Katholiſch⸗Kaufm. Verein. Lehrling Donnerstag abend punkt ½9 Uhr im Gaſt⸗ mit guter Vorbildung, per ſo⸗ haus zur Traube Goneral-Versammlung. Kudgüllige Vorflands⸗Wahl und ſonſlige ſeht wichtige Beſyrechungen. b Vollzähliges Erſcheinen aller Mitglieder, der aktiven und paſſtwen, dringend erwünſcht. f Der Vorſtand. Freiw. Feuerwehr Kommenden Sonntag, den 21. April, morgens /6 Uhr findet die IJ. Uebung der Freiw. Wehr ſtatt.(Ohne Pflichtmannſchaft.) Vollzähliges Erſcheinen unbedingt nötig, andern⸗ falls Strafe. Feuerwehrkapelle ebenfalls zur Stelle. Signal 5 Uhr. Das Kommando. fussball Aub„Alemannia“ Viernheim. Donntag, den 21. April, nachmittags 1 Uhr Mitglieder⸗Verſammlung im Lokal„Zum grünen Baum“ Um vollzähliges Erſcheinen bittet Der Vorſtaud. Freitag, den 19. April, abends halb 9 Uhr Vorſtands⸗Sitzung bei Mitglied Müller im Gaſthaus zum Lamm. Der Vorſitzende. Orts⸗Gewerbe⸗Verein Viernheim. Sountag, den 21. April, vormittags 9 Uhr findet die Aufnahme der nenen Schüler der Handwerkerſchule in der„Schillerſchnle“ und der Schüler über 12 Jahre alt in der„Goetheſchule“ ſtatt. Anmeldungen müſſen bis dahin bet unſrem Rechner Herrn Zöller gemacht werden. Spätere Anmeldungen bleiben unberückſichtigt. Der Vorſtand. Rad- port„Germania“. Sanden abend halb 9 Uhr findet im Lokal „Zum ützenho 2 a Mitglieder⸗Verſammlung ſtatt, wozu höflichſt einladet Der Vorſtand. —— — Hierdurch teile ich mit, dass ich meine Praxis von Heidelberg nach Mannheim verlegt habe. Dr. A. Stoffel Spezialarzt für orthopädische Chirurgie u. Orthopädie. Langjähriger Oberarzt der orthopädisch- chirurgischen Klinik von Professor Vulpius in Heidelberg, Sprechst. 11—12 und 3-4, Kaiserring, L 14, 13. Tel. 5178. Orthopädische Heilanstalt: Rosengartenstr. 20 5 Putzen Sie Ihr Schuhzeug nur mit Ur. Gentner's Sdinheréme I „Higrin“ Hochglanz im Moment! 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Mai 1864, ſowie der Reichsinſtruktion dazu, ferner auf der vom Bundesrat erlaſſenen Aue führungsvorſchriften zum Viehſeuchengeſetz vom 26. Jun! 1909, die durch Miniſterialerlaß vom 30. Dezember 1011 bezüglich der Vorſchriften über Manl- und Klauenſeuche jetzt ſchon in Kraft geſetzt ſind, ſchließlich auf Grund des§ 56 5 der Gewerbeordnug folgende Vorſchriften angeordnet: 1. Es wird ein Beobachtungsgebiet gebildet, beſtehend aus den Gemeinden: Ober⸗Laudeabach, Heppenheim, Ober⸗Nebers⸗ bach und Nieder⸗Liebersbach. 1. Aus dem Beobachtungsgebiete darf Klaueuvleh ohne polizelliche Genehmigung nicht entfernt werden. Auch iſt das Durchtreiben und Durchführen von Klauenvieh und das Durch⸗ fahren mit fremden Wiederkäuergeſpannen durch das Beobacht⸗ ungsgebiet verboten. 2. Die Ausfuhr von Klauenvieh zum Zwecke der Schlacht⸗ ung iſt, wenn die fruͤheſtens 48 Stunden vor dem Abgang der Tiere vorzunehmende tierärztliche Unterſuchung ergibt, daß der geſamte Viehbeſtand des betreffenden Gehöfts noch ſeuchen⸗ frei iſt, von der Ortspollzelbehörde zu geſtatten, und zwar: a) nach Schlachtſtätten in der Nähe liegender Orte; b) nach in der Nähe liegengenden Eiſenbahnſtatlonen zur Weiterbeförderung nach Schlachtvlehhöfen und öffent⸗ lichen Schlachthäuſern, vorausgeſetzt, daß dieſen die Tiere auf der Eiſenbahn unmittelbar oder von der Entladeſtation aus zu Wagen zugeführt werden. Der Transport nach der Nähe liegenden Orten oder Eiſenbahnſtationen hat zu Wagen zu erfolgen. Durch Verein- barung mit der Eiſenbahnverwaltung und, ſoweit noͤtig, durch poltzeiliche Begleitung iſt dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung mit anderem Klauenvieh, ſofern dies nicht gleichfalls aus einem Beobachtungsgeblete ſtammt, auf dem Transporte nicht ſtattſinden kann. Die für die Verſendung benutzien Fracht briefe und Eiſenbahnwagen find nach näherer Anweiſung der Landesregterung zu kennzeichnen. Auch iſt die Polizeibehörde des Schlachtoris von dem bevorſtehenden Eintreffen der Tiere rechtzeitig zu benachrichten. 3. Bei Klauenvieh, das im Beobachtungsgebiet abgeſchlachte: wird oder das zur Abſchlachtung in einen benachbareen Sperr⸗ bezirk gelangt, kann die Unterſuchung des Beſtandes durch den zuſtändigen Fleiſchbeſchauer vorgenommen werden und iſt der Transport per Wagen nicht erforderlich. 4. Die Ausfuhr von Klauenvieh zu Nutz oder Zuchtzwecken darf nur mit unſerer Genehmigung erfolgen. 5. Die Einfuhr von Klauenvieh in das Beobachtungsge⸗ biet zur Schlachtung und zu Nutz⸗ und Zuchtzwecken iſt ze⸗ ſtattet, nicht aber zu Handelszwecken. 6. Der Weidegang für Schweine iſt verboten. 