8 S2. S e S — ten che Jen —— 1 — SS — SS . 8. len oss gerin —— — 2 2 ——— 8 S022 98. 2 1 — Viernheimer Zeitung. Erſcheint dreimal wöchentlich: Dienſtag, Donnerſtag u. Samſtag mit den Beilagen: „Sonntagsblatt“ u.„Sonntagsfeier“. Bezugspreis: kr Amtsblatt der Großherzoglichen Bürgermeiſterei Viernheim. Nerhreitetſte und geleſenlle Zeitung am hieſtgen Plaße, daher beſtes und 30 Pfg. monatlich einſchließlich Trägerlohn · durch die Poſt Mk. 1.14 vierteljährlich. ——— Lachen r. 20. Firfungsvollſles Inſertions- Organ. Gegründet 1884. Anzeiger Viernheimer Nachrichten. Anzeigenpreis: 12 Pfennig die einſpaltige Petit⸗Zeile Lokal⸗Anzeigen 10 Pfennig. Reklamen: 30 Pfg. die 3⸗ſpaltige Zeile. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Druck und Verlag von Wilhelm Bingener, Viernheim.— Geſchäftsſtelle: Rathausſtraße Nr. 19. Bei event. gerichtlicher Beitreibung oder im Falle eines Konkurſes kommt jeder Rabatt in Wegfall. ur. 112. Heute 2 Blätter(8 Seiten) Der Streik in Frankreich. Der ſozialiſtiſche Miniſterpräſident Briand hat den Streik der Eiſenbahner ein Verbrechen genannt. Ganz als ob Briand die kommenden Dinge vorausgeahnt hätte! Es ſind denn auch Verbrechen über Verbrechen im Gefolge dieſes Streiks gekommen: — Paris, 14. Oktober. Kurz nach Mitternacht wurde ein Dynamitanſchlag in der Rue de Berri verübt, der glücklicherweiſe kein Menſchenleben koſtete. Um 72e 1 Uhr früh erfolgte eine gewaltige Exploſion vor dem Hauſe Nummer 6, deſſen Türen und Fenſterſcheiben zertrümmert wurden. Auch die Fenſter der Nachbar⸗ häuſer ſplitterten entzwei. Die beiden einzigen Mieter, die das Haus bewohnten und eben heimgekehrt weren, ſtürzten ins Freie, ebenſo die Nachbarsleute. Bald war auch Polizei zur Stelle. Man ſtellte feſt, daß der Boden aufgeriſſen und das Mauerwerk des Toreingangs ſtark beſchädigt war. Der Urheber des Attentats iſt noch nicht gefaßt, doch hat ein Chauffeur ſein Signale⸗ ment angegeben. Auf den Eiſenbahnſtrecken gehen die Aufrührer nicht minder rückſichtslos vor: — Paris, 14. Oktober. Der Führer des von Dijon kommenden Schnellzuges gewahrte dicht vor der Ma- ſchine plötzlich feſteingekeilte ſtarke Klötze z wiſchen den Schienen. Er konnte nicht mehr halten und fuhr daher mit Volldampf über das Hindernis hinweg. Dank der Schwere der Maſchine ging es auch hier ohne Unfall ab, aber die Wagen erhielten gewaltige Stöße, wodurch die Reiſenden ſehr beunruhigt wurden. Der Zug hatte infolgedeſſen eine Stunde Verſpätung. Wäre er entgleiſt oder auch nur zum Stehen gekommen, ſo wäre unabwendbar eine Kataſtrophe erfolgt, da hinter ihm ein Perſonenzug kam, der dann auf ihn gefahren wäre. Bei dem Orte Venniſſieux ſind alle Telegraphen⸗ leitungen vernichtet worden. Die geſamte bürgerliche Preſſe begrüßt das Nachlaſſen des Bahnſtreiks als einen Erfolg der Regierung und for⸗ dert von Briand weiterhin ſcharfes Auftreten gegen die Hetzer. Es hat ſich herausgeſtellt, daß der Eiſenbahner⸗ ausſtand das Werk einer kleinen, zu politiſchen Zwecken aufgereizten Minderheit iſt, die die Maforität durch Er⸗ regung von Furcht beherrſchte. Ueber den Stand des Streiks läßt ſich ein Ueberblick nur ſchwer gewinnen. Der Streik hat die Nordbahn nach Belgien und Norddeutſchland ziemlich ganz lahmgelegt. Dahingegen läuft der Verkehr nach Süddeutſchland noch immer. Amtlich wird die Auffaſſung vertreten, daß der Streik ſtark im Abflauen begriffen iſt und daß auf der Nord⸗ und Weſtbahn mehr Züge verkehren, als vorher. Obwohl auch auf der Paris⸗Lyon⸗Mittelmeer-Bahn der Streik erklärt worden ſei, habe doch der Dienſt daſelbſt keine nennenswerte Unterbrechung erlitten. Der Inva⸗ lidenbahnhof iſt wieder geöffnet worden, und die Züge nach Verſailles ſowie auch einige auf den großen Linien verkehren wieder. Der telegraphiſche und telephoniſche Dienſt hat tadellos funktioniert. Um den Streik der Eiſenbahner zu unterſtützen, griffen am Donnerstag abend die Elektriker mit einem Sympathie⸗Streik ein: — Paris, 13. Oktober. Um 6 Uhr abends begann