Mittwoch, den 25. Septbr. 1918, vorm. 9 Uhr läßt Lehrer Franz Joſef Beck und deſſen Ehefrau Katharina Margareta geb. Kempf zu Rockenberg nachge— nannte in der Gemarkung Viernheim gelegenen Grundſtücke als: Flur XVII Nr. 102 qm 806, Acker hinter der Heck, % L. Fischer-Hie 7632: re esse— Arc Ständiger Eingang von 7 n Dann, Ball FoOoOOOOOOOOOOO OOo oOοοοοõοõο,/ẽEebese Herbst- und Winter- Neuheiten „J. Kinderkleidung oooοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοο ooo οοοõꝓðH eee ZooooooOoOOOOOOOOO oOOOOO O οοοVuöoooo oO οοοοοοοοοο ο —— — 0 Holzverſteigerung Holzverſteigerung. Donnerstag, den 19. September 1918, vorm. 9 Uhr, werden auf dem Rathauſe zu Viernheim aus den Domanialwald⸗Diſtrikten: Schlothlache Abt. 8, Minnigſtück, Am Jägerhaus und Freie Heide Abt. 45 verſteigert: Stämme Fichte: 2 St.. Kl.; Derb⸗ u. Neis. ſtangen: Fichte= 332 St.; Kiefer(Tabaliſtangen) = 435 St.; ſodann Brennholz: Scheiter, Nm.: 2, Eiche, 4,1 Kiefer; Knüppel, Nm.: 75 Eiche, 47,8 Kie⸗ fer, 3 Fichte; Reiſig, Wellen: 2750 Eiche(Schicht— Reiſ.) und 7750 Kiefer(Schicht-Reiſ.). Großherzogliche Oberförſterei Viernheim. Groos. Turuvereinigung. Heute Abend ½9 Uhr im Lo⸗ kal zum„Deutſchen Kaiſer“ Verſammlung mit wichtiger Tagesordnung. Um zähliges Erſcheinen wird gebeten. Der Vorſtand. poll⸗ zu verkauſen Von großer Wichtigkeit Junge Ziege Kopf- u. En- giwien-Salat hat zu verkaufen 2.1 Mich. Haas 7. Blauehutſtr. 6. Gefunden ein Knabenhut(Südweſter). Gegen Einrückungsgebühr ab— zuholen in der Expedition d. Blattes. Schwarz, Heddesheim Liſſenſtraße 33. — iſt das Beizen des Saat⸗Getreides empfehle hierfür Formalin u. Corbin Flora⸗Drogerie. „ Reife l Milch⸗Schweine hat zu verkaufen 2.1 Leonhard Hoock 2. Fahrrad-Handlung. Haushalt⸗Artikel und Schönen gebrauchten Küchenherd u. Gasherd preiswert abzugeben. Rathausſtraße 38. Frachtbriefe zu haben in der Exp. d. Bl. Alle Küchengerüte kaufen Sie am billigſten, bei größter Auswahl, bei Jakob Beyer. eee be F be 8b 8 0 eff Lichtspielhaus zieruhein. s 2 ans AAA AUE e eee, er Uebel größtes aber ist die Schuld Familien⸗Drama in 3 Akten. oeeeeeee% an n u. n in in in l N Um i ln fn in Er n in un in i un l un i in i i l m in i im in in in iñ fñ in in in in in f. Sees Lustspiel! i in 2 Akten 0 8 in il. Ei n n El El iu En l E Ei iu E Un in Er f u. E. l ln u N 4. Albert läßt sich scheiden franz. Artillerie znteress. Kriegsaufnahme 2 Woevrestädtte, ein Opfer def eptember guserwähltes Programm Lustspiel in 2 Akten 11 Sehr heiter 2 ————————* Beginn der Vorſtellungen: 95 2 eee Zu zahlreichen Beſuch ladet freundlichſt ein Kirchliche Anzeigen der evangeliſchen Gemeinde Viernheim. Sonntag, den 15. September 1918. 9 Uhr: Chriſtenlehre. 10 Uhr: Gottesdienſt. 