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Die Uebernahme des Dienſtes am neuen Dienſtort ſtand zu verſetzen wäre. 0 5 wen⸗ und Waiſengeldes bleibt der Zuſchuß außer Betracht. J Pfd. 100 N. f l letzten Jahres mehr als 6 Monate infolge Krank⸗ heit den Dienſt nicht verſehen ſtimmungen in Art. 28, Abſ. 2 Nruhegehaltsgeſetzes vom 18. Dezember 1928 fin⸗ den Anwendung. JDienſtverhältnis ßprüche aus dem Staatsdienſt ausſcheiden, Anſpruch auf eine Abfindung. für die wegen Heirat ausſcheidenden mäßigen weiblichen ihrem Ausſcheiden und dieſem unmittelbar voran⸗ gehend Dienſtbezüge erhalten haben. der Abfindung werden alle Verſorgungsbezüge ab— rnſprecher 117. Telegramme: Anzeiger, Viernheim.— Poſtſcheckkonto Nr. 21577 Amr rankfurt a. M.— Schriftleitung, Druck u. Verlag: Joh. Martin, Geſchäftsſtelle Rathausſtr. Ar. 265 Aus der 3. heſſiſchen Notverordnung Sparmaßnahmen in der Verwaltung ange⸗ kündigt.— Penſionsvorſchriſten. Auf⸗ hebung von Lehrſtühlen an den Hochſchulen. Angeſtelltengehälter beim Landestheater. g Darmſtadt, 10. Nov. Das„Darmſtädter Ta⸗ geblatt“ iſt heute in der Lage, die wichtigſten Ab⸗ ſchnitte der inhaltlich bereits wiedergegebenen 3. heſſiſchen Notverordnung bekanntzugeben. Die Not— verordnung beſtimmt: Teil 1. 8 1. 8 2 der Erſten Heſſiſchen Notverordnung vom 21. September 1931 wird mit Wirkung vom .. Dezember 1931 ab aufgehoben. § 2. Das Beamtenverhältnis im Staate wird nur durch Aushändigung einer Anſtellungsurkunde begründet, in der die Worte„unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ enthalten ſind. ſächliche Uebertragung IJunktionen verbundene Tätigkeit allein begründet die Beamteneigenſchaft nicht. Die tat⸗ einer mit obrigkeitlichen § 3. Verſetzungen von Beamten dürfen nur wenn es im dringenden notwendig iſt, oder wenn durch den verſetzten Beamten ſoll in der Regel erſt erfolgen, wenn der Umzug der Familie möglich iſt. § 4. Ein Beamter kann auf ſeinen Antrag in den Ruheſtand verſetzt werden, wenn er das 60. Lebensjahr vollendet hat und wenn die durch ſein Ausſcheiden freiwerdende Stelle wegfallen kann. ſten Ruhegehaltsſatz noch nicht erdient, ſo erhält er den Ruhegehalt, den er erhalten würde, wenn Ver bis zur Erreichung der geſetzlichen Altersgrenze im Amt verblieben wäre. Außerdem kann ihm ein Zuſchuß zum Ruhgehalt bis zur Höhe von 10 v. H. oder eine gleichwertige Hat der Beamte den höch⸗ Des der Feſtſetzung zu Grunde zu legenden Dienſt⸗ einkommens gewährt werden, jedoch nicht über den Zeitpunkt hinaus, an dem der Beamte wegen Er⸗ reichung der Altersgrenze in den dauernden Ruhe⸗ Bei Feſtſetzung des Wit⸗ 9 5. Beamte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können als dienſtunfähig in den dauernden Ruheſtand verſetzt werden, wenn ſie innerhalb des konnten. Die Be— bis Art. 33 des § 6. Verheiratete Be⸗ amte, die unter Verzicht begründeten weibliche auf alle durch das Rechte und An⸗ haben Gleiches gilt nicht plan⸗ Beamten, ſofern ſie bis zu Jahre lang ſtaatliche Durch Gewährung wenigſtens zwei gegolten. Die Abfindungsſumme beträgt nach vollende— tem 2. bis 4. Dienſtjahr das Zweifache, nach vol⸗ lendetem 5. bis 7. Dienſtjahr das Dreifache, nach vollendetem 8. bis 9. Dienſtjahr das Vierfache, nach vollendetem 10. bis 11. Dienſtjahr das Fünf⸗ fache, nach vollendetem 12. oder mehr Dienſtjah⸗ ren das Sechsfache des letzten ruhegehaltsfähigen PMonatseinkommens unter Zugrundelegung der am letzten Tage des Dienſtes dem Berechtigten als ledigen Beamten zustehenden Bezüge. Als Dienſt⸗ zeit im Sinne dieſes Artikels gilt die Zeit, die nach den beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen als ruhegehaltsfähige Dienſtzeit anzurechnen iſt. So⸗ weit dieſe Zeit bereits bei Gewährung einer an⸗ deren Abfindungsſumme oder bei Gewahrung eines ſonſtigen Verſorgungsgeldes abgegolten iſt, kommt ſie nicht mehr in Frage. 1§ 7.Die kürzungspflichtigen Dienſtbezüge eines Beamten, Anwürters oder Augeſtellten, eines Wartegeldempfängers oder eines Ruhegehalts⸗ empfängers, deſſen Ehegatte im Dienſt des Staa⸗ tes, des Reichs, einer Gemeinde(Gemeindever⸗ bandes) oder einer ſonſtigen Körperſchaft des öffentlichen Rechts als Beamter oder Angeſtellter beſchäftigt iſt oder aus einer ſolchen Anſtellung Wartegeld oder Ruhegehalt bezieht, unterliegen außer den allgemeinen Gehaltskürzungen einer weiteren Kürzung um 20 v. H. Die Beträge, um die hiernach die Bezüge der beiden Ehegatten gekürzt werden, dürfen zuſammen ½ der kür⸗ zungspflichtigen Bezüge desjenigen Ebegatten nicht . Platzvorſchriſten bei Anzeigen werden nach Möglichkeit Gawäh ch— Für die Aufnahme an beſtimmt vorgeſchriebenen Tagen kann jedoch eine Gewä Samstag, den 14. November 1931 An die Wähler Der nationalſoz. Abg. Feder verlangt ſeit Jahren