Todes-Anzeige. Gott dem Allmächtigen hat es in seinem& unerforschlichen Ratschlusse gefallen, heute Nacht halb 2 Uhr meine liebe, gute Frau unsere treubesorgte Mutter, Grossmutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwägerin und Tante frau Vertrude Miehler geb. Zeisler. nach langer schwerer Krankheit, versehen mit d Sterbesakramenten, besseres jenseits abzurufen, Wir bitten, ihrer im Gebete zu gedenken. Viernheim, den 25. März 1922. en hl. im Alter von 63 Jahren, in ein Die trauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Montag Nachmittag vom Trauerhause, Lorscherstrasse 45, aus statt. Verſteigerungs⸗Anzeige. Dienstag, den 28. März, vorm. 11 Ahr, werden durch den Unterzeichneten im Pfandlokal zu Viernheim 1 Wagen ohne Leitern, 1 Vorderwagen, 5 1 Paar Heu- und 1 Paar Kaſtenwogen⸗ leitern, 1 alter Pflug, 1 Häufelpflug, 1 Tauchreimer, verſch. Diele u. Stanzen öffentlich zwangsweiſe gegen gleich bare Zahlung verſt. „Gernsheim, den 21. März 1922 Litters, Gerichtsvollzieher. 3 Uhr der an Oſtern aus d. Schule entlaſſen wird, für dauernde Beſchäftigung geſucht. Zu erfragen, in d. Exped. d. Bl. zu verkaufen. Prelswertemöbel ten, Waſchk mit und 1 Teausportabler 9— Keſſel und ein Paar weiße Kommunikan⸗ tinnen⸗ Schuhe Lamph. Str. 32 Reife 3 Milch⸗ Sch wei ne zu verkaufen. Joh. Hi. Lanres Weinheimerſtr 59 0 0 Compl. mod. Küchen, Küchenſchränke, pol. u. lak. Kleiderſchranke compl. und leere Bet⸗ ohne Marmor und Spiegel. Diwanus, Sofas Deckbetten uſw. billig abzugeben. „„a ˖e e e˖eeee 210 2— 1 Zur Frühjahrs empfehle ich mein großes Lager in Habe sämtliche Qualitäten und Fassonen vorrätig. MHommunikanten- Hüte in verschiedenen dual. u. billigsten Prblsen malausstras8e * große Ruswahl in Sportmützen Iugeschat Adam mee- Möbellager Wahrnalt rr rr r M M Deere: Mannheim S. 3. Samstags geſchloſſen Lederwaren wieder eingetroſſen! Schulranzen, Damen taſchen, Brieftaſchen, lakoh Bayer. Woch iel Belegenhel sich den Bedarf in Damen- U. 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Das Schulgeld iſt mit Rückſicht auf die derzeitigen Teuerungs⸗ Verhältniſſe wie folgt feſtgeſetzt: a) für Mitgliederſöhne 7 Mk. pr. Monat . Nichtmitgliederſöhne 8„ 5 52 Brüder„ 17 M5 e„ 555 5 Mitgliederſöhne„ 6„ 15 N. B.: Unvorſchrifſsmäßige und verſpätete Anmeldungen bleiben unberückſichtigt. Der Vorſtand: a) Noos, Zöller, Stemm⸗ und Ning⸗Klub. Mitglied des Arbeiter Athleten-Bundes Deutſchlands. Die ahtiven Mit⸗ glieder werden ge⸗ heten, heute Abend rolle Auswahl in email. 5 nee alle Gröllen und modernste Ausführungen 6 Hlinden Sie hei mir unbedingt bedeutend billiger als in der Stadt. Rohre werden eben- falls mitgeliefert. J. Wunderle Viernheim am Marktplatz Then Und Toben kauft und ſchlachtet Jakob Friedel Kirſchenweg Nr. 7. ee Felle von dieſen werden von mir zum höͤchſten Tages preis angekauft. Achtung! Achtung Syndikaliſten. Samstag, den 25. März Abends i punkt 8 Uhr Börſe⸗Sitzung Alle Vertreter d. 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Bei teren ſalederholangen u 25 Aufträgen P Rabatt. Beilagengebühr für die 4 5 5 auflage 60 Mk. Annahmeſchluß für Inſerate: vormittags 9 Uhr. er ⸗Jeitung Im Falle höherer Gewalt und ſonſtigen Störungen des Betriebs der Zeitung, der Lieferanten oder der Beför⸗ derungseinrichtungen hat der Vereins⸗ Anzeiger Druck und Verlag von Joh. Martin.— Geſchäftsſtelle: Mathausſtr. 5 Amt Viernheim. Nachrichtenblatt für alle amtlichen Befanntmachungen der Behörden Vieruheims und Umgebung. nſerate hab r„Viernhei Bürger ⸗Zei 555 5. Inf haben 5 5 bene Bülrger⸗Zeitung“ ſtets beſten Erfolg.— Für am Telefon aufgegebene Inſerate wird keine Garantie übernommen Dienstag, den 28. Mürz 1922 Bezieher keinen Anſpruch auf 1 oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreiſes e M hren 12. Jahrg. 1 5 Tagesſpiegel. r Sdaatsſetretär im Reichsernährungsminiſterium 15 Huber wird als Regierungspräſident in den bay⸗ eriſchen Staatsdienſt zurückkehren. 6 1 auf der Werft von Blohm und Voß in Ham⸗ urg hergerichtete Rieſendampfer„Bismarck“, der als W e Schiff der Welt in den Beſitz der der White⸗ Statine übergeht, wird am 28. Mürz den Ham⸗ burger Hafen verlaſſen. . 8 An ber Stadt Leipzig hat 35 Millionen Mk. für neue Mefſebauten bewilligt. a Exkaiſer Karl iſt ſchwer erkraukt. Der Zuſtand Lenins hat ſich gebeſſert, die Aerzte erhoffen ſeine Wiederherſtellung in 2 Monaten. . amerikaniſche Senat ratifizierte mit 67 gegen 20 Stimmen das Viermüchte⸗Ablommen über den Stil⸗ len Dzean unter Anfügung eines Vorbehalts. 8 9905 Brücke bei Cöerüburg(Rheinland) wurde der 05 jährige Gottfried Ott aus Norheim von einem fran⸗ zöſiſchen Soldaten überritten und ſo ſchwer verletzt, daß er nach kurzer Zeit ſtarb. 5 85 Kommuniſtiſche Partei entfaltet eine lebhafte Lerbetätigteit für einen neuen Eiſenbahnerſtreik. 2 75 ältere Teil der Löwenbrauerei in München brannte am Samstag vollſtändig nieder. De Laſteyrie und Varthon weigern ſich, nach Ge⸗ nung zu gehen. 5 Im engliſchen Unterhaus wurde das Marinebudget angenommen. f Der Dr. Rußland verlangt von Italien Bürgſchaften für die N Sicherheit ſeiner Delegierten in Genna. Griechenland hat den Wafſenſtillſtandsvertrag der brei alliierten Außenminiſter augenommen. Das Neichsmietengeſetz. Ueber den Juhalt des von ber Reichstagsmehrheit kürz⸗ lach angenommenen Reichsmietengeſetzes werden von amt— licher Seite folgende Angaben gemacht: Grundſätzlich kann zunächſt ein Mietzins völlig frei vereinbart werden. Das Geſetz gibt jedoch dem Vermieter wie dem Mieter das Recht, jederzeit dem anderen Teile gegenüber zu erklären, daß an Stelle der vereinbarten Miete die„geſetzliche Miete“ gelten ſolle. Der Vermieter hat dieſes Recht, auch bei laufenden, alſo auch bei lang⸗ friſtigen Verträgen. Da das Geſetz ſpäteſtens am 1. Juli 1922 in Kraft kreten ſoll, können Vermieter und Mieter von dieſem Tage ab dem anderen Teile gegenüber die er⸗ wähnte Erklärung abgeben. Zu unterſcheiden iſt hiermit folgendes: Iſt der Mietzins vierteljährlich zu zahlen, ſo muß die Erklärung ſpäteſtens am erſten Werktage des Viertel— jahres