1 2 e lat df p. Pf. Nl. * J Nb 9 af. — 2 Viernheimer Anzeiger Erſcheint dreimal wöchentlich Dienſtags, Donnerſtags u. Samſtags (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt) Bezugspreis: 30 Pfg. monatlich einſchließl. Trägerlohn, durch die Poſt Mk. 1.15 vierteljährlich. Ar. 79. Amtsblatt der Großtz. Bürgermeiſterei Viernheim. Wirkſamſtes Inſertions-Organ. Aentag, de 12. Juli 1904. Anzeigenpreis: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeile. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg. Reklamen: 25 Pfg die zgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. 20. Jahrgang. Der rufſiſch-japaniſche Krieg. Toftio, 9. Juli. ernſter Wichtigkeit innerhalb der Kriegszone durchgeführt, es gelingt aber der Regierung, ſie faſt vollkommen geheim zu halten. Seit der Beſetzung von Dalny hat die Regierung hinſichtlich der Belagerung von Port Arthur vollkommenes Stillſchweigen bewahrt. Es gelangen zuſammenhangloſe Nach- richten aus verſchiedenen Quellen, namentlich chineſiſchen, nach Japan, deren Bekanntgabe oder Uebermittlung nach dem Aus- lande aber bei ſchwerer Strafe unterſagt iſt. Weder bei der Port Arthur belagernden Armee, noch bei der Armee Okus oder bei der Takuſchanarmee befindet ſich ein Ausländer. Die Kriegskorreſpondenten und fremden Militärattaches, die die Armee Kurokis begleiten, dürfen ein Gebiet von nur 2 Kilo⸗ meter Durchmeſſer nicht überſchreiten. London, 9. Juli. Das„Reuterſche Vureau“ meldet aus Tokio: General Oku beſetzte geſtern nach heftigem Kampfe Kaiping. (Kaiping liegt am Ende der Straße Foenghwangtſchöng⸗ Hſiujan⸗Kaiping und iſt Hauptſtation an der Eiſenbahn nach Port Arthur zwiſchen Haitſchöng i. N. und Foutſchön i. S. Vom Golf von Liaotung iſt Kaiping einige Kilometer entfernt. Durch Beſetzung dieſes Ortes beherrſchen die Japaner nunmehr die ganze Eiſenbahn von Kaiping bis Port Arthur, auf welcher es ihnen unſchwer gelingen wird, größere Truppen⸗ und Provianttransporte nach Port Arthur nachzuſchieben. D. Red.) London, 20. Juli.„Daily Chronicle“ meldet aus Tokio, daß die Japaner in der Nähe von Kaiping mehr als 10 Kanonen erbeuteten und über 50 Gefangene machten. Eſchiſu, 9. Juli. Ein glaubwürdiger, angeſehener Chineſe, der von der Oſtküſte Liaotungs unweit Port Arthur hier eingetroffen iſt, berichtet, eine Diviſion der japaniſchen Armee habe am 5. Juli den Nordoſtabhang des Taſchukan⸗ berges erreicht, deſſen Gipfel weniger als drei Meilen von Port Arthur entfernt ſei. Dieſe Diviſion hat ſich auf der Landſtraße nördlich Port Arthurs von einer anderen Diviſion getrennt und war durch das bergige Land marſchiert, während die andere Diviſion den Marſch auf der Straße in der Rich⸗ tung auf das Marinelager fortſetzte. Sie muß, um dieſes zu erreichen, über ebenes Gelände marſchieren. Indeſſen iſt das Marinelager, ſobald eine japaniſche Diviſion auf dem Ta⸗ kuſchanberge ſteht, nicht zu halten. Das auf der Hauptvertei⸗ digungslinie gelegene ruſſiſche Fort Nr. 16 iſt geſtern von dem Japanern genommen worden. Deters burg, 9. Juli. Hier eingelaufene Meldungen beſagen, daß General Stackelberg an einem Unterleibsleiden ſchwer erkrankt ſei. Er müſſe ſich jeder Beſchäftigung enthalten und könne ſein Quartier nicht verlaſſen. Toftio, 9. Juli. Das Gerücht, Kiautſchon werde von den Ruſſen als Zufluchtshafen benutzt, wird hier nicht 1 ernſt genommen. Eine amtliche Erklärung, in der es heißt, die japaniſche Regierung ſei überzeugt, daß Deutſchland die Gegenwärtig werden Operationen von Neutralität aufrecht erhalten werde, iſt heute veröffentlicht worden. Der Aufſtand in Deutſch⸗Südweſtafrika. Oberſt Teutwein verteidigt im Militär-Wochenblatt ſeine Kriegführung, an der Generalmajor von Francois tadelnde Ausſtellungen gemacht hatte: Es trat zutage, wie ſchwierig unter den hieſigen Ver⸗ hältniſſen die Organiſation neuer Truppenverbände iſt. Eine Anzahl von Mannſchaften, aus allen Waffengattungen zu⸗ ſammengeſtellt, eine Anzahl ungerittener Pferde und nicht ein⸗ gefahrener Zugtiere ſtellt noch keine mobile Feldkompagnie und noch viel weniger eine mobile Feldbatterie vor. Von einer Operationsfähigkeit der Hauptabteilung am 8. März kann keine Rede ſein. Dieſe Operationsfähigkeit iſt vielmehr erſt Anfang April erreicht worden. Es wäre vielleicht ſogar richti⸗ ger geweſen, die Anfangs April in Okahandja verſammelten Streitkräfte bis zum Eintreffen der bereits unterwegs befind⸗ lichen Verſtärkungen auch ferner in der Defenſive zu laſſen. Indeſſen hätte es auf Freund und Feind einen üblen Eindruck machen müſſen, wenn die Truppe noch während der Monate April und Mai untätig geblieben wäre. Andererſeits verbot auch die Lage der Abteilung Glaſenapp eine weitere Paſſivität der Hauptmacht. Oberſt Leutwein ſetzt ſodann auseinander, warum Major v. Glaſenapp allein operieren mußte. Man unterſchätze die Schwierigkeiten der Aufrechterhaltungen der Verbindungen zwiſchen getrennt marſchierenden Abteilungen in Afrika. Die Abzweigung kleinerer Abteilungen, ſei es in Form von Patrouillen, ſei es in derjenigen von Poſten, ſetze die Mannſchaften dort ſtets der Lebensge⸗ fahr aus. Krebsforſchung. Tondon, 9. Juli. Der Prinz von Wales präſidierte geſtern im Marlboroughouſe die jährliche Zuſammenkunft der Krebsunterſuchungskommiſſion. Sir William Church verlas den Jahresbericht und wies auf die Fortſchritte hin, die die Krebsforſchung in der letzten Zeit machte. Er führte aus, folgende Tatſachen ſeien feſtgeſtellt: Der Krebs erſtreckt ſich ſowohl über die ziviliſierte wie über die unziviliſierte Welt, daher iſt die Ziviliſation nicht eine Urſache ſeines Entſtehens. Er kommt beim Menſchen und Tiere ſogar bei Seefiſchen vor und ergreift alle Weſen verhältnismäßig in derſelben Alters⸗ grenze. Der Krebs iſt nicht anſteckend und nicht übertragbar von einer Art auf eine andere Art. Die Krankheit wird nicht durch einen Paraſiten hervorgerufen, auch iſt ſie nicht im Zu- nehmen begriffen. Man fand bisher nicht, daß das Radium einen heilſamen Einfluß ausübte. Deutſchland. Darmſtadt, 9. Juli. Die zweite Kammer nahm in ihrer geſtrigen