die Einführung einer Binnen⸗ währung, des„Federgeldes“. In ihrer Wahlzeitung ſtellen die Nationalſozialiſten die For— derung auf:„Los vom Gold“ und machen dem Keichsbankpräſidenten einen Vorwurf da— raus, daß er die Mark nicht von der„Goldfeſſel“ löſt. Hugenberg verlangte in Harzburg — wie durch Teilnehmer an der Tagung feſtgeſtellt wurde— eine„kleine Inflation“, die Herabſetzung des Wertes der Mark um 200%. währungsexperimenten zu tun haben! Wir ſind dagegen, daß man den Sparern ihre ſauer erſparten Groſchen nimmt, daß man Lohn- Gehalts- und Henfenempfunger mit entwertetem Geld abſpeiſt, daß Handwerker, Haufleule und handwirte wiederum ihre Waren für wertloſe Papierfetzen abgeben müſſen! Wir aber wollen nichts mit dieſen Wir haben auch nichts zu tun mit ſolchen Jaschenspieler- und Verdtrehungshunsſen, wie ſie die Nazi in ihrer Wahlzeitung mit Papſtworten vornehmen, denen ſie in frechſter Weiſe einen Sinn gegen das Sentrum unterſchieben. Wie der Papst in Wirklichkeit über das Centrum denkt, hat voriges Jahr bewieſen, als er dem Zentrum ſeinen Dank aus— ſprechen ließ. Wie er aber über die Dari denkt, das zeigte das päpſtliche Blatt des „Obſervatore Romano“, das am 19. Oktober ds. Is. ſchrieb:„Hoffentlich wird der Na— tionalſozialismus nicht den Sieg erringen“.— Die Rirchentreuen Hatholiben lassen sid durqh die VDerdrehungskünste der Nazi nici itre maden! Wir haben auch nichts zu tun mit Leuten, die Unterſchlagungen und Betrügereien begehen, wie die Nazi-Wahlzeitung von einem„Sentrumsbürgermeiſter“ erzählt. Dem Mann iſt Recht geſchehen, wenn er hinter die ſchwediſchen Gardinen kam! ir aber Selæen solchen bellen, die unser Verirauen mißbrauchi zaben, aus Gründen der Reinlichkeit den Stuhl bor die Türe! Die Nazi aber haben dieſes Keinlichkeitsbedürfnis nicht, ſonſt hätten ſie ſchon längſt Ceuten, die wegen Sittlichkeitsvergehen, wegen Verläumdungen, Ehrabſchnei⸗ dungen, wegen Mordes und Hörperverletzungen wiederholt vor Gericht ſtanden, ebenfalls den Stuhl vor die Türe geſetzt. Bei ihnen gilt zum Beiſpiel immer noch Münchmeper als Führer, obwohl er vor kurzem zum 109. Male vor Gericht ſtand. Bei ſeinen Straf⸗ taten handelt es ſich meiſtens um Verleumdungen und Beleidigungen ſchwerſten Halibers. So wurde er letzthin in Liegnitz zu 1200 Mk., in Kaſſel zu 3 Monaten Gefängnis ver— urteilt. Und dieſer Mann ſtreitet angeblich für„Deutſchlands Erneuerung!“ Wir haben auch nichts zu tun mit kommuniſtiſchen Anſchauungen! Ein Abgrund ſrennſ uns bon den Hommunisten, denen die Nazi brüderlich Hand und Unterſtützung leihen, wenn es gegen das verhaßte Sentrum geht! Ein Abgrund trennt uns von dieſen Ceuten, die Gott„töten“, jegliche Religion wollen, die auch den deutſchen Arbeiter in die Sklaverei eines Staatskapitalismus führen wollen, deren ruſſiſche Freunde UMirchen und Klöſter zer⸗ ſtören, Prieſter und Mönche in viehiſchſter Weiſe ermorden; die bei uns über hohe Ge— hälter ſchimpfen, aber es ganz in Ordnung finden, daß das hungernde Rußland dem nach Moskau berufenen Frankfurter Baumeiſter Map einen Jahresgehalt von 150 000 Mk zahlt! ir lieſern uns weder der nafjondlsozidlis tischen, noch der Rkommunisſisdien Hnuſe dus. ir stehen duch diesmal æur Zentrum sparſej, die unter Brünings Deilung Deulschland aus der Holzell heruusführen wird, vie sie ehemals Deufschland aus den Uogen der Hevo- ſu(jon und den Sdirecknissen der Inflalion relſeis. ir gohen den leg Brünings, der nichl nur Soi, sondern auch naljonal gesehen, erfolgversprechender ist als die Herauſbesdiwõrung eines Bürgerki ieges, wie ihn HNalfionalsoaio- /jsten und flommunisten wollen! Vir frefen ein für Dok und Hircie und wahlen daher Zentrum, Liſte 2 überſteigen, der die niedrigeren Bezüge hat. Ge— gegebenenfalls iſt die Kürzung bei demjenigen Ehe— gatten, der die höheren Bezüge hat, entſprechend zu ermäßigen. Hat der Ehegatte eines Beamten uſw. ein ſon— ſtiges Einkommen nach§ 6, Abſ. 1, Nr. 1 bis 4 des Einkommenſteuergeſetzes vom 10. Auguſt 1925, das den nicht pfändbaren Teil des Arbeits⸗ und Dienſtlohnes überſteigt, ſo können mit Zuſtim⸗ mung des Geſamtminiſteriums die kürzungspflich⸗ tigen Dienſtbezüge des Beamten über die allge⸗ meine Gehaltskürzung hinaus bis zu 20 v. H. weiter gekürzt werden. § 8. Beim Freiwerden einer Dien ſtwoh⸗ nung iſt in jedem Falle zu prüfen, ob ſie nicht in eine Mietwohnung umgewandelt werden kann. § 9. Als kinderlos verheiratet im Sinne der Vorſchrift in Ziffer 2 con 8 1 der Er⸗ ſten Heſſiſchen Notverorduung vom 21. September 1981 ſollen nicht die Beamten uſw. gelten, die an Kindesſtatt angenommene Kinder Stiefkinderoder uneheliche Kinder in ihren Haushalt aufgenommen haben und für den Unterhalt dieſer Kinder voll aufkommen. Dies gilt jedoch