ihr rer Hh 550 ech un. 555 Viernheimer Anzeiger Erſcheint dreimal wöchentlich Dienſtags, Donnerſtags u. Hamſtags (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt) Bezugspreis: 30 Pfg. monatlich einſchließl. Trägerlohn, durch die Poſt Mk. 1.15 vierteljährlich. Ar. 43. Der ruſſiſch-japaniſche Krieg. CTondon, 9. April. Der Korreſpondent der„Central News“ in Niutſchwang ſendet per Dampfer über Tſchifu einen vom Donnerſtag datierten Bericht, in dem gemeldet wird, Ge⸗ neral Kuropatkin kam Mittwoch in Niutſchwang an und hielt ſofort eine Parade der Garniſon ab. Er kündigte ſpäter an, er werde angeſichts des unerwarteten japaniſchen Angriffs 10000 Mann Reſerven kommen laſſen. Dieſe werden inner⸗ halb zwei Tagen erwartet. Eine weitere Abteilung von 1500 Ruſſen ſoll nach einer amtlichen Ankündigung bereit ſein, je⸗ derzeit zur Verteidigung des Hafens in Niutſchwang einzu⸗ treffen. Sechs elektriſche Minen ſind im Hafen niedergelegt. General Wogack hat anſtelle des Generals Konobiatowitſch das Kommando in Niutſchwang übernommen. Viele chineſiſche Flüchtlinge ſind während der letzten Tage aus der Nalugegend angekommen. Tondon, 9. April. Aus Tokio wird dem„Daily Chronicle“ gemeldet, bei Kiuliengheng am Nordufer des Jalu, nördlich von Antung habe eine Schlacht ſtattgefunden. Einzel⸗ heiten werden nicht gemeldet. Die Korreſpondenten anderer Blätter berichten übereinſtimmend, daß kein Zuſammenſtoß ſtattgefunden habe. Die Ruſſen hätten ſich über den Jalu ſowie über den Tumenfluß zurückgezogen, ohne dem Vormarſch der Japaner Widerſtand entgegenzuſetzen. Montreal, 9. April. Von autoritativer Seite wird mitgeteil, daß hier im Geheimen Leute für die japaniſche Armee angeworben werden, beſonders ſolche, die im ſüdafrikaniſchen Kriege gefochten haben. 5 Vort Arthur, 9. April. Die japaniſche Flotte iſt abermals am Horizont geſehen worden. Man erwartet täglich einen neuen Angriff. Insbeſondere glaubt man, daß die Japaner hoffen, die Ruſſen gelegentlich des Oſterfeſtes überraſchen zu können. a Ein heißer Kampf hat wiederum in Deutſch⸗Südweſtafrika ſtattgefunden, der leider auch uns ſehr ſchmerzliche Verluſte gebracht hat. Ein Offizier und 32 Mann ſind tot(ein Verwundeter ſtarb auf dem Trans⸗ port), ein Offizier und 15 Mann ſind verwundet. Die Herero ſind empfindlich geſchlagen, 92 Tote von ihnen ſind aufge⸗ funden, der Geſamtverluſt beträgt alſo über Hundert, denn ſie haben eine Anzahl Tote und die Verwundeten mitgenommen. Wieder iſt es die Kolonne Glaſenapp, die vor kurzem bei Owikokorero ein verluſtreiches Gefecht hatte, die engagiert war. Der Kampfplatz war ein dichter Dornenwald bei Okaharui, etwa 10 Kilometer ſüdöſtlich von der neulichen Gefechtſtätte entlegen, in welchem die Herero's unſere Leute angriffen. Die Kolonne Glaſenapp verfolgte die Flüchtigen energiſch in der Richtung auf Odjtkuara, nach Nordoſten, und dürfte ſich inzwiſchen mit unſerer Hauptmacht unter Oberſt Dürr zu einem umfaſſenden Angriff vereinigt haben, um die bei Oganjiro ſtehenden Auf⸗ ſtändiſchen zu vernichten. Die Abteilung Glaſenapp beſtand aus Amtsblatt der Groß. Bürgermeiſterei Viernheim. Wirkſamſtes Jnſertions-Organ. Dienbag, den 12. April 1904. 6 Offizieren, 480 Mann, 4 Geſchützen und 2 Maſchinengewehren. — Einem ausführlichen Bericht, welchen Hauptmann Dannhauer dem„Berliner Lokal⸗Anzeiger“ ſendet, entnehmen wir:„Am 1. Oſterfeiertage marſchierte Kolonne Glaſenapp früh morgens von Okaharui nach Oniatu. Der Weg führte durch Dornenwald mit dichtem Dorngebüſch und mit nur wenigen lichten Flächen. In einer der dichteſten Waldſtrecken, wo alſo die Feinde ver⸗ ſteckt waren, kam es auf dem Marſche zum Gefecht zwiſchen großen, gutbewaffneten, zum Teil berittenen Herero-Haufen, welche die die Nachhut bildende Kompanie Fiſcher einzuſchließen verſuchte. Als dieſelbe durch die Kompanie des Grafen Brockdorf und Artillerie unter dem Oberleutnant Mansholn verſtärkt war, wurden die Herero ge— worfen und ſpäter noch eine Stunde weit verfolgt. Zu gleicher Zeit wies die Avantgarde(Kompanie Lieber) andere große Hererohauſen nach einſtündigem ſcharfem Gefecht ab, bei wel⸗ chem auch die Fahne des Seebataillons ins Feuer kam. Neben der Fahne fiel Unteroffizier Hehl. Die Verluſte der Rebellen ſind ſehr groß. Unſere Artillerie, welche auf einer lichteren Stelle günſtigere Poſitionen fand, hatte brillant ge⸗ wirkt, ebenſo unſer Kleingewehrfeuer. Wahrſcheinlich hatten die Herero verſuchen wollen, unſere Nachhut vom dichten Buſch⸗ werk aus niederzuſchießen und ſich dann einiger Proviant⸗ wagen zu bemächtigen. Leider machte ſich unſere viel zu ge⸗ ringe Kavallerie fühlbar. Das Detachement Glaſenapp verfügt nur noch über 21 völlig dienſtfähige Pferde, welche vor Be⸗ ginn des Gefechtes zur Aufklärung mehrerer vorwärtsliegender, ſehr ſchlimmer Wegſtellen vorangeſchickt waren. Das Gefecht hatte von halb 9 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags, die Verfolgung bis 1 Uhr gedauert Nachmittags begruben wir unſere Toten im gemeinſamen Grabe auf dem Gefechtsfelde, wo wir nachts biwakierten.“ Berlin, 11. April. Gouverneur Leutwein meldet aus Okahandja, er habe am 9. März mit der vereinigten Haupt⸗ abteilung(Dürr) und der Weſtabteilung(Eſtorff) die Haupt⸗ macht der Hereros, etwa 3000 Gewehre, bei Oganjira ange⸗ griffen und nach achtſtündigem Gefecht die ſtarke feindliche Stellung durchbrochen. Die Gegner ſeien nach allen Seiten zurückgegangen. Tot iſt Oberleutnant Eſtorff, Leutnant Erffa und zwei Reiter. Schwer verwundet: Leutnant Roſenberg und fünf Reiter, leicht verwundet ſind fünf Reiter. Die Ver⸗ luſte des Feindes ſind ſchwer. Von der Abteilung Glaſenapp verlautet nichts neues. Königin Iſabella von Spanien 7. Paris, 9. April. Königin Iſabella von Spanien iſt heute vormittag 58/ Uhr hier geſtorben. Iſabella II. war 1830 als Tochter Ferdinands VII. von Spanien geboren, der 1833 ſtarb, ohne einen Sohn zu hinterlaſſen. Iſabella, für die eine Regentſchaft die Regierung führte, wurde 1843 für mündig erklärt und vermählte ſich 1846 mit ihrem Vetter Franz von Aſſiſit. Ihre Regierung, von ihrem Oheim Don Carlos ſtets angefochten, war von inneren Unruhen erfüllt. Die Revolution von 1868 machte ihrer Herr⸗ die Freuden der Erziehung, die Liebe eurer Kinder. Anzeigenpreis: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeilt. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg. Reklamen: 25 Pfg die Zgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. 20. Jahrgang. ſchaft ein Ende, 1874, als ihr Sohn Alfons XII., der Vater des regierenden Königs, auf den Thron berufen wurde, kehrte ſie nach Spanien zurück, lebte aber ſeit 1877 wieder in Paris. Ihr Gemahl, von dem ſie getrennt lebte, ſtarb 1902. Ihre Tochter Maria de la Paz iſt mit dem Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern vermählt. Nah und Fern. * Viernheim, 12. April. Der erſte Schul⸗ gang. Geſtern haben wieder viele kleine Erdenbürger die Reiſe in eine neue Welt angetreten. Geführt von treuer Elternhand kommt der kleine Knabe, das kleine Mädchen zum erſtenmale in die Schule, in das Haus, das acht Jahre lang das Ziel ſeiner täglichen Wanderungen bleiben ſoll. eit welchen Gefühlen banger Scheu oder kindlichen Stolzes ſchreiten die Kleinen neben Vater oder Mutter einher. Wie blicken die weit geöffneten Kinderaugen ſich fragend um im Schulſaale, wo die Aufnahme ſtattfindet, wie ruhen die Blicke forſchend auf dem Antlitz des Lehrers, der ſie in das künftige Heim, in das Klaſſenzimmer geführt hat! Der Lehrer! Das iſt alſo der Mann, von dem die Eltern ſo oft geſprochen, ältere Geſchwiſter ſo oft erzählt? So alſo ſieht er aus! Ob er wohl bös iſt! Heute noch nicht! Alſo warten wir. Wie bald aber wird das Füßchen nicht ſchnell genug zu ihm trippeln, das Händchen nicht ſchnell genug ſich ihm entgegenſtrecken können! Bald wird das Kind den ganzen Tag nichts anderes zu reden wiſſen als von ſeinem Lehrer! Ja, ihr Eltern, wißt ihr es wohl, heute führt ihr ihm euer Kind zu; von heute an tragt ihr nicht mehr die Sorgen der Erziehung allein; der Lehrer trägt ſie mit euch. Aber ihr ſollt und müßt auch noch mittragen, ſollt ſie ihm nicht allein überlaſſen. Bedenkt das wohl und handelt darnach, wenn das Werk der Erziehung nicht fehl⸗ ſchlagen ſoll! Aber nicht nur einen Teil der Pflichten über⸗ tragt ihr auf den Lehrer: von heute an teilt ihr mit ihm auch Wohl dem Kinde, das neben das Bild von lieb Väterchen und Mütterchen auch ſeinen Lehrer in das kleine Herz einſchließt! Und glück⸗ lich der Lehrer, der durch die Liebe ſeiner Schüler die Brücke gefunden hat zu den Herzen der Eltern; denn nur wo Eltern⸗ haus und Schule ſich vereinigen zu treuer Mitarbeit, Hand in Hand gehen in der Erfüllung der Pflichten gegen die Kinder⸗ welt, kann der Erfolg den großen Mühen der Erziehung ent⸗ ſprechen. Weinheim, 7. April. Schweinemarkt. Zugeführt: Milchſchweine 220 Stück. Verkauft 109 Stück. Das Paar zu 16—27 Mk. Läufer 2 Stück. Verkauft keine. Mannheim, 9. April. In Aſtündiger Sitzung er⸗ ledigte geſtern die Kreisverſammlung eine umfangreiche Tages⸗ ordnung. Längere Debatte rief die Poſition Kreispflegeanſtalt in Weinheim und Kreiserziehungsanſtalt in Ladenburg hervor. Gerügt wurde, daß immer noch die Gemeinden der Anſtalt Geiſteskranke und ſchwer Vorbeſtrafte überweiſen, wie z. B. der 7 erſunkene Millionen. Kriminal⸗Roman nach dem Franzöſiſchen von Burghard Aßmus. 601 Nachdruck verboten.) Die ungeſchickte Geſchäftsführung ſeines Teilhabers machte den Ruin des Unternehmens zu einem vollſtändigen. Wenn Robert eingeſchritten wäre, hätte er das Geſchäft vielleicht auf dem verhängnisvollen Abhang, den es hinabglitt, aufhalten können, aber er gehörte ſich ſelbſt nicht mehr an und er ſah das Unheil hereinbrechen, ohne daß er die Energie hatte, ihm vorzubeugen. Als die Kataſtrophe kam, ließ ſie Robert faſt gleichgültig. Er ſah nur noch, wie der Tod ſich mit langſamem und ſicherem Schritte nahte, um ihm ſeine teure Ellen zu entreißen. Endlich ſchlug die verhängnisvolle Stunde. Es war in den erſten Frühlingstagen. Noch hegte Robert leiſe Hoffnungen; es ſchien ihm unmöglich, daß man in der Zeit, wo die Blumen wieder erwachen, ſterben ſollte. An einem linden Maienabend hatte er Ellens Lehnſtuhl auf die Terraſſe tragen laſſen, unter jene Ulme, wo ihre Schweſter ſo gern geſeſſen hatte. Der Garten bedeckte ſich ſchon mit jenem zarten Grün, das dem dichteren Laubwerk des Sommers vor⸗ hergeht; die Vögel ſangen luſtig in den Zweigen und die Sonne vergoldete das herrliche Bild von Paris, welches ſich zu ihren Füßen entrollte. Es war ein wahres Frühlingsfeſt. Für Robert wurde es zum Tag des letzten Abſchied⸗ nehmens. Ellen bat ihn, Georg zu entfernen und als ſie allein waren, ſagte ſie zu ihm mit ſchwacher, hauchender Stimme: „Robert, ich fühle, daß ich Euch verlaſſen werde. Ich habe an jenem Tage zu ſterben angefangen, als meine Schweſter einem ſchändlichen Morde zum Opfer fiel; der Stoß, welcher ſie tötete, hat mich in's Herz getroffen. Wache über unſeren Sohn! Ich laſſe Dir die Waffen, ihn zu verteidigen! Nimm (dieſen Schlüſſel: er öffnet meinen Brautſchrein. Dort habe ich den ſchriftlichen Beweis der Verbrechen dieſes Scheuſals eingeſchloſſen, das wir ſo lange unſeren Bruder nannten. Wenn jemals Georgs Leben durch Denjenigen bedroht werden ſollte, der die Trauer und die Schande in unſere Familie brachte, ſo gebrauche dieſen Beweis und der Böſewicht möge beſtraft werden. O, daß doch Gott allein die Züchtigung über⸗ nehmen möchte!“ Dies waren ihre letzten Worte. Ihre Stimme erloſch nach und nach; ihre Augen wurden trübe; die Arme bewegten ſich, als ob ſie den Tod zurückſtoßen wollten und eine bleierne Farbe verbreitete ſich über ihr blaſſes Geſicht. Robert ſank in die Knie und Georg, welcher auf das laute Schluchzen ſeines Vaters herbeigeeilt war, hatte ſich auf ſeine Mutter geworfen und bedeckte ſie mit Küſſen. Noch einmal hatte Ellen die Kraft, einem Jeden die Hand zu reichen; dann neigte ſich ihr Haupt in einem letzten Krampfe und ein tiefer Seufzer entrang ſich ihren farbloſen Lippen; es war der letzte. Ellen war tot! Eine Verzweiflung wie diejenige Roberts kann man nicht beſchreiben.