Nachmittagſitzung die Wahlrechts⸗Vorlage im Weſentlichen nach den Ausſchuß⸗Beſchlüſſen an und vertagte ſich dann auf unbeſtimmte Zeit. Die Vorlage geht nunmehr an die erſte Kammer; über das endgültige Schickſal kann daher noch nichts geſagt werden, doch ſind die Ausſichten für das Zuſtandekommen des Reformwerks günſtig. Berlin, 9. Juli. Der Oberleutnant Hans Techow, Adjutant des Gouverneurs der Schutztruppe für Südweſtaſrika iſt infolge Unglücksfalles in Windhuk geſtorben. Köln, 9. Juli. Der„Kölniſchen Zeitung“ wird aus Tanger von geſtern telegraphiert: Ein Einbruchs diebſtahl wurde in der deutſchen Geſandtſchaft begangen. Gerüchte über eine Entführung veranlaßten folgende authentiſche Dar⸗ ſtellung: Während der Geſandte mit ſeiner Familie geſtern abend ſpeiſte, drangen 2 Araber über eine Mauer von dem Chriſtenfriedhof in das Haus und dann in das Schlafzimmer des Geſandten ein, wo ſie einen Revolver und Patronen ſtahlen. Durch das Geſchrei des Kindermädchens im Kinder⸗ zimmer geſtört, entflohen ſie, als der Geſandte mit einem Re⸗ volver erſchien. Der Mangel an jeder Autorität und an Po⸗ lizei hat die Araber frech gemacht. Die Täter kannten die Oertlichkeit. Sie ſind nicht gefaßt worden. Ausland. RNewyork, 9. Juli. Der amerikaniſche Geſandte in Haiti berichtet, daß Haiti den Abſchluß eines Handelsvertrages mit Deutſchland verweigert, obwohl es ſchon mit Frankreich und Amerika einen Vertrag geſchloſſen hat, der genau dem von Deutſchland gewünſchten Abkommen entſprochen hat. Nah und Fern. H. Viernheim, 11. Juli. Am verfloſſenen Donnerſtag erſtickte der 15 Jahre alte Maurerlehrling Geo rg Adler von hier in Mannheim. Der Verunglückte ſoll an genanntem Tage nachmittags um halb 1 Uhr im Begriffe geweſen ſein, in einer mit Stickgaſen angefüllten Dunggrube des Hauſes Lameyſtraße 27 in Mannheim Bretter zu entfernen„ die das Saugrohr der ſtädtiſchen Abfuhranſtalt verſperrten. Durch die ihm entgegenſtrömenden Gaſe trat der Erſtickungstod ſofort ein. Mit großer Mühe gelang es der raſch herbeigeeilten Feuerwehr, den Leichnam aus der Grube zu bergen. Der Verunglückte war der einzige Sohn einer Witwe und wird der Fall allge⸗ mein ſehr beklagt. * Biernheim, 12. Juli. Die Gerichtsferien be⸗ ginnen am 15. Juli und enden am 15. September. Während dieſer Zeit werden nur in Ferienſachen Termine abgehalten und Entſcheidungen erlaſſen. Auf das Mahn⸗, Zwangsvoll⸗ ſtreckungs- und Konkursverfahren ſind die Gerichtsferien ohne Einfluß DDD e D Bei Sonnenuntergang. 2 Littauiſcher Roman von M. von Wehren. 8(Nachdruck verboten.) In tiefem Frieden liegt das Dorf, denn der Abend iſt da, und die Herden kehren heim. Grasmäher und-Mäherin erſcheinen paarweiſe mit Rechen und Senſen. Keiner von ihnen hat das Leuchen geſehen, aber ihre Hilfe erbittet die unglückliche Mutter nicht vergebens. Sogleich werfen ſie alles hin und ſtürzen nach verſchiedenen Richtungen zum Dorfe hinaus, die Kleine zu ſuchen⸗ Mit gleichem Eifer bethätigt ſich die nächſte Nachbarſchaft, zu der die traurige Mär ſchnell gedrungen. Die dicke Kaufmannsfrau verläßt ihren Kleinkram, das Syrub- und Eſſigfaß, und begleitet die Kranke ins Haus; vergebens aber bemüht ſie ſich, dieſe zu beruhigen, dann laufen ihr die hellen Thräuen wie Waſſerbäche über die glühroten Wangen. Auf der Straße ſteht händeringend ein Trupp Weiber über das troſtloſe Ereignis. Anna und Katharine, die Wärterinnen, weinen und wehklagen um die Wette und in der Wiege meldet ſich in ſchwachen Lauten der jüngſte Sprößling, da man ihn ſo ganz vergeſſen. ** * „Loſeris, ſiehſt Du etwas?“ „Nichts, Herr; die verdammten Kerle wollen heute nicht kommen. Es iſt zu ſchäbiges Geſindel, ſie verkriechen ſich vor dem Herrn Ober⸗Zollinſpektor am liebſten in ein Mauſeloch.“ „Nun, das hilft ihnen wenig, mein Burſch“, meinte der Herr lachend, während er ſich auf den Polſterkiſſen des Wagens un— ruhig hin und her bewegte und über die kräftigen Roſſe fort ins Weite ſpähte.„Ich meinte aber dieſes Mal nicht die Schmuggler, ſondern meine kleinen Mädels mit Anna. Wir ſind nicht mehr weit von Rogawen, ſie könnten ſchon hier ſein; es ſind zwei lange Tage, daß ich die Krabben nicht geſehen habe.“ „Vielleicht ſind ſie dort unter den vielen Leuten, ſehen Sie nur, Herr Ober⸗Zollinſpe'tor, ein ganzer Haufe kommt dort die Straße herauf. Die Anka hat es immer nicht ſo eilig, wenn ſie ſchwatzen kann, ſie iſt gewiß unter ihnen.“ „Fahr zu, Loſeris, und gieb dem Braunen eins mit der Peitſche, er muß immer ermuntert werden.“ Das Gefährt ſauſte über die ſandige Landſtraße und bald war es inmitten der Maſſenverſammlung, welche den Beamten mit wüſtem Geſchrei und Durcheinanderſprechen empfing. Endlich, nach langem Hin- und Herfragen erfuhr er den betrübenden Vorfall in ſeinem Hauſe und wie dasſelbe Ereignis ſeine Frau aufgeregt. Verzweifelt riß er dem Kutſcher die Peitſche aus der Hand, die Hiebe ſauſten auf die Pferde nieder. In äußerſter Gefahr umzuwerfen, langten Herr und Kutſcher im Dorfe an, um beſtätigt zu bören, was alle Herzen mit Sorgen erfüllte. Der kräftige Mann mit dem dunklen Vollbart ſtürzte ins Haus, in bebender Angſt um ſein liebes Weib. Die Kunde über ſein Töchterchen machte ihm weniger Sorge; die war irgendwo am Grabenrand, wo ſie Blumen pflückte, eingeſchlafen; für ſie war ihm nicht bange. Umſomehr beunruhigte ihn der Zuſtand ſeiner Frau. Es war aber ſcheinbar nicht ſo ſchlimm, als ſeine erregte Phantaſie es ſich ausgemalt. Durch das Vorhergegangene voll⸗ ſtändig erſchöpft, lag die Kranke matt und teilnahmslos in den Kiſſen, eine freundliche Nachbarin neben ihrem Bett. Die kleinen Mädchen waren nach langem Weinen um die Schweſter endlich zur Ruhe gebracht, auch der Neugeborene ſchlief mit verſchränkten Händchen tief und feſt. Herr von Kaltenborn ſtammte aus einer alten preußiſchen Familie. Alle Glieder derſelben waren, den Traditionen ihres Hauſes getreu, in ihrer Jugend Soldaten geweſen. In Friedens⸗ zeiten bewirtſchafteten ſie ihre ziemlich bedeutenden Güter. Dem Zollinſpektor war es nicht ſo gut ergangen. Kaum dem Knaben— alter entwachſen, ſtand er in den Reihen der Krieger, die mit Gott für König und Vaterland und mit dem Mut der Ver- zweiflung das Joch abzuſchütteln verſuchten, in welches der korſiſche Eroberer ſie geſpannt.