erfolgen; da in dieſem Jahre der 2. Juli ein Sonntag iſt, alſo ſpäteſtens am 4. Juli. Von dem erſten Lage des nächſten Vierteljahres, alſo von dem 1. Ok⸗ tober ab, gilt ſodann die geſetzliche Miete. Für die Zeit vom 1. Juli bis 1. Oktober iſt noch die bisherige Miete zu„zahlen. Wird der Mietzins monatlich bezahlt, ſo 0 die Erklärung bis zum 15, des Monats abzugeben. Vom 1. des nächſten Monats ab iſt ſodann die geſetz⸗ liche Miete zu entrichten. Iſt eine wöchentliche Miete zu zahlen, ſo muß ſpäteſtens am Moutag der Woche die Erklärung abgegeben ſein. Mit dem Beginn der näch⸗ ſten Woche beginnt die geſetzliche Miete. Die Erklärung! muß in ſchriftlicher Form abgegeben werden. Es ge— genügt ein einfacher Brief. Für die Höhe der geſetzlichen Miete iſt der Grund— ſatz maßgebend, daß eine Steigerung nur inſoweit zuge— laſſen werden ſoll, als eine Erhöhung! der von dem Ver— mieter für das Haus, vor allem die Inſtandſetzungsarbei— ten, aufzuwendenden Koſten erfolgt iſt. Im Einzelnen wird die geſetzliche Miete folgendermaßen berechnet: Ausg gangen wird von der Miete, die am 1. Juli 1914 zu zahlen war(Friedensmiete). Ueber ihre Höhe hat der Vermieter dem Mieter Auskunft zu geben: im Streit⸗ ſalle ſetzt ſie das Mieteinigungsamt feſt. Von der Frie⸗ densmiete werden die in ihr für Betriebs⸗ und Juſtand⸗ ſoll e e für einen Gemeindebezirk oder einem grö— ßeren ezirk beſtimmt werden, welcher Hundertſatz der Friedensmiete abzuziehen iſt. Der verbleibende Reſt wird als„Grundmiete“ bezeichnet. Zu dieſer Grundmiete treten Zuſchläge für die Betriebs- und Inſtandſetzungskoſten. Auch eine etwa eingetretene Erhöhungſ der Hypothekenzin— ſen iſt zu berückſichtigen. Dil ſe Zuſchleige werden in Hun⸗ dertſätzen der Gren mik te von der Gemeindebehörde feſt⸗ aut Steio. lutkoſten, ſo ſind die Zuſchläge au — ee erhohen. Damit erhöht ſich auch automitiſch ohne weiteres die Miete. Der Gedanke der gleitenden Miete wird hier— mit verwirklicht. Die Juſtandſetzung der Häuſer ſoll unbedingt geſichert werden. Zu öckſem Zwecke bringt das Geſetz eine Reihe beſonders wichtiger Beſtimmungen, vor allem eingehende Kontroll-Vorſchriften. Unterſchieden wird zwiſchen laufen⸗ den und großen Inſtandſetzungsarbriten. Als große In⸗ ſtandſetzungsarbeiten ſind anzuſehen: die vollſtändige Er neuerung der Dachrinnen und Ablaufrohre, das Umdecken des Daches, der Anſtrich oder Abputz des Aeußeren, der Neuanſtrich des ganzen Treppenhauſes im Innern, die Erneuerung der Heizanlage bei Sammelheizung und Warmwaſſerverſorgung. Die oberſte Landesbehörde kann auch andere Inſtandſetzungsarbeiten als„große“ bez ichnen. Die übrigen Arbeiten ſind laufende Inſtandſetzungs⸗ arbziten. Wird eine notwendige laufende Inſtandſetzungs⸗ arbeit nicht ausgeführt, ſo kann der Mieter ſich an eine von der oberſten Landesbehörde zu beſtimmende Stelle wenden, welche die Ausführung durch geeignete Auord— nungen zu ſichern hat. Der Vermieter hat der Mietever— tretung nachzuweiſen, wie er die Mittel für laufende Iu⸗ ſtandſetzungsarbeiten verwendet hat. Für große Inſtand— ſetzungsarbeiten ſoll regelmäßig die Zahlung eines be— ſonderen Zuſchlages zur Grundmiete angeordnet werden. Die darnach von den Mietern zu zahlenden Gelder ſind auf Hauskonten anzulegen, über die der Vermieter grund⸗ ſätzlich nur mit Zuſtimmung der Mieter verfügen darf. Zugelaſſen wird ferner die Einrichtung eines Ausgleichs- ſonds, aus dem Beihilfen an wirtſchaftlich ſchwache Ver— mieter für die Reparaturen ihrer Häuſer gewährt werden Die Mittel für dieſen Ausgleichsfond ſollen durch eine be ſondere Steuer zuſammen mit der Wohnungsabgabe auf— gebracht werden. Soweit Hauskonten nicht beſtehen, iſt von dem Mieteinigungsamt für eine ſeit- Oktober 1920 ausgeführte oder eine in Zukunft notwendig werdende große Inſtandſetzungsarbeit für das betreffende einzelne Haus ein beſonderer Zuſchlag zu der Miete feſtzuſetzen. Bei gewerblichen Ränmen kann nach den Beſtimmungen des Reichsmietengeſetzes eine weitere Erhöhung der Miete eintreten. Zunächſt können die allgemeinen Zuſchläge für gewerbliche Räume höher feſtgeſetzt werden, als für Wohn- räume. Erfordert ein gewerblich beuutzter Raum beſonders hohe Betriebs- und Inſtandſetzungskoſten, ſo kann das Mieteinigungsamt einen weiteren Zuſchlag zulaſſen. Schließlich kann darüber hinaus ganz allgemein für ge— werbliche Räume noch ein beſonderer Zuſchlag zur Grund— miete feſtgeſetzt werden, auch wenn dieſer zur Deckung von Betriebs- und Inſtandhaltungskoſten nicht mehr er— forderlich iſt. Die Bildung einer Mietervertretung wird für zuläſ— ſig erklärt, jedoch nicht als unbedingt notwendig vorge— ſchrieben. Die Koſten der Heizſtoffe für Sammelheizung und Warmwaſſerverſorgung ſind getrennt von der geſetzlichen Miete zu berechnen. Die näheren Anordnungen trifft die oberſte Landesbehörde. In Fällen der Untermiete, alſo vor allem bei der Vermietung möblierter Räume, muß der Mietzins in ei nem angemeſſenen Verhältnis zu dem auf den Raum ent— fallenden Teil der Hauptmiete ſtehen. Auch hier ſoll die oberſte Landesbehörde nähere Beſtimmungen erlaſſen. Für Neubauten oder durch Um- oder Einbauten neu geſchaffene Räume, ſowie für Räume gemeinnütziger Bau— vereinigungen und Räume in öffentlichen Gebäuden gilt das Geſetz nicht. Mit Rückſicht auf die in einzelnen Ländern beſtehenden verſchiedenartigen Verhältniſſen iſt den oberſten Landes- behörden das Recht eingeräumt, die Vorſchriften des Ge ſetzes in weitem Umfange zu ändern und den Verhält niſſen des Landes anzüpaſſen. Das Geſetz tritt, wie bereits erwähnt, ſpäteſtens am 1 Juli d. J. in Kraft; die oberſte Landesbehörde kann g es früher in Kraft ſetzen. Es ſoll am 1. Juli 1926 außer Kraft treten. Gegenüber dem bisherigen Rechtszuſtand bringt das Geſetz weſentliche Aenderungen ſowohl für den Vermieter, wie für den Mieter. die Miete auch bei laufenden Mietverträgen zu erhöhen, Für den Vermieter iſt das Recht, beſonders wichtig, er hat ferner die Sicherheit, daß er die zur Deckung der Betriebs- und Juſtandſetzungskoſten er— ſord rlichen Mit hñerhält und daß ſich di Miete automatiſch