— Die großen Schmerzen ſind ſtumm. Ellens ſterbliche Hülle ſollte auf dem Kirchhofe von Whitſtable ruhen, und Robert hatte den Mut, ſie ſelbſt dahin zu geleiten. Als er, von Müdigkeit gebrochen, nach Paris zurückkam, ſtand er vor dem Ruin ſeines Vermögens. John Slough, welchen er mit ſämtlichen Vollmachten be⸗ traut hatte, war es mit großer Mühe gelungen, einige wenige Trümmer von dem ehemaligen Reichtum Disneys zu retten. Robert lag beſonders daran, das Landhäuschen in England, wo Ellen geboren war und das Haus in Frankreich, wo ſie ſtarb, zu behalten. Er opferte ſeine letzten Mittel für dieſe beiden Beſitzungen, welche die Gläubiger der Fabrik nicht be⸗ ſchlagnahmten und blieb einſtweilen in Montmartre wohnen. Er fand einen traurigen Reiz darin, ſich mit ſchmerzlichen Erinnerungen zu umgeben und wäre am liebſten inmitten dieſer Trümmer der traurigen Vergangenheit geſtorben. Sein Sohn feſſelte ihn wieder an das Leben. Georg war bald achtzehn Jahre alt. Er hatte die Schule abſolviert und zeigte eine ausgeſprochene Befähigung für die exakten Wiſſenſchaften. Es war ein großer und ſchöner Jüng⸗ ling, deſſen Züge in frappierender Weiſe an diejenigen Ellens erinnerten. Der Tod ſeiner Mutter hatte ſeinem Charakter einen Schatten von Schwermut aufgedrückt, der ſich nie ver⸗ wiſchen ließ, aber unter dieſer außerordentlichen Empfindlichkeit verbarg ſich ein gerader und feſter Sinn, ein Herz voll groß⸗ mütiger Triebe. Es war an der Zeit, ſich mit ſeiner Zukunft zu beſchäf⸗ tigen und man durfte die Wahl ſeines Lebensweges nicht länger hinausſchieben. Auch Robert empfand die Notwendigkeit zu arbeiten, um das arg zuſammengeſchmolzene Vermögen wieder zu vermehren. Nach dem finanziellen Unglück, das ihn in Paris getroffen hatte, bot ihm nur noch England Ausſicht auf das Gelingen ſeiner Pläne. Zu ſeinem früheren Studium geſellte ſich nun noch eine in zwanzigjähriger Praxis gewonnene Erfahrung, und er mußte mühelos für ſeine Kenntniſſe in einem Lande Verwendung finden, in welchem die induſtrielle Bewegung in vollſtem Schwunge war. Außerdem gedachte er in London die Erziehung ſeines Georg zu vollenden, um ihn dann an ſeinen Unternehmungen zu beteiligen. Er entſchloß ſich alſo, Paris zu verlaſſen. Indem er aber von jenem Hauſe ſchied, wo er ſeine liebſten Erinner⸗ ungen zurückließ, wollte er nicht, daß es durch Fremde entweiht würde. Ellens Zimmer blieb, wie es an ihrem Todestage geweſen war, und nachdem Robert überall die Schlöſſer hatte verſtärken laſſen, verſchloß er das Haus, welches ſeither den Anblick eines Grabes gewährte, und reiſte mit Georg nach England.(Fortſetzung folgt.) 1 Mörder des Polizeidieners in Lützelſachſen. Ferner erklärte der Vorſitzende des Bürgerausſchuſſes, daß die Statuten der Kreiserziehungsanſtalt dahin abgeändert werden ſollen, daß in Zukunft Kinder unter 1 Jahre keine Aufnahme mehr finden. An den Großherzog und den Prinzen Karl wurden aus Anlaß des Hinſcheidens des Fürſten von Leiningen und der Fürſtin zu Lippe Beileidstelegramme geſandt. Heidelberg, 9. April. Vorgeſtern abend nach 8 Uhr transportierten zwei hieſige Gendarmen zwei wegen Diebſtahl verhaftete Burſchen aus Doſſenheim hierher. Nach Ueberſchrei⸗ tung der neuen Brücke ſprang einer der Verhafteten namens Peter Kraft über das Geländer am Neckarſtaden und ſtürzte ſich in den Neckar. Einer der Gendarmen ſprang ihm ſofort nach, erlitt aber dabei einen Knöchelbruch am rechten Fuß. Der Ausreißer, der ſich bei ſeinem Sprunge die Füße verſtaucht hatte, ſchwamm wieder ans Land. Er ſowohl als der Gendarm wurden nach dem akademiſchen Krankenhaus gebracht. Von dort aus begab ſich der Gendarm nach Anlegung eines Not⸗ verbandes in ſeine Wohnung. Der Verhaftete wurde in das Amtsgefängnis gebracht. Zwingenberg, 9. April. Der vorgeſtern hier ver⸗ haftete„Kriminalſchutzmann“ iſt der in den zwanziger Jahren ſtehende irrſinnige Sohn einer achtbaren Handwerkerfamilie in Darmſtadt, der vor einiger Zeit mit einem hieſigen Manne ſchon in der Irrenanſtalt in Hofheim untergebracht war. Der Verhaftete erklärte, daß er den China⸗Feldzug als Freiwilliger mitgemacht und durch Fallen auf den Kopf ſich die Krankheit zugezogen habe. Am folgenden Morgen wurde der Kranke von ſeinen Angehörigen in Darmſtadt dahier abgeholt. Hirſchhorn a. N., 9. April. In den Waldungen bei Zwingenberg a. N. wurde dieſer Tage von 30 Jägern eine Wildſchweinjagd veranſtaltet. Da ſich aber kein einziges Exemplar der gefürchteten ſchwarzen Borſtentiere blicken ließ, verlief die Jagd vollſtändig ergebnislos. Weſthofen, 9. April. Einem Fuhrknecht des Land⸗ wirtes Beſt von Abenheim wurden die Pferde vor einem dahin⸗ ſauſenden Motorwagen auf der Abenheimer Hohl ſcheu. Der Burſche wollte abſpringen, kam aber unter die Räder und zog ſich erhebliche Quetſchungen zu. Frankenthal, 9. April. Das 7 Jahre alte Söhn⸗ chen des Faktors Brand ſtürzte geſtern abend beim Fiſchen nach Salamandern in den Kanal und ertrank. Amöneburg, 9. April. Vorgeſtern früh fand unſer Feldſchütz auf einem Gartengeländer in größter Ordnung auf⸗ gehängt einen feinen Ueberzieher mit einem geſtickten Namen, ein Paar Manſchetten mit goldenen Knöpfen, eine Uhr mit Kette und ſonſtige Gegenſtände. Die Nachforſchungen ergaben, daß ein betrunkener Herr, der den Weg nach Biebrich verfehlt hatte, ſich in dem Glauben befand, er ſei in ſeiner Wohnung,(!) er entledigte ſich ſeiner Oberkleider und hing ſie an dem Gartengeländer auf, als er dann infolge der Kälte wieder halb zur Beſinnung kam, konnte er ſeine Kleider nicht mehr finden und begab ſich ohne dieſelben nach ſeiner Wohnung. Seligenſtadt, 9. April. Herr Rektor Roos, ge⸗ borener Viernheimer, ſeither Lehrer am hieſigen Real⸗ Progymnaſium, wurde als Oberlehrer an das Seminar für Volksſchullehrerinnen nach Darmſtadt verſetzt. Nur ungern ſieht man dieſe bewährte Lehrkraft der Realſchule von hier ſcheiden; auch die katholiſchen Vereine, denen er ſeine Kräfte in der uneigennützigſten Weiſe zur Verfügung ſtellte, werden ihn ſehr vermiſſen. Unſere beſten Wünſche begleiten ihn in ſeinen neuen Wirkungskreis. Monzernheim, 9. April. Beim Schlachten in einem Privathauſe war der Metzgerburſche mit dem Mahlen des Fleiſches beſchäftigt. Das achtjährige Söhnchen des Hauſes wollte ihm behilflich ſein, war aber unvorſichtig und kam mit der Hand in die Maſchine. Drei Finger wurden ſchwer ver⸗ letzt. Er kam ins Krankenhaus. Frankfurt a. M., 9. April. Ein Rieſenappetit. Der Rieſe Mianko Karoo übt eine koloſſale Anziehungskraft aus. Intereſſant iſt es zu hören, welchen Rieſenappetit der Koloß entwickelt. Das erſte Frühſtück beſteht aus einer Rieſenportion Tee nebſt 12 Eiern ſowie 10—15 Butterbroten mit ein bis zwei Ochſenzungen belegt; dann wartet Mianko bis zum Mittageſſen, bei welchem er ein bis zwei Gänſe oder drei Hühner, jedoch am liebſten als Leibgericht ein oder zwei Geis⸗ lämmchen, welche er ſich ſelbſt am Spieße brät, verzehrt. Als Abendmahlzeit begnügt ſich der Rieſe mit einem Kalbs⸗ oder Hammelsbraten von 6 8 Pfund. Das Frankfurter Bier mundet ihm ganz beſonders und trank er vorgeſtern im Kaiſer⸗ automat innerhalb einer halben Stunde 20 Glas, worauf er ſchmunzelnd aus rief:„Aber dieſe Fingerhüte von Gläſern!