— Das Glück, nicht verwundet zu werden, verließ ihn auch während der letzten ſchweren Schlachten nicht, ſo daß er beſchloß, als Offizier weiter zu dienen. Leider aber brach nach Schluß des Krieges kein neues Morgenrot für die Armee an, wie man berechtigt war zu hoffen. Die Beförderungen blieben aus und die tiefverſchuldeten Beſitzungen der meiſten gelangten für ein Spottgeld unter den Hammer. Da griff jeder nach einer Staatsſtelle, ſo klein und unzureichend ſie auch ſein mochte. In gleicher Lage befand ſich Herr von Kaltenborn, ſo daß er kurz entſchloſſen eine Zollinſpektorſtelle in Littauen annahm und ſeine achtzehnjährige junge Frau in ſein einfaches Heim zu Rogawen führte. Hier in dieſem beſcheidenen Wirkungskreis ging dem jungen Paar die Sonne des Glücks auf. Damals verlangte man nicht, wie heute, etwas Beſonderes von Dame Fortung. Der lang⸗ jährige Krieg hatte viele Sorgen, unbeſchreibliche Not gebracht, und nicht jeder vermochte ſofort zu vergeſſen, wie er früher, vor dem Kriege, in der Lage geweſen, ſich das Leben angenehm zu geſtalten. Nun zog ſich durch alle Schichten der Bevölkerung, bis zur Herrſcherfamilie, wie ein leuchtender Faden die große Einfachheit in der Lebensführung. Ganz unbekannt war unſeren Eltern das Herumjagen der Jetztzeit nach Genuß, das wahn⸗ ſinnige Verlangen nach Reichtum: nichts Apartes vom Schickſal beanſpruchend, waren ſie rührend beſcheiden in ihrer Einfachheit und unbeſchränkten Gaſtfreundſchaft. Der Zollinſpektor hatte in ſeiner jungen Gattin eine vor⸗ treffliche Wahl getroffen, die ihn vollſtändig befriedigte. Aus feiner Beamtenfamilie ſtammend, war ſie hervorragend gebildet und trotz der anſcheinenden Weichheit, der Sanftmut ihres Weſens, der Halt ihres bedeutend älteren Mannes. Sie liebten ſich innig. Das zarte junge Weib mit dem blonden Haargelock war ſein Stolz, ſeine Freude. Sein heftiger Charakter, ſeine faſt an Schwäche grenzende Gutmütigkeit führten durch ihren Einfluß niemals zu Ausſchreitungen, die ihm vielleicht in ſeiner nicht ſehr angenehmen Stellung nachteilig geweſen wären. (Fortſetzung folgt.) —ñ—————— 8 —— N — — * Viernheim, 12. Juli. Die althergebrachte und weitverbreitete Annahme, daß bei Gewittern der Aufent⸗ halt im Walde eine höhere Gefahr mit ſich bringe als im Freien, kann vor den Ergebniſſen neuerer Beobachtungen und Forſchungen nicht beſtehen. Darüber äußert ſich Profeſſor Dr. Aßmann in ſeinem Gutachten folgendermaßen:„Die weit verbreitete Annahme, daß der Wald an ſich eine beträchtliche Blitzgefährdung hervorrufe, trifft im allgemeinen nicht zu. Vielmehr lehrt die Erfahrung, daß in einem geſchloſſenen Beſtand annähernd gleich hoher Waldbäume verhältnismäßig ſelten Blitzſchläge vorkommen. Nur dort, wo zwiſchen den Bäumen größere Zwiſchenräume vorhanden ſind, oder wo ein- zelne Bäume ihre Umgebung beträchtlich überragen, iſt die Wahrſcheinlichkeit eines Blitzſchlages eine größere. Die Viel- heit der in gleichem Niveau befindlichen Baumwinkel wirkt vielmehr eher ausgleichend auf die elektriſche Spannung. Außerdem würde ein in einem Wald einſchlagender Blitz un- bedingt einem Baume folgen und durch deſſen Wurzeln zur Erde gehen. Hiernach iſt die Blitzgefahr für einen zwiſchen den Bäumen ſich aufhaltenden Menſchen im Walde keineswegs eine große.„Ganz beträchtlich größer iſt die Gefährdung eines einzeln ſtehenden Baumes oder, allgemein geſagt, für jeden Gegenſtand der auf weitere Entfernung hin den höchſten Punkt des Geländes bildet. Ueber ihm drängen ſich die Aequi⸗Potentialflächen auf engem Raume zuſammen und ver⸗ größern dadurch die elektriſche Spannung ganz erheblich. Dieſer Gefahr iſt auch der Verunglückte unterlegen, als er den Wald verlaſſen hatte und über das freie Feld gelaufen iſt. Es iſt erwieſen, daß der Getötete auf weite Entfernung hin ſelbft der„höchſte Gegenſtand“ und demnach der Gefahr, durch einen Blitzſtrahl getroffen zu werden, in ganz beſonderem Maße ausgeſetzt geweſen iſt. Hiernach muß die Auffaſſung, daß der vierhundert Meter entfernte Wald die Blitzgefahr ver- anlaßt habe, als unzutreffend bezeichnet werden. Ebenſo muß verneint werden, daß die Wiſſenſchaft die Blitzgefährdung einer im Freien beſindlichen Perſon nicht höher bewerte als die einer in geſchloſſenem Raume befindlichen. Ich kann mit Beſtimmtheit behaupten, daß eine derartige Anſchauung den allgemein als richtig anerkannten Lehren der modernen Wiſſen⸗ ſchaft direkt widerſpricht. Beweiſe für die Richtigkeit der letzteren liefert übrigens jede Blitzſtatiſtik.“ Viernheim, 12. Juli. Häusliche Arbeiten der Schulkinder. Immer größer werden die Anforderungen, welche das alltägliche Leben an die wiſſenſchaftliche Bildung des einzelnen Menſchen ſtellt. Die Schule allein genügt nicht mehr, um dem Kinde diejenigen Kenntniſſe beizubringen, welche meiſtenteils nur die Grundlage einer weiteren Ausbildung aus- machen. Die Bemühungen der Lehrer müſſen deshalb durch den häuslichen Fleiß der Kinder unterſtützt werden. An den Eltern oder deren Stellvertretern liegt es nun, dieſe Arbeiten zu beaufſichtigen und zu leiten. Sie haben dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder nicht überbürdet und dadurch in ihrer körperlichen Entwickelung gehemmt werden. Sie dürfen nicht unmittelbar nach der Unterrichtszeit wieder zum Buch oder zum Aufgabeheft greifen, ſondern in einer angemeſſenen Ruhepauſe Erholung von der geiſtigen Anſtrengung des Schulunterrichts ſuchen. Ebenſo wenig angebracht wäre es, ein Kind nach ſchwerer körperlicher Arbeit die Schulaufgaben erledigen zu laſſen. Bei ſeiner natürlichen Neigung zum Spiel wird es, ſich ſelbſt überlaſſen, zuerſt ſeinem Vergnügen nachgehen und an die Pflicht ſich erſt erinnern, wenn es ſpielmüde geworden. Daß dann die Schulaufgaben mit aller Haſt und mit nur wenig Aufmerkſamkeit angefertigt werden, iſt ſelbſtverſtändlich. Deshalb ſollen die Eltern das Kind anhalten, zuerſt dieſe zu erledigen, ehe ſie ſich ans Spiel begeben, gemäß dem Grund⸗ ſatz:„Zuerſt die Pflicht und dann das Vergnügen.