nur, ſolange ſich die Kinder in der Schul⸗ oder Berufsausbildung befinden und ſo— lange für ſie ein Kinderzuſchlag gezahlt wird oder eine Kinderbeihilfe zu zahlen wäre. Dieſe Beam— ten uſw. können den verheirateten Beamten mit Kindern gleichgeſtellt werden. § 10. Warteſtandsbeamten können wenn die Wartezeit mehr als 5 Jahre betragen hat und ſichkeine Ausſicht auf eine Wieder⸗ beſchäftigung im Staatsdienſt bietet, unter Ge⸗ währung des geſetzlichen Ruhegehalts in den dauernden Ruheſtand verſetzt wer⸗ den. § 11. Die Bezüge der Angeſtellten des Heſſ i⸗ ſchen Landestheaters und des Kur⸗ orcheſters in Bad⸗Nauheim einſchließlich 0 heſſiſchen Notare. r nicht übernommen werben 48. Jahrgang aller Zulagen und Nebenvergütungen werden von dem Miniſter für Kultus und Bildungsweſen im Einvernehmen mit dem Miniſter der Finanzen durch Richtlinien neu geregelt. Entgegenſtehende Beſtimmungen und Verträge werden inſoweit ge— ändert. § 12. Als Dienſtbezüge der Ange⸗ ſtellten im Sinne des Paragraph 1, Abſatz 1 der Erſten Heſſiſchen Notverordnung vom 21. Sep⸗ tember 1931 gelten die Bezüge, die dem Ange— ſtellten auf Grund ſeines Vertrages vor dem 1. Februar 1931 zuſtanden, auch wenn dieſer Ver⸗ trag in Ausführung des Paragraph a5 der Verord— nung des Reichspräſidenten zur Sicherung von Wirtſchaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 gekündigt und mit den gekürzten Bezügen neu ab⸗ geſchloſſen wurde. Iſt ein nach dem 1. Februar 1931 abgelaufener oder gekündigter Vertrag mit dem Angeſtellten erneuert worden, ſo gelten die in dem neuen Vertrag feſtgelegten Bezüge als Dienſt⸗ bezüge im Sinne des§ 1, Abſatz, der Erſten Heſſi⸗ ſchen Notverordnung vom 21. September 1931, es ſei denn, daß für den Fall der Aufhebung der Verordnung des Reiechspräſidenten vom 1. Dezem⸗ ber 1930 eine entſprechende Erhöhung der Be— züge ausgemacht worden iſt. § 13. Beamten im Warte- oder Ruheſtand kann bei Uebernahme einer Beſchäftigung im Dienſte des Reichs, eines anderen Landes, einer Gemeinde oder einer ſonſtigen Körperſchaft des öffentlichen Rechts eine Umzugsverg ütung zugebilligt werden, wenn durch die Beſchäftigung die Staatskaſſe vorausſichtlich für längere Zeit ganz oder teilweiſe von der Zahlung von Warte⸗ geld befreit wird. § 14. Für jede bei einer ſtaatlichen Behörde oder vor einer ſtaatlichen Prüfungskommiſſion mit Erfolg abgelegte Prüfung iſt ein Ausweis auszuſtellen, für den eine Abgabe zur Staats kaſſe zu erheben iſt. Das Nähere wegen der Abgabe wird vom Geſamtmini⸗ ſterium beſtimmt. § 15. In allen ſtaatlichen Verwaltungs- zweigen iſt der Geſchäftsgang nach Möglichkeit zu vereinfachen, um Stellen für Beamte uſw. ent⸗ zehrlich zu machen. Bei den Schulen ſind nach näherer Anordnung des Miniſters für Kultus und Bildungsweſen die Wochenſtundenzahſen der Schü⸗ ler herabzufetzen und ſchwach beſetzte Klaſſen ſtär⸗ ker als bisher zuſammenzulegen. Die hiernach entbehrlich werdenden Stellen für planmäßige und außerplanmäßige Beamten uſw. ſind nur auf den Inhaber bewilligt. Insbe- ſondere ſind alle freien und frei werdenden Beam⸗ tenſtellen unmittelbar oder mittelbar für den Ab⸗ bau entbehrlich werdender Stellen zu benutzen. Soweit freie oder frei werdende Beamtenſtel— len nicht entbehrt werden können und zu ihrer Be— ſetzung entbehrliche Beamte des eigenen Ge⸗ ſchäftsbereiches nicht zur Verfügung ſtehen, ſind zu ihrer Beſetzung entbehrliche Beamte der übrigen Miniſterien heranzuziehen, wenn ſie die für die Stellen erforderliche Eignung haben. In Zwei⸗ felsfällen entſcheidet das Geſamtminiſterium. Die zuſtändigen Miniſter ſind für die Durch⸗ führung des Abbaues wegfallender Beamtenſtellen ermächtigt, vorübergehend mit Zuſtimmung des Miniſters der Finanzen auf einer Stelle mehrere Gehalte zu verrechnen. Vorausſetzung hierfür iſt. daß hierdurch alsbald die Stellen wegfallen, auf denen die bei der Verrechnungsſtelle zugehenden Stellengehalte bisher verrechnet worden ſind, und daß durch die Maßnahme eine finanzielle Erſpar⸗ nis erzielt wird. Teil 2. § 1. Bei der Landesuniverſität und der Tech⸗ niſchen Hochſchule iſt eine Verringerung der Staatsausgaben durch Aufhebung von Lehrſtühlen und Juſtitnten, deren Arbeit nicht oder doch nicht im gegenwärtigen Umfange Vyrausſetzung der Lebensfähigkeit der beiden Hochſchulen iſt oder auf andere Weiſe mit verminderten Koſten geleiſtet werden kann, zu bewirken. Zur Vermeidung von Härten erhält Anmer⸗ kung 4 zu Titel 1 des Kapitels 15 des Staatsvor⸗ anſchlages folgenden Zuſatz: „Das Gleiche gilt, wenn infolge von Erſparnis⸗ maßnahmen Dozenten uſw. an der Landesuniver⸗ ſität und der Techniſchen Hochſchule, die keinen geſetzlichen Anſpruch auf Verſorgungsgebührniſſe haben, aus ihren Stellen entlaſſen werden müſſen.