11 Uhr: Kindergottesdienſt. Vorm. Vorm. Vorm. Abends 8 Uhr: Jugendvereinigung und Jungfrauen— verſammlung. FFF ———— Eine gute und billige Schuh-Besohlung bieten unsere gutbewährten Gummi- Sohlen für jede Jahreszeit geeignet. Auf Wunsch werden die Stiefel bei uns innerhalb 20 Minuten fachmännisch besohlt. Auch von jedermann leicht selbst aufzunageln, §. Tomberg& bo, Mannheim 6 2, Je. [Nachmitttags ½4 Uhr [Abends ½9 Uhr. J. Falter mann. 0 * 4 Bekanntmachung. Betreffend: Höchſtpreis für Frühkartoffeln aus der Ernte 1918. Vom 29. Auguſt 1918. Auf Grund der 88 2 und 5 der Bundesratsverord— nung über die Preiſe für Hülſen-, Hack- und Oelfrüchte vom 9. März 1918(R. G. Bl. S. 119) und der hierzu erlaſſenen Ausführungsbekanntmachung Großh. Miniſteriums des In— nern vom 15. März 1918 wird hiermit beſtimmt: Der Höchſtpreis für Frühkartoffeln aus der Ernte 1918 beträgt vom 1. September 1918 ab bis Weiteres 7,50 Mark für den Zentner. Die übrigen Vorſchriften unſerer Bekanntmachung glei— chen Betreffs vom 27. Jul! 1918(Darmſtädter Zeitung Nr. 175 vom 29. Juli 1918) werden aufrecht erhalten. Darmſtadt, den 29. Auguſt 1918. Landes kartoffelſt elle. Hechler. Auf vorſtehende Bekanntmachung welſen wir wiederholt hin. Hiernach iſt der Erzeugerhöch ſtpreis für Frühkartoffeln auf 7.50 Mk. pro Zentner feſtgeſezt worden. Landwirte, die dieſen Preis überſchreiten, haben ſtrenge Beſtrafung zu gewärtlgen. Viernheim, den 10. September 1918. 2. Mittelgewann Flur XXX Nr. 346 qm 1869, Acker die Nachtweide, 7. Gewann auf dem Rathauſe dahier öffentlich freiwillig verſteigern. Die Verſteigerungsbedingungen ſowie der Auszug aus dem Grundbuch können auf dem Geſchäftszimmer des Großh. Ortsgerichts während der Geſchäftsſtunden eingeſehen werden. Viernheim, den 10. September 1918. Großherzogliches Ortsgericht Vieruheim. Schuchmann. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Lambert h. Grundſtücks Verſteigerung. Am Mittwoch, den 25. Sept. 1918, vorm. 9 Uhr läßt Johann Georg Werle l. Witwe. Anna Ma⸗ ria geb. Haas und Kinder von Viernheim nachgenannte in der Gemarkung Viernheim gelegene Grundſtücke, als: im Berlich, 2. i Gewann, 2605, Acker die 24 Morgen am Lampertheimer Weg Acker am Sandhofer f Weg, die Langgewann auf dem Rathauſe dahier öſſentlich freiwillig verſteigern. Die Verſteigerungsbedingungen ſowie der Auszug aus dem Grundbuch koͤnnen auf dem Geſchäftszimmer des Großh: Ortsgerichts während der Geſchäftsſtunden eingeſehen werden. Viernheim, den 10. September 1918. Großherzogliches Ortsgericht Viernheim. Schuchmann. Flur V Nr. 164.7 qm 2625, Acker XVI V 11½0 5 XVI„ 166„ 9488, 7 Bekanntmachung. Betr.: Hausſchlachtungen. Die Liſte über die angemeldeten zur Selbſtverſor— gung beſtimmten Schweine iſt nunmehr abgeſchloſſen. Wer alſo von jetzt ab Schweine zur Selbſtverſorgung einſtellt, hat dies ſofort ſpäteſtens aber 3 Monate vor der Schlachtung ebenfalls bei uns, Zimmer Nr. 27 anzuzeigen. Betr.: Gemüſeverſorgung. Wir haben uns mit der Landesgemüſeſtelle wegen Lieferung von Weißkraut ins Benehmen geſetz