1 Viernheimer Anzeiger Erſcheint dreimal wöchentlich Dienſtags, Donnerſtags u. Kamſtasgs (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt) Bezugspreis: 40 Pfg. monatlich einſchließl. Trägerlohn, 285 Fe Poſt Mk. 1.15 viertelfährlich. Ar. 75. Amtsblatt der Groß. Bürgermeiſterei Viernheim. Wirkſamſtes Inſertions-Organ. Samſtag, den 2. Juli 1904. — Anzeigenpreis: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeile. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg. Reklamen: 25 Pfg die zgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. 20. Jahrgang. AVybeile⸗ Blatt. 05 Der ruſſiſch⸗japaniſche Krieg. Die beiden feindlichen Armeen ſtehen ſich jetzt ſo nahe gegenüber, daß in allernächſter Zeit ein entſcheidener Schlag zu erwarten iſt. Die geſamte japaniſche Streitmacht, die in der Mandſchurei verſammelt iſt, hat ihren Vormarſch gegen die ruſſiſche Hauptarmee wieder aufgenommen, tägliche kleine Schar⸗ mützel drängen die ruſſiſche Vorpoſtenlinie immer mehr auf das Gros zurück, und in Rußland ſteht man teils bang teils hoff⸗ nungsfreudig auf Kuropatkin. Soviel iſt nach den bisherigen Erfahrungen ſicher, daß die Japaner das große Kriegsgeheim- nis, zur richtigen Zeit am richtigen Ort mit überlegenen Streit⸗ kräften zugegen zu ſein, vollſtändig ergründet haben. Jedenfalls ſtoßen die ruſſiſchen und japaniſchen Armeen in nächſter Zeit aufeinander, und es iſt heute ſehr ſchwer zu entſcheiden, ob 5 die ruſſiſchen Waffen glücklicher ſein werden, als Sher. Ausland. Simla, 30. Juni. Ein neuer Zuſammenſtoß zwiſchen der engliſchen Expedition und Tibetanern wird hierher gemel⸗ det. Die Tibetaner hatten große Verluſte. Engliſcherſeits ein Offizier getötet, zwei Offiziere leicht verwundet, fünf Mann verwundet. Gyangtſe, 30. Juni. Die Tibetaner baten um Waffen⸗ ſtillſtand während der Unterhandlungen. Drei Berichtigungen von Prieſterverleumdungen au einem Tage bringt die ſozialdem.„Volkstribüne“ auf Veranlaſſung ſeitens des Wiener Prieſterrechtsſchutzvereins und der Zentral⸗Auskunfts⸗ ſtelle der kath. Preſſe. Urteil im Pommerubank⸗ Prozeß. Nerkin, 1. Juli. Im Pommernbankprozeß wurden nach zweimonatiger Dauer die Angeklagten Schultz und Romeick in zwei Fällen der Untreue, in drei Fällen der Bilanzverſchleierung Direktor Schultz zu 3½ Jahren Gefängnis und 30 000 Mk. Geldſtrafe, Romeick zu drei Jahren Gefängnis und 6000 Mk. Geldſt afe verurteilt. Beiden wurden je zwei Jahre Gefängnis auf Unterſuchungshaft angerechnet. Von Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte wurde Abſtand genommen. Der An⸗ trag des Staatsanwalts auf Wiederverhaftung beider Ange- klagten abgelehnt. Stadtbaurat Bohl wurde von der Anklage der Beihilfe zur Untreue freigeſprochen. Auszug aus den Reſchlüſſen des Gemeinderats zu Viernheim in der Sitzung vom 22. Juni 1904. 