„ 9 0 Amtlicher Teil. Bekanntmachung Betr.: Ausgabe von Petroleummarken.. Nächſten Montag, den 8. ds. Mts. vormittags von 8 Uhr ab werden im Wachtlokal des Rathauſes die Petro— leummarken für den Monat Januar 1917 in der bekannten Reihenfolge ausgegeben. Die Sammelkarten ſind vorzulegen. Viernheim, den 6. Januar 1916. ö Großherzogliche Bürgermeiſterel Viernheim. Lamberth. Bekanntmachung. Betr: Verſorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. In der kommenden Woche werden im Rathauſe dahier folgende Lebensmitteln verausgabt: 1 0 1. Montag, den 8. ds. Mts., vormittags von ½9 bis 12 Uhr, Margarine an die Auswärts beſchäftigten In— duſtriearbeiter. Preis per Pfd. 2 Mk. 7 „Dienstag, den 9. ds. Mts., vormittags von 19 bis 12 Uhr, Eier ebenfalls an Induſtriearbeiter(3 Stück für jeden) Preis f. l. St. 32 Pfg. 5 Nachmittags von 2 bis 4 Uhr erhalten die übrigen Per⸗ ſonen, die bei der letzten Eierausgabe nicht mehr berück⸗ ſichtigt werden konnten je nach Familienmitglieder bis zu 5 Stück Eiern. Preis ebenfalls 32 Pfg. pro Stück. 1 Mittwoch, den 10. ds. Mts., vormittags von 8. bis nachmittags 6 Uhr, Butter, in der ſeitherigen Reihen⸗ folge für alle Bezugsberechtigten. Preis wie bisher. „Donnerstag, den 11. ds. Mts., vormittags von 79 bis 12 Uhr, Haferflocken für Kinder unter einem Jahre. Preis per Pfund 44 Pfg. Die Lebensmittelkarten ſind bei jeder Ausgabe vorzulegen. Es wird gebeten, das Geld abgezählt bereit zu halten und überhaupt darauf zu achten, daß bei den Ausgaben die größte Ordnung und Nuhe herrſcht, damit die ohnehin ſchwierige Verteilung flott vonſtatten geht. Viernheim, den 6. Januar 1917. f Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Bekauutmachung. Betr.: Den Verkehr mit Oelfrüchten und den daraus ge— wonnenen Produkten. Wer Oelfrüchte(Raps, Rübſen) bei Beginn eines Kalendervierteljahres im Gewahrſam hat, hat dieſe nach§ 2 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Oelfrüchten und daraus gewonnenen Produkten, bei Beginn eines jeden Kalen— dervierteljahres getrennt nach Arten und Eigentümer anzu⸗ zeigen. Die Anzeige iſt bis zum 5. Tage eines Kalender⸗ vierteljahres, jetzt bis zum 5. Januar 1917 bei der Großb. Bürgermeiſterei des Aufbewahrungsortes zu erſtatten. Wir machen ausdrücklich auf die Strafbeſtimmungen aufmerkſam, wonach mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu 1500 Mark beſtraft wird, wer die Anzeige nicht innerhalb der geſetzten Friſt(1. bis 5. Januar) erſtattet oder wer wiſſentlich unvollſtändige oder unrichtige Angaben macht. 1 Heppenheim, den 29. Dezember 1916. Großh. Kreisamt Heppenheim. v. Hahn. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir zur öffent— lichen Kenntnis. Alle am 1. Januar 1917 vorhandenen Oelfrüchte Raps pp. ſind bei uns bis ſpäteſtens Montag, den 8. ds. Mts., vormittags 10 Uhr auf unſerem Lebensmittelbüro an— zumelden. Auch die trotz wiederholter Aufforderung aus früherer Ernte noch nicht, oder zum Teil abgelieferten Rapsmengen ſind abermals uns zur Anmeldung zu bringen. Wegen Voranzeigung dieſer Säumigen behalten wir uns das Weitere vor. Viernheim, den 3. Januar 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Bekanntmachung. Betr.: Abgabe von Speck aus Hausſchlachtungen 1. Dezember 1916. Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. September und 4. November 1915 über die Er— richtung von Preisprüfungsſtellen und die Verſorgungs— regelung beſtimmen wir mit Ermächtigung des Präſidenten des Kriegsernährungsamts das 1 vom Von jedem Schwein, das ſeit dem 2. Oktober 1916 einſchließlich hausgeſchlachtet worden iſt oder in Zukunft hausgeſchlachtet wird, ſind 4 vom Hundert des Schlachtge— wichts des Schweines in geränchertem Speck an das Kreis— amt oder an die von dieſem bezeichnete Stelle abzuliefern, und zwar möglichſt in einem Stück. Die Ablieferung findet erſt nach fertiger Räucherung ſtatt. Ueber die Art der Einziehung haben die Kreisämter zu beſtimmen. f Vor der Berechnung des dem Hausſchlachter auf Fleiſchkarten aufzurechnenden Teils iſt von dem ganzen Schlachtgewicht das anderthalbfache Gewicht des abzuliefern— den geräucherten Specks in Jozug zu bringen. 8 3. Für das Pfund geräucherten Speck ſind 2.50 Mk. zu vergüten. Der eingeſammelte Speck iſt dem Kommunalverband für Milch- und Speiſefettverſorgung Großherzogtum Heſſeu zur Verfügung zu ſtellen. Dieſer hat über die Verwendung zur Verſorgung der Arbeiter in der Kriegsinduſtrle und zu Maſſenſpeiſungen im Einvernehmen mit der Landesfettſtelle zu beſtimmen. Dem genannten Kommunalverband bleibt überlaſſen, wegen Bezahlung, Aufbewahrung und Ablieferung des Specks mit den Krelsämtern ſich zu verſtändigen. VBauchlappenſpeck zu verſtehen. Die den Kreisämtern und dem Kommunalverband für Milch- und Speiſefettverſorgung durch die Ausführung dieſer Bekanntmachung entſtehenden Koſten ſind durch einen Zu⸗ ſchlag zu dem in 8 8 e Preiſe zu decken. Zuwiderhandlungen werden nach den Beſtimmungen der Bekanntmachung des Reichskanzers vom 25. September und 4. November 1915 über die Errichtung von Prüfungs⸗ ſtellen und die Verſorgungsregelung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldſtrafe bis 1500 Mk. beſtraft. Darmſtadt, den 1. Dezember 1916. Großh. Miniſterium des Innern. v. Hombergk. Bekanntmachung. Betr.: Abgabe von Speck aus Hausſchlachtungen vom 1. Dezembee 1916. En Ergänzung unſerer Bekanntmachung vom 1. Dez. 1916 über die Abgabe von Speck aus Hausſchlachtungen beſtimmen wir: In Ergänzung unſerer Bekanntmachung vom 1. De⸗ zember erhält als zweiten Abſatz folgenden Zuſatz: „In Gemeinden, in denen es üblich iſt, den Speck nach dem Salzen nicht zu räuchern, ſondern luft— trocken aufzubewahren, kann die abzuliefernde Menge anſtatt in geräuchertem auch in durchſalzenem und an der Luft gut getrocknetem Speck beſtehen.“ Der erſte Satz in Abſatz 2 des§ 1 der Bekannt- machung vom 1. Dezember 1916 erhält folgende Faſſung: „Die Ablieferung findet erſt nach fertiger Durch— ſetzung und Räucherung oder, nachdem der durchge— ſalzene Speck gut lufttrocken geworden iſt, ſtatt.“ Der§ 2 der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1916 erhält folgende Faſſung: „Von der Berechnung des dem Hausſchlachter auf Fleiſchkarten aufzurechnenden Teils iſt von dem ganzen Schlachtgewicht das anderthalbfache Gewicht des abzu— liefernden geräucherten oder durchgeſalzen an der Luft gut getrockneten 858 5 in Abzug zu bringen.“ 8 4 Der§ 3 der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1916 erhält folgende Faſſung: „Für das Pfund geräucherten oder durchgeſalzen an der Luft getrockneten Speck ſind 2.50 Mk. zu vergüten.“ Darmſtadt, den 4. Dezember 1916. Großh. Miniſterium des Junern. v. Hombergk. Vorſtehende Bekanntmachungen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis und weiſen darauf hin, das der abzugebende Speck dazu dienen ſoll, der bei der Verſorgung der Schwerarbeiter in den Munitionsfabriken hervorgetretenen Fettnot abzuhelfen, daß die Maßnahme alſo dem Wohl des Vaterlands dient und deshalb angenommen werden darf, daß die Selbſtverſorger gern dieſes kleine Opfer bringen werden. Wir fordern daher alle Perſonen, die ſeit dem 2. Oktober v. J. einſchließlich Schweine hausgeſchlachtet haben und noch ſchlachten werden, auf, geräucherten oder geſalzenen Speck im Gewicht von 4% des amtlich feſtgeſtellten Schlachtgewichts, ſobald der Speck lieferbar iſt, an den Metzgermeiſter Valt. Adler dahier abzuliefern. Als erſter Lieferungstag ſetzen wir Montag, den 8. Jaunar l. Is. von nachmittags 2 bis 4 Uhr feſt. Fernerhin kann jede Woche einmal und zwar an jedem Montag in derſelben Zeit an den Obengenannten Speck abgeliefert werden. Es ſind alſo, wenn das Schlacht— gewicht 100 Pfund betragen hat, 4 Pfund geräucherten oder getrocknetem Speck abzuliefern. Unter Speck iſt allgemein Rücken-, Seiten- und auch Iſt Speck aus den bis jetzt vorgenommenen Schlachtungen nicht mehr vorhanden, ſo iſt gemäß vorſtehender Miniſterialbekanntmachung ausgelaſſenes Fett(Schmalz) abzugeben. Viernheim, den 5. Januar 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Bekanntmachung. Betr.: Die Erſparnis von Brennſtoffen und Beleuchtungsmitteln. Vom 11. Dezember 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des§ 3 des Geſetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914(Reichs-Geſetzbl. S 327) folgende Verordnung erlaſſen: Jede Art von Lichtreklame iſt verboten. Als Lichtreklame gilt auch die Erleuchtung der Aufſchriften von Namen, Firmenbezeichnungen uſw. an Läden, Geſchäftshäuſern, Gaſt-, Speiſe- und Schankwirt— ſchaften, Cafes, Theatern, Lichtſpielhäuſern, wie überhaupt an ſämt— lichen Vergnügungsſtätten. 