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Unſern Mitgliedern zur Kenntnis, daß Herr Chriſtian Adler„Zur Traube“ zu unſerem Lagerhalte beſtellt worden iſt. Am Montag kann daſelbſt Kaliſalz abgeholt werden. Die übrigen Dünger treffen demnächſt ein. Der Vorſtand. Bezahlung des Februat⸗Bezugspreiſes. Heute Samstag, morgen Sonntag und Montag iſt nochmals Gelegenheit geboten, den noch rückſtändigen Februar⸗Bezugspreis in unſerer Geſchäftsſtelle zu bezahlen. Wir bitten recht dringend, dieſe letz te Gelegenheit zu benützen, damit wir die März⸗Bezugsliſte aufſtellen können. Viernheimer Anzeiger. Empfehlen l. Dünger-Kalk⸗Stläſtoff, Amoniak, Thomas⸗ mehl, S. P. A. S., Kali, Kainit uſw. Futter- Mehl,⸗Kalk,⸗Salz, Kleie, Malzkeimen, Schnitzel, Oelkuchen, Rüben, Mais uſw. Saat-Getreide, ⸗Wicken,⸗Kartoffeln, wie Klee⸗, Gras, Rüben⸗Samen uſw. Auch noch etwas Holz, Kohlen und Torf, Speiſeſalz, Mehl, Stroh uſw. billigst bei G. m. b. H. von Mikolaus Winkler XII. Telephon 23 Waldſtr. 16. NB. 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Geſtern abend haben die Vertreter der Rheinlandkommiſſion in Auftrag ihrer Regierungen den Vorſitzender ——— des pfälziſchen Kreistages, Beyersdörffer, die ertreter von pfälziſchen Städten und Vertreten der pfälziſchen Preſſe zu ſich geladen. Es wurde ihnen ein Plan über ſtaatsrechtliche Fragen vorgelegt und zwar betreffs einer Re, gelung der Regierung in der Form einer voll⸗ kommenen Neubeſetzung der bisherigen alten Regierung Es wurde zugeſagt, daß die Be amten in der Pfalz bei der neu zu bildender Regierung verwendet werden könnten, Die Kommiſſion ſoll zugeſtanden haben, daß die Separatiſten ſofort aus dee Pfalz entſerng werden, wenn der pfälziſche Kreistag und pro minente Perſönlichkeiten des Wirtſchaftslebens und der Parteien die Zuſtimmung zu dieſer Neuregelung der Pfalzfrage äußern und ge⸗ 1 ſich an der Regſeérung beteiligen en, Eine engliſch⸗franzöſiſche Einigung? London, 16. Febr. Nach einer halb⸗ amtlichen Meldung ſoll eine prinzipielle Ei⸗ nigung zwiſchen der engliſchen u. franzöſiſchen fate uf in der Frage der Verwaltung der falz zuſtande gekommen ſein. Die Rhein⸗ andkommiſſion ſei angewieſen worden, fran⸗ ber c engliſche und belgiſche Beamte nach er Pfalz zu ſenden, um mit den lokalen Be⸗ hörden zuſammenzuarbeiten. N 1 1 2 Reichstagsinterpellationen über die Pfalzvorgänge⸗ N Auf der Tagesord⸗ kung der nächſten Reichstagsſitzung am 20, Februar ſtehen u. a außer der erſten und zwei⸗ 115 Beratung des Entwurfs eines Geſetzes ber Danziger und memelländiſche Rechts, ingelegenheiten eine Interpellation der Ab, eordneten Fehrenbach, Hoſmann⸗Ludwigs, afen, Dr Scholz, Hergt und Genoſſen bet ie durch die ſeparatiſtiſche Bewegung in der ayeriſchen Rheinpfalz geſchaffenen Zuſtände und eine Interpellation der demoratiſchen Reichstagsfraktion betr. die in der Pfalz durch eparatiſtiſche Gewalthaber getroffenen An⸗ rdnungen in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Abgeordneten Hergt und Ge⸗ oſſen betreffend die Aburteilung der des Hoch⸗ 35 im beſetzten Gebiet beſchuldigten erſonen. Die deutſche Verwaltung in Landau. Landau, 16 Febr. Im Laufe des geſtri⸗ en Tages wurde von der Beſatzungsbehörde über die hieſige Stadt die Verkehrsſperre ver⸗ ügt und ſämtliche Verſammlungen verboten, ie früher hier tätigen deutſchen Verwaltungs⸗ 5 655 ſind wieder in das von den Sepa⸗ atiſten verlaſſene Bezirksamt eingezogen. verbote Eine wichtige Rede des Reichswirtſchafts⸗ miniſters. Berlin, 16. Febr. Der wirtſchaftspoli⸗ liſche Ausſchuß des vorläufigen Reichswirt⸗ ſchaftsrates beſchäftigte ſich in ſeiner Sitzung am 14. Februar mit einem Antrag der Re⸗ gierung über die geplante Aufhebung der Ein⸗ uhrverbote. Der Reichsminiſter Dr. Hamm ührte u. a. aus, der Abbau und die Auf⸗ ebung der Einfuhrverbote ſeien notwendig Einmal würden damit der Inlandwirtſchaff friſche Impulſe gegeben. Gegenüber dem ge⸗ Anfhebung der Einfuhr⸗ Marktes. Wirtſchaft ſei nötig durch Ver Verbreiterung der Konſumbaſis, beſonders durch die ſunkenen Konſumvermögen Deutſchlands habe man allen Anlaß, es ſich mit der Aufrechterhaltung der Produk⸗ lion nur irgendwie vereinbaren laſſe. Dabei werde man mit der harten Tatſache rechnen müſſen, daß es auch auf dieſem Schlachtfeld nicht ohne Tote und Verwundete abgehen könne. Der zweite Geſichtspunkt ſei der not wendige Anſchluß an den Welthandel. Deutſch⸗ land müſſe eine geſteigerte Ausfuhr erſtreben Man könne aber nicht grundſötzlich die Aus“ ſugt fordern und die Einfuhr ſperren, Darum müßten wir vom Syſtem der Einfuhrverbote das von Anfang an nur als zeitliche Maß⸗ ahme gedacht war, zum Syſtem des Zoll⸗ utzes übergehen. ſich an i Ausſprache wurde betont, n. Sch ei ſchon 85 der an dle ge des Miniſters 6 zunächſt er⸗ dum zu ver⸗ die Preiſe zu ſenken, ſoweit der Landwirtſchaft 5 Erſcheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage.— Bezugspreis monatlich 2 Mark frei ins andkalender.— Annahme von Abonnements täglich vorher.— Inſerate müſſen bei Aufgabe bezahlt werden, mit Ausnahme derjenigen, die in lfd. Rechnung ſtehen Montag, den 18. Februar 1924 Die Reichsbahnn als ſelbſtändige Unternehmung. Ein Erlaß des Reichsverkehrsminiſteriums. Berlin, 15. Februar. Der Reichs verkehrsminiſter rich⸗ tete an die Beamten, Angeſtellten und Arbeiter der deutſchen Reichsbahn folgenden Erlaß: Am heutigen Tage wird die deutſche Reichsbahn zu einem ſelbſtändigen wirtſchaft⸗ lichen Unternehmen mit eigener rechtlicher Per⸗ ſönlichkeit. Finanziell wird damit das Unter⸗ nehmen zu einer Zeit auf eigene Füße geſtellt, in der die Herſtellung des Gleichgewichts zwiſchen den Ausgaben und den Einnahmen und die Durchführung der nötigen finanziellen Maßnahmen durch die noch fortdauernde Be⸗ ſetzung wertvoller Teile des Netzes im Weſten des Reiches an ſich äußerſt erſchwert ſind. Gleichwohl wollen wir alſo, die wir dem Unternehmen Deutſche Reichsbahn“ ange⸗ hören, unſer Beſtes hergeben, um im alt⸗ bewährten Geiſt der treuen Pflichterfüllung den neuen Gedanken moderner Wirtſchafts⸗ führung in die Verwaltung hinein⸗ zutragen und das Bewußtſein der Verant⸗ wortlichkeit für das Ganze in jedem von uns erneut zu ſtärken. . Daß neben dieſem Leitgedanken der Sorge für das Unternehmen ſelbſt auch die Belange der Allgemeinwirtſchaft für alle An⸗ gehörigen der„Deutſchen Reichsbahn“ weiter gewahrt werden, dafür bürgt die Erziehung des geſamten Perſonals zu dieſem Gemein⸗ chaftsſinn. Wie die geſamten Verhältniſſe des 2 erſonals bei der Neuregelung unverän⸗ dert bleiben, ſoll auch der