50 Viernheimer Anzeiger Erſcheint dreimal wöchentlich Dienſtags, Nennerflags u. Jamſtags (mit illuſtr. Unterhaltungs blatt) Bezugspreis: 80 Pfg. monatlich einſchließl. Trägerlehn, dun Hie Poſt Mk. 1.15 diertelfahrlich ——— 3.—— ̃ Tr. 34. Zweites Blatt. Ein rechtskräftiges Todesurteil. Aus Leipzig wird dem„M. G. A.“ über den Heddesheimer Mord vor dem Reichsgericht noch folgendes geſchrieben: Der 20 Jahre alte Landwirt Johannes Knapp von Heddesheim wurde am 22. Janaar d. Is. vom Schwurgericht Mannheim am Schluſſe eine 18ſtündigen Verhandlung wegen Mordes zum Tode verurteilt, weil er auf Grund eines In⸗ dizienbeweiſes durch den Wahrſpruch der Geſchworenen ſchuldig erklärt wurde, ſeine Geliebte, nachdem das Verhältnis nicht ohne Folgen geblieben war, ermordet zu haben. Nachdem die Familie des Angeklagten beabſichtigte, den Ort zu verlaſſen, um nach dem Bodenſee zu ziehen, war die Annahme nahe⸗ liegend, daß das Mädchen in ihrer Angſt, den Geliebten zu verlieren, dieſem eine Szene gemacht und daß er ſie dann im Streit erſchlagen habe, um die Folgen ſeines Tuns und den einzigen Zeugen dafür zu beſeitigen. Beobachtet hat die Tat niemand, einige Zeugen haben das Paar nur etwa einhalbneun Uhr abends geſehen. Um 9 Uhr war er bereits im Wirtshaus, wo er, ohne daß ein Zeichen von Aufregung an ihm bemerkt worden wäre, ruhig Karten ſpielte und ein paar Glas Wein dazu trank. Für den Angeklagten legte Rechtsanwalt Dr. Jordan, Mannheim, Reviſion ein und rügte Verletzung prozeſſualer Rechtsnormen. In erſter Linie behauptete er Verletzung der Grundſätze über die Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Ver⸗ fahrens, indem infolge Ausbleibens einer erkrankten Hauptbe⸗ laſtungszeugin, der Barbara Ratz, der Unterſuchungsrichter Dr. Bernauer, nach Einſichtnahme des von ihm ſ. Zt. aufge⸗ nommenen Protokolls oder Vorunterſuchung, die früher uneidlich abgegebenen Ausſagen dieſer Zeugin reproduzierte. Der Ver⸗ teidiger erklärte, entweder hätte auf die Zeugin endgiltig ver⸗ zichtet werden müſſen, oder die Vertagung des Termins bis zur Vernehmungsfähigkeit der Zeugin ſei erforderlich geweſen. Aehnlich war ein zweiter Fall gelagert, indem die Zeugin Bickel, eine Tante des Angeklagten, wegen der nahen Verwandtſchaft ihr Zeugnis verweigerte. Auch die in der Vorunterſuchung protokollierten Ausſagen dieſer Zeugin wurden vom Unter⸗ ſuchungsrichter Dr. Bernauer an der Hand des früher aufge⸗ nommenen Protokolles vorgetragen. Eine weitere Rüge be⸗ hauptete unrichtige Frageſtellung. Der Verteidiger hatte die Ergänzung der den Geſchworenen vorgelegten Fragen nach den 88 212 und 216 St.⸗G.⸗B. beantragt; der Vorſitzende gab dem Antrage ſtatt, formulierte aber die Frage des§ 216 St.⸗G.⸗B.(Einverſtändnis der Getöteten) nur unter Bezug⸗ nahme auf§ 212 St.⸗G.⸗B. Der Verteidiger, der dieſe Frage natürlich auch auf§ 211 St.⸗G.