1. Der Gemeinderat beſchließt, von den Philipp Lahres 1. Eheleuten hier den Acker Flur XI Nr. 11755¾105 iſt 1250 qm. nächſt dem neuen Bahnhofe käuflich zu erwerben um den Einzelnpreis von 1 Mk. 60 Pfg. pro qm. 2. Ein Geſuch des Lehrers Jakob hier um Erlaubnis zur Erbauung eines Wohnhauſes an der Ringſtraße wird dem Gemeinderat vorgetragen. Es wird beſchloſſen, Einwendungen hiergegen nicht zu erheben, d. h. wenn ſich der Geſuchſteller einem Revers, ähnlich wie Mich. Rohnfeld und Gen. unter⸗ wirft und im Uebrigen die baupolizeilichen Vorſchriften beobachtet. 3. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von einer Aeuße⸗ rung Gr. Kreisveterinäramtes Bensheim vom 11. Juni l. Js. betr. die Ausführung des Reichsgeſetzes die Schlachtvieh⸗ und Fleiſchbeſchau etc. und beſchließt, auf ſeinem Beſchluſſe vom vom 1. d. Mts. zu beharren, zumal nach dem Ermeſſen des Gemeinderates die Gemeinde zur Einrichtung einer Freibank zwar verpflichtet, nach Art. 7 Poſ. 4 des Geſetzes und Poſ. e. des Amtsblattes Nr. 11 aber auch berechtigt iſt, hierfür eine entſprechende Entſchädigung zu beanſpruchen. Gr. Kreisamt wird nochmals ergebenſt erſucht, die bean⸗ ſpruchte jährl. Entſchädigung geneigteſt genehmigen zu wollen. 4. Im Verfolg des Beſchluſſes vom 10. Juni l. Is. betr. die Ausführung des Reichsgeſetzes über die Schlachtvieh⸗ und Fleiſchbeſchau, beſchließt der Geinderat als Fleiſchbeſchauer⸗ Stellvertreter den Phil. Adler 3. hier in Vorſchlag zu bringen. Dieſer Vorſchlag wird jedoch nur dann aufrecht erhalten, wenn die von dem früher in Vorſchlag gebrachten Joh. Andr. Adler 1. hier gegen die Verfügung Gr. Kreisamtes Heppenheim ein⸗ gelegte Beſchwerde als unbegründet verworfen wird. 5. Nach Bekanntgabe einer Mitteilung der Rezeßbau⸗ kommiſſion vom 15. Juni l. Is. beſchließt der Gemeinderat dem Val. Bugert 5. hier die Rezeßbauvergütung für eine er⸗ ſtellte Waſchküche mit Werkſtätte, welche den Voranſchlag um 105,86 Mk. überſchreitet, in ihrem vollen Betrage pro 1904 zu gewähren, vorausgeſetzt, daß die für 1904 angemeldete Scheuer in 1905 nicht ausgeführt wird. 6. Der Gemeinderat beſchließt, dem Radfahrer⸗Klub Viernheim auf deſſen Nachſuchen zur Abhaltung ſeines 8. Stiftungsfeſtes am 10. Juli l. Js. den Schulhof beim neuen Schulhauſe als Feſtplatz zu überlaſſen. Selbſtverſtändlich hat der Verein darauf zu achten, daß Beſchädigungen an Gebäuden und Bäumen nicht vorkommen und hat im Falle ſolche doch vorkommen für alle der Gemeinde entſtehenden Nachteile zu haften. 7. Die Anfertigung eines Schutzdeckels auf den Turn⸗ barren in der neuen Schule und die Anlieferung eines Schrankes in die Klaſſe des Lehrers Hoß ſoll im Submiſſions wege vergeben werden. 8. Verſchiedene Unterſtützungs⸗, Darlehens⸗ und Friſtge⸗ ſuche wurden teils genehmigt und teils wegen mangelnden Be⸗ dürfniſſen abgelehnt. Nah und Lern. * Viernheim, 1. Juli. Zum Sprechverkehr mit Viernheim ſind vom 1. Juli ab die Orte Rülzheim, Herr- heimweyher, Leimersheim und Rheinzabern neu zugelaſſen worden. Nach den augeführten Orten beträgt die Gebühr für ein Geſpräch von 3 Minuten 25 Pfg. Lampertheim, 30. Juni. Der mit Holzvorräten dicht beſetzte und mit anderen Gebäulichkeiten eng verbundene Schuppen des Bäckermeiſters Stiel wurde ein Raub der Flammen.