Bekanntmachung betreffend: Verordnung über Preisſchilder und Preis⸗ verzeichniſſe. Die nachſtehenden Verordnungen des Herrn Reichs⸗ kommiſſars für Preisüberwachung, die bereits in Kraft getreten ſind, bezw. am 1. Februar ds. Is. in Kraft treten, bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Wir empfehlen daher allen in Betracht kommenden Gewerbetreibenden, ſoweit noch nicht geſchehen, umge- hend die Preisbeſchilderung ſowie die Anbringung der Preisverzeichniſſe in der beſtimmten Form anzubringen. Unſere Beamten ſind angewieſen, den Befolg der Verordnungen ſcharf zu überwachen und in Zu⸗ widerhandlungsfällen unnachſichtlich Strafanzeige vor⸗ zulegen. Viernheim, den 29. Januar, 1932. Heſſiſches Polizeiamt Viernheim. Oechler. Verordnung über Preisſchilder und Preisverzeichniſſe. Bom 17. Dezember 1931. Auf Grund der Ss 3, 4 und 7 der Verordnung über die Befugniſſe des Reichskommiſſars für Preis- überwachung vom 8. Dezember 1931(Reichsgeſetzbl. S. 747) verordne ich hiermit das Folgende: Kapitel I. Brot und Kleingebäck. 5 1 Wer Brot oder Kleingebäck in Läden, Schaufen— ſtern, Schaukäſten, auf den Wochenmarkt, in der Markt⸗ halle oder im Straßenhandel ſichtbar ausſtellt oder anpreiſt, iſt verpflichtet, die Waren mit Preisſchildern zu verſehen, aus denen ihr genauer Verkaufspreis er— ſichtlich iſt. Die Anbringung eines Preisſchildes iſt nicht er— forderlich, wenn die Ware zweifelsfrei bezeichnet in ein Preisverzeichnis aufgenommen iſt, das gut ſichtbar in! Läden und Schaufenſtern oder an Verkaufsſtänden an⸗ gebracht iſt. 5 Wer Brot oder Kleingebäck im Kleinhandel abſetzt, ohne ſie ſichtbar auszuſtelley, iſt verpflichtet, für die nicht ausgeſtellten Waren ein den Vorſchriften im 81 Abſ. 2 genügendes Preisverzeichnis anzubringen. Auf den Preisſchildern und Preisverzeichniſſen iſt das Gewicht der verſchiedenen Arten von Brot und Kleingebäck anzugeben. Für Kleingebäck ſind als Zah⸗ leneinheit höchſtens 10 Stück in dem ſich daraus er— gebenden Gewicht und 154 anzugeben. Kleingebäck im Sinne dieſer Vorſchriften ſind Schrippen, Brötchen, Knüppel, Semmeln, Rundſtücke und einfache Hörnchen, ohne Rückſicht darauf, ob dieſe Bezeichnungen oder andere ortsübliche gewählt werden. Kapitel II. Triſchfleiſch. 5 5 Wer Friſchfleiſch, der in der Anlage! bezeichneten Sorten, in Laden, Schaufenſtern, auf dem Wochenmarkt oder in der Markthalle ſichtbar ausſtellt oder anpreiſt, iſt verpflichtet, die Ware mit Preisfchildern zu verſehen, aus denen ihr genauer Verkaufspreis erſichtlich iſt. Die Anbringung eines vreisſchildes iſt nicht er— forderlich, wenn die Ware zweifelsfrei bezeichnet in ein Preisverzeichnis aufgenommen iſt, das gut ſichtbar in den Läden und Schaufenſtern oder an Verkaufsſtänden angebracht iſt. 8 6. Wer Friſchfleiſ h der in der Anlage 1 bezeichneten Sorten im Kleinhandel abſetzt, ohne es ſichtbar aus— zuſtellen, iſt verpflichtet, für die nicht ausgeſtellten Waren ein den Vorſchriften im 8 5 Abſ. 2 genügendes Preisverzeichnis anzubringen. 5 7 8 7. In den Schaukenſtern ausgeſtellte Fleiſchſtücke, deren Preiſe höher ſind als die im Preisverzeichnis angege- benen Preiſe für dieſelbe Sorte oder die im Preisver— zeichnis nicht enthalten ſind, müſſen unter genauer An⸗ gabe der Fleiſchſorte und des geforderten Preiſes mit einem Preisſchild beſonders gekennzeichnet werden. Die Vorſchriften im Abſ. gelten nur für Friſch— fleiſch der in der Anlage 8 ee Tierarten. Auf den Preisſchildern und Preisverzeichniſſen iſt der Preis des Fleiſches für ein ganzes Pfund anzugeben. 8 9 Die Vorſchrift im 8 6 des Geſetzes über den Ver— kehr mit Vieh und Fleiſch vom 0. Auguſt 1925(Reichs⸗ geſetzbl.! S. 186) in der Faſſung des Geſetzes vom 4. Juli 1929(Reichsgeſetzbl. 1 S. 128) bleibt unberührt. Kapitel III. Friſeurgewerbe. 8 10. Friſeure(Barbiere, Haarſchneider uſw.) ſind ver⸗ pflichtet, in ihren Läden und Schaufenſtern oder in ihren außerhalb der Läden befindlichen Schaukäſten gut ſicht⸗ bare Preisverzeichniſſe anzubringen, aus denen die Preiſe für die in der Anlage 2 bezeichneten Leiſtungen erſichtlich ſind.. f Kapitel IV. Schlußvorſchriften. 56 11. Die oberſten Landesbehörden weiſen die Polizei⸗ hörden an, die im Kapitel!] bis Ill erlaſſenen Vor⸗ ſchriften im Einzelfall durch polizeiliche Verfügung an⸗— zuordnen und erforderlichenfalls durch die ihnen nach Landesrecht zuſtehenden Zwangsmittel durchzuſetzen. Die polizeichen Verfügungen können im verwaltungs— as andes Verfahren angefochten werden. Soweit as Landesrecht zunächſt eine Beſchwerde im Verwal- tungsverfahren vorſieht, bleibt dies unberührt. Das Verfahren und die Zuſtändigkeit der Behörden richten ſich nach Landesrecht. Die oberſten Landesbehörden weiſen die Polizei ferner an, dem Reichskommiſſar für Preisüberwachung unmittelbar Nachricht zu geben, wenn infolge hart⸗ näckiger und böswilliger Zuwiderhandlung gegen die Vorſchriften in dieſer Verordnung die Unterſagung der Fortführung von Betrieben oder die Schließung von Betriebs⸗ und e angezeigt erſcheint. 5 1 Dieſe Verordnung tritt am 1. Januar 1932 in Kraft. Berlin, den 17. Dezember 1931. Der Reichskommiſſar für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler. Anlage 1(zu 8 5) a) Rindfleiſch: Schmorfleiſch(Keule, Rinds⸗ braten u. dgl) mit Knochen; Bruſt und Quer⸗ rippe(Kochfleiſch, Suppenfleiſch u. dgl.); Fehlrippe Hochrippe, dicke Rippe u. dgl.); Gehacktes(Hack⸗ elſch, Schabefleiſch u. dgl.); Talg(Rindsfett). b) Schweinefleiſch: Schinken(Keule, Schlegel u. dgl.); Kotelett(Karbonade, Rippenſtück, Ripp⸗ en u. dgl.); Schnitzel(Schweineſteak) ohne Kno⸗ en; Kamm(Nacken, Gratbraten u. dgl.); Schulter (Schuft, Schäuferl u. dgl.): Bauch(Wammerl u. dgl.); Rückenfett(grüner Speck u. dgl.).. c) Kalbfleiſch: Keule(Schlegel u. dgl.) mit Knochen; Nierenbraten; Bruſt(Bruſtbratenu dgl.); Schulter(Bug, Blatt, Schäuferl u. dgl.); Kamm (Gratbraten u. dgl.); Schnitzel ohne Knochen. d) Hammelfleiſch: Keule(Schlegel u. dgl.) mit Knochen; Rücken; Schulter(Bug, Blatt, Schäuferl u. dgl.); Bauch(Dünnung u. dgl.). Anlage 2(Zu 8 10) a) bei Herren: Raſieren, Friſieren, Raſieren und Friſieren, Haarſchneiden, Kopfwaſchen einſcchl. Friſieren, Haarſchneiden einſchl. Kopfwaſchen und Friſieren, Schampunieren; b) bei Damen: Friſieren, Haarſchneiden, Kopfwäſche fie und kurzes Haar, Dauerwelle, Waſſer⸗ welle. 5 Verordnung über Preisſchilder und Preisverzeichniſſe. Bom 8. Januar 1932. a Auf Grund der§8 J, 3, 4 u. 7 der Verordnung über die Befugniſſe des Reichskommiſſars für Preis⸗ überwachung vom 8. Dezember 1931(Reichsgeſetzblatt I S. 747) verordne ich hiermit das Folgende: 8 1 Wer die folgenden Waren: Weizenmehl, Roggen— mehl, Grieß, Grnupen, Haferflocken, Nudeln, Grütze, Makkaroni, Reis, Erbſen, geſchält oder ungeſchält, Bohnen, Linſen, Zucker, Eßkartoffeln, Salzheringe, Schweineſchmalz, Butter, Margarine, Kokosfett, Kunſt⸗ ſpeiſefett, Käſe, Kakao, Bohnenkaffee, Malzkaffee, Korn⸗ kaffee Obſt, Gemüſe, in Läden, Schaufenſtern, Schau— käſten, auf dem Wochenmarkt, in der Markthalle oder im Straßenhandel ſichtbar ausſtellt oder anpreiſt, iſt verpflichtet, die Waren mit Preisſchildern zu verſehen, aus denen der genaue Preis je Pfund ſowie die han— de sübliche Qualitätsbezeichnung der einzelnen Waren erſichtlich iſt. Soweit das Pfund als Verkaufseinheit nicht han— delsüblich iſt, kann die Preisbezeichnung nach Stück oder nach einer anderen handelsüblichen Verkaufsein⸗ heit erfolgen. 8 2. Wer die im§! aufgeführten Waren im Klein- handel abſetzt, ohne ſie ſichtbar auszuſtellen, hat in ſeinen Läden, Schaufenſtern und Schaukäſten und an ſeinem Warenſtand für die nicht ausgeſtellten Waren gut ſichtbar ein Preisverzeichnis anzubringeu, das den im§! für die Preisſchilder aufgeſtellten Erfor- derniſſen entſpricht. 