licher Teil. Bekanntmachung. Betr.: Verkehr mit Zucker. Mit Rückſicht auf die in aller Kürze erfolgende zweite Zuweiſung von Einmachzucker iſt es unbedingt notwendig, daß die Händler ihre Kundenliſte ſofort hier zur Vorlage bringen. Händler, die bis Montag, den 23. d. Mts. vormittags 10 Uhr ihre Liſten nebſt Veränderungs⸗ anzeigen hier noch nicht vorgelegt haben, können bei der demnächſtigen Zuckerverteilung nicht berückſichtigt werden. Viernheim, den 20. Juli 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Bekanntmachung. Betr.: Fettverſorgung. Montag, den 23. d. Mts. wird nur an die milch⸗ verſorgungs berechtigten Perſonen, die nicht hausgeſchlachtet haben, Margarine in nachſtehender Reihen⸗ folge abgegeben. Die Bezugskarte iſt vorzulegen. Vormit. von 7 bis 8 Uhr die Nummern 1 bis 400 401„ 800 9 I 5 7 0 7 10 5 1 + 801 7 1200 110 10 0 11 0 70 75 1201 75 1600 U 1 11 10 12 15 1„ 1601 b. zum Schluß Viernheim, den 20. Juli 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim Lamberth. Bekanntmachung Betr.: Kohlenverſorgung. Nach Verordnung Großh. Kreisamts Heppenheim vom 14. Juli 1917 iſt jeder Verſorgungsberechtigte verpflichtet, ſeinen Kohlenbedarf ſofort der Kohlenausgleichſtelle Heppen⸗ helm anzumelden.. Das Formular hierzu kann am Montag, den 23. ds. Mts. vormittags von 9 bis 11 Uhr bei uns Zimmer Nr. 21 in Empfang genommen werden. Das For⸗ mular iſt ſorgfältig auf Pflicht und Gewiſſen auszufüllen, zu unterſchreiben u. muß bis Dienstag, den 24. Juli 1917, vormittags 11 Uhr hier auf demſelben Büro abgegeben werden. Eine Abholung des Bogens erfolgt nicht. Wer das Formular nicht in der vorgeſchriebenen Zeit oder nicht vollſtändig ausfüllt und hier abgibt kann ſpäter keinen Anſpruch auf Kohlen erheben. Viernheim, den 20. Juli 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim Lamberth. Bekanntmachung. Saatkartoffellieferung; hier Zuteilung von Früh⸗ kartoffeln. Von mehreren Landwirten, denen im April 1917 Frühſaatkartoffeln„Marius“ zugeteilt wurden, gingen Klagen ein, daß dieſe Kartoffeln keine Früh- ſondern eine ſpäter reifende Kartoffel ſei. Wir ſind deshalb ſofort mit einer Beſchwerde bei der Landwirtſchaftskammer Großh. Heſſen vorſtellig geworden und werden den betreffenden Kartoffelempfängern von dem Reſul⸗ tat dieſer Verhandlungen ſpäter Mitteilung zugehen laſſen. Viernheim, den 20. Juli 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim Lamberth. Bekanntmachung. Betr.: Durchführung der Verordnung über Eier. Es iſt uns bekannt geworden, daß Landwirte nament⸗ lich an Neuzugezogene Eier bis zu 40 Pfg. pro Stück ab⸗ ſetzen. Ganz abgeſehen davon, daß die Geflügelhalter noch nicht einmal ihre Abgabepflicht erfüllt haben, machen ſie ſich noch wegen Höchſtpreisüberſchreitung ſtrafbar. Wir bemerken nach wie vor, daß es ſtrengſtens ver— boten iſt, Eier an irgend Perſonen, außer unſeren beiden Aufkäuferinnen abzugeben und müſſen Zuwiderhandelnde un⸗ nachſichtlich zur Anzeige bringen. Viernheim, den 20. Juli 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim Lamberth. Bekanntmachung. Betr.: Den Verkehr mit