“ Der Beſuch zum Rieſen nimmt täglich zu und dürfte es ſich empfehlen, denſelben in den Vormittagsſtunden abzuſtatten, da nachmittags des großen Andranges wegen öſter geſchloſſen werden mußte. — Der Frankfurter Raubmord. Die Unterſuchung gegen die Raubmörder Groß und Stafforſt ſchließt Ende dieſer Woche ab. Die Zeit der Aburteilung der beiden iſt noch nicht feſtgeſetzt. Es beſteht die Abſicht, die nächſte Schwurgerichtsverhandlung, die eigentlich im Monat Juni ſtatt⸗ zufinden hätte, zur Aburteilung der Mörder ſchon Mitte Mai beginnen zu laſſen. Raſtatt, 9. April. Ein Unteroffizier des hieſigen Feldartillerie⸗Regiments Nr. 30, der wegen eines Sittlichkeits⸗ verbrechens in Unterſuchungshaft genommen wurde, hat ſich im hieſigen Militärarreſt erhängt. Liedolsheim, 9. April. Ein hieſiger Bürger hatte vor kurzem ein Los der Roten Kreuz⸗Lotterie gekauft. Obwohl die Ziehung bereits einige Zeit vorüber war, hatte der Eigen⸗ tümer es bis vor einigen Tagen verabſäumt, ſich darnach zu erkundigen, ob ſein Los gewonnen oder nicht. Als er dieſer Tage im Beiſein einiger Bekannten davon ſprach, meinte einer ſcherzweiſe, das Los hat doch nicht gewonnen, worauf es acht⸗ los auf den Tiſch geworfen und von einem der Anweſenden mit einer Zigarre angebrannt wurde. Schon ſollte das Los vollends ganz vernichtet werden und in Flammen aufgehen, als ein Nachbar, der im Beſitz einer Ziehungsliſte war, nachſah und ſiehe da: das Los hat gewonnen und zwar 5000 Mk. Das bis dahin ſo wenig beachtete Papierchen war nun mit einem Male gewaltig im Kurs geſtiegen, es wurde ſäuberlich von den Brandſpuren gereinigt und zum Kollekteur in die Stadt getragen, der dem glücklichen Beſttzer inzwiſchen den mit knapper Not geretteten Gewinn ausbezahlt hat. Feil, 9. April. Vorgeſtern nachmittag wurde der 12 Jahre alte Philipp Wagner beim Sandgraben verſchüttet. Ein Stein, welcher ſich löſte, ſchlug ihm die Hirnſchale ein, ſodaß er ſofort tot war. Dörrenbach, 9. April. In der Nacht vom 4. auf 5. April. gerieten auf dem Heimwege vom Oſtermarkt zu Klingenmünſter der 20 Jahre alte Maurer Friedrich Nichter und der 17 Jahre alte Ackerer Franz Martin, beide von hier, in Wortwechſel, in deſſen Verlauf Nichter dem Martin zwei lebensgefährliche Meſſerſtiche in den Rücken beibrachte. Schönau, 9. April. Vorgeſtern Abend nach 9 Uhr entſtand in dem Anweſen des Peter Reinhard Feuer, dem Stall und Heuboden zum Opfer fielen. Vier Ziegen kamen im Rauch um. Reinhard iſt nicht verſichert. Die Entſtehungsurſache iſt lt.„Pf. B.“ unbekannt. Waldshut, 9. April. In Oberlauchringen hinter⸗ ließ eine 78 Jahre alte kinderloſe Witwe, die letzten Sommer von einer Amerikareiſe zurückkam und nun das Zeitliche ſegnete, den nicht wenig überraſchten Erben in einem Strohſack verſteckt Goldſtücke und Papierſcheine im Werte von 16 850 Mk. — Die Sterblichkeitsziffer in Baden für 1903 läßt die tiefbetrübende Tatſache erkennen, daß unter 39 094 Geſtorbenen ſich 13 355 Säuglinge befinden, demnach an der allgemeinen Sterblichkeitsziffer nicht mehr als 34 Prozent beteiligt ſind, ein Prozentſatz, der gegen das Jahr 1902 geſtiegen iſt. Bei⸗ nahe die Hälfte dieſer armen Kleinen ſtarb an Verdauungs⸗ ſtörungen, eine Erſcheinung, die weniger auf ſchlimme Verhält⸗ niſſe, Nahrungsſorgen oder Nahrungsmangel zurückzuführen iſt, als vielmehr auf Unwiſſenheit und Leichtfertigkeit, oft gepaart mit Gleichgiltigkeit und Leichtſinn derjenigen, welchen Geſund⸗ heit und Erziehung zur Pflicht gemacht wird. Die Geſamtzahl der Verſtorbenen des Jahres 1903 übertrifft die Todesfälle des Jahres 1902 um 1133, ſo daß die Sterblichkeit, prozentual genommen, von 2,03 des Jahres 19 2 auf 2,09 im Jahre 1903 angewachſen iſt. Berlin, 9. April. Die Morgenblätter melden aus Leipzig: Die hieſigen Aerzte erklärten, unerſchütterlich an den Forderungen feſtzuhalten und auch den Angehörigen der Kaſſen⸗ mitglieder ärztliche Hilfe zu verſagen.— Das„Berl. Tagbl.“ meldet aus Moers: In Bünderich wurde der Marketender Strittmann mit geſpaltenem Schädel aufgefunden. Es liegt Mord vor.— Der„Lokalanz.“ meldet aus Homburg v. d. H.: In Ober⸗Urſel ſchoß ſich der Sohn des Teaterdirektors Hahn in der Wohnung einer Schauſpielerin wegen unglücklicher Liebe eine Kugel in den Kopf und verletzte ſich ſchwer.— Das„B. T.“ meldet aus Waſhington: Hier wurde ein Schwindler verhaftet, der ſich den Namen des Bakteriologen Prof. Koch beilegte und Lungenkuren mit Tuberkulin zu imenſen Preiſen ausführte. Sind die kaiſerlichen Kinder geimpft? Berliner Blätter hatten ſchon mehrfach Mitteilungen des Inhalts veröffentlicht, daß die Kinder des Kaiſers im Gegenſatz zu den Beſtimmun⸗ gen des Deutſchen Impfgeſetzes vom 8. Abril 1874 nicht ge⸗ impft wären. Im Hinblick auf die prinzipielle Bedeutung der Angelegenkeit hat die Zeitſchrift für ärztliche Fortbildung die Ermächtigung zur Abgabe einer Erklärung erbeten, welche die Grundloſigkeit jener Behauptung ein für allemal dar⸗ tut und allen aus ihr gezogenen Schlußfolgerungen ein Ende bereitet. Die Zeitſchrift erhielt hierauf das nachſtehende Schreiben des Generalſ absarztes der Armee Prof. Dr. von Leuthold, dem als Anlage eine Beſcheinigung des Geh. Med.