der, Steigerung dieſer Koſten anpaßt. Um welchen Betrag ſetzungskoſten enthaltenen Beträge abgezogen, und zwar, ſigz auf Grund dieſes Geſetzes die Mieten erhöhen werden, läßt ſich allgemein nicht ſagen. Das hängt weſentlich von der Höhe der in der einzelnen Gemeinde zu zahlenden Abgaben, Steuern uſw. ab und wird daher in den ein— zelnen Gebieten und Gemeinden Deutſchlands durchaus 1 verſchieden ſein. Zu beachten iſt, daß die Miete neben der Miete noch eine beſondere Wohnungsabgabe in Höhe bon 50 v. H. der Friedensmiete zu zahlen haben(Geſetz Ane Ni F über die Wohnungsabgabe). Die auf dieſe Weiſe gewon- unen Mittel dienen lediglich aur Förderung der Neu- * bautätigkeit. Wenn darnäch auch weiter in einer Zeit allgemeinen Preisſteigerung doppelt empfindliche Belaſtun⸗ gen der Mieterſchaft eintreten werden, ſo werden dieſe doch nur inſoweit zugelaſſen, als ſie wirtſchaftlich gerecht⸗ fertigt ſind. Die Mieter erhalten andererſeits durch ein⸗ gehende Kontrollvorſchriften die Sicherheit, daß die von ihnen aufgebrachten Mittel auch tatſächlich für das Haus Verwendung finden, daß vor allem das Haus in der er⸗ forderlichen Weiſe in Stand gehalten wird. Neues vom Tage. Eine Proteſtkundgebung gegen die Abſchnürung Berlin, 27. März. Der Reichsbund der Oſt⸗ und Weſtpreußen hat am Sonntag zu einer Proteſtkund⸗ gebung gegen die beabſichtigte Lostrennung des rech⸗ ten deutſchen Weichſelufers durch die interalliierte Grenzfeſtſetzungskommiſſion im Luſtgarten in Berlin aufgerufen. Dem Rufe waren viele Tauſende gefolgt. Zahlreiche Schilder wurden getragen. Von den ein⸗ zelnen Rednerplätzen ſprach Reichstagsabg. Schultz⸗ Bromberg, Generalſekretär Otte, Admiral Brüning⸗ haus, Generalſekretär Knoll, Reichstagsabg. Heide, Reichstagsabg. Dr. Fleiſcher. Einſtimmig wurde am Schluß der Proteſtverſammlung eine Entſchließung an⸗ genommen, in der gegen die beabſichtigte Lostrennung ſchärfſter Proteſt erhoben wird, und gegen die Ver⸗ letzung des Friedensvertrags Verwahrung eingelegt wurde. Um die Zurücknahme der amerikaniſchen Truppen am Rhein. Paris, 27. März. Der bekannte diplomatiſche Mit⸗ arbeiter der Pariſer„Chicago Tribune“, Wales, be⸗ richtet, daß die Entente demnächſt von Amerika ver⸗ langen werde, den Beſchluß eines gänzlichen Zurück⸗ zugs der amerikaniſchen Garniſonen vom Rhein noch⸗ mals in Erwägung zu ziehen, um wenigſtens ein kleines Kontingent unter dem Sternenbanner am Rhein zu belaſſen. Wales ſchreibt, daß dieſes Geſuch der Entente engliſchen Urſprungs ſei. Eine neue Note der Kontrollkommiſſion. Paris, 27. März. interalliierte Kontrollkom— miſſion hat an das deutſche Auswärtige Amt eine Note gerichtet, in der das Reich äufgefordert wird, bis zum 15. April die vorgeſchriebene Herabſetzung der Sicher— heitspolizei auf den urſprünglichen Beſtand zu be⸗ enden. Ferner ſoll Deutſchland die Zahl der bereits aufgelöſten Beſtände bekanntgeben und alle militäri⸗ ſchen Uebungen für Polizeitruppen unterlaſſen. End⸗ lich erklärt bie Note, daß die letzte deutſche Erklärung nichts über die Zulaſſungsbedingungen für Poliziſten, über die Auflöſung der Verwaltungsorgane der Sicher— heitspolizei, über die Auflöſung der verſchiedenen Ge⸗ neralſtäbe und über das Verbot militäriſcher Uebun⸗ gen enthalte. Eine Beſprechung zwiſchen Schanzer und Lloyd George. Paris, 27. März. Der italieniſche Außenminiſter Schanzer wird von der Pariſer Orientkonferenz gleich nach London fahren, um mit Lloyd George eine Be⸗ ſprechung abzuhalten. B Die Man glaubt, daß die Beſpre⸗ chung der Genua⸗Konferenz gilt. Nach einer Meldung der„Frankf. Ztg.“ legt man in Pariſer politiſchen Krei⸗ ſen dieſer Begegnung, über deren präziſe Ziele ſo⸗ wohl von engliſcher als auch von italieniſcher Seite ſtrenges Stillſchweigen gewahrt wird, große Bedeu— tung bei. Man befürchtet, daß England und Italien hinter dem Rücken Frankreichs eine direkte Verſtändi— gung über verſchiedene augenblicklich im Vordergrund der europäiſchen Politik ſtehende Probleme erſtreben. Vermiſchtes. e Der vielgeplagte Hindenburg. Drei Herren aus Dor— ſten(Weſtf.) waren beim Generalfeldmarſchall Hin⸗ denburg in Hannover, um ihn zur Teilnahme am Kriegerverbandsfeſt einzuladen. Hindenburg erklärte, daß er leider nicht nach Dorſten kommen könne. Er müſſe um die fragliche Zeit nach Oſtpreußen; dort ſei er faſt in jedem Dorfe Ehrenbürger. Die Arbeit, die auf ihm laſte, ſei nicht gering: Hunderte von Brie⸗ fen gingen ihm täglich zu. Um ſie zu erledigen, habe er ſich eigens einen alten penſionierten Offizier ge⸗ nommen. An Porto allein müſſe er jährlich an 10000 Mark ausgeben! Oftmals wende man ſich auch an ihn mit ganz eigenartigen Sachen. So habe kürzlich einer von ihm— eine Wohnung haben wollen. In einem anderen Falle habe man ſich von einer kleinen Stadt aus an ihn wegen der Kanaliſation gewandt, welche die Stadt wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht er⸗ richten konnte. Fliegerhilſe für die im Eiſe eingeſchloſſenen dent⸗ ſchen Dampfer. Wie berichtet, ſitzen im Rigaiſchen Meerbuſen vier deutſche Dampfer noch immer im Eiſe feſt. Ihr Liegeort konnte bisher nicht ermittelt wer⸗ den. Das Linienſchiff„Hannover“ liegt zur Ausfahrt für den Verſuch bereit, die Schiffe zu befreien. Seit ſechs Wochen ſind den Beſatzungen keine Lebensmittel mehr zugeführt worden. Inzwiſchen iſt von Riga aus eine Fliegererpedition auf die Suche nach den Damp⸗ fern abgegangen. Dieſe Expedition hat drei der Schiffe aufgefunden, das vierte koünte ſie nicht entdecken. Eine Landung der Flugzeuge auf dem Eiſe war nicht mög⸗ lich. es konnte darum auch nicht feſtaeſtellt werden ob ſich noch Leben an Bord befindet. Die drei Schiffe ſind weit von der Küſte und freiem Fahrwaſſer ab von einem ſtarken Eisgürtel umgeben, ſo daß es frag⸗ lich iſt, ob das Linienſchiff„Hannover“ zu ihnen vordringen kann. 09 Der Ruhm des Mimen. Ein bekannter Schauſpieler erzählt, daß er eines Tages ſpazieren ging, als ihn ein Mann höflich grüßte und ihn mit ſeinem Namen anſprach.„Sehr erfreut, Sie zu ſehen,“ ſagte der einfach ausſehende Begrüßer.„Ich habe Sie 27mal den Hamlet ſpielen ſehen.