55 § 2. Alle offenen Verkaufsſtellen ſind um 7, Samstag um 8 Uhr abends zu ſchließen. Ausgenommen ſind nur Apotheken und Ver— kaufsſtellen, in denen der Verkauf von Lebensmitteln oder von Zeitungen als der Haupterwerbszweig betrieben wird. Gaſt⸗, Speiſe- und Schankwirtſchaften, Cafes, Theater, Licht⸗ ſpielhäuſer, Räume in denen Schauſtellungen ſtattfinden, ſowie öffent⸗ liche Vergnügungsſtätte aller Art ſind um 10 Uhr abends zu ſchlie⸗ ßen. Das Gleiche gilt von Vereins- und Geſchäftsräumen, in denen Speiſe oder Getränke verabreicht werden. Die Landeszentralbehörden und die von ihnen beauftragten Behörden werden ermächtigt, für beſtimmte Bezirke oder Betriebe und in Einzelfällen eine ſpätere Schließung, jedoch nicht über 11½¼ Uhr abends zu geſtatten. 84. 7 Die Beleuchtung der Schaufenſter, der Läden und der ſonſtigen zum Verkauf an das Publikum beſtimmten Räume iſt. auf das un⸗ bedingt erforderliche Maß einzuſchränken. Das Gleiche gilt, für Gaſt⸗, Speiſe⸗ und Schankwirtſchaften, Cafes, Theater, Lichtſpiel⸗ häuſer, Räume, in denen Schauſtellungen ſtattfinden, ſowie für öffentliche Vergnügungsſtätten aller Art. Die Polizeibehörden ſind berechtigten, die erforderlichen Anordnungen zu treffen. N Die Außenbeleuchtung von Schaufenſtern und von Gebäuden zu gewerblichen Zwecken iſt verboten. Ausnahmen können von den Polizeibehörden zugelaſſen werden. Die Beſtimmung in Abſ. 1 Satz hat hierbei Anwendung zu 1855 Die Beleuchtung der öſfenklichen Straßen und Plätze iſt bis auf das zur f der öffentlichen Sicherheit notwendige Maß einzuſchränken. N g N 0 Die Polizeibehörden ſind berechtigt, die erforderlichen Anord- nungen zu treffen. 5 6.. Die elektriſchen Straßenbahnen und ſtraßenbahnähnlichen Kleinbahnen haben ihren Betrieb ſoweit einzuschränken, wie es ſch irgend mit den Verkehrsverhältniſſen vereinbaren läßt. Die Aufſichtsbehörden können die entſprechenden Anordnungen treffen. 8 7. 5 Die dauernde Beleuchtung der gemeinſamen Hausflure und Treppen in Wohngebäuden iſt nach 9 Uhr abends verboten. f Die zuſtändigen Polizeibehöeden ſind berechtigt, Ausnahmen zu geſtatten. a 8 8. b Wer den Vorſchriften der 88 1 bis 3, 8 4, Abſ. 2 Satz l, § 7 oder den auf Grund des§ 4 Abſ. I, der 88 5, 6 getroffenen Anordnungen zuwiderhandelt, wird mit Geldſtrafe bis zu 10 000 Mk. oder mit Haft oder mit weft zu 3 Monaten beſtraft. Dieſe Verodnung tritt mit dem 15. Dezember 1916, die Vor⸗ ſchrift im§ 2 jedoch mit dem J. Jannar 1917 in Kraft. Der Reichskanzler beſtimmt den Tag ihres Außerkrafttretens. Berlin, den 11. Dezember 1916. 5 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. ü Bekanntmachung Zur Ausführung des§ 3 der Bekanntmachung des Reichs— kanzlers vom 11. Dezember 1916, betr. die Erſparnis an Brenn⸗ ſtoffen und Beleuchtungsmitteln wird folgendes beſtimmt: J. In den Gemeinden, für die durch die ſeither geltenden Vorſchriften des ſtellvertretenden Generalkommandos des 18. Armee⸗ korps und des Kgl. Gouvernements der Feſtung Mainz die Polizei⸗ ſtunde auf 12 Uhr feſtgeſetzt war, dürfen Gaſt-, Speiſe- und Schank⸗ wirtſchaften, Cafes und Vereins- und Geſellſchaftsräume, in denen Speiſen oder Getränke verabreicht werden, bis öffnet ſein.. 2. Die Großh. Kreisämter werden ermächtigt, allgemein oder für Einzelfälle zu geſtatten, daß Theater erſt um 11½ Uhr abends geſchloſſen werden. Für Lichtſpielhäuſer, Singſpielhäuſer, und ähn⸗ liche Veranſtaltungen dürfen Ausnahmen nicht zugelaſſen werden. Darmſtadt, den 15. Dezember 1916. Großh. Miniſterium des Innern. v. Hombergk. „Die vorſtehenden Bekanntmachungen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis und empfehlen ſowohl den beteiligten Gewerbe— treibenden als auch unſeren Ortseinwohnern genaue Beachtung. Die hier beſtehenden Verhältniſſe machen eine Ausnahmegenehmigung für unſere Gemeinde nicht notwendig. Viernheim, den 28. Dezember 1916. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Vaterlündiſcher Hilfsdienſt. Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäߧ 7, Abſ. 2 des Geſetzes für den vaterländiſchen Hilfsdienſt. Frankfurt a. M., den 16. Dezember 1916. Abt. Il b. Tgb.⸗Nr. 316 448. Hierzu gibt das ſtellvertretende Generalkommando des XVIII. Armeekorps das Nachſtehende bekannt: 1. Zum Austauſch von Militärperſonen die bei den heimatlichen Militärbehörden und militäriſchen Einrichtungen tätig ſind, werden Hilfsdienſtpflichtige benötigt für: 5 a) Garniſonwachtdienſt, b) militäriſchen Arbeitsdienſt:(wie Kammern und Küchen der Truppen, Handwerksſtuben, Waffen— meiſtereien, Wäſchereien, Krankenpflegedienſt, Artille— rie- und Traindepots, Proviant- und Erſatzmagazine, San.⸗Depot, Garniſonverwaltungen, Mllitärpaket⸗ ämter, Poſt⸗ und Telegramm-Ueberwachungsſtellen, Poſtprüfungsſtellen, Bäckereien, Schlächtereien uſw.) Schreiberdienſt,(insbeſondere auch ſchinenſchreiber und Stenographen), 5 11 Uhr abends ge— 1 c) Ma⸗ d) Brief⸗ und Paketpoſtdienſt, Botendienſt) e) Burſchendienſt, f) Bahn- und Brückenſchutz(für dieſen Dienſt kommen in erſter Linie gediente Leute— Angehörige von Krieger- und Schützenvereinen— in Betracht). 2.) Meldungen(möglichſt unter Beſchluß von Zeug⸗ nisabſchriften und einem Leumundszeugnis der Ortspolizeibe⸗ hörde) ſind alsbald bei den militäriſchen Dienſtſtellen(In⸗ ſpektionen, Brigaden, Bataillonen, Bezirkskommandos, Laza⸗ rette, Proviantämtern, Depots und dergl.) einzureichen, bei denen der Hilfsdienſtpflichtige in Tätigkeit treten will. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wird von der Einteilung Wehrpflichtiger über 18 Jahren abzuſehen ſein. Unmittelbare Meldung beim ſtellvertretenden General— kommando iſt unterſagt. Die Meldungen für die beim ſtell⸗ vertretenden Generalkommando und Kriegsamtſtelle zu be— ſetzenden Stellen nimmt lediglich das Garniſonkommando Frankfurt a. M.(Hochſtraße 18) entgegen. Jeder Hilfsdienſtpflichtige darf ſich nur bei einer Stelle melden. 3. Die Entlohnung der Hilfsdienſtpflichtigen erfolgt bis auf weiteres auf Grund von Arbeitsverträgen nach den ortsüblichen Sätzen, ſofern nicht auf Entlohnung verzichtet wird. Die Verxſicherungsbedingungen und die rechtliche Stellung regeln ſich entſprechend dieſem Arbeitsverhältnis. 1 Mit Rückſicht auf den hohen vaterländiſchen Zweck der Hilfsdienſtpflicht wird erwartet, daß ſich jeder freiwillig 110 der fähig iſt, eine der genanten Obliegenheiten zu erfüllen. U Der ſtellv. Kommandierende General Rede, Generalleutnant. Die vorſtehende Bekanntmachung bringen wir unter Hinweis auf das in Nr. 77 des. Kreisblattes abgedruckte Geſetz über den vaterländiſchen Hilfsdienſt vom 5. Dezember v. Is. hiermit zur öffentlichen Kenntnis und fordern die in Betracht kommenden Mannſchaften zur alsbaldigen Meldung auf. Der Ruf des Vaterlandes darf nicht ungehört ver⸗ hallen, ſodaß wir die Erwartung ausſprechen, daß kein Ein⸗ wohner unſerer Gemeinde, der auf den Namen„Deutſcher“ genannt zu werden Anſpruch erhebt, ſich dieſer Ehrenpflicht entziehen wird. Zum vaterländiſchen Hilfsdienſt während des Krieges iſt verpflichtet jeder männliche Deutſche vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensjahre, ſowelt er nicht zum Dienſt in der bewaffneten Macht einberufen iſt. Viernheim, den 2. Januar 1917. 3 Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. 