Todes- Anzeige. Verwandten, Wurde. Wir bitten, seiner Seele im Gebete zu gedenken. Viernheim, Offenburg und München, den 11. Dez 1931. Die trauernden Hinterbliebenen. 75 Die Beerdigung findet morgen Samstag nachm. 3 Uhr, vom Krankenhause aus statt. Freunden und Bekannten die traurige Mitteilung, daß unser treubesorgter Vater, Großvater, Schwie- gervater, Bruder, Schwager und Onkel, Herr Franz Filbeck l. nach langem, mit großer Geduld ertragenem Leiden, öfters versehen mit den hl. Sterbesakramenten, im Alter von 78 Jahren, gestern abend halb 8 Unr, in ein besseres Jenseits abgerufen Werbe⸗ und Opferaktion Deulſche Zentrumspartei. 6 für die Die Löſung dieſer Aufgabe kaun nur gelingen, wenn das kleine Opfer von 50 Pfg. ein Opfer der Vielen wird. Darum Parteifreunde in Stadt u. Land, kauft Brüning ⸗Karten! — 0 Einlegsohlen zweiſeitig warm gefüttert Paar 35 Juchpantoffel ſchwarz, grau und blau. 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Volksblatt) Anzeigenpreiſe: Die einſpaltige Petitzeile koſtet 25 Pfg., die Reklamezeile 60 Pfg., bei Wiederholung abgeſtufter Rabatt.— Annahmeſchluß für Inſerate und Notizen vor— mittags 8 Uhr, größere Artikel einen Tag vorher.— Annahme von Anzeigen in unſerer Geſchäftsſtelle u. von ſämtlichen Annoncen-Expeditionen Deutſchlands u. des Auslands Amtsblatt der Heſſiſchen Bürgermeiſterei und des Polizeiamtes Platzvorſchriften bei Anzeigen werden nach Möglichkeit berückſichtigt.— Für die Aufnahme an beſtimmt vorgeſchriebenen Tagen kann jedoch eine Gewähr nicht übernommen werden Freitag den 11. Dezember 1931. VUoeber allem ſteht die Erhaltung der Währung Reichsarbeitsminiſter Dr. Stegerwald über die neue Notverordnung mtb Berlin, 10. Dez. In einer Beſprechung mit dem Chefredakteur des WTB, äußerte ſich Reichsarbeitsminiſter Dr. Stegerwald über die neue Notverordnung des Reichspräſidenten, wobei er u. a. ſagte, nach den Beobachtungen, die er in den letzten 15 Jahren teils im alten, ils im neuen Regime zu machen Gelegenheit gehabt habe, ſei er zu der Ueberzeugung ge⸗ langt, daß noch keine Regierung vor ähnlich gigan⸗ tiſchen, faſt unlösbaren Aufgaben geſtan⸗ den habe wie die gegenwärtige. In vieler Tag- und Nachtarbeit ſei ein Wirt⸗ ſchaftsprogramm zuſtande gekommen, das im ganzen geſchloſſen ſei und nur einen großen ſtörenden Fehler aufweiſe: die Erhöhung der Ursſatzſteuer. Aber dieſer Fehler, erklärte der Miniſter, war nicht zu vermeiden, wenn in den ſchweren Monaten, vor denen wir außen⸗ und innenpolitiſch ſtehen, die Zahlungsfähig⸗ keit des Reiches, der Länder und Gemeinden und die Währung unter allen Umſtänden ge⸗ ſichert werden ſollten. Der Ausgangspunkt des ganzen Programms betonte Dr. Stegerwald weiter, ſei die Frage, ob im Hinblick auf die Welt⸗ lage und die geſamte Verfaſſung der deutſchen Wirtſchaft das gegenwärtige deutſche Preisniveau gehalten werden könne oder nicht. Die Regierung vertrete den Standpunkt, daß es nicht gehalten werden könne, denn Deutſchland ſei ein armes Land gewor⸗ den, und ein Land könne ſich nur wieder em⸗ porarbeiten, wenn es ein billiges Land werde. Auf die Frage ‚wie der Reichsarbeitsmini⸗ ſter das Sanierungsprogramm der Reichsre⸗ gierung ſehe, erwidert er: Für mich iſt Ausgangs⸗ und Mittelpunkt aller Politik die Erhaltung der Währung. Ein Volt, das vor acht Jahren die größte Inflation der Weltgeſchichte beendet hat, kann nicht innerhalb eines Jahrzehnts eine zweite Inflation vertragen, wenn nicht ſein Kredit⸗ aufbau zerſtört, und es damit nicht Jahrzehnte lang dem größten Elend überantwortet wer— den ſoll. Wir müſſen alle Vorkehrungen tref⸗ en, um nicht in den Währungsverfall hinein⸗ zuſchlittern, in dem ſich heute bereits 25 Län⸗ der der Welt befinden. Die Vorausſetzungen für die Erhaltung der Währung ſind in der Hauptſache vie⸗ rerlei: 1. Eine vorſichtige Weltpolitik, 2. eine aktive Handels- oder Zahlungsbilanz, 3. die Inord— nunghaltung der Etats in Reich, Ländern und Gemeinden und 4. eine ausgeglichene innere Wirtſchaftspolitik und eine Annäherung der Preisbaſis an das Weltpreisniveau. Hinſichtlich der Inordnunghaltung der Etats der öffentlichen Hand fügte der Miniſter noch hinzu, ſtehe es ſo, daß gegen⸗ wärtig keine irgendwie geartete Regierung von der Einnahmeſeite her allein die Etats in Ordnung halten könne, es ſei denn, daß einmal der Kapitalflucht erneut Vorſchub ge⸗ leiſtet und weiterhin die Arbeitsloſigkeit ins Unendliche und damit das deutſche Elend ver⸗ ewigt werden könnte. Keine Regierung komme gegenwärtig um Ausgabendroſſelung herum. Stegerwald gab hierauf noch eingehende Erläuterungen der in der Notverordnung an⸗ geordneten Maßnahmen, wie ſie bereits von ihm in Münſter und auch an anderer Stelle der Oeffentlichkeit gegenüber vorgetragen wor⸗ den ſind. i Beamtenbuno zur Notverordnung Der Geſchäftsführende Vorſtand des Deutſchen Beamtenbundes trat nach Erſcheinen der Notver⸗ ordnung am 10. Dezember zu einer außerordent⸗ chen Sitzung zuſammen, in der beſchloſſen wurde, ſich mit einem Aufruf an die Beamtenſchaft zu wenden. In dieſem Aufruf heißt es u. a.: Immer deutlicher tritt in Erſcheinung, daß die letzte Urſache der kataſtrophalen Entwicklung in der Zerſtörung des weltwirtſchaftlichen Gleich— gewichts liegt, die wiederum in den der wirtſchaft— lichen Vernunft widerſprechenden Tributlaſten Deutſchlands begründet iſt. Ebenſo deutlich hat ſich innerwirtſchaftlich erwieſen, daß nicht nur peinliche Vorkommniſſe in den verſchiedenen Wirt— ſchaftsgruppen das allgemeine Mißtrauen in die deutſche Wirtſchaftsführung ſtändig geſteigert ha— ben, ſondern auch, daß der ſtarke Einfluß anderer Wirtſchaftskreiſe auf die Staatsführung und Ge— ſetzgebung vorwiegend eigenen Intereſſen gedient und dem Allgemeinwohl empfindlich geſchadet hat. Immer wieder iſt von uns auf das Verderb— liche und Verhängnisvolle der Zerrüttung der Maſſenkaufkraft hingewieſen worden. Jetzt