12 her 50 Viernheimer Anzeiger Erſcheint dreimal wöchentlich Dienſtags, Donnerſtags u. Samſtags (mit illuſtr. Unterhaltungsblatt) Bezugspreis: 60 Pfg. monatlich einſchließl. Trägerlohn, durch die Poſt Mk. 1.15 vierteljährlich. — Amtsblatt der Groß. Bürgermeiſterei Viernheim. Wirkſamſtes Juſertions-Organ. Samſtag, den 29. Oktober 1904. — Erſtes Blatt. Der rufſch-japaniſche Krieg. Tondon, 28. Okt. Der Korreſpondent des Reuterſchen Bureaus bei der ruſſiſchen Weſtarmee meldet unter dem 26. d. Mts., die ruſſiſchen und die japaniſchen Vorpoſten ſtehen ſich auf 600 bis 800 Meter gegenüber. Ein neuer Angriff der Japaner, die ſich gegen das ruſſiſche Artilleriefeuer ver⸗ ſchanzen, wird erwartet. Sonſt herrſcht Ruhe. Die Ruſſen haben Bekleidungsſtücke für den Winter noch nicht erhalten. Die Nachricht von der Ernennung des Generaladjutanten Ku⸗ ropatkin zum Oberkommandierenden wurde allgemein mit Be- friedigung aufgenommen. Mukden, 27. Okt. Geſtern abend 10 Uhr begann ein Gefecht ſüdöſtlich von Mukden. Die Japaner rückten bis zu dem Dorfe Jerdgou, das ſie Gerüchten zufolge in einem bis zum Morgen andaueruden Kampfe genommen haben. Tondon, 28. Okt. Aus Tokio wird berichtet, daß der Kampf der Garniſon von Port Arthur an Energie nachläßt. Man glaubt, daß das Ende bevorſteht. London, 28. Okt. Aus Schanghai kommt die Nachricht, daß Port Arthur am 25. Oktober den ganzen Tag in Flam⸗ men geſtanden habe. Tokio, 28. Okt. Nach Anſicht von Marſchall Oyama braucht Kuropatkin mindeſtens noch zwei Monate zur Reorgani⸗ ſation ſeiner Armee. Die Japaner bereiten ſich deshalb vor, die Winterquartiere zu beziehen. Berlin, 27. Okt. Der„Lok.⸗Anz.“ meldet aus Paris: Aus Sbul wird gemeldet, daß die Zahl der in Korea ein⸗ quartierten zur Ueberwinterung beſtimmten japaniſchen Truppen 30 000 Mann beträgt. Englands Forderungen. CTondon, 28. Okt. Die Forderungen Enlands an Ruß⸗ land inbetreff des Zwiſchenfalles lauten nach der„Daily Mail“ wie folgt: 1. Entſchuldigung für den Angriff; 2. Geldentſchä⸗ digung für die Opfer; 3. Beſtrafung der inbetracht kommenden ruſſiſchen Offiziere; 4 Bürgſchaft für die zukünftige Sicherheit der engliſchen Schifffahrt gegen ähnliche Angriffe. Das Blatt erklärt weiter, Rußland ſei willens, die beiden erſten Forde⸗ rungen zu bewilligen. Die Kriegspartei lehne aber ein Nach⸗ geben in den anderen Punkten ab. England ſei indeß ent- ſchloſſen, auf ſeinen Forderungen feſt zu beharren und benach— richtigte die ruſſiſche Regierung, die Bewilligung der beiden letzten Punkte müſſe bis heute Donnerſtag nachmittag erfolgen; anderfalls das Kanalgeſchwader Weiſung erhalte, die ruſſiſche Oſtſeeflotte zur Rückkehr aufzufordern. Falls dieſe ablehne, ————— Anzeigenpreis: 12 Pfg. die 6geſpaltene Petit⸗Zeile. Lokal⸗Anzeigen 10 Pfg. Reklamen: 25 Pfg die zgeſpaltene Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. a 20. Jahrgang. dürfte die Admiralität gezwungen ſein, Zwangsmaßregeln an⸗ zuwenden. Tondon, 27. Okt. Zu dieſem Falle wird aus diplo⸗ matiſchen Kreiſen gemeldet: Die engliſchen Forderungen ſeien in Petersburg in Form eines Ultimatums überreicht worden, nach deſſen Ablauf heute nachmittag 1 Uhr drei engliſche Geſchwader die ihnen erteilten Weiſungen ausführen würden. Es ſoll der ruſſiſchen Oſtſeeflotte nicht geſtattet werden, Gibraltar zu paſſieren, bis die engliſchen Forderungen erfüllt ſind. Vor allem wird eine Unterſuchung des Verhaltens Roſchdeſtwenskys verlangt. Tondon, 27 Okt. Die Botſchaft des Zaren hat die Kriſe noch nicht beigelegt. Die Blätter nehmen mit Achtung von ihr Vermerk und drücken bedingte Befriedigung darüber aus, erklären ſie jedoch für keineswegs hinreichend. Einmal ſei ſie nicht ſchnell genug eingetroffen, ſodann mache ſie die Aufklärung des Falles zur Bedingung. Hierauf könne Eng⸗ land nicht warten. Ferner verlange England ſofortige Be⸗ ſtrafung der Schuldigen, wovon die Botſchaft nichts erwähne. Das Volk erwarte, daß falls letztere Bedingung nicht erfüllt werde, die Oſtſeeflotte bei Vigo oder Gibraltar von der eng- liſchen Flotte angehalten werde. Auch genüge eine Botſchaft vom Zaren nicht. Man erwarte ein bindendes Verſprechen von der ruſſiſchen Regierung. Die Zeitungen drängen dagegen einſtimmig die Regierung dazu, daß England eventuel ſich ſelbſt Satisfaktion verſchaffe. Condon, 27. Okt. Die Admiralität hat an das eng; liſche Mittelmeer-, Kanal- und Heimgeſchwader einen Befehl erlaſſen, mit einander in Verbindung zu treten und ſich gegenſeitig zu unterſtützen. Sobald dieſer Befehl ausgeführt wird, werden faſt 100 Kriegsſchiffe, darunter 34 gepanzerte, verſammelt ſein, voraus ſichtlich in Gibraltar, um die weitere Eutwicklung des ruſſtſch-engliſchen Zwiſchen⸗ falſes abzuwarten. Weiter wird gemeldet, daß die Admira⸗ lität die ſofortige Konzentrierung des Pacificgeſchwaders bei Esquimault(Britiſch⸗Kolumbien) und die Mobiliſierung von 25 000 Mann Marine⸗Reſerven anordnete. Das Heimge⸗ ſchwader ging geſtern abend vom Cromarty(ſchottiſche Nord⸗ ſeeküſte) nach Süden. Das Kanalgeſchwader nimmt in Gib⸗ raltar mit großer Beſchleunigung Kohlen ein. Beide Geſchwa⸗ der haben Befehl, bis heute abend ihre Vorbereitungen zu be- enden. Das Mittelmeergeſchwader, deſſen Manöverplan abbe⸗ ſtellt wurde, geht ſofort von Venedig nach Süden. Es wird ſich bei Gibraltar dem Kanalgeſchwader anſchließen. In Ma⸗ rinekreiſen hält man es dem„Daily Expreß“ zufolge durch⸗ aus nicht für ausgeſchloſſeu, daß ein ſtarkes fliegendes Ge— ſchwader von Portsmouth entſandt wird, um das ruſſiſche Oſtſeegeſchwader zu überwachen und die internationale Schiff- fahrt zu ſchützen. Berlin, 27. Okt. Der Lok.