“ 8 2. a) Die Studiengebühr an den beiden heſſiſchen Hochſchulen wird von 70 auf 85 RM. erhöht; b) der Anteil der Profeſſoren an den auf ihre Lehrtätigkeit entfallenden Ko lleggel⸗ den wird von fünf Sechſtel auf zwei Drittel er⸗ mäßigt; c) dieſe Vorſchriften treten am 1. Oktober 1981 in Kraft. Teil 3 behandelt ſodann die Aenderungen im Gerichtskoſtengeſetz und in der Gebührenordnung eee * W — — Nationalſozialiſtiſche Vergeßlichkeit. Die Nationalſozialiſten haben eine Wahlzei⸗ tung herausgegeben, mit der ſie wieder einmal unter den Katholiken Stimmenfang treiben wollen. Sie ſpielen ſich wieder als Beſchützer der Religivn auf, ſagen aber kein Wort gegen die Kulturkämpfer in den eigenen Reihen; ſie unterſchieben Papſtwor⸗ ten einen falſchen Sinn; fie belehren die deutſchen Biſchöfe eines„Beſſern“;(Halten denn die Nazis unſere Biſchöfe etwa für Dummköpfe, die keine Urteilsfähigkeit beſitzen?), ſie ſtellen„Forderungen“ auf, die zum Teil Zentrumsforderungen find, zum Teil aber von Nazis bisher ſelbſt verleugnet wur⸗ den. Die ganze Wahlzeitung zeigt, daß die Nazis viel, ſehr viel vergeſſen haben. Deshalb wollen wir ihrem Gedächtnis ein wenig nachhelfen, wobei wir aber leider nur auf einige Punkte eingehen können. 1.) Die Nazis und der Schächer: Die Nazis regen ſich darüber auf, daß ihrem Führer Gmeinder das kirchliche Begräbnis verweigert wur⸗ de, weil er führender Nationalſozialiſt war und in ſeiner Sterbeſtunde ſein politiſches Bekenntnis nicht bereut habe. Dieſes Vorgehen der Kirche bezeich— nen ſie als Rohheit, denn Chriſtus habe am Kreuze dem Schächer verziehen.— Die Nazis vergeſſen dabei, daß Chriſtus nur dem bereuenden Schächer verzieh, nicht aber dem nicht bereuenden. Genau ſo handelt die Kirche.„Hat Chriſtus denn Rohheit gepredigt?“ fragen die Nazis. Skeckt Eure Naſe noch einmal in den Katechis— mus, Ihr Herren Nazis! Dann findet Ihr, daß Chriſtus nicht Rohheit, ſondern Feindesliebe und Nächſtenliebe gepredigt hat! Vielleicht beſſert Ihr Euch dann und ſchlagt nicht, mehr Eure politiſchen Gegner nieder, wie es hieſige Nazihelden in rohe⸗ ſter Weiſe in der Kinderſchlacht bei Ladenburg machten. 2.) Ein, höchſtens zwei Miniſter! Das iſt genug für das Heſſenland, ſagen die Nazis in ihrem Manifeſt. Ach, was ſind ſie doch ſo vergeßlich! In Braunſchweig wurde durch Notverordnung die Zahl der Miniſter auf einen feſtgeſetzt; dem Landtag wurde es überlaſſen, gegebenenfalls noch einen zweiten Miniſter zu ernennen. Kurz darauf traten die Nazis in die braunſchweigiſche Regierung ein. Was taten die fparſamen Nazis? Sie for- derten den 2. Miniſter, der natürlich Nazi ſein mußte: Es iſt der heutige Miniſter Klagges! So geſchehen vor wenigen Wochen in Braunſchweig, einem Ländchen, das nur ein wenig mehr als den 3. Teil Einwohner Heſſens hat. 3.) Parteibuch⸗Beamten ſtellen die Nazis nicht an, wenigſtens nicht nach ihrem Manifeſt. Sie haben vergeſſen, daß Frick, als es in Weimar eine Stelle zu beſetzen gab, einen beſonders be⸗— fähigten Bewerber ablehnte und die Stelle einem durchs Examen gefallenen Chemieſtudenten gab, der aber den Vorzug hatte, ein waſchechter Hakenkreuz ler zu ſein. 4.) Miniſtergehälter, herunter mit ihnen auf 12000 Mark! Eine ſchöne Forderung der Nazis, ſolange ſie nicht ſelbſt den Miniſter ſtellen. Der freundliche Leſer möge an anderer Stelle nachleſen, wie ſich der nationalſoz. Miniſter Frick zu dieſer Frage ſtellte! 5.) Großpenſionäre: Das iſt ja ſehr fein, daß die Nazis den in ihren Reihen ſitzenden Gene⸗ rälen, Offizieren und früheren Miniſtern einige Tauſend hatten abknöpfen wollen! Leider können wir aber doch nicht glauben, daß es ihnen diesmal Ernſtzmit dieſer Forderung iſt. Wir haben noch nicht vergeſſen, wie ſchmählich ſich die Nazis in dieſer Angelegenheit betragen! Wie war es doch! Schon 1927 habe das Zentrum die Herabſetzung der Großpenſionen gefordert, konnte aber nicht da⸗ mit durchdringen. Bei der vorjährigen Reichstags⸗ wahl ſchrieen die Nazis durch alle Gaſſen:„Her- unter mit den Großpenſionen!“ Im neuen Reichs- tag kam die Kürzung der Großpenſionen bald zur Verhandlung. Da ſahen nun aber die Nazis in ihrer Fraktion eine ganze Menge Generäle und andere hohe Militärs ſitzen.... das Herz ſiel ihnen vor Schrecken in die Hoſen! Nun hieß es für ſie: Bremſen! Bremſen! Der national⸗ ſo z. Abg. Sprenger mußte im Auftrag der Fraktion eine Rede halten und die Un⸗ möglichkeit der Penſionskür zung beweiſen. Die 107 tapferen Nazi ſtimmten geſchloſſen gegen die Penſionskürzung! Erſt Brüning führte kürz⸗ lich durch Notverordnung eine Kürzung der Groß— penſionen durch, die aber noch nicht ganz befriedi⸗ gend ausgefallen iſt. 6.) Schutz der Laudwirtſchaft fordern die Nazi. Sie haben vergeſſen, daß ſie gegen die Er⸗ höhung der Zölle auf Korn, Weizen, Kartoffeln, Mehl, Kleie und Zucker ſtimmten, daß ſie ihre Stimme gegen das Geſetz zum Schutze der Landwirtſchaft abgeben. Ja, die Nazi ſind eine ganz beſondere Sorte„Bauernfreunde“! Dem Zentrum aber iſt es zu danken, daß auch der Tabakpreis amtlich geſtützt wird. Ohne dieſe Stützung hätten unſere Bauern für ihre Sandblät⸗ ter nur etwa 25— 30 Mk. erhalten.