“ Wenn auf dieſe Weiſe das Haus der Schule in die Hand arbeitet, wird letztere in der Lage ſein, das geſteckte Ziel in der Aus⸗ bildung der Kinder zu erreichen. Weinheim, 9. Juli. 185 Milchſchweine. Verkauft Mark. Läufer waren 20 Stück zugeführt, Stück zu 20 Mark. Sandhofen, 9. Juli. Geſtern ertrank beim Baden im Nebenwaſſer des Altrheins ein 16 Jahre alter Arbeiter von der Juteſpinnerei namens Adalbert Smolarz von Siedli⸗ kow, Kreis Schildberg(Poſen). Das Waſſer an jener Stelle iſt nicht ſehr tief und nimmt man an, daß ein Schlaganfall den Tod des Bedauernswerten herbeigeführt hat. In der Nähe waren nur Kinder, die ihm keine Rettung bringen konnten. — Der richtige Mann am richtigen Platze iſt der Bürgermeiſter von Worm s. Die Stadt Worms hatte nämlich kürzlich verſchiedene Arbeiten zu vergeben, wobei Offerten mit wahren Schundpreiſen eingereicht wurden wie dies heutzutage ſchon ſo üblich iſt, denn ſonſt bekommt man ja keine Arbeit. Dieſer Bürgermeiſter aber war anderer Anſicht und ſagte zu den Handwerksmeiſtern, die er ſich eigens hatte kommen laſſen:„Mit der jetzigen Submiſſionswirtſchaft kann es nicht mehr ſo fort gehen, denn bei ſolchen Preiſen kann ein geſunder, kräftiger Handwerkerſtand nicht erhalten bleiben. Mit Angeboten, die die Koſten kaum decken, muß der Hand- werker zu Grunde gehen, und die Stadt hat ſtatt eines geſun⸗ den Standes, der gerne ſeine Steuern und Abgaben zahlt, dann Leute, die ſpäter mit der Familie der Stadt zur Laſt fallen. Die Stadt hat nichts zu verſchenken, aber es iſt ihr darum zu tun, einen zahlungsfähigen Mittelſtand zu erhalten.“ Bravo! Auerbach, 9. Juli. Ein von hier gebürtiger Soldat, der von ſeinem Regiment in Worms deſertierte und ſich in unſerer Gegend aufhalten ſoll, wird von den Polizeiorganen unter Aufbietung aller Kräfte geſucht. Die Waldungen der weiteren Umgegend wurden ſchon durchſtreift, aber ſtets ohne Erfolg. Der junge Mann wird als nicht ganz zurechnungs⸗ fähig bezeichnet. Hainſtadt bei Groß-Steinheim, 9. Juli. Der bei einer hieſigen Zigarrenfabrik⸗Firma als Fahrburſche beſchäftigte Heinrich Hach nahm unmittelbar nach dem Mittageſſen im Schweinemarkt. Zugeführt 141 Stück. Preis 10 25 verkauft wurde 1 den Stromesfluten. Erſt nach längerem Suchen konnte ſeine Leiche geborgen werden. Der Verunglückte ſtand im 25. Lebensjahre und ſtammt aus der Umgegend. Aus Oberheſſen, 9. Juli. Im Dorfe D. bei P. wurde kürzlich der Gemeinde⸗Einnehmer O. das Opfer eines ungemein plumpen Schwindels. Ein Zigeuner richtete nämlich an denſelben das Erſuchen, ihm ein 20⸗Markſtück mit dem Münzzeichen A gegen Silber⸗ und Kleingeld umzutauſchen. Der gefällige Mann ſucht wirklich in der Gemeindekaſſe nach dem gewünſchten Goldſtücke und duldete ſogar, daß ihm der Pußtaſohn beim Ausſuchen behilflich war. Leider machte er zu ſpät die Entdeckung, daß mit dem Zigeuner 180 Mark aus der Kaſſe verſchwunden waren und überdies ein in der Küche aufbewahrter„Butterweck“ im Gewicht von 6 Pfund Beine bekommen hatte. Büttelborn, 9. Juli. Vorgeſtern fand der Bahn⸗ arbeiter Theodor Kraußer von hier, 1867 zu Mosbach im Kr. Dieburg geboren, im Bahnhofe zu Biſchofsheim auf ſchreckliche Weiſe den Tod. Kraußer kam beim Rangieren zwiſchen die Pfuffer zweier Wagen und wurde entſetzlich verſtümmelt. München, 8. Juli. Die hieſige Kranken⸗ und Sterbekaſſe„Bayriſche Verſorgungsanſtalt“ iſt in Zahlungs⸗ Schwierigkeiten geraten. Ueber 8000 Gläubiger ſind bereits zur Anmeldung gelangt, ſodaß der Konkurs einer der größten iſt, der in letzter Zeit hier erlebt wurde. Geſchädigt ſind viele Tauſend kleiner Leute, die ihr ſauer erſpartes Geld vertrauens⸗ voll hingegeben hatten. Braunſchweig, 9. Juli. Vor der Strafkammer begann geſtern morgen ein Aufſehen erregender Prozeß. Als Angeklagte erſchien die Frau des Majors v. Bülow, welche beſchuldigt iſt, ihr 12jähriges Mädchen grauſam gequält und eingeſperrt zu haben. Die Angeklagte beſtreitet jede Schuld und behauptet, daß es ſich um Dienſtbotenklatſch handelt. Da über 30 Zeugen zu vernehmen ſind, werden die Verhandlungen heute noch nicht zu Ende geführt werden. — Ein Totengräber als Leichenſchänder. In Meiderich iſt man einer entſetzlichen Friedhofſchändung auf die Spur ge kommen. Der Totengräber Paſchmann und ſeine Söhne werden beſchuldigt, Sargbeſchläge von bereits vergrabenen Särgen entwendet und wieder verwertet zu haben. Es beſteht ſogar der Verdacht, daß die Genannten, die ein Sargmagazin haben, ganze Särge wieder ausgegraben, die Leichen einfach verſcharrt und die Särge verkauft haben. —„Ungeſchminkt und ungepudert.“ Die„Welt am Montag“ erzählt aus dem Wirken des Freiherrn von Mirbach folgende charakteriſtiſche Epiſode: Eine hieſige ſehr bekannte Perſönlichkeit wird zu Herrn v. Mirbach ins Kaiſerliche Schloß befohlen.—„Sie müſſen für einen Kirchenbau eine große Summe, die uns noch fehlt, hergeben. Ihr mir bekannter Wunſch kann dann erfüllt werden.“„Ja, Exzellenz, aber wer bürgt mir dafür, daß Sie morgen noch im Amte find?“„O, dafür kann ich garantieren.“„Schön, aber vielleicht nicht mehr nach einiger Zeit. Ich bin Kaufmann und bei mir heißt es: Hier die Ware, hier das Geld.“ Exzellenz zuckt die Achſeln: „Ja, dann muß ich bedauern.“ Trotz dieſer ungeſchminkten und ungepuderten Antwort iſt der Streikende doch noch zu Kreuz gekrochen.“ Gegen Erlegung von etwa 140 000 Mk. darf er ſich heute Kommerzienrat nennen. Salzburg, 9. Juli. Hier zirkuliert das Gerücht, der Kronprinz von Sachſen werde nach Beendigung ſeiner Kur in Kärnten der Jagd obliegen, bei welcher Gele enheit eine Zuſammenkunft desſelben mit der Gräfin von Montignoſo, ſeiner geſchiedenen Gemahlin, ſtattfinden ſoll. Madrid, 8. Juli. Geſtern und vorgeſtern herrſchte hier eine furchtbare Hitze, 38 Grad im Schatten. Viele Pferde kamen um. Geſtern wurden 11 Perſonen vom Hitzſchlage getroffen. Dazu kommt, daß Madrid infolge Beſchädigung der Waſſerleitung ſozuſagen faſt ohne Waſſer iſt. Das Volk drängt ſich mit Waſſerkrügen um die Fontänen, welche Quell⸗ waſſer haben. Rom, 7. Juli. Nach vieltägiger entſetzlicher großer Schwüle, ent'ud ſich geſtern morgen ein Hagelwetter, wie es Rom noch nie erlebt hat. Die Hagelkörner hatten buchſtäblich die Größe von Taubeneiern. Lüttich, 9. Juli. Durch ein vom Fürſten Chime ge⸗ führtes Automobil iſt bei Condrexville ein 7jähriges Mädchen überfahren und getötet worden. — Lebendig begraben. Die„N. Z.