenwaſſer verausgabt, und die Mode verlangt, nur bei einem Parfüm zu bleiben. Das Roſenwaſſer iſt jetzt wieder in Mode gekommen. Auch die Königin Alexandra iſt, wie ein engliſches Blatt hierzu bemerkt, ſehr verſchwenderiſch im Ge⸗ brauch von Wohlgerüchen, und Seifen und duftende Schön⸗ heitswaſſer werden in großer Mannigfaltigkeit für ſie fabri⸗ ziert. Das Parfüm, das die Königin ſtets bevorzugt, iſt eine wundervolle Miſchung von Blumendüften. Das Geheimnis ſeiner Herſtellung iſt im Beſitz eines Pariſer Parfümfabrikan⸗ ten; der Wohlgeruch heißt„Coeur de Jeanette“. Es iſt eine große Gunſtbezeigung, wenn die Königin eine Schachtel von dieſem Wohlgeruch verſchenkt, da ſie ſehr darauf bedacht iſt, dieſe Sorte für ſich zu bewahren und zu verhindern, daß ſie allgemein verbreitet wird. Das Parfüm koſtet ungefähr 66 Mark das halbe Liter, was im Verhältnis zu anderen Wohl- gerüchen keineswegs koſtſpielig iſt. Die Kaiſerin von Ruß⸗ land bevorzugt eine beſondere Veilcheneſſenz von friſchen Par⸗ maveilchen; aber ſie iſt veränderlich in ihrem Geſchmack und liebte lange Zeit Jonquillen⸗ und Jasminextrakte, die von einem ruſſiſchen Chemiker für ſie angefertigt wurden. Die Königin von Holland kann keinerlei Art des Wohlgeruchs, mit Ausnahme von Eau de Cologne, vertragen. Die japaniſchen Briefmarken waren immer bei Samm⸗ lern beliebt wegen der künſtleriſchen Schönheit der Zeichnung und der zarten Farbengebung. Jetzt aber beſteht in London eine noch nie dageweſene Nachfrage nach ihnen. Ueber die Art, wie die japaniſchen Briefmarkenausgaben zu 0 kom⸗ men, iſt weniger bekannt als über alle anderen Marken der Welt. Man weiß nur, daß ſie auf Reispapier gedruckt wer⸗ den, das von den Japanern ſelbſt hergeſtellt wird und daß es vorzügliche Reproduktionen von Entwürfen ſind, die unerreicht in der Briefmarkenwelt daſtehen. Die erſten japaniſchen Marken wurden im Jahre 1871 ausgegeben und waren un⸗ durchlocht. Die größte Sorgfalt wurde beim Druck beob⸗ achtet und in manchen Fällen wurde mehr als eine Platte benutzt, um ein einziges Muſter zu ſtechen. Keine der japa⸗ niſchen Marken wird zu den großen Seltenheiten gerechnet. Welches iſt das beſtgenährteſte Volk? Die„Pall Mall Gazette veröffentlicht unter dieſer Aufſchrift eine merkwür⸗ dige Studie nach den allgemeinen Statiſtiken Großbritan⸗ niens und des Feſtlandes. Ein Engländer gibt jährlich für ſeinen Lebensunterhalt 192 Mk. aus, ein Franzoſe 188, ein Deutſcher 168, ein Spanier 132, ein Italiener 96, ein Ruſſe 92. Aber die größte Ausgabe beweiſt noch nicht, daß die Lebensmittel beſſer oder reichlicher ſind, da ſie in einem Lande teurer ſein können als in dem andern. Um ſich hierüber Klarheit zu verſchaffen, müßte man alſo die Qualität der verbrauchten Lebensmittel kennen. In Rußland verbraucht jeder Einwohner jährlich 633 Pfund Brot, in Deutſchland 560, in Frankreich 540, in Spanien 480, in Italien 400, in England 380. Der Engländer ißt jährlich 109 Pfund Fleiſch. während der Franzoſe ſich mit 77 begnügt, der Deutſche mit 64, der Ruſſe mit 51 und der Italiener mit 26.