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Zu unſerer Freude können wir mitteilen, daß es uns nach vieler Mühe gelungen iſt, einen Fommeſtags-Zug zum erſten Male zuſtande zu bringen und zwar am Sonntag, den 7. März, nachmittags 3 Uhr Damit nun dleſe Veranſtaltung moͤglichſt glanzvoll ſich geſtalte, bitten wir unſere verehrl. Mitbürger, recht kräftig uns hierzu ihre Unterſtützung zu gewähren. Gleichzeitig machen wir bekannt, daß von morgen Sonntag ab die Sommertagsstecken pro Stück mit 20 Pfg. zum Verkauf kommen und zwar in folgenden Lokalen: Franz Ehrhardt,„Zum grünen Laub“ Michael Herbert,„Zum goldenen Karpfen“ Georg Roos,„Zu den vier Jahreszeiten. Wir bittten von dieſer günſtigen Gelegenheit recht fleißig Gebrauch zu machen, ſodaß ſo ſchnell wie möglich die Sommertagsſtecken verkauft werben. Wir werden in nächſter Nummer das Pro- gramm des Sommertagszuges veröffentlichen. Der Vorstand. 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Faſelſtall Der Pfuhl in den Schulhäuſern und dem Rathauſe. 2 Bauplätze in der Molkteſtraße .Das Allmendgrunbſtück Oberlück 1. acht an die Meiſtbietenden Die im Rechnungsjahre 1912013 nötig werdenden gemtin⸗ heitlichen Fuhren 6. Die im Nechnungsjahre 191213 nötig werdenden Almoſen⸗ ſärge Der Leichenfuhrendienſt pro 1912/18 an die Wenigfinehmenden verſteigert. Viernheim, den 9. März 1912. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Küblwein Mutzhalz-Verſteigerung. Dienstag, den 19. März 1912, von 9 ut vormittags an, werden auf dem Rathauſe zu Viernheim aus den Forſtwarteien Jägerhaus, Hüttenfeld(Neubrunnenſchlag, Seeſchlag u. a.) u. Viernheim II(Hirtenwieſe, Schafwieſen, Lorſcher Dölle u. a.) verſteigert: Stämme, Eichen: 3 I.— II. Kl. 2,13 Fm.; 5 III. Kl. 4 Fm., 27 IV. Kl. 18 Fm. 67 V. Kl. 28 Fm., 243 VI. Kl. 50 Fm.(meiſt Wagnerholz); Buchen: 18 IV. VI. KI. 6 Fm.; Fichten: 68 V. K.. 17 Fm.; Derbſtangen, Fichten: 130 4,6 Fm. 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Nr. 30 in t zahlrel Beſuch ladet ein Zu recht zahlreſchem Beſuch e eee * 9* LLILILIIILILILLILILIILIIILL —* ele Die Viernheimer Nachrichten Bezugspreis: 35 Pf. monatlich einſchl. a Bringerlohn. Durch die Poſt bezogen Mk. 1.14 vierteljährlich Fernſprech⸗Nr. 20 Ar. 29. Gine Kloſterſchändung der grauen vollſten Art beſchäftigt zur Zeit das ruſſiſche Ge⸗ richt. Tſchentſchochau in Ruſſiſch⸗Polen und ſein altberühmtes Paulanerkloſter bilden heute ein beliebtes Geſprächs thema. Eine Anzahl Mönche haben ſich eine Reihe der gröbſten Ver⸗ brechen zu ſchulden kommen laſſen: Schwelgerel, Diebſtahl des Kü rchengutes, Raub der Edelſteine des alten Gnadenbildes, yflichtvergeſſenen Bruch der Möoͤnchsgelübde; einer hat ſogar ſeinen eignen Bruder, den Mitwiſſer des Kirchenraubes, getötet; fürwahr ein Abgrund der Verkommenheit iſt es, in den man hier ſchaudernd hinabblickt. Wie war das möglich, ſo fragt man ſich, wenn man die Einzelheiten des Prozeſſes ließt? Berichtet doch die Ge- ſchichte dieſes vielbeſuchten Wallfahrtsortes und Kloſters von ruhmvollen Zeiten des Glanzes, von einer ſtattlichen Reihe burch Frömmigkeit und Gelehrſamkeit ausgezeichneter Ordens⸗ prieſter, von Zucht und ſtrenger Lebensart der Mönche.