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Mittwoch jeweils von 1— 4 Uhr nachmiltags zur Entwertung im Lokal abgegeben. Alle bis zu dieſem Termin nicht abgegebenen und infolgedeſſen nicht ent— kontrollierten Sparmarken werden für 70 wertlos erklärt werden. Wir erſuchen ebenſo höflichſt als dringend die für 1920 fälligen Zinſen doch vor Weihnachten bei Vermeidung von Koſten noch zu entrichten. Nochmals wird darauf daß Dienstag und Donnerstag mit Ausnahme der Feiertage Nachmittags von 1—4 Uhr Zahltage ſind. 0 Vlernheim, 10. Dezember 1920. — 5 7 werteten und hingewiefen, jeden Job. Karl Keupſ W. ———......———ů— Der Vorſtand Fa in Geschenkarflenf zu Weihnachten 1 been——. Luuswaren! Nickelwaren, Figuren, Blumenkörbe, Künstliche Blumen, ſranchiermesser, Ess- und Katfeelöſtel, Vorleger. Kinder spielwaren Kafteeservis in Porzellan und Emall, 5 Dwerse Emallsachen für Puppenküchen, Blechwaren im Karton. Gud waren;: Alle Grössen Bräter, rund und oval. 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Klauenvieh(Rindvieh, Schafe, Ziegen u Schweine), das aus nicht heſſiſchen Gebieten aber von nicht heſſiſchen Viehmärkten kommend zu Nutz- und Zuchtzwecken in den Kreis eingeführt wird, ſt f a) tunlichſ ſchon vor der Einfuhr, jedenfalls aber vor der Eiaſtellung dem zuſtändigen beamteten Tierarzt und der Polizeibehörde des Einſtellungsortes anzumelden anmeldepflichtig iſt jeder, der die Tiere einführt oder einführen läß, einerlei, ob dies für eigene Rechnung oder für Rechnung anderer oder im Auftrage anderer geſchieht; b) ſofort auf die Dauer von 5 Tagen in einem mit Klauenvieh nicht beſtellten Gehöft abzuſondern; 6 c) nach Ablauf dieſer 5 tägigen Abſonderungsfriſt durch den zuſtändigen beamteten Tierarzt zu unterſuchen. 705 Die nachgewieſene Transportdauer wird in die füuf— lügige Quarantäne eingerechnet. N 5 2. Die Abſonderung(Ziffer Ib) iſt aufzuheben, wenn die Unterſuchung(Ziffer le) ergeben hat, daß die Tiere nicht ſeucheverdächtig ſind. g 5 3. Bis dahin darf das Gehöft, abgeſehen von Not⸗ fällen, nur von dem Beſitzer der Tiere, deſſen Vertreter den mit der Wartung und Pflege betrauten Perſonen und von Tierärzten unter den notwendigen Vorſichtsmaßregeln (Reinigung, Desinfektion) betreten werden. . 4. In Einzelfällen kann das Kreisamt aus nahmsweiſe geſtatten, daß das abzuſondernde Vieh in ein Gehöft ein⸗ geſtellt wird, in dem noch anderes Klauenvieh untergebracht ſſt. Diefe Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn das Gehöft mit mehr als 5 Stück Klauenvieh, worunter ſich nicht mehr als 3 Stück Rindvieh befinden dürfen, beſtellt iſt. 8 Das Abſchlachten von geſondertem Vieh iſt jeder⸗ zeit nach den für Beobachtungsvieh geltenden Vorſchriften ( 166 Abſ. 2 der Bundesratsvorſchriften) zu geſtatten. f 6. Soll zu Nutz- und Zuchtzwecken beſtimmtes Klauen⸗ vieh aus nicht heſſiſchen Gebieten, auch wenn dieſe nicht als verſeucht gelten, mit der Eiſenbahn auf heſſiſchen Eiſen⸗ bahnſtationen oder nach Heſſen eingeführt werden, fo iſt weiter folgendes zu betrachten: a) Das Verladen, Umladen und Umexportieren iſt auf heſſiſchen Eiſenbahnſtationen nur nach voraus⸗ gegangener tierärztlicher Unterſuchung, und wenn dieſe keine Beanſtandung ergeben