r Abe esel Pfg. — ö N 10 Viernheimer Viernheimer Zeitung Viernheimer Nachrichten Bezugspreis: 80 Pf. monatlich einſchl. Bringerlohn. Durch die Poſt bezogen TFernſprech Nr. 20 1 6 (Heſſiſch⸗badiſcher Grenzbote) Amtsblatt der Großherzoglichen Bürgermeiſterei Viernheim Br Geleſenſte und verbreitetſte Zeitung am hieſigen Platze 1. vierteljährlich. 8 1 N 7 Erſcheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Beilagen:„Sonntagsblatt“ und„Sonntagsfeier“ Redaktion, Druck und Verlag von Wilh. Bingener, Viernheim.— Geſchäftsſtelle: Rathausſtraße Nr. 19. kiger Viernheimer Volksblatt Anzeigen: Die Petit⸗Zeile 15 Pfg. Reklamen 40 Pfg. Bei größeren Aufträgen entſprechender Rabatt. [Gegründet 1884 Ur. 140. Die Begnadigung der Bonner „Budenzauberer“. O An eines Königs Wort ſoll man nicht drehen und deuteln, beſonders in ſolchen Fällen nicht, wo dieſes Königs Wort in einem Begnadigungsfalle vorliegt. Das ſchädigt das monarchiſche Gefühl, und das iſt gerade jetzt, wo die Wogen der politiſchen Erregung ſo hoch gehen. Der Fall ſelbſt hat ja auch in den ernſteſten monarchiſchen Kreiſen lebhafteſte Sorgen erregt; ſagt doch z. B. die „Braunſchw. Landeszeitung“ unter Zuſtimmung eines Teiles der konſervativen Preſſe:„Ohne die Befürwortung des Miniſters wäre nimmermehr der Monarch zu einem Akte der Gnade zu bewegen geweſen, der nicht verfehlen wird, der gehäſſigſten Ausbeutung als willkommenes Ob⸗ jekt zu dienen. Solche Maßnahmen bringen der Sozialdemokratie mehr Zulauf, als dema⸗ gogiſche Verſammlungsreden oder blutrün⸗ ſtige Zeitungsartikel, weil ſie eben auch das nicht zu den Parteiprinzipien ſchwörende Bürgertum, das ein natürliches Rechtsgefühl hat, verletzen. Schwerlich werden das Abgeordnetenhaus und der Reichstag an dieſem Vorgange achtlos vorübergehen. Dann werden wieder Reden zum Fenſter hinaus gehalten werden, die abermals wie Oel ins Feuer wirken werden.“ Angeſichts dieſer Sachlage ſollte man wenigſtens bei den Nächſtbeteiligten eine größere Zurückhaltung erwarten. Bedauerlicher Weiſe aber glauben die Herren, jetzt„oben⸗ auf“ zu ſein und in der Oeffentlichkeit das Wort nehmen zu dürfen. Anſcheinend der Vater des einen Budenzaube⸗ rers, der Reichstagsabgeordnete v. Finckenſtein, ſendet ein Schreiben an die Preſſe, worin er behauptet: „Unrichtig iſt, daß die Betrefſſenden in die Wohnung des p. Feith eingedrungen ſind, ihn überfallen, ihn mit kaltem Waſſer begoſſen und ihn geprügelt haben; es iſt vielmehr vor dem Schöffengericht in Bonn zeugeneidlich feſtgeſtellt, daß der zu 1 Genannte, Graf Finkenſtein, zunächſt längere Zeit nach dem Eindringen der übrigen unten geblieben iſt und dann ſpäter nur in die Wohnung des p. Feith hineingeſehen hat, ohne Feith überhaupt zu ſehen, ohne ein Stück von ihm anzurühren und ohne ſich in irgendeiner Weiſe an dem Ulk zu beteiligen. Der Genannte zu 2 hat ſich bei der ganzen Angelegenheit eben⸗ falks ſehr zurückhaltend verhalten, er iſt nur etwas eher hinaufgegangen. Die Beſtrafung der beiden iſt lediglich erfolgt, weil Gemeinſchaftlichkeit mit den anderen Beteiligten inſofern angenommen worden iſt, als die beiden mit den übrigen zur Wohnung des p. Feith gefahren ſind. Daß über⸗ haupt eine Verurteilung ſtattgefunden hat, iſt umſo er⸗ ſtaunlicher, als die übrigen Beſchuldigten lediglich ſtand⸗ 8 0 mit drei Tagen Mittelareſt beſtraft worden ind.