— Dem Vernehmen nach erhielt der Fabrikarbeiter Ringenwald, der am Pfingſtſonntag auf offener Straße auf ſeine Geliebte einen Schuß abgab, bei der vorgeſtern in Darm⸗ ſtadt durchgeführten Verhandlung eine Smonatige Gefängnis⸗ ſtrafe. Der des Mordes an dem Polizeidiener Schneller in Lorſch verdächtige Roſenberger aus Bürſtadt wurde von Lorſch nach Darmſtadt zu weiterer Unterſuchung überführt. Er ſoll zugeſtanden haben, den verhängnisvollen Schuß auf Schneller abgegeben zu haben. Seckenheim, 30. Juni. Der geſtrige Ferkelmarkt war mit 114 Stück befahren und wurden 105 Stück zum Preiſe von 15 20 Mk. pro Paar abgeſetzt. Darmſtadt, 30. Juni. Haftentlaſſung. Gegen eine Kaution von 10 000 Mk. wurde Otto Schade, der Sohn des verkrachten Bankiers Schade, aus der Unterſuchungshaft entlaſſen. Wald⸗Milchelbach, 29. Juni. Ein verſchwun⸗ denes Dorf. Die Mitteilung, daß der heſſiſche Dominial⸗ Fiskus die ca. 760 Hektar großen Gräfl. Berckheim'ſchen Güter im Kreiſe Erbach für 900,000 Mk. käuflich erworben habe, erinnert an das in der Tat verſchwundene Dorf Dürr⸗ Ellenbach; denn die Grafen von Berckheim in Weinheim haben mit dem Grafen von Erbach die ganzen Güter des ehemaligen Dorfes Dürr⸗Ellenbach im Beſitz. Vor 70 Jahren hatte näm⸗ lich der Ort noch eine Schule von elf Kindern, alſo eine Be⸗ völkerung von 55 bis 60 Perſonen. Heute wohnt nur noch ein Förſter mit ſeinem Haushalt von drei Perſonen dort. Sämtliche Bauern Dürr⸗Ellenbachs haben vor jetzt 60 Jahren Hab und Gut verkauft und ſind nach Amerika ausgewandert. Die Grafen ließen alle Gebäulichkeiten bis auf eines abreißen und die Ländereien mit Wald bepflanzen. Aus den vorhan⸗ denen Hochwaldungen aber verkauften die Grafen für die da⸗ mals im Bau begriffene Main⸗Neckarbahn ſo viel Schwellen⸗ holz, daß ſie mehr einnahmen, als ganz Dürr⸗Ellenbach ge⸗ koſtet hatte. Heute repräſentieren die wohlgepflanzten Wal⸗ dungen ein reſpektables Vermögen. Und da, wo vor 70 Jahren noch ein anſehnliches Dörfchen ſtand, ſteht jetzt nur noch in ſtiller und großer Abgeſchloſſenheit, etwas über eine Stunde von hier im Gebirg nach Beerfelden zu ein niedliches Gräfliches Förſterhaus. Offenbach, 30. Juni. Bon einer aufſehenerregen⸗ den Flucht wird der„Offenbacher Ztg.