⸗Rats Dr. Zunker beigefügt iſt. Das Schreiben hat fol⸗ genden Wortlaut:„Seine Majeſtät der Kaiſer und König haben mich ermächtigt, Euer Hochwohlgeboren mit bezug auf die Eingabe der Redaktion der Zeitſchrift für ärztliche Fort⸗ bildung vom 16. Februar d. J. anliegende Beſcheinigung des Geh. Medizinalrats Dr. Zunker über die erfolgte Impfung und Wiederimpfung der Kaiſerlichen Kinder zu überſenden. Ich bemerke hierzu, daß Seine Kaiſerliche und Königliche Hoheit der Kronprinz zum erſtenmale von dem damaligen Leibarzt Oberſtabsarzt Ebmeyer geimpft worden iſt. Mit vorzüglicher Hochachtung(gez.) v. Leuthold, Generalſtabsarzt der Armee, erſter Leibarzt Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs und Chef des Sanitätskorps.“ Die anliegende Be⸗ ſcheinigung lautet:„Euere Exzellenz beehre ich mich davon in Kenntnis zu ſetzen, daß den Beſtimmungen ad 1 des Geſetzes vom 8. April 1874 über die Impfung mit Schutzpocken ent⸗ ſprechend die Prinzen Söhne und die Prinzeſſin Tochter Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs mit Erfolg vacci⸗ niert und nach den Beſtimmungen ad 2 desſelben Geſetzes re⸗ vaceiniert ſind.(gez.) Dr. Zunker, Geheimer Medizinalrat, Leibarzt Ihrer Majeſtät der Kaiſerin.“ —, Eine weitere Preisermäßigung des Thomasſchlackenmehles. Daß die bedeutende Preiser⸗ mäßigung des Thomasſchlackenmehls zu Anfang dieſes Jahres den deutſchen Landwirten ſehr willkommen war, beweiſt am deutlichſten die ganz außerordentlich geſteigerterte Anwendung desſelben. Man hat in den Kreiſen der deutſchen Landwirte gottlob überall die hohe Wichtigkeit dieſes Düngemittels voll erkannt und begrüßt deshalblauch mit Freuden alles, was den Bezug desſelben erleichtert. Heute kann nun berichtet werden, daß ſeitens der Thomasphosphatfabriken G m. b. H. Berlin eine Extraver⸗ gütung von 10 Mk. pro 10000 Kg. für die Zeit vom 15. April d. J bewilligt wurde, falls der Abruf bis zum 25. April erfolgt. Dieſe Vergütung kann zugleich als ſicherſtes Zeichen dafür gelten, daß an gutem Thomasſchlackenmehl ein Mangel nicht vorliegt, obwohl gerade in der letzten Zeit von ver⸗ ſchiedenen Seiten verſucht wurde, dieſe Anſicht zu verbreiten. Man behauptet namlich, daß bald ein Mangel an Thomas⸗ ſchlacke eintreten würde, da die deutſche Eiſenproduktion und infolgedeſſen auch die Produktion von Thomasſchlacke zurück⸗ gegangen ſei! Demgegenüber ſei hier kurz bemerkt, daß der⸗ artige Ausſtreuungen auf vollſtändig unrichtigen Tatſachen beruhen, indem nicht ein Rückgang, ſondern eine Zunahme in der Eiſenproduktion eingetreten iſt. Dem Landwirt kann daher infolge der eingetreten Ermäßigung nur geraten werden, gerade jetzt nicht zu ſäumen, ſich die für ſeine Wirtſchaft nötigen Quanten an Thomasſchlackenmehl zu beſchaffen. —— e. 2—— Allerlei. 8— Wie Helgoland entſtanden iſt. Es iſt noch in füngſter Zeit unzweifelhaft feſtgeſtellt worden, daß gegenwärtig ſowohl in der Oſtſee, wie in der Nordſee immer noch Bodenbewegun⸗ gen ſtattfinden. Inwieweit die Inſel Helgoland an dieſen teilnimmt, das beantwortet der Geologe Dr. W. Wolff in den„Monatsberichten der Deutſchen Geologiſchen Geſell⸗ ſchaft“. Er hat bei ſeinen Forſchungen gefunden, daß auch für Helgoland Bewegungen des Bodens als ſicher angenom⸗ men werden müſſen. Das Eiland ſelbſt beſteht bekanntlich aus zwei Teilen, nämlich der faſt ſenkrecht aus dem Meere emporſteigenden eigentlichen 5 05 und der vor ihrer einen Seite hingelagerten Düne. Beide erheben ſich aus einem un⸗ ter der Meeresoberfläche liegenden, gemeinſamen Sockel, der aus Zechſteinletten, Bundſandſtein, Muſchelkalk und Kreide beſteht. Dieſer Sockel ſchwindel allmählich, und zwar ſchwin⸗ den in einem Jahrhundert nach genauen Meſſungen etwa drei bis fünf Meter. Berechnet man aus dieſer Zahl die Zeit, die nötig war, bis ſich aus dem einſtigen Lande der Sockel gebildet hat, auf dem heute die Inſel Helgoland ſteht, ſo findet man einen Zeitraum von etwa zehn- bis fünfzehntau⸗ ſend Jahren. Aus der ganzen Lage der Inſel aber ergibt ſich, daß entweder der Schwund ſchon viel früher begonnen haben muß, oder daß es eine Nordſee an der Stelle, wo heute Helgoland ſteht, damals noch nicht gab, und daß Bodenbewe⸗ gungen zu der oben angegebenen Zeit Helgoland plötzlich in eine ſo tiefe Lage brachten, daß die benachbarte Nordſee den Angriff eröffnen und damit das Schwinden des Landſockels bewirken konnte. Nimmt man an, daß die Nordſee vorher ſchon den Sockel beſpülte, ſo mußte ſie das Inland⸗Eis ver⸗ drängt haben; das iſt aber aus verſchiedenen Gründen wenig wahrſcheinlich, es iſt vielmehr anzunehmen, daß in der Tat Bodenbewegungen vor etwa zehn⸗ bis fünfzehntauſend Jahren Helgoland plötzlich in eine ſo tiefe Lage brachten, daß der Sockel, auf dem es ſich erhebt, dem Angriff der Nordſee preis⸗ gegeben ward. Die Wahrſcheinlichteit dieſer zweiten An⸗ nahme geht aus Renntier- und Mammutfunden auf der Dog⸗ gerbank hervor, die darauf hinweiſen, daß nach dem Schwin⸗ den des Inlandeiſes, und vor der Senkung des Sockels und ſeiner Beſpülung durch die Nordſee ein Zeitraum gelegen ha⸗ zen muß, in dem der Sockel eine feſte Landmaſſe bildete, auf dem ein Tier- und Pflanzenleben ſich entwickelte. Dies wird faſt zur Gewißheit durch den Umſtand, daß auf dem Sockel, und zwar fünf Meter unterhalb der Meeresoberfläche, eine Süßwaſſerablagerung gefunden worden iſt, in der zahlreiche Ablagerungen von Landtieren und Landpflanzen vorkommen. Die Waſſerſpinne und ihr Neſt. Die im Waſſer leben⸗ den Tiere müſſen entweder zum Atmen an die Oberfläche ſchwimmen oder ſie beſitzen beſondere Einrichtungen, durch die ſie den Sauerſtoff aus ihrer naſſen Umgebung aufſaugen. Unter den Spinnen, die ja durch Lungen und am hinteren Körperende ausmündende Röhren ihre Luftſäcke füllen, gibt es eine Gattung, die in ſehr merkwürdiger Weiſe als Tau⸗ cher ausgerüſtet iſt. Die Waſſerſpinne bietet äußerlich keine auffallenden Merkmale, ſie iſt ein kleines, graues Tierchen, das mit manchen Landſpinnen große Aehnlichkeit hat. Ihr Hinterkörper iſt mit einem dichten Mantel feiner, ſtarrer Här⸗ chen umgeben. Ehe ſie ins Waſſer geht, ſchwitzt ſie aus ihren Spinndrüſen einen Firnis aus, der nach dem Erſtarren um die zwiſchen den Haaren eingeſchloſſene Luft eine feſte Hülle bildet. So hat die Spinne einen Vorrat von Sauerſtoff bei ſich, wenn ſie tauchen will. Sie braucht aber auch ein Haus, von dem aus ſie ihre Raubfahrten unternimmt. Ein Luft⸗ bläschen nach dem andern trägt ſie in die Tiefe, heftet ſie nebeneinander an den Zweig einer Waſſerpflanze oder zieht wohl auch erſt Fäden, an denen das Neſt ſicher aufgehängt werden kann. Nun vereinigt ſie die kleinen Luftblaſen zu einer großen, nachdem ſie ſorgſam eine Hülle geſponnen hat, und befeſtigt das unten offene, mit Luft gefüllte Neſt an Pflanzen. Es glänzt im Waſſer wie Queckſilber. Die ge⸗ fangene Beute wird, ſoweit ſie die Spinne nicht gleich ver⸗ zehrt, unter der oft die Größe einer Wallnuß erreichenden Taucherglocke an Fäden aufgehängt. Die männliche Spinne baut ihr eigenes Heim und verbindet es durch einen gedeckten Gang mit der vom kleineren Weibchen bewohnten Glocke. Dieſe Einrichtung gehört zu den wunderbarſten Kunſtbauten, die wir von Kerbtieren kennen gelernt haben. Im Winter verbirgt ſich die Waſſerſpinne entweder in einem leeren Schne⸗ ckengehäuſe oder ſie bleibt in ihrem Neſt. Bibelüberſetzungen. Einige intereſſante Einzelheiten über die Sprachen, in die die Bibel während der letzten hundert Jahre überſetzt worden iſt, gibt der Sekretär der Britiſchen und Ausländiſchen Bibelgeſellſchaft. Die Geſellſchaft hat während der Zeit ihres 100 jährigen Beſtehens 74 Millionen Bibeln in engliſcher Sprache herausgegeben. Es folgen dann 20 Millionen in Deutſch, 14 Millionen in Franzöſiſch, 11 Millionen in Chineſiſch, 7 Millionen in Ruſſiſch, 5 Millionen in Italieniſch, über 3 Millionen in Spaniſch und ebenſoviel in Schwediſch. Auf das Japantſche kommen 682 000 Exem⸗ plare. Die kleinſte Anzahl von Ueberſetzungen, die die Ge⸗ ſellſchaft herausgibt, erſcheint in„Bugi“, einer Sprache der Malaienhalbinſel, nämlich 136 Exemplare; 140 Exemplare ſind in einer anderen Malaienſprache, dem Macaſſar, er⸗ ſchienen. Je 31 Millionen Exemplare ſind im Walliſiſchen und im Tamil, einer Sprache der Präſidentſchaft Madras und eines Teils von Ceylon, erſchienen. Einige dieſer Ueber⸗ ſetzungen haben ſehr große Koſten verurſacht, ſo der Druck der chineſiſchen Ausgabe allein 200 000 Mk. Sehr viel Geld iſt auch für die madagaſſiſche Bibel ausgegeben worden; die Miſſionare hatten dort eine Zeit verzweifelter Anſtrengungen durchzumachen, nachdem der Befehl ihrer Austreibung erfolgt war, weil ſie vor ihrem Fortgang noch die Bibel überſetzen und drucken wollten. Der Wert eines Bienenvolkes für die Landwirtſchaft. Eine intereſſante Berechnung ſtellt Ingenieur Ferdinand Lupſa in N der„Carinthia“ auf: Ein Bienenvolk zählt im Sommer durch⸗ ſchnittlich 18 000 Stück. Etwa 75 Bienen fliegen in der Mi⸗ nute aus, von 7 Uhr morgens bis 6 Uhr abends wären ſomit 49 500 Flüge zu zählen. Jede Biene beſucht während ihres Ausfluges ungefähr 45 Blüten, ein Bienenvolk an einem Tage alſo 2227 500 Blüten. Rechnet man ungefähr 100 ſchöne Tage für das Jahr, ſo erhält man 222 750000 Blü⸗ ten, die von einem Bienenvolke in einem Jahre beſucht wer⸗ den. Wird nun auch der zehnte Teil der 222 750 000 Blü⸗ ten befruchtet, ſo wären das immer noch 22 750 000 Befruch tungen, die ein Bienenvolk im Jahre beſorgt. Rechnet man den Wert von 1000 Befruchtungen nur auf einen Pfennig, ſo hätte die Landwirtſchaft einen einzigem Bienenvolke im⸗ mer noch 222,75 Mark im Jahre zu verdanken. Redaktion, Druck und Verlag von Wilhelm Bingener, Viernheim. 9 1 ft Vie l öfen hide ſtllen fin, Han den Gefz 900 bien ſtelle lege Mig t 818 ö * e Bekanntmachung. Das diesjährige Erſatz⸗Geſchäft findet am Mitt⸗ woch, den 13. April d. Is., vormittags 8 Uhr auf dem Rathauſe zu Viernheim für die Militär⸗ pflichtigen aus der Gemeinde Viernheim ſtatt. Montag, den 18. April d. Is., vormittags halb 9 Uhr findet auf dem Rathauſe zu Heppenheim die Loſung für den Aushebungsbezirk Heppenheim ſtatt, alſo für die in Viernheim und Heppenheim erſtmals gemuſterten Militär⸗ pflichtigen. Den Militärpflichtigen bleibt es überlaſſen, ob ſie bei der Loſung erſcheinen wollen oder nicht. Es werden hierdurch alle Zurückgeſtellten und Dispo⸗ niblen aus früheren Jahrgängen, Alle, welche ſich zur Muſte⸗ rung noch nicht geſtellt, oder welche keine anderen Militär- Legitimationen als einen Loſungsſchein in den Händen haben, im Kreiſe Heppenheim aufgefordert, ſich an dem vorbezeich⸗ neten Tage in dem angegebenen Lokal zu Viernheim zur Muſterung einzufinden. Die Militärpflichtigen haben in ordentlichem Anzuge und reinlich an Körper und in Bekleidung zu erſcheinen. Die ſchon in früheren Jahren Gemuſterten haben ihren Loſungsſchein mitzubringen, widrigenfalls auf Koſten derſelben eine neue Ausfertigung beſchafft wird. Diejenigen Militärpflichtigen, welche ohne genügenden Entſchuldigungsgrund ſich zur Muſterung nicht ſtellen, haben die Nachteile zu erwarten, welche für dieſen Fall in der Wehrordnung angedroht ſind. Dieſelben verlieren insbeſondere die Berechtigung an der Loſung teil zu nehmen, bezw. das an der früher erhaltenen Losnummer erwachſene Recht, ſowie die aus Reklamations⸗ gründen erwachſenen Anſprüche und werden neben einer Geld⸗ ſtrafe bis zu 30 Mk. oder verhältnismäß'ger Gefängnisſtrafe vorzugsweiſe zum Militärdienſt herangezogen. Militärpflichtige, welche bei ihrem Namensaufrufe im Muſterungslokale nicht anweſend ſind, werden mit einer Geld⸗ ſtrafe bis zu 30 Mark oder verhältnismäßiger Gefängnis⸗ ſtrafe belegt und verlieren das Recht an der Loſung teil zu nehmen. Die Geſuche um Zurückſtellung oder Be⸗ freiung vom Militärdienſt müſſen, ſoweit dies noch nicht geſchehen iſt, baldigſt bei der Großh. Bürgermeiſterei oder ſpäteſteus im Muſterungs⸗ lokale ſelbſt vorgebracht werden. Im letzten Falle müſſen jedoch alle vorgeſchriebenen Zeugniſſe amtlich beglau⸗ bigt zur Hand ſein. Auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweiſes wird keine Rückſicht genommen. Die Eltern oder Bruͤder der Militärpflichtigen, auf deren Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit der Anſpruch auf Zurückſtellung des Militärpflichtigen begründet wird, haben behufs ihrer ärztlichen Unterſuchung vor der Erſatz⸗Kommiſſion mit dem betr. Militärpflichtigen zu erſcheinen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche an Epilepſie leiden, haben den Nachweis entweder durch 3 gerichtlich vernommene fine oder durch ein Zeugnis eines beamteten Arztes zu ühren. Militärpflichtige, welche geſtellungspflichtig ſind und ſich bis jetzt noch nicht zur Stammrolle angemeldet, haben alsbald ihre nachträgliche Anmeldung zu bewirken. Heppenheim, den 4. März 1904. 