2 1 — L 1 r it empehle 5 eſungs⸗ getra⸗ eſorgt. 14 Viernhet Viernheimer Zeitung. Erſcheint dreimal wöchentlich: Dienſtag, Donnerſtag u. Samſtag mit den Beilagen: „Sonntagsblatt“ u.„Sonntagsfeier“. Bezugspreis: Amtsblatt der Großherzoglichen Bürgermeiſterei Viernheim. Nerbreitetfle und geleſenſle Zeitung am ſieſigen Plate, daher beſtes und 80 Pfg. monatlich einſchließlich Trägerlohn; durch die Poſt Ml. 1.14 vierteljährlich. Viernheimer Nachrichten. Anzeigenpreis: 12 Pfennig die einſpaltige Petit ⸗Zeile Lokal⸗Anzeigen 10 Pfennig. Reklamen: 30 Pfg. die 3⸗ſpaltige Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Telephon⸗Nr. 20. wirfungsvollles Inſerlions-rgan. Gegründet 1884. Druck und Verlag von Wilhelm Bingener, Viernheim.— Geſchäftsſtelle: Rathausſtraße Nr. 19. eines Konkurſes kommt jeder Rabatt in Wegfall. Bei event. gerichtlicher Beitreibung oder im Falle Neues zur Diamantenfrage. Als ſeinerzeit die Verhandlungen der Reichsre⸗ gierung mit der Deutſchen Kolonialgeſellſchaft zum Zwecke des Abſchluſſes eines neuen Vertrages mit dieſer Geſell⸗ ſchaft vor ihrem Abſchluſſe ſtanden, kamen bekanntlich aus Lüderitzbucht jene, infolge ihrer Tonart wenig ſym⸗ pathiſch aufgenommenen Telegramme, die eine größere Berückſichtigung der Intereſſen der Südweſter forderten. Die Verhandlungen wurden dann einſtweilen vertagt, und die dadurch gewonnene Zeit haben die Südweſtafrikaner dazu benutzt, eine Eingabe nach Berlin zu richten. Dieſe Petition iſt nunmehr in der Reichs hauptſtadt eingetroffen und ſcheint, ſoweit man die Dinge bis jetzt beurteilen kann, doch die ganze Diamantenfrage in andere Bahnen zu leiten. Uns liegt die Petition zur Zeit noch nicht vor; wir müſſen uns alſo darauf beſchränken, einſtweilen den Eindruck wiederzugeben, den man in Kreiſen von Kolonial- ſachverſtändigen durch die Eingabe gewonnen hat. An leitender Stelle veröffentlicht das führende Centrums⸗ organ, die„Germania“, eine Zuſchrift, die ſich über die Diamantenverhältniſſe wie folgt ausſpricht: „Für die Beurteilung der Rechtslage im Diamanten⸗ gebiet wird in der Petition neues, bisher nicht beach⸗ tetes Material beigebracht, welches klar zeigt, daß es ſich bei der ganzen Streitfrage nicht um klare Rechte der Deutſchen Kolonialgeſellſchaft handelt, ſondern um ganz unbegründete Anſprüche derſelben, ſich auf Koſten des Fiskus zu bereichern. Die Beamten der Kolonie ſind bisher im Gegenſatz zum Kolonialamt dieſen Anſprüchen entgegengetreten und haben etwa 400 000 Mark Schürf⸗ gebühren für den Fiskus zurückgehalten, die Dernburg durch ſeinen neuen Vertrag glatt ausliefern wollte. Der Gegenſatz zwiſchen der Landesverwaltung und Zentralver⸗ waltung kommt an den verſchiedenen Stellen zum Aus⸗ druck; wer ruhig prüft, ſtellt ſich auf die Seite der Lokalbeamten, die mit wahrem Löwenmut für ihre Kolonie kämpfen. Alle Achtung vor dem Bezirksamtmann Böhmer in Lüderitzbucht! Der Rechtsſtandpunkt des Gouverne⸗ ments, der Lokalbeamten, der Gerichte und der Petition deckt ſich mit der vom Schreiber dieſes ſtets hier ver⸗ tretenen Anſchauung, ſo daß es nicht Schaumſchlägerei iſt, von einer„Enteignung“ zu ſprechen. Falls nicht eine befriedigende Verſtändigung mit der Kolonialgeſell⸗ ſchaft erzielt wird, ſo muß dieſe Eingabe den Reichstag in ſeinem Willen beſtärken, nun ganze Arbeit in Süd⸗ weſt zu machen und der Verkapſelung und Verſchachtelung der Dernburgverträge ein Ende zu bereiten.“ Was die Petenten fordern, iſt im weſentlichen folgen⸗ des: 1. Höhere Gegenleiſtungen an den Fiskus für den Abbau im Schutzgebiete. 2. Neue Sonderrechte ſollen nur zu Gunſten des Fiskus verliehen werden. 