7 Ordonnanzdienſt(insbeſondere Telephoniſten, Erſcheinungstage: f Dienſtag, Donnerſtag u. Samſtag Bezugspreis: monatlich 35 Pfg. mit Trägerlohn Bratis⸗Beilagen: wöchentlich 1 Sonntagsblatt, halbjähr⸗ lich 1 Fahrplan, jährlich 1 Kalender. reer * In Rom fand eine Konferenz unſerer Feinde ſtatt, bei welcher angeblich die letzten Trümpfe gegen den Vier— bund ausgeſpielt wurden, mit denen man glaubt, uns dieſes Jahr zu beſiegen. * Bei Riga heftiger Artilleriekampf. * In Rumänien wird der bei Foceſa ni geſchlagene Ruſſe verfolgt. * In Berlin fand ein Feſtmahl der amerikaniſchen Handelskammer ſtatt. Bei dieſer Gelegenheit verſicherte der amerikaniſche Botſchafter, daß zu keinem Zeitpunkt ſeit Grün— dung des Reiches die Beziehungen zwiſchen Deutſchland und Amerika beſſer geweſen ſeien als gegenwärtig. Lokale Nachrichten. Jugendwehr Viernheim. Heute vollzählig in der Götheſchule antreten. ſellige Unterhaltung. abend 1½9 Uhr Im Anſchluß ge— * Warenumſatzſtempel. Auf eine diesbezügliche Be— kanntmachung weiſen wir auch an dieſer Stelle hin. Frühjahrsbeſtellung. Diejenigen Landwirte und ackerbautreibenden Einwohner, die ihre Frühjahrsbeſtellung in Ermangelung an Arbeitskräften nicht zeitig oder genügend vorzunehmen können glauben, müſſen dies morgen Mittwoch im Meldebüro anmelden. Dieſe erhalten evt. Hilfsdienſt— pflichtige zugewieſen. * Kriegswirtſchaftliche Maßnahmen. Mit dem 30. Dezember 1916 tritt eine Bekanntmachung betreffend Be— ſtandserhebung von Nähfäden(Nr. W. M. 500/12.15. KRA) in Kraft. Dieſe Bekanntmachung enthält außer der Anordnung zur Lagerbuchsführung noch eine ganze Reihe von Einzel— beſtimmungen und iſt mit Beiſpielen für die Art der Melde— pflicht verſehen. Ihr Wortlaut iſt in den amtlichen Zei— tungen abgedruckt. Worms, 8. Jan. Hier ſprach am Sonntag in einer ſtark beſuchten Zentrumsverſammlung der Abgeordnete Giesberts über den Weltkrieg. Seine belehrenden und höchſt intereſſanten Ausführungen wurden mit großem Beifall f Die Anhänger aus dem Wahlkreis waren aufgenommen. zahlreich erſchienen. Der Verſammlung ging eine Wahlkreis— konferenz voraus. 1 Weinheim, 8. Januar. Aus einer hieſigen Stuhl— fabrik wurden in vergangener Nacht vier große Riemen, da— runter der 22 Meter lange Treibriemen, im Geſamtwerte von mehr als 2000 Mk., geſtohlen. Bücherſchau. Geiſternahrung in Kriegszeiten. Geiſt- und Herz— ſtärkungen für unſere Krieger ſowie ihre Familie durch Ad. und Eliſe geb. Wurmbrand. 64 Seiten, Preis 50 Pfg. geb. 1.10 Mk. poſtfrei. Die Verlagsanſtalt E. Abigt, Wies— baden, hat 10000 Stück des neuzeitlichen Buches mit ganz erhabenen Gebeten für bedürftige Krieger in der Front, ge— ſtiftet, die gegen Einſendung dieſer Notiz und 10 Pfg. Ver⸗ ſandgebühr ins Feld geſand werden. Alltlicher Teil tlicher Teil. Bekanntmachung. Betr.: Den Dung im gemeinheitlichen Faſelſtall. Freitag, den 12. ds. Mts. vormittags 9 Uhr wird auf dem Rathauſe dahier der Dung von dem gemeinheitli chen Faſelſtall an den Meiſtbietenden verſteigert. Viernheim, den 9. Januar 1917. 0 Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. iernheimer eee Geſchäftsſtelle: 2 irger Geſchüfts⸗Auzeiger— Viel geleſeue, unparteiiſche Zeitung.— Vereins⸗Anzeiger Alntsblatt der Großh. Bürgermeiſterei Viernheim * Juſerate haben nachweislich guten Erfolg. Redaktion, Druck und Verlag: Johann Martin. Vieruheim, Rathausſtraße Nr. 36. Zeuung Juſertions⸗Gebühren: Zeile 12 Pfg. Auswärtige Anzeigen 15 Pfg. Neklamen 30 Pfg. Beilagen⸗Gebühr: Bel 1000 Auflage 6 Mark. Deere. Dienstag, den 9. Jaunar 1917 — Kr...]¾—. CCC ²˙ AA lee Ketzien Trümpfe unsgrer Cane. Bekanntmachung. derjahr 1916. zur Entrichtung der Abgabe vom Warenumſatz verpflichteten gewerbetreibenden Perſonen und Geſellſchaften in den Finanz— amtsbezirken Beerfelden, Fürth und Heypenheim aufgefordert, 1. den geſamten Betrag ihres Warenumſatzes im Kalen— derjahr 1916 ſowie 2. den ſteuerpflichtigen Betrag chres Warenumſatzes im vierten Viertel des Kalenderzihrs 1916(1. Oktober bis 31. Dezember) bis ſpäteſtens zum Ende des Monats Januar 1917 dem betreffenden Finanzamt ſchriftlich oder mündlich anzu melden und die Abgabe gleichzeitig mit der Anmeldung ein zuzahlen. Als ſteuerpflichtiger Gewerbeheneb gilt auch der Be— trieb der Land- und Forſtwirtſchaft, de: Viehzucht, der Fiſche rei und des Gartenbaues ſowie der Bergwerkbetrieb. Beläuft ſich der Jahresumſatz auf nicht mehr als 3000 Mk., ſo beſieht eine Verpflic zung zur Anmeldung und eine Abgabepflicht nicht. Wer der ihm obliegenden An neldungsperpflichtung zu Lieferungen wiſſentlich unrichtige Augaben macht, hat Geldſtrafe verwirkt, welche dem zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleichkommt. Kann hinterzogenen Abgabe nicht feſtgeſtelkk werden, ſo tritt Geld ſtrafe von 150 Mk. bis 30 000 M.. ein. Zur Erſtattung der ſchriftlichen Anmeldung ſind Vor— drucke zu verwenden. Sie können bei den unterzeichneten Finanzämtern ſowie den zuſtändiger Bürgermeiſtereien koſten los entnommen werden. Steuerpflichtige ſind zur Au meldung ihres verpflichtet, auch wenn ihnen Anmeldungsvordrucke nicht zu gegangen ſind. Beerfelden, Fürth und Heppenheim, den 7. Dez. Die Großh. Finanzämter Beerfelden: Fürth: Heppenheim: Hofmann. Nicolai. Reimherr. 1916. zur öffentlichen Kenntnis und weiſen die in Betracht kommen den Perſonen beſonders darauf hin. Auf die Beſtimmung, ſteuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt, aufmerkſam. Die erforderlichen Formularien zogen werden. Viernheim, den 5. Januar 4917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim Lamber“). machen wir ausdrücklich können von uns be Bekanntmachung. das Steuerjahr 1916. Auf Grund der Art. 46 und„0 des Gemeindeumlagen geſetzes vom 8. Juli 1911 hat Großh. Miniſterium Finanzen Abteilung für Steuerweſen die Friſt, deren Rechtsmittel gegen die Gemeindeſteuerveraulagung für 1916 bei der erſten Inſtanz anhängig gemacht werden können, für die Gemeinde Viernheim bis zum 8. Januar 1917 ein ſchließlich erſtreckt. Ausgenommen von der Friſterſtreckung ſind diejenigen Rechtsmittel, die das für die ſtaatliche Veranlagung bereits rechtskräftig feſtgeſtellte Einkommen zum Gegenſtand haben. Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Heppenheim, den 28. Dezember 1916. Großh. Finanzamt Heppenheim. Reimherr. der Bekanntmachung. Betr.: Förderung des Obſtbaues; Bekämpfung der Blutlaus. Nach der Polizeiverordnung obigen Betreffs vom 9. März 1910 ſind ſämtliche Beſitzer von Apfelbäumen oder deren Nutznießer verpflichtet, ſobald ſich Blutläuſe auf den Bäumen zeigen, dieſe ſofort zu entfernen. Ls iſt ganz einerlei, ob es ſich um Hochſtämme oder Formbäume, um veredelte oder unveredelte Apfelbäume handelt. Indem wir alle Baumbeſitzer hierauf beſonders auf merkſam machen, weiſen wir darauf hin, daß es dringend ge— Lam berth. boten iſt, mit der Vertilgung der Blutlaus jetzt zu beginnen. der Betrag der daß der Betrieb der Land- und Forſtwirtſchaft pp. auch als Betr.: Entrichtung des Warenumſatzſtempels für das Kalen— Auf Grund des§ 161 der Ausführungsbeſtimmungen ̃ zum Reichsſtempelgeſetze vom 26. Juni 1916 werden die Hand oder mit einer ſcharfen Bürſte, ſowie durch Vepinſeln Wir dürfen wohl von der Einſicht er warten, daß die Vernichtun; der Blutlaus an ſämtlichen Abpfelbäumen erfolgt. Die Vernichtung erfolgt am beſten durch zerdrücken der der der befallenen Stellen mit Obſtbaumkarboleum. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis und empfehlen deren genaue Beachtung. Viernheim, den 28. Dezember 1916. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. ö Lamberth. Bekanntmachung Durchführung des Hilfsdienſtgeſetzes. Es iſt eine Feſtſtellung notwendig, welche Arbeits— kräfte zur völligen Durchführung der Frühjahrsbeſtellung not wendig ſind. Da es in unſerer Gemeinde an Arbeitskräften der Einberufungen mangelt, werden uns eventl. Betr.: 1 1 1 1 ö 1 ö Die vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit. für Schlachtſchweine und für Grenze einer Preisſt 1 U 0 ſchreiten, um in der höheren Preisſtufe ihgerechn g mit Gefängnis bi Betr.: Rechtsmittel gegen die Gem indeſteuerveranlagung für e innerhalb— infolge Zivildienſtpflichtige zugewieſen werden. Wir fordern daher Landwirte bezw. ackerbautreiben alle größeren und kleineren den Einwohner unſerer Gemeinde auf, die von ihnen für benötigenden Arbeitskräfte am kürzere oder längere i 1 1* 5 1 b f Mittwoch, den 10. ds. Mts. vormittags auf unſerem Melde— Zelt büro anzumelden. „ 17 7 7 widerhaudelt oder über die empfungeuen Zählungen oder eine 45 Ausdrücklich wird darauf aufmerkſam gemacht, daß in dieſem Jahre unter allen Umſtänden ſämtliche Grundſtücke beſtellt werden müſſen und nicht der kleinſte Teil unbeſtellt liegen bleiben darf. Der Befolg der Anordnungen genaue Kontrolle überwacht, wobei gegen etwaige Säumigen mit Zwangsmaßregeln vorgegangen werden muß. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berückſichtigt werden, weshalb Einhaltung des Termins wird durch obengenannten unbedingt notwendig iſt. Umſatzes Viernheim, den 9. Januar 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Vekauntmachung. Betr.: Die Preiſe für Schlachtſchweine. Aufgrund des§ 2 der des 2 des kanzlers vom 14. Bekanntmachung Reichs— 70 1 11151 10 0 1 7 Februar 1916 Regelung der Preiſe weinefleiſch beſtimmen wit zul — das Nachſtehende: jewich von nen müſſen dei untere 1 Kilogramm über chnet zu werden nt Juwelo 00 5,10 Abſatz Idar Bekanntmachu Februar 1916 f it Geldſtrafe bi— 1500 Mek. beſtr Dieſe Vekan 91 g di ſeſe Bekam er Verkündigung 1 19 umſtädt, den N 1916 Großh. znnern. Dezember Miniſterinm des jez. v. Hombergk. * Bekanntmachung. Betr: Verſorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. 3. Mittwoch, den 10. ds. Mts., vormittags von 8 bis nachmittags 6 Uhr, Butter, in der ſeitherigen Reihen— folge für alle Bezugsberechtigten. Preis wie bisher. 1. Donnerstag, den 11. ds. Mts., vormitiags von 9 bis 12 Uhr, Haferflocken für Kinder unker einem Jahre. Preis per Pfund 44 Pfg. ö Die Lebensmittelkarten ſind bei jeder Ausgabe vorzulegen. Es wird gebeten, das Geld abgezählt bereit zu halten und überhaupt darauf zu achten, daß bei den Ausgaben die größte Ordnung und Ruhe herrſcht, damit 5 ohnehin ſchwierige Verteilung flott vonſtatten geht. Viernheim, den 6. Januar 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Lan beer kh. Kirchliche Anzeigen der ecpaugeliſchen Gemeinde Viernheim. Mittwoch, den 10. Januar 1917. Abends 8 Uhr: Kriegsbetſtunde. die Lokale Anzeigen die 1ſpaltige Petit⸗ 1 Baumbeſitzer Engliſche Ausblicke. Die Londoner Daily News“ veröffentlichen einen Jahresausblick, in dem es u. a. heißt: Die 2½ Kriegsjahre haben Europa ſchon über 20 Millionen Verluſte an Menſchen gekoſtet, während die 20 Jahre der napoleoniſchen Feld⸗ zuge kaum den zehnten Teil der Verluſte koſteten. Und als England ganz Europa gegen den Korſen finanzierte, brachte es faſt die Hälfte der Koſten an Steuern auf, während jetzt nur der ſechſte Teil der Kriegsausgaben aus Steuern gedeckt wird. Im jetzigen Kampfe werden ganze Nationen in den Ofen geſtoßen, aber je heller der Ofen glüht, je näher ſind wir dem Ende. Denn in allen Teilen Europas erreicht die Möglichkeit, noch weiteres Material für den Ofen zu finden, ihre Grenzen. Der Ver⸗ faſſer des Artikels glaubt, daß Deutſchland von zwei Gefahren bedroht ſei, nämlich von der des Aushungerns und der Erſchöpfung an Menſchen. Und bei dieſen Ausführungen erfüllen den Schreiber wieder jene Spekulationen, die bereits ſo zahlreiche Enttäuſchungen hervorgerufen haben, wenn ſie ſich ſchließlich als trügeriſch er— wieſen haben. Aber er kommt zu der offenen Betrachsung, daß Deutſchland hinſichtlich der Finanzierung ſich ſelbſt genügen könne und daß die Finanzen allein Deutſchland niemals zu Fall bringen könnten, einerlei ob Deutſchland bankrott ſei oder nicht. Für den Vierverband aber wäre ein Ban⸗ krott ein Ruin, denn die Verbündeten können ſich mit der Finanzierung nicht ſelbſt genügen. Die Ernten der ganzen Welt ſind nötig, um die Verbündeten zu ernähren. Ohne die Hilfe von Amerika und Japan ſtände Rußland hilflos da vor der Artillerie Deutſchlands, und Eng⸗ land muß dies alles bar bezahlen. Deutſchland kann von Papier leben, die Verbündeten aber ſind gezwungen, von Gold zu leben. Wenn Amerika in den Krieg getrieben würde, dann allerdings wäre die Finanzgefahr für die Ver⸗ bündeten verſchwunden, aber eine andere Gefahr, nämlich die erhöhte Zerſtörungsfähigkeit der Unterſeeboote, würde heraufziehen, und dies würde eine neue und ſofortige Bedrohung für England ſein. Deutſchland alſo wäre von zwei Gefahren bedroht, von der Erſchöpfung an Leuten und an Lebensmitteln. Die Verbündeten nur von einer Gefahr, nämlich der finanziellen Erſchöpfung. Aber während die Erſchöpfung Deutſchlands bereits wirkſam ſei, ſei die finanzielle Er⸗ ſchöpfung der Verbündeten nur eine Gewißheit für die Zukunft, wenn der Krieg länger dauere, als die Fähigkeit ihn zu finanzieren. Wenn es den Mittelmächten gelingen ſollte, trotz ihrer Er— ſchöpfung den Zuſammenbruch im kommenden Jahre aufzuhalten, ſo würden die Verbündeten vor die finanzielle Erſchöpfung geſtellt. Mit einem Wort, ſagt das Blatt, wir ſtürzen einen ſteilen Abhang hinab, wenn auch Deutſchland an der Spitze der Stürzenden iſt, woher auch ſeine Friedensbeſtrebungen kommen mögen. Die Note, die Deutſchland auf die Note der Verbündeten geben wird, wird der Hebel ſein, an dem alles hängt. Zeigt dieſe Antwort, daß ein gerechter Frieden erzielt werden kann, ohne ein weiteres Jahr der Schlächterei, die furcht— barer ſein wird als alles vorausgegangene, ſo wäre der Aufſchub eines ſolchen Friedens ledig— lich ein Verbrechen, wenn er ſich um frag— würdige militäriſche Entſcheidungen auf deutſchem Boden handelt, mögen ſie nun gewonnen ſein oder nicht, und die das Opfer von Hunderten und Tauſenden von Menſchen nötig machen würde, deren Tod nichts bezwecken würde, als die Befriedigung militäriſchen Ehrgeizes. Es wäre nicht nur ein Verbrechen, ſondern eine Dummheit, denn, ſo ſagt das Blatt, wir haben keine Gewißheit dafür, daß unſere Lage übers Jahr zum Diktieren von Friedensverhandlungen nicht ſchlechter iſt wie heute. Das neue Jahr wird der Welt den Frieden bringen, wenn Weisheit und ſtaatsmänniſche Klugheit der Tapferkeit entſpringt und wenn in ſtrenger Gerechtigkeit eine Politik der bloßen Rache vermieden wird, wenn man übereinkommt, daß der Krieg den Krieg beendet und daß er nicht das Vorſpiel bildet zu einem Krieg des Handelsausſchuſſes, wenn eine neue Grundlage [Dobrudſcha der Beziehungen für die Menſchheit geſchaffen wird, durch die die Aufrechterhaltung des gemeinſamen Friedens durch eine gemein⸗ ſchaftliche moraliſche und tatſächliche Polizei erzielt wird.— Es iſt bemerkenswert, daß andere große Blätter ähnliche Betrachtungen veröffent⸗ lichen. Natürlich, die Londoner„Times“ macht eine Ausnahme. Das Blatt verſchließt ſich wie immer aller Wirklichkeit, predigt aufs neue den Krieg bis zum Weißbluten und ſieht bereits den Tag heraufdämmern, an dem Deutſchland, mit ſeinen Bundesgenoſſen völlig geſchlagen, alle Bedingungen Englands annehmen muß. Gott und unſer Schwert werden dieſen Traum zer⸗ ſtören. verſchiedene Kriegsnachrichten. Wieder ein neuer Mann. Während der jüngſten, der Umgeſtaltung des franzöſiſchen Oberbefehls gewidmeten Senat⸗ ſitzungen erzählte Clemenceau in den Wandel⸗ gangen, daß der ihm befreundete General Foch ſich demnächſt veranlaßt ſehen werde, die Leitung der Nordarmeegruppe abzugeben. Dies melden jetzt als vollzogene Tatſache ſämtliche Pariſer Blätter. Der von Clemenceau ſtets angefeindete Caſtelnau, der vormalige Ad⸗ latus Joffres, wird nunmehr mit Marſchall Haig gemeinſam die Nordoperationen leiten. 1 Die engliſche Schiffsnot. Die Regierung hat den Dockbehörden Winke gegeben, was für Maßregeln gegenüber dem Mangel an Schiffsraum zu ergreifen ſeien. Die neuen Bauten reichten nicht hin, um die Verluſte zu decken. Man müſſe deshalb die Leiſtungsfähigkeit der Schiffe durch raſcheres Löſchen in den Häfen erhöhen.— Das neue Kriegskabinett hat angeordnet, die Trans portarbeiterbataillone auf 10000 Mann zu bringen. Ortliche Kommiſſionen ſollen feſtſtellen, ob in den einzelnen Häfen Mangel an bürgerlichen Arbeitskräften herrſcht. Die Kommiſſionen werden aus Vertretern der Ad⸗ miralität, des Kriegsamtes, der Hafenbehörde und Arbeiter zuſammengeſetzt ſein. * Bewaffnete neutrale Handelsſchiffe. Wie der Voſſ. Ztg.