end— lich, in dieſer Notverordnung, bekennt ſich die Re— gierung zu dem Grundſatz, daß eine weitere Zer— rüttung der Kaufkraft unterbleiben muß. Ob jedoch durch die von ihr teils angeordneten, teils in Ausſicht geſtellten Maßnahmen dieſes Ziel. er⸗ reicht wird, muß die Zukunft erweiſen. Gegenüber der Welt erheben auch wir unſere Stimme zur Befreiung von allen Tributlaſten und für völlige Gleichberechtigung Deutſchlands mit allen anderen Staaten. Innerhalb Deutſchlands verlangen wir die wahre Gleichberechtigung aller Volks— ſchichten, auch der Beamtenſchaft, und die Berüc— ſichtigung ihrer berechtigten Intereſſen. Die 12 Sorderungen der MSDnP für eine Regierungsbildung in Heſſen— Ein„unteilbares Mmindeſtprogramm“ witb München, 10. Dez. Die Reichspreſſe⸗ ſtelle der NSDAP gibt als Mindeſtforde⸗ rungen der Nationalſozialiſten für eine Beteiligung der NSDAP an der heſſiſchen Re— gierung folgende Punkte bekannt: 4 1. Die Zahl der heſſiſchen Miniſter wird auf einen— den Staatspräſidenten— be⸗ ſchränkt. Der Staatspräſident wird von der NS D A Pgeſtellt. 2. Sämtliche Miniſterien werden zu einem Staatsminiſterium(mit je einer Abteilung für Inneres, Finanz, Juſtiz und Bildung) ver⸗ einigt. 3. Sämtliche Staatsratsſtellen werden ſo⸗ fort geſtrichen. 4. Die heſſiſche Geſandtſchaft beim Reich wird ſofort aufgehoben und durch eine mit einem Herrn beſetzte Geſchäftsſtelle erſetzt. 5. Alle Partei buchbeamten ohne die vorgeſchriebene Fachbildung werden ſofort ohne Ruhegehalt entlaſſen. 6. In der Zentralverwaltung werden— im Sinne des Gutachtens des Reichsſparkommiſ— ſars— zahlreiche Funktionen teils abgebaut: teils auf die mittleren Behörden übertragen. Zahlreiche Stellen werden teils ſofort teils mit der Verwaltungsreform geſtrichen. 7. Das Gehalt des Staatspräſi⸗ denten wird auf 12 00 0 RM feſtgeſetzt. 8. Die Miniſterpenſionen und die Höchſtgehälter und Penſionen in Staat und Gemeinden werden mit der Maßgabe her— abgeſetzt, daß die Höchſtgrenze 12 00 RM beträgt. 9. Die Zahl der Landtag sabge⸗ ordneten wird auf 30 herabgeſetzt. 10. Die Bezüge der Landtag sabge⸗ ordneten werden auf den Satz der wirk⸗ lichen Ausgaben herabgeſetzt. 11. Die Kultur⸗ und Schulpolitik wird bewußt auf chriſtlich-nationale Grund⸗ lage geſtellt und ſofort ſchärfſter Kampf gegen Schund und Schmutz und ge⸗ gen die marxiſtiſche Kultur zerſet⸗ zung aufgenommen. 12. Die heſſiſche Regierung tritt im Reichsrat für eine Politik des entſchloſſentſten nationalen Widerſtandes, gegen Unterdrückung und Ausbeutung und für jede Möglichkeit ei⸗ ner aktiven Freiheitspolitik ein. Die Voraus⸗ ſetzungen bildeten, ſo erklärt die NSDAP, ein unteilbares Mindeſtprogramm. Die Antwort des Zentrums Darmſtadt, 10. Dez. Zur Veröffentlichung der nationalozialiſtiſchen 12 Punkte zur Regie⸗ rungsbildung in Heſſen erfährt WTB. von maß⸗ geb. Zentrumsſtelle: Es entſpricht nicht den Ge⸗ pflogenheiten verantwortungsbewußter Par⸗ teien, ſchriftliche politiſche Fragen ohne Wiſſen des Adreſſaten vorzeitig zu veröffentlichen. Das Zentrum hat deswegen von dem Inhalt des nationalſozialiſtiſchen Briefes in der Oeffent— lichkeit keinen Gebrauch gemacht. Wenn in ein⸗ zelnen Zentrumsblättern und in anderen Zei— tungen Vermutungen über die nationalſoziali⸗ ſtiſchen Forderungen ausgeſprochen wurden, ſo geſchah dies ohne Wiſſen und ohne Fühlung mit den Parteiinſtanzen. Dies geht auch daraus hervor, daß die Angaben dieſer Blätter mit den Forderungen der Nationalſozialiſten kei⸗ neswegs übereinſtimmen. Ebenſo hat das Zen⸗ trum über die Antwort, die es erteilen wird, keinerlei Angaben gemacht und konnte es ſchon deswegen nicht tun, weil dieſe Antwort erſt in den abſchließenden Beſprechungen am Donners— tag feſtgelegt wurde. Sie wird den National- ſozialiſten am Freitag ſchriftlich übergeben und dann veröffentlicht werden. Soviel darf aber jetzt ſchon geſagt werden, daß die Gegenäuße— rung des Zentrums nicht eine Ablehnung ent- hält. Im Irrtum befinden ſich die National- ſozialiſten aber, wenn ſie meinen, eine Partei von Tradition und Verantwortung komman— dieren zu können. Die ungewöhnliche Form des Vorgehens der Nationalſozialiſten kann aller— dings den Anſchein erwecken, daß es dem Pub— liziſten der zwölf Punkte nicht um eine rein ſachliche Erledigung der für das heſſiſche Volk wichtigen Fragen zu tun iſt. Spricht dafür nicht auch der merkwürdige Artikel im parteiamtſi— chen Organ der Nationalſozialiſten, im„Heſ— ſenhammer“, der— wenn auch in fragender We el 48. Jahrgang b und verklauſulierter Form— einen Zentrums— verrat am nationalen Heſſenvolk verkündet, ohne daß die offizielle Antwort der Zentrums— fraktion vorliegt? Tagesnachrichten Senkung der Haben-Zinſen. witb. Berlin, 10. Dez. dienſt erfährt, hat die Stempelbereinigung aus Anlaß der Herabſetzung des Reichsbankdiskont— ſatzes auf ſieben Prozent p. a. beſchloſſen, mit Wirkung vom 10. Dez. 1931 die Haben-Zinſen für täglich fällige Gelder in proviſionsfreier Rech— nung auf 4 Prozent p. a., in proviſionspflichtiger Rechnung auf 5 Prozent p. a. zu ermäßigen. Wegen des Zinsſatzes für Sparkonten ſchweben zur Zeit noch Verhandlungen. Wie WTB⸗Handels— Kolliſſion zwiſchen Eiſenbahn und Omnibus. 12 Verletzte. wib. Münſter, 10. Dez. Ein mit 60 Per⸗ ſonen beſetzter Omnibus mit Anhänger geriet auf der Provinzialſtraße, die neben der Bahnſtrecke Münſter—Lippſtadt liegt, in den Graben und wurde von einem in gleicher Richtung fahrenden Güterzug geſtreift. 