en ft zu om dem an el ol — Amtliches Verkündigungsblatt der Bürgermeiſterei und FNR 4* anberer Behörden- Vereins⸗ und Geſchäßtsanzeiger Erſcheinungsweiſe: Täglich außer Sonn⸗ und Feiertage. Wöchentlich„Der Feuerreiter“. Be zugspreis: Durch die Träger ins Haus gebracht monatlich 1,20 Mk. zuzügl. 20 Pfg. Trägerlohn; durch die Poſt bezogen monatlich 1—5⁰ Mk. ausſchließlich Zuſtellungsgebühr. Einzelnummern 5 Pfg.; Samstags 10 Pfg. Inſeratenpreis: Die 12geſpaltene Millim eterzeile oder deren Raum 3 Pfennig Nr. 257 Beilagen: Rehklamezeile 15 Pfg. die 90 Millimeter breite Millimeterzeile. Auf Mengenabſchlüſſe wird Nachlaß gewährt. Für telefoniſch aufgegebene Inſerate keine Gewähr. Anzeigen⸗ leiter: Friedr. Martin, Viernheim. Anzeigenannahme durch alle Annoncen⸗Expeditionen. Hauptſchriftleiter: Friedr. Martin, Viernheim. Druck u. Verlag: Friedr. Martin, Viernheim D. A. Okt 34:1292 Geſchäftsſtelle: Bismarckſtr. 13, Tel. 153, Poſtſcheckk.: Ludwigshafen 15101 England und die Gaarfrage Erklärungen Sir John Simons— Ein deutſcher Kommentar dazu 1 1 Dq London, 5. Nov. Der Staatsſekretär des Aeußeren Sir John Simon wurde am Montag im Anterhaus von dem liberalen Parlamentsmitglied Mabane gefragt, ob irgendwelche endgültige Vereinbarungen über die Art getroffen worden ſeien, wie die Abſtimmung im Saargebiet abgehalten werden ſolle. Sir John Simon erwiderte: Die Saarabſtimmungskom⸗ miſſion hat ihre Tätigkeit am 1. Juli dieſes Jahres aufgenom- men und iſt vom Völkerbundsrat mit Vollmachten für die Or⸗ ganiſation, Leitung und Leberwachung der Abſtimmung im Saargebiet betraut worden. Die Vorkehrungen für die Abhal— lung der Abſtimmung werden von dieſer Körperſchaft getroffen. Verſchiedene Fragen, die ſich aus der Abſtimmung ergeben, wer— den auf der bevorſtehenden Tagung des Völkerbundsrates am 21. November erörtert werden. Auf die weitere Frage Mabanes, ob ein Grund zu irgend⸗ welchen Befürchtungen beſtehe, daß intereſſierte Mächte verſuchen würden, in die Abſtimmung einzugreifen, antwortete Simon: Ich verweiſe darauf, daß dies nicht der Fall iſt; aber ich habe eine Anfrage Lansburys in dieſer Angelegenheit zu beantworten, die ich am Schluſſe der Fragezeit beantworten werde. Auf die Frage des Führers der Arbeiteroppoſition Lans- bury, ob Simon eine Erklärung über die Frage der Aufrecht— erhaltung der Ordnung im Saarbecken abgeben könne, erwiderte Sir John Simon ſodann: Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Saarbecken liegt bei der Regierungskommiſſion des Saargebietes, die ſich dieſer Aufgabe weiter erfolg— reich unterzieht. Eine Lage, in der ſich die Regierungskommiſſion des Saar⸗ gebietes unfähig ſieht, die Ordnung aufrechtzuerhalten, dürfte nicht eintreten und wird, ſo hoffe ich zuverſichtlich, niemals eintreten. Schon im Jahre 1926 teilte die Regierungskommiſſion des Saar— gebietes dem Völkerbundsrat mit, daß ſie berechtigt ſei, im Falle abſoluter Notwendigkeit auf Truppen außerhalb des Gebietes aber in der Nachbarſchaft der Gebietsgrenzen, zurückzugreifen, um die Ordnung aufrecht zu erhalten. Der Völkerbundsrat hat dieſen Bericht der Kommiſſion am 8. März 1926 zur Kenntnis ge— nommen. Das Anterhaus kann hieraus erſehen, daß die Verwendung britiſcher Truppen niemals in Frage gekommen iſt und nichts derartiges iſt unſererſeits in Aus⸗ ſicht genommen. Gewiſſe franzöſiſche Vorkehrungen in dem Teile Frankreichs, der an das Saargebiet im Weſten grenzt, ſind reine Vorſichtsmaß⸗ nahmen. Wie ich bereits erklärt habe, kann die Hinzuziehung von Truppen außerhalb des Saargebietes zur Aufrechterhaltung der Ordnung nicht in Frage kommen, es ſei denn, die Regierungs⸗ kommiſſion des Saargebietes ſollte nicht in der Lage ſein, die Aufgabe zu erfüllen, die ihr geſtellt iſt und ſähe ſich gezwungen, um Beiſtand zu erſuchen. f N Der deutſche Botſchafter hat heute vormittag mich auf meine Bitte hin aufgeſucht. Er hat mir die in der Preſſe vom Samstag veröffentlichten Nachrichten beſtätigt, wonach die deutſchen Regierungsbehörden in einem Befehl an die SA- und SS⸗Formationen auf der deutſchen Seite der Saargrenze für ein Gebiet, das einen Gürtel von 25 Meilen Breite bildet, das Tragen von Aniformen, die Abhaltung von Aufmärſchen und Kundgebungen ſowie Anſammlungen jeder Art für die Zeit der Abſtimmung verboten haben. a Gleichzeitig haben ſie feierlich verſichert, daß die Gefahr eines Eindringens in das Saargebiet nicht beſtehe. Bereit jein ijt alles! Gpa. In dieſer Zeit, da die kalten Wintermonate nahen, iſt N denn* des ſozialen Gewiſſens, der Not zu begegnen. Niemand anders aber als die Partei mit ihren das deutſche Leben erfüllenden Gliederungen iſt die Träge⸗ rin des ſozialen Gewiſſens und damit auch der Verantwor⸗ tung. Die Partei iſt auch auf dieſem Gebiet— im Gegenſatz zu der paſſiven Haltung früherer Regierungen— ihrem Grundſatz zum aktiven Einſatz aller Energien. 3 geblieben und hat in der Winterhilfe und der 85 1 7 ſchaffung wie auf vielen anderen Gebieten nene r⸗ folge nachzuweiſen. Sie war ſich dabei von vornherein ar, daß ihr Einſatz nicht nur ein einmaliger ſein wird. Zu einer Parade vor der Winterſchlacht gegen die deut⸗ ſche Rot im Rhein⸗Main⸗Gebiet hatte Gauleiter Reichsſtatt⸗ halter Sprenger ſeine Mitarbeiter aus allen e gen der Bewegung am Montag zuſammengerufen. 15 ſtand von Anfang an im Zeichen der bekannten. 