und wurden uns 1 bis 2 Waggon zugeſichert. Dasſelbe ſoll an Perſo— nen verabfolgt werden, die in dieſem Jahre kein Kraut an— gebaut haben. n Die Beſtellungen hierauf werden am kommenden Montag, den 16. September 1918 vormittags im Wachtlokale des Rat hauſes entgegengenommen. Betr.: Brennholzoerſteigerung. Anſchließend an die Holzverſteigerung Großh. Oberför— ſterel am kommenden Donnerstag, werden 225 Rm. klefern Scheitholz an die Melſtbietenden öffentlich verſteigert. Viernheim, den 13. September 1918. Großherzogliche Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Bruchleidende bedürfen kein ſie ſchmerzendes Bruchband mehr, wenn ſie mein in Größe verſchwindend kleines, nach Maß und ohne Feder, Tag und Nacht tragbares, auf ſeinen Druck, wie auch jeder Lage und Größe des Bruchleidens ſelbſt verſtellbares 1 5 Universal-Bruchband tragen, das für Erwachſene und Kinder, wie auch Leiden entſprechend herſtellbar iſt. Mein Spez. Vertreter iſt am Samſtag, den 14. Sep tember mittag von 1¼ bis 6½½% in Weinheim Hotel Prinz Wilhelm und Sonntag, den 15. September mittags von 11 bis 2 in Heidelberg Hotel Poſt Reichspoſt mit Muſter vor⸗ erwähuter Bänder, ſowie mit ff. Gummi- und Federbänder, neueſten Syſtems, in allen Preislagen anweſend. Muſter in Gummis, Hängeleib-, Leib und Muttervorfall⸗Binden, wie auch Geradehalter und Krampfaderſtrümpfe ſtehen zur Verfügung. Neben fachgemäßer verſichere auch gleich— zeitig ſtreng diskrete Bedienung, Ph. Steuer Sohn, Bandagist und Orthopädist Konstanz i. B., Wessenbergstraße 15. Telephon 515. Louis“ andauer, Mannheim e e Grosses Lager in 7 Kleiderstoffe, Seidenstoffe Konfektion zu angemessenen Preisen. jebem Erſcheinungstage: Dienstag, Donnerstag u. Samstag Abonnementspreis: 50 Pfg. pro Monat mit Beſtellgeld. ö Beilagen: wöchentlich das Illuſtr. Sonntagsblatt Wandkalender und Fahrplan. Heerdelne-Nechidn, Verkündigungsblatt für Heddesheim, Straßenheim, Muckenuſturm und Umgebung Heddesheimer Anzeiger Inſeratenpreis: OGeleſenſte und verbreitetſte Zeitung in Heddesheim. Anzeigeblatt zahlreicher Behörden. Redaktlon, Druck und Verlag: H. Martin, Viernheim. Wirkſames Inſertionsorgan am Platze. Lokale Anzeigen Petitzeile 25 Pfg. Auswärtige 30 Pfg. Reklamen im Textteil 90 Pfg. Beilagengebühr: Pro 1000 Exemplare 7.50 Mk. Feruſprecher Nr. 217 Amt Viernheim. Dienstag, den 17. September Lolale Nachrichten. l * Die beſten Grüße an alle Viernheimer von Minen-Matroſe Johann Dewald. * Weinbeſteuerung. Zu unſerer Notiz in der letzten Nummer iſt bezüglich der Weinbeſteuerung berichtigend nachzutragen, daß die Steuer von 50 Pfg. nur Weine be— trifft, die aus den Jahrgängen vor 1915 herrühren. Alle übrigen Weine aus den Jahrgängen 1915, 1916 und 1917 werden wie uns das Großh. Steueramt mitteilt, mit 20% des Elnkaufspreiſes verſteuert. § Den Kriegswitwengeld oder Kriegswaiſen⸗ geld beziehenden Hinterbliebenen von Militärperſonen der Unterklaſſen ſollen mit Rückſicht auf, die außerordentlichen Teuerungsverhältniſſe Zuſchläge zu den erwahnten Verſor gungsgebührniſſen gewährt werden. für die Witwe 8 Mark, für die Halbwaiſe 3 Mark und für die Vollwaiſe 4 Mark im Monat. 