12 Perſonen, die ſich im An— hänger befanden, wurden verletzt, eine davon ſchwer. Proteſt des Reichsbanners. gegen das Uniformverbot. enb Berlin, 10. Dez. Wie die Bundespreſſe— ſtelle des Reichsbanners mitteilt, iſt der Bun— desvorſtand für Montag, den 14. Dezember, einberufen, um angeſichts der durch die neue Notverordnung geſchaffenen Lage den weiteren Kurs des Bundes zu beſtimmen. Dem Abend zufolge heißt es in der Mitteilung des Reichs— banners weiter: „Der Bundesleitung iſt unverſtändlich, daß die Regierung durch das unterſchiedloſe Ver— ſammlungsverbot die Möglichkeit ausgeſchal— tet hat, außerhalb der Preſſe für die von ihr ſelbſt als lebensnotwendig bezeichnete Ein— heitsfront in außenpolitiſchen Fragen zu wer— ben. In dem unterſchiedloſen Verbot des Tra— gens von einheitlicher Kleidung und Abzei— chen ſieht die Bundesleitung einen erneuten Ausdruck jener verhängnisvollen Schwäche des Staatswillens, die dem Radikalismus weſent— lichen Auftrieb gibt. Es iſt ſchlimm um einen Staat beſtellt, der Bürgern verbietet, das in den Farben des Staates gehaltene Reichsbau— nerabzeichen zu tragen.“ Baſeler Sonderausſchuß und deutſche Sinanzlage Erörterung des deutſchen Haushaltes— Ausführungen des deutſchen Vertreters Der Beratende Sonder— ausſchuß iſt heute erſt um die Mittagsſtunde zu— ſammengetreten, um die Prüfung der deutſchen Finanzlage fortzuſetzen. Nachdem geſtern die all— gemeinen Fragen der Zahlungs- und Handels— bilanz vorläufig erledigt worden ſind, iſt der Ausſchuß heute zur Erörterung des deutſchen Reichshaushaltes übergegangen. Als Sachverſtän— diger für dieſe Fragen nimmt der Direktor der Gtatabteilung des Reichsfinanzminiſteriums, Graf Schwerin⸗Kroſigk an den Beratungen teil. Der heutigen Sitzung des Sonderausſchuſſes ging eine kurze Sitzung des techniſchen Unterausſchuſſes voraus, der mit der Prüfung der ſtatiſtiſchen Ausgaben beauftragt iſt. Verſchiedene Schweizer Blätter melden heute über die geſtrige Sitzung des Ausſchuſſes, daß ſo⸗ wohl von franzöſiſcher wie von engliſcher Seite dem deutſchen Sachverſtändigen entgegengehalten worden ſei, daß er die künftige Entwicklung des deutſchen Ausfuhrhandels zu ſchwarz beurteile. Weiter heißt es in dieſen Meldungen, daß der franzöſiſche Vertreter nicht verfehlt habe, zu be⸗ merken, daß angeſichts der ſchwierigen wirtſchaft⸗ wtb. Baſel, 10. Dez. lichen Lage im jetzigen Augenblick es ſich nicht darum handeln könne, einen endgültigen Plan für die Reparationen feſtzuſetzen. Zu dieſen Meldun— gen, die offenbar auch in amerikaniſche Blätter übergegangen ſind, wird uns von unterrichteter Seite erklärt, daß ſie unrichtig ſind. Auf eng. liſcher Seite beurteilt man die Lage ebenſo wie ſie Dr. Melchior geſchildert hat. Es trifft auch nicht zu, daß der franzöſiſche Vertreter ſolche Aeußerungen, die der franzöſiſchen Auffaſſung entſprechen mögen, in der geſtrigen Sitzung getan hat.— Die Nachmittagsſitzung des Beratenden Sonderausſchuſſes war wiederum ausſchließlich den Darlegungen des deutſchen Sachverſtändigen, Miniſterialdirektor Graf Schwerin⸗Kroſigk, über den deutſchen Reichshaushalt gewidmet. Der deutſche Sachverſtändige gab ein umfaſſendes Bild über die Entwicklung des Etats und äußerte ſich auch ſehr eingehend über die künftige Geſtal⸗ tung des Reichsetats unter Zugrundelegung der neuen deutſchen Notverordnung. Die Ausfüh⸗ rungen des deutſchen Vertreters haben, wie ver⸗ lautet, einen tiefen Eindruck im Ausſchuß hinter⸗ laſſen. wirtschaftliche Beſtimmungen der Notverordnung ermißt die ganze Schwere dieſer Maßnahme, glaubt ſie aber den Arbeitnehmern zumuten zu können, weil die Lebenshaltungskoſten bereits erheblich ge⸗ ſunken ſind, und zwar nach dem Lebenshaltungs⸗ index unter den Stand von 1927 und weil die Reichsregierung im Geſamtergebnis von ihren Maß⸗ nahmen eine weitere bedeutende Verbilligung der Lebenshaltung erwartet, die auf die Dauer eine Senkung des Reallohns verhindert. Der Kommentar beſchäftigt ſich dann mit den Möglichkeiten der Durchführung einer gleichzeitigen Herabſetzung der Geſamtkoſten der Wirtſchaft, aus denen ſich ergibt, daß es notwendig war, mit Wir⸗ kung vom 1. Januar 1932 ab unmittelbar eine Senkung der Löhne u. Gehälter, und zwar grund⸗ ſätzlich auf den Stand vom 10. Januar 1927 her⸗ beizuführen, dadurch, daß die damaligen Lohn— und Gehaltsſätze an Stelle der heutigen im Tarif- vertrag als vereinbart angeſehen werden. Durch⸗ ſchnittlich würde das eine Kürzung von etwa 10—— 15 Prozent ausmachen, in einer Reihe von Wirt— ſchaftszweigen jedoch erheblich mehr, was die Reichsregierung nicht für tragbar hält. Die Ver⸗ ordnung beſtimmt deshalb, daß im Höch ſt falle Senkungen um 10 Prozent und in jenen Fällen, in denen ſeit dem 1. Juli 1931 keine Kür⸗ zung eingetreten iſt, um 15 Prozent eintreten dür— den. Die Senkung des LCohnniveaus Um den neuen Lohn- und Gehaltsſtand unver— chenden allgemeinen Richtlinien verſehen, ihnen darin aber auch nahelegen, die Verantwortung für die tarifvertragliche Regelung noch mehr als bis⸗ her den Beteiligten ſelbſt zu überlaſſen. Für die Verbindlichkeitserklärungen eines Schiedsſpruches haben in der Regel ganz beſondere Bedingungen vorzuliegen. (Letzter Teil der Notverordnung folgt!) it 0 genau rif farrei iber ſchworener nd 1474 fälziſchen Jah r gab ei Landſchre tigen geltenden Bewertungsvorſchriften befreit wer⸗ den. Es iſt beabſichtigt, ſo heißt es dann weiter, die Möglichkeit vorzuſehen, Wertpapiere des Um⸗ laufsvermögens im laufenden Geſchäftsjahr zu einem anderen als dem geſetzlich vorgeſchriebenen Maßſtab zu bewerten. Die Einſtellung eines beſonderen Entwertungs⸗ kontos unter die Aktiven ſoll für das Umlaufsver⸗ mögen geſtattet werden, um Verluſte auf einen größeren Zeitabſchnitt als das gegenwärtige Ge⸗ ſchäftsjahr zu verteilen. Die Pflicht des Vorſtandes einer Aktiengeſell— ſchaft zur Berichterſtattung an den Aufſichtsrat ſowie die Genehmigungspflicht im Falle einer Kre— ditgewährung wird auf die perſönlich haftenden Ge— ſellſchafter einer Komm.⸗Geſ. a. A. Anwendung finden. Der Proſpektbetrug wird an Stelle der kurzen preßgeſetzlichen Verjährung der ordentlichen Verjährung unterworfen. Die Reichsregierung hält es für geboten, ein Vierpfennigſtück zu ſchaffen, um den Zahlungsverkehr mit Pfennigrechnung zu erleichtern. Das Fünfpfennigſtück ſoll allmählich in entſprechendem Ausmaß eingezogen werden. Erläuterungen zur Notverordnung enb. Berlin, 10. Dez. Zu einzelnen Abſchnit⸗ ten der neuen Notverordnung werden von unter⸗ richteter Seite noch eine Reihe von Erläuterungen gegeben. 