15 digen Entſchloſſenheit unſeres ſtarken Gaues. Der Zaulei⸗ ter vermittelte die Ergebniſſe der letzten Gauleitertagung und gab die für alle Stellen daraus folgernden Anweiſun⸗ gen. Es entwickelte ſich danach eine mehrſtündige. Ausſprache über wirtſchaftliche, politiſche und ku 5 relle Tageserſcheinungen. Beſondere Aufmerkſamkeit fan l 8 1 1 Ich habe ſowohl Herrn von Hoeſch als auch dem fran⸗ zöſiſchen Botſchafter die Befriedigung der britiſchen Regierung über dieſe Mitteilung zum Ausdruck gebracht. Vom franzöſiſchen Botſchafter habe ich die Zuſicherung erhalten, daß die franzöſiſchen Vorkehrungen reine Vorſichtsmaß⸗ nahmen darſtellen, wie dies bereits angedeutet worden iſt. Anter dieſen Umſtänden dürfen wir erwarten, daß die Abſtimmung, die der Völkerbunds⸗ rat abzuhalten verpflichtet iſt, bei angemeſſener Zurückhaltung auf allen Seiten am 13. Januar ordnungsgemäß durch- geführt werden wird. * Zu den Ausführungen des engliſchen Staatsſekretärs iſt folgendes zu bemerken: Es wäre bedauerlich, wenn aus den Worten Sir John Simons herauszuleſen wäre, als habe es erſt der Maßnahme des Reichskommiſſars für das Saargebiet Bürckel, bedurft, um die Gefahr von deutſcher Seite her drohender Anruhen zu beſeitigen. Es muß mit allem Nachdruck daran erinnert wer— den, daß eine derartige Gefahr nicht beſtanden hat, daß wieder⸗ holt die Innehaltung ſtrengſter Zucht innerhalb und außerhalb des Saargebieteßs von maßgebenden Stellen angeordnet und be⸗ folgt worden iſt. Wenn jetzt noch ergänzende, ins einzelne gehende Anordnungen erlaſſen worden ſind, ſo geſchah das. um angeſichts der von franzöſiſcher Seite getroffenen militäri⸗ ſchen Maßnahmen, die geeignet waren, die Saarbevölkerung in tiefgehende Beunruhigung und Erregung zu verſetzen nichts zu verſäumen. Auf der anderen Seite geht aber gerade aus den Worten Simons„bei angemeſſener Zurückhaltung auf allen Seiten“ hervor, daß auch für die übrigen Stellen manches zu tun noch übrig bleibt. Die Aufrechterhaltung der Ordnung des Saargebietes, die Sir John Simon zu Beginn ſeiner Rede als einen Erfolg der Regierungskommiſſion hinſtellte, iſt in erſter Linie ein Verdienſt der deutſchen Bevölkerung ſelbſt, die allen Provokationen zum Trotze muſtergül⸗ tige Diſziplin bewahrt hat. Solche Provokationen, die von den ihr Aſylrecht mißbrauchen⸗ den Emigranten hervorgerufen werden, abzuſtellen iſt Sache der Regierungskommiſſion und derjenigen franzöſiſchen Stellen, die ſie immer wieder ermuntern. Man wird alſo logiſcherweiſe erwarten dürfen, daß der engliſche Staatsſekretär nach der weitgehenden Vorleiſtungen auf deutſcher Seite nunmehr ſeinen Einfluß dahin gebraucht, daß auch von ſeiten Frankreichs un der Saarregierung entſprechende Maßnahmen nachgeholt wer⸗ den. Was die juriſtiſchen Ausführungen des engliſchen Stoats⸗ ſekretärs anlangt, ſo muß noch einmal mit allem Nachdruck dar⸗ auf hingewieſen werden, daß die Beſchlüſſe des Völkerbunds— rates vom März 1926, die ohne Mitwirkung Deutſchlands zu⸗ ſtande gekommen ſind, Sinn und Zweck verloren haben, ſeitdem das Rheinland geräumt iſt. Darüber hinaus muß aber mit allem Nachdruck darauf hingewieſen werden, daß es ungeheuerlich wäre, wenn jetzt, während der Abſtimmungsperiode, das Saargebiet unter die Bajo⸗ nette einer intereſſierten Partei d. h. Frankreich, ge⸗ ſtellt würde. Ein ſolches Vorgehen könnte weder von der Regierungskom⸗ miſſion noch von dem Völkerbundsrat angeordnet oder verant- wortet werden, da dies im kraſſen Widerſpruch zu dem vertrag⸗ lich verbürgten Recht auf freie und unbeeinflußte Abſtimmung ſtehen würde. Kreisleiter⸗Appell in Frankjurt die Frage des Kampfes gegen Preiserhöhungen und gegen die unſinnige Warenhamſterei ſowie aller Erſcheinungen unſozialer Geſinnung. Eine Freude war es, die einmütige Begeiſterung bei den einzelnen Beſprechungen zwiſchen den Gauamtsleitern und Wirtſchaftsführern zu erleben. Die Kräfte der nationalſozia⸗ liſtiſchen Weltanſchauung ſchufen zwiſchen den Vertretern der Partei und den Trägern unſerer entſcheidenden Staats-, ſozialen und Wirtſchaftsamtern eine Gemeinſamkeit der Grundauffaſſung, wie ſie allein das Geheimnis jener gro⸗ ßen Kraft iſt und bleibt, welche der Partei auch unter dem Eindruck dieſer Tagung— wie vom Anbeginn dieſes Kampfes an— das Recht zu ſenem ſelbſtbewußten Bekennt⸗ nis hoffnungsvoller Entſchloſſenheit und gläubiger Stärke gibt: Wir ſind bereit. Genau wie im vergangenen Winter wird auch der kom⸗ mende den Volksgenoſſen des Rhein⸗Main-Gebieles den Beweis erbringen, daß die geſchloſſene Kraft der Bewegung aller Schwierigkeiten Herr werden wird, um aufs neue die Loſung zu erfüllen. die das arme Deulſchland heuke im Zei⸗ chen des Dritten Reiches den wohlhabendsten Völkern vor⸗ aus hat, nämlich: kein Volksgenoſſe darf hungern und frieren. 10. Jahrgang Anorbnung hes Gauleiters Im Gau heſſen-⸗Naſſau haben, ſoweit ſich überſehen läßt, unbegründete Preiserhöhungen auf allen Gebieten ſtattgefunden. Angeſichts der Auswirkungen in der heutigen Notzeit muß dieſem Uebelſtand aufs Schärfſte geſteuert werden. Ich habe daher— unbeſchadet der amtlichen Maß⸗ nahmen— e ine Prüfungsſtelle für alle diesbezüg⸗ lichen Beſchwerden, die bei mir eingehen, eingerichtet, die auch die Aufgabe hat, die Urſachen der Preis treibereien feſtzuſtellen. Zum Leiter habe ich Pg. Aſſeſſor Dr. Will, den Leiter der Preisprüfungsſtelle bei der Regierung Heſ⸗ ſen, ernannt. Dieſe Prüfungsſtelle wird unberechtigte Beſchwerden ſofork richkigſtellen, ſofern den Beſchwerden Jolge zu geben iſt, ſie der zuſtändigen Regierung vorlegen bzw. ſie dem bereits ernannten Preiskommiſſar für das Reich zuleiten. Dem Leiter der Prüfungsſtelle ſteht ein erweilerter Skab von Sachverſtändigen auf allen Gebieten zur Seite. Alle Beſchwerden, die eingereicht werden, müſſen aus rei- chend begründet ſein, d. h. die erforderlichen Beweiſe ſind beizufügen. Für die preußiſchen Gebietsteile des Gaues wird im beſonderen auf den Erlaß des preußi⸗ ſchen Miniſterpräſidenten vom 2. November 19334 hinge; wieſen, nach dem die Preiskreiber ihrer gerechten Strafe entgegenzuführen ſind. Für den heſſiſchen Teil des Gaues habe ich als Reichsſtatthalter das Staatsmini⸗ ſterium in heſſen angewieſen, getreu der Gepflogenheit ſeit der Machkübernahme ſchärfſtens durchzugreifen. Dieſe Maßnahmen finden unter dem Geſichtspunkt ſtatt, daß es gilt, die kleinen Schuldigen zwar nicht laufen zu laſ⸗ ſen, vor allen Dingen aber die großen zu hängen. Alle Zuſchriften ſind an die Prüfungsſtelle für Preis- ſteigerungen bei der Gauleitung Heſſen-Naſſau, Frankfurt a. M., Adolf Hikler-Haus, zu richten. 