D eee Piernheimer Nachrichten Bezugspreis: 2 Pf. monatlich einſchl. Bringerlohn. Durch die Poſt bezogen . 1.14 vierteljährlich. — Nr. 20 jernheimer A Viernheimer N (Seſſiſch⸗badiſcher Grenzbote) Amtsblatt der Großherzoglichen Bürgermeiſterei Viernheim Geleſenſte und verbreitetſte Jeitung am hieſigen Platze Erſcheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Redaktion, Druck und Verlag von Wilh. Bingener, Viernheim. Beilagen: „Sonntagsblatt“ und„Sonntagsfeier“ — Geſchäftsſtelle: ee e Volksblatt Anzeigen: Die Petit⸗Zeile 15 Pfg. Reklamen 40 Pfg. Bei größeren Aufträgen entſprechender Rabatt. Gegründet 1884 Rathausſtraße Nr. 19. Nr. 36. Samstag, den 253. März 10. 27. Jahrgang. Heute 3 glä itter(2 Seiten.) 1 Nochmalige öffentliche Anfrage an Gemeinderat Genoſſe Müller. Bis jetzt hat Gemeinderat„Genoſſe Müller“ noch keiner- lei Beweis für ſeine Behauptung gebraucht:„daß es vorge⸗ kommen ſein ſoll, daß das geſammelte Geld zum Teil an das Mutterhaus in Niederbronn geſchickt worden ſei.“ Genoſſe Müller ſchöpfte dieſe Behauptung ſcheinbar aus recht unſicherer Quelle. Deshalb leitet er ſeine Behauptung ſelbſt mit dem Worte„ſoll“ ein. Mit„ſoll“ gibt man gewöhnlich zu er- kennen, daß man für die Wahrheit ſeiner Behauptung keine Bürgſchaft übernehmen will. War aber Gemeinderat Genoſſe Müller von der Unzuverläſſigkeit ſeiner Behauptung überzeugt, dann durfte er als vernünftig denkender und ehrlich meinender Menſch keinen direkten Antrag ſtellen:„die Hauskollekte der Barmherzigen Schweſtern zu verbieten.“ Dadurch daß Ge⸗ noſſe Müller dieſen Antrag ſtellte, gab er im Gegenſatz zu dem gebrauchten„ſoll“ zu erkennen, daß ſeine Behauptung auf Wahrheit beruhe. Denn einen geſtellten Antrag ſtützt man nicht auf unzuveräſſiges Wirtshaus geſchwätz. Daß Ge- noſſe Müller nichts davon weiß, daß die Herbſt- Kollekte für „den Unterhalt der Schweſtern beſtimmt iſt und nicht für„die Kranken der Krankenhäuſer“ nimmt ihm Niemand für übel. Denn was in der Kirche beim ſonntäglichen Gottesdienſt verkündet wird, kann ein waſchechtei Genoſſe nicht wiſſen: daß aber Genoſſe Müller waſchecht iſt, darüber kann ein Zweifel nicht beſtehen, nachdem er in neueſter Zeit beim Hoch auf den Großherzog ſich nicht von ſeinem Sitz erhoben. „Wenn aber ein waſchechter Genoſſe noch in die Kirche geht, dann iſt er entweder ein Dummkopf oder ein Heuchler“ alſo ſprach ein ſozialdemokratiſcher Redner ſeiner Zeit in der be⸗ kannten ſozialdemokratiſchen Verſammlung in Augsburg, die eine Proteſt⸗Verſammlung ſein ſollte, gegen den großartigen Feſtzug chriſtlicher Arbeiter gelegentlich der Augsburger Katholiken-Verſammlung. Aber das können und müſſen wir von Gemeinderat Ge⸗ noſſe Müller verlangen, daß er entweder Beweiſe für ſeine Behauptung erbringt, oder dieſelbe zurücknimmt, wenn er überhaupt noch ernſt genommen ſein will. Alſo heraus mit den Beweiſen— Genoſſe Muͤller. Für die Leitung des Kraukenhauſes: Wolf, Pfarrer. Der Anglaube wittert Morgen⸗ luft. In einer beſonderen Kommiſſion des preußiſchen Abgeordnetenhauſes wird nunmehr ein ſehr wichtiges Stüc Kulturkampf zu Ende gekämpft. Der neue Miniſter des Innern v. Dallwitz hat ſich bereit finden laſſen, den Vor⸗ kämpfern der Leichenverbrennung in ihrem Verlangez