8 Käſe unterliegt den Vorſchriften dieſer Verordnung nur hinſichtlich der wichtigſten Sorten. Maßgebend hierfür ſind die örtlichen Verhältniſſe; im Zweifel wer- den die einzelnen Sorten durch die von den bberſten Landesbehörden zu beſtimmenden Stellen feſtgeſetzt. 8 4 Die Verordnung tritt am 18. Januar 1932 in Kraft. Berlin, den 8. Januar 1932. Der Reichskommiſſar für Preisüberwachung Dir. Goerdeler. Verordnung über Preisverzeichniſſe für Schuhreparaturen. Vom 18 Januar 1932. Auf Grund der 88 1, 3, 4 u. 7 der Verordnung über die Befugniſſe des Reichskommiſſars für Preis- überwachung vom 8. Dezember 93!(Reichsgeſetzblatt 1 S. 747) wird hiermit das Folgende verordnet: 1 Wer gegen Entgelt Schuhreparaturen vornimmt, hat deutlich ſichtbar in ſeinem Geſchäfts- oder Betriebs- raum und außerhalb desſelben ein Preisverzeichnis mit folgendem Muſter anzubringen. Vreisverzeichnis für Achuhreparaturen 1. Qualität 2. Qualität 3. Qualität genagelt genagelt genäht oder geklebt genäht od. geklebt RM. RM. RM. RM. von—bis von- bis von bis von-bis von bis Herrenſohlen, Damenſohlen, Knabenſohlen, Kinder⸗ ſohlen 29/34, Kinderſohlen 25/ 8, Kinderſohlen 19,24, Herrenabſätze, Damenabſätze, Knabenabſätze, Kinderabſätze 8 2 RM. Bei Schuhreparaturen nach Qualität J iſt rein eichenlohgegerbtes Kernſohlleder zu verwenden, d. h. Leder, das nur in der Grube ohne Nachbehandlung und vorwiegend mit Eichenlohe gegerbt iſt. Bei Schuhreparaturen nach Qualität II können alle übrigen Lederqualitäten verwandt werden mit Ausnahme von Leder aus Hals-, Kopf⸗ und Bauch⸗ teilen ſowie Leder unter der Stärke von 3½ mm 8 4. Bei Schuhreparaturen nach Qualität Ill kann Leder aus Hals⸗, Kopf- und Bauchteilen ſowie Leder unter der Stärke von 3½ mm verwandt werden. 5 § 5. Oeffentliche Ankündigungen von Schuhreparaturen müſſen eine Preis⸗ und Qualitätsangabe nach 8 1 enthalten. Sämtliche Fabriken, die Unterleder herſtellen, ſind verpflichtet, auf ihren Croupons und Häuten einen Firmenſtempel anzubringen. 7 8 Dieſe Verordnung tritt am 28. Januar 1932 in raft. Berlin, den 18. Januar 1932. Der Reichkommiffar für Preisüberwachung Dir. Goerdeler. Verordnung über den Aushang von Preisverzeichniſſen im Kleinhandel mit künſtlichen Düngemitteln. Bom 20. Januar 1932. Auf Grund der 88 1, 3, 4 und 7 der Verordnung über die Befugniſſe des Reichskommiſſars für Preis⸗ überwachung vom 8. Dez. 1931(Reichsgeſetzbl. 1 S. 747) wird hiermit Folgendes verordnet: 8 1. Bei dem Kleinhandel mit künſtlichen Düngemitteln iſt in Verkaufsräumen, die dem Käufer zugänglich ſind, ein Preisverzeichnis ſichtbar auszuhängen, welches für jedes der dort gehandelten Düngemittel folgende An⸗ gaben enthält: 1. genaue handelsübliche Bezeichnung, 2. Gehalt an wirkſamer Subſtanz, 3. Preis bei Abnahme von mindeſtens 50 kg, 4. Preis bei pfundweiſem Verkaufe. Die Preiſe ſind ſämtlich. Sack zu verzeichnen. Berlin, den 20. Januar 1932. Der Reichskommiſſſar für Dr. Goerdeler. N Dieſe Verordnung tritt am 1. Februar in Kraft. veisüber wachung a Nane Adam Träger Friedrich⸗Ebert⸗ Straße 2 Zimmer und Hüche zu vermieten. Von wem, ſagt der Verlag. Tüchtige Vertreter für Kapital u. Mobiliar⸗ geſellſchaft geg. hohe Ent⸗ ſchädigung an allen Plätzen geſucht Verbands Syndikus, Dir Enpler Hamburg, Neuerwall 71 Danksagung. Herzlichen Dank allen, die uns bei dem Ableben unſeres lb. nun in Gott ruhenden Vaters, ihre Teilnahme entgegengebracht und dem Verſtorbenen die letzte Ehre erwieſen haben. Viernheim, Mannheim, den 3. Februar 1932. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Jean Wunderle. Bekanntmachung. Betr.: Verſteigerung von Allmendgrundſtücken. Am Freitag, den 5. Februar 1932, vorm. 11 Uhr werden im Sitzungsſaale des Rathauſes, nachſtehende Allmendgrundſtücke öffentl. verſteigert: Oberlück 7. Gew. Nr. 49 Oberlück 12. Gew. Nr. 52 Alter Garten 2. Gew. Nr. 11 Sandgaben Nr. 51 Kl. Neuenacker im Kl. Bruchfeld Nr. 42 Winterskiſte Nr. 16 Gr. Bruchfeld 1. Gew. Nr. 35 Gr. Neuenacker im Gr. Bruchfeld Nr. 9 Rothfeld 2 Gew. Nr. 19 Dreiruthen Nr. 46 Vierruthen Nr. 99 Mittlere Lange Theilung Nr. 49 Krottenwieſe(Acker) Nr. 95 Oberbruchweide 6. Gewann Nr. 4 Oberlück 7. Gew. Nr. 51 Oberlück 12. Gew. Nr. 54 Alter Garten 1. Gew. Nr. 19 Brunnenacker 3. Gew. Nr. 18 Kl. Striethen Nr. 32 Kleinbruchfeld 2. Gew. Nr. 27 Kl. Neuenacker im Ki. Bruchfeld Nr. 65 Großbruchfeld 1. Gew Nr. 10 Rothfeld 2. Gew. Nr. 59 Dreiruthen Nr. 22 Vierruthen Nr. 6 Mittlere lange Theilung Nr. 66 Krottenwieſe(Acker) Nr. 114 Oberbruchweide 7. Gew. Nr. 16 Oberlück 4. Gew. Nr. 41 Oberlück 8. Gew. Nr. 25 Kleiner Neuenacker im Kleinbruchfeld Nr. 28 Sandgaben Nr. 28 Kleinbruchfeld 1. Gew. Nr. 59 Großbruchfeld 2. Gew. Nr. 40 Kleiner Neuenacker i. Gr. Nr. 58 Almen Nr. 56 Allmenfeld 2. Gew. Nr. 53 Dreiruthen Nr. 112 Vierruthen Nr. 77 Mittlere lange Theilung Nr. 38 Krottenwieſe(Wieſe) Nr. 50 Oberbruchweide 4. Gew. Nr. 25 Oberlück 4. Gew. Nr. 39 Oberlück 8. Gew. Nr. 27 Alter Garten 2. Gew. Nr. 30 Sandgaben Nr. 12 Kleinbruchfeld 1. Gew. Nr. 77 Großbruchfeld 2. Gew. Nr. 17 Kl. Neuenacker i. Gr. Nr. 93 Allmen Nr. 32 Allmen Nr. 92 Allmenfeld 1. Gew. Nr. 3 Dreiruthen Nr. 54 Kl. lange Theilung Nr. 18 Krottenwieſe(Acker) Nr. 3 Oberbruchweide 1. Gew. Nr. 30 Schloth Nr. 7, 41, 51, 122 Viernheim, den 2. Februar 1932. Heſſ. 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Volksblatt) Anzeigenpreiſe: Die einſpaltige Petitzeile koſtet 25 Pfg., die Reklamezeile 60 Pfg., bei Wiederholung abgeſtufter Rabatt.— Annahmeſchluß für Inſerate und Notizen vor- mittags 8 Uhr, größere Artikel einen Tag vorher.— Annahme von Anzeigen in unſerer Geſchäftsſtelle u. von ämtlichen Annoncen-Expeditionen Deutſchlands u. des Auslands Amtsblatt der Heſſiſchen Bürgermeiſterei und des Polizeiamtes Plagvorſchriften hei Anzeigen werden nach Möglichkeit berückſichtigt.— Für die Aufnahme an beſtimmt vorgeſchriebenen Tagen dann jedoch eine Gewähr nicht übernommen werden Donnerstag, den 4. Februa eee eee en Eren En E U Streiflichter Unglaubliche Drohung gegen einen deutſchen Biſchof— Biſchof von Regensburg contra Cudendorf— Die katholiſchen Frauen Heſſens zur Abrüſtungskonferenz Eine ganz unglaubliche Drohung gegen einen deutſchen Biſchof hat ſich kürzlich der Völkiſche Beobachter(Nr. 27) er⸗ laubt, die gleichzeitig eine unverſchämte Beleidi— gung iſt. Eine Parallele findet dieſe Sprache des Hitlerorgans gegen den Biſchof von Augsburg nur noch in den Pamphleten der Gottloſenverbände. Indem man dies feſtſtellt, iſt alles geſagt, was zu folgender Auslaſſung des Hauptorgans der natio— nalſozialiſtiſchen Partei zu bemerken:„Biſchof Joſeph Kumpfmüller von Augsburg hat dem Herrn Pfarrer Dr. Häuſer wieder einmal ein Redeverbot auferlegt.. Nun, wenn das deut⸗ ſche Volk einmal ſeine Sklavenketten abgeſchüttelt haben wird, wird es nimmermehr die vergeſſen, die ihm auf dem Wege zur Frei— heit und zum Glücke die Prügel zwiſchen die Füße geworfen haben. Nicht durch Weihrauch und auch nicht durch Maulkörbe wird das Volk ge— rettet, ſondern durch das Verſtändnis für die nationalen und völkiſchen Schickſalsfragen unſerer Zeit. Wir fürchten, Biſchof Joſeph wird dies erſt einſehen, wenn es zu ſpät iſt.