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Jene Empfehlung ſpricht für ihn, das ſpontane Mitleid, und Lein, wie es ſcheint, ſchmiegſamer und gernbereiter Wille des Bittſtellers, der Gedanke zumal: er mag ſich in der vieljährigen Vorbereitungszeit bewähren, die die Kirche ihren Ordenskandidaten vorſchreibt. Franz Sgzkop fügt ſich in das neue Leben ein, er ut es in einer faſt beunruhigend devoten Weiſe. Aber ſchon am 6. März muß er in das Neißer Krankenhaus. In der läſſigen Muße einer vier— wöchigen Beobachtungszeit offenbart ſich ein ſelt⸗ ſam fahriges, diſziplinloſes Weſen. Peinliche Klagen dringen aus dem Krankenhaus nach Hei⸗ ligkreuz herüber: über unfaire Reden, üble Scher— ze, Verſuch von Liebeleien. Jedenfalls zeigt uns dieſer Krankenhausaufenthalt, daß wir Szkop nicht zu einem der Unſrigen machen können. Die Haus⸗ leitung entſchließt ſich damals, den kaum Aufge— nommenen wieder in Frieden ziehen zu laſſen. Aber zunächſt wird Franz Szkop operiert an inne⸗ ren Verwachſungen als Reſtbeſtand einer früheren Blinddarmentzündung. Das Haus trägt die Koſten, beiläufig 300 RM. Zurückgekehrt, gibt man ihm— nach einem nicht vollgelungenen Ar- beitstag in der Küche— einen Erholungsurlaub vom 17. bis 26. April. Dann, als er dem P. Rektor ausdrücklich verſichert, wieder vollgeneſen und arbeitsfähig zu ſein, wird ihm eröffnet, daß uns ſeine bisherige Probezeit nicht den Beweis ei⸗ nes echten Berufes zum Ordensſtand gäbe, und er ſich wieder nach einer Stellung in ſeinem früheren Berufe als Kellner umſehen möge. Am 24. Juni verläßt Franz Szlop unſer Haus. Eine Arbeitsſtelle wird ihm in Gleiwitz beſorgt. Durch einen unſerer Brüder läßt er ſich ſein Bün— del Sachen nach Neiße in das„Gaſthaus zu den drei Tauben“ fahren. Auf dem Wege exklärte er: Wenn er auch einmal ſtellungslos würde, ſo be— deute das nicht viel für ihn. Er ſei ja im ſozialde⸗ molratiſchen Verbande der ihm ſchon weiterhülfe. Das Haus hatte ihm 10 Mark Zehrgeld mitge— geben. Nun aber beginnt das Satyrſpiel eines übel⸗ ſten Menſchenmißbrauches, getrieben durch ſkrupelloſe Parteifunktionäre der KPD. Franz Szkop bemüht ſich nicht um jene von Herrn Marſchner vermittelte Stelle, ſondern macht eine wilde Exkurſion durch Oberſchleſien, deren ſelbſt— verſchuldete Leiden die geriſſenen Atteure der K. P. D. mit aufgeputſchtem Mitleid zu ſchildern wiſ⸗ ſen, in deren Hände der arme Kerl ausgehungert und erſchöpft ſchließlich in Oppeln fällt. Sie zie⸗ hen eine Hilfsaktion für ihn auf, aber nur unter der für beide Teile infamierenden Bedingung, daß Szlop ſofort ſeinen Austritt aus der katholiſchen Kirche erklärt. Das tut der aufgeweichte Junge. Dann machen ſie ihn zu einem Paradeſtück ihrer Volksentſcheidpropaganda, modeln aus ſeinen An⸗ gaben eine groteske Rede, die ſie den armen, er⸗ niedrigten und beleidigten Menſchen von Ver⸗ ſammlung zu Verſammlung im höheren Dienſte der KPD ſprechen laſſen. Franz Szkop lieſt ab ein abſurdes Zerrbild unſeres klöſterlichen Lebens. Etwas für die ganz und gar geiſtig Unmündigen! Es bleibt unwider⸗ legt. Aber ein„Nein“ ſei geſagt für die breiteſte Oeffentlichkeit zu der verleumderiſchen Darpellung die