2 1 Danksagung. Für die vielen Beweiſe herzlicher Anteilnahme an g der langen Krankbeit und dem Ableben unſerer lieben Gattin, Mutter, Tochter, Schwiegertochter, Schweſter, Schwägerin und Tante Fran Anng Maria Eppel geb. Bugert ſowie für die vielen Kranz⸗ und Blumenſpenden und und die zahlreiche Beteiligung beim Gange zur letzten Ruheſtätte ſagen wir allen innigſten Dank. Beſonderen Dank der hochw. Geiſtlichkeit, den ehrw. barmh. Schweſtern ſowie den Stiftern von Seelenmeſſen. Viernheim, 25. Oktober 1912. Die tieftranernden Hinterbliebenen. Neu eingetroffen 1 Damen- U. Kindermäntel in jeder Größe und Preislage. Bernh. Oppenheimer. 577 Künſtliche Blumen n. Blätter in großer Auswahl. 7 Blumen, Seidenpapier, Krepp-Papier Ia, in Qualität und Farben. 0 payitrhandlg. J. ShW]eikart in enormer Auswahl æu wirklich niedrigen Preisen. 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Die Friedensbedingungen von Duchy. 5 (Das Protokoll von Ouchy, das in Rom eingekroffen iſt und vom Berichterſtatter des„P.⸗T.“ eingeſehen werden konnte, weiſt elf Klauſeln auf, die wie folgt lauten: 1. Im Friedensvertrag wird die volle Souveränität Italiens über Libyien ausgeſprochen. 2. Das ottomaniſche Kaiſerreich verpflichtet ſich, alle ſeine Truppen aus Lybien zurückzuziehen und ſich jedes direkten oder indirekten Aktes der Feindſeligkeit zu ent⸗ halten. 3. Das ottomaniſche Kaiſerreich richtet an die Araber eine Proklamation, damit ſie den Widerſtand aufgeben. 4. Nach Erfüllung dieſer Bedingungen beginnt Italien ſofort mit der Räumung der Aegäiſchen Inſeln. 5. Die Türkei verpflichtet ſich, auf die Inſeln die ſchon angekündigten Reformen des Jahres 1880 anzuwenden. 6. Italien kauft die Wakufgüter gegen einen noch näher feſtzuſetzenden Betrag, der aber etwa 40 Millionen Lire beträgt. 7 Die Türkei verpflichtet ſich, den Italienern, die aus der Türkei ausgewieſen wurden, eine Entſchädigung auszuzahlen, die von einer italieniſch-türkiſchen Kommiſ⸗ ſion feſtgeſetzt wird. 8. Beide Nationen ſetzten ſofort alle Kriegsgefangenen in Freiheit. 9. Italien läßt den Lybiern vollſtändig religiöſe Frei⸗ heit und willigt ein, daß ſie ſowohl mit dem Khalifen in Konſtantinopel, wie mit dem Groß-Senuſſen von Kufra geiſtliche Beziehungen unterhalten. 10. Italien bewilligt der Pforte kommerzielle Vorteile in Lybien. 11. In allen anderen Angelegenheiten wird auf den Zuſtand vor dem Kriege zurückgekehrt. = zuſtimmen. Es wird den Ultramontanen, nicht gelin⸗ gen, das Geſetz zu ſtürzen. Die nationalliberale Partei wird geſchloſſen für Aufrechterhaltung des letzten Reſtes des Jeſuitengeſetzes eintreten. Das Vorgehen des Ul— tramontanismus iſt rückſichtslos; denn es iſt ihm be⸗ kannt, wie ſebr ſein Verlangen nach Aufbebung des Jeſuitengeſetzes das proteſtantiſche Volr verletzen muß.