Frühkartoffeln. Die diesjährige Frühkartoffelernte iſt nach den neueſten Peſtimmungen beſchlagnahmt. Alle Kartoffelerzeuger haben ihre angebauten Frühkartoffeln mit Ausnahme ihres eigenen Bedarfs an die Gemeinde abzuliefern. Eine Abgabe von Frühkartoffeln an einzelne Verbraucher iſt bis auf Weiteres nicht geſtattet und ſtrafbar. Die Abnahme von Frühkartoffeln von den Erzeugern erfolgt am Montag, den 23. Juli 1917, nach⸗ mittags von 2 bis 8 Uhr im Hofe des Rathauſes und wird für den Zentner 10 Mk. vergütet. Die zweite Abnahme kann vorausſichtlich erſt gegen Ende Juli 1917 erfolgen und ſoll ſich der Preis bis dorthin um mehrere Mark für den Zentner reduzieren. Wir erſuchen daher die hier in Betracht kommenden Kartoffelerzeuger von dieſer günſtigen Abnahme⸗Gelegenheit Gebrauch zu machen. Selbſtverſtändlich können nur ausge⸗ reifte Kartoffeln entgegengenommen werden. Das Wagegeld muß der Lieferant bezahlen. Viernheim, den 20. Juli 1917. Großh. Bürgermeiſterel Viernheim. Lamberth, Bekanntmachung. Betr.: Regelung des Milchverkehrs. In den letzten Tagen wurden uns wiederum mehrere Milchproduzenten, die Milch trotz unſeres Verbots noch an Nichtverſorgungsberechtigte liefern, gemeldet. Wir ſehen uns deshalb veranlaßt, erneut auf dle geſetz⸗ lichen Beſtimmungen und insbeſondere auf unſere letzte Be⸗ kanntmachung oblgen Betr. vom 9. Juli 1917 aufmerkſam 77 8 77 Betr.: zu machen und fordern alle milchproduzierende Landwirte letztmals auf, ihre überſchüſſigen Milchmengen bei Vermeidung von Strafanzeige von kommenden Montag, den 23. des. Mt. ab bei der Sammelſtelle Anton Adler Ww. zur Ab⸗ lieferung zu bringen. Von hier aus gelangt dann die Milch an die von uns angewieſenen Verſorgungsberechtigten zur Verteilung. Nach Ablauf der obigen Friſt werden wir uns über⸗ zeugen, ob unſeren Anordnungen entſprochen wurde und alle diejenigen milchproduzierenden Landwirte, die keine Milch an die Sammelſtelle abliefern, veranzeigen. Viernhelm, 20. Juli 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim Lamberth. Bekanntmachung. Betr.: Milchverſorgung. 12 a Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Milch⸗ kontrolleure der Landesfettſtelle für das Großherzogtum Baden zu Karlsruhe: 1 Richard Krempel aus Hembrücken, Michael Stöhr aus Lützelſachſen, Peter Freimuth aus Unter-Mengelbach von uns ermächtigt worden ſind, die Milchkontrolle in den Gemeinden des Kreiſes Heppenheim auszuüben und die Einſchätzung der Land— wirte zur Milchlieferung vorzunehmen. Die Kuhhalter ſind ver— pflichtet, den Milchkontrolleuren den Zutritt zu den Stallungen zu geſtatten und ihnen diejenige Auskunft zu erteilen, welche ſie bedürfen. Heppenheim, den 17. Juli 1917. Großh. Kreisamt Heppenheim. v. Hahn. Bekanntmachung. Betr.: Nichtverwendetes Saatgut. Nach Anordnung des Direktoriums der Reichsgetreideſtelle Berlin vom 25. Juni 1917 iſt das zur Ausſaat beſtimmte aber nicht verwendete Brotgetreide gemäߧ8 1, 2 und 7 der Brotge— treideordnung vom 29. Juni 1916 für den Kommunalverband be— ſchlagnahmt in deſſen Bezirk es lagert. Es werden hiermit ſämtlicke Beſitzer von erübrigtem Saatgetreide aufgefordert, ihre Beſtände bei der Bürgermeiſterei ihres Wohnortes innerhalb 8 Tagen anzumelden. Unterlaſſung der Anmeldung oder unrichtige Angaben werben mit 1500 Mark oder mit Haft bis zu 6 Monaten beſtraft. Heppenheim, den 16. Juli 1917. 