„Sage mir, was Du ißt, und ich ſage Dir, wer Du biſt.“ Dieſer Lehrſpruch Brillat⸗-Savarins, des berühmten Verfaſſers der Phyſiologie du got, bewahrheitet ſich genau. Der Eng⸗ länder ißt viel Fleiſch, der Franzoſe und Deutſche ſind in allem mäßig, und der Italiener lebt von Hoffnungen. Inter⸗ eſſant iſt auch folgende Einzelheit. Die Bewohner des vereinigten Königreichs konſumieren fünfmal ſoviel Zucker, wie die Einwohner Deutſchlands, Frankreichs und Italiens und zehnmal mehr, als die Bewohner Rußlands. a Redaktion, Druck und Verlag von Wilhelm Bingener, Viernheim. —. e 5 —. — Nachſtehende Bekanntmachung bringen wir zur allge⸗ jenigen gehören, Weſentlich iſt dabei, daß die welcher ſie beſchäftigt. 4. Art des Betriebs des Kinder bei dem Be⸗ 5. Beſchäftigungsart des meinen Kenntnisnahme und erſuchen die Arbeitgeber ergebenſt die erforderlichen Anzeigen alsbald bei uns zu erſtatten und ſchäftiger wohnen, und von ihm verpflegt werden. 6. Fremde Kinder dürfen n die Arbeitskarten einzulöſen. 3. Als fremde Kinder gelten die Kinder, die nach den Wang t ndigt iſt. Viernheim, den 9. März 1904. betreffend das Geſetz, die Kinderarbeit in gewerblichen Be⸗ Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Geſetz vom 30. März 1903, die Vollzugsverordnung vom 12. Dezember 1903 und die Ausführungsanweiſung vom nehmen wir Veranlaſſung, ſtehenden Beſtimmungen, Kraft getreten ſind, die Verordnung und Anweisung den Vollzug und die Aus⸗ führung des rubr. Geſetzes betreffend im Staatsverlage er⸗ ſchienen und durch alle Buchhandlungen zum Preiſe von 20 Pfg. zu beziehen iſt. 1. Als Kinder im Madchen unter 13 Jahren, Mädchen über 13 Jahre, welche noch zum Beſuche der Volksſchule verpflichtet ſind. 409 J. V. N B.: Kühlwein, Gr. Beigeordneter. Bekanntmachung, insbeſondere alle K Enkel, ferner alle trieben vom 30. März 1903. vorſtehend ſtehen(z. 16. Dezember 1903 die Intereſſenten auf die nach⸗ die am 1. Jannar 1904 in mit dem Anfügen hinzuweiſen, daß z. B. die Sinne des Geſetzes gelten Knaben und ſowie ſolche Knaben und Kinder anzuſehen ſind. Beſchäftigers gehöre die dem Beſchäftiger nahe verwandten, die zwar zum Hausſtande des Beſchäftigers gehören, in Ziffer 2a ferner die ihm zur Zwangs vorſtehenden Ausführungen unter 2 nicht als eigene „Fremde Kinder“ ſind hiernach 7 die nicht zum Hausſtand des n, unter dieſer Vorausſetzung auch inder, Kinder, zu ihm die bis o bezeichneten Verhältniſſe B. die ihm in Pflege gegebenen Waiſenkinder, erziehung uͤberwieſenen Kinder, wenn ſie nicht zugleich mit eigenen beſchäftigt werden, dann ſonſtige Ziehkinder, Koſtkinder). 