⸗Anz. meldet aus London: Hier ſteht feſt, daß der heutige Tag die Entſcheidung über Krieg oder Frieden bringen wird. „Pall⸗Mall Gazette“ kündigt an: Wenn die ruſſiſche Regierung bis heute nachmittag nicht verſprochen habe, die ſchuldigen Offiziere zu beſtrafen und wenn ſie keine Rürgſchaft dafür bietet, daß der Zwiſchenfall von Hull ſich nicht wiederholt, ſo werde das engliſche Geſchwader des Aermel-⸗Kanals den Befehl erhalten, das ruſſiſche Geſchwader zur Nücklehr zu zwingen. Vigo, 28. Okt. Nach einer Mitteilung des Fürſten Kercheſi, Offizier an Bord des Panzerſchiffes„Imperator Alexander III.“ ſoll ſich der Vorfall in der Nordſee wie folgt abgeſpielt haben: Das ruſſiſche Transportſchiff„Anadyr“ ſah ſich bei ſeiner Ankunft in den Gewäſſern von Hull plötzlich von zahlreichen Booten umringt. Es hielt ſie für Torpedoboote und gab ein Alarmſignal, worauf die ruſſiſchen Panzer⸗ ſchiffe die unbekannten Boote umzingelten und dieſen den Rückweg abſchnitten. Die Boste wurden aufgefordert, ihre Nationalität zu erkennen zu geben, antworteten darauf aber nur mit Evolutionen. Der Admiral gab den Be⸗ fehl zu feuern und ſetzte dann die Fahrt fort, ohne ſich über das Ergebnis der Kanonade Gedanken zu machen, da er glaubte, es mit Torpedoboo ren zu tun zu haben, die von Japan in England angekauft worden ſeien. Vor der Kanonade hatten die Ruſſen von den unbekannten Schiffen her einen Kanonenſchuß gehört. Condon, 27. Okt. Deutſchland. Rerlin, 28. Okt. Die Verſtärkungen, welche in nächſter Zeit nach Südweſtafrika abgehen ſollen, werden auf etwa 2000 Mann beziffert. Sie ſollen als Erfatz für die⸗ jenigen Truppenteile, welche General von Trotha gegen die aufſtändiſchen Witbois abgegeben hat, ſowie für die Gefallenen und Kranken dienen. Aus Hamburg iſt geſtern der Dampfer Gertrud Wörmann mit 25 Offizieren, und 375 Unteroffizieren und Mannſchaften ſowie 375 Pferden nach Südweſtafrika ab⸗ gegangen. Dresden, 28. Okt. Das„Dresd. Journ.“ meldet: Einige Blätter haben erneut die Frage aufgeworfen: ob die Gräfin von Montignoſo an den Königlichen Hof zurückkehren und Seine Majeſtät der König geneigt ſein werde, ſich wieder mit ihr zu vereinigen. Wie wir aus zuverläſſiger Quelle wiſſen, beſteht auch nicht die entfernteſte Ausſicht dafür, daß es jemals zu einer Wiedervereinigung kommen könne Seine Majeſtät der König hat nicht bloß vor dem Tode des hoch— ſeligen Königs, ſondern auch nachher in der allerbeſtimmteſten Weiſe die unzweideutige Willensmeinung kundgegeben, daß er für alle Zeiten jede Vereinigung von jener Seite weit von ſich weiſe. Lehrjahre. Roman von Emmy v. Borgſtede. 381(Nachdruck verboten.) Verzweiflung im Blick und im Herzen ſtand das ringende Mädchen wie ein Steinbild. Und wenn ſie es könnte, durfte ſie ihm jetzt ſein Wort zurückgeben? Jetzt, wo ſie wußte, daß Irene einen andern liebte und um ſeinetwillen beinahe zu Grunde ging! Durfte ſie dieſen ſchwachen Mann allein laſſen, damit er ohne ihre ſtarke Hand wie ein lecker Nachen an der erſten beſten Klippe zerſchellte? Die zagende Mutter hatte ihn ihr anvertraut, ſie konnte, nein, ſie konnte nicht fahnenflüchtig werden! Leiſe öffnete ſie den Deckel des Flügels und ſchlug die erſten Töne