5 Heil Hitler! Sprenger, Gauleiter. Als die führenden Männer des rhein⸗mainiſchen Lebens von dieſer Tagung auseinandergingen, ſah man keine leicht⸗ fertige Ueberheblichkeit in ihren Mienen, keinen ſelbſtzu⸗ friedenen Ausdruck des perſönlichen Geſichertſeins, ſondern jenen entſchloſſenen Ausdruck des nationalſozialiftiſchen Kämpfers, dem nur ein Bekenntnis aus dem Geſicht zu leſen iſt, jenes Bekenntnis, von dem wir heute nicht mehr reden, ſondern für welches zu handeln zu unſerem Daſein gehört und dem wir— Mann für Mann— verſchworen ſind: Nichts für uns, alles für das Volk, das Volk aber für 5 die Nation. Wehe denen, die ſich ſtörend in die gerade Bahn dieſer ein⸗ deutigen Entwicklung zu ſtellen wagen! Im Rhein-Main-Gebiet wird ſich der Niederſchlag dieſer Haltung ſchon in der nächſten Jeit in Maßnahmen äußzern, deren Vorbildlichkeit geeignet ſein dürfte, für das ganze Reichsgebiet neuartige Wege zu weiſen. Der heutige Aufruf des Gauleikers iſt jedenfalls der erſte Beweis dafür. Halbmaſt am 9. November DNB. München, 5. Nov. Der„Völkiſche Beobachter“ veröffentlicht folgende Be— kanntmachung des Stellvertreters des Führers Rudolf Heß: Am 9. November 1934, dem Reichstrauertag der NSDAP., gedenkt die Bewegung ihrer Toten. Aus dieſem Grunde ſetzen alle Dienſtſtellen der Partei ihre Flaggen auf Halbmaſt. Die Parteigenoſſenſchaft und Bevölkerung werden aufgefordert, die Beflaggung in gleicher Weiſe vorzunehmen. Der Saarbevollmächtigte des Reichskanzlers in Rom DRB. Rom, 5. Nov. Der Saarbevollmächtigte des Reichskanzlers, Bürdel und der vortragende Legationsrat im Auswärtigen Amt Dr. Voigt, ſind hier eingetroffen, um gelegentlich der gegenwär⸗ ligen Tagung des Dreierlomitees des Rates, das ſich mit der Vorbereitung der Saarabſtimmung und mit anderen das Saar⸗ gebiet betreffenden Fragen befaßt, dieſen den deutſchen Stand⸗ ö punkt in den zur Erörterung geſtellten Fragen darzulegen. — 2 eee eee eee e A — BB. c. r 5 e n rere 3 rPrPrPrGr00Gß00ã ͤ CCC r N i!!! Pieigüberwachungstommiſar und eammlungzgeſet Or. Goerdeler zum Reichskommiſſar für Preisüberwachung ernannt— Ein Geſetz zur Regelung der öffentlichen Sammlungen und Geldbeiträge DNB. Berlin, 5. Nov. Das Reichskabinett trat am Montagvormittag zu einer Sitzung zuſammen, in welcher der Führer und Reichskanzler das folgende Geſetz über die Beſtellung eines Reichskommiſſars für Preisüberwachung Geſetz hat folgenden Wortlaut: 81.. Bis zum 1. Juli 1935 werden die durch das Geſetz über die Uebertragung der Aufgaben und Befugniſſe des Reichs⸗ lommiſſars für Preisüberwachung vom 15. Juli 1933(RGB. 1, S. 490) dem Reichswirtſchaftsminiſter und dem Reichsminiſter für Ernährung und Landwirtſchaft übertragenen Aufgaben und Befugniſſe durch einen Reichskommiſſar für Preis⸗ überwachung ausgeübt. Die Aufgaben und Befugniſſe er⸗ ſtrecken ſich auch auf Preiſe von Körperſchaften des öffentlichen Rechts und von Verbänden, deren Bildung in Geſetzen oder Verordnungen angeordnet iſt oder die aufgrund beſonderer ge⸗ ſetzlicher Ermächtigungen gebildet ſind. 2. Der Reichskommiſſar für Preisüberwachung wird vom Reichskanzler ernannt. Er unterſteht dem Reichs- kanzler und hat ſeinen Sitz in Berlin. vorlegte. Das Nach der Annahme dieſes Geſetzes durch das Reichskabi— nett hat der Führer und Reichskanzler dem Oberbürgermeiſter der Stadt Leipzig, Dr. Gördeler, zum Reichskommiſſar für Preisüberwachung ernannt. Ferner verabſchiedete das Reichskabinett ein Geſetz zur Regelung der öffentlichen Samm⸗ lungen und ſammlungähnlichen Veranſtaltungen (Sammlungsgeſetz), das folgenden Wortlaut hat: 80. g Wer auf Straßen oder Plätzen, in Gaſt- oder Vergnü⸗ gungsſtätten oder in anderen jedermann zugänglichen Räumen oder von Haus zu Haus oder ſonſt durch unmittelbares Ein wirken von Perſon zu Perſon eine öffentliche Sammlung von Geld- oder Sachſpenden oder geldwerten Leiſtungen veranſtalten will, bedarf der Genehmigung der zuſtändigen Behörde. Das gleiche gilt, wenn die öffentliche Sammlung durch die Verbreitung von Sammel-Liſten oder Werbeſchreiben oder durch die Veröffentlichung von Aufrufen durchgeführt werden ſoll. Als Sammlung im Sinne dieſes Geſetzes gilt auch der Verkauf von Gegenſtänden, deren Wert in keinem Verhältnis zu dem geforderten Preis ſteht, wenn der Verkauf nicht in Er⸗ füllung der ſonſtigen wirtſchaftlichen Betätigung des Verkäufers erfolgt. 4 2. 