— Der Wähler möge aus dieſer„Blütenleſe“ erſehen, ob er den nationalſozialiſtiſchen Verſprech⸗ ungen trauen darf. Wir ziehen es jedenfalls vor, uus hinter Brüning zu ſtellen, der Tag u. Nacht arbeitet, um unſerm Volk aus der Not her⸗ auszuhelfen. Darum wählen wir die Brüningspartei: Zentrum, Liſte 21 Gottesdienſtorduung der katholiſchen Gemeinde V'heim 25. Sonntag nach Pfingſten. ½7 Uhr hl. Meſſe. 8 Uhr hl. Meſſe mit Predigt. 3/10 Uhr Hochamt mit Predigt. 11 Uhr Kindermeſſe. 1 Uhr Kindergottesdienſt. 2 Uhr Veſper. In der neuen Kirche an Werktagen: Montag: ½¼8 Uhr hl. Meſſe. 8 Uhr Requiem für alle ff der Pfarrei. Dienstag: ¼7 Uhr 1., ½8 Uhr 2. S.⸗A. für ledig 8 Katharina Hanf. Mittwoch: ¾7 Uhr 1., ½8 Uhr 2. ledig 7 Hans Alfons Hanf. Donnerstag: ¼7 Uhr 1. S.⸗A. für Eliſ. Reiſchert geb. Sax. 1/8 Uhr beſt. E.⸗A. f. Anna Faltermann geb. Buſalt, beſt. von den Schulkameradinnen. Freitag 2 ¾7 Uhr 3. S.⸗A. für Katharina Hanf. 7/8 Uhr geſt. hl. Meſſe für Jak. Brechtel 3., Ehefrau Kath. geb. Mandel, Tochter Barbara geehl. Mandel und Eliſ. Mandel geb. Brechtel. 7/8 Uhr 3. S.⸗A. für ledig 7 Hans Alfons Hanf. Samstag: ¾7 Uhr beſt. E.⸗A. für Eliſ. Winken⸗ bach geb. Haas, beide Söhne, Tante Margar. und Angehörige. 7/58 Uhr geſt. hl. Meſſe für Familie Nikolaus Mandel 5., Sohn Jakob Butſch und Michael Winkenbach. 7/8 Uhr Singmeſſe an Stelle eines Engelamtes für ledig 7 Hans Effler, beiderſeitige Großelt. und Angehörige. Am Montag um 7 Uhr und Mittwoch um 3/6 Uhr iſt bei den Engl. Fräulein, am Dienstag und Donnerstag um 7 Uhr bei den Barmherzigen Schweſtern hl. Meſſe. Am nächſten Samstag 3/8 Uhr gemeinſchaftl. hl. Kommunion für die Schülerinnen der Fräulein Kärcher und Krimmel. Beicht für die Kinder Freitag 5 Uhr.— Am nächſten Sonntag iſt ge- meinſchaftliche hl. Kommunion für die Kinder der Fräulein Becker, Ries und Hußler. Beicht für die Kinder Samstag 2 Uhr. Die Kollekte unter dem Gottesdienſt iſt für die Reſtauriernng der alten Kirche, die Kollekte an den Kirchentüren für den Martinus⸗Verein beſtimmt. Kirchliche Anzeigen der Evang. Gemeinde Viernheim Sonntag, den 15. Nov. 1931. 24. S. n. Tr. Erntedaukfeſt. Vorm. 10 Uhr: Gottesdienſt. Schweſterſtation. Vorm. 11 Uhr: Kindergottesdienſt. Abends 8 Uhr: Jugendverein und Mädchenbund. Freitag, den 20. November 1931. Abends 8 Uhr: Turnſtunde. S.⸗A. für Kollekte für die *Sonder⸗FJahrplan zu Kirchweihe. Ueber die Kirchweihtage verkehren bei der O. E.G. von hier außer den fahrplanmäßigen Zügen noch folgende Sonderzüge: Am Sonntag nach Mann- heim: 11.45, 13.31, 14.31, 20.36, 23.56, 0,16, 1.01.— Nach Weinheim: 12.25, 13.58, 14.58, 15.58, 20.03, 22.02, 23.18, 0.52, 1.12, 1.57. — Am Montag nach Mannheim: 22.30, 0.16, 1.12.— Man ſchneide dieſen Sonder⸗Fahrplan⸗ der bahnamtlich gemeldet, aus, und bringe dieſen im Gaſtlokal an die Wand. Auf nach Mundenheim und geſiegt, dann erſt Kerwe gefeiert, ihr 11 Grünen Man muß voranſtellen: der rechte Verteidiger Kiß ſpielt am Sonntag wieder, wodurch die Mann⸗ ſchaft unbedingt wieder an Kampfkraft gewinnt, wodurch man mit den beſten Hoffnungen nach Mun⸗ denheim ſchauen und mitfahren kann. Wohl ſind Kerwe⸗Siege bei den Grünen ſelten geweſen, aber morgen in Mundenheim heißt es: Kämpfen bis zur letzten Minute, Energie und Willen zum Sieg mit⸗ nehmen und Ihr beſcheert Euren vieltauſend Sport⸗ freunden das ſchönſte Kerwegeſchenk! Mit Kiß muß das Spiel gewonnen werden. Spieler, ſeid Euch der Ehre bewußt, die Ihr in Mundenheim zu er⸗ kämpfen habt: der 5. Platz in der Tabelle muß erhalten werden! Jeder Sportfreund wird ſeinen Grünen gerne das Geleit geben. Es wird um 1 Uhr O. E. G.⸗ Eilzug abgefahren, von Neckarſtadt aus 2 direkte ſtädtiſche Züge nach Mundenheim und um 5/6 Uhr ſind wir ſchon wieder in Viernheim, dann feiern wir Kerwe! Dazu, Ihr elf Grünen, den Sieg an Viernheims Fahnen. Heute 2 Blätter 8 Seiten. Katholiſche Frauen 1 Die kathol. Frau und Jungfrau war ſtets eine Freundin der Zentrumspartei. Denn ihr lie⸗ gen die religiöſen und ſittlichen Intereſſen ganz be⸗ beſonders am Herzen. Von der bolſchewiſtiſchen Ehegeſetzgebung wendet ſie ſich mit Abſcheu ab, ebenſo von der nationalſazialiſtiſchen Billigung des Ehebruchs im Dienſte der Raſſenerzeugung. Sie gibt ihre Stimme nicht den Kirchenfeinden, einerlei ob dieſe links oder rechts ſtehen, ſondern ſie ſtellt ſich auf die Seite der Biſchöfe