jener Melodie an, welche Friedhelm damals beim erſten Sehen Irenes fand. Der Mann fuhr herum, eine flammende Röte ergoß ſich über ſein Antlitz. Dann ſtürzte er zu dem Inſtrument und fiel auf den Seſſel davor nieder. Brauſende Akkorde löſten ſich unter ſeinen Fingern, Sehnen, Hoffen, jauchzende Erfüllung. Andrea— der Schutzengel ſeines Lebens hatte das richtige Heilmittel für ſeine Leiden gefunden! Heimgekommen, ging Fräulein Brachmöller noch immer ſtill und gefaßt in ihr Zimmer. Dort aber ſank ſie wie kraftlos in ihrem Seſſel vor dem Schreibtiſch zuſammen und ein wildes, verzweifeltes Schluchzen befreite ihre Bruſt von der darauf ruhenden Bergeslaſt. Dieſe Erinnerung an das Schwere, was ſie allein und un⸗ geahnt zu tragen hatte, überkam ſie plötzlich mit aller Macht und ließ ſie wie ſchutzſuchend an den klammern, der durch Bande des Blutes mit ihr verknüpft war.— Seit dieſer Stunde lag es wie eine Wolke über dem Ver⸗ hältnis der Brautleute. Friedhelm hatte mit der ihm eigenen Sorgloſiakeit nichts von den Vorfällen erwähnt, ebenſowenig rührte Andrea daran. Die alte Mutter aber ſah ſcharf und fragte ſich geängſtigt, was die beiden zuſammen gehabt hatten. Eines Abends, als der Sohn nach einem ſtundenlangen Spazier⸗ gang müde und erhitzt zurückkehrte, ging ſie energiſch auf ihr Ziel los. „Friedhelm—? „Nun, Mütterchen, mein altes, gutes— was ſoll es?“ Die guten, treuen Augen richteten ſich forſchend, anklagend auf ihn. „Mein Sohn, was haſt Du Andrea gethan?“ „Andrea? Hat ſie ſich etwa bei Dir beklagt, hat ſie—“ „Bleibe ſitzen, liebes Kind, und rege Dich nicht auf! Alſo könnte ſie mir etwas erzählen, wenn ſie wollte? Siehſt Du, nun haſt Du Dich verraten und jetzt beichte Du.“ „Nichts— es iſt nichts!“ „So, wirklich nicht! Meinſt Du, Deine alte Mutter, die ſchon Deine erſten Schritte bewachte, könne nicht mehr in Deinen Zügen leſen?“ fragte Frau Janſen trübe lächelnd. Ach, ſo ſchwach und ſtumpf iſt die Alte doch noch nicht geworden. Wenn ein Menſch die Nächte hindurch ſeufzt und wehklagt, wie ein irrender Geiſt, der keine Ruhe finden kann, da muß er irgend einen Grund haben. Und wenn dieſer Menſch Friedhelm Janſen iſt, der ſich ſonſt wenig um das Leben kümmert, dann hat er erſt recht einen.“ „Ich ſeufze, ich wehklage? Du haſt geträumt, Mutter!“ „Die Blicke des Sohnes waren ſo eigen, um ſeine Lippen zuckte es ſo merkwürdig. Die Frau wurde immer beſorgter. Sie erhob ſich ſchwerfällig, auf ihren Stab geſtützt und umfing das Haupt ihres einzigen Kindes, an ſeine Seite tretend, mit beiden Armen. Sie drückte es an ihre Bruſt, ein ſtummes, heißes Gebet rang ſich von ihren Lippen. Was fiel dem Jungen nur auf einmal ein, jetzt, wo er das bravſte Mädchen zur Braut und die Ausſicht hatte, ſeine Ton⸗ ſchöpfungen einſtudiert und verwertet zu ſehen. Irenes nimmer⸗ müde Fürſprache war dies große, unſäglich ſchwere Werk gelungen. Ja, es war undenkbar, unglaublich! Der gefürchtete Profeſſor war ſelbſt in ihrem beſcheidenen Heim geweſen. Unten auf Andreas Flügel hatte er ſich einiges vorſpielen laſſen und ſeinen Beifall geäußert. „Es wird gehen, mein junger Freund, es wird ſich machen laſſen“, dabei klopfte er dem ſehr verlegenen und linkiſchen Janſen leutſelig auf die Schulter.