fenlrums-Dergammung 70e am Sonntag, den 16. März, nachm. 4 Uhr im„Freiſchütz“ Herr Abg. Keller ſpricht über: . iernheimer Anzeiger ie e Ta lad—- Bieri 24482 Viernh eimer Zeitung(Viernheimer Bürger⸗Ztg.— Viernh. Volksblatt) Darauf: Ausſprache!. 7 11 Ehrung d 100 1 2 11 e 1 3 f i i N E des green Ausik⸗ 0 i i ahme der ud Feiert— Bezugspreis monatl.— 5 Anzeigenpreiſe: Die einſpaltige Petitzeile koſtet 25 Pfg., die Reklamezeile 60 Pfg., Alle Zentrumsanhänger, insbeſondere die Ortsausſchußmitglieder und Immer komponisten und Walzertengs 1 750 Mt“ i e e e eee woche hiſektige flluſtrie g e n 1 Fräulein U.-J. Film- Palast Erste u. führende Filmbühne am Platze in die Lehre Lart 1. ach Mit grob. verstärkten U-T. Orchester amenfriſeurmeiſter eee ee eule samsſag ung morgen Sopniag Viernheim Rathausſt. 25 Das gewaltige Filmereignis im Rahmen einer Fest-Aufführung zu Ehren des akzerhbönigs dohann Straus e Cüllrat Fm. Palaste 80 Achtung! Samstag u. Sonntag Das führende Programm der Woche Zwei Meiſterfilmwerke von 1. Qualität Alteres Ehepaar ſucht ö j k. frei ins Hauz gebracht.— Gratisbeilagen: wöchentl. das achtſeitige illuſtrierte bei Wiederholung abgeſtufter Rabatt.— Annahmeſchluß für Inſerate und Notizen vor⸗ Vertrauensleute ſind hierzu herzlich eingeladen. Johann Strauß durch das i e 194 Blumen halbjährlich einen Fahrplan ſowie einen Wand⸗ mittags 8 Uhr, größere Artikel einen Tag vorher.— Annahme von Anzeigen in unſerer rolle versie U 4 Orochesler kalender.— Annahme von Abonnements tägl. in der Geſchäftsſtelle u. beim Zeitungsträger Geſchäftsſtelle u. von ſämtlichen Annoncen-Expeditionen Deutſchlands u. des Auslands Der Vorſtand der entrumspartei. 1 älteſtes u. erfolgreichſtes Lokal⸗Anzeigeblatt in Viernheim Amtsblatt der Heſſiſchen Bürgermeiſterei und des Polizeiamtes Musik: 5 es, älte 1 U eig 0 1„An der schönen blauen Donau“ l 7.— Tel: Anzeiger, Viernheim.— Poſtſcheckkonto Nr. 21577 Amt Plaßvorſchriften bei Anzeigen werden nach Möglichkeit berückſichtigt.— Für die Aufnahme 7 1 oοοο Fear 8 Aa e 5 0 an beſtimmt vorgeſchriebenen Tagen kann jedoch eine Gewähr nicht übernommen werden zu mieten Wer ſagt der Verlag rt a. M.— Schriftleitung, Druck n. Verlag: Joh. Martin, Geſchäftsſtelle Nathausſtr. „ oder: Der große Liebhaber Berauſchend und hinreißend iſt der Eindruck dieſes Spitzenfilms. Galante Liebesabenteuer, eine Fülle ſchöner Frauen, prunkvolle nächtliche Gelage am laſterhaften Hofe der Lucrezia Borgla unterirdiſche Kerker und ge- heimnisvolle Marterkammern ziehen im bunten Wirbel an uns vorüber. Ein grandioſer Film in 8 fabelhaften Akien, den jeder geſehen haben muß. Im 2. Teil zeigt man abermals ein Meiſterwerk der Der Vorstand des Gastwirtevereins Viernheim. 8 7 Wollbauist Wol- Cron dde chin 05, 5. We. 9“ Helonung- Selce 100 a. bret, me. 95 roh ils chin-Sele e 660, 0 beſte Qualitäten Hommunion- Kränze a6. 275 Herzenranken und Kezenfucner Arong Auswanl In schöner wäsche für Mädchen und Knaben farbige Mleider- und Mantelstoffe Stets Eingang in Frühjahrs-Meuheiten 1 5 5 0 1 1 e 4 N 1 7 11 N 1 1 5 10 4 * e. 1 14 8 2 1 5 n 2 55 1 a 25 Meter 3.50, Landhausgarünen 2 0.30 Landpauspapahnen ee g Mull, Tüll, mit ſchönen Spitzen und Einſätzen Meter 1,90, 1,75 1 35 Slor 98 Etamin mit Filetmotiv. 5* Stores Einſag n breiten Handfilet⸗ 900 inſa. b 5 5 i l ü ei Slores Sete ſtanſef brg, 55 55g ll Spannslolie Straſer wt J80 7 U. Ag Dehorallonssfolle u. Selentrangon in allen Farben und Preislagen Hollbortagen una Iischüschen Aebrüder Rolnschd Viernheim üslährig- Deren rin. Protestversammlung geg. das Schankstättengesetz. Am Dienstag, den 11. d. Mts., abends 8 Uhr, findet im Gasthaus zum„roten Kreuz“ eine Wirte versammlung statt mit obiger Tagesordnung, wozu wir alle Mitglieder und Nichtmitglieder zwecks einer unterschriftlich anerkannten Resolution an den Reichstag, einladen. Kolleginnen und Kollegen! Dieser Kampf ist ein Existenzkampf für viele, die heute noch keine Ahnung haben, was ihnen bevorsteht. Darum erscheint restlos 2 Abwehr Untererhebſtelle. Am Montag, den 10. März vormittags und Mittwoch, den 12. März, vor⸗ und nachmittags kann die Brandſteuer 1929, ſowie das erſte Ziel Hundeſteuer 1930 und das 3. Ziel Kirchenſteuer 1929 noch ohne Mahnkoſten bezahlt werden, eben⸗ ſo das 6. Ziel heſſ. Staatsſteuern 1929. Die nicht eingelöſten Abfuhrſcheine aus den erſten Verſteige⸗ rungen werden nach Ablauf dieſer Woche ebenfalls gemahnt. Kirchner. f Samen⸗Einkauf Um Ehre und Schickſal einer Frau Dieſer Großfilm, der alle Herzen höher ſchlagen läßt iſt das Beſte, was Liane Haid je vollbracht hat. Der überaus ſchöns Film führt uns durch Wien u. Budapeſt u. über die Schön- heiten der Innsbrucker Rax, voll Spannung und Tempo bis ans Ende der Löſung.— Als Einlage: Gin munderbarer Luſtſpielſchlager Dieſem Programm, das überall den größten Erfolg hatte und dieſe Woche an der Spitze aller Darbietungen ſteht, iſt ein großer Beſuch ſicher. Anfang heute halb 8, Sonntag 7 Uhr, ab 9 Uhr nochmals das ganze Programm. Sonntag Mittag 19 5 Jugend⸗ und Kindervorſtellung 1. Wildweſt Der Karawanenföhrer v. Oklahoma. 2. Hoppla, Vater ſiehts ja nicht. 3. Georg bei der Feuerwehr. 4. Der Galeerenſklave, 4 Filmſchlager zuſammen 18 Akte. iſt Vertrauensſache! Kleeſaaten, Grasſamen Dickrüben⸗ u. Kuhräbenſamen Flite⸗Qualität Alle Gartenſämereien Beſtellen Sie bei mir Ihren Torfmull. Lieferung frei Haus. „Wer bar bezahlt, am meiſten ſpart“ Johann Valt. Hofmann 2. An der Drehſcheibe S e Neue Frühjahrs⸗Kleider und Mantelſtoffe und Anzug⸗u. 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Der Walzerkönig Walzerklänge 3. Im zwelten Teil? Der Fox- Groß- film von erster Qualität: Suchen Nachigquartier. Mit Jenny Jugo, Ernst Verebes, Georg Alexander.— Die tollen Erlebnisse 6 Tanzgirls. 28 6 Achtung! Das große ver- stärkte U.- T. Orchester begleitet den Riesenspielplan. Alles wird staunen über die Musikdarbietung. ö 880 N 80 n 4 * 20 923 Trotz des gewaltigen Fümwerkes u. dem verstärkten Orchester keine Frelserhöhung.— Kommen Sie heute abend schon, denn morgen ist mit einem Rekordbesuch zu rechnen. Unser Festprogramm marschiert an der Spitze alſer Darbietungen und Kann daher niemals überboten werden. Stets wird das Beste vom Besten ge- boten. Anf 7 Uhr, ab 9 Unr nochm. Sonntag mittag extra große fumien- und Rinder-borstelung Zur Auff.:„Heute spielt der Strauß“ ö Voranzeige Die größte Filmkanone kommt. Aeneas 90 in grau zu: 15 9 30 0 50 3 7 1 1,10„„0 4 1,0 4 Schön bemalt zu: 25 3 35 0 50 4 7 % 1,. 1,25% 1,75 J 4 2,75„ 3,25 e 3,75 Terr acotta- Bälle 50 4 Vollgummi⸗Bälle 75 f Saen 1 8,50 arantiert alles neue Ware N Anshakren. Nachſtehend bringen wir einen Abſchnitl aus dem wohl bedeutſamſten Buch der Ge⸗ genwart„Die ſtählernen Jahre“. Von Werner Brumelburg. Das Unglaub⸗ liche gelang— eine einbändige Geſchichte des Weltkrieges zu formen, die hiſtoriſch und dichteriſch eine bisher nicht erreichte Gipfel⸗ leiſtung darſtellt. Alles iſt Leben, alles iſt Hochſpannung und Wirrnis. Das Buch at⸗ met ungeſchminkte Wahrheit und den über⸗ lieferten Geiſt deutſcher Mannhaftigkeit; es entſtand jener objektive Ueberblick, den der Mitkämpfer als Erinnerungsanahlt braucht. (Vertriebsſtelle München 2 SW., Landwehr⸗ ſtraße 61.) Nach drei ſchweren Angriffsſchlachten, nach un⸗ unterbrochenen Kämpfen in den neu erreichten und kaum geſchützten Linien, nach einer mehr als drei Monate währenden Anſpannung aller Kräfte überſchreitet das deutſche Heer die Grenze des erſten Halbjahres 1918. Es geht in den Juli. Die oberſte Heeresleitung beugt ſich dem Druck, der von allen Seiten auf ihr laſtet, nicht. Das Uebermaß verantwortungsvoller Entſchlüſſe, das nun faſt täglich von dieſen beiden