“„Das iſt aber nett von Ihnen,“ ſagte der Schauſpieler gerührt über ſo viel Bewunderung.„Das iſt ein großes Kompliment.“„Ja, und denken Sie,“ fuhr der andere fort,„ich würde Sie auch noch ein 28. Mal geſehen haben, wenn man nicht den Feuerwehrmann vom Dienſt abgelöſt hätte.“ Ein Apfel— 100 Kronen. In Wien koſtet jetzt ein Pfund Aepfel 300 Kronen; wenn man bedenkt, daß drei halbwegs ſchöne Aepfel auf ein Pfund ge⸗ hen, ſo koſtet ein Apfel 100 Kronen. In Tirol iſt dieſe Ware aber noch teuerer. Dort kommt ein Pfund beſ⸗ ſere Apfelſorte auf 800, ja 1000 Kronen! Schon für Ausſchußware werden kaum mehr erſchwingliche Preiſe bezahlt. Holland ohne Windmühlen. Die Windmühlen ſchei⸗ nen ein ſo unentbehrlicher Beſtandteil der holländiſchen Landſchaft, daß man ſich dieſe ohne Windmühlen gar nicht recht vorſtellen känn. Und doch wird man in Zukunft darauf verzichten müſſen. Wie die Nieder⸗ ländiſche Kommiſſion für die Nationalmonumente mit⸗ teilt, ſind die Windmühlen auf den Ausſterbeetat geſetzt. Der Grund dafür liegt im Achtſtundentag. Die Müller haben angeſichts dieſer Feſtlegung der Arbeits⸗ zeit nicht mehr Muſe, zu warten, bis ein günſtiger Wind die Flügel der Mühle in Bewegung ſetzt. Sie ſeben ſich deshalb in der Zwangslage, einen Umbau der Mühlen vorzunehmen und Petroleummotoren ein⸗ zubauen. Wie geiſtige Arbeit eingeſchätzt wird. Aus Breslau wird gemeldet: Ein Studienreferendar, der unter der Not der Zeit ſehr zu leiden hat, wohnt auf demſelben Flur wie ein Schneider. Der Schneider arbeitet tags— über in einem Geſchäft und dann abends für eigene Rechnung zu Hauſe. Seine Einnahmen hat er ſelbſt gelegentlich auf 60— 70 000 Mk. beziffert. Um Weih⸗ nachten trat er an den Studienreferendar heran mit der Frage, ob dieſer ſeinem Sohne Stunden geben möchte und was er dafür verlange. Der Referen⸗ dar erklärte ſich dazu bereit, ſagte, daß auch für ihn gewiſſe vorhanden ſeien, daß er aber als Nachbar von ihm nur ebenſoviel verlange, wie er, der Schnei— der, ſelbſt an Stundenlohn beziehe. Da meinte der Schneider, das ſei doch zuviel, und er werde jemanden ſuchen, der es billiger macht! Zig, eiche fe ge, unde cue fu. S6 oo af nach Cui wertet, Munlesr. Lokales. e Das neue Hartgeld. Die neuen Münzen zu 1, 2, 3 und 5 Mark ſolleu nach Mitteilung aus Berlin ſchon im nächſten Monat in den Verkehr gebracht wer— den. Als Material wird bekanntlich Aluminium verwen— det. Die neuen Münzen werden mit einem Kupferkern verſehen, um die Fälſchungen zu erſchweren. Das Alu— minium wird auf einer Kupferplatte von einem halben Millimeter Stärke nach einem neuen Verfahren aufge— walzt. Die neuen Münzen ſollen den Silberſtücken glei— chen, ihre weiße Farbe behalten, nicht ſchmutzen und nicht oxhydieren. — Gütertariferhöhungen. Ueber die neuen Er- höhungen der Güter- und Frachttarife,' die mit Wirkung vom 1. April erfolgen, wird jetzt amtlich mitgelteilt, daß die ſeit 1. März geltenden Güter- und Tiertarife einſchl. e eee Mag auch die Liebe weinen 0 Roman von Fr. Lehne. 8. Fortſetzung.(Nachdruck verboten.) „Ich bin mir nichts bewußt, daß ich das tue,“ ent⸗ gegnete er beſtimmten Tones.„Doch Sie, Lella, legen allem, was ich ſage, einen willkürlichen Sinn unter, daß ich für jetzt darauf verzichte, mich weiter zu unter— halten!—— Wenn du, Ottokar, noch weiteres erfahren willſt, ſo weißt du ja, wo ich zu finden bin!— Das eine aber möchte ich dir noch ſagen, daß ich in Maria Wirlberger eine Frau gefunden habe, vor der man den Hut ziehen muß—— und ferner, daß ich bereue, in dieſer Angelegenheit für dich gehandelt zu haben, fetzt, da mir deine geheimen Pläne und Gedanken klar ge— worden ſind!— Zu— Gemeinheiten pflege ich mich nicht herzugeben!“ Meſſerſcharf und verächtlich klang ſeine Stimme, und ohne die beiden noch eines Blickes zu würdigen, verließ er das Atelier. Drittes Kapitel. Trotzdem Rüdiger erwartet hatte, daß Ottokar ihn auſſuchen würde, kam er nicht, ſondern ging ihm viel⸗ mehr aus dem Weg. Fürchtete er etwa eine Auseinanderſetzung, bei der er unangenehme Worte zu hören bekam? Beim Abendeſſen kam nur eine gezwungene Unter⸗ haltung zuſtande; jeder war mit ſeinen Gedanken be⸗ ſchäftigt. Der alte Allwörden, ein imponierender Sech⸗ ziger, war von Gichtſchmerzen geplagt und daher wenig zum Sprechen aufgelegt. Er zog ſich auch gleich nach Tiſche zurück. f Die Gräfin begab ſich in das neben dem Speiſe⸗ zimmer befindliche Wohnzimmer, da es ihr dort zu kühl geworden. Die Tür blieb aber oſſen, ſodaß man den Ausblick nach der Teraſſe frei hatte, auf der ſich Ottokar und Lella gufhielten. Das junge Mädchen hatte ſich in ein Regeneaße gehüllt; ſte ſchmiegte ſich an ihren 1e biet der ſchützend den geöffneten Regenſchirm über elt, der Mindeſt⸗ und Sonderfrächtbe 75 ren(Bahnhoffrachten, Ueberfuhr⸗, Ste 10 85 der Nebengebühten um weitere n der Weiſe erhöht, daß den am 1. i geweſenen Sätzen 70 v. H. zugeſchlagen werden. Die Ex⸗ preßgutfrachten werden in gleichem Ausmaß erhöht; die Mindeſtfrachten hierfür bleiben von der Erhöhung auß⸗ genommen. vorerſt nicht beabſichtigt. Es iſt in Ausſicht genommen, die ſeit 1. März 1922 erfolgten Erhöhungen im Güter⸗ und Tierverkehr um 20 und 40 v. H. planmäßig auf 1. Juli 1922 in die Tarife einzuarbeiten. Zu näherer Aus⸗ kunft iſt das Gütertarifbüro der Eiſenbahn⸗Generaldirek⸗ tion bereit. Die Privatbahnen ſind ermächtigt, auf ihren Strecken die gleichen Erhöhungen durchzuführen. Die von ihnen eingeführten beſonderen Zuſchläge bleiben hier⸗ von unberührt. g N — Später Schnee. Anno 1278 den 16. 