3. Land⸗ konzeſſionen ſollen nicht mehr verliehen oder beſtätigt werden; dabei erfährt man, wie der abgelehnte Ver⸗ trag der Kolonialgeſellſchaft ganz neue Gerechſame geben wollte, ohne daß man dem Reichstag ein Wort hiervon ſagte. 4. Beſeitigung der Steuererhöhung, die nur zu Gunſten der Kolonialgeſellſchaft wirkt. 5. Kontrolle der Regie durch die Förderer. 6. Abſchluß eines neuen dem Fiskus günſtigeren Pachtvertrages über den Abbau der Fiskalblöcke, da der Fiskus heute durch die vielen Schacht⸗ verträge mindeſtens 250 000 Mark pro Jahr verliert. 7. Vermeidung jeder Stellungnahme des Reichskolonial⸗ amtes zu Gunſten einer Partei. 8. Gutachtliche Anhörung des Gouverneurs und des Landesrates vor dem Abſchluß von Verträgen und Abkommen. Die Wünſche der Südweſter ſcheinen, wenn alles„ſeine Richtigkeit“ hat, gar nicht unberechtigt und unerfüllbar. Soviel iſt jedenfalls ſicher: Die Petition der Südweſt⸗ afrikaner hat die Diamantenfrage in ein neues Stadium treten laſſen, das eine wohlwollende, aber gründliche Prüfung in den geſetzgebenden Körperſchaften erheiſcht. Feuer an Bord! :: Auf dem in der letzten Woche aus London nach Portland im Staate Maine fahrenden Paſſagierdampfer „Cairnrona“, von der Caſtle-Linie, brach mitten im Aer⸗ melkanal in den Kohlenkammern Feuer aus. Der „Cairnrona“ iſt ein Dampfer von 7000 Regiſtertonnen. Er hatte 900 Paſſagiere an Bord. Das Feuer drohte das Schiff zu zerſtören. Infolgedeſſen nahm der Paſſagierdampfer„Kanawha“, von der Furneß⸗Linie, der ſich auf der Fahrt nach St. Johns auf Neufundland be⸗ fand, die Paſſagiere der„Cairnrona“ auf. Die Lage des letzteren Schiffes wurde ſo kritiſch, daß der Kapitän der „Kanawha“ beſchloß, mit ihm nach Dover zurückzukehren. Die Paſſagiere der„Cairnrona“ wurden nochmals auf einen anderen Dampfer übergeführt und von dieſem in Dover gelandet. Bei der Hin⸗ und Herſchaffung der Paſſagiere ſpielten ſich aufregende Szenen ab. Die meiſten waren Auswanderer und Zwiſchendeckspaſſagiere. Aus Dover wird gemeldet, daß mehrere der dort ge— landeten Paſſagiere des„Cairnrona“ erhebliche Ver⸗ letzungen erlitten haben. Eine eingehende Schilderung der Schreckensſzenen lautet: Mitten im Kanal, auf der Höhe von Beachy Head, platzte der Schiffskeſſel, die Koblenvorräte fingen Samſtag, den 9. April 1910. Feuer und die Flammen ſchlugen vald lichterioy ins Zwiſchendeck. Mehrere Frauen und Kinder ſaßen zufällig gerade auf einem Lukenverſchluß, als dieſer mit furchtbarem Knall in die Luft flog und die darauf Sitzenden meterweit fortgeſchleudert und zum Teil ſchwer verletzt wurden; ein kleines Kind, das heftig auf eine Eiſenplatte ſchlug, wurde getötet. Infolge der Gewalt der Exploſion barſt der Lukenverſchluß in viele Teile, und die umherfliegenden Eiſenſtücke verwundeten zahl- reiche Paſſagiere. Der Auswanderer bemächtigte ſich eine kaum zu beſchreibende wilde Panik. Sie ſtürmten in wirren Knäueln, ſchreiend und weinend, auf das Verdeck, wo ſie wie ſinnlos hin⸗ und herliefen: viele warfen ſich auf die Knie und beteten laut. Ihr Entſetzen wurde zum hellen Wahnwitz geſteigert durch den dichten ſchwarzen Rauch, in den das Schiff gehüllt Var, und die fortwährenden Exploſionen. Meh⸗ zere Morgenblätter berichten, daß eine dieſer Exploſionen im Maſchinenraume ſtattgefunden habe und daß dabei neun Heizer getötet worden ſeien, doch iſt die“ Meldung noch nicht beſtätigt. Im Augenblick des wild ſten Getümme 8, als die Be⸗ ſatzung und die Paſſagierchihr Leben ſchon verloren glaub⸗ ten, nahte ſich die Rettüng. Der ſchwediſche Dampfer „Upland“ und der Liverpooler Dampfer„Kanawha“ waren auf die Notſignale der„Cairnrona“ herbeigeeilt und trafen Anſtalten, die Paſſagiere des brennenden Schiffes zu über⸗ nehmem. Nun brach an Bord des Unglücksdampfers ein wahres