“ Dieſe Auslaſſung iſt neben anderen Artikeln der letzten Zeit als Grund für das Verbot des Völkiſchen Beobachters herangezogen, die von der Polizeidirektion München bis zum 7. Februar aus⸗ geſprochen worden iſt. In den zitierten Sätzen erblickt die Polizeidirektion eine Bedrohung des Biſchofs von Augsburg und damit eine Gefähr- dung der öffentlichen Sicherheit. *** In der Diözeſe Regensburg wurde, wie bereits kurz gemeldet, am Sonntag ein Hirtenbrief des Biſchofs Dr. Michael Buchberger von der Kanzel verleſen, in dem er zunächſt darauf hin— weiſt, daß wir in der Zeit des heftigſten und ge— häſſigſten Kampfes gegen Gott leben, eines Kamp⸗ fes, wie er im gleichen Ausmaße und mit gleichem Fanatismus noch nie geführt worden iſt. Der Bi— ſchof ſagt dann wörtlich: „Als einer der ſchärfſten Feinde unſeres gött⸗ lichen Erlöſers Jeſus Chriſtus tritt leider auch eim Mann auf, den wir in der Geſellſchaft dieſer Got⸗ tes⸗ und Chriſtusfeinde nur mit tiefſtem Schmerz und brennender Scham nennen, General Luden⸗ dorf. Es iſt ſelten ein Buch geſchrieben worden, das mit einer beſchämenden Unwiſſenſchaftlichkeit den Gottesſohn, unſeren Heiland Jeſus Chriſtus, o unwürdig, wegwerfend und verächtlich behandelt wie das Buch„Erlöſung“ von Frau Ludendorff, und dieſes Machwert, dem von Fachmännern der Vorwurf wiſſenſchaftlicher Gewiſſenloſigkeit und wiſſenſchaftlichen Betruges gemacht wird, trägt die ausdrückliche Billigung des Generals an der Stirne. Das Ehepaar vertreibt außerdem eine ganze Reihe von aufreizenden Schriften und Trak⸗ tätchen mit den ſchwerſten Angriffen und Ver⸗ leum dungen gegen unſere Kirche, mit den gehäſſigſten Beleidigungen und Verdächti⸗ gungen des Prieſter- und Ordensſtandes. Vie⸗ les davon iſt aus gemeinen Schmähſchriften abge⸗ ſchrieben, die längſt widerlegt und verurteilt ſind. Mit großem Bedauern ſieht man einen Mann von ſolcher Stellung und einſt ſo hohem Anſehen in dieſe Arena herunterſteigen, als Namengeber und Mitinhaber eines Verlages von Schriften und Traktätchen, mit denen Verwirrung, Unglaube, Unfrieden und Haß in einem ohnehin ſo unglück⸗ lich gewordenen, ſchwer leidenden und ſchwer rin⸗ genden Volk ausgeſtreut wird. Er ſcheint ganz pvergeſſen zu haben, daß Tauſende braver Männer einſt auf ſeinen Befehl ſo Großes geleiſtet und ſo Schweres gelitten haben in der Kraft ihres chriſt⸗ lichen Glaubens, der ihnen heilig war; er denkt nicht daran, daß über den Tauſenden der deutſchen Heldengräber das Kreuz emporragt als Zeichen des Glaubens und der Hoffnung, wo⸗ mit die deutſchen Helden gekämpft, gelitten und ausgerungen haben. Iſt es auch eine ſchwere Pflicht, ſo iſt es doch eine heilige und ſtrenge Pflicht, vor der ſeeliſchen Vergiftung zu warnen, die durch ſolche Zerſtörungsarbeit angerichtet wird. Wir dürfen nicht untätig zuſehen, wie dieſes Gift maſſenhaft durch eigene Vertriebsſtellen in ganz Deutſchland verbreitet, wie der Name Got⸗ tes entweiht, wie Jeſus Chriſtus entehrt, wie der Prieſter⸗ und Or⸗ densſtand in ſo gemeiner Weiſe verdächtigt, wie der chriſtliche Glaube in Tauſenden von Seelen untergraben wird. Wir kämpfen nicht gegen Perſonen, wohl aber müſſen wir eine War⸗ nungstafel aufrichten vor einer Tätigkeit, die in ihrer Wirkung nicht weniger unheilvoll iſt wie der Kampf der Gottloſen.“ *** Um Stellung zu nehmen zur internationalen Abrüſtungskonferenz und den Willen zu Frieden und Gerechtigkeit in einer Entſchließung an die Konferenz kundzutun, hatte der Landesrat der katholiſchen deutſchen Frauenverbände Heſſens ſeine Mitglieder nach Mainz zu einer Kundgebung in den„Frankfurter Hof“ berufen. Dieſem Ruf waren außer den Mainzer Frauen Frauen aus allen Teilen Heſſens in großer Zahl gefolgt. Landesratsvorſitzende Frau Prof. Hattemer⸗ Darmſtadt konnte in ihrer Begrüßungsanſprache außer den Teilnehmerinnen den Biſchof von Die Mainz, Dr. Ludwig Maria Hugo, die Geiſtlichkeit und die Reichstagsabgeordnete Frl. Teuſch-Berlin als Referentin willkommen heißen. Die Ausführungen der Rednerin Frl. Teuſch legten dar, welche wichtige Aufgabe gerade der katholiſchen Frau in der Stellungnahme zu dieſer erſten internationalen Abrüſtungskonferenz er— wachſe. In Genf gehöre den Staatsmännern nicht allein das Wort, hinter ihnen ſtünden die Stim⸗ men der Völker und damit Frauenwort und Frau— enwille. Laut Verſailler Vertrag und Völker- bundsſatzung habe das deutſche Volk in erſter Linie einen Rechtstitel auf die Abrüſtung aller Völker. Scharf wendete ſich die Refe⸗ rentin gegen den Konventionsentwurf zur Konfe— renz, der zweierlei Recht ſchaffe und die Völker teile in abgerüſtete und hochgerüſtete. Zahlenma⸗ terial bewies die Ungeheuerlichkeit dieſes Entwur⸗ fes. Von Anfang an müſſe auf der Konferenz bei allen Vertretern das Bekenntnis zur glei⸗ chen Art und gleichen Methode der Abrüſtung ſtehen. Im Namen der katholiſchen Frauen ver— wahrte ſich die Rednerin ſodann gegen den Vor— wurf Gerade die durch den Kelloggpakt eingegangen Jahrgang n nationale Zuverläſſigkeit der katholiſchen Frau be⸗ wahre Deutſchland durch die Tat vor der Heim⸗ ſuchung kommender Kriege. Hierauf wurde einſtimmig eine Entſchlie⸗ zung angenommen, die von der Abrü⸗ ſtungskonferenz die ſofortige Erfüllung aller Ver⸗ pflichtungen hinſichtlich der Verminderungen der nationalen Rüſtungen, die durch den Verſailler Vertrag, die Völkerbundsſatzungen und ſchließlich worden ſind, Weiter drückt dieſe Entſchließung aus, daß bei den Verhandlungen unbedingte Rechts⸗ gleichheit erſtrebt werden muß und daher der Kon— ventionsentwurf nicht die Grundlage eines allge— meinen Abrüſtungsabkommens bilden darf. Biſchof Dr. Ludwig Maria Hugo richtete ſodann noch einige Worte an die Frauen, ſie als die gegebenen Trägerinnen des Friedensgedankens bezeichnend, und erteilte hierauf den biſchöflichen Segen. Die Veranſtaltung wurde von ſinngemäßen Chor- und Sprechchordarbietungen der Schüler! nen der Engliſchen Fräulein umrahmt. verlangt. Japan macht Vorbehalte China nimmt die Friedensvorſchläge an— Japan läßt an der Mandſchurei⸗ Japan nimnit vier Punkte unter Vorbehalten an Tokio, 3. Febr. Die engliſch⸗amerikaniſchen Vorſchläge wurden am Dienstag in einer Sit⸗ zung des Kabinetts beraten. Wie Außenmini⸗ ſter Yoſchiſawa mitteilte, könne Japan mehre⸗ ren Punkten ohne weiteres zuſtimmen, während andere noch ſorgſame Erwägungen erforderten. Frage nicht rütteln Das japaniſche Kabinett ſetzt heute ſeine Bera⸗ tungen fort. Zum Schluß der Kabinettsbera⸗ tung wurde mitgeteilt, daß die japaniſche Regierung bereit ſei, die erſten vier Punkte der von dem britiſchen Botſchafter im Einvernehmen mit den Vereinigten Staaten, Frankreich und Italien gemachten fünf Vorſchläge für die Bei⸗ legung des Konfliktes mit China unter Vorbe⸗ halt anzunehmen. Dieſe erſten vier Punkte Hitler eingebürgert? Thüringiſche Regierung übergibt Reichsregierung Material zur Prüfung— Hitler hat damals abgelehnt Berlin, 3. 2. Die thüringiſche Staatsre⸗ gierung hat der Reichsregierung heute Mate⸗ rial über eine unter der Tätigkeit des Mini⸗ ſters Frick vorgenommene„Einbürgerung“ Adolf Hitlers übergeben. Der Reichskanzler hat das Material dem Reichsinnenminiſter zur Prüfung weitergeleitet. Aus den Aufzeichnungen geht hervor, daß im Juli 1930 der damalige nat.⸗ſoz. Miniſterprä⸗ ſident Dr. Frick(Thüringen) den zuſtändigen Beamten ſeines Miniſteriums mit Anſtellungs⸗ urkunden zu ſich kommen ließ. Der Beamte er⸗ hielt den Auftrag nach dem Diktat des Mini⸗ ſters Frick zu ſchreiben. Gleichzeitig hat Dr. Frick erklärt, daß er ſelbſt für den Inhalt des Diktats die alleinige und volle Verantwortung übernehme. Der Beamte wurde zum ſtrengſten Stillſchweigen verpflichtet. Das Diktat bezog ſich darauf, daß— wie es in der Darſtellung heißt— dem„Frontkämpfer des Weltkrieges Adolf Hitler“ die damals freie Stelle des Gen⸗ darmeriekommiſſars zu Hildburghauſen über⸗ tragen wird. Der Beamte brachte ſeine Beden⸗ ken gegen die Ernennung zum Ausdruck und er⸗ klärte, daß das thüringiſche Finanzminiſterium zur Mitzeichnung zugezogen und auch das thü⸗ ringiſche Staatsminiſterium damit befaßt wer⸗ den müſſe. Der damalige Miniſter Dr. Frick antwortete darauf, daß er den beurlaubten Fi⸗ nanzminiſter vertrete und ſelbſt verantwortlich zu beſtimmen habe, wie er die Angelegenheit betreibe. Der Miniſter hat es abgelehnt, die An⸗ ſtellungsurkunde zu den Dienſtakten zu geben u. die Anſtellung Hitlers, wie üblich, in den Be⸗ kanntmachungen zu veröffentlichen. Aus den Erklärungen eines zweiten Beamten geht her⸗ vor, daß der damalige Miniſter Dr. Frick aus⸗ führte, die Stelle des Gendarmeriekommiſſars werde gleich wieder frei werden, da Hitler ſo⸗ fort um ſeine Entlaſſung aus dem Staats dienſt nachgeſucht habe. Nach der Meinung dieſes Be⸗ amten befindet ſich auch in der Urkunde ein Satz, nach welchem Hitler irgendwelche Rechte auf Amt oder Gehalt aus der Anſtellung nicht ren ſeinerzeit zur Dienſtverſchwiegenheit ver⸗ pflichtet worden und haben ihre Mitteilung erſt gemacht, als ihnen erklärt worden war, daß ſie dem derzeitigen Miniſter auf Verlan⸗ gen Mitteilung auch über Amtshandlungen ſei⸗ nes Vorgängers machen müſſen, für die ſonſt die Dienſtverpflichtung zum Schweigen beſteht. 