22 Wer zum Eintritt in eine Vereinigung oder zur Entrichtung von Beiträgen oder geldwertähnlichen Leiſtungen an eine Vereinigung öffentlich auffordern oder wer die aufgrund dieſer Aufforderung einkommenden Beiträge oder Leiſtungen entgegennehmen will, bedarf der Genehmigung der zuſtändigen Behörde, wenn die Amſtände des Falles oder die Art oder der Amfang der Auf⸗ forderung ergeben, daß es dem Veranſtalter ernſtlich nicht auf die Herbeiführung eines feſten perſönlichen Verhältniſſes zwi⸗ ſchen der Vereinigung und den angegangenen Perſonen und auf ihre Betätigung in der Vereinigung, ſondern vielmehr ausſchließ⸗ lich oder überwiegend auf die Erlangung von Geld oder geld— werten Leiſtungen ankommt. g Die Vorſchrift des Abſatzes 1 gilt nicht nur für Vereini⸗ gungen, deren Zweck auf einen wirtſchaftlichen Geſchäftsbetrieb gerichtet iſt. § 3. Wer Karten oder Gegenſtände, die zum Eintritt zu einer öffentlichen Veranſtaltung berechtigen, auf Straßen oder Plätzen, in Gaſt⸗ oder Vergnügungsſtätten oder in anderen jedermann zugänglichen Räumen oder von Haus zu Haus oder ſonſt durch unmittelbares Einwirken von Perſon zu Perſon verkaufen will, bedarf der Genehmigung der zuſtändigen Behörde. Dies gilt auch, wenn der Verkauf zum Zwecke des Erwerbs erfolgt. Ausgenommen von der Vorſchrift des Abſatzes 1 iſt der Verkauf 1. in Räumen, die dem gewerbsmäßigen Kartenverkauf dienen; in den ſtändigen Geſchäftsräumen des Veranſtalters; in Gaſt⸗ oder Vergnügungsſtätten oder auf Plätzen, in oder auf denen die Veranſtaltung ſelbſt ſtattfindet. D § 4. Wer eine öffentliche Veranſtaltung durchfüh⸗ ren will, die mit dem Hinweis darauf angekündigt oder emp⸗ fohlen werden ſoll, daß ihr Ertrag ganz oder teilweiſe zu ge⸗ meinnützigen oder mildtätigen Zwecken verwendet werde, bedarf der Genehmigung der zuſtändigen Behörde. 8 5. Wer zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken Waren öffentlich vertreiben will, bedarf der Genehmigung der zuſtändigen Behörde. Ein Vertrieb gilt als zu einem gemeinnützigen oder mild⸗ tätigen Zweck veranſtaltet, wenn er erkennbar von einer Ver⸗ einigung, Stiftung, Anſtalt oder einem ſonſtigen Anternehmen ausgeht, das nach ſeiner Bezeichnung oder ſeiner Satzung einen ſolchen Zweck verfolgt, oder wenn bei dem Angebot der Waren in anderer Weiſe zum Ausdruck gebracht wird, daß der Erlbs ganz oder teuweiſe zu einem ſolchen Zweck verwänot werden ſolle. 3 ö Die Vorſchriften über den Vertrieb von Blindenwaren nach§ 56a Abſ. 2 der Gewerbeordnung in der Faſſung des Ge⸗ ſetzes zur Aenderung der Gewerbeordnung vom 3. Juli 1934 (RGB. I, S. 566) bleibe 8 Wer eine öffentliche Sammlung oder ſammlungsähnliche Veranſtaltung(58 1—5) vom Inland aus oder durch ausge⸗ ſandte Mittelsperſonen im Auslande durchführen will, bedarf der Genehmigung der zuſtändigen Behörde. 14. Die nach 88 1—56 erforderliche Genehmigung iſt nur für eine beſtimmte Zeit zu erteilen. Sie kann jederzeit widerrufen und von Bedingungen abhängig gemacht werden. Sie gilt nur für das Gebiet, für das ſie erteilt iſt. 8 8. Vor Erteilung der Genehmigung darf eine Sammlung oder ſammlungsähnliche Veranſtaltung(S8 1—6) nicht öffentlich an— gekündigt werden. Ebenſo iſt der Kartenverkauf für eine unter § 4 dieſes Geſetzes fallende Veranſtaltung vor Erteilung der Genehmigung unzuläſſig. 89. Bei Vereinigungen, Stiftungen, Anſtalten, ſonſtigen Anter— nehmen und Einzelperſonen, die eine öffentliche Sammlung oder ſammlungsähnliche Veranſtaltung(SS 1—6) durchführen, (Sammlungsträger) kann die zuſtändige Behörde, ſoweit ſie zur Aeberwachung und Prüfung der Sammlung oder ſamm— lungsähnlichen Veranſtaltung notwendig iſt, 1. Geſchäftsbücher, Schriften, Kaſſen- und Vermögens— beſtände prüfen oder durch öffentlich beſtellte Sachverſtändige oder durch andere Perſonen prüfen laſſen; 2. von den an der Geſchäftsführung beteiligten Perſonen, ſowie von allen Angeſtellten und Beauftragten Auskunft über Angelegenheiten der Geſchäftsführung und die Einreichung von Berichten und Rechnungsabſchlüſſen anfordern, 3. Vertreter zu Verſammlungen und Sitzungen entſenden. Bei dringendem Verdacht unlauterer Geſchäftsführung iſt die zuſtändige Behörde zum Erlaß öffentlicher Warnungen be— fugt. 10. Vereinigungen, Stiftungen, Anſtalten und ſonſtige Anter— nehmen, die eine öffentliche Sammlung oder ſammlungsähnliche Veranſtaltung(88 1—6) durchführen und nach ihrer Bezeich— nung, Satzung oder Zweckbeſtimmung gemeinnützigen oder mild— tätigen Zwecken dienen, ſowie Einrichtungen dieſer Art, die von Einzelperſonen ausgehen, können von der zuſtändigen Behörde unter Verwaltung geſtellt werden, wenn ſich vor— handene erhebliche Mißſtände nicht auf andere Weiſe beſeitigen laſſen. Die Entſcheidung der Behörde iſt endgültig. Der Verwalter iſt befugt, ſich in den Beſitz des unter Ver— waltung geſtellten Anternehmens zu ſetzen und Rechtshandlun— gen für das Anternehmen vorzunehmen. Er hat die Stellung eines geſetzlichen Vertreters. Die Befugniſſe des Inhabers des Anternehmens, ſeiner Bevollmächtigten und Organe zu Rechts— handlungen für das Anternehmen ruhen. Iſt das Anternehmen in das Handels-, das Genoſſenſchafts— oder das Vereinsregiſter eingetragen, ſo iſt die Anordnung und die Aufhebung der Verwaltung auf Antrag des Verwalters in das Regiſter einzutragen. Der Verwalter führt die Geſchäfte unter Aufſicht der Be⸗ hörde. Mit Zuſtimmung der zuſtändigen Behörde kann er das Anternehmen auflöſen. Aeber die Verwendung des Vermögens 1975 aufgelöſten Unternehmens entſcheidet die zuſtändige Be— örde. § 11. Bei Anternehmen und Einzelperſonen, die nicht unter§ 10 dieſes Geſetzes fallen, kann die zuſtändige Behörde zur Durch— fuhrung der Sammlung oder ſammlungsahnlichen Veranſtal⸗ tung einen Verwalter beſtellen, wenn ſich vorhan⸗ dene erhebliche Mißſtände nicht auf andere Weiſe beſeitigen laſſen. Die Entſcheidung der Behörde iſt endgültig. Der Verwalter hat, ſoweit er Rechtshandlungen zur Durch⸗ führung der Samlung oder ſammlungsähnlichen Veranſtaltung vornimmt, die Stellung eines geſetzlichen Vertreters. Die Be— fugniſſe des Sammlungsträgers, ſeiner Bevollmächtigten und Organe ruhen inſoweit. Der Verwalter führt die Geſchäfte unter Auſſicht der Behörde. Ueber die Verwendung des durch die Sammlung oder ſammlungsähnliche Veranſtaltung erzielten Ertrages entſcheidet die zuſtändige Behörde. 