“ aus London gemeldet wird, hat die engliſche Regierung in den letzten Tagen den neutralen Schiffahrtsgeſellſchaften mitleilen laſſen, daß alle neutralen Dampfer, die Transporte für die engliſche Regierung direkt oder indirekt ausführen, auch bewaffnet ſein könnten, doch würden die engliſchen Häfen für ſie geſchloſſen ſein. Lloyds ſchließt für Regierungs-Transporte ohne Be⸗ waffnung keine Verſicherungen mehr ab.— Und dann wird England wieder zu zetern an— fangen, wenn dieſe„neutralen“ Handelsſchiffe nicht allzu ſanft von deutſchen U-Booten be⸗ handelt werden. Italieniſche Finanzkünſte. Im„Corriere della Sera“ ermahnt Profeſſor Einaudi das kapitalkräftige italieniſche Publikum zur lebhaften Beteiligung am Einkauf von ita⸗ lieniſchen Schatzbonds, um den Krieg zum ſieg⸗ haften Ende zu führen. Der Vierverband könnte, nach den Anzeichen aus Amerika an urteilen, nur noch in ſehr beſchränktem Maße auf den Auslandkredit rechnen und müſſe alle Kräfte anſtrengen, um ſich ſelbſt zu genügen. Nach einer auf amtlichen Angaben beruhenden Berechnung Einaudis hat Italien ſeine Kriegskoſten bisher zum Betrage von 15 782 Millionen Lire durch Schulden und Papiergeldausgabe decken können. * Ruſſiſche Niedergeſchlagenheit. Der Siegeszug der verbündeten Truppen in Rumänien hat in Rußland tiefe Niedergeſchlagen— heit hervorgerufen. Ein Teil der Preſſe gibt der im Volke herrſchenden Stimmung Ausdruck und erklärt, daß die Entwicklung der Ereigniſſe in der Moldau und im Nordzipfel der zu ernſten Beſorg⸗ blick werden Verhandlungen zwiſchen England und Norwegen über die Ausfuhr Norwegens Außeren Graf Czernin iſt zu kurzem Auf⸗ niſſen Anlaß gebe.„Dfen“ wirft in dieſem Zuſammenhang die Frage auf, wo denn eigentlich die ruſſiſchen Millionenheere ge⸗ blieben ſeien. Das ruſſiſche Volk ſei immer wieder in dem Glauben beſtärkt worden, daß Rußlands Militärmacht unbezwinglich ſei, weil die Reſerven trotz der größten Verluſte nicht erſchöpft werden könnten. Die ruſſiſche Heeresleitung habe aber keine Maßnahmen gegen den feindlichen Vor⸗ marſch im Oſtteil Rumäniens treffen können, obgleich die ſchweren Niederlagen, die das ru⸗ mäniſche Heer in der Walachei erlitten hat, ihr als Warnung hätte dienen können. Die über⸗ ſchwenglichen Hoffnungen, die das ganze ruſſi⸗ ſche Volk vor Ausbruch des Krieges auf die ruſſiſchen Millionenheere geſetzt hätte, haben ſich noch nie verwirklicht. Norwegen ohne Kohle. Ein neuer Schachzug Englands. Die amtliche engliſche Kundmachung, daß jede Ausfuhrerlaubnis für Kohlen nach Norwegen vom 1. Januar ab eingezogen worden iſt, wurde in Chriſtiania in einer Weiſe bekannt, die am beſten als Ultimatum charakteriſiert werden kann. Die engliſche Geſandtſchaft hat auf Anfragen dem Reichsverein norwegiſcher Kohleneinführer mit⸗ geteilt, daß die veranlaßte Einſtellung der Kohlenausfuhr nach Norwegen nicht von dem Wunſche diktiert iſt, norwegiſche Schiffe in ita⸗ lieniſche oder franzöſiſche Pflichtfahrten hinein- zuzwingen, wie einige Blätter angedeutet haben. Die Urſache liegt vielmehr in einer gewiſſen Unzufriedenheit der engliſchen Regierung mit der Art, mit der man von nor⸗ wegiſcher Seite gewiſſe Maßnahmen durchgeführt habe. Später wurde noch bekannt: Der Reichs⸗ verein norwegiſcher Kohlenimporteure hat von der engliſchen Geſandtſchaft die Mitteilung er⸗ halten, daß die Kohlenausfuhr an die norwegi⸗ ſchen Fiſcher nicht vom Verbot berührt werden ſolle. Mit anderen Worten: Norwegens ganze Induſtrie und Wirtſchaftsleben wird auf die Knie gezwungen, die Fiſcherei aber kann fort⸗ geſetzt werden.. In der norwegiſchen Preſſe herrſcht große Erregung. Das angeſehene Blatt„Morgen⸗ bladet“ richtet einen ſtarken Angriff gegen den engliſchen Geſandten in Chriſtiania, der, wie die Zeitung ſagt, ganz klar die einzelnen Firmen ſowie dem Reichsverein der Kohlenhändler mit⸗ geteilt habe, daß die Urſache der engliſchen Maßregel im engliſchen Mißvergnügen mit dem Auftreten der norwegiſchen Regierung zu finden iſt. Daß eine Regierung Mißvergnügen nicht auf amtlichem Wege, ſondern durch Mitteilungen ihres Geſandten an Privatperſonen„Ausdruck gibt, darf zu den Seltenheiten gehören und fällt nicht innerhalb des Rahmens internationaler Höflichkeu, die man bis jetzt als geltend be⸗ trachtet habe. N. Hierzu kommt, daß der Zeitpunkt für dieſes beſondere Auftreten ſehr eigentümlich gewählt iſt, denn, fährt„Morgenbladet“ fort, im Augen⸗ von Fiſchen und Grubenerzeugniſſen geführt. In letzter Zeit iſt unſerem Botſchafter in London eine Denkſchrift über dieſe Verhältniſſe überreicht worden, die Norwegen noch nicht beantwortet habe. Für uns, ſchließt„Morgenbladet“ iſt jetzt nicht die Frage, wie ſollen wir wieder Kohlen aus England kriegen, nein, die Frage iſt, auf welche Weiſe können wir uns am beſten un⸗ abhängig von der Kohlenzufuhr aus England machen. 8 Politiſche Rundſchau. Deutſchland. öſterreichiſche des 1 * Der neue Miniſter enthalt in Berlin eingetroffen. Nach Be⸗ ſprechungen mit den leitenden Perſönlichkeiten begab ſich Graf Czernin ins Große Haupt⸗ quartier, um ſich Kaiſer Wilhelm vorzu⸗ ſtellen. * Durch Bekanntmachung vom 30. Dezember 1916 ſind die Aus führungsbeſtim⸗ jetzt den Blättern mungen zu der Verordnung über Rohtabak ergänzt worden. Es iſt beſtimmt worden, daß von den Zigarren und von Rauchtabak eine beſtimmte Menge, beim Rauchtabak und bei den billigſten Zigarren 60% zur Verfügung der deutſchen Zentrale für Kriegslieferung von Tabak⸗ erzeugniſſen zu halten ſind. Für die Zeit vom 1. Februar 1917 ab tritt ferner eine mäßige Einſchränkung der Herſtellung von Zigarren, Kau- und Schnupftabak ſowie von Rauchtabak ein. Für die Herſtellung von Zigarren, Kau⸗ und Schnupftabak wird die durchſchnittliche Ver⸗ arbeitung der erſten ſieben Monate 1915 zu⸗ grunde gelegt; beim Rauchtabak tritt eine Ver⸗ kürzung des gegenwärtigen Standes der Ver⸗ arbeitung um 10%% ein. Die Tabakinduſtrie bleibt damit noch über dem Friedensſtande. Zigaretten werden von dieſer Bekanntmachung nicht betroffen; eine Beſchlagnahme der Tabakerzeugniſſe iſt nicht erfolgt. Im Kleinverkauf wird von der Maßnahme kaum etwas zu ſpüren ſein. Dänemark. *Die Gerüchte von einer geheimen Friedenskonferenz in Kopenhagen wollen immer noch nicht verſtummen. So bringt die Aarhus Amts⸗Tidende“ einen Artikel, der von Verhandlungen durch Vermittlung neutraler Diplomatie wiſſen will. Auch die Reiſe des Kopenhagener deutſchen Geſandten wird in direkte Verbindung mit dem Gerücht gebracht, die Verhandlungen ſeien Vorläufer zu eigentlichen Friedensverhandlungen. Dieſen Angaben fehlt in der Tat eine ernſthafte Grund⸗ lage. Sie iſt vielmehr nur Vermutung, die aus verſchiedenen Mißdeutungen entſtanden iſt. Norwegen. „Auf Veranlaſſung der Regierung treffen die norwegiſchen Schiffahrtsgeſell⸗ ſchaften alle Vorkehrungen, um ihre Betriebe nach Beendigung des Krieges auf die ver⸗ änderten Verhältniſſe einzuſtellen. Sobald der Krieg beendet iſt, ſollen mehrere neue Ozeanlinien ins Leben gerufen werden. Gegenwärtig befinden ſich für norwegiſche Rech⸗ nung 200 Dampfer auf amerikaniſchen Schiffs⸗ werften im Bau, die gleichfalls in Dienſt geſtellt werden ſollen, ſobald normale Verhältniſſe wiederkehren. Rumänien. * Bei der Eröffnung des Parlaments in Jaſſy hielt König Ferdinand eine Thronrede, um die ihn gewiß niemand beneiden wird. Sie iſt innerlich, unwahr und ſtrotzt vor— Torheiten. Er ſagte u. a.:„Der Krieg, der ſo viel Blut verſchlang, zeigt, daß Oſterreich-Ungarn unter den gegen⸗ wärtigen Daſeinsbedingungen als Faktor des europäiſchen Gleichgewichtes nicht gelten kann. Deshalb und zur Verteidigung unſerer Raſſe: und Nationalität und im Intereſſe einer künftigen Vereinigung derſelben war Rumänien gezwungen, ſein Schickſal an den Vierverband zu binden, deſſen Sieg allen Nationalitäten Freiheit geben ſoll. Aus dieſem Grunde erklärte Rumänien Oſterreich-Ungarn den Krieg, worauf Deutſchland, Bulgarien und die Türkei ſich ſolidariſch mit Oſterreich-Ungarn erklärten und ihre Armeen gegen uns marſchieren ließen. Unſere Armee kämpfte unter ſchweren Umſtänden tapfer und entſprechend der ruhmreichen Vergangenheit unſerer Vorväter. Deshalb blicken wir der Zu⸗ kunft mit Vertrauen entgegen. Ungeachtet unſerer ſchwierigen Lage und großen Leiden werden wir weiterkämpfen im Vertrauen auf den ſchließlichen Sieg.