8 Zu den Beſtimmungen über die Erhöhung der Umſatzſteuer erfahren wir weiter, daß die ur⸗ ſprüngliche Schätzung des Aufkommens der Umſatz⸗ ſteuer für das laufende Etatjahr ſich auf 1 095 Millionen belief. Aufgrund der bisherigen Ein⸗ gänge iſt dieſe Vorſchätzung auf 980 Millionen herabgeſetzt worden. Das Mehraufkommen der Umſatzſteuer aufgrund der Erhöhung wird, wie be— reits in der amtlichen Verlautbarung geſagt, mit 900 Millionen beziffert. Weſentlich bei dieſem Abſchnitt über die Umſatzſteuer iſt die Einführung der ſogenannten Phaſen⸗ pauſchalierung. Dieſe Phaſenpauſchalierung bedeutet, Steuer auf eine Ware im Produktions- und Ver⸗ teilungsgang nur an einer Stelle erhoben wird. Das würde alſo beiſpielsweiſe in der Textilwirt— ſchaft bedeuten, daß nur die Weber, nicht aber die anderen an Herſtellung und Vertrieb der Ware Beteiligten die Umſatzſteuer bezahlen. Dieſe Pha— ſenpauſchalierung ſtellt in der Endwirkung keine Aenderung der Geſamtbelaſtung durch die Umſatz⸗ ſteuer dar, ſondern nur eine Aenderung in der Form der Erhebung. Zu den Maßnahmen, die der maßnahmen auf dem Gebiete der Swangsvollſtreckung Im Kapitel 3, Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollſtreckung, wird zunächſt auf die ungünſtige Lage des Grundſtückseigentums und auf das Anſteigen der Zwangsverſteigerungen hingewie— ſen. Es heißt dann: Der Zuſchlag darf regelmäßig nicht unter ſieben Zehntel des Grundſtückswertes erteilt werden; der Schuldner, der ſeine Verpflich— tungen infolge der Wirtſchaftskriſe nicht hat erfül— len können, kann die einſtweilige Einſtellung der Grundſtücksverſteigerung höchſtens auf ſechs Monate erwirken. Um Härten, die ſich im Einzelfalle für die Gläubiger ergeben können, zu vermeiden, ſieht die Verordnung vor, daß das Gericht bei ſeiner Entſchließung die Intereſſen des Schuldners und des Gläubigers gegeneinander abzuwägen hat. Für landwirtſchaftliche Grundſtücke iſt beſon— dere Vorſorge getroffen. In Uebereinſtimmung mit dem Wirtſchaftsbeirat der Regierung muß die Fortführung der landwirtſchaftlichen Betriebe mit allen verfügbaren Mitteln ſichergeſtellt werden. Deswegen iſt vorgeſehen, daß bei landwirtſchaft— lichen Grundſtücken auf Antrag des Schuldners gegenüber dem betreibenden Gläubiger die vor— läufige Einſtellung der Zwangsverſteigerung bis nach der Ernte dann zuläſſig ſein ſoll, wenn die ordnungsmäßige Fortführung des Betriebes und 8 0 ger, als der Bau mehr als ein fünf oder dem P 7. Jahrgang den Kirchenge begriffs“. Da⸗ Urkunde, jedoch in ſſen „uff dafũ Neuſchloß iſt alſo ſo aus 1479 haben w recht die Reſidenz des„Jägers aus Kurpfalz“. hrt die Aufſch u machen, was er denn chofs von Worms da fü if Bi „ wie geſagt wird: und— endlich Neuſchloß wieder als Wieſen liegen zu laſſen, wovon die pfälziſche rünglich nach ſeinem Namen die Bezeichnung „Friedrichsburg“,„Friedelsburg“ führte, eine Bezeich ſſer z — chsburg ganz beſtimmt ſchon erbaut, denn in dieſem Jahre datierte der Pfalzgraf von dort eine Urkunde, welche für Lampertheim äußerſt wichtig iſt. Damals nahm nämliich der Pfalzgraf von der Kirche zu Lampertheim den ganzen See in Beſtand, Sie loſſes und de lzgraf Philipp von gefährlich“, welche lange Wald gelegen d Heller vom fa Heidelberg ſo weni ausgeſtellte Urkunde iſt bereits gedruckt. Neuſchloß iſt alſo jedenfalls zwiſchen 1463 u Predigerkloſter und den Trutzkaiſer, einen erbaut worden, oder da wir 1472 unter den p arken Turm in chloß äußerſt wichtige d ſeine Vergangenheit kapelle, das welche nie durchdrang, und früher ſchon, im Anfang des 16. Jahrhunderts, in Urkunden und im Volksmund lich machten und auf welchen er ſeinen Wildbann um ſo bequemer bereiten konnte, als Neuſchloß ungefähr in der Mitte des Forehahi lag. t unter Zuſtimmung de pachtete der P Johanſen in Lampertheim und daſelbſ daß die Vor 1463 kann Neuſchloß, das Jagdſchloß, nicht er baut ſein. Die Erbauung hatte für den Pfalzgrafen vor her keinen Zweck, denn damals erſt gewann er den Wildbann in der Gegend. In 1474 war die Friedri zugäng 5 U Es wird nicht gelingen, die Jahrzahl gan feſtzuſtellen, um chſthalbhundert morgen un re ungebaut und wüſt am der Kirche jährlich 5 Pfun in Heidelberg zahlbar. ſt welches urſp dem heutigen Namen„Neuſchloß“ weichen mußte. Mit⸗ ten hinein in diie Waldesherrlichkeit baute er ſich ſein geſehen haben, an den(drei) Straßen, welche es leicht d. h. die jetzige Gemarkung Seehof und das Hüttenfelder Seefeld, gegen eine jährliche Pachtſumme von 8 Gulden, um aus dem See ein Fiſchwa Beſitzungen die„neue Friedrichsburg“ erwähnt finden Rechenkammer bedeutenden Vorteil zog.— Dieſe auf der zwiſchen 1463 und 1472. auch getan hat, jedoch nur, um ſehr bald die Gründe Friedrichsburg Jagdſchloß. Mitten im Walde lag es und, doch wie wir Jahr gewährt haben wird.