“ Das iſt die„Katholikenfreundlichkeit“ des national⸗ liberalen Führers, der vor ſeiner letzten Wahl, um Stimmen von Katholiken zu kapern, ſagte:„Ich war ſtets ein warmer Freund der Katholiken. Meine ganze Vergangenheit beweiſt dies. Es wird niemals einer meiner Wähler vermögen, aus irgend einer Handlung mir gegneriſche oder ſogar feindliche Geſinnung gegen die Katholiken zu beweiſen. Ich werde ſtets für die Intereſſen der Katholiken eintreten. Mittkerweile ſollte Herr Baſſermann, dieſer„warme Freund der Katholiken“, wiſſen, daß das katholiſche Volk nichts mehr wünſcht als die Aufhebung des Kulturkampf⸗ geſetzes, das die Jeſuiten aus dem Deutſchen Reiche ver⸗ bannt. Dieſen Wunſch haben nicht nur die preußiſchen und bayeriſchen Biſchöfe namens ihres Klerus und ihrer Diözeſen deutlich zu erkennen gegeben, ſondern gerade auch die Geiſtlichen des Baſſermannſchen Wahlkreiſes ohne jede Ausnahme. Aufferdem haben noch die ka⸗ tholiſchen Vereine der Ktadt Saarbrücken einen Proteſt gegen das Jeſuitengeſetz dem Bundesrate eingereicht. Das alles iſt natürlich dem Reichstagsabgeordneten Baſſermann vollſtändig unbekannt; dagegen weiß er be⸗ ſtimmt, daß die Entſcheidung des Bundesrates gegen den baveriſchen Jeſuitenerlaß ausfallen und daß der Bundesrat einem Beſchluſſe des Reichstages auf Aufhe⸗ bung des Jeſuitengeſetzes nicht zuſtimmen wird. Wo⸗ her weiß Herr Baſſermann denn dies Iſt er etwa vom Reichskanzler dahin informiert worden? Es wäre jedenfalls intereſſant, das zu erfahren. Politiſche Rundſchau. 11 Zie erſte Anwendung des Enteignungsgeſetzes. Gegen die Enteignung wenden ſich in einem Leitartikel die freiſinnigen„Poſener Neueſt. Nachrichten“. Sie ſchreiben unter anderem:„Wir haben das Enteignungs⸗ geſetz auch aus politiſchen Gründen von jeher bekämpft, und wir bedauern daher um ſo tiefer ſeine Anwen⸗ dung gerade in dem Zeitpunkte höchſter politiſcher Spannung. Konnte die Anſiedelungskommiſſion etwa notwendiges Land nicht auf anderem Wege erlangen? Am J. Oktober 1913 läuft die Pacht für das Reſt⸗ gut Goßlerhof(Kreis Znin)— ein Areal von etwa 1100 Hektar— ab. Weshalb wird dieſes nicht ein⸗ gezogen, zumal der Pächter nur 6 Mark pro Morgen Pacht zahlt? Warum wird nicht zunächſt der ſonſt noch verfügbare Domänenbeſitz des preußiſchen Staates in der Provinz Poſen parzelliert? Wir erinnern ferner daran, daß deutſche Herren großen Beſitz in der Pro⸗ vinz Poſen haben, die gar nicht in der Provinz leben, ſo der Großherzog von Sachſen⸗Weimar: Wenn der Herzog von Sachſen⸗Koburg⸗Gotha es über ſich ge⸗ winnen konnte, ſeine Poſener Beſitzungen zu Auftei⸗ lungszwecken zu verkaufen, würde wohl auch der Groß⸗ herzog von Sachſen⸗Weimar zu bewegen ſein, ein gleiches zu tun. Hat man den Verſuch dazu auch nur unternommen? Wir bezweifeln es. Wenn daher die Anſiedelungskommiſſion anſtatt deſſen vier polniſche Beſitzer enteignet, dann erhält das Enteignungsgeſetz von neuem den Charakter eines Ausnahmegeſetzes gegen unſere polniſchen Mitbürger. Ausnahmegeſetze aber haben noch niemals Segen geſtiftet.