Mustern 707 rat ütz. rgung „ Main- G. m. b. H. P 7, 8 öbel rt Schlaf- ise- und r, Einzel- er-Möbel ederbet- Kinderw. auf ge- Grund- 2 Jahren. — 110 10 c.. Ceternheimer Zeuuung— Blernheimer Nachrichten) Viernheimer Tageblatt 2 5 Anzeigenpreiſe: Die einſpaltige Petitzeile koſtet 25 Pfg., die Reklamezetle 60 Bis. erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage.— Bezugspreis monatl. 1. Mf. frei ins Haus gebracht.— Sratisbeilagen: wöchentl. das achtſeitige iUuſtrierte Sonntagsblatt„Sterne und Blumen“, halbjährlich einen Fahrplan ſowie einen Wand⸗ kalender.— Unnahme von Abennements täglich in der Weſchäftsſtelle u. beim Zeitungs träger erſes, illekes v. erſokgreicſtes Lobal⸗Auzeigeblatt in Siernbein ſprecher 117.— Telegramme: Anzeiger, Viernheim— Poſtſcheckkonts Nr. 21577 Amt ankfurt a. M.— Schriftleitung, Druck u. Verlag: Joh. Martin, Geſchäftsſtelle Rathausſtr. Nr. 202 0 Donnerstag, den iernheimerffugel (Biernhetmes Bürger- Ztg.— Biernh. Belkedeg bei Wiederholung abgestufter Rabatt.— Annahmeſchluß für Inſerate und Notizen des mittags 8 Uhr, größere Artikel einen Tag vorher.— Annahme von Anzeigen in unſeren Geſchäftsſtelle und von ſämtlichen Annoncen⸗ Expeditionen Deutſchlands und des Auslaubs., Amtsblatt der Heſſiſchen Bürgermeiſterei und des Polizeiants Platvorſchriften dei Anzeigen werben nach Möglichkeit berückfichtigt.— Für die Aufnahme an deftnant vorgeſchriedenen Tagen, kann jedoch eine Wewähr nicht übernommen werben. 1. September 1927 .— ee ———— e: In ſeiner Anſprache auf dem Schlußbankett den] isländiſchen Kurort fertiggeſtellt worden iſt, und ü epeen gi Neid Bela daß es die zuſtändigen Reſſorts des betreffenden Miniſteriums notwendig ſei, für den Frieden zu kämpfen. Wegen die⸗ ſer Rede wird der franzöſiſche Außenminiſter von der ee eee Rechtspreſſe in Frankreich heftig angegriffen. Auf jeden Fall ſteht dieſe Geſetzmacherel Weinzig da, Neues in Kürze. Es dürfte wohl noch nie dageweſen ſein, daß eine ſo be— deutungsvolle Vorlage in ihren Details in einem daß ihren Auſenthalt in dieſem koſtſpieligen Kurort zu nehmer hatten. Man darf auf das Werk wirklich geſpannt ſein. &: Chamberlain iſt in Paris eingetrofſen und von i Briand auf dem Bahnhof begrüßt worden. Aus Nah und Fern. 16: Die Wahlen in Memel ergaben wieder eine faſt Die Ruhrbrücke bei Hagen eingeſtürzt. hoffnungsloſe Niederlage der durch das Wahlreglement Bochum, 31. August. Die bei Hengſtey am Fuße bevorzugten Litauer. der Hohenſyburg im Bau begriffene, etwa 450 Meter : Bei den Angeſtelltenratswahlen auf der Du⸗ lange Brücke über den Stauſee und über die Ruhr iſt benſto⸗Grube im Kteiſe Nybnik konnte der deutſche Afa⸗ geſtern teilweiſe eingeſtürzt. Mehrere bei den Bauarbeiten Bund vier Sitze für ſich belegen, während die polniſche beſchäftigte Perſonen wurden ſchwer verletzt. Das Liſte nur zwei Sitze erhielt. —2 22 ge⸗ ſamte Leergerüſt des Ruhrbogens in einer Spannweite von 70 Meter iſt aus bisher unbekannter Urſache plötzlich zuſammengeſtürzt. Die Konſtruktionsarbeit wurde von der 1 I Firma Philipp Holzmann in Frankfurt a. M. ausgeführt. Aus dem In⸗ und Auslande. I Da das Unglück gerade in der Frühſtückspauſe ſich er⸗ Reichswehr beſorgt die Ernteeinbringung. eignete, ſind die bei den Bauarbeiten beſchäftigten 150 Arbeiter einer ſchweren Gefahr entronnen. Der Sach— Stettin, 31. Auguſt. Das Wehrkreiskommando Stet— ſchaden wird auf etwa 400 00) Rm. geſchätzt. Wegen der tin hat auf Erſuchen der Landwirtſchaft Pommern zur demnächſt zu erwartenden Herberhochflut wird der Bau der ſchnellen Bergung durch das Unwetter bedrohten Ernte[ Brücke wahrſcheinlich für dieſes Jahr eingeſtellt. Die Auf— Militär zur Verfügung geſtellt. Es iſt nicht ausgeſchloſſen. räumungsarbeiten ſind ſofort in Angriff genommen wor⸗ daß die ſchwierige Lage der pommernſchen Landwirt- den. Nach den bisherigen Feſtſtellungen trifft die Bau— ſchaft dazu führt, daß die zwiſchen dem 12. und 20. zeitung kein Verſchulden. September auf Rügen und Vorpommern vorgeſehenen Manöver abgeſagt werden. Eine endgültige Entſcheidung Lokales und Allgemeines. ſt erſt in dieſen Tagen zu erwarten. n Wetterbericht vom 1. September. Das inzwiſchen etwas nach Norden gerückte europäi⸗ Wie ſteht es mit der Beſoldungsvorlage? ſche Hochdruckgebiet iſt ſo ſtabil, daß wir das heitere Wet⸗ ter vorausſichtlich noch einige Tage behalten werden. Die Vorlage noch nicht ganz fertiggeſtellt. Vorausſichtliche Witterung bis Fr M Marienbad, 31. Aaguſt. bag: Heiter, trocken und tagsüber warm. — Vorſicht Falſchgeld! Von den im Umlauf ei ⸗ be⸗ Der zur Zeit hier weilende Reichsfinanzminiſter Dr. findlichen Reichsbanknoten über 20 Rm. mit dem Da⸗ Köhler arbeitet immer noch an der Beſoldungsvorlage tum des 11. 