— Auch eine für Neu „Schreiben des Neuen ſch unbeglaubigter Abſchrift. jetzige Neuſchloßfeld nung, ſe im un Soziale Verſicherung u. Fürſorge Der ſich mit der Sozialverſicherung und der Fürſorge befaſſende Teil des Berichtes legt dar, daß die Verordnung einen Weg ſucht, der die Ren— tenverſicherung zwiſchen Klippen und Untiefen ohne Gefahr für den Beſtand hindurchführt. Die Verord— he beiiden Bürſtart Dezember 1931 Fried aiſer Das war chrocken im * ſo den Kanz⸗ die Einbringung der Ernte bei einer Betriebsfüh— rung durch den Schuldner gewährleiſtet, aber bei Fortführung des Zwangsverſteigerungsverfahrens gefährdet ſein würde. Weiter ſpricht die Verordnung davon, daß das Zwangsverwaltungsverfahren einfacher und billiger ausgeſtaltet wird als bisher. Es iſt Vorkehrung getroffen, daß Zwangsvollſtreckungsmaßnahmen in beweglichen Gegenſtänden des landwirtſchaftlichen Betriebes ſeitens des Gerichtes aufgehoben werden können. Bei der Ausgeſtaltung der Schutzmaßnah— men iſt darauf Bedacht genommen, daß in die bis— herige Regelung des Zwangsverſteigerungsverfah— rens nicht weiter eingegriffen werden ſoll, als es die Sicherung der kommenden Ernte erfordert. Sonſtige wirtſchaſtliche Maßnahmen In Kapitel 4, ſonſtige wirtſchaftliche Maßnoh— men, heißt es nach einer Schilderung der Zentrali— ſierungstendenzen in der deutſchen Wirtſchaft, daß ein Teil der Wirtſchaft dazu neigt, ſich in gewiſſem Umfange wieder zu dezentraliſieren. Dieſem Be— ſtreben kommt die Verordnung entgegen, indem ſie die Aufteilung großer Geſellſchaften ſteuerlich er— leichtert. Die Erleichterungen liegen auf dem Ge— biete der Geſellſchaftsſteuer, Grunderwerbsſteuer, Wertzuwachsſteuer und Gewerbeanſchaffungsſteuer. Die Vergünſtigung iſt auf die Aufteilung von Aktiengeſellſchaften beſchränkt. Außer der Aufteilung, ſo heißt es weiter, will nung läßt die Renten in ihrer Höhe und im Kinder— zuſchuß unberührt, hält es aber für notwendig, daß z. B. die Kinderzuſchüſſe und Waiſenrenten nicht mehr über das 15. Lebensjahr hinaus gezahlt wer— den, daß der doppelte und dreifache Bezug von Renten wegfällt oder wenigſtens eingeſchränkt wird, daß die Hinterbliebenenrenten in ihrem Ge— ſamtbetrag nicht die Hauptrente überſteigen und daß die Verſorgung von Witwen nach Männern, die am 1. Januar 1912 ſchon Invalide oder tot waren, von der Verſicherung wieder auf die Für⸗ ſorge übergeht. In der Unfallverſicherung fallen die kleinen Verletztenrenten weg. Die Verordnung beſiegelt ferner den vom Reichsarbeitsminiſterium vermit⸗ telten Frieden zwiſchen Aerzten und Krankenkaſſen, läßt die Jung-Aerzte nach und nach zur Kaſſen⸗ praxis zu, ſchreibt aber ein gegen 1930 verkleiner⸗ tes und mit den Löhnen gleitendes Kopfpauſchale vor. Die Leiſtungen für die Krankenkaſſen und Er⸗ ſatzknaſſen werden, wenigſtens zeitweiſe, auf die Regelleiſtungen beſchränkt. In der Fürſorge bleibt die ſogenannte gehobene Fürſorge für Sozial- und Kleinrentner grundſätzlich aufrechterhalten, beim Ausmaß der Unterſtützung hat jedoch die Eigenart des Falles berückſichtigt zu werden. Arbeitsrechtliche Dorſchriſten An die Spitze des Kapitels über die arbeitsrecht⸗ lichen Vorſchriften wird vom Kommentar der Grundſatz geſtellt, daß die Verordnung an den rechtlichen Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts züglich bis ins einzelne feſtzulegen, treten die Par⸗ teien jedes Tarifvertrages bis zum 19. Dezember 1931 zuſammen. Da, wo in freier Verhandlung eine Feſtlegung nicht gelingt, hat ſie durch eine Be— hörde zu erfolgen. Der Kommentar ſagt dazu: Die Verordnung ſieht hierfür die Schlichter als die geeigneten Stel⸗ len vor. Sie treffen ihre Feſtſetzungen endgültig und bindend gegenüber allen Beteiligten. Der Kom⸗ mentar verbreitet ſich dann ausführlich über die Befugniſſe der Schlichter in Ausnahmefällen, ſpe— ziell da, wo am 10. Januar 1927 kein Tarifver⸗ trag beſtand und erklärt abſchließend, daß die Schlichter ſchließlich auch die Laufdauer der Tarif⸗ verträge bis zum 30. September 1932 verlängern können, wenn das für die ruhige Fortentwicklung des Wirtſchaftszweiges erforderlich erſcheint und die Verhältniſſe genügend überſehbar ſind. Der Kommentar ſpricht ſodann von den Au f⸗ gaben der Tarifvertrags parteien, um den Schlichtern ihr Eingreifen frühzeitig zu er⸗ möglichen und fährt fort: Da durch die Herabſet⸗ zung der Löhne und Gehälter im Laufe des Tarif⸗ vertrages keine Aenderung eintreten ſoll, trifft die Verordnung auch Vorſorge dafür, daß die neuen Sätze mit größter Beſchleunigung im Rahmen eines im übrigen allgemein verbindlichen Tarifvertrages ebenfalls allgemein verbindlich werden. Das ge⸗ ſamte geſchilderte Verfahren gilt nicht für die Ar⸗ beiter und Angeſtellten, deren Löhne oder Gehälter nach den Vorſchriften der Verordnung bereits im Zuſammenhang mit der Kürzung der Beamtenge⸗ Sicherung von Ordnung und innerem Frieden gel— ten, wird noch mitgeteilt, daß das Reich darauf ver⸗ zichtet hat, eine generelle Anmeldepflicht für alle Waffen anzuordnen, weil dadurch eine ungeheure zerwaltungsvermehrung eintreten würde. Man hal ſich darauf beſchränkt, den Ländern erweiterte Voll— machten zu geben, die ſich nicht nur auf Schußwaf⸗ fen beziehen, ſondern auch auf Hieb-⸗ und Stoßwaf⸗ fen. Es wird aber nicht angenommen, daß die Länder nun eine allgemeine Anmeldungs- oder Ablieferungspflicht vorſchreiben; vielmehr werden ſie von den Möglichkeiten der Notverordnung nur in Bezirken Gebrauch machen, in denen eine Ge— fährdung der Sicherheit eintritt. Auch die Vor⸗ ſchriften für den Waffenerwerb ſind verſchärft worden und zwar ſo, daß die Prüfung des Bedürfniſſes vom Waffen— ſchein auch auf den Waffenerwerbsſchein ausge— dehnt worden iſt. Die Schärfe dieſer Beſtimmun— gen gilt allerdings nicht für Jäger, die im Be⸗ ſitze eines Jahresjagdſcheines ſind. Wer ferner z. B. Jagdwaffen oder überhaupt Waffen beſitzt, iſt zu einer Anmeldung nur dann verpflichtet, wenn in dem obenerwähnten Fall für ſeinen Bezirk eine entſprechende Verfügung ergeht. Recht weſentlich iſt, daß nun auch die Hieb⸗ und Stoßwaffen in das ganze Kontrollſyſtem einbezogen worden ſind, da ſie eben bei politiſchen Ausſchreitungen eine immer ſtärkere Rolle ſpielen. Von zuſtändiger Seite wird aber ausdrücklich unterſtrichen, daß der Sinn dieſer ganzen Beſtimmungen nicht darauf hinausläuft, dem ordentlichen Bürger die Verteidi⸗ iſchen beiden, durch fe zwi cher Bruch an der Weſ „iſt uns zu bekannt. e Mitte des 15. Jahrhunderts, bis II Nr. 172), alſo in g durch Entſcheidung K II. das ganze Kloſter Lorſch mit all ſeinen Beſit⸗ graf es tatſächlich war) eſer l ten nun die Gebiete d apfer u. unerſ fa d unter den widerſtrebenden ten hatte auch Lampertheim ö Heftige Kämp welche Lampertheim den Lor nitz verlor, füllten d Starkenburg), Dreieich, Oden tten einſt die deutſchen Könige „ d. h. das ausschließliche Recht ſie am längſten in Beſitz, aber 1 1 ldbann im Forehahi, das ſind chen Stockſtadt, Waſſerbiblos, Landgra⸗ en, Bergſtraße, Neckar und Rhein, an die n Worms, dann in unbekannter Zeit und auf uns unbekannte Weiſ mächtige, aber auch 5. hr frühe zerfallene Kloſter Lorſch, aber erſt nach 1288(Schannat. ihn den„tollen Fritz“. Der iſt 1 1 e an das außerordentlich reiche, her ein Königsgut um das andere chleudert wurde ildbann hielten ſchon 1002 kam der W ſchaft“ an Kurpfalz über und mit ihm der herrliche Wildbann des Kloſters. 