r — — I S 2 1E* 1 uch; em ae Viernheimer Anzeiger Viernheimer Nachrichten Bezugspreis: 20 Pf. monatlich einſchl. Bringerlohn. Durch die Poſt bezogen M. 1.14 vierteljährlich. Fernſprech Nr. 20 Erſcheint Dienstags, Redaktion, Druck und Viernheimer Zeitung (Heſſiſch⸗badiſcher Grenzbote) Beilagen: Verlag von Wilh. Bingener, Viernheim. Amtsblatt der Großherzaglichen Vürgermeiſterei Viernheim Geleſenſte und verbreitetſte Jeitung am hieſigen Platze Donnerstags und Samstags.„Sonntagsblatt“ und„Sonntagsfeier“ — Geſchäftsſtelle: Viernheimer Volksblatt Anzeigen: Die Petit⸗Zeile 15 Pfg. Reklamen 40 Pfg. Bei größeren Aufträgen entſprechender Rabatt. Gegründet 1384 Rathausſtraße Nr. 19. Ar. 35. I den 6. Mai DU. eute 3 Blü itter(12 geiten.) Blumentag in Viernheim. Im ganzen Großherzogtum, im kleinſten Dörfchen des Odenwaldes wie im entlegenſten Oertchen des Vogelsberges wird am morgigen Tage ein allgemeiner Blumen tag begangen. Kuͤnſtliche Maßlübchen, Blumen der Barmherzigkeit, offizielle Feſtpoſtkarten und Blumentagszeitungen werden allenthalben von feſtlich geſchmückten Blumenmädchen zum Verkaufe ange; boten und der Erlös der Mutter- und Säaglingsfürſorge zu⸗ gewendet. Wenn es gilt, edle Zwecke zu fördern, ein Stück ſozlale Albeit löſen zu helfen, bleibt Vlernheim nie zurück. Eln rühriges Komitee, dem über 50 Damen undherren aller Stände und Konfeſſionen angehö cen, hat ſich redlich bemüht, den morgigen Tag aach in unſerer Gemeinde zu einem Feſt⸗ und Freudentage zu geſtalten, auf daß die größte Landgemeinde des Großherzogtams nicht von anderen Gemeinden beſchämt werde. Ueber 100 Blumenverkäuferinnen ſind gewonnen, die ſich morgen in den Dienſt der Barmherzigkeit ſtellen, und wo ſie anklopfen, wird ihnen wohl aufzetan werden Zehn Pfennig für ein„Blümchen der Barmherzigkeit“ hat auch der- jenige noch übrig, der ſonſt nicht auf Roſen gebettet iſt. „Wohltun trägt Zinſen“, ſagt ein altes Sprichwort, „Almoſengeben armet nicht“ mahnt ein anderes und„Selig find, die Barmherzigkeit üben“, ruft uns der höchſte Lehr- meiſter zu. So werden denn auch unſere braven Blumen- verkäuferinnen keinerlei Enttäuſchungen erleben, ſondern allent⸗ halben bereitwillige Herzen und offene Hände finden. Da der Verkauf nicht nur in den Haͤuſern, ſondern auch auf den Straßen ſtattfinden ſoll, hat das Komitee dafür geſorgt, daß ſich nachmittags ein reges Straßenleben entwickelt. Unſere bewährte Feuerwehrkapelle wird die Hauptſtraßen durch- ztehen und an folgenden Plätzen konzertieren: Am Denkmal in der Lorſcherſtraße, am Rathaus, Fürſten Alexander, Halte⸗ punkt, auf dem Hügelplatz vor dem grünen Haus, am neuen Kriegerdenkmal, an der Friedenseiche im Blauhut und am Deutſchen Michel. Morgens findet Tagreveille ſtatt. Die Kapelle wird vom weißen Roß anus durch die Luiſen-, Lorſcher-, Ludwigs⸗, Bürſtädter⸗, Rathans-, Holz⸗, Mannheimer-, Wein- heimer und Waſſerſtraße ziehen. Um den Blumenverkäuferinnen ihre Mühe zu entlohnen, findet abends um ½9 Uhr im Gaſthaus„zum Engel“ eine Abendunterhaltung ſtatt, wozu die Blumenmädchen, deren An⸗ gehörige und das ganze Feſtkomitee eingeladen ſind. Auch alle Freunde der edlen Sache find willkommen, ſoweit die Plätze ausreichend ſind. An ſämtliche Elnwohner ergeht die Bitte, wie allerorts die Häuſer zubeflaggen und dem Orte dadurch ein feſtliches Gewand zu geben. So moͤge ſich denn Viernheims Blumentag zu einem Feſt⸗ und Ehrentag für die ganze Gemeinde geſtalten! Parum wir gegen die roten Lügen auftreten. „Ach wenn doch der ekelhafte Kampf einmal ein Ende hätte!“ hat einer geſagt.