Männern bewältigt werden muß, findet ſie auf ihrem Po⸗ ſten. Noch iſt der Glaube an den Sieg nicht er⸗ ſchüttert. Die letzte Probe, die das deutſche Heer zwiſchen Soiſſons und Reims abgelegt hat, be— ſtärtt ſie in ihrer Zuverſicht. Es muß gelingen Wer kennt die heimlichen Sorgen, die ſich in der Bruſt dieſer Männer damals ſchon geregt haben? Willenskraft und Zuverſicht überwinden ſie. Ende Juni ſteht die erſte Million amerikani⸗ ſcher Soldaten auf franzöſiſchem Boden. Im Bogen von St. Mihiel ſüdöſtlich Verdun haben ſie eine ſelbſtändige Armee unter General Per⸗ ching gebildet. Auch an der Marne ſind ihre Di— viſionen ſchon in Erſcheinung getreten. Sie kämpfen unerfahren und ungeſchickt. Aber ihr utiverbrauchter kriegeriſcher Geiſt und die Ueber⸗ fülle des Materials erſetzen ihnen die mangelnde ſtriegserfahrung. Bald werden ſie auch über Arfahrung verſſtgen. Für den Juli muß man 40 einem weiteren Zuwachs von mindeſtens 000 Mann rechnen. Ste ſchwellen an wie eine VDawine. Vom Frieden iſt keine Rede mehr. Die Waf⸗ ſen ſprechen. Sie klirren jetzt von der Nordſee hinab nach Verdun. Die bewegten Fronten epweitern ſich immer mehr. Die Anſpannung wächſt von Tag zu Tag. Es heißt nur noch Sieg der Niederlage. Die deutſchen Kampfdiviſionen ſind zuſam⸗ mengeſchmolzen. Auch zahlenmäßig iſt der Er⸗ ſatz nicht mehr aufzubringen. Seine Qualitat iſt ſo herabgemindert, daß die alten Kompagnie⸗ und Bataillonsführer in der Front erſchrecken. Die Propaganda der Entente gegen die ſee— liſche Widerſtandskraft der deutſchen Soldaten arbeitet mit unerſchöpflichen Mitteln. Jetzt bleibt le nicht mehr wirkungslos. Nach Millionen zäh⸗ lem die abgeworfenen Flugblätter. Ihre ſtetige Melodte lautet, die Deutſchen ſeien von ihren eigenen Führern betrogen— ſie brauchten nur Revolution zu machen, um einen Verſöhnungs⸗ frieden zu bekommen. Die Oberſte Heereslei⸗ tung läßt Prämien für abgelieferte Flugblätter auszahlen. Es nützt nichts. Das Gift frißt weiter. Am 21. März hat ein Kampfbataillon durch⸗ schnittlich noch 800 Köpfe gezählt. Im Juli wa ren es noch 600, im Auguſt 400. Nach und nach müſſen einzelne Diviſionen aufgelöſt werden, um die Mannſchaftsbeſtünde der anderen aufzu⸗ fw en. Erſchreckend iſt der Mangel an kriegserfah⸗ renen Offizieren. Sie liegen ſaſt alle auf den Schlachtfeldern. In der Heimat beginnt ſich das Korps der Drückeberger und Fahnenflüchtigen immer offener bemerkbar zu machen. Fahnen⸗ flucht gilt nicht mehr als Schande, ſondern als ein Beweis von Klugheit. Schwerer ſenkt ſich die Laſt des Krieges auf die gebeugten Schultern der Wenigen, der Stum— men, der Pflicfserfüller, der Unwandelbaren. In der Gefechtslinie wird es immer menſchen— leerer. Aber dieſe wenigen treffen ſich immer vorn, wo das Schickſal ſie hingeſtellt hat. Sie ſehen längſt, wohin die Reiſe geht, wenn ſie auch nicht darüber ſprechen. Sie glauben nicht mehr an den Sieg. Sie vertrauen aber, daß man noch einen erträglichen Frieden er⸗ kämpfen kann. Sie vertrauen auf ihre Führer. auf ihre eigene Kraft. Sie wiſſen, daß jetzt nur ein Einziges noch gilt und daß alles andere ſei⸗ nen Wert verloren hat. Dieſes Einzige heißt: Ausharren. Ausharren am Geſchütz, wenn die feindlichen Tants knatternd durch die Kornſelder berankrie⸗ und wenn die eigene Infanterie ſchon rechts 2 und lints mit dem langgezogenen Ruf:„Tam — Tank—“ durch die Linie der Artillerie zu⸗ rücl we icht. Ausharren am Maſchinengewehr, wenn die Stahlungeheuer des Schlachtfeldes ſchon weit im Rücken Stoßtrupps feindlicher Infanterie ausgeladen haben und nun zurückkehren, um neue Menſchenfracht heranzuſchleppen. Ausharren, wenn der Schwarm der Jagdflie— ger die Luft wirbelnd und kugelraſſelnd anfüllt und immer wieder zum Stoß auf die paar Men⸗ ſchen an der Erde herab anſetzt. Ausharren am Minenwerfer, wenn die Voll⸗ treffer der feindlichen Langrohre zerkrachen und stag, den 8. März 1930 zen Werfer nach dem anderen erledigen. Ausharren, wenn es von den Kugeln der Maſchinengewehre ſurrt wie von brummenden Bienenſchwärmen. Ausharren am Ponton, wenn der Feuervor— hang des Sperrfeuers das Waſſer peitſcht und die Infanterie drüben im Berghang ſich verzwei⸗ felt der Uebermacht erwehrt. Ausharren im Sanitätsunterſtand. wenn auch der Andrang der Blutenden überhandnimmt und das Hantieren mit dem Operationsmeſſer den Arm erlahmen läßt. Ausharren, wenn heute dieſer, morgen jener Kamerad aus der alten Zeit die Arme hochwirft Volles dehalt ohne einen Tae Dienst Wir werden um Aufnahme folgender Nach— richt des„Deutſchen“ in Nr. 49 gebeten: „In Augsburg ſpielt ſeit einigen Jahren ein Fall, der in ſeinem Verlauf typiſch iſt für den Mißbrauch, der mit dem Berufsbeamten⸗ tum getrieben werden kann. Der Ober⸗ regierungsrat der Oberpoſtdirektion Augsburg, Dr. Schweyer, Stellvertreter des Präſiden⸗ ten der Oberpoſtdirektion, wurde im Jahre 1928 penſioniert, weil er ſeit ſeiner im Jahre 1926 erfolgten Verſetzung nach Nürnberg, die er als unberechtigt empfand, ſich krank ge— meldet hatte und als dienſtunfähig galt. Seine Penſionierung focht Dr. Schweyer beim Landgericht Nürnberg als nichtig ax, weil er für dienſtunfähig erklärt worden ſei, ohne daß zuvor nach Paragraph 62 des Reichs⸗ beamtengeſetzes ein Ermittelungsverfahren durchgeführt worden ſei. Die Verwaltung ſtand auf dem Standpunkt, daß mit Rückſicht auf die von Dr. Schweyer abgegebenen Erklärungen über ſeine Dienſtunfähigkeit ein förmliches Er⸗ mittelungsverfahren über ſeine Dienſtunfähig⸗ keit nicht mehr notwendig ſei. Das Landgericht Nürnberg gab der Klage Dr. Schweyers ſtatt, weil es die betreffenden formal'juriſtiſchen Beſtimmungen des RNeichsbeamtengeſetzes für verletzt erachtete. Das Oberlandesgericht Nürn⸗ berg beſtätigte dieſes Urteil. Die zum Re. s⸗ gericht eingelegte Reviſion wurde von des mehr die Penſionierung rechtskräftig für nich— tig zu gelten hat. Nun müßte man meinen, daß der genannte Beamte, froh, die Nichtigkeit ſeiner Penſionierung durchgeſetzt zu haben, wieder als aktiver Beamter nach Jahren zum Dienſt eingetreten wäre. Der Beamte erklärte, er ſei zwar zivilrechtlich aktiver Beamter und beanſpruche als ſolcher die Zahlung ſeines vollen Gehaltes mit Rückwirkung von der Penſionierung ab; der Verwaltung gegenüber ſei er aber nach wie vor penſionierter Beamter und lehne als ſolcher ab, Dienſt zu leiſten. Es beſteht nun der unglaubliche Fall, daß ein hoher Beamter ſich ſeit 1926 das volle Gehalt auszahlen läßt, ohne ſeitdem einen Tag Dienſt geleiſtet zu haben. Der Fall zeigt typiſch, welche Blüten die Ueberſteigerung formal-⸗juriſtiſcher Beſtim⸗ mungen über das Berufsbeamtentum treiben kann. Während heute Millionen von Volks— genoſſen nach Arbeit ſchreien und erwerbslos durch die Straßen ziehen, läßt ſich ein höherer Beamter in leitender Stellung ſein volles Gehalt für jahrelanges Nichtstun ausbezahlen. Nach natürlichem Denken kann es doch eigent— lich hier nur zwei Alternativen geben. Ent⸗ weder iſt der Beamte dienſtunfähig, dann kann er nur Penſion und nicht das Aktivitätsgehalt beziehen, oder wenn er das volle Gehalt eines aktiven Beamten bezieht, dann hat er auch Poſtverwaltung zurückgenommen, ſodaß nun-Dienſt zu tun... Schwarze Liſten bei Gericht Das Schuldner verzeichnis Von Juſtizinſpektor Nagelsdieck, Eſſen. Bei den Gewerbetreibenden iſt es üblich, ſich vor Verluſten dadurch zu ſchützen, daß ſie vor einer Kreditgewährung zunächſt eine Auskunft über den Kreditſuchenden bei einer Auskunftei oder dergl. einholen. Vielfach ſind ſie auch ſelbſt ſchon zur Führung von ſchwarzen Liſten überge⸗ gangen, um ſo durch Vermittlung einer Zentral- ſtelle über etwaige faule Kunden ſchnell und zu— verläſſig unterrichtet zu ſein. In unſerer Zeit der immer mehr zunehmenden Käufe auf Teil⸗ zahlung kann der Gewerbetreibende ein ſolches Schutzmittel nicht mehr entbehren. 