7. Der Schafherde iſt von der Ortspolizeibehörde ein be⸗ ſonderer Weibediſtrikt anzuweiſen; wird ſie außerhalb dieses Diſtriktes angetroffen, ſo wird von uns ihre Aufſtallung oder Einpferchung angeordnet. II. In dem Beobachtungsgebiet, ſowie in den Gemeinden und Gemarkungen Unter⸗ und Ober-Hambach, Kirſchhauſen, Sonderbach, Erbach, Wald⸗Erlenbach, Bonsweiher, Albersbach, Mörlenbach mit Groß- u. Klein⸗Breitenbach, Reiſen, Birkenau, Gorxheim und Viernheim iſt verboten: a) Die Abhaltung von Klauenviehmärkten. Dieſes Verbo! hat ſich auch auf marktähnliche Veranſtaltungen zu er⸗ ſtrecken. b) Der Handel mit Klauenvieh und mit Geflügel, der ohne vorgängige Beſtellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlaſſung des Händlers oder ohne Begründung einer ſolchen ſtattſtndet. Als Haudel im Sinne dieſer Vorſchrift gilt auch des Aufſuchen von Beſtellungen durch Händler ohne Mit⸗ führen von Tieren und das Aufkaufen von Tieren durch Händler. 0 Die Veranſtaltungen von Verſteigerungen von Klauen vieh. Das Verbot findet keine Anwendung auf Vieh⸗ verſteigerungen auf dem eigenen nicht geſperrten Gehöfte des Beſitzers, wenn nur Tiere zum Verkaufe kommen, die ſich mindeſtens 3 Monate im Beſitze des Ber- ſteigerers befinden. Die Abhaltung öffentlichen Tierſchauen mit Klanenvieh. Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereien an land wirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, ſowle die Verwertung folcher Milch in den eigenen Viehbeſtänden der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückſtände benutzten Ge⸗ faͤße aus der Molkerei, bevor ſie desinſiziert ſind. 8. Die Ortspollzeibehörde des Beſtimmungsorts hat die Ankunft und den Verbleib der Tiere, deren Eintreffen ihr von der Ortspolizeibehörde des Ausfuhrorts oder von dem beamteten Tierarzt angemeldet iſt, zu kontrollieren. Iſt uach dem Ablauf einer augemeſſenen Friſt das Vieh am Beſtim⸗ mungsort nicht eingetroffen, ſo find über den Verbleib Er⸗ mittelungen anzuſtellen. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Anordnungen werden nach§ 65 ff. des Reichsviehſeuchengeſetzes und bei wiſſent⸗ von Ziffer 7 a der Reichsgewerbeordnung beſtraft. Heppenheim, den 3. April 1912. Großh. Kreidamt Heppenheim. f 5. dah n.. lichen Vergehen nach§ 328 des Reichsſtrafgeſetzbuchs, Zu⸗ widerhandlungen gegen die auf Grund des§ 86 b der Neichs⸗ „ fuadet, wird heute bereits aufmerkſam gemacht. gewerbeorbunng getroffenen Anordnungen außerdem nach§ 148 57 i Piernheimer Nachrichten Bezugspreis: 88 Pf. monatlich einſchl. Bringerlohn. Durch die Poſt bezogen Mk. 1.14 vierteljährlich Fernſprech⸗Nr. 20 2 Slütter(S geiten). Einladung zur 59. Generalverſammlung der Katholiken Deutſchlands in Aachen. (11. bis 15. Auguſt.) Zum dritten Male hat unſere alte Kaiſerſtadt die Freude und hohe Ehre, die Generalverſammlung der Katholiken Deutſchlands in ihren Mauern zu bergen! im Jahre 1862 war es die 14.; im Jahre 1879 die 26. Generalverſammlung, die der Bürgerſchaft feſtliche Tage der Freude und der Erhebung bereiteten, auf alche die ältere Generation noch heute mit freudiger Genugtuung zurückblickt. Seit Jahren ſchon machte ſich in ſteigendem Maße der lebhafte Wunſch in der latholiſchen Bürgerſchaft geltend, ein drittes Mal Deutſchlands Katholiken in ihrer Mitte begrüßen zu dürfen. Die 38. Generalverſammlung in Mainz trug dieſem Wunſche Rechnung, und nunmehr gehen wir bereits mit ſchnellen Schritten dem langerſehnten Zeit— punkte entgegen, an dem die Wogen treukatholiſcher Gefinnung und Begeiſterung durch die allzeit treu deutſche und allzeit treu katholiſche urbs regalis fluten werden. Hunderte von rührigen Händen ſind ſeit Mo⸗ naten an der Arbeit, um euch, ihr katholiſchen Brü— der aus allen deutſchen Gauen, ſoweit die liebe deutſche Zunge klingt, und euch alle, die ihr die traute Sprache unſerer teuren geiſtigen Mutter, der heiligen katholi— ſchen Kirche verſteht, in Freundſchaft und Liebe zu empfangen; Tauſende Herzen ſchlagen den willkom⸗ menen katholiſchen Brüdern freudig bewegt entgegen. Wir wollen tagen, wir wollen raten und taten in alter katholiſcher Treue. Stürme braufen und um⸗ toben Altar und Thron; in hellen Scharen drängen die Gegner heran, um die Axt anzulegen an die Wur⸗ der Autorität, Ordnung und Religion. Kritik⸗ Spott und Hohn in Wort, Schrift und Bild ter dem trügeriſchen Deckmantel wiſſenſchaftlicher Ge— ug ſind die Waffen, mit„denen der Kampf ge⸗ wird. Da iſt die Mahnung nicht überflüſſig, 1 immer feſter zuſammenzuſcharen und das Gelöb— nis unwandelbarer, kindlicher Liebe zu unſerem heiligen Vater in Rom und unerſchütterlicher Treue zu unſerem angeſtammten Herrſcherhaus zu erneuern. Der Aachener Katholikentag ſoll wieder ein Jungbrunnen ſein, an dem wir neue Kraft ſchöpfen, um den drohenden Stürmen Trotz zu bieten, und mutig und kraftvoll einzutreten für das Wohl unſerer heiligen Kirche und für das Heil unſeres geliebten Vaterlandes. Eine beſondere Bedeutung und Weihe ährige Tagung durch die hundertſte Wiederkehr des Geburtstages unſeres großen, unvergeßlichen Windthorſt, der in unſerer Vaterſtadt im Jahre 1879 zum erſten Male an einer Generalverſammlung der Ka— tholiken Deutſchlands teilnahm und ſeitdem auf keiner Verſammlung fehlte. Hier in Aachen riß er die Teil⸗ nehmer durch flammende Worte der Begeiſterung hin, als er den Zweck der Generalverſammlungen und deren ſoziale Bedeutung kennzeichnete; hier richtete er die bringende Mahnung zur Einigkeit an die deutſchen Ka— tholiken. Wir wollen das Andenken an den treuen Sohn der katholiſchen Kirche und den warmherzigen Freund unſerer Generalverſammlungen feſtlich begehen und das Verſprechen wiederholen, das einſt Kardinal und Fürſtbiſchof Kopp an dem friſchen Grabeshügel des großen Toten ablegte:„Wir werden die Einigkeit unter einander hüten als ein koſtbares Vermächtnis, das du uns hinterlaſſen.