1463. che Koſten Friede wurde. L. Fortſetzung). hat Neuſchloß erbaut? In den drei Forſten rer Provinz(d. h. wald den 1476), t ſe in iſ ch mit ſeinen Beſitzungen ging als ſog. ** 0— chtigen Fürſten an der Grenze gegen Lorſch ſchon frü i 3 9 gen vers welche er vornehmen ließ ſammen un leibau in Heidelbera auf dem Schloßberg. die Schloß⸗ zwi ſung Bischöfe vo Wildbann 0 „ſo gren 0 Kurmainz über(und mit ihm das„herrliche Kleinod“ des Wildbanns).— Da nun ſeit 1387 Kur⸗ ßiſche Pfand Neuf chloß bei Lampert und Forehahi, ha rã ſogen. ainzer Zeiten. Im Jahre 1232 g rich 8 Aber wie von Köni Den W̃᷑ 5 Wer unf Heimatkundliche Beilage zum„Viernheimer Anzeiger“ Als er die Regierung antrat, war das Land mit Schul— den bedeckt. Er tilgte ſie und führte nicht nur bedeutende Kriege, ſondern zeichnete ſich ferner durch eine Reihe von Damals regierte in Kurpfalz Friedrich I., der Sieg⸗ Neubauten aus, erritorialherr, obwohl der P reiche genannt(14 Fuß faßte Kloſter Lor ampertheim zu Intereſſen der beiden Für Bergſt viel zu leiden. md L 1 0 zugleich ein gewaltiger Nimrod, ein unermüdlicher Jä⸗ ger. Das Volk nannte Mehrer des pfälziſchen Landes wie kein anderer und der Erbauer von Neuſch pertheim, als Halbherr,(rechtlich nicht als eigentlicher Kriege, mit den Nachbarn in Fehde, meiſt ſiegreich, ein J. pfalz durch Verpfändung im Amt Stein, alſo lin] Lam (Regal) des Jagens. endlich auf kurmain ungen an die Wälder ben, Beſ Nr. 23 1 9 2 hälter geſenkt werden. Auch hat die Verordnung von einem Eingreifen in die nicht tarifvertraglich geregelten Löhne und Gehälter abgeſehen. Die Tarifverträge ſelbſt müſſen nötigenfalls in ge⸗ trennte Vereinbarungen für eigene Gebiete oder Wirtſchaftszweige zerlegt werden. Desgleichen ſollte ferner in geeigneten Fällen die Möglichkeit geſchaffen werden, eine vorübergehende beſondere Notlage einzelner Betriebe angemeſſen zu berück⸗ ſichtigen. Schließlich muß auch die zeitliche Dauer der tarifvertraglichen Bindung den Bedingungen des Einzelfalles vorſichtig angepaßt werden. Der Kommentar legt dann noch dar, daß dieſe Grund⸗ ſätze in erſter Linie von den Tarifvertragspaxteien ſelbſt bei ihren Verhandlungen in die Praxis zu überführen ſein werden. Der Reichsarbeitsminiſter wird zwar die Schlichtungsbehörden mit entſpre⸗ eee— 2 r U]˙—²tt,̃ ̃ ³ẽům;mnmñ˙ ð—! 71. 71˙1¾⅛ 5 Venates Augen blitzten; mit drohend ge— Es erregte natürlich unter den Kindern Das Medaillonbild ballten Fäuſten ſtand ſie vor der ſie um einen Aufſehen, daß Käthchen Weißwang ſo plötzlich die Penſion verlaſſen hatte. Alle zerbrachen] Kopf Ueberragenden. ſich darüber den Kopf.— Du biſt eine abſcheuliche Lügnerin; denn Roman von Anny v. Panhuis. Ee 5 8. 1 g„Du biſt eine heuliche Lügnerin; den 7 9 lte dche der 8 2. 71 8 5 (Copyright 1930 by Verlag Alfred Bechthold] e, Eines Tages ſpienen die wichen an in wenn das wahr wäre, würde es mir Tante Braun f ſonnigen Mittagſtunde des Herbſttages im] Hedwig beſtimmt geſagt haben“, trumpfte ſie in Braunſchweig.) Garten, tollten herum und freuten ſich ihres auf. 18. Fortſetzung jungen Lebens in der klaren, friſchen Luft.— Alle ihre Angſt ſchwand wieder. Gewiß, Der Juſtizrat antwortete kurz: R Unter den kleinen Füßen raſchelte das gelbe Tante Hedwig, die ſo gut zu ihr war, und die „Ihre Meinung, Fräulein Sanders, inte- Laub, das die Wege deckte, und es herrſchte] ſchon ihre ſchöne Mutter lieb hatte, würde es reſſierte mich nur ſo lange, wie meine En- Jubel und Frohſinn. Eines der älteren Mäd⸗ ihr nicht verſchwiegen haben, wenn der Vater kelin Ihrer Obhut unterſtand. Nun ich aber chen, Fritzi Stefan, die als da be⸗ tot wäre. 5 Käthchen mit mir nehme, habe ich gar kein kannt war, fing an, die um drei Jahre jüngere 10 a 0 Intereſſe mehr dafür. Im übrigen bitte ich Sie[Renate zu hänſeln. Bis es Renate zu viel ſein 1091 01 0 o e e zu veranlaſſen, daß Käthchen ſo ſchnell wie wurde. ö ö 105 N a möglich mit mir fortkommt. Ich werde natür⸗ Sie rief erregt:„4 0 e e Tant ee 55 auch dem mir befreundeten jungen Baumeiſter[Warum ärgerſt du mich, es mir beſtimmt 9001 hab 1 Hedwig würde Stefan über Ihre Anſichten Mitteilung ma⸗ en geſag en chen und bezweifle, daß Ihnen die Eltern ihre Fritzis Stumpfnaſe krauſte ſich. Fritzi laſſen werden.“ nichts getan!“ Fritzi verzog den Mund. „Du biſt Fräulein Sanders Bevorzugte,„Du wirſt ihr leid getan haben“, warf ſie „In Gottes Namen denn, ich trage es“, er-] aber ſonſt auch nicht einen Pfennig wert. Denn] ihr entgegen.„Aber wahr iſt es doch. Dein widerte Hedwig Sanders. wenn mein Vater tot wäre, wie dein Vater,] Vater war ein Betrüger, ein ſehr ſchlechter Eine Stunde ſpäter fuhr der Juſtizrat be-] dann zöge ich nicht ſo ein grellbuntes Kleid Menſch, und nun hat er einen beſchwindelt, reits mit ſeiner Enkelin fort. Mee du es 19 5 9 0 ihm durch Betrug beim Kartenſpiel das Geld Gegen Abend erschien ein Polizeibeamter. A b wee sehr schl, budein du ſo abgenommen, und da if der ſehr aufgeregt ge: Er wollte die Tochter des erſchoſſenen Franz etwas ſagſt. Mein V 122 f 1 5 0 nicht tot.“ weſen und hat deinen Vater mauſetot geſchoſſen Wittenborn ſehen und ſprechen. Es gelang] Natürlich iſt er 1 00 ar eiche wor“ und ſich auch.