Franz Szkop über ſeine Entlaſſung aus der Geſellſchaft geben muß: er war natürlich nie „Kloſterbruder“, er hat auch nicht ſeine Probezeit mit„gut“ beſtanden, ſondern war genau in die erſte Probezeit des Poſtulates zugelaſſen. Er iſt nicht ſeiner Krankheit wegen entlaſſen worden, ſondern nach voller Geneſung, auch nicht ohne je⸗ den Pfennig Geld, wie er zunächſt in ſeinen Vor⸗ trägen behauptete, ſondern mit 10 Mark, was bis zum Antritt der neuen Stellung(in Gleiwitz) wohl hingereicht hätte. Bis zum 20. Juli hält es Szkop mit ſeinen neuen Freunden. Da ſpürt er plötzlich das Elend, in das er ſich hineinmanöveriert; eine lächerliche Theaterrolle, mit zwei Mark Tageshonorar not⸗ dürftig ausgehalten, von ſeinen Helfern ſeeliſch be⸗ trogen und ausgeraubt. Verſtört, unter Tränen erſcheint er im katholiſchen Pfarramt in Oppeln. Dort erklärt er vor dem Pfarrer, Prälaten Ku⸗ bis, und zwei Zeugen ſeinen Austritt aus der Kirche und ſeinen Eintritt in die Freidenkerbe— wegung als von den Kommuniſten erpreßt. So⸗ fort wird in ſelbſtverftändlicher chriſtlicher Hilfs⸗ bereitſchaft verſucht, dem ſo tragiſch abgelittenen wieder aufzuhelfen. Auch unſer Haus beteiligt ſich durch Ueberweiſung von Geld und Kleidung und durch den Nachweis einer Stellung als Haus⸗ hälter im Krankenhaus in Neumarkt. Bedauerlich war, daß Franz Szkop ſich ſchließ⸗ lich aller erbetenen und gebotenen Hilfe wieder entzog. Er klagt: ſeine Operationswunde habe friſch zu eitern begonnen. Man macht eine Nach⸗ behandlung in Neuſtadt möglich. Aber er verläßt das Krankenhaus ſchon wieder am Abend ſeines Eintreffens. Er fährt in befreundeter Begleitung nach Wartha. Dort ſpüren Kommuniſten ihr ſchon entwiche⸗ nes Opfer auf. Ihr Sendling bietet ihm— Mittwoch, den 11. November 1931 nach Szkops eigenen Angaben— 500 Mark in bar, 20 Mark für jeden Vortrag, eine Ba⸗ dekur. Oder war das ſchon ein dummer Erpreſſertrick des wieder ſchwankend Gewordenen? Noch läßt er ſich in einer— von ihm ſelbſt gewollten— etwas kit⸗ ſchigen Flucht im Auto nach Neumarkt begleiten. Er übernimmt die Haushälterſtelle im dortigen Krankenhaus. Eine Woche hält er es aus. Dann macht er mit ſeiner Affäre ärgerliche Senſation unter den Kranken, verſchwindet formlos und nimmt wieder eine kommuniſtiſche Redeübung auf, zuerſt in Mikoltſchütz, dann in Oppeln, Neiße uſw. Wir waren es unſeren Freunden ſchuldie, dieſe ganze Angelegenheit„Franz Szkop“ vor ih⸗ nen auszubreiten. Denn ſo tief verwurzelt ſind wir in der ſchleſiſchen Heimat, ſo verbunden mit dem ſchleſiſchen Volke, das ſeit vierzig Jahren ſein liebſtes Gut, ſeine Knaben, uns anvertraut, daß der Schatten, der auf unſeren Namen fällt, die uns in guter Zuneigung verbundenen Menſchen ringsum im Lande verwirren oder betrüben muß. Deshalb dieſe freiwillige Darſtellung. Die oben geſchilderten Vorgänge beleuchten ſchlaglichtartig die Arbeitsmethode des Kommunis⸗ mus, dem alle Mittel recht ſind. * Die Katholiken mögen daraus aufs neue er⸗ ſehen, wie wichtig es iſt, in einer ſtarken Zen⸗ trumspartei ein Bollwerk gegen die Invaſion des Bolſchewismus und der Gottloſen zu ſchaffen und am nächſten Sonntag ohne Aus⸗ nahme zur alten