⸗B. angewendet haben wollte, erklärte ſich damit einverſtanden, wie er in der Reviſionsver⸗ verhandlung angab, weil er infolge Übermüdung der Verhand⸗ lung nicht mehr habe folgen können. Ferner rügte er, der Beſchluß auf Ausſchluß der Oeffentlichkeit ſei nicht publiziert worden, da in dem Sitzungsprotokoll bloß angeführt iſt, der Beſchluß ſei ergangen und vollzogen worden. Der Reichsan⸗ walt bezeichnete ſämtliche erhobene Beſchwerden als unhaltbar. Daß eine geſetzwidrige Verleſung des Protokolles der Vorun⸗ ſuchung durch den Unterſuchungsrichter verliege, ſei nicht nach⸗ gewieſen; auch gehe aus dem Umſtande, daß der Beſchluß des Aus ſchluſſes der Oeffentlichkeit beurkundet ſei, mit Notwendig⸗ keit hervor, daß der Beſchluß auch publizert worden ſei, denn ſonſt hätte der Gerichtsſchreiber, der doch bei der Beſchlufaſſung nicht zugegen iſt, auch keine Kenntnis davon haben können. Es wäre Sache des Verteidigers geweſen, einzugreifen, wenn er die Wahrnehmung machte, daß der Vorſitzende ſeine Anträge mißverſtanden und demnach auch die Fragen anders formu⸗ liert habe. Der erſte Strafſenat erkannte dementſprechend auf koſtenpflichtige Verwerfung der Reviſion des Angeklagten, dem als letzter Appell die Anrufung der Gnade des Großherzogs oder die Anſtrebung einer Wiederaufnahme des Verfahrens bleibt. Nah und Fern. * Viernheim. 18. März.„Morgenſtunde hat Gold im Munde! Die trübe Winterzeit liegt glücklich hinter uns. So mancher konnte in dieſer Zeit ſo recht nicht zum Arbeiten kommen. Morgens war es immer noch ſo dunkel und ſchlummerig, daß es einem ſchwer wurde, aus den Federn zu ſteigen und nachmittags zog auch bei zeiten die Dämmerung herauf. Jetzt iſts anders. Schon ganz früh ſteigt die Sonne golden über den Horizont und ſchickt ihre warmen Strahlen ins Land, um die müden Schläfer in Stadt und Dorf zu wecken. Bei manchem gelingt es ihr ſehr leicht. Wenn ſie erwachen und ſehen, daß ihnen die Sonne ſchon ins Bett ſcheint, dann flugs hinaus und an die Arbeit, oder wer dies nicht nötig hat, einen Morgenſpaziergang unternommen. Aber es gibt auch gar viele, die kann die liebe Sonne, und ſcheint ſie auch ſo warm, nicht ſtören. Im Gegenteil ſie drehen ſich ſchnell auf die andere Seite um und ſchnarchen in den kräf⸗ tigſten Tönen, ſie meinen ſogar, erſt wenn die Sonne durchs Amtsblatt der Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Wirkſamtes Auſertiens-Organ. Samſtag, den 19. März 1904. Fenſter ſcheint, ſchläft ſich es am ſchönſten. Freilich darüber läßt ſich ſtreiten, ſoviel iſt wohl ſicher, die Tagesarbeit ſchmeckt ſolchen Langſchläfern nicht beſonders! Wie ganz anders, wie friſch und fröhlich, wie ſchnell und ſicher arbeitet es fich da⸗ gegen in den erſten Morgenſtunden. Da geht einem die Ar⸗ beit nur ſo von den Händen, da„fluſcht“ es, daß es nur ſo eine Art hat, da ſchafft man zehnmahl mehr, als wenn man ſich morgens ſtundenlang im Bett von der Sonne beſcheinen läßt. Da wird man erſt ſchlaff und arbeitsunluſtig. Wer aber wirklich etwas ſchaffen will, wer vorwärts kommen will im Leben, weſſen Wahlſpruch immer vorwärts, nimmer rückwärts, iſt, der muß ſtets zu den„Frühaufſtehern“ gehören, denn wenn er nicht von der Richtigkeit des alten Sprichwortes „Morgenſtunde hat Gold im Munde“ überzeugt iſt, dann wird er gar oft mit Schrecken bemerken, wie ſich ein anderes Wort an ihm oder ſeinem Geſchäfte bewahrheitet und das iſt: „Wer nicht kommt zur rechten Zeit, der muß nehmen, was übrig bleibt.