Geiſt, in dem wir arbeiten, der gleiche Geiſt des Ver⸗ trauens ſeln, wie bisher Und nun friſch— auf ans Werk! Der Leiter 75 des Unternehmens„Deutſche Reichsbahn“: gez.: Oeſer, Reichsverkehrsminiſter. Der Inhalt der Verordnung. Berlin, 15. Febr. Nach der Verord⸗ nung über die Schaffung des Unternehmens „Deutſche Reichsbahn“ vom 12. Februar 1924 iſt die Verwaltung der„Deutſchen Reichs⸗ bahn“ unabhängig von der ſonſtigen Reichsverwaltung zu führen. Die G eſchäfte des Unternehmens werden bis auf weiteres unter Aufſicht und Leitung des Reichs ver⸗ kehrsminiſters geführt. Demgemäß wer⸗ den künftig im Reichsverkehrsminiſterium (Hauptſtelle) unter der Firma„Der Reichs⸗ berkehrsminiſter“ in der bisherigen Weiſe nur noch diejenigen Geſchäfte behandelt, die ent⸗ weder Geſchäfte der Aufſicht über das Un⸗ ternehmen„Deutſche Reichsbohn“ ſind oder fonſt vom Miniſter in ſeiger Eigenſchaft als Reichsminiſter erledigt werden. Dagegen wer⸗ den alle Geſchäfte der Leitung des Unter⸗ nehmens unter der Firma„Deutſche Reichs⸗ ledigt, die die bisher unter der Firma„Zweig⸗ ſtellen“(Zweigſtelle Preußen. Heſſen bezw Zweigſtelle Bayern) behandelten Angelegen⸗ heiten behandeln. Soweit es ſich um die Ge⸗ ſchäfte der Aufſicht handelt, firmieren die Zweigſtellen künftig„Deutſche Reichsbahn Gruppe Preußen“ oder„Deutſche Reichsbahn Gruppe Bayern“. Die Neichsbahn direktionen,⸗ Zentralen und⸗Aem ter ſowie die übrigen Stellen behalten di, bisherige Bezeichnung für die Geſchäfte de Unternehmens wie für ſolche der Auſſicht. Berlin, 15. Febr. Die Reichsregierun iſt bei den Verhandlungen über die Umge ſtaltung der Reichseiſen bahnen ein ſelbſtändiges Wirtſchaftsunternehmen ben bayeriſchen Forderungen auf eine 175 ſtändige Verwaltung des ba yeriſchen Eiſe bahnnetzes weit entgegengekommen Wie di „Voſſ. Ztg.“ erfährt, hat dieſes Entgegenkone men gegenüber Bayern die preußiſche Regie rung veranlaßt, nun ihrerſeits zu erklären, da ſie für Preußen dasſelben Recht in Anſpruch nehmen wolle. wie es Bayern zugebilligt wird. Die Reichs verwaltung betont, daß ſie ſelbſtverſtändlich auch mit den übri⸗ gen Ländern Verhandlungen über die neue Verwaltung führen wird. Dezentraliſation und Einheit der Reichs bahn. Berlin, 16. Febr. Nach einer Auslaſſung des Reichsverkehrsminiſteriunns wird ſich die Dezentraliſation auf dem Gebiete des Eiſen⸗ bahnweſens ſelbſtverſtändlich nicht auf das bayeriſche Eiſenbahnnetz beſchränken, ſondern ſich auf alle übrigen Bezirke auswirken Die Neugeſtaltung ſoll nach dem von den Ländern mit dem Reiche im Jahre 1920 abgeſchloſſenen Staatsvertrag wirtſchaftlichen und verkehrs⸗ techniſchen Grundſätzen entſprechen Es liegt deshalb kein Grund zur Befurgnis vor, daß die ins Auge gefaßte Bildung von Bezirken mit größerer Selbſtändigkeit und erweitertem Geſichtskreiſe die Einheit der Reichsbahn ge⸗ fährden könnte. Das allgemeine Anordnungs⸗ recht des Reichsverlehrsminiſters bleibt un⸗ verändert. *** 1 Die Mainzer Eiſenbahnverhandlungen. Mainz, 15. Febr. Geſlern nachmittag haben hier die Verhandlungen zwiſchen den deutſchen, engliſchen und franzöſiſchen Sach⸗ verſtändigen über die Verkehrsregelung be— gonnen, an denen u. a. Oberbaurat Leibrandt vom Reichsverkehrsminiſterium u. Abteilungs⸗ direktor Grunzke⸗Köln teilnahmen. Es wur den Vereinbarungen über den Perſonen⸗ unt Güterverkehr ſowie die Bettiebsgrenze ſeſt gelegt. Heute werden die Verhandlungen mi den Unterausſchüſſen für Tarife und Verkeh bahn“ mit dem Zuſatz„Hauptverwaltung“ er⸗ GFE ee eee Wiederaufbau der deutſchen Vergrößerung und ſodann ganz Verbeſſerung der Lage der Landwirtſchaft, welche durch das Miß⸗ verhältnis der Preisgeſtaltung ihrer Produkte und derjenigen der Induſtrieerzeugniſſe ſich Der außerordentlchi ungünſtig entwickelt habe. Es ſei ferner die Kreditgewährung an die Land⸗ wirtſchaft anders zu behandeln als dieſenige Die heutigen Erlöſe der für die Induſtrie. heut E d Landwirtſchaft ſeien zu niedrig. Während ſie 20—30 Proz. unter Friedenspreis verkaufe, ſtänden alle anderen Preiſe in Deutſchland um rund 60 Proz. höher als vor dem Kriege. Eine e 23 Wirtſchaft könne nur dadurch aufblühen, wenn ſofortige Beruhigung ſei erforderlich, peshalb, daß die Produktion weitergehe. auch das Land wieder kaufkräftig werde. Bei der Kreditgewährung müſſe unterſchieden wen⸗ ö den zwiſchen Induſtrie und Handel auf der einen Seite und der Landwirtſchaft auf der anderen Seite. Die Landwirte ernteten im Lande nur einmal, daher ergebe ſich ohne wei⸗ teres die größere Kreditbedürſtigkeit der Land⸗ wirtſchaft. Reichswirtſchaftsminiſter Hamm nahm zu den einzelnen Punkten erneut Stellung. Wie aus der gegenwärtigen Kriſe herauszuhelſen ſei, ſei außerordentlich schwierig. Dieſe Kriſis habe ihre beſonderen zitlich vorübergehenden Gründe darin, vor em, daß die Landwirte unter dem erheb⸗ chen Steuerdruck n mit ihren Erzeug⸗ ſſen herausmüſſen. Die ud bant seien be fortgeſetzt. chaft über dieſe Kriſe insbeſondere durch Kre⸗ ite hinwegzuhelfen und ſie mittelbar und un⸗ kittelbar beſonders durch verbilligten Dünger⸗ zezug zu löſen. 3 Die Oppoſition der engl. Liberalen London, 15. Febr. Die Führer der liberalen Partei haben ſich am Donnerstag Abend verſam⸗ melt, um die Frage zu prüfen, in welcher Form die Partei die Regierung in der Angelegenheit der Unterſtützung der Londoner Vorſtadt⸗Poblar angreifen ſoll. 5 l Die Arbeit der Sachverſtändigen Goldnotenbank und Moratorium. Paris, 15. Febr. In Pariſer politiſchen Kreiſen nimmt man allgemein an, daß die Frage der deutſchen Goldnotenbank bereits in den nächſten Tagen vollkommen entſchieden werden wird. Reichsbankpräſipent Dr. Schacht wird am Montag in Paris erwartet, wo er über dieſe Frage erneut mit den Mitgliedern der Sachverſtändigenkommiſſion Beſprechungen führen wird. der Sachverſtändigen, ſo nimmt man in Paris an, wird bereits bis zum 1. März fertiggeſtellt ſein. Es verlautet, daß ein zwei⸗ bis drei⸗ läbriges fü chland vorge⸗ — Die Abfaſſung des Berichts ülteſte Zeitung am Platze.— Amtsblatt der Heſſiſchen Bürgermeiſterei und des Polizeiamts Viernheim Geſellſchaft A.⸗G., Zahlſtelle Viernheim— Schriftleitung, Druck und Verlag: Joh. Martin, Geſchäftsſtelle: Rathausſtr. 