— Das war zur Zeit, als das Kloſter noch unter kirchlicher Aufſicht ſtand, als nur Wurdige Aufnahme in die Kloſterzelle fanden, als Papſt und Biſchöfe ihre freie oberhirtliche Gewalt über das Kloſter noch beſaßen. Dieſe Zeiten ſind ſchon längſt dahin. Beſonders ſeit dem Jahre 1864 ruht der gewaltige Arm der ruſſiſchen Re- gierung Leben tödend auf allen kath. Einrichtungen und Klöſtern von Ruſſiſch⸗Polen. Kein ruſſiſcher Biſchof oder Prieſter darf mit dem Papſt direkt verkehren, die päpſtlichen Rundſchreiben dürfen ohne Genehmigung der Regierung den Katholiken nicht bekannt gegeben werden. Wer es wagt, eine väpſtliche oder biſchöfliche Anweiſung, welche von der Regierung nicht geprüft iſt, zu befolgen, wird beſtraft oder meiſtens ſeines Amtes enthoben. Die Heranbildung des Klerus wird ganz und gar von den Regierungsorganen in unkirchlichem Sinne geregelt. Papſt und Biſchöfe haben rein nichts zu ſagen. Nach dieſem Rezept der ruſſiſchen Kirchenpolitik wurde auch die geordnete Verwaltung des Kloſters von Tſchentſchochau einfach beſeitigt, die Aemter der kirchlichen Definitoren und Viſttatoren, welche nach kirchlicher Beſtimmung die Aufſicht uber die Zucht und Ordnung führen, wurden aufgehoben, die Verbindung mit dem hl. Vater gänzlich abgeſchnitten. Die Oberleitung des Kloſters bekam auf Lebenszeit ein vom Bi- ſchof eingeſetzter und von der Regierung beſtätigter Prior. Dieſe Einſetzung durch den Biſchof war übrigens auch nur eine Formſache; tatſächlich ſetzte die ruſſiſche Regierung ſelbſt den Prior ein, den ſie wollte, wie ſie z. B. im Jahre 1895 einen ungebildeten Schreiber, Euſelius Rejmann, der mit ruſſiſchen Behörden in Berührung gekommen war, zum Ober⸗ haupte des Kloſters machte. Aehnlich wurde auch verfahren bei der Aufnahme der anderen Mönche. Jeder der eintreten wollte, wurde von der Regierung genau auf ſeine politiſche Geſinnung geprüft; ob er Kloſterberuf habe, ob er ftttlich einwandfrei ſei, das war Nebenſache. So brachte es die tufſiſche Regierung nach und nach dahin, daß höchſt zweifel⸗ hafte Elemente in das Kloſter Eingang fanden. Die Kloſter- zucht wurde immer lockerer und die Verderbnis hielt ihren Einzug. Papſt und Biſchöfe, die den ganzen Sachverhalt uͤberdies nicht kannten, waren einflußlos. Als im Jahre 1890 auf Veranlaſſung des Biſchofes ein akademiſch gebildeter und ftommer Geistlicher, P. Pius, in das Kloſter eintrat und mit den guten Mönchen zuſammen die alte Orbnung wiederher⸗ ſtellen wollte, fand er den größten Widerſtand, und die ruſſiſche Regierung verbannte ihn nach dem Inneren Ruß ⸗ lands. In ähnlicher Weiſe wurden zahlreiche andere Beſſer- ungsverſuche im Inneren des Kloſters durch die ſchlechten Elemente, die Günſtlinge der Neglerung, vereitelt.— Jetzt ſitzt die ruſſiſche Regierung zu Gericht über dieſe ihre Günſt⸗ linge und urteilt über Verbrechen, die ſie ſelbſt mitverſchuldet. Es iſt traurig, daß durch die ruſſiſche Regierung ſolche unberufene Kloſterſchänder in die Reihen der Mönche gelangen konnten. Ebenſo traurig iſt es aber auch, wenn der liberale und ſozlaldemokratiſche Blätterwald dieſe Schuld jetzt der kath. Kirche ankreiden will. Man denke ſich nur. Die Kirche wird geknebelt nach allen Regeln einer deſpotiſchen ruſſiſchen Staatskunſt. Jeder kirchliche Einfluß des Papſtes oder des Biſchofes wird unter⸗ bunden; auf dieſe Weiſe wild es ſchlechten Menſchen möglich gemacht, das Helligſte, was die Kirche hat, zu mißbrauchen— und dann wird die Kirche noch dafür verantwortlich gemacht. Das iſt wirklich ein echt teufliches Unterfangen. Ein Pfui des Abſchenes iſt hier noch zu gelinde! Man denkt unwillkürlich an die Geſchichte eines Hein⸗ rich IV., der ja nach echt kuſſiſchem Rezept ſich unter fing, kirchliche Stellen an ſeine Günſtlinge zu vergeben, ja ſogar ſolche Stellen an Unwürdige zu verkaufen. Als damals Papſt Gregor Einhalt gebot und den weiter Simonie treibenden Redaktion, Druck und Verlag von Dr. Keil, Viernheim.