17. und 18. Mai iſt durch Schnee und Kälte in dem Land Wirten⸗ berg aller Wein erfroren. Vom Jahr 1280 wird berichtet: In dieſem Jahr iſt der 17. Juli in Bayern von Frey⸗ ſing bis gen Schongau ein großer Schnee gefallen, darob ſich männiglich verwundert, darauf Teuerung und Hunger gefolgt, daß viel Leut geſtorben. Im Jahr 1289 war ein ſo warmer Winter, daß nicht ein einziger Schnee ver⸗ merket worden, um Weynachten grünten die Bäume, im Hornung hatte man zeitige Erdbeer, die Raiger, Hätzer, Hüner und dergl. Geflügel ſchlaiften Junge, im Aprilen batte man blühende Trauben gefunden, aber zu Anfang des Mayen iſt wider aller Verhoffen erſt ein Schnee ge⸗ fallen und ſo kalt worden, daß die Weinberge, hohe und niedere, ſamt dem Obſt erfroren. Anno 1490 gab es in dem Maien viel Schnee. Im Jahr 1627 ging der Schnee erſt in den Mertzen ab, die Früchte, beſonders auf der Alb und in den Wäldern erſtickten darunter und mußte man die Aecker mit Sommerfrüchten beſamen. Im Jahre 1632 üſt am End vorigen Jahres am Chriſtabend das Rebwerk, was nicht bezogen, übel erfroren; im Früh⸗ ling gab es eine feine Abwechſelung des Gewitters, ohne daß es erſt den 17. Aprilis einen ſehr großen Schnee ge⸗ worfen, welcher die blühenden Bäume ſo ſehr beſchweret, daß derſelben viel umbgetruckt oder geſchlitzt worden. Sonſten aber hat dieſer ungewöhnliche Schnee keinen Scha⸗ den getan. — 5000 Mark⸗Banknoten. Wir ſollen nun doch mit den 5000 Mark-Banknoten beglückt werden. Die Reichsbank bereitet die Ausgabe neuer Banknoten zu 5000 Mark vor, mit deren Ausgabe bald begonnen werden ſoll. Die neuer 5000 Markſcheine werden etwas großer als die 1000 Markſcheine ſein und eine arüne Grundfarbe haben. d Konzert Wie wir hören, veranſtaktet das Weinheimer Sinfonle-Orcheſter unter Leitung des Herrn Emil Kahn am kommenden Sonntag im großen Saale des Gaſthauſes zum Freiſchütz ein Orcheſter-Konzert mit durchweg erſtklaſſigem Programm. Es werden Werke von Mozart, Händel und Gluck zu Gehör gebracht. Das Konzert verſpricht einen außergewöhnlichen Kunſtgenuß. Die Muſikfreunde werden heute ſchon darauf hingewieſen. Das Rähere bringen die Inſerate in den nächſt. Nummern. * Neuwahl eines Beigeordneten. Nachdem die Verwaltungsbehörde das Rücktrittsgeſuch des Herrn Belgeordneten Wunder genehmigt, hat der Gemeinderaß in ſelner geſtrigen Sitzung Wahltermin auf Sonntag, den 30. April l. Is anberaumt— Den Sſtzungsbericht bringen wir in nächſter Nummer. Handel und Verkehr. Dollarkurs am 27. März 340,52 Mark. Der neue Goldankaufspreis. Der Ankauf von Gold für das Reich durch die Reichsbank und Poſt erfolgt in der laufenden Woche vom 27. März bis 2. April zum Preiſe von 1200 Mk. für ein Zwanzigmarkſtück und 600 Mk. für ein Zehnmarkſtück. Der Ankauf von Reichsſilbermünzen erfolgt bis auf weiteres zum 21⸗ fachen Betrag des Nennwertes. Der Goldzuſchlag auf Zölle iſt von 4400 auf 5900 Prozent erhöht worden. „So fleißig, Mamaf 5 Rildiger trat zu ſelney Mutter, deren nimmermüde Hände an einem groben wollenen Strumpf ſtrickten. Er rollte ſich einen bequemen Seſſel zu ihr heran und zündete ſich nit ihrer Crlaubnis eine Zigarette an. Die Gräfin, eine ſtrenge, nonnenhafte Erſcheinung mit ſchmalem, herbem Geſicht, über dem das blonde, melierte Haar in glatten Scheiteln lag, tat einen tiefen Seufzer. „Ach, dieſe unerquickliche Sache mit Ottokar! Wäre ſie nur erſt aus der Welt geſchafft— ſchon, damit Lella nichts erfährt.“ „Du meiuſt, daß ſie nichts von ſeiner Ehe weiß?“ fragte Rüdiger, und warf einen Blick auf die beiden da draußen. „Nein, nein Sohn! Woher? Ich habe mich ängſt⸗ lich gehütet, ihr etwas davon zu ſagen! Mit ihren neunzehn Jahren würde ſie gar nicht verſtehen, was—“ „Ach, Mama!“ unterbrach Rüdiger ſie.„Falte Lella nicht für gar ſo kindlich noch—— ſie iſt ſehr, ſehr—“ er ſuchte nach einem paſſenden Wort,„ſehr klug——“ „Das füße Kind! Waß 00 du, Rüdiger! Würde ſte ſich da ſo unbefangen mit Ottokar necken? Sie mit 11 e Empfinden würde eine Scheu vor ihm haben, wilrde ihm ausweichen—-“ „Meinſt du, Pfapza?“ Er wußte es ja beſſer, doch er ſchwieg lieber, um ſeiner Mutter nicht die Ahnungs⸗ loſigkeit zu rauben. N „Gewiß! Sie iſt ja noch das reine Kind. Ottokar hat eine große Faible für ſie, und ich bin glücklich, daß es ihr gelungen ist. ihn— ſeinem Vater zur Freude dem Leben zurückzugewinnen.“ f „Nun, nun, Mama, das iſt wohl zuviel geſagtl Ottokar war allerdings mit ſeinen Nerven bedenklich herunter— die ganzen Verhäliniſſe hatten das ja fo mit ſich gebracht— aber ſo ſchlimm, wle du ſagſt, war es doch nicht.“ 5 „Schlimm genug, ſo daß dein Vater große Sorge um ihn leug! Du kannſt ſa nicht woſſſen, da du ihn nur und 40 Prozent Febr. 1922 gültig Eine Erhöhung der Perſonenfahrpreiſe iſt Manuhein März. faßte ſich mit der 1 e. Es wurde dabe teilt, daß Mannheim ſeit Kriegsende um 20 000 6 wohner zugenommen hat. Die Zahl i e geſu beträgt rund 10000. In dieſem Jahr ſollen ungefähr 1200 Wohnungen teils durch die Stadt, teils durch die Genoſſenſchaften hergeſtellt werden; die Aufwendungen der 61 werden mit 200 Millionen Mark hierfür veran⸗ eee 27. März. Wegen Durchſtechereien bei der Milchzentrale hatte ſich der 44jährige Kolonialwaren⸗ händler Karl Vetterolf aus Neckarau zu verantworten. Er war bei der Milchzentrale angeſtellt und hatte mehreren Milchhändlern mehr Milch zuweiſen laſſen, als ſie berech⸗ tigt waren, anzunehmen. Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten zu 1 Monat Gefängnis und 10000 Mk. Geldſtraſe. N i 5 Pforzheim, 26. März. Ein ungemein frecher Raub⸗ überfall wurde laut„Pforzh. N. NNachr.“ am hellen Tag auf den 18jährigen Ausläufer Fritz Burger von einer 100000 Maſchinenfabrik verübt. Der Ausläufer war mit 100 Mk. Lohngeldern von der Rheiniſchen Kredit⸗ bank aufd em Weg zum Geſchäft. Als er die Abortanlage am Luiſendurchgang betrat, wurde er überfallen und be⸗ täubt und das Geld ihm abgenommen. g Zu dem Raubüberfall wird noch weiter' gemeldet: Die Vermutung, daß bei dem Raubanfall auf den hieſigen Ausläufer etwas nicht ganz ſtimmt, beſtätigt ſich. Der angeblich Ueberfallene wurde nämlich in das Unterſu⸗ chungsgefängnis verbracht und mit ihm ſein Schwager, der Malermeiſter Auguſt Groh, der in Dürrmenz wohnt und zur Zeit des angeblichen Ueberfalls in Pforzheim weilte. Die Unterſuchung ergab, daß es ſchiper ſein dürfte, in dem engen Raum der Bedürfnisauſtalt, in dem man kaum zum Schlag ausholen kann, unbemerkt von außen ge⸗ manden niederzuſchlagen. f 5 5 Spiel und Sport. g Fußball. fr. Im Vordergrund der fußballſportlichen Ereig⸗ niſſe des letzten Sonntags ſtand das in Frankfurt a. M. vor 30000 