10. 24 ſind zwei Fälſchungen feſtgeſtellt und alle zuſtändigen Beamten haben ihm bereits, ebenſo] worden, die als ſolche an nachſtehenden Merkmalen zu Sie beſteht aus zwei zuſam— wie die Beamtenabgeordneten der Regierungsparteien, erkennen ſind: 1. Note: mengefügten Blättchen, einem kräftigeren, leicht gelb ge— ihten Beſuch abgeſtattet. Nachdem die Vertreter der Be⸗ konten Grundblatt und einem hauchartig nachträglich amtenorganiſationen aber noch gehört werden ſollen, bürfte bräunlich gefärbtem Deckblatt. Pflanzenfaſern ſind durch es Herrn Dr. Köhler nicht möglich ſein, ſich von der ur⸗ falſche, zwiſchen die Blättchen gelagerte Faſern erſetzt, sprünglich gegebenen Zuſage die Vorlage über die Er⸗ Waſſerzeichen durch leicht bräunlich deckenden Aufdruck höhung der Beamtengehälter ſchon im Auguſt an den anf der Innenſeite eines der Blättchen vorgetäuſcht. Das Frauenbildnis iſt mangelhaft nachgebildet. Während bei Reichsrat abzugeben, einzuhalten. Wie wir hören, iſt be⸗ der echten Note der Frauenkopf in klarer, deutlicher Li⸗ abſichtigt, die Vorlage erſt am 6. September dem nienführung gezeichnet iſt, wobei ein ruhiger und kind⸗ lich ſanfter Geſichtsausdruck dem Beſchauer begeanet. iſt Reichsrat zugehen zu laſſen. — Zum Faiulbeginn „„— Turnschuhe Gufsehle, 5 Fchwang Aaachon-Zpaugenschune 900 verschied. Farben, IIa, solange Vot- verschiedene Ausführungen, sehr gute rat 36/42 1.95, 29/5 1.55, 21/8 paßiormen.. 36/41 7.90, 6.90, Turnschuhe Ses en m. 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Note: Pflanzenfaſern, Waſſerzeichen und die Prägung des Kontrollſtempels in der gemuſter— ten Bildprägung fehlen. Das Druckbild der Vorder⸗ ſeite iſt dem einer echten, ſtark verbrauchten Note ähn⸗ lich. Die Rückſeite zeigt ein aufſallend helles und unvoll⸗ ſtändiges Geſamtbild in nur einfarbiger, ſchwarzbrauner, Tönung. Vor Annahme dieſer Fälſchungen wird gewarnt. Die Reichsbank hat eine Belohnung bis zu 3000 Mark ausgeſetzt, die an diejenigen Perſonen verteilt werden ſoll, die zur Ermittlung und Feſtnahme der Fälſcher beitragen. Das Publilum wird dringend erſucht, wenn Falſchſcheine in Zahlung gegeben werden, die betreffende Perſon feſtzuhalten und die nächſte Polizeiſtation zu be- nachrichtigen. L 9 Land wirtſchaſtliches. Landmanns Arbeiten im September. Die Getreideernte iſt bis auf die Bergung des Safers im allgemeinen beendet. Da hat der Landmann ſchon wieder an die Vorbereitung der nächſtjährigen Ernte zu denken. Mit Mitte des Monats beginnt die Beſtellung des Wintergetreides. Zuerſt kommt der Roggen daran. Er verlangt die früheſte Ausſaat. Zeitig geſäter und infolgedeſſen gut beſteckter Roggen überſteht am beſten die Winterkälte. Er bedarf ein ſorgfältig beearbeitetes, feſtes Saatbett und will lockeren, trockenen, ſandigen Bo⸗ den und kann ganz gut auf ſich ſelbſt folgen. Anders iſt es mit Wintergerſte; ſie gedeiht nicht gut auf andere Halmfrüchte und verlangt bei gleichfalls zeitiger Aus⸗ ſaat mäßig feuchten, kräftigen lehmhaltigen Boden. Der Weizen iſt beſcheidener in ſeinen Anſprüchen an die Be— ſtellung. Seine Ausſaat kann ganz gut bis in den Oktober warten, jedoch gedeihen im allgemeinen frühe Saaten beſſer als ſpäte. Weizen zieht kalkhaltige Tonböden vor. Der Acker braucht nicht ſo fein zugerichtet zu werden als beim Roggen. Fauſtgroße Schollen, die im Frühjahr leicht durch Walzen zerkleinert werden können, ſchützen ihn vor Froſt. Alles zur Saat beſtimmte Getreide ſoll gut gereinigt ſein und möglichſt als Schutz gegen Brand gebeizt werden. Im September beginnt auch die Kar⸗ toffelernte. Ebenfalls wird der zweite Schnitt der Wieſen geborgen. Jegliche W idegelegenheit iſt noch auszunutzen. Mit Ende des Monats wird auch die Rübenernte vor⸗ bereitet. Wo es möglich iſt, treibe man die Schweine auf die abgeernteten Kartoffelfelder. Eine vorzügliche Maſt gewährleiſtet auch der Austrieb in Eichen⸗ und Buchen⸗ ſchläge. Maſtvieh und Milchſchweine werden aufgeſtellt. Die Ställe ſind fleißig zu lüften, des Nachts aber geſchloſ— ſen halten, da die Nächte ſchon vielfach recht kühl und neblig werden. — 22 „ * Landtagswahlen. Ende dieſes Jahres werden wieder die Wahlen zum Heſſtſchen Landtag ſtattfinden. In eingeweſhten Kreiſen ſpricht man vom 20. November, als den Tag der Wahl! * Vom Standesamt. Im Monat Auguſt find in bieſiger Gemeinde 30 Geburten und 7 Sterbefälle zu ver⸗ zeichnen. Ferner wurden 6 Ehbeſchließungen vorgenommen. * Verloren wurde eine Aktentaſche mit Propaganda⸗ ſöriften. Der ehrl. Finder wird gebeten dieſelbe im Fund⸗ büro des Polizeiamtes abzugeben. * Wirtſchafts⸗Aebernahme. Herr Joh Karl Kempf hat die Gaſtwirtſchaft„Zum Eichbaum“, Waſſerſtr, übernommen, was im Inſeratenteil der heutigen Nummer beſonders bekannt gegeben wird. Mainzer Schulhumor. Der„Mainzer Anzeiger“ läßt den zur Neuuniformierung der Polizei mitgeteilten Schul⸗ ſcherz folgenden zweiten folgen: Ein friſcher, geweckter ABC⸗ Schütze berbchtet freudeſtrahlend ſelnem Lehrer:„Herr Lehrer, mein Vadder hot an neie Anzug krieht.