„Gebt dochden Roten keine Ant wort mehr. Wir leſen ja die verlogenen roten Hetzorgane gar nicht. Wir wollen gar nichts davon wiſſen; denn über den boden ⸗ loſen Blödſinn und die unerhörte Gemeinheit der roten Blätter kann man ſich nur ärgern.“ Mein lleber Freund, wir teilen ganz und gar deinen Wunſch; denn wir erfahren es täglich am eigenen Leib, was ein Polititer unſerer Tage geſagt hat: Man braucht nur 8. Tage ein rotes Organ zu leſen, dann bert man ſich an der bort herrſchenden Verlogenheit und Gelmeinhelt einen Ekel für ſein ganzes Leben geholt. Dieſer Ekel u. berkommt uns täglich aufs nene; und nur mit dem größten Wleckrwillen antworten wir auf all den Blödſinn, der verzapft wirbt Wir tuen es nicht mit Rückſicht auf die Roten; denn dieſe Leut ſind keinem vernünftigen Gedanken mehr zugänglich Wir tuen es: 1. jener Männer wegen, die nicht wie Du in der Stille von Haus und Feld ohne Angriff dahinleben, ſondern die Tag für Tag draußen im Kampf des Lebens ſlehen. Ihnen wird jedes Artikelchen, das im roten Organ ſteht, vor Augen ö gehalten; ſie müſſen Rede und Antwort t ſtehen; ſie 5 mit Recht, daß die roten Lügen nicht ohne Widerlegung bleiben, damit ihnen der Kampf für die Wahrheit nicht erleichtert wird. 2. Wir geben Antwurt, damit die roten Lügen kein Unheil anrichten, und es nicht heißt: Sie können nicht ant⸗ worten; alſs iſt das rote Gefaſel Wahrheit. Die letzte Ge⸗ meinderatswahl hat es zur Genüge gezeigt, wieviele ahnungs⸗ loſe Wähler durch die roten Lügen getänſcht worden ſind. Wenn jetzt ſchon ſo unverſchämt gelogen wird, wenn jetzt ſchon alles verdreht wird, was würde es erſt geben, falls wie nicht antworteten. Wahrhaftig, das gäbe eine ſchöne Fabel- und Legendenbildung! Das ſind die Gründe, die uns beſtimmen, unſeren Ekel zu überwinden und das hirnverbranntedGeſchreibſel zu beantworten. Wir betonen es ausdrücklich: Nicht für die Roten ſchreiben wir; denn dieſe roten Artikelſchreiber ſtehen uns zu tief; wir ſchreiben einzig und allein für den vernünftigen Teil der hi ſigen Bevölkerung und vorzüglich der denkenden Arbeuerſchaft. 0 Die Wahrheit ſoll nicht verdunkelt werden. Es iſt auch ſchon gewünſcht worden, richtigungen der roten Lügen Organ eingeſandt werden. Wir haben dieſem Wunſche nicht Rechnung getragen, und zwar deshalb, weil es keinen Wert hat. Schickt man der roten Revolverpreſſe eine Berichtigung, dann muß ſie dieſe Berichtigung zwar aufnehmen. Aber ſie betrachtet das als eine willkommene Gelegenheit, neue Verdrehungen und Lügereien anzuknüpfen. Man müßte wiederum berichtigen und käme an kein Ende, weil die Roten die Wahrheit haſſen. Anläßlich der letzten Beerdigungsaffäre hat ſich dieſer rote Wahrheitshaß in ſeiner ganzen Größe gezeigt. Damals haben ſie die ver⸗ logene Behauptung aufgeſtellt, daß die Beerdigung anfangs abgeſagt war, daß der amtierende Geiſtliche beim Eintritt in den Friedhof eine Bemerkung gemacht habe, und daß die Geiſt⸗ lichkeit reſp der ſoziale Unterrichtskurs an einer angeblichen Grabſchandung ſchuld ſei. Alles wurde als Lüge von uns gebrandmarkt. Sie haben nachträglich auf unſeren Artikel Bezug ge- nommen, aber kein Wort der Richtigſtellung hoͤren loſſen. Sie greifen in einer Notiz der Mainzer Volkszeitung und nachher in einem Abdruck in der Mannheimer Voksſtimme lediglich das Eine heraus, was wir ja ſelbſt feſtgeſtellt haben: Die Verwandten haben die ſelbſtverſtändliche Zuſicherung ge⸗ geben, daß bei der chriſtlichen Beerdigung kein chriſtentums⸗ feindlicher Verein auftrete; und ſie nennen die Geiſtlichen intolerant d. h. unduldſam, weil ſie ein ſolches Verlangen ge- ſtellt