hat, geſtattet: vor dem Entladen hat eine amtstierärztliche Unter⸗ ſuchung ſtattzufinden. Iſt dieſe innerhalb der Ent⸗ ladefriſt nicht angängig, dann ſind die Tlere vorläufig abgeſondert in einem dem Einführenden zur Ver⸗ fügung ſtehenden, mit Klauvieh nicht beſtellten Gehöft elnzuſtellen. Eine anderweite Einſtellung und eine Verteilung der Tiere in verſchiedene Gehöfte darf erſt ſtattfinden, wenn bei der amtstierärztlichen Unterſuchung feſtgeſtellt worden ſſt, daß die Tiere nicht nach Ziffer 1b abgeſondert werden müſſen; e) der Zeitpunkt des Verladens Umladens, Umexpetierens und, Entladens iſt ſtets rechtzeitig vorher dem zuſtän⸗ digen beamteten Tierarzt anzuzeigen. Zu dieſer An⸗ zeige verpflichtet ſind ſowohl die Beſitzer, Einführer oder Begleiter der Tiere, als auch, ſoweit es ſich um Umladen, Umexpedieren und Entladen handelt, die Bahnhofsvorſtände. 7. Alle mit der Eiſenbahn ankommenden Viehtrans⸗ porte mücſen vor dem Ausladen durch den zuſtändigen Tierarzt— wenn möglich amtstierärztlich— unterſucht werden. b) 1 Maßregeln zur Verhütung der Einſchleppung der Seuche durch Tiere aus Schlachtviehhöfen und aus ſtark verſeuchten Gebieten. 1. Von Schlachtviehhöfen eingeführte, als Spertvieh bezeichnete Wiederkäuer und Schweine dürfen nur in ſolche öffentliche Schlachthöfe verbracht werden, die mit der Eiſen⸗ bahn durch Schienengleis verbunden ſind. Der Transport lſt nur mit der Eiſenbahn geſtattel. 2. Von Schlachtviehhöfen eingeführte, als Beobachtungs⸗ dieh bezeichnete Wiedekkäuer. N 9 0 ler und Schweine dürfen ver N werden: b rfen verbracht a) nach öffentlichen Schlachthöfen mit Ba eisanſchluß: b) nach öffentlichen ö ahngleisanſchluß; Schlachthöfen ohne Bahngleisanſchluß mit der Bedingung, daß ſie dahin, ſaweit ſie nicht wert gut⸗ waſſerdichtem Boden ver⸗ mit der Eiſenbahn befördert werden, nur in ſchließenden Wagen mit bracht werden. 1 0— L412 0 ö c) nach privaten Schlachthäuſern unter der Bedingung, daß ſie dahin, ſoweit ſie nicht mit der Elſenbahn be— fördert werden, nur in gutſchließenden Wagen mit waſſerdichtem Boden verbracht werden. N 2 Als Beobachtungsvleh bezeichnete Wiederkäuer und Schweine dürfru nur in öffentlichen Schlachthöfen elngeſtellt 9 7**„0 50 1 2 5 7 571* werden, dle unter geregelter veterinär polizeilicher Kontrolle 15 und in denen ſich beſondere Räume für dieſen Zweck Nen Länger als drei Tage dürfen ſie auch hier nicht eingeſtellt werden. In den Fällen b und e find die Tiere vor dem Ausladen aus der Eiſenbahn durch den beamteten oder einen beſonderen ermächtigten Tierarzt auf ihre Seuchen⸗ freiheit zu unterſuchen. ſo iſt das Ausladen der Tiere zu verbieten und ihre Be⸗ förderung in einen Schlachthof mit Bahngleisanſchluß an⸗ zuordnen. Im Notfall iſt die Abſchlachtung im Eiſenbahn⸗ wagen vder an einer ſonſt geeigneten Stelle vorzunehmen. Es ſind alsdann alle diejenigen Maßnahmen anzuordnen und volizeilich zu überwachen, die notwendig erſcheinen, um eine Verſchleppung der Seuche zu verhindern. ä 8 Zu Zeiten allgemeiner Seuchengefahr ſind die Heſſ. Kreizämter zur Anordnung ermächtigt, daß alle von Schlacht- viehhöfen und aus ſtark verſeuchten Gebieten eingeführte Wiederkäuer und Schweine, wenn ſie nicht in einen öffentl. Schlachthof mit Bahngleisanſchluß gelangen, nicht eher aus⸗ geladen werden dürfen, bls ſie durch den beamteten oder einen beſonders ermächtigten Tii rarzt auf ihre Seuchenfreiheit unterſucht ſind. Falls dieſe Unterſuchung ergibt, daß die Tiere an der Seuche erkrankt ſind, iſt ihre Ausladung aus der Eiſenbahn nur in Schlachthöfen mit Bahngleisanſchluß zu geſtatten(Abſ. 2, Schlußſatz).