“ Wie anders malt ſich doch die Welt in dieſen Köpfen! Einer derſelben Leute, die ſich nicht laut genug entrüſten können, wenn ſozialdemokratiſcherſeits an beſonders auf⸗ fälligen Urteilen Kritik geübt wird, findet die Verurteilung „erſtaunlich“. Die„Germania“ hat nach der Begnadi⸗ gung die Vermutung ausgeſprochen, der Kaiſer ſei nicht richtig informiert worden. Das würde um ſo erſtaun⸗ licher anmuten, als die über den Prozeß damals langen Berichte in allen Zeitungen geſtanden haben, nach denen u. a. die Wirtin des Einjährigen Feith, den der Graf v. Finckenſtein, M. d. R., als„p. Feith“ abtut, eidlich folgendes bekundet hat: „Die Vermieterin, bei der Feith wohnte, bekundete, daß die Tür vom Korridor zur Wohnung ein ge⸗ drückt wurde, die Füllung ſeiheraus gebrochen worden. Es wurde ein arger Skandal gemacht. Man habe mit Stöcken auf die Tiſche geſchlagen. Einige Sachen ſeien beſchädigt worden. Die Wohnung ſchwamm förmlich in Waſſer. Später ſei ein Herr zu ihr gekommen und habe ihr als Entſchädigung 150 Mark gezahlt. Mehrere Zeugen bekunden, daß die Bo⸗ ruſſen ſchon vor der Tür gerufen haben:„Sie ſind nicht ſatisfaktionsfähig, Sie Waſchlappen, Sie Waſ⸗ ſerkopf!“ Der Vorfall in dem Zimmer Feiths habe mindeſtens zwanzig Minuten gedauert. Ein Zeuge rief den Boruſſen zu, ſie ſollten ſich anſtändig betragen.“ Die Zeit iſt ernſt, bitter ernſt. Aber ein erheblicher Teil derer, die es in allererſter Linie angeht, haben ſie nicht begriffen. Die Vermutung des Brauuſchweiger Blat⸗ tes, daß der Reichstag ſich mit der Sache, trotz des Gegen⸗ intereſſes ſeines Mitgliedes Grafen v. Finckenſtein, zu be⸗ faſſen haben werde, iſt jedenfalls nicht unbegründet. Aus Stadt und Land. Ein Opfer der Leichlinger Exploſion. Zur Explo⸗ ſion im Waſſerſtoffwerk Leichlingen, bei der mehrere Per⸗ ſonen zu Schaden kamen, wird noch berichtet, daß der Sohn des Beſitzers, der Monteur Roſenthal, im Opladener Krankenhaus ſeinen Verletzungen erlegen iſt. Ueber die Ur⸗ ſachen der Exploſion iſt noch nichts Genaues zu ermitteln; bisher ſteht nur feſt, daß die explodierte Sauerſtoffflaſche von einer Kölner Firma als leer zur Füllung einge⸗ ſandt worden war. Als der junge Roſenthal außerhalb das Ventil der Flaſche öffnen wollte, erfolgte die Ex⸗ ploſion. Da Sauerſtoff allein nicht explodiert, müſſen andere Gaſe in der Flaſche geweſen ſein. — Dienstag und Mittwoch Der Verkauf dieser Seidenstoff⸗Reste findet nur vormittags bis 1 Uhr statt. 41 ————— este⸗Tage für Seidenstoffe! Geschw. Alsberg Mannheim. 