haben. Darnach iſt es alſo unduldſam, wenn die chriſtliche Religion ſich von den Roten nicht verhöhnen laſſen will; denn das bloße Auftreten eines chriſtentumsfeindlichen Vereins bei chriſtlichen Ceremonien iſt, wie wir bereits früher hervorgehoben haben, ein blutiger Hohn auf das ganze Chriſtentum; auf das Lied, das geſungen werden ſoll, kommt es abſolut nicht an. Wer ſich von den Roten keine Ohrfeige geben laſſen will, der iſt unduldſam! Das iſt ja eine alte Geſchichte, die auch ſonſtwo recht oft vorkommt. Wenn die Religion, ins beſondere die kath. Religion, getreten wird, und ſie wagt es nur„Au“ zu rufen, dann iſt ſie un⸗ duldſam. Wenn wir darnach fragen wollten, dann könnten wir uns gleich ins Mauſeloch verkriechen. Wir haben gedacht, die„Waſchechten“ würden es doch allmählig einſehen, daß da, wo der kath. Prieſter iſt, ihres Bleibens nicht ſein kann. Wir haben ihnen ſogar das Zeug ⸗ nis ihrer Gefinnungsgenofſen aus der Offenbacher Gegend vor Augen gehalten, die grundſätzlich die Orte meiden, wo der „Pfaff“ erſcheint. Den hieſigen Genoſſen geht entweder jedes vernünftige Denken vollſtändig ab, oder aber ſie meinen durch das Mäntelchen der Religion diejenigen einzufangen, die nicht alle werden. Ein ſonderbarer Miſchmaſch von Lug und Trug, von Borniertheit und Schlauheit! Dagegen kämpfen wahr- haftig ſelbſt die Götter vergebens. Man nimmt ihnen im Grunde auch nichts mehr übel. Sie haben Schimpf⸗ und Lügefreiheit. Nur erlauben wir uns, die Lügen jedesmal ius rechte Licht zu ſetzen, weil das durch die Pflicht der Selbſterhaltung geboten iſt. Neuer Schwindel der Rolen. In einem Eingeſandt eines„unabhängigen Organes“ vom letzen Samſtag wurde die Mietsentſchaͤdigung des Lehr⸗ Fetus zum Gegenſtand einer ſchwindelhaften Er- österung gemacht. Es galt den alten Gemeinderat herunter⸗ zumachen und rote Agitationslügen auszuſtreuen. Was der alte Gemeinderat zu dieſem Schwindel ſagen wird, das geht uns nichts an. Wenn wir hier das Wort es ſollten Be- in das rote 27. Jahrgang. — ͤ——¼-.:̃!——̃—̃—ü——ñr7ð(, ñrĩ T—o—̃—ͤ—ũä(—8——1———— ergreifen, ſo tun wir es nur deshalb, um die rote Luͤgen⸗ haftigkeit ins rechte Licht zu ſtellen. In dem betreffenden Artikel wird ausgeführt, daß die Lehrer im Jahre 1908 eine Erhöhung der Mietsentſchädigung beantragten und zwar von 270 auf 350 Mr. für definitiv angeſtellte Lehrer. Wir fügen hinzu, daß die Lehrerinnen ſchon im Jahre 1907 eine Eingabe machten um Erhöhung ihrer Mietsentſchädigung von 150 auf 175 Mk. Der alte Gemeinderat bewilligte nur 300 Mk. und ſuchte ſeine Anſicht zu begründen. Die Lehrer beſtanden auf ihrer Forderung und führten den Gegenbeweis. Die Ver⸗ handlungen zogen ſich in die Lange. Im Januar dieſes Jahres kam es erneut zur Abſtimmung über die Forderung der Lehrer Die Genoſſen ſtimmten für 350 Mk. reſp. 175 Mk für definitiv angeſtellte Lehrerinnen, während die übrigen Gemeinderäte mit Ausnahme der H. H. Kühner und Lahres für 325 Mk. reſp. 300 Mk. waren. Die Sache kam vor den Kreisausſchuß und dort wurde die Gemeinde verurteilt zur Zahlung von 350 Mk. Mietsentſchädigung pro Jahr, ab 1. Januar 1909 an die verheirateten Lehrer und diejenigen Lehrer mit eignem Hausſtand; ferner zur Zahlung von jahrlich 175 Mk. Mietsentſchädigung an die definitiv ange- ſtellten Lebrerinnen ab 1. Januar 1908. Das iſt der Gang der Dinge und ſoweit ſtimmt alles. Jetzt kommt der unerhörte Schwindel. Der rote Artikelſchreiber ſagt:„Es iſt Tatſache, daß bei der Bewilligung der 350 Mk. in der Jannarſitzung das Lehr- perſonal auf die Zahlung der Differenz von 75 Mk. jährlich, ab