neige . Viernhei mer Zeitung 8 17 Viernheimer Volksblatt (Heſſiſch⸗badiſcher Grenzbote) i nliut Wühin: Diernheimer Der Tiefſtand nationaler Geſinnung, der in vielen Bezirken Deutſchlands bei den Hauptwahlen am 12. Januar in die Erſcheinung Haute iſt, wurde bei der Stichwahl von den bürgerlichen Parteien als Schmach empfunden. Die bürgerlichen Reihen haben ſich infolgedeſſen raſcher, als die 6 8—* N— Gegner vermuteten, geſchloſſen und die Ehre des Vaterlandes nach Innen und nach Außen wieder herzuſtellen geſucht. Diernheimer Nachrichten Bezugspreis: Wenn es mir unter dieſen erhebenden Eindrücken nach glän vaterländiſch geſinnten Männer des Wahlkreiſes Worms— Heppenheim— Wimpfen zu übernehmen, ich mich nach beſten Kräften hingeben werde. Die Verbindung der ländlichen mit den ſtädtiſchen Intereſſen in in engſter Fühlung mit den Parteifreunden in der bürgerlichen Parteien in einer ſpontanen Weiſe gelingen k in ihrer großen Mehrzahl die Errettung des Reichs aus ſchwerer Finanzuot und der bei der erſten Abſtimmung anſahen. Infolge ſchwerer Krankheit wäre es dem Urteil der Aerzte nach meine Pflicht geweſen, auf die . N j 7 5 dertr Das mich in hohem Maße ehrende Vertrauen ich war mir nicht zweifelhaft, daß der Ruf der Vaterlandsfreunde in einer infolgedeſſen in dem harten Kampfe nicht vor der Front für politiſchen Freunde hat aber alle perſönlichen Bedenken über Bord geworfen, kritiſchen Zeitlage wie heute höher zu bewerten ſei, 4 NN 7 3 N„ 0 Ih* 51 5 11*„: 0 F 6* 1 do yo Nö kreiſe. Der Sieg iſt erfochten durch die rege Vaterlandsliebe der Mehrheit der bürgerlichen Wähler in unſerem Wahlkreiſe zendem Siege der bürgerlichen Parteien wiederum vergönnt iſt, das Mandat für alle ſo iſt das für mich eine doppelt beglückende Aufgabe, der i unſerem Wahlkreiſe war nur möglich durch eine Politik, die der Unterzeichnete Stadt und auf dem Lande ſeit langer Zeit zu vertreten die Ehre hatte. Daß der Zuſammenſchluß der die gute Sache ſtreiten konnte. als Rückſicht auf Geſundheit und Wohlergehen. mein Dank für die mir erwieſene hohe Ehre und für das mich beglückende Vertrauen. onnte, hat in erſter Linie darin ſeinen Grund, daß die nationalliberalen ſeit Jahren dauernden Schuldenlaſt als eine vaterländiſche Tat ſchon Wähler unſeres Kreiſes Ehre der Vertretung zu verzichten, zumal ich meiner D ieſen gilt in erſter Linie f ieſ ähl i itgli krumspartei zählen, deren Vertreter für die fi ielle Stä es Reiches und die Hebung Da zu dieſen Wählern auch die Mitglieder der Zentrumspartei zählen, deren Vertreter für die finanzielle Stärkung des hes 9 des Arbeiterſtandes ſich die größten Verdienſte erworben haben, ſo s geführte Bekämpfung der revolutionären Sozialdemokratie aufrichtigſten Dank. Die zahlreichen Redner der nationalliberalen Partei, die 3 a 17; Dahn! o:: Jer er„ Fi das N finden ihren in hohem Grade verdienten Lohn in dem Bewußtſein, in ernſter Stunde für das V Die Landwirte und Arbeiter des Wahlkreiſes genießen im ganzen Reid wieder überaus glänzend bewährt hat. Allen Freunden und Wählern nochmals den wärmſten Dank auszuſprechen, Freiherr ell chulden meine Partei und ich dieſen Wählern für die mit uns im Wahlkreiſe gemeinſam in aufopfernder, glänzender und dabei vornehmer Weiſe den Wahlkampf geführt haben, aterland gefochten zu haben. he den Ruf hingebender nationaler Geſinnung, die ſich auch bei dieſer Wahl iſt mir Herzensbedürfnis, dem ich hiermit nachzukommen die Ehre habe. 1 Herrusheinm. Die stadt. Sparkasse Weinheim Relohsbankgirokonto Postscheck-Konto Karlsruhe 1180. verzinst sümtliche Einlagen mit 4 Prozent, gewährt a. Hypotheken-Darlehen auf ertragsfühige Liegenschaften ev. bis zu 66 Prozent der amtlichen Schätzung b. Lombard Darlehen auf Wertpapiere e. Darlehen an Private auf Schuldschein gegenggut( Bürgen d. Llegenschaftskaufschillinge— Güterzieler— unter günstigen Bedingungen. Earl Pfund Nachfolger Büchsenmacher meister. Waffen-, Patronen- und Munitionshandlung Manmheim, P 1, 4, Planken. Lager moderner lagdgewehre. Revolver la. Oualität. Waffen. werktags Vorm. von 9—12, Nachm. v. 3—5 lagdartikel, Rucksäck, Gamaschen N 2 Kassenstunden Samstags von 9—1 Nachm. Heimsparkassen S——ů—é— Telephon Nr. 23. ——— ͤ— Anfertigung neuer Gewehre und Re- paraturen schnell, sauber u. billigst. Am 1. Februar beginnen neue Kurse für Herren und Damen(separat), ebenso für Handwerker 5 und Gewerbetreibende(65 Unterrichtszimmer). Lehr fächer: Rundschreiben Schönschreiben Maschinenschreiben Stenographie Korrespondenz Einf. Buchführung Dopp. Buchführung Amerik. Buchführung Kontor arbeiten Kaufm. Rechnen Konto-Korr.-Rechnen Wechsellehre Bank- u. Börsenwesen 20 Maschinen g vollständige Ausbildung für den Bureaubedarf. In den letzten Monaten fanden 80 Personen(Herren und Damen) im Alter ven 15 bis 45 Jahren Stellung; darunter viele, welche früher einen ganz anderen Beruf aus übten. Tages- und Abendkurse. Ratenzahlung. Volksschulbildung genugt. Einzelunterricht. Handelslehranstalt„Merkur“ Mannheim, P 4. 