der Streik der Elektriker. Um dieſe Zeit erloſchen die elektriſchen Lampen im Miniſterium des Innern. Man mußte Petroleumlampen holen. Die vornehmen Quar⸗ tiere an der Place de l, Etoile und am Pare Monceau wurden beſonders durch den Streik heimgeſucht. Auch im Eliſee⸗Palaſt, wo der Präſident der Republik wohnt, erloſch das elektriſche Licht. Auch die Druckluftgeſell⸗ ſchaft, die viele Kleingewerbetreibende, aber auch ver⸗ ſchiedene Straßenbahnen und die öffentlichen Uhren mit Betriebskraft verſieht, hat bekanntgegeben, daß ihre Ar⸗ beiter ebenfalls im Ausſtand ſind. Soziale Rechte und ſoziale Pflichten. Wer Anſpruch auf Rechte macht, muß auch Pflichten übernehmen! Das iſt die Grundlage jedes ſozialen Frie⸗ dens, jeder ſozialen Ordnung. Die Gewerbefreiheit hat mit dieſem Prinzip radikal gebrochen und das Ausbeu⸗ tungsrecht des Kapitals geſchaffen. Die Folge davon iſt das ſoziale Elend unſerer Zeit, aus dem wir uns ſeit Jahrzehnten unter Aufbietung eines großen geſetzgeberi⸗ ſchen und erzieheriſchen Apparates zu retten verſuchen. Mit Nachdruck und vielfach unter eigenen erheblichen Opfern haben ſich wohlmeinende Angehörige der beſitzen⸗ den Klaſſen der Arbeiterintereſſen angenommen und die Arbeiter ſoweit erzogen, daß ſie ſich ſelbſt helfen könnten. Das war in allen Lagern ſo; zuerſt im chriſtlichen, dann im liberalen und ſozialdemokratiſchen. Samstag, den 13. Oktober 1010. — In Frankreich, das heute den großen Eiſenbahnerſtreik ſieht, iſt dieſe Unterſtützung der wirtſchaftlich ſchwäche⸗ ren Schichten, allerdings nur auf politiſchem Gebiete, noch ſtärker geweſen als in anderen Ländern; man hat dort dem ſozialiſtiſchen Proletariat einen Einfluß auf den Gang der öffentlichen Angelegenheiten zugeſtanden, wie ſonſt nirgends in der Welt, zum Teil allerdings des⸗ halb, weil dieſes Proletariat auf ethiſchem und religiöſem Gebiete ſich gerne und leicht von Schaumſchlägern aus dem bürgerlichen Lager ins Schlepptau nehmen ließ und auf dem Gebiete der ſozialen Geſetzgebung auch nicht die gerinaſten ernſthaften Anſprüche ſtellte. Jetzt aber er⸗ wacht dieſes Proletariat mehr und mehr und ſucht die Macht, die zu haben ihm ſeine Führer eingeredet haben, gründlich durch die Vergewaltigung des Arbeitgebertums auszunutzen. Es gibt kein Land der Welt, in dem ſo ausgedehnt und ſo leichtſinnig geſtreikt wird wie in Frank⸗ reich. Und was das Schlimmſte dabei iſt: Bei dieſen Streiks wird nur zu oft radikal vergeſſen, daß ſoziale Rechte, wie das Recht des Streiks, auch ſoziale Pflichten bedingen. Kalten Herzens legen da ein Paar ſkrupelloſe Geſellen in den Pariſer Arbeitsbörſen ohne jeden greif⸗ baren Grund den geſamten franzöſiſchen Eiſenbahnverkehr ſtill und ſchädigen damit ganz Frankreich und ſein ohne⸗ hin nicht zum beſten entwickeltes Wirtſchaftsleben, wie überhaupt das Wirtſchaftsleben des ganzen Abendlandes aufs allerſchwerſte. Kein Wunder, daß ſogar der ſoziali⸗ ſtiſche Miniſterpräſident von Frankreich die allerſchärfſten Maßregeln dagegen ergriffen hat. Auch in Deutſchland hat die Frage des Streikrechts der Verkehrsbeamten wiederholt die öffentliche Meinung und auch die Parlamente beſchäftigt. Eine Klärung dieſer ſehr tiefgehenden Streitfrage iß bisher noch nicht erfolgt, die Auffaſſung auch in geſunddenkenden Gewerkſchafts⸗ kreiſen geht aber mehr und mehr dahin, daß das Streik⸗ recht eine Grenze finden müſſe, ſobald die von den Strei⸗ kenden bekämpften Mißſtände in keinem Verhältnis ſtehen zu den Nachteilen, die der Streik der Allgemeinheit, alſo auch weiten Arbeiterſchichten, zufügen muß. Für Deutſchland, wo das Eiſenbahnperſonal feſt, dau⸗ ernd mit Penſionsberechtigung und Hinterbliebenenverſor⸗ aung angeſtellt iſt, iſt die Frage übrigens nicht ſehr kritiſch. Lokale Nachrichten. Viernheim, 15. Okt. — Ueber das Konzert des Männer⸗Geſaug⸗ Vereins erhalten wir von Herrn Profeſſor Specht aus Mannheim, der der Veranſtaltung als Kunſtkritiker beiwohnte, nachſtehenden Bericht: „In ſeinem dies jährigen Herbſtkonzert, das