Januar 1909, Verzicht geleiſtet hätte, wenn die Zahlung der Mietsentſchädigung von 350 Mk. ab Januar 1911 erfolgte. Er ſtellt es demnach als bewieſene Tatſache hin, daß das Lehrperſonal auf die Nachzahlung für 2 reſp. 3 Jahre ver- zichtet hätte und daß demnach die Gemeinde 2200 Mk. ge- ſpact hätte. Wir ſtellen feſt: 1. Es iſt gelogen, daß das Lehr perſonal auf die Nachzahlung verzichtet bätte. Auch wenn der ganze Gemeinderat im Januar für 350 Mk. ab Januar 1911 geſtimmt hätte, dann hätten ſich die Lehrer mit dieſem Beſchluß nicht begnügt; denn was die Genoſſen für 1911 zubilligten, das haben die Lehrer in ihrer Fingabe ſchon für die vorhergehenden Jahre als bittere Notwendigkeit nachge⸗ wieſen. Sie hätten auf ihr Recht nie und nimmer verzichtet. Wer es nicht glaubt, der befrage ſich an zuſtändiger Stelle. 2. Es iſt demnach folglich gelogen, daß die Genoſſen deshalb fuͤr die Erhohung auf 350 Mk. geſtimmt hätten, weil das Lehrperſonal in dieſem Falle auf die Nachzahlung verzichtet hätte. 3. Es iſt daher eine infame Lüge und Verdächtigung, daß die Gemeinde durch die Weigerung der alten Gemeinderäte 2200 Mk. Nachzahlung vergeudet habe. Tatſache iſt: Das Lehrperſonal hat die Nachzahlung unter allen Umſtänden verlangt. Und der Kreisausſchuß hat ihm dieſe Forderung als bewieſenes Recht zuerkannt. Der alte Gemeinderat hat, wenn man der Wahrheit die Ehre geben will, der Gemeinde nicht geſchadet, ſondern eine erhebliche Summe geſpart Hätte er im Jahre 1907 reſp. 1908, wo die Eingaben der Lehrerinnen und Lehrer gemacht wurden, gerade ſo geſagt und gehandelt wie die„Roten“, dann hätte er,„um den Prozeß zu vermeiden“, die Forderung ſofort bewilligt und die Gemeinde hatte ſchon von den Jahren 1907 und 1908, ſtatt von 1908 und 1909 ab die erhöhte Mietsentſchädigungen be⸗ zahlen müͤſſen. Das wäre für 12 Lehrer pro 1908 à 75= 900 M. Für 5 Lehrerlunen pro 1907 a 25= 125 M. 1025 M. Wörtlich Eintauſend fünfundzwanzig Mk. Dieſe Summe hat, wenn man ſo ſagen will, der alte Gemeinderat durch ſeine Verzögerunge politik geſpart. Ein Werturteil uber dieſe Verzögerungspolitik geben wir hier durchaus nicht ab. Wir urteilen und denken auch hier nach dem Grundſatz: Jedem das Seine! Nur Eines wollten wir feſtnageln: Die Roten haben wieder gelogen wie die Teufe und geſchwindelt— aus Prinzip. Lokale Nachrichten. » Viernheim, den 6. Mai. * Am vergangenen Sonntag fand dahler die Konfirmation der hieſigen, ſowie der Hüttenfel der evangeliſchen Kinder ſtatt. Wir würden dieſe Konfirmation nicht zum Gegenſtand eines größeren Artikels machen, wenn dieſelbe nicht eine ſehr intereſſ- ante, Vorgeſchichte hätte— denn wir ſind der Meinung, 2 1 2— — — daß dieſes lediglich Sache unſerer evangeliſchen Mitbürger iſt, worüber ſie ganz nach ihrem Gutdünken verfügen. Die Vor geſchichte iſt nämlich dieſe. Die Konftrmation der Hüttenfelder Kinder ſollte nämlich Sonntags vorher in Lampertheim ge⸗ halten werden. Da aber in Hüttenfeld die Maul- und Klanenſeuche ſehr ſtark herrſchte, ſtellte der Bürgermeiſter von Lampertheim an die beiden Pfarrämter in Lampertheim das Aufinnen: man möge die Hüttenfelder Kinder nicht in Lam⸗ pertheim konfirmieren reſp. zur erſten hl. Kommunion führen, um nicht die Maul- und Klauenſeuche dorthin zu verſchleppen. Das evangeliſche Pfarramt kam dieſer Bitte nach— darob großes Lob und Anerkennung. Das kath. Pfarramt konnte der Bitte nicht entſprechen, weil die Katholiken in Hüttenfeld keine Kirche, auch keinen Betſal haben. Darob große Ent⸗ rüſtung über dieſe Rückſichtsloſigkeit. Und nun kommt das Merkwürdige: die