5 Großherzogliches Kreisamt Heppenheim v. Hahn. Obige Bekanntmachung bringen wir zur allgemeinen Keuntnis. Die Beſitzer von erübrigtem Saatgetreide werden aufgefordert bis längſtens Samstag, den 28. ds. Mts. ihre Beſtände bei uns(Lebensmittelbüro) zur Anmeldung zu bringen. Viernheim, den 20. Juli 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim Lamberth. Bekanntmachuurg. Verſorgung der Zivilbevölkelung mit Frühkartoffeln. Die Ausgabe von Frühkartoffen bis 31. Juli 1917 an die verſorgungsberechtigte Bevölkerung erfolgt in nach— ſtehender Reihenfolge. Dienstag, den 24. Juli 1917, vorm. von 7 bis 8 Uhr Bez. K. Nr. 1 bis 8„ 9 0 101 5 l 201 r 301 12 6 401 0 501 601 701 8. 11 801 * 3 7 901 Mittwoch, d vorm. 6 Betr.: 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 / . 5 nachm. 1001 1101 1201 1301 1401 1501 1601 1701 1801 1100 „1200 1300 1400 1500 1600 1700 1800 1900 : 1901„ 2000 . 0 2001„ Schluß. Dieſe Reihenfolge muß unbedingt eingehalten werden. Die grüne Bezugskarte iſt vorzulegen. Wieviel Kartoffeln auf den Kopf der Bevölkerung entfallen, wird am Rathauſe bei der Ausgabe angeſchlagen, auch der Preis iſt dortſelbſt erſichtlich. Kleines Geld muß mitgebracht werden. Viernheim, den 20. Juli 1917. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Bekanntmachung. Entwendung von Feld- und Gartenfrüchten. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß als weitere Felddiebe Tag⸗ löhner Georg Kettner ſowle Philipp Adler 5. Frau bei uns gemeldet und veranzeigt worden ſind. Viernheim, den 20. Juli 1917. Großh. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Frühklee, Weißrüben⸗Samen ſowie alle zur Bedarfszeit nötigen Gartenſümereien offeriere in Prima Qualität Friedr. Kühlwein, Samenhandlung. (Telefon 203.) Betr.: Danksagung. Für die vielen Beweise inniger Anteil nahme bei dem HHeimgange unseres nun in Gott ruhenden lieben Vaters, Cross- vaters und Urgrossvaters Franz Jakob Hubert ferner für das zahlreiche Geleite zur letzten Ekuhestätte und für die Kranzspende sagen wir hierdurch unsern tiefgefühlten Dank. Besonderen Dank der hochw. Geistlich- keit für den trostreichen Beistand, den ehrw. barmh. Schwestern für die liebevolle Pflege und für die Stiftungen von Seelen- messen, sowie dem Krankenverein»Bru- derschaft le Viernheim, den 21. Juli 1917. Die trauernd Hinterbliebenen. Nächſten Mittwoch, den 25. d. M. Nachmittag 1 li werden in der Wohnung der Jakob Georgi 5. Wilde dahier— Holzſtraße 19— die zum Nachlaß gehörigen Mobiltargegenſtände wie N Möbel, Betten, Schuhmacherhandwerke⸗ zeug, darunter eine noch faſt ganz neue Nähmaſchine, 4 Rmtr. Brennholz 1 Kaute Dung und dergl. mehr öffentlich gegen Baarzahlung verſteigert. Viernheim, den 20. Juli 1917. Großh. Ortsgericht Viernheim. Reiſig Beſen Eid en en à Stück 55 Pfennig bei F. Hartmann Sellerie⸗, Roſenkohl Ernſt Gad e Str. Nr. 17 und Krauſenkohl⸗ 5 75 Setzling Strohſeile ia at hat zu verkaufen Martin, an der Apolhele. zu verkaufen. 