ſturmerprobten Zentrums⸗ fahne ſtehen! Der Inhalt der Siedlungs⸗ Richtlinien Eine Erklärung des Reichskommiſſars für Kleinſiedlung enb. Berlin, 10. Nov. Der Reichskommiſſar für vorſtädtiſche Kleinſiedlung legte heute die Richt⸗ linien zur vorſtädtiſchen Kleinſiedlung und für Bereitſtellung von Kleingärten für Erwerbsloſe der Oeffentlichkeit vor. Vorausſetzung für die Gewährung von Reichs⸗ darlehen iſt vor allem entſprechende Größe der Siedlerſtellen, wenn die Beſchaffung der Lebens⸗ unterhaltung für die Familien der Erwerbsloſen durch den Ertrag der Grundſtücke weſentlich er⸗ leichtert wird, ſo daß in abſehbarer Zeit die öffent⸗ lichen Fürſorgelaſten für die Erwerbsloſen und ihre Angehörigen geſenkt werden können. Als Siedler kommen nur Erwerbsloſe oder Kurzarbei⸗ ter in Frage, die ſich freiwillig melden und für die Bewirtſchaftung der Stellen geeignet ſind. Be⸗ ſonders bevorzugt ſollen langfriſtig Exwerbsloſe und kinderreiche Familien werden. Die für die Kleinſiedlung benötigten Grundſtücke ſollen in er⸗ ter Linie aus dem Eigenbeſitz öffentlicher Körper⸗ ſchaften ohne Aufwand von Barxkapital zur Ver⸗ fügung geſtellt werden. Sie müſſen günſtig gelegen ſein. Die Richtlinien beſchäftigen ſich dann mit dem Aufbau und der Einrichtung, der Aufbrin⸗ gung der Koſten und den vom Reich dazu gewähr⸗ ten Darlehen. Dieſe dürfen den Betrag von 2500 Mark je Stelle in keinem Falle überſchreiten. Sie ſind dinglich ſicherzuſtellen und mit 4 Prozent zu verzinſen und 1 Prozent zu tilgen. Für die erſten 3 Jahre wird der Zinsſatz allgemein auf 3 Prozent ermäßigt. Die Verzinſung des Reichs⸗ darlehens beginnt mit dem Anfang des der erſten Ernte folgenden Kalenderjahres, jedoch nicht vor Fertigſtellung des Gebäudes, die Tilgung nach Ablauf der erſten drei Jahre. Träger des Siedlungsvorhabens ſind die Län⸗ der, Gemeinden oder Gemeindeverbände. Die Auswahl geeigneter Erwerbsloſer iſt von dieſen in Zuſammenarbeit mit den Arbeitsämtern und den öffentlichen Fürſorgeſtellen vorzunehmen. Für die Aufſchließung des Geländes für Kleingärten und die Beſchaffung der notwendigften erſten Einxich⸗ tung gelten ähnliche Bedingungen. 2 enb. Berlin, 10. Nov. Der Reichskommiſſar für die vorſtädtiſche Kleinſiedlung, Regierungs⸗ präſident Saaßen, machte heute in einer Preſſe⸗ konferenz einige Ausführungen zu den Richtlinien für die vorſtädtiſche Kleinſiedlung und die Bereit⸗ ſtellung von Kleingärten für Erwerbsloſe. Er er⸗ klärte u. a., es ſei zu hoffen, daß ſchon in abſeh⸗ barer Zeit eine Senkung der öffentlichen Für⸗ ſorgelaſt eintreten werde, doch ſei die ethiſche Seite des ganzen Problems in dieſem Zuſammenhange bedeutend höher zu bewerten, da der Exwerbsloſe aus der Enge der Großſtadt herausgeführt werde und auf lange Sicht ſeine Arbeit einſetzen könne für die Beſſerung der Lebensverhältniſſe ſeiner Familie. Von den vom Reichsfinanzminiſter zunächſt zur Verfügung geſtellten 48 Millionen Mark könnten nach den Richtlinien 20 000 vor⸗ ſtädtiſche Kleinſiedlungen und 80 000 Schre⸗ bergärten geſchaffen werden, was einen wertvollen Anfang der ganzen Aktion bedeute. Die Feſtlegung der Höhe des Geſamt⸗ betrages für die Siedelerſtelle