“ Mainz, 18. März. Zu den Konſekrations⸗ und In⸗ throniſatiosfeierlichkeiten werden die Biſchöfe der oberrheiniſchen Kirchenprovinz erſcheinen: Se. Exzellenz der Herr Erzbiſchof Thomas Nörber von Freiburg, die Hochw. Herren Biſchöfe Dominikus Willi von Limburg, Adalbert Endert von Fulda und v. Keppler von Rottenburg. Konſekrator iſt der Herr Herr Erzbiſchof, die Herren Biſchöfe von Rotterburg und Fulda aſſiſtieren.— Ferner werden anweſend ſein: Abt Fidelis Frhr. von Stotzingen von der Benediktiner⸗Abtei Maria Laach mit Begleiter, Abt Conrad von Märienſtatt mit Begleiter, Dom⸗ kapitular Dr. Otto aus Freiburg, Hausprälat Domdekan Dr. Hilpiſch aus Limburg, Domkapitular Generalvikar Dr. Aren⸗ hold aus Fulda, Domkapitular Eiſenbart aus Rottenburg, Prälat Keller, Päpſtl. Protonotar, Domkapitular und Superior des Prieſterſeminars in Straßburg, Prälat Pruner, Domprobſt in Eichſtätt. Die Herren Biſchöfe der Nachbardiözeſen Speyer und Würzburg ſind durch amtliche Abhaltung verhindert, der Einladung Folge zu leiſten. — Kirchliche Ernennung. Der Hochwürdigſte Herr Biſchof hat den Herrn Domkapitular Dr. Franz Engel⸗ hard zu ſeinem Generalvikar ernannt. Frankfurt, 17. März. Zum Raubmord auf der Zeil. Bruno Groß, der bisher im Unterſuchungsgefängnis untergebracht war, wurde geſtern abend gegen 5 Uhr unter Begleitung von zwei Schutzleuten und einem Kommiſſar nach dem Polizeigefängnis übergeführt. Er hat dort eine Zelle im erſten Stock bezogen. Sein Komplize Stafforſt wird weit von ihm entfernt im Parterre interniert. Er iſt ſehr niederge⸗ ſchlagen und ſchwach. Auf ſeinem täglichen Spaziergang im Gefängnishof muß er von einem Gefangenenaufſeher geführt werden. Die„Frkf. Ztg. erhielt die Mitteilung, daß um halb 1 Uhr die Gegenüberſtellung von Groß und Schafforſt erfolgt iſt. Das Verhör wird vorausſichtlich mehrere Stunden dauern. Die Mordwaffe, das 2 Kilogrammgewicht, die nach Ausſage des Stafforſt in der Nähe des Frankfurter Friedhofes weggeworfen wurde, iſt trotz wiederholten Suchens noch nicht gefunden worden. Man glaubt nun nicht mehr, daß Groß ſeinen Anteil an dem Raub vergraben oder ſonſt wie verſteckt hat. Die Polizei hat ermittelt, daß Groß in den letzten Tagen verſchiedene Ausgaben hatte, deren Summe einige hundert Mark beträgt. Die„Frkf. Ztg.“ erfährt über den Verlauf der Konfrontation, daß Bruno Groß hartnäckig leugnet. Als er Stafforſt erblickte, war faſt keine Spur von Erregung an ihm zu merken. Er tat ſo, als ob ein Beliebiger ihm gegen⸗ über ſtehe. Er will Stafforſt nicht kennen, überhaupt noch nicht geſehen haben. Groß iſt ſchwer zugänglich, trotzig und gibt kaum Auskunft. Nach einer anderen Meldung ſoll Groß ſchließlich, in die Enge getrieben, doch gewiſſe Zugeſtändniſſe gemacht haben. Schimsheim, 17. März. Weinunterſuchung. In einem hieſigen Weinkeller ſollten vorgeſtern früh 75 Stück Wein gefüllt werden. Die Wagen ſtanden ſchon bereit und gerade ſollten die Pumpen ihre Tätigkeit beginnen, als infolge einer Denunziation der Statsanwalt erſchien und erſt eine Unterſuchung der Weine anſtellte. Die Probe fiel zur Zu⸗ friedenheit aus und das edle Naß konnte ſeinem Beſtimmungs⸗ ort zugeführt werden. Vom Main, 17. März. Zu Weißenbrunn ent⸗ ſpann ſich am verfloſſenenen Sonntag eine förmliche Hetzjagd nach einem