21. Von unterrichteter Stelle wird zu der Frage der Einbürgerung Hitlers nur darauf hinge⸗ wieſen, daß die thüringiſchen Dokumente jetzt im Reichsinnenminiſterium vorliegen, deſſen Prüfung man abwarten müſſe. Die Tatſache, daß die thüringiſche Staatsregierung die An⸗ gelegenheit bei der Reichsregierung anhängig gemacht hat, läßt nach Anſicht politiſcher Kreiſe wohl darauf ſchließen, daß auch ſie über die Verfaſſungsmäßigkeit der von dem damaligen Miniſter Frick vorgenommenen Handlung im Zweifel iſt. Die Entſcheidung liegt nun beim Reichsinnenminiſterium als der für die Ver⸗ faſſungsfragen zuſtändigen Reichsinſtanz. Eine Erklärung der Preſſeſtelle der NSDap. Die Reichsleitung der NSDAP. zum Erwerb der deutſchen Staatsangehörigkeit durch Hitler. enb. München, 4. Febr. Zu der Meldung über den angeblich erfolgten Erwerb der deutſchen Staatsangehörigkeit durch Adolf Hitler als thürin⸗ giſcher Beamter teilt die Preſſeſtelle der Reichslei⸗ tung der NSDAP. mit, daß Miniſter Frick aller⸗ dings die Abſicht gehabt habe, Adolf Hitler, der vier Jahre lang in der deutſchen Armee für ſein Volk gekämpft hat, durch Erwerb der Beamten⸗ eigenſchaft in Thüringen auch formell die deutſche Staatsangehörigkeit zu verſchaffen. Als Adolf Hitler jedoch von dieſen Bemühungen, die ohne ſein Wiſſen ſeinerzeit erfolgt waren, erfuhr, bat er Mi⸗ niſter Frick, davon Abſtand zu nehmen bezw. die eingeleiteten Schritte rückgüngig zu machen, da er nicht auf dieſem Wege die deutſche Staatsangehö⸗ rigkeit zu erwerben wünſche. Demgemäß hat auch berleite. Die beiden thüringiſchen Beamten wa⸗ Miniſter Dr. Frick ſeinerzeit die eingeleiteten Schritte unverzüglich abgebrochen. beziehen ſich auf die Einſtellung der Anwen⸗ dung von Gewalt, auf das Unterlaſſen einer weiteren Mobilmachung, auf den Rückgang der Chineſen und Japaner in der Gegend von Schanghai und den Schutz der internationalen Konzeſſion durch Schaffung einer neutralen Zone. Dagegen erklärt ſich Japan unnachgiebig hinſichtlich des fünften Punktes, mit der Be⸗ gründung, daß dieſer Punkt die Mandſchurei⸗ frage berühre. In dem britiſchen Vorſchlag war in dieſem Punkt die Einleitung von Verhand⸗ lungen zwiſchen China und Japan zur Bei⸗ legung von ſchwebenden Streitfragen mit An⸗ terſtützung der neutralen Beobachter in Vor⸗ ſchlag gebracht worden. China nimmt die Friedensvorſchläge an. witb. Schanghai, 4. Febr. Der chineſiſche Außenminiſter teilte mit, daß China die eng⸗ liſche und die amerikaniſche Note dahin beant⸗ wortet habe, daß es die ihm unterbreiteten Vor⸗ ſchläge zur Aufrechterhaltung des Friedens in Schanghai annehme. griff der 7 Augriff der Japaner 7 e auf die Wuſung⸗Jorts Schanghai, 3. 2. Die japaniſchen Streitkräfte haben um 11,30 Uhr vormittags örtlicher Zeit zu Lande und zu Waſſer einen Angriff auf die Wuſung⸗Forts begonnen. Sechs japaniſche Zerſtörer bombardieren die Forts, um die Lan⸗ dung der japaniſchen Truppen zu decken. Belagerungszuſtand in Nanking Nanking, 3. 2.(Reuter.) In einer Konferenz, die vier chineſiſche Beamten, der japaniſche Konſul und der japaniſche Marinebefehlshaber geſtern nachmittag an Bord eines japaniſchen Kriegsſchiffes hatten, einigte man ſich dahin, daß keine Partei feuern ſolle, außer wenn ſie angegriffen wird. Der Belagerungszuſtand iſt über die Stadt verhängt worden. Abreiſe der Völkerbundskommiſſion nuch der Mandſchurei Paris, 3. 2. Die Mitglieder des Unterſu⸗ chungsausſchuſſes des Völkerbundes für die Mandſchurei haben ſich heute in Le Havre an Bord des Dampfers„Paris“ begeben, um über Newyork an ihren Beſtimmungsort zu gelangen.—— Ne deulſche gegierung wird in Tokio und Nanking in freundſchaftli⸗ cher Form erklären, daß ſie ſich im Intereſſe der Wiederherſtellung friedlicher Zuſtände dem Vorſchlage der anderen Mächte über die Ein⸗ ſtellung der Feindſeligkeiten anſchließe. Wielſchaftliche Lage des handwerks im Monat Jauuar 1932 Vom Reichsverband des deutſchen Hand⸗ werks wird uns geſchrieben: 5 Ein Rückblick auf den Monat Januar beweiſt, daß die ſchwere Kriſe im Handwerk unvermin⸗ dert fortdauert. Die Wirtſchaftslage des Sand⸗ werks, die auch in normalen Zeiten im Jauuar ihren Tiefſtand zu erreichen pflegt, hat ſich in dieſem Jahr kataſtrophal für das Handwerk ge— ſtaltet. f In nahezu ſümtlichen Handwerkszwei⸗ gen hat die Verſchlechterung der Ge⸗ ſchäftsverhültniſſe weitere Fortſchritte gemacht. Dieſe Feſtſtellung trifft ſowohl auf das Holz⸗ gewerbe als auch auf die metall— und leder⸗ verarbeitenden Handwerke zu. Selbſt die Nah⸗ rungsmittelhandwerke berichten über einen fühlbaren weiteren Abſatzrückgang. Auch die Bekleidungshandwerke, für die in normalen Zeiten die Faſchings- und ſonſtigen Feſtlich⸗ keiten eine Belebung der Aufträge zu bringen 1 7 6* 12 100 on N pflegen, haben keine Aufträge vorliegen. Noch immer bilden neben der allgemein geſuntkenen Kaufkraft überſpannte Preisabbauerwartungen ein erhebliches Hemmnis für die Wiederbele bung des Geſchäfts.— Kennzeichnend und grundlegend für die wirtſchaftliche Lage des Handwerks iſt auch das völlige Darniederliegen des Baumarktes. Trotz verhältnismäßig günſti⸗ ger, zum größten Teil froſtfreier Witterung iſt die Bautätigkeit vollſtändig zum Erliegen ge⸗ kommen. Auch in den Baunebengewerben iſt, bon gelegentlichen kleineren Reparaturarbeiten abgeſehen, ebenfalls völlige Geſchäftsſtille ein— getreten. 1 Die Preisgeſtaltung iſt naturgemäß ſtark ge⸗ drückt. Dazu kommt, daß die Zahlungen immer ſchlechter eingehen. Für die Handwerksbetriebe im Oſten des Reiches macht ſich die Eröff⸗ nung des Sicherungsverfahrens für die land— wirtſchaftlichen Betriebe ungünſtig bemerkbar, da ein großer Teil der Landwirte ſeinen Zah⸗ lungsverpflichtungen dem Handwerk gegenüber nicht nachkommt, ſo daß das Handwerk erhebli⸗ che Außenſtände hat, die jetzt nicht beitreibbar ſind. Auf der anderen Seite aber wird von dem Handwerker Erfüllung ſeiner Verbindlich— f keiten verlangt. Abgeſehen von den niedrigen Preiſen und den Zahlungsſchwierigkeiten wer⸗ den dem Handwerk auch erhebliche Verluſte durch Konkurſe etc. ſeiner Kundſchaft zugeführt. Die Schwarzarbeit der arbeitsloſen Geſellen nimmt ebenfalls ſtändig zu und entzieht dem Handwerk viele Aufträge. Eine Bekämpfung vieſer Konkurrenz wird auch immer ſchwieriger, weil bei Vorliegen einer Arbeit häufig der Be⸗ trieb angemeldet und nach Fertigſtellung der Arbeit wieder abgemeldet wird. Um dieſer Form der Pfuſcharbeit wirkſam entgegentreten zu können, wäre zu fordern, daß bei Anmel- dung eines Gewerbebetriebes eine hohe An⸗ meldegebühr zu entrichten iſt. Aus den Mainzer Gerichten Das Schnellgericht verurteilte geſtern den Nationalſozialiſten Müller, der in der Kund⸗ gebung der Handwerker vorgeſtern den Staats⸗ präſidenten beleidigt haben ſoll, zu zwei Wo⸗ chen Gefängnis. 0 Das Amtsgericht Mainz verurteilte geſ ern die Reſchsbannerkeute Schloſſer Karl Meier und den Bauhilfsarbeiter Hch. Becker, beide aus Gonſenheim, die am 14. November 1931 den Nationalſozialiſten Führ mit einem Gum⸗ iknü i lube i Monaten miknüppel blutig ſchlu den, zu drei Gefängnis bezw. 75.