und der Kirche. Darum wählen die kathol. Frauen mit Stolz Zentrum und mit Stolz blicken die Männer des Zentrums auf die Frauen, die in klarer Einſicht für die Partei ſtimmen, von der ſie überzeugt ſind, daß ſie die beſte Sachverwalterin ihrer Intereſſen iſt. Links⸗ und Rechtsparteien haben von der kath. Frau und Jungfrau nichts zu erwarten, denn ſie wählen alle Zentrum, Liſte 21 Zentrumswähler⸗Verſamm⸗ lung im Freiſchütz. Bereits wenige Minuten nach 8 Uhr konnte der Vorſitzende die ſehr zahlreich beſuchte Verſamm⸗ lung eröffnen und die für den Abend gewonnenen Redner ſowie die Wähler begrüßen. Als erſter Redner ergriff Reichstagsabgeord. Groß⸗Stuttgart das Wort, der ſich auch gleich als richtiger Volksredner entpuppte und die größte Aufmerkſamkeit ſeiner Zuhörer eroberte.— Bei keinen Volke iſt die Uneinigkeit ſo groß als bei den Deutſchen, eine ſchmerzliche, tiefbedauerliche Zerriſſenheit wird von allen Seiten geſchürt. Be⸗ trachten wir uns dagegen das engliſche Volk und. ſeine jüngſte Wahl. Dort hat man„engliſch“ ge⸗ wählt unter Zurückſtellung aller Parteiintereſſen. Möchte doch auch bei uns wieder ein beſſeres Ver⸗ ſtehen, ein ſtarker nationaler Zuſammenhalt ein- kehren, anſtatt Haß, Wirrwarr und blinder Agita⸗ tion. Abg. Groß rechnete ſcharf mit den Rechtsparteien, insbeſondere mit den Harzburgern ab, die durch ihren ſteten Kampf gegen die Regierung dafür ver⸗ antwortlich ſind, daß ſofort nach den vorjährigen Septemberwahlen eine maßloſe Kapitalflucht ein⸗ ſetzte und ſelbſt das Ausland das Vertrauen zu unſerem Vaterlande verlor. Nicht nur Großkapita⸗ liſten haben ihr Geld ins Ausland geſchafft, nein zum großen Teil kleine Leute, denn der Durchſchnitts⸗ betrag betrug 500 Mark. Schon zwei Tage nach dieſer Wahl mußte eine bekannte holländiſche Bank zur Bearbeitung der vielen neuen deutſchen Konten ihr Perſonal verdoppeln. Das waren die Folgen davon, daß die Rechtsparteien der Regierung nicht nur das Vertrauen entzogen, ſondern ſie auch ſtets bekämpften und herabwürdigten. Es war wahr- haftig nicht national, als Kommuniſten und Natio- nalſozialiſten gemeinſam gegen die Regierung ſtimm⸗ ten. National und patriotiſch handeln heißt nicht Auszug aus dem Parlament, ſondern unter Hint⸗ anſetzung der eigenen Parteiwünſche, Ueberbrückung der Gegenſätze zur Rettung des Vaterlandes. Mit 4 Horchpoſten im Reichstag iſt nichts getan. Wa⸗ rum gegen die Regierung? Hat Brüning keine Erfolge aufzuweiſen? Wer hätte geglaubt, daß er den außenpolitiſchen Kampf ſo ſchnell zu unſeren Gunſten umdrehen würde! Wenn ſelbſt die größ⸗ ten ausländiſchen Zeitungen die Erfolge und Quali⸗ täten des Kanzlers anerkannt haben, warum arbei⸗ tet man mit unfairen Mitteln gegen ihn? Wa⸗ rum legt man nicht für 5 bis 6 Monate die Waffen auf die Seite bis das Vaterland gerettet iſt? Nein es geht um nichts anderes als um blinde Agitation! Stemmen wir uns mit allen Mitteln dagegen. Halten wir treu zu unſerer Partei und unſerem Führer Brüning, ohne deſſen ſtarke Führung unſer Vaterland längſt ein vom Bürgerkrieg zerſchlagener Trümmerhaufen wäre. Herr Prof. Stohr behandelte im zweiten Referat den Wahlkampf von der kulturpolitiſchen Seite. Auf der äußerſten Linken und der äußer⸗ ſten Rechten ſtehen unſeren größten Feinde. Von Rechts droht uns der Kulturkampf und von links der Bolſchewismus, die blutrünſtige Diktatur. Tauſende von Prieſtern hat man in Rußland er⸗ mordet, tauſende von Kirchen geſprengt oder in Kinos und Klubs verwandelt. Man kämpft gegen jede Religion. Im Sowjetparadies lebt nur eine ganz kleine Schicht gut, während Millionen hungern. Daß die Lebensmittel, wie bei uns im Kriege, ſcharf rationiert ſind, hat man noch nicht geleugnet. Die Familie iſt aufgelöſt und eine Ehegeſetzgebung herrſcht, die wegen ihren Folgen eine Schande für die ziviliſierte Welt bedeutet. Als dritter Redner ſprach Herr Miniſterialrat Rößler für Ernährung und Landwirtſchaft in klugen Worten und verſtändnisvollen Ausführungen zu den Landwirten. Er führte denſelben eindring⸗ lich vor Augen, daß wir in der Feſtſetzung der Einfuhrzölle keine freie Hand haben, denn wir müſſen auch unſere Erzeugniſſe ausführen. Wir nehmen z. B. von der Schweiz und Holland für 2 Milliarden Produkte herein, führen aber für 3,8 Milliarden aus. Eine Hand wäſcht die andere. Bum Schluſſe ſprach noch Herr Landtagsabg. Hoffmann, der eine Stunde zuvor noch in Darmſtadt eine Rede gehalten und nach 10 Uhr mit dem Auto hier eintraf. Auch Herr Bürger⸗ meiſter Lamberth ergriff noch das Wort, um in ſcharfer Weiſe mit den Kommuniſten abzurechng und vor ihren die Bürgerſchaft verhetzenden Flug blättern zu warnen. 