26. Jahrgang. JInternationale Ausſtellung. Die Beteiligung der deutſchen Induſtrie an der nächſtjährigen Turiner Aus⸗ ſtellung iſt eine ſo rege geworden, daß bei der jetzt be⸗ gonnenen Platzverteilung nur noch verhältnismäßig wenig geringe Räume unbeſetzt geblieben ſind. Schon jetzt ſind die Maſchinen⸗ und die Verkehrshalle mit 5000 bezw. 2600 Quadratmetern voll beſetzt. In den übrigen Hallen ſtehen nur noch folgende Flächen zur Verfügung: Halle für landwirtſchaftliche Maſchinen und Brauereigewerbe von 3100 Quadratmetern etwa 750 Quadratmeter, Halle für Elektrizität von 2200 Quadratmetern etwa 500 Qua⸗ dratmeter, Buchdruckhalle von 1800 Quadratmetern etwa 120 Quadratmeter, allgemeine Induſtriehalle von 10000 Quadratmetern etwa 1200 Quadratmeter. * Abdul Hamids Millionen. Die Reviſion der Reichsbank gegen das Urteil des Kammergerichts, durch das ſie zur Herausgabe der bei ihr im Jahre 1888 hinterlegten Millionen Abdul Hamids verurteilt wurde, iſt vom Reichsgericht, 1. Zivilſenat, verworfen worden. Gerichtsſaal. . Im Moabiter Krawallprozeß krat in der letzten Sitzung ein Mormone als Angeklagter auf. Es handelt ſich um einen jungen Menſchen namens Eiſenreich, der ſich auf dem Wege zur Bibelſtunde der Mormonen be⸗ fand, als er in der Turmſtraße in eine randalierende Menge geriet. Was er ſich zu Schulden kommen ließ, bekunden zwei Schutzleute, die als Zeugen vernommen werden. Sie ſagen aus, daß der Angeklagte wiederholt die Hände trichterförmig an den Mund gelegt und ge⸗ rufen habe:„Haut die Blauen! Haut die Hunde!“ Be⸗ fragt, wen er damit gemeint habe, erklärt Eiſenreich, er wiſſe das ſelbſt nicht genau. Der Verteidiger Rechts⸗ anwalt Heinemann überreicht dem Vorſitzenden zur Ver⸗ vollſtändigung des Charakterbildes des Angeklagten ein Buch, in dem die Glaubensbekenntniſſe der Mormonen enthalten ſind. Landgerichtsdirektor Lieber blättert darin und bemerkt dann: Hier iſt auch von dem Gehorſam gegen die Obrigkeit und anderen ſchönen Dingen die Rede. Die Handlungsweiſe des Angeklagten iſt damit aber leider nicht in Einklang zu bringen. Eiſenreich be⸗ hauptet, daß die ihn transportierenden Schutzleute ihm die Arme halb umgedreht hätten, ſo daß er in gebückter Haltung bis zur Wache mitgehen mußte. Die Schutz⸗ leute beſtreiten das. Mechaniker Eduard Froſt, in dem Siemenswerk ſeit 13 Jahren beſchäftigt, erklärt, daß er der„gelben“ Organiſation angehöre. Er beobachtete vom Balkon aus unter anderem: Ein Mann kam ruhigen Schrittes daher, ohne ſich umzuſehen. Er wurde von einem Schutzmann erreicht und ſo geſchlagen, daß er wie vom Blitz getroffen zu Boden ſank. Der Schutzmann ließ in aber liegen. dann kamen zwei Ziviliſten und trugen Schöne Mllch⸗Ziege zu verkaufen. Von wem, zu erfragen in der Exped. d. Bl. 5 Hofralte Bismarckstr. Nr. 20 ift zu nerkaufen. Nähere Auskunft erteilt Joh. Wundetle Holzſtraße At. 5. Eee Peffoleum 2 per Liter 16 Pfg. Universal- Schnell- Feueranzünder per Paket 18 Pig. 5% Rabatt. 5% Rabatt- Nikol Werle. Hügelſtraße 2. —— ä ů— — — —— —— —— .—— — r den Mann fort. Meine Frau fing bei dieſem Anblick an laut zu weinen und ſagte:„Das iſt ja grauenhaft!“ Von der Gotzkowskibrücke her kam eine alte Frau mit allen Zeichen der Aengſtlichkeit. Als ſie in die Turmſtraße links einbiegen wollte, bekam ſie einen Hieb mit einem Säbel, daß ſie zu Boden ſank.