342 Sollen Mittel, die durch eine öffentliche Sammlung oder ſammlungsähnliche Veranſtaltung zuſammengebracht ſind, einem anderen als dem genehmigten Zweck zugeführt werden, ſo bedarf dies der Genehmigung der zuſtändigen Behörde. 8 1 Mit Gefängnis bis zu ſechs Wochen und mit Geld— ſtrafen oder mit einer dieſer Strafen wird beſtraft: Die Vereidigung der Keichsſtatthalter. Sämtliche Reichsſtatthalter wurden in der Reichskanzlei in Berlin durch den Führer und Reichskanzler vereidigt. Unſer Bild zeigt die Begrüßung der Reichsſtatthalter Hildebrandt, Sauckel, Mutſchmann und Roever durch den Führer. 1. Wer ohne die vorgeſchriebene Genehmigung eine Ver- anſtaltung der in den§8§ 1—6 bezeichneten Art ankündigt, durch- führt oder bei ihrer Durchführung mitwirkt. 2. Wer den Bedingungen, an die eine nach dieſem Geſetz erforderliche Genehmigung geknüpft iſt, zuwiderhandelt. 3. Wer den gemäߧ 9 angeordneten Maßnahmen inner- halb der geſetzlichen Friſt nicht entſpricht oder wiſſentlich un— richtige oder unvollſtändige Angaben macht. 4. Wer einer aufgrund der§§ 10 und 11 angeordneten Verwaltung Gegenſtände ganz oder teilweiſe entzieht. 5. Wer entgegen der Vorſchrift des§S 2 Mittel einem an— 1175 als dem genehmigten Zweck oder einem Nichtberechtigten zuführt. 5 6. Wer von einer Perſon, die bei der Durchführung der Sammlung oder ſammlungsähnlichen Veranſtaltung tätig iſt, die Abführung eines beſtimmten Ertrages auch für den Fall ver— langt, daß dieſer Ertrag nicht erzielt wird. § 14. Der Ertrag einer nicht genehmigten Sammlung oder ſamm⸗ lungsähnlichen Veranſtaltung iſt einzuziehen. Zum Er⸗ trag zählen auch Gegenſtände und Rechte, die aus Mitteln der Sammlung oder ſammlungsähnlichen Veranſtaltungen beſchafft worden ſind. Kann keine beſtimmte Perſon verfolgt oder ver⸗ urteilt werden, ſo kann auf Einziehung ſelbſtändig erkannt wer⸗ den, wenn im übrigen die Vorausſetzungen hierfür vorliegen. Leber die Verwendung des eingezogenen Ertrages entſchei— det die zuſtändige Behörde. g 15 Dieſes Geſetz gilt nicht für öffentliche Sammlungen und ſammlungsähnliche Veranſtaltungen, die durchgeführt werden: 1. auf Anordnung der Reichsregierung oder einer oberſten Reichsbehörde im Einvernehmen mit dem Reichsminiſter des Innern; Hauf Anordnung und für den Bereich einer Kreispolizei⸗ behörde zur Steuerung eines durch unvorhergeſehene Er— eigniſſe herbeigeführten augenblicklichen Notſtandes; 3. von der Nationalſozialiſtiſchen Deutſchen Arbeiterpartei, ihren angeſchloſſenen Gliederungen und den der ver— mögensrechtlichen Aufſicht des Reichsſchatzmeiſters der nationalſozialiſtiſchen Deutſchen Arbeiterpartei ange- ſchloſſenen Verbänden der Nationalſozialiſtiſchen Deut⸗ ſchen Arbeiterpartei, ſofern die Sammlungen und ſamm⸗ lungsähnlichen Veranſtaltungen durch den Reichsſchatz⸗ meiſter der NS DA im Einvernehmen mit dem Reichs— miniſter des Innern genehmigt ſind; 4. von einer chriſtlichen Religionsgeſellſchaft des öffentlichen Rechts in Kirchen und in kirchlichen Ver- ſammlungsräumen. 8 16 Der Reichsminiſter des Innern erläßt im Benehmen mit den beteiligten Reichsminiſtern die zur Durchführung dieſes Ge— ſetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Ver⸗ waltungsvorſchriften. Er iſt ermächtigt, beſtimmte unternehmen allgemein oder unter Bedingungen von der Vorſchrift des§ 5 dieſes Geſetzes zu befreien. 1 8 17 Dieſes Geſetz tritt am 1. November 1934 in Kraft. Mit dem gleichen Tage treten alle reichs⸗ und landesrecht⸗ lichen Vorſchriften über die Genehmigung oder das Verbot öffentlicher Sammlungen oder ſammlungsähnlichen Veranſtal⸗ tungen, insbeſondere die Bundesratsverordnung— Verord- nung über Wohlfahrtspflege vom 15. Februar 1917(RGB. S. 143, SS 14 und 19), der Verordnung des Reichspräſidenten zum Schutze des Deutſchen Volkes vom 4. Februar 1933(RGB. S. 38) und Abſchnitt 2 des Geſetzes zur Erhaltung und Erhebung der Kaufkraft(Spendengeſetz)z vom 24. März 1934(RGB. I, S. 236) außer Kraft. Die Haltung der waffenſtudentiſchen Verbände Eine Erklärung des ADW zur Austrittserklärung der Deutſchen Burſchenſchaft. DNB. Berlin, 5. Nov. Der bekannte, von der überwiegenden Mehrzahl der ſtu⸗ dentiſchen Verbände zurückgewieſene Erlaß des Reichsführers der Deutſchen Studentenſchaft(DSt.) vom 20. September die ſes Jahres über Kameradſchaftserziehung der Studierenden iſt kurz nach ſeiner Bekanntgabe infolge der Mißbilligung ſeitens des Führers und Reichskanzlers ma⸗ teriell und kurz darauf durch die Richtlinien des Reichserzie⸗ hungsminiſters vom 26. Oktsber über die künftige frei⸗ willige Kameradſchaftserziehung auch formell ge⸗ fallen, ſo daß von ſeiner Durchſöhrung nicht die Rede ſein kann. Auch die weitere von ihr gegebene Begründung, die den Anſchein erweckt, als ob es in den ADW Verbänden von Juden ⸗ ſtämmlingen, jüdiſch Verſippten und Freimaurern wimmle, iſt keinesfalls ſtichhaltig. Denn jüdiſch Verſippte und Freimaurer dürfen ſich in den dem ADW angehörigen Verbänden überhaupt nicht mehr befinden, und ſoweit dieſe Bereinigung etwa noch nicht reſtlos vollzogen iſt, trifft dies in der Deutſchen Burſchen⸗ ſchaft ebenſo zu wie in anderen Verbänden. Soweit aber in den Alten-Herrenſchaften nicht rein ariſche Mitglieder, im be⸗ ſonderen als frühere Kriegsteilnehmer, unter feſt um riſſenen Vorausſetzungen ausnahmsweiſe verbleiben durften, be⸗ ruht dieſe für die Vergangenheit und eine gewiſſe Aebergangs⸗ zeit gemachte Ausnahme nicht auf mangelndem nationalſozialiſti⸗ ſchem Empfinden der ADW⸗Führung, ſondern auf