36 41. Jahrgang ſchlagen wird, unter der Vorausſetzung, daß nach Ablauf dieſer Zeit das wirtſchaftlich er⸗ ſtarkte Reich in der Lage ſein wird, bis zur Tilgung der Reparationsſchuld ziemlich bedeu⸗ ende Jahresraten zu zahlen. Weiter heißt es daß die Sachverſtändigen die Rückkehr der deut⸗ ſchen Behörden in das Ruhrgebiet, die Auf⸗ hebung des Zollkordons und eine Reform der deutſchenSteuergeſetzgebung empfehlen werden. Keine Uebereignung der deutſchen Reichsbahn. Berlin, 16. Febr. Zu der Meldung, wo⸗ nach auf Grund der Beratungen der Sachver⸗ ſtändigen in etwa 14 Tagen ein Vorſchlag der alliierten Mächte an die deutſche Regierung zu erwarten ſei, der im weſentlichen auf die Uebereignung der deutſchen Reichsbahn an ein internationales Finanzkonſortium hinauslaufe und den Kaufpreis von 30 Milliarden Gold⸗ mark auf Reparationskonto an Frankreich und Belgien gegen Freigabe des Ruhrgebiets ab⸗ treten werde, wird von unterrichteter Seite er⸗ klärt, daß dieſe Nachricht jeder Grundlage ent⸗ behre. Ein derartiger Vorſchlag der Sach⸗ verſtändigen gilt als ausgeſchloſſen, da er we⸗ der der politiſchen noch der wirtſchaftlichen Lage Deutſchlands gerecht würde. Niemals werde die deutſche Regierung ſich bereit finden, ihn zu diskutieren. 3 Der Wettlauf um Rußland. Anerkennung durch Norwegen. Ehriſtiania, 16. Febr. Geſtern wurde von Norwegen die de jure⸗Anerkennung Sowjet⸗ rußlands offiziell ausgeſprochen. Die Anerken⸗ nung ſoll als Bedingung die Anerkennung Spitz⸗ bergens als norwegiſches Gebiet ſeitens Sowjet⸗ rußlands enthalten. N Moskau, 15. Febr. Aus Anlaß der Aner⸗ tennung des Rätebundes durch Nor⸗ wegen erklärte Litwinow, es ſei erfreulich, daß das Ausland einſehe, daß die Nichtanerkennung kein Zwangsmittel darſtelle, um größere Zuge⸗ ſtändniſſe zu erlangen, und daß die Anerkennung den beiderſeitigen Intereſſen diene. Die kleinen Staaten kämen in eine lächerliche Lage, wenn ſie erwarteten, der Rätebund werde die bisher ab⸗ gelehnten Forderungen ſchließlich doch erfüllen. Der Rätebund lehne alle Vorver⸗ handlungen vor ſeiner de jure⸗Anerkennung a b. Dieſe ſei nicht mehr aktuell, weil die norma⸗ len Beziehungen zu Teutſchland, England, Ita⸗ lien und den Oſtſeeſtaaten für die wirtſchaftliche Betätigung des Rätebundes ein genügendes Feld böten. Nunmehr ſei die Anerkennung der neu—⸗ gebildeten Staaten durch den Rätebund für die neuen Staaten wichtiger, als umgekehrt deren Anerkennung für den Rätebund. Dieſer ſei aber zur bedingungsloſen Anerkennung bereit. Waß Norwegen anlange, ſo wolle der Rätebund daz Pariſer Spitzbergenabkommen annehmen. Das Zögern Schwedens ſei auf innerpolitiſche Gründe zurückzuführen. Die Tſchechoſlowakei. Rom, 15. Febr. Der Vertreter der„Tribuna“ in Berlin hatte eine Unterredung mit dem dor⸗ tigen Geſandten der Tſchechoſlowakei. Tuſar er⸗ klärte, die Tſchechoſlowakei werde die Sowjetre, gierung ſofort anerkennen, ſelbſt wenn Frankreich ſie nicht anerkennen ſollte. — ⏑. 2* Mieterſchi.„Fragen. ö Der Bund Deutſcher Mietervereine e. V.(Sitz Dresden) hat folgende Geſetzent⸗ würfe bei der Reichsregierung zum Volksbegehren eingereicht. 1— Erſtes Volksbegehren. Kennwort:„Gegen die Goldmiete.“ Entwurf eines Erſten Geſetzes zur Regelung der Wohn⸗ und Bodenwirtſchaft. § 1. Den Eigentümern von Grundſtücken, die mit Gebäuden bebaut ſind, wird die öffentlich⸗ rechtliche Pflicht auferlegt, die Gebäude ord⸗ nungsmäßig zu verwalten und inſtandzuhalten. Die Beſtimmung gilt nicht in Orten, in denen das Reichsmietengeſetz nicht gilt. 8 a Kommt ein Eigentümer dieſer Pflicht trotz Aufforderung durch die in 8 6 Abſatz 2 Satz 1 des Reichsmietengeſetzes genannte Stelle nicht nach, ſo hat die Stelle die zur orbnungsmäßigen Verwaltung und Inſtandhaltung des G Maßnabmen zu tref 1 umſtücke 2 ˙ ..... ̃˙ 2— eee 1 8 ä —— chtzint i ſtaumnutzung nie hr ſondern an eine zu bezeichne ſon zu zahlen ſind und der Grundſtück Raum inne hat, an die Stelle oder die Perſon eine Vergütung in Höhe der geſetz⸗ lichen Miete zu zahlen hat. f J 2. Die Belaſtung und die Veräußerung eines Grundſtücks oder eines Grundſtücksteiles, auch wenn ſie im Wege der Zwangsvollſtreckung oder Zwangsverſteigerung erfolgt, bedürfen zu ihrer Wirkſamkeit der Genehmigung. Die Ge⸗ nehmigung kann unter Auflagen und Bedingun⸗ gen erteilt werden. 1 Der Genehmigung bedarf es nicht e f. bei Veräußerung, an denen das Reich, ein Land, eine Gemeinde, eine andere Körperſchaft oder Anſtalt des öffentlichen Rechts oder eine von dem Reich oder dem Lande als gemein⸗ nützig anerkannte Vereinigung, die ſich mit dem Siedlungsweſen oder der Errichtung von Wohnungen befaßt, als Veräußerer oder Er⸗ werber beteiligt ſind; bei Veräußerungen zwiſchen Ehegatten oder Perſonen, die untereinander in gerader Linie oder bis zum dritten Grade der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grade ver⸗ ſchwägert ſind, ohne Rückſicht darauf, ob die Ehe noch beſteht; bei Aufhebung einer Gemeinſchaft, wenn das Eigentum am Grundſtück auf ein Mitglied der Gemeinſchaft übertragen wird. § 3. Eine Belaſtung darf in der Regel nur zum Zwecke der Grundſtücksverbeſſerung oder zur Förderung der Wirtſchaftlichkeit des auf dem Grundſtück beſtehenden landwirtſchaſtlichen, gärt⸗ neriſchen, forſtwirtſchaftlichen, induſtriellen oder gewerblichen Betriebes des Eigentümers geneh⸗ migt werden. Geldliche Belaſtungen dürfen nur gegen eine nicht über 25 Jahre währende Til⸗ gung zugelaſſen werden. Die dingliche Haftung des Grundſtücks erliſcht in em Maße, in dem ſich die Belaſtung nach dem genehmigten Til⸗ gungsplan vermindern ſoll. § 4. Die Genehmigung zur Veräußerung iſt zu verſagen, wenn wichtige öffentliche Intereſſen entgegenſtehen, insbeſondere wenn ein unange⸗ meſſener Kaufpreis vereinbart iſt, oder wenn die begründete Vermutung beſteht, daß das Grund⸗ ſtück einer dem Gemeinwohl nützlichen Verwen⸗ dung entzogen oder in einer dem Gemeinwohl ſchädlichen Weiſe verwertet werden ſoll. Die Genehmigung ſoll nicht verſagt werden, wenn durch die Verſagung dem Veräußerer ſchwerer wirtſchaftlicher Schaden zugefügt wird. § 5. Bei genehmigungspflichtigen Veräuße⸗ rungen ſteht der Gemeinde, in der das betreffen⸗ gende Faſſung: inſoweit, als Gebäude dem erſten Juli 1918 ohne Zuhilfenahme öffent⸗ licher Mittel errichtet worden ſind; es findet An⸗ wendung inſoweit, als ſie zur Befreiung von der Beſchlagnahme vorhandenen Raumes oder von der Belegung desſelben mit Zivileinquartierung errichtet worden ſind. ſammlung oder durch Verbreitung von Schriften oder anderen Darſtellungen dazu auffordert oder anreizt, der Verwaltungs⸗ und Inſtandhaltungs⸗ pflicht gemäß 8 1 des Geſetzes nicht zu genügen oder wer ſonſt die Durchführung der Vorſchriſten des 8 1 auf andere Weiſe hindert, wird, ſofern nicht eine ſchwerere Strafe verwirkt iſt, mit Ge⸗ fängnis nicht unter 1 Monat und mit Geloſtrafe beſtraft. und§ 54 des Mieterſchutzgeſetzes werden aufge⸗ 8 We uderer als geldlicher Lei⸗ ſtungen darf nicht höher ſein als 25 Prozent des jenigen Wertes, zu dem das Grundſtück bei Veranlagung zum Wehrbeitrag 1913 eingeſchätzt worden iſt; ſind ſeit der Veranlagung weſentliche Veründerungen entſtanden, ſo ſind dieſe unter Berücksichtigung des Wertes nach dem Stande vom 1. Juli 1914 zu berückſichtigen. i 8 8. An der Stelle der Grundmiete(8 1 des Reichsmietengeſetzes) erhält der Vermieter von Gebäuden oder Gebäudeteilen als Kapitalverzin⸗ ſung und für perſönliche und ſachliche Aufwen⸗ dungen für die Verwaltung(8 1 des erſten Ge⸗ ſetzes zur Regelung der Wohn⸗ und Bodenwirt⸗ ſchaft) 10 Prozent der Miete vom 1. Juli 1914 in Goldmark. N 9 9. 