— Geſchäftsſtelle: — (Heſſiſch⸗badiſcher Grenzbote) Samstag, den 9. märz 1912. . NMievnljeimer Jeitung Amtsblatt der Großherzoglichen Bürgermeiſterei Viernheim Erſcheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Beilagen:„Sonntagsblatt“ und„Sonntagsfeier“ . Annahmeſchluß für Inſerate: Größere ein Tag vorher, abends 5 Uhr; kleinere ſpäteſtens 9 Uhr morgens. Rathausſtraße Nr. 19. Vieruheimer Volksblatt Anzeigen: Die Petit⸗Zeile 15 Pfg. Reklamen 40 Pfg. Bei größeren Aufträgen entſprechender Rabatt. Gegründet 1834 Heinrich mit dem Kirchenbann belegte, da gab es ein Wut- geheul bei allen Kirchenfeinden, ein Wutgeheul, das heute noch ſelbſt in den Schulbüchern ſeinen Nachhall findet, wenn ſte von dem herrſchſüchtigen Gregor reden. So war es und ſo wird es immer bleiben. Gebraucht die Kirche ihre Gewalt, um Unwürdige aus dem Heiligtum fernzuhalten, ſo iſt das„klerikale Herrſchſucht“, hat die Kirche keine Macht, den Mißbrauch ihrer hehren Guter zu wehren, dann wird ſie für die Sünden dieſer eingedrungenen Böſe⸗ wichter verantwortlich gemacht. Eines konnen wir Katholiken uns bei dieſer Gelgenheit vor Augen führen: In unſerer Kirche iſt kein Ort für Ver⸗ brecher. Es können ſich ſolche lichtſchenen Geſellen zwar unter fremder Einmiſchung und unter falſchem Deckmantel einniſten, denn allwiſſend ſind die kirchl. Behörden nicht. Sobald aber das wahre Geſicht der Betreffenden zum Vor⸗ ſchein kommt, dann heißt es: Freund, hier iſt deines Bleibens nicht; entweder beſſere dich oder wandere weiter! Viele ſieht die Kirche weiter wandern, meiſt zu ihren Feinden; und ſie macht nur zu oft die Bemerkung, daß ihre Schlechteſten der Feinde Beſten werden! Vermiſchtes. tt Beyn Gebote fur Raucher. Das Rauchen braucht nicht immer ſchädlich zu ſein. Ueber die Art, wie man rauchen muß, wenn man eine Schädigung der Geſundheit meiden will, hat der bekannte Arzt Profeſſor Dr. Breitung in den Blättern für Volksgeſundheit zehn bote veröffentlicht, durch deren Befolgung ſich alle Raucher vor Schaden bewahren können: 1) Die größte Menge, bei der noch nicht Vergiftungserſcheinungen auftreten, iſt der tägliche Gebrauch von 25 Gramm Tabak. Dieſe Menge entſpricht einer Anzahl von fünf Zigarren mittlerer Größe. Man kann alſo eine hübſche Menge rauchen, ohne ſich da⸗ mit zu ve iften. 2) Die Qualität des Tabaks ſpielt eine nicht zu unterſchätzende Rolle. Es iſt ein Irrtum, zu glauben, daß die einheimiſchen ſogenannten leichten Sorten unſchädlich find. 3) Man ſoll niemals bei leerem Magen rauchen. Das Rauchen vor dem Frühſtück iſt verwerflich, und ebenſo nachteilig iſt das Rauchen vor der Hauptmahl— zeit. Auch das Rauchen ſpät abends, um das Schlaf⸗ bedürfnis zu verſcheuchen, iſt dringend zu widerratem. 4) Man ſoll eine Zigarre nicht unnötig im Munde halten und auch nicht bis aufs äußerſte Ende rauchen. Manche Perſonen haben die Gewohnheit, die Zigarre zwiſchen den Zähnen zu kauen. Dadurch wird der obere Teil der Zigarre durchfeuchtet, und die ſchädlichen Subſtanzen des Tabakblattes werden zum Teil gelöſt. Wird der Speichel, wie es oft geſchieht, verſchluckt, ſo entſteht auf dieſe Weiſe eine neue Quelle von Vergiftungen. 5) Es iſt zu raten, das letzte Stück der Zigarre wegzuwerfen. 