e — 1 i 1917. ammelten uheim die Aus- folgendes Betrieben öchentlich am melten Gramm, wöchent—⸗ Gramm hſtelle in 1 Fleiſch⸗ terklaſſen ar unter zertretern u Heſſen entweder en Speck mmunal⸗ ng kann, erfolgen, ind. In arbeiter eiter, die ir Haus⸗ ruch auf die aus ung ab⸗ chen Be⸗ us ihrer Bürger⸗ ck über⸗ mehrere ſchreiben erſtenmal ingeſtellt. ſtehendes ig ſofort eits, wie 'ioch mit— ch wegen an dieſe licht aus zuſenden r abzu⸗ heſſiſchen bgeliefert legenden ir öffent— iter, die aben ſich mittel⸗ ius ihren Zuteilung — Erſcheint wöchentlich dreimal: jeruheimer Geſchäfts⸗ Anzeiger Organ für Jedermann ürger⸗Zeitung Vereins ⸗ Anzeiger Auzeigenpreis: Dienstag, Donnerstag u. Samstag Bezugspreis: 40 Pfg. pro Monat frei ins Haus gebracht Gratis-Beilagen: „Illuſtriertes Sonntagsblatt“, illustriertes Unterhaltungsblatt„Deutſche Kraft“, Wandkalender und Fahrplan! Redaktion, Druck und Verlag: J. Martin, Viernheim, Nathausſtraße Amtsblatt der Großh. Bürgermeiſterei Viernheim Enthält alle amtlichen Ankündigungen der Behörden Viernheius und Umgebung. Inſerate finden in der Bürger⸗Zeitung wirkſamſte Verbreitung.— Für Wohnungsinſerate Ausnahme⸗Tarlf. Die[ſpaltige Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg., auswärtige Juſerate 29 Pfg., die Reklame-Petitzeile 40 Pfg. Bei öfteren Wiederholungen und größeren Aufträgen entſprechender Rabatt. Beilagen im Gewichte bis zu 8 Graum 6 Mk. fürs Tauſend. Bei Klage⸗Erhebung, zwangsweiſer Bei⸗ treibung uſw. wird Rabatt hinfällig. 4 63 Samstag, den 2. Juni 1917 *———— ß Lolale Nachrichten. * Sicherung der Volksernährung. Wiederholte Ver⸗ fügungen ſowohl des Kriegs- wie des Schulminiſteriums machen es der Schule zur Pflicht, zur Sicherung der Volks⸗ ernährung ihr Möglichſtes beizutragen. Das geſchieht unter anderm durch Bildung von Helferkolonnen für örtliche wie auswärtige landwirtſchaftliche Be⸗ triebe. Auch unſere Volksſchule kommt der Landwirtſchaft ſo weit wie möglich entgegen durch zeitweiſe Beurlaubung von Schülern der obern Jahrgänge wie durch zeitweiſe Stellung von Helferkolonnen für die benachbarten Höfe, deren Betrieb durch Arbeitermangel ſehr gefährdet iſt. Nur durch Ge— meinſinn löſen wir die ſchwerſte aller wirtſchaft— lichen Fragen, die Frage der Volksernährung, und ermöglichen das Durchhalten. * Jugendwehr. Heute Abend Wehrturnen in der Schillerſchule. * Kriegsauszeichnung. Wehrmann Auguſt Boch, Schwiegerſohn von Herrn Philipp Helfrich J., welcher an den großen Schlachten bei Craonne am 16., 18. und 19. April teilgenommen hat, wurde für hervorragende Tapferkeit mit dem Eiſernen Kreuz 2. Kl. ausgezeichnet. Ein uns vor— liegender Feldpoſtbrief ſchildert die Verluſte unſerer Feinde an dieſen 3 Schlachttagen als furchtbar und jeder Beſchrei— bung ſpottend, wie Frankreich und England ſeine Leute in unerhörter Woiſe opfert. Die deutſche Artillerie hatte ſich auch an dieſem Kampf als Meiſterin gezeigt und ſetzte dem Feinde gräßlich zu. Wie er ſchreibt, erlitten an dieſen Schlacht— tagen Frankreichs beſte Sturmtruppen, Marokkaner und Senegalneger, die blutigſte Niederlage. Zur Ehre der deutſchen Berichterſtattung teilt der tapfere Feldgraue noch mit, daß die Vorgänge an dieſen Schlachttagen von der deutſchen Preſſe wahrheitsgetreu geſchildert wurden. Bei unſern Feinden wird es zeitlebens Schaudern hervorrufen, ſo oft ſie den Ort Craonne, nordöſtlich von Reims, leſen oder an dieſen nur denken. Der deutſchen Waffenehre hat„Craonne“ aber großen Ruhm gebracht. In tiefgläubiger Zuverſicht, wie alle unſere Feldgrauen ſind, teilt der Krieger ſeinen Schwiegereltern mit, daß z. Zt. ſeines Schreibens gerade Miſſion war und er bei dieſer Gelegenheit ſeiner Chriſtenpflicht genügte und er Gott dankte für ſeinen