⸗Ztg.“ erhält aus Einsiedeln folgende Korreſpondenz vom 2. Juli vormittags 9 Uhr: Vor einer Stunde nahm Schreiber dieſes am Begräbnis einer plötzlich verſtorbenen, aus Freiburg i. Ue. gebürtigen Nachbarsfrau teil. Nachdem der Sarg unter den gebräuchlichen kirchlichen Zeremonien in die Erde verſenkt war und die Leidtragenden ſich vom Friedhof entfernt hatten, um in der 10 Minuten entfernten Kloſterkirche dem Leichengottes⸗ dienſt beizuwohnen, vernahm der Totengräber beim Einfüllen des Grabes Hülferufe aus demſelben. Ein zweiter Schrei überzeugte ihn, daß er ſich nicht getäuſcht hatte. Der brave Mann grub nun in möglichſter Eile, was er an Erde ſchon hineingeworfen, wieder aus, öffnete ſchleunigſt den Sarg und fand die Begrabene am Leben. Humoriſtiſches. — Annonce. Gräfliches Windſpiel ſtandesgemäß zu ver- kaufen geſucht. — Boshaft. Frau(am zweiten Tage zur neuen Köchin): „Nun, Trine, haben Sie ſich von geſtern die Einteilung der Arbeit etwas gemerkt?“— Trine:„O ja! Erſt muß ich Stiefel wichſen, dann die Zimmer richten— dann was ins Leihhaus tragen!“ — Unangenehm.„Was bringt denn Deine junge Frau mit?“—„Ich weiß nicht. Als ich vor der Hochzeit meinen Schwiegervater danach fragte, wurde er grob!“—„Und nach der Hochzeit?“—„Om— da wurde er noch gröber!“ — Ein gutes Herz.„Ich höre im Vorzimmer ſprechen! .. Das iſt gewiß wieder meine Modiſtin! Die kommt heute ſchon zum drittenmal mit der Rechnung— da müſſen wir ihr freien Main ein Bad und verſchwand faſt augenblicklich in doch etwas recht hübſches beſtellen!“ „ᷣ— Sehr glaubwürdig.„.. Du Irma, was war denn das für ein Karl, von dem Du heute nacht ſo lebhaft geträumt haſt?“—„Das? Das war„Karl der Große“, Mama!“ — Ein Philantrop.„Sammeln Sie die Staniol⸗ kapſel von den Champaguerflaſchen zu wohltätigen Zwecken?“ —„Selbſtverſtändlich! Ebenfalls die Zigarrenabſchnitte und die Küchenabfälle holt ſich jeden Tag eine arme Frau! ... Unſereins ißt, trinkt und raucht ja nur zu wohltätigen Zwecken!“ Literatur. — Zur Ausgabe gelangt ſoeben die 14. bis 16. Liefe- rung des im Verlage Deutſches Verlagshaus Bong u. Co., Berlin W. 57, erſcheinenden hochbedeutſamen eneyklopädiſchen Werkes Bibliothek des allgemeinen und praktiſchen Wiſſens. Zum Studium und Selbſtunterricht herausgegeben von Emanuel Müller-Baden(75 Lieferungen, Preis für jede Lieferung 60 Pfg.) Durchaus gemeinverſtändlich und dabei doch klar und präzis ſind auch hier wieder die einzelnen Themen erläutert, ſodaß deren Studium in der Tat wahre Freude und hohen Genuß gewährt. Was den beſonderen Inhalt der zur Ausgabe kommenden Lieferungen 14 bis 16 angeht, ſo enthält Liefe⸗ rung 14 die Abſchnitte„Franzöſiſche Sprache“,„Arithmetik“ und„Geſchichte“, welch letzterer in Lieferung 16 ſeine Fort⸗ ſetzung findet; Lieferung 15 den Schluß des„Lehrgangs der Stenographie(Syſtem Stolze)“, ſowie die Abſchnitte„Chemie“ und„Zoologie“, Lieferung 16 die Abſchnitte„Kontorwiſſen⸗ ſchaft“,„Phyſik“ und wie ſchon geſagt„Geſchichte“. Außer⸗ ordentlich zahlreiche Textilluſtrationen, ſowie zahlreiche farbige Tafeln aus dem Bereiche der Zoologie tragen weſentlich zum ſchnellen Eindringen in den ungemein vielſeitigen Lehr⸗ und Lernſtoff bei. Jedem, der beſtrebt iſt, ſein Wiſſen zu erweitern und zu vertiefen, kann die Anſchaffung der„Bibliothek des allgemeinen und praktiſchen Wiſſens“, zu dem hervorragende Fachautoritäten ihr Beſtens beitragen, empfohlen werden. nur warm — Düngung der Wieſen nach Aberntung des Heues. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, daß beſonders Wieſen, welche im Herbſt und Frühjahr häufig durch Ueberſchwemmung leiden, mit Vorteil unmittelbar nach dem erſten Schnitt mit Thomasſchlacke gedüngt werden. Dieſe Düngung hat ſogar überall auch unter gewöhnlichen Verhält⸗ niſſen vor der Herbſt⸗Düngung den Vorzug, daß dabei die Phosphorſäure bald zu den Pflanzenwurzeln dringt und dieſe dadurch noch im Herbſte ſo gekräftigt werden, daß im nächſten Jahre der Ertrag unter allen Umſtänden viel beſſer iſt. Man iſt deshalb auch in manchen Diſtrikten dahin gekommen, die Düngung mit Thomasſchlacke unmittelbar nach dem erſten Schnitt zu verallgemeinern, und kann dies nur empfohlen werden.— Zudem empfiehlt ſich der ſofortige Bezug ſchon allein mit Rückſicht darauf, daß vor der Herbſtbeſtellung ſich jedenfalls ein ganz beſonders empfindlicher Waggonmangel be⸗ merkbar machen dürfte, da die Nachfrage nach Thomas mehl im Herbſt bekanntlich eine viel ſtärkere zu ſein pflegt, als diejenige im Frühjahr. Trotzdem konnten, wie wir hören, ſchon im erſten Quartal viele hundert Waggons nicht rechtzeitig geliefert werden. Ein vorſichtiger Landwirt wird daher nicht zögern, ſeinen Bedarf an Thomasſchlackenmehl für die bevorſtehende Herbſtſaat ſchon jetzt zu beſtellen, da in den Monaten Juli bis September die Eiſenbahnen durch die verſchiedentlichſten Maſſenverſendungen ganz außerordentlich ſtark in Anſpruch ge⸗ nommen ſind, ſodaß ein pünktliches Eintreffen einer Sendung zur Saat nur bei rechtzeitiger Beſtellung erfolgen kann. Letzte Nachrichten. Tſchifu, 11. Juli. Aus Port Arthur Flüchtige er- zählen, daß die Japaner mit Unterſtützung der Flotte ohne Unterlaß im Kampf begriffen ſeien, um eine die Stadt und den Hafen zu beherrſchende Stellung zu gewinnen. Die japa⸗ niſche Flotte kämpft ohne Unterbrechung vom Morgen bis zum Abend. Tote und Verwundete kämen alle Augenblicke an. Die Privathäuſer ſeien zu Feldlazaretten hergerichtet.