verbrecheriſchen Walzbruder. Der Stromer drang nämlich während des vormittägigen Hauptgottes dienſtes in die Behauſung des dortigen Schuhmachers Dauer ein und be⸗ drohte die allein anweſende 14 Jahre alte Tochter desſelben mit dem Tode, wenn ſie ihm nicht ſofort die vorhandenen Barbeträge ausliefere. Das ſehr erſchrockene und geängſtigte Mädchen händigte darauf dem Gauner etwa 70 Mark aus, worauf der Unhold verduftete. Nach beendigtem Gottesdienſt nahm aber ein großer Teil der Bewohnerſchaft die gemeinſame Verfolgung des Stromers auf und hatte die Genugtuung ihn dingfeſt zu machen. Aus Franken, 18. März. Die unter dem Ver⸗ dacht, ihren mit durchſchnittenem Halſe und einem Stich unter Anzeigenpreis: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeile. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg. Reklamen: 25 Pfg die zgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. 20. Jahrgang. ————' dem Herzen tot im Bett aufgefundenen Mann, den Maurer Eduard Jäger in Brückenau ermordet zu haben, in Haft ge⸗ nommene Ehefrau des Genannten, Gretchen Jäger, wurde wieder auf freien Fuß geſetzt, da die gerichtliche Sektion der Leiche ergab, daß Selbſtmord vorliegt. Dresden, 18. März. Vorgeſtern wurde vor dem Kriegsgericht in der Sache der Pirnaer Duell⸗Affäre verhandelt. Oberleutnant Krohn, deſſen Gattin die Skandal⸗Affäre veran⸗ laßte, erhielt als Herausforderer 4 Monate, Leutnant Bax 6 Monate, Leutnant Thorn 1 Jahr und 3 Monate und Leut⸗ nant Gerlach 2 Jahre Feſtungshuft. Der Kartellträger Ober⸗ leutnant Sulzberger erhielt zwei Tage Feſtungshaft. Die Offiziere gehören ſämtlich dem Pirnaer Artillerie⸗Regiment an. Die Verhandlung wurde unter Ausſchluß der Oeffentlichkeit ge⸗ führt wegen Gefährtung der Sittlichkeit und aus militäriſchem Intereſſe. — In unſern Gegenden ſind wir gewöhnt, durch die öffentlichen Uhren über den Stand der Zeit auf dem laufenden zu bleiben, anders aber in jenen Strichen, wo die Civiliſation ſich kaum oder noch nicht auszubreiten beginnt. So ſchreibt ein Miſſionar in Nord⸗Afrika:„Unſere Miſſion liegt 22 Kilo⸗ meter von der nächſten Eiſenbahnſtation und ſind wir von dem Verkehr völlig abgeſchloſſen, ſodaß wir zuweilen bis eineinhalb Stunden Zeitunterſchied hatten. Das hat ſich indeſſen ſeit Ankunft Ihrer Praziſionsuhr geändert und bin ich froh, eine gute Uhr zu beſitzen.— Anfänglich beachtete ich kaum Ihre Reklame über dieſe Uhr, ich habe jedoch gänzlich meine Ideen gewechſelt, als ich das gute Werk uud den genauen Gang der Uhr feſtſtellte. Viele unſrer Leſer wird es intereſſieren, daß es ſich hier um eine Präziſionsuhr der Taſchenuhrenfabrik Eug. Karecker, Lindau i. Bodenſee, handelt, welche die Firma nicht teurer, als wie für eine beſſere Ankeruhr üblich, liefert unter Beigabe eines Gangſcheines vom offiziellen Obſervatorinm. Der Katalog 16, welchen die Firma auf Wunſch an jedermann koſtenfrei verſendet, enthält eine Fülle der verſchie⸗ denſten Taſchen⸗ und Wanduhren, Regulateure, Wecker, Ketten, Ringe, Schmuckſachen, ſowie Tafelgeräte und Feldſtecher, je⸗ weils in allen möglichen Preislagen für Damen und Herren, daß wir diejenigen, welche für ſich oder zu Hochzeits⸗, Konfir⸗ mations⸗, Oſter⸗ oder ſonſtigen Geſchenken eine Anſchaffung beabſichtigen, empfehlen möchten, ſich auf die keineswegs leichte Frage„Wo kann ich einen hübſchen Gegenſtand für billiges Geld bekommen?