16. Lebensjahr überſchritten haben, erhalten keinen Zuſchlag. Kriegswitwen, haben, brauchen keinen Antrag zu ſtellen. Sie erhalten den Zuſchlag ohne weiteres gegen Vorlage einer Beſcheinigung über die gezahlte Familienunterſtütung von der Poſtkaſſe gezahlt, bei der ſie ihre Kriegsfuͤhrſorgegebührniſſe erheben. Dle Beſcheinigung wird koſtenlos von dem Gemeindevor— ſteher ausgeſtellt. Der Poſtkaſſe iſt beim Empfang Quittung zu leiſten und die Stammkartennummer anzugeben, Ouittungs— vordrucke werden von der Poſtkaſſe verabfolgt. Die erſte Auszahlung der Zuſchläge wird erfolgen, ſobald die erfor⸗ derlichen Vorbereitungen hierzu, die einige Zeit in Anſpruch nehmen werden, beendet ſind. Kriegswitwen und Kriegs— waiſen, die keine Famillenunterſtützung beziehen oder während des gegenwärtigen Krieges bezogen haben, werden Zuſchläge auf beſonderen Antrag beim Vorliegen eines Bedürfniſſes bewilligt. Die Anträge ſind an das für den Wohnſitz des An— tragſtellers zuſtändige Verſorgungsamt zu richten. Das Gleiche gilt für die Hinterbliebenen aus früheren Kriegen. — Erhöhung des Bierpreiſes. Das Kriegs— ernährungsamt hat gemäß den eingetretenen Steigerun— gen der Unkoſten der Brauereien die Erhöhung des Herſtellerhöchſtpreiſes für Bierr auf 29 Mk. ab 1. Ok⸗ tober angeordnet. Der Stammwürzegehalt wird dabei von 3,5 auf mindeſtens 2 v. H. herabgeſegt. Eine Fehlergrenze iſt nicht zugelaſſen. Die Gerſtebelieferung bleibt die gleiche wie im Wirtſchaftsjahr 1917/18. Die ſteuerliche Mehrbelaſtung des Bieres, die ab 1. Oktober 1918 durch das neue Bierſteuergeſetz eintritt, und der bierähnlichen Getränke, die durch das Geſetz betreffend die Beſteuerung von Mineralwäſſern und künſtlich be— reiteten Getränken ab 1. September 1918 eingetreten iſt, darf in Höhe von 5,50 Mk. bei Bier und in Höhe von 10 Mk. bei bierähnlichen Getränken dem Höchſtpreiſe zu— geſchlagen werden. N ö ep. Rennberichte und Rennberichten der Berliner Zeitungen erfährt man aller lei Merkwürdiges. Schon das iſt nicht unintereſſant, daß die Berliner Blätter trotz den Klagen über Papi rmangel in ihren Montagausgaßen dieſen Berichten während der Rennzeit hunderte von Druckzeilen widmen. Iſt das nicht eigentlich heute, wo wahrhaftig größere Dinge draußen und daheim geſchehen und in Frage ſtehen, beſchämend für die deutſche Leſerſchaft? Aber das iſt nur das eine. Das andere, worüber einem Gedanken kommen, ſind die Rennpreiſe. Da wurde am 18. Auguſt im„Gladigtoren— rennen“ im Grunewald ein Preis von 100000 Mk. bergeben— ſchon im Frieden gab es übrigens in Ham— burg Preiſe in dieſer Höhe—, insgeſamt waren es 9 Preiſe