426 Der Zivilvorſitzende der Großh. Erſatz⸗Kommiſſion Heppenheim. Dr. Göttelmann. 1 Bekanntmachung. 8 Betr.: Den Schutz der Telegraphenanlagen. Es iſt wiederholt vorgekommen, daß die beſtehenden Reichs ⸗Telegraphenanlagen wegen Mangel an der nötigen Vorſicht bei der Fällung von Bäumen, bei der Ausäſtung von Baumpflanzungen, durch unvorſichtiges Anfahren, ſowie infolge Zertrümmerung der in den Telegraphenlinien befindlichen Por⸗ zellan⸗Iſolatoren durch Steinwürfe ꝛc. derartig beſchädigt worden ſind, daß Störungen und Unterbrechungen des Tele⸗ graphenbetriebs eintreten. Da die Beſchädigung bezw. Gefährdung der zu öffent⸗ lichen Zwecken dienenden Telegraphenanlagen gemäß der 88 317, 318 und 318a des Strafgeſetzbuches für das deutſche Reich ſtrafbar iſt, werden im Nachſtehenden die bezeichneten §§ zur Nachachtung und Warnung hiermit in Erinnerung gebracht. Heppenheim, den 6. April 1904. Großh. Kreisamt Heppenheim. J. V. Hammann. § 317. Wer vorſätzlich oder rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch ver⸗ hindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen der⸗ ſelben beſchädigt oder Veränderungen vornimmt, wird mit Ge⸗ fängnis von 1 Monat bis zu 3 Jahren beſtraft. 318 Wer fahrläſſigerweiſe durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienen⸗ den Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mik Geldſtrafe bis zu 900 Mk. beſtraft. Gleiche Strafe trifft die zur Beaufſichtigung und Be⸗ dienung der Telegraphenanlagen und Zubehörungen ange⸗ ſtellten Perſonen, wenn ſie durch Vernachläſſigung der ihnen obliegenden Pflichten den Pa verhindern oder gefährden. g 8a. Die Vorſchrift der§§ 317 und 318 finden gleich⸗ mäßige Anwendung auf die Verhinderung des Betriebs der zu öffentlichen Zwecken dienenden Rohrpoſtanlagen. Unter Telegraphenanlagen im Sinne der§§ 317 und 318 ſind Fernſprechanlagen mitbegriffen. Bekanntmachung. Freitag, den 15. April I. Is., vormittags 10 Uhr werden auf dem Rathauſe hier: 4 Rm. Eichen Scheit 4 „„ Kunuͤppel 130 u Kiefern⸗Scheit 40„„ Knüppel 20„Z Fichten⸗Stöcke und 1050 Stuck„ Wellen an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert. Viernheim, den 12. April 1904. Großh.. Viernheim. Kühlwein, Gr. Beigeordneter. Vekanntmachung. Betreffend: Maßregeln gegen die Maul⸗ und Klauenſeuch'. Mit Rückſicht darauf, daß mehrere benachbarte Gebiete von Preußen, Bayern und Württemberg z. Z. verſeucht ſind, ſehen wir uns veranlaßt unter Aufhebung unſerer Polizeiver⸗ ordnung vom 9. Febr. l. Is.— Kreisblatt Nr. 25— die nachſtehenden Polizeiverordnungen zu erlaſſen. Heppenheim, den 5. April 1904. Großh. Kreisamt Heppenheim. S J V.: Hammann. Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung der Maul⸗ und Klauenſeuche. Polizei- Verordnung. Auf Grund der§8§ 19— 29 und 66 des Reichs ⸗Ge⸗ ſetzes betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen vom 13. Juni 1880 und 1. Mai 1894 und der Entſchließung Gr. Miniſteriums des Innern vom 3. Juli 1897 zu Nr. M. d. J. 15655 wird für den Kreis Heppenheim mit Ausnahme von Kürnbach verordnet e 1 2 Wiederkäuer und Schweine, welche aus dem Königl. Preuß. Regierungsbezirk Koblenz, aus dem Kgl. Bayeriſchen Kreiſe Unterfranken, ſowie dem Königl. Württembergiſchen Schwarzwald⸗ und Jagſtkreiſe in den Kreis eingeführt oder auf Viehmärkten, insbeſondere auf Schlachtviehmärkten ange⸗ kauft werden und nicht zum Zwecke ſofortiger Schlachtung unmittelbar in ein öffentliches oder Privatſchlachthaus überge⸗ führt werden, müſſen an demjenigen Standorte, an welchem ſie nach ihrer Einführung in den Kreis Heppenheim, mit Ausnahme von Kürnbach, oder nach ihrer Wezbringung von dem Viehmarkte zuerſt eingeſtellt werden, mindeſteus 7 Tage verbleiben und dürfen denſelben innerhalb der nächſten 14 Tage(uach Ablauf der 7tägigen Quarantäne) nur verlaſſeu, wenn ſie innerhalb jener re a. nach dem Zeugnis des Kreis ⸗ veterinärarztes keine ſeuchen verdächtigen Erſchein; ungen gezeigt haben.. 82. Alle Tiere der in§ 1 genannten Art welche mit den der Contumaz unterſtehenden Tieren während der Zeit der⸗ ſelben zuſammen in einem Gehöft untergebracht ſind, ſind den⸗ ſelben Vorſchriften. 3. Alle Tiere, welche den in§ 1 und 2 angeordneten Maßnahmen unterworfen ſind, ſind unverzüglich der Orts⸗ polizei anzumelden. 84 Wird zur Ausführung eines der Quarantäne unter⸗ worfenen Tieres ein kreis veterinärärztliches Zeugnis(§ 1) ver⸗ langt, ſo hat die Requiſition des Kreisveterinärarztes durch die Ortspolizeibehörde zu erfolgen. 0 Die Tagegelder für die Reiſen des Kreisvetärinärarztes, welche durch die vorſtehenden Anordnungen veranlaßt werden, werden auf die Polizeikaſſe übernommen, die Hälfte derſelben ſind aber von den Beſitzern wieder zu erſetz en. Für die Ausſtellung des Zeugniſſes iſt keine Gebühr zu entrichten. 8 6 Mit Geldſtrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft wird, ſofern nicht nach den beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen eine höhere Strafe verwirkt iſt, beſtraft, wer den vorſtehen⸗ den Beſtimmungen der§8 1— 4 zuwiderhandelt. 7 Vorſtehende Polizeiverordnung tritt ſofort in Kraft. Heppenheim, 5. April 1904. Großh. Kreisamt Heppenheim. J. V.: Hammann. Polizei-Verordunng. Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung der Maul⸗ und Klauenſeuche. Auf Grund des§ 56b der Reichsgewerbe⸗Ordnung und der Entſchließung Großh. Miniſteriums des Innern vom 3. Juli 1897 zu Nr. M. d. J. 15 655 wird far die Ge⸗ meinden des Kreiſes mit Ausnahme von Kürnbach verordnet, wie folgt: § 1. Der Handel mit Klauenvieh im Umherziehen iſt bis zum 1. Juli 1904 unterſagt. § 2. Mit Geldſtrafe bis zu 150 Mk. und im Unvermoͤgens⸗ falle mit Haft bis zu vier Wochen wird beſtraft, wer der vor⸗ ſtehenden Veſtimmung zuwiderhandelt. 3 Vorſtehende Polizeiverordnung tritt ſofort in Kraft. Heppenheim, den 5. April 1904. Großh. Kreisamt Heppenheim. J. V.; Hammann. 