6) Die lokale Reizung der Zunge, der Schleimhaut, der Lippen und der ganzen Mundhöhle iſt ebenfalls auf die Wirkung jener durch die Durchfeuchtung gelöſten Subſtanzen zurückzuführen. 7 Der chroniſche Rachenkatarrh und die Abſtumpfung des Ge ruchsſinnes, an welcher viele Raucher leiden, iſt durch die häufige Berührung des Rauches mit der Schleimhaut des Kehlkopfes und der Naſenhöhle zu erklären. 8) Raucher, die ſich ſtets einer gut gereinigten Zigarrenſpitze bedienen, ſchützen ſich vor manchen Schädigungen. 9) Die erſten Vergiftungserſcheinungen machen ſich in Bezug auf das Herz bemerkbar: Beklemmungsgefühl, welches ein bis zwei Minuten, zuweilen auch zehn Minuten und länger dauert und nach einigen tiefen Einatmungen von ſelbſt verſchwindet. 10) Dieſe Anfälle bedeuten für den Raucher eine ernſte Warnung, wenn er nicht von ſchweren Folgen der Ver— giftung heimgeſucht werden will. tt Poſtflugzenge in Südafrika. Der vor einiger Zeit verſuchsweiſe eingeführte Poſtdienſt mittels Flugmaſchinen zwiſchen Kapſtadt und Muizenberg in der Kapkolonie ſoll jetzt eine dauernde Einrichtung werden. Die Abfertigung und Uebermittlung von Briefſendungen ſowie von Eil— paketen mit dem Flugapparat zwiſchen den beiden Orten hat ſich gut bewährt. Es iſt bis jetzt noch nicht vorge— kommen, daß das Poſtflugzeug wegen ungünſtigen Wetters ſeinen Dienſt einſtellen mußte. Demnächſt ſollen auch auf anderen Strecken Aeroplanpoſtverbindungen geſchaffen wer— den. Die Kapkolonie iſt für die Verwendung von Flug⸗ apparaten ſehr günſtig, da die ſtarken Winde vom Meere durch die hohen Küſtengebirge abgehalten werden. tk Ameritaniſche Chen. Ein ſeltenes Zuſammentrefſen ſpielt in der Geſchichte einer Ehe eine Rolle. Vor einigen Monaten lernte eine junge Amerikanerin in Chicago an⸗ läßlich einer Ballfeſtlichkeit einen jungen engliſchen Kauf⸗ mann kennen und beide entbrannten in heißer Liebe zu einander. Die junge Dame war eine Waiſe und lebte bei einem reichen Onkel in der Nähe Chicagos. Der Oheim billigte das Verhältnis anfänglich nicht, als ihm aber der junge Mann als ein wohl flotter, aber im Grunde doch ſehr tüchtiger Menſch geſchildert wurde, gab er ſeine Zuſtimmung zu einem Verlöbnis. Eine Geſchäftsreiſe nach England hielt den nunmehrigen Bräutigam mehrere Wochen 28. Jahrgang. von Chicago fern, inzwiſchen erkrankte der Oheim der Braut und ſtarb nach einigen Tagen. Er ließ aber kurz vor ſeinem Tode ſein Teſtament dahin umändern, daß ſeine Nichte wohl als Univerſalerbin eingeſetzt wurde, ſie aber erſt am Tage ihrer kirchlichen Trauung mit ihrem derzeitigen Verlobten(der junge Kaufmann war namhaft gemacht) das Erbe antreten könne. Die junge Dame fuhr, nachdem die notwendigen Formalitäten erledigt waren, ihrem Verlobten nach England nach, wo ſie ſich ſoſort ſtandesamtlich trauen ließen. Nach einigen Wochen wurde die Rückreiſe nach Amerika angetreten. Inzwiſchen war die Summe der Erbſchaft, die die Erbin ſelbſt überraſchte, bekannt geworden, und die junge Dame wurde mit allen möglichen Anerbieten überhäuft. Der Reichtum muß ihr nun wohl in den Kopf geſtiegen ſein, denn ſie war plötzlich mit ihrem Ehegemahl nicht zufrieden, kurz, es kam zwiſchen beiden zum Bruch. Man reichte die Scheidungsklage ein. Die junge Ehefrau hatte aber nicht berückſichtigt, daß ſie mit ihrem Ehegemahl noch nicht kirchlich getraut war, alſo nach dem letzten Willen ihres Oheims die Erbſchaft gar nicht beheben konnte. Sie mußte nun gute Miene zum böſen Spiele machen und ihren Mann bitten, ſich doch mit ihr kirchlich trauen zu laſſen, natürlich