„Recht nettes Talent, in der That, ihre liebenswürdige Gönnerin hat recht. Nur immer fleißig arbeiten und höher ſtreben, daun läßt ſich manches er⸗ reichen.“ Ihren Lieblingswunſch, dem Sohn und Verlobten eine geordnete Thätigleit, vielleicht als Konzertmeiſter oder Muſik— dirigent zu verſchaffen, mußten ſich die Frauen langſam ent— ſchließen, zu begraben. Daran ſchien bei dem ungefeſſelten Freiheitsdrang Friedhelms, der ſich an keine Stunde binden ließ, kein Gedanke mehr zu ſein. „Söhning, Söhning, und ich dachte, Du würdeſt nun glücklich ſein“, ſprach die angſtvolle Mutter endlich—„ſprich Dich aus, vertraue mir, Friedhelm.“ Da richtete der Mann ſich langſam empor, ſeine hohe Geſtalt ſtand kerzengerade vor der alten Frau. „Verlange das nicht, Mutter! In dem Augenblick, wo meine Seufzer, mein Wehklagen Worte werden, zerbricht etwas um Dich, was Dir teuer iſt! Rühre nicht an mein Schweigen, wenn Dir Deine und Andreas Ruhe lieb iſt. Es giebt Dinge, die nie wieder gut werden können, wenn von ihnen der Schleier der Verborgenheit gelüftet wird, Dinge, die einmal beim Namen genannt, Verderben und Unheil mit ſich bringen!“ „Mein Sohn, mein Sohn—“ „Laß es gut ſein, Mütterchen, noch kannſt Du glauben, geträumt zu haben, nur nächtliche Wahngebilde ſtörten Deinen Frieden, dabei wollen wir es laſſen.“ Er führte ſie zärtlich zu ihrem Seſſel und bettete ſie bequem. „So, mein gutes Alterchen, nun denke nicht mehr an etwas Trauriges, laſſe Dir erzählen, wie herrlich es draußen im Freien, im Walde geweſen iſt. Wenn ich erſt eine größere Einnahme gehabt habe, miete ich Dir für die Sommermonate irgendwo da draußen ein behagliches, lauſchiges Neſt, ſo unerſchwinglich iſt das garnicht, damit meine gute, aufopfernde Mutter mal wieder an den Frieden ihrer Heimat erinnert wird.“ FFortſ. folgt.) ——.— a ö— 5 u Alecheingen 6 e 1524 N [Kränze] aller Art ſowie für den Sehmuck der Gräber U . blühende a Winterastern in jeder Preislage. Carl Zeise. 855 4 a— e Bekanntmachung. Zufolge Verfügung Gr. Kreisamtes Heppenheim vom 19. Oktober l. Js. bringen wir hiermit zur allgemeinen Kennt⸗ nisnahme, daß 1. die Zahlung aller fäͤlligen Gemeindeausſtände alsbald zu erfolgen hat und 2. im nächſten Monat mit Aufſtellung der Mahn⸗ und Pfandbefehle begonnen wird. Viernheim, den 25. Oktober 1904. 1525 Großh. Bürgermeiſterei Vieruheim. Kühlwein. Hans Schumacher Schulstrasse 1478 empfiehlt eine große Auswahl in Damen- und Kinder-Hauben Teller-Mützen geſtrickte Weſten, Jacken, Sweaters, Unter⸗ Hoſen,-Jacken, Strümpfe, Socken, Normal⸗Hemden u. ⸗Hoſen. Wir empfehlen zum Bezuge im Faſſe und in Flaſchen unſere vorzüglichen Weiß⸗ und Rotweine — eigenen Wachstums— und nimmt F. W. Kempf, Sattlermeiſter, Viernheim Beſtellungen zur ſorgfältigſten Aus⸗ führung entgegen. 