— RM Geldſtrafe. Am erſten Tage weit über 20000 Eintragungen für die Hindenburgkandidalur— Ueberall ſtarker Andrang zu den Liſten⸗ Flellen— Verlängerung der Einzeichnungsfriſt geplant Berlin, 3. 2. Die Eintragungen in die Ein⸗ zeichnungsliſten, die vom Sahm⸗Ausſchuß für die Hindenburg⸗Kandidatur aufgelegt werden, ſind bereits nach den erſten Erkundigungen recht zahlreich. Aus einer Reihe von Städten im Reich liegen ſchon Meldungen vor, daß gleich heute vormittag ein lebhafter Andrang zur Eintragung der Liſten eingeſetzt hat. Da jedoch die techniſchen Vorbereitungen eine ge— wiſſe Zeit erfordern und nicht überall ganz rechtzeitig durchgeführt werden konnten, be— ſteht, wie wir von unterrichteter Seite erfah⸗ ren, die Abſicht, die Einzeichnungsfriſt auf etwa eine Woche zu verlängern. **. Re erforderliche Zahl ſchon am erſlen Tage weit überſchrillen Berlin, 3. 2. Der Vorſitzende des Hinden⸗ burgausſchuſſes, Oberbürgermeiſter Dr. Sahm, teilt folgendes mit: Die Nachrichten aus allen Teilen des Reiches laſſen erkennen, daß die formell erforderliche Zahl von 20 000 Einzeich⸗ nungen bereits am erſten Tage um ein viel⸗ faches überſchritten wurde. Der Hindenburg⸗ Ausſchuß iſt von allen Seiten gebeten worden, ſich mit der Erreichung der formalen Voraus⸗ ſetzungen nicht zu begnügen, ſondern die Liſten Nie Im Reichsrat liegt zur Zeit der Entwurf der Durchführungsvorſchriften zur Ablöſung der Hauszinsſteuer vor. Durch die letzte Notverord— nung vom 8. Dezember 1931 iſt die Möglichkeit zur Ablöſung der Hauszinsſteuer gegeben wor— den. Die Rahmenbeſtimmungen erfahren jetzt eine Erläuterung durch die Durchführungsvor— ſchriften in folgender Form: Der Ablöſung unterliegt die Gebäudeent— ſchuldungsſteuer, die für die Zeit vom 1. 4. 1932 bis zum 31. 3. 1940 zu erheben iſt. Die für die Zeit vor dem 1. April 1932 zu erhebenden Steuerbeträge können nicht abgelöſt werden. Zuſchläge zur Gebäudeentſchuldungsſteuer, die nach Landesrecht erhoben werden, unterlie— gen den Vorſchriften über die Ablöſung. Die näheren Beſtimmungen trifft erforderlichen— falls die Landesregierung. Die Ablöſung ſelbſt kann nur bis zum 31. März 1934 vorgenommen werden. Die Ablö— ſungsſumme beträgt, ſoweit ſie bis zum 31. 3. 1932 entrichtet wird, das Dreifache, ſoweit ſie in der Zeit vom 1. April 1932 bis zum März 1934 entrichtet wird, das Dreieinhalbfache des Jahresbetrags der Gebäudeentſchuldungs— ſteuer. Als Jahresbetrag der Gebäudeentſchul—⸗ dungsſteuer gilt der volle Jahresbetrag, der für das Rechnungsjahr 1932 Geltung hat, ohne Abzug der niederzuſchlagenden oder zu erlaſſe⸗ nen Beträge. Iſt auf Grund des vierten Teiles Nn weiter aufliegen zu laſſen, um allen Bevölke⸗ rungskreiſen Gelegenheit zu einer machtvollen Kundgebung für den Reichspräſidenten von Hindenburg zu geben. Dementſprechend wer⸗ den die Liſten noch etwa 10 Tage aufliegen. 3 500 Eintragungen in Dresden für die Wiederwahl Hindenburgs Dresden, 3. 2. Aufgrund der Aufrufe des Sahmausſchuſſes haben ſich am erſten Einzeich⸗ nungstage in Dresden rund 3500 Perſonen in die Liſten für die Wiederwahl Hindenburgs eingetragen. *. Verlin, 3. 2. Der Reichsminiſter des Innern hat ſich telegraphiſch an die Landesregierungen gewandt und dieſen mitgeteilt, daß mit Aus⸗ ſchreibung der Reichspräſidentenwahl in näch⸗ ſter Zeit beſtimmt zu rechnen ſei. Wahlvorſchlä⸗ ge bedürfen der Beſcheinigung der Gemeinde— behörden, daß die Unterzeichner ſtimmberechtigt ſind. Dieſe Beſcheinigungen auf den Unter— ſchriftsliſten könnten jetzt ausgeſtellt werden. Der Reichsminiſter hat die Landesregierungen gebeten, die Gemeinden anzuweiſen, Erſuchen um Ausſtellung derartiger Beſcheinigungen mit tunlichſter Beſchleunigung zu entſprechen. Ablöſung der Hauszinsſteuer Kapitel J der dritten Verordnung des Reichs⸗ präſidenten zur Sicherung von Wirtſchaft und Finanzen und zur Bekämpfung politiſcher Aus⸗ ſchreitungen vom 6. Oktober 1931(Reichsgeſetz⸗ blatt I. S. 537, insbeſondere S. 551) die Ge⸗ bäudeentſchuldungsſteuer für das Rechnungs- jahr 1932 geſenkt worden, ſo iſt bei der Berech— trag auszugehen.— Die Landesregierungen können für Fälle beſtimmter Art abweichende Beſtimmungen treffen. Die für die Zeit bis zur Entrichtung des Ablöſungsbetrages zu erhebenden Gebäudeent— ſchuldungsſteuerbeträge ſind, ſoweit ſie nicht niedergeſchlagen oder erlaſſen werden, neben dem Ablöſungsbetrage zu zahlen. Auf Ablöſungsbeträge, die in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September 1932 entrichtet waren, ſind die für die Zeit vom 1. April bis zum 30. September 1932 erhobenen Gebäude⸗ entſchuldungsſteuerbeträge zur Hälfte anzu⸗ rechnen. Die Ablöſung kann für die geſamte noch zu erhebende Gebäudeentſchuldungsſteuer(Art. 1) oder für einen Teilhetrag erfolgen. Die nähe⸗ ren Beſtimmungen über die Teilablöſung, ins⸗ beſondere auch über die Anrechnung gemäß Art. 5 Abſ. 2 bei Teilablöſungen, treffen die Landesregierungen. Die Ablöſung eines Teiles der Gebäudeent⸗ ſchuldungsſteuer ſchließt ſpätere Teilablöſungen in der Zeit bis zum 31. Mürz 1934 nicht aus. UU T22 7 Das Medaillonbilq Noman von Annn v. Panhuts. (Copyright 1930 by Verlag Alfred Bechthold in Braunſchweig.) 60. Fortsetzung. „Ich ſpreche zwar fließend deutſch“, ſagte er,„aber ich vermag doch nur langſam zu diktieren, weil es vielleicht manchmal bei der Satzbildung hapern könnte!“ „Sie ſprechen tadeſſos deutſch.“ lobte ſie, „im übigen diktieren Sie ſo langſam. wie es Ihnen vaßt, ich habe ja Zeit.“ Es klang ein wenia bitter als ſie binzufügte:„Ich bin nicht mit Arbeit überſaden.“ „So haben Sie nicht viel zu tun“ nahm er ihre leicht ßingeworfene Bemerkung auf. „Verzeihen Sie. mein Fräuſefn. aber ich glaube. Sie wohnen ſehr ungünſtig in Ihrer Tätfakeit.“ Nenate ſah in ein paar heſle, warmherzig blickende Augen. die in dem tiefbraunen Ge⸗ ſicht ſehr auffielen. Sie erwiderte halbſaut:„ech bin froh. bier woßnen zu dürfen. Frau Kuſchke und ihre Tochter haben mich in meiner Notlage mit⸗ leidig, freundſchaftſich bei ſich aufgenommen.“ Sie ließ die Hände in einer kleinen Ent⸗ fernung über den Taſtknöpfen der Maſchine ſchweßen. „Darf ich beginnen, mein Herr?“ fragte e. 1 N Ey nickte und ſegte ſeinen weichen grauen Filzhut, den er bisßer auf dem Schoß liegen gehabt auf das Nenſterbrett. „Alſo bitte., ſchreihen Sie auf den Bogen oben rechts Ort und Datum, darunter: Hotel Ritters ter: An die Frachtdampfer-Geſellſchaft Robert Bergwald. Hamburg. Haben Sie das? Alſo fangen Sie an. Zu meinem größten Erſtaunen höre ich von Newyork, daß die Kiſten für die Firma ü N dort noch nicht angekommen ind“ Renate ſchrſeb, was Juan Caſero diktierte, und es ging ihr ſehr ſchnell von der Hand. Als der Brief, der Renate ein richtiger Ge⸗ ſchäftaßrief ſchien, ziemlich fertig war, machte der Diktierende eine ſchmeichelhafte Bemer⸗ kung ſiber die Schnelligkeit. „So eine Sekretärin winſche ich mir. leider kann ich Sie nicht engagieren, da ich zu weit weg von hier wohne.“ Sie ſah ihn ein ganz klein wenig neugierig an. Es ſchien ihr ſchwer, dieſen ſehr gebräun⸗ ten Mann mit den beinaße deutſchen Augen und der flüſſigen Beherrſchung der deutſchen Syrache in irgendeine Nationalität einzu⸗ reihen. Er ſah ſelßſtbewußt und herriſch aus an Geſtalt und Geſicht, während ſeine Augen et⸗ o batten sey lächoſte ſie an. „Raten Sie, bitte, wo ich her ſein könnte.“ Sie betrachtete ihn forſchend und mußte unwillkürlich denken, daß dieſe energiſchen charaktervollen Züge ungemein ſympathiſch waren. „Sie könnten Spanier ſein.“ erklärte ſie nach einem Weilchen des Nachſinnens. „Beinahe geraten“, gab er zurück,„den ſpa⸗ niſch iſt meine Landesſprache, und unter den Bewohnern meines Landes find ſehr viele Nachkommen von Spaniern.