— Darauf wurde die Verhandlung vertaat — Der Prozeß Kruppſcher Arbeiter gegen die wen⸗ ſionskaſſe der Firma Krupp beendigt. Der bekannte Pro zeß ehemaliger Kruppſcher Arbeiter gegen die Penſions⸗ kaſſe der Firma Krupp und gegen die Firma ſelbſt hat fetzt vor dem Oberlandesgericht Hamm ſeine Erledigung gefunden. Die Kläger, Mitglieder des chriſtlichen und des freien Metallarbeiterverbandes, hatten gegen das Urteil des Landgerichts Eſſen vom 18. November 1909, durch das ihre Klage auf Rückzahlung von Penſionsbeiträgen abgewieſen worden war, Berufung eingelegt. Die Kläger machten insbeſondere geltend, daß im 8 5 des Statuts zwar beſtimmt werde, daß mit dem Ausſcheiden eines Mitgliedes aus dem Dienſte der Firma Krupp alle An⸗ ſprüche an die Penſionskaſſe erlöſchen. Unter dieſen An⸗ ſprüchen ſeien jedoch nur ſolche auf Gewährung von Pen⸗ ſionen zu verſtehen. Dagegen falle der Anſpruch auf Rückzahlung der Beiträge an das ausgeſchiedene Mitglied nicht unter die Beſtimmung. Sollte das doch der Fall ſein, ſo liege darin ein Verſtoß gegen die guten Sitten. Sämtliche in den Dienſt der Firma Krupp eingetretene Ar⸗ beiter ſeien gezwungen, Mitglieder der Kaſſe zu werden. Tatſächlich gelange aber nur ein ganz kleiner Prozentſatz der Mitglieder in den Genuß der Penſion. Die Mehrzahl der Mitglieder ſei gezwungen, lediglich im Intereſſe an⸗ derer große Opfer zu bringen, für die ſie keinen Gegen- leiſtung erhalte. Der Anſpruch auf Rückzahlung der Bei⸗ träge wurde auch nach den Grundſätzen der ungerecht⸗ fertigten Bereicherung begründet. Endlich ſeien die Lohn⸗ abzüge zu unrecht erfolgt, und die Firma Krupp habe daher die einbehaltenen Beträge, die ſie an die Penſions⸗ kaſſe abgeführt habe, zurückzuzahlen. Nach wiederholten Verhandlungen ſtand jetzt vor dem Oberlandesgericht Hamm Schlußtermin an. Die Berufung hatte jedoch keinen Erfolg, ſie wurde koſtenpflichtig zurückgewieſen. +Verworfene Reviſion. Einer Meldung aus Mayen zufolge verwarf das Reichsgericht die Reviſion des frühe⸗ ren Gefängnisaufſehers Grub-Mayen, der zum Schwurge⸗ richt in Koblenz am 22. November wegen zweifachen Gattenmordes zweimal zum Tode verurteilt worden war. Der Moabiter Krawallprozeß. 1 Berlin, 7. Dezember. Zur heutigen Verhandlung ſind etwa vierzig neue Zeugen geladen, unter ihnen Kaufleute, Beamte, Arbeiter uſw.; ſie ſind zum Teil von der Staatsanwaltſchaft, zum Teil von der Verteidigung geladen. Erſter Staatsanwalt Steinbrecht macht folgende Mitteilung: Es ſind hier von verſchiedenen Zeugen belaſtende Ausſagen über das Verhalten und die Tätigkeit der Polizeimannſchaften ge⸗ macht worden. Von dieſen belaſtenden Angaben habe ich dem Polizeipräſidenten Mitteilung gemacht, und der Herr Polizeipräſident hat ſich der nicht unerheblichen Mühe unterzogen, die von den Zeugen bekundeten Vorgänge nachzuprüfen. Dabei hat ſich herausgeſtellt, daß die Zeugenausſagen nicht zutreffend erſcheinen. Der Herr Polizeipräſident iſt überzeugt, daß die Zeugen falſch beobachtet oder ſich ſonſtwie geirrt haben. Es ſind alle Polizeibeamte vernommen worden, die bei den zur Sprache gelangten Vorfällen etwa in Frage kommen könn⸗ ten. Im ganzen haben über hundert Vernehmungen ſtatt⸗ gefunden