4. Menn Kinder, welche in der Wohnung oder Werkſtätte einer Perſon, zu der ſie in einem der vorſtehend unter 2 bezeichneten Verhältniſſe ſtehen und zu deren Haus⸗ ſtande ſie gehören, für Dritte beſchäftigt werden(wenn Arbeit des Kindes mit dem Berufe Vaters in keinem Zuſammenhange ſteht, ſondern für den Betrieb eines Dritten gelelſtet wird, mag auch der Vater dem Kind die fraglich finden die Vorſchriften über Kinder Anwendung mit der unter 12 Jahren nicht beſchäftigt werden dürfen. e Arbeit vermittelt haben), Einſchränkung, daß Kinder z. B. auch ſeine eine regelmäßig, wenn aber in keinem der. 8. Die Arbeitskarten werde polizeibehörde(s. 1. Vorname und Zunam des es iſt alſo nicht noͤtig, 10. Der Arbeitgeber hat die Beſchäftigung eigene amtliches Verlangen vorz Arbeitgebers; Kindes. icht beſchäftigt werden, bevor dem Arbeitgeber eine Arbeitskarte des Kindes einge⸗ Die Beſtimmungen unter 5 und 6 finden keine An⸗ wendung auf eine bloße gelegentliche Beſchäftigung mit einzelnen Dienſtleiſtungen, wobei zu beachten iſt, daß auch nur in Zwiſchenräumen, wiederkehrende Beſchäftigung nicht unter den vor⸗ ſtehenden Begriff der gelegentlichen Beſchäftigung fällt. n auf Antrag oder mit Zu⸗ ſtimmung des geſetzlichen Vertreters durch die Orts⸗ oben unter 5) des letzten dauernden Aufenthaltsorts(nicht des Beſchäftigungsorts) des Kindes koſten⸗ und ſtempelfrei ausgeſtellt. Der Antrag hat zu enthalten: e des Kindes; 2. Tag und Jahr der Geburt des Kindes; 3. Name, Stand und letzter Wohnort des geſetzlichen Vertreters des Kindes. 9. Die Ausſtellung der Arbeitskarte erfolgt ein für allemal; jedesmal bei Eingehen eines neuen Arbeitsverhältniſſes eine neue Karte zu löſen. Arbeitskarte zu verwahren, auf ulegen und nach rechtmäßiger Auflöſung des Arbeitsverhältniſſes dem geſetzlichen Ver⸗ treters des Kindes wieder auszuhändigen. Iſt die 2. 57 eigene Kinder gelten 5——5 5 e a) Kinder, die mit demjenigen, welcher ſie beſchäftigt, Sollen eigene Kinder von ern ꝛc. beim Aus⸗ W̃;. oder mit deſſen Ehegatten bis zum dritten Grade tragen von Waren für Dritte oder fremde Kinder aa e 1— die 1 verwandt ſind überhaupt beſchäftigt werden, ſo hat der Arbeitgeber 5 10% z; j . 25. a i g pollzeibehörde des Ortes, an dem das Kind zuletzt ſeinen b) Kinder, die von demjenigen, welcher ſie beſchäftigt, vor Beginn der Beſchäftigung der„ dauernden Aufenthaltsort hatte. oder deſſen Ehegatten an Kindesſtatt angenommen des Beſchäftigungsortes eine schriftliche Anzeige 11. Die Zuläſſigkeit der Beſchäfligung von Kindern zu den oder bevormundet ſind, i g zu machen. g 1. 1 verſchiedenen Zeiten und in den verſchiedenen Vetrieben e) Kinder, die demjenigen, welcher fie zugleich mit Ortspoltzeibehörden ſind die Großh. Bürgermeiſtereien. iſt der nachſtehenden Zuſammenſtellung zu entnehmen. Kindern der unter à und b bezeichneten Art be⸗ Die Anzeige ſoll enthalten: Heppenheim, den 20 Jaunor 1904 ſchäftigt, zur geſetzlichen Zwaygserziehung(Fürſorge⸗ 1. Vorname und Zuname des Kindes; pp. 7 95 erziehung) überwieſen ſind, 2. Tag und Jahr der Geburt des Kindes; Großh. Kreisamt Heppenheim. ſofern die Kinder zu dem Hausſtande des⸗ 3. Letzter dauernder Aufenthaltsort des Kindes; Dr. Göttelmann. Zuſammenſtellung. Nach dem Reichsgeſetz vom 30. März 1903 iſt die Beſchäftigung A. fremder Kinder(ſ. oben unter III) 1. bei Bauten aller Art, im Betriebe derjenigen Ziegeleien und über Tage