Pandämonium aus, eine Schlacht aller gegen alle um die Rettungsboote. Die Männer ſchlugen wild mit Händen und Füßen um ſich und ſtießen die Frauen mit Fauſtſchlägen fort, um die erſten in den Booten zu ſein. Der Mannſchaft. die ſich übrigens muſterhaft benahm, war es unmöglich, die Raſenden zu bändigen. Einige fielen in ihrer Haſt, in die rettenden Dampfer zu gelangen, in das Meer und konnten nur mit Mühe gerettet werden. Endlich war das Rettungswerk vollbracht und die Auswanderer wurden nach Dover gebracht, von wo aus etwa 400 die Fahrt nach London fortſetzten. April⸗Scherze. () Mit den ſogenannten April⸗Scherzen, die ſich ſo durch Mangel an Witz auszeichnen, daß ſie ſogar bei nachſichtigſter Beurteilung beſtenfalls nur als Zeitungs⸗ Enten bewertet werden können, iſt nach der Anſicht der „Rheiniſch⸗Weſtfäliſchen Zeitung“ diesmal wieder in einem Teile der deutſchen Preſſe reichlich grober Unfug verübt worden: „Es wurde damit nicht nur Verwirrung im Publikum angerichtet, ſondern auch in vielen unbeteiligten Zeitun⸗ gen, die aus den April-Blättern derartige Tataren⸗Nach, richten frommen Sinnes und gutgläubigen Herzens ſowie mit Vertrauen auf die Echtheit übernahmen und zum Teil je nach der ſcheinbaren Wichtigkeit von allen Seiten beleit⸗ artikelten. Heute, am 6. April, iſt uns noch ein ſolcher Artikel, der geſtern in einem ſehr großen Blatt er ſchienen iſt, vor Geſicht gekommen. Wie die füddeutſche Centrums⸗Preſſe, die„Frankfurter Zeitung“(jetzt auch noch die„Kölniſche Zeitung“) die Nachricht von der Audienz Grandingers und Thomas beim Papſt glaubte. haben wir geſtern erzählt. Die polniſche Preſſe ſchickte ſich gegenſeitig und in der Folge auch die deutſchen Zeitungen mit der in der polniſchen Urform vielleicht witzvollen, ihrer humoriſtiſchen Umrahmung entkleidet aber jederzeit glaubhaften Meldung von der Mandatsnieder⸗ legung des Abg. v. Dziembowski⸗Pomian in den April. Ein Berliner illuſtriertes Blatt veranlaßte durch ein Bild von einer Parade von neun Reichs⸗Luftfahrzeugen auf der Lüneburger Heide den„Matin“ zu einem deutſch— feindlichen Alarm⸗Artikel. Und heute ſtellt ſich gar noch heraus, daß auch die Nachricht von der endlich erreichten Funkſpruch⸗ Verbindung zwiſchen Nauen und Kamerun „Scherz“ iſt. Was mag ſich noch alles bergen in der Zeiten Schoß! i b a Ein guter Scherz, wenn auch nicht gleich auf den erſten Blick als Gedankenſprößling fröhlicher Laune er⸗ kennbar, wird, wenn er mit Grazie erfunden und ver⸗ faßt iſt, ob der Heiterkeit, die er erwecken muß, über⸗ all gerne aufgenommen werden. Inſofern iſt auch nichts dagegen einzuwenden, daß zu beſtimmten Zeiten, wie zu Karneval oder zum 1. April, Tageszeitungen ihren Leſern ein paar nicht unfreiwillige vergnügte Augenblicke ge währen, wenngleich wir der Meinung ſind, daß poli- tiſche Zeitungen darauf halten ſollen, auch am 1 April ernſt genommen zu werden. Die vier April Scher e die wir oben wiedergaben, laſſen aber nichts von Witz ver ſpüren, ja es wird bei zweien von ihnen 99 un Zehntel Prozent der Leſer überhaupt unmöglich g ſen ſein, auf ihre April⸗-Unechtheit zu raten. Und! s iſt die Grenze, wo der Witz zum aroben Unfug wird 26. Jahrgang. Das Anſehen des Journalismus und der Preſſe er⸗ heiſchte es wahrhaftig, daß ſich die Tageszeitungen, wenn ſie ſchon Aprilſcherze bringen wollen, in Hinkunft be⸗ mühen, nicht in mehr und mehr um ſich greifender Un⸗ ſitte Schwindel⸗-Meldungen als Witze auszugeben. Sind ihre Mitarbeiter unfähig an humoriſtiſcher Begabung, ſo ſollen ſie die Finger von Aprilſcherzen laſſen. Sie er⸗ reichen, wenn das ſo weiter geht, höchſtens das eine, daß um den 1. April herum niemand mehr eine Zeitung zur Hand nimmt, um ſich unnötigen Aerger über jour⸗ naliſtiſche Entgleiſungen zu erſparen.