“ Sie blickte ſehr nachdenklich. Haben Sie das? Gut! Dann wei⸗ nung der Ablöſung von dem geminderten Be- * nah und ern Ludwigshafen.(Betrug.) Durch die falſche Angabe, er bekomme aus einer Lebensverſiche⸗ rung 5000 RM, veranlaßte der Friſeur Georg Hauck, geb. 1876, verſchiedene Handwerker ihm in ſeinem Geſchäfte Arbeiten zu leiſten. In Wirklichkeit war die Police ſchon einem Metz⸗ germeiſter verpfändet. Der Schaden beträgt faſt 4000 RM. Das Schöffengericht Ludwigs⸗ hafen verurteilte H. zu einer Gefängnisſtrafe von zwei Monaten. Ludwigshafen.(Gefängnis für eine Autlerin.) Am 26. Juli v. J. wollte die 26 Jahre alte Ehefrau Käte Bürger, wohnhaft in Köln, mit einem Auto in die Jubiläumsſtraße einbiegen. Sie geriet dabei auf den Bürgerſteig und ver⸗ letzte drei Perſonen. Sie war nicht im Beſitze eines Führerſcheins. Wegen Fahrens ohne Führerſchein und fahrläſſiger Körperverletzung erhielt ſie zwei Monate Gefängnis. Landſtuhl.(Sechs Kommuniſten verhaftet.) In Bruchmühlbach wurden ſechs Mitglieder der Kommuniſtiſchen Partei, darunter ein kommuniſtiſcher Reichstagsabgeordneter ver⸗ haftet, die Matern zur Herſtellung von verbo⸗ tenen Flugſchriften über die Grenze ſchmuggeln wollten. Die Täter wurden nach Zweibrücken abtransportiert. Viedsheim.(In den Rhein geſprungen.) Die Leiche der vermißten Wilhelmine Bähner wurde im Altrhein bei Worms, Gemarkung Hofheim, geländet. Nach d Polizeibericht handelt es ſich um Selbſtmoro. Darmſtadt.(Elf Jahre Zuchthaus wegen fahrläſſiger Tötung.) Der mehrfach vorbeſtrafte J. Rahner aus Biebrich wurde vom hieſigen Schöffengericht wegen fahrläſſiger Tötung z. elf Jahren Zuchthaus verurteilt. Rahner, der Mitglied jener großen Diebesbande war, die durch ihre Viehdiebſtähle ſeinerzeit das rhein mainiſche Gebiet unſicher gemacht hatte und die vor einigen Monaten vom Frankfurter Gericht abgeurteilt worden war, hatte im vorigen Jah re mit ſeinem Laſtkraftwagen bei Arheilgen ei nen Schreinerlehrling überfahren, ſodaß deſſen Tod eintrat. Man fand die Leiche zwiſchen Kühler und Kotflügel eingeklemmt. Diez.(Schlacht nach einem Fußballſpiel.) Nach einem Fußballſpiel zwiſchen Freiendiez und Hadamar entſtand zwiſchen den Anhän⸗ gern beider Parteien eine wüſte Schlacht. Mit Zaunlatten und Stöcken verprügelte man ſich gegenſeitig. Ein Arzt hatte alle Hände voll zu tun, um die zum Teil erheblichen Kopfverlet⸗ zungen zu behandeln. Mehrere Teilnehmer blieben beſinnungslos liegen. Der„Sport! wird nun ſein gerichtliches Nachſpiel haben. Hanau.(Sprengſtoffanſchlag auf einen För ſter.) Auf der Straße zwiſchen dem Nieder rodenbacher Weg und Wolfgang explodierte ein an einem Baume aufgehängter Sprengſtoff⸗ körper in dem Auenblick, als ein Förſter des dortigen Reviers auf ſeinem Rade vorbeifuhr. Der Förſter wurde durch den Luftdruck zur Sei⸗ te geſchleudert, aber nur ganz leicht verletzt. Anſcheinend handelt es ſich um einen Ein⸗ ſchüchterungsverſuch, da der Sprengkörper nicht an der Straßenſeite, ſondern an der Waldſeite angebracht war. Die polizeilichen Ermittlungen ſind im Gange, doch fehlt vorläufig von den Tätern noch jegliche Spur. Kirchheimbolanden.(Zehn gegen einen.) In Rüſſingen wurde der nachts von einer Ver⸗ ſammlung heimkehrende SA⸗Mann Ernſt Lau⸗ ermann von etwa zehn Leuten überfallen und mit Stöcken uſw. mißhandelt. Mit Verletzungen am ganzen Körper mußte er ſich in ärztliche Be⸗ handling begeben. „Dann ſind Sie wohl Ar ſie. Er ſchüttelte den Kopf. „Argentinier bin ich nicht, aber ein ähn⸗ licher Landsmann. Argentinien gegenüber, in Uruguay, liegt mein Zuhauſe.“ „So weit von hier iſt Ihr Heim,“ ſagte ſie ſinnend und lächelte dabei ein ganz klein wenig. Er ſah das Lächeln um den weichen Mund erblühen und es bezauberte ihn. Noch ſüßer, noch lieblicher dünkte es ihn als das Lächeln auf dem Medaillonbild der blonden Frau. Das Lächeln aber ſchwand ſchon wieder. „Wollen Sie ſo gut ſein, und mir den Brief fertig diktieren“, ſagte Renate. Und der Mann diktierte den Brief fertig an eine Firma. die es in Hamburg gar nicht gab, nur um Gelegenheit zu haben, ſich bei Renate Wittenborn umzuſchauen. So viel aber wußte er ſchon jetzt, er war zur rechten Stunde gekommen. Es war an der Zeit, dem ſchönen Mädchen zu helfen. Sie lebte in Verhältniſſen, die ihrer nicht würdig waren. Nun, lange ſollte ſie dieſe Eriſtenz nicht mehr führen. Er konnte nun nachdenken, wie ihr unauffällig zu helfen war. g Er diktierte noch einen zweiten fingierten Brief und dann fand er keinen Grund mehr, länger zu bleiben. Er unterſchrieb die Briefe. Sie las den Namen Juan Caſero. Er ſchob die Bogen in die von Renate ge⸗ ſchriebenen Umſchläge und ſteckte die Bliefe in die Bruſttaſche. 0 0 Nun bin ich eine Laſt los und kann weite in d da intereſſant Berlin“ meinte er.„Wieviel bin ich ſchuldig?“ Sie antwortete:„Mit Papier und Umſchlä⸗ gen eine Mark.“ Er legte das Geld hin. ſo billig ſein.“ „Die Leute hier finden meine Preiſe meiſt noch zu teuer“, gab ſie zurück.„und das Geld ift ja auch raſch verdient. Wenn es nur ge⸗ nügend KHundſchaft gäbe.“ Ihm kam eine Idee, weil er Renate gern wiederſeßen wollte. Er ſagte:„Wenn Sie viel Zeit haben, können Sie, ſolange ich noch in Merlin bin, eine größere Arbeit für mich jübernehmen. eich pin nämlich mit der Ueberſehung eines Buches aus dem Snaniſchen beſchäftſat und mſiyde Ihnen dann 1falich ein naar Stunden diktfſeren.“ Er ſaß fich um. Nper nicht bier, ſondern in meinem Hotel am Tiergarten“ Nenate wollte erwidern:„Dann bedaure ich außerordentlich] als er fortfuhr:„Viel⸗ leicht baßen Sie eine Freundin. die Sie be⸗ gleiten kann?“ Sie ſchüfttelte den Kopf. „Ich habe niemals eine Freundin beſeſſen, und Martha Kuſchke bilft im Geſcpäft ihrer „Sie dürfen nicht Mutter, die darf ich nicht um ihre Zeit beſteh⸗ len.“ Er machte eine unſchliſſige Bewegung. „Da Sie tadellos ſchreiben will ich mir die Sache noch einmal überſegen Vieſfeicht kamme ich wieder zu Ihnen Nateren Sie mir bitte, Ihren Namen und Adreſſe“ Sie tat es. und er ging, von Renate bis zur Tür geleitet. g Er ſtieg wie ein Träumender die Treppe hinuter und ſchritt über den von allerlei 1 füllt 1 * Darmſtadt.(Todesopfer einer alten Unſitte.) Auf der Straße Pfungſtadt⸗Bickenbach hatte am Dienstag nachmittag der 9jährige Schüler Wilhelm Diehl aus Pfungſtadt mit zwei Ka⸗ meraden trotz Warnung des Fahrers ein Laſt⸗ auto erklettert. Beim Verlaſſen des Wagens während der Fahrt kam der Junge zu Fall, kam unter den Anhänger, wurde überfahren und getötet. Nach Feſtſtellung des Tatbeſtandes wurde der Kraftwagenführer, da ſeine Schuld⸗ loſigkeit erwieſen iſt, auf freien Fuß geſetzt. Sobernheim.(Oeltransport in Flammen.) Auf der Straße nach Steinhardt geriet ein mit 12 Fäſſern Oel beladenes Laſtauto der Firma Schweickert in Kirn in Brand und verbrannte vollſtändig. Durch das brennende fortgelaufene Oel gerieten auch noch Bäume u. Telegraphen⸗ maſten in Brand, ſodaß der über die Straße ge⸗ leitete Fernſprechverkehr zeitweiſe unterbrochen war und eine Kolonne zu den Wiederinſtand⸗ ſetzungsarbeiten heranrücken mußte. Odenbach.(Der Hahn als blinder Paſſagier.) Ein Hahn erging ſich zwiſchen Odenbach und Medard auf den Gleiſen der Eiſenbahn, als gerade ein Leerzug über die Strecke kam. Wäh⸗ rend die Hühnerfamilie rechtzeitig das Weite ſuchte, blieb dem Oberhaupt nichts übrig, als auf die Maſchine zu fliegen und mit 60 Kilo⸗ meter Geſchwindigkeit die 6 Kilometer lange Strecke bis Lauterecken als blinder Paſſagier mitzumachen. In Lauterecken holte man den Geſellen reſpektvoll herunter und übergab ihn dem Fahrdienſtleiter, der ihn nicht als„Rei— ſenden ohne gültigen Fahrausweis“ behan— delte, ſondern ihn dem glücklichen Beſitzer über— bringen ließ. Mannheim.