mit 204000 Mk. Die niedrigſte„Dotierung“ war vor dem Krieg 20002500 Mk., heute iſt ſie 3000— 4000 Mk. Wie wenig Wert das Geld gegen— wärtig hat, wie es verſchleudert wird, ppiſſen wir leider alle. Sollte ſich aber für ſolch hohe Summen nicht doch heutzutag eine beſſere Verwendung finden ſaſſen? — Von der Kriegsmarmelade. Die Reichs- ſtelle für Gemüſe und Obſt teilt mit, daß von 650 deutſchen Marmeladefabriken, die derzeit Marmelade her— ſtellen, wegen Verſtöße gegen die Vorſchriſten 28 Be⸗ triebe vorläufig und 9 endgültig geſperrt ſeien, außer— dem 53 Fruchtſaftpreſſereien. f „Kann man Pilze durch Kochen entgiften? In der letzten Zeit ſind wieder verſchiedene Fälle, von ſchweren Pilzvergiftungen gemeldet worden. Die ſichere Unterſcheidung giftiger und eßbarer Pilze iſt für die vielen Unerfahrenen, die ſich heute mehr als in Frie denszeiten auf die Suche nach der ſchmackhaften Koſt begeben, nicht möglich und beſonders richten die weit verbreiteten irrigen Volksmeinungen über das Entgif— ten der Pelze großes Unheil an. So will die Volks Reunpreiſe. Aus den Dieſe Zuſchläge, die vom 1. 7. 1918 ab nachgezahlt werden, betragen allgemein Waiſen, die das und Kriegswaiſen, die Familienunterſtützung beziehen oder während des gegenwärtigen Krieges bezogen Bolilche angemacht werden. . Paſtſcheckkontg. 11 1577 f 0 10 Amt iulfurt a. M. 1918 1 meinung giftige, Pilze au allerhand Merkzeichen er kennen, als da ſind: grelle Farbe, beißender Geſchmack, Verfärbung der Beuchſtellen, Schwarzwerden von Zwie belwaſſer, in dem ſie gekocht ſind, Entgiften durch Mit 1 eines ſilbernen Löffels u. a. m. Alle, Meinungen ſind falſch. Deshalb ſollle man es durch— aus vermeiden, Pilze zu eſſen, die man nicht kennt, oder die nicht von ſachkundigen Leuten geſammelt ſind. Man muß ſich auch hüten, augeſchnittene Friſche iſt ein unbedingtes Erfordernis, da gif ige Pilze bei längerem ſetzungsprodukte bilden. Elten. 5 Schuhverforgung des Poſtunterperſonals Die Reichsſtelle für Schuhverſorgung hat der waltung neue Lederſchuhe mit Lederſohlen zugeteilt, die demnächſt zur Verfügung ſtehen werden. Bezugsberech— tigt hiefür ſind Telegraphenbauarbeiter und boten. Der Preis für ein Paar Schuhe beträgt je nack Größe und Herſtellungskoſten voraus ſichtlich 28 32 Mk. Zur Verſorgung der im Außendienſt verwendeten Poſt— unterbeamten, Hilfspoſtunterbeamten, Bedarfsaushelfer, Ortsbriefträger uſw. hat die Poſtverwaltung getragene Mil tärſchuhe und getrig ene Mililärſtiefel beſchafft ſes Schuhwerk wird in gebrauchsſähigem Zuſtand nach Maßgabe der verfügbaren Beſtände zum Preis von 12 bis 18 Mk. für das Paar gelieſert werden dieſe Pilze einzukaufen ſelbſt un— 21080 Arti nſyrtro! 