am ver⸗ gangenen Sonntag ſich eines ſtattlichen Beſuches zu erfreuen hatte, ſteuerte der Verein unter der umſichtigen und energiſchen Leitung ſeines Dirigenten, Herrn Hauptlehrer Hans Mayr, eine bunte Reihe von teilweiſe recht ſchwierigen Kunſtchören und lieblichen Volksliedern bei, die alle recht tüchtig und ſauber geſungen wurden; beſonders fielen die führenden Tenöre durch Ausdauer und leichte Höhe auf. Auch in der Wahl der Soliſten zeigte ſich eine glückliche Hand; denn ſowohl Fräulein Minny Leopold aus Frankfurt, als auch Herr Guſtin Lamberth zeigten, von Herrn W. Weimar aus Frankfurt verſtändnis⸗ voll begleitet, glänzende Stimmen, muſikaliſches Talent und ſehr geſchmackvollen Vortrag, in den Arien der Agathe und des Max aus dem„Freiſchütz“, wie in verſchiedenen Liedern von Schumann Grieg, Bohm und Clutſam, und ſchlteßlich in zwei anmutigen Duetten. Beide haben bei Fil. Sohn in Frankfurt etwas tüchtiges gelernt und werden wohl ihren Weg machen. Dieſer Weg wird Herrn Lamberth zunächſt nach Mannheim führen, woſelbſt er für ein Konzert des Geſangvereins„Saͤngerkreis“ am 13. November im Roſengarten verpflichtet iſt.“ Wir brauchen vorſtehenden Zeilen wohl kaum noch etwas zuzufügen. Geſagt ſei nur noch, daß über das im Konzert Gebotene nur eine Stimme des Lobes und der Anerkennung bei ſämtlichen Zuhörern herrſchte und daß die berufene Kritik des Herrn Profeſſors Specht eine durchaus zutreffende war. Der Männergeſangverein und ſein Dirigent können deshalb mit voller Befriedigung auf ihre erſte derartige Veranſtaltung zurückblicken. — Theater in Viernheim. Ueber das morgen Sonntag, den 16. Oktober, abends ½9 Uhr im Saale „Zum goldenen Karpfen“ zur Aufführung gelangende Stück„Das Gänſegretel' ſchreibt der Verfaſſer in ſeinem Buche folgendes:„Das Gänſegretel darf als ein lebendiges Stück Sitten geſchichte des vorigen Jahrhunderts gelten. Den reizenden Stoff verdanke ſch teils mündlicher Ueberlieferung, teils ſchöpfte ich ihn aus geſchichtlichen Urkunden.. manch anderen Zeitgenoſſen des letzten Fürſten v. Saarbrücken 26. Jahrgang. —— D—— ˖— lernte ich auch eine hochbetagte Zofe der Füͤrſtin Katharina kennen, des Gänſegretels nämlich, und bat ſie um Aufſchlüſſe. Ifflands wegen, glaubte ich, müſſe mein Stück in Mannheim die größte Teilnahme finden, aber der Theaterausſchuß bean⸗ ſtandete die Aufführung, weil zur Zeit eine Tochter der Fürſtin Katharina, der Heldin des Luſtſpiels, in Mannheim noch lebe. Dagegen gab mir der Leiter der Hofbühne die Verſicherung, daß mein Stück, auch ohne Mannheim zu be⸗ rühren, ſeinen Weg über Deutſchlands Bühnen mit Glück machen werde. Dieſer aufmunternde Ausſpruch hat ſich bis jitzt bewahrheitet, indem das Luſtſpiel bei ſeinen Aufführungen in Deutſchland— Oeſterreich— Holland und der Schweiz mit lebhaftem Beifall gekrönt wurde. Vergangenen Winter kam das Gänſegretel in Amſterdam zur Aufführung und das toſende Beif allsjauchzen tönt noch zur Stunde mir im Ohre als der ſüßeſte Wohllaut für einen Luſtſpieldichter.“ Wir dürfen uns, nach vorſtehendem zu ſchlteßen, auf einen be⸗ ſonderen Kunſtgenuß vorbereiten, zudem iſt das Stück in ſeinen Hauptpartieen mit den erſten Kräften beſetzt. Frl. Winner vom Volkstheater in München iſt eine der beſten Darſtellerinnen der Gänſegretel, und Herrn Trändle, welcher den Fürſten ſpielt, hat dieſe Partie an vielen Buͤhnen mit großem Erfolge dargeſtellt, ſo daß ein Beſuch dieſer Vorſtellung beſtens empfohlen werden kann. * Heſſiſcher Blumenverkaufstag. Die Großher⸗ zogin von Heſſen beabſichtigt, am 2. Sonntag vor Weihnachten einen allgemeinen heſſiſchen Blumenverkaufstag zum beſten der Großh. Zentrale für Mütter⸗ und Säuglingsfürſorge in Heſſen abzuhalten. Es werden vorausſichtlich in allen heſſiſchen Städten und auch auf dem Lande Komitees gebildet, die den Propagandatag im einzelnen vorbereiten. An dem Tag werden kleine, künſtlich hergeſtellte Blumen zum Preiſe von 10 Pfg. verkauft. Der Ertrag fließt der Großh. Zentrale zu. Zur wirtſchaftlichen Lage. Als ein Zeichen friſch beginnenden Lebens ſind zahlreiche Meldungen über neue Unternehmen zu buchen: Hugo Stinnes, der bekannte Großinduſtrielle, errichtet ein ſchwimmendes Lager für 7000 Tonnen engliſche Bunkerkohlen in Meſſina(Stzi⸗ lien).