“ a Hedwig Sanders, dieſes aus Liebe zu dem 1 11 V Renate ſah ſich um unter den Gefährtin⸗ Kinde zu verhindern. nen, ob ihr denn nicht eine einzige zu Hilfe And doch würde Renate wenigſtens den kam gegen die lügneriſche Zunge der Fritzi Tod des Vaters erfahren müſſen. Aber jetzt den iſt er“, ſcholl es triumphierend zurück. „Meine Mutti hat mir geſchrieben. Sie will Stefan. Doch ſie begegnet nur teilnahmloſen noch nicht, ſpäter, wenn ſie ſelbſt ruhiger ge⸗ oder neugierigen Blicken. 5 e worden. mich hier wegholen, wenn du hierbleibſt. Käthchen Weißwang iſt auch deshalb weg, Hedwig Sanders machte viele Gänge zu den Amtsſtuben und Büros und erreichte es ver⸗ weil ſie nicht mit dir zuſammen ſein wollte. Dein Vater hätte ſchon längſt ins Zuchthaus hältnismäßig ſchnell, daß vorläufig und wahr⸗ ſcheinlich auch ſpäter Renate Wittenborn bet gehört, ſchreibt Mutti, er könnte noch von ihr bleiben durfte. nichts ändert. Dagegen ſoll das Tarifvertrags⸗ ſyſtem allmählich in Uebereinſtimmung mit den unterſchiedlichen Verhältniſſen der einzelnen Ge⸗ biete und Wirtſchaftszweige umgebaut werden. Vor⸗ ausſetzung dazu iſt Schaffung einer der Lage der Geſamtwirtſchaft entſprechenden Grundlage für Löhne und Gehälter. Der Kommentar ſagt: Die Reichsregierung iſt der Auffaſſung, daß die erforderliche Preis ſen⸗ kung ein vielen Wirtſchaftszweigen nur erfolgen kann, wenn die Produktionskoſten erheblich geſenkt werden. Eine fühlbare Senkung der Produktions- koſten kann aber meiſt nicht ohne eine entſprechende Senkung der Löhne und Gehälter durchgeführt wer— den. Dabei ſoll grundſätzlich auf den Stand im An— fang des Jahres 1927 zurückgegangen werden. Die Reichsregierung, ſo heißt es im Kommentar, die Verordnung auch die völlige Auflöſung der Geſellſchaften erleichtern. Dieſe Vergünſtigung ſoll auf ſämtliche Kapitalgeſellſchaften angewendet werden. Auf dem Gebiete der Einheitsbewertung und Vermögensſteuerveranlagung ſieht die Verordnung eine Ermächtigung an den Reichsminiſter der Finan⸗ zen vor, wonach durch Rechtsverordnung mit ſteuer— licher Wirkung vom 1. April 1932 an auf dem Ge⸗ biete der Einheitsbewertung und der Vermögens— ſteuer Maßnahmen getroffen werden können, die den ſeit dem 1. Januar 1931 eingetretenen Wert— veränderungen Rechnung tragen. Die Mineralwaſſerſteuer wird außer Kraft geſetzt. Die Wirtſchaft ſoll für einen gewiſſen Zeitraum vom Zwang einer Bilanzierung nach den gegenwär— gung zu erſchweren, ſondern nur ſolchen Leuten das Handwerk zu legen, die ihre politiſchen Meinungs⸗ verſchiedenheiten mit Waffen auszutragen pflegen. Das Verſammlungsverbot iſt heute in Kraft ge⸗ treten. Um Mißverſtändniſſe auszuſchließen, muß betont werden, daß es nicht für geſchloſſene Ver⸗ ſammlungen in geſchloſſenen Räumen gilt, ſodaf alſo Weihnachtsfeiern politiſcher Verbände mögk'⸗ ſind, wenn ſie dieſen Vorſchriften genügen. Sehr ſchwierig iſt die Definition des Begriffes der ber⸗ ſonen, die im öffentlichen Leben ſtehen und den verſtärkten Ehrenſchutz genießen wollen. In den meiſten Fällen wird der Richter entſcheiden müſſer. Der Sinn dieſer Beſtimmungen iſt aber, eine Ew⸗ giftung des öfffentlichen politiſchen Kampfes ber— beizuführen und daraus geht ſchon hervor, daß der Rahmen ziemlich breit gehalten iſt. 1 Im Jahre 1701 zettelte Frankreich den„Spaniſchen Erb⸗ f 1 2 Ib fes ſe age machten, auf Koſten des heimgeſuchten Ortes telligen. gen“, er e militäriſche Abtei⸗ f Daß dieſe Requirierungskommandos zuerſt ſich ſchöne ein onslaſt gab es in jenen Tagen noch Friebier, und für dieſe Summe erhielt man ja einige Liter Bieres. Bürger nach ölker zu erkundi alſo feſtſtellen, ob möglicherwe lungen nach Lampertheim Brunnen und m„See“— der damaligen Viehweide— eine neue Tränke an, anſonſten ſind es die gleichen Arbeiten wie heute. ngen. ku Zu„Kontributionen“ einige Vorbemer i iſe mil gen, denn dieſe Information en die Kr chäfte— ein Darlehen ammen aus monatlich Reparaturen an den Ge öffentlichen Wegen, auch legte man gelegentlich oder als Geſuchſteller hin⸗ ckte man gelegentlich einen „den Marſch der V ge 0 iſchem Militärgeld“, aus„Artillerie⸗ umlagen“, Fouragelieferungen etc. und überſteigen mit „Der Krieg ernährt den dem letzten Poſten den geſamten übrigen Etat. Krieg“, man leert dem Bauern Scheune, Keller u. Stall, um einerſeits Kaſſeler, Kurpfälzer und Engländer—, die alle, Feind wie Freund, verpfleg werden wollten und mitnahmen, was nicht mit der Waffe verteidigt wurde. vorübergehend ſern, ( Raubzüge mußten die Lebens⸗ mittelverſorgung der„Grande Armee“ bewerk ſen aus 2—— e h W ge abhielten, braucht wohl nicht be⸗ in der Not ein ſeltſames Gnadengeſchenk Got tes iſt. Tränen ſchoſſen ihr in die Augen. „Ich glaube dir nicht, Fritzi“, beharrte ſie! „ich werde nur Tante Hedwig glauben“. 8 ſchrie wie von einem Krampf geſchüttelt. „Lügnerin! Lügnerin!“ Fritzi Stefan ſtampfte mit dem Fuß. „Du kleine Kröte, nimm dich in acht. Il lüge nicht, merke es dir, du Falſchſpielers tochter!“ Dies Wort hatte im Brief ihrer Mutter ge ſtanden, und ſie warf es Renate mit eine Betonung hin, daß dieſe plötzlich laut zu wei nen anfing. „Ich laufe jetzt zu Tante Hedwig.“ rie Renate, und ihr Stimmchen überſchlug ſich, Fritzi Stefan ſchrie ihr nach:„Nun wirf du in ein Waiſenhaus geſteckt, weil die Toch ter eines ſolchen Vaters in kein feines Pen. ſionat gehört.“— 2 0 nheiten zu den Regierugen nach Worms oder Heidelberg beordert war, fuhr. Volkohne Raum! zu werden. 