“—„Da wird er ſich aber freuen!“—„Näc, nä!“—„Was, dein Vater freut ſich wicht über ſeine neue Uniform?“— Warum nicht? „El, an jeder Eck pfeift ääner: Mein Schatz iſt bet der grügen Polizei.“ * Beſſere Verwertung der Allmend. Die hieſtgen Orisbürger und Ortsbürgerinnen ſeien auf die heutige diesbezügliche Bekanntmachung beſonders aufmeikſam ge⸗ macht. f Vergrößerung bei Hoſenmüller. Das weit über die engere Heimat ſeit vielen Jahren bekannte Konfek⸗ tionshaus„Hoſen müller“ in Mannheim hat durch Hinzunahme weiterer Räume die Verkaufslokalitäten be⸗ deutend erweitert und durch Umbau der Faſſade 10 moderne Fenſter geſchaffen, ſodaß durch Beſichtigung derſelben Gele⸗ genheit geboten iſt, ſich von der Reichhaltigkeit der daſelbſt entgegentreten. enthalt fordern. zum Verkauf gelangenden Artikel zu überzeugen, zumal auch die Abteilung Großkonfektlon in den neugwonnenen Räumen bedeutend erweitert wurde.(Stehe Inferat in der heutigen Nummer.) b Radfahrer⸗Verein„Vorwärts.“ Wie uns dom Radfahrer-Berein„Vorwärts“ mitgeteilt wird findet am Sonntag den 4. Sept. abends im Lokal zum Brau⸗ haus die Einweihung ihres neuen Vereinz⸗ ſchrankeß ſtatt. Entworfen wurde derſelbe von unſerm jungen Ortsbürger, Herrn Ph. Sax, Architekt. Die 0 reine vavbeit machte der tüchtige Schreinermſtr. Herr Georg Hofmann. Die Vollendung des Werkes vollführte der allbekannte Malermſtr. Herr Nikolaus Bugert. Den drei Herren wünſchen wir zu ihrem weiteren Emporbluhen viel Glück und können ſie dem Viennheimer Publikum jederzeit empfehlen. Die Mitglieder des Vereins können heute ſchon ſtoſz auf ihr neues Eigen⸗ tum ſein. Das große Los— Nr. 231135. In der Mitt⸗ woch⸗Bormittagsztehung der Preußiſch⸗Süddeutſchen Klaſſen lokterie iſt das große Los auf Nr. 231135 gezogen worden. Kinderhilfstag der Arbeiterwohlfahrt am 4. September 1927. Rleſengroß iſt die geſundheitliche Not unſerer ſchul⸗ pflichtigen Jugend. Erſchütternd ſind die Berichte der Schul⸗ ärzte, denen bei ihren Unterſuchungen immer wieder alle Au⸗ zeichen der Unterernährung und allgemein körperlichen Schwäche In die Tauſende geht die Zabl der Schul⸗ kinder, wofür die Aerzte immer dringender Erholungsauf⸗ Die Finanzverhältniſſe der meiſten Ge⸗ meinden machen es aber zur Zeit vielfach unmöglich, auch nur die dringenſten Forderungen der Schulätzte zu befriedigen. Dle Arbeiterwohlfahrt hat ſich deshalb die Aufgabe geſtellt, durch weitgehende Glnrichtung und Durchführung von örtlicher Erholungsfürſorge hler helfend einzuſpringen. Wih die Arbeiterwohlfahrt ihre im Intereſſe der unterernährten erholungs bedürftigen Kinder gelegene Aafgabe erfüllen, dann benötigt ſte dazu neben der ſelbſtloſen Arbeit und der Opfer⸗ freudigkeit ihrer Mitglieder die materielle Unterſtützung Ein guter Geſellſchafter kann nur Jemand sein, der gesund ist; dessen Körper und Geist frisch ist. Die Vorbedingung hierzu ist aber, daß das im Körper kursierende Blut die richtige Zusammensetzung hat; in der jetzigen aufreibenden Zeit nutzen sich die Nerven sehr schnell ab, daher die vielen sich einstellenden Beschwerden wirkt durch die Verbesserung des Blutes sehr kräſtigend auf die Nerven ein und madit mithin den Körper und Geist frisch und vergnügt In Apoth. u. Droger. M. I. 75 gr. FI. M. 3.— GALENUS chem. ind., Frankfurt a · M Depots: ee. ll Apotheke in Viernheim. g [Rathaus Drogerie, Rathausstraße 15. Amtlicher Tei Bekanntmachung. 