nach dieſem ganz überflüſſigen, vielfach, beſonders auf ſtrafrechtlichem Gebiete bedenklichen Leichenbeſtattungs⸗ ſyſtem entgegenzukommen; und wenn es den Liberalen ge⸗ lingt, dieſem der Tendenz des Kampfes gegen den Gottes⸗ glauben entſpringenden Verlangen die Wege zu ebnen, dann werden Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, Heſſen, O Adenburg und die übrigen größeren Einzelſtaaten dem Beiſpiele ihres großen Bruders Preußen wohl ſehr ſchnell folgen. Von dem Verlauf der Dinge in jener Kommiſſion des preußiſchen Abgeordnetenhauſes hängt daher alles ab. Im preußiſchen Abgeordnetenhauſe haben die Kon⸗ ſervativen und Freikonſervativen bis auf einige wenige Stimmen die Mehrheit. Die Konſervativen hat man bisher ſtets als treue Vorkämpfer der religiöſen Ides angeſehen. Da nun zu den entſchloſſenen Verfechtern der religiöſen Intereſſen noch die Polen gezählt werden müſſen, ſo ergäbe ſich eigentlich eine erdrückende Mehrheit gegen dieſe liberalen Pläne der Regierung. Leider aber haben die Beratungen in der erſten Leſung gezeigt, daß auf die Freikonſervativen auch nicht der geringſte und auf die Konſervativen nur wenig Verlaß iſt. Beide Gruppen gaben Erklärungen ab, aus denen man über die Haltung im entſcheidenden Augenblicke nichts entnehmen konnte. — Man ſprach in elegiſchem Tone vom Volksempfinden, konnte aber den Gedankengang zu einem klaren„Nein“ nicht finden. Das iſt um ſo trauriger, als man die prak⸗ tiſche Seite der Sache durchaus richtig erfaßt hatte. Auch die Konſervativen Standpunkte der könnten. daß verneinen ja alle reinen Auch für ſie Fragen, die Tatſachen dazu geſtellt herrſcht volle Klarheit vom werden darüber, die Leichen verbrennung nicht nötig iſt; die infolge der Grundſtücksſpekulation bei den Großſtädten ent ſtandenen Friedhofsſchwierigkeiten laſſen ſich im heuti gen Zeitalter des Verkehrs unſchwer überwinden; die Leichenverbrennung vom ſtrafrechtlich⸗ en Geſichts⸗ punkte äußerſt bedenklich iſt, da ſie die Verfolgung mancher Verbrechen unmöglich macht: die Leichen verbrennung geſundheitlich ſchwere Ge⸗ fahren in ſich birgt, weil die Technik heute noch nicht entfernt eine Leiſtungsfähigkeit aufzuweiſen hat, wie ſie in Zeiten von Epidemien nötig wäre. Das alles erkennen die Konſervativen an. Gleich wobl ſind ſie bereits ſoweit von dieſer liberalen gottes udlichen Agitation angefreſſen, daß ſie eine klare Grund⸗ 0 nicht zu finden vermögen! Man weiß wirklich nicht, was die eigentlich denken. die entſchloſſene Konſervativen ſich Bei den kommenden Wahlen haben ſie Unterſtützung des Centrums dringend nötig. Die Berührungspunkte, die das Centrum mit dieſer in ſozialen Dingen ſo ſehr rückſtändigen Partei hat, finden ihren Brennpunkt in dem gemeinſamen Ein treten beider Parteien für die Religion und ihre Rechte. Die Agitation für die Leichenverbrennung hat als letztes Ziel die Vernichtung,„Ecraſierung“ des Glaubens an die Unſterblichk keit der Seele aus dem Herzen der Menſchen. Das wiſſen auch die Konſervativen. Wenn ſie trotzdem in dieſer darum ſo ſehr hochr vichtigen Frage nicht Fiſch noch Fleiſch ſind, dann ſollten ſie ſich doch das gerade jetzt, nicht bloß im Sonntags sevangelium, ſondern auch im politiſchen Leben des ſo wicht tigen Bibelwortes erinnern: „Wer nicht für mich iſt, der iſt wider mich.