— Nach der„Frankf. Ztg.“ wurde in einer Auf⸗ ſichtsratsſitzung der Aktienasſellſchaft Backe, Tellering u. Co., Röhrenwalzwerk bei Benrath, eine vorliegende Fu⸗ ſionsofferte beraten. Als Reflektantin auf das Röhren⸗ werk wird die Deutſch⸗Luxemburgiſche Bergwerksaktien⸗ geſellſchaft, die einen derartigen Betrieb noch nicht beſitzt, genannt.— In der Zementinduſtrie wird das lange er⸗ ſtrebte Abkommen des rheiniſch⸗weſtfäliſchen Syndikats mit der hannoverſchen Vereinigung als geſichert, mit der ſüd⸗ und mitteldeutſchen als wahrſcheinlich bezeichnet. dDie Herbſthygiene erfordert in dieſen Tagen, wo wärmere Mittagsſtunden mit kühlem Morgen und Abend wechſeln, rauhere Winde die Straßen durchfegen, beſondere Aufmerkſamkeit. Erkältungen ſind an der Tagesordnung, denn der Körper, der noch nicht widerſtandsfähig genug iſt gegen die herbſtlichen Unbilden, unterliegt jedem An⸗ griffe der Witterung. Meiſt behandelt man den Körper in dieſen Tagen höchſt unzweckmäßig. Mit warmen Ein⸗ packungen iſt es nicht getan: für Winterkleidung iſt noch keine Zeit. Wir ſind in einer Uebergangs⸗ zeit und müſſen dem Rechnung tragen. Wer ſich gar zu ängſtlich jetzt ſchon in warme Winterſachen hüllt, muß ſich notwendig einmal allzuſehr erhitzen. Befreit er ſich dann plötzlich von den wärmenden Hüllen, ſo iſt die Er⸗ kältung mit dem Schnupfen und ſonſtigem Beiwerk da. In kühler Nachtluft ſollte man zur Herbſtzeit vor allem den Hals und die Atmungsorgane ſchützen. Man halte darum in dieſen Stunden den Mund möglichſt geſchloſſen. Naſſe Füße ſind ſtets bedenklich. Wenn man ſie ſich zugezogen hat, wechſele man ſofort das Schuhwerk. Eine Taſſe heißer Tee tut dann auch gute Dienſte. Aus Stadt und Land. ** Schweres Eiſenbahnunglück.— Ein Toter, drei Schwerverletzte. Auf der Strecke Berlin—Breslau hat ſich am Freitag gegen 1 Uhr morgens zwiſchen Frankfurt an der Oder und Guben ein ſchwerer Eiſenbahnunfall er⸗ eignet, dem ein Menſchenleben zum Opfer gefallen iſt. In Wellmitz überfuhr der Eilgüterzug 6055 das Halte- ſignal und fuhr auf den Güterzug 7739 auf. Hilfs⸗ bremſer Teſchenſchi aus Frankfurt a. O. iſt tot, Loko⸗ motivführer Scheemann, Heizer Rudolf aus Berlin, Pack- meiſter Kitzler aus Breslau ſind ſchwer verletzt. Die Lokomotive und 12 Wagen ſind zertrümmert. Der Be⸗ trieb iſt auf beiden Gleiſen auf 8 Stunden geſperrt. Der Perſonennerfehr wird durch Umſteigen aufrecht erhalten. ** Ein Luftſchiff für Ozeanfahrten, das der Mün⸗ chener Luftſchiffer Dr. Gans zuſammen mit einem Deutſch⸗ Amerikaner konſtruiert hat, wird gegenwärtig in der Augs⸗ burger Luftſchiffabrik von Riedingen zur Ausführung ge⸗ bracht. Es wird einen Inhalt von 32,5 Kubikmetern haben, 60 Meter lana und 16 Meter breit ſein. Das vufticin, das den Bedurfniſen jur eine Ozeanreiſe ganz beſonders entſpricht, führt eine Gondel, die 10 Meter lang und gleichzeitig als Motorboot ausgebaut iſt, Theater-Anzeiger. Spielplan des Großh. Hof- und National Theaters in Gottesdienſt⸗Orönung der katholiſchen Gemeinde Viernheim U damit die Inſaſſen im Falle eines Abſturzes ins Meer 0 lich mit Hilfe dieſer Motorgondel retten können. Die[von SHonntag, den 16. Oktober bis einſchl. Hamſtag, den S 1 Naunfeim. 5— 0 Motore alſo, welche während der Luftſchiffahrt die Proz] eurmntttehe Mittelung 22. Oktober. Gtasbarset werbe, Sonntag, 6. Okt.„Die Juͤdin.“ Hohe Preiſe. Anfang eller antreiben, bewegen auch das Boot, ſobald es ins ae en S. 6½ Uhr.* Waſſer kommt. Eine Ozeanfahrt erfordert natürlich einen I ½7 a rche am Sonn 1 4 don.] Donnerstag, 20. Okt.„Madame Butterfly.“ Hohe Preise. 500 d außergewöhnlichen Benzinvorrat; bei dem Bau des Luft⸗ 3 Uhr hl. Meſſe und Austellung der hl. Kommunion. Anfang 7½ Uhr. 0 ſchiffes iſt dieſen Bedürfniſſen beſonders Rechnung ge⸗ 108 Uhr hl. Meſſe mit Predigt. Sonntag, 23. Okt.