5 Waſſerſtraße 2„ 34 N 1 kleines Wohnhaus Strohſeile N l hat zu verkaufen. zu mieten oder zu kaufen Michael Belz, Lud wigſtraß geſucht. 9 5. 5 Reife Von wem, zu erfragen in der der Exped. d. Blattes. Milch Schwein 1 30 hat zu verkaufen Mairäben Konrad Brechtel, hat zu verkaufen Bäckerei, Bürſtädterſtraße Gg. Mich. Kühner Bürſtädterſtraße. 28 50. Im Fruchtabmachen empfiehlt ſich Johann Sander, im neuen Friedhof, Mehrere Tauſend gelbe Wiuter⸗ Endivien ⸗Setzlinge zu verkaufen Johann Ehrhardt, Blauhutſtr. 51. 0 e 0 Waſch⸗Maſchiue mit Ofen und Rohr, ſehr billig zu verkaufen bei Jakob Beyer. Kirchliche Anzeigen der evangel. Gemeinde Sonntag, den 22. Jull. Vorm. 10 Uhr: Gottesdienſt. Vorm. 11 Uhr: Kindergottesdienſt. Abends 8 Uhr: Jugendvereinigung Abends 8 Uhr: Jungfrauenverſammlung. Donnerstag, den 26. Juli. Abends 8 ½ Uhr: Strickabend. Sofort suchen fleissige Mädchen Mez, Vater& Söhne, Welnheim, Angenehme Arbeit. Dienstag, Donnerstag u. Samstag „Iluſtriertes Sonntagsblatt“, illuſtriertes „ ihnen eee woch enn drerwar; Geſchäfts- Anzeigen Organ für Jedermann 7* 1 3„ gürger⸗Zeitu Vereins ⸗ Anzeiger 9 g Auzeigenpreis: Bezugspreis: 40 Pfg. pro Monat frei ins Haus gebracht Gratis⸗Beilagen: Unterhaltungsblatt„Deutſche Kraft“, Wandralender und Fahrplan. Amtsblatt der Großh. Bürgermeisterei Viernheim Enthält alle amtlichen Ankündigungen der Behörden Viernheims und Umgebung. Inſerate finden in der Bürger⸗Zeitung wirkſamſte Verbreltung.— Für Wohnungsinſerate Ausnahme⸗Tarif. Redaktion, Druck und Verlag: J. Martin, Viernheim, Rathausſtraße Die[ſpaltige Peritzeile oder deren Raum 20 Pfg., aus; Juſerate 25 Pfg. die Reklame⸗Petitzeile 40 Pfg. Bei öfteren Wiederholungen und größeren Aufträgen eutſprechender Rabatt. Beilagen im Gesichte bis zu 8 Gramm 6 Mk. fürs Tauſend. a Bei Klage⸗Erhebung, zwangsweiſer Bei⸗ treibung uſw. wird Nabatt hinfällig. . 84 Dienstag, deu 24. Juli Tuba Jerstegerung Deutſcher Abendbericht. Berlin, 23. Juli, abends.(WTB. Amtlich.) Artille⸗ rieſchlacht in Flandern unvermindert. Starke ruſſiſche Angriffe ſüdweſtlich vnn Dünaburg ſind geſch eitert. In Oſtgalizien reiht ſich in raſchem Fortſchritt Erfolg an Erfolg. * Die ruſſiſche Front von Tarnopol bis in die Kar— pathen wankt. . Die deutſchen Truppen ſind bereits bis auf wenige Kilometer gegen die Stadt Tarnopol vorgedrungen. Lolale Nachrichten. Viernheim, 24. Juli. Die Glocken unſerer neuen Kirche wurden geſtern Mittag durch ein Probegeläute geprüft. Herr Profeſſor Mendelsſohn hatte zu begutachten, wie weit die Glocken Kunſtwert beſitzen und welche von der Beſchlag— nahme zu befreien ſind. Wie uns mitgeteilt wird, ſtand das Ergebnis heute Vormittag noch aus. Die Glocken der alten Kirche verfallen der Beſchlagnahme. Zahlreiche Ortsein⸗ wohner waren zum Probegeläute herbeigeeilt. Gar manches Auge konnte die Tränen nicht verbergen. Heddesheim, 21. Juli. Die Ernte, die vor acht Tagen eigentlich recht begann, iſt heute weitaus zum größten Tell, trotz des einige Tage