“ Amerika. »Die amtlichen Kreiſe Waſhingtons ſind ſich zufolge darüber klar, daß Präſident Wilſon gleichzeitig mit der Abſendung ſeiner Friedens note den übrigen neutralen Staaten durch den amerikaniſchen Geſandten die mündliche Andeutung gab, falls ſie ſich an dem Schritt zur Wiederherſtellung des Friedens be⸗ teiligen wollten, er den Zeitpunkt dafür für ge⸗ kommen halte. Die amerikaniſche Regierung iſt von der Ablehnung Spaniens, ſich an dem Friedensſchritte Wilſons zu beteiligen, ſehr unangenehm berührt, da man glaubt, daß hier⸗ durch das Anſehen der Ver. Staaten in Süd⸗ amerika erheblich geſchädigt werde. alles aus dem Auslande eingeführte Wild. nahmeerlaubniſſe zum boten. Verordnung über die Regelung des Verkehrs 1 Bezugsſcheinregelung hinzuweiſen. in den Schaufenſtern oder innerhalb der Geſchäfte [Ankündigungen wie„Ohne Bezugsſchein erhältlich“, Ein U-Boot-Held. Zu der Verleihung des Ordens Pour le mérite an Kapitänleutnant Valentiner wird von unterrichteter Seite geſchrieben: Kapitänleutnant Valentiner hat ſich bereits mehrfach im Dienſt der Marine und der U-Voole auch ſchon vor dem Kriege ausgezeichnet. Der Kronenorden am Bande der Rettungsmedaille, den er unter anderen Auszeichnungen beſitzt, bedeutet für ihn die Erinnerung an eine der ſchönſten Heldentaten ſeines Lebens. Am 17. Januar 1911 vormittags hatten wir bekanntlich den Verluſt des U-Bootes„U 3“ zu beklagen. In dem geſunkenen U-Boot be⸗ fanden ſich die Mannſchaften eingeſchloſſen, und es war ungemein ſchwierig, die Leute zu retten. Der Kommandant des U-Bootes hatte das Boot in die Schräglage gebracht, ſo daß das Vorder— ſchiff hoch aus dem Waſſer ragte. Durch das ſchlechte Wetter waren die Rettungsarbeiten, die der damalige Oberleutnant Valentiner leitete, ſehr ſchmierig. Mit Hilfe eines großen Schwimm⸗ kranes war das Vorderteil des Bootes ſo weit hochgehoben, daß das Torpedorohr aus dem Waſſer herausragte. Es handelte ſich nun da⸗ rum, durch das 45 Zentimeter weite Torpedo⸗ rohr das Rettungswerk zu verſuchen. Im Vorderteil des Bootes befanden ſich 28 Mann, die bereits infolge der großen Strapazen ſehr erſchöpft waren, ſo daß ſich ihrer Rettung große Schwierigkeiten in den Weg ſtellten, zumal nur der eine Weg durch das Torpedoausſchußrohr in das Innere des U⸗Bootes frei war. Mit rühmenswertem Mute und nicht erlahmender Energie begann nun Valentiner das ſchwierige Rettungswerk, indem er durch das Torpedoausſchußrohr in das Junere des U-Bootes eindrang und die ſtark erſchöpſten Kameraden aus ihrer bedrängten Lage befreite. Man wird ſich von der Größe der Aufgabe Valentiners eine Vorſtellung machen können, wenn man erfährt, das alle 28 eingeſchloſſenen Mannſchaften einzeln befreit werden mußten, da der enge Ausgangsweg nur dieſe Maßnahme zuließ. Für ſein helden⸗ mütiges Verhalten erhielt Valentiner nun den Kronenorden am Bande der Rettungsmedaille, da er die Rettungsmedaille ſelbſt bereits beſaß. Nun hat er, der erſt im März 1914 zum Kapitänleutnant befördert worden war, als Kommandaut eines U-Bootes wiederum Her— vorragendes geleiſtet, denn er hat bis jetzt nicht weniger als 128 Schiffe mit einem Tonnen— gehalt von 282 000 Brutto-Regiſtertonnen ver— ſenkt. Auch der Angriff auf Funchal wurde von ihm mit ſeinem U-Boot„U 38“ aus⸗ geführt. gegen Kriegsſchiffe gerichtet. So kanntlich von ihm am gleichen Tage, an dem er den Angriff auf den Hafen von Funchal auf der Inſel Madeira unternahm, das ſranzöſiſche Kanonenboot„Sourpriſe“, das U-Boot-Trans⸗ bewaffnete portſchiff„Kanguroo“ und Dampfer„Dacia“ verſenkt. ——— .** N Volks wirtlchaftliches. Höchſtpreiſe gelten auch für Auslands⸗ wild. In verſchiedenen Zeitungen wird berichtet, daß auf deutſchen Märkten ſogenannte ausländiſche Haſen zu Preiſen bis zu 20 Mark gehandelt werden. Die ſeſtgeſetzten Wildhöchſtpreiſe gelten auch der für Aus⸗ 6 Verkauſe über Höchſtpreis ſind bisher vom Kriegsernährungsamt nicht bewilligt, Wenn alſo in einzelnen Fällen auslän⸗ Preiſen verkauft werden, die die Höchſtpreiſe über- ſchreiten, ſo liegt eine ſtrafbare Geſetzesverletzung vor Hinweis auf die Bezugsſcheinfreiheit ver⸗ Der Verein der Textilinduſtriellen Groß— Berlins macht darauf aufmerkſam, daß es nach der mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung in der Faſſung vom 23. Dezember ſeit dem 27. Dezember verboten iſt, zu Zwecken des Wettbewerbs auf die Bezugsſcheinfreiheit oder die Demnach ſind ö 0 häfen Valentiner hat ſeine Tätigkeit nicht nur gegen feindliche Handelsſchiffe, ſondern auch wurde be⸗ erhielt, dieſen Dampfer nach Deutſchland einzubringen. zu erwerben. ö Bezugsſcheinfrei“,„Große Auswahl in bezugsſcheln⸗ freien Waren“ nicht mehr mfg Ages Zur Bekämpfung der Tuberkuloſe. Ein ungenannter Münchener hat dem hahriſchen Landesverband zur Bekämpfung der Tuberku⸗ loſe20 000 Mark Reichsanuleihe überſandt. Das Verſchwinden zweier Bonner Bürger beſchäftigt fortgeſetzt die rheiniſchen Polizeibehörden, ohne daß es bisher gelang, die beiden geheimnisvollen Fälle aufzuklären. Die Angehörigen des 68 jährigen Kaufmanns Hilger, der am 21. Dezember v. Is. mit einem größeren Geldbetrag nach Grevenbroich gelockt wurde, wo ihm ein Poſten Leder zum Kauf angeboten worden war, erhielten bisher keine Nachricht über den Verbleib des alten Herrn. Ein an⸗ derer Kaufmann aus Bonn war, gleichfalls mit eee eee 2 8 Eine Glanzleiſtung, wie ſie in der ruhmreichen Geſchichte unſerer U-Bootkriegführung kaum ihres— gleichen hat, iſt von einem deutſchen U-Boot, das im Es gelang unſerem U-Boot bekanntlich, den der ruſ— ſiſchen freiwilligen Flotte angehörigen Dampfer „Suchan,“ 3781 Tonnen, in einen unſerer Nordſee— einzuſchleppen. Der Kommandant unſeres U-Bootes, Kapitänleutnant Buß, beſchloß ſofort, als er Kenntnis von dem ungeheueren Wert der Ladung Es gelang dies trotz orkanartiger Stürme, trotz der aufſäſſigen ruſſiſchen Bemannung, die durch eine kleine Priſenbeſatzung unter Befehl des Oberleut— reichlichen Geldmitteln verfehen, vor etwa vier⸗ zehn Tagen ebenfalls nach Grevenbroich ge— ſahren, um dort ihm angebotenen billigen Speck Auch er iſt bisher nicht zurück— gekehrt. Schiffsunglück auf der hochgehenden Weſer. Infolge plötzlichen Hochwaſſers und ſtarken Sturmes riſſen ſich auf der hochgehenden Weſer zehn große Weſerlaſtſchiffe, ſogenannte 1 Blockſchiffe, los und trieben gegen ſechs Per— ſonendampfer der Oberweſer-Dampfſchiffahrts— Rgeſellſchaft, von denen gleichfalls zwei losgeriſſen ſondern, wenn beantragt, ausnahmslos abgelehnt l 5 f worden. diſche Haſen oder ſonſtiges ausländlſches Wild zu wurden. Während ein Teil der Schiffe von den Fluten ſtromabwärts getrieben wurde und ſchließlich aufs Land ſtieß, wurden die übrigen gegen die Hameler Weſerbrücke gedrängt, wo ſie ſich feſtlegten. Ein Blockſchiff iſt geſunken, die anderen Schiffe ſind zum Teil mehr oder weniger beſchädigt. Da der weſtliche Teil der Weſerbrücke durch den auf den Pfeilern ruhenden ſtarken gemeinſamen Druck des Hoch— waſſers und der Schiffe gefährdet erſcheint, wird der Verkehr auf der Brücke durch Polizei und Militär überwacht. a Ein Dammbruch ereignete ſich infolge des Hochwaſſers oberhalb der Stadt Nidda in Nördlichen Eismeer operiert hatte, vollbracht worden. 