8 3 des Reichsmietengeſetzes erhält fol Zu dem nach 8 8 des erſten Geſetzes zur Regelung der Wohn⸗ und Bodenwirtſchaft zu zahlenden Betrage von 10 Prozent der Friedensmiete treten Zuſchläge für 1. die Betriebskoſten,. 2. Die Koſten für laufende Inſtandſetz⸗ ungsarbeiten. Die Zuſchläge ſind in Hundertſätzen der Friedensmiete feſtzuſetzen. Die Zuſchläge zu 1 und 2 müſſen der jeweiligen Höhe der Betriebskoſten und der Koſten für lau⸗ fende Inſtandſetzungsarbeiten Rechnung tragen. d f 8 10. Das Geſetz findet keine Anwendung oder Gebäudeteile nach 8 11. Wer öffentlich oder in einer Ver⸗ § 4. Mit der Ausfit wird die Reichsregierung 4 15 e. 8 15 15 e Drittes Volksbegehren. Kennwort:„Keine Aufwertung.“ FGkntwurf eines Dritten Geſetzes Einziger Paragraph. ſtatt; c nicht als wertbeſtändige Eintragung. Heſſiſcher Landtag. Der Verſuch iſt ſtrafbar. 8 12.§ 24 Abſatz 2 des Reichsmietengeſetzes über Abänderung der Reichsuſtizgeſetze. —— Aus der kathol. Welt. zur Regelung der Wohn- und Bodenwirtſchaft. Eine Auſwertung von Grundſtückslaſten, die nicht wertbeſtändig eingetragen ſind, findet nicht die Vereinbarung der Goldklauſel gilt Darmſtadt, 14. Febr. Dem heſſiſchen Land tage ſind wieder eine Anzahl Regierungsvor lagen zugegangen, darunter eine ſolche über den Entwurf eines Geſetzes über die Erhebung von Zuſchlägen für Steuerrückſtände, eine Aen derung des Gerichtskoſtengeſetzes, die Verord⸗ nung über das Feld⸗ und Forſtſtrafgeſetzes, eine Vorlage über die Regulierung des Wies⸗ baches in Rheinheſſen, die Vorlage über eine weitere vorläufige Steuer vom Gewerbebetrieb 1923, der Entwurf des Geſetzes über die Ge⸗ bäudeſteuer, ein Antrag der Abg. Dr. Oſann und Gen. zur Beamtenbeſoldungsordnung, der Antrag der Abg. Dr. v. Helmolt über Auf⸗ hebung der Verordnung über den Verkehr von Butter und Milch, ein Antrag über die Hunde⸗ ſteuer der Gemeinden, ein Antrag der Abg. Dr. Oſann und Gen. betr. die Bauordnung, die alle ſchon durch die Ausſchüſſe ihre Erle⸗ digung gefunden haben. Ein weiterer Antrag der Abg. Dr Oſann und Gen. betrifft die Auf⸗ wertung privater Schulden, insbeſondere der Hypotheken, wobei gegen die Verordnung des Reichskabinetts ſchärfſter Einſpruch erhoben werden ſoll. Ein Antrag der Abg. Kaul und Gen. fordert Aufhebung der Notverordnungen rungsanſprüche nicht mit allzugroßen E tungen entgegenſehen. Die 1 1 der Aufwer ng der Lebensverſicherungsanſprüche und 1 95 reiben ebensverſicherungsgeſellſchaf⸗ ten e laſſen, worin es auf die 1 lungsmöglichkei een erſt in den letzten Jahren abgeſchloſſenen Verträge hinweiſt. Das Amt wird das Verfahren der Geſellſchaften darauf prüfen, ob ſie den Verſicherten bei der Umſtellung ihrer Verträge auf Goldwährung alle vertretbaren Vorteile gewähren. Am Schluß des erwähnten Rundſchreibens wird darauf hingewieſen, daß, falls auch jetzt ſchon ältere(vor 1919 abgeſchloſſene) Verſicherungs 9 auf Goldwährung umgeſtellt werden ollen, dabei einer ſpäter, zufolge der Aud wertung von Vermögensteilen, 11 Mace e e de; alten Verſicher⸗ . ngunſten jener on rſi her! vorgegriffen werden darf. ee Wilſens Witwe zur Fortführung der deutſchen Hinderhilfe. Berlin, 14. Febr Nach einer New 5 orker Me dung hat die Witwe des Eahzüſtdenten or an General Allen, den Leiter des amerikaniſchen ben gerichtet, in dem ſie eusführt, es ſei i a r Wunſch, daß das Hilfswerk durch den 1 Flaggenzwiſchenfall nicht leiden ſolle, an dem die armen Kinder in Deutſchl 5 f fei ſchland völlig unſchuldig Teilnahmeknundgebung Eberts zur amerikan. Nationaltrauer. Berlin, 14. Febr. Reichspräſident Ebert richtete an General Allen ein Antworttele⸗ gramm, in welchem die Teilnahme des deutſchen Volkes an der Nationaltrauer des amerikaniſchen Volkes, deſſen Liebestätigkeit in Deutſchland nie⸗ iu r Auſſicht der Frau, ſie gehören zum Hauſe und folglich iſt nach dieſem Paragraphen des BGB. die Frau auch berechtigt, Hausange⸗ ſftellte innerhalb dieſes von ihr vom Geſetz ge⸗ währten Rechtes anzustellen und dem Mann liegt die Verpflichtung ob, für dieſe Rechtshand? lug der Frau zu haften. Wenn er nun ſeiner 924 hat das Amt ein Rund⸗ Hilfswerkes für die deutſchen Kinder, ein Schrei⸗ Hausangeſtellten unterſtehen der Lei⸗ Frau gegenüber erklärt hatte, er behalte ſich die Anſtellung vor, ſo entlaſtet ihn das in keiner Hinſicht. Es handelt ſich hier um eine rein per⸗ ſönliche Angelegenheit der beiden Ehegatten, die den Rechtsſtandpunkt nicht berührt. Aus dieſer Sachlage war erklärt worden, daß der Mann für die Rechtshandlung ſeiner Frau eintreten und de laut Mitteilung des Herrn Kreisdelegierten die Ausweiſung der Poſtangeſtellten Karl Baſta, die klagende Angeſtellte betahlen mußte. Es verdient jedenfalls Intereſſe, wenn man dieſen Vorgang beſonders hervorhebt, denn heute noch herrſcht vielfach Unklarheit darüber, welche Rechte die Frau beſitzt, wie weit der Mann für die Handlungen ſeiner Ehefrau haſt⸗ bar iſt. Die durch das Geſetz der Frau ver⸗ liehene Schlüſſelgewalt macht den Mann haft⸗ bar, wie geſagt, für alle Rechtshandlungen der wird demnach in der Lage ſein, ohne Beiſein oder Zuſtimmung des Mannes Einkäufe zu ma⸗ chen, die für den Haushalt beſtimmt ſind, ſo z. B. Lebensmittel, Kleidungsſtücke, notwendige „Gebrauchsartikel. Hat ſie Kredit beanſprucht, ſo muß der Mann für dieſe Schulden aufkommen. Freilich liegt nur nach der Richtung eine Be⸗ ſchränkung vor, daß die Frau innerhalb des Rahmens des Einkommens ihres Mannes Ein⸗ käuſe auf deſſen Namen vornehmen darf. Der Geſchäftsmann wird deshalb ſtets zu prüfen ha⸗ ben, ob die Frau nicht über ihre Verhältniſſe ſhinabs einkauft. Gewöhnlich lebt bei der Ge⸗ ſchäftswelt noch die Anſicht, die Frau hätte nicht das Recht, auf den Namen ihres Mannes Kredit zu nehmen. Die Schlüſſelgewalt aber ſchützt den Geſchäftsmann, die einer Ehefrau einen Kredit für notwendige Haushaltungsdinge einräumt. Dagegen iſt es ſelbſtverſtändlich