evangeliſchen Hüttenfelder Kinder wurden 8 Tage ſpäter in Viernheim konfirmiert. Was alſo für Lampertheim eine Anſteckungsgefahr, das iſt es natürlich 8 Tage ſpäter für Viernheim nicht. Ob das evangeliſche Pfarramt dabei den Rat eines Sachverſtändigen oder vielleicht ſich die Erlaubnis der hieſigen Bürgermeiſlerei eingeholt hat, entzieht ſich unſerer Kenntnis. Aber ſoviel dürfte ſich hieraus ergeben: es zeugt von venig Rückſicht⸗ nahme ſeitens des evanzeliſchen Pfarramtes gegenüber der Viernheimer Bevölkerung, daß man in Viernheim tut, was man in Lampertheim aus Connivenz gegen eine Bitte der Bürgermeiſterei unterläßt. Denn daß der Viehſtand in Viernheim widerſtandsfähiger gegen eine Anſteckung ſei, als der Viehſtand in Lampertheim, wird wohl ſchwerlich zu be⸗ weiſen ſein. Dieſe Rückſichtsloſigkeit iſt umſo weniger zu be⸗ greifen, als gerade in Viernheim die weitgehenſte Toleranz gegen die evangeliſchen Mitbürger geäbt wurde und geübt wird. Zum Beweiſe hierfür ſei, von vielem anderen abgeſehen, nur auf die eine Tatſache hingewieſen, daß bei Anfang des neuen Schuljahres ein zweiter evangeliſcher Lehrer hierher be- rufen wurde, obwohl die Zahl der evangeliſchen Kinder am Schluſſe des Schuljahres erſt 69 betrug, während allerdings bei Beginn der Schule durch eigentümliche Vorkommniſſe die Zahl 84 erreicht wurde. Minderheit kaum erfreuen dürfte. — Der kath. Arbeiterverein wird auch an dieſer Stelle auf die große Arbelterverſammlung in Weinheim auf- merkſam gemacht.(Näheres ſiehe Annonce)— Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß die von der Monatsverſammlung im Hinblick auf den Katholikentag in Mainz beſchloſſene Spareinrichtung von Sonntag, den 7. Mai ab in Tätigkeit tritt. Wer ſich an der großen Katholikenverſammlung be- teiligen will, dem iſt Gelegenheit geboten, für dieſen Zweck allſonntäglich einen kleinen Sparpfennig zurückzulegen. Die Vorſtands mitglieder und Vertrauensmänner des Vereins haben gütigſt die Mühe auf ſich genommen, die Mitglieder ihrer Bezirke aufzuſuchen, um ihnen Sparmarken(à 20 Pfg.) an- zubieten. Unmerklich laſſen ſich auf dieſe Weiſe 5—6 Mk. zuſammenſparen, ſodaß an dem Tag der Katholikenverſamm⸗ lung jeder in der Lage iſt, teilzunehmen. Die Fahrt nach Mainz wird etwas über 2 Mk. betragen. In der Woche vor der Katholikenverſammlung wird das Geld zurückgezahlt. Das Fahrgeld wird ſofort abgezogen, um die Fahrkarten ein zulsſen. Wer wegen Krankheit oder Sonntagsarbeit nicht teilnehmen kann, erhält natürlich ſeine ganze Erſparnis zurück. Wir bitten unſere Mitglieder recht zahlreich ſich zu beteiligen. Als Heſſen dürfen wir vor allem bei dem in unſerem engeren Vaterland ſtattfindenden Katholikentag nicht fehlen!— Für den Männerverein wird der Vereinsdiener die Spar⸗ marken verkaufen. Die Mitglieder können ſich jedoch auch bei den oben bezeichneten Herrn Sparmarken erſtehen. — Zigarettenſtener. Im Intereſſe unſerer Leſer, die mit der Zigarettenſteuer unterliegenden Waren Handel treiben, machen wir an dieſer Stelle auf die einſchneidende Beſtimmung in§ 15 des Zigarettenſteuergeſetzes beſonders aufmerkſam, wonach derjenige, der ſich gewerbsmäßig mit dem Verkauf von Cigaretten, Cigarettentabak, Cigarettenhülſen und Blättchen befaſſen will, dies vorher der Steuerbehörde anzu- zeigen hat. Die Anmeldung hat im Bezirk eines Steueramtes bei dieſem, im übrigen aber unmittelbar bei dem zuſtändigen Hauptſteneramt zu erfolgen. Die Beachtung dürfte umſomehr erforderlich ſein, als Zuwiderhandlungen gigen die betreffenden geſetzlichen Vorſchriften mit beſonders hohen Strafen bis zu 300 Mark geahndet werden. Geſchäftliche Mitteilungen. Im Schuhhaus Otto Baum, Maunheim dauert die außerordentlich günſtige Einkaufsgelegenheit auch während der kommenden Meßwoche fort. Wer billig Schuhe und Stiefel kaufen will, laſſe dieſe Gelegenheit nicht unbe · nutzt vorüber gehen. Bekanntmachung. Das Grenadier⸗Regiment Kaiſer Wiltelm I. Nr. 110 hält am 9., 10., 11., 12., 13., 15., 18., 17. 