“ Auf denn, ihr Glaubensbrüder aus nah und fern, erlangt die 4 g Jun frohen Fahrt nach Aachen, zu deſſen berühmten Heiligtümern von altersher ſo viele Tauſende gepilgert ſind. Die geſchichtliche Vergangenheit Aachens ver- knüpft ihre Fäden mit den fernſten Teilen des Reiches. Karl der Große, der gewaltige Herrſcher, hat einſt in ſeiner Pfalz oftmals Heerſchau gehalten über ſeine Getreuen, die aus allen Gauen des großen Reiches zuſammengeſtrömt waren. Möge die diesjährige Heer— ſchau der Katholiken Deutſchlands aufs neue viele Tau⸗ ſende hinführen zum Grabe des großen Kaiſers, der in dem altehrwürdigen, von ihm erbauten Liebfrauen⸗ wrünſter ſeine letzte Ruheſtätte gefunden hat! 1 Lolale Nachrichten. * Viernheim, 20. April 1912. — Auf die große Verſammlung, die nächſten Sonntag, den 28. Aprll im Roſengarten, Mannheim, ſtatt⸗ Es werden pprechen Pfarrer Bln m. Gernsheim, ſowie Reichstags abgeord⸗ neter Erzberger. Wer polltiſch auch uur einigermaßen mbereſſtert It, wird es nicht versäumen, dleſe Redner zu hören. a elne Überfüllung des Saales zu erwarten iſt, empfiehlt — es ſich, vorher ſich Karten(à 20) zu verſchaffen. Solche nheimer Hiernheimer Jeitung (Heſſiſch⸗badiſcher Grenzbote) Amtsblatt der Großherzoglichen Fürgermeiſterei Viernheim Erſcheint Dienstags, Donnerstags und Samstags, Beilagen:„Sonntagsblatt“ und„Sonntagsfeier⸗ Annahmeſchluß für Inſerate: Größere ein Tag vorher, abends 5 Uhr; kleinere ſpateſtens 9 Uhr N Redaktion, Druck und Verlag von Dr. Keil, Viernheim.— Geſchä ———ůů Samstag, den 20. April 1012. ftsſlelle: Rathausſtraße Rr. W. zeiger Vieruheimer Volksbla Anzeigen: Die Petit⸗Zeile 18 ig. Neklamen 40 Pfg. Bei größeren Aufträgen entſprechender Nabatt. Gegründet 1884 28. Jahrgang. ſind zu beſtellen durch die Vertrauensleute des Männer und des Arbeitervereins. Frühzeitige Beſtellung etwa bis Sonntag (21 April) Abend ware ſehr erwünſcht, eventuell zur Be- ſtellung eines Sonderzuges. Athleteuſport. Am verfloſſenen Sonntag veran⸗ ſtaltete der„Mittelrheiniſche Athletenbund“ in Mannheim in der„Kaiſerhütte“ große Entſcheidungs⸗Ringkämpfe, wobei nur erſtklaſſige Ringer waren. Zwei Viernheimer Ringkämpfer, Mitglieder des Stemm⸗ und Ringklubs„Germania“, gingen unter 16 Vereinen mit noch zwei anderen Ringern als Sieger hervor, nämlich: Georg Schmitt⸗ Viernheim im Feder⸗ gewicht; Jakob Schmitt Viernheim im Leichtgewicht; Heinrich Stiefel. Mannheim im Mittelgewicht und Joſef Winker⸗ Frieſenheim im Schwergewicht.— Dieſe Sportslente haben demnächſt die Ehre, auf Koſten des Mittelrheiniſchen Athleten- bundes an dem großen internationalen Athleten-Wettſtreit in Frankfurt am Main und Stockholm teilzunehmen.— Den wackeren Kämpfern ein 3⸗faches„Kraft⸗Heil!“ — Ein vortreffliches Oelgemälde, welches unſeren Kaiſer als See⸗ Offizier darſtellt, von einem hlſigen Maler ausge- führt, iſt zur Zeit im Schaufenſter des Herrn Schweikart, Buchhandlung ausgeſtellt. *Die Donnenfinſternis am Mittwoch war ein eigenartiges Schauſpiel in unſerem Weltall. Mehr und mehr ſchob ſich der Mond vor die Sonne und ließ von letzterer nur noch eine kleine Sichel frei. Der Himmel erſtrahlte in einem fahlen Licht, man wähnte ſich in einer gewitterſchwülen Luft. Das Freignis dauerte von 12 bis gegen 2 Uhr. Man ſah viele Leute mit angeſchwärzten Glaͤſern das eigenartige Bild bewunderu. Scher: und Ernſt. Das„elektriſchſte“ Land der Welt dürfte über kurz oder lang Skandinavien werden. Gleichwie wir in Deutſch⸗ and, beſonders in Bayern, beſtrebt ſind, die Waſſerfälle zur Ebene ſtrömenden Flüſſe in elektriſche Kraft, in ze Kohle“ umzuwandeln, ſo iſt man auch in Schweden üht, aus den zahlreichen von den ſkandinaviſchen Ber— zur See reißenden Flüſſen einzelne beſonders geeignete den Dienſt der Menſchheit zu ſpannen, ſie zu zwingen, Kultur zu ſchaffen, Tauſenden und Abertauſenden von Men⸗ ſchen Erleichterungen zu gewähren. Man baut dort gegen— wärtig an drei verſchiedenen ganz großen Kraftſtationen: Die eine iſt die an den von allen„Nordlandsreiſenden“ als das größte Weltwunder gelobten Trollhättanfällen. Die Waſſer dieſes Falls ſollen aufgefangen und durch ein Kraftwerk zu erſprießlicher Arbeit gebändigt werden, von dem man die ſtändige Leiſtung von 80 000 Pferdekräften wartet. 