„Tantris der Narr.“ Mittl. Preiſe. tragen worden. Es können infolgedeſſen an 6000 Kilo 210 Hochamt mit Predigt. Anfang 6 Uhr. Ballaſt mitgeführt werden, von denen auf Benzin allein 2 Uhr Chriſtenlehre für die Jünglinge. Neues Theater 2500 entfallen. Die Gondel kann vier Perſonen auf⸗ 2 Uhr Sakr. Bruderſchaftsandacht, darauf Verſammlung 1 g nehmen, ſo daß außer den beiden Führern noch zwei des christl. Mütter vereins Sonntag, 16. Okt.„O di eſe Leutnants. Anf. 72 Uhr. 15 Techniker die Reiſe mitmachen können. Der Ballon⸗ ½4 Uhr Verſammlun der Jün Unngsſodalität im Freiſchütz Sonntag, 23. Okt.„Granate. Suſannens Geheimnis. Brüder⸗ fel, körper wird von einem Ballonett prall gehalten, das 8 8 gling 5 lein fein.“ Anfang 7¼ Uhr. 01 d von einem Motor von 6 Pferdekräften bedient wird. In der alten Kirche: der gl 1 Die Reiſe wird Anfang Februar von Teneriffa aus vor Morgens /¼10 Uhr Kindermeſſe. gelt ſich gehen und ſich der Schatzung nach über 3500 See⸗ Nachm. 1 Uhr Kindergottesdienſt. 8 a ſorzdaſicße h meilen ausdehnen. Das Luftſchiff wird eine.* Am Donnerſtag, den 20. Oktober beginnt für unſere* 2E iella 2 u. 8 fig. Ihen . 4 5 e Gemeinde das Große Gebet und zwar mit der ſtillen An⸗ 2— Eerste— Schwere Automobilunfälle werden gemeldet. Der[ betung; am nächſten Sonntag und Montag folgt die öffent⸗. 3 Rennfahrer Henney von Hachenburg(Oberweſterwald) und che Anbetung Die feierliche Eröffnung findet am Donner⸗ der Sohn des Lederfabrikanten Thehwald ſowie ein Ange- ſtag Morgen 5 Uhr ſtatt. Am Donnerſtag Abend beginnend Bekanntmachung. 2u ſtellter der Fabrik trugen eine Wette aus, wonach die iſt während der ganzen Woche von 8—9 Uhr öffentliche Betr.: Maßregeln zur Verhütung der Maul⸗ und Kla f N Fahrt nach Sber⸗Hattert hin und zurück in einem Zeit⸗[ Betſtunde. Der Roſenkranz wird deshalb von Donnerſtag 58 7 J* 8 der 2 55 8 van raum von wenigen Minuten erfolgen ſollte. Der Wagen[an Morgens um 8 Uhr in der Segensmeſſe vorgebetet. N aul- und Klauenſeuche auch in Schwabenheim, ſtürzte mit voller Wucht in einen Graben. Thehwald In d 91 Wer kt l Bezirk Heidelberg, ausgebrochen iſt, beſteht für den Kreis 6 jun. und der Angeſtellte der Fabrik wurden ſofort n der neuen Kirche an Werktagen: Heppenheim eine erhöhte Seuchengefahr. Wir beſtimmen getötet. Henney erlitt ſo ſchwere Verletzungen, daß er[Montag: 7 Uhr 1., 8 Uhr 2. S.-A. für Margaretha] daher aufgrund der 88 19—26 des Reichs vlehſeuchengeſetzes 75 kaum mit dem Leben davonkommen dürfte. Der Wagen wurde vollſtändig zertrümmert.— Weiter wird gemeldet: Das Automobil des Fabrikbeſitzers Zücker(Zittau) rannte in der Nähe von Zittau gegen ein Fuhrwerk. Von den fünf Inſaſſen des Autos wurde der Expedient Hoffmann getötet, zwei andere Perſonen wurden leicht verletzt. Der Chauffeur wurde verhaftet. * Der Kampf mit dem Schwertfiſch. Eine ſehr ſel⸗ tene Beute machten zwei Kranzer Fiſcherfrauen. Sie wur⸗ den von einer ſpazieren gehenden Dame auf einen ſich in der See dicht am Ufer herumtummelnden 3 Meter langen Fiſch aufmerkſam gemacht. Sie bemühten ſich ſofort eifrigſt, des Tieres habhaft zu werden. Zwar griff dieſes die Frauen heftig an ſo daß ſie Mühe hatten, ſich nicht von ihm verletzen zu laſſen. Schließlich ge⸗ lang es ihnen mit vereinten Kräften, den Fiſch, einen ziemlich ausgewachſenen Schwertfiſch, zu bezwingen und ihn ans Land zu bringen. Auch hier machte er den Frauen, denen ſich inzwiſchen noch zwei andere hinzu⸗ geſellt hatten, viel zu ſchaffen. Inzwiſchen erlahmten ſeine Kräfte mehr und mehr, und nach vierſtündigem Kampfe ging das Tier ein. z Wieder eine Offizierstragädie. Nach einer Mel⸗ dung aus Endtkuhnen hat in Wilkowiſchken ein ruſſi⸗ ſcher Artillerie-Offizier, deſſen Liebe zur Tochter des Oberſtleutnants vom dortigen Ulanenregiment Schwierig⸗ keiten in den Weg gelegt wurden, ſeine Braut und dann ſich ſelbſt erſchoſſen. * Ein General von ſeinem Burſchen erſchlagen. Baron Krüdener, der Kommandeur des dritten Huſaren⸗ regiments in Petersburg, iſt von ſeiner Ordonnanz er⸗ ſchlagen morden. Es ſoll ſich um einen Racheakt handeln. 