18. und 19. Mai ds. Is. größere Schießübungen mit ſcharfer Munition auf den Schießſtänden im Käfertaler Walde ab. Gefährdet tſt das Waldgelaͤnde in dem Abſchnitt: Straße Waldhof- Pumpſtation- Sandtorf⸗Heſſiſche Grenze⸗Karlſtern⸗ Hütte ⸗Schießſtand. Das Betreten dieſes Geländes iſt in den genannten Tagen von 7 Uhr Vormittags bis 12 Uhr Mittags und von 1 Uhr Nachmittags bis 6 Uhr Abends mit Lebensgefahr verbunden und wird daher verboten. Den Weiſungen der aufgeſtellten Poſten iſt unbedingt Folge zu leiſten. Die bezeichneten Straßen ſelbſt, ſowie der Weg längs der heſſiſchen Grenze konnen betreten werden. Königliches Kommando des 2. Badiſchen Grenadier⸗Regiments Kaiſer Wilhelm I. Gewiß ein weitgehendes Entgegen⸗ kommen, deſſen ſich in gleichen Verhältniſſen eine katholiſche Gottesdienst ⸗Oroͤnung der kathsliſchen Gemeinde Viernheim von Fountag, den 7. Mai bis eiunſchl. Hamſtag, den Ptarramtliche Mitteilung 13. Mai. In der neuen Kirche: ½7 Uhr hl. Meſſe. ½8 Uhr hl. Meſſe. ½10 Uhr Hochamt. 2 Uhr Andacht, darauf Verſammlung des 3. Ordens. In der alten Kirche: ½10 Uhr Kinder meſſe. 1 Uhr Kindergottesdienſt. In der neuen Kirche an Werktagen: Montag: 6 Uhr 2, ½7 Uhr 3. S.A. für Rößling geb. Buſalt. Dienſtag: 6 Uhr beſt. S.⸗A. für Johann Fleiſchmann 2., ledig 1 Tochter Marg., Eltern, Schwiegerelt. u. Angeh. 7 Uhr beſt. S⸗A. für Lorenz Schalk 2., Eltern, Schwiegereltern und Angehörige. Mittwoch: 6 Uhr beſt. S. A. für Katharina Stumpf geb. Billſtein, beiderſeitige Eltern und Anverwandte. ½7 Uhr beſt. S A. für Jakob Reinhardt 3., Tochter Magd. geehl. Mandel, Schwiegerſohn Adam Mandel, Schwiegertochter Joſephine geb. Mandel u. Angehörige. Donnerſtag: /6 Uhr Req uem für den in Limburg Auguſt Illert. 7 Uhr beſt. E.-A. zu Ehren der göttl. Vorſehung. Freitag: 6 Uhr beſt. S.⸗A. für Johann Werle, Eltern und Schwiegereltern. ½7 Uhr beſt. J.-G. für Adam Müller, Magdalena geb. Blaͤß und Anverwandte. Samſtag: 6 Uhr beſt. S.⸗A. für Mich. Englert u. Angeh. ½j7 Uhr beſt. S.⸗A. für Nikolaus Mandel 5., Eltern und Schwiegereltern. Am Montag iſt bei den Engl. Fräulein und am Donner ſtag bei den Barmh. Schweſtern um 6 Uhr hl. Meſſe. In der alten Kirche an Werktagen: Dienſtag: /½6 Uhr geſt. S.⸗A. für ledig 1 Georg Bauer. Mittwoch: ½6 Uhr geſt. S. A. für Johann Adler, Ehe⸗ frau Katharina und Töchter Eliſabeth und Barbara. Freitag: ½6 Uhr geſt. S.-A. für Pfarrer Michael Keller, Eltern und Angehörige Samſtag: ½6 Uhr geſt. S.⸗A. für Jakob Reinhard und Ehefrau Katharina. Am nächſten Sonntag begeht die Jünglings-Sodalität ihr Titularfeſt. Morgens um 8 Uhr iſt Generalkommunion. Die Mitglieder und Aſpiranten verſammeln ſich zu dieſem Zwecke morgens um ¼8 Uhr im Hauſe der Engl. Fräulein und ziehen von da gemeinſam mit der Vereinsfahne zur Kirche, wo dann die Generalkommunion ſtattfindet. Nach- mittags um ½2 Uhr iſt feierliche Aufnahme der Aſpiranten. Alle diejenigen, die aufgenommen werden wollen, ſollen nach dem Hochamte in der Kirche bleiben, um die nölige Weiſung zur Aufnahme zu erhalten. Am nächſten Sonntag iſt gemeinſame hl. Kommunion N für die Schüler der H. H. Lehrer Beller und Baldauf. 0 Verkündete: 1. Karl Bauer und Anna Maria Baureis 2tenmal. 