12 Millionen Anlagekoſten ſollen dafür auf⸗ 9 ndt werden. Teurer iſt ſchon eine Anlage, die den Lehrgan-Fluß in Süd-Schweden bändigt. Sie koſtet 14 Millionen, iſt aber nur für 20000 Pferdekräfte vorgeſehen; auch das iſt immer noch ſo viel, daß die elektriſche Kraft viel billiger geliefert werden kann, als ſie in Deutſchland in der Regel abgegeben wird. Beiden ſoll endlich noch eine Anlage überlegen ſein, die in Telemarken, einer nor⸗ wegiſchen Landſchaft, in den Rjukanfällen angelegt werden ſoll. Auch in Deutſchland regt es ſich bekanntlich auf dieſem Gebiete ſehr lebhaft, und in Frankreich hofft man gar, nachdem man ſich ernſtlich mit der Sache befaßt hat, daß dieſe„weiße Kohle“ dem erſchlafften franzöſiſchen Erwerbs— leben neue Kraft einhauchen könnte. tk neber Schulzenguiſſe hat dieſes Jahr der Schul⸗ verſetzungstermin beſonders langwierige Ausſprachen ver⸗ anlaßt. Väter, die ſich über das Schickſal ihrer ſitzen⸗ gebliebenen Sprößlinge nicht beruhigen konnten, haben noch wochenlang nachher in der Preſſe ihren Klagen über an⸗ gebliche oder wirkliche Mißſtände im Schulweſen beredten Ausdruck gegeben. Beſonders heftig wurde darüber ge— klagt, daß die Eltern über den Stand ihrer Kinder vielfach während des Schuljahres im Unklaren ſind. Wie ein Schul⸗ mann richtig betont, muß das unbedingt vermieden werden. „Die Schule muß die ganze zweckloſe Geheimniskpämerei aufgeben, und den Schüler keinen Augenblick im Unklaren laſſen, wie er zur Zeit in den einzelnen Fächern ſteht, alſo auch, wie ſeine Verſetzungsausſichten ſind. Andererſeits aber müſſen die Eltern in viel höherem Grade als bis— her die Verpflichtung fühlen, ſich durch Rückſprache mit den Lehrern ihres Sohnes über deſſen Leiſtungen auf dem Laufenden zu halten. Es iſt doch ſehr bezeichnend, wenn in dem Jahresbericht einer großen Berliner Schule det Direktor die„dringende Bitte“ ausſpricht, von der Einrich— tung der Sprechſtunde ausgiebigen Gebrauch zu machen; „Beſuche der Eltern ſind keine Beläſtigung für den Lehrer,“ iſt noch hinzugefügt. Wird dieſe Bitte wirklich ausreichend befolgt, arbeiten wirklich Elternhaus und Schule mit Be— wußtſein und Verſtändnis Hand in Hand, wie es im Inter— eſſe der Jugend naturgemäß und wünſchenswert iſt, daun verlieren Fragen wie die nach Form und Zuſammenſtellung der Zeugniſſe von ſelbſt ihre heutige Bedeutung.“— So daat der Schulmann. Die Frage iſt nur, ob das Gefübl der —— Eltern, fallen, den Lehrern bei öfterem nicht ſehr oft begründet A Bevölkerungsentwicklung. entwicklung in Frankreich, Lorſprechen läſtig zu ſein wird. Wenn die Bevölkerungs⸗ England und Deutſchland noch neun Jahre ſo bleibt wie in den letzten Jahren, dann wird Deutſchland 1921 nicht weniger als 74 Millionen Einwohner zählen und damit ſo viel Menſchen haben wie Frankreich und England zuſammen. ( Die Schulden des Deutſchen Reichs und der Einzel⸗ ſtaaten betrugen 1910 19,3 Milliarden, darunter nicht⸗ erwerbend 7—8 Milliarden, von denen aber 4,5 Milliarden auf das Reich fielen. tf„Lausbub“. Eine Erinner Streik“ Journaliſten im Reichstage, be 55 des 417 5 197 aus ihren Reihen angewandten Wortes 8 Abd Dienſt auf der Journaliſtentribüne inſt kiten, r f 185 Gerichtsverhandlu K n einſte ten, ruft eine Gerichtsverhandlung wach, die ſich in Kloſterneuburg in Oeſterreich abſpielte: Der elfjährige Sohn des Magiſtrats⸗ beamten R. Wagner zu Kloſterneuburg in Niederöſterreich 8 Vater verklante desnnn„Fausbub! tituliert worden. Vater w gate deshalb die Lehrerin wegen Beleidi— gung. Bei der Gerichtsverhandlung ſprach der Richter die Angeklagte frei mit folgender Begründung: Was das Wort „Lausbub“ betrifft, ſo hat dasſelhe im ſü d deut ſche mn Sprachgebrauch ſeit der Zeit Goethes eine bedeu⸗ tende Wandlung durchgemacht. Während damals mit dieſem Worte noch der ſittliche Wert einer Perſon angetaſtet werden onnte, iſt heute dieſes Wort in unſeren Gegenden einem Kinde gegenüber ſo abgeſchwächt, daß es nichts an de⸗ res bedeutet als einen„unreifen Jungen“, der etwas degangen hat, was einer häuslichen und erziehlichen Kor⸗ rektur bedürftig iſt, ohne daß jedoch das Kind als ſittlich ninderwertig bezeichnet werden könnte. Berühmte Männer, betonte der Richter, erzählen in ihren Biographien mit Ver⸗ zügen, daß ſie in ihrer Jugend„rechte Lausbuben“ waren. 8 Der Vater will ſich aber mit ſeinem nunmehr gerichtlich beſcheinigten Lausbuben-Beſitz nicht beruhigen und— weiter⸗ qcehen. tt Köſtliche Verulkung der„Wunderkinder“. Es ſind etzt zirka 75 Jahre her, als das Klaviervirtuoſentum ſeins wrößten Triumphe feierte. Das muſikaliſche Publikum ver⸗ Arte ſeine damaligen Lieblinge des Konzerthimmels gerade 'o überſchwänglich, wie man es heute den Modedirigenten nenüber zu tun pflegt. Eine Satyre, die damals von einem Pariſer Witzblatt über den Virtuoſenkultus gebracht wurde, bietet eine Fülle ſolch köſtlichen Humors, daß ſie verdient, hier wiedergegeben zu werden.