ſei deshalb erfolgt, um eine Zinsüberlaſtung von Anfang an zu ver⸗ meiden. Die Quotenverteilung würde erſt dann erfolgen, wenn der von den Ländern angeforderte Generalplan vorliegen wird. Im übrigen würde bereits morgen im Oberpräſidium in Charlotten⸗ burg und im Beiſein des Oberpräſidenten von Brandenburg und Vertretern des Wohlfahrtsmini⸗ ſteriums und der anderen zuſtändigen Stellen eine Konferenz ſtattfinden, in der das Problem Groß⸗Berlin in dieſem Zuſammenhange auf der Tagesordnung ſtünde. Veroròͤnung über die Sahlungs⸗ friſt in Hufwertungsſachen wib. Berlin, 10. Nov. Der Herr Reichsprä⸗ dent hat am 10. ds. Mts. aufgrund des Art. 48, Abſ. 2 der Reichsverfaſſung einer Verordnung über die Zahlungsfriſt in Aufwertungsſachen er⸗ laſſen. Am 1. Januar 1932 werden die von den Gläubigern vor Jahresfriſt gekündigten Aufwer⸗ tungshypothelen fällig. Nach dem Geſetz über die Fälligkeit und Verzinſung der Aufwer⸗ tungshypotheken hat zwar der Grundſtückseigen⸗ tümer die Möglichkeit gehabt, innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Kündigung bei der Aufwertungsſtelle eine Zahlungsfriſt zu bean⸗ tragen. Zahlreiche Schuldner haben aber damals den Antrag nicht geſtellt, weil ſie mit Recht anneh⸗ men konnten, den Aufwertungsbetrag 1932 zahlen zu können. Andere Schuldner haben den Antrag zwar geſtellt, ihn aber zurückgenommen, nachdem ſie ſich vergewiſſert hatten, daß ſie für den zurück⸗ zuzahlenden Betrag von einem anderen Gläubiger eine Erſatzhypothek bekommen würden. Endlich haben in den Fällen, in denen das Zahlungsfriſt⸗ verfahren durchgeführt iſt, häufig die Aufwer⸗ tungsſtellen den Antrag abgelehnt, weil nach der damaligen Wirtſchaftslage die Aufwertungsſtellen 48. Jahrgang zu der Auffaſſung kamen, daß dem Schuldner die Rückzahlung der Hypothek zuzumuten ſei. Dieſe Verhältniſſe haben ſich durch die Ereigniſſe ſeit Juni ds. Is. grundlegend geändert. Die neue Verordnung ſieht daher vor, daß in den ange— benen Fällen die Schuldner die durch die Verände⸗ rung der allgemeinen Wirtſchaftsverhältniſſe über⸗ raſcht worden ſind, bis zum Ablauf des 30. Nov. 1931 bei der Aufwertungsſtelle den Antrag auf Bewilligung einer Zahlungsfriſt nachholen oder ihn, ſofern er bereits rechtskr. abgewieſen war, erneuern können, vorausgeſetzt iſt dabei, daß die durch die Veränderung der allgemeinen Wirtſchaftsverhält⸗ niſſe geſchaffene Lage nicht ſchon in einem früheren Zahlungsfriſtverfahren berückſichtigt werden konnt⸗ Nach der Notverordnung kann den Schuldner. von Induſtrieobligationen und verwandten Schuld⸗ verſchreibungen eine Zahlungsfriſt für die am 31. Dezember ds. Is. fällig werdenden aufgewerteten Kapitalbeträge— nicht aber für die bis zum 31. Dezember 1931 geſtundeten Tilgungsteilbeträge— in ähnlicher Weiſe gewährt werden, wie dies in dem Aufwertungsſchuldgeſetz vom 18. Juni 1980 für die Schuldner aufgewerteter Hypotheken vor⸗ geſehen iſt. Die Zahlungsfriſt, die nur bis zum 31. Dezember 1934 bewilligt werden kann und während deren nach Möglichkeit Teilzahlungen ge⸗ leiſtet werden ſollen, darf nur gewährt werden. wenn der Schuldner infolge der Veränderung der allgemeinen Wirtſchaftslage über die