die durch die Polizeileutnants Folte, Goetze, Sattig, Wieſe, Schnabel und Tanere bewirkt worden ſind. Ich bitte, dieſe Polizeioffiziere über das Ergebnis der ron ihnen angeſtellten Nachforſchungen zu vernehmen. Verteidiger Rechtsanwalt Kurt Roſenfeld: Falls dieſem Antrage ſtattgegeben wird, bitte ich, dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen Zeugen, um deren Bekundungen es ſich handelt, bei der Vernehmung der Polizeioffiziere zugegen ſind. Die Beweisaufnahme wird hierauf fort⸗ geſetzt. In der Nachmittagsſitzung verkündete das Gericht den Beſchluß, daß die Angeklagten Schulz, Senff, Merten, Rothe und Raſchkuth aus der Haft zu ent⸗ laſſen ſeien. Der Beſchluß über den Haftentlaſſungs⸗ antrag bezüglich des Angeklagten Kratzert wird vorbe⸗ halten. Die Sitzung wird darauf vertagt. Ju Schatten der Freilinde Erzählung aus dem 15. Jahrhundert von Hedwig Lange. 12 Nachdruck verboten. Es war der Kaplan des Schloſſes, der für gewöhnlich ein halb verſchollenes Leben in einem Seitenflügel des Hauſes lebte. Als junger Mann unter dem Vorgänger des jetzigen toten Herrn war er einſt nach Burg Schweins⸗ berg gekommen. Sein Leben hatte ſich zumeiſt abgeſpielt in dem engen Giebelzimmer oberhalb des kapellenartigen Raumes, in dem dazumal noch regelmäßig Frühmeſſen und Sonntagsandachten abgel alten wurden. Er ſtieg auch wohl hinab in den Wald und erbaute ſich an Gottes Natur, oder in die Hütten des Dorfes, um den Armen und Elenden geiſtlichen Troſt zu bringen; aber ſeine Hauptzeit gehörte ſeinen Büchern und Pergamenten, in die er ſich mehr und mehr vergrub, je weniger die Außenwelt mit Forderungen an ihn herantrat. Hatte die Beſchäftigung mit ſeinen deutſchen und lateiniſchen Dichtern anfänglich nur dazu dienen müſſen, den Schmerz über mancherlei ehrliches geſcheitertes Wollen zu über⸗ täuben und die Kämpfe gegen fremde Sünden und eigene Herzensanfechtungen zur Ruhe zu bringen, ſo wurde ſie mit der Zeit zur ſüßen Gewohnheit, von der er ſich nicht mehr trennen mochte. Unvermerkt verrannen ihm die Jahre. Er war alt geworden, uralt, und merkte es kaum, denn ſeine Körper⸗ kräfte hielten. Kaum noch ein wirkliches Leben war es zu nennen, was er zwiſchen den Zeugen längſtvergangener Zeiten im Hauch des Moders führte, der den alten Bän⸗ den entſtrömte, ein Scheinleben, aus dem ihm dann und wann nur eine Dienſtforderung des Herrn oder der Jun⸗ ker für kurze Zeit zur Wirklichkeit erweckte. Was von Im Ballon von Bayern nach Schottland. Einen kühnen und abenteuerlichen Flug im Frei⸗ ballon haben, wie wir unſeren Leſern bereits mitgeteilt haben, einige bayeriſche Luftſchiffer zurückgelegt, indem ſie die mehr als 1500 Kilometer lange Strecke Augs⸗ burg— Orkney⸗Inſeln unter den ſchwierigſten Verhält⸗ niſſen zurücklegten. Leider ſollte das Wagnis noch kurz vor der Landung einen tragiſchen Abſchluß finden: einer der drei Teilnehmer, der Kaufmann Metzger aus Mün⸗ chen, iſt bei der Schleiffahrt auf dem Meere vor den Orkney⸗Inſeln von einer Welle aus dem Korb geſpült worden und ertrunken. Die beiden anderen Inſaſſen, Direktor Diſtler und Hauptmann