2. Hch. Julius Nover Witwer aus Darmſtadt und Anna Wilhelmine Schuſter, T. d. Oberlehrers Schuſter u. ſ. 7 Ehefrau Maria geb. Berthold Itenmal. Bekanntmachung. Betr.: Den Blumentag Ihrer Königl. Hoheit der Großherzogin. Wie bereits hinreichend bekannt ſein wird, findet der Blumentag am 7. Mal ſtatt. Die Vorbereitungen ſind bereits beendet und iſt zu wünſchen, daß der Verlauf in jeder Hinſicht ein befriedigender 1 ſein möchte. Der Ertrag ſoll der Großh. Zentrale für Säuglings- und Mutterſchutz überwieſen und durch dieſe für edle und er⸗ habene Zwecke verwendet werden. Der Blumentag ſoll aber auch im ganzen Heſſenlande gefeiert werden. Wir bitten daher unſere Ortseinwohner aus dieſem Aulaß ihre Häuſer zu beflaggen. Dienſtag, den 9. ds Mts, vormittags 10 Uhr werden auf dem Rathauſe dabier: 1. Das Heu und Ohmetgras von dem Land⸗, Bannholz⸗, Schwarzen⸗ und Berlichsgraben, Kies loch, Faudenfeld, Lchegwann, Beigraben, Tränke am Sandhöferweg, am Zeppenweg zwiſchen dem alten und neuen Weidſtück und Lampertheimerweg, 2. En in der Kälbertrift links liegendes Grundſtück auf die Dauer von 9 Jahren in Pacht, 3. Das alte Schulhaus a. auf Eigentum b auf Abbruch mit ſämtlichen Materialien, 4. Zwei in der Molkteſtraße liegende Bauplätze an die Meiſtbtetenden verſteigert. Viernheim, 6. Mai 1911. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Kühl wein. (Nachdruck verboten. Katharina Ehefrau A U 7 . Stelen Bingang Sajson-Meuhejlen AMlejdenslonen, Damen- V. Hinder-Honlektion, Boumwolſiboren, Huta- Peibivoren u. NWùsche Spes, Hblel lung: Gopdinen, Teppiche und Betten. Gute Bedienung/ Mannheim Breflesti. O J. I. 1 Bekauntmachung. Nachtſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Viernheim, den 6. Mai 1911. Groſtherzogliche Bürgermei ſterei Vieruheim. 3 , Billige Preiss Louis Dandquen, Kühlwein. Bekanntmachung. Betreffend: Maul und Klauenſeuche in Viernheim, hier Er⸗ löͤſchen der Seuche. Die Maul- und Klauenſeuche in Viernheim iſt erloſchen. Es werden daher die durch unſere Bekanntmachung vom 8. April l. Js., betreffend Ausbruch der Maul- und Klauenſeuche für einen Teil des Ortes Viernheim angeordneten Sperrmaß ⸗ regeln aufgehoben. Dagegen bleibt das durch dieſe Bekannt⸗ machung gebildete Beobachtungsgebiet beſtehen und es wird ihm der bisher noch geſperrte Ortsteil nördlich der Lulſen- und Lampertheimerſtraße hiermit zugeteilt. Es gelten alſo nunmehr für den ganzen Ort und die Gemarkung Viernheim folgende Vorſchriften: 1 Der Austrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs- gebiet auf auswärtige Viehmärkte, auch Schlachtviehmärkte, iſt verboten. 2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Beobach⸗ tungsgebiet iſt verboten. 3. Das Treiben von Klauenvieh iſt verboten. Das Führen einzelner Tiere an der Leine und das Fahren im Geſpann iſt dagegen geſtattet. Der Weidegang kann im Be⸗ dürfnisfalle von uns geſtattet werden. 4. Die Ausführung von Klauenvieh aus dem Beobach- tungsgebiet iſt nur zum Zwecke ſofortiger Schlachtung und nur auf Grund beſonderer Erlaubnis geſtattet, deren Erteilung wir der Gr. Bürgermeisterei Viernheim übertragen. Dieſe Er⸗ laubnis wird nur nach vorgängiger tierärztlicher Unterſuchung erteilt. Das aus dieſem Anlaß erteilte Zeugnis hat nur 24 Stunden Gültigkeit. Ein Formular für das ierärztliche Zeugnis und die Erlaubntserteilung iſt im Kreisblatt Nr. 7 vom 12. Februar 1911 abgedruckt. Iſt durch das tierärzt⸗ liche Zeugnis beſcheinigt, daß keines der auszuführenden Tiere von der Maul- und Klauenſeuche befallen iſt, ſo iſt die Aus⸗ führung unter der