(Tot aufgefunden.) Die 21 Jah⸗ re alte Tochter einer Familie in der Oberſtadt wurde im Badezimmer tot aufgefunden. Es lag Gasvergiftung vor, die offenbar auf einen Unfall zurückzuführen iſt. Mannheim.(Räuberiſcher Ueberfall.) Ein 19 Jahre alter Schreiner aus Rheinau, der erſt am Tage vorher aus dem Gefängnis entlaſſen wur⸗ de, begab ſich in der Schwetzingerſtraße in ei⸗ nen Uhren- und Goldwarenladen, um den Kauf einer Armbanduhr vorzutäuſchen. Nachdem er ſich eine ſolche Uhr und zwei Armbänder aus— geſucht hatte, verſetzte er plötzlich dem Ge— ſchäftsinhaber einen kräftigen Stoß auf die Magengegend und ging mit ſeiner Beute auf ſeinem vor dem Hauſe aufgeſtellten Fahrrad flüchtig. Der junge Mann wurde verfolgt und ſchließlich in der Friedrichsfelderſtraße ange⸗ halten und feſtgenommen, nachdem er von dem Führer eines Kraftwagens, der die Verfolgung beobachtete, durch leichtes Anfahren zu Fall gebracht war. Karlsruhe.(Der Prozeß gegen den Gatten⸗ mörder Schnaiter.) Am 16. und 17. Februar findet vor dem hieſigen Schwurgericht der Prozeß gegen den 30 Jahre alten Mechaniker Karl Schnaiter ſtatt, der am Morgen des 30. September in ſeiner Wohnung in der Kapel⸗ lenſtraße 66 nach einem Wortwechſel ſeiner Frau mit dem Raſiermeſſer einen tiefen Schnitt am Halſe beibrachte, ſodaß die Verletzte nach kurzer Zeit infolge des großen Blutverluſtes ſtarb. Die Anklage lautet auf Totſchlag. Roſenberg(Bauland).(Scheunenbrand.) In der Scheune des Landwirts Gottlieb Wild brach Feuer aus, das raſch auch auf die ange⸗ baute Scheune des Landwirts Auguſt Fink übergriff. Beide Scheunen brannten nieder. Bad Dürkheim.(Schwere Jungen.) Der 17 jährige E. Renz hatte im vergangenen Herbſt aus der Wohnung eines hieſigen Küfermeiſters durch Einbruch eine Kaſſette mit 360 RM ge⸗ ſtohlen, wobei ihm der wegen Diebſtahls vor⸗ beſtrafte 25jährige Fritz Zeitler von hier Schmiere ſtand. Die Burſchen teilten das Geld und brachten es in einem Tag durch. Das hie⸗ ſige Amtsgericht verurteilte Zeitler zu zwei Jahren zwei Monaten Gefängnis und Aber⸗ kennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre. Renz wurde vom Jugendſchöffengericht abgeurteilt. Bierbach(Spf.).(Greiſin durch Laſtauto ge⸗ tötet.) Am Ortsausgang in Richtung Wörſch⸗ eiler wurde die 67jährige Witwe Maria Len⸗ hard geb. Lück von einem Ensheimer Laſtauto erfaßt und auf der Stelle getötet. Die Frau war ſchwerhörig und hatte die Signale des Autos überhört. Altſtadt.(Erhängt.) Der 60jährige Schuh⸗ machermeiſter Fr. Herrbruck machte ſeinem Le⸗ ben durch Erhängen ein Ende. Er wurde in ſeiner Scheuer tot aufgefunden. Herchweiler.(Schadenfeuer.) Bei Landwirt Ludwig Seyler brach ein Schadenfeuer aus, das die Scheune mit allen Vorräten einäſcherte. Spabrücken.(Feuer.) In der Scheune des Landwirts Peter Berlandi entſtand ein Brand, der in einigen Sekunden derart um ſich griff, daß das ganze Anweſen in Flammen ſtand. Da die Scheune voll Heu und Stroh war, fan⸗ den die Flammen reichlich Nahrung. Frau Ber⸗ landi war mit Arbeiten im Stall beſchäftigt, als die Flammen gegen das Fenſter ſchlugen. Der Mann lag krank an einer Schnittverlet⸗ zung am Kopf im Bett, die er ſich einige Tage vorher zugezogen hatte, als er zu Boden ſtürzte und der Kopf auf eine Axt aufſchlug. Die Scheu⸗ ne und ein Teil des Wohnhauſes fielen dem rand Opfer i a Frankreichs Munitionsdepols werden auf Sollſtürke gebracht! Mobilmachungsliſten werden nachgeprüft!— Was gibt'sꝛ—Gegen wen?— genſalionelle Vorgänge, von denen wir in deulſchland bisher nichts wußten Berlin, 2 2. Der Pariſer Korreſpondent der Germania ſendet ſeinem Blatt einen Be⸗ richt über die Stimmung in Frankreich, der beweiſen ſoll, daß ſich in Frankreich eine gewiſſe Ernüchterung bemerkbar macht, und daß den Franzoſen die Sackgaſſe, in der ſie ſich feſtgelau⸗ fen haben, zum Bewußtſein kommt. Nebenbei wird in dem Artikel von Dingen geſprochen, die in Deutſchland ganz unbekannt geblieben ſind, aber trotzdem auch heute noch Senſation hervorrufen müſſen. Der Korreſpondent behauptet, in einigen Fällen ſicher feſtgeſtellt zu haben, daß die franzöſiſche Gendarmerie in den letzten Wochen die Mobilmachungsliſten nachgeprüft hat, und daß die Munitionsdepots und Proviantämter zurzeit auf Sollſtärke gebracht wer⸗ den. Das iſt noch keine Mobilmachung, aber es iſt eine Maßnahme, die in normalen Zeiten und unter normalen Umſtänden die Regierung, gegen die die Maßnahme gerichtet ſein könnte, zu einem Schritt veranlaſſen würde, zu einer offiziellen Anfrage, welche Bedeutung dieſen vorbereitenden Maßnahmen einer Mobilmachung beizumeſſen iſt. As duuller Welk Miniſter a. D. Naab geſtorben Darmſtadt, 3. 2. In der vergangenen Nacht iſt der ehemalige heſſiſche Miniſter für Arbeit und Wirtſchaft, Georg Raab, in Pfungſtadt im 63. Lebensjahre einem langwierigen Aſtma⸗ leiden erlegen. Der frühere heſſiſche Arbeiterführer u. Land⸗ tagsabgeordneter hat der Regierung von Ende 1918 bis Anfang 1928 angehört. Staatspräſi⸗ dent Dr. Adelung hat heute ſchon einen Beſuch im Trauerhauſe abgeſtattet und namens der heſſiſchen Regierung kondoliert. Biebesheimer Raubüberfall aufgeklärt! Darmſtadt, 3. 2. Der Raubüberfall auf den Gaſtwirt in Biebesheim iſt aufgeklürt. Der Täter iſt der Former Karl Herrmann, er ſteht vor ſeiner Verhaftung. Herrmann hat ſich unmittelbar nach der Tat nach Klein⸗Hauſen zu einem ihm bekannten Gaſtwirt begeben. Unter der Angabe, er habe ſich mit ſeinem Vater entzweit, gelang es ihm dort für eine Nacht Unterſchlupf und Verpfle⸗ gung zu erhalten. Am anderen Tage ſah der Gaſtgeber, wie Herrmann ſich eiligſt von dem Hauſe entfernte. Das Schlafzimmer war durch— wühlt und eine Kaſſette mit 55 RM Inhalt fehlte. Der Wirt las gerade in dieſem Augen— blick die Notiz über den Raubüberfall in der Zeitung und benachrichtigte ſofort das Landes— kriminalamt, da er annahm, daß es ſich um den Täter handele. Herrmann iſt dann nach Mann⸗ heim geflüchtet, wo er in die Wohnung ſeines Bruders in deſſen Abweſenheit eingedrungen iſt und ebenfalls einen Anzug und 70 RM ent⸗ wendete. Er kleidete ſich auch neu ein. Die Ver⸗ haftung wird erfolgen. Braukaufmarſch vor dem Schöffengericht Frankfurt a. M., 2. 2. Diesmal wars ein beſſerer Herr, der den Mädchen den Kopf ver- drehte. Richard Kopf, Fachmann aus der Ver⸗ ſicherungsbranche, der in ſeinen Verſicherun⸗ gen zu weit ging und ſich damit auf das im⸗ mer noch bare Münze einbringende Gebiet des Heiratsſchwindels begab. Bei Abendgeſellſchaf— ten oder gelegentlich einer Bahnfahrt machte er ſeine Bekanntſchaften, lud galant zu Autofahr⸗ ten ein und kam dann nach einiger Zeit auf des Pudels Kern zu ſprechen: Geld, Geld und nochmals Geld. Am zugkräftigſten bewährte ſich der Vorwand, daß bei den Verſicherungs⸗ unternehmen, das ihn beſchäftige, Unterſchla⸗ gungen vorgekommen ſeien und er den Betrag decken müſſe, wenn er nicht ſeine Stelle, die mit 500 bis 600 RM monatlich bezahlt ſei, verlie⸗ ren wolle. Ferner war ihm dadurch bei einer Braut Erfolg beſchieden, daß er angab, er be⸗ werbe ſich um einen Direktorpoſten in der Schweiz, müſſe aber Kaution ſtellen. Die ver⸗ trauensſelige Braut gab ihm zweihundert Mark und ſchickte ihm obendrein noch hundert Mark, damit er die Prämie für ihre Lebens⸗ verſicherung zahlen ſollte. Die Verſicherung hatte ſie natürlich nur Richard zuliebe abge⸗ ſchloſſen und ſie ahnte nicht, daß der Bräuti⸗ gam die Prämie in die eigene Taſche ſteckte, und daß ſie in Wirklichkeit gar nicht verſichert war. Die junge Dame hat einen Geſamtſchaden von 669 RM zu beklagen und erlebte es, daß der Schwindler ſich gelegentlich als Miterbe ihrer verſtorbenen Mutter bezeichnete. Der Tochter eines Geiſtlichen gab er ſich als am Gericht angeſtellter Zwangsverwalter aus. Insgeſamt defilierten vier Bräute vor Gericht als Zeuginnen; nur eine davon fühlt ſich nicht geſchädigt und iſt noch von ſeiner Ehrlichkeit überzeugt. Allerdings hat ſie es doch für nötig gehalten, das Verhältnis zu löſen. Die Betrü⸗ e e das Lerich mit einem Jahr efängnis und drei Jatren Ehrverluſt. Dreimal zum Tode verutleilt Weiden, 2. 