— Im Norden der Stadt finden nur Scharmützel ſtatt. Der Vertrab des Feindes ſei in der Nähe des Marinelagers. Die japaniſche Flotte habe die Forts in den Nächten des 2., 3. und 4. Juli beſchoſſen, ohne indeſſen Schaden anzurichten. Nach dem Berichte einer ruſſiſchen Zeitung hatten die Japaner in der Nacht vom 6. bis 7. d. Mts. die Spitzen des Berges Takuſchang beſetzt und eine Batterie dort errichtet. Der„No⸗ vik“ und 4 Kanononenboote waren am 7. Juli herausgegangen und hätten eine japaniſche Batterie beſchoſſen, die dann von ruſſiſcher Infanterie umzingelt und genommen worden wäre. Die Ruſſen behaupten, die Japaner hätten mindeſtens 10 Torpedoboote verloren bei den Verſuchen, in die auf Vorpoſten liegenden ruſſiſchen Schiffe heranzukommen. Faris, 11. Juli. Man ſieht hier in der Einnahme von Kaitſchon durch die Japaner ein Ereignis von beſonderer Bedeutung, da hiermit Niutſchwang und das Tal des Liao den Japanern ausgeliefert ſcheinen und die Ruſſen mit Niut⸗ ſchang eine wichtige Baſis ihrer Verproviantierung verlieren. Mehrere Petersburger Korreſpondenten der hieſigen Blätter äußern ſich höchſt abfällig darüber, daß der ruſſiſche Seneralſtab den Fall von Kaitſchou an dem nicht zu zweifeln ſei, verheimliche. Es iſt eine wahre Lächerlichkeit ſagt der Korreſpondent des Matin, die Bekanntgebung des wichtigen Ereigniſſes zu ver⸗ zögern. Das Journal konſtatiert, daß die Sitution für die Ruſſen immer ernſter und dramatiſcher werde. —. —— 2 3 — Condon, 11. Juli. In der Beſetzung Kaipings durch die Japaner ſieht man eine Folge der Uebernahme des Ober⸗ kommandos durch Oyama. In militäriſchen Kreiſen lobt man allgemein das Vordringen der japaniſchen Streitkräfte trotz des Regenwetters. Tondon, 11. Juli. Aus Tokio wird gemeldet: Oyama kam in der Mandſchurei an, Nogi bedrängt Port Arthur und nahm den Wolfsberg und weitere Feſtungswerke nach drei⸗ tägigem hartnäckigen Kampfe. Oku beſiegte 4000 Ruſſen bei Hoang, nahm Kaiping ein und eroberte 10 Geſchütze. Kuroki rückt gegen Ligojang vor. Eine entſcheidende Schlacht ſteht bevor. 10633 ruſſiſche Gefangene ſind in Watſuyama ange⸗ kommen. Weinheim, 11. Juli. Wie wir von gutunterrichteter Seite erfahren, wurde der Vorſtand der Kohlenkaſſe und Ge⸗ ſchäftsführer des Medizinal⸗Verbandes Karl Sommer am Samſtag Abend aus der Unterſuchungshaft wieder entlaſſen. Das Strafverfahren wird noch auf eine Reihe anderer Perſonen ausgedehnt werden, welche mit der Kaſſe direkt in Berührung gekommen ſind. Heppenheim a. d. B., 11. Juli. Vorgeſtern abend verunglückte der Beſitzer der hieſigen Stadtmühle Herr Joſef Dodt. Damit beſchäftigt, am Mühlenwerk etwas in Ordnung zu bringen, kam er dem Schwungrad zu nahe und erhielt von demſelben einen Schlag auf den Hinterkopf, der auf der Stelle tötlich war. Allgemeine Teilnahme findet der Verunglückte, der ein tüchtiger Geſchäftsmann und liebenswürdiger Menſch war. Worms, 10. Juli. Geſtern vormittag ereignete ſich auf dem Militärſchießplatze ein bedauerlicher Unglücksfall. Ein Soldat, der zum Scheibendienſt kommandiert war, hatte die üblichen Vorſichtsmaßregeln momentan außer acht gelaſſen und wurde von einer Kugel in den Kopf getroffen. Der Verun⸗ glückte, aus Ober⸗Reichenbach bei Erbach im Odenwald, mußte in das Militärlazarett gebracht werden, wo er verbunden wurde. Er befindet ſich bei vollem Bewußtſein.— Vom Hitz⸗ ſchlage getroffen wurde heute mittag ein holländiſcher Matroſe des Boots„Eliſabeth“ im Anhange des Schleppers„Kniep— ſcher Nr. 3“. Im Begriffe, das Drahtſeil aufzuwinden, ſtürzte er plötzlich rücklings tot nieder. Mainz, 11. Juli. Bei einer Dampferfahrt des Ver- gnügungsverein Konvent nach Bacharach ſtürzte die 12jährige Tochter des Schloſſermeiſters Plattner vom Vordeck in den Rhein und ertrank. Die Leiche iſt noch nicht geländet. Gießen, 11. Juli. Der Arbeiter Koch der bei Rüdingshauſen ſeinen Vetter erſchlug, hat die Tat in der Trunkenheit begangen. Freiburg, 11. Juli. Zwei Arbeiter der hieſigen Zementwarenfabrik von Alois Krems haben den 100 000 Mk.⸗ Gewinn der Freiburger Münſterbau⸗Lotterie gewinnen. Es ſind lt.„Freib. Bote“ die Arbeiter Lorenz Armbruſter und K. Federer, letzterer aus Zähringen. Konſtanz, 9. Juli. Das Schwurgericht ſprach die Witwe Bayer wegen Unzurechnungsfähigkeit frei. Poſen, 11. Juli. Das über 1000 Einwohner zählende Kirchdorf Sluyſa im Kreiſe Rawitſch iſt bis auf die Kirche, die Schule und einige Gehöfte faſt vollſtändig niedergebrannt. Mehrere Kinder werden vermißt; wahrſcheinlich ſind ſie ver⸗ brannt. Der Schaden iſt ſehr groß, weil viele Bauern nicht verſichert waren. Berlin, 11. Juli. Der Artillerieinſpektor General⸗ major Koch, der bei ſeinem Bruder in Berlinchen weilte, iſt geſtern abend nebſt ſeinem Burſchen ertrunken. New⸗Nork, 11. Juli. Ein Perſonenzug und ein Zug mit Vergnügungsreiſenden ſind heute bei Midvale, einer Station der Erie⸗Eiſenbahn, aufeinander gefahren. Acht Per- ſonen ſind tot, vierzig verwundet. Redaktion, Druck und Verlag von Wilhelm Bingener, Viernheim. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnisnahme, daß gemäß kreisamtlicher Verfügung vom 11. Juli l. J., für in Viernheim eingeführtes Klauenvieh, welches nach Baden wieder ausgeführt werden ſoll, die durch Verordnung Großh. Kreisamtes Heppenheim vom 27. April l. J. angeordnete ſiebentägige Quarantäne aufgehoben iſt. Der Handel im Umherziehen bleibt bis auf Weiteres verboten. Viernheim, den 12. Juli 1904. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. J. B.. Kühlwein, Gr. Beigeordneter. Bekanntmachung. Das 2. Badiſche Grenad ier Regiment Kaiſer Wilhelm I. Nr. 110 hält am Freitag, den 15. Juli l. Is., Vor⸗ mittags in dem Gelände zwiſchen Hemsbach und der Weſchnitz Schießübungen mit ſcharfen Patronen ab. Gefährdet iſt das Gelände in dem Abſchnitt Bahnhof Hensbach—Hüͤttenfeld—Lorſch— Bahnhof Heppenheim Bahn⸗ hof Hemsbach. Das Betreten dieſes Geländes iſt an dem genannten Tage von 8 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags mit Lebens⸗ gefahr verbunden und wird daher verboten. Den Weiſungen der aufgeſtellten Poſten iſt unbedingt Folge zu leiſten. Die Straßen Hemsbach—Hüͤttenfeld, Huͤttenfeld—Lorſch, Lorſch— Heppenheim, Heppenheim ſelbſt durfen betreten werden. Heppenheim, 30. Juni 1904. 