“ Von den Konſervativen hängt bei der Abwehr dieſer liberal atheiſti ſchen Beſtrebungen alles ab. Wenn ſie jetzt verſagen, dann werden ſie ſich nicht wundern dürfen, wenn das Centrum ſich ſeine Partner bei anderen Gelegenheiten, beſonders auch bei Wahlen, ſtets ſehr genau anſieht. Lokale Nachrichten. » Viernheim, 25. März. — Marian. Jünglings Sodalität. Auch an dieſer Stelle wird nochmals auf die General-Kommunion der Sodalen, ſowie auf die General⸗Verſammlung, die nachmittags im großen Saale„Zum Freiſchütz“ ſtattfindet, aufmerkſam gemacht und zur regen Beteiligung eingeladen. Auf die General-Verſammlung, bei der die Vorſtandswahl ſtattfindet, wird noch ganz beſonders hingewieſen; hierzu ſind die Lieder⸗ bücher mitzunehmen. Neue können im Lokal gekauft werden. — Kinematographiſche Vorführungen im deutſchen Flottenverein finden, wie wir erfahren, am Mittwoch den 5. April im Gaſthaus zum Engel dahier ſtatt. Das reichhaltige Programm, auf das wir des Nähern zurückkommen, wird noch vermehrt durch Einlage von ſprechenden und ſingenden Bildern. Daran ſchließt ſich eine Abendunterhalung, wozu verſchiedene Mitglieder hieſiger Vereine ihre Unterſtützung zu- geſagt haben. Nachmittags iſt eine Schülervorſtellung. Zweifelsohne mird die ganze Veranſtaltung des Flotten vereins, die durch einen erſtklaſſigen Kinematogrophen unterſtützt wird, aufs lebhafteſte begrüßt. Eine beſondere Zugkraft dürften die erwähnten ſprechenden und ſingenden Bilder ausüben, die hier zum erſten Mal geboten werden und die das ohnedies hoch⸗ intereſſante Programm überaus abwechſelungs reich geſtalten. Theater- Anzeiger. Spielplan des Großh. Hof- und National. Fheaters in Mannheim. „Die Hugenotten.“ Sonntag, 26. März. 6 Uhr. Donnerstag, 30. März. 7½ Uhr. Sonntag, 2. April. Hohe Preiſe. Mittl. Preiſe. „Fauſt.“ Hohe Preiſe. Neues Theater. „Der Vetter.“ Anf. „Tiefland.“ Anf. Anf. 5½ Uher. Sonntag, 26. März. Die zärtlichen Ver⸗ wandten.“ Anfang 7% Uhr. Sonntag, 2. März.„Das Nachtlager von Granada.“ Anf. 8 Uhr. giteratur. Der beichtende Chriſt oder: Wie löſt man die Gewiſſens⸗ zweifel im chriſtlichen Leben? Von P. Fruktuoſus Hocken⸗ mater, Franziskanerprieſter. Mit Gebetsanhang von ca. 100 Seiten. 132 Tauſend. Ausgabe in mittelgroßem Druck, um ca. 220 Seiten vermehrt(804 Seiten), geb. 2,50 Mk. und höher. Ausgabe in großem Druck, 976 Seiten, geb. 3 Mk. und höher. Der bisherige hohe Abſatz des vorſtehenden Buches zeugt ſchon, wie lieb es dem chriſtlichen Volke geworden iſt. Der Confeſſarius kann ſich ängſtlichen Seelen gegenüber nicht beſter entlaſten, als wenn er ihnen dieſes treffliche, leicht ver⸗ ſtändliche Buch in die Hände gibt. Auch moderne Gewiſſens⸗ fragen, wie die Stellung gegenüber dem Magnetismus, Hypno⸗ tismus und Spiritismus, finden entſprechende Würdigung. Der Ton der das ganze Buch durchdringt, iſt der echt apoſtoliſche, der das Volk wie den Gebildeten gleich wohl anmutet; und ein Seelſorger, der dieſes Buch in ſeiner Gemeinde verbreitet, muß die guten Erfolge im Confeſſionale bald wahrnehmen. Kath. Kirchenztg., Salzburg. Gottesdienſt⸗Oronung der kathaliſchen Gemeinde Viernheim von Sonntag, den 26. lar bis einſchl. Hamſtag, den Phrramtliche Mittellung, 1. April.