1 Nachſtehend bringen wir den genehmigten 3. Nach⸗ trag zu den Lokalſtatuten über die Verteilung der an die Ortsbürger der Gemeinde Viernheim nutznießlich ab⸗ zugebenden Allmendgrundſtücke zur öffentlichen Kenntnis und empfehlen genaue Beachtung dieſer Beſtimmungen die bereits am 1. Sept. 1927 in Kraft treten. ö Soweit Uebergänge von Allmendgrundſtücken, die unter die Beſtimmungen dieſes Nachtrages fallen ſtatt⸗ finden, erfolgt die Weiterverwertung der Grundſtücke hiernach, während freiwillige Anträge auf Verwaltung von hier in Frage kommenden Allmendgrundſtücken jeder⸗ zeit bei uns geſtellt werden können. Viernheim, den 31. Auguſt 1927. Heſſiſche Bürgermeiſterei Bieruheim J. V. Roos. Betr.: Wie oben. 3. Nachtrag. zugebenden Allmendgrundſtück vom 21. Okt 1878. Auf Antrag des Gemeinderats wird auf Grund Preise zu machen und doch gute Qualitäten jedem Kunden Zu geben, das lat es, Betr.: Beſſere Verwertung der Allmend in Viernheim. Zu den Lokalſtatuten über die Verteilung der an die Ortsbürger der Gemeinde Viernheim nutznießlich ab⸗ b 1 und 14 des Geſetzes, die Gemeindenutzungen der Ortsbürger 1 05 vom 21. Juni 1852 in Ver⸗ bindung mit den Beſtimmungen des Geſetzes, die Ge⸗ meindenutzungen der Orts bürger, insbeſondere die des⸗ falls zu errichtenden Lokalſtatuten betreffend, vom 3. Juli 1858 und Art. 15 der L. G. O. hiermit zu den Lokal⸗ ſtatuten über die Verteilung der an die Ortsbürger der Gemeinde Viernheim nutznießlich abzugebenden Allmend⸗ grundſtücke vom 21. Oktober 1878 nach Anhörung des Bürgermeiſters und des Kreisausſchuſſes unter Zuſtim⸗ mung der Mehrheit der Ortsbürger mit Genehmigung des Mintſteriums des Innern vom 31. Auguſt 1927 zu Nr. M. d. J. 32320 der folgende Nachtrag erlaſſen: § 1. Im öffentlichen Intereſſe und im Intereſſe der nutzungs berechtigten Ortsbürger wird zum Zwecke einer beſſeren Verwertung 1. der Allmendgrundſtücke der 1. Klaſſe(ſogenannte große Allmend, 186 Loſe) ſoweit ſie nicht als Wieſengrundſtücke unter die Beſtimmungen des 2. Nachtrages vom 8. Januar 1925 fallen, 2. der ſogenannten Schlothſtücke der 2. Klaſſe(150 Loſe) die in den nachſtehenden Beſtimmungen enthaltende Regelung getroffen. ö§ 2. Die Verwaltung und Bewirtſchaftung der in 8 1 aufgeführten Allmendgrundſtücke erfolgt durch die Ge⸗ meinde. Sie beginnt mit dem erſten auf das in Kraft⸗ treten dieſes Nachtrags folgenden Uebergang des Nut⸗ zungsrechtes auf den Nachfolger. Auf Antrag des Nut⸗ zungs berechtigten kann ſie ſchon früher, jedoch nur vom erſten zuläſſigen Verpachtungstermin ab erfolgen. 8 3. Der Antrag gemäß 8 2 Satz 3 iſt von dem Nut⸗ zungsberechtigten bei der Bürgermeiſterei ſchriftlich oder zu Protokoll zu erklären. Dabei iſt ein bezüglich der einzelnen Grundſtücke etwa beſtehendes Pachtverhältnis deren Allmendgrundſtücke unter die Beſtimmungen dieſes Nachtrags fallen(8 2), erhalten die auf ſie entfallenden Erlöſe für die Zeit vom Beginn des Nutzungsrechts bis um Ende des auf den Tag des Abgangs oder Ablebens Mhhenden 3. Monats. g 5. Die Zahlung der den einzelnen Nutzungsberechtigten nach den Beſchlüſſen der Ortsbürger⸗Nutzungskommiſſion oder des Gemeinderats jeweils zuſtehenden Beträge er⸗ folgt in den Monaten Juli, Oktober, Januar und April. Vor Beſchlußfaſſung über die im April, auszuzahlende letzte Rate iſt die nach§ 7 vorgeſchriebene Jahresrech⸗ nung endgültig feſtzuſtellen. Die Feſtſtellung gilt als erfolgt, wenn der Gemeinderat über die etwa erhobenen Einwendungen Beſchluß gefaßt hat. Im Falle der Nichtannahme oder Verweigerung des Geldes durch die bezugsberechtigten Ortsbürger be⸗ ſteht kein Anſpruch auf eniſprechende Verzinſung. 8 12. Für die Tätigkeit der Organe der Gemeindever⸗ waltung und der Gemeindekaſſe wird eine Geſamtent⸗ ſchädigung von 4% der Bruttoeinnahmen aus der Ver⸗ waltung der in Frage kommenden Allmendgrundſtüche zu Gunſten der Gemeindekaſſe verrechnet. Bei der Berech⸗ nung bleiben die auf den einzelnen Allmendloſen ruhen⸗ den Auflagen außer Anſatz. 9 13. Bei Beſchwerden gegen Beſchlüſſe des Gemeinderats oder der Ortsbürger⸗Nutzungskommiſſion behält es bet den dieſerhalb beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen ſein Bewenden. § 14. Dieſe Beſtimmungen treten am 1. September 1927 in Kraft. Viernheim, den 31. Auguſt 1927. Heſſiſche Bürgermeiſterei Viernheim J. V.: Roos. ein Wittſchaftsfahr in der erſten Hälfte des Kalender⸗ jahres 1927 endet. Dieſe Steuerpflichtige werden viel⸗ mehr eiſt nach Ablauf des Kalenderjahres 1927 zu einer Elnkommenſteuererklärung aufgefordert werden. 