unter dem Verſprechen, ein„wirkſames Pflaſter“ auf das„gebrochene Herz“ zu legen. Ueber den Wert des Pflaſters wollte man ſich aber nicht einig werden, denn die Trauung wurde von Tag zu Tag verſchoben, bis auch der in der Eheſchei⸗ dungsklage angeſetzte Termin heranrückte. Mag der Ehe⸗ mann auch abſichtlich eine Verzögerung herbeigeführt haben, jedenfalls traf es ſich ſo, daß man morgens den Gang nach der Kirche antrat, und nach vollzogener Trauung gerade noch rechtzeitig nach dem Gericht gelangte, um die beantragte Scheidung der Ehe vor dem Kadi zu ver— fechten. Der Richter hat die Ehe geſchieden. t Gerechtigkeit, Edelmut, Menſchlichkeit. Während eines Krieges zwiſchen England und Spanien verſuchte ein reichbeladenes engliſches Schiff in den Golf von Ja⸗ maika zu gelangen, aber ein Sturm zwang es, in den Hafen von Havanna einzulaufen, um Beſatzung und Ladung zu retten. Der engliſche Kapitän erzählte, vor den Gouverneur geführt, wie er ſich gezwungen geſehen hatte, in einem feindlichen Hafen zu landen. Der Gouverneur ſagte zu ihm:„Ihr würdet unſere Gefangenen ſein, und euer Schiff würde eine ſchöne Beute ſein, aber da ihr vom Sturm verſchlagen ſeid und euch in dieſen Hafen zu flüchten gezwungen ge⸗ weſen ſeid, ſo vergeſſe ich und muß ich vergeſſen, daß eure Nation mit der unſrigen im Kriege liegt. Wir werden in euch nur Menſchen ſehen; die Menſch⸗ lichleit verpflichtet uns, euch ſichere Hilfe zu geben. Setzt alſo euer Schiff wieder in Stand, fahrt dann ab, und ich werde euch ein ſicheres Geleite geben, bis daß ihr außerhalb der Inſeln Bermuden ſeid.“ tt Ein ſibkriſches Freiluftmuſeum. In Sibirien ſoll ein intereſſantes ethnographiſches Freiluftmuſeum eingerichtet werden. Eine Gruppe hervorragender Männer aus allen Berufen und nicht aus Rußland allein intereſſiert ſich für dieſen Gedanken, und die Stadt Tornsk hat ein Grundſtück von acht Desjatinen ur Errichtung des Muſeums zur Ve zee der 5 ben der ſibiriſchen Völker, deren Urſpr zaung. geſſell en And et. ünglichkeit auch Kultur unterliegt, cafcuinsgraünbung it, das See. immer mehr der fortſchreitenden in einer gewiſſen Reinheit zu erhalten und zu pflegen. Namentlich ſollen Oſtjaken und Samojeden angeſiedelt Rechnung getragen werden ſoll. werden, deren Beſonderheiten nach jeder Richrung hin Höchſtwahrſcheinlich kann dieſes eigenartige Muſeum in ganz kurzer Zeit eröffnet werden. 1 De Landrieder will dat nich.“ Ein Großherzog von Mecklenburg kehrte vor Zeiten auf einem Spazier— gange in einem Dorfkruge ein und ließ ſich dort ein Glas Bier geben. Er war in bürgerlichem Anzuge und wurde deshalb nicht erkannt. Mit der Bauersfrau ließ er ſich in ein Geſpräch ein, da er bemerkte, daß der Schweine⸗ ſtall in einem Holzbau dicht am Wohnhauſe untergebracht war und einen unangenehmen Geruch verbreitete, der ſich auch dem Wohnhauſe mitteilte. Er fragte die Fran, warum ſie nicht ſtatt des hölzernen Stalles einen ſteinernen bauen laſſe.„Ja,“ ſagte die Frau,„dat wull'n wi vor all maken(das wollten wir auch ſchon machen), aber de Landrieder de will dat nich; wi häfft em all ſo veelmal darum beden, aber hei will dat nich.“ Der„Landrieder“, hochdeutſch Landreiter, das iſt der berittene Gendarm. Der letzte Satz heißt hochdeutſch: Wir haben ihn ſchon ſo vielmals darum gebeten, aber er will das nicht. Darauf ſagte der Großherzog:„Dann müſſen Sie ſich mal an das Amt wenden, damit der Bau genehmigt wird“, wo⸗ rauf die Frau erwiderte:„Det hebben wi vok all dahn, aber dat Amt ſchrifft denn an den Landrieder, und de will ja dat nich.