1018 Großh. Kreisamt Heppenheim. von Hahn. 1036 Bekanntmachung. Betr.: Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Schweinepeſt(Schweineſeuche) Wegen der zur Zeit vorliegenden Gefahr der Verbrei⸗ tung der Schweinepeſt(Schweineſeuche) werden unter Auf⸗ hebung unſerer Bekanntmachung vom 13. Juni 1903— Kreisblatt Nr. 71—, unter Bezugnahme auf die Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers vom 8. September 1898, die An⸗ zeigepflicht für die Schweineſeuche betr.(Reichsgeſetzblatt S. 1039) und unter Hinweis auf die Strafbeſtimmungen in§ 66 Ziffer 4 des Reichsgeſetzes betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen vom A. Mar 1804 und in§ 328 des Neichs⸗ ſtrafgeſetzbuchs mit Genehmigung Großh. Miniſteriums des Innern, Abteilung für öffentliche Geſundheitspflege, die nach⸗ ſtehenden Anordnungen getroffen: 1 Alle von Schweinehändlern zum Einſtellen von Zucht-, Einlegeſchweinen und Ferkeln benutzten Stallungen und Räume unterliegen der Beaufſichtigung durch den Kreisveterinärarzt (817 des Reichsgeſetzes) und ſind dieſem und der Ortspoli⸗ zeibehörde anzumelden. 8 2. a. Die in das Großherzogtum eingeführten Zucht-, Ein⸗ legeſchweine und Ferkel unterliegen einer Quarantäne in be⸗ ſonderen Räumen, nach denen ſie von der Grenze oder von der Eiſenbahnſtation ab, an der ſie zur Ausladung kommen, auf kürzeſtem Weg in Wagen zu verbringen ſind. Hiervon iſt der Ortspolizeibehörde und dem Kreisveterinäramt alsbald Mitteilung zu machen. Erſt dann, wenn die Schweine 12 Tage nach ihrer Einführung in das Landesgebiet in Quaran⸗ täne gehalten und während dieſer Zeit frei von der Seuche geblieben ſind, dürfen ſie in landwirtſchaftliche Betriebe ein⸗ geſtellt werden. Bei Schweinen, die in Transporten von mehr als 50 Stück mit der Eiſenbahn ankommen, iſt die 12tägige Friſt auf eine fünftägige herabzuſetzen, vorausgeſetzt, daß dieſe Schweinetransporte vollzählig in einem und demſelben Gehöft untergebracht werden. Sind in einem zur Quarantäne beſtimmten Gehöft neu eingeführte Schweine eingeſtellt worden, bevor die früher ein⸗ geſtellten daraus entfernt ſind, ſo unterliegen die letzteren von da ab von neuem der zwölf⸗, bezw. fünftägigen Qua⸗ rantäne. b. Perſonen, die in das Großherzogtum eingeführte Zucht⸗, Einlegeſchweine und Ferkel zum Zweck des Feilbietens oder Verkaufs oder in Erfüllung eines Ueberlieferungsver⸗ trags transportieren oder transportieren laſſen oder einer andern Perſon zum Transport übergeben, müſſen mit einem amtlichen Zeugnis verſehen ſein, durch das der Nachweis er— bracht wird, daß die Schweine der unter a vorgeſchriebenen Quarantäne unterlegen haben. 0. Schweinetransporte, welche in das Großherzogtum eingeführt und innerhalb 2 Tagen aus dieſem wieder aus⸗ geführt werden, unterliegen den Beſtimmungen unter à und b nicht, wenn ſie während dieſer zwei Tage nicht in Gehöfte eingeſtellt werden, in denen andere Schweine ſich befinden. Solche Schweinetransporte müſſen unter Angabe von Ort uud Zeit der Einführung der Ortspolizeibehörde desjenigen Orts angemeldet werden, indem ſie zur Einſtellung kommen ſollen. Ueber die erfolgte Anmeldung hat die Polizeibehörde eine Beſcheinigung zu erteilen, in die außer den Namen des Einführenden und Ausführenden die Zahl der zu transpor⸗ tierenden Schweine ſowie der Ort und die Zeit der ſtattge⸗ habten Einführung und der beabſichtigten Ausführung ent⸗ halten ſein muß. 8 3.45 Von den Vorſchriften unter§ 2 a und b iſt befreit, wer durch amtliche Zeugniſſe nachweiſt, daß die in das Groß⸗ herzogtum eingeführten Schweine direkt und ohne Zwiſchen⸗ handel aus unverſeuchten Gehöften und Orten eingeführt wor⸗ den ſind. Die Prüfung dieſer amtlichen Zeugniſſe liegt dem Kreis⸗ veterinäramt ob, ohne deſſen Viſa ſie keine Gültigkeit haben. Der Vorſchrift unter§ 2 a und b iſt inſolange zu ent⸗ ſprechen, als die vorgelegten Zeugniſſe nicht für gültig erklärt ſind oder unter den eingeführten Schweinen ſich verdächtige Erſcheinungen zeigen. 84. Zucht⸗, Einlegeſchweine und Ferkel, welche aus in dem Großherzogtum befindlichen, unverſeuchten Zuchten ſtammen, unterliegen Beſchränkungen im Transport nicht, doch muͤſſen Perſonen, welche dieſe Schweine zum Zweck des Feilbietens oder Verkaufs oder in Erfüllung eines Ueberliefer ungsver⸗ trags transportieren oder transportieren laſſen oder einer andern Perſon zum Transport übergeben, mit einem amt⸗ lichen Nachweis über die Herkunft der Schweine verſehen ſein. § 5. Die unter§ 2 bis 4 vorgeſchriebenen Zeugniſſe müſſen folgenden Anforderungen entſprechen: a. die gemäߧ 2 b verlangten Zeugniſſe ſind durch den Kreisveterinärarzt auszuſtellen und müſſen ſtets Angaben über Zahl, Alter und Herkunft der Schweine ſowie darüber enthalten, wann, wo und durch wen dieſe in das Großher⸗ zogtum eingeführt worden ſind und wo ſie der Quarantäne unterlegen haben. b. die nach§ 3 zur Befreiung von den Vorſchriften unter§ 2 berechtigenden Zeugniſſe müſſen von zuſtändigen Behörden der Herkunftsorte der Schweine ausgeſtellt ſein, den amtlichen Stempel der ausſtellenden Behörde tragen, und den Herkunftsort und die Beſitzer angeben, denen die Schweine vor ihrer Ausführung angehört haben. Die durch das Kreis- veterinäramt vorzunehmende Prüfung dieſer Zeugniſſe hat ſich auf die Prüfung der Erfüllung dieſer Anforderungen zu erſtrecken. o. Die nach§ 4 verlangten Zeugniſſe ſind von der Ortspolizeibehörde des Herkunftsortes der Schweine auszu⸗ ſtellen und müſſen Ort und Zeit des Erwerbs der Schweine, deren Alter und Zahl und die Namen der Beſitzer angeben, deren Zuchten ſie entſtammen. § 6. Die aus der Durchführung der§§ 1 bis 5 erwachſen⸗ den Koſten fallen, ſoweit es ſich um di⸗ Ueberwachung von Schweinetransporten und um die Ausſt llung von Zeugniſſen handelt, dem Beſitzer zur Laſt. Die nach Maßgabe dieſer Bekanntmachung auszuſtellen⸗ den Zeugniſſe ſind, inſoweit ſie ſtempelpflichtig ſein ſollten, auf Grund des Art. 10 des Urkundenſtempelgeſetzes vom 12. Auguſt 1899 mit Rückſicht auf das hierbei vorliegende veteri⸗ närpolizeiliche Intereſſe für ſtempelfrei erklärt. Heppenheim, den 4. Juli 1904. Großh. Kreisamt