2. Das Schwurgericht verurteilte heute den 35 Jahre alten ledigen Dienſtknecht Felix Schieder aus Kühlbach unter Aberken— nung der bürgerlichen Ehrenrechte dreimal zum Tode. Seine Mutter Anna Schieder wur— de von der Anklage der Beihilfe mangels Be— weiſes freigeſprochen. Felix Schieder hatte in der Nacht vom 19. Juli 1931 ſeinen jüngſten Bruder, den Gaſt— wirt Andreas Schieder aus Wendersreuth, deſ— ſen Ehefrau und deren 1½ Jahre altes Kind durch Beilhiebe ermordet, um in den Beſitz des elterlichen Anweſens zu gelangen. Jeſigenommene Räuberbande München, 3. 2. Ende Dezember wurde bei ei— nen Gaſtwirt in Voetting bei Freiſing ein Ein⸗ bruch und dann unter Todesdrohungen und Abgabe von Piſtolenſchüſſen gegen ihn ein räu— beriſcher Erpreſſungsverſuch verübt. Nach um⸗ fangreichen Erhebungen gelang es, die Täter zu ermitteln. Es handelt ſich um einen ledigen 22jährigen Bauführer aus der Freiſinger Ge— gend, einen ledigen 24jährigen Schreiner aus Niederbayern, einen ledigen 38jährigen Schuh— macher aus Mettenhauſen, die alle vorbeſtraft ſind, ferner um eine 25jährige geſchiedene Ehefrau ſowie einen 25jährigen ledigen Mau— rerd von hier als Mittäter bezw. Hehler. Die Bande hat bis Ende November 1931 in Män⸗ chen und Umgebung von Freiſing und im Iſar⸗ tal 16 bis 20 Diebſtähle in Wohnungen, Kios⸗ ker und Jagdhütten Einbrüche vorgenommen und auch Kraftwagen- und Kraftraddiebſtähle begangen. Sie war ſtets mit Piſtolen und ande⸗ ren Waffen verſehen. Die Bande iſt dringend verdächtig, noch eine Reihe weiterer Diebſtähle verübt zu haben. Kommuniſtiſche Zerſetzungsverſuche bei der Neichswehr Berlin, 3. 2. Der Polizeipräſident teilt mit: Am 20. Januar wurden in Berlin-Falkenſee eine Anzahl von Perſonen feſtgenommen, die in dem dringenden Verdacht ſtanden, die Zer— ſetzung der Reichswehr in Elsgrund im Auf— trage der KPD. zu betreiben. Bei den Durchſu— chungen wurde umfangreiches kommuniſtiſches Zerſetzungsmaterial, bei einem der Beſchuldig— ten wurden außerdem drei Piſtolen, Munition, ein MG.⸗Schloß, Handkranatenköpfe u. Zünder gefunden. Die Feſtnahme eines der Täter ge— lang gerade in dem Augenblick, als er in einem Café in Berlin mit einem Reichswehrangehö— rigen ſaß und verſuchte, von dieſem über mili⸗ täriſche Dinge etwas zu erfahren. Die hier— über gemachten Notizen hatte er vor ſich lie⸗ gen. Gegen die Beſchuldigten iſt ein Straf⸗ verfahren wegen Vorbereitung zum Hochver— rat eingeleitet worden. vom Vernehmungsrich⸗ 11 wurde gegen ſechs Perſonen Haftbefehl er⸗ aſſen. Veteinfachungen im Reichsverkehrsminiſterium Berlin, 3. 2. Der Reichsverkehrsminiſter hat angeordnet, daß das Reichsverkehrsminiſterium künftig nur noch aus folgenden Abteilungen beſtehen wird: Schiffahrt⸗ und Kraftverkehrs⸗ abteilung, Waſſerbautechniſche Abteilung, die beiden Eiſenbahnabteilungen und die Luft⸗ fahrtabteilung. Kapifän Ehrhardt gewinnt ſeinen Penſionsprozeß Berlin, 3. 2. In dem Prozeß, den Kapitän Ehrhardt ſeit mehreren Jahren wegen ſeiner Penſion gegen das Reichswehrminiſtertum führt, hat jetzt das Kammergericht erneut ein Urteil zugunſten des ehemaligen Führers der Marinebrigade erlaſſen. Es wird feſtgeſtellt, daß das Reich nicht berechtigt ſei, etwaige Schadenerſatzanſprüche aus dem Kapp⸗Putſch gegen Ehrhardts Penſionsanſprüche aufzurech⸗ nen. Vereiteller Anſchlag in Kairo Kairo, 3. 2. Nach einer Blättermeldung fand ein Polizeibeamter vor dem Hauſe des Mini⸗ ſterpräſidenten eine Bombe mit brennender Lunte. Er konnte dieſe jedoch zeitig genug lö⸗ ſchen, ſo daß die Bombe nicht zur Exploſion kam. Menſchenverluſte bei Erdbeben auf Cuba. Neuyork, 3. 2. Blüttermeldungen zufolge ſollen einem Ervbeben auf Cuba 2000 Men⸗ ſchen n zum Opfer gefallen ſein. Nach neuer⸗ dings eingegangenen zuverläſſigen Meldungen dürfte das Erdbeben bei weitem nicht ſo hohe Vorluſte an Menſchenleben zur Folge gehabt haben, wie die erſten Meldungen vermuten lie⸗ ßen. Die Zahl der Toten wird ſchützungsweiſe mit 10, die der Verletzten mit etwa 70 angege⸗ ben. Eine der Aſſoeiated Preß übermittelte Mel⸗ dung des Bürgermeiſters von Santiago de Cuba berichtet, daß acht Perſonen getötet und 300 ver⸗ letzt worden ſeien. Berlin.(Mord am Seddin-See.) In einem Wäldchen an der Einmündung des Oder-Spree⸗ Kanals in den Seddin-See in der Nähe des Vorortes Schmöckwitz wurde der Gaſtwirt Gru— bert, der Beſitzer des Ausfluglokals„Berliner Schweiz“ in Schmöckwitz, ermordet aufgefun— den. Die Leiche wies einen Einſchuß im Rücken auf. Der Tote hatte noch ſämtliche Werte bei ſich, ſo daß ein Raubmord nicht in Frage kommt. Die Nachforſchungen ergaben, daß Gru— bert eine Gaſtwirteverſammlung in Schmöck— witz beſuchen wollte, dort jedoch nicht eingetrof— fen iſt. Auf die Ermittlung des Täters hat der Polizeipräſident 1000 RM Belohnung ausge— ſetzt. Gaugrehweiler.(Vom Pferd getreten.) Auf der Heimfahrt. von Mannweiler wurde der Landwirt Karl Beppler durch einen Hufſchlag ſchwer verletzt. In dem Augenblick, als Bepp— ler die Decken von den Pferden nehmen wollte, überholte ihn das Fuhrwerk des Landwirtes Friedrich Rein. Beppler wurde unterdeſſen von dem Pferd ſo unglücklich getroffen, daß er gefährliche Verletzungen am Bein und an der Schulter davontrug. Das Sängerbundesfeſt in Frankfurt Das deutſche Bundesſängerfeſt in Mainz. Der Liedertag 1932, Gau Mainz Stadt im Heſſiſchen Sängerbund. Mainz. Im Brauhaus„Zur Stadt Mainz“ fand eine Sitzung ſtatt in der man ſich mit ge⸗ nannten Veranſtaltungen beſchäftigte. Da das deutſche Sängerbundesfeſt in Frankfurt nach Anſicht des Vertreters der Stadtverwaltung, Stadtſyndikus Dr. Schwahn, unter allen Um⸗ ſtänden ſtattfindet, verſpricht man ſich auch in Mainz einen großen Verkehr von Sängern. Es ſollen deshalb Wege gefunden werden, um den Gäſten den Aufenthalt in Mainz ſo gemüt⸗ lich wie möglich* een. Die Nreiſe für Uebernachtung und Verpflegung ſollen eine ſtarke Senkung erfahren. Die Reichsbahn will auf Feſtkarten weitgehende Vergünſtiaungen bei Fahrten hierher gewähren. An allen Tagen ſollen für die Sänger Sonntaaskarten ausge⸗ geben werden. Derartige Veraünſtiaungen ſind auch für die Fahrten nach Wiesbaden, Darm⸗ ſtadt und Worms gedacht. Die Stadt Mainz hat ſchon vor Wochen an die einzelnen Sän⸗ gerbünde Einladungen zum Beſuch zugeſandt. Auf dem Rhein ſoll den Gäſten ein aroßarti⸗ ges Feuerwerk geboten werden und die Köln- Düſſeldorfer Geſellſchaft will für die Sänger die Fahrpreiſe um 10 Prozent ſenken. Bezüglich des deutſchen Bundesſängertanes am 3. und 4. April in Mainz ſollen ebenfalls durch die Stadt und die Mainzer Sängerſchaft großzügige Vorbereitungen getroffen werden. Mit Rückſicht auf die vorgenannten Sänger⸗ tage wurde beſchloſſen, den feſtaelegten Gau⸗ Liedertag-⸗Mainz⸗Stadt im Heſſiſchen Sänger⸗ bund für dieſes Jahr ausfallen zu laſſen. eie oder braune Eier? Das weiße Ei wird nächſtens ausſterben. Wenigſtens in England. Die britiſche Hausfrau bevorzugt nämlich ſeit einiger Zeit das braune Ei. Sie hält es offenbar für nahrhafter oder ſchöner, und hat es mit ihrer ſonderbaren Vor⸗ liebe glücklich ſo weit gebracht, daß braune Eier teurer geworden ſind als weiße. Natürlich iſt dieſe Vorliebe reiner Wahn; denn braune Eier ſind in nichts beſſer oder nahrhafter als weiße. Die britiſche Hausfrau hat aber damit nicht nur eine Verteuerung der von ihr bevorzugten Eier bewirkt, ſie zwingt die Geflügelzüchter nun ſchon zum Fälſchen; denn ſo vlel braune Eier gibt es gar nicht, wie auf dem Markte verlangt werden. So ſind Geflügelzüchter dazu Über⸗ gegangen, Eier mit Kaffee braun zu färben. 5 n 4.