1 auf der Brücke ein Automobil bemerkt. Männer ſchlugen ein Loch in das Eis der Newa dem Schnee befanden ſich Blutſpuren. * Oberheſſen. Die gewaltigen Flutmengen der Nidda ſtürzten in die Stadt, ſetzten hier das alte Stadtviertel tief unter Waſſer, ſo daß das Vieh aus den Ställen geholt und in mußte. Trotzdem kam In zahlloſen Kellern wurden dort unter— gebrachte Lebensmittel vernichtet. Auch in vielen Häuſern und Geſchäften richtete das Waſſer ſchweren Schaden an. Im Niddatale ſtehen Gärten und Felder in ſtunden— weiſer Ausdehnung unter Waſſer. Eine Moſelſähre geſunken. In Beil⸗ ſtein an der Moſel ſank nachmittags die Fähre. manches Tier um. ſowie der Fährmann ertranken. wurden gerettet. Überſchwemmung in Frankreich. Zürcher Nachrichten zufolge herrſchen in ganz Frankreich große Überſchwemmungen. In Lyon ſteigt die Der eingebrachte rulliſche Munitionsdampker„Suchan“. l —— 2 d. R. Hashagen in Schach gehalten wurde. An Munition und Kriegsgerät hatte der direkt von Amerika gekommene Dampfer geladen: etwa 225000 Geſchoſſe von 3, 7, 7,5 und 30,5 Zenti— meter Kaliber, 110000 Kilogramm Pulver, 150 000 Kilogramm Trinitrololöl, über 500 000 Zünder und Zündſchrauben, 7 Laſtautos, annähernd 30 000 Bleibarren, etwa 6000 Feldeiſenbahnſchienen, 200 Ballen Sohlenleder, 500 Rollen Stacheldraht. Außer— dem an Deck 147 Stahlflaſchen mit Flüſſigkeit zur Erzeugung giftiger Gaſe. Es ſtellte ſich ferner her— haus, daß der Munitionsdampfer der von den Ruſſen bei Kriegsausbruch beſchlagnahmte [Hamburg Amerika-Linie„Spezia“ war. nants z. S. CCC ũã ͥ. ã bdCb CCP ã ĩͤ VPC Rhone beſorgniserregend, viele Bauten an den Ufern des Stromes ſtürzten ein und wurden von den Fluten weggeriſſen. In Bordeaux überflutet der Caronne die Kais und droht dort aufgeſtapelte Waren zu vernichten. Die Hafen- behörden halten die Schiffsbeſatzungen alarm— bereit. Krönungsbriefmarken in Budapeſt. Zur Erinnerung an die Krönung Carls IV. ſind von der ungariſchen Poſtverwaltung in Budapeſt eine beſchränkte Anzahl Krönungsbriefmarken mit dem Bildnis des Monarchen zu 10 und 15 Heller ausgegeben worden. Die Ermordung Raſputins. Aus einem längeren Berichte über die Ermordung des ruſſiſchen Mönches Raſputin, den engliſche Blätter gaben, geht hervor, daß wahrſcheinlich unter verſchiedenen Ariſtokraten geloſt wurde, wer den verhaßten Ratgeber des Zaren ein Ende machen ſollte. Die Leiche wurde an der Petrowsky-Brücke aus der Newa gezogen. Man hatte am frühen Morgen des letzten Sonntags hrere 8 und warſen ein Bündel in das Waſſer. Auf höhergelegenen Stadtteilen untergebracht werden ganzen Etwa 20 Perſonen, meiſt Frauen und Kinder, Zwei Kinder Dampfer der J Dadurch 13 wurde die Aufmerkſamkeit der Polizei erregt. Man ſtellte Nachforſchungen an und förderte die Leiche zutage. Die Spuren wurden weiter ver⸗ folgt und ſollen ig den Garten des Palaſtes des Fürſten Juſſupow geführt haben. Dort fand man in dem Schnee blutgetränkte Stellen. Die Dienerſchaft behauptet zwar, die Spuren rührten von der Tötung eines Hundes her und brachte auch den Hundekadaver vor, aber die Polizei hält daran ſeſt, daß Raſputin von Juſſupow getötet wurde. Der Fürſt ſelbſt war auf ſeine Beſitzungen nach der Krim abgereiſt, iſt aber inzwiſchen nach Petersburg zurück gekehrt. Eiſenbahnungtrück in Rußland. Auf der Bahnlinie Moskau— Petersburg ereignete ſich bei der Station Schodnja ein ſchweres Eiſenbahnunglück. Zwei Eiſenbahnzüge ſtießen mit großer Kraft zuſammen. Eine große An⸗ zahl Perſonen iſt getötet oder verwundet. Der Sachſchaden wird als ſehr bedeutend an— gegeben Dampferkataſtrophe im Gelben Meer. Wie die Petersburger Telegraphenagendur aus Tſchifu me iſt der japaniſche Dampfer „Chankakumaru“ auf der Reiſe von Dalny nach Tſchifu im Gelben Meer auf Felſen aufgeſtoßen und bald darauf geſunken. Alle Reiſenden, be⸗ ſtehend aus 300 Chineſen, 40 Japanern, zwei Amerikanern die ganze Beſatzung er⸗ tranken. ſowie Kriegs fürſorge. Das norwegiſche Rote Kreuz. Das norwegiſche Rote Kreuz hat im Einverſtändnis mit der norwegiſchen Regierung ſich den Organi⸗ ſationen der übrigen neutralen Länder zur Er— leichterung des Loſes der Kriegsgefangenen an— geſchloſſen und ſich bereit erklärt, Gaben und ſonſtige Sendungen für die Kriegsgefangenen von deren Angehörigen aus der Heimat zu ver— mitteln. Der norwegiſche Staat hat zu dieſem Zwecke fünfzigtauſend Kronen zur Verfügung geſtellt. Es ſoll eine eigene Zentralſtelle in Norwegen errichtet werden, die mit den übrigen Organiſationen des Auslandes zuſammen— arbeitet. Eine hochherzige Stiftung von einer Million Mart hat der Lübecker Senator Poſſehl gemacht. Er ſtiſtete 500 000 Mark für Kriegshinterbliebene und die gleiche Summe zum Bau einer Schwimmhalle. Gerichtshalle. Berlin. Ein ſchwere und Kette kurz von Kriegs Fall ausländiſcher 8 Mark für nn Felix Praus Firma klöbes Nachf., vor das Schö S 9öf fraſſen W̃ iche Strafe Gerichtshof bemaß aber d Vermiſchtes. Das Grammophon im Straßenbahn⸗ wagen. Eine neue Einrichtung, die man ſo— zuſagen als Straßenbahnſchaffner-Erſatz be— hnen könnte, wird gegenwärtig in Liverpool eingeführt. Um die affnerinnen von der Anſtrengung des Ausrufens der Halteſtellen zu befreien, erden in die Betriebswagen r 1 zrate in Geſtalt kleiner die automatiſch beim 0 halteſtelle in Betrieb ge— ſetz werden unk dann 1 Namen der be⸗ Wagen ausruſen. Ein zeitgemäßes„Mädchen für Alles“ bietet in den Lond„Times“ ſeine Dienſte Dort!:„Junges! Reinigen „ie 34 51 1 an. ort he hervorr geſchirr und in- de ſeine eigene Schr il me n nit Und 0 franzöſiſch und itali Vier stunden Arbeit für 8 mr. Der Pall Guntram. 6] Kriminalroman von Wilhelm Fiſcher. (Fortſetzung.) Mit einer theatraliſchen Verbeugung lud ſie ihre Gäſte ein, im Weinzimmer Platz zu nehmen, wie der durch dicke Portieren ſaſt hermetiſch vom übrigen Raum abgeſchloſſene Winkel durch ein Plakat kenntlich gemacht war. „Nun, mein ſchönes Kind, wie heißt man?“ fragte Brand, als das Beſtellte auf dem Tiſchchen ſtand und die aufdringlich parfümierte Hebe an ſeiner Seite Platz genommen hatte. „Marga Oxenſtierna, mein Herr! Auch meine Welt wird mit wenig Weisheit regiert!“ lachte Marga ſchrill auf und ſtieß mit ihren Gäſten an; das Glas leerte ſie natürlich auf einen Zug aus,„das lernt man in unſerem Beruf,“ meinte ſie auf Martens' verwunderten Aufblick. Brand, der das Mißtrauen dieſer Sorte von Weibern kannte, die meiſt mit der Ordnung auf ſolchem Kriegsfuß ſtehen, daß die Verbrecher ſich aus ihnen ihre treueſten und ſchlaueſten Hilfs⸗ truppen rekrutieren, ließ ſie gewähren. Erſt bei der dritten Flaſche Sekt ſleuerte er auf ſein Ziel los. „Na, Marga, in Gedanken rangierſt du mich doch nach dieſer Flaſche in eine höhere Stuſe derſenigen Dummen, die du regierſt. Was?“ „O ja,“ ſagte ſie mit ſchelmiſchem Seitenblick. „Ganz gern. Das Tierreich iſt zwar ſehr reich, aber kann ich etwas dafür, daß die Eſel darin die 1 bilden?“ a Selbſt Martens, ber den ſtillen Zuhbrer 0 ſpielte, konnte nicht umhin, in das fröhliche Ge— lächter Brands einzuſtimmen. Sie leerte wiederum ihr Glas:„Ich trinke das Zeug wie Waſſer. So leidenſchaſtlich ich es aber auch trinke, aus meiner Taſche habe ich mich's noch keinen Pfennig koſten laſſen. Da war vor 14 Tagen ein Herr hier, ſo'n Buch— macher muß es geweſen ſein. Der Kerl hatte Geld wie Heu, renommierte, daß er ſeiner Schweſter ein Perlenkollier geſchenkt habe, wie das da“— ſie deutete auf ein Oldruckbild, das an der Wand hing ein Blick ſagte Brand, daß das Halsband Ahnlichkeit mit dem der Baronin hatte—„und zeigte mir ein paar braune und blaue Lappen. Zuletzt ſtritt er mir eine Flaſche Sekt ab. Das nur nebenſächlich. Der Kerl wollte mich unter den Tiſch trinken. Ich blieb immer klar wie Wurſtſuppe, und ihm ſchien bald der Mond von Rudolf Falb auf— gebaut. Na, und dann in der Betrunkenheit zeigte ſich der wahre Charakter. Darf ich'ne vierte lalt ſtellen?“ Brand nickte und gab, als ſie hinauseilte, Martens die Direktive,„dumm zu fragen, ob der Kerl nicht vor 14 Tagen abends 5 Uhr gekommen ſei; wenn er der wäre, den er meine, ſo iſt es der Zahlkellner Weigand geweſen, den er kenne.“ Marga kam dem Kriminalkommiſſar zu Hilfe. „Schade um das Zeug,“ ſagte ſte, als ſie die vierte Flaſche in den Eiskübel ſlellte,„daß es ſelten nüchtern getrunken wird. Sekt nüch⸗ tern getrunken, ein wahrer Göltertrank!“ Unſere Kerl damals renommierte damit, daß er „Pommery⸗Greno“ gewöhnt ſei. So ſah er mir nicht aus. Unecht der ganze Kerl bis in die Fingernägel!“ 5 „Ach ſo, der iſt's,“ meinte Martens mit gut geſpielter Indignation.„Ich ſaß damals vorne, als er lam, ſo um fünfe herum. Nicht? Ich habe den Kerl für'nen Kellner gehalten.