2. Telephon No. 5070. Inh.: Val. OColloseus. Telephon Mo. 5070. Mitglied des Vereins Deutscher Handelslehrer zum Schutze dos Publikums gegen minderwertige institute. Bücherrevisor. Langjährige Praxis. UU Holland. Zucker- Fabrik. Doppelzeutner Mk. 2.50, werden nur noch bis kommenden Fonnkag von ergebenſt Unterzeichneten entgegengenommen. Georg Kempf 8. Rathausſtraße. Nährgehalt, der leichten Verdau- üchkeit und der gewissenhaften „Auswahl des Rohmaterials. 822 Aumeldungen zum Zucker ⸗Rübenban, per 1 9. Pf. monatlich einſchl. Bringerlohn. Durch die Poſt bezogen Mk. 1.14 vierteljährlich. g ſwernſprech„Nr. 20 Amtablatt der Grußherzaglichen Bürgermeiſterei Viernheim Geleſenſte und verbreitetſte Jeitung am hieſigen Platze Erſcheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Beilagen:„Sonntagsblatt“ und„Sonntagsfeier“ Anzeigen: Die Petit⸗Zeile 15 Pfg. Reklamen 40 Pfg. Bei größeren Aufträgen entſprechender Rabatt. Gegründet 1384 Ar. 11. — —.——————. Samstag, den 27. Januar 1912. Heute 2 Blätter(S eiten). Wie Herr Baſſermann in den Reichstag gewählt wurde. „Die Menſchenrechte gehören in die Rumpelkammer“, dieſes Wort wurde in dem Wahlkreis Saarbrücken wieder einmal in die Tat umgeſetzt. Es iſt einfach ſkandalös, wie dort die Herrn Liberalen für Herrn Baſſermann Wahlbeeinfluſſung geübt haben. Nur einige Beiſpiele ſollen uns zur Illuſtration dienen: 1. In Burbach wurde ſchon vor der Wahl ein Ar- beiter entlaſſen, weil er auf Befragen erklärt hatte, er werde nach ſeiner Ueberzeugung Zeutrum wählen. 2. In demſelben Burbach wurden die Arbeiter der dortigen Hütte von den Betriebchefs im uationalliberalen Sinne bearbeitet und am Wahltage ſelbſt kolonnenweiſe auf die Bureaus der Hüttendirektion geführt. Dort erhielt jeder einen Zettel Baſſermanns und es wurde allgemein verboten, am Wahlbureau einen anderen Zettel abzunehmen, damit ja keiner einen Zentrumszettel nehmen konnte. Geſchloſſen wurden dann die Arbeiter unter Aufſicht zur Urne gefuhrt, wo ſle 16 ihre politiſche Anſchauung einen Baſſermann wählen mußten. 3. Der Generaldirektor der Burbacher Hütte ließ erklären,„wenn Baſſermann nicht gewählt werde, dann werde das Hüttenwerk nach Lothringen verlegt. 4. Ein anderer Hüttendirektor warnte davor, Zentrum zu wählen. wähler herauszufinden; man werde ſich den betreffenden Mann merken d. h. entlaſſen. 5. Selbſt im Lazarett der Hütte wurde die gröbſte Wahlbeeinflußung geuͤbt. Der Chefarzt nahm den Kranken die per Poſt überſandten Zentrumszettel ab und erklärte, es dürften dort nur nationalliberale Zettel verteilt und ange⸗ vommen werden. 6. In Malſtatt verſammelte der Beſitzer einer großen Fabrik am Tage der Wahl ſeine Arbeiter und erklärte, er hoßfe, daß ſeine Arbeiter nationalliberal wählten. f 7. In den Röchlingſchen Eiſenwerken in Völk⸗ lingen, die ihren Arbeitern nicht einmal das Koalltionsrecht gewähren, wurde den Arbeitern geſagt: Wenn Baſſermann nicht gewählt werde, würden 400— 500 Arbeiter entlaſſen. 8. In Brebach, Güdingen und Neufechingen wurden die Katholiken am Wahllokal nach ihrer Konfeſſion gefragt und erhielten darnach eigens geſchriebene Stimmzettel, damit man genau ſehen konnte, ob die Katholiken Baſſermann auch wirklich gewählt hätten(ähnlich wie in Neunkirchen— Ottweiler.) Das ſind nur einige Blüten aus dem reichen Bouquet nationalliberaler Wahlfreiheit. Natürlich haben die roten „Freiheitshelden“ für den Führer der liberalen„Freiheits⸗ männer“ geſtimmt und ihm in den Sattel verholfen. Es war auch ſo ſo ſüß, dieſes Werben der Liberalen um die rote Gunſt 121 Wer könnte da widerſtehen, weun man Worte ver⸗ nimmt, wie ſie der proteſtantiſche Pfarrer Reichard in einer roten Verſammlung zu St. Johann geſprochen hat:„Ich gehe lieber zu Ihnen als zu den Schwarzen.“ So ſprach er zu den Roten,„Wir beide gehören zuſammen, wir bekämpfen belde die Auswüchſe der Kirche.“ Chriſt is nannte er in der Sprache eines roten Agitators den größten und helligſten Sozlaliſten, der je gelebt, den Führer der Roten bezeichnete er als ſeinen Freund und verlangte ausdrücklich aus deſſen Glas zu trinken. Soviel Liebe muß wahrhaftig das härteſte Sozialiſtenherz rühren und ſte haben die liberale„Freiheit“ zur Geltung gebracht. Der„große“ Baſſermann iſt damit gewählt worden, 1 der Roten, als Frucht der groͤbſten Wahlbeein⸗ ung. Natürlich wird ſeine Wahl vom Zentrum angefochten! Vohheit und Schwindelel. Aus Völklingen(Wahlkreis Baſſermann) berichten die liberalen Blatter von Ausſchreitungen der Zentrumslente und ſuchen die dort vorgekommenen liberalen Rohheiten den Zentrumsleuten an die Rockſchöße zu hängen. Der Sachver- dalt iſt folgender N der Wahl Baſſermanns veranſtalteten die Am Abend ſtegestrunkenen Liberalen mit Bü germeiſter elner ſkandalöfen Sſeges⸗Umzug, wobei ſie die Z ntrumsleute in der gröblichſten Weiſe beleldigten. Die Zentrums leute ließen alles ruhig über Es ſei ein Leichtes, ben Zentrums⸗ ſich ergehen. Nach dem Umzug begad ſich der berauſchte Liberalismus zum kath. Vereinshaus und forderte die Zentrums · leute in der gemeinſten Weiſe heraus. Als dieſe darauf nicht reagierten, verſuchten beſonders eifrige Parteikaͤmpfer in das Vereinshaus ſelbſt einzudringen. Die Zentrumsleute wahrten ihr Hausrecht und ſuchten die Sinnloſen zurückzuhalten, wobei eine gefährliche Schlägerei entſtand. Das