andauernden düſteren Himmels, gut und trocken geborgen. Beſonders am Montag am geſtrigen Freitag und heute wurde eifrig Getreide heimge— führt. Wenn heute und morgen das Wetter gut geblieben wäre, ſo wäre mit Korn und Gerſte vollſtändig aufgeräumt und auch ein gut Teil Spelz und Weizen unter Dach ge— weſen. Der Hauptgetreidebau hier betrifft Gerſte, und die Ernte derſelben iſt ſo gut als beendet anzuſehen. Habt acht auf die Kriegsgefangenen! Die zahlreichen Entweichungen von Kriegsgefangenen, die auf dem Lande beſchäftigt ſind, bilden einen Uebelſtand, dem mit allen Mitteln entgegengewirkt werden muß. Die ange Dauer der Gefangenſchaft und der Trieb nach der Heimat geben den Anſtoß, die Nähe der Schweizergrenze wirkt erfolgverſprechend und reizt ganz beſonders zur Flucht. Die Wiederergreifung iſt das beſte Mittel, mit dem auch bei den übrigen Gefangenen die Luſt zum Ent⸗ weichen unterdrückt wird. An der Wiederergreifung ſind die Arbeitgeber der Gefangenen und damit die Allgemein— heit intereſſiert. Die Bevölkerung muß daher auch, mehr als wie bisher geſchehen, an der Wiederergreifung mit— ſvirken. Ohne Aufwand an Zeit und Mühe kann ſie nütz⸗ liche Dienſte leiſten. Bei Begehen von Straßen, in Feld und Wald achte man aufmerkſam auf Vorübergehende, ſpreche ſie an, damit ſie Antwort geben müſſen, gehe ihnen nach, wenn ſie verdächtig erſcheinen und verſtändige ſofort Gendarmerie oder Militärperſonen, wenn man glaubt, es mit Flüchtigen zu tun zu haben. Feld⸗ und Waldhüter, Forſtbeamte, Straßenwarte, Landbriefträger können ſich beſonders verdient machen. Auch die Jugendwehr und die Schuljugend kann ſich nützlich betätigen. Wer an der Wiederergreifung mitwirkt, dem wird Anerkennung und eine Geldbelohnung zuteil. Wurde beſondere Umſicht und Mut bewieſen, ſo tritt eine Erhöhung der Belohnung ein. Auch wird Eutſchädigung für etwa entgangenen Ar— beitsverdienſt gewährt, die Preiſe des Jahres 1916. Das Statiſti⸗ ſche Landesamt Badens gibt in ſeinen letzten Mitteilun⸗ gen eine Ueberſicht über ſeine Erhebung der Lebensmittel- breiſe in dem verfloſſenen Jahr. Die Getreidepreiſe ſind gegenüber dem Vorjahr im Landesdurch⸗ ſchnitt bei Braugerſte um 8,46 Mk., bei ſonſtiger Gerſte um 6,34 Mk. und bei Hafer um 7,09 Mk. geſliegen, da— gegen bei Weizen um 0,49 Mk., bei Kernen um 0,27 Mk. und bei Roggen um 0,38 Mk. gefallen. Die Rauhfutter- greiſe haben bei ſonſtigem Stroh und Wieſenheu ein, steigerung um 0,46 Mk. bezw. 3,80 Mk. erfahren, wäh⸗ tend der Preis für mache here um 0,35 Mk. zuriick ung. Bei den Kleinhandelspreiſen iſt faſt durchweg eine chen u zu verzeichnen; nur Mehl, Brot, Bohnen, 0 85 und Kartoffeln waren 1916 etwas billiger az 4 ln Ie.— 0*. 