Zuſchauern ausgetragene Länderſpiel Deutſchland— Schweiz. Dem Spiel kam inſofern größ⸗ tes Intereſſe entgegen, als es nach dem Kriege die erſte Begegnung zweier Ländermannſchaften war. Die Schweizer Gäſte trafen am Samstag in einer Stärke von 800 Mann in Frankfurt ein, wo ihnen ein herz⸗ licher Empfang zuteil wurde. s Das Spiel ſelbſt, das mit 2: 2 einen unentſchiedenen Ausgang nahm, zeigte die deutſche Mannſchaft in leichtem Vorteil. Bis zur Halbzeit führten die Deut⸗ ſchen mit 210. Erſt als der deutſche Torhüter Lohr⸗ maun(Spielvg. Fürth) nach Verletzung ausgeſchieden war und der deutſche Mittelſtürmer Seiderer ins Tor ging, fiel die deutſche Mannſchaft ab und die Schwei⸗ zer Gäſte konnten den Vorſprung aufholen. Nach dem Spiel fand zu Ehren der Gäſte noch ein Feſtabend ſtatt, bei welchem die Freundſchaft zwiſchen Deutſch⸗ land und der Schweiz rühmlich in zündenden Anſpra⸗ chen hervorgehoben wurden. Die Veranſtaltung nahm, bis auf den mißlichen Fall Lohrmann, einen ſtim⸗ mungsvollen, denkwürdigen Verlauf. Die Spanienreiſe des deutſchen Meiſters, 1. F. C. Nürnberg, verlief programmäßig. Am Donnerstag ſpielte der Meiſter in run gegen den Real⸗Uunion⸗Klub das erſte Spiel und blieb mit 5:0 Sieger. Am Sams⸗ tag ſiegte er gegen den Athletiktklub in Bilbao, dem ebemaligen ſpaniſchen Meiſter, mit 3: 2. 5 Das Städteſpiel Berlin— Hamburg endete mit 41 zugunſten Berlins. a Die vierte Pokalrunde brachte folgende Ergebniſſe: Normania Gmünd— V. f. B. Stuttgart 2:0. Unterko⸗ chen 08— Sp. Kl. Stuttgart 1:4. Ulmer F. V. 94 F. V. Zuffenhauſen 2:1. Karlsruher F. V.— Rinder⸗ heim 71. Phönix Karlsruhe— F. Kl. 3: 0. F. V. Frei⸗ burg— Sportkl. Freiburg 4:1. Phönix Ludwigsha⸗ fen— F. Kl. Pirmaſens 210. Neben dieſen Spielen kamen wieder eine ganze Reihe Privatſpiele zum Austrag. Die Stuttgarter Kickers unterlagen in München gegen Bayern mit 2:3. Der 1. F. C. Pforzheim gewinnt gegen Sportv. Wiesbaden einem unwiderruflichen gemacht worden die er ſchwärmeriſch geliebt. 3: 0. Ottokar gegen alles war— noch, als er aus dem Sa⸗ natorium kam! Und da war 4 Fella, die ihn 1 4. rer kindlichen Heiterkeit aufmunterte— ſoſe eine ngere Schweſter war ſie zu ihm— ihr endlich gelang es, was wir alle nicht vermocht hatten— Ottokar gewann wie⸗ der Intereſſe— vor allem an ſeiner Kunſt— durch ſie wurde er erſt zum wahrhaften Künſtler— du kennſt ja ihr von ihm gemaltes Porträt! Und jetzt malt er ſie wieder—— niemand aber darf das Bild vor der Vol⸗ lendung ſehen— er verſpricht ſich etwas Großes davon! Und ich, mein Sohn, bin ihr ſo dankbar— ſchon um Papas willen, du weißt, wie ſehr er an dem Sohne ſeiner erſten Frau hängt— doch viel mehr, als an dir leider—! Aber dafür biſt du mein Sohn—“ und in Mutterſtolz leuchteten ihre Augen auf. Er legte im⸗ pulſiv ſeine Lippen auf ihre Hand. Sie ſtreichelle ſein kurzgeſchnittenes Blondhaar, und er fühlte, was in die⸗ ſer Liebkeſung lag, mit denen die kalle, verſchloſſene Frau ſo ſehr ſparſam war— faſt, als ſchäme ſie ch 5 5 weicheren Regung, jeder wärmeren Heſahlenuße“ Er wußte, daß die Ehe der Eltern nicht glückli war; er wußte aber auch, daß die Muller wohl bie größere Schuld daran trug, da ſie ſich dem lebeusfrohen Mann nicht ſo angepaßt hatte, wie ſie es wohl hätte tun müſſen. Ihr ſtarres, ſtrenges Weſen hatte ihn nicht die weiche Anmut ſeiner erſten Frau vergeſſen laſſen, Und dieſe Liebe hatte er übertragen, und deshalb vorſchnelle Heirat doppelt nleder⸗ und nur der 9800 ſeiner erſten zu verdanken, daß der Bruch nicht zn war— daß auch auf ſeinen Erſtgeborenen war ihm Ottokars ſchmetternd geweſen, Frau war es für Ottokar in der größten Not noch ein Väter würdig biſt— flüchtig geſehen haſt, wie apathiſch und abgeſtum pft ſo gehandelt, zu ketten—“ ee 66 i 5 ö 4 3 u ſtelz auf dich, mein Sohn, age rade jetzt haſt du a du de„Ahnen beine nicht jeder an deiner Stelle hätte für den Bruder elnen ſo ar 05 4 9 oden 0 Sertſezung eiae. 4 Säumige haben ſich die etwa entſtehenden zeigen und die in Nr. 60 des Tarifs zum Urkunden⸗ ſtempelgeſetz in der Faſſung der Bekanntmachung vom 24 für Kriegs beſchaͤdigte Der Herr Reichsarbeitsminiſter hat beſtimmt, das für den Monat April 1922 die gleichen Teuerungszuſchäſſe, wie für den Monat Mörz 1922, alſo die doppelten Beträge wie für den Monat Februar 1922 be⸗ zahlt, zur Auszahlung kommen follen. 5 Vom J. April 1922 ab erfolgt die Auszahlung nicht mehr durch die Kaſſe der Krelsfürſorgeſtelle(Kreiskaſſe), ſondern durch die Gemeindekaſſe des jeweiligen Wohnortes des Empfängers. Mit Rückſicht darauf, daß das neue Rechnungsjahr am 1 April beginnt, müſſen ſämfliche Belege für jeden einzelnen Fall neu ausgefertigt werden. Aus dieſem Grunde verzoͤgert ſich die Auszahlung um eine kurze Zeit. Dle Neuausfertiaung der Belege wird nach Möglich⸗ kelt beſchleunigi und iſt anzunehmen, daß die Auszahlung bis ſpäteſtens 10. April überall erfolgen kann. Heppenheim, den 24 März 1922. Heſſ. Kreisamt Heppenheim. amtl. Kreisfürſorgeſtelle. J. V.: Dr. Andres. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir zur allge— meinen Kenutnis. f Betr.! Herabſetzung der Umlage infolge Auswinterung. Nach einem Rundſchreiben des Reichminiſters für Er⸗ nährung und Landmirtſchaft kann das lufolge Auswinte⸗ rung von Getrelde⸗Anbauflächen zur Neuausſaat notwen⸗ dige Sömmerſaatgetreide auf die Umlage angerechnet wer— den. Jedoch kann eine Herabſetzung der Umlage nur inſo— fern erfolgen, als der eiuzelne Be riebsinhaber unter Be— rückſichtigung der vollen Getreideernte 1921 einerſeits und der vollem Umlage ſowie des Eigenbedarfs für Saatgut für nienſchliche und tieriſche Ernährung andererſeits ge— zwungen iſt, für die Neueinſaat im Frühjahr Sommerge— trelde einzukaufen, ohne dafür Wintergetreide vom gleichen Geſamtwert auf den freien Markt bringen zu können. Landwirte, bei denen dieſe Vorasſetzungen gegeben ſind, wollen ſich am Donnerstag, den 30. März 1922 vormittags unter Vorlagen von diesbezüglichen Beſchei— nigungen vom Flurſchütz und Saatguthändler, auf unſerem Büro Nr. 27 melden. Hierbei iſt anzugeben: 1. Größe der ausgewinterten Anbaufläche, i 2. Menge des für die Neueinſaat erforderlichen Getreide. 