“ a Marga warf einen ſchnellen, mißtrauiſchen Blick auf den Sprechenden, aber ſein ehrliches Geſicht beruhigte ſie.. „Na, Sie mögen recht haben,“ ſagte ſie zögernd,„er renommierte allerdings ſo ſtark, daß er hätte Kollege ſein können. Geld hatte er wie Heu, aber wieviel Tränen daran hängen mögen, davon ſchwieg er.“ Martens nickte ihr ernſt zu.„Was intereſſiert Sie der lang⸗ weilige Kerl! Sprechen wir doch von was anderem...“ „Ganz recht, ſchönſte Marga, was geht uns ein Kerl an, der dich zur Spitzbübin machen wollte. Du haſt ihm wohl gehörig die Meinung geſagt, als er dich um eine Flaſche beſchupſen wollle. Was, du reizender Kerl, du?“ meinte Brand und kniff ihr in die Wange. „Na und ob!“ lachte ſie.„Er wurde ganz degenmäßig, als ich ihm ſagte, daß ich, wenn ich auch durch dieſes Leben in Saus und Braus mich um Jugend, Schönheit und Zukunft be⸗ trüge, ſonſt niemand um ein paar Mark zu betrügen pflege, daß er mir mit ſeinen braunen Lappen und ſeinen Geſchäften nicht imponierte. Gemein kann ich nicht werden. Ich ſagte ihm ſaͤmllſchen Sekte ſind gleich gut, aber ich ziehe „Kupferberg“ vor und bin darauf geeicht. Der in ruhigem Ton, was ſch zu ſagen hatte. Schließlich hat mau auch fürs Geſchäft zu nebel ſorgen. Na, als er dann eine Verſöhnungs⸗ pulle auffahren ließ, ſagte ich nicht nein und frank ihn zur Strafe unter den Tiſch. Er wurde ſo angeraucht, daß ihn ſchließlich der dicke Willem in ſein Hotel fahren mußte. Das war meine Rache.“ Der„dicke Willem“ war ein im Viertel be⸗ kannter Kutſcher, den der Kriminalkommiſſar ſeit Jahren kannte. „Alſo per Schub nach Hauſe haſte ihn poku⸗ liert! Auch'ne Leiſtung, mein ſchönes Kind,“ lachte er laut auf,„da muß man ſich vor dir ja rieſig in acht nehmen. Du mußt übrigens luſtig geweſen ſein, als er wiederkam. Was?“ „Das Wiederkommen hat er vergeſſen, oder vergeſſen müſſen. Vielleicht ſteckte die löbliche Polizei ihre Naſe dazwiſchen.„Pröſtchen!“ entgegnete ſie und leerte ihr Glas auf einen Zug.„Ich ſaufe manchmal automobilmäßig, nich?“ meinte ſie dann und ſchnalzte mit der Zunge. 5 Brand beſchloß im ſtillen, das automobil⸗ mäßig weibliche Kneipgenie, das an ſeiner Seite thronte und je mehr verführeriſch tat, als die Flaſche abnahm, abzuhalſtern, und er wehrte energiſch ab, als ſie die fünfte Flaſche holen wollte. „Wenn Sie die fünfte Flaſche kommen laſſen,“ flüſterte ſie ihm ſchließlich ins Ohr, „gebe ich Ihnen ſeine Viſitenkarte.“ „Weſſen Viſitenkarte?“ fragte Brand gleich⸗ gültig dagegen. „Na, die der Kerl mir damals gab,“ ant⸗ workele ſie und eilte an ein Tiſchchen, in deſſen Schublabe ſie eiſtig ſuchte. Braub zögerte erſt, 4 wem man ſo lange ſpricht, wie wir von dem 5 da,“ lachte ſie und überreichte Brand mit einer luſtigen Verbeugung ein weißes Kärtchen, auf von der Kriminalpolizei.“ 0 als er das las, dann aber platzte er laut her⸗ aus: beſtellte dann aber unter Lachen die fünfte Flaſche, die wie gezaubert bald im Eiskübel ſtand. „Die Karte, ſchönes Kind, intereſſiert mich nicht im mindeſten,“ ſagte er, als der Wein aufs neue in den Gläſern perlte. „Na, man will doch ſchließlich wiſſen, von dem ſie die Worte hingeworfen hatte,„Sie ſind Brand machte erſt ein verdutztes Geſicht, „Wie kommſt du auf die verrückte Idee?“ „Na, doch ſehr einfach. Wer für einen fremden Namen zehn Mark zahlt, iſt entweder komplett verrückt oder neugierig wie die Polizei. Ich nehme das letztere an und erſchauere in Ehrfurcht, und wenn ich noch zweifeln ſollte, das verdutzte Geſicht dieſes Herrn“ ſie deutete lachend auf Martens, der Mund und Naſe aufſperrte—„ſagt mir mehr, als ich wiſſen will.“ Brand amüſierte ſich über die Liſt des ge⸗ riſſenen Frauenzimmers, aber er gab ſein In⸗ kognito nicht auf. Er trank ſein Glas leer, be⸗ zahlte und brach mit Martens auf, den er an der Straßenecke verabſchiedete. Der„dicke Willem“ ſaß auf ſeinem Kutſch⸗ bock und ſchlief.„Sie ſinds, Herr Kommiſſar?“ rlef er mit rauher Stimme, als ihn Brand mit dem Slock ans Bein ließ.„Wohin be⸗ fehlen Sie?“ „Fahren Sie mich in dasſelbe Hotel, in ſtieg in die offene Droſchke ein.„Ich meine den das Sie vor vierzehn Tagen die Sektleiche aus der„Palmengrotte“ fuhren,“ befahl Brand und Kerl, der mit der blonden Schwedin die tolle Sektkiſte veranſtaltete.“ „Den?“ antwortete der Dicke gedehnt. „Dacht ick mir doch gleich. Wat aber die Schwedin anjeht, Herr Kommiſſar, ſo is det'ne Berliner Jöhre un die leibliche Tochter von dem, der die Ehre hat, Sie zu fahren,“ ſetzte er zyniſch lachend hinzu. „Auch ein Großſtadtbild,“ dachte der Kom⸗ miſſar und drückte ſich ſchweigend in die Ecke des Wagens, der eine Viertelſtunde ſpäter vor dem Zentralhotel hielt. „Wir ham'n uff Zimmer 15 ruffgeſchafft,“ flüſterte„Willem“ dem Kommiſſar zu, als ihm dieſer ein Fünfmarkſtück zahlte, dann fuhr er davon. Im Fremdenbuch war der Verfolgte als Hugo Löwy eingetragen; abgereiſt war er am Tage nach dem Selbſtmord. Die Schilderung ſeiner Perſönlichkeit, die der Portier gab, ſtimmte mit der des Kutſchers überein. Offenbar war der Verbrecher geflüchtet, als er in den Zeitungen die Nachricht von dem ſenſationellen Selbſtmord der Baronin geleſen hatte.„Hugo Löwy, Kaufmann aus Wien,“ las der Kriminalbeamte leiſe vor ſich hin, dann gab er dem Direktor des Hotels ſeine Karte mit der Bitte, ihm das Zimmermädchen von Nr. 15 morgen vormittag zwiſchen elf und zwölf Uhr aufs Bureau zu ſenden. Er beahſichtigte, der Zeugin das Ver⸗ brecheralbum vorzulegen. Ziemlich befriedigt * Polizei in von ſeinen Erfolgen begab er ſich alsdann nach Hauſe; erſten Maſchen zu dem 9 in dem ſich die Erpreſſer fangen ſollten, gelnüpft... die baren 4. Der Kriminalkommiſſar fuhr am en Morgen frühzeitig bei der„Deutſchen der„Städtiſchen Sparkaſſe“ und i Hypothelenmakler Sachs vor und ermittelte, die Baronin bei erſterer 18000 Mark abgehoben und bei dem Makler den Verſuch gemacht hatte, ein Darlehen von 12 000 Mark aufzunehmen. Zu dieſer Summe kam noch auf 20 000 Mark taxierte Halsband. Sonach ſchienen die Erpreſſer ihr Material gegen die unglückliche Frau auf rund 50 000 Mark bewertet zu haben. Brand lachte grimmig vor ſich hin, als ihm der Wucherer, denn als ſolcher ſtand Sachs bei der Verruf, unter Beteuerungen aller Art verſicherte, daß er der gnädigen Frau gerne die kleine Summe vorgeſtreckt haben würde, wenn ſie auf ſeine Bedingung,„Bürgſchaft des Herrn Barons“, eingegangen wäre. „12 000 Mark, Herr Kommiſſar,“ meinte der Wucherer latzenfreundlich,„iſt für mich eine große Summe, für die Baronin jedoch eine Kleinigkeit. Sie war ſteinreich. Und hätte ich geahnt, daß ſie wegen des Geldes einen Selbſt— mord begehen würde, dann hätte ich mit meinem Prinzip gebrochen und ihr die Summe ohne Bürgſchaft geliehen. Ich käme in des Teufels Küche, wollte ich allen Frauen, die hinter dem Rücken ihrer Männer Schulden machen und zu mir kommen, ohne Bürgſchaft Geld leihen. In ein paar Monaten wäre ich ein auinierter Mann. daz das letz, Kieſ 18 2 urrrne Wer reich werden will, muß ein i t; wer in meinem G bette U f zu Stahl erhärten, bevor Dort, wo Sie f n, und habe kt und nein geſagt! Wie ſo deren Schönheit und Stolz auf Gummiräde fährt und im erſten Rang der vornehmſten Theater prunkt, die gefeiert wird als Wunder der Schöpfung und ſtolzer Vornehmheit, hier iſt ſie beſchämt davon— gegangen. So manche ſchöne Potiphar hat in dieſen vier Wänden ihren Joſeph gefunden. Unſereins lebt zwiſchen Szylla und Charybdis, zwiſchen der Verführungskunſt ſchöner Frauen und löblicher Strenge der heiligen Hermandad. Fräulein Szylla bringt uns um unſer Geld und Fräulein Charybdis um unſere Freiheit. An dem tragiſchen Tod der Baronin bin ich ſchuld⸗ los; mit meinem Refus mußte ſie rechnen.“ Brand erhob ſich voll Ekel. Der hartherzige, ausgemergelte Schurke, der da aalglatt höflich, beinahe demütig vor ihm ſtand, hatte recht. „Es wäre beſſer geweſen, Sie hätten ihr die Summe geliehen. Ihr Geld war Ihnen hier ſicher,“ murmelte er, und ſeine Stirne runzelte ſich. „Und mein Prinzip, Herr Kommiſſar,“ er⸗ widerte der Wucherer und zog die eckigen Schultern vielſagend in die Hohe.„Vor jedem Gerichtshof der Welt...“ bn 6(Fortſetzung folgt.) manche war