gerichtliche Nach⸗ ſpiel wird die liberale„Bildung“ wohl ins rechte Licht ſtellen. Ob die liberalen Zeitungsleſer davon etwas zu Geſicht be⸗ kommen, iſt eine andere Frage. Für jeden liberalen Bildungse philiſter, der beſſere Hoſen trägt, bleiben eben die Zentrums⸗ leute die Schuldner, die ſo unduldſam waren, die„gebildeten“ Liberalen vom Eindringen in das Vereinshaus abzuhalten. Ein Zentrumsmann hat ſtill zu halten, wenn er gehauen wird? Lokale Nachrichten. * Viernheim, 27. Jan. — Marian. Jünglings-Sodalit ät Viernheim. Auch an dieſer Stelle machen wir auf die Verſammlung der Sodalität aufmerkſam. Sie findet dieſes Mal im„Fürſten Alexander“ ſtatt, da unſer Lokal beſetzt iſt? Die Verſammlung wird, dem Geburtstage bes Kaiſers entſprechend, patriotiſchen Charakter tragen, weshalb alle Sodalen gemeinſam daran teilnehmen ſollen. Ein ſchönes Programm wird für Belehrung und Unterhaltung Sorge tragen. Deshalb verſäume kein Sodale, ob alt oder jung, die Verſammlung. Vortrag. Wie aus dem Inſeratenteil erſichtlich, hat der Verſchönerungs- upd Verkehrsverein den Leiter der Verſuchs⸗ ſtation Mannheim zur Bekämpfung der Schnakenplage, Herr Hauptlehrer Fr. Glaſer, für einen öffentlichen Vortrag ge⸗ wonnen, der morgen nachmittag von halb 3 im Saale des Gaſthauſes zum Engel ſtattfindet und das Thema behandelt: „Naturgeſchichte der Schnaken und deren Bekämpfung.“ Herrn Hauptlehrer Glaſer iſt auf beſagtem Gebiete ein bewährter Fachmann und Redner, der ſeinen intereſſanten Vortrag durch zahlreiche Hilfsmittel anſchaulich und nutzbringend zu machen weiß. Da zu dem Vortrage nicht nur Vereinsmitglieder Zu⸗ tritt haben, ſondern alle Intereſſenten aufs freundlichſte ein⸗ geladen find, dürfte auch hier der bewährte Redner einen voll beſetzten Saal finden, und das um ſo mehr, als die Schnaken⸗ plage in Viernheim zu einer Kalamität erſten Ranges geworden iſt. — Unfall. Der ledige Streckenarbeiter Georg Heß von Groß Rohrheim wurde geſtern abend beim Schienenziehen vor der Benz'ſchen Fabrik in Waldhof von dem Schnellzuge D 6 überfahren und ſofort getötet. «Die Brauchbarkeit des 191ler Tabaks. In einer Mitglieder⸗Verſammlung des Rohtabakhändler⸗ Vereins fand ein längerer Meinungs⸗Austauſch über die Qualität der 191 ler Inlands Ernte ſtatt. Man zweifelte zwar nicht daran, daß ſie zum größten Teil zur Zigarrenfabrikation ungeeignet iſt, wandte ſich aber mit Eutſchiedenheit gegen die Auffoſſung, als ob von dieſer Ernte überhaupt gar nichts für Zigarrenzwecke verwendbar ſel. Im Allgemeinen iſt der letzte Jahrgang ſehr kräftig; allein es gibt auch diesmal wieder eine ganze, Reihe von Tabakorten, deren Produkte ſich jitzt ſchon weder als zu kräftig, noch als im Brande ungenügend erweiſen. Außerdem läßt ſich über die weitere Entwicklung der noch am Dache befindlichen Tabake ein abſchließendes Uiteil heute noch nicht fällen. Es iſt nicht ausgeſchloſſen, daß unter den gegen⸗ wärtigen Witterungsverhältniſſen bei dem am Dache haͤngenden Tabak infolge der anhaltenden Feuchtigkeit gewiſſermaßen ein Eatlaugungsprozeß eintritt, der die Brauchbarkeit für die Zigarrenfabrikation weſentlich erböht, zumal Erſcheinungen dieſer Art bei früheren kräftigen Jahrgängen ſchon wiederholt beobachtet worden ſind. Etwas vom menſchlichen Körper. Jede Beweg ⸗ ung eines körperlichen Gliedes, jede Arbeusleiſlung, und ſei ſie noch ſo gering, bedingt Nervenverbrauch. Zu große An⸗ ſpannung führt zur Abfpannung. In dieſem Zuſtand iſt die Neigung zu Retzmitteln am größten. Daß nervenſchädliche Relzmittel den müden Körper und Geiſt nur aufpeitſchen, nicht aber auffriſchen, iſt zu bekannt, als daß es beſonderer Betonung bedürfte. Der moderne Kulturmenſch kann der Auregungsmittel nicht ganz entbehren, in mancher Beziehun iſt eine Anregurg im Intereſſe erhoͤhter Funktion des menſchlichen Oraantsmus ſogar gedoten. Kann aber nicht ein Produkt unſchädlich und im wahren Sinne des Wortes zugleich anregend ſein 7— Sehr wohl!— Alle Anforderungen an ein einwandfreies vollkommen unſchädliches Genuß mittel erfullt z. 8. Kathreiners Malzkaff e; er wi d von Tauſenden von Aerzten und Autorſtäten kö perlich und geiſtig Arbeitenden empfohlen und in Millionen Familien taglich getrunken 28. Jahrgang. Aus Stadt und Land. * Schwerer Sturz eines bayeriſchen Rittmeiſters. In Nürnberg iſt der Rittmeiſter Freiherr Kreß v. Kreſſenſtein vom 1. Chevauleger⸗Regiment beim Zureiten einer Remonte abgeworfen und durch einen Hufſchlag an der rechten Schläfe ſchwer verletzt wor⸗ den. Er wurde in bewußtloſem Zuſtande ins Gar⸗ niſonlazarett gebracht. ** Eine Schauergeſchichte, die wie ein Kapitel aus einem Kolportageroman klingt, wird von mehreren Blättern aus Ungarn berichtet: Der Veterinärarzt Joſef Kivony bewarb ſich in Budapeſt um eine Stelle, erkrankte aber und ſtarb zwei Tage nach ſeiner Ueber⸗ führung ins Stephaniehoſpital, in deſſen Leichenkam⸗ mer der Leichnam wiederum zwei Tage verblieb. Nun ſcheint es nach dem Bericht, daß die auf dem Lande wohnhaften Eltern Kivonhs nicht direkt, ſondern erf nach Umwegen von dem Tode ihres Sohnes erfuhren. Kurzum, der Vater nahm zur Deckung der Beſtat⸗ tungskoſten ein