“„Dann ſchreiben Sie doch mal an das Miniſterium,“ entgegnete der Großherzog. Die Frau wandte hierauf wieder ein:„Ja, dat Miniſterium ſchrifft denn an dat Amt, und dat Amt ſchrifft wedder an den Land⸗ rieder, und de Landrieder will dat nich.“ Hierauf erwiderte endlich der Großherzog und ſagte:„Liebe Fran, ich bin ſelbſt der Großherzog, ſchreiben Sie mal über den ſteinernen . F777 Schweineſtall, den Sie zu bauen beabſichtigen, einen Brief an mich.„O ja,“ ruft die Frau zuverſichtlich,„wenn Sei de Grothertog ſind, denn ward dat ſchon gahn. Denn ſchreewn Sei man ant Miniſterium un ant Amt, dat düſſe beiden en goot Wurt biin Herrn Landrieder inleggen, dat hei uns den Bau erlauwen deiht.“— Lachend verabſchie⸗ dete ſich der Groſſherzog. 8 tr Die Enttauſchung der Patrioten. Im königlichen Theater„de la Monnaie“ in Brüſſel paſſierte jüngſt eine amüſante Sache.„Der König iſt im Theater!“ Das Gerücht war plötzlich entſtanden und durchlief vom Parkett bis zum höchſten Rang das Theater in Windeseile. Und alle ſtarrten und ſammelten ſich um eine kleine Ecke, wohin auch die Könige zu Fuß gehen müſſen. Man wartete ehrfürchtig eine geraume Zeit, und dann verließ jemand, der ſehr ſchlank und ſehr elegant gekleidet war, die enge Pforte. Der König der Belgier war es nun gerade nicht. aber königlichen Stammes war er doch: Philipp von Or- leans, der ob des Maſſenauflaufs vor jenem„dunklen“ Ort nicht beſonders angenehm überraſcht war. Das Publi— kum aber war ſehr enttäuſcht. tt Dpfer des Meeres. Im vergangenen Jahre ſind 33 Seeſchiffe als verſchollen gemeldet worden. Dieſe Zahl iſt wieder etwas höher als die der im Jahre 1910 verloren gegangenen Seefahrzeuge. Ueberhaupt zeigt die Statiſtik, daß der Verluſt an Schiffen in den letzten Jahren wieder im Zunehmen begriffen iſt. Im Jahre 1910 gingen 23 Schiffe verloren, 1909 waren es 19, 1908 29, 1907 28, 1906 34, 1905 52. Den größten Verluſt hat die engliſche Flotte zu beklagen, denn ſie verlor 1911 nicht weniger als 20 Fahrzeuge, nämlich acht Dampfer und 12 Segler; außerdem ſind an den Verluſten beteiligt Norwegen mit drei Seglern und einem Dampfer, Griechenland mit zwei Dampfern, Braſilien mit zwei Flußdampfern, Rußland und Belgien mit je einem Segler, Deutſchland mit einem Fiſch— dampfer, Dänemark mit einem Schoner und Frankreich mit einem Motorſchoner. * Sturmwetter in Frankreich. Aus ganz Frank— reich gehen Nachrichten von heftigen Stürmen und Un— wetterverheerungen ein. Aus Lorient wird gemeldet daß der ſchwediſche Dampfer„Thyr“, der ſteuerlos auf hoher See trieb, von dem Schleppdampfer„Caudan“ mit ſchweren Beſchädigungen in den Hafen geſchleppt wurde In Breſt iſt das Meer über die Ufer getreten. Ein ſtarkes Gewitter hat ſich über Boulogne entla— den. Von der Schaluppe„Jean Bart“, die mit zwanzig Mann Beſatzung unterwegs iſt, hat man keine Nach⸗ richt und nimmt an, daß ſie geſtrandet und ihre Mann⸗ ſchaft der See zum Opfer gefallen iſt Ständig wer— den Wrackſtücke und Planken an Land geſpült— In Grenoble iſt nach einem heftigen Gewitter die Tem— peratur auf vier Grad Celſius unter Null geſunken, und es hat ſich ſtarker Schneefall eingeſtellt. Kleine Nachrichten. Auf den Freiherrn Leopold v. Rothſchild in London wurde ein Revolverattentat verübt. Der Freiherr blieb unverletzt, ein auf der Straße ſtehender Schutzmann dagegen wurde ſchwer verwundet. Ein Perlenkollier im Werte von 10 000 Franes, das der Biſchof Sotner dem Papſt hinterlaſſen hatte, iſt, wie aus Rom gemeldet wird, geſtohlen worden. Damen-Kleiderstoffe schwarzu. farbig sowie Herren-Anzugstoffe kaufen Sie gut und billig bei J. Lindemann, Mannheim F 2, 7 F 2, 7. 