ſtaatspoliti⸗ ſchen Erwägungen, die die Billigung des Führers und Reichs⸗ kanzlers gefunden hatten, ſo daß ihre Durchführung— auch im nationalſozialiſtiſchen Staate— dem ADW Pflicht war. Die Zahl der aufgrund dieſer Ausnahmevorſchrift in den ADW⸗Ver⸗ bänden verbliebenen Alten⸗Herren nicht rein ariſcher Abſtam⸗ mung iſt prozentual und tatſächlich verſchwindend gering. Außzer der Deutſchen Burſchenſchaft haben nachſtehende Verbände ebenfalls ihren Austritt aus dem ADW erklärt. Der WC. der Turnerſchaften, die Deutſche Sängerſchaft, die Deutſche Wehrſchaft und das Naumburger Thina. Weil nach dem vom Führer und Reichskanzler bewilligten Bundesgeſetz des ADW und infolge der Verankerung des ADdW̃ in der Verfaſſung der DSt. ein Austritt aus dem ADW küber⸗ haupt nicht möglich iſt, hat der Führer des ADW im Einver⸗ nehmen mit allen im ADW zuſammengeſchloſſenen ſtudentiſchen Verbänden feſtgeſtellt, daß die Führungen der aufgezählten Ver⸗ bände ſich außerhalb des Bundesgeſetzes des ADW geſtellt und ihre Verbände daher die Eigenſchaft als Waffenſtudentiſche Verbände im Sinne des ADW verloren haben, mit Ausnahme der Einzelkorporationen, die trotz des Schrittes ihrer Führung dem ADW gegenüber ein Treuegelöbnis abgelegt haben. Saarbrücken: Der Terror der Kommuniſten im Saargebiet nimmt zu. Am Sonntag benutzten ſie einen völlig unpolitiſchen Vorfall in Landsweiler, wo die kommuniſtiſche Gemeindever⸗ treterin Frau Buchs von Emigranten übel zugerichtet wor⸗ den war, zu einer maßloſen Hetze und zur Aufforderung zum Landfriedensbruch. Kommuniſtiſche Provokateure durchzogen mit Stahlruten und Eiſenrohren die Straßen. Auf die herbei⸗ gezogenen Beamten wurde geſchoſſen. nge⸗ mn. ba ich tech; etbot ſtal⸗ wrh⸗ 05. enten 3 bung B. U, en thaupt f d 8 Reviſion im Horſt Weſſel⸗ Prozeß verworfen i 5 DNB. Leipzig, 5. Nov. Vor dem zweiten Strafſenat des Reichsgerichts 9 655 am Montag die Reviſionen wegen des Mordes an Hor ſt Weſſel verhandelt. Sie richteten ſich gegen das Arteil des Schwurgerichts Berlin vom 15. Juni ds. Js. das erkannt hatte gegen den Ange- klagten Peter Stoll wegen Beihilfe zum Mord auf 77 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrenrechtsverluſt, gegen die Angeklagten Sally E pſtein und Hans Ziegler wegen ge— meinſchaftlichen Mordes auf Todesſtrafe und dauerndem Verluſt der bürgerlichen Ehrenrechte. Die Reviſion machte insbeſondere geltend, daß die jetzt verurteilten Mittäter keinesfalls ſchwerer beſtraft werden dürften als die bereits vor längerer Zeit abgeurteilten Haupttäter, die wie erinnerlich, nur wegen Totſchlags an Horſt Weſſel zu Zucht- hausſtrafen verurteilt worden ſind* Der Oberreichsanwalt be unbegründet zu verwerfen. Der Zweite Straſſenat des Reichsgerichts hat am Montag die Reviſion der im zweiten Horſt⸗Weſſel⸗Prozeß am 15. Juni vom Schwurgericht Berlin wegen Mordes zum Tode verurteilten Sally E pſtein und Hans Zie gler entſprechend dem Antrag des Reichsanwalts als unbegründet verworfen. Die Todesurteile ſind damit rechtskräftig geworden. Durch die Ent⸗ ſcheidung des Senats iſt auch das Arteil gegen den dritten Be⸗ ſchwerdeführer Peter Stoll, gegen den das Schwurgericht wegen Beihilſe zum Mord auf 7 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrenrechtsverluſt erkannte, beſtätigt worden. * * antragte, alle drei Reviſionen als — Aus Nah und Fern Darmſtadt.(Nächtliche Einbrü ch e.) In der Nacht wurde in einer Wirtſchaft in der Landwehrſtraße eingebro— chen und etwa 20 Mark Bargeld geſtohlen. Der Täter iſt vom Hof aus durch ein Fenſter in die Wirtſchaftsräume eingeſtiegen. In der gleichen Nacht wurde in einem Hauſe neben der Wirtſchaft ein Einbruchsverſuch verübt. In der Küche der Parterrewohnung wurden alle Gefächer und Schubladen durchwühlt. Der Dieb fand aber hier kein Geld. Darmſtadt.(Schwindlerin ka uft auf den Na⸗ men eines Pfarrers.) In den letzten Tagen hat eine etwa 30jährige Schwindlerin in verſchiedenen Darmſtädter Geſchäften Einkäufe auf den Namen eines hieſigen Pfarrers gemacht. In einem Falle gelang es ihr auch, die Ware gleich mitzubekommen. Darmſtadt.(Vom Auto tot gefahren.) In der Rheinſtraße, Ecke Otto Wolfskehlſtraße, ereignete ſich ein ſchwerer Verkehrsunfall. Ein holländiſches Perſonenauto. das die Rheinſtraße hinunterfuhr, überrannte zwei vom dem Bezirksſchöffengericht Offenbach zu verantworten. Der 3000 RM auf das Konto ſeiner Braut übertragen, um da⸗ durch beſſer in den Beſitz des Geldes zu kommen. Um das Darmſtädter Bahnhof kommende Mädchen. Das eine Mäd⸗ chen wurde auf der Stelle getötet, während das andere mit ſchweren Verletzungen in das ſtädtiſche Krankenhaus ein⸗ geliefert werden mußte. Darmſtadt.(Vater ſchießt auf ſeinen Sohn.) In der Nacht kam es in der Eliſabethenſtraße 35 infolge geſpannter Familienverhältniſſe zwiſchen einem 63jährigen Händler und ſeinem 36jährigen Sohn zu einer Auseinan⸗ derſetzung, in deren Verlauf der alte Mann zu einer Reiter⸗ piſtole griff und ſeinen Sohn mit einem Schuß nieder⸗ ſtreckte. Mit einem Lungenſchuß wurde der lebensgefährlich Verletzte in das Stadtkrankenhaus eingeliefert. Der Vater wurde feſtgenommen. Offenbach.(Vo m Gefängnis ins Zuchthaus.) Bereits im Mai dieſes Jahres wurde der 29 Jahre alte Adam Roßmann aus Obertshauſen wegen ſeiner Verfeh— lungen bei der Spar- und Darlehenskaſſe in Obertshauſen vom Bezirksſchöffengericht Offenbach zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen dieſes Urteil hat der Beſchuldigte Berufung eingelegt. Wegen eines wei⸗ teren und ſchwerwiegenderen Vergehens als Rechner bei der genannten Kaſſe hatte ſich Roßmann neuerdings vor Angeklagte hatte von dem Konto einer größeren Firma Konto der betreffenden Firma wieder auszugleichen, zahlte er ſpäter 1500 RM in bar ein, während er den Reſt als Zinſen gutbrachte. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und acht Monaten Zuchthaus. Heppenheim.(Schwerer Verkehrsunfall.) Ein Perſonenkraftwagen, der auf der Straße nach Bens⸗ heim einen Laſtkraftwagen überholen wollte, prallte beim Ausbiegen derart an einen Baum, daß die Wagentüre herausgeriſſen und ein Fahrgaſt herausgeſchleudert wurde. Der Lenker verlor die Herrſchaft über den Wagen, der ſchließlich im Straßengraben landete. Es gab mehrere Ver⸗ letzte, die dem Krankenhaus Bensheim zugeführt wurden. ' Grenzhauſen.(Die Hopfenernte beendet.) Die diesjährige Hopfenernte hat mit der Verpackung und der Abnahme der letzten Ballen ihren Abſchluß gefunden. Güte und Menge waren gut, und auch mit den Preiſen konnten die Züchter zufrieden ſein. Früher ging faſt der ganze Hopfenertrag nach Nürnberg. In dieſem Jahre wurde beinahe die ganze Ernte von Brauereien in Rans⸗ bach, Lahnſtein, Koblenz und Mainz aufgekauft. Nur zwei Zentner gingen nach Nürnberg. * Weilburg.(16jähriges Mädchen erſchießt ſich.) Die in Linter wohnhafte 16jährige Haustochter Meta Schöneberger hat ſich in ihrer elterlichen Wohnung mit einer Kleinkaliberbüchſe erſchoſſen. Auf dem Tiſch lag ein Zettel mit der Aufſchrift:„Ich gehe aus dem Leben. Ver⸗ zeiht mir. Ich habe mein Leben gelebt.“ Das Motiv der unglückſeligen Tat iſt nicht bekannt. Aus Mannheim Mannheim, 5. November. Neuinszenierung von Schillars„Räuber“. Zur 175. Wiederkehr von Schillers Geburtstag bringt das National⸗ theater Mannheim„Die Räuber“ in neuer Inſzenierung heraus, das Werk, deſſen Uraufführung gleichzeitig den Ruhm Schillers und des Nationaltheaters begründet hat. Die In⸗ ſzenierung beſorgt H. C. Müller, die Bühnenbilder entwirft Hans Blanke. Die beiden Hauptrollen ſpielen Erwin Linder (Karl Moor) und Willy Birgel(Franz Moor). J Den Tod im Neckar geſucht. Aus dem Neckar bei der Ueberfahrt an der Holzſtraße wurde die Leiche einer älteren Frau von hier geländet. Die Verlebte, welche ſeit dem 31. 10. 34 vermißt wurde, war längere Zeit wegen Nerven⸗ krankheit im Krankenhaus und hat zweifellos in einem Anfall von Geiſtesſtörung den Tod im Waſſer geſucht. Gabriele Maiſch F. Gabriele Maiſch, die Frau des früheren hieſigen Nationaltheater-Intendanten Herbert Maiſch, iſt, wie aus Berlin gemeldet wird, im Alter von 33 Jahren, wenige donate nach der Geburt eines Sohnes, geſtorben. Oeé⸗ß.⸗Fernzug zertrümmert Pferdefuhrwerk. In Sek⸗ kenheim, Ecke Wörthfelderweg und Hauptſtraße, ſtieß ein in Richtung Heidelberg fahrender Fernzug der OEG. mit einem Pferdefuhrwerk zuſammen, ſo daß dieſes vollſtändig zer⸗ trümmert wurde. Perſonen wurden nicht verletzt. Auch das Zugpferd blieb unverletzt. * Badiſche Fechtmeiſterſchaften. Anter der Leitung von Gaufeſtwart Schnepf(Karlsruhe) nahmen die badiſchen Fechtmeiſterſchaften im Florett und Säbel in Pforzheim einen guten Verlauf. In beiden Kate⸗ gorien wurde erbittert um den Sieg gekämpft, wobei es be⸗ ſonders der Doppelmeiſter aus dem Vorjahre, Höfler, TV. 46 Mannheim, ſchwer hatte, ſich durchzuſetzen. Im Florett konnte der Mannheimer ſeinen Titel mit Erfolg verteidigen, da— gegen mußte er ſich im Säbel dem jugendlichen Mack(Frei⸗ burger Turnerſchaft) beugen. * Kreisleitertagung. Wertheim, 5. Nov. Am Samstag und Sonntag weilten hier zu einer Tagung die badiſchen Kreisleiter. Da⸗ mit verbunden war die Anweſenheit der badiſchen Regie⸗ rung, der Gauamtsleiter und der höheren SA⸗, SS⸗ und HJ ⸗Führer. Auch Reichsſtatthalter und Gauleiter Robert Wagner traf noch am Sonntag hier ein. Nach herzlichen Begrüßungsworten des Kreisleiters Dr. Schmitt ſprach u. a. Miniſterpräſident Köhler. Im gemütlichen Teil boten die beſten Wertheimer Kräfte eine bunte Folge heimiſchen Humors. Die Augen der Jelena eee eee eh Aud ſacghüandhana donde „Jeſſy mach Licht—“ Der Kronleuchter flammte auf. And wieder nahm Ellinor die Mutter in die Arme, küßte ihre Stirn, das graue Haar, die eingefallenen Wangen, den blaſſen, ſchmalen Mund. „Das bin nun alles ich ſchuld“, ſchluchzte ſie. Wie war ſie damals ſtolz darauf geweſen, daß Lady Thor— ley, ihre Mutter, für die ſchönſte Frau des ganzen Königreiches galt! And nun? Mit zitternden Fingern neſtelte die ſo ſchnell verblühte Frau an Mantel und Hut der Tochter. Ellinor legte raſch beides ab, und dann zog ſie die hohen pelzbeſetzten Aeberſchuhe aus „So, Mammi, jetzt kannſt du mich beſehen—“ Lady Thorley nickte mit Tränen in den Augen. „Ja, du biſt es noch. Nur viel, viel ſchöner.“ Sie ſtreichelte Ellinors Hand „And dieſes Händchen... Iſt es denn ſchon ſo lange her, wo es mich ins Geſicht patſchte, wenn ich mich über die Wiege beugte?“ 2 Aber dann wurde ihr Geſpräch langſam ernſthafter. And bald ſaßen ſie eng nebeneinander auf dem Divan. „Mutter, was denn nun?“ fragte Ellinor. Lady Thorley ſchüttelte den Kopf. „Das iſt eine raſche Frage, mein Kind. Es auf eines nur an. And das mußt du dir zuerſt lagen, du eigentlich deinen... dieſen... dieſen Remiſow?. f „Weißt du, wen ich liebe? Dich, dich allein, Mammi. And vielleicht noch, aber ganz anders, Hann!—“ „Alſo liebſt du ihn nicht?“ „Biſt du hartnäckig, Mutter. Alſo ſagen wir, ich liebe ihn. Wenigſtens hundertmal mehr, als man in jenen Kreiſen liebt, wo Geld das Geld, wo der Schwiegerſohn, die Stellung und das Amt des Schwiegervaters heiratet. Nur eins gefällt mir an ihm noch nicht. Du weißt, Mutter, was er war, aber er ſteht nicht mehr zu ſeinen Taten.“ „Am ſo beſſer, Kind, wenn er ſie bereut 3 „Remiſow bereut nichts. Weißt du, was es iſt?