1 1 ſchi lbſt zu leben, andrerſeits dem Gegner die Verproviantierung aus dieſer Gegend zu erſchweren. ſe chen Krieg“— wiederum die Pfalz den chauplatz liefern durfte. In Landau war ein gro⸗ zes Heerlager. und von dort aus zogen die feindlichen Truppenteile weſtwärts. i Die Baukoſten erwach meindegebäuden, Pfarrhäu Auch 3 auf, deſſen Verzinſung jährlich 10 G. erforderte. Unbe rechtigter Nachdruck verboten. T. — lich den Geldbetrag flüſſig zu machen, die Gemeinde nahm infolgedeſſen bei einer Frau Fuchs aus Frankfurt — der alten Stadt der Geld Auch damals nahm man ſchon die heute ſo beliebten ünftiges Gela Zehrungs⸗ und Reiſekoſten erſetzte man, wenn z. B. der Bürgermeiſter— allein oder mit anderen— in Ge⸗ „Ueberbrückungskredite“ auf. So war es, als gelegent meindeangelege 3 — K. 0 Anter Verſchiedenes— in der Bürgermeiſtereirechnung „Ausgaben ins Gemein“ bezeichnet— findet ſich folgen⸗ des:„als die jungen Geſellen nach altem Gebrauch den Sommer gemacht haben, iſt in des Herrn Schulzen Haus verzehret und aus der Gemeinde bezahlt worden 2 G. Was unter Almoſen aufgeführt iſt, wurde an durch⸗ 12 Kr.“ Trotz Kriegsgefahr und Kontributi kommende Bedürftige gegeben— 5 bis 20 Kr. an einen — Ortsarme kannte man anſcheinend nicht. Die Sauve⸗Guarde-Gelder wurden in vielerlei Arten gezahlt. Manchmal lagen Truppen hier, deren Beſol⸗ Faſt 60% der Geſamtausgaben betrag Zahlungen in jenen Jahren, die von Deutſchland heute Kontributionen ſetzten ſich zu fälligem„Kurpfäl⸗ lte Wichtigkeit. Beſoldungen: man zahlte jährlich dem Büt⸗ tel 24 Guld., dem Gerichtsſchreiber beim Rentamt 30 G., dem Bürgermeiſter 7 G., dem Schultheiß 4 G. Hinzu treten noch die üblichen Naturalleiſtungen wie Korn, Hafer, ein Paar Schuhe und Aehnliches. folgekrieg“ an, in deſſen Verlauf— wie 5 Jahre vorher m„Pfal lich wieder mal Kontributionen gefordert wurden, nicht Kriegsf 35 war bei der drohenden Plünderungsgefahr von größter Mannheim mög 0 dem war für jene Generation der Aufſtieg leichter, denn es konnte ſich jeder auf eigener Scholle ernähren. Den 60 Millionen Deutſchen des Jahres 1931 iſt das nicht mehr möglich, Deutſchland hat für ſeine Klinder keinen ſchierten wieder andere durch— es werden genannt Bran⸗ geforderten Leiſtungen ſind prozentual kleiner. Und trotz⸗ dung dann mit übernommen werden mußte; dann mar⸗ denburger, Limburger, Heſſen ſonders betont ſterei. Mit Auf Gulden 850 64 256 182 118 3 7 106 1615 1182 1985 3600 * 11 tſchafte den ſtehen, 338 Morgen Wieſen, die im Eigentum der Bewirtſchaf⸗ er Sachen wir! ſpricht. 7. 1 ſtellen. „Du biſt ſchlecht, Fritzi. ich habe dir doch gelder 803 ürgermei Schon damals war es das Amt des Gemeinderechners, tenden ſtehen, und 771 Morgen Acker, 13 Morgen Wieſen Pachtbeſitz. 3 Mor verordnet“ wurden. ſe einig ms erhalten wir ſehr Es gab erſtaunlicher weiſe zwei Bürgermeiſter, den des„Gerichts“ und den „der Gemeinde“, u. Fröhner * 1 1 de„ Sie ſtanden unter Aufſicht des Herrn„Amtskeller zum the mper e aus den Akten der B r ſte, 67 Morgen der größte n La iel Familien dar dieſe Einwohnerzahl verteilen ſich: Geſamtausgaben: 60 Kreutzer= 15 Batzen 1 Gulden= 1,60 bis 1, 80 RM. die jährlich— nicht gewählt— ſon zinſen dern von der Verwaltungsbeh „Brotgeld“ noch eine Sonderabgabe. folgten Naturalleiſtungen und zwar durch⸗ ſchnittlich 35 Mal Fräulein Sanders ſaß in ihrem Zimmel! und war in ernſte Gedanken vertieft. Vorhin hatte ſie eine Anfrage aus Halle erhalten von einer verwitweten Frau Dr. Möbius ob die Penſionärin Wittenborn, deren ihre Töchterchen Richarda gelegentlich in emem Brieſe Erwähnung getan, in irgendwelchen verv andtſchaftlichen Verhältnis ſtehe zu dem erf hoſſenen früheren Rechtsanwalt glei hen Namens. Fortſetzung folgt. ter Korn und 55 Malter Hafer, die und Haferpreis von 2 Gulden zuzu⸗ den ausmachten. Schriftleitung; Dr. Ed. Berlet, Lorſch(Seſſen) f f ital ungefähr 17000 Gulden betrug. Zur 7 * f Es wurde bezahlt für: 1 Faſelochs 27 G. 30 Kr., 1 Milchkalb 4 G. 30 Kr., 1 Hammel 3 G. 45 Kr., 3 junge Hühner 28 Kr., 1 Paar Schuhe 1 G. 40 Kr., gen nennt der klein Bauer ſein Eigentum.— Die vier ortsanſäſſigen Ju⸗ den haben keinen Grund und Boden.— Ausgaben: „Biſchöflich Worms'ſche Schatzung“ „Brotgeld“(auch nach Worms) Baukoſten chatzung— bei 17000 G. Kapital rund 5%—, dazu tritt mit dem Weiterhin er . Um ſich ein klares Bild davon machen zu können, in welcher Höhe in der Zeitſpanne 1700—1710. Steuer⸗ ßere war als heute, ſollen die Prei des allgemeinen Verbrauchs, bei denen der Vergleich mi Ueber Steuerabgabe gute Aufſchlü — — 1 * Die Aecker ſind in den Regiſtern— je nach Bodengüte ichtige Kap — zu einem Wert von 4—6 Gulden angeſetzt(eine au⸗ ßerordentlich niedrige Beziifferung), ſodaß das ſteuer⸗ Die allgemeine Steuer, der„Zehnt“, iſt die Worms“ Da die Kaufkraft des Geldes damals eine bedeutend ſche l Ueberſicht ſei hier der Jahreshaushaltsplan angeführt, der etwa den Mittelwert des Jahrzehnts ent grõ nate In dieſer Stunde machte die kleine Re Wittenborn die Erfahrung, die ſchon uralt iſt, die vor ihr ſchon ſo viele Menſchen haben p Stein“, des vom Wormſer Biſchof eingeſetzten Verwal⸗ tungsbeamten, wohnhaft im Rentamt. Einkommen der Bürger— feſtzuſtellen. Die Hebregi gangspunkte der Abgabenbemeſſung— Grundbeſitz und der ves Jahres 1710 zählen 170—180 Steuerpflich⸗ tige, die ungefähr ebenſovi ihm verantwortlich für die Richtigkeit der Eintragungen leiſtungen erbracht wurden, iſt es erforderlich, die Aus⸗ Ende des Jahres die Schlußrechnung vorzulege waren die beiden Bürgermeiſter. über Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen, für die einzelnen Rechnungspoſten Belege zu verwahren und am 273 Morgen Acker, die im Eigentum der Be „Sauve⸗Guarde⸗“, Wagen⸗, Pferde „Zehrungs“ und Reiſekoſten Befſoldungen Weide⸗ und Kapital Almoſen Kontributionen Verſchiedenes 1 Gulden den gegenwärtigen Verhältniſſen einfach iſt, angeführt werden. pen Wein 5 Kr., 1 Maß Bier 4 Kr., 1 Pfd. Butter 10 Kr.— Tageslohn eines Vorarbeiters 36 Kr. Ta⸗ 1 Reitſattel 6 G., 1 Glockenſeil 1 G. 20 Kr., 1 Schop⸗ geslohn eines Arbeiters 28 Kr. bei einem Korn⸗ zählende 180 Gu Glück ſagen, daß man ihn totſchoß.“ Die anderen Mädchen ſtanden im Kreis um die beiden und hörten zu mit halbem Ver⸗ ſtändnis, in das ſich Gruſeln miſchte. 5 machen müſſen, und die doch immer wieder erſchütternd neu ſcheint: daß man auf Freunde in der Not nicht rechnen darf, daß ein Freund 17