5% oder Rabattmarken. Frühjahrs⸗Saat empfehle ſämtliche Feld⸗ 1. 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Jeden Mittwoch und Samstag Uebungs⸗Stunde wozu die aktiven Mitglieder zu erſcheinen haben. Peit Sportsgruß Kraft Heil! Der Stemmwart: Karl Benz. ſehr humorvoll und berichtet allts Falter mann. Viernheimer Kreditverein (E. G. m. u. H.) Sonntag, den 10. März d. Js., nachmittags 3 Uhr findet im großen Rathaussaale ordentliche General⸗Verſammlung ſtatt. Tages- Orduung: 1. Rechnungsablage pro 1911, 2. Antrag auf Entlaſtung des Vorſtandes, 3. Antrag auf Genehmigung der Bilanz, 4. Beſchlußfaſſung über die Verteilung des Reingewinns, 5. Ausſchluß von Mitgliebern nach§ 58 a. Zur regen Beteiligung wird hoöflichſt eingeladen. N Die Bilanz, ſowie eine den Gewinn und Verluſt des Jahres 1911 zuſammenſtellende Berechnung, liegt von heute ab 8 Tage auf dem Geſchaftszimmer des Verelus zur Ein⸗ ſicht der Genoſſen offen. Viernheim, den 1. März 1912. Für den Aufſichtsrat: Winkler, Vorſitzender. Freiwillige Feuerwehr Viernheim. a Nächſten Sonntag, den 10. März, nachmittags 4 Uhr findet im weißen Roß bei Kamerad J. Faltermann die ordentliche Generalverſammlung ſtatt. Tagesordnung: 1. Rechnungsablage pro 1911, 2. Entlaſtung des Vorſtandes, 3. Dekorterung einiger Kameraden, die 15 Jahre aktiv waren, 4. 25jähriges Stiftungsfeſt, 5. Verſchiedene Corpsangelegenheiten. Die Herren paſſiven und Ehrenmitglieder ſind hierzu freundlichſt eingeladen. Die aktive Maunſchaft hat vollzählig und in 1. Garnitur zu erſcheinen, um ihre Dienſtanweiſungen betr. ö des Feſtes in Empfang zu nehmen. Die Generalverſammlung wird dem Dienſte gleich gerechnet. f Der Vorſtand. Aatholiſcher Ftndienverein für das Großherzogtum Heſſen. Die diesjährige General- Versammlung indet ſtatt: Sonntag, den 10. März 1912, nachmſttags f Tagesordnung: 1. Bericht über die Tätigkeit und die Kaſſenverhältniſſe des Vereins im abgelaufenen Vereins jahr; 2. Neuwahl des Vorſitzenden; 3. Vortrag des Herrn Prof. Sartorius aus Mainz: „Der ſelige Bruder Nicolaus von Flue in nenzeltlicher Beleuchtung“. . Wir laden hiermit zu recht zahlreicher Betelligung eln; uuch Nichtmitglieder, Herren ſowohl wie Damen, haben Zu⸗ tritt und ſind herzlich willkommen. Mainz, den 29. Februar 1912. Bekanntmachung. Sämtliche Militärpflichtige unſerer Gemeinde wollen ſich am Fanntag, den 10. d. Mts., vor⸗ mittags von 9— 10 Uhr auf dem Nathauſe dahier(Sitzungsſual) zwecks Abholung ihrer La⸗ dung zum diesjähr. Muſterungsgeſchäft einfinden. Viernheim, den 7. März 1912. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Kühlwein. Ul. Naumungs-Verkauf. f Verkaufe einen großen Poſten Damen-KRnopf-Stiefel in Chevreaux und Boxcalf, reguläre Ware, mit und ohne Lackkappe, Wert 7-9 Mk. zum Preis von 5.50 bis 7 Mk. . Gleichzeitig mache auf meine große Auswahl in; Kommunikanten- und Konffrmapden-Stiefel aufmerkſam Hochachtend! G. V. Hook, Ecke Wasser- u. Rathausstr. 