0 Gegen Mitternacht konnte der Vorſitzende i ſo glänzend verlaufene Verſammlung ſchließen ni der Aufforderung, am kommenden Sonntag tig unſerer alten Zentrumsfahne zu folgen. Bekanntmachung. Betr.: Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Gemäߧ 105 b der Gewerbeordnung in det Faſſung des Art. 1 der Reichsverordnung vom; Februar 1919(RG Bl. S. 176) dürfen Gehilfen, Leh, linge und Arbeiter an Sonn⸗ und Feſttagen nicht he ſchäftigt werden. Auf Grund des§ 41 a der Gewer, beordnung darf daher an dieſen Tagen in offenen Ver, kaufsſtellen ein Gewerbebetrieb nicht ſtattfinden. Hier von ſind für Viernheim folgende Ausnahmen zugelaſſen 1. Bäcker, Konditoren und Metzger dürfen an allen Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme der erſit Weihnachts-, Oſter⸗ und Pfingſtfeiertage von 7h 9 Uhr die Läden offen⸗halkten und Verkaufen Außerdem dürfen Metzger in dem Sommerhall, jahr und zwar in der Zeit vom 1. April bis 3) September an den Sonntagen von 19 bis 20 Uh ihre Läden offenhalten und verkaufen. 0 „Friſeure und Barbiere dürfen an allen Sonn un Feiertagen mit Ausnahme der zweiten Weihnachtz, Oſter⸗ und Age ae ihre Läden bis 12 Uh offenhalten und darin arbeiten. Ein Verkauf von Waren darf jedoch in dieſer Zeit nicht ſtattfinden An den letzten drei Zountagen vor dpeih. nachten ſowie am Kirchweihſountag dürft alle Berkaufsſtellen von 11 bis 18 Uhr fir den geſchäftlichen Verkehr geöffnet ſein. Weitere Ausnahme ſind für Viernheim nicht zugelaſſen. Betr.: Die Maul⸗ und Klauenſeuche in Viernheim. Unter Aufhebung aller bereits erlaſſenen Anordnungen werden nunmehr nach teilweiſen Erlöſchen der Maul- und Klauenſeuche folgend. Anordnungen im Einverſtändnis mit dem geſ. Kreisveterinäramt Heppenheim a. d. B. getroffen 1. Das Gehöft des Landwirts Lorenz Grab 2. in Viernheim, Alicenſtraße Nr. 15 wird hiermit zum! Sperrbezirk und 2. die Alicenſtraße dahier zum Beobachtungsgebicl erklärt. 3. Das übrige Gebiet der Gemarkung Viernheim iſt frei. Betr.: Die Dienſtſtunden des Polizeiamts Viernheim, Mit Rückſicht auf die diesjährige Kirchweihe i unſere Geſchäftsſtelle für die Einholung von Erlaub nisſcheinen für Luſtbarkeiten aller Art wie folgt geöffnet am Samstag, den 14. Nov. 1931 von 7.30 bis 1200 und von 13 bis 17 Uhr und am Sonntag, den 15. No. 1931 von 9 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr. — Betr: Bekämpfung 0 1 Ausſch reitungen 1 t e Ot. 05 Auf Grund des Artikels 123 Abſ. 2 der Reichs verfaſſung und zur Aufrechterhaltung der öffentliche Ruhe, Sicherheit u. Ordnung verbiete ich mit Wirkung vom 15. November 1931(dieſen Tag eingeſchloſſen im geſamten Gebiete des Volksſtaates Heſſen bis aue weiteres alle Verſammlungen unter freiem Himmel Demonſtrationen, Aufzüge, Umzüge, Durchmärſchen u Sammeltransporte aller Art, die von Mitglieder politiſcher Vereinigungen oder zu politiſchen Zwecken unternommen werden. Gründe. Die ſeit einiger Zeit in ſtändig wachſender Za und in immer größerem Umfange von politiſcher Ver einigungen aller Art oder zu politiſchen Zwecken ver⸗ anſtaltenen Verſammlungen unter freiem Himmel Demonſtrationen, Aufzüge, Umzüge, Durchmärſche u. Sammeltransporte haben immer wieder zu ſchweren politiſchen Ausſchreitungen und damit zu erheblichen Störungen der öffentlichen Ruhe, Sicherheit u. Or. nung geführt. ortsfremden Elementen zu ſolchen Veranſtaltungen bietet inſofern einen beſonderen Anreiz zu politiſchen Ausſchreitungen, als dieſe ortsfremden Elementen na mentlich wenn ſie, wie das üblich geworden iſt, i. großer Zahl zugezogen werden glauben, vor Erkennung und damit vor Strafverfolgung ſicher zu ſein In der Regel können bei ſolchen Gelegenheiten Ausſchreitungen wenn überhaupt, dann nur durch Insbeſondere das Heranziehen von *— Kirchweihe eee Arpfen Zum Beſuche ladet freundlichſt ein Die e Kapelle Schneider Schmitt über die Kirchweihe im„Karpfen“. Stimmung! Humorl Schlager auf Schlager! Notverordnung! Flaſchenweine von 1.25 Mk. an mit Bedienung. Außerdem wie bekannt, erſtklaſſige offene Weine. reo tas und Montag: Frühſchoppen⸗Konzert! Familie Mich Herbert. n Kirchweihe 2 Kurpfen Kapelle Schneider⸗Schmitt. für Jung und Alt! derer „Zur Starkenburg“ Wir empfehlen während den W Airechweihtagen unser Lokal zum gemütlichen Aufenthalt. Gute Küche! la Getränke! Es ladet freudlichst ein Franz Beyer und Frau. agg — A gaaaggggaaagaggaaaggmnadgaſ Zur frischen Quelle. Während der Kirchweihtage Fummungs-Ronzerde t la Küche!:—:: a Eigene Schlachtung!:.