ausgeſchloſſen, daß ein Ehemann herangezogen werden kann, wenn die Ehefrau leichtſinniger Weiſe Luxusge⸗ genſtände auf Kredit nimmt, die unmöglich in⸗ nerhalb der Schlüſſelgewalt liegen können. Selbſt, wenn das Einkommen des Ehemannes ſolchen Frau innerhalb ihres Wirkungskreiſes. Die Frau bilder, ne erlaſſung Worms) 4210800 190475 Dollar Franzsſiſcher Franc Schweizer Frane 733830 Pfund Sterling 18145250 Holländiſcher Gulden 1573937 Aus Nah und Fern. Mainz, 15. Febr. Beim hieſigen Reichs ver⸗ mögensamte ſind bedeutende Unterſchlelſe entdeckt worden. Es wurden in Unterſuchungshaſt ge⸗ nommen der Oberſekretär Büttner, der Sekre⸗ tär Petri und der Unternehmer Günther. Man nimmt an, daß die Sache noch weitere Kreiſe ziehen wird ö Bingen, 15. Febr. Gemäß Verfügung der Hohen interalliierten Rheinlandkommiſſion wur⸗ Auguſt Scheich, Karl Schertel, Franz Eich und der Gehilfin Anna Bieger zurückgenommen; ebenſo diejenige der Witwe Joſef Schröder, de⸗ ren Mann, ein Eiſenbahnbeamter, im Exil ge⸗ ſtorhen iſt. Bonn, 14. Febr. Am Montag Nachmittag wurde zwiſchen 4 und 5 Uhr die in Oberkaſſek wohnende Frau Heck von einem unbekanntem Täter ermordet und beraubt. Der Mörder hat der krank darniederliegenden Frau mit einer Axt die Schädeldecke zertrümmert und dann eine Brieftaſche mit 50 bis 60 Billionen Mark, einen Perſonalausweis und den Schlüſſel eines Schließ⸗ faches der Deutſchen Bank geraubt. Die Behörde hat auf die Ergreifung des Täters 1000 Gold⸗ mark Belohnung ausgeſetzt. Darmſtadt, 14. Febr. Eine mißlungene Radio⸗Veranſtaltung. die mit großem Pomp durch Anzeigen und Plakate durch die Radio⸗Vertriebs⸗Geſellſchaft in Frankfurt, Kaiſerſtraße, angekündigt worden war, veran⸗ laßte geſtern Mittwoch abend einen großen Skandal. Die wenigen mißlungenen Licht⸗ in Verbindung mit den völlig un⸗ zulänglichen Ausführungen des Vortragenden, führten ſchon eine unzufriedene Stimmung herbei, die ſich vermehrte, als die aufgeſtellten Radioapparate nur einige unverſtändliche Laute von ſich gaben. Die Beſucher verlangten darauf ihre Eintrittsgelder wieder zurück, die aber ſchon vorher in Sicherheit gebracht wa⸗ ren. Der angeſagte Ingenieur Fiſcher war überhaupt nicht erſchienen. Die Polizei hat die Apparate beſchlagnahmt, doch wurde von ſachverſtändiger Seite mitgeteilt, daß man da⸗ de Grundſtück liegt, ein geſetzliches Verkaufsrecht hoben. u. Das Verkaufsrecht kann allgemein oder im einzelnen Falle an gemeinnützige Vereinigungen Fer in 8 2 Ziffer 1 erwähnten Art abgetreten werden. s N Der Verkaufsberechtigte iſt verpflichtet, dem rwerber die baren Auslagen ſowie die von ihm auf das Grundſtück gemachten Verwendungen inſoweit zu erſetzen, als die Auslagen und Ver⸗ wendungen notwendig waren; er hat auch die burch das Genehmigungsverfahren entſtandenen Koſten zu tragen. 8 6. Wenn der Verkaufsberechtigte nicht von dem Verkaufsrecht Gebrauch machen will, hat er auf Verlangen ſein Verkaufsrecht an die Raum⸗ nutzer des Grundſtückes in ihrer Geſamtheit oder einzeln abzutreten(Näherecht). 8 7. Zu Gunſten der Verkaufsberechtigten iſt die Enteignung des Grundſtücks zuläſſig, wenn 8 13. Mit der Ausführung dieſes Geſetzes wird die Reichsregierung beauſtragt. Sie hat zur Durchführung der Beſtimmungen dieſes Ge⸗ ſetzes, des Reichsmietengeſetzes, des Mieterſchutz⸗ geſetzes und des Wohnungsmangelgeſetzes einen beſonderen Reichswohnungskommiſſar zu be⸗ ſtellen. 14 2. n Zweites Voltsbegehren. „ Kenntwort:„Für den Wohnungsneubau.“ f Entwurf eines Zweiten Geſetzes 5 zur Regelung der Wohn⸗ u. Bodenwirtſchaft⸗ § 1. Lediglich zur Förderung des Woh⸗ nungsneubaues haben die Eigentümer von Ge⸗ bäuden oder Gebäudeteilen eine Geldentwer⸗ tungsrente zu entrichten, deren Höhe die Reichs⸗ regierung in Beachtung eines von ihr aufzuſtel⸗ mals vergeſſen wird, ausgeſprochen wird. * Silbernes Prieſterjubiläum im Jahre 1924. Die Schlüſſelgewalt In dieſem Jahre können folgende Herren Geiſt⸗ liche der Diözeſe Mainz auf ihr 25 jähriges Prie⸗ der Frau. Von Dr. Martin Fuchs. ſterjubiläum zurückblicken. Es ſind dies die Her⸗ Vor einem Schlichtungsausſchuß der weibli⸗ ren Pfarrer Dr. Booß in Klein⸗Zimmern; Ge⸗ org Brückner in Ebersheim; Joſeph Daus in Darmſtadt⸗Beſſungen; Anton Decher in Gaulsheim; Jakob Edelbauer in Groß⸗ Um: ſtadt; Franz Helbig in Nieder⸗Ingelheim: chen Hausangeſtellten entſtand kürzlich die Frage, Profeſſor Dr. Margreth am Biſchöflichen ob der Mann haftbar ſei für ein Engagement, Prieſterſeminar in Mainz; Peter Michel in das ſeine Frau vorgenommen hatte. Seine Frau Horchheim; Johann Rachor in Bechtheim; hatte eine Hausangeſtellte engagiert, die der Heinrich Singer in Zornheim; Wilhelm Wal« Mann jedoch ablehnte, da er nach Prüfung der ter in Mosbach und Michael Zöllerein Ober ihm überreichten Zeugniſſe erſah, daß dieſe An⸗ ſtellung ein Fehlgriff war. Er lehnte den An⸗ tritt der betreffenden Angeſtellten ab und dieſe wandte ſich an den Schlichtungsausſchuß, der Roden. Ad multos annos! nicht die Frau zur Verantwortung zog, fondern Aufwertung der Lebens⸗ den Mann geladen hatte. Der Mann wies da⸗ Luxus geſtattet, bleibt die Frage ſtrittig, ob er Mann als Schuldner freiſprachen. Ehemänner, deren Frauen zu Ausſchreitungen nach dieſer Richtung neigen, haben ſich vielfach dadurch zu ſchützen geſucht, namentlich wenn ihr Verhältnis zur Ehefrau nicht gerade angenehm war, öffent⸗ lich bekannt zu geben, daß ſie für die Schulden der Ehefrau nicht auſtämen. Liegen die Aus⸗ gaben der Ehefrau, die ſo an den Pranger ge⸗ ſtellt wurde, indeſſen im Bereiche der Schlüſſel? gewalt, ſo wird der Mann trotzdem haftbar ſein. Gehen ſie darüber hinaus, ſo bedarf es gar nicht der öffentlichen Bekanntgabe, die er vorgenom⸗ men hat. Für die Geſchäftsleute iſt aber noch Folgendes von Bedeutung: Vielſach ſind Fälle vorgekommen, da ſich der Ehemann gezwungen ſah, ſeine Frau entmündigen zu laſſen, weil ſie in ihren Ausgaben über die Verhältniſſe hinaus⸗ ging. Der Geſchäftsmann, der zumeiſt von ſol⸗ mit nür bei günſtiger Witterung, die geſtern nicht vorhanden war, Geſpröche bis zu einer Entfernung von 400 Kilometern aufnehmen könne. Im übrigen müſſe man bei derartigen Vorträgen das Riſiko des Nichtgelingens der Vorführungen mit in den Kauf nehmen. Wie wir noch erfahren, ſoll ein Herr Ruppe aus Offenbach der Veranſtalter 4des geſtrigen Abends geweſen ſein. Marburg, 15. Febr. In die hieſige Univerſi⸗ tätsklinikt wurde ein acht Monate altes Kind ein geliefert, das von Ratten angefreſſen war. Die Wohnungsverhältniſſe der Famili waren— eine Folge der Wohnungsnot— f trübe, daß die Rattenplage einfach nicht zu be⸗ kämpfen waer. : Neuſtadt, 15. Febr. Vergangene Woche iſt in Neuſtadt a. d. H. durch die Polizei ein gewiſſer Hermann Begeholz, 34 Jahre alt, in Kaiſerslau⸗ tern geboren, feſtgenommen worden, weil er mit 1. Der Kaufpreis unangemeſſen hoch erſcheint, 2, Das Vorkaufsrecht wegen eines zu hohen Kaufpreiſes oder anderer mit dem Veräuße⸗ rungsvertrag verbundenen Vereinbarungen N nicht ausgeüht werden kann, der Vorkaufsbe⸗ rechtigte an dem Erwerb des Grundſtücks aus Gründen des Gemeinwohles ein Intereſſe hat und diejenigen Vereinbarungen, die der Vor⸗ kaufsberechtigte nicht übernehmen kann oder will, nicht von weſentlicher Bedeutung für den Veräußerer ſind. die 30 eſſerd 30l Matt Roman von Erich Frieſen. 