a. D. Jördens, konnten unter großen Schwierigkeiten glücklich landen und ſandten aus Kirkwall auf der Orkney⸗Inſel Mainland die erſte 20 3 ne N Wer, n G 8 * a. M 0 D 85 00 J Aufsfſeg 420. V . N e e e em. N Ha. im Balla vanbverf HacH TIIgH nd 7 7 A 8 Aus Weſtdeutſchland. — Vom Niederrhein, 9. Dezember. Der hl. Vater hat Heinrich Derix in Kevelaer(päpſtl. Hofglasmalerei W. Derix in Goch und Kevelaer) aus Anlaß der Fenſter⸗ lieferung für die Sixtinſche Kapelle in Rom zum Ritter des Ordens vom hl. Sylveſter ernannt. Diplom und In⸗ ſignien wurden ihm am 4. Dezember durch den von Sr. Eminenz dem Kardinalſtaatsſekretär damit beauf⸗ tragten päpſtlichen Nuntius in München übermittelt. — Düſſeldorf, 9. Dezember. In der letzten Stadt⸗ verordnetenverſammlung teilte der Oberbürgermeiſter mit, daß er gemäß dem ihm in geheimer Sitzung gege⸗ benen Auftrage die Bergiſchen Kleinbahnen Düſſeldorf— Vohwinkel für 3 600 000 Mark angekauft habe. WVoltswiriſchartliches. , Die Zentralſtelle für Volkswohlfahrt hält eine Konferenz in Berlin ab zur Beſprechung der Frage der Notwendigkeit und Organiſation von Bauberatungsſtellen. Nach eingehenden Vorträgen wurde eine Reſolution an⸗ genommen, in der es an erſter Stelle heißt:„Die Er⸗ richtung von Bauberatungsſtellen iſt ſowohl im Intereſſe einer allgemeinen Hebung der Bauweiſe als auch insbeſondere deshalb notwendig, um den Hausbau für die weniger gutſituierten Bevölkerungskreiſe einer in tech⸗ niſch⸗wirtſchaftlicher wie auch in hygieniſcher und äſthe⸗ tiſcher Beziehung befriedigenden Löſung entgegenzuführen. ihm verlangt wurde, uno ihm ſeine ungeſtörte Exiſtenz ſicherte, war ſelten noch eine geiſtliche Amtshandlung. Die Gewohnheit der Frühmeſſen war unter dem ver⸗ rotteten Geſchlecht, das bis in die Nächte trank und in den Tag hinein ſchlief, abgekommen. Es waren zu⸗ meiſt ſchriftliche Arbeiten, den die über die Kunſt des Schreibens und des Ausdrucks nur ſchwach verfügen⸗ den Herren ſauer ankamen, ſo daß ſie ſich gern admit begnügten, nur ihre Namen unter die jeweiligen Ur⸗ kunden zu malen. Heute hatte die Aufregung im Schloſſe ihre Wellen bis in ſein Giebelzimmer geſpült und ihn aus ſeinem Traumdaſein wieder einmal zur Wirklichkeit geweckt. Nun ſtand er hier als geiſtiger Tröſter. Und Mechthild, die ſonſt keine Brücke mehr gefunden hatte zu dem alten, vergeſſenen Mann, der ſchon ein teilnahmloſer Greis geweſen, als er ſie unterrichtet hatte, deren friſch pulſierende, mit begehrenden Augen in die Welt hinausſchauende Jugend keine Berührungspunkte fand mit dieſem Alten, hinter dem die Welt lag wie ein abgeſchloſſenes Tor, heute breitete ſie die Arme nach ihm aus, heute fink ſie ihm ſchluchzend an die Bruſt und ließ es geſchehen, daß ſeine zitternden Hände ihren Scheitel ſtreichelten. Was er mit gedämpfter Stimme auf ſie einſprach von göttlicher Gerechtigkeit, von Troſt und Verheißung, verſtand ſie nicht; auch war es ihr ſelber nicht klar, was ſie von den Brüdern, den natür⸗ lichen Schützern und Tröſtern, fortdrängte zu ihm hin, dem fremden Manne. Ein Grauen hatte ſie überkommen vor ihnen allen, und