betriebenen* unter 12 Jahren 5 über 12 Jahre 5 1 Brüche und Gruben, auf welche die Beſtimmungen der 88 134 bis 139b der Gewerbeordnung keine Anwendung finden und der in dem unten(ſ. Erläuterung 2) Knaben Mädchen abgedruckten Verzeichnis aufgeführten Werkſtätten ſowie beim Steinklopfen, im Schornſteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeſchäft verbundenen Fuhr⸗ Wochentags verboten verboten verboten werksbetriebe, ſowie beim Miſchen und Malen von Farben, beim Arbeiten N 5 Kellereien. Feſttags verboten verboten verboten 2. im Betriebe von Werkſtätten, die nicht vorſtehend unter 1 genannt ſind, im[Wochentags verboten verboten zwiſchen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens, verboten Handelsgewerbe(105b Abſ. 2, 3 der Gewerbeordnung), in Verkehrsgewerben vor dem Vormittagsunterricht, verboten am nachmittag vor⸗ (105i Abſ. 1 der Gewerbeordnung), N Ablauf einer Stunde nach beendetem Unterricht, verboten länger ö als 3 Stunden oder während der von der zuſtändigen Behörde f beſtimmten Schulferien länger als 4 Stunden täglich, um mittag iſt eine mindeſtens 2ſtündige Pauſe zu gewähren. 5 verboten verboten verboten 3. bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schau⸗ Wochentags verboten ſtellungen, Sonn⸗ und Bei Vorſtellungen und Schauſtellungen, bei denen ein höheres Intereſſe der Feſttags Kunſt oder Wiſſenſchaft obwaltet, können Ausnahmen zugelaſſen werden. 4. im Betriebe von Gaſt⸗ und von Schankwirtſchaften Wochentags verboten wie oben unter 2 verboten bei der Bedienung der Gäſte, ſonſt wie oben unter 2 1 verboten verboten verboten 5. beim Austragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen in den oben unter Wochentags verboten wie oben unter 2 wie oben unter 2 14 bezeichneten und anderen gewerblichen Betrieben. Sonn⸗ und verboten verboten zwiſchen 8 Ihr abends und 8 Uhr morgens, verboten Feſttags in der letzten halben Stunde vor Beginn des Hauptgottesdienſtes B. eigene Kinder(ſ. vorſtehend unter II) nach 1 Uhr nachmittags. und während desſelben, verboten länger als 2 Stunden und —————(——u—.— H—————————— 6. J bei Bauten aller Art, im Betriebe derjenigen Ziegeleien und über Tage betriebenen Brüche unter 12 Jahren über 12 Jahre und Gruben, auf welche die Beſtimmungen der 88 134 bis 1395 der Gewerbeordnung keine Anwendung finden und der in dem unten(Erläuterung?) abgedruckten Verzeichnis Knaben Mädchen aufgeführten Werkſtätten ſowie beim Steinklopfen, im Schornſteinfegergewerbe, in dem 5 mit dem Speditionsgeſchäft verbundenen Fuhrwerksbetriebe, beim Miſchen und Mahlen ochentags verboten verboten verboten von Farben, beim Arbeiten in Kellereien ſowie in Werkſtätten, in welchem durch ele⸗ 8 mentare Kraft(Dampf, Wind, Waſſer, Gas, Luft, Elektrizität u. ſ. w) bewegte Trieb⸗ 9 und verboten verboten verboten werke nicht blos vorübergehend zur Verwendung kommen. Feſttags 7. im Betriebe von Werkſtätten, die nicht vorſtehend unter 6 genannt ſind, im Handelsge⸗ Wochentags junt. 10 Jahren verboten, über ve rboten