34.(Nachdruck verboten.) Ein wahnſinniges Verlangen zu leben, noch einmal die Freuden dieſer Erde zu koſten, vereint zu ſein mit ihr, die ſeine wahre Liebe, erfaßt ihn und gibt ſeinen Armen für kurze Zeit Rieſenkraft. Dann— ein dumpfes Gefühl im Hinter⸗ kopf. Vor den Augen Nebelſchleier. Der ganze Körper wie erſchlafft, wie abgeſtorben FJaſt willenlos überläßt Ralph ſich und die fel an ihm hängende Geliebte nun den Wel⸗ en. Da hört er plötzlich neben ſich ein heftiges Schnaufen. Ein dunkler Körper treibt ihm entgegen. Er verſucht den Kopf zu heben. Ein Pferd kämpft wütend mit den Wogen.„Pluto“ ſſchreit Ralph.„Pluto“! Das Pferd ſpitzt die Ohren. Leiſes Wiehern als Antwort. Die beiden ſtreben einander entgegen— das Pferd und ſein Herr, beide von friſchem Mute beſeelt. Jetzt greift Ralph hinein Mähne des Tieres. Pluto“, beruhigt durch die Nähe ſeines Herrn, hört auf, wie raſend um ſich zu ſchla⸗ gen. Ruhig ſchwimmt er dahin. Und mit ihm Ralph, die ohnmächtige Mirra im Arm. 5 Wie lange— Ralph weiß es nicht in die lange lenden Wohnungsbauprogramms ſätzen der Friedensmiete feſtſetzt. ſetzes wird angefügt: rente.“ folgender Satz angefügt: f ebenfalls in Decken gewickelte, lang in Hundert⸗ § 2. An 8 3 Abſatz 1 des Reichsmietenge⸗ „3. Die Geldentwertungs⸗ An 8 3 Abſatz 2 des Reichsmietengeſetzes wird „Der Zuſchlag zu 3. hat dieſelbe Höhe, wie die Geldentwertungsrente des§ 1 des Zweiten Geſetzes zur Regelung der Wohn⸗ und Bodenwirtſchaſt.“ g Antwort. Dann nichts mehr. Als Mirra aus tiefer Ohnmacht erwachte, ſah ſie ſich, eingehüllt in grobe Wolldecken, im Sand liegen. Und um ſie herum eine Maſſe wettergebräunter Fiſchergeſichter. i Mit einem Schrei ſprang ſie empor. „Ralph! Wo iſt Ralph?“ 22 Ein verrunzelter Alter deutete auf eine ausge⸗ ſtreckte Geſtalt. „Tot?“ Wie der Aufſchrei einer zu Tode gemarter⸗ ten Seele zitterte es hin über die Waſſer. Sie warf ſich über die ſtille Geſtalt. Sie umfing ſie mit ihren Armen. Sie betaſtete in wahnſinniger Angſt das bleiche Geſicht, die kalten Hände. Und ein Jubelruf ſprang von ihren Lippen. „Er lebt! Er lebt! Dank dir, Gott!“ 17. Kapitel. Wie ein Lauffeuer verbreitete ſich die Schreckensnachricht von dem Untergang des „Ré Umberto“ in Neapel. Nur wenige Paſſagiere waren wie durch ein Wunder gerettet worden. Die meiſten von ihnen, ſowie die ganze 1 an tige Geſtalt bis zum letzten Augenblick auf der Kommandobrücke. war, hatten den Tod in den Wellen gefunden.„ Ein ängſtliches Wiehern aus der Ferne als ihrer Spitze der Heldenkapitän, deſſen mäch⸗ J ete der D verſicherungsverträge. In welchem Maße ſich die Aufwertung der der Lebensverſicherungs⸗ geſellſchaften auf die alten Verſicherungsver⸗ träge auswirken wird, iſt auch nach Bekannt⸗ gabe des Entwurfs der dritten Steuernot⸗ verordnung noch nicht mit Sicherheit zu über⸗ Zwar iſt früher der größte Teil des Vermögens der Geſellſchaft in Hypotheken, die für die Aufwertung in der Vader kau in Frage zer im Laufe der letzten Jabre bat manche Geſellſchaft ihren Vermögensbeſtände ſehen. kommen, angelegt geweſen; a Seit Marra wieder im Vaterhauſe weilte, umſchwebte ſie aufs neue herbe Unnahbar⸗ keit. Angeſichts des Todes, war für kurze Zeit ihre Zurückhaltung Ralph gegenüber ver⸗ ſchwunden geweſen. Frei und offen hatte ſie ihm gezeigt, daß ſie ihn liebte, daß er ihr Alles war auf dieſer Erde. Vergebens ſpähte jetzt Ralph nach einem warmen Blick ihrer ruhigen Augen, ſehnte er ſich nach einem innigen Händedruck, einem zärtlichen Wort. Es war, als ob die verſchloſſene Natur die⸗ ſes ſeltſamen Mädchens ſich wieder in ſich ſelbſt zurückgezogen hatte. ö Manchmal erſchien es Ralph ſogar, als mied ſie ſeine Nähe, als ginge ſie ihm direkt aus dem Wege. Seit Wochen ſchon hatte er ſie kaum mehr geſehen, viel weniger geſpro⸗ chen. Wenn der Oberſt und ſeine Gattin ihn beſuchten, kamen ſie ohne ihre Tochter. Und wenn er der Villa Fortuna einen Beſuch ab⸗ ſtattete, konnte er ſicher ſein, daß Mirra ent⸗ weder ausgegangen war, oder wegen Kopfweh in ihrem Zimmer blieb. f Endlich hielt er dieſen Zuſtand des Han⸗ gens und Bangens nicht mehr aus. Er mußte ſie ſprechen, mußte ſie nach dem Grund ihrer plötzlichen Kälte ihm gegenüber fragen. Er machte ſich auf den Weg nach der Villa Fortuna—feſt entſchloſſen, diesmal eine Unterredung n N igen. rauf hin, er hätte bis dahin ſämtliche Hausan⸗ geſtellte engagiert, ſeiner Frau ausdrücklich er⸗ klärt, ſie dürfe lein feſtes Abkommen treffen, ſon⸗ dern nur unter Vorbehalt treffen. Im übrigen ſpreche wohl daraus, daß er die Gehälter bezah⸗ len müſſe, ſchon deutlich genug, daß ihm allein auch das Recht zur Anſtellung einer Hausange⸗ ſtellten zuſtände. Die Leiterin des Schlichtungs⸗ ausſchuſſes wies dieſe Einwände jedoch zurück mit dem Hinweis, daß die Frau innerhalb ihrer „Schlüſſelgewalt“ gehandelt hätte. Und dieſer Einwand war berecht'at. 8 1357 des Bürgerlichen Sollte er auf die Rückkehr der San Martinos warten. Vielleicht kamen ſie erſt ſpät wieder! Der Diener hatte nicht zu ſagen gewußt, wo⸗ hin die Herrſchaften gefahren waren. N „Ohne ſich deſſen bewußt zu ſein, lenkte er ſeine Schritte hinunter zum Meer, nach der kleinen Anhöhe neben dem Anlegeplatz, von wo aus er Mirra damals hinausgerudert hatte in die leuchtende Pracht des Golfs. N Still lag das Boot da, gerade wie damals. Kein Wellengekräuſel. Kein Wogengeflüſter. Wie eingeſchlafen das ganze Meer. 5 Er ſtieg ins Boot, ſtreckte 1 lang auf dem Boden aus und ſchloß in wehmütig ſüßer Er⸗ innerung die Augen. 