“ aus dieſem Katalog 16 die Antwort zu ho⸗ len. Für Uhren und Schmuckſachen, die immer Vertrauensartikel bleiben werden, leiſtet das bekannte Haus jede erforderliche Ga⸗ rantie und kommt ſchließlich noch inſofern entgegen als es ſich auch der Reparaturen an fremden Uhren ete. gegen mäßige Berechnung unterzieht. Man ſoll den Fag nicht— vor dem Früßhſtück loben. Denn lacht auch draußen der herrlichſte Sonnenſchein— wenn man ſchlecht gefrühſtückt hat, iſt man für den ganzen Tag verſtimmt. Unter einem ſchlechten Frühſtück in hygieniſchem Sinne iſt aber ein ſolches zu verſtehen, das nachteilig auf unſeren Magen oder unſere Nerven wirkt. Von dieſem Geſichtspunkt aus betrachtet, gibt es unter den Getränken nur ſehr wenige, die man als gute und hygieniſch einwandfreie Frühſtückskoſt bezeichnen kann. Vor allem iſt vor dem täglichen Genuß des koffeinhaltigen Bohnenkaffee, im Anſchluß an die Veröffenlich⸗ ungen des Reichsgeſundheitsamtes, entſchieden abzuraten. Von den übrigen Getränken ſind es ebenfalls nur ſehr wenige, die für den regelmäßigen Morgentrunk in Betracht kommen können. Bei genauer Prüfung bleibt eigentlich nur Kathreiners Malz⸗ kaffe übrig als ein Getränk, das allen Perſonen unterſchiedlos gleichmäßig gut bekommt und ſich deshalb wie kein zweites zum täglichen Familiengetränk eignet. Der Fabrikant Dr. A. Oekter in Bielefeld hat Mk. 10 000. 5 ausgeſetzt, für Erfindungen oder Verbeſſerungen auf dem Ge⸗ biete der Nahrungsmittel oder Haushaltungs⸗Induſtrie. Wer Neuheiten abzugeben hat, wir gebeten, ſich mit demſelben in Verbindung zu ſetzen.— Der heutigen Nr. liegt ein Lotterie⸗Proſpekt der Firma Adolf Beermann, Gotha, betr. die 4. große Freiburger Geldlotterie, bei, welcher der Beachtung der ge— ehrten Leſer beſtens empfohlen wird. 8 1 8 6. 1 densto ffe zu jedem Preise, der Meter 1 von 75 Pf. an. Muster portofrei. Eertige seidenę Testum- Röcke, Jupons, Blusen: Ralbfert. Roben. 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Beigeordneter. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnisnahme, daß es ſtrengſtens unterſagt iſt, die Tauben in der Zeit von jetzt bis 10. April d. Is. ausfliegen zu laſſen. Zuwiderhandelnde müſſen auf Grund des Art. 79 des Feldſtrafgeſetzes unnachſichtlich zur Anzeige gebracht werden. Viernheim, den 15. März 1904. d 435 Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. J. V. d. 8. Kühlwein, Gr. Beigeordneter. Art. 79 des Feldſtrafgeſetzes. Diejenigen, welche im Frühjahre oder Herbſte zur Saat⸗ zeit, deren Anfang und Ende jedesmal in den Gemeinden von den Lokalpolizeibehörden zu beſtimmen iſt, oder während der gleichfalls jedesmal bekannt gemacht werdenden Zeit der Reife der Hülſenfrüchte und des Repſes oder des Rapſes ihre Tauben ausfliegen laſſen, ſollen mit einem Gulden in jedem einzelnen Falle beſtraft werden. Meine Kegelbahn im Saale iſt wieder eröffnet unb bitte um geneigten Zuſpruch. 462 Joh. Roos,„zur alten Pfalz“. NB. Verkauſe täglich friſche Landeier. D. 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