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JIs., Vormittags 7¼ Uhr auf dem Rathauſe zu Viernheim für die Militärpflichtigen aus der Gemeinde Viernheim und zwar 1. Die älteren Jahrgänge, 2. Die in ben Jahren 1890 und 1891 Geborenen aus. ſchließlich der reklamierten Militärpflichtigen. Samstag, den 16. März d. Js., Vormittags 7¼ Uhr auf dem Rathauſe zu Viernheim für die Militärpflichtigen der Gemeinde Viernheim, welche im Jabre 1892 geboren ſind und außerdem ſämtliche reklamierten Militärpflichtigen. Die Militärpflichtigen haben in ordentlichem Anzug und reinlich an Körper und in Bekleidung zu erſcheinen. Die ſchon in früheren Jahren Gemuſterten haben ihren Loſungsſchein mitzubringen. Diejenigen Milttärpflichtigen, welche ohne genügenden Entſchuldigungsgrund ſich zur Muſterung nicht ſtellen, haben die Nachteile zu erwarten, welche für dieſen Fall in der Wehrordnung angedroht ſind. ö Dieſelben verlieren insbeſondere die Berechtigung, an der Loſung teilzunehmen, oder das an der früher erhaltenen Losnummer erwachſende Recht, ſowie die aus Reklamations- gründen erwachſenen Anſprüche und werden neben einer Geld- ſtrafe bis zu 30 Mk, oder verhältnismäßigen Gefängnisſtrafe vorzugsweiſe zum Militärdienſt herangezogen. Die Geſuche um Zurückſtellung oder Befrelung vom Milttärdienſt müſſen, ſoweit dies noch nicht geſchehen iſt, baldigſt bei uns, oder ſpäteſtens im Muſterungslokale ſelbſt vorgebracht werden. Im letzten Falle müſſen jedoch alle vor⸗ geſchriebenen Zeugniſſe amtlich beglaubigt zur Hand ſein. Auf nächträglich zu führende Beweiſe wird keine Rückſicht genommen. Die Eltern oder Brüder der Milltärpflichtigen, au deren Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit der pn 10 Zurückſtellung des Militärpflichtigen begründet wird, haben behufs ihker ärztlichen Unterſuchung vor der Erſatzkommiſſton mit dem betr. Militärpflichtigen zu erſcheinen. Schließlich erwarten wir, daß die Militärpflichtigen an den genannten Tagen vormittags 7 Uhr zur Stelle ſind. Bekanntmachung. Betr.: Die Ausführung des Urkundenſtempelgeſetzes. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Radfahrkarten, deren Gültigkeit am 31. März d. Js. ab⸗ läuft, ſpäteſtens im Laufe des Monats März zur Erneuerung vorzulegen find. Der Stempelbetrag für 1 Jahr(1. April 1912 bis 31. März 1913) beträgt 5 Mark. Anſprüche auf Befretung von der Stempelabgabe ſind unter Vorlage der Radfahrkarte, des letzten Staatsſteuer⸗ zeltels und der event. erforderlichen Nachweiſe alsbald bei uns vorzubringen. Hierbei bemerken wird, daß nach§ 23 Abſ. 2 der Verordnung von der Stempelabgabe befreit ſind: Terſonen, die das Jahrrad überwiegend als Re- förderungsmittel zur Arbeitsſtelle oder zur Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes benutzen, ſofern ihr Einkommen den Vetrag von jährlich 1500 Mart nicht erreicht. Gleſchzeitig machen wir darouf aufmerkſam, daß für alle in öffentlichen Wirtſchaften oder an anderen öffentlichen Orten und Plätzen aufgeſtellten Verkaufs-, Wag, Schieß⸗ oder Karu- ſſelauſomaten, Klaptere oder ſonſtige Muſikwerke eine Erlaub⸗ niskarte zu erwirken und bei Löſung dieſer Karte die vorge- ſchriebene Stempelabgabe zu entrichten iſt. Die vor dem 1. April entfernten Automaten und Mu- ſikwerke ſind bis zu dieſem Zeitpunkt entweder direkt bei Großh. Kreisamt Heppenheim, oder durch unſere Vermittlung eie 10 0 r weiſen noch darauf hin, daß die his Ende März nicht entrichteten Abgaben ſefort zur zwangs weiſen Beitreibung gebracht werden. Die Einhaltung dieſes Termins wird beſonders emp⸗ fohlen, da die zur Beitreibung übewieſenen Poſten unbedingt bezahlt werden müſſen und eine reiung von der Stempelabgabe daun nicht mehr 1 Las Viernheim, den 7. März 1912. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Kühlweln.