“ I Baſſermann und die Jeſuiten. In dem Kampfe für und gegen den Reſt des kulturkämpferiſchen Je⸗ ſuitengeſetzes hat jetzt der nationalliberale Führer Baſſermann in einer in ſeinem Wahlkreiſe Saar⸗ brücken abgehaltenen Verſammlung ſeine perſönliche Stellung und die ſeiner Partei zum Jeſuitengeſetz öffentlich klar dargelegt. Herr Baſſermann führte aus: „Der Kampf gegen das Jeſuitengeſetz ruhte viele Jahre; jetzt aber iſt er auf der ganzen Linie entbrannt. Der Ultramontanismus ruht nicht; er will das Jeſniten⸗ geſetz zu Fall bringen. Wir ſehen ihn überall in rüh⸗ rigſter Arbeit. In Bayern hat die Regierung unter —— Führung des früheren Centrumsvorſitzenden das Reichs⸗ ird dieſe Entſcheidung gegen Bayern ausfallen. Der Reichstag wird bei ſeiner jetzigen Zuſammenſetzung wohl das Jeſuitengeſetz aufheben, aber der Bundesrat unter Führung von Bethmann Hollweg wird dem nicht Scherz und Ernſt. tt Wertvolle Funde wurden in Hameln auf den Boden⸗ räumen des Hochzeitshauſes von Stadtſekretär Wittkop ge— ö Ne e e 13 Papieren wurden auch wichtige Urkun— s dem 15. und 16. Jahrhundert gefunden, darunter auch ein Schreiben Wauenſteins an Tilly, in dem Wallen ein mitteilt, daß in Hameln Kriegsvolk einquartiert ſei luch andere Urkunden über den dreißigjährigen Krieg wur— en entdeckt. tt Auch ein Zeichen des Herbſtes. Faſt jedermann nuß in dieſer Jahreszeit ſeinen Schnupfen in Kauf neh⸗ nen, mag er dies Leiden nun mit Schnupfen, Katarrh, buſten, Heiſerkeit, Erkältung, Gliederreißen, Rheumatismur oder Reißmathias bezeichnen. Unangenehm iſt die Geſchichte immer; vor allem macht ſie verdrießlich. Zwecklos iſt es darüber nachzudenken:„Woher habe ich jetzt dieſen fürch⸗ terlichen Katarrh?“ Die Hauptſache iſt beim Katarrh wie beim Geld, daß mans hat, ohne Unterſchied woher, da— her verbanne man alle trüben philoſophiſchen Gedanken über den gewiß recht geiſtreichen Schopenhauerſchen Satz vom„zureichenden Grunde“ und begnüge ſich mit einem ernſihaften Stendium der bei weitem wichtigeren Frage: „Wie werde ich dies ſcheußliche Reißen, Schnupfen, Huſten, Heiſerſein oder was es ſonſt ſein mag, auf bequeme und legitime Weiſe wieder los?“ Alle dieſe Krankheiten haben eine gemeinſame Wurzel, die plötzliche Einwirkung einer niedrigen Temperatur auf den unvorbereiteten Körper; beim einen legt ſich's dann auf die Glieder, beim anderen in die Schleimhäute des Halſes oder der Naſe; gefährlich iſt es in keinem Falle„ſo lange nicht beſorgniserregende Fiebererſcheinungen hinzutreten; im Gegenteil, die heutige Medizin ſteht auf demſelben Standpunkt wie die Natur- heilkunde. Ein kräftiger Katarrh tut dem Körper von Zeit zu Zeit wohl; ja, er iſt ihm wegen der inneren Reinlichkeit geradezu notwendig. Was man dagegen tun ſoll? Notwendig iſt gar nichts. Gute Dienſte tut jedoch eine gründliche Schwitzkur. Ebenſo empfehlenswert iſt eine kräftige Abhärtung durch kalte Abreibungen oder kühlende Umſchläge. Selbſtverſtändlich darf man während der Krank⸗ heit nicht verſäumen, ſich ſtets vernunftgemäß zu kleiden; die leichten Sommerkleider hänge man, auch wenn die Sonne noch ſo ſehr lockt, lieber in die hinterſte Ecke des Schrankes. Und falls ſich nicht ſobald eine Beſſerung be⸗ merkbar macht, dann beherzige man den Spruch des alten Bayern:„Dös is mit mein Katahr ſo: Tuar i was da⸗ gehng, dauert er drei Woch'n und tuar i nix dagehng, nacha dauert er einazwanzig Toog'!