3. Geſamternte in 1921 im Herbſt 1921 und Frühſahr 1922 mit Getreide beſtellte Fläche. 5* Heſſ. Bürgermeiſterei Viernheim Lamberth. Bekanntmachung. Betr.: Die Stempelabgabe für Automaten und „Muſikwerke pro 1922 Ni Sämtliche erneuerungspflichtigen Jahreskarten der Wirte und ſon ſtigen Abgabeverpflichteten von Automaten, Muſikwerken uſw. ſind bei uns, Zimmer 17, bis ſpäteſtens 31. März 1922 abzu⸗ geben. Die dabei zu entrichtende Urkundenſtem⸗ pelabgabe beträgt für das Ri. 1922 in der Regel pro Karte 40 Mk. Säumige u. Melde⸗ pflichtige haben ſich etwa nach dem 1. April 1922 entſtehende Strafen und Nachteile ſelbſt zuzu⸗ ſchreiben. f i Viernheim, den 27. März 1922. Heſſ. Polizeiamt: gez. Ludwig. Vntererhebſtelle. Am nächſten Donnerstag fällt der Zahltag aus, dafür Freitag und Samstag den ganzen Tag Abrechnung von Steuerbeſcheiden. Kirchner. Gottesdienſt⸗Ordnung. In der neuen Kirche an Werktagen: Mittwoch: 7 Uhr beſt. S.⸗A. für 4 Krieger Johann Martin, Schwiegereltern Valentin Wedel und Shefrau Juliana geb. Winkenbach. 3½8 Uhr beſt. S.-A. für Suſanna und Kath. Helbig geb Ehrhardt, Söhne Peter und Friedrich, Eltern, Schwiegereltern und Angehörige. Donnerstag: 7 Uhr beſt. S ⸗A. für„ Krieger Niko⸗ laus Kempf 7., Schwiegereltern, Großeltern und An- gehörige. f %8 Uhr beſt. E⸗-A zur immerwährenden Hilfe, Freitag: ½7 Uhr beſt. S.⸗A. für Ph. Kirchner, Sohn Georg und Angehörige. 7/8 Uhr für Philipp Ringhof tern und Anverwandte. Samstag: ½7 Uhr geſt. hl. Meſſe für ledig 7 Eliſabeth Georgi.. 3/7 Uhr beſt S-A. für Anna M. Helbig geb. Koob 3., Eltern Schw.⸗El⸗ und Angehörige. 8 Uhr beſt. S.⸗A. für Franz Haas 1., Ehefrau Kath. geb. Neff und Anverwondte. 8 Am Mittwoch iſt bei den Engl. Fräulein, am Don⸗ nerstag bei den barmh. Schweſtern um 7 Uhr hl. Meſſe. In der alten Kirche an Werktagen: Donnerstag: 7 Uhr geſt. S.A., für Hochw. H. Pfarrer Michael Keller, Freitag: 7 Uhr geſt. S.A. Ehefrau Katharina. Heute Dienstag Abend 8 Uhr Generalverſammlung der Jünglengeſodalität im Gaſthaus zum Löwen für alle Mitglieder. Am nächſten Freitag iſt von 4—7 Uhr Gelegenheit zur hl. Beicht. Die Frauen werden ebenſo herzlich als dringend gebeten, dieſe Gelegenheit zu benützen, dam am Samsrag der Andrang nicht ſo groß wird. Am nächſten Sonntag iſt gem. hl. Oſterkommunion ſür die Freuen. Zu⸗ gleich gem. hl. Kommunion für die Schüler der H. H. Beller und Baldauf; Beicht für dieſe Samstag 2 Uhr. Am nächſten Sonntag iſt Kollekte für die Zentralſtelle der Schulorganiſation.. Verkündete: Philipp Helbig 3, Sohn v. t Gg. Helbig 5. und Anna Maria geb. Wunder und Charlotte Roos, geb. Wuuder aus Lampertheim. ö Stephan Schüßler, Sohn v. für Jakob Reinhardt und Joh. Gg, Schüßler u. Kat⸗ harina geb. Alter u. Apollonia Herd, Tochter v. Friedrich Herd u. Margaretha geb. Rohrbacher. Heinrich Dieter 2., Sohn v. Adam Dreter 1., u. Eliſabeth, geb. Kempf u, Frida Lang, Tochter v. Simon Peter Lang u. Magd., geb, Bugert. 5 Kirchliche Anzeigen der evang. Gemeinde Mittwoch, den 29. März 1922. Abends 8 Uhr: 5. Paſſionsandacht. Tegen und Lichein kauft und ſchlachtet Jakob Friedel g Kirſchenweg Nr. 7. Felle von dieſen werden von mir zum höchſten Tagespreis angekauft. uch ſachen jeder Art lie fert ſchnell, gut und billig die Druckerei dieſes Blattes. Große Auswahl Reise- und Almkörbe in moderner Aus- führung iſt einge⸗ troffen bei Jakob Beyer 1. Betr.: Die Ausführung des Urkundenſtempelgeſetzes; hier die Verſteuerung der Fahrräder für das Rechnungsjahr 1922(J. April 1922 bis 31. März 1923). Nachſtehende Bekanntmachung mit Aus⸗ zug der einſchlägigen geſetzlichen Beſtimmun⸗ gen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ nis. Anträge auf Erteilung und Erneuerung von Radfahrkarten ſind bis ſpätestens 31. März 1922 während der üblichen Büroſtun⸗ den bei uns, Zimmer 17, zu ſtellen. Nach dem 31. März können vorkommende Befrei⸗ ungsanträge nicht mehr berückſichtigt werden. ſchen Folgen ſelbſt zuzuſchreiben. Viernheim, den 21. März 1922. Heſſ. Polizeiamt: Ludwig. Bekanntmachung. Beetreffend: Die Ausführung des Uikundenſtempelgeſetzes; hier die Verſteuerung der Fahrräder für das Rechnungsjahr 1922(1. April 1922 bis 31. März 1923). Indem wir auf dle nackſtehend abgedruckten 88 3 und 15—25 der Verordnung den Radfahrerverkehr be— g 3. Mai 1907,„ ö 115 1 f treffend vom 10 Fuhr 1919 hinweiſen, bringen wir zur Kenntnis, daß die Radfahrkarten, deren Gültigkeit am 31. März d. Is. abläuft, alsbald zur Erneuerung vor— zulegen ſind. Die Nadfahrkarten ſind zu dieſem Zwecke unter Anſchluß des Stempelbetrags von zwan⸗ zig Mark bis ſpäteſtens 20. ds. Mts. aus⸗ nahmslos bei der Bürgermeiſterei des Wohn⸗ orts, in Viernheim bei dem Polizeiamt, ein⸗ zureichen, welche die Karten nebſt Geld ihrerſefts in Sammellſſten au uns einzuſenden haben. Anträge auf Neuausſtellung von Radfahrkarten ſind ebenfalls daſelbſt unter Anſchluß des Stempelbetrags zu ſtellen, wo auch Anſprlcche auf Befreiung von der Stem⸗ pelabgabe unter Vorlage en'ſprechender Nachweiſe(8 21 der Verordnung) vorzubringen ſind Insbeſondere iſt genau anzugeben, mit welchem Einkommen der Nachſu⸗ chende zur Staateſteuer veranlagt iſt. Wer nicht mehr im Beſitze eines Fahrrades iſt und das Radfahren aufgegeben hat, hat die Radfahrkarte bei der Bülgermelſteeei bzw. bei dem Poltzeiamt, abzuliefern Wir weiſen noch darauf hin, daß wir die bis Ende April nicht entrichteten Abgaben alsbald zur zwangswelſen Bei⸗ trelbung bringen werden. Heppenheim, den 4 März 1922. Heſſ Kreisamt Heppenheim. i 5 V Hammann. durch nach dem 8 3. Wer ein Fahrrad auf öffentlichen Wegen und Plätzen benutzen will, hat dies dem für ſeinen Wohn⸗ ort zuſtändigen Krelsamt ſchriftlich oder mündlich anzu⸗ dem 4 eſchriebene Stempelabgabe zu entrichten. Das Kreisamt erteilt dem Anmeldenden eine auf den Namen des Radfahrers lautende Radfahrkarte, die nach anliegendem Muſter ausgeſtellt wird. Der Radfahrer hat die Radfahrkarte bei ſich führen und auf Verlangen dem zuſtändigen Beamten vorzuzeigen. zu Dienſten des Reichs oder eines Bundesſtaates, einer Provinz, eines Kreiſes oder einer Gemeinde ſtehen und Fahrräder überwiegend zur Erledigung der ihnen obliegenden Dienſtgeſchäfte benutzen; 2. Perſonen, die Beförderurgsmittel zur Arbeitsſtelle oder zur Aus⸗ übung Feinſtes 1 Pfd. 9 Mk. Eiernudel Pfd. 15 , Suppen⸗Cinlage das Fahrrad überwiegend als ihres Berufes oder Gewerbes benutzen, ſtellung ſonſtigen Gewalthabers. Die Radfahrkarte gilt für den Umfang des Deut- 3. (8 5, des folgenden Jahres beträgt 20.