“ Aus Stadt und Land. k Neue Verhaftungen wegen des Hamburger Raub⸗ mordes, worüber wir berichteten, ſind am Donnerstag erfolgt, und zwar ſind vier Perſonen verhaftet worden. Darunter befindet ſich die Tante des verhafte⸗ ten Mörders Magnus, die Ehefrau Marie Wiggers, die den Magnus zu der Tat angeſtiftet haben ſoll, indem ſie ihm den Rat gab, als er ihr ſeine Not klagte, doch einen alten Mann zu beſtehlen, er ſolle ſich dazu nur noch zwei Komplizen ſuchen. Dieſe fand er in zwei 16⸗ jährigen Burſchen, mit denen der Plan der Tante ein⸗ zehend beſprochen wurde, man ſolle gleich ganze Ar⸗ beit tun und den alten Leſſau entweder durch Chloro⸗ form oder Gift töten oder erſchlagen. Angeſichts dieſes Planes traten die beiden Burſchen zurück. Sie wurden verhaftet, weil ſie die Tat verſchwiegen und der Be⸗ hörde nicht gemeldet haben. Magnus ſuchte ſich nun einen anderen 17 jährigen Burſchen, mit dem zuſammen er am 2. d. M. vor das Leſſauſche Haus ging Ange⸗ ſichts des alten Mannes, der aus dem Hauſe heraustrat, verlor er aber den Mut und kehrte um. Nun ſuchte ſich Magnus den Burghart aus, mit dem zuſammen er die Tat in der bekannten Weiſe ausführte. Die Tante hat von der Beute eine Uhrkette und zwei Medaillons erhalten, die ſie verſetzt hat. Sie beſtreitet jede Schuld. ** Die Beleidigung auf dem Grabdenkmal. Gegen die Witwe des Leuchtturmwärters in Helgoland iſt auf Antrag des Arztes Dr. Woltersdorf Anklage wegen öf⸗ fentlicher Beleidigung erhoben worden. Die Be⸗ leidigung ſoll durch eine Inſchrift erfolgt ſein, die die Witwe des Leuchtturmwärters auf dem das Grab ihres Mannes kennzeichnenden Kreuz hat anbringen laſſen. Die Inſchrift lautet:„Fahrläſſigkeit verkürzte Dir das Leben in der Blüte Deiner Jahre.“ Man darf auf das Reſultat dieſer wohl einzig daſtehenden Belei⸗ digungsklage geſpannt ſein. Der Arzt bezieht die In⸗ ſchrift auf ſeine Behandlung des Verſtorbenen, während die Angeklagte behauptet, daß ſie ſich ſelbſt damit ge⸗ meint habe und daß ſie durch die Inſchrift auf dem Kreuz gewiſſermaßen ſtets daran erinnert ſein wollte. daß ihre Fahrläſſigkeit zum Teil an dem Tode ihres Mannes die Schuld trug. * Verbrannte Handſchriften. Beim Brand von „Maria Hilf“ in Schwyz, über den wir kürzlich be⸗ richteten, ſind wertvolle Handſchriften und Sammlungen zugrunde gegangen. Unter den Handſchriften und Briefen, die bei dem Brande von„Marta Hilf“ in Schwyz vernichtet wurden, befinden ſich mehrere Briefe von Schiller, Papſt Leo XIII. und dem franzöſiſchen Kirchenhiſtoriker Dupanloup. Ferner wurde eine kom⸗ plette ornitologiſche und eine große herbariſche Samm⸗ lung der ganzen Schweiz ein Raub der Flammen. * Ein angeblicher Verwandter Napoleons verhaftet. Ein Mann im Alter von ungefähr vierzig Jahren, der ſich Baron Louis Viktor Beauregard⸗Grau nannte, iſt unter der Anſchuldigung von großen Betrügereien, die er gegen einen Börſianer begangen haben ſoll, und die die Höhe von über 70000 Mark erreichen, in London ver⸗ haftet worden. Er behauptet, ein illegitimer Sohn eines Barons B. zu ſein und infolgedeſſen in naher Ver⸗ wandtſchaft mit Napoleon III. geſtanden zu haben. ** Ein neues Hilfsmittel der Kriminalſtatiſtik. Die Kriminaliſten ſind in ihrem Kampfe gegen die Verbrecher um ein neues Mittel bereichert. Bertillon hat einen geiſt⸗ reich konſtruierten Apparat erſonnen, der beſtimmt iſt, den genauen Aufwand an Muskelkraft zu meſſen, die ein Einbrecher bei der Sprengung von Tü ren oder Schubladen entfaltet hat. Der Apparat beſteht aus zwei Dynammetern; der erſte, der vertikal angelegt iſt, dient zur Meſſung des Druckes, der zweite horizontal zur Meſſung des