„Der ruſſiſche Wraf Orloff,“ ſo beginnt der Entdecker des„neuen Sterns“, „hat vor kurzem dem Kaiſer von Rußland einen jungen aus der Walachei gebürtigen Pianiſten namens Friedrich Kloys vorgeſtellt. Derſelbe ßbeſitzt vier Hände, jede mit zehn Fingern. Dieſer vierhändige Pianiſt iſt von rätſelhafter Herkunft. Man kennt nur ſeinen angeblichen Ziehvater, ter ein Pope war und ihn nur die Orgel ſpielen lehrte. Rriedrich Klops aber war kaum den Kinderſchuhen ent⸗ Wachſen, als er auch ſchon beſchloß, kein Wunderkind zu Feiben, ſondern ein wirklicher Künſtler zu werden. Er Krtigte ſich daher ſelbſt ein Klavier von zehn Oktaven an, auf welchem er ohne Mühe ſpielte, denn ſeine Vorder— erme ſind gerade noch einmal ſo lang als die der Dutzend⸗ wenſchen. Während zehn Jahren arbeitete Klops täglich lf Stunden lang an dieſem Klavier, das er auch wäh⸗— rund des Eſſens nicht verließ. Am Mittag brachte man ehm ſein Diner, das er mit einer Hand zu Munde führte. möhrend die drei anderen Härtde forkſpfelten. chte Hapd hat die Lisztſche Methode, die erſte linke Hand der Emil Prudents, die zweite rechte die Thalbergs und die zweite linke die Chopins. Von den Honoraren, di— Neiedrich Klovs erzielte, kaufte er ſich Brillantringe, und Tenn er ſpielt, ſind ſeine vierzig Finger bis an der Spitzen mit ihnen geſchmückt, ſo daß es zauberhaft aus ſieht, wenn alle dieſe Brillanten über die Taſten des Kla— viers funkeln. Friedrich Klops wird demnächſt tn Par (artet, und man zweifelt nicht, daß er ungeheure Seypſo— tion erregen wird.“— Paris lachte, lief aber auch weite; eden Schwindler, der mit einem„Wunderkinde“ Reklame Machle, in die Vorſtellung und ließ die wahren Künſtler hungern. Die erf Aus dem„Guckkaſten“. Macht der Gewohnheit. Ich begegnete der Mutter Thienel und fragte ſie, wie ſie die Feiertage verlebt habe. „Haben Sie Ihren Sohn beſucht?“—„Ach nee,“ er⸗ widerte ſie.„Ich hab' im Bett gelegen. An den Feiertagen bin ich jedesmal krank Sonntags nachmittags auch.“— „Nanu? Sie richten ſich alſo das Krankſein immer für die Feiertage ein? Wie machen Sie denn das?“—„Ja, ſeh'n Sie, ſagt Mutter Thienel,„ich arbeite doch jetzt ſchon dreiundzwanzig Jahre in der chemiſchen Reinigungs⸗ fabrik, und da gewöhnt man ſich halt zu ſehr an den Benzingeruch. Wenn ich einen Tag lang keenen Benzin cieche, krieg“ ich ſolchen Kopfſchmerz. daſt ich must.“ — Beruſswechſel. A.: Der Müller iſt doch recht heruntergekommen, jetzt iſt er Portier in einem Nacht⸗ cafe.“— B.:„Nun, der Unterſchied iſt doch nicht ſo groß! n er Weinreiſender, und jetzt iſt en Reimveiſender 1 4 e 71 Sprechſaal. Zum Viernheimer Feuerwehrfeſt. Eiinigkeit macht ſtark! Dieſes Sprichwort kommt bei uns in Vlernheim leider zu wenig zur Geltung. Der beſte Beweis hierfür iſt das Verhalten des Ausſchuſſes für das be⸗ vorſtehende Feuerwehrfeſt unſerer Gemeinde. An ſämtliche hiefigen Geſangvereine waren Einladungen zur Teilnahme am Feuerwehrfeſt ergangen und es hatten drei Vereine verſäumt, ihren Dirigenten bezw. Vorſitzenden zu entſenden. Der Grund hiervon lag wohl einzig und allein darin, daß die Friſt zwiſchen Einladung und Abhaltung der Sitzung zu kurz be⸗ meſſen war! Trotzdem daß die fraglichen drei Vereine ihr Fehlen bei der Sitzung ſofort mündlich und ſchriftlich ent- ſchuldigten, ſowie nachträglich ihre Mitwirkung anboten, hat der Ausſchuß des Feuerwehrfeſtes die Mitwirkung dieſer drei Vereine rundweg abgelehnt. Einſender dieſes und mit ihm noch viele Viernheimer Bürger, ſind der Anſicht, daß dieſes Vorgehen des Feſtausſchuſſes nicht geeignet iſt, dem Feſte ſelbſt Vorteil zu bringen, denn es iſt ſelsſtverſtändlich, daß die Mehrzahl der Mitglieder der betreffenden ausgeſchloſſenen Vereine dem Feſte einfach fern bleiben werden. Wir erinnern uns, daß z. B. beim Veteranenfeſt ein Verein ſeine recht- zeitige Anmeldung verſäumt hatte, aber auf nachträgliche An- meldung hin dennoch mitwirkte. Sollte das, was beim Vete⸗ ranenverein möglich war, bei der Feuerwehr ſich nicht wöglich machen laſſen? Wir ſind der Meinung, daß die Mitglieder der drei fraglichen Vereine auch Viernheimer Ortskinder ſind u. es wird die Ausſchließung derſelben nur böſes Blut machen. Wir hoffen, daß dieſe Zeilen den Feſtausſchuß veranlaſſen werden, den begangenen Fehler wieder gut zu machen, und das Feuerwehrfeſt damit zu dem zu machen, was es ſein ſoll, nämlich zu einem Feſt der ganz en Gemeinde. Wir tragen kein Bedenken, obige Zuſchrift im Intereſſe des Friedens zu veröffentlichen. Wie faſt überall, ſo liegt auch hier die Wahrheit in der Mitte. Die drei Vereine hatten ſich, da eine beſtimmte Friſt zur Anmeldung vorlag und ſie dieſe verſäumt hatten, die Folgen ſelbſt