3. Die Erklärungen für die Einkommenſteuer und Körper⸗ ſchaftsſteuer ſind bel dem Finanzamt abzugeben, in deſſen Bezirk die zu J bezeichneten Steuerpflichtigen ihren Wohn⸗ ſitz oder dauernden Aufenthalt, die zu II und Ill bezeich⸗ neten Pflichtigen den Ort der Leitung haben. Iſt im Inlande weder ein Wohnſitz, noch ein dauernder Aufent⸗ halt, noch ein Ort der Leitung vorhanden, ſo iſt die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in deſſen Bezirk das Unternehmen betrieben oder ſtändig vertreten wird, oder die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird oder Vermögens gegenſtände ſich befinden. f B. Metten, Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Umſatzteuer ſind alle Steuerpflichtige verpflichtet, deren Wirtſchaftsjahr in der Zeit vom 1. Januar 1927 bis 80. Junt 1927 geendet hat. Dies ſind: a) Landwirte und zwar 1. Inhaber von buchführenden und nichtbuchführenden landwirtſchaftlichen Betrieben elnſchl. der forſtwiriſchaft⸗ lichen Betriebe und der Gartenbaubetriebe; 2. Inhaber von landwirtſchaftlichen(forſtwirtſchaftlichen uſw.) Betrieben, die nebenher einen Gewerbebetrteb haben, für den eine Buchführung nach den Grundſätzen des Handelsgeſetzbuchs nicht eingerichtet iſt. d) Gewerbetreibende und zwar buchführende Gewerbetreibende, deren Steuerabſchnitt in der Zeit vom 1. Januar 1927 bis 30. Juni 1927 elnſchl. geendet hat. Von der Abgabe einer Umſatzſteuerer⸗ klärung ſind befreit 1. Straßenhändler, Wandergewerbetreibende und andere Umſatzſteuerpflichtige; die nach 9 57 der Durchführungs⸗ beſtimmungen zum Umſatzſteuergeſetz von 1926 zu An⸗ genau zu bezeichnen. Eine Zurücknahme des Antrags iſt nicht zuläſſig. § 4. was mich in weitesten Kreisen empfiehlt, weshalb auch mein Unternehmen einen solchen Aufschwung hat— ch offeriere: weiteſter Krelſe. Mit Genehmigung des Minkſterlums des Innern veranſtaltet nun die Arbelterwohlfahrt am Samstag, den 3. und Sonntag den 4. September im Freiſtaat Heſſen zabhlungen und zur Führung des Steuerhefies ver⸗ pflichtet ſind; 2. nichtbuchführende reine Landwirte, die ihre Voraus⸗ Bekanntmachung Betr: Unterhaltung des gemeinheitl Faſelviehes. Arbeiter. zinen allgemeinen Kinderhilfstag. Der Ertrag dec aus dieſem Anlaß vorgenommenen Straßen- und Hausſammlung fließt reſtlos der Kinder⸗Erholungsfürſorge zu An alle Freunde der Arbelterwohlfahrt richten wir die dringende Bitte:„Stellt euch am Sonntag, den 4. September in den Dienſt unſeres Klnderhilftages!“ Anu alle, die ein warmes Herz für die Nol unſerer Jugend in ſich tragen, richten wir den Appell:„Helft uns dieſer Jugend Licht, Luft und Erholung ſchaffen!“ Die Arbeiter⸗Wohlfahrt iſt die ſoziale Helene, der er. Nee Jehhr Abmeciisſung oem Alichengell 21 kindet Zustimmung von allen Seiten. Wechseln Sie deshalb öfter einen Gang mit einem guten Oetker- Pudding aus, denn er Fer ausgezeichnet, ist E Dnahirhaft und preiswert, so daß Ihr 5,% 7%) Flaushaltsgeid keinen Zuschuß braucht. In vielen Sorten in den 7 einschlägigen Geschäften erhält- 5 lich. Verlangen Sie ebenda das nneue Oetker-Rezeptbuch, Aus- 15 8 gabe F für 15 Pfg., wenn nicht vorrätig, gegen Ein- sendung von Marken von Dr. August Oetker, Bielefeld. zadenverkaufspr.: Backpulver»Backin- 1 Stek. 10 Pfg., 3 Stck. 25 Pfg., buddingpulver Vanille-Mandel 10 Pfg., Vanillin-Zucker 5 Pfg., Vanilie- zoßenpulver 5 Pfg., Jala-Schokoladen-Puddingpulver 15 Pfg., Mandel- cern- Puddingpulver 20 Pfg., Schokoladensp. m. geh. Mandeln 25 Pfg., crokant-Puddingp. 30 Pfg., Gustiu 225 f 35 Pfg., Einmache-Hülfe 7 Pfg. — r ö Anzüdqe die allerneuesten Mode-Erzeugnisse w 22 32- 45 55-= 65- 75 85- 95-10. Hosen für alle Zwecke diam 2.45 3.90 4.90 5.90 6.90 8.50 10.50 bs 25. Gbergangsmäntel enorm billig Leinen; u. 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Das hat gepraſſelt und geraucht wie das leibhaftige Fegfeuer. Im Hemd und in der Nachtjacke iſt ſie die Stiege herunter⸗ gerannt, in der einen Hand ihren Haarzopf und in der anderen den Leuchter mit der brennenden Kerze, und hat gezetert und geſchrien.— Der gnädige Herr war nicht da⸗ heim, es iſt alſo niemand erſchrocken als ſie. Das hat ihr nichts geſchadet! Und den Herrn Baron, den habe ich noch nie ſo geſehen wie damals, als der Förſter ihm alles brüh⸗ warm erzählte. Wenn es nur geholfen hat,“ meinte er zweifelnd!— Aber es hat ſchon was genützt. Seit zwei Jahren hat ſie ſich nicht mehr ſehen laſſen, die Nachteule!“ Martens ſaß mit übereinandergeſchlagenen Knien und ſah lächelnd in das gerötete Geſicht der Köchin, deren Kor⸗ pulenz den halben Herd verdeckte. Die Anne wandte keinen Blick von ihm. Ein hübſcher Menſch! und brav und recht war er auch!— Wenn er noch keinen Schatz hatte, ſie war nicht abgeneigt, ihn zum Liebſten zu haben.