Stoßes. Bisher konnten die Spuren an beſchädigten Möbeln und Geräten nur unvollkommen ge⸗ deutet werden; mit Hilfe dieſes neuen Apparates wird es möglich, den genauen Kraftaufwand zu regiſtrieren, und damit gewinnt die Polizei nicht nur weſentliche An⸗ haltspunkte zur Rekonſtruktion des ganzen Verbrechens, ſondern auch bedeutſame Hinweiſe auf die körperlichen Fähigkeiten des Verbrechers. Der Apparat, der auf einem kleinen dreieckigen Tiſchchen montiert iſt, wird auf der kommenden Brüſſeler Weltausſtellung zum erſtenmal öf⸗ fentlich gezeigt werden. Kirchenſchändung im Oſten Berlins. An der Sa⸗ mariter-Kirche, die auf dem Platz gleichen Namens liegt, ſind die drei großen Fenſter e den Altarraum ab⸗ ſchließen, darunter ein vom Kaiſerpaar geſtiftetes, von böswilliger Hand beſchadigt worden. Für die Ermittlung Täter des Täters iſt eine Belohnung von 300 M. aus geſetzt. * Dynamitattentat auf Wohnhäuſer. In der Bürger⸗ ſchaft der Ortſchaft Lünen herrſcht große Erregung wegen eines Dynamitattentates, das auf die Wohn⸗ häuſer der Fabrik Potthoff verſucht wurde. An verſchie⸗ denen Seiten der Gebäude waren Dynamitpatronen mit Zündſchnüren gelegt. Eine Patrone explodierte mit furtch⸗ barem Knall und zertrümmerte die ganze Vorderſeite des Hauſes. Sana gelang es, die Zündſchnüre der übrigen Dynamitpatronen zu löſchen. hatte ein Alibi auch verſucht, gangen. aus vorgebracht, Unterſuchungsbehörde überzeugen ließ. durch einen Brief an die Polizei dieſe in einen Hinterhalt bei den Feſtungswerken zu locken. Mit knapper Not waren vier Beamte dem geplanten nächt⸗ lichen Ueberfall durch die 20 bewaffneten Banditen ent⸗ Der Ausbruch des Aetna dauert nach Meldungen Catania noch immer an. dringen unaufhaltſam immer weiter. iſt zurzeit der beinahe 300 Meter breite Lavaſtrom bei durch das ſich die Die Bande hatte Gerichtsſaal. Ein Nachſpiel zum letzten deutſchen Bundesſchießen. Bor der Hamburger Strafkammer hatte ſich der Färberei⸗ beſitzer Heinrich. Auguſt Dankwart aus Hildesheim unter der Anſchuldigung zu verantworten, daß er während des vorjährigen deutſchen Bundesſchießens in Hamburg den Kaufmann Albert Schmidt aus Gebenſee bei Erfurt fahrläſſig getötet habe, indem er ſein Gewehr nicht vorſchritsmäßig handhabte. Zur Verhandlung waren Zeu⸗ gen und„Sach verſtändige aus allen Teilen des Reiches ge⸗ Die einzelnen Lavaſtröme Am gefährlichſten * Verhaftung einer Apachenbande in Paris. Die Pa⸗ Regina Ciſterna. Er hat beinahe die Ortſchaft Regina laden. Das Gericht kam zu einem Freiſpruch, weil riſer Polizei nahm bei einer Razzia eine gefährliche, Ciſterna erreicht, und die Bewohner treffen Anſtalten, dem Angeklagten Fahrläſſigkeit nicht genügend nachge- fünfköpfige Apachenbande feſt, die kurz vorher einen um ihre Habſeligkeiten in Sicherheit zu bringen. Auch wieſen werden konnte. Waffenhändler ausgeraubt hatte. Alle Mitglieder der der Lavaſtrom, der aus Niccola kommt, hat bedeutend Die Darlehnsvermittler des Prinzen von Thurn Bande, deren Chef Louis Hoerter, ein vielfach vorbe- 1 an Umfang zugenommen. Seine Breite beträgt über und Taxis. Nach Beſchaffung größerer Summen für ſtraftes Subjekt, iſt, ſind gefährliche Individuen, die alle] 300 Meter. den Prinzen von Thurn und Taxis, der mit einer Mil⸗ charakteriſtiſche Kriegsnamen ee Ihr weibliches Mit⸗ Kleine Nachrichten aus Stadt und Land. lionärstochter verlobt war, waren, wie erinnerlich ſein glied heißt die„Gifmarie“. Die Verhafteten bilden eine Das dreijährige Söhnchen eines Feldwebels in Thorn wird, Graf Zoltinsky und Gräfin Clare, verwit⸗ der vier gefürchteten Banden, die Pantin unſicher machen und eine gemeinſame Organiſation beſitzen. Zu ihnen gehört der noch immer nicht gefundene Mörder der Elſe Vandamme, deren abgeſchnittenes Haupt in der Rue Bot⸗ zaris gefunden wurde. Sie war das Opfer der Rache ſtarb nach kurzer Zeit an eines Schrotſchuß ſchwer verletzt, fiel in eine mit kochendem Waſſer angefüllte Wanne und In Unterfürberg bei Fürth hat der 12 jährige Sohn Kleinbauern einen Sjährigen Knaben durch einen wete Croßley, verhaftet worden. Anlaß hierzu gab ſadhen gegen⸗ nzeige wegen Vorſpiegerung falſcher Tatsache! 