5* 72* Scherz und Ernſt. — RNuſſiſche Betteldörfer. In Rußland gibt es in den verſchiedenſten Teilen des Reiches Dörfer, deren Be⸗ wohner ausſchließlich vom Bettel leben. Während der Sommermonate ſind in dieſen Dörfern nur Greiſe, ganz alte Frauen und kleine Kinder anzutreffen. Alle anderen Einwohner ſind auf den Bettel gezogen. Die wenigſten dieſer Bettler bleiben in der Nähe ihres Heimatortes, meiſtens ziehen ſie ziemlich weit fort. Unter dieſen Bett⸗ lern gibt es die verſchiedenſten„Spezialiſten“. Es gibt „Stadt⸗“ und„Dorfbettler“, manche ziehen einzeln fort, andere wandern in Gruppen. Nicht ſelten werden auch nur die Frauen mit den Kindern auf die Bettelei ge⸗ ſchickt, während die Männer inzwiſchen in dem Dorfkrug zechen. Es gibt auch richtige Bettler⸗„Unternehmer“. Dieſe werben ſich ein paar Vagabunden von der Land⸗ ſtraße an, die ohne Legitimationspapiere ſind und die deshalb immer in Gefahr ſtehen, von der Polizei auf⸗ gegriffen zu werden, verſehen die armen Teufel mit ge⸗ fälſchten Legitimationspapieren und ſchicken ſie dann bet⸗ teln, wobei ſcharf aufgepaßt wird, daß die Söldlinge nicht etwa ſeitlich in die Büſche ſchlagen. Am Abend wird den gedungenen Bettlern alles Geld abgenommen, das ſie am Tage zuſammengebettelt haben, ihnen ſelbſt bleibt nur ein beſtimmter Prozentſatz der„Einnahmen“. Um die Leute mildtätiger und den Bettel ergiebiger zu machen, werden die verſchiedenſten Tricks angewendet. Manche Dorfbewohner reiſen nur auf„Brandbettel“. Sie zeigen gefälſchte Urkunden von den Behörden vor, in denen beſtätigt wird, daß die Beſitzer der Urkunden durch eine Feuersbrunſt gänzlich verarmt ſind. Andere ſind angeblich durch Hagelſchlag oder Viehſeuche verarmt. In ganz frommen Gegenden iſt der„Kirchenbaubettel“ ſehr wirkſam. In dieſem Falle wird mit gefälſchten Urkunden „verſichert“, daß die Kirche im heimatlichen Dorf ab⸗ gebrannt ſei und daß die nötige Summe für eine neue Kirche geſammelt werden müſſe. Wird es Winter, ſo ziehen ſich all dieſe Bettler in ihre heimatlichen Dörfer zurück, und ſie führen dann in den Wintermonaten das Leben eines kleinen Rentiers. Den ruſſiſchen Behörden fällt es natürlich nicht im Traum ein, gegen dieſe Zu⸗ ſbände etwas zu unternehmen. Für Haus, Hof und Feld. Von einer eigenartigen Wahrnehmung macht die „Tierſchutz⸗Correſpondenz“ Mitteilung. Man lieſt dort über den Einfluß der Todesart auf die Haltbarkeit der Fiſche folgendes: Es dürfte eine wenig bekannte Tat⸗ ſache ſein, daß es für die Konſervierung der Speiſefiſche nicht gleichgültig iſt, ob man dieſelben, wie es ſo viel⸗ fach geſchieht, außer Waſſer einfach erſticken läßt, oder ob man ihnen durch einen Schlag auf den Kopf einfach das Gehirn zertrümmert. Dennoch beeinfluſſen dieſe beiden der gebräuchlichſten Todesarten die Haltbarkeit der Fiſche nicht unweſentlich inſofern, als erſtickte Fiſche früher und ſchneller in Fäulnis übergehen als ab⸗ geſchlachtete. Hier wie überall iſt die Vermeidung der Tierquälerei auch im menſchlichen Intereſſe geboten. Verantwortlich für die Redaktien: Wilhelm Bingener, Viernheim Winkenbach geb. Werle. Dienftag: 7 Uhr 1 S.⸗A. für Anna Träger. J8 Uhr hl. Meſſe mit Segen. Mittwoch:% 7 Uhr 2. S.⸗A. für Anna Träger. 7/8 Uhr beſt. Br.-Amt zu Ehren der göttl. Vorſehung für Butſch und Eder. Donnerſtag: 5 Uhr Fröffnung des Großen Gebetes. Geſt. hl. Meſſe für Adam Wunderle, Ehefrau Marg. geb. Hofmann, ſeinen in Amerika r Bruder und Ang. 8 Uhr Segensmeſſe für Adam Wunder, Ehefrau Eva geb. Faber. Freitag: ¾ 7 Uhr 3. S.⸗A. für Margaretha Winkenbach geb. Werle. 8 Uhr Segensmeſſe für Familie Mich. Neuhäuſer 2. Samſtag: ¾7 Uhr 3. S.-A. für Anna Träger. ¼8 Uhr Segensmeſſe für Familie Nikol. Bugert 3. Am Montag iſt bei den Engl. Fräulein und am Samſtag bei den Barmh. Schweſtern um 7 Uhr hl. Meſſe. In der alten Kirche an Werktagen: Dienſtag: ½7 Uhr geſt. S.