5 Wie lange er dort gelegen hatte und ge⸗ träumt— er wußte es nicht. Als er die Augen wieder aufſchlug, ſtand die Sonne tief am Himmel und lkeine Springwellen ſchau⸗ kelten das Boot hin und her. Haſtig ſprang er heraus und wollte ſich auf den Heimweg begeben, als er in der Ferne Mirras ſchlanke Geſtalt auftauchen ſah, die langſam, in ſich gekehrt, in der Hand ein paar Zweige Im⸗ mergrün, auf die kleine Anhöhe zu kam Ralphs Herz begann zu klopfen. Raſch eilte at Wire e b Mirra ihren ger bemerkte, zog es wie ein Erſchrecken über ihr 1 0 5 1 Einen Augenblick ſchien es, als wollt ſie fliehen. Dann beſann ſie ſich und kamm Als der Oberſt San weib, eine g. 11 7 Er weiß nur, daß plötzlich Stimmen an 1095 Ohr e eine feſte Hand ihm b reißt; daß gleich darauf auch Ar chem Vorgang nichts erfährt und dennoch der entmündigten Ehefrau Kredit gibt, iſt niemals in der Lage, den Ehemann haftbar zu machen, Einerſeits alſo gibt die Schlüſſelgewalt der Frau weitgehende Rechte, die zum Teil nicht bekannt ſind, andererſeits macht ſie den Mann haftbar, ſchließlich ſchützt ſie die Geſchäftsleute, dann aber auch bringt ſie trotzdem eine Gefahr, ſobald Um⸗ ſtände vorliegen, die der Geſchäftsmann nicht be⸗ urteilen kann. Umſtände, die, wie bereits er- wähnt, darin liegen, daß der von der Frau ge⸗ nommene Kredit über die Verhältniſſe des Ehe mannes hinausgeht oder da tmün digt worden iſt.„ ee aus, Vesh Habe ich dich irgendwie verletzt? Zürnſt du mir? Sprich doch! Sprich!“ a Sie lächelte. Im Schmerze lächeln— o wie ſchwer iſt das! a e g „Nein, Ralph“, erwiderte ſie leiſe.„Wie könnte ich dir zürnen. Aber-/ „Aber—“ wiederholte er, ihr tief in die Augen blickend. Sc komme von Tereſitas Grab, Ralph.“ Ein erkältendes Gefühl beſchlich ihn. Wa⸗ rum erwähnte ſie das? Und mit ſolch beſonde⸗ rer Betonung? „Arme Tereſita!“ ausgelitten. Während ich—“ Tief ſeufzte er auf. a Und plötzlich packte es ihn mit elementarer ewalt lt. f „Mirra!“ rief er leidenſchaftdurchbebt, in⸗ dem er ſtürmiſch ihre Hände faßte.„Mirra! Ich kann dieſe Kälte nicht mehr ertragen! War denn alles, was ich in jener furchtbaren Sturmesnacht in deinen Augen zu leſen glaubte, was mein Herz trotz der Tödesangſt mit namenloſem Entzücken erfüllte— war dies alles nur Einbildung meiner erregte Sinne?“ 5 Seie hob die Lider. Tränen ſchimmerten i dem klaren Blau ihrer Augen. Aber hinter schmerzlichen Tropfen leuchtete ihm fel⸗ ſeſtes Vertrauen entgege f g Schluß f noch zwei anderen Schließkorb und durch einen hieſigen jungen Mann hat ver⸗ kaufen laſſen, angeblich als Schieberware, wäh⸗ Bahndiebſtählen herrühren, waren. mehr als drei Zentner Stoffe, Schuhe und Leder beſchlagnahmen, die ebenfalls von Bahndiebſtählen herrühren. geſtohlenen Sachen iſt ſehr hoch. maus Conweiler Der Angeklagte hatte am 16. November 1923, abends en halb 8 Uhr in der Nähe von Pforzheim das Dienſtmädchen durch Würgen am Hals und durch Aufſchneiden der Pulsader aus Komplizen einen großen voll Damenſchuhe hierhergebracht rend es ſich herausſtellte, daß dieſe Schuhe von die in Kaiſerslau⸗ tern verübt worden ſind. Die Polizei konnte daraufhin in Kaiſerslautern fünf Perſonen feſt⸗ die an den Bahndiebſtählen beteiligt Die Polizei konnte bei dieſer Feſtnahme größere Poſten nehmen, Der Wert der Karlsruhe, 15. Febr. Wegen Mordverſuchs an dem Dienſtmädchen Marie Schönthaler ſtand 6 Montag den 25. Februar in Lampertheim beginnt vormittags 9 Uhr. geſtern der 25 jährige verheiratete Schmied Jäck bei Neuenburg vor der Straf⸗ kammer. dem Leben ſchaffen wollen, um auf dieſe Weiſe iner Unterhaltsforderung gehen. Nur dadurch, daß Dritte durch Hilferufe des Mädchens herbeigelockt wurden, gelang es, das Mädchen zu retten. Das Gericht verurteilte Jäck zu acht Jahren Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahre.. murmelte er.„Sie ha“ Leſte Melbungen. Die deutſch⸗franzöſiſchen Verhandlungen. Berlin, 16. Febr. Eine Berliner Nachrich! tenagentur erklärt, daß ſich die Verhandlungen mit Frankreich bisher auf die Rhein⸗ und Ruhr⸗ f Da dieſe Fragen nur einen Teil des geſamten Problems ausmachen, hat die Klärung bisher nur geringe Fortſchritte Die Verhandlungen werden auf deut⸗ frage beſchränkt haben. gemacht. ſcher Seite ausſchließlich durch die Regierung und nicht durch Privatperſonen geführt. Die Zahlung der Beſatzungskoſten. Berlin, 16. Febr. Wie eine Nachrichten⸗ agentur erfahren haben will, iſt der Veſchluß des Reichskabinetts, die Beſatzungskoſten weiter zu zahlen, auf Drängen ſämtlicher Parteivertreter des beſen e erfolgt. len nach einem Beſchluß des Miniſterrats bis zum 11. Mai verſchoben werden, und zwar mit Rückſicht auf die voraus ſichtliche Finanzdebatte in der Kammer und im Senat. * 5 g Mardonald erkrankt. London, 16. Febr. Macdonald iſt nach einer Meldung der„Times“ an einer Nervenent⸗ zündung erkrankt. f 1 Tſchitſcherin geht zum Papſt. Warſchau, 16. Febr. Die polniſche Preſſe er⸗ fährt aus dem Vatikan, daß Tſchitſcherin im Juni nach Rom kommt, um über die An⸗ knüpfung normaler Beziehungen Rußlands zum Vatikan mit dem Papft zu verhandeln Be⸗ kanntlich ſoll ja ſchon demnächſt ein päpſtlicher Nuntius nach Moskau entſendet werden. g *„ 8 Drohender Bankſtreit in Wien. 1 Wien, 16. Febr. Eine Urabſtimmung in den Wiener Banken ergab 93 pCt. für den Streikbe⸗ ſchluß, wenn bis Montag früh die Forderungen nicht erfüllt ſind.„ — Anſere heutige illuſtr. Beilage iſt durch irgend einen Umſtand am Samstag nicht rechtzeitig angekommen. Wir legen dieſelbe der heutigen Nummer bei. Lokale Nachrichten. * Gemeinderatsſitzung morgen Diens⸗ tag, nachmittags 7 Uhr, auf dem Rathauſe mit folgender Tagesordnung: 1. Beſchaffung von Bauplätzen; hier Enteignung des Chatt'ſchen Geländes. 2. Die Fahrpreiſe der Wochenkarten bei der Ober rhelniſchen Eiſenbahngeſellſchaft. 3. Beſetzung der Wiegemeiſterſtelle. 4. Beratungs⸗ ſtelle für Lungenkranke in Viernheim. 5. Ueber⸗ laſſung eines Induſtrleplatzes an Franz Jöſt. 6. Geſuch des Cornellus Fiſcher 1. um Ueber⸗ laſſung eines Zimmerplatzes. 7. Baugeſuch des Nikl. Schloſſer. 8. Antrag der Sportvereinigung Amicitia 09 Viernheim um käufliche Ueberlaſſung des Sportplatzes. 9. Erwerbsloſenfürſorge. 10. Sparkaſſe⸗Geſuche. 