“ tt Die Stärke des deutſchen Heeres. Vom 1. Oktober d. J. ab, an welchem die durch den Reichstag im Früh⸗ jahr genehmigte Neuordnung des Heeres in Kraft tritt, Vain ſich die Geſamtſtärke des deutſchen Heeres auf 655 914 Köpfe beziffern. In dieſer Zabl ünd enthalten: 27037 Qualität und Preis J unübertroffen. —.—— ſhanna Fri Offiziere, 2367 Sanitätsoffiziere, 810 Veterinärofftziere, 1154 Zahlmeiſter, 2 Armee Muſikinſpizienten, 1193 Waffen⸗ meiſter, Sattler uſw., 92 347 Unteroffiziere und 531 004 Gemeine. Die 27 037 Offiziere gliedern ſich in 413 Gene⸗ rale, 695 Regimentskommandeure, 2659 Stabsoffiziere, 710 Hauptleute bezw. Rittmeiſter, 16161 Oberleutnants und Leutnants; die 2367 Sanitätsoffiziere in 90 Generalärzte uſw. bis einſchließlich der Generaloberärzte, 494 Oberſtabs⸗ und 640 Stabsärzte, 1143 Ober- und Aſſiſtenzärte. Die Stellen für die Unteroffiziere weiſen auf: 506 Obermuſik⸗ und Muſikmeiſter, 1285 Unterzahlmeiſter, 92 Hartſchiere, 128 Schirrmeiſter, 11 Luftſchiffſteuerleute, 6128 Feldwebel bezw. Wachtmeiſter, 4455 Vizefeldwebel uſw., 4133 Fähn⸗ riche, 66694 Sergeanten und Unteroffiziere, 5834 Ho⸗ boiſten und Trompeter, 638 Bataillonstambours und 2443 Sanitätsunteroffiziere. In der Zahl der 531004 Gemeinen Queue. 2 27833. Das selbsttätige Waschmittel. Unentbehrlich ſür jeden kinderreichen Haushalt. Vereinfacht und erleichtert das tägliche Waschen der Säuglings- wäsche, macht sie geruchfrei und schneeweiß, selbst wenn vorher stark vergilbt Bestes Desinfektionsmittel bei Krankheiten. erprobt u. gelobt] Nur in Originalpaketen, niemals lose. HENKEL& CO., DOS SELDORF. allbeliebten — Alleinige Fabrik anten auch der , Henkels Bleich-Sode Ma unhe im 5 0 25 8 Marktpl. * kund 8930 Kaprt lanten, 61017 Gefreite und Obergefreite, 2135 Sanitätsgefreite und 4289 Oekonomiehandwerker mil enthalten. Auf die verſchiedenen Kontingente verteilen ſich die Gemeinen ſo, daß auf Preußen 412 346, auf Bayern 58 580, auf Sachſen 39 834 und auf Württemberg 20244 Mann entfallen. Die Zahl de ienſt i 080 Zah r 10 enſtpferde beziffert ſich Fortbildungsſchule. Der Unterricht in der Fortbildungsſchule für das Winter⸗ Halbjahr 1912/13 beginnt Montag, den 28. Oktober 1912 abends 5’ Uhr. Unterrichtsabende ſind Montags, Dienstags u. Freitags. Zum Beſuche der Fortbildungsſchulen ſind alle diejenigen Knaben verpflichtet, welche in den Jahren 1910, 1911 und 1912 aus den Volksſchulen entlaſſen wurden. Diejenigen Fortbildungsſchulpflichtigen, die regelmäßig außerhalb ihres Wohnortes beſchäftigt ſind, können ihre Fort: bildungsſchulpflicht in den Gemeinden ihres Beſchaͤftigungs⸗ ortes genügen. Anzeige und entſprechende Nachweiſe hierüber ſind deshalb an den Leiter der hieſigen Fortbildungsſchule, Herrn Hauptlehrer Mayr, zu richten. Anu die Eltern, Lehr- u. Dienſtherren richten wir die dringende Bitte, die Herren Lehrer der Fortbildungsſchule in ihrer ſchweren Aufgabe zu Unterſtützen, indem ſie die Schüler nicht nur zu einem regelmäßigen Schulbeſuch auhalten, ſondern ſie auch zu Gehorſam gegen die Lehrer, ſowie zu Ordnung, Fleiß und guter Sitte in und außerhalb der Schule auſpornen. Gleichzeitig ſehen wir uns veranlaßt, folgende Geſetzes⸗ beſtimmungen hiermit zur öffentlichen Kenntnis zu bringen: 1. Lehrherren, Dienſtherrſchaften und Arbeitgeber haben ihren Lehrlingen, Dienern und Arbeitern die zum Beſuche der Fortbildungsſchule nötige Zeit einzuräumen. Zuwider⸗ Jandlungen werden mit einer Pollzeiſtrafe von 2— 20 Mk. geahndet.