Bedingung geſtattet, daß die Tiere zu Wagen oder auf Wegen transportiert werden, die von Klauen⸗ tieren aus ſeuchenfreten Gehöften nicht betreten werden: a. nach benachbarten Orten, b. nach in der Nähe befindlichen Eiſenbahnſtationen behufs Weiterbeförderung nach Schlachthöfen oder Schlachthäuſern, vorausgeſetzt: 1. daß die Polizeibehörde des Schlachtorts ſic; mit der Zuführung der Tiere vorher einverſtanden erklärt hat, 2. daß die Tiere dieſen Anſtalten direkt mittelſt Eſſen⸗ dahn oder doch von der Abladeſtation mittelſt Wagen zugeführt werden. Durch vorgängige Vereinbarung mit der Eiſenbahnverwaltung oder durch unmittelbare polizeiliche Begleitung des Trausports iſt dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung mit anderem Klauen⸗ vieh nicht ſtattfindet. 5. Falls Tiere zur ſofortigen Abſchlachtung nach einer Schlachtſtätte innerhalb des Beobachtungsgebiets verbracht werden ſollen, ſo darf die Unterſuchung des Beſtandes auf Seuchenfreiheit und die Ausſtellung der Geſundheitsſcheine auch durch die zuſtändigen Fleiſchbeſchauer erfolgen. 6. Tie Ausfuhr von Zuchttieren aus dem Nees- achtungsgeb iet iſt verboten ö 7. Die Verbringung von Zuchttieren aus einem Beſtand des Beobachtungsgebiets in einen andern Beſtand innerhalb desſelben kann von den Buͤrgermeiſtereien geſtattet werden, ö jedoch ſtets nur von Fall zu Fall und unter der Bedingung, daß der Beſtand, aus dem die Ausfuhr ſtattfindet, unmittel⸗ 1 1 bar vor dieſer von einem Tierarzt auf ſeine Seuchenfreihett unterſucht und dieſe, wie in den Fällen der Poſ. 4 beſcheinigt worden iſt. 8. Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Buttermilch und Molken nur in abgekochtem Zuſtande abgeben. Dem Ab⸗ kochen gleich zu achten iſt eine viertelſtündige Erhitzung auf 90 Grad Celſtus. 9. Ausnahmen von den Vorſchriften unter Ziffer 2 dieſer Bekanntmachung können auf beſonderen Antrag zuge⸗ laſſen werden. Die in unſeren Bekanntmachungen vom 8. Februar 1911 erlaſſenen Quarantänebeſtimmungen bleiben beſtehen. 1 Auch die übrigen Schutzvorſchriften(Verbot der Viehſchanen, J Verbot des Handels mit Klauenvieh im Umherziehen) bleiben nach wie vor in Kraft. Aue 14 Tage: 40 Seiten stark mit Schultibogei. Abosgewente del altes heenbssdbesgc pro Vierteljahr 28 1 Mk. 4 ade— 0 babs Pts kaun du ahn enn Sebwenz. 2d u. 7 5 2 100000 Abonsenten. Slnbrabegbaotu engen gegen vorſtehende Anordnungen werden mit hohen Silke fen geahndet und zwar, wenn ſtie wiſſentlich begangen wen den, auf Grund des§ 328 R.⸗Str.⸗ G.,B. mit Gefänguis ftraft. Heppenheim, den 4. Mai 1911. J Großh. Kreisamt Heppenheim. N v. Hahn. Rechunngsformnlare e Jen ne u und Verlagsdruckeret von Wilhelm Bingener, Viernheim. 1 Gallerieleisten 12 Sonntag. 1 Mas Hessscher Flumentag, N INANANUIMNUMNUNUMNMNNNIMNMNMNVMN VNN NN NN N N INININNNUIMNVNAMNN Dem Herrn gesslichen Gatten, unseren guten Grossvater, Bruder, Schwager und Onkel heute Nacht 12 Uhr im 62. besseres jenseits abzurufen. VIERNHEIM, C. Mai 1911. 3 Uhr statt. n 75 3 1 5 über Leben und Tod hat es in seinem unerkorschlichen Ratschlusse gefallen, meinen lieben unver- Vater, Johannes Hofmann IX. Schub und Kirchenvorstandsmitglied nach kurzem Leiden, versehen mit den hl. Sterbesakramenten. Lebensjahre zu Um stille Teilnahme und ein Gebetsandenken für die Seelenruhe des teueren Verstorbenen bitten Die tieftrauernd Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Sonntag, den 7. Mai, nachmittags Schöne Aepfel Gemüſe verſchiedener Art empfiehlt zu bllligſten Tages⸗ preiſen Auton Fiſcher. 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