ließ ſie unwillkürlich bei dem Prieſter Schutz und Zuflucht ſuchen. In der Stadt lief es denſelben Nachmittag um, zu⸗ erſt als unheimliches Gerücht, dann als feſtverbürgte Tatſache, daß man einen der Jagdteilnehmer, den Ritter Kunz von Schweinsberg, an einem Baume hängend ge⸗ funden hatte, von der heiligen Fehme gerichtet; denn neben ihm im Baumſtamme hatte das Meſſer geſteckt Bei Ihren Einkäufen beachten Sie Wronker grosse Spielwaren-Ausstellung bei Jakob Beyer, Rathausſtraße 38. Gleichzeitig wird bemerkt, daß das Piktnalien⸗ Geſchäft in unveränderter Weiſe weitergeführt wird. Empfehle Gier, Käſe, gutter, Obſt- und Süd- früchte. Gut und billig. Jakob Beyer. 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Was in den erſten Stunden über den Mord und die ihn begleitenden Umſtände in ihrer Nähe geredet worden war, hatte Mechthilds betäubte Seele nicht aufgenommen. Später fragte ſie nicht mehr, ob man die Frevlerhand kenne. Eine unabweisbare Ahnung, daß der ſchmähliche Tod des Vaters die Sühne irgend einer ſchweren Schuld war, an der die Brüder, die Genoſſen ſeines Lebens und ſeiner Taten mehr oder weniger Anteil hatten, band ihr die Zunge, und das Grauſen ließ ſie ſich ängſtlich vor ihnen verſtecken. Sie verbrachte die nächſten Tage in ihrer Kammer eingeſchloſſen, und oftmals lag ſie ſtundenlang hinter einander auf den Knien vor ihrer Bettſtatt, über welcher das Muttergottesbild hing, jedoch ohne zu beten oder zu weinen, in ſtumpfſinniger Ver⸗ zweiflung. Sie kam nur heraus und ins Freie, wenn ſie die Brüder weit wußte. Ein Zufall entdeckte ihr eines Tages die Wahrheit über des Vaters Ende. Sie ging zu abendlicher Stunde — das erſte Mal ſeit einer Reihe von Tagen— wieder zum Fluſſe hinunter, um ſich ein wenig drüben am Waldrande zu ergehen. Auf einem Stein neben der Brücke ſaß die blödſinnige Alte aus dem Dorfe. Die war ſeit dem Ereignis, das auch mehr oder weniger große Erregung unter den Hörigen der Burg hervor- gerufen hatte, verändert, und die ſchweigſame Apatie verwandelte fich bei ihr zuweilen in wilde Geſchwätzigkeit. Fortſetzung folgt. geg Plat hör ture Uhr 900 F. d die orden men. erhand ähliche Schuld ebend band gti Tage a0 f Ktions- Angebot., Umbau Um unsere neuen Räume mit vollständig neuen Sortimenten beziehen zu können haben wir unser gesamtes Lager in Damen und Kinder- Konfektion im Preise ganz bedeutend ermässigt. 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Die Blutlaus iſt nach der Polizeiverordnung obigen Be⸗ treffs vom 9. März 19.10 ſobald ſie ſich an Obſtbäͤumen zeigt, ſofort zu entfernen. Es iſt ganz einerlei, ob es ſich um Hochſtaͤmme oder Formbäume, um veredelte oder unveredelte Apfelbäume handelt. Die Vernichtung des Inſekts erfolgt am beſten durch Zerbrücken mit der Hand oder mit einer ſcharfen Buͤrſte ſowie durch Bepinſeln der befallenen Stellen mit Obſtbaumkarbolineum, Antiſual oder Lauſol. Wir werden noch in dieſem Monat einen Rundgang der Kommiſſton veranloſſen und hoffen, daß bis dahin ſämtliche Obſtbäume von der Blut laus frei ſind. Betr: Die Ausführung des Kinder ſchutzgeſetzes. Trotz