zur Rückzah⸗ lung erforderlichen Mittel nicht verfügt, ſie ſich auch nicht zu zumutbaren Bedingungen verſchaf⸗ fen kann, oder wenn die Rückzahlung nicht ohne Gefährdung der Fortführung des Unternehmens erfolgen könnte. Die geſtundeten Beträge ſind ab 1. Januar 1932 mit 7,5 Prozent jährlich zu ver⸗ zinſen und mit einem Aufgeld von 2 Prozent für jedes angefangene Kalenderjahr, für das die Stun⸗ dung in Anſpruch genommen wird, zurückzuzahlen. Für die Dauer der Stundung darf der Schuldner keine Gewinne an die Geſellſchafter ausſchütten und in der Regel auch keine Penſionen zahlen. Zuſtändig für die Bewilligung der Zahlungsfriſt iſt die bei den Oberlandesgerichten nach früheren Verordnungen gebildete Spruchſtelle. Die An⸗ rufung der Spruchſtelle muß ſpäteſtens bis zum 30. November erfolgen. mißglückte kommuniſtiſche Ser⸗ ſetzungsverſuche in der Reichswehr enb. Berlin, 10. Nov. Die„Deutſche Allge⸗ meine Zeitung“ berichtet in großer Aufmachung von kommuniſtiſcher Propaganda bei Dresdener Truppenteilen der Reichswehr und von der Feſt⸗ nahme eines Fahnenjunkers der Infanterieſchule, der unter ſeinen Kameraden kommuniſtiſche Pro⸗ paganda getrieben habe. Von Seiten des Reichs⸗ wehrminiſteriums erfahren wir zu dieſer Ange⸗ legenheit, daß der betreffende Fahnenjunker Eber⸗ hardt bereits vor drei Monaten auf Anzeige eines Gefreiten, den er in kommuniſtiſchem Sinne zu beeinfluſſen verſucht hatte, feſtgenommen worden iſt. Eberhardt hatte ſich offenbar unter dem Ein⸗ druck des Uebertritts Scheringers zu den Kommu⸗ niſten kommuniſtiſchen Gedankengängen hingegeben und hat, wie die Unterſuchung ergab, von ſich aus den örtlichen kommuniſtiſchen Parteiſtellen an⸗ geboten, Propaganda in der Reichswehr zu trei⸗ ben. Beim erſten Verſuch jedoch wurde er auf An— zeige des betreffenden Gefreiten feſtgenommen, ſodaß von einer ſyſtematiſchen Zerſetzungstätigkeit nicht die Rede ſein kann. Der Unterſuchungsrich⸗ ter hat jetzt ſeine Ermittelungen abgeſchloſſen und die Akten dem Oberreichsanwalt übergeben. Wenn das genannte Blatt in dieſem Zuſam⸗ menhang auch von einem ähnlichen Fall in Magde⸗ burg ſpricht, ſo handelt es ſich, wie wir weiter vom Reichswehrminiſterium erfahren, dabei lediglich darum, daß ein kommuniſtiſcher Funktionär auf Anzeige eines Obergefreiten, den er für die KPD. gewinnen wollte, feſtgenommen wurde. neue Unterredung Hoeſch⸗Briand witb. Paris, 10. Nov. Botſchafter von Hoeſch hatte heute mittag eine Unterredung mit Außen⸗ miniſter Briand in deren Verlauf außer den Fra⸗ gen, mit denen ſich der am 16. November in Paris zuſammentretende Völkerbundsrat zu beſchäftigen haben wird, die Verhandlungen fortgeſetzt wurden, die ſeit der Rückkehr des franzöſiſchen Miniſter⸗ präſidenten eingeleitet worden ſind. Es wurden alſo die Fragen erörtert, die ſich auf die Wieder⸗ aufnahme der Reparationszahlungen nach Beendi⸗ gung des Hooverfeierjahres beziehen. Wenn man den franzöſiſchen Blättern Glauben ſchenken darf, wird jetzt in der Hauptſache die Frage der Kom⸗ petenz des Sachverſtändigenausſchuſſes behandelt, der nach den Beſtimmungen des Moung⸗Planes er⸗ neut die Zahlungsfähigkeit Deutſchlands zu prü⸗ fen hat.