1 Nai 1— olize Verhandlung vor dem Pariſer dn e e Wochen. Beide Angeklagte wur 1 1 eine böſe Abſicht nicht nachgewieſen den erlittenen Verletzungen. weil der Junge im Bach dieſer Banden, weil ſie ihre Geheimniſſe verraten hatte. Waſſer trinken wollte. Durch eine Würfelpartie war entſchieden worden, wer— die Tat ausführen ſollte. Der ſeinerzeit vorgeladene J Verantwortlich für die Redaktion: werden konnte. Wilhelm Bingener, Viernheim — Es gibt viele Malzkaffees, aber nur einen Kathreiners MHalzkaffee. Dieser hat sich seit 20 Jahren bewährt und wird von den Aerzten empfohlen. Es gibt keinen Malzkaffee auf der ganzen Welt, der auch nur annähernd An die allgemeine Beliebtheit und Verbreitung des echten Kathreiners Malzkaffee heranreicht. * ese be 8 J Strickwolle empfiehlt zu iniesten Preisen eee lagen empfiehlt J 2 Dunderle o Jul. Joh. Karl Krmyf Ww. — 22— —— r S ſſioccarsüimer pfoſ. Mars die besten Fahrräder der Welt wiederholt mit goldenen Medaillen 51 miiert und erſten Preiſen ausgezeichnet, 1 können allen Radfahrern, die auf ein wirklich gutes Fahrrad reflektieren, aufs angelegentlichſte empfohlen werden. - N Jeder Käufer eines Rades laſſe ſich daher in ſeinem eigenſten Intereſſe nicht durch marktſchreiende Aratbote f beirren, ſondern wende ſich vertrauensvoll an die altbekannte dene Joh. Hook 9., Dort wird man gut u. s bedient. Grosse Auswahl! Günstige Zahlungsbedingungen! Anzahung schon von 10 Mk. an. Schladitz., Torpedo-, Weil und Panzer- Näder f enorm billig! 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Zur Ausführung des Geſetzes vom 17. Oktober 1868, den Verkehr mit Petroleum und anderen leicht entzuͤndlichen Mineralölen betreffend, 2815 wir hiermit, wie folgt: 1. Unter Mineralölen im Sinne gegenwärtiger Verordnung ſind zu verſtehen: rohes und raffiniertes Petroleum, Deſtillate des Petroleums, aus Torf, Braunkohlen, Steinkohlen, Schieferkohlen oder Kohlenteer bereitete Oele, ſowie Miſchungen der vorgenannten Oele unter* oder mit anderen Stoffen. 82 Innerhalb der Ortſchaften durfen: 1. Mineralöle, welche unter einem Barometerſtand von 760 mm bei einer Erwärmung auf weniger als 21 Grad des hundertteiligen Thermometers entflammbare Dämpfe entweichen laſſen, nur in Mengen von hoͤchſtens 100 kg, bei Aufbewahrung in eiſernen Behältern in Mengen bis zu 200 kg. 2. Mineralöle, welche unter einem Barometerſtand 760 mm erſt bei einer Erwärmung auf 21 Grad des hundertteiligen Thermometers oder mehr entflammbare Dämpfe entweichen laſſen, nur in Mengen von höchſtens 1000 kg gelagert werden. Ausnahmen von dieſen Beſtimmungen können von unſerem Min iſterrum des Innern aus erheblichen Grund en auf Antrag zugelaſſen e Innerhalb der Ortſchaften muß die Lagerung der Mineralöle in Lagerräumen ſtattfinden, welche feuerfeſt, un⸗ heizbar, gut ventiliert, verſchließbar ſind, keine Aus flüſſe oder Abzüge nach Straßen, Kanälen, Hofräumen oder Brunnen haben und mit anderen, leicht entzündlichen oder große Wärme entwickelnden Gegenſtänden nicht belegt ſind. Ausnahmsweiſe kann die Polizeibehörde geſtatten, daß Mineralöle der in§ 2 Abſatz 1 Ziffer 2 bezeichneten Be⸗ ſchaffenheit im Freien oder unter offenen Schuppen in Hofräumen und ähnlichen eingeſchloſſenen Plätzen unter den nötigen Vorſchriftsmaßregeln gelagert werden. 