— Mark. die Abgahepflicht in der Zeit zwiſchen J. Oktober und 31. März raum nur die Hälfte dieſes Betrages zu entrichten. Anmeldungen 2. unter erhebt die in§ 15 erwähnte Abgabe und Anmeldenden eine Radfahrkarte(8 3, Abſ. 2). Stempelmarken im (S 21) erhalten die Radfahrkarten auf der Rückſeite den Vermerk„Stempelfrei bis 31. März 19. Perſon, auch bel einem Wechſel des Fahrrads, innerhalb desſelben Jahres“(J. April bis 31. März) ſtets nur elnmal, und zwar im erſtmalig bet der Anmeldung des Fahrrades und ſodann alljährkich im Monat März für das darauffolgende Rechnungsjahr unter Vorlage der Radfahrkarte bei dem Kreisamt zu entrichten. die gemäߧ 21 Befreiung von der Abgabeflicht in Ar- ſpruch nehmen, bei dem Kreisamt entſprechenden Antrag zu ſtellen. beſcheinigen. 8 20% Verlegt der Beſitzer eines anmeldepflichtigen Fahrrades feinen Wohn⸗ oder Aufenthaltsort in elnen anderen Kreis, ſo iſt das Rad bei dem Krelsamt, das die Radfahrkarte auegeſtellt hat, abzumelden und bel ſtändigen Kreisamt unter Vorlage der Radfahrkarte anzumelden. a 1. Militärperſonen und ſonſtige Perſonen, die in i 8 Für Perſonen unter 14 Jahren erfolgt die Aus? auf Antrag des Vaters, Vormundes oder Reichs. Radfahrer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Deutſchen Reiches haben, haben einen anderweiten genügenden Ausweis über ihre Perſon bei 4 ſich zu führen und auf Verlangen dem zuſtändigen Be⸗ amten vorzuzeigen. 3 § 15. Die Stempelabgabe für die Jahreskarte von Abſ. 1), gültig vom des folgenden Jahres, ſo iſt für dieſen Zeit- § 16. Das Krelsamt trägt die fortlaufenden Nummern in ein Verzeichnis 545 erteilt den 8 17. Betrage der entrichteten Abgabe das Kreisamt aufzukleben und zu entwerten. Auf der Rückſeite der Radfahrkarte 190 Bel den von der Stempelabgabe befreiten Perſonen 71 „ § 18. Die Abgabe iſt von einer und derſelben amt, Innerhalb der gleichen Friſten haben die Perſonen, § 19. Wer den Beſitz Die Abmeldung iſt von dem Krelsamt in das § 16 zu führende Verzeichnis einzutragen und dem Abmeldenden auf deſſen Radfahrkarte zu dem für den neuen Wohn⸗ oder Aufenthaltsort fu— Von der Steuerabgabe ſind beftelt: 9.21. 1. April bis 31. März vorzulegen: Entſteht! 1. 3. in den Fällen der Ziffer 3 eine Beſcheinigung der Beſchwerde an das Miniſterium des Innern das Kreis— würde. ämtern auf Verlangen jede zur Entſcheidung erforder— liche Auskunft zu geben. Radfahrka te beſteht nicht für die in§ 21 Ziffer 1 genannten Perſonen, wenn eines anmeldepflichtigen 1. Fahrrades im Lauſe des Jahres anfgibt oder verltert oder ohne den Beiſtz aufzugeben, das Fahrrad auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht mehr benutzen will, hat dieſes dem Kreisamt ſeines Wohn- oder Aufenthalts⸗ ortes ſpäteſtens zu dem in§ 18 bezeichneten Zeitpunkt unter Vorlage der Radfahrkarte anzuzeigen. 2. Gemäßheit des§ 13 ergangenen Vorſchriften für den dienſtlichen Radfahrverkehr der Beamten der Poſt- und Telegraphenverwaltung waltungen, ſowie der Gendarmen zuzulaſſen ſind, be— ſtimmt das Miniſterlum des Innern. über die Entrichtung der Stempelabgabe werden nach ſtempel in der Faſſuug der Bekanntmachung vom 24 März 1910. Zuwiderhandlungen gegen die übrigen Vor⸗ ſchriften dieſer Verordnung und gegen die darin voe⸗ behaltenen allgemeinen oder beſonderen polizeilſchen An⸗ ordnungen(§ 13) in Gemäßhelt des 8 366 Nr. 10 des Reichsſtrafgeſetzbuchs mit Geldſtrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. ſofern ihr Einkommen den Betrag von 12 000 Mk. jährlich nicht erreicht; Schüler, die das Fahrrad überwiegend als Be— förderungsmittel zum Beſuche der in einer anderen Gemeinde oder mindeſtens 2½ Kilometer von der Wohnung entfernt gelegenen Schule benutzen; Perſonen, die ſich zum Kurgebrauch oder weniger als 30 Tage im Freiſtaat Heſſen aufhalten. § 22. Wird auf Grund des§ 21 eine Befreiung der Stempelabgabe in Anſpruch genommen, ſo iſt in den Fällen der Ziffer 1 eine Beſcheinigung der vorgeſetzten Dienſtbehörde dahingehend, daß das Fahrrad überwiegend zu dienſtlichen Zwecken verwendet wird; In den Fällen der Ziffer 2 der letzte Steuerzettel und eine Beſcheinigung der Bürgermeiſterei oder Polizeibehörde über das Vorliegen der weiteren Vorausſetzung. Bel Bedienſteten genügt hinſicht⸗ lich des letzten Punktes eine Beſcheinigung des Arbeitgebers, die jedoch durch die Bürgermeiſterel oder Polizeibehörde beſtätigt ſein muß; Bürgermeiſteiek oder der Polizeibehörde oder des Klaſſenlehrers. a Ueber den Anſpruch entſcheidet, vorbehaltlich der bei dem die Stempelabgobe zu entrichten ſein Die Steuerbehörden ſind verpflichtet, den Kreis— § 23. Elne Verpflichtang zum Mitführen einer dieſe bei Benutzung des Rades Uniform, Amts- kleidung oder ein Amtsabzelchen tragen, oder das Rad als zu Dienſtz wecken beſtimmt von der vorgeſetzten Behörde kenntlich gemacht iſt. § 24. Ob und wieweit Ausnahmen von den in und anderer öffentlicher Ver⸗ § 25. Zuwiderhandlungen gegen dle Vorſchriften Geſetz vom 12. Auguſt 1899 über den Urkunden⸗ 1 Pfd. 10 Mk. Wizona (Pflanzenfett) in 1 Pfd.⸗Tafeln. zu 34 Mk. Süßr.⸗ Margarine (beſte Marke) d. Pfd. zu 30 Mk. Ferner: friſch gebrannten Kaffee Malzkaffee Pfd. 8 Salzheringe 1.80 Mk. d. St. Marinierte 2.50 Mk. d. St. zu haben bei Ph. Lahres N Stor be-Heider Hanger bouauelt zu billigen Preiſen lakoh Beyer. Süßrahm⸗Tafelbutter Füßrahm⸗Margarine Friſche Laudeier Hrangen Blumenkohl Citronen Feigen Mich. Herſchel. Selbſteingemachte gr. dal puren d. Stck, 1.— Mk. verkauft Lorenz Reiß Lampertheimerſtr. 21 Lederwaren wieder eingetroffen! chulranzen, Damen taſchen, Brieftaſchen, Empfehle: lalob Bayer.