(Vergl. 8 172 der Bundesratsvorſchriften.) Die Heſſiſchen Kreisämter ſind ferner ermächtigt, für ſolches Schlachtvieh auch alle übrigen für Beobachtungsvieh(Abf. 2) vorgeſchriebenen Maßnahmen anzuordnen. Insbeſondere wird darauf hingewieſen, daß in dem Einſtellen der Tiere eine große Gefahr liegt. Es ſollte dies daher, ſoweit es nicht ganz verboten werden kann, nur in Gehöften geſtattet werden, in denen anderes Klauenvieh nicht untergebracht iſt, und nicht über 24 Stunden. III. Maßregeln zur Verhütung und Ausbreitung der Seuche Schafherden. 1. Alle Schafherden, die aus gefährdeten Gebietsteilen eingeführt werden, unterlegen alsbald nach dem Ueberſchreiten der Landesgrenze einer 5 tägigen Quarantäne in einem ab geſonderten Stall oder auf einer abgeſonderten Weide, die von anderen Wiederkäuern und Schweinen nicht betreten wird. Auf die Anordnung und Durchführung der Maßnahme finden die vorſtehenden Vorſchriſten ſinngemäß Anwendung. 2. Der Durchtrieb wandernder Schafherden durch Heſſen iſt verboten. 8 3. Schafserdeu, die in den letzten Monaten innerhalb einer Gemarkung Heſſens zur Weide gegangen ſind, dürfen dieſe Gemarkung, wenn ſie nicht an der nahegelegenen Elſen— bahnſtation innerhalb derſelben Gemarkung verladen werden, nur verlaſſen, wenn ihre Seuchenfrelheit durch den beamteten Tierarzt feſtgeſtellt iſt. Das Wandern der Herde iſt nur auf kurzen Strecken und nur unter der Bedingung zu ge— ſtatteu, daß die Herden die ihnen vom Kreisamt bezeichneten Straßen einhalten und das den Poltzeibehörden derjenigen Orte, durch deren Gemarkung ſie wandern, 24 Stunden vorher Anzeige gemacht wird. Sind wandernde Schafherden länger als drel Tage nach der letzten amtstlerärztlichen Unterſuchung unterwegs, ſo iſt die Herde durch den zu— ſtändigen beamteten Tierarzt zu unterſuchen. Dieſe Maßnahmen finden auch auf Schlachtſchaftherden Anwendung. Die Entrichtung der Koſten für Geſchäfte hat znach der Vorſchrift machung vom 2. September 1913 betr. die Koſten für amtstlerärztliche Verrichtungen zu erfolgen. Für Unter⸗ ſuchungen von Klanenvieh verſchledener Beſitzer, daß in demſelben Elſenbahnzug transportlert oder ſonſt zuſammen⸗ der Einſchleppung durch wandernde die amtstlerärztlichen unſerer Bekannt⸗ werden nach d Wird bei dieſer Unterſuchung feſt⸗ 5ſt 8 21*. 1 5. ft ö geſtellt, daß dte Tiere berelts an der Seuche erkrankt ſind, gebracht worden iſt, hat jeder der Beſitzer die vorſchrifts⸗ — uäßigen Quittungen dem beamteten Tierarzt einzuhändigen. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Anordnungen werden nach! Strafbeſtimmungen in§ 74 Ziffer 2 und § 76 Ziffer 1 des Reichsviehſeuchengeſetzes beſtraft. Heppenheim, den 25. November 1920. Heſſ. Kreisamt Heppenheim. J. V.: gez. Hammann. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hlermit zur öffentlichen Kenntnis und empfehlen genaue Befolgung der Beſtimmungen. Viernheim, den 8. Dezember 1920. Heſſ. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. Bekanntmachung. Betr.: Verſorgung der Säuglinge mit Zucker. N Am Freitag, den 17. ds. Mts. wird an die Säuglinge die in der Zelt vom 1. November 1919 bis 30. November 1920 geboren ſind der Säuglingszucker für den Monat No⸗ vember bei dem Spezereihändler Friedr. Koch, Bürſtädrerſtr. veransgabt. Arf den Kopf entfallen 2½ Pfund zum Preiſe von 3,65 Mk. pro Pfund. Bezugskarten ſind vorzulegen. Betr.: Zuckerverſorgung. Der Verbrauchszucker von 700 Gramm pro Kopf für den Monat Jauuar 1921 kommt von Samstag, den 18. ds. Mts. ab bel den Spezereihändlern an die Ve⸗ zugs berechtigten Ausgabe. Der Preis beträgt 3,65 Mk. für das Pfund. Gültig iſt die Marke Nr. 3 der neuen Zuckerkarte, ies Mar 7 9 7 2 17 +—* „Die Verteilung an die Händler erfolgt am Frektag 2 0 8 7 21 51 n. 8 7 8. den 17. ds. Mts. bei Gg. Mich. Winkenbach 2 dahier. Viernheim, 16. Dezember 1920. Heſſ. Bürgermeiſterei Viernheim. Lamberth. . 7 78 4 4* Lolale Nachrichten ora! MKuülh chle. * II 5 2.— 7 7 71 N 4 nion⸗Theater. Der Inhaber hat ſich ent⸗ ſchloſſen auch Freitags den verehrlichen Einwohnern Viern⸗ heims ſein Theater zu öffnen. Die Anficht des zur Vor⸗ führung gelangenden Detektiv-Films„Spitzel“ in 5 Akten kann ſehr empfohlen werden, da der Inhalt desſelben von äußerſt ſpannender Handlung iſt und in den Theatern, wo der Film gelaufen, großen Zuzug hatte. Gleichzeitig beſorgt auch das Luſtſoiel, das durch den ſpannenden Detektiv-Film, aufgeregte Gemüt wieder zum Lachen zu bringen. 5 Der Militär kriegerverein„Haſſia“ hielt am vergangenen So ſein Konzert bet einem vollen Hauſe im Gaſthaus„Freiſchütz' ab. Die Theaterſpieler en ihre i löſt und auf vielſeltiges Verlangen Sonntag ein 2. Konzert im Gaſthaus zum„goldnen Karpfen“ ſtatt. . Radfahrer⸗Berein Eintracht diesjährigen Bal am Sonntag, den 30. zum goldenen Karpfen ab Ur gur end 9 findet hält ſeinen Januar im Saale — Die neuen Briefmarken. Mit der Ausgabe der neuen Markenſcheine wird in nächſter Zeit wahrſcheinlich im Januar, begonnen werden können. Zuerſt werden die kleinſten Markenwerte von 5 bis 30 Pfg. ausgegeben werden. Die große Zeichnung der Ziffern ſteht auf dunk⸗ lem Grund, darunter in deutſchen Buchſtaben: Deut⸗ ſches Reich. Die 40 Pfennig⸗Marke zeigt Schmiede bei der Arbeit. Die höheren Werte von 1 Mark an aufwärts wer eicher den Reichsadler enthalten. [(— Die Gerichtskoſten werden ve J C um das Dreifache erhöht ben die gpten 510 Geric bo ee dan de Auen de Gerichtsvollzieher. Auch die Auslagen werden beträcht— lich teurer. So werden für einen Bogen Papier kü lig 2 Merk döisher 40 Pig) berechne eie Mirbeſgebühr zür Gerichtskoſten beträgt 6 Mark. Mancher with fich jetzt das Prozeſſieren abgewöhnen. 