Darlehen von 1000 Kronen auf und fuhr nach Budapeſt; als er aber dort eintraf, war die Zeit verſtrichen, während welcher man die Leichen in der Leichenkammer aufbewahrt. Die Angehörigen hatten ſich nicht gemeldet, und zwei Diener des Spitals hatten den Leichnam für einige Kronen an das Anatomiſche Inſtitut verkauft! Als demnach die Eltern im Spital vorſprachen, wies man ſie an ein Leichenbe⸗ ſtattungsunternehmen; ein Diener begab ſich ſodann in das Anatomiſche Inſtitut, dort erhielt er jedoch die Auskunft, daß man die Leiche nicht mehr aus⸗ folgen könne, weil nur der Kopf vorhanden ſei. Mit dieſem Beſcheide kehrte der Diener zurück. Anatomiſchen Inſtitut hatte man nun aber plötzlich große Eile: man nähte an den Kopf des Verſtor⸗ benen den Numpf einer Frauenleiche, und die ſolcherart„rekonſtruierte“ Leiche wurde ſo beſtattet. All das ſoll ſich nun infolge einer anonymen Mittei⸗ lung herausgeſtellt haben, die dem Vater des Ver⸗ ſtorbenen zugekommen war. Er erſtattete Anzeige bei der Staatsanwaltſchaft in ſeinem Heimatsorte Rozſa⸗ hegy, und von dort wurde an die Budapeſter Behörde das Erſuchen um Exhumierung der Leiche geſtellt. * Die Klebebriefmarken ſollen abgeſchafft wer⸗ den! Auf dem Londoner Hauptpoſtamt iſt eine Ma⸗ ſchine aufgeſtellt worden, mit der verſucht werden ſoll, die Verwendung von Briefmarken zu verringern. Die Maſchine wird nach Zahlung von einem Penny au⸗ tomatiſch den Brief mit einem Poſtwertzei⸗ chen bedrucken, mit einem Stempel verſehen ſo⸗ wie eine Empfangsbeſcheinigung verabfolgen. Wenn der Verſuch befriedigend ausfällt, ſo ſoll eine große Anzahl dieſer Maſchinen in den engliſchen Poſtämtern aufgeſtellt werden. Re daktion, Druck und Verlag von Dr. Joſeph Keil in Viernheim Theater- Anzeiger. Spielplan des Großh. Hof- und National Theaters in Mannheim. „Hänſel und Gretel“. Sonntag, 28. Jan. Anfang 7 Uhr. Donnerſtag, 1 Febr. Mittl. Preiſe. Anfang 7½ Uhr. Sonntag, 4. Febr.„Tosca.“ Hohe Preiſe. Anfang 7 Uhr. Neues Theater. „Gloßſtadtluft.“ „Großſtadtluft.“ Hohe Preiſe. „Der Evangelimann.“ Sonntag, 28. Jan. Anfang 8 Uhr. Sonntag, 4. Febr. Anfang 8 Uhr. Gottesdienſt Ordnung Rekruten⸗Verein ö der katholiſchen Gemeinde Viernheim von Fountag, den 28. Jannar bis einſchl. Hamſtag, den raatnabe Mitteung 3. Februar.(Asshdruok verboten. In der neuen Kirche: 7 Uhr hl. Meſſe. 8 Uhr hl. Meſſe. 10 Uhr Hochamt. ½2 Uhr Chriſtenlehre für die Jünglinge. 2 Uhr Andacht, darauf Verſammlung für die Mitglieder der Jungfrauenkongregation. ½%4 Uhr Verſammlung des Arbeiterinnenvereius. Eben falls/ 4 Uhr Verſammlung der älteren und jüngeren Sodalen im„Fürſten Alexander.“ In der alten Kirche: 0 10 Uhr Kindermeſſe. 1 Uhr Kindergottesdienſt. u der neuen Kirche an Werktagen: ontag: 7 Uhr 1., ½8 Uhr 2. S.⸗A. fur Gg. Kempf 7. Dienstag: 7 Uhr 8. S.⸗A. für Georg Kempf 7. ½8 Uhr beſt. S.⸗A. für Karl und Barbara Bormuth aus Hüttenfeld. Mittwoch: 7 Uhr beſt. J.⸗G. für Johann Pfützer 2., Eltern, Schw.⸗Eltern und Angehörige. ½8 Uhr beſt. S.-⸗A. für Katharina Faltermann geb. Huber. Donnerstag: 7 Uhr beſt. J.-G. für Val. Kempf 3., Ehe- frau A. Maria geb. Lienen, Sohn Engelbert und Angehörige. ½8 Uhr beſt. S.⸗A. für Philipp Adam Herſchel, Eltern, Schw.⸗Eltern und Schwager Georg. Freitag: 7 Uhr beſt. A. in der Tagesf. für Margaretha Pfeuning geb. Hoock und Jul. Pfenning geb. Winkler. ½8 Uhr beſt. E.-A. für Lorenz Adler, ledig 4 Tochter Magdalena, Eltern und Schw.⸗Eltern. Samstag: 7 Uhr beſt. S. A. für Nikolaus Winkenbach 2., Eltern, Schw.⸗Eltern und Angehörige. 18 Uhr beſt. S. A. für Johannes Hoock 4, Ehefrau Juliana geb. Fleiſchmaun, Sohn Valentin u. Angehörige. Am Montag und Freitag iſt bei den Engl. Fräulein und am Dienſtag und Mittwoch bei den Barmh. Schweſtern um 7 Uhr hl. Meſſe. Inu der alten Kirche an Werktagen: Dienstag: ½7 Uhr geſt. J.⸗G. für ledig 1 Katharina Illert, Eltern: Peter Illert und Katharina geb Knapp. Freitag: ½7 Uhr geſt. bl. M. für Margaretha Kempf geb. Burtert und Angehörige. Samstag: 7 Uhr geſt. S. A. für Johann Martin 7., beide Ehefrauen und beiderſ. Eltern. Am nächſten Freitag findet vor dem 1. Amt die Weihe der Kerzen ſtatt. Am nächſten Samstag wird in beiden Kirchen der Blaſtus⸗Segen ausgeteilt. Man bittet zuerſt die Schulkinder vorzulaſſen. Am nächſten Freitag abend 7 Uhr iſt Herz⸗Jeſu-Andacht. um nächſten Sonntag wird das Feſt Mariae Lichtmeß kirchlich begangen; zugleich iſt gemeinſchaftl. Kommunion für die Schüler des Herrn Lehrer Weidmann. Verkündete: 1. Adam Faltermann 2. und Anna Maria Waibel geb. Sammer Ztenmal. 2. Philipp Franz Reiſchert und Caroline Bender 2tenmal. 3. Heinrich Nik. Reinhard, S. v. Adam Reinhard und ſ. Ehefrau Maria geb. Kühner und Anna Katharina Dietz, T. v. f Jean Dietz und ſ. Ehefrau Babette geb. Kühner Itenumal. Ferdinand Lang, S. v. Simon Peter Lang u. ſ. Ehefrau Magdalena geb. Bugert und Viktoria Kaszuba aus Jangowiz, T. v. Thomas Kaszuba und ſ. Ehefrau Viktoria geb. Zarovska 1tenmal. „Georg Kirchner 6., SO. v. 4 Georg Kirchner 4. und ſ. Ehefrau Cäcilia geb. Kempf und Babette Hermann aus Käfer thal, T. v. Philipp Hermann und ſ. Ehefrau Maria geb. Hermann Itenmal. Stelen Bingong 0 60.