84. Außerhalb der Ortſchaften dürfen Mineralöle mit Er⸗ laubnis der Polizeibehörde und unter den von derſelben vor- zuſchreibenden Bedingungen gelagert werden. 8 5. Die Lagerräume dürfen nur mit exploſtonsſicheren Lampen, welche ſich in gutem Zuſtande befinden, betreten werden. Die Erleuchtung der Lagerräume durch elektriſche Glühlichtlampen iſt geſtattet, wenn nachfolgende Voraus ſetzungen erfüllt ſind: 1. Ausſchalter und Sicherungen dürfen in den Lagerräumen nicht angebracht werden; 2. blanke Leitungen und Mehrfachleitungen ſind unzuläſſig; 3. Drahtleitungen müſſen Iſolterung mit nahtloſer Gummi⸗ hülle beſitzen und in Rohre eingeſchloſſen ſein; 4. es ſind nur Glühlampen zuläſſig, welche im luftleeren Raum brennen. Dieſelben müſſen mit dichtſchließenden Ueberglocken, welche auch die Faſſung dicht einſchließen, verſehen ſein. Dynamtſchinen, Elektromotore, Transformatoren, Um- former und Wiſtände dürfen in den Lagerräumen überhaupt ö nicht aufgeſtellerden. Es iſt unterſagt, in den Lagerräumen Feuer anzumc und Tabak zu rauchen. § 6. In deßagerräumen dürfen Mineralöle der in 8 2 Abſ. 1 Zffer bezeichneten Beſchaffenheit nur in Glasgefäßen von nicht übe kg Oelinhalt, welche durch Flechtwerk ge- ſchötzt ſind 6. Korbflaſchen), oder in vollſtändig dichten Metallg⸗fäßewder in beſonders guten, dauerhaften Fäſſern aufbewahrt den. 8 7. In ein Ver! fsraum dürfen nicht über 15 kg von Mineralölen r in 8 Af, 1 Ziffer 1 bezeichneten Be⸗ ſchoffenheit gewahrt we' erfolgt die Aufbewahrung in exploſtonsſichn Gefäßen, un die Polizeibehörde Mengen bis zu 25 Ezulaſſen. 5 Das ffüllen von n»on mehr als ½ kg der in Abſatz bezeichneten Flüſſigkeiten aus einem Gefäß in das andere erf nur bei Tageslicht, del Außenbeleuchtung, bei elektriſcheSlühlicht oder unter Benutzung von exploſtons- ſicheren Lamz erfolgen. Minerfle der in 8 2 Abſatz 1 Ziffer 2 bezeichneten Beſchaffenheidürfen im Verkaufsraum bis zu 50 kg aufbe⸗ wahrt werdel die Polizeibehörde kann jedoch Mengen bis zu 300 kg zulon, falls die Mineralöle in eiſernen, mit Hahn oder Pumpbrichtung zum Abfüllen verſehenen Behältern aufbewahrt nden und ſonſtige Bedenken, insbeſondere hin⸗ ſichtlich der eſchaffenheit des Aufbewahrungsraumes nicht entgegenſtehen § 9. In de Verkaufsräumen müſſen die Vorräte von Mineralölen jedem Fall in wohlverſchloſſenen Gefäßen und an ſolch Oten aufbewahrt werden, welche der Er- wärmung dur! Soine oder Heizung nicht in erheblichem Grade ausgeſetz ſind. Wer mit Mirralölen handelt, oder ſolche lagert, iſt verbunben, hiervon, uter näherer Bezeichnung der Raume, in welchem die zun Hanel beſtimmten oder gelagerten Mineral⸗ öle aufbewahrt perder der Polizeibehörde Anzeige zu machen, ſeine Aufbewahtungszume zu jeder Zeit einer poltzeilichen Beſichtigung unterzieht zu laſſen und die Vorſichtsmaßregeln zu befolgen, welche vo der Polizeibehörde vorgeſchrieben werden. 11. Die Verordnunffindet keine Anwendung auf die Auf- bewahrung der in 81 bezeichneten Mineralöle in den der Aufſicht der Bergbeheden unterſtehenden Betrieben und in ſolchen an den Gewitungsſtätten des Rohpetroleums, ſowie auf die Mitnahme t Flüſſigkeiten in Motorwagen. Für die Aufbewahrung und Verarbeitung in gewerblichen Anlagen, die unter den§ 16 d Reichsgewerbeordnung fallen, hat die genehmigende Behörde, für den Verkehr auf Zollhöfen und in Güter ſchuppen auf Bhnhöfer, ſowie Tankwagen anf Lade⸗ geleiſen die zuſtändie Auſſichtsbehörde die Bedingungen feſtzuſetzen. Die Verordnung findet auf andere, nicht im Abſatz 1 genannte gewerbliche Anligen, in denen die Flüſſigketten bearbeitet oder zu tecniſchn Zwecken verwendet werden, mit der Maßgabe Anwending, daß Menge und Art der