5 Aber auch das Geſetz ſchreibt bezüglich gewiſ— ſer Schuldner ihre Einſtellung in eine„Schuld- nerverzeichnis“ genannte„ſchwarze Liſte“ vor und gibt ſo bereits ſeit langen Jahren jedem die Möglichkeit, ſich von der Kreditwürdigkeit ſeiner Gegenſeite durch Einſichtnahme in das Schuldnerverzeichnis zu überzeugen und ſich vor Schaden zu bewahren. Das Schuldnerverzeichnis wird bei den Amtsgerichten geführt. Die Amts⸗ gerichte können ſich bei der Einſtellung in das Verzeichnis ſelbſtverſtändlich nur auf ſolche Fälle der Kreditunwürdigkeit beſchränken, die auch zu ihrer Kenntnis gelangen. Beſondere Ermittelun— gen ſtellen ſie daher bezüglich der einzuſtellenden Schuldner nicht an. i Die Schuldnerverzeichniſſe werden jahrgangs— weiſe geführt; vereinzelt iſt man auch bereits zur Erprobung von Schuldnerkarteien übergegangen. In das Schuldnerverzeichnis werden die Schuldner eingeſtellt, welche bezügl. ihres geſam⸗ ten Vermögens den Offenbarungseid geleiſtet haben oder gegen welche wegen Ver⸗ weigerung des Eides die Haft angeord⸗ net iſt. Das Verzeichnis gibt auch Auskunft darüber, wann ein Schuldner, welcher wegen Verweigerung des Eides die zuläſſige Höchſtzeit von 6 Monaten in Haft genommen worden iſt, aus dieſer Haft entlaſſen wird. Endlich werden in das Verzeichnis auch diejenigen Schuldner aufgenommen, bezüglich deren der Antrag auf Eröffnung des Konkurſes wegen Nichtvorhan⸗ denſeins einer den Koſten des Konkursverfah— rens entſprechenden Maſſe abgewieſen, worden iſt. Die Eröffnung des Konkurſes wird dagegen nicht in das Schuldnerverzeichnis eingetragen Dies iſt auch nicht erforderlich, da die Konkurs eröffnung öffentlich bekannt gemacht wird. Die Einſicht in das Schuldnerverzeichnis ſteht jedem frei, ohne daß er ſein beſonde— res Intereſſe nachzuweiſen braucht. Die Ge— ſchäftsſtellen der Amtsgerichte geben aber auch mündlich und ſchriftlich Auskunft über das Be— ſtehen oder Nichtbeſtehen einer Eintragung. Die Auskunft iſt gebührenfrei, es ſind jedoch die ent— ſtehenden Schreibgebühren zu erſtatten. Die Erteilung von Auszügen oder Abſchriften bzw. die Entnahme ſelbſtgefertigter Abſchriften aus den Verzeichniſſen iſt in den einzelnen Ländern verſchieden geregelt. Eine Veröffentlichung des Schuldnerverzeichniſſes findet nicht ſtatt. Sie wäre ſchließlich auch nur geeignet, manchem nicht böswilligen Schuldner die Wiederaufbauarbeit zu erſchweren. Die Schuldnerverzeichniſſe werden vernichtet, wenn ſeit dem Abſchluſſe des Eintragsjahres 5 Jahre verſtrichen ſind. Indeſſen werden die Na men derjenigen Schuldner, welche aus Anlaß der Abweiſung des Konkurseröffnungsantrages eingeſtellt worden ſind, ſchon vocher unkenntlich gemacht, und zwar ſobald 5 Jahre ſeit der Ab weiſung des Antrages verſtrichen ſind. Die fünf— jährige Offenhaltung des Verzeichniſſes hat ihre Urſache darin, daß ein Schuldner zur Leiſtung des Offenbarungseides innerhalb der nächſten 5 Jahre nur dann nochmals verpflichtet iſt, wenn glaubhaft gemacht wird, daß er ſpäter Vermögen erworben habe. Aus dem gleichen Grunde kann er auch nur innerhalb dieſer Friſt zur Leiſtung des Eides durch Haft von neuem angehalten werden. Der Gläubiger kann ſich daher g. F. durch Einſichtnahme in das Verzeichnis vor den Koſten eines etwa zuläſſigen Antrages auf Ab— leiſtung des Ofſenbarungseides bewahren.— Schließlich liegt es auch im wirtſchaftlichen In⸗ tereſſe des Schuldners, wenn ſein guter Name nach Ablauf einer gewiſſen Zeit wieder herge⸗ ſtellt wird und ihm ſein Fortkommen nicht be⸗ hindert wird. . ng und lautlos zuſammenbricht. Ausharren bis der letzte der Alten dahin iſt und bis der Granatſplit, ter endlich den Weg in die eigene Bruſt findet. Bunte Zeitung Das Luftſchiff„Graf Zeppelin“ wird in nächſter Zeit ſeine Schweizer Flüge wie— der in ſein Reiſeprogramm aufnehmen. Der erſte derartige Flug wird vorausſichtlich nach Bern führen, wo eine Landung vorgeſehen iſt. Die Angelegenheit begegnet dort großem Intereſſe, doch wußte man zunächſt nicht den Schwierig⸗ keiten hinſichtlich der Beſchaffung geeigneter Hilfsmannſchaften für die Landung zu begegnen. Erfreulicherweiſe ſpringen die Berner Turner hilfsbereit ein u. ſtellten ſich in einer Anzahl von 100 Mann zur Verfügung, womit die beſte⸗ hende Schwierigkeit behoben iſt. 30 Straßenbahner Gewinner des Großen Loſes. Bekanntlich iſt das Große Los diesmal in einer Abteilung nach Bremen gefallen. Es wird in der einen Hälfte von einem Premer Kaufmann geſpielt, in der anderen Hälfte von 30 Straßenbahnern der Linie 3. Die Nachricht, daß die 30 Straßenbahner das Große Los ge— wonnen haben, verbreitete ſich wie ein Lauf— feuer durch die ganze Stadt. Jeder von den Straßenbahnern erhält etwa 6500 Mark aus⸗ bezahlt. Kurz vor der Ziehung waren 3 aus der Gruppe ausgetreten und hatten anderen ihre Anteile überlaſſen. Frankfurt, 6. März. Das Wtb-Telegramm, das wir dieſer Tage veröffentlichten, enthält zwei nicht unweſentliche Fehler. Zunächſt han— delt es ſich nicht um eine Unterredung des heſſiſchen Staatspräſidenten, mit hieſigen Preſ⸗ wertretern, ſondern um einen Aufſatz in ei— nem beſtimmten hieſigen Blatt, der ſich auf di Unterredung eines Mitarbeiters mit Adelung aufbaut. Wichtiger iſt der andere Fehler. In dem Telegramm heißt es:„niemand in Heſſen will in einem armen Preußen Schutz ſuchen“, während in dem Aufſatz ſteht:„niemand wil in den Armen Preußens Schutz ſuchen“. Ein gemeiner Racheakt. In einem Lagerſchuppen der Midgard-Schiſf fahrtsgeſellſchaft in Oldenburg wurden nachts weit über 100 Sack Weizen und eine große An— zahl Zuckerſäcke von oben bis unten aufgeſchnit— ten. Der Weizen wurde ausgeſtreut und mit Waſſer begoſſen. Um den Schaden noch zu ver— größern, hat der Täter auch den Weizen und den Zucker miteinander vermengt. Außerdem wurde die Telephonleitung abgeſchnitten und in den Hafen geworfen. Wahrſcheinlich liegt ein gemei— ner Racheakt vor. Der Täter muß lediglich be abſichrigt haben, der Geſellſchaft einen empfind lichen Schaden zuzufügen. Da bereits vor eini ger Zeit in einem Lagerſchuppen der gleichen Geſellſchaft über 30 Fenſterſcheiben eingeworſen wurden, vermutet man, daß derſelbe Täter in Frage kommt. Es heißt, daß der angerichtete Schaden 78000 Mark beträgt. So kuriert man Schwiegermütter. Einen netten Schrecken jagte ein Bewohner von Breidenbach(Billenburg) dieſer Tage ſei— ner Schwiegermutter ein. Da ſie ihm das Le— ben recht ſauer machte, beſchloß er nach vorauf⸗ gegangener Auseinanderſetzung, zum Schein aus dem Leben zu ſcheiden. Er nahm einen Strick und hängte ſich in der Scheune auf, aber ſo, daß ihm die Schlinge noch genügenden Raum zum Atmen ließ. Als die„böſe Schwie⸗ germutter“ ſich näherte, ſtieß er ein dumpfes Röcheln aus, ſodaß ihr ſeine Abſicht, dieſem Jammertal endgültig den Rücken zu kehren, nicht mehr zweifelhaft ſein konnte. Sie ſtieß einen Schreckensſchrei aus, nahm ein Meſſer und ſchnitt den Strang durch. Zum Glück wa⸗ ren die„Wiederbelebungsverſuche“ von Er⸗ folg gekrönt, die Schwiegermutter war über⸗ glücklich und beteuerte ſich nie wieder in die Angelegenheiten der jungen Eheleute zu mi⸗ ſchen— wenigſtens vorläufig nicht.. „Gute Nacht Eine hygieniſche Plauderei. D. K. G.S. Wenn wir einander„gute Nacht“ ſagen, ſo verbinden wir damit ſtillſchweigend den Wunſch für die Kräftigung der Geſundheit unſe⸗ res Nächſten durch einen guten, erquickenden Schlaf. Der Schlaf iſt für uns Menſchen ein abſolutes Lebensbedürfnis. Würde man uns zwingen, wie es einſt als grauſame Folter im Orient geſchah, den Schlaf zu entbehren, ſo tritt beim Menſchen nach etwa 9 Tagen