“ aus Frankfurt berichtet. Ein junger Arzt Dr. Schulz, der auf der Zeil wohnte und in Sportkreiſen viel verkehrte, wird ſeit Mitte voriger Woche vermißt. Es hat ſich jetzt herausgeſtellt, daß er bei einer Offenbacher Portefeuille⸗Firma eine Schuldſumme von angeb⸗ lich 205,800 Mark kontrabiert und damit das Weite ge⸗ ſucht hat. Mühlheim bei Offenbach, 30. Juni. Beim Würfel⸗ ſpiel gerieten zwei junge Männer in Wortwechſel, der damit endigte, daß der Bauernburſche P. dem Landwirt Jakob H. im Jähzorn die Naſe abbiß. Der Verſtümmelte wurde nach der Bockenheimer'ſchen Klinik zu Frankfurt a. M. überführt. — Viele und bedeutende Gewinne, wie 100 000 Mk., 40 000 k., 20 000 M. uſw., weiſt wieder der Verloſungsplan 5. großer Freiburger Geld⸗Lotterie auf. Be⸗ kanntlich dient dieſe zur Wiederherſtellung des Münſters in Freiburg im Breisgau, dem der zehrende Zahn der Zeit im Laufe der Jahrhunderte beträchtlichen Schaden zugefügt hat. Freudige Aufnahme beim deutſchen Volke hat das Unternehmen des Münſterbau-Vereins gefunden und bekundet das allgemeine Intereſſe an dem erhabenen Werke ſich auch ſtets durch eine äußerſt rege Losabnahme. Die Freiburger Loſe à Mk. 3.30, zur Ziehung am 6., 7., 8. und 9. Juli ſind bei den hieſigen Verkaufsſtellen oder bei dem General⸗Debit Ad. Müller u. Co., Lotterie⸗Hauptkollekte, in Darmſtadt, Rheinſtraße 14, zu haben. Redaktion, Druck und Verlag von Wilhelm Bingener, Viernheim. Dalma gcnen feleten a 300 50fHU Jötet sicher alle Insecten sammt Brut. Millionenfach bewährt gegen Fliegen, Schnaken, Schwaben, Russen, Wanzen u. 8. W. Wird von Militärbehörden schon seit Jahren bezogen. In Viernheim in der Apotheke. 862 Bekanntmachung. Indem wir das Nachſtehende zur öffentlichen Kenntnis bringen, fordern wir ſämtliche Beſitzer von Aepfelbaumen hiermit dringend auf, ihre Bäume einer Beſichtigung zu unterziehen und dieſelben, ſobald ſich die Blutlaus an ihnen zeigt, von dieſer gründlich zu reinigen und mit dem früher angegeben en Mittel zu beſtreichen, um ſomit eine gänzliche Vernichtung zu bewirken, widrigenfalls nach§ 3 des unten⸗ ſtehenden Lokal⸗-Reglements unn achſichtlich verfahren wird. Viernheim, den 30. Juni 1904. 1012 Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. J. V. d. B. Kühlwein, Gr. Beigeordneter. Colial- Reglement. betreffend: Die Vertilgung der Blutlaus. Auf Grund des Artikel 31 des Feldſtrafgeſetzes wird mit Zuſtimmung des Kreisausſchuſſes und mit Ermächtigung Gr. Miniſterium des Innern und der Juſtiz vom 29. Juli 1879 zu N. M. J. 9026 hiermit für den Kreis Heppenheim angeordnet: 8 1 Die Beſitzer von Aepfelbäumen, gleichviel ob dies Hoch⸗ flämme, niedere Formbäume oder veredelte und unveredelte Bäumchen in der Baumſchule ſind, ſind verpflichtet, dieſelben, ſobald ſich die Blutlaus an ihnen zeigt, von letzterer gründlich zu reinigen. 82 In jeder Gemeinde iſt eine Kommiſſion aus einer den Umſtänden entſprechenden Anzahl von Sachverſtändigen auf ein Jahr zu ernennen, welche die Aufgabe hat, zweimal im Jahr, das erſtemal im Monat Mai, das zweitemal im Monat September, in Begleitung der Feldſchützen und Baumwärter die Gemarkung zu begehen und unter Zuziehung der beteiligten Grundbeſitzer die Apfelbaͤume auf die Blutlaus zu unterſuchen, ebenſo ſind die Feldſchützen bezw. Baumwärter zu verpflichten, von