Heppenheim. v. Hahn. Heppenheim, den 4. Juli 1904. Betr.: Wie oben. Das Großherzogliche Kreis amt Heppenheim au die Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Indem wir Sie auf vorſtehende Bekanntmachung zur Nachachtung beſonders hinweiſen, beauftragen wir Sie, die⸗ ſelbe alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu laſſen, ſo⸗ wie die Schweinehändler in Ihren Gemeinden auf dieſelbe be⸗ ſonders aufmerkſam zu machen. Falls die Schweinepeſt oder die Schweineſeuche in Ihrer Gemeinde auftritt oder ſeuchenverdächtige Erſcheinungen Ihnen bekannt werden, ſo iſt dies ſofort zur Kenntnis Großherzog⸗ lichen Kreisveterinäramts zu bringen und uns darüber Bericht zu erſtatten. Wir erwarten Ihre energiſchſte Mitwirkung dazu, daß es gelingt, eine beſchleunigte Unterdrückung der etwa einge⸗ geſchlichenen Seuche mit allen geſetzlich zu Gebote ſtehenden Mitteln herbeizuführen 1057 von Hahn. Heppenheim, den 4. Juli 1904. Betr.: Wie oben. Das Großherzogliche Kreisamt r an die Gr. Gendarmerie des Kreiſes. Auf vorſtehende Bekanntmachung machen wir Sie zwecks ſorgfältiger Ueberwachung des Befolgs derſelben aufmerkſam. von Hahn. — Nachſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnisnahme und Darnachachtung. Viernheim, den 6. Juli 1904. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. J. V. d. B.: Kühlwein, Gr. Beigeordneter. Bekanntmachung. Betreffend: Vornahme von Erntearbeiten an Sonn- und Feſttagen. Erntearbeiten ſind durch Art. 224 des Polizeiſtraf⸗ geſetzes an Sonntagen ebenſo wie alle ſonſtigen öffentlichen oder geräuſchvollen Hantierungen und Arbeiten gänzlich unterſagt. Von dieſer Regel darf nach dem Geſetze nur „bei ungünſtiger Witterung“ abgewichen werden d. h. nur dann, wenn nach Lage der Witterungsverhältniſſe die Beſorgnis begründet iſt, daß die Ernte not⸗ leiden müßte, wenn die Arbeit am Sonntage ausgeſetzt würde. Mißbräuchliche Uebertretung des Verbots der Sonn⸗ tagsarbeit wird nach§ 366 des Strafgeſetzbuchs mit Geld⸗ 5 bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen be⸗ traft. Heppenheim, den 31. Juli 1902. Großh. Kreisamt Heppenheim. D. Göttelmann. Heppenheim, den 6. Juli 1904. Betr.: Das Beſchneiden der Hecken. Das Großherzogliche Kreisamt Heppenheim an die Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Der Tierſchutzverein für das Großherzogtum hat da— rauf aufmerkſam gemacht, daß es ſich im Intereſſe der Scho⸗ nung und Erhaltung der Niſtkäſten und Bruten der der Land⸗ wirtſchaft nützlichen Vögel empfehlen dürfte, das Beſchnei⸗ den der Hecken nicht mehr— wie ſeither üblich— im Frühjahr, ſondern in der Zeit vom 1. Auguſt bis 1. März jeden Jahres vorzunehmen. Wir empfehlen Ihnen mit Rückſicht hierauf dafür be⸗ ſorgt zu ſein, die an öffentlichen Fuß⸗ und Fahrwegen be⸗ findlichen Hecken nur in der Zeit vom 1. Auguſt bis 1. März beſhnitten werden. Wenn es auch dem Privatgrundbeſitzer nicht unterſagt werden kann, eine ihm gehörige Hecke auch in der Zeit zwiſchen dem 1. März und dem 1. Auguſt zu beſchneiden, ſo wollen Sie doch durch entſprechende öffentliche Bekanntmachung, ſo⸗ wie bei jeder ſich ergebenden Gelegenheit durch geeignete Be⸗ lehrung darauf hinwirken, daß ſich die Grundbeſitzer im all⸗ gemeinen Intereſſe in der Zeit vom 1. März bis 1. Auguſt des Beſchneidens der Hecken möglichſt enthalten. von Hahn. 1024 Hans Schumacher, Schulſtraße Lager in Manuufaktur-, Kurz-, Meiß⸗ und Mollwaren Spezialität in farbigen und ſchwarzen Kleiderſtoffen. Alpacca's Satin's u. Kattunen Anzugsstoffen 3 Reſte werden zu noch nie dageweſenen Preiſen verkauft. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Holzhändlers Auguſt Hanf 1. zu Viernheim wird heute am 2. Juli 1904, nachmittags 4¼ Uhr das Konkursverfahren eröffnet, da Gemeinſchuldner zahlungsunfähig iſt und Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens ge⸗ ſtellt hat. Der Kaufmann Theodor Schönherr zu Lorſch wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen ſind bis zum 20. Juli 1904 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beſchlußfaſſung über die Beibe⸗ haltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, ſowie über die Beſtellung eines Gläubiger⸗ ausſchuſſes und eintretenden Falls über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenſtände ſowie zur Prüfung der Forderungen auf Samſtag, den 30. Juli 1904, vormittags 9 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Perſonen, welche eine zur Konkursmaſſe gehörige Sache in Beſitz haben oder zur Konkurs⸗ maſſe etwas ſchuldig ſind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinſchuldner zu verabfolgen oder zu leiſten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Beſitze der Sache und von den Forderungen, für welche ſie aus der Sache abgeſonderte Befriedigung in Anſpruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 20. Juli 1904, Anzeige zu machen. Lorſch, den 2. Juli 1904. 10⁵0 Großherzogliches Amtsgericht. (gez) Seibert. Veröffentlicht: Friedrich, Aktuariats⸗Aſſiſtent. Bauplütze⸗Verſteigetung. Donnerſtag, den 14. Juli 1904, vormittags um 10 Uhr läßt der Unterzeichnete 12 Bauplätze— an der Anna und Lampertheimer⸗Straße gelegen— durch Gr. Ortsgericht dahier gegen Baarzahlung auf Eigentum ver⸗ ſteigern Die Größe der Flächeninhalte der einzelnen Plätze können bei dem Unterzeichneten eingeſehen werden. 8 Mich. FTroſchauer 1. Frühroſen und gelbe Kartoffeln hat zu verkaufen Fran Winkler 6901 eee 5 Pfühkleesamen (Bollen) hat zu verkaufen Georg Kempf II. Ecke Ludwigſtraße. Strohſeile und Kohl⸗ rabiſetzlinge zu verkaufen. 1054 Mich. Belz. floiſo Miichschwoine hat zu verkaufen 1055 Bäcker Kopp, Holzſtraße oo οο Eine größere Anzahl Mädchen findet noch bei gutem Lohn dauernde Be⸗ ſchäftigung. Fahr⸗ oder Weggeld⸗ Vergütung an Auswär⸗ tige. 1028 W. Rücker Stick Seiden Fabrik Weinheim a. d. B. Kleiderſtoffen, vorzüglichen Herrenſtoffen, Baumwollwaren kauft man verteilhaft bei J. Lindemann, Mannheim, F 2, 7. Wenn mancher Mann wüßte is„Sturmvogel“. Er kaufte nur dieſes bei ſeiner Ehr! 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