der Schlaf⸗ loſigkeit der Tod ein. Wir müſſen den Schlaf daher als eine wohltätige Einrichtung der Na⸗ tur zur Erhaltung von Leben und Geſundheit betrachten. Es iſt die Aufgabe des Schlafes, den Körper von den durch die Tagesarbeit in unſerem In⸗ neren aufgehäuften Ermüdungsſtoffen zu be⸗ freien. Zu dieſer Generalreinigung müſſen wir aber auch unſerem Körper die Möglichkeit geben durch eine ausreichende Schlafenszeit. Wieviel Schlaf braucht der Menſch? Eine bündige Antwort auf dieſe Frage läßt ſich kaum geben, denn das Schlaſbedürfnis des Menſchen iſt ſehr verſchieden nach Alter, Tätigkeit, Klima Jahreszeit und Geſchlecht. Der Säugling ver⸗ ſchläft bekanntlich dreiviertel ſeines Lebens, das Kind im Alter von 2—10 Jahren braucht eine Nachtruhe von 10—12 Stunden, während der ge— ſunde, erwachſene, arbeitende Menſch im allge— meinen nach 8 Stunden Schlaf genügend ausge— ruht ſein dürfte. Wer weniger ſchläft, tut dies meiſt auf Koſten ſeiner Geſundheit. Zwar iſt vielfach, beſonders von berühmten Perſönlichkei⸗ ten wie Napoleon, Friedrich der Große, Colum⸗ bus, Ediſon und anderen behauptet worden, daß ſie mit viel weniger Schlaf aufgekommen ſeien. Allein einmal pflegt man bei dieſer Rechnung die kleinen Mittagsſchläſchen, die oft am Tage eingeſchaltet werden, nicht mitzuzählen, anderer⸗ ſeits iſt eben das Schlafbedürfnis der Menſchen, wie erwähnt, individuell durchaus verſchieden. Für die geſundheitsfördernde Wirkung des Schlafes kommt weiterhin die Schlaftiefe in Betracht. Ein altes Sprichwort behauptet„Der Schlaf vor Mitternacht iſt der geſündeſte“. Wiſ—⸗ ſenſchaftliche Unterſuchungen haben indeſſen die— ſen Satz nicht allgemein beſtätigen können. Man hat vielmehr feſtgeſtellt, daß es unter uns Men⸗ ſchen 2 Typen gibt, nämlich die„Abendſchläfer“ und die„Morgenſchläfer“. Erſtere ſind abends früh müde und erreichen bald nach dem Einſchla— ſen die größte Schlaftiefe. Das ſind diejenigen, für die das Wort vom Schlaf vor Mitternacht zu— trifft. Die zweite Gruppe, die Morgenſchläſer, verfallen erſt gegen Morgen in einen Tiefſchlaf, der ihnen die notwendige Erquickung bringt. Dieſe Art Menſchen kann mit Vorteil ruhig etwas ſpäter zu Bett gehen, wird aber gut tun, zumal wenn der Beruf ein frühzeitiges Auf⸗ ſtehen erfordert, nach Möglichkeit ein Mittags- ſchläfcheneinzuſchalten. Gleichgerichtete Unterſu⸗ chungen an Schulkindern haben zu dem erſtaun⸗ lichen Reſultat geführt, daß die Mehrzahl der Kinder im Alter von 6—13 Jahren Morgenſchlä— ſer ſind. Sie ſind es auch, die früh nicht zur rechten Zeit aufwachen, ſondern es geweckt wer— den müſſen und dann meiſt ſchläfrig und mürriſch den Weg zur Schule antreten. Daher iſt von Schulreſormern ernſthaft die Frage einer Spä— tlerlegung des Schulbeginns in Würdigung die— ſer Tatſachen aufgeworfen worden. Schließlich ſind für einen guten Schlaf noch eine Anzahl äußerer Umſtände von Bedeutung. Das gilt vor allem wiederum lich zur ſelben Stunde, ſchlafen zu gehen und rege ihre Phantaſie nicht durch Märchenerzählen oder Gruſeligmachen an, in der irrigen Meinung, ſie dadurch ſchneller zum Einſchlafen zu bringen. Auch der Erwachſene wird gut tun, kurz vor dem Schlafen kein aufregendes Buch zu leſen, mi— dem ſich ſeine Gedanken weiter beſchäftigen und Das Geheimnis einer Nacht. Roman von G Rehfeld. (43. Fortſetzung.) Georg, die Kommerzienrätin und Neufeld beobachteten ſie vom Salon aus verſtohlen. Bald geſellte ſich Haydamm zu ihr, der ſie reſpektvoll grüßte und zu ihr ſagte: „Mein Fräulein, ich weiß, daß Georg Ihnen von mir geſprochen hat, aber ich will Ihren Entſchluß noch nicht wiſſen! Sie bedürfen der Ueberlegung! Geben Sie mir Ihre Antwort in acht Tagen! Bis dahin werde ich Ihnen fern— bleiben!“ Die folgenden Tage blieb das junge Mäd⸗ chen auf ſeinem Zimmer und ließ ſich mit Un⸗ wohlſein entſchuldigen. Georg und die Kommer— zienrätin beſuchten ſie, ohne Haydamm's mit einem Worte zu erwähnen. Eines Nachmittags ging Ilſe in den Park. Als ſie zurückkam, traf ſie Georg und fragte ihn ohne Umſchweife: „Wo ſind die Sieling? Ihr Haus iſt ja leer!“ „Die habe ich davongejagt!“ verſetzte der Bankier gleichgültig. „Weshalb?“ „Der junge Sieling ſtahl, der alte Ich bin zufrieden, daß ich ſie los bin!“ Ilſe wandte ihm den Rücken und ſetzte ſor— genſchwer ihren Weg fort. Mit den Sielings waren ihre einzigen, ihre letzten Beſchützer ge⸗ gangen. Am nächſten Tage, als ſie nebſt den Ihrigen eben im Salon weilte, trat Haydamm unver⸗ mutet wieder ein. Sein erſter Gruß galt Ilſe. N„O, mein Fräulein“, ſagte er,„Sie ahnen nicht, wie ſehr es mich zu Ihnen zurückzog!“ „Herr Haydamm,“ entgegnete Ilſe laut und feſt,„ich muß Ihnen erklären, daß ich Sie nicht trank! lhu ſo am rechtzeitigen Einſchlafen verhindern Für Kinder wie ſür Erwachſene iſt es unzweck⸗ mäßig, die Abendmahlzeit erſt kurz vor dem Schla⸗ fengehen einzunehmen oder ſie zu reichlich zu geſtalten. Man ſorge vielmehr dafür, daß zwi⸗ ſchen einem leichten und eher etwas knapp gehal⸗ tenen Abendeſſen und der Schlafzeit eine Zeit⸗ ſpanne von 3—4 Stunden liegt. Der Schlaſ⸗ raum ſelbſt ſei möglichſt geräumig und luftig, am beſten iſt es, wenn ein geſunder Menſch ſich daran gewöhnt, bei offenem Fenſter zu ſchlafen. Das Bett überlade man nicht mit Federbet⸗ ten und Kiſſen, die unnötig die Gefahren der Erkältung und der Luftverſchlechterung heraufbe⸗ ſchwören. Am beſten wird der Säugling wie der geſunde Erwachſene auf harter Matratze liegen und ſoll zweckmäßig nur mit einer Wolldecke zu⸗ gedeckt ſein, der man im Winter allenfalls noch ein Federkiſſen oder„Plumeau“ beigibt. Die richtige Schlafhaltung iſt mehr oder minder Sache der Gewohnheit, doch iſt es wertvoll, da⸗ rauf Bedacht zu nehmen, daß die Bruſt frei atmen kann. Die Betrachtung aller dieſer Ratſchläge für einen geſunden Schlaf iſt durchaus nicht ſchwer, wie es vielleicht auf den erſten Blick ſchei⸗ 5 8 1 für die Kinder. Man gewöhne ſie daran, pünktlich, d. h. allabends nen mag. Man muß ſich nur auch hierbei ein bißchen Mühe geben. Damit wünſchen wir auch Dir, lieber Leſer,„Gute Nacht“! Der Zuchthäusler am Mikrophon Drigineller Radiovortrag in London. Man muß der Londoner Radioſtation das Kompliment machen, daß ſie ihr Programm originell zu geſtalten verſteht. Kürzlich wartete ſie den Hörern mit einem intereſſanten Vortrag über das engliſche Gefängnisweſen auf, den aber nicht irgendein Rechtsgelehrter oder Gefäng⸗ nisdirektor oder ſonſt ein Kriminaliſt hielt, ſon. dern ein ehemaliger Sträfling, der vor einigen Monaten nach Verbüßung einer vierjährigen Zuchthausſtrafe aus dem Kerker in Parkhurſt entlaſſen worden war. Der Mann hatte alſo Zeit genug gehabt, die Zuſtände im Zuchthaus zu ſtudieren und brachte ſeine Wahrnehmungen mit großer Sachkenntnis und, wie es ſcheint, mit Objektivität vor. Er war, wie das„Wiener Journal“ ſchreibt, von den Gefängnisbehörden auch ausdrücklich für den Vortrag autoriſiert worden, was ihn jedoch nicht hinderte, ſeine Aus⸗ führungen mit den Worten zu ſchlie ßen: will von der„Kiſte“ nichts mehr wiſſen. Alte Spitzbuben ſind ſich darin einig, daß das Ver- brechen ſich durchaus nicht lohnt.