7. Liegen giftigwirkende Zer— Poſtver⸗ 6751 N Landpoſt N ö Ferner ſtehen für dieſes Perſonal getragene, aber wieder zugerichtete Mil'tärſohlen in biſchränkter Menge zur Verfügung — Tarifverträge im Bäckergewerhe. Eine Ver⸗ ſammlung der Bäcker- und K onditorengeſellen in Berlin ſtellte folgende Forderungen auf: Der bisherige Mindeſt NA 7- f 5 1 5 1 7 Wochenlohn(6 Arbeitstage) von 71 Mark iſt für Geſellen auf 84 Mr., für weibliche Arbeiter auf 12 Mk. zu er⸗ höhen. Die Arbeitszeit ſoll in Groß-Berlin 8, ſonſt 9 Stunden täglich betragen, einſchließlich der Pauſen. Wo ſich Ueberſtunden nicht vermeiden laſſen, ſollen ſie mit 0 1E 4 Le 0 8 5 2 2 2 Mk. bei Geſellen und 1 Mk. bei weiblichen Hilfs kräften berechnet werden. Sonntagsarbeit iſt mit 3 bzw. 1 ½ Mk. die Stunde zu entlohnen. Außerdem ſol len ſofort 10 bzw. 5 Mk. Teuerungszulage bezahlt werden. be e, 823883* p Vermiſchtes n K 7 1 Schenkung des Kaiſers. Kaiſer Wilhelm hal an ſktnen Beſuch am 5. September v. 3 ſtadet(Stebenbürgen) eine prachtvolle Berner Nonigiſchen Porzellanfahrin Det deutſche Konſul in Kronſtadt, Lerchen, üben Woche das Geſchenke, in Bürgermeiſter von Hermannſtadt. ſprachen gewechſelt. Stiflung. Anläßlich des Kaiſerbeſuchs haber Or. Krupp von Bohlen und Halba Kolonialkriegerſpende 100 000 Mz. überwieſen Schweres Eiſenbahnunglück. Am bei dem Bahnhof Schneide müh! Bromberg—Schneidemühl ein Sonderzug m München-Gladbach(Rheinpr.) infolge UMeberfahrens ſignals auf den Schluß eines Güterzugs aufgefah Wagen des Sonderzugs wurde in den Pack! ſchoben und bis auf 4 Ahleils zertrümmert find 8 Wagen zertrümmert oder ſchwer beſchädigt des Güterzugs, ein Mann und 30(nach anderer Kinder ſind tot, eine Frau und 17 Kinder(anderen folge gegen 100) verletzt, davon 2 ſchwer. Die meiſt, als der furchtbare Zuſammenſtoß erfolgt dieſem Jahre ſchon der zwekte rheiniſche dem Oſten, der auf dieſe Weiſe Fleiſchvergiftung. Iu Kamen 16 Perſonen nach dem Genuß 8 Uferdefleiſche Erkrankungen wurden gemeldet I—— 9 Anweſenheit des Hierbet wi Das Beizen der Saatfrucht. Der„Steinbrand“ richtet, wie bekannt, in unſerer Brotfrucht, Weizen und Schaden an. Die Keime werden mit dem Saatgr 6 auf den Acker getragen und wenn man den Brand wirk ſam bekämpfen will, muß vor allem dafür geſorgt wer den, daß das Saatgut rechtzeitig von den Keimen Schädlingspilzes befreit wird. Nach vielerlei Verſuchen iſt man darauf gekommen, daß die Wirkung am beſten durch Beizen des Saatguts erzielt wird und das Beizen iſt z. B. in Württemberg nach den ſtalt für Pflanzeuſchutz in Hohenheim von der 3 zur Vorſchrift gemacht worden. Ulnſere Leſer dürfte es intereſſieren, die diesbezüglichen Vorſchriſten kennen zu lernen: J. Die Einrichtung zum gemeinſamen Beizen des Sgatguts. 