Lagerung der zum Gewerbebetrich bſtimmten Flüſſigkeiten, unbeſchadet der etwa für dieſe Beriebſ ergangenen oder noch zu erlaſſen⸗ den beſonderen Vorſchriften von der örtlichen Poltzeiverwaltung nach Anhörung der zuſtändiſn Gewerbeinſpektion feſtzuſetzen ſind. 8 12. Wer den in vorſteſnden Paragraphen enthaltenen Be- ſtimmungen oder den zu fren Vollzug von der Poltzelbehörde erteilten beſonderen Vorſciften zuwiderhandelt, verfällt in die durch das Geſetz vom 11 Oktober 1868, beziehungsweiſe das Geſetz vom 10. Okiobe 1871, betreffend den Uebergang zu § 13. Vorſtehende Verordnung tritt am 1. Juli 1903 in Kraft. Mit demſelben Tage wird unſere Verordnung vom 23. Dezember 1882, die Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen betreffend, außer Wirkſamkeit geſetzt. Urkundlich unſerer Igenhändigen Unterſchrift und bei⸗ gedrückten Großherzoglichen Stzgels. Darmſtadt, den 20. Mai 1903. Eruſt Ludwig (L. S.“) Rothe. Bekauntmachung Dieuſtag, den 12. April, vormittags 10 Uhr werden auf dem Rathauſe dahier: 1. die Reſtparzellen um das neue Schulhaus auf 1 Jahr in Pacht, 2. der Pfuhl in den beiden Schulhäuſern und im Rathauſe, 3. mehrere Oel- und Petroleumfäſſe nnd 4. ein Acker im Klein⸗Bruchfeld 2. Gen Nr. 31 auf die Dauer von 4 Jahren meiſtbieteng. erſteigert. Viernheim, den 7. April 1910.— Großh. Bürgermeiſterei Viernheim K ü 5 1 wein. Betr.: Das Auftreten der Blatternerkrankungen unter fremd⸗ ländiſchen Arbeitern. Nach§ 1 der Poltzeiverordnung obigen Betreffs vom 30. Dezember 1908 iſt der Zuzug fremdlaͤndiſcher Arbeiter vor deren Ankunft der Bürgermeiſterei des Beſchäftigungs⸗ ortes anzuzeigen. War dies unmöglich, dann hat die Anzeige uber die Ankunft der Arbeiter ſofort, ſpäteſtens aber binnen 24 Stunden nach ihrem Eintreffen bei uns zu geſchehen. Wir machen die in Betracht kommenden Arbeſtgeber unſerer Gemeinde beſonders hierauf aufmerkſam und bemerken, daß Verletzungen der ihnen hiernach obliegenden Verpflichtungen mit Geldſtrafe von 1— 30 Mark beſtraft werden. Viernheim, 7. April 1910. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Kühlwein. Bekanntmachung. Nächſten Montag, den 11. ds. Mts. wird als Reſt an Rezeßholz pro 1910 abgegeben: Kiefern Wellen von Adam Friedel 1. bis Kaspar Froſchauer 6., Maurer 0 M. Kiefern Ansaft-Wellen von Georg Gutperle 1. bis Heinrſch Eifler 4., S. v. Heinrich Nikolaus 1., Hügelſtraße. 2.— NB. Es wird darauf aufmerkſam gemacht, doß die Ausaſt⸗ Wellen im Diſtrikt„Seeſchlag“ ſowie ſämtliches Rec ß- holz(auch Wellen) der früheren Abgabe im Diſtrikt „Kleiner Kirſchengarten“ innerhalb der nächſten 14 Tage abzufahren iſt. Viernheim, den 9. April 1910. Der Gemeinde Einnehmer: Jö ſt. Bekanntmachung Vom 1. April ab ſind die Dienſtſtunden an Sonn⸗ und Feiertagen wie folgt feſtgeſetzt: Schalterdienſt von 8—9 vorm., 12—1 nachm. Telegraphen- u. Telephondienſt: 6—7 vorm., 8—9 vorm.; 12— 1 nachm., 5—6 nachm. Viernheim, 6. April 1910. Kaiſerliches Poſtamt. 2.— dem Strafgeſetzbuche ir das Deutſche Reich, angedrohte Geldſtrafe bis zu 150 Nark. Kadel. Bekanntmachung. 2 ö 1 1 1 U 1 U 1 * 1 0 Lon Samstag, den 9. April bis Snstag, den 16. April Beachten Sie gefl. g meine Auslagen! Ein Posten Moderne Spitzen- und Tüll-Jabots sowie Damenschleifen Serie I Stüc 25 Pf. II 45 Pf. III 65 Pf. Rüschen, 6 Stück 45 Pf. Unter taillen mit Festonbôördchen Stack 40 Ptz. Untertaillen n u lour-Bordchen. Stack 65 Pig. Unter taillen mit Stickerei u. à jour Arbeit Stück 85 Pig. Untertaillen mit eleganter Stickerei Unter taillen mit schoner Mullstickerei. Stück 1.45 Mk. Damen-Korsett mit Spiralfedern Stuck 95 Pfg. Damen-Korsett at Bertafuehem pren stuck 1.25 m. 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