0 9 0 7 5 D Einſammlung getragener Bekleidungsſtück⸗ und Schuhwaren. Der immer größer werbende Man⸗ gel an Rohſtoffen zwingt dazu, bei der Herſtellung von Kleidungs⸗ und Wäſcheſücken ſowie Schuhwaren iy immer größerem Umfang getragene Bel idungs ſtü le zi verwenden. Nicht nur der Bedarf der in der Heimat Zurückebgliebenen au Bekl idungs ücken muß gedect, ſon dern es muß auch dafür geſorgt werden, daß die jetzt im Felde Stehenden bei ihrer Rückkehr die nötige bür gerliche Kleidung vorfinden, da die von ihnen bei ihren Einberufung zurückgelaſſene Kleidung in vielen Fä t len nicht mehr vorhanden ſein wird. Es iſt daher eine voter ländiſche Pflicht aller derjenigen, unentgeltlich abzuliefern und damit ihren bedürftigeren Volksgenoſſen das Durchhalten zu erleichtern und für die heimkehrenden Krieger einen Bestand aufſts lien zu helfen. Für die Ablieferer getragener Bekleidungsſtücke ſind Er⸗ leichterungen bei Erlangung von Bezugs⸗ ſcheinen vorgeſehen: gegen Vorlegung der Abgabebe ſcheinigung können ſie von ihrer zuständigen Bozugs⸗ ſcheinausfertigungsſtelle einen Bezugsſch in auf ein dem abgelieferten entſprechendes hochwertiges Bekleidungsſtüch erhalten, ohne daß ſie, was ohne die Abgabebeſcheini— gung erforderlich ſein würde, die Notwendigkeit der An⸗ ſchaffung nachweiſen müſſen. — Ablieſerungspſticht für Wild. Nach dem Vorgang von Bayern und Sachſen ſoll im Reich der Zwang der Ablieferung beſtimmter Arten von Wild und die Anzeigepflicht für Treibjagden eingeführt werden. Letztere müſſen jeweils am Tage vorher bei der Landes- zentralbehörde, die auch das Wild abnehmen und zur tralbehörden haben zu beſtimmen, wie viel von dem Jagd— ergebnis abzuliefern iſt und ob die Ablieferungspflicht ſich nur auf Treibjagden oder auf die geſamten Ergeb- niſſe der Jagdausübung erſtreckt. Die Behörden be— ſtimmen ferner die Abnahmeſtellen, wobei der beſtehende Wildhandel nach Möglichkeit Berückſichtigung finden ſoll. Innerhalb der beteiligten Bundesſtaaten ſind vorläufige Vereinbarungen getroffen, die einen Ausgleich zwiſchen wildarmen und wildreichen Gegenden bezwecken. — Familienunterſtützung. Bei zeitweiliger Beurlaubung bis zu einem Monat ſind die Familienunterſtützungen allgemein weiterzuzahlen. Ueberſteigt der Urlaub einen Monat, ſo iſt die Bedürſtigkeitsſrage zu prüſen, die zu perneinen iſt, wenn der Beurlaubte geeignete Beſchäftigung zu übernehmen ablehnt. Bei Beurlaubungen bis zur Eutlaſſung iſt die Weiterzahlung regelmäßig vom Vorliegen der Bedürftigkeit machen. Die Halbmonatsrate, die nach der Entlaſſung als außerordentliche Unterſtützung gezahlt wird, und die Dreimonats— rate, die nach 8 9 der Verordnung vom 21. Januar 1916 bei Verwundung und Krantzheit neben bührniſſe tritt, ſind unabhängig von der Bedürftigkeit weiter⸗ zuzahlen. Das gleiche gilt für die Weiterzahlung der Ja⸗ jnilienunterſtützungen an die Hinterbliebenen auf„die Dauer von drei Monalen. Für die über dieſe Zeit hinaus ge⸗ zahlten Familienunterſtützungen können nur die Rentenabzüge in Anſpruch genommen werden, die den die Zeit zuſtehen, für die ſie bereiks Familienunterſtühung gezahlt erhalten haben. Dagegen dürfen laufende Renten nach dieſer Zeit für die gezahlten Familienunterſtützungen nicht einbehalten werden. Die oben erwähnten Halbmonats- raten ſind bei jeder Entiaſſung zu zahlen, bet wieder⸗ holter Entlaſſung al'o mehrfach. Für die Unterſtützung nach⸗ geborener Kinder, die an einem anderen Aufenthaltsort zur Welt gekommen find, hat der Lie erungsverband