zuzuſchreiben. Von einem„begangenen Fehler des Ausſchuſſes“ kann daher, wie die Zuſchrift mitteilt, nicht die Rede ſein. Der Ausſchuß hat ganz korrekt gehandelt. Wir ſind aber in der Lage, mit- zuteilen, daß der Ausſchuß gern noch nachträglich die drei ſäumigen Vereine zum Singen zulaſſen wird, Gelegenheit und Zeit iſt ja doch beim Feſte hinreichend gebsten. So ging aus den Verhandlungen des Ausſchuſſes am letzten Dienstag in der Gaſtwirtſchaft zum Haltepunkt hervor. Die Herren Vereinsvorfitzenden mögen ſich nur mündlich beim Vorſitzenden des Feſtausſchuſſes Herrn Gaſtwirt Stumpf zum Freiſchüͤtz melden. Die Redaktion. Gottesdienſt⸗Oroͤnung der kathsliſchen Gemeinde Viernheim von Sonntag, den 21. April his einſchl. Samſtag, den ö Pfarramtliobe Mittellung 27. April. In der neuen Kirche: 6 Uhr 1. hl. Meſſe. 7 Uhr 2. hl. Meſſe. 9 Uhr Hochamt. 2 Uhr Predigt, Andacht und Weihe der Kinder an die Mutter Gottes. Die Predigt gilt zugleich als Ver- ſammlung des chriſtl. Müttervereins. 4 Uhr Verſammlung des Arbeiterinnenvereins. In der alten Kirche: 10 Uhr Kindermeſſe. 1 Uhr Kindergottesdienſt. In der neuen Kirche an Werktagen: Montag: 6 Uhr 1, ½7 Uhr 2. S.⸗A. für Michael Maubel 5. Dienstag: 36 Uhr 3. S.A. für Michael Mandel 5. 7 Uhr beft. S.⸗A. für A. Maria Knapp geb. Falter- mann, Eltern und Schwiegereltern. Mittwoch: /¼6 Uhr beſt. JG. für Kornelius Kirchner, Ehefrau Eliſabeth geb. Englert, Sohn Jakob, beiderſ. Großeltern und Anverwandte. 7 Uhr beſt. S. A. für Barb. Bugert geb. Hofmann, Eltern und Geſchwiſter. Donnerstag: 6 Uhr beſt. E.A. für Familie Georg Mandel 16., beiderſ. Großeltern und Geſchwiſter. Darauf die ubliche Markusprozeſſion. Freitag: /6 Uhr beſt. S.⸗A. für Val. Thomas, Ehefrau Franziska geb. Müller und Angehörige. ¼7 Uhr beſt. S.⸗A. für Joh. Hofmann 10., Ehefrau Eliſabeth geb. Stephan, Kinder und Angehörige. Samstag: 6 Uhr beſt. S.-A. für Sophie Dieter geb. Mandel, Tochter Katharina geehl. Weidner und ledig Tochter Katharina. 7 Uhr beſt. J.-G. für Nikolaus Mandel 5., Eltern und Schwiegereltern. Am Montag und Mittwoch iſt bel den Engl. Fräulein und am Dienstag und Freitag bei den Barmh. Schweſtern um 6 Uhr hl. Meſſe. In der alten Kirche an Werktagen: Montag: 6 Uhr geſt. S.-A. für Johann Abler, Ehefrau Kath., Kinder Eliſabeth und Barbara. Dienstag: /½6 geſt. S.⸗A. für Michael Keller, Pfarrer in Obererleubach. Mittwoch: 26 Uhr geſt. S.-A. für Jakob Reinhard, Ehefrau Katharing. Freitag:, 6 Uhr geſt. S.-A. für den in Amerlka 7 Franz Adler und Ehefrau Kath. und Anverwandte. Samstag: ½6 Uhr geſt. S.⸗A. für Mich. Wunderle 2., Ehefrau Gliſabelh geb. Reiling, Kinder u. Verwandte. * (Nachdruck verboten Bekanntmachung. Es wird empfohlen zu kochen: Montag Diens tag Mittwoch Donnerstag Freitag Sonnabend Knorr-Gierundelſuppe(Faden) „ Erbſenſuppe Ruorr-Gemüſeſuppe „ Tomatenſuppe Knorr-Spargelſuppe Rumfordſuppe Kunorr-Hausmacherſuppe * Sonntag Jeden Tag für 10 Pfennig 3 Teller feine Suppe nur mit Knorr Suppenwürfel Nach dem Urteil der Keuuer ſind Knorr Huppen die beſten. Damen- Kleidestoffe schwar- u. farbig sowie Herren-Anzugstoffe kaufen Sie gut und billig bei J. Lindemann, Mannheim F 2, 7 F 25 7. — 5%% oder Rabattmarken. Spielplan des Groß. Hof- und National Theaters in Mannheim. 21. April.„Die Hugenotten.“ Anfang 6 Uhr, Donnerstag, 25. April.„Die fünf Frankfurter“ Preiſe. Anfang 7½ Uhr. Sonntag, 28. April.„Tannhäuſer.“ 6 Uhr. Sonntag, Kleine Neues Theater. Sonntag, 21. April.„Mein Leopold.“ Anfang 8 Uhr. Sonntag, 28. April.„Die Journaliſten.“ Anfang 8 Uhr. der Freiw. 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Uebung Vollzähliges Erſcheinen unbedingt nötig, andern⸗ folls Strafe. Feuerwehrkapelle ebenfalls zur Stelle. Signal 5 Uhr. Das Kommando, Orts⸗Gewerbe⸗Verein Viernheim. f Sonntag, den 21. April, vormittags 9 Uhr findet die Aufnahme der neuen Schüler der Handwerkerſchule in der„Schillerſchule“ und der Schüler über 12 Jahre alt in der„Goetheſchule“ ſtatt. ö Anmeldungen müſſeir bis dahin bei unſrem Rechner Herrn Zöller gemacht werden. Spätere Anmeldungen bleiben unberückſichtigt. Der Vorſtaud Rad fahrerverein, Eintracht Ortsgruppe des Südd. Madfahrer⸗Bundes. — Dountag, ben 21. April 1012 N er Eintracht Zuſammenkunft der an unſerer Vereinsdauerfahrt beteiligten Mitglieder. Die werten Mitglieder werden zwecks einer vorherigen Beſprechung um pünktl. und zahlreiches Erſcheinen gebeten. Der Vorſtand. Fussball- Klub„Alemannia“ Viernheim. Sountag, den 21. April, nachmittags 1 Uhr Mitglieder⸗Verſammlung im Lokal„Zum grünen Baum“. Um vollzähliges Erſcheinen biitet Der Vorſtand. 