— Vielleicht—. Baron Guben aber ſaß unterdeſſen oben in ſeinem Ar⸗ beitszimmer und hielt den Kopf in die Hand geſtützt. Wer würde nach ſeinem Tode einmal Herr auf Schloß Mann an Ehe und Kinder dachte. Eck werden d Er war nicht mehr in den Jahren, da ein Das war vorbeil Aber gerade der nächſtbeſte ſollte es auch nicht bekommen! Er würde ſchon frühzeitig ſehen, daß es in gute Hände kam. Man konnte ja einmal verſuchen, die verſchiedenen Neffen ſich zu Gaſt zu laden. Schön der Reihe nach, eine Woche dieſen und die andere Woche einen anderen, und ſo fort. Geſellſchaft gab es nicht viel in der Runde. da waren dann die jungen Herren hübſch allein auf ſich ſelbſt und den alten Onkel angewieſen. Da würde man Charakter und Temperament der einzelnen ſchon kennen lernen, und konnte nicht ſchwer herausfinden, wer ſich zum Erben eignete. Wenn von den Neffen keiner taugte, dann konnte man auch in der weiteren Verwandtſchaft Umſchau halten. Irgend jemand würde man ſchon finden, und ſo lang er lebte, konnte es niemals fehlſchlagen. Wem er das Gut einmal übergeben würde, der mußte dann ſofort kommen und auf Eck bleiben und unter ſeiner Aufſicht ſich ein⸗ arbeiten. Erſt nach Mitternacht erhob er ſich von ſeinem Schreib⸗ tiſch und ging den Korridor hinunter nach ſeinem Schlaf⸗ zimmer. 5 Vom Nordflügel herüber ſchimmerte noch Licht aus dem Erdgeſchoß herauf. Das war die Stube, die er befohlen hatte, dem Martens anzuweiſen. Was machte der noch— der würde wohl nicht ſo viel auszupacken und einzuräumen haben! Ob er vergeſſen hatte, die Lampe abzudrehen?— Dann mußte man ihm begreiflich machen, daß das Ver⸗ ſchwendung war. Er ging die Treppe herab, überquerte den mondhellen Hof und klopfte am Nordbau an Martens Tür. Ein Schlüſſel drehte ſich faſt augenblicklich. Noch völlig angekleidet ſtand der ſunge Mann vor ihm und ſah ihm erſtaunt in die Augen.„Soll ich noch irgend etwas ben ſorgen, Herr Baron?“ „Nein,— ich dachte, Sie ſchliefen ſchon und hätten ver ⸗ geſſen, das Licht zu löſchen. Was machen Sie noch auf um dieſe Zeit?“ 5 „Ich habe nach Hauſe geſchrieben, Herr Baron!“ „Sooo!— An die Eltern?“ „Ich habe keine Eltern mehr!“ „Geſchwiſter?“ 5 „Nur einen Bruder noch!“ — „Jung?“ „Sechzehn Jahre, Herr Baron!“ „Für den müſſen Sie wohl auch ſorgen?“ „Ja!—“ ö „Vielleicht kann man ihn einmal hier unterbringen!“ Martens Augen ſtrahlten auf. Blitzſchnell überlegte er! „Wenn der Herr Baron erlauben würde, daß er mich in den großen Ferien beſucht, das Zimmer hier genügt für uns beide! Ich ſchlafe dann drüben im Heul— Und eſſen — wir eſſen beide nicht viel. Ich würde es nach und nach abbezahlen von dem Gehalt für die Zeit, die er hier iſt.“ Guben muſterte ihn mit einem Lächeln. Als ob es in 8 Schloß Eck auf einen einzigen Eſſer ankäme! Aber ehrlich und beſcheiden war's geſprochen! Das gefiel ihm! N „Alſo machen Sie jetzt, daß Sie zu Bett kommen!“ ſagte er freundlich,„ſonſt können Sie morgen nicht heraus! Den Förſter ſteht mit den Hühnern auf! Von ihm können Sie was lernen. Sie werden ſehen, es iſt eine Freude, mit ihm durch das Revier zu wandern. Uebrigens, möchte ich Ihnen vorweg ſagen, daß von meinen Angeſtellten nichts als Raubwild zur Strecke gebracht werden darf. Der Förſter 9110 ſchon Beſcheid. Jede Uebertretung hat Entlaſſung zur olge.“ ö „Jawohl, Herr Baron!“ Guben nickte ihm zu und ſchritt den Weg zurück, den er gekommen war. Martens ließ die Tür offen, bis er um die Ecke ver⸗ ſchwand. Dann ſchloß er geräuſchlos ab, löſchte das Licht und entkleidete ſich im Dunkel. Trudes armes Herz war übervoll.— Alles ging gut.— Niemand hegte irgend⸗ welchen Verdacht, ſelbſt Filcher nicht. Der Baron am aller⸗ wenigſten. Keine Seele auf dem ganzen Erdenrund wußte um ihr Geheimnis— als Lene und Walter, wenn er zu Oſtern zu ihr kam. a Ob Bernhard ſich ſorgen würde, oder ob er froh war, daß alles eine ſolche Löſung genommen hatte? Ueber Jahn N und Tag würde er die Braut vergeſſen haben und ein f neues Glück ſuchen und ein anderes Weib heimführen Und es war alles gut ſol— Für ſie gab es nichte neh als den Schwur zu erfüllen, den ihr der Vater auf dem Sterbebette abgenommen hatte.— Und dann?