unſerer wiederholten Bekanntmachungen kommen Beſchäftigungen von Kindern vor, welche nach dem Kinderſchutz⸗ geſetz enweder ganz verboten find, oder bezügl. deren eine Anzeige bei der Ortspoltzelbehörde unterblieben iſt. Wir machen daher erneut darauf aufmerkſam, daß die Beſchäftigung eines fremden Kindes, obſchon ſie nach dem Ge⸗ ſetz erlaubt iſt, doch erſt erfolgen darf, wenn ſchriftliche An. zeige darüber bei der Bürgermeiſterei erfolgt und für das Kind eine Arbeite karte ausgeſtellt iſt. Die Anzeige hat der Arbeitgeber ſchriftlich zu machen. Eigene Kinder brauchen keine Arbeitskarten, ſie können ſoweit das Geſetz die Beſchäftigung zuläßt, ohne An⸗ zeige und ohne Arbeitskarte beſchäftigt werden. Hiervon gibt es jedoch eine Ausnahme. Wollen nämlich Eltern eigene Kindern beim Austragen von Waren pp. nicht fur ſich, ſondern andere(dritte) beſchaͤftigen, f ſo muͤſſen die Arbeitgeber die beabſichtigte Beſchäftigung dieſer Kinder vorher bei der Or tspolizeibehörde ſchriftlich anmelden. Für die Ans ſtellung der Arbeitskarten haben die Eltern(geſetzl. Vertreter) des Kindes zu ſorgen. Der Arbeitgeber, der ein Kind beſchäftigen will, muß ſich vorher vergewiſſern, ob die Arbettskarte ausgeſtellt iſt oder nicht. Ohne Arbeitskarte darf er ein fremdes Kind nicht beſchäftigen. Wir bemerken noch, daß an Sonn- und Feſttagen ſchul⸗ pflichtige Kinder(auch eigent) zum Kegelaufſetzen überhaupt nicht mehr verwendet werden dürfen. Beſchäftigt ein Arbeiter, zu welchen bei den eigenen Kindern auch die Eltern gehören, ein Kind gegen das Geſetz, ſo wird er zur Verantwortung gezogen. Betr: Den Ausſchlag der Gemeinde-Umlagen pro 1910. Die Umlage⸗Nachtrags⸗Regiſter Nr. 7, 8, 9, 10, 11 und 12 der Gemeinde Viernheim pro 1910 liegen vom 6. ds. Mts. ab acht Tage lang auf unſerem Bureau offen. Beſchwerden gegen die in den Regiſtern enthaltenen An- ſätze können binnen der eiſten vier Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfriſt entweder ſchriftlich ober muͤndlich zu Protokoll bet Großh. Kreisamt Heppenheim vorgebracht werden. Später eingereichte Beſchwerden können keine Berückſich⸗ tigung mehr finden. Viernheim, den 6. Dezember 1910. Großherzogliche Bürgermeiſterei Vieruheim. Kühlwein. 2 Mein grosser Grosse Preisermässigungen in allen Abteilungen. Weinnachts-Verkauf hat heute begonnen. Besichtigen Sie die in meinen 3 Schaufenstern ausgestellten Waren. Das Gehotene wird Sie überraschen. Sophie FE EA Mannheim Link Breitestr. 3 ee 8 2*** 8 5 2 92 88 Wee 0 Breite-Strasse Grosser Weihnachts Verkauf f in Uhren, Juwelen, Gold- 85 * um Trauringhaus= Franz Arnold. SPEZIAIIIIITI fugenlose Trauringe und Silberwaren Telephon 2230 MANIXIEIM Streng reelle Bedienung zu G wirklich billigen Preisen 2 Eigene Reparatur- Werkstätte S Bitte, beachten Sie meine Schaufenster! 0 9 9 9 9 ee ess 8 35 JF 28 4205 8 7 8 n S 2 n 8 8 5 8 5 2 8 2 25 F N 28 EEC ͤ ͤ ˙· Rechunngsformulare ten der dg und Verlagsdruckerei von Wilhelm Bingener, Viernbeim Pr. Schlemp er H 4, 20 Mannheim 6 4, 15 A Jungbuschstrasse Grösst. 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