einzutreten, der zur Unterſtützung der übrigen Familtenmitglieder des Hee⸗ respflichtigen verpflichtet iſt. Auch nach dem Tode des Heerespflichtigen kann noch Antrag auf Gewährung der Fa⸗ 1 e für die Zeit geſtellt werden, während der nach den Vorſchriften des Geſetzes das Recht auf die Unter- tützung fortdauert. Arbeitgeberbeihilfen können bei der Feſt⸗ telſung der Bedürſtigtzeit billigerweiſe nicht außeracht gelaſſen werden. Grundſätzlich ſoll aber die Gewährung der Mindeſt⸗ ſätze nicht mit Rückſicht auf vorhandene Arbeitgeberbeihilſen abgelehnt werden. Für Koſten der Fürſorgeerziehung haben die Lie ferungsperbände im Zuſammenhang mit der Jamilienunter⸗ tützung nicht aufzukommen, da dieſe Koſten aus öffentlichen itteln beſtritten werden und nicht als Armenunterſtlitzung anzuſehen ſind. N . Ueber die Launen der Bienen beim Schwärmen. 1155 verboten.) In der Hochflut der Schwarmzeit ſind die Bienen vielfach unberechenbar. Immer wieder ſchlagen ſie uns ein Schnippchen. Wir müſſen eben auf alles gefaßt ſein, um nicht mißmutfg zu werden. Welche Vorkehrungen ſind nun genen e Schwärme zu ergreifen, und wie die nicht mehr im Gebrauch befindliche Kleidungsstücke beſitzen, dieſe an die Altkleiderſtellen ihres Kommunalverbandes entgeltlich oder Verteilung bringen wird, angemeldet werden. Die Zen⸗ abhängig zu die Militärverſorgungsge⸗ Berechtigten für Die fussische Fromt in Osthadgien im anten. e ie am zweamaßigſten einzuſchlagen, zu faſſen er f Vorbauen iſt auch hier beſſer als Agi rings um den Bienenſtand Beerenſträucher anpflanzt, 5 Wer 10 eden oder . r wir ie Freude erl, ſich in der Mehrzahl der Fälle 15 Sch aene 9911 anlegen und auch leicht zu faſſen ſind. die An⸗ pflanzung von ein paar jungen Birken würden wir ſehr empfehlen, weil der Duft der Birkenblätter den ſchwärmenden Bienen augenſcheinlich ſehr ſympathiſch iſt. Für hochgehende Schwärme iſt die Schwarm⸗ ſpeitze immer bereit zu halten. Soll ſie ihren Zweck erreichen, darf der Strahl den Bienen nicht nacheilen, ſondern muß ihnen entgegenwirken. Am beſten wirkt dieſer künſtliche Regen, wenn die feinen Strahlen von oben auf die Schwarmbienen fallen. Auch durch das Werfen mit ganz feinem Sand ſind ſchon gute Reſultate ergielt worden. Schwärme mit altem Mütterlein legen lich gerne auf dem Erdboden an. Da ſtürzen wir den Fangkorb darüber und laſſen die Geſellſchaft einziehen. Wenn wir im Korbe eine Wabe mit Brut anbringen können, dann geht die, Arbeit rieſig leicht und ſchnell von⸗ ſtatten. Schwärme, die ſich längs eines Baumſtammes oder einer Zaunſäule anlegen, müſſen mittels einer langen Kielfeder bei Anwendung von wenig Rauch in den unter⸗ gehaltenen Korb gefegt werden. Auch das Schöpfen mittels eines großen Löffels kann in Anwendung kommen. Für hochanlegende Schwärme benützen wir den Schwarm⸗ fangbeutel, der mittels einer Schnur zuſammengeklappt werden kann, wenn der Schwarm durch kräftiges Schütteln in den Sack geworfen iſt. Wo ſich ein Schwarm in eine Hecke verſiert, da bahnen wir uns durch vorſich⸗ tiges Ausſchneiden ben Weg zu ihm. Wenn es nicht mög⸗ lich iſt, den Schwarm in den