* Saison-Weuheften 8 90. Mleidersloffen, Domen- u. Kinder-Honfehtion, Baummtwolſibaren, Pifta-, Peibibdren u. Nùsche Spee, Hbloilung: Gandinen, Teppiche und Bellen. Blllige Preiss 4 Mannheim 1 O Louis Dandauef, 4 x Der heutigen Auflage lieat eine Beilage des Warenhauſes Herm. Schmoller u. Cie. in Mannheim bel, belriffs Weiße Woche, auf welche wir hiermit empfehlend hinweiſen. 0 rin h n nt ane ee ee Haſthnns„Iur Hermanin. Sumperlßei Syfehlen ſich ber K den bee Galt bei * Rotkraut, Witſing, Hlumenkohl, Kaflanien elt. zu haben bei Jakob Waper 1., Nathausſtr. 38. Gute Bedienung/ Viernheim. Morgen mittag Uhr bei Mitglied Brechtel„Zur Burg Windeck“ Verſammlung. Um vollzähliges Erſcheinen bittet Der Vorſtand. E Pianino fast wie neu, ausserordentl. E billig zu verkaufen. Off. unt. E 326 FM an die Exp. d. Ztg. 2-Timmei-Wohnung im unteren Stock, iſt bis 1. Febr. od. ſpäter zu vermieten. Joſeph Müller, Jägerſtr. Wohnung beſtehend aus 2 Zimmern und Küche bis 1. Februar an ruhige Leute zu vermieten. Von wem, zu erfragen in der Expedition d. Blattes. 2 Zimmer und Zubehör bis 1. März zu vermieten. Maunheimerſtraße 23. 1 Erbſtand in guter Lage zu verkaufen. ſowie 1 Zimmer zu vermieten. Näheres zu erfragen in der Exped. d. Bl Ein weißer Emaille herd mit Gasanſchluß zu verkaufen. Friedrichſtraße Nr. 22. Große Auswahl in Heukel⸗Hörben mit und ohne Deckel Waſch⸗ u. Schließkörben ſind eingetroffen und empfehle zu billigen Preiſen Jakob Beyer Nathausſtraßze. Ffisch eingetroffen: Schönes Holländrr Sauer Kraut empfiehlt zu den billigſten Preiſen Gg. Friedr. Klee Holzſtraße. Friſch eingetroffen: Aepfel, Virnen, Orangen und Nüſſe Georg Dewald 3. Steinſtraße 26. Julter kartoffeln hat abzugeben Jakob Beyer l. Rathausſtraße. Empfehle: Reisfuttermehl in gehabter Qualität. amerik. Biertreber, Welſchkorn ganz und ge⸗ ſchroten, Weizenkleie und Weizeufuttermehl. Id. Gulperle. Zahle die höchſten Preiſe für ge⸗ brauchte Möbel, getragene Kleider, Schuhe n. ſ. w. Peter Benz, Korbmacher Annaſtraße 22. Acker im Berlich, Flur 5, Nr. 144, 3500 Quadratmeter, iſt aus freier Hand zu verkaufen. Liebhaber wollen ſich bei dem Unterzeichneten oder bei Herrn Heinrich Jakab, Zigarren-Fabrikant, Viern⸗ heim, melden. Ph. Welde, Uhrmacher Worms. Sandgobe Nr. 7, iſt zu verpachten und kann ſofort angetreten werden. Joh. Brechtel Wwe. Bürſtädterſtraße. Anmeldungen für alle Sorten Steck⸗Kortoffeln ſowie für prima Ober- länder Eß⸗Kartoffeln per Zeutuer Mk. 4.20 nimmt entgegen Johann Kühlwein Makler. Reit Milehschweine hat zu verkaufen Val. Kühlwein Wwe. Eruftludwigſtraße Nr. 3. Noife Milchschweine hat zu verkaufen Nikolaus Grab Loniſenſtraße 18. Reife Milchschweine hat zu verkaufen Jakob Winkenbach 2. Bürſtädterſtr. 19. Hefe Michschweine hat zu verkaufen Joh. Hoock 10. Steinſtr. 32. Reife Milchschweine hat zu verkaufen Nikolaus Benz Wwe. Kirſchenſtraße 2. Noife Milchschweine hat zu verkaufen Lorenz Roos Gemeinderat. Friſch gewäſſerte Stockfiſche Pfund 25 Pfg. zu haben bei Jakob Beyer. Vorbeſtellungen erwünſcht! Kies wird ſtändig augeliefert, pro 2ſpänner Fuhre zu M. 4 50 P. Lahres. A Taulende Raucher * emplepl. mein. 14 ae unge- weſelt., des- halb sehr beköomml. u. gesunden Tabak. 1 Tabakspfelſe um- donlt zu 8 Bid. melner berühmten Tabake canko gegen Uachn. Blile anzügeben, ob nebenſlehende Ge- fundheltspfelſe oder elne relchgeſchnißte Bolzpfelſe oder einc) lange Pf. erwünſchf. . 5 „ 5.— Sekannt reelle, aſtorentaban 2 77 7 15„ 3.80 „ Holt. Kanaſter„ 7.50 8„Arankf. Kanaſter, 10.— 8„ Köller, r„ 13.50 0 Jllge, Bruchsal abr Nea e, 85 Verſuchen Sie meinen prima Landbutter (Echte Bauernbutter) Pfund 1.55 Mk., zu haben bel Gg. Friegrich Klee Holzſtraße. Autlicher Teil. Bekanntmachung. Betreffend: Die Beſcheinigung der Rentenquittungsformularlen. Die Rentenempfänger unſerer Gemeinde werden gebeten, künftig am 1. eines jeden Monats und zwar vormittags in der Zeit von 8 bis 11 Uhr und auf dem Rathauſe(Sitzungsſaal) zu erſcheinen. Wer am perſönlichen Erſcheinen verhindert iſt, wolle die Rentenquittung am Vormittag bei uns abgeben laſſen, damit der Vollzug im Laufe des Nachmittags bewerkſtelligt werden kann. Die Quittungen find von den Rentenempfängern ſelbſt auszufüllen. Wir bemerken ausdrücklich, daß die Quittungen am 1. des Monats und wenn auf dieſen ein Sonn⸗ oder Feiertag 141 am nächftfolgenden Werktage uns vorgelegt werden müſſen. Vlernheim, den 25. Jannar 1912 Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Kühlwein. Bekanntmachung. Die Bekämpfung der Schnakenplage. Die Schnakenplage hat ſich in den letzten Jahren immer quälender fühlbar gemacht und iſt nach Kräften zum Wohle der Allgemeinheit zu bekämpfen. Der Gemeinderat hat daher in ſeiner Sitzung vom 19. September 1911 in Ausführung der Polizeiverordnung für den Kreis Heppenheim vom 11. Mai 1911 beſchloſſen, eine Vertilgung des Inſekts durch Be⸗ Betr: Da die Schnake in Kellern, Kanälen und anderen vor der direkten Einwirkung der Kälte geſchützten Orten überwintert, Perſonen notwendig. Es handelt ſich hler um eine gemein⸗ nützige Sache, welche ganz abgeſehen von den poltzeilichen Vorſchriften, eine allſetitige Uaterſtützung