Frühjahr bis Herbſt die Bäume der Gemarkung genau zu kontrolieren, um in jedem Fall, wo ſie die Blutlaus antreſſen, ſofort dem eee Anzeige davon zu machen. Wird ein Beſitzer von Apfelbäumen zur Anzeige ge⸗ bracht, daß an einem der letzteren Blutläuſe vorhanden ſind, ſo wird er vom Buͤrgermeiſter aufgefordert, dieſe Bäume binnen 6 Tagen gründlich zu reinigen. Wird dieſer Auf⸗ forderung nicht entſprochen, wovon ſich jedesmal die Kommiſ⸗ ſion zu überzeugen hat, ſo tritt für jeden infizierten Baum eine Strafe von 1 Mark, für jedes Bäumchen in der Baum⸗ ſchule eine ſolche von 10 Pfennig ein, wobei jedoch die Strafe fur die Bäume ein und deſſelben Grundſtücks nicht über 20 Mark ſteigen darf. Die bezüglichen Bäume werden auf Koſten des Beſitzers gereinigt. 984 Jedes Jahr im Monat November iſt über das Reſultat der von der erwähnten Kommiſſion vorgenommen Beſichtigung von Seiten der Büuͤrgermeiſterei Bericht an das Großherzogliche Kreisamt zu erſtatten. Heppenheim, den 2. Oktober 1879. Großh. 564 Heppenheim. raff. Bekanntmachung ts., kommen die Nächſten Montag, den 4. d. Wieſen und Krottenwieſenlooſe⸗Vergütungen bel der Gemeinde⸗ kaſſe zur Auszahlung.— Es wird wieder darauf aufmerk⸗ ſam gemacht, daß die Abholung bezw. Ouittierung der fragl. Vergütungen nur durch die Bezugsberechtigten ſelbſt oder durch formell,(d. h. amtlich beglaubigt) Bevollmächtigten erfolgen kann. Viernheim, den 2. Juli 1904. 1011 Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Kühlwein, Gr. Beigeordneter, . Z——.—.—— 2 Bekanntmachung. Betr.: Gemeinſamer Bezug des In ekten⸗Fanggürtels„Einfach“. Schon ſeit Jahren iſt die Obſtbaumbluͤte nicht mehr ſo ſchön verlaufen, wie dies im letzten Frühjahre der Fall war. Man gab ſich überall der Hoffnung hin, daß ein reiches Obſtjahr ſicher ſei. Heute liegen die Verhältniſſe anders. Von allen Seiten hört man Klagen, daß ſich die gehegten Erwartungen nicht erfüllen werden. Eine Unmenge von Blüten und Früchten ſind zerſtört worden. Die Obſtbaum- ſchädlinge, wie Apfelblütenſtecher, kleine Froſtſpanner u. ſ. w. haben nach übereinſtimmendem Urteile der Fachmänner unend⸗ lichen Schaden namentlich an unſeren Apfelbäumen angerichtet. Um ſolchen Schädigungen in Zukunft kräftig entgegen⸗ zuwirken, wurde in der Generalverſammlung des landw. Bezirksvereins beſchloſſen, in eine energiſche Bekämpfung dieſer Obſtbaumſchädlinge einzutreten. Eines der wirkſamſten Bekämpfungsmittel iſt das Aulegen von ſogen. Inſekten⸗ Fanggürteln an die Stämme der Obſtbäume. In dieſem Fanggürtel perpuppen ſich im Laufe der Sommer⸗ und Herbſt⸗ monate eine Reihe von Obſtbaumfeinden und werden dieſe durch Verbreunen der Gürtel im Monat Dezember oder Februar unſchädlich gemacht. Vom landw. Bezirksverein“ iſt ein gemeinſamer Bezug des Inſekten⸗Fanggürtels„Einfach“ beabſichtigt und es wird das laufende Meter einſchließlich Porto hoͤchſten 15 Pfg. koſten. Ich richte an alle Mitglieder des landw. Bezirks⸗ vereins und ſonſtige Intereſſenten des Obſtbaues die dringende Bitte, ſolche Gürtel in ihrem aller eigenſten Intereſſe zu be⸗ ſtellen und an Obſtbäume, insbeſondere Apfelbäume anzulegen. Beſtellungen koͤnnen direkt bei uns oder bei der zu⸗ ſtändigen Bürgermeiſterei bis längſtens zum 4. Juli gemacht werden. Heppenheim, den 24. Juni 1904. 