zwiſchen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens, verboten vor dem werbe, in Verkehrsgewerben, 10 Jahre wie bei den Kindern Vo rmittags unterricht, verboten am Nachmittag vor Ablauf einer Stunde über 12 Jahre geſtattet(Vauchſ nach beendetem Unterricht, um Mittag iſt eine mindeſtens zweiſtündige vorſtehend unter IV) Pauſe zu gewähren, Sonn⸗ und Feſttags verboten verbsten verboten 8. bei öffentlichen theatraliſchen Vorſtellungen und anderen öffentlichen Schauſtellungen, Wochentags Sonn⸗ und wie oben unter 3 Teſttags 5. f r del der Bedienung der Gäſte 9. im Betriebe von Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften, verboten zwiſchen 8 Uhr abends verboten bei! Wochentags nd 8 Uhr morgens, verboten vor verboten. abends— dem Vormittagsunterricht, verboten 8 Uhr morgens, verboten vor dem verboten am Nachmittag vor Ablauf einer Vormittagsunterricht, verboten am Stunde nach beendetem Unterricht, Nachmittag vor Ablauf einer Stunde um Mittag iſt eine mindeſtens 2⸗ nach beendetem Unterricht, um Sonn⸗ und ſtündige Pauſe zu gewähren. Mittag iſt eine mindeſtens 2ſtün⸗ Feſttags dige Pauſe zu gewähren. i i Ki ür Dri äfti. 8 Uhr abends und 8 Uh 8, verbot dem Vormittagsunter⸗ 10. beim Austragen bon Zeitungen, Milch und Backwaren, wenn die Kinder für Dritte beſchäftigt werden Wochentags verboten 3 9 806.. 5 6 9 1 1 L 5 99* boten länger als drei Stunden oder während der von der zuſtändigen Behörde beſtimmten —— länger als 4 Stunden täglich, um Mittag iſt eine mindeſtens 2ſtündige Pauſe zu gewähren. Sonn- und verboten ſſchen 8 bends und 8 U. Perboten in der lezten halben Stund wee i dne und na r nachmittags. angegebenen Fälle, beim Austragen von Waren und bei ſonſtigen Botengängen mit Ausnahme der unter 10] Wochentags Sonn⸗ und Feſttags ohne jede Einſchränkung zuläſſig. . 22 — n 8 8 1 Erläuterungen. 1. Als Werkſtätten gelten neben den Werkſtätten im Sinne des§ 105 b Abſ. 1 der Gewerbeordnung auch Raͤume, die zum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, wenn darin ge⸗ werbliche Arbeit verrichtet wird, ſowie im Freien gelegene gewerbliche Arbeitsſtellen. 2. Verzeichnis derjenigen Werkſtätten, in deren Betrieb, abgeſehen vom Austragen von Waren und von ſonſtigen Botengängen, Kinder nicht be⸗ ſchäftigt werden dürfen. Werkſtätten zur Anfertigung von Schieferwaren, Schiefertafeln und Griffeln, mit Aus⸗ nahme von Werkſtätten, in denen lediglich das Färben, Be⸗ malen und Bekleben ſowie die Verpackung von Griffeln und das Färben, Liniieren und Einrahmen von Schiefertafeln erfolgt. Werkſtätten der Steinmetzen, Steinhauer. Werk⸗ ſtätten der Steinbohrer, ⸗ſchleifer oder ⸗polierer. Kalkbrenner⸗ Kathol. Männer ⸗Verein. Sonntag, den 13. d. Mts., nachmittags halb 4 Uhr, findet im Gaſthaus zum deutſchen Kaiſer Genera- Versammlung ſtatt. Tagesordnung: 1. Rechnungsablage pro 1903; 2. Wahl ausſcheidender Vorſtandsmitglieder; 3. Vortag des hochwürdigen Herrn Profeſſors von Feſteuberg Pakiſch. Viernheimer Kreditverein. E. G. m. u. 5. Sonntag, den 13. März d. J. nachmittags 3 Uhr finndet im Rathausſaale die 36. ordentliche Ueneral-Versammlung mit folgender Tagesordnung ſtatt: 1. Rechnungsbericht und Rechnungsablage pro eien, Gipsbrennereien. Werkſtätten der Töpfer. Werkſtätten* f 7 der Glasbläſer, ⸗ätzer, eſchleifer oder mattierer, mit Aus⸗ Um zahlreiches Erſcheinen wird gebeten. 