Korb zu ſchütteln, errichten wir für den Fangkorb ein Geſtell über der Schwarmtraube und laſſen die Bienen hineinſpazieren. Gar nicht ſo ſelten ſind die Fälle, in welchen ſich ein Schwarm in einem hohlen Baum oder einem Mauerloch einniſtet. In ſolchen Fällen wird der genaue Sitz des Schwarmes ermitteit, an die Oeffnung ein luftiger Sack befeſtigt und dann durch andauerndes Trommeln an die Stelle, wo der Schwarm ſiht, dieſer zum Auszuge veranlaßt. Einen Baum wegen eines Schwarmes zu fällen, wäre zwecklos, weil dieſer doch während der Arbeit ausziehen, beim Fall des Stammes aber ſicher Schaden leiden würde. Weigert, Kreisbienenmeiſter. Zum Kürbisanbau. Melt 1 1 Machdruck verboten.) 0 pehr denn ie muß ſich das Beſtreben geltend machen, gewüchſe zu ziehen, die im weiteſten Umfange der menſch⸗ lichen Ernährung nützen. Daß dazu auch der Kürbis in allererſter Linie gehört, iſt wohl berechtigt. Es wäre aber Beit. und Düngervergeudung, wollte man große Land⸗ ſtrecken für den Anbau beſonders urbar machen, vielmehr genügen Löcher von etwa 1 Meter Durchmeſſer und 30 bis 10 Zentimeter Tieſe, die man mit guter, reichlich mit Dung vermiſchter Erde ausfüllt. Vorteilhaft bringt man um jedes Loch einen kleinen Erdwall an, um das Abfließen des Regen bzw. Gießwaſſers zu verhindern. In jede derartige Pflanzſtelle kommen 6—8 Kürbiskerne. Da man den Ranken reichlich Platz laſſen muß, müſſen die Löcher etwa 4 Meter voneinander entfernt ſein. Iſt das Jahr gut, ſo kann jedes Loch einige hundert Pfund Kürbiſſe bringen. Dem Züchter iſt es ſomit ohne beſondere Mühe möglich, große Erſolge zu erzielen, und von großen Land⸗ ſtrecken, die jetzt noch brachliegen, könnte auf dieſe Weiſe reicher Ertrag geerntet werden, wie z. B. Bahndämme es ſind, die in ihrer Geſamtheit ganz gewaltige Boden⸗ flächen darſtellen und zum Anbau großer Mengen Kürbiſſe nutzbar gemacht werden können. Noch viel zu wenig bekannt iſt die vielſeitige Verwendungsmöglich⸗ keit des Kürbiſſes. Wir ſind der Meinung, daß ſich ſehr bald ſeine Bedeutung für die Volksernährung ebenſo durchſetzen wird, wie es bei der früher ſo wenig beachteten Kohlrübe der Fall war. In alten Kochbüchern von 1840 bereits finden wir folgendes Rezept zu Kürbisbrot: Man ſchneidet das Kürbisfleiſch in Stücke und kocht es mit wenig Waſſer unter ſleißigem Umrühren zu einem Brei. Nachdem dieſer bis zur Milchwärme abgekühlt iſt, durch⸗ knetet man ihn mit ſo vielem Roggenmehl, wenn man recht ſüßes Brot liebt, mit Gerſtenmehl, bis die Maſſe zum Einſäuern dick genug iſt. Zum Einſäuern nimmt man eine ſtarke Menge Sauerteig. Salz und Kummel erhöhen den Wohlgeſchmack. Angeſtellte Verſuche ergaben ein ſehr ſchmackhaftes, gut ausſehendes Brot, dem Kartoffel⸗ brot entſchieden vorzuziehen. Auch für die Bereitung von Marmelade iſt der Kürbis vorzüglich verwendbar, weit mehr als die Kohlrübe, die als Marmelade einen etwas abſtoßenden Geſchmack hat. Wer es ermöglichen kann, pflanze alſo Kürbiſſe, d' bei längerer Kriegs dauer noch in manche Bleſche einſpungen werden müſlen Hacker Es iſt vaterländiſche Pflicht, Kleingeld in Umlauf zubringen.