verdient. Trotzdem die Vertilgung durch beſonders hiermit beauf⸗ tragte Perſonen vorgenommen wird, iſt es ſehr wichtig, daß die Einwohnerſchaft uͤber die zu ergreifenden Maßnahmen näher unterrichtet iſt. Wir weiſen daher auf den morgen Nachmittag im Gaſthaus„Zum Engel“ ſtattfindenden Vortrag hin und er⸗ ſuchen um recht zahlreichen Beſuch. Viernheim, den 27. Jaauar 1912. Großh. Bürgermeiſterei Vieruheim Kühlwein. Große Verkaufe von hente ab einen guten Herrn⸗Boxſchnürſtiefel mar Desgleichen empfehle Anabenſtiefel aus einem Stück Sachen 10 Prozent Nachlaß. Hochachtend! G. V. Hook J. Ecke RNathaus- und Waſſerſtraße. r OANe Preis Ermäßigung Damen- u. Kinder- Jacken Paletots, Mäntel u' Pelze gegen Barzahlung. B. Oppenheimer, Viernheim. at- Gosch ff Aber Ecke Lorscher- u. Waldstr. empfiehlt in bekannt beſter Quali⸗ tät und billigen Preiſen:: Hüte, Mützen, Krawatten, Begenſchirme, Slöcke, Kränze, Sterbekleider, 19 0 SSS Oee eee Kaffee! Kaffee! in eigener Brennerei geröstet, daher sohr kräftig u. ausgiebig per i Pfund 70, 80, 90 Pfg. Malz-Kaffee p. Pfund 20 Pfg. Zwieback Schwelzermileh per Paket 15 big. per Dose 55 pig. Mikolaus Werle, Hügelstrasse. nachmittags in der Zeit von 3 bis 6% Uhr auftragte der Gemeinde in zweckentſprechender Weiſe vorzunehmen. 5 ſo iſt das Betreten dieſer Räume ſeitens der beauftragten Preisermäßigung! 9 ⁰ ö prima Qualität 5.50. Weiter gebe auf alle anderen hörung des Großh. Bürgermeiſters und des Innern vom 9. Auguſt 1911 zu Nr. M. d. J. 126 die§§ 12, 13 und 15 des Ortsbauſtatuts der Gemeinde 20 Proz. Rabatt ihren Ausgang nach der neuen Straße erhalten, der Gemeinde Marmelade per Pfund 32, 36, 40 ffn. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Nachtrag zum Ortsbauſtatut für die Gemeinde Viernheim vom 24. Mai 1902. N ö Wir machen die Einwohner unſerer Gemeinde auf die achſtehenden Nachträge zur Baupolizeiordnung bezw. zu dem Ortsbauſtatut aufmerkſam. i. N Den von jetzt an aufzunehmenden Ortsbürgern wird e ein Abdruck dieſer Beſtimmungen ausgehändigt werden. Betr.: den älteren Ortsbürgern empfehlen wir, dieſe aufzubewahren der Abzüge derſelben bei uns abzuholen. Viernheim, den 18. Januar 1912.. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Kühlwein. 1. Nachtrag zur Naupolizeiordnung für die Gemeinde Viernheim. Auf Grund des Artikels 2 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der 88 3, 4, 6, 8 und 9 der Ausführungsverordnung vom 1. Februar 1882 wird nach Vernehmung des Gemeinderats und der Ortspolizeibehoͤrde mit Zuſtimmung des Kreisausſchuſſes und mit Genehmigung Großh. Miniſteriums des Innern vom 9. Auguſt 1911 zu Nr. M. d. J. 12800 zur Baupolizeiordnung vom 24. Mai 1902 folgender Nachtrag erlaſſen, deſſen Beſtimmungen mit dem Tage ihrer Bekanntgabe im Kreisblatt in Kraft treten. Zu Artitel 28 und 30 der A. B. O. 1. Zuſatz zu§S 1 am Schluß. In den Fußſteigen, ſowie in den Floßrinnen und dem Straßenpflaſter dürfen Gerüſtſtangen, Sprießen, Bauzäune und dergleichen nicht eingegraben werden. 2.§ la. Will ein Anlieger das Fußſteiggelände zur Anlage von Ventilations⸗, Licht⸗ oder Einfall⸗Oeffnungen für Keller⸗ raume benutzen, ſo kann dies die Gemeinde widerruflich ge⸗ ſtatten, wenn ſich die Anlieger zur Zahlung einer Anerken- nungsgebühr von 2,00 Mk. jährlich für die Oeffnung ver— pflichten. Zu Artikel 37 der 3.§ 15. Das Maß der Entfernung zwiſchen einem Hintergebäude und dem ihm auf demſelben Grundſtück gegenüberliegenden Gebäude darf nicht weniger als 3,00 m betragen. Heppenheim, den 1. Dezember 1911. Großherzogliches Kreisamt Heppenheim. v. Hahn. A. B. O. 2. Nachtrag zum Ortsbauſtatut für die Gemeinde Viernheim vom 24. Mai 1902. N Auf Grund des Artikels 2 der allgemeinen Bauord⸗ nung vom 30. April 1881 und der 88 35, 7 und 9 der Ausführungsverordnung vom 1. Februar 1882 werden auf Oktober 1909 nach An⸗ Begutachtung durch Miniſteriums 12800 Beſchluß des Gemeinderats vom 6. den Kreisausſchuß mit Genehmigung Großh. Viernheim vom 24. Mai 1902 aufgehoben und durch folgende Beſtimmnugen zu Artikel 21 der allgemeinen Bauordnung erſetzt: 9317. Bei der Anlegung einer neuen und bei der Verlänge- rung einer ſchon beſtehenden Straße ſowie bei dem Anbau an ſchon vorhandenen, bisher unbebauten Straßen und Straßenteilen haben die an die Straße angrenzenden Grund⸗ beſitzer, ſobald auf ihren Grundſtücken neue oder ältere Ge⸗ bäude an die neue Baufluchtlinie zu ſtehen kommen oder zu erſetzen: „Die Mehrkoſten des Erwerbs des zur Straße erforderlichen Geländes über den Preis von 70 Pfg. für den am. l. Von den Koſten der Erdarbeiten zur Herſtellung des Straßenkörpers, ſowie der den Bedürfniſſen des Verkehrs entſprechenden erſten Einrichtung der Straße mittelſt Chauſſierung der Fahrbahn und Pflaſterung der Goſſen: u. bei zweiſeitig bebaubaren Straßen ¼ der Koſten. b. bei einſeitig bebaubaren Straßen/ der Koſten. Der Umfang dieſer Koſtenpflicht beſtimmt ſich nach Artikel 21 Abſatz 1 Satz 2 der allgemeinen Bauordnung; die Berechnung der Koſten erfolgt nach Vorſchrift des Art. 21 Abſatz 2 der allgemeinen Bauordnung. § 12a. Wenn Fußſteige in neu anzulegenden Straßen herge⸗ ſtellt werden, ſo haben die Eigentümer der an die Straße angrenzenden Grundſtücke die Hälfte der Koſten für die vor ihren Grundſtücken herz iehenden Fußſteiganlagen, jedoch nicht über eine Breite von 2,50 m der Gemeinde zu erſetzen. Die Koſten der Randſteine bei erhöhten Fußſteigen werden von der Gemeinde allein getragen. Der Gemeinderat be⸗ ſtimmt nach Anhören der betreffenden Grundeigentümer ein⸗ heitlich für die ganze Straße das Material und die Her⸗ ſtellungsweiſe der Fußſteige und läßt dieſe auch ausführen. 