“ Ausführlich ſprach der Mann über die Ver⸗ pflegung im Gefängnis. Es wird von Kontroll— kommiſſionen auf Abwechflung in der Koſt und auf den Nährwert der Speiſen geachtet. Es gibt eine„induſtrial- Diät und eine„hard⸗labour- Diät. Welche von den beiden verabreicht wird, entſcheidet der Gefängnisdirektor. Das Eſſen wird mit Milch und Margarine reichlich fett ge. macht, es wird ſo viel grünes Gemüſe als nur möglich gegeben und das braune Brot iſt ſehr gut. Das Frühſtück iſt jeden Tag gleich und be. ſteht aus einem Brei, einem Stück Brot und Tee Für die anderen Tagesmahlzeiten ſind achtzehn Gänge für den Monat zuſammen jeſtellt, die aber nicht ſtets in derſelben Rechenkolge dran⸗ kommen, ſo daß die Sträflieige nucht ſchon im vorhinein wiſſen, was ihrer am nächſten Tag harrt. Die Liſte der achtzehn Gänge lautet: Spec mit Bohnen, Rindfleiſchkonferven, Büchſenkleiſch und Gepöckeltes, Kundervegten, Rindfleiſch und Siruppudding, Hammelfleiſchragout, Gemüſeſuppe, iriſches Schmorfleiſch, gewürzte Speckpaſtete, Fleiſchpaſtete, Fleiſchpuddiag, Hammelbraten, ge. kochtes Schweinefleiſch mit Knöheln. Seefiſchpa⸗ ſtete, Shepperds⸗Paſtete, Fleiſchbrühe, Schweine⸗ fleiſchſuppe und gedünſtetes Fleiſch mit Sirup⸗ lie lieben Pudding. In einigen Gefängniſſen nehmen die Skräflinge die Mahlzeiten zuſammen ein, was die„dining out“ nennen. g werde. Mein Herz gehört nach wie vor Herrn von Schewen!“ „Aber, Ilſe,— bedenke, welchen Kummer du uns allen bereiteſt!“ mahnte Georg. „Es tut mir leid,“ verſetzte das junge Mäd⸗ chen,„aber ich kann dir nicht helfen! Noch ein⸗ mal, Herr Haydamm, verzichten Sie auf meine Hand!“ „Mein Fräulein,“ verſetzte der Börſenmann mit erhenchelter Wehmut,„ich liebe Sie ſo in nig, daß ich gewiß bin, ſchließlich doch Erhö— rung bei Ihnen zu finden!“ Ilſe ſah ihn ſtarr an, dann ging ſie in ſtol⸗ zer Haltung hinaus. Drei Tage lang blieb ſie auf ihrem Zimmer, ohne daß jemand nach ihr zu ſehen kam. Ihre Mahlzeiten wurden ihr wie einer Gefangenen hinaufgeſchickt. Am Abend des dritten Tages packte Ilſe et⸗ was Wäſche und einige Toilettengegenſtände in eine kleine Reiſetaſche, verließ heimlich das Haus und eilte wie gehetzt nach dem Bahnhof. Der Nachtzug führte ſie, ohne daß jemand gekommen wäre, ſie zurückzuholen, nach Berlin, das ſie bei Morgengrauen erreichte. . Inzwiſchen war der fällige Wechſel bei Hanffs präſentiert worden, ohne daß ſie zu zah⸗ len vermochten. Jetzt endlich gelang es dem Ma⸗ jor, nachdem er die junge Frau nochmals über den Erfolg ihres Beſuches bei Haydamm be⸗ fragt hatte, ihr den wahren Sachverhalt zu ent⸗ locken. Wütend ſtampfte er mit dem Stock auf. „Der Elende!“ ſchrie er.„Ich wünſchte, ich träfe ihn daheim! Aber er wird ſich hüten, mich zu empfangen. So will ich denn wenigſtens zu e gehen, damit ich endlich ganz klar 0 e 70 „Es iſt umſonſt, Herr Major!“ lächelte Frau Hanff trübe. ſo, Das tägliche Leben im Gefängnis verläuft! natürlich eintönig. In den freien Abendſtunden dürfen die Sträflinge ſich ihrer Lieblingsbeſchäf. tigung widmen. Es wird viel geleſen; der Vor. tragende ſelbſt lernte die Werke von Dickens, Thackery, Scott, Shaw, Bennett und Wells im Zuchthaus kennen. Andere zeichnen, ſpielen Gei. ge, machen Handarbeiten, nähen uſw. Für die meiſten Sträflinge, namentlich für jene die zu einer längeren Freiheitsſtrafe verurteilt worden ſind, iſt es ein großer Troſt, wenn ſie in ihrer Zelle noch ein Lebeweſen haben. Als Belohnung für gutes Betragen räumt daher die Gefängnis⸗ direktion das Recht ein, Mäuſe zu halten. Die ſo begünſtigten Häftlinge bekommen leere Fleiſch⸗ Der Vortragende meinte, eine Tier als Mitbe⸗ wohner der Zelle bedeute für die Erhaltung des geiſtigen Gleichgewichts des Eingekerkerten ſo viel, daß man ihnen auch das Beiſammenſein mit anderen Tieren, vor allem mit Vögeln, ge⸗ ſtatten ſollte. Fluchtverſuche hat der Vortragende mehrere erlebt, aber geglückt iſt kein einziger. Aber allzuoft ereignen ſich Ausbruchsverſuche nicht, denn Sträflinge, die ſich dabei erwiſchen laſſen, werden beſonders ſcharf überwacht. Für ſie beginnt die Nacht ſchon um 7 Uhr abends— zu dieſer Zeit werden ihnen die Kleider wegge⸗ nommen—, eine ſchreckliche Nacht, denn ihre Zelle bleibt bis zum Tagesanbruch beleuchtet, um ſie ununterbrochen beobachten zu können. Cha⸗ rakteriſtiſch iſt die bei den Sträflingen übliche Klaſſifizierung der Zuchthausinſaſſen, die der Vortragende bekannt gab.„Betrüger“, ſagte er, „ſind im Gefängnis gewöhnlich am wenigſten be⸗ „Ich liebt. Geſchickte Diebe werden bewundert. Auch gegen Mörder hat man nichts einzuwenden, wenn ſie für ihre Tat verſtändliche Motive anführen können.“ ee e Selbſtbehertichung und Auver zagtheit menſchliche Prüfſteine. Es gibt für Kinder und Erwachſene eine ganze Reihe beliebter Geſellſchaftsſpiele, welche direkt im Leben abgelauſcht ſind. Auf der Jagd nach dem Ziele kann ſich jeder Spieler prüfen, ob er ſich bei Zwiſchenfällen beherrſchen, ob er in Zorn gerät, ob er ſich nicht über ſeine Rivalen trotz ter Harmloſigkeit des Spieles ſelbſt über Gebühr ärgert. Wir kennen ein Spiel, das kaum aufgetaucht, beinahe in allen Familien ſchnell Eingang gefun⸗ den hat. Es iſt ein ebenſo verlockendes, wie be— liebtes und gehaßtes Spiel. Kinder und Erwach- ſene ſind ihm verfallen. Einfache Papptafeln, kleine Felder, Figuren und Würfel. Das Spiel beginnt. Ein jeder jagt dem Ziele zu. Aber er muß mit den Tücken des Spieles rechnen, mit dem Zufall, mit der Raffiniertheit der Mitſpie⸗ ler. Oft vor dem Tore der Erfüllung wird man wieder an den Ausgangspunkt zurückgebracht. Eine Enttäuſchung löſt die andere ab. Wer ſich beherrſchen kann, lacht, andere werden zornig, wieder andere mißmutig. Alles nützt nichts. Im- mer muß man vor vorne anfangen, hat nur die Möglichkeit, dem Mitſpieler mit gleicher Münze zu bezahlen. Wer Pech hat, wird natürlich aus- gelacht. Dabei erfahren wir auch den Namen des Spieles:„Menſch ärgere Dich nicht!“ Wer ſchon einmal einem ſolchen Spiele zuge⸗ ſeyen hat, kann die beſten Charakterſtudien be— treiben. Alle Tugenden oder Untugenden, offene und verſteckte, werden rückſichtslos enthüllt. Auch die Mogler lernt man kennen. Es ſind gewöhn⸗ lich diejenigen, welche in dem Suchen nach Glück ſchwindelhafle Tricks für erlaubt halten und ſich diebiſch darüber freuen, wenn es keiner merkt. Selbſt die Eltern können bei dieſem Spiele die Veranlagung ihrer Kinder ſehr genau prüfen. Denn deren ganze Haltung während des Spieles verrät ihnen die werdenden Charaktere. Der bringen. fänat immer wieder „Das weiß ich, aber ich will ihm wenigſtens eine iſt gleichgültig, läßt ſich nicht aus der Ruhe von neuem an. ſagen, wie ich über ihn und Ehren⸗Haydamm denke!“ Im Bankpalaſt traf er Wartenberg, der ſich nicht gerade wohl fühlte, als er ihn erblickte. „Verzeihung, Herr Major,“ ſtotterte er,„ich bin ſehr beſchäftigt!“ „Ich auch! Wo iſt Herr Simmersdorf?“ „Der iſt nicht hier!“ „Wo iſt er?“ „Ich weiß es nicht!“ „So, Sie wiſſen es nicht? Und ich ſage Ihnen: Sie wiſſen es ſehr gut! Wollen Sie mir einen Wechſel über fünftauſend Mark auf drei Mo⸗ nate gegen die üblichen Zinſen prolongieren?“ „Ah, es handelt ſich um Hanff?“ ſagte der Prokuriſt.„Tut mir leid,— Herr Simmersdorf hat ſich darüber nicht geäußert und allein—“ Der Major legte ihm ſchwer die Hand auf die Schulter. „Lieber Freund,“ ſagte er barſch zu ihm, „denken Sie an das, was ich Ihnen heute er⸗ kläre! Die Zeit wird ſchon noch kommen, in welcher die ehrlichen Leute lachen und die Spitz⸗ buben heulen werden! Dann werden wir uns wieder ſprechen!“ Damit ging er. Wartenberg aber telegra⸗ phierte ſofort an ſeinen Chef, daß der Major von Höhne ungeheuer wütend ſei.