“ „Nun?“ „Die Angſt. ſchauen ihn die toten Augen an. lappig—,. 4 „Kind, ich erſchrecke vor dir. Gewiſſen als du?“ 8. „Mutter, das hat mit Gewiſſen nichts zu tun. Remiſow hat einfach kein Gewiſſen. Aeberhaupt iſt er erſt Menſch ge⸗ worden durch mich. And das gefällt mir nicht. Die Wilinger— tochter liebt das Harte, Anbeugſame. And ich will es verſuchen, ihn wieder zu machen wie er früher war. Nein, nein, Mutter, er braucht nicht mehr Tſchekachef zu werden. Für einen neuen Dſchingis Chan oder Timur Tamerlan oder Mohammed oder Napoleon iſt auch außerhalb des Bolſchewismus noch Raum und Anlaufraum genug auf unſerer öden Welt— 5 Eine lange Weile ſagte die alte Mutter nichts. Dann end— lich nickte ſie, und ihr Geſicht war in dieſer Minute zum zweiten— ealtert. 12 55„Jetzt ahn' ich es, Kind, daß 1 55 gan 1 Ich habe i 1 ß ihr keinen Herrgott mehr kennt.“ f f 5 Wober auh, Nute Du und der Vater, ihr ginget in die Kirche, nur am Karfreitag. And nur, weil es ſo Brauch war. Nicht wegen des Herrgotts— „Kind, du quälſt mich—“ „Das will ich doch gar nicht, Mutter. 8 war— 5 15 a 1 n wird, das will ich dir ſagen, Kind. Ich bin ja ſo froh, daß ich dich noch einmal ſah 133 Sie hielt die Hände an ihre Schläfen.. Es kommt doch Liebſt Angſt hat er vor ſeinen Taten. Immerzu Immerzu. And das iſt waſch— Hat alſo nicht Remiſow mehr Ich ſage nur, was And dann riß ſie Ellinor mit beiden Armen zu ſich binüber nc 1 accachgaggeagagagg oman von Ww. Matthießen „Kind, laß dich umfangen. Es wird das letzte Mal ſein.“ „O Mammi, ſprich nicht ſo.. Ich bin doch dein Kind—“ „Ja. And Gott ſegne dich.. Wie ich dich ſegne—“ — 5 Remiſow hatte der Inhaberin der vornehmen Penſion im Berliner Weſten, wo er ſeit nun acht Tagen wohnte, die un⸗— abänderliche Anweiſung gegeben, niemand vorzulaſſen. And doch fanden die Reporter der großen Senſationsblätter immer wieder Mittel und Wege, zu ihm zu gelangen. Einmal ent— puppte ſich ſein neu zugezogener Zimmernachbar als Bericht⸗ erſtatter der„Morgenpoſt“. Zuerſt konnten er und Ellinor, wenn ſie beim Frühſtück in den Zeitungen blätterten, gar nicht begreifen, woher dieſe Klatſchblätter wußten, was er geſtern abend geſpeiſt und was er bei der Tafel geſprochen hatte. Dann aber fiel es ihm auf, daß der Herr immer ſo unheimlich lange telephonierte, und jedesmal gerade dann, wenn er mit ihm auf dem Korridor oder im Leſezimmer ein paar Worte gewechſelt hatte. Er wußte genug. Doch die Aeberraſchung des anderen Tages war ihm noch unangenehmer. Am Nachmittag vorher war eine ſchicke und geſchickte Dame aus dem Modeatelier Ger— ſon dageweſen, die für Ellinor einige prachtvolle neue Koſtüme zur Anprobe brachte. Modeſchöpfungen von wahrhaft könig⸗ lichem Schnitt. Dann wars in Ellinors Zimmer wohl zwei Stunden lang ein ununterbrochenes An- und Auskleiden ge⸗ weſen. And ohne Anterlaß hörte Remiſow die Dame nebenan flöten und zwitſchern. Da wurde geſteckt, geneſtelt, gerafft. And immer wieder hörte er, wie Schühchen klappernd abgeſtreift wurden, wie der Deckel der Strumpfſchachtel auf- und zuging. „Dazu, gnädige Frau, würde ich ſilbergraue Strümpfe und ebenſolche Schuhe empfehlen—“ And immer wieder kam Ellinor zu Remiſow hinüber. „Wie gefall ich dir darin?“ And jedesmal überrauſchte den Mann eine neue Flut des Entzückens. Dann aber, anderen Morgens, die Zeitung. Remiſow wütete, Ellinor lachte, lachte. Es war ein Ar— tikel von zwei Spalten. Da ſtand jedes ſeiner Worte von ge⸗ ſtern, jede ſeiner Mienen war ſozuſagen photographiert. And Ellinor erſt? Jede Kleinigkeit ihrer Kleidung war beſchrieben, und nicht ein einziges ihrer Worte hatte die kluge Dame ver— geſſen. Sie war natürlich eine Reporterin geweſen. Remiſow hätte am liebſten getobt. Aber als er ſah, daß Ellinor nur lachte, da war er ſtill. And mit finſter nachdenklichem Geſichte ging er ein paarmal in der Stube auf und ab. Denn ſeit er wußte, daß Roiſeman in Berlin war, brannte ihm der Boden unter den Füßen. O dieſer Roiſeman... Wo der ging, da ſchritt unſichtbar der Tod neben ihm... And was hatte dieſer Kalmück in Paris zu tun gehabt? Ja, ſein ſtummer Begleiter der Senſemann, hatte wieder einmal Hunger gehabt. And Roiſeman hatte ihm den General Kuts— poff vorgeworfen.. War jetzt an ihm, an Remiſow die Reihe? Der alte Tſchekachef dachte wieder an ſeinen nie ſehlen— den Revolver, der längſt eingeroſtet war.. ö And rauh war ſeine Stimme, als er jetzt zu Elinor ſagte: „Bitte, laß jetzt gleich das Stubenmädchen kommen. Du mußt packen. Wir ziehen aus—“ „Ich denke nicht daran!“ ſagte ſie,„hier gefällt es mir ausgezeichnet—“ Aber Remiſow gab keine Antwort. Er ging an den Schreibtiſch, nahm aus dem verſchloſſenen Koſten den kleinen Magazinrevolver, Lappen, Wiſcher, Gewehröl und begann die Waffe auseinanderzulegen... Ellinors Augen flammten auf, als ſie das ſah. And zum erſtenmal in ihrem Leben gehorchte ſie ohne Widerſpruch. Sie klingelte dem Zimmermädchen, und bald hörte Remi⸗ ſow von nebenan das Geräuſch, das Gekiſter und Geklapper daß er erſchreckt zuſammenfuhr, als er Ellinors Arm um ſeine Schultern füb lte... „Alexej“, ſagte ſie ſonderbar weich,„wer iſt Roiſeman, daß du dich vor ihm fürchteſt?“ Heiß ergriff er ihre Hand. „Ich mich fürchten? Nein. Ich würde ſogar den Tod nicht fürchten, wenn eines nicht wäre.. Ich ſähe dann dich nicht mehr. And darum iſt einer von uns zuviel auf der Welt, Roiſe⸗ man oder ich—“ „du willſt ihn erſchießen? Das iſt eine gewagte Sache hier in Berlin. Nimm lieber Gift... Aber wer iſt Roiſe⸗ man?“ „Roiſeman? Roiſeman iſt der reiſende Tod.“ „Das iſt mir zu blumig ausgedrückt, Alexej. Roiſeman?“ „Der oberſte Henker der Tſcheka—“ „