(Kachärnek verboten.) In der neuen Kirche: ½7 Uhr hl. Meſſe und Austeilung der hl. Kommunion. 8 Uhr hl. Meſſe. 10 Uhr Hochamt. 2 Uhr Andacht, darauf Verſammlung der Jungfrauen⸗ Kongregation. ½%4 Uhr im großen Saale des„ZFreiſchütz“ General- Verſammlung der Jünglings⸗Sodalität mit Vorſtands⸗ Wahl und Vortrag. 4 Uhr Verſammlung des Arbeiterinnen⸗Vereins. In der alten Kirche: 10 Uhr Kindermeſſe. 1 Uhr Kindergottesdienſt. In der neuen Kirche an Werktagen: Montag: 7 Uhr 1., ½8 Uhr 2. S.-A. f. Joh. Hofmann 18. Dienſtag: 7 Uhr 1., ½8 Uhr 2. S.-A. für Katharina Filbeck geb. Koob. Mittwoch: 7 Uhr 3. S.-A. für Joh. Hofmann 18. 8 Uhr 3 S.-A. für Kath. Filbeck geb. Koob. Donnerſtag: ½8 Uhr beſt. E.-A. für Nikolaus Schmitt 1., Ehefrau Thereſe geb. Sommer, ledig 7 Söhne Friedrich Andreas und beiderſ. Großeltern 0 Angehörige. Freitag: 7 Uhr beſt. S.⸗A. für Friedrich Adler 2., Eltern u. Schwiegerelt. Jak. Ringhof u. Franziska 1 Eder. ½8 Uhr beſt. S.⸗A. für Nikol. Winkenbach 2., Eltern Philipp Brechtel und Angehörige. Samſtag: 7 Uhr beſt. J.-G. für Michael Mandel, Ehefrau Martha geb. Diehl, Tochter Luiſe geehl. Hoock, Sohn Adam, Ehefrau Magdalena geb. Reinhardt. ½8 Uhr beſt. S.⸗A. für den in Amerika r Ad. Georgi. Am Montag iſt bei den Engl. Fräulein und am Donnerſtag bei den Barmh. Schweſtern um 7 Uhr hl. Meſſe. In der alten Kirche an Werktagen: Mittwoch: ſ½7 Uhr geſt. S.A. für Adam Kirchner 1., Ehefrau Kath. geb. Kirchner u. Angehörige. Douunerſtag: ½ 7 Uhr geſt. S.⸗A. für Johann Gaus, Ehefrau und Tochter Anna Maria. Freitag: ½7 Uhr geſt. S.⸗A. für Math. Winkenbach, Ehe⸗ frau Sabina und Tochter Eliſabeth. Nächſten Sonntag iſt gemeinſchaftliche hl. Kommunion für die Frauen. Ebenſo für die Schülerinnen des Herrn Lehrers Fertig. Beicht Samſtag 2 Uhr. Am nächſten Dienſtag 4 Uhr Gelegenheit zur hl. Beicht. Vom nächſten Sonntag ab bis Palmſonntag einſchl. wird ein Ordensgeiſtlicher im Beichtſtuhl aushelfen. Verkündete: 1. Phil. Lang und Margaretha Philippi geb. Graber Ztenmal. 2. Peter Knapp, S. v. Friedrich Knapp u. s. Ehefrau Anna Maria geb. Ehrhard und Eliſabeth Knapp, T. v. Franz Knapp u. ſ. 1 Ehefrau Anna Maria geb. Kempf itenmal. 1 Caglicher&ingang von Helegenheiten in modernen Damen-Mleiderslo en Srosse Nuswæelil in Merren-Anzugsloſfen alles aussergewöhnlich billig. e Vndemann, Mannheim „„ Bekanntmachung. Betr.: Ausbruch der Maul- und Klauenſeuche in Heddesheim und Leutershauſen. Da Sroßh. Miniſterium des Innern durch Ausſchreiben vom 22. Februar l. Js. die bisherigen Beſtimmungen über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenſeuche ergänzt hat, ſo bedarf unſere Bekanntmachung vom 8. Februar I. Is.(Kr.⸗Bl. Nr. 7) einige Ergänzungen und Aenderungen. Unter Aufhebung dieſer Belanntmachung ordnen wir hiermit folgendes an: I. Es wird ein Beobachtungsgebiet gebildet. Das Beobachlungsgebtet umfaßt die Gemarkung Viernheim. II. Für das Beobachtungsgeblet werden folgende Maß- nahmen angeordnet: 1. Der Austrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs- gebiet auf auswärtige Viehmärkte, auch Schlachtpiehmärkte, iſt verboten. 2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Beobach- tungsbebiet iſt verboten. 