-A. für Nik. Filbeck 1., beide Ehefrauen Katharina und Margaretha, Heinrich Filbeck, Geſchwiſter und Anverwandte. Mittwoch: ½7 Uhr geſt. S.⸗A. für Magdalena Illert. Am nächſten Sonntag ſind um 5 und ½7 Uhr hl. Meſſen, ½9 Uhr Hochamt, dann Prozeſſion. Nach der Prozeſſion gegen 10 Uhr Kindermeſſe in der alten Kirche. Die öffentlichen Betſtunden beginnen ſofort nach der Prozeſſton in der bekannten Ordnung. Alle Gläubigen, ins⸗ beſondere die Mitglieder der ſakrament. Bruderſchaft werden gebeten, ihre Betſtunden, die öffentlichen und ſtillen gewiſſen⸗ haft zu halten und ſich am Empfang der hl. Sakramente fleißig zu beteiligen. Anmeldungen für die ſakr. Bruderſchaft werden im Pfarrhaus entgegengenommen. Am nächſten Sonntag iſt gemeinſame hl. Kommunion für die Schüler des Herrn Lehrer Beller. Beicht: Sam⸗ ſtag nachmittag 2 Uhr. Verkündete: Gg. Friedrich Klee 1. und Katharina Schalk 2tenmal. Georg Hoock 15. und Eliſe Mandel 2tenmal. Heinrich Hertinger und Katharina Schmitt 2tenmal. . Karl Schreiber aus Heidesheim, S. v. f Pet. Schreiber u. ſ. Ehefrau Anna Maria geb. Eſchborn und Anna Maria Helbig, T. v Joh. Jak Helbig u. ſ. 1 Ehefrau Anna Marta geb. Binninger 1tenmal. 5. Johann Brückmann, S. v. 1 Joſ. Brückmann und ſ. Ehefrau Maria geb. Dietz und Eliſe Weidner, T. v. Peter Weidner 1. u. ſ. Ehefrau Juliana geb. Grüne⸗ wald Itenmal. Df 6. Philipp Wiegand, S. v. 1 Johann Wiegand 1. u. s. Ehefrau Marg. geb. Stumpf und Anna Hoock, T. v. Joh. Hoock u. ſ. 7 Ehefrau Kath. geb. Glock 1tenmal. Seidenpapiere an en Farben Id. Krep⸗ papiere, fert. Ausſchläge f. Schnee⸗ ballen, künſtliche Blumen u. Blätter, Bougquetts⸗ u. Tortenpapiere, Lam⸗ penſchirme, Schrauk⸗Papier⸗Spitzen in größter Auswahl und nur neuen Muſtera empfiehlt die Papierhandlung Joh. Schweikatl. F Sieter Bingong 1 150 von i Sajson- Veuhejten W HMleidersloſten, Damen- u. Hinder-Honfektion, Baumwolſaren, Putz-, Veibwaren u. Nͤſche Gordinen, Teppiche und Bellen. Billige Preiss/ Gals Bedienung/ 1 Vannheim Louis Dandauen, Brefleftr. O J. J 1 7 und des Miniſterialamtsblattes Nr. 9 vom 3. Juli 1897 das Folgende: a 1. Alles Klauenvieh, das aus den Regterungsbe- zirken Frankfurt a. O., Köslin, Bromberg, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Gumbinnen, Allenſtein, Marienwerder, Berlin und aus dem Großherzogtum Baden eingeführt wird, oder von Viehmärkten in Zuchtviehbeſtände oder in den Beſitz von Händlern mit Nutzvieh gelangt, unterliegt der Quarantäne im Sinne des§ 6 des Amtsblattes Nr. 9 Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 3. Juli 1897. Die Quarantäne hat an dem Standort ſtattzufinden, an dem die Tiere nach ihrer Einführung in das Großherzog⸗ tum oder dem Verlaſſen der genannten Viehmärkte zuerſt eingeſtellt werden. Es wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß alle von außerhalb des Großherzogtums auf einen Viehmarkt aufzutreibenden Klauentiere, von denen nicht glaubwürdig nachgewieſen wird, daß ſie nicht aus den oben- genannten verſeuchten Gebieten kommen, nicht eher auf den Viehmarkt zugelaſſen werden, bis ſte die vorgeſchriebene Quarantäne in ſeuchenfreiem Zuſtand durchgemacht hab en. 2. Die Quarantäne dauert mindeſtens 7 Tage. Nach Ablauf dieſer 7 Tage darf das der Quarantäne unterliegende Vieh den Standort innerhalb der nächſten 14 Tage nur verlaſſen, wenn es bis dahin nach dem Zeugnis des Kreis⸗ veterinärarztes keine ſeuchenverdächtigen Erſcheinungen gezeigt hat. Findet eine Unterſuchung durch den Kreisveterinärarzt nicht ſtatt, ſo darf das Vieh den Standort erſt nach Ablauf von 3 Wochen ſeit dem Tage der Eigaſtellung gerechnet ver⸗ laſſen, ſofern ſich ſeuchenverdächtige Erſcheinungen bet ihm nicht gezeigt haben. 3 Denſelben Quarantänebeſtimmungen unterliegen alle Klauentiere, die mit den eingefuͤhrten Klauentieren in dem- ſelben Gehöft ſtehen oder ſtanden. 