— Wenige Tage darauf war es in dem ganzen Viertel bekannt, daß Hanff zahlungsunfähig ſei. Alsbald ſtellten ſich alle Lieferanten ein und verlangten ihr Geld. Schließlich kamen auch die Kutſcher mit demſelben Anſinnen, ſo daß die geringen Mittel des Fuhrherrn ſchnell erſchöpft waren. Das Schlimmſte war, daß die Roſſelen⸗ ker ſowie Chauffeure fortan den Dienſt verwei⸗ gerten. Die ganze Maſchinerie ſtockte. Aber nicht lange. Da betraten zwei ſchlicht gekleidete Männer die Wohnung des Majors,— büchſen, in denen ſie die Mäuſe einquartieren. len Mädchen und Jungens, findet man ſehr 9 einen gewiſſen Zug von Ritterlichkeit. Obglei der Junge räubern konnte, ſchont er ſeine kleine Freundin. Da ruft natürlich die Widerſacher auf den Plan, die dann toben und ſchließlich auch zw raufen anfangen. ö Machen es die Großen vielleicht anders? Kaum. Aber ſie müſſen doch wieder verſchieden beurteilt werben. Denn bei ihrem Spiel auf der Papptafel ſpiegelt ſich meiſt ihr eigenes Leben wider. Jeder Menſch hat zu kämpfen Nur wie er ſich in dem Kampfe benimmt oder bewährt, iſb ganz verſchieden. Wer es noch nicht kennt, ver. ſuche es einmal. Sicher könnten noch andere glei⸗ che Spiele hier angeführt werden. Aber keines bringt uns ſoviel Lebenswahrheiten wie das „Menſch ärgere Dich nicht!“ Keines ſoviele Le⸗ bensregeln und Lebensmahnungen. Wir ſind jan ohne Mißvergnngen, ja ſogar unt Pumor. 5 ihrer Charakterveranlagung ſind. Und da beginnt der Kampf im Beruf, in tafel, nach deſſen Loſung:„Menſch ärgere Dich nicht!“ Vielleicht wird er uns verſtehen. Wetter⸗Nieſ en. Der amerikaniſche Meteorologe Dr. W. J. Humphreys ſpricht in einem ſoeben erſchienen Buch über„Bauernregeln“ auch über den Glau- ben, daß manche Leute„das Wetter riechen“ kön⸗ nen. Er erklärt dieſe Anſchauung, die in den al⸗ ten Sprichwörtern zutage tritt, auf natürliche Weiſe. „Verweſende Stoffe in Teichen, Gräbern und Sümpfen“, ſchreibt er,„erzeugen faulige Gale, die ſich in Blaſen unter dem Sahtamm de„. Wenn nun ein Sturm bevorſteht, dann äußert ſich dies zunächſt in einer beträchtlichen Abnahme des Luftdrucks. Dadurch wird der Druck auf die Gasblaſen verringert, dieſe dehnen ſich aus, zer⸗ berſten, und die Gaſe treten an die Oberfläche, ſo daß auf weite Strecken hin ein fauliger Ge⸗ ruch zu ſpüren iſt. Man kann alſo auf dieſe Weiſe das Auftreten von Unwettern„vorher riechen“. Ein Mann, der in Jerſey City lebt, war im ſtande, mit Hilfe ſeiner Naſe und ſeiner Ohren das Wetter vorauszuſagen, ohne aus dem Bett aufzuſtehen.„Nordweſtliche Winde bringen Ta⸗ bakrauch aus einer Tabakfabrik“, erklärte er,„und das deutet auf Regen oder Schnee. Die Pfeifen der Dampfer auf dem Hudſon ſind nur bei Weſt. wind hörbar, der ſchlechtes Wetter bringt. Der Südoſtwind bringt mir den Geruch einer Seifen und Parfümfabrik, und auf dieſen folgt häufig Nebel. Die Lokomotivpfeiſen der Eiſenbahn ſind nur hörbar, wenn ein ſanfter Südwind herrſcht. Der Geruch der Ebbe deutet auf Südweſtwind und mildes Wetter. Die deutlich hörbaren Zei⸗ chen zweier anderer Eiſenbahnlinien zeigen ſtets einen kalten Nordwind an.“ Humphres hat noch zahlreiche andere Beiſpie⸗ le dafür geſammelt, wie erfahrene Kenner ans den Geruchseindrücken auf die Windrichtung und andere Einflüſſe ſchließen können, aus denen eine Vorherſage des Wetters möglich iſt. Velseitig venvendbar aulaösgslwürze für Suppen, Soßen, emüse, Salate. 7 7 „Herr Major“, begann der Alte, ſeine Müt⸗ ze verlegen drehend,„ich bin der Gärtner Sie⸗ ling aus Czersk— vom Gute— und das iſt mein Sohn! Als der Herr von Schewen bei Herrn Peterſen zu Beſuch war, ſagte er zu mir, wenn ich je in Not ſei, ſolle ich mich an ihn wenden oder an ſeinen Onkel, den Herrn Major von Höhne. Da nun der Herr von Schewen, wie ich erfuhr, verreiſt iſt, ſo kommen wir zu Ih⸗ nen!“ „Sie ſind in Not?“ „Ja, Herr Major,— Herr Bankier Sim⸗ mersdorf hat uns Knall und Fall entlaſſen. „Wa rumd“ „Ohne jeden Grund!“ „Was macht Fräulein Simmersdorfd“ „Ich weiß es nicht. Sie hält ſich, wie man ſagt, in ihrem Zimmer eingeſchloſſen.“ „Hm! Und was wünſchen Sie nun von mird „Wenn der Herr Major uns eine Stelle verſchaffen könnten, gleichviel, was für eine,— wir wollen gern arbeiten.“ 0 Sie fahren— beide?“ „Ja 10 „Wollen Sie Kutſcher ſpielen?“ „Gern!“ 5 „Es iſt nur— Sie müßten in Berlin etwas Beſcheid wiſſen!“ „O, was das anbelangt,— ich habe hier ge⸗ lernt, mein Sohn war als Soldat hier!“ „das genügt! Kommen Sie, ich werde Sie in Ihr neues Geſchäft einführen!“ Und an demſelben Tage, an welchem die Vechſelklage erhoben wurde, traten die beiden Sielings als Kutſcher bei Hanff ein. Am Abend des 13. Oktobers wagte Anni n be nochmals, ihren Chef um das rückſtändige Gehalt zu erſuchen. N (Jortſetzung folgt.) der alte und der junge Gärtner Sieling aus Czersk. 1 immer mit Menſchen zuſammengewürfelt, die in srundverſchieden“ der Geſellſchaft, ja ſelbſt in ver Familie. Darum probiere jeder einmal das Spiel auf der Papp⸗ 00 profeſſor Dr. Heinsheimer und der viernheimer Waldrezeß. Von Dr. jur. Haus Hofmann 3., Rechtsanwalt in Darmſtadt. Von dem Gelehrtengrab auf dem Heidelber⸗ ger Bergfriedhof ſtrahlen in der Waldrezeßſrage und damit auch in der Frage der Allmend gewal⸗ nige Energien aus. Der im vergangenen Jahre verſtorbene Profeſſor Dr. Karl Heinsheimer hat über die Aufwertung der Viernheimer Bauholzrente ein Rechtsgutachten ausgearbeitet, welches im Kampfe um den Waldrezeß als überaus wertvolle Waffe gebraucht werden wird. Profeſſor Dr. Radbruch, Dekan der juriſti⸗ ſchen Fakultät der Univerſität Heidelberg hat in ſeinem letzten Gruß an Heinsheimer die Worte ge⸗ prägt: zu früh iſt dieſes Leben beendet, aber es war doch geſchloſſen und gerundet, wie von Künſt⸗ lers Hand. Dieſer Ausſpruch gilt auch von dem Gutachten Heinsheimers: Geſchloſſen und gerundet ſteht es da, von Künſtlers Hand gemeißelt. Selbſt im Kampfe für die Ortsbürger Viern⸗ heims ſtehend, hatte ich die Abſicht, mich an Pro- feſſor Heinsheimer in einem offenen Briefe zu wenden. Dieſer Brief hat ihn zwar nicht erreicht; indeſſen iſt das geiſtige Band, das uns mit Heins heimer verknüpft, keineswegs zerriſſen und ich möchte nicht verfehlen die intereſſierten und maß⸗ gebenden Kreiſe zur Vorbereitung des aufſteigenden Rechtsſtreits im Nachſtehenden mit dem Heinshei— merſchen Gutachten bekannt zu machen: 1. Die Gemeinde Viernheim trägt ſich mit dem Gedanken, gegen den Heſſ. Fiskus Klage zu erheben auf Leiſtung der in den letzten Jahren nicht voll zur Auszahlung gebrachten Anſprüche aus dem Waldrezeß vom 23. Februar 1786 bezw. aus dem Vertrag vom 29. 6. bis 18. 8. 1875 und dem Nachtragsvertrag vom 4. Dezember 1878 ſowie insbeſondere auf Zahlung der vollen künftig fällig werdenden Jahresbeträge. 2. In ſeinem ausfühelichen, wohldurchdachten und tiefſchürfenden Gutachten über die Aufwertung der Viernheimer Bauholzrente hat ſich Heinsheimer über die rechtlichen Geſichtspunkten und die Aus- ſichten eines prozeſſualen Angriffes geäußert. Mit vollem Recht ſagt Heinsheimer am Schluß des Gutachtens wörtlich:„Ich zweifle nicht, daß von dieſen Geſichtspunkten aus eine angemeſſene Schätzung des Aufwertungsmaßes von ſachverſtändiger Seite zu einem billigen Ergebnis führen würde und ver— weiſe nun noch auf das Aufwertungsgeſetz 8 63 Abſ. 4, wonach bezüglich der Fälligkeit der auf— gewerteten Rente ebenfalls eine gewiſſe Ermeſſungs— freiheit beſteht.