3. Das Treiben vou Klauenvieh iſt verboten. Das Führen einzelner Tiere an der Leine und das Fahren im Geſpann iſt dagegen geſtattet. Der Weidegang kann im Bedürfnisfalle von uns geſtattet werden. 4. Die Aus führung vonKlauenvieh aus dem Beobachtungs- gebiet iſt nur zum Zwecke ſofortiger Schlachtung und nur auf Grund beſonderer Erlaubnis geſtattet, deren Erteilung wir den Croßh. Bürgermeiſtereien übertragen. Dieſe Erlaubnis wird nur nach vorgängiger tierärztlicher Unterſuchung erteilt. Das aus dieſem Anlaß erteilte Zeugnis hat nur 24 Stunden Gültigkeit. Ein Formular das für tierärztliche Zeugnis und die Erlaubntserteilung iſt im Keeisbalatt Nr. 7 vom 12. Februar 1911 abgedruckt. Iſt durch das tierärztliche Zeugnis beſcheinigt, daß keines der auszuführenden Tiere von der Maul⸗ und Klauenſeuche befallen iſt, ſo iſt die Ausfuhr unter der Bedingung geſtattet, daß die Tiere zu Wagen oder auf Wegen transportiert werden, die von Klauentieren aus ſeuchenfreien Gehöften nicht betreten werden: a. nach benachbarten Orten, b. nach in der Nähe befindlichen Eiſenbahnſtationen behufs Wetter beförderung nach Schlachthöfen oder Schlachthäuſern, vorausgeſetzt: 1. daß die Polizeibehörde des Schlachtorts ſich mit der Zuführung der Tiere vorher einverſtanden erklart hat, 2. daß die Tiere dieſen Anſtalten direkt mittelſt Eiſen⸗ bahn oder doch von der Abladeſtation mittelſt Wagen zugeführt werden. Durch vorgängige Vereinbarung mit der Eiſenbahnverwaltung oder durch unmittelbare poltzeiche Vegleitung des Transports iſt dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung mit anderem Klauen- vieh nicht ſtattfindet. Falls Tiere zur ſofortigen Abſchlachtung nach einer Schlachtſtätte inner halb der⸗ ſelben Gemarkung oder auch nach anderen Orten innerhalb desſelben Beobachtungsgeblets verbracht werden ſollen, ſo darf die Unterſuchung des Beſtandes auf Seuchenfreiheit und die Ausſtellung der Geſund- heitsſcheine auch durch die zuſtändigen Fleiſchbeſchauer erfolgen. Dagegen iſt die Ausfuhr von Zuchttieren aus dem Beobachtungsgebiet verboten. Die Verbringung von Zuchttieren aus einem Be⸗ ſtand des Beobachtungsgeb iets in einen andern Be⸗ ſtand innerhalb derſelben Gemarkung oder in eine andere Gemarkung desſelben Beobachtungsgebiets kann von den Bürgermeiſtereien geſtattet werden, jedoch ſtets nur von Fall zu Fall und unter der Bedingung, daß der Beſtand, aus dem die Ausfuhr ſtattfindet, unmittelber vor dieſer von einem Tierarzt auf ſeine Seuchenfrelheit unterſucht und dieſe in den Fällen der poſ. 4 beſcheinigt worden iſt. 5. Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Buttermilch und Molken nur in abgekochtem Zuſtand abgeben. Dem Abkochen gleich zu achten iſt eine viertelſtündige Erhitzung auf 90 Grad Celſius. 6. Ausnahmen von den Vorſchriften unter II. Ziffer 2 vor⸗ ſtehender Bekanntmachung können von uns auf beſonderen An- trag zugelaſſen werden. II. Die in unſeren Bekanntmachungen vom 8. Februar 1911 erlaſſenen Quarantänebeſtimmungen bleiben beſtehen. auch die übrigen Schutzvorſchriften(Verbot der Viehſchauen, Verbot des Handels mit Klauenvleh im Umherziehen) bleiben nach wie vor in Kraft. IV. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Anordnungen 0 werden mit hohen Strafen geahndet und zwar, wenn ſie wiſſentlich begangen werden, auf Grund des§ 328 R.⸗Str.⸗ G.-B. mit Gefängnisſtrafe. Heppenheim, den 6. März 1911. Großh. Kreisamt Heppenheim. v. Hahn. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis und weiſen die hieſtgen Viehhändler noch ö beſonders darauf hin. f 1 ö Wir glauben auf die Beſtimmun gen unter II. poſ. 4 beſonders aufmerkſam machen zu ſollen und heben hervor, daß hiernach nicht allein der Austrieb von Klauenvieh aus Viernheim, ſondern auch das Verbringen von Tieren inner⸗ halb des Beobachtungsbezirks von unſerer Genehmigung abhangig gemacht iſt. Vor Ausfuhr eines Klauentieres aus einem Biſtaud, iſt dasſelbe auf Seuchenfreiheit zu unterſuchen und die hierüber auszuſtellende Beſcheinigung uns vorzulegen. Im Allgemeinen bemerken wir, daß dieſe genaue Kontrolle den Zweck hat, den Beobachtunge bezirk ſtets zu überwachen und daß es Pflicht eines jeden Einwohners iſt, in dieſer Be⸗ ziehung vorſichtig zu ſein. Auf die großen wirtſchaftlichen und finanziellen Nachteile, die durch event. Aus bruch der Seuche entſtehen, brauchen wir jedenfalls nicht beſonders hinzuweiſen. Viernheim, 16. Marz 1911. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Kühlwein. 088800000000 Göricke n Kein anderes Fahrrad der weit hat die Riesenleistung aufzuweisen 101 Km 623 m f in 1 Stunde. Bestes Fahrrad für SPOrt und ö Geschäftszwecke. r Vertreter: eonh. Hoock 2. Rathausstrasse. bnsefetlern 10.135 160, 180, (feinste 250), Daunen 215. Federn, wie man meist in ö fertig. Betten erhält, 35 u. 85 Pfg. F. Kollmann, Federn- grosshdl. und-Entstäubung Hildesheim. Proben frei! Abbruch Zuckerfabrik Mannheim Pflaſterſteine, T- Träger N.. 26—40 Bruch- ſteine, Backſteine, Bau ⸗ holz uſw. ſofort abzugeben. Abbruchſtelle Telefon 7237. Frauen ⸗Faare ausgekäümmt od. geschnitten fur 100 Gramm Mk. 1.40. Kesel& Maier 0 7, 4 Mannhelm 0 7. 4 Fekladen(Vlktor la). Zahle die höchſten Preiſe für ge⸗ brauchte Möbel, getragene Kleider, Schuhe u. ſ. w. Peter Benz, Korbmache r Annaſtraße 22. 1— Jnſtitut Soltz Ilmenau i. Thür. Einj., Fähnr.-, Prim.-Abitur.-(Ex.) Schnell, ſicher. Pr. frei. Bekanntmachung. Das Verzeichnis über die Kulturveränderungen, welche ſeit der vorjährigen Steuerregulierung konſtatiert worden ſind und deren Wahrung bei dem Finanzamt zu beantragen iſt, liegt von heute ab 4 Wochen auf dem Büro der unterzeichneten Behörde zur Einſicht der Intereſſenten offen. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnisnahme, daß es ſtrengſtens unterſagt iſt, die Tauben in der Zeit von jetzt bis 4. April ds. Js. aus fliegen zu laſſen. Zuwiderhandelnde müſſen aufgrund des Art. 79 des Feldſtrafgeſetzes unnachſichtlich zur Anzeige gebracht werden. Art. 79 des Feldſtrafgeſetzes. Diejenigen, welche im Frühjahr oder Herbſte zur Saat- zeit, deren Anfang und Ende jedesmal in den Gemeinden von den Lokalpolizeibehörden zu beſtimmen iſt, oder während der gleichfalls jedesmal bekannt gemacht werdenden Zeit der Reife der Hülſenfrüchte und des Repſes oder des Rapſes ihre Tauben aus fliegen loſſen, ſollen mit einem Gulden in jedem einzelnen Falle beſtraft werden. Viernheim, den 14. März 1911. 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