4. Die Beſitzer ſolcher Tiere ſind ver flichtet, alle Tiere, welche der obigen Maßnahme unterworfen ſind, un- verzüglich der Ortspolizeibehörde anzumelden. Dieſe hat dem Großherzogl. Kreisveterinäramte anzumelden, welches über dieſe Anmeldungen eine Liſte führen wird. 5. Wird zur Ausführung eines der Quarantäne unter⸗ worfenen Tieres ein kreisveterinärärztliches Zeugnis verlangt, ſo hat die Requiſition des Keirsveterinärarztes durch die Ortspoltzeibehörde zu erfolgen. 6 Die Tagegelder, die durch dieſe Maßnahmen veran- laßten Reiſen der Kreisveterinärärzte ſind auf die Polizei⸗ kaſſe zu übernehmen und von den Beſitzern in vollem Betrage wieder zu erſetzen. Für die Ausſtellung des Zeugniſſes iſt keine Gebühr zu entrichten 7. Abweichend von der Vorſchrift des Ziffer 1 darf Schlachtvieh von Händlern, die ausſchließlich mit ſolchem handeln, vor der Verbringung auf einen Schlachtviehhof ohne Quarantänezwang in Gehöfte eingeſtellt werden, wenn in dieſen anderes Vieh insbeſondere Zucht- und Nutzvleh nicht eingeſtellt iſt oder verkehrt. Alle Tiere, die aus dem Schlachtvlehverkehr in andere Gehöfte als diejenigen verbracht werden, für die die vor⸗ ſtehende Ausnahme zugelaſſen iſt, unterliegen von da ab der Maßnahme der Ziffer 1 und 2. 8. Die unmittelbare Ueberführung von den der Ouaran⸗ täne unterſtellten Tieren in ein öffentliches oder Privat- ſchlachthaus behufs ſofortiger Abſchlachtung iſt auch vor Ab⸗ lauf der Qaarantänezeit zu geſtatten. 9. Die nach Ziffer 6 und 7 zugelaſſenen Aus nahmen ſind in allen Fällen polizeilich zu kontrollieren. Der Handel mit Klauenvieh im Unherziehen(Hauſter- handel) iſt bis zum 1. Dezember l. Is unterſagt. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Vorſchriften unter⸗ liegen der Strafbeſtimmung des§ 66, 67 des Reichs vieh⸗ ſeuchengeſetzes und des§ 328 des Reichsſtrafgeſetzbuches, bezw. des§ 148 der Reichsgewerbeordnung. Heppenheim, den 3. Oktober 1910. Großh. Kreisamt Heppenheim. v. Hahn. Ferner werden alle Viehmärkte und zwar auch die Schweinemärkte bis zum 1. Dezember l. Is. hiermit ver⸗ boten. Endlich machen wir noch alle Viehbeſttzer auf die Seuchengefahr beſonders aufmerkſam und raten ihnen dringend, fremden Perſonen, insbeſondere Viehhändlern und Metzgern den Zutritt zu ihren Viehſtällen nicht zu geſtatten. Heppenheim, den 10. Oktober 1910. Großh. Kreisamt Heppenheim. J. V.:(gez.) Haberkorn. U verden Ehele gegen laudt ware berſtel ie Wb. Hager am Platze. Größtes 2 8 908 da feng c hut bust ö N 5 dalber, eren bahen, n Kreig tinnen eſezes 1897 igsbe. Men, dern b det i on Kantine glchen faber, etz zuerſt erkſam ins auf en nicht n oben. auf den heben en. Nh legende ge Hur Atti gezeigt nüranzt Aolauf ber⸗ vic m alle n del , alle , m. at dem b ier unter lang, 0 ble beran· olizei. etrage üht zu bf ſlchem I 1 in licht dere e bol⸗ Ib det Aaran⸗ gubo⸗ N 15 ab ue lel⸗ bah hes, 5 de vet⸗ 1 d, n Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnisnahme, daß es ſtrengſtens unterſagt iſt, die Tauben in der Zeit von jetzt bis 12. November l. Is. ausfliegen zu laſſen. Zuwiderhandelnde müſſen auf Grund des Artikels 79 des Feldſtrafgeſetzes unnachſichtlich zur Anzeige gebracht werden. Viernheim, 14. Oktober 1910. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Kühlwein. Art. 79 des Feldſtrafgeſetzes. 0 Diejenigen, welche im Frühjahr oder Herbſte zur Saat ⸗ zelt, deren Anfang und Ende jedesmal in den Gemeinden von den Lokalpolizeibehörden zu beſtimmen iſt, oder während der gleichfalls jedesmal bekannt gemacht werdenden Zeit der Reife der Huͤlſenfrüchte und des Repſes oder des Rapſes ihre Tauben ausfliegen laſſen, ſollen mit einem Gulden in jedem einzelnen Falle beſtraft werden. Bekanntmachung Dienſtag, den 18. Oktober 1910, nachmittags 2 Uhr werden auf dem Rathauſe hier die vom Gemeinde⸗ pfandmeiſter in Beſchlag genommene Pfänder verſteigert. Viernheim, den 15. Oktober 1910. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim: Kühlweln. rr r ee eee eee Bekanntmachung. Nächsten Mittwoch, 9. d. Mes, hachm.] Uhr werden in der Behauſung der verlebten Ad. Mandel. 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