“ 3. Mit den Ausführungen des Heinsheimer— ſchen Gutachtens gehe ich voll und ganz einig und bin mit ihm der Anſicht, daß der zu verklagende Fiskus ſchon auf Grund des Aufwpertungsgeſetzes verpflichtet iſt, einen bedeutend höheren Betrag als bisher zu zahlen. Ich gehe jedoch in der Sub— ſtantiierung der Anſprüche der Gemeinde Viernheim aus dem Waldrezeß noch weiter wie Heinsheimer: Die Frage des Waldrezeſſes iſt nur ein Sektor, ein Ausſchnitt aus einem größeren Fragen— komplex. Der Viernheimer Waldrezeß iſt nicht nur unter dem Geſichtswinkel des Aufwertungsge— ſetzes zu betrachten, vielmehr ſind für eine richtige Beurteilung auch und zwar vornehmlich die be— ſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen über das Ortsbürgerrecht heranzuziehen. Der von dem Heſſ. Finanzminiſterium aus- gehende Verſuch, die Anſprüche der Gemeinde Viernheim und damit der Viernheimer Ortsbürger lediglich auf das Aufwertungsgeſetz abzuſtellen, iſt verfehlt. Das derzeitige Kabinett, insbeſondere das Finanz- und Juſtizminiſterium ſtellt ſich, fußend auf dem problematiſchen Aufwertungsgeſetz, auf den einſeitigen Standpunkt, der Fiskus habe nur 25 Prozent ſeiner Verpflichtungen aus dem Wald⸗ rezeß alſo nur 11450 Mark an die Gemeinde Viernheim, d. h. den Waldrezeßfond zu zahlen. Urſprünglich unmittelbar nach der Umwälzung wollte der Heſſ. Staat ſich ſeinen Verpflichtungen ganz entziehen und wollte an den Waldrezeßfond über⸗ haupt nichts mehr zahlen. Der Fiskus hat ſich jedoch allmählich zu der Erkenntnis durchgerungen, daß er um ſeine Verpflichtungen nicht herum kommt und zahlt vorerſt wenigſtens 25 Prozent der jähr- lichen Bauholzrente. Inzwiſchen hat übrigens der Herr Finanz- miniſter Kirnberger dem Vertreter der Gemeinde Viernheim, Herrn Bürgermeiſter Lamberth telefoniſch angeboten, der Staat wolle im Vergleichswege außer den 25 Prozent mit jährlich 11450 Mark einen weiteren Betrag von jährlich 1200 Mark zahlen. Es beſteht alſo die Hoffnung, daß der Fiskus weiter nachgeben wird namentlich dann, wenn man ihm vor Augen führt, daß die volle Zahlung der Bauholzrente einecſeits eine Lebensfrage und eine Frage der Selbſterhaltung der in Betracht kommen⸗ den Landgemeinden, andererſeits aus Gründen der Erhaltung der Landwirtſchaft eine Staatsnotwendig⸗ „Du haſt an meiner Sphäre lang geſogen, Du haſt mich mächtig angezogen, hier bin ich.“ Erdgeiſt, Fauſt. „Im Kampfe ſollſt Du Dein Recht finden“ ſagt Profeſſor Dr. Rudolf von Ihering in ſeinem weltberühmten, in 22 Sprachen überſetzten Buche. Der Kampf um den Viernheimer Wald hat vor 1786 Jahrhunderte lang gedauert und wird auch in Zukunft mit gleicher Zähigkeit geführt werden. Die Viernheimer Ortsbürger werden nicht ruhen und raſten, bis ſie wieder in den Vollbeſitz ihrer Rechte gelangt ſind. 4. Mit dem Vertrag vom Jahr 1885 bis 1887, mit der Umſtellung aus einer Natural⸗ leiſtung in eine Geldleiſtung hat die Gemeinde Viernheim dem Teufel ben kleinen Finger gegeben, jetzt verlangt er die ganze Hand. Im Intereſſe der Sicherheit der Ortsbürger⸗ anſprüche wäre es vielleicht beſſer geweſen, im Jahre 1885/1887 von Naturralleiſtung überhaupt nicht abzugehen. Geldleiſtung bringt den Rezeßbaufond nur dann nicht in Gefahr, wenn die Gemeinde einem Staat gegenüber ſteht, der fich der hohen kulturellen Bedeutung der Ortsbürgerrechte bewußt bleibt. In Zeiten der Währungsverſchlechterung und ſtaatlicher Finanzkriſen ſind Anſprüche, die auf reine Geldleiſtung abgeſtellt ſind, ſtets in Gefahr. 5. Wie aus obenſtehenden Ausführungen er- ſichtlich, gehe ich in der Begründung der Anſprüche der Gemeinde Viernheim aus dem Waldrezeß weiter wie Heinsheimer. Die Gemeinde leitet ihre An— ſprüche nicht nur aus dem Aufwertungsgeſetz her, ſondern vor allen Dingen auch aus dem Orts— bürgerrecht, das einen öffentlich rechtlichen Charakter trägt. Das Ortsbürgerrecht iſt geregelt in der Heſſ. Landgemeindeordnung von 1911 Art. 3, ſowie in den dort genannten Geſetzen. Heinsheimer kommt zu dem Reſultat, daß der Fiskus auf Grund des Aufwertungsgeſetzes eine ganz erhebliche Aufwertung zu tragen habe. Beiläufig ſei hierzu bemerkt, daß auf Grund des Aufwertungsgeſetzes vom Prozeßgericht eine Aufwertung auf den vollen Betrag von 41605 Mk. zuerkannt werden kann. Der derzeitigen Kaufkraft der Mark und entſprechend den derzeitigen Bau— holzpreiſen wäre ſogar ein über 41605 Mk. hin- ausgehender Betrag zuzuſprechen. Eine Betrachtung des Falles lediglich gemäß den Beſtimmungen des Aufwertungsgeſetzes iſt je— doch wie erwähnt nicht angängig. Die Beſtimmun— gen des Ortsbürgerrechts und der für das Orts— bürgerrecht aufgeſtellten öffentlich rechtlichen Grund— ſätze müſſen das Prozeßgericht zwingend zu einer vollſtändigen Aufwertung auf den vollen Betrag von 41000 Mk. im Hinblick auf Kaufkraft und Bauholzpreis ſogar zu einem darüber hinausgehen— den Betrag führen. 6. Das Aufwpertungsgeſetz iſt ein Gelegen⸗ heitsgeſetz bedenklichſter Art, es hat nur einen ephe— meren Charakter. In weiten Volkskreiſen wird die Tendenz des Aufwertungsgeſetzes und ſein grund— ſätzlicher Wert lebhaft umſtritten. Intereſſant iſt, was in der Volksrechtszeitung Stuttgart über das Aufwertungsgeſetz geſagt wird: Volksrecht Stuttgart 1. Mai 1929. „Es iſt alſo das Aufwertungsgeſetz, womit das deutſche Volk betrogen wird. Der Kampf ums Recht geht deshalb weiter und wird nicht früher ruhen, bis es erkämpft iſt. Denn ein Geſetz, wie das Aufwertungsgeſetz, das uns ſo ſehr auf Berrug und Unkenntnis in wirtſchaftlichen Dingen, ſowie einer gewiſſen Ueberrumpelung des Parlaments auf— gebaut iſt, kann nicht beſtehen bleiben, es muß ge— ändert werden.“ Das Aufwertungsgeſetz iſt ein in der Agonie befindliches Geſetz. Es enthält Rechtsgrundſätze, die im Abſterben begriffen ſind. Die im Aufwer⸗— tungsgeſetz zum Niederſchlag gekommenen Prinzipien tragen den Todeskeim in ſich. Je weiter wir uns von der Nachkriegszeit. der Inflation entfernen, deſto mehr gerät das Aufwertungsgeſetz und ſeine im höchſten Grade problematiſchen Rechtsgrundſätze in Vergeſſenheit. Soviel ſteht feſt, das Aufwertungsgeſetz wird längſt auf dem Speicher Roſtflecken ziehen und die Ortsbürger von Viernheim, die Gemeinde Viern— heim ſowie die andern intereſſierten Gemeinden Lorſch, Bürſtadt, Klein⸗Hauſen werden immer noch um ihre altüberkommenen, volkswirtſchaftlich außer- ordentlich wertvollen und für die Landbevölkerung unentbehrlichen Rechte den Kampf führen, auch wenn dieſer Kampf ums Recht Jahrzehnte dauern ſollte. Kurmainz hatte im Jahre 1786 mehr Ver- ſtändnis für die Viernheimer Ortsbürgerrechte, ins- beſondere die Waldrechte der Ortsbürger, als die zur Zeit maßgebenden Stellen. Auch die hohe Geiſtlichkeit zeigte von jeher großes Verſtändnis für die Ortsbürgerrechte. Ich erinnere z. B. an den in der St. Ludwig Kirche in Darmſtadt ruhenden Domkapitular Dr. Elz, welcher längere Zeit in Viernheim Pfarrer ge⸗ weſen iſt. Wünſchenswert wäre es, wenn ſich die Zen⸗ trumspartei, die früher eine weſentliche Stütze der Ortsbürgerrechte geweſen iſt, ſich ihrer großen Ver⸗ gaugenheit auf dieſem Gebiet erinnern und nament⸗ lich in der Volkskammer für eine Interpellation der Regierung eintreten würde. Es wäre im höchſten Grade bedauerlich und müßte mit der Zeit zu einem verwaltungsrechtlichen und politiſchen Kurzſchluß zwiſchen der Regierung und den ſüdheſſiſchen Landgemeinden führen, wenn ſich die Heſſ. Regierung in der Waldrezeßfrage dauernd auf den Boden des Aufwertungsgeſetzes alſo eines Gelegenheitsgeſetzes ſtellen wollte und ihre Haltung nicht ändern würde. 7. Die Gemeinde Viernheim hat ca. 12000 Einwohner. Hiervon ſind ungefähr 4000 einge- ſchriebene Ortsbürger, die ſich aus Arbeitern und kleinen Landwirten zuſammenſetzen. Die jüngeren Ortsbürger arbeiten in den Fabriken in Mannheim und wenden ſich, wenn ſie älter werden, wieder dem Ackerbau zu. Die Allmend kommt alſo nicht den Landwirten allein zu gute, ſondern der ge— ſamten Ortsbürgerſchaft. Man muß alſo keine falſche Vorſtellung aufkommen laſſen. Die älteren Landwirte nützen keineswegs ihr wichtiges Recht in egoiſtiſcher Weiſe aus. Der alte Landwirt alias Großallmendierte iſt als Familien- vater meiſt Vorſteher einer mehrköpfigen Familie. Söhne, Töchter, Enkel helfen dem alten Land— wirt bei Beſtellung der Felder. Kann der alte Bauer das Feld nicht mehr beſtellen, ſo geſchieht dies durch ſeine Familie, der alte Landwirt ſteht ſeinen Söhnen mit ſeiner Erfahrung beratend zur Seite. Oft wird behauptet, die Allmend werde nicht genügend gedünkt. Dies iſt übertrieben und muß beſtritten werden. Es kann leicht Abhilfe ge⸗ ſchaffen werden. Wie das Problem gelöſt werden kann, zeigt das Beiſpiel der Gemeinde Hamm (Rheinheſſen). In den Lokalſtatuten der Gemeinde Hamm befindet fich folgende äußerſt zweckmäßige und praktiſche Beſtimmung: „Hat der Allmendbeſitzer ſein Allmendgrund⸗ ſtück mit Miſt gedüngt und wird dieſes Los durch den Abgang des Nutzungsberechtigten frei, bevor er eine Ernte von dieſem Grundſtücke ziehen konnte, eder ohne daß ihm ſeinen geſetzlichen Erben nach § 8 ein Anrecht auf die nächſte Ernte dieſes Grund— ſtücks zuſteht, ſo hat der nachfolgende Beſitzer des Allmendloſes ſeinem Vorgänger oder deſſen geſetz⸗ lichen Erben die gemachten Aufwendungen zu er- ſetzen.