988 Der Vorſitzende des landw. Bezirksvereins Heppenhetm. von Hahn. Heppenheim, den 24. Juni 1904. Betreffend: Beſtellung des Inſekten⸗Fanggürtels„Einfach“. Das Großherzogliche Kreisamt Heppenheim an die Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Wir machen Sie auf die vorſtehende Bekanntmachung; „Gemeinſamer Bezug des Inſekten⸗Fanggürtels„Einfach“ durch den landw. Bezirksverein aufmerkſam und beauftragen Sie dieſelbe in Ihren Gemeinden widerholt ortsüblich bekannt machen zu laſſen. Sie wollen darauf hinwirken, daß zahl⸗ reiche Beſtellungen gemacht werden. Vor allen Dingen er⸗ warten wir, daß, daß falls die Gemeinde im Beſitze von tragbaren Obſtbäumen iſt, Sie für die Gemeinde ſolche Fang⸗ gürtel beſtellen. Ihrem Bericht über die eingelaufenen Be⸗ ſtellungen unter Angabe der Meterzahl ſehen wir bis längſtens zum 6. Juli entgegen. von Hahn. Bekauntmachung. Das Grenadier⸗Regiment 0 hält am 21., 22., 23., 24., 25., 27., 28., und 30. Juni, 1., 2., 4. und 5. Juli größere Schießübungen mit ſcharfer Munition auf den Schießſtänden im Käferthaler Walde ab. Gefährdet iſt das Waldgelände in dem Abſchnitt: Straße Waldhof Pumpſtation Saudtorf- Heſſ. Grenze Karlſtern Hütte Schießſtand. Das Betreten dieſes Geländes iſt an den genannten Tagen von 7 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags mit Lebensgefahr verbunden und wird daher verboten. Den Weiſungen der aufgeſtellten Poſten iſt unbedingt Folge zu leiſten. Die bezeichneten Straßen ſelbſt ſowie der Weg längs der Heſſiſchen Grenze können betreten werden. Heppenheim, 7. Juni 1904. 886 Großh. Kreisamt Heppenheim. von Hahn. Bekanntmachung. Die Tabakpflanzer ſind nach§ 3 des Tabakſteuerge⸗ ſetzes verpflichtet, ihre mit Tabak bepflanzten Grundſtücke unter Benutzung der vorgeſchriebenen Formularien bei Großh. ſchlleglich 8. Fall 1235 190 Zeit vom 1. bis ein⸗ ießlich 15. Juli d. Is. und zwar vormittags zwiſchen 8 u. 12 Uhr oder nachmittags„ 2 u. 6, anzumelden. Pflanzer, welche die Anmeldung nach dem 15. Juli d. J. bewirken oder dieſelbe gänzlich unter; laſſen, müſſen unnachſichtlich zur Anzeige gebracht werden. Bezüglich der nach dem 15. Juli bepflanzten Grundſtücke muß dieſe Anmeldung ſpäteſtens am 3. Tage nach dem Beginne der Anpflanzung bewirkt werden. Die Formularien können bei uns in der Zeit bis zum 15. Juli in Empfang genommen werden und hat die Aus⸗ fuͤllung derſelben mit größter Sorgfalt zu geſchehen. Viernheim, den 20. Juni 1904. 