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Die Anzeige iſt bei erſtmalt zug des Mieters und bei anderwe durch Veränderung der Zahl der deren Mietpreis unter 8 Mk. Familie gehörige Perſonen ger Vermietung vor dem Ein- itiger Vermietung oder, wenn Mieträume oder durch After⸗ vermietung die Wohnung nachträglich anzeigepflichtig wird, binnen einer Woche zu erſtatten. Sie erfolgt am beſten unter Verwendung von Formularen, welche bei der Bürgermeiſterei (Meldebüro) koſtenlos erhältlich ſind. Daſelbſt können auch die fertigen Anzeigen abgeliefert Wer die Anzeigen unterläßt, wird nach Artikel werden. 11 des Gtſ.⸗Verein ficderkran; Hente Abend iſt vollzähliges Erſcheinen dringend nötig. Der Vorſtand. Ein guterhaltenes Orcheſtrion ſpottbillig zu verkaufen. Von wem, zu erfragen in der Expedition d. Blattes. Suche zum 1. Mai Madchen die gut bürgerl. kochen können, in feine Herrſchaftshäuſer nach Mannheim, Heidelberg und Heppenheim. Varb. Mandel Geſaug⸗ Probe. 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Brückenwage in der Rähe des Seit Erſtellung der obigen Wage iſt ſchon wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden, daß dieſe von durchgehen Eine derartige Handlungs⸗ weiſe iſt mit Ruͤckſicht darauf, daß ſie eine erhebliche Be— ſchädigung der Brückenwage verurſachen kann, ſehr zu verur⸗ teilen jederzeit im Stande iſt. und daß Wiederholungen zur Anzeige gebracht werden. Betreffend: Ortsbauplan Viernheim; hier Erweiterung zu betrachtenden Entwurfsſlizze beſchloſſeu. weſtlich des Kirſchenwegs. nicht zu entſchuldigen, da der fragl. Straßenteil Die Fuhrwerksbeſitzer machen wir! beſonders auf dieſe Uetertretungen aufmerkſam und bemerken, ſüd⸗ Der Gemeinderat hat in ſeiner Sitzung vom 7. März 1912 die zweckmaͤßige Auftellung des Geländes zwiſchen dem Staatsbahnhof und der Kirſchenſtraße und der letzteren bis zur Bürſtädterſtraße und zur Bahnlinie der Nebenbahn Wein⸗ heim— Lampertheim in einer als Einlage zum Ortsbauplan Aufgrund des hiernach aufgeſtellten Aufteilungsplanes wurden in der Sitzung des Gemeinderats vom 18. d. Mts. die Fluchtlinien a—b— („ d—e—f—g—h, i—k, I—m—n—0- p feſtgeſetzt dieſenigen l—1 und qr zur Offenhaltung beſchloſſen. Dieſer Plan liegt vom 20. d Mis. ab 14 Tage laug auf unſerem Büro zur Einſicht und Entgegennahme elwaiger Einwendungen offen. Viernheim, den 19. April 1912. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Kühlwein. und Gemeindekasse. Es wird nochmals darauf aufmerkſam gemacht, daß nun- mehr Mahnkoſten entſtehen auf ſämtliche, nicht eingelöſte Rezeßholzabfuhrſcheine und zwar nach dem 22 d. Mts. — Auch wird wieder daran erinnert, daß die Abfuhrſcheine der verſchiedenen Holzſortimente, einſchl. Kiefern⸗Wellen, abzuholen ſind, wenn den Empfängern nicht demnächſt Koſten und Nachteile entſtehen ſollen.(Siehe§ 5 poſ. 2 des Rezeß- Statuts.) Viernheim, den 19. April 1912. Jöſt. 5 1 Bekauutmachung. a Dounerſtag, den 25., Samſtag, den 27. und Montag, den 29. d. Mts. wird erhoben: das erſte Ziel Staatsſtener dra 1912 und erſte Periode Forſt und Feldſtrafe pro 1912. Auch ſind an dieſen Tagen die Gewerbepatente(à 1 Mark) einzulöſen. Es wirb bemerkt, daß Staatsſteuer diesmal nur aus- nahmsweiſe einige Tage ſpäter gemahnt wird. Da es mitunter vorkommt, daß der Andrang des zah⸗ lenden Publikums an dieſen ſog. Steuertagen ſehr ſtark wird, ſo dürfte es doch nicht zu beanſtanden ſein, wenn manche Gefälle, gerade im Intereſſe der Zähler, perlodiſch nicht an⸗ genommen werden konnen. — Viernheim, den 20. April 1912. Großh. Untererhebſtelle: Jö ſt. Sprechst. 11—12 und 34. 5 Tel. 5178. Orthopädische Heilanstalt: Rosengartenstr. 20 Hierdurch teile ich mit, dass ich meine Praxis von Heidelberg nach Mannheim verlegt habe. Dr. A. Stoffel Spezialarzt fur orthopädische Chirurgie u. Orthopädie. Langjähriger Oberarzt der orthopädisch- chirurgischen Klinik von Professor Vulpius in Heidelberg, Kaiserring, L 14, 13. 14 Mulnlatur⸗Papler N zu haben pro Pfund 10 Pf., (zentnerweiſe für Tapezierer 5.—) in der Buchbruckerel d. Blattes. Entlaufen eln junger Hund(Dober⸗ mann). Um Rückgabe bittet Karl Lamberth 1. Waſſerſtraße 14. 2 Zimmer und Küche ſind ſofort oder ſpäter mit allem Zubehör zu vermieten. Götheſtraße Nr. 10. Logis im zweiten Stock eines Hauſes am Haltepunkt am alten Friedhof zu vermieten. Näheres Kiesſtr. Nr. 6. —— gewerbmäßige Stellenvermitilg. Kartoffeln! Montag werden am Staatsbahnhof gute Tpeiſe und Saatkartoffeln aus⸗ geladen. Mik. Hoock. In Waſchen u. Putzen halte mich beſtend empfohlen. Näheres in der Expedition d. 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Betreffend: Ausbruch der Maul⸗ und Klauenſeuche in Landen bach. Da in Laudenbach, Bezirksamt Weinheim, die Maul⸗ Klauenſeuche ausgebrochen iſt, werden hierdurch auf Grund des Reichsgeſetzes bertr. die Abwehr und Unterdrückung der Vieh⸗ ſeuchen vom 23. Jun 1880 und 1. Mai 1864, ſowie der Reichsinſtruktion dazu, ferner auf der vom Bundesrat erlaſſenen Aus führungsvorſchriften zum Viehſeuchengeſetz vom 26. Juni 1909, die durch Miniſtertalerlaß vom 30. Dezember 1911 bezüglich der Vorſchriften über Maul- und Klauenſeuche jetzt ſchon in Kraft geſetzt ſind, ſchließlich auf Grund des§ 56 b der Gewerbeordnug folgende Vorſchriften angeordnet: 1. Es wird ein Beobachtungs gebiet gebildet, beſtehend aus den Gemeinden: Ober⸗Laudeabach, Heppenheim, Ober- Liebers⸗ bach und Nieder⸗Llebershach. 