Beiſtand. Wir gratulieren unſerm Lands⸗ mann zu ſeiner Auszeichnung und wünſchen ihm herzliches „Glück auf“ zur geſunden Heimkehr. Ausflug. Einen gemeinſamen Ausflug unternehmen morgen Sonntag die evang. Jugendvereinigung und der Jungfrauenverein nach Heidelberg. Abfahrt von hier mit der Elektriſchen 116. * Kirſchenverſteigerung. Nächſten Dienstag werden die gemeinheitlichen Kirſchen in den Erlen auf dem Rathauſe dahier verſteigert. Ehrentafel. In heißen Kämpfen um ihr Vaterland ſtarben den Heldentod: Unteroffizier Phil. Winken bach, Sohn der Witwe Winkenbach am Heddesheimerweg, welcher ſeither vermißt, gefallen am 15. Juni 1916 bei Verdun.— Musketier Adam Reiſchert, Enkelkind von Herrn Joh. Reiſchert, Ludwigſtraße, am 27. Mai im 22. Lebensjahre. Ehre ihrem Angedenken! 9 Wichtige Bekanntmachungen. Im amtlichen Teil der heutigen Nummer ſind zahlreiche wichtige Bekannt⸗ machungen abgedruckt, auf dieſe wir unſere geſchätzten Leſer und Leſerinnen aufmerkſam machen. * Vom Roten Kreuz. Das im Verlag des Heſſiſchen Landesvereins vom Roten Kreuz und des Alice-Frauenvereins erſchienene Buch„50 Fahrten mit dem Lazarettzuge nach der Weſtfront“ von A. Ihne und A. Perſyn be⸗ gegnet allenthalben lebhaftem Intereſſe, ſo daß bereits mit dem Druck einer zweiten Auflage gerechnet werden kann. Die Schrift behandelt in 20 Auffätzen zweier Krankenpfieger die Fahrten des von der evangeliſchen Landeskirche geſtifteten Vereinslazarettzuges O 3„Großherzogin von Heſſen“ in der Zeit vom Februar 1915 bis Oktober 1916, die Eindrücke und Erlebniſſe der Verfaſſer auf dieſen Fahrten und das Wirken des Roten Kreuzes im Zug. Das Buch iſt zu be⸗ ziehen durch alle Buchhandlungen, die Hauptgeſchäftsſtelle des Alice-Frauenvereins Darmſtadt, die Zweigvereine des Alice— Frauenvereins und des Heſſiſchen Landesvereins vom Roten Kreuz. Der Preis beträgt 1.20 Mark. Der Reinerlös iſt für das Rote Kreuz beſtimmt. * Kriegsauszeichnung. Musketier Aug. Merkel, Sohn von Herrn Karl Merkel, wurde für hervorragende Tapferkeit vor dem Feinde mit dem Eiſernen Kreuz 2. Kl. ausgezeichnet. Wir gratulieren! „ Jubiläum. Auf ein 50jähriges Dienſtjublläum konnte geſtern Herr Jean Roſchauer 2. bel der Gräflich v. Berckheim'ſchen Gutsverwaltung zurückblicken. Im Jahre 1867 hat R. die Neutzer Lache in Pacht genommen. Herr Berckheim ließ dem Jubilar ein Geldgeſchenk übermitteln. Wir gratulieren! * Heddesheim, 2. Juni. Verſichert euch gegen Hagelſchaden! Die Kreishagelverſicherung hat u. A. für den Amtsbezirk Weinheim Herrn Gemeinderat Joſef Fleck zum Taxatoren behufs Schätzung von Hagelſchäden für die Gemeinde Heddesheim beſtellt. Herr Ratſchreiber Moos daſelbſt, wurde zum Gemeinde-Agenten betr. Ver— ſicherung ernannt. In der gegenwärtigen ſchweren Zeit iſt es geradezu patriotiſche Pflicht, die Ernteerzeugniſſe zu ver— ſichern. — Bittſchriften an ven Reichtsag. Dem Reichs? jag gehend andauernd zahlreiche Bitten um Kriegsunter— tützungen oder Beſchwerden wegen Entziehung oder Ver veigerung ſolcher Unterſtützungen zu. In den meiſten Fällen iſt der Reichstag nicht in der Lage, die Geſuche u berückſichtigen. Das dem Reichstag zuſtehende Peti ſionsrecht kann nämlich nur in Anſpruch genommen wer; den, wenn zur Geltendmachung von Anſprüchen, hier alſo von Unterſtützungsanſprüchen der geſetzlich vorge⸗ ſchriebene Weg bis zur letzten Inſtanz erſchöpft iſt, wenn veiter die ablehnenden Beſcheide der in Frage kommenden Behörden im Original oder in Abſchrift mit eingeſand! werden, oder wenn in ſolchen Fällen, in denen die An— ſprüche mangels Bedürftigkeit abgelehnt worden waren, durch Beifügung der Steuereinſchätzung, oder in anderen Weiſe die Bedürftigkeit glaubhaft gemacht wird. Aus— ſichtslos ſind auch Eingaben, in denen