542 Bekanntmachung. Wir machen die Beſitzer derjenigen Pferde und Fahr⸗ zeuge, welche bei der Aushebung im Falle einer Mobilmachung zu geſtellen ſind, bereits im Frieden ausdrücklich auf folgende geſetzlichen Beſtimmungen aufmerkſam: 1. Uebertretungen der hinſichtlich der Stellung der Pferde zur Aushebung getroffenen Anordnungen werden nach§ 27 des Kriegsleiſtungsgeſetzes vom 13. Juni 1873 mit Geldſtrafe bis zu 150 Mark geahndet. 2. Pferdebeſitzer, welche ihre geſtellungspflichtigen Pferde nicht ungeſäumt und vollſtändig vorführen, haben außer der geſetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Koſten eine zwangsweiſe Herbeiſchaffung der nicht geſtellten Pferde vorge⸗ nommen wird. 3. Der Verkauf eines Pferdes vor erhaltener Geſtellungs⸗ aufforderung entbindet nicht von deſſen Geſtellung, ſofern die Ablieferung an den neuen Erwerber noch nicht erfolgt iſt. Eine Ausnahme findet nur ſtatt, wenn nachweislich der Verkauf an die Militärbehörde, an Offiziere, Sanitätsoffiziere oder Militärbeamte, welche ſich ihre Pferde für die Mobilmachung ſelbſt beſchaffen, erfolgt war. 4. Von Bekanntgabe des Mobilmachungsbefehls bis nach Beendigung der Pferdeaushebung iſt jede Ausführung von Pferden in andere Kreiſe oder Ortſchaften verboten. Zu⸗ widerhandlungen werden für jeden einzelnen Fall mit der in § 27 des Kriegsleiſtungsgeſetzes vom 13. Juni 1878 vorge⸗ ſehenen Strafe geahndet. Eine Ausnahme von dem Verbote findet nur ſtatt, wenn nachweislich der Verkauf an Militär⸗ behörden des Aushebungsbefehls oder an ſolche Offiziere, Sa⸗ nitätsofſiziere oder Militärbeamte, welche ſich die Pferde für die Mobilmachung ſelbſt beſchaffen, geſchehen iſt. 5. Bei der Vo fuͤhrung müſſen die Pferde durch den Beſitzer verſehen ſein mit Halfter, Trenſe, zwei mindeſtens 2 Meter langen Stricken und guten Hufbeſchlag. Der Wert dieſer Stücke iſt in der Taxe mitenthalten. Fehlt eines der⸗ ſelben, ſo werden die dadurch entſtehenden Koſten bei der Tax⸗ ſumme in Abzug gebracht. 6. Pferde, welche als brauchbar ausgewählt, aber zu⸗ nächſt nicht abgenommen werden, ſind von den Beſitzern, bei Meidung der unter 1 erwähnten Strafe, auf drei Wochen, vom Tage der Aushebung an gerechnet, zur Verfügung der Militärbehörde zu halten. Bis zur förmlichen Abnahme haben die Beſitzer oder deren Beauftragte die Pferde zu beaufſichtigen und auf eigene Koſten zu verpflegen. Wenn die Beſitzer dieſer Verpflichtung nicht genügen, werden die dadurch entſtandenen Koſten bei Auszahlung der Taxſumme in Abzug gebracht. 7. Bei den bereits früher gemuſterten Pferden ſind a den Halftern auf der linken Seite die Beſtimmungstäfelchen, welche die Deſignation der letzten Muſterung aufweiſen, zu befeſtigen. 5 8. Schläger und biſſige Pferde ſollen ausdrücklich als ſolche bezeichnet werden, um Unfällen vorzubeugen. Heppenheim, den 28. März 1904. Großh. Kreisamt Heppenheim. 583 J. B.: Hammann. Bekauntmachung. Nachſtehendes bringen wir mit dem Anfügen zur Kennt⸗ nisnahme, daß nach Gemeinderatsbeſchluß vom 8. l. Mts. für jeden erlegten Vogel 15 Pf. und für jedes abgelieferte Ei 5 Pf. aus der Gemeindekaſſe vergütet werden. Viernheim, den 11. April 1904. 584 Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. V. d..: Kühlwein, Gr. Beigeordneter. Heppenheim, den 29. April 1890. Betreffend: Maßregeln gegen das Ueberhandnehmen der rabenartigen Vögel. Das Groſih. Kreisamt Heppenheim an die Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Wie ihnen bekannt iſt, ſind in unſerem Kreiſe in den letzten Jahren bereits Maßregeln gegen das Ueberhandnehmen der rabenartigen Vögel getroffen worden. Da indeſſen neuer⸗ dings wieder Klagen über Beſchädigung der Saaten durch rabenartige Vögel und über Verminderung der Inſekten freſſenden Vogelarten durch das Ueberhandnehmen von Raben, Krähen, Dohlen, Elſtern und Haͤher erhoben worden ſind, fordern wir Sie hiermit nochmals auf, alsbald in Ihren Gemeinden, in welchen noch nichts oder ungenuͤgendes ge⸗ ſchehen iſt, Maßregeln zur Vertilgung der genannten ſchäͤd⸗ lichen Vogelarten zu ergreifen. Als ſolche empfehlen ſich: 1. Die Jagdpächter und Jagdeigentümer ſind aufzufordern, dieſe Vögel gegen ein Schußgeld aus der Gemeindekaſſe abzuſchießen. Entſprechen dieſelben dieſem Verlangen nicht, ſo empfehlen wir ihnen, für dieſes Wegſchießen geeignete Perſonen vorzuſchlagen, welche wir hierzu er⸗ mächtigen werden. 2. Die Neſter dieſer Vögel ſind durch zuverläſſige Männer im Beiſein der Forſtwarte, falls dies außerhalb der Waldungen geſchieht, der Feldſchuͤtzen auszuheben, und für jeden abgelieferten Vogel oder Ei eine Vergütung aus der Gemeindekaſſe zu zahlen. Gräff. LD andlung& Hebelwerk Mannheim. 946 Gehobelte Pitch Pine⸗, Red Pine- u. Nerd. Tannen-Fussboden- bretter, Zlerleisten ete.— Gresse Treckenanlage. Ortsgewerbeverein Viernheim. Bekanntmachung. Sonntag, den 17. d. Mts., vormittags 9 Uhr, findet im Zeichenſaale(Gaſthaus zur Vorſtadt 2. Stock) die Aufnahme der neu angemeldeten Zeichen⸗ ſchuͤler ſtatt. Aufgenommen werden nur Knaben von über 12 Jahren. Anmeldungen ſind bis zu genanntem Tage bei dem Rechner Herrn J. Zöller 1. zu machen; ſpätere Anmeldungen bleiben unberückſichtigt. Nathol. Kirchenkasse Viernheim. 8 Erinnere an Zahlung der rückſtändigen Pachtgelder und Zinſen für 1903. Heckmann 5 Mache hierdurch niedergelassen babe. Sooo οοοοοο die ergebene Anzeige, dass ich mich nach in Mainz bestandenem Examen mit der Note„Sehr gut“ dahier 8 8 5 Alexanderstrasse Nr. 30 als 8 5 Hebamme i 8 Indem ich mich der dien Das Schulgeld beträgt für Söhne von Mitgliedern geehrten Frauenwelt in vorkommenden Fällen e en e e der Ain Kirchenrechner. denten dünnes pete zaun 5 das Schulgeld durch den Vorſtand zum teil er⸗ 8 1 den unnützen Redereien eine Ende zu machen, er⸗ 578 Hochachtungsvoll 8 10 aſſen werden. äre hierdurch öffentlich, daß ich meine 2 1 Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß alle An⸗ und. 12* Frau Marie Stumpf. 2 a ſowohl der Ortsgewerbevereins⸗Mitglieder, 120 5 55 auch der Schüler nur bei obengenanntem Herrn zu geſchehen 00000000000 0 000000 haben, da ſonſt im erſten Falle die Anmeldungen unberüͤck⸗— ſichtigt bleiben und im anderen Falle die Beiträge weiter ge-] nach wie vor in vollem Umfange weiterbetreibe. 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