1. Aus dem Beobachtungsgebiete darf Klauenvieh ohne polizeiliche Genehmigung nicht entfernt werden. Auch iſt das Durchtreiben und Durchfuͤhren von Klauenvieh und das Durch⸗ fahren mit fremden Wiederkäuergeſpannen durch das Beobacht⸗ ungsgebtet verboten. 5 2. Die Ausfuhr von Klauenvieh zum Zwecke der Schlacht⸗ ung iſt, wenn die früheſtens 48 Stunden vor dem Abgang der Tiere vorzunehmende tierärztliche Unterſuchung ergibt, daß der geſamte Viehbeſtand des betreffenden Gehöfts noch ſeuchen⸗ frei iſt, von der Ortspolizeibehörde zu geſtatten, und zwar: a) nach Schlachtſtätten in der Nähe liegender Orte; b) nach in der Nähe liegengenben Eiſenbahnſtatlonen zur Weiterbeförderung nach Schlachtviehhöfen und öffent- lichen Schlachthäuſern, vorausgeſetzt, daß dieſen die Tiere auf der Eiſenbahn unmittelbar oder von ber Entladeſtation aus zu Wagen zugeführt werden. Der Transport nach der Nähe liegenden Orten oder Eiſenbahnſtattionen hat zu Wagen zu erfolgen. Durch Verein- barung mit der Eiſenbahn verwaltung und, ſoweit nötig, durch poltzeiliche Begleitung iſt dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung mit anderem Klauenvieh, ſofern dies nicht gleichfalls aus einem Beobachtungsgebiete ſtammt, auf dem Transporte nicht ſtattſinden kann. Die für die Verſendung benutzien Fracht⸗ briefe und Eiſenbahnwagen ſind nach näherer Anweiſung der Landesregierung zu kennzeichnen. Auch iſt die Polizeibehörde des Schlachtorts von dem bevorſtehenden Eintreffen der Tiere rechtzeitig zu benachrichten. 3. Bei Klauenvieh, das im Beobachtungsgebiet abgeſchlachtet wird oder das zur Abſchlachtung in einen benachbareen Sperr⸗ bezirk gelangt, kann die Unterſuchung des Beſtandes durch den zuſtändigen Fleiſchbeſchauer vorgenommen werden und iſt der Transport per Wagen nicht erforderlich. 4. Die Ausfuhr von Klauenvieh zu Nutz⸗ oder Zuchtzwecken darf nur mit unſerer Genehmigung erfolgen. 5. Die Einfuhr von Klauenvieh in das Beobachtungsge⸗ biet zur Schlachtung und zu Nutz⸗ und Zuchtzwecken iſt ge⸗ ſtattet, nicht aber zu Handelszwecken. 6. Der Weidegang für Schweine iſt verboten. 7. Der Schafherde iſt von der Ortspoltzeibehörde ein be⸗ ſonderer Weibediſtrikt anzuweiſen; wird fie außerhalb dieſes Diſtriktes angetroffen, ſo wird von uns ihre Aufſtallung oder Einpferchung angeordnet. II. In dem Beobachtungs gebiet, ſowie in den Gemeinden und Gemarkungen Unter⸗ und Ober-Hambach, Kirſchhauſen, Sonderbach, Erbach, Wald⸗Erlenbach, Bonsweiher, Albersbach, Mörlenbach mit Groß- u. Klein⸗ Breitenbach, Reiſen, Birkenan, Gorxheim und Viernheim iſt verboten: a) Die Abhaltung von Klauenviehmärkten. Dieſes Verbot hat ſich auch auf marktähaliche Veranſtaltungen zu er⸗ ſtrecken. b) Der Handel mit Klauenvieh und mit Geflügel, der ohne vorgängige Beſtellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlaſſung des Händlers oder ohne Begründung einer ſolchen ſtattfindet. Als Handel im Sinne dieſer Vorſchrift gilt auch das Aufſuchen von Beſtellungen durch Händler ohne Mit⸗ führen von Tieren und das Aufkaufen von Tieren durch Händler. 0) Die Veranſtaltungen von Verſteigerungen von Klauen⸗ vieh. Das Verbot findet keine Anwendung auf Vieh⸗ verſteigerungen auf dem eigenen nicht geſperrten Gehöfte des Beſitzers, wenn nur Tiere zum Verkaufe kommen, die ſich mindeſtens 3 Monate im Beſitze des Ver- ſteigerers befinden. d) Die Abhaltung Klauenvieh. e) Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereien an land wirtſchaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, ſowle die Verwertung folcher Milch in den eigenen Viehbeſtaͤnden der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückſtände benutzten Ge⸗ faͤſe aus der Molkerei, bevor ſte desinſtziert ſind. 8. Die Ortspolizeibehörde des Beſtimmungsorts hat die Ankunft und den Verbleib der Tiere, deren Eintreffen ihr von der Ortspolizeibehörde des Ausfuhrorts oder von dem beamteten Tierarzt angemeldet iſt, zu kontrollieren. Iſt nach dem Ablauf einer augemeſſenen Friſt das Vieh am Beſtim- mungsort nicht eingetroffen, ſo ſind über den Verbleib Er⸗ mittelungen anzuſtellen. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Anordnungen werden nach§ 65 ff. des Reichsviehſeuchengeſetzes und bei wiſſent⸗ lichen Vergehen nach§ 328 des Reichsſtrafgeſetzbuchs, Zu⸗ widerhandlungen gegen die auf Grund des§ 56 b der Reichs⸗ gewerbeordnung getroffenen Anordnungen außerdem nach§ 148 Ziffer 7 a der Reichsgewerbeordnung beſtraft. Heppenheim, den 3. April 1912. Großh. Kreisamt Heppenheim v. Hahn. von öffentlichen Tierſchauen mit