um Unterſtützung wegen beſonderer Notlage gebeten wird. Der Reichstag verfügt überhaupt nicht über Mittel zur Unterſtützung von Bedürftigen, er kann nur die nach ſeiner Anſicht begrün— deten Eingaben dem Reichskanzler zur Berückſichtigung überweiſen. — Das große Los. Das große Los der Preu— ßiſch-Süddeutſchen Klaſſenlotterie iſt in der erſten Ab⸗ teilung nach Erfurt, in der zweiten nach Roſenheim ie Bauern gefalleu N e. Bekanntmachung. Betreffend: Verbot des Abladens von Schutt an der Schillerſchule. Es iſt zu unſerer Kenntnis gebracht worden, daß unſere Orts— einwohner Schutt, alte Blechkannen pp. an der Schillerſchule abladen, wodurch die Straße einen unäſthetiſchen Anblick darbietet. Eine ſolche Handlungsweiſe innerhalb des Ortes, die eine Verunzierung des Straßenbildes bedingt, iſt verwerflich und wird vorkommendenfalls mit ſtrenger Beſtrafung geahndet. Unſere Polizei ſowie die Herrn Lehrer ſind angewieſen, ihr Augenmerk derartigen ordnungsliebenden Perſonen beſonders zuzuwenden und dieſelben bei uns zu veranzeigen. Viernheim, den 1. Juni 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Bekanntmachung. Betreffend: Frühjahrsbeſtellung. Von gut unterrichteter Seite wurde uns mitgeteilt, daß viele Landwirte Frauen und Mädchen, die ſie zur Arbeitsleiſtung angehen, ſchlecht entlohnen und ihnen insbeſondere das Veſperbrot etc. vorent— halten. Ein ſolches Benehmen iſt nicht ſtatthaft und führt zur Arbeits⸗ verweigerung, die wir in ſolchen Fällen für begründet erachten und nicht verhindern können. Wer alſo bei ſeiner Arbeit Hilfskräfte nötig hat, muß auch ihnen gegenüber ſeinen Verpflichtungen nachkommen. Viernheim, den 1. Juni 1917. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. ...!.... Helft alle mit, die Felder zu bewirtſchaften! !!... Bekanntmachung. Belreffeud: Die 1900 geborenen Landſturmpflichtigen. Der Aufruf vom 28. Mai 1915, von welchem die jüngſte Jahrs⸗ klaſſe des Landſturms betroffen wurde, behält ſeine Gültigkeit für die ganze Dauer des Krieges. Der Erlaß findet ohne weiteres auf die im Jahre 1900 geborenen Auwendung, ſofern ſie in das landſturm— pflichtige Alter eingetreten ſind, d. h., ſoweit ſie das 17. Lebensjahr vollendet haben oder ſobald ſie dieſes Lebensjahr vollenden. Hiernach haben ſich jetzt zur Landſturmrolle anzumelden, alle vom 1. Januar bis 31. Mai 1900 geborenen Landſturmpflichtigen. Die Anmeldungen haben am letzten Tage desjenigen Monats zu erfolgen, in welchem die Betreffenden geboren ſind. Die Anmeldung hat bei der Bürger meiſterei des Wohnorts unter Angabe des Namens, Geburtsorts und Geburtstags, des Berufs und der Religion zu erfolgen. Wer die Anmeldung verſäumt, macht ſich ſtrafbar. Aumeldepflichtige, die nicht in der betreffenden Gemeinde geboren ſind, haben ihren Geburtsſchein vorzulegen. Heppenheim, den 30. Mai 1917. Der Zivilvorſitzende der Erſatzkommiſſion v. Hahn. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentl— Kenntnis und fordern die Beteiligten zur pünktlichen Beachtung der⸗ ſelben auf. Alle Anmeldungen zur Stammrolle haben in den üblichen Büroſtunden(Zimmer Nr. 28) zu erfolgen. Viernheim, den 31. Mai 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim b en,, 7 Bekanntmachung. Vetreffend: Ausgabe von Brotmarken. Die Ausgabe der Brotmarken für die Zeit vom 4. bis 27. Juni 1917 erfolgt am Montag, den 4. Juni 1917 in der ſeither üblichen Reiheufolge. Aenderungen im Perſonenſtande ſind vor der Ausgabe bei uns zu melden. Wer mehr Brotmarken abholt, als er nach dem Perſonenſtand ſeines Haushalts berechtigt iſt, wird beſtraft. Viernheim, den 1. Juni 1917. Großherz. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Bekanntmachung. Betreffend: Eutwenduug von Garteu- und Feldfrüchten. Im Jutereſſe der öffentlichen Sicherheit beſtimme ich auf Grund des 8 9b des Geſetzes über den Velagerungszuſtaud vom 4. Juni 1851 in der Faſſung des Reich sgeſetzes vom 11. Dezember 1915 für den mir unterſtellten Korpsbezirk— im Einvernehmen mit dem Gouverneur — auch für den Befehlsreich der Feſtung Mainz: Mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umſtände mit Haft oder Geldſtrafe bis 1500 Mark, wird beſtraft, wer Gartenfrüchte, Feldfrüchte oder andere Bodenerzeugniſſe aus Gartenanlagen aller Art, Weinbergen, Obſtanlagen, Baumſchulen, von Aeckern, Wieſen, Weiden, Plätzen, Wegen oder Gräben entwendet. Frankfurt a. M., den 4. Mai 1917. Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps. kommandierende General: Niedel, Generalleutnant. Der ſtellv. Auf die vorſtehende Bekanntmachung weiſen wir beſonders hin und fügen an, daß in vorkommenden Fällen unnachſichtlich vorgegangen werden muß. 2 Viernheim, den 30. Mai 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Verordnung Betreffend: Einſchränkung der Bautätigkeit. Auf Grund des§ 9b des Geſetzes über den Belagerunaszuſtand vom 4. Juni 1851 in der Faſſung des Reichsgeſetzes vom 11. Dezember 1915 beſtimme ich für den mir unterſtellten Korpsbezirk und— im Einvernehmen mit dem Gouverneur auch für den Befehlsbereich der Feſtung Mainz: Alle zur Zeit im Gange befindlichen und in Zukunft ge— planten Bauten(Neu-, Erweiterungs- und Umbauten) von Gemeinden, Kirchengemeinden und Privaten ſind von den Bauherrn unverzüglich bei der Kriegsamtſtelle Frankfurt a. M., bezw. im Regierungsbezirk Arnsberg und im Dillkrels bei der Kriegsamtnebenſtelle Siegen, mitels eines vorher bei dieſen Stellen einzufordernden Fragebogens anzu— melden. 2. Es iſt verboten: a) ohne vorherige bei der Kriegsamtſtelle Frankfurt a. M. bezw. der Kriegsamknebenſtelle Siegen zu beantragende Genehmigung Bauten der vorbezeichneten Art zu beginnen; b) derartige im Gange befindlichen Bauten fortzuführen, nachdem die Kriegsamtſtelle Frankfurt a. M. bezw. die Kriegsamtneben— ſtelle Siegen die Fortführung unterſagt hat. 3. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, beim Vorliegen mildernder Umſtände mit Haſt oder Geldſtraſe bis zu 1500 Mk. beſtraft. 4. Von der vorſtehenden Verordnung werden diejenigen Bauten nicht betroffen, die in der Bauteuliſte des Techn. Stab TI vom 15. 4. 4917 aufgeführt ſind. Frankfurt a. M., den 11. 5. 1917. Stellvertretendes Generalkommands 18. Armeekorps. Kommandierende General: Riedel, Generalleutnant. Der ſtellv. Die vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zurlöffent— lichen Keuntuis und empfehlen genaue Beachtung. Viernheim, den 29. Mai 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Bekanntmachung. Am 30. 5. 17. iſt ein Nachtrag zu der Bekanntmachung W III. 4700/12. 16. K. R. A. erlaſſen worden. Der Wortlaut der Bekanntmachung iſt in den Amts— blättern und durch Anſchlag veröffentlicht worden. Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps. Bekanntmachung. Am 1. 6. 17. ſind zwei Bekanutmachungen betreffend „Beſchlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Kanin-, Haſen- und Katzenſellen und aus ihnen hergeſtelltem Leder“ und„Höchſtpreiſe für rohe Kanin-, Haſen⸗ und Katzenfelle“ erlaſſen worden. Der Wortlaut der Bekanntmachung iſt in den Amts— blättern und durch Anſchlag veröffentlicht worden. Stellv. Geuerallommando 18. Armeekorps. Kirchliche Anzeigen der evaugel. Gemeinde Sonntag, den 3. Juni. Vorm. 10 Uhr: Gottesdienſt. Vorm. 11 Uhr: Kindergottesdienſt. Ausflug der Jugendvereinlgung und des Jungfrauen⸗ vereins nach Heidelberg. Abfahrt mit der Elektriſchen 116. Donnerstag, den 7. Juni. Abends 8½ Uhr: Kriegsbetſtunde. Heute 2 Blätter(8 Seiten).