(Art. 25 des Volksſchulgeſetzes.) .Der Lehrherr iſt verpflichtet, den Lehrling zum Beſuche der Fortbildungsſchule anzuhalten und den Schul; beſuch zu überwachen.(5 127 der Gewerbe-Ord⸗ nung fur das deutſche Reich.) „Mit Geldſtrafe bis zu 150 Mk. und im Unver- mögensſalle mit Haft bis zu 4 Wochen wird z be- ſtraft: wer die geſetzlichen Pflichten gegen die ihm anver- trauten Lehrlinge verletzt.(§ 148, Ziffer 9 der Gewerbe⸗ Ordnung für das deutſche Reich.) Der Schulvorſtand: Wolf, Pfarrer. Betr.: Errichtung von Fortbildungsſchulen. ö Wir weiſen auf vorſtehende Bekanntmachung des Schul⸗ vorſtandes beſonders hin und empfehlen der hiernach in Betracht omm enden Perſonen die genaue Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Viernheim, den 22. Oktober 1912. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. K ü hl wein. 1862er. Kommenden Sonntag, den 27. ds. Mts., nachmittags halb 4 Uhr Versammlung bei Altersgenoſſin Wwe. Ringhof, Weinheimerſtraße. Wegen der Wichtichkeit der Tagesordnung erwartet vollzähliges Erſcheinen Das Feſtkomitee. Verſchönerungs⸗ u. Verkehrsverein. Sonntag, den 27. Oktober, nachmittags halb 4 Uhr im„Fuͤrſten Alexander“ Wanderansſtellung für künſtleriſchen Wandſchmutt und Vortrag des Hrn. Haſſinger⸗Alzey über dasſelbe Thema. Im Anſchluß hieran: Gratisver losung von künſtleriſchen Wandbildern und Blumenſtöcken an Mit⸗ glieber. Auch Nichtmitglieder haben freien Zutritt und können nach Einzelchnung in die offenliegende Liſte an der Verloſung teilnehmen. u recht zahlreichem Beſuche ladet freundlichſt ein 0„ Der Vorſtand. NB. Eine weitere Einladung ſeitens des Vereinsdieners kann wegen der großen Mitgliederzahl nicht erfalgen. Orts⸗Gewerbe⸗Verein Viernheim. Die Anmeldefriſt zum Beſuch der Handwerkerfort⸗ bildungsſchule wurde bis Montag, den 28. Oktober ver- längert. Auch ſchulpflichtige Schuler, die die Sonntagszeichen⸗ ſchule nicht beſuchen, können in obiger Klaſſe aufge⸗ nommen werden. Der Unterricht iſt Montags, Dienstags und Freitags. Nach obigem Termin wird niemand mehr an⸗ genommen. Der Vorſtand. Radfahrerklub Wanderer Viernheim Den Mitgliedern zur allgemeinen Kenntnis, daß Sams⸗ tag, den 26. d. Mts., abends halb 9 Uhr im Gaſthaus zum„Deutſchen Michel“ bei Mitglied Math. Bugert eine außerordentliche General⸗Verſammlung ſtatifindet. Wegen Wichtigkeit der Tagesordnung iſt es Pflicht der Mitglieder, pünktlich und vollzählig zu erſcheinen. Nach ber Verſammlung ein gemütliches Beiſammenſein, bei Leeren einiger Faß Bier. Der Vorſtand. — einen 28.— 9 * N 222 2— 2 36 15 0 dillge D Ge Bei Regenwetter benötigen Sie wasserdichten Mantel. eee eee * a 1 Mäntel mit diesem Etikett sind weltberühmt; es sind entschieden Vollstündig wasserdicht und hygienisch, Preise: 44.— 92.— Gummi-Mäntel die besten. Elegant im Aussehen, vorzüglich im Tragen. weil porös. 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