“— Weshalb enthalten die Lokalſtatuten der Gemeinde Viernheim keine derartige praktiſche Be ſtimmungen? 8. Durch Gemeinderatsbeſchluß iſt man dazu übergegangen, einen Teil der Allmend zu verſtei— gern. Ich halte dieſe Verſteigerung der Allmend in Anſehung der Allmenderhaltung für einen Fehler. Mit dieſer Maßnahme gerät man in das gleiche Fahrwaſſer wie mit dem Rezeßbauholz. Umwand⸗ lung der Naturalleiſtung in Geldleiſtung hat den Rezeßbaufond an den Rand des Abgrundes geführt. Der Verfaſſer iſt ſelbſt Ortsbürger in Viernheim und mit ſeinem 21. Lebensjahre in die Ortsbürger— liſte eingeſchrieben. Die Ortsbürgezzechte ſind mir infolgedeſſen in tatſächlicher und rechtlicher Bezie- hung wohl bekannt. Ein gütiges Geſchick hat mich mit Herrn Bürgermeiſter Lamberth in der gemein- ſamen Bearbeitung der Ortsbürgerfrage zuſammen— geführt. Bürgermeiſter Lamberth iſt in Viernheim geboren und aufgewachſen, iſt ſelbſt Ortsbürger und vereinigt in ſich die Vorzüge eines verwaltungs— techniſch durchgebildeten Beamten mit dem erfahrungs- gemaͤßen Verſtändnis für die Belange und Gerecht— ſame der Ortsbürger. Da Herr Bürgermeiſter im Kreiſe Heppen— heim, namentlich in den Kreiſen der Bürgermeiſter großes Anſehen genießt, ſteht zu erwarten, daß unter ſeiner Führung dem altbewährten Rechtstypus der Allmend, des Ortsbürgernutzens neues Leben eingehaucht wird, daß die Allmend durch zweckent⸗ ſprechende Organiſation in ihrem z. Zt. gefährdeten Beſtand geſichert wird. 9. Doch wird man fragen, was haben dieſe Ausführungen über die Ackerallmend mit der Frage des Viernheimer Waldrezeſſes zu tun? Wit dieſer ſcheinbaren Abſchweifung ſoll gezeigt werden, daß die rechtliche Beurteilung des Walbdrezeſſes nur möglich iſt, im Zuſammenhang mit den All- mend- und Ortsbürgerrechten im übrigen. Orga— niſch und hiſtoriſch hängen dieſe Rechte untrennbar zuſammen. In dem Waldrezeß von 1786 ſind neben dem Recht auf Bauholz in natura auch ſehr weitgehende Rechte auf Brennholz, Tabakſtangen uſw. erwähnt, die ſich bis auf den heutigen Tag erhalten haben. Neben dem ausgedehnten Anbau von Getreide, Feldfrüchten aller Art wird in der Gemarkung Viernheim in erheblichem Maße Tabak- bau getrieben. Ohne die Lieferungen von Tabak- ſtangen wäre der Tabakbauer nicht in der Lage, ſeine einträgliche Tabakkultur zu betreiben. Die Einnahmen aus dem Tabakbau befähi⸗ gen den Viernheimer Ortsbürger, die Steuern zu zahlen und ſeinen ſonſtigen Verpflichtungen nachzu⸗ kommen. Durch die Barzuſchüſſe aus dem Wald—⸗ rezeß war der Landwirt und die übrigen Orts- bürger in die Lage verſetzt, ſich mit beſcheidenen Mitteln, ein Haus, eine Scheuer zu bauen, Reparaturen an Haus u. Scheuer vorzunehmen. Staates hat in Viernheim die größte Beſtürzung und geradezu Verzweiflung hervorgerufen. 10. Die Haltung der Regierung oder beſſer geſagt, des derzeitigen Kabinetts iſt um ſo unver⸗ ſtändlicher als gerade jetzt in der Zeit der Woh⸗ nungsnot die Entziehung der Banholzrente ſich beſonders empfindlich auswirkt. Wenn der Waldrezeß niemals beſtanden hätte, ſo wäre gerade jetzt in der Zeit der Woh⸗ nungsnot, und angeſichts der Not der Landwirt⸗ ſchaft, ſeine Errichtung ein Gebot der Stunde. 11. Daß ſich das Verſtändnis für die ju⸗ riſtiſch konſtruktiven Fragen der Ackerallmend und des Waldrezeſſes auch auf ſteuerlichem Gebiet all⸗ mählich Bahn bricht, zeigt der in jüngſter Zeit in Fluß gekommene Streit um die Doppelbeſteuer⸗ ung der Viernheimer Allmend u. des Viernheimer Waldrezeſſes. Das Finanzamt Heppenheim hat bisher Vermögensſteuer von den Ortsbürgern gleichzeitig auch von der politiſchen Gemeinde er- hoben. Für die Einziehung der Allmendauflage wurde ſogar Umſatzſteuer erhoben. Den energiſchen Bemühungen des Herrn Bürgermeiſters Lambert iſt es gelungen, trotz gegenteiliger Entſcheidungen des Finanzamts Heppenheim, des Finanzgerichts Darmſtadt, des Herrn Finanzminiſters und trotz ablehnender Haltung der Landwirtſchaftskammer zwei günſtige Entſcheidungen des Verwaltungsge⸗ richtshofes Darmſtadt hinſichtlich der Doppelbe⸗ ſtenerung des Waldrezeſſes durchzuſetzen, hiernach einen ſtarken Teilerfolg zu erzielen. Da die Gemeinde Viernheim den Kampf um finanzielle Entlaſtung weiter führen wird, ſteht zu erwarten, daß in der Frage der Doppelbeſteuerung auch hinſichtlich der Ackerallmend ein voller Erfolz errungen wird. Auf die wichtigen Entſcheidungen des Ber⸗ waltungsgerichtshofes werde ich demnächſt zurück⸗ kommen. 12. Das Aufwpertungsgeſetz it norddeutſcher Mentalität entſprungen. Der fiddeutſche Bauer iſt mit der Auswirkung auf ſeine Allmend, ſeinen Ortsbürgernutzen, ſeine Waldrechte auf die Dauer keineswegs einverſtanden. Der Gedanke an die Ablöſung der Orts- bürgerrechte iſt ihm unerträglich. Der Artikel 33 der Heſſ. Landgemeindeordnung iſt ein fremder Tropfen Blut in der bäuerlichen Geſetzgebung. Gute Natur wirft ihn wieder heraus! In weiten Gebietsteilen Preußens iſt zwar die Ablöſung der Ortsbürgerrechte erfolgt zum Schaden des Mittel- ſtandsbauern, zu Gunſten des großes Latifundien⸗ beſitzes. In Süddeutſchland wird der Verſuch einer Ablöſung namentlich in Bayern, dem klaſſt⸗ ſchen Land der Allmend, auf den ſchärſſten Wider- ſtand ſtoßen. 13. Wünſchenswert und direlk notwendig iſt der organiſatoriſche Zuſammenſchluß der ſuͤd⸗ heſſiſchen Ortsbürger zur Abwehr der Ablöſungs⸗ deſtrebungen und zur Erhaltung der Ortsbürger⸗ rechte. Aber auch der oberheſſiſche Bauer hängt mit Zähigkeit an ſeinen Ortsbürgerrechten wie aus der Rede des Abgeordneten Köhler-Langsdorf im Jahre 1910 hervorgeht. Vergl. Protokoll der 2. Kammer der Landſtände v. 16. 12. 1910 Seite 2252. 14. Mein verehrter Lehrer, Profeſſor Dr. Frank in München erhält Abſchrift dieſes Artikels mit der Bitte, denſelben der ſtaatswiſſenſchaftlichen Fakultät der Univerſität München zur gefl. Kennt⸗ nisnahme vorzulegen. 15. Weitere Ausführungen bleiben vorbehalten. Maho Mrrneneha. Cäclle 910 Am Sonntag, den 9. März, e nachmittags halb 4 Uhr findet im 1„ Freiſchütz“ unſere diesjährige General⸗ verſammlung tiven, paſſiven und Ehrenmit⸗ glieder herzlich eingeladen ſind. Der Vorſtand. Großſtadtlind und Natur Wir kamen nie heraus aus der Großſtadt Gewimmel.— Wir lernen, daß ſich draußen der Himmel wie eine lichtblane Kuppel ſpannt und kennen ihn nur mit gezacktem Rand, Wie die Giebel und Dächer ihn uns zerreißen Wir lernen, wie die Sternbilder heißen, und ſeh'n ſie nur trüb. wie ein Lichtlein brennt. ſah'n nie das leuchtende Nachtfirmament, nie die Sonne im Oſten aus Nacht ſich erheben. ſah'n nie ſie im Weſten glutrot entſchweben, ſahen nie einen Berg, ſahen nie die See. ſahen nie wirklichen, ſchneeweißen Schnee, der ſich endlos breitet und wochenlang bleibt. Kennen nur, was uns der Lehrer beſchrelbt, vom Frühlingsblühen— nur den Schulhof— Flieder. Und dabei ſingen wir Wanderlinder von Waldesrauſchen und Blütenpracht. Die Entziehung der Rezeßbauzuſchüſſe ſeitens des keit iſt. 5 1 doe 0 flo. 10 Ualo⸗ e. Hefzi— A. Gen nNL aud Callaclæ alne Gris wie Gott die Erde ſo ſchön gemacht, e , e 0 rikefis 1565 e