1463 Doré 8 Plitzner, Mengutsbeshen Gau-Algesheim fhenbeszen, Staatlich beaufſichtigte 0 9 2 Gewerbeschule Bensheim. Zklaſſige Abteilung für Bauhandwerker. 2„ Abteilung für Dekorationsmaler. — Beginn des Unterrichts am 2. November.— Anmeldungen nimmt entgegen u. Auskunft erteilt die Schulleitung. 1336 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Die Schulleitung: J. Ehrhardt. H. Eiſenhardt. Programme koſtenlos. —— e Molz& Forbach Wanbein Schirm- u. Stock-Fabrik 0 45 6 . 1 ſteparatur-Werkstätte. planken. — FCC 1 Nur im Hauſe der Badeanſtalt— 40 Pfg. per Bad. 82 Die beſte, billigſte und auswahlreichſte 1171 Filz= und Zylinder-Hutquelle iſt nur die überall bekannte und bewährte Hutfirma Zeumer Hl, 6 Breiteſtraße H 1, 6 Hochzeitshüte von 3 Mk. an Herren⸗Filzhüte von Mk. 120 an Gegenwärtig wird mit 10— 15 Prozent Preis⸗ abſchlag verkauft, machen Sie ſich das zu Nutzen indem Sie Ihre Hüte bei mir kaufen. 15 im Hauſe der Badeanſtalt— 40 Pfg. per Pad. 82 f Taabraſt T Jiaſer- Fiete. . 9 1H— ouveq og 420 ind ut anzg Nur im Hauſe der Badeanſtalt— H 1 andlung& Hobelwerk Mannheim. 1034 Gehobelte Pitchpine-, Redpine- u. 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Wer dieſer Einberufung nicht Folge leiſtet kann bis zu drei Tagen Mittelarreſt und mit Verſetzung in die nächſt⸗ jüngere Jahresklaſſe beſtraft werden, auch verliert er den Anſpruch auf die Landwehr⸗Dienſtauszeichnung. Die Arreſtſtrafen können geſetzlich nicht in Geldſtrafen umgewandelt werden. 5. Wer durch Krankheit oder dringende Geſchäfte von der Teilnahme an der Kontrollverſammlung abgehalten wird, hat rechtzeitig bei dem Melde amt Heppenheim unter Vorlage eines den Grund beſcheinigenden und von der Orts⸗ behörde beglaubigten Atteſtes um Befreiung nachzuſuchen, oder bei unvorhergeſehenen, nicht aufſchiebbaren Geſchäften dieſes Atteſt ſpäteſtens zur Stunde der Verſammlung auf dem Kon⸗ trollplatze abgeben zu laſſen. 6. Gleichzeitig werden die Mannſchaften darauf auf⸗ merkſam gemacht, daß ſie ſich den ganzen Tag, an dem die Kontrollverſammlung ſtattfindet, als im aktiven Dienſt befind⸗ lich zu betrachten haben, und daß etwa vorkommende Unge⸗ hörigkeiten gegen gleichzeitig mit ihnen zur Kontrollverſamm⸗ lung einberufenen Offiziere und Unteroffiziere des Beurlaub⸗ tenſtandes und Gendarmen vor, während und nach den Kon⸗ trollverſammlungen, nach den Militärgeſetzen beſtraft werden. Der Appell findet ſtatt: Zu Vieruheim(im Hofe des neuen Schul⸗ hauſes) Montag, den 7. November 1904, vor⸗ mittags 9 Uhr für die Bürgermeiſterei Viernheim. Erbach i. O., den 12. Oktober 190. 1510 Großh. Bezirks⸗Kommando Erbach i. O. von dem Kneſebeck Major z. D. und Bezirks⸗ Kommandeur. 3 SEilfrachtbriefe ſind zu haben in de Buchdruckerei dieſes Blattes. Nachſtehende Bekanntmachung bringen wir hierdurch zur allgemeinen Kenntnis. Viernheim, den 26. Okt. 1904.. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Kühlwein. Friedhofs-Ordnung für den Friedhof der Gemeinde Viernheim. Nach Anhörung und Zuſtimmung des Gemeinderats ſowie mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 9. v. Mts. zu Nr. M. J. 12626 wird hierdurch für den Friedhof Viernheim die nach⸗ ſtehende Begräbnisordnung 1 Der Friedhof der Gemeinde Viernheim iſt zur Beerdigung für Mitglieder der chriſtlichen Konfeſſionen beſtimmt und ent⸗ hält folgende Kategorien und Grabſtätten. 1. Erbbegräbniſſe und 2. Reihengräber: a. für Erwachſene: 2 Meter lang und 0,80 Meter breit, b. für Kinder bis zu 12 Jahren: 1,50 Meter lang und 0,70 Meter breit. Neben jeder einzelnen Grabſtätte muß auf jeder Langſeite ein Raum von 30 Ctmtr. liegen bleiben, damit man zu den Grabmälern behufs deren Reparatur und Ausſchmückung u. ſ. w. gelangen kann, ohne die Grabſtätte zu betreten. Zwiſchen allen Reihengräbern muß auf der oberen und der unteren Seite ein Raum von mindeſtens 30 Ctmtr. liegen bleiben. § 2. Die Tiefe der Gräber hat mindeſtens zu betragen: 1. bei Erbbegräbnisplätzen 1,70 Meter, 2. bei Reihengräbern: a. für Erwachſene 1,70 Meter, b. für Kinder 1,40 Meter. Dieſe letztere geringere Tiefe wird jedoch nur in ſoweit zugelaſſen, als die Beerdigung auch in der für Kinder be⸗ ſtimmten getrennten Abteilung des Friedhofs ſtattfindet. 3 Familienerbbegräbniſſe müſſen von den Erwerbern mit einer Einfaßmauer von behauenen Steinen verſehen und wo⸗ Die Unterhaltung derſelben iſt Sache des Beſitzers und kann bei Vernachläſſigung auf Koſten desſelben durch die Ge⸗ meinde vorlagsweiſe hergeſtellt werden. 4 Erbbegräbniſſe können nur in dem äußeren zunächſt dem nördlichen Umfang des Friedhofs erworben werden und ver⸗ erben ſich in der Familie bis zum zweiten Grade in ſo lange ſie ordentlich erhalten werden. Sie dürfen ohne Genehmigung des Gemeinderats weder ganz noch teilweiſe verſchenkt oder übertragen, keinenfalls aber zum Gegenſtand einer Spekulation gemacht werden. Sollten Erbbegräbniſſe für ſpätere Zeiten nicht ordentlich erhalten werden und infolgedeſſen deren Verfall drohen, ſo wird von dem Gemeinde⸗Vorſtand daruͤber weiter verfügt, wenn eine diesbezügliche Aufforderung mit Friſt von 6 Wochen in dem Viernheimer Lokalblatt oder im Kreiswochenblatt er⸗ folglos geblieben iſt. 8 5. Nach Ablauf von dreißig Jahren, von der Zeit der Beerdigung an gerechnet, können die alten Reihengräber zu neuen Beerdigungen verwendet werden. Dabei wird ausdrück⸗ lich bemerkt, daß die Verwendung eines Reihengrabes zur Beiſetzung einer anderen Leiche vor oben genannter Zeit und ohne Genehmigung der Friedhofskommiſſion und der Sanitäts⸗ behörde unzuläſſig iſt. Bei der Wiederbenutzung der Reihengräber muß immer mit der zunächſt älteſten Abteilung begonnen werden. 