5 1903 ſowie Entlaſtung der Verwaltungsorgane, 100 nahmen der Werkſtätten der Glasbläſer, in denen ausſchließ⸗ für den Vorſtand: 2. Ant über die Verteil des Rei in i lich vor der Lampe geblaſen wird. Spiegelbelgereien. Werk⸗ 8.„ über die Verteilung de munen N ſtätten, in 8 ener 255 rene e 2 durch Heckmann, Präſident. 3. Beſtimmung des Höchſtbetrages der den Verein Vergolden, Verſilbern, Vernickeln und dergl. mit Metallüber⸗ S j 93 zuͤgen verſehen werden oder in denen Gegenſtände auf gal⸗ 11 Wohn- und Schlafzimmerein richtungen belaſtenden Anlehen und Spareinlagen, 1 vanoplaſtiſchem Wege hergeſtellt werden. Werkſtätten, in denen eder Art und Ausführung beſter Fabrikaten, 4. Beitrag zu einem Kriegerdenkmal. 1 Blei⸗ und Zinnſpielwaren bemalt werden. Blei-, Zink-, Zinn⸗ Polſter⸗Möbel- u. Betten-FJabrikation Zu zahlreichem und pünktlichem Erſcheinen ladet 1 Rot⸗ und Gelbgießereien und ſonſtige Metallgießereien.— großes Cager.—— höfl. ein 375 5 Werkſtätten, in denen Blei, Kupfer, Zink oder Legierungen—— Biligſte und reellſte Beingsauelle. 8 10 dieſer Metalle bearbeitet oder verarbeitet werden, mit Aus⸗ W KLTeichteſte Tahlungs-edingungen. der Vorſitzende des Auffchtsrats. 8 nahmen von Werkſtätten, in denen ausſchließlich eigene Kin-] A. Gonizlaner, Hannbeim, Mittelstrasse 6 Winkler 0 der und dieſe lediglich mit Sortieren und Zuſammenſetzen l„ un von Uhrenbeſtandteilen beſchäftigt werden. Metallſchleifereien- me Leaplsts.—— 84 und»poliereien. Saen e 8 800 fraue Tieferung.. ö 1 6 a 50 anknüpfereien. Werſtätten in denen Queckſilber verwandt a. wird. Werkſtätten zur Herſtellung von Exploſipſtoffen, euer“;!, ðé-.: anorama annnelm ner. werkskörpern, Zündhölzern und ſonſtigen Zuͤndwaren. Ab⸗ Dreyfus 8 Mayel-Dinkel 3 ee eee deckereien. Werkſtätten, in denen Geſpinſte, Gewebe und 0 2 olossalrundgem 2 dergl. mittels chemiſcher Agentien gebleicht werden. Färbe⸗ Handlung 4 H o bel werk über 1000 qm Bildfläche 228 reien. Lumpenſortierereien. Felleinſalzereien, Gerbereien. Mannheim. 946 Schlacht bei Lützen Werkſtätten zur Verfertigung von Gummi⸗, Guttapercha Gier Dioramen: Burenkrieg. und Kautſchukwaren. Werkſtätten zur Verfertigung von rr Täglich geöffnet. Eintritt 50 Pr. Polſterwaren. Roßhaarſpinnereien. Werkſtätten der Perl⸗ Militär und Kinder 30 Pf. mutterverarbeitung. Haar⸗ und— aner, 2 und Pinſelmachereien, ſofern mit ausländiſchem tieriſchem— 77Cö( TTT * Materiale gearbeitet wird. ae 8. nel e f men. An 5 eien. Bettfedernreinigungsanſtalten. Chemiſche Waſchanſtalten.] ein zart. fein. Aestont! rof iugend⸗ 1 1 . Werrſätten der Meler und Arſtrecer fat bee e ei, J Hen Wert au Konfrmation u. 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