1) Nach der Verfügung des K. Miniſterſums vom 6. September 1918 iſt jede Gemeinde verpflichtet, ſopiele Beiqſtellen einzurichten, daß jedermann ohne große Umſtäande ſeine Saatfrucht(Wiezen und Dinkel) betzen kaſſen kann 1 Die Beizſtelln werden in einem bedeckten Raum (Schuppen, Scheuer, Keller uſw.) untergebracht; ie heſtehen aus einem oder mehreren großen Bottichen, über denen eine eim ſache Zugvorrichtung angebracht wird zum Hochziehen der Säcke Daneben befindet ſich noch ein Vorratshottich, in dem ünmer wieder 100 Liter Beisflüſſigzeit zum Nachfüllen der großen Innern K2ßFßFFTTCTbT0TTTTTTbT0TCTVTT—T—T———— Die von ber Gemeinde heſtellten Vertrauensnſünner üßer⸗ wachen das anmachen der Beizflüſſigkeit und das Beizen ödes Sehen, Beelen nonn fihef ſorgeunig Ba rr e b. f Jede. rtrauensmann führt ſorgfältig Buch über die bet ihm gebeigten Mengen, indem er von ſedem Beſitzer die Art und Menge der gebeizten Frucht notiert. Dieſe Protokolle werden am Schluß der Saatzeit vom Schultheißenamt dem K. Oberamt vorgelegt. Die Vertrauensmänner werden von der Gemeinde für die aufgewendete Zeit nach den ortsüblichen Sätzen entſchüdigt. Desgleichen werden die Beizmittel pon der Gemeinde beſchafft. 1) Jeder Landwirt iſt gehalten, die Beizſtellen zu benützen. Ortsvorſteher nur in beſonderen Fällen betreffende Landwirt nicht im wohnt und den Nachweis erbringen kann, daß er auch richtig gebeizt hat. Auf weſſen Feld im nächſten and it troffen wird, hat zu gewärtigen Saatfrucht. Korbflaſche ab d ii Verwahrung,(am bheſten im Teller). iſt waſſerhell und beſitzt einen ſcharfen, unange— len des Tormaſbehhds muß man ropfen Fer Flüfſigkeit nicht in Die Brennen verurſachl Abſpülen mit viel Waſſer.) Flüſſigkeit, ein Viertelliter ganz unſchäblich. Peiſe bereitet, daß man niertelliter Tormaldehngd mit 109 Liter Waſſer miſcht 1 g oll gefüllt und, ſolange ſie Nährend der ganzen Saat- 11 Fi Nach⸗ kleineren, etwa Peiſe, man nimmt liter Formaldshyd. ) Zeder Sandwirt bri J ausſäen wilt einen Beize 1 inkel 1 beige Jie Sücke ſind höch⸗ tens d je 011 wer Aufzugvorrich⸗ ung 1 geznat und in dem zottich erſt mehrmals zuf- und ihgetaucht it die zwiſchen den Körnern b findliche Luft zaſch und vollſtändig entfernt wirt Dann bleiben die Säcke deim Weizen genau eine halbe Stunde, beim Dinkel genau ine Stunde in der Beizflüſſigkeit. Genau nach Ablauf der zeit werden die Säcke wieder hochgezogen und bleiben einige Rinuten aufgehängt, damit alle Fhilſſigkeit in hem Bottich zufließen kann.)ſarnach hat der Beſitzer dafür u ſorgen, daß d naſſe Frucht ohne Verzug dünn aus 5 Umſtanden darf Stunden im Sack ſonſt die Keimfähigkeit verloren geht. Die gebeizte Saatfrucht darf nachher unter keinen Um tünden wieder mit Brandſtaub in Berührung kommen. Deshalt n vorher naß(am beſten mit der Beiz Ausnahmen können vom zugelaſſen werden, wenn der Ort ſelhe jehlicher Menge an fügung eine empfindliche S II. Das Veizen der Bertrauensmann nimmt den in eine! wo fe ftarkes etwa halh gefüllt, jiherſchüſſige ſebhreitet wird zum ocknen Unter keinen ie gebe inge U ochftens jerbleibel 1 7 nuß der Trocken 1 1 1 Iind lachher da 1 0 0! lacht darf mat Säck tellen, die ſicher von Brand Nos Angesehen 955 N 1 3 Weinheim Großh.