0 105 e Gegen Schnupfen. In einem Büchlein von S. Bloch(Verlag von Th. Städelin, Stuttgart) wih folgendes Gegenmittel empfohlen: Man tue ein Watte⸗ bällchen in heißes Oel und reibe die inneren Naſen⸗ flügel damit ein, und zwar je 15 Minuten. Und dann dann iſt der Schnupfen beſeitigt. Das klingt un⸗ aablich aber es i wah e e ii! L 2 Briefkaſten der Redaktion. Herrn M. H. Ihr Eingeſandt bringen wir in der Samstag⸗Nummer. Ne Aufruf zum Sparen. Der allgemeine deulſche parkaſſentag, der dieſer Tage in Dresden verſammelt war, richtet folgenden Aufruf an das deutſche Volk: Die große Not der Zeit macht es zur heiligen Pflicht, allen Volksgenoſſen eindringlichſt zuzurufen: Kehrt zurück zu den Sitten der Väter! Lernet wieder einfach zu leben und zu ſparen! Traget Eure er⸗ übrigten Gelder zur Sparkaſſe, wenn auch die Beträge noch ſo klein ſind! Unſer Untergang iſt nicht aufzu⸗ halten, wenn nicht Reich, Land, Gemeinden und jeder Einzelne mit feſtem Willen äußerſte Sparſamkeit übt! r durch ſie kann unſer Voll, kann unſere Volkswirt⸗ ſchaft wieder gefunden! a 2 1— Die Veterauenehrengabe von 150 Mark wird nach einem Beſchluß des Hauptausſchuſſes des Reichstags noch vor Weihnachten ausbezahlt werden. Weihnachtsſpenden des Reichs. gur Bewilligung einmaliger Beſchaffungsbeihilfen [Weihnachtsſpenden) ſind vom Reichsfinanzminiſter auch in dieſem Jahr Mittel zur Verfügung geſtellt worden. Für die Auszahlung kommen, in Betracht: Angehörige der am 1. November 1920 noch in Gefangenſchaft befind⸗ lichen Kriegsteilnehmer, Angehörige der Verſchleppten und am 1. November 1920 noch internierten Zivilper⸗ ſonen und Angehörige der nicht länger als ſeit dem 1. Mai 1920 vermißten Mannſchaſten. Die Beſchaffungs⸗ beihilſe ſoll nur auf Antrag und im Fall wirklicher Be⸗ dürſtigkeit gewährt werden, die durch eingehende Prü- fung der Verhältniſſe feſtgeſtellt werden wird. Beihilfen können bis zur Höhe von 400 Mark für einen Erwach⸗ ſenen und von 250 Mark für ein Kind(bis zu 15 Jahre) bewilligt werden. Die Beihilfen ſind je nach dem Grad der Bedürftigkeit abzuſtufen. Berückſichtigt kön⸗ nen auch ſolche Angehörige werden, denen ein geſetzlicher Anſpruch auf Familienunterſtützung zuſteht, und zwar bis zur Höhe von 400 Mark für die Angehörigen zu. ſammen. Als Höchſtbetrag der Beihilfen für ſämtliche Angehörigen eines Kriegsteilnehmers iſt die Summe von 1500 Mark beſtimmt worden. Als Endtermin für die Berückſichtigung von Anträgen auf Bewilligung die⸗ ſer neuen Beihilfen iſt der 31. März 1921 feſtgeſetzt worden. 5 Baden. Karlsruhe, 15. Dez. Erzbiſchof Dr. Karl Fritz ſtattete geſtern vormittag 9 Uhr der Zentrumsfraktion des Badiſchen Landtags einen Beſuch ab. Der Erzbiſchof wurde im früheren Großherzogsempfangszimmer von dem Fraktionsvorſitzenden Geiſtlichen Rat Abg. Dr. Schofer begrüßt. Der Erzbiſchof verweilte ungefähr ½ Stunde inmitten der Abgeordneten und unterhielt ſich mit jedem Einzelnen von ihnen. Pforzheim, 15. Dez.(Ra ener ch.) In das Haus der Firma M. Röſchlau hier drang ein Kerl ein, der verſchiedene Einbruchswerkzeuge mit ſich führte. Als er von diem Geſchäftsinhaber überraſcht wurde, gab er ſich für einen Kriminalbeamten aus und machte ſich daran, Herrn Röſchlau zu feſſeln. Bei dem ſich entſpinnenden Kampf unterlag ſchließlich der Uekerfallene. Der Verbrecher biß ihm die Naſe ab und ſtach ihm ein Auge aus, daun raubte er einen Brillantring und einen Ueberzieher und entfloh. Muggenſturm b. Raſtatt, 15. Dez. Bei einem Land⸗ wirt wurden 18 Zentner Getreide beſchlagnahmt, die er auf dem Weg des Schleichhandels verkaufen wollte. Er ſoll auf dieſe Weiſe bis 1000 Mk. für den Zentuer erlöſt haben. 