942 Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. J. V. d. B.: Kühlwein, Gr. Beigeordneter. Bekanntmachung. Montag, den 4. Juli l Is., Vormittags 9 Uhr wird auf dem Rathauſe dahier das Reinigen des Lands, Bannholz⸗ und Schwarzengrabens ſowie der Weſchnitz losweiſe wenigſtnehmend verſteigert. Viernheim, den 29. Juni 1904. 987 Viernheim. Kaiſer Wilhelm I. Nr. 110 a Radfahrer⸗Bund„Germania“. Morgen Sonntag mittag 1 Uhr findet im Vereins⸗ lokal„zum Deutſchen Kaiſer“ die halbjährliche General-Verſammlung ſtatt. Tages⸗Ordnung: 1. Wahl des 1. Vorſitzenden 2. Kaſſenbericht 3. Verſchiedenes. Um vollzähliges Erſcheinen bittet der Vorſtand. Kirchen⸗Auſage. 6 Nächste Wochel vaug. Gemeinde Viernheim. Taehung 6., 7., f., 9. Jub 2 Sonntag, den 3. Juli f 24 Nachmittags 2 Uhr. 2 Münster Lost 3.30 W te enangel. Gattesdienſt. 12184 deldgewinne n Johannis⸗ uU. Abzug Stachelbeeren 322500 per Pfund 15 Pfg. ha Hauptgewinne: Mark verkaufen 1006 4 1 60,000 eee 14 40,000 bw 20,000 1005 olf Michschwoine 4 10, 000 hat zu verkaufen 1007 1 à 5000= 5 000 Leonhard Hoock 1.2 3000= 3909 am Frohnberg. 2 à 2000 4000 — 5 à 1000 5 000 u 1 20 4 500= 10 000 ne Aufen 208 a 195 200 2 2 10 000 eine junge Gaus. Gegen 1000 2 20 20 900 Erſtattung der Einrückun js⸗ 2000 3 10= 20 000 gebühr abzuholen bei 10088250 6= 32 500 Frelburg. Lose versendet: Haupt- Debit Ad. Müller& Co. Darmstadt, Rheinstrasse 14. Pilege Wwe. Faltermann Lorſcherſtraße. Ein Bauplatz mit Scheuer iſt zu ver ⸗ kaufen 981 5 Nathansſtr. Nr. 66. 11 ere PA H.EUEIMANN Nacht, r mit eethle 0 2* ene Javol. F bodidcde E Uche 2 b. 1 r„e Lune 5, ee Das Rader Abzehlung 222222 Sobrsochte Röder in feusch. Beste „ nervorregende Neuerungen in 9 Meter u ge; Nene NDH r 8 — fur die Haare. à Hasche Mk. 2.—. — n allen feinen Parfümerien Drogengeschäften eto. erhältlich. In Viernheim bei Karl Marbach Flora-Drogerie. 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Nr. 1786; o. von Gemarkung Sulzbach: 14 ar 8 qm im„ZFinſterloh“ Grdft Nr. 1145 18„ 8„„ allda„„ 1140 rr„ 1447 Vor der Verſteigerung wird den bisherigen Pächtern Gelegenheit zum Handpacht gegeben.. 1000 Aufſeher Fleck zeigt die Stücke vor. Gräflich v. Berckheim ſches Rentamt. Schretzmann. 2 reiwillige Feuerwehr. . Nächſten Sonntag, den 3. Juli 5 morgens 5 Uhr 991 Uebung. Signal ½½ 5 Uhr. Das Rommando. An heißen Sommertagen macht die Hausfrau gern kurze Küche. Da hilft Madl“ Würze; ſie macht ſchwache Suppen, ebenſo alle Gemüſe u. ſ. w. augenblicklich gut und kräftig im Geſchmack. Sehr ausgiebig! ee berühmt durch Güte und Billigkeit, iſt die 5 beſte für wäſche und Raus. Jeder ſtändige verbraucher erhält eine i Taschenuhr. wertvolle, gut gehende Remontoir,. 5 mit Sprungdeckel in ſchwarzem Stahl mit Soldrand, arsrhnkt. Die geſammelten Einwickelpapiere berechtigen zum Empfang: man weiſe daher uneingewickelte Stücke im eigenen 8 Intereſſe zurück. Krämer& Flammer, Heilbronn a. N. 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