13. Wenn die Gemeinde 11 beſtehenden Hofreiten, ſowie vor Neubauten, Gärten und Bauplätzen, die noch keine feſten Fußſteige beſitzen, ſolche herrichten will, dann ſind die An⸗ lieger verpflichtet, die Koſten der ganzen Herſtellung aus⸗ ſchließlich der Wandſteine zu tragen, jedoch nicht über eine Breiteavon 2,50 m. Dieſe Vorſchrift bezieht ſich, nur auf bereits beſtehende Straßen. 1 § 15 Die Unterhaltung der beſtehenden feſten Fußſteige über⸗ nimmt die Gemeinde; das Umlegen und die Neuherſtellung geſchieht dagegen auf Koſten der Anlieger durch die Gemeinde und zwar nach 88 12a, 13. Die Notwendigkeit des Umlegens oder der Neuher⸗ ſtellung eines Fußſteigs unterliegt der Beſchlußfaſſung des Gemeinderats; und zwar kommt es hierbei nicht darauf an, ob ſich die Fußſteige vor dem einen oder anderen Hauſe in einem Zuſtand befinden, der die Erneuerung nicht unbedingt notwendig erſcheinen läßt. Die Beitragspflicht regelt ſich nach 88 12a, 13. Wird das Aufreißen und Wiederherſtellen der Fußſteige durch die Anlieger veranlaßt, ſo werden die erforderlichen Arbeiten auf Koſten derſelben ebenfalls durch die Gemeinde vorgenommen. § 15a. Werden Fußſteige erneuert, ſo wird der Wert des alten Materials den Anliegern nicht zu Gute gerechnet. Die Ge⸗ meinde, die die Unterhaltung bis zur nächſten Neuherſtellung übernimmt, verwendet oder veräußert das Material zu eige⸗ nem Nutzen. 8 18b. Die Koſtenpflicht der Anlieger für Herſtellung und Unterhaltung der Fußſteige tritt ſofort ein nach Herſtellung der Fußſteige ohne Rückſicht darauf, ob die Grundſtücke be⸗ baut ſind oder nicht. a S Ide. Vor Erteilung der Bauerlaubnis ſind von dem be— treffenden Grundbeſitzer die ihm nach den 88 12, 12a, 13 dieſer Satzung zur Laſt fallenden Koſtenbeträge entweder der Gemeinde bar zu erſetzen, oder es muß, wenn die Straße noch nicht hergeſtellt iſt, eine Sicherheit geleiſtet werden, deren Höhe von dem Gemeinderat auf Grund eines an⸗ nähernden Voranſchlags der Herſtellungsarbeiten zu be⸗ ſtimmen iſt. § 15d Die auf Grund der§§ 12, 12a, 13, 15, 15a, 15b, 150, dieſer Ortsbauſatzung zu erfüllenden Verbindlichkeiten haben die Natur öffentlicher Laſten und Abgaben und find nach dem für die beſonderen Ausſchläge in den Landgemein⸗ den geltenden Verfahren offenzulegen und zu erheben. Ihre Erhebung erfolgt innerhalb 6 Monaten nach ihrer Fälligkeit. Bei Zahlungsſäumigkeit werden die Koſten im Verwaltungs- wege nach dem Geſetz vom 30. September 1893 und der Verordnung hierzu vom 7. Mai 1894 beigetrieben. Bei den Fußſteigherſtellungen leiſtet die Gemeinde die Koſtenvorlage an die Bauhandwerker. Die erwähnten Verbindlichkeiten gehen ohne weiteres auf jeden Eigentümer der belaſteten Grundſtücke über. § 150. Die Koſten der Vorrichtungen für Ableitung des Waſſers von den anliegenden Grundſtücken in die Straßen. rinnen tragen die Eigentümer der Grundſtücke ſelbſt. Die Art ſolcher Abflußvorrichtungen wird durch den Gemeinde⸗ vorſtand für die einzelnen Straßen beſonders beſtimmt. 8 16. Dieſer Nachtrag tritt mit dem Tage der Bekannt⸗ machung im Kreisblatt in Kraft. Viernheim, den 1. Dezember 1911. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Kühlwein. 3. Uachtrag zum Ortsbauſtatut für die Gemeinde Vierußeim. Um eine dem Anſehen der Ringſtraße zwiſchen Bahn⸗ hofſtraße und Heddesheimerſtraße angemeſſene Bebauung zu ermöglichen, wird auf Grund der Artikel 2 und 59 der all⸗ gemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der 88 3 dis 5, 7 und 9 und 78 der Ausführungsverordnung zu der⸗ ſelben vom 1. Februar 1882 durch Beſchluß des Gemeinde⸗ rats vom 11. Juli 1911 nach Anhörung des Bürgermeiſters und nach Begutachtung durch den Kreisausſchuß mit Genehmi⸗ gung Großh. Miniſteriums des Innern vom 9. Auguſt 1911 zu Nr. M. d. J. 12800 folgender 3. Nachtrag zum Orts⸗ bauſtatut vom 24. Mai 1902 erlaſſen, deſſen Beſtimmungen mit dem Tage ihrer Bekanntgabe im Kreisblatt in Kraft treten. 8 1. Für die Ringſtraße zwiſchen Bahnhofſtraße und Heddes⸗ heimerſtraße wird offene Bauweiſe vorgeſchrieben. 8 2. Die Gebäude können einzeln ſtehen oder in Gruppen vereinigt werden. 8 3 Bei der Gruppenbildung dürfen nicht mehr als zwei Häuſer bis zu einer Geſamtlänge von 26 Meter vereinigt werden; die gleichzeitige Ausführung der zu einer Gruppe vereinigten Häuſer iſt in geeigneter Weiſe ſicher zu ſtellen. (Siehe auch§ 27 des Ortsbauſtatuts vom 24. Mai 1902.) 8 4. 5 Die Abſtände der Einzelgebäude und der Häuſergrup⸗ pen von den Nachbargrenzen müſſen mindeſtens je 2,50 m betragen. 8 5. Ein Vorſpringen von Treppen, Veranden uſw. in dieſe Zwiſchenräume iſt geſtattet, jedoch müſſen die äußerſten Ge⸗ bäude⸗Vorſprünge mindeſtens 3m voneinander entfernt bleiben. Viernheim, den 1. Dezember 1911. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Kühlwein. Bekanntmachung. Betreffend: Ausbruch der Maul- und Ing, in Straßen- heim, Bezirksamt Weinheim. a Nachdem in Straßenheim, Bezirksamt Weinheim, die Maul- und Klauenſeuche feſtgeſtellt worden iſt, ordnen wir auf Grund der 88 57 ff. der Reichsinſtruktion zu dem Reichs⸗ geſetz, die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen betreffend, vom 23. Juni 1880, 1. Mal 1894 und auf Grund der Ausſchreiben Großh. Miniſteriums des Innern vom 10. März 1908 zu Nr. M. d. J. II. 1215 und 22. Februar, 8. und 24. April 1911 hiermit folgendes an: Es wirb ein Beobachtungsgebiet gebildet. Das Be⸗ obachtungsgeblet umfaßt den Ort und die Gemarkung Viernheim. Für das Beobachtungsgebiet werden folgende Maßnahmen angeordnet: 1. Der Austrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs⸗ gebiet auf auswärtige Viehmärkte, auch Schlachtviehmärkte, iſt verboten. 2. Der Dutcchtrieb von Klauenvieh durch das Be⸗ obachtungsgebiet iſt verboten. 3. Das Treiben von Klauenvieh iſt verboten. Das Führen einzelner Tiere an der Leine und das Fahren im Geſpann iſt dagegen geſtattet. Der Weidegang kaun im Be⸗ dürfnisfalle von uns geſtattet werden. 4. Die Ausführung von Klauenvieh aus dem Be⸗ obachtungsgebiet iſt nur zum Zwecke ſofortiger Schlachtung und nur auf Grund beſonderer Erlaubnis geſtattet, deren Erteilung wir der Gr. Bürgermeiſterei Viernheim übertragen. Dieſe Erlaubnis wird nur nach vorgäaͤngiger tierärztlicher Unterſuchung erteilt. Das aus dieſem Anlaß erteilte Zeugnis hat nur 24 Stunden Gültigkeit. Ein Formular für das tierärztliche Zeugnis und die Eclaubnisertellung iſt im Kreis⸗ blatt Nr. 7 vom 12. Februar 1914 abgedruckt. Iſt durch das tierärztliche Zeugnis beſcheinigt, daß keines der auszu⸗ führenden Tiere von der Maul⸗ und Klauenſeuche befallen iſt, ſo iſt die Ausfuhr unter der Bedingung geſtattet, daß die Tiere zu Wagen oder auf Wegen transportiert werden, die von Klauentieren aus ſeuchenfreien Gehöften nicht betreten werden: a) nach benachbarten Orten, b) nach in der Nähe hefindlichen Eiſenbahnſtationen behuſs Welterbeförderung nach Schlachthöfen oder Schlachthäuſern, vorausgeſetzt: 1. daß die Polizeibehörde des Schlachtorts ſich mit der Zuführung der Tiere vorher einverſtanden erklärt hat und ihr die Zeit des Eintreffens der Tiere angezeigt wird, daß die Tiere dieſen Anſtalten direkt mittelſt Elſenbahngleisanſchluß oder doch von der Ablade⸗ ſtatlon in gut ſchließenden Wagen mit waſſer⸗ dichten Boden zugeführt und alsbald, ohne vorher eingeſtellt zu werden, abgeſchlachtet werden. Durch vorgängige Vereinbarung mit der Eiſenbahnver⸗ waltung oder durch unmittelbare Begleitung des Transportorts iſt dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung mit anderem Klauenvieh nicht ſtattfindet. 5. Falls Tiere zur ſofortigen Abſchlachtung nach einer Schlachtſtäͤtte innerhalb des Beobachtungsgebiels verbracht werden ſollen, ſo darf die Unterſuchung des Beſtandes auf Seuchenfreiheit und die Ausſtellung der Geſundheitsſcheine auch durch die zuſtändigen Fleiſchbeſchauer er folgen. 6. Die Ausfuhr von Zuchttieren aus dem Beobachtungsgebiet ift verboten. Ausnahmsweiſe kann aus wirtſchaftlichen Gründen die Ausfuhr von Ein⸗ legeferkeln von uns unter der Bedingung geſtattet werden, daß dieſe Tiere nach ihrer Entfernung aus dem Beobachtungs- gebiet einer 7 tägigen Quarantäne in einem beſonderen, von anderem Klauenvieh nicht beſtellten Gehöfte zu unter- liegen haben. f 7. Die Verbringung von Zuchttieren aus einem Beſtand des Beobachtungsgebiets in einen andern Beſtand innerhalb desſelben kann von der Bürgermeiſterel Viernheim geſtattet werden, jedoch ſtets nur von Fall zu Fall und unter der Bedingung, doß der Beſtand, aus dem die Ausfuhr ſtattfindet, unmittelbar vor dieſer von einem Tierarzt auf ſeine Seuchen ⸗ freiheit unterſucht und dieſe, wie in den Fällen der Poſ. 4, beſcheinigt worden iſt. Die Unterſuchung kaun auch durch den zuſtäudigen Fleiſchbeſchauer geſchehen, wenn die Tiere innerhalb derſelben verbleiben. 8. Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Butterwilch und Molken nur in abgekochtem Zuſtand abgegen. Dem Ab⸗ kochen gleich zu achten iſt eine piertelſtündige Erhitzung auf 90 Grad Celſius. 9. Ausnahmen von den Vorſchriften unter III Ziffer 2 vorſtehender Bekanntmachung können auf beſonderen Antrag von uns zugelaſſen werden. IV. Die in unſerer Bekanntmachung vom 15 Mai 1911 erlaſſenen Quarantänebeſtimmungen bleiben beſtehen und die übrigen Schutzvorſchriften(Verbot der Viehſchauen, Verbot des Haudels mit Klauenvieb im Umherziehen) bleiben auch für das Beobachtungsgebiet in Kraft. V. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Anordnungen werden mit hohen Strafen geahndet, und zwar, wenn ſie wiſſentlich begangen werden, auf Grund des§ 328 R.⸗Str.⸗ G.⸗B. mit Gefängnisſtrafe. Heppenheim, den 23. Januar 1912. Großh. Kreisamt Heppenheim. v. Hahn. Obſt⸗u. Gemüſe⸗Konſerven Vohnen, Erb ſen, Karotten Leipziger Allerlei, Spargel Birnen, Aprikoſen, Mirabellen. Mik, Werle, Hügelstrasse.