5 Huttenheim(bei Bruchſal), 15. Dez. Beim 2. Wahl⸗ gang zur Bürgermeiſterwahl wurde der bürgerliche Kan⸗ didat Landwirt und Gemeinderat Wendelin Weick mit 355 Stimmen gewählt. Sein Gegenkandidat erhielt 228 Stimmen. Mannheim, 15. Dez. Nach dem„Mannh. General⸗ anz.“ haben unter Firmen der ſüddeutſchen Malzinduſtrie Beſprechungen ſtattgefunden, um einen Zuſammenſchluß des größten Teils der Betriebe Süddeutſchlands herbei⸗ zuführen. Mannheim, 15. Dez. Ein Gendarm, der einen aus Heidelberg eintreffenden Zug erwartete, wurde beim Oeffnen der Tür eines Abteils ſo unglücklich getroffen, daß er tot umfiel. Kappelwindeck, 15. Dez. Unter dem Verdacht der e wurde die 21jährige Sofie Höhl ver- haftet. Freiburg, 15. Dez. Ein Sträfling des hieſigen Lan⸗ desgefängniſſes, der ausbrechen wollte, überſiel den Werkmeiſter Friedrich Hartmann und brachte ihm mit keinem Eiſenſtück ſchwere e am Kopf bei. Hart⸗ mann konnte ſich aber in Sicherheit bringen und die Flucht des Verbrechers vereiteln. Wegen Verdachts, den Bankbeamten Heinrich Grüne⸗ wald im Auguſt d. J. hier ermordet zu haben, war der Fabrikarbeiter Jakob Härtlein von Boxdorf ver⸗ haftet, aber wieder feeigelaſſen worden. Nun hat ſein Arbeitsgenoſſe Erhard Jauch von Schwenningen der Staatsanwaltſchaft mitgeteilt, Härtlein habe ihm(Jauch) erzählt, daß er den Grünewald kalt gemacht habe. Härt⸗ lein iſt nun wieder verhaftet. i Altheim(Amt Ueberlingen), 15. Dez. In der Nacht im Sonntag iſt das Ruderſche Sägewerk abgebrannt. an vermutet Brandſtiftung. i Frachtbriefe ſo wie Koli⸗Auhünger erhältlich in derz Buchdruck, d. Pl. Hosenstoffe Herren-, Burschen; und Knaben- Anzüge Ulster, Paletots, Bozener-Mäntel Buxkin-, Zeug- u. Manchester-Hosen empfehlen 20 bekannt billigen Preisen Sämtliche Futterstoffe. ahl Telephon 285 Weinheim Maabsehld Hauptstk. 32 -Ssne un fe. spfleunsesgen 2514 Große Posten Karirte Hemdenflanelle das Meter Mk. 18,75 eingetroffen. Achtung! Eiugetroffen! 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Theaterveranſtaltung: „Das macht dieLiebe“ Großes Potpourri mit den beliebteſten Liedern und Duetten aus Czardafürstin u. Rose von Stambul. Freunde und Gönner des Vereines werden zum zahlr. Beſuch höflichſt eingeladen Anfang 1/8 Uhr. Der Vorſtand. j Kaninchenzucht-Verein Viernheim. Freitag abend 8 Uhr Mitglieder Verſammlung im Lokal Gaſthaus zum roten Löwen. Tagesordnung:* Betr. Weihnachts⸗Konzert. Um vollzähliges Er⸗ ſcheinen erſucht höflichſt 15 5 Achtung! Achtung! Von morgen Freitag ah ſteht ein großer Transport erſtklaſſiger Gchleswig⸗ holſteiner u. Hannover⸗ raner Ferkel und ganz ſchwerer Läuferſchweine zu konkurrenzloſen Preiſen zum Verkauf. Kaufliebhaber ſind ergebenſt ein⸗ geladen Karl Dewald, Waldſtraße 18. 6—7 Meter Tannen holz zu verkaufen. Ludwigfſtr. Nr. 52. Zahle hohe Preiſe! für Alt Gold Silberwaren, latin, Zahngebiſſe, Schmuckſachen, ſucht auf 1. Jau. 21. Möbl. Zimmer möglichſt mit Koſt. an die Expd. d. Bl. Eine guterhaltene Zither zu verkaufen. 