6 Auf den Reihengräbern können auch Denkzeichen aus Stein, Metall oder Holz errichtet werden, doch darf durch dieſelben kein größerer Raum als jener der eigentlichen Grab⸗ ſtelle in Anſpruch genommen werden. Das Denkzeichen wird aber nach der in§ 5 genannten Zeit entfernt, wenn nicht auf Veranlaſſung von Verwandten durch Beſchſuß der Friedhofskommiſſion anderes beſtimmt wird. 87 Das Ausſchmücken der Denkmäler und Denkzeichen der Grabſtätten jeder Art bleibt, ſoweit dies der Weihe und dem Ernſte des Ortes entſpricht, ganz dem Ermeſſen der Angehörigen überlaſſen. d 8. Einfriedigungen bei Reihengräbern dürfen nur innerhalb des überlaſſenen Grabraumes—§ 1— und bei Familien⸗ gräbern nur unter Freilaſſung des Ganges angebracht werden. Die Paſſage darf durch etwaiges Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern nicht gehindert werden. Es müſſen dieſelben entſprechend gezogen und beſchnitten Anpflanzungen von Obſtbäumen iſt[gänzlich unterſagt. § 9. Die Erwerbung eines Erbbegräbnisplatzes kann nur auf Geſuch bei der Großh. Bürgermeiſterei erfolgen, welche dann den Friedhof saufſeher mit der Ausführung und Ueberweiſung beauftragt. Der Preis für einen Erbbegräbnisplatz, welcher 2,80 Meter lang und 1,20 Meter breit ſein ſoll, wird auf 75 Mark feſtgeſetzt. Die Erbbegräbnisplätze werden immer der Reihe nach abgegeben. Für Ausführung und Ueberweiſung hat der Friedhofsaufſeher eine Gebühr von 2 Mark zu beanſpruchen. Sowohl der Kaufpreis als auch die Gebühr ſind nach ergehender Aufforderung an die Gemeindekaſſe zu bezahlen. 8 10. Das Verlegen einer Leiche von einem Grabe in das andere hängt von der Genehmigung der Sanitätsbehörde und der Friedhofskommiſſion ab. 8 11. Es iſt bei drei Mark Strafe verboten, auf dem Friedhofe zu rauchen oder Hunde auf den⸗ ſelben mitzunehmen, Grabſteine oder Denkmäler unbefugt 12 beſchreiben oder zu bemalen, dieſelben oder die Einfaſſung und Anpflanzung irgend zu beſchädigen oder Blumen abzubrechen. Jeder Beſucher des Friedhofs iſt verpflichtet, den dienſtlichen Aufforderungen des Friedhofs⸗ Aufſehers, welcher zur Ueberwachung der Fried⸗ hofs⸗Ordnung verpflichtet iſt, Folge zu leiſten. Der Friedhofs⸗Aufſeher hat alle Zuwider⸗ handlungen ſofort bei der Bürgermeiſterei zur Anzeige zu bringen. 5 Alle Anſtände werden mit Ausſchluß jeden gerichtlichen Verfahrens lediglich auf dem Verwaltungswege und zwar in erſter Inſtanz durch die Friedhofskommiſſion entſchieden. Gegen deren Entſcheidung ſteht die Berufung an das Großh. Kreisamt Heppenheim frei. § 13. Die Friedhofskommiſſion wird gebildet aus dem der⸗ zeitigen Bürgermelſter oder ſeinem Stellvertreter und zwei aus der Mitte des Gemeinderats von demſelben gewählten Mitglieder. Heppenheim, den 12. Juni 1891. 1531 Großherzogliches Kreisamt Heppenheim. möglich mit einem Grabmal verziert werden. werden. Graff. 2 220— T/ K M 1 een 5 rag. T auf dann ung 90 75 der sung zu hühr z 1 und er⸗ 15 ten Fſiedrich Froschauer Rechts-Agentur. 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