—: Gepflegte Weine! Es ladet freundlichst ein Adam Ringhof und Frau. Tunqagaanmmpmpnaanapaapmaaggapaaaaagappanſne Seeeοονονοονονοονοοονο 3„Zum Löwen“ Ueber die Kirchweihtage gutbesetzte Tanzmuſil Erstklassige Küche Es ladet freundlichst ein Friedrich Kumpf. faaannaaaaaaaagaanaauacaaaammnaa 1 Qualitätsweine! ess Socdddde * eee See 1 8 Heranziehung größerer Abteilungen der Bereitſchaſts polizei oder der Gendarmerie verhindert werden. Die dadurch eintretende Ueberlaſtung der einzelnen Beamter ſowohl als auch die mit ſolchen Einſätzen verbunden außerordentliche finanzielle Belaſtung der Staatskaſe laſſen auf die Dauer die Heranziehung folcher Polize⸗ und Gendarmerieabteilungen zu derartiger Veran⸗ ſtaltungen nicht mehr zu. Das Stattfinden derartiger Veranſtaltungen bedeut daher, namentlich im Hinblit auf die Zuſpitzung, die die politiſchen Gegenſätze in der letzten Zeit genommen haben, eine unmittelbare ge fahr für öffentliche Sicherheit in Ordnung. Zur Ver hinderung dieſer Gefahr und auch zur Aufrechterhal. tung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung iſt es daher notwendig, alle derartigen Veranſtaltungeſ bis auf weiteres zu unterbinden. gez. W. Leuſchner. Vorſtehende Bekanntmachung des Heſſiſchen 5 Miniſters des Innern bringen wix hiermit zur Kenne nis und Beachtung. Viernheim, den 12. Nov. 1931. Heſſiſches Polizeiamt. J. V.: Kühne Bekanntmachung. Sperrzeit für Kraftſtromabnehmer. f Wir mußten die Wahrnehmung machen, daß Betr.: asthaus Zum Iannnadseg Ueber die Kirchweihtage finden in unseren beiden Lokalen gutbesetztes KONZ ENT statt, ausgeführt von einer erstklassigen Mannheimer Künstlerkapelle. Anerkannt vorzügliche Küche! la Biere! 3 la Weine! Es ladet freundlichst ein 1 Familie lean Haas. die bekanntgegebenen Sperrzeiten von einigen Kraft, ſtromabnehmern nicht beachtet wurde. Anhand unſeres regiſtrierenden Wattmeters werden wir daher be 15 fonders in dieſen Tagen, an dem ein ſehr hoher vicht“ 1 bedarf beſteht, die Kraftſtrombezieher bezüglich der Kraftſtromentnahme in den Abendſtunden überwachen laſſen, um nötigenfalls ſofort geeignete Maßnahmen zur Abhilfe treffen zu können. Im Falle einer Zu widerhandlung müſſen wir die betreffenden Kraft ſtromabnehmer für den durch ſie verurſachten Mehr- aufwand an Stromloſten verantwortlich machen. Um hier unliebſame Störungen in der Licht verſorgung zu vermeiden, bitten wir die in Frage kommenden Stromperbraucher, wie Metzger, Land- wirte und die 10 en Kleinverbraucher, die Sperr- zeiten genau einzuhalten u. bei Eintreten der Dunkel, heit die Motoren auszuſchalten. Viernheim, den 13. Nov. 1931. Heſſ. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Bahnhofs- Restaurant Kirchweih- Sonntag-Montag- Dienstag Humortshsches Aonteft durch Stimmungskapelle Schmitt Stimmung! Humor! Für Ia, Getrünſte und Speisen ist bestens gesorgt Es ladet freundlichst ein Franz Schneider u. Frau. eee 1 aun atzen Wir empfehlen während den Kiroh- wWeihtagen unser Lokal zum an— genehmen und 1a Speisen und Getränke. Eichbaum-Bier Gepflegte, billige Weine! Es ladet freundlichst ein Mil. Martin, Frau. D. S S ee SS e SSS ieee Empfehle mein Lokal während den Kirehweihtagen zum angenehmen und gemütlſchen Rufenthalt. ff. Speisen uncl Getränke. (Eigene Schlachtung) ff. Ueine zu billigen preisen Radio-Konzert Es ladet freundlichst ein Peter Busalt u. Frau e eee „Zur Erholung“ Fenn „um ichhaum“ Während den Kiroehweihtagen halten wir unser Lokal der geschätzten Einwohnerschaft bestens empfohlen. Gute Küche! la Getränke! Es ladet freundlichst ein Joh. Marl Kemmf und frau 0 g Nr * r eee g 2 N ä 1 N CVVVVVVV 5988888808888 80 880 2 i 2 2 2 2 8, Deutscher Naiser Hirehweih-Sonntag und Montag und Nachkirchwelh grosse Tunz⸗Muſi Altbekannte Küche und Keller. Aufmerk⸗ ſame Bedienung. Es ladet freundlichſt ein Karl Lamberth Str Gaſtwirt. Kapelle. Kirchweih⸗Dienstag Gemütl. Beiſammenſein bei Kühner⸗Bräu ſowie altem und neuem Wein. cnc, ο ß⸗Gürtner 00080880030 Bertholdus Pfenningh-Straße 10 Wein⸗ und Speiſe⸗Harten fowie Wein Etiketten zu haben im Viernheimer Anzeiger. P AAA Zum„Deutschen che Während der Kir chweihtag e Stimmungs- Konzerte Ausgeführt von der Haus- Kapelle! AA 1a Speisen und Getränke. Es ladet frendlichst ein Math. Bugert WIV. See eee oe S S S ges i un hollenen flap Ueber die Kirchweihe gastiert der Bayrisch Sepp' von Weinheim mit seiner 2 Fimmunos-Haneue Wir ein Der depp l. lor dr. laden hierzu freundlichst E L 880— ee ee ef dee, Alas Zum Walnsen. Ueber die Kirchweihe Konzert Malbach's Orig. Amerik. Jazz- Band Elegante Aufmachung! . Es ladet freundlichst ein Adam Kirchner. 1 Sum fallt 0 f f f f f 5 Daslnaus„, Zum Schwarzen Paler. Ueber die Kirchweihtage * 1 Musikalische Für 1a Speisen und Getränke ist bestens gesorgt! Unterhaltung Zu zahlreichem Besuche ladet ein Edmund Wedel und Frau. S S f ‚ f g 0 8 1 Zum Rheingold 190 Empfehle mein Lokal während der 2 Kirchweih- Tage 130 zu gemutlichem und angenehmen Aufenthalt. la Getränke! Hausmacher Wurst u. Fleisck Radlo- und Schallplatten- Konzert Neueste Schlager! Es ladet freundlichst ein Johann Lantz und Frau.