— N —Soorſezung folgt) 1 Mit dem Uebergang von Allmendgrundſtücken in die Verwaltung der Gemeinde nach den Beſtimmungen dieſes Nachtrags verlieren die in Frage kommenden Nutz⸗ nießer das Recht über die betreffenden Grundſtücke zu verfügen. Bei dem Anfall des Nutzungsrechts iſt dem Nutzungsberechtigten von der Bürgermeiſterei eine Mit⸗ tellung über den Anfall und den Beginn des Nutzungs⸗ rechts zuzuſtellen Die Allmendloſe und Schlothſtüͤcke ſind in der Reihenfolge des Uebergangs in die Ver⸗ waltung der Gemeinde mit fortlaufenden Nummern zu verſehen. § 5.4 Für die Verwaltung der Allmendgrundſtücke ſind von der Gemeinde beſondere Akten und Bücher anzu⸗ legen und zu führen. Die Verwertung von Allmendgrundſtücken hat in der für die Verwertung von Gemeindevermögen gemäß Art. 125 L. G. O. vorgeſchriebenen Weiſe zu erfolgen. Ein Vorrecht der Nutzungsberechtigten oder deren Ange⸗ hörigen auf Ueberlaſſen von Allmendgrundſtücken, die ſich in Verwaltung der Gemeinde befinden, beſteht nicht. Nach dem Uebergang von Allmendgrundſtücken in die Verwaltung der Gemeinde ſind dieſe alsbald zu ver⸗ pachten. Die Pachtzeit iſt unter Zugrundelegung einer Normalpachtzeit von 9 Jahren ſo zu bemeſſen, daß nach dem Uebergang ſämtlicher unter die Beſtimmungen dieſes Nachtrags fallenden Allmendgrundſtücke alle Jahr ein Teil zur Nenverpachtung frei wird. Etwa in der Zwiſchenzeit weiter zu verpachtende Grundſtücke ſind auf die Reſtpachtzeit weiter zu verpachten. 9 15 Die Pachtgelder ſind ſämtlich zu Martini des be⸗ treffenden Pachtjahres fällig, und an die Gemeindekaſſe zu bezahlen. Dieſe hat über alle Einnahmen und Aus⸗ gaben aus der Verwaltung der Allmendgrundſtücke bis 1. März des nächſten Jahres eine genaue Abrechnung zu fertigen und der Bürgermeiſteret vorzulegen. Der lich hierbet ergebende Reingewinn iſt auf die in Betracht kommenden nutzungsberechtigten Ortsbürger anteilmäßig zu verteilen. Nach Prüfung der Abrechnung und Ver⸗ teilung durch die Ortsbürger⸗Nutzungskommiſſton iſt die Abrechnung nach vorausgegangener ortsüblicher Bekannt⸗ machung eine Woche zur Elnſicht der beteiligten Orts⸗ bürger auf der Bürgermeiſterei offenzulegen. Ueber er⸗ hobene Einwendungen entſcheidet der Gemeinderat. 88. Wenn zum Zwecke der pünktlichen Erfüllung der Zahlungspflichten eine Kapitalaufnahme und damit die Erfüllung von Zinsverpflichtungen notwendig werden ſollten, dann ſind dieſe Ausgaben in die Abrechnung aufzunehmen. Das Gleiche hat zu geſchehen, wenn für die Zahlung an die Empfangsberechtigten beſondere Vor⸗ lagen aus Gemeindemitteln notwendig werden, für welche Zinſen in Anſatz zu bringen ſind. Die Feſtſetzung dieſer Beträge erfolgt auf Vorſchlag der Gemelindekaſſe in dem nach§ 7 dieſes Nachtrags vorgeſchriebenen Verfahren. 8 9. Sollte eine Aenderung der Kulturart einzelner Grundſtücke empfehlenswert erſcheinen, dann hat hierüber der Gemeinderat zu entſcheiden. Hierbei iſt auf die volkswirtſchaftlichen und die beſonderen Intereſſen der Orts bürger in gleicher Weiſe Rückſicht zu nehmen. 8 10. Die Genußzeit bezüglich der unter die Beſtimmun⸗ ſcch dieſes Nachtrags fallenden Allmendgrundſtücke regelt lich nach den Beſtimmungen der Lokalſtatuten vom 21. Oktober 1878, ſolange dieſe Grundſtücke nicht nach den Beſtimmungen des§ 2 dieſes Nachtrags in die Ver⸗ waltung der Gemeinde übergegangen ſind. Die nut⸗ zungs berechtigten Ortsbürger(oder ihre Hinterbliebenen) Die Lieferung von 200 Zentner Hafer für das ge⸗ meinheitl. Faſelvieh ſoll auf dem Submiſſionwege evtl. los- weiſe vergeben werden. Bemuſterte Offerten ſind bis ſpäteſtens Dienstag, den 6. September 1927 vorm. 11 Uhe auf unſerm Büro Nr. 27 abzugeben. Viernheim, den 30. Auguſt 1927. Heſſ. Bürgermeiſterei Bieruheim J V. Raos Gemeindekaſſe. Morgen Vormittag, von 10—12 Uhr, Auszahlung der Sozial- und Kleinrentnerbezüge. Winkenbach. Finanzamtliche Bekanntmachungen. Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärnug für die Einkommenſteuer, Körperſchaftsſteuer und Umſatzſteuer für 1926/27. Die Steuererklärungen für die Einkommenſteuer, Rör⸗ perſchaftsſteuer und Umſatzſtener ſind in der Zeit vom 1400 September 1927 bis 15. September 1927 unter Venutzung der vorgeſchriebenen Vordrucke wie folgt abzugeben: A. Einkommenſtener fas Körperſchaftsſteuer. Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Ein⸗ kommenſteuer ſind verpflichtet: 1. Steuerpflichtige,(Landwicte, Jorſtwirte, Gartenbau⸗ treibende uſw.), deren Einkommen im Wirtſchaftsjahr 1926/27 den Betrag von 8000 Mk. überſtlegen hat; 2 ohne Rückſicht auf die Höhe des Emkommens Steuer⸗ pflichtige, bei denen der Gewinn auf Grundlage des Abſchluſſes ihrer 1 zu ermitteln iſt. Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Körper ⸗ ſchaftsſteuer ſind verpflichtet: 1. Steuerpflichtige Erwerbsgeſellſchaften; 2. alle übrigen ſteuerpflichtigen Körperſchaften und Ver⸗ mögensmaſſen des bürgerlichen Rechts; 3. ſteuerpflichtige Belrtiebe und Verwaltungen von Körper- ſchaften des öffentlichen Rechts und öffentliche Beiriebe und Verwaltungen mit eigener Rechtsperſönlichkeit. Ohne Rückſicht auf die Höhe des Gewinnes haben ab⸗ zugeben eine Ginkommengerklärung bei Betei⸗ ligung mehrerer an den Einkünften aus a) Landwirtschaft, Forſtwirtſchaft, Gartenbau und ſouſtiger nichtgewerblicher Boden bewirtſchaftung; b) einem Gewerbebetrieb, z. B. einer offenen Handels⸗ geſellſchaft oder ee ee 1. Dle Erklärungen für die Einkommenſteuer und Körper⸗ ſchaftſteuer ſtad abzugeben: a) von den Pflichtigen, die Einkünfte aus Landwirtſchaft, Forfiwirtſchaft, Gartenbau und ſonſtiger nicht gewerb⸗ licher Bodenbewirtſchaftung bezogen haben, für das Wirtſchaftsjahr vom 1. Juli 1926 bis 30 Juni 1927; b) von den Pflichtigen, die Handelsbücher nach den Vor⸗ ſchriften des Handels geſetzbuches zu füßren verpflichtet ſind oder, ohne dazu verpflichtet zu ſein, Handelsbücher nach den Vorſchriften des Handels geſitzbuches tatſäch⸗ lich führen, für das Wiriſchafks jaht, für das ſie regel⸗ mäßige Abſchlüſſe machen, ſofern es in der erſten Halfte des Kalenderjahtes 1927 geendet hat. 2. Steuerpflichtige mit mehreren Wiriſchafts jahren, von denen eln Wittſchaftsſahr in der zweiten Hälfte det Kalendetfahtes 1927 endet, ſind auch dann nicht zur Abgabe einer Einlommenſleuererklärung verpflichtet, wenn zahlungen nach den jeweils geltenden Umſatzſteuer⸗ durchſchnittsſätzen geleiſtet habeu. Haben ſolche Landwirte Umſätze aus Sonderkulturen durch Verkauf von Obſt, Gemüſe, Spargel, Tabak Wein uſw. oder durch außergewöhnliche Großviehver⸗ käufe von mehr als 1000 Mk. erzielt, ſo ſind ſte zur Abgabe einer Umſatzſteuererklärung verpflichtet. In der Erklärung ſind dann nur die Einnahmen aus Sonderkulturen oder Großviehverkäufen anzumelden. II Die Erklärungen für die Umſatzſteuer find abzugeben: a) von den Pflichtigen, die Umſätze aus Landwirtſchaft, Forſtwirtſchaft, Gartenbau und ſonſtiger nicht gewerb⸗ licher Bodenbewirtſchaftung erzielt haben für das Wirtſchaftsjahr vom 1. Juli 1926 bis 30. Juni 1927. b) von den Pflichtigen, die Handelsbücher nach den Vor⸗ ſchriften des Handelsgeſetzbuches zu führen verpflichtet ſind oder, ohne hierzu verpflichtet zu ſein, Handels⸗ bücher nach den Vorſchriften des Handelsgeſetzbuches tatſaͤchlich führen, für das Wittſchaftsjahr, für das ſie regelmäßige Abſchlüſſe machen, ſofern es in der erſten Häfte des Kalenderjabres 1927 geendet hat. Steuer⸗ pflichtige mit mehreren Wirtſchaftsjahren, von denen ein Wirtſchaftsjahr in der zweiten Hälſte des Kalender⸗ jahres 1927 geendet hat, ſind auch dann nicht zur Abgabe einer Umſatzſteuererklärung verpflichtet, wenn ein Wirtſchaftsjahr in der erſten Halfte des Kalender⸗ jahres 1927 geendet hat Dieſe Steuerpflichtigen werden vielmehr erſt nach Ablauf des Kalenderjahres 1927 zu einer Umſatzſteuererklärung aufgefordert werden. Die Erklärung für die Umſatzſteuer iſt bei dem Finanz⸗ amt abzugeben, in deſſen Bezirk die Steuerpflichtigen ) das Unternehmen betreiben, ſoweit ſie wegen einer gewerblichen Tätigkeit einſchl. der Urerzeugung ſteuer⸗ pflichtig ſind. Bei mehreren Niederlaſſungen oder Ge⸗ ſchäftsſtellen eines rechtlich in einer Hand befindlichen Unternehmens iſt der Ort der Leitung des Unternehmens maßgebend; i b) ihren Wohnſitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, ſoweit ſie wegen einer beruflichen Tätigkeit ſteuerpflichtig ind. Iſt weder ein Betrlebsort noch ein Ort der Leitung, weder ein Wohnſitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt gegeben, ſo iſt die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in deſſen Bezirk das Unternehmen ſtändig vertreten oder die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird oder das Unternehmen ſeinen Sitz hat. C. Wetefene Die nach A und B zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten haben die Steuererkläruug auch dann abzu⸗ geben, wenn ihnen ein Vordruck nicht zugeſandt wird. Vor⸗ drucke zur Steuererllärung ſind bei dem Finanzamt erhält⸗ lich. Die übrigen Steuerpflichtigen haben eine Steuerer⸗ klärung abzugeben, wenn ſte hierzu vom Finanzamt beſonders aufgefordert werden. Den nichibuchführenden Landwirten gehen in den nächſten Tagen Fragebogen zu, die innerhalb 2 Wochen nach ſorgfältiger Ausfüllung bei dem zuſtändigen Finanzamt einzureichen ſind. Wer die Friſt zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung veiſcumt, kann mit Geldſtrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuſchlog bis zu 10 v. H. der feſtgeſetzten Steuer auferlegt werden. i Die Hinterziehung oder der Verſuch einer Hinter⸗ ziehung der Elnkommenſteuer, Körperfchaftsſtener oder Am⸗ ſatzſteuer ſowie fahrläſſiges Vergehen gegen die Steuergeſetze (Steuergeſährdung) werden beſtraft. Heppenheim, den 29. Auguſ 1927. Das Finanzamt. gez. Neimherr.