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Die Mitglieder werden gebeten, Verloſungs⸗Gegenſtände bis Sonntag mittag 1 Uhr im Freiſchütz abzugeben. OOO Reichsbund der Kriegsbeſchädigten, i ehemaligen Kriegsgefangenen, Kriegshinterbliebenen, ehem. Kriegsteilnehmer Ortsgruppe Viernheim. Freitag abend 8 Uhr im Freiſchütz Zusammenkunft der Theater kommission Püuktliche Erſcheinen erwartet Der Vorſitzende. yndikalisten! Jeden Mittwoch und Samstag abend von 6 Uhr ab Verteilung aller Lebensmittel und Bedarfsartikel. Samstag werden Schuhe ſowie la. Tuchmützen zum Preiſe von 3,50 Mk. pro Stück verteilt. Das Orts kartell. Mänuner⸗ Turnverein Bibruheim. Am Samstag abend lusammenkunft im„Halben Mond“. Die Mitglieder werden gebeten, recht zahlreich zu erſcheinen. 6 Uhr Vorstandssitzung daſelbſt. Adler, Präſident. Sportplatz hinterm Gaswerk. Sonntag, 19. Dezember 1920 Verbands⸗Wettſpiele der 1. 2. und 3. Mannſchaft gegen Sportfreunde 1913 Mannheim auf dem Exezierplatze. Anfang der Spiele 3, ½11 Uhr, 2. 1 Uhr, 1. ½8 Uhr. Abfahrt der Mannſchaften, 3. Mann⸗ ſchaft vormittags 9 Uhr l, 2. M. 11 Uhr 16, 1. M. 1 Uhr 17. Vorausſichtlich 1. Jugend⸗ Mannſchaft am 19. 12. 20. in Viernheim. Freitag Abend punkt 8 Uhr Spieler⸗Verſammlung bei Mitglied Franz Schneider zum neuen Bahnhof, wozu um vollzähliges Erſcheinen ſämtlicher aktiven Mitglieder dringend gebeten wird. Der Spielansſchuß, Fußballklub Amicitia 1909. Anfang präzis 8 Uhr. —— Verein„Haſſia“ — ——— Am Sonntag, den 19. Dezember hält der Verein auf vielſeitiges Verlangen ſein II. Konzert im Gaſthaus zum„Goldenen Karpfen“ mit etlichem neuen Programm ab, werte Mitglieder mit An⸗ gehörigen höflichſt einladen. FDD Kaſſenöffnung 7 Uhr Anfang 8 Uhr. Eintritt a Perſon 2 Mk. Der Vorſtand. eee eee T. Lichtspiele (Gambrinushalle) 8— Cie kaufen Spielplan —— für Freitag, den 17. Dez. 1920 Ihre Geſchenke in Spielwaren, Haushalt- Sonntag, den 19 Dezember 1920 artikel wie: Glas, Por— zelan, Email, Beſen, Bürſten, Holz-, Korbs, Eiſen- und Zinkwaren, Haarſchmuck und Kämme, Kruzifixe und Figuren bei größter Auswahl, am vorteilhafteſten bei Jakob Beyer Billiger wie in Mannheim! Der Spitzel Detektiv⸗Drama in 5 Akten äußerſt intereſſant und ſpannend von Akt zu Akt. Eine gute Zugkuh ſowie Wagen und verſchtedene landw. Geräte zu verkaufen. Ihre Durchlaucht die Filmdiva Luſpiel in 3 Akten. Von wem, ſagt die Exved. dieſes Blattes. fut Weinnachten empfehle: Haſelnüffe, Honig und Maudeln. Karl Adler, Ernſt Ludwigſtr. Freitag: Anfang 7 Uhr, Ende 11 Uhr. Sonntag:„ 6, Ende 11 Uhr. Daß das Theater bei der jetzigen Witterung geheizt iſt, bedarf keiner Erwähnung. Achtung! Da ich ſehe, daß meine Christbäume gehen, verkauſe ich weiter bis Chriſtabend und bekommt dasjenige, welches den letzten Baum erhält, ein Geſchenk von 25 Mk., welches dann in der Zeitung brkannt gegeben wird. Hochachtend Ehrhardt, Blauhutſtr. 2 14821 5 14** Sport⸗Verein„1909“ Viernheim. 25 Sonntag, den 18. Dezember 1920 D Letztes Verbandswettſpiel unſerer 1. 2. 3. und 4. Mannſchaft gegen „Olympia“ Lampertheim 1. 2. und 8. Wannſchaft in Viernheim Sptelan⸗ N fang: 2. Mannſch. 10 Uhr, 3. Mannſch. N 18, Uhr 1. Mannſch. ½3 Uhr, 4. Mannſch. ee in Lampertheim. Splelanfang: 1 Uhr. Morgen Freitag abend ½ 9 Uhr a Vorſtand und Spielausſchußſitzung und Spielerverſammlung im„Goldnen Lamm“. Alle Vor⸗ ſtand und Splelausſchußmitglieder, ſowie alle Spieler werden gebeten unbedingt zu erſcheinen. Der Spielausſchuß.