11. Verſchiedenes. *Mit unſerm neuen Roman„Das vergrabene Teſtament“ von Ed. Wagner be⸗ ginnen wir ſchon im Laufe dieſer Woche. Wer den„Vieenheimer Anzeiger“ zum 1. März be⸗ ziehen will, beſtelle das Blatt jetzt, damlt auch jene den Anfang des Romans leſen können. Wir machen bereits heute auf die ſpannende Lektüre aufmerkſam. * Reichskursbuch. Ende Februar er⸗ ſcheint eine zweite Winterausgabe 1923/24 des Reichskursbuchs zum Stückpreis von 7 Renten⸗ mark. Beſtellungen nehmen alle Poſtanſtalten entgegen. Frühzeitige Beſtellung wird empfohlen, weil ſonſt bet der beſchränkten Zahl dleſer Aus⸗ gabe auf Lieferung nicht zu rechnen iſt. Die neue Ausgabe enthält außer den vollſtändigen Berichtigungen der vielfach geänderten Winter⸗ fahrpläne der deutſchen Eiſenbahnen die neueſten Fahrpläne von Rußland, Polen, Belgten, Frank⸗ reich, Spanien und Italien; neu aufgenommen ſind die Fahrpläne der Reglebahnen und der Elſenbahnen in Aegypten und Klein⸗Aſien. Bei 755„ſchnellſte Relſen verbindungen“ werden die neuen, ab 1. März gültigen Fahrpreiſe bereits berückſichtigt werden. „ Die Staatsbahnverwaltung hier läßt Folgendes bekanntgeben: Die Annahme und Ausgabe von Stückgut durch die Güter⸗ abfertigungsſtelle Viernheim erfolgt vom 1. März d. J. ab in der Zeit: von 8 Uhr Vorm. bis 11 Uhr Vorm. und von 2 Uhr Nachm. bis 4 Uhr Nachm. aus dem Wege zu 1 eee — Die Brennholzverſteigerung am n Das diesjährige Oſterfeſt fällt bekanntlich auf den 20. April, was ſcheinbar mit der ſeit⸗ herigen Feſtſetzung des Oſterdatums in Wider⸗ ſpruch ſteht, da der Frühlingsvollmond am 21. März eintritt und nach den Beſtimmungen des Konzils von Nicäa(325) das Oſterſeſt am 1. Sonntage nach dem Vollmond nach dem 21. März zu feiern iſt. Tritt dieſer Vollmond an einem Sonntag ein, ſo wird der Oſterſonntag eine Woche ſpäter begangen. Dieſe Jahrtauſende alte Regel ſcheint nun dieſes Jahr nicht zu ſtim⸗ men. Sie wird uns aber gar bald erklärlich, wenn wir uns vergewiſſern, daß die Kirchenvä⸗ ter auf dem Konzil von Nicäa Glaubens waren, daß der wahre Frühlingsanfang ſtets auf den 21. März falle, während in Wirklichkeit die Früß lingstag⸗ und Machtgleiche etwas hin und her ſchwankt. Da dieſes Jahr nun gerade ein Scha“ jahr iſt, ſo haben wir wenige Stunden vor den. 21. März, alſo noch vor Frühlingsanfang und am 21. März ſelbſt Vollmond. Auf dieſe Ar kommt dann das ſehr ſpäte Oſterſeſt heraus, da der Beginn des Vollmondes noch in den Winter fällt. Der nächſte Vollmond tritt dann am Samstag, 19. April ein, mithin fällt der Oſter⸗ ſonntag auf den 20. April. Angeſichts der Schwankungen, die das Oſterdatum durch die ungenaue Berechnung der Kirchenväter auf dem Konzil von Nicäa durchmacht, dürfte es ange⸗ bracht ſein, in den nächſten Jahren elne Revi⸗ ſion des Oſterdatums in der Art zu befürwor⸗ ten, daß es wirklich genauen aſtronomiſchen Ve⸗ ſche Bildung ze n Hirchito vermählt w. Prinzeſſin Nagako, iſt ſo recht ein Typu neuen Japanerinn, wie er ſich allmählich e kelt hat. Die Prinzeſſin pflegt nicht nur die Künſte der japaniſchen Frau, Dichtung, M und Malerei, ſondern.. hat auch eine euro erworben, iſt gewandt auf der Schreibmaſchine und für allen Sport eingenom⸗ „en. Die moderne Japanerin hat den kühnen Schritt in das Treiben der Oeffentlichkeit ge⸗ wagt; ſie nimmt im Berufsleben eine wichtige Stellung ein und hat ganz neue Kräfte entfal⸗ tet, Davon plaudert eine Kennerin der Frauen⸗ welt des fernen Oſtens, Lady Hoſie, in einem Londoner Blatt. Bezeichnend für dieſen neuen Geiſt unter den Japanerinnen iſt ein Vorfall, der ſich während des letzten großen Erdbebens er⸗ eignete. Eine japaniſche Krankenpflegerin rettete einer gelähmten Dame vas Leben, die im Kran⸗ kenhauſe lag. Als die Flammen, die infolge des Erdbebens ausgebrochen waren, ſich bereits dem Bett der Kranken näherten, ſagte dieſe zu der Pflegerin:„Laß mich zurück und rette dich!“ Dieſe aber erwiderte:„Wenn Sie ſterben, ſterbe ich auch“ Sie nahm die Patientin auf den Rük⸗ ken und trug ſie mehrere Kilometer weit unter Aufbietung von Kräften, die ſie normalerweiſe gar nicht aufbringen konnte. Der Beruf der Krankenpflegerin iſt in Japan noch ganz neug“ tig, und doch finden ſich ſchon ſo vortrefflich. Vertreterinnen, wie dieſe junge Lebensretterin. Vir denken uns die Japanerinnen immer rek⸗ zend gekleidet und mit(mutigen, mehr ſpieleri⸗ ſchen Beſchäftigungen ihre Zeit ausfüllend“, ſagt Lady Hoſie.„Aber es gibt heute Hunderttau⸗ ſende von Arbeiterinnen in Japan, die den Män⸗ nern an Fleiß und Ausdauer nicht nachſtehen, und die Hausfrau ſorgt dafür, daß ihr Heim ſo ſauber und nett iſt, wie wir es bei einem Be⸗ ſuche bewundern. Es gibt heute Frauen in allen kapaniſchen Telephonzentralen, und Frauen ſitzen an den Schaltern der Eiſenbahn oder am Ein⸗ gang der Kinos. Das iſt die Japanerin von ute, die nicht mehr als niedliches Spielzen“ ten will, als eine geſchmückte Puppe, ſondere ine Genoſſin des Mannes, die mit ihm und ihm den Kampf ums Daſein kämpft und Rechte wie ibre Freuden ſelbſt errinat.“ * Weinheim, 16. Februar. Schweine: markt. Zugeführt 154 Stück. Verkauft 132 Stück. Milchſchweine das Stück von 8 bis 16 Mark; Läufer das Stück von 18 bis 35 Mark. So wird's gemacht! Gemäß Beſchluß des Sonderausſchuſſes des heſſichen Landtags iſt die Höchſtpreisverordnung für Milch, Butter uſw. aufgehoben; der Milch⸗ preis wird demnach durch freie Vereinbarung zwiſchen Erzeuger und Verbraucher geregelt. Zu dieſem Zwecke war für das ſüdliche Starken⸗ durg auf den 14 Februar ds. Js. eine Sitzung nach Weinheim einberufen, in der auch ein Ver⸗ treter des Landesernährungsamtes, Herr Ober⸗ Regierungsrat Becker zugegen war, Landwirte waren keine eingeladen. Die erſchienenen Ver⸗ brauchervertreter, der Bürgermeiſter von Viern⸗ heim, Weinheim, Heppenheim uſw. ſetzten den Stallpteis auf 20 Pfg. je Liter feſt. Landwirte, was ſagt ihr dazu?. Nationaltheater Mannheim. Montag, 18. Febr.„Die Jungfrau v. Orleans“. Mittlere Prelſe. Anfang 7 Uhr. Dlenstag, 19. Febr.„Brunhild Chriemhild“. Mittlere Preiſe. Anfang 7 Uhr. Mlttwoch, 20. Febr.„Ein Maskenball“. Hohe Preiſe. Anfang 7 Uhr. Donnerstag, 21. Febr.„Der Wildſchütz“. Mittlere Preiſe. Anfang 7 Uhr. Freitag, 22. Febr.„Nebeneinander“. Mittlere Preiſe. Anfang 7 Uhr. Samstag, 23. Febr.„Die luſtigen Weiber von Windſor“. Mittlere Preiſe. Anfang 7 Uhr. Sonntag, 24. Februar.„Peterchen Mondfahrt“, „Die Afrikanerin“. Kleine und hohe Preiſe. Anfang 2 und 6 Uhr. Montag, 25. Febr.„Wölfe in der Nacht“. Mittlere Preſſe. Anfang 7 Uhr. Im neuen Theater. Montag, 18. Febr.„Wenn Liebe erwacht“. Anfang J Uhr. Samstag, 23. Febr. 7 Ahr. Sonntag, 24. Febr. 7 Uhr. Bekanntmachung. Betr.: Die Erhebung der Beiträge zu den Kanz⸗ leikoſten der Handelskammer. Das Heberegiſter für die Beiträge zu den Kanzlelkoſten der Handelskammer Worms pro 1923 liegt vom 14. bis einſchließlich 25. Febr. 1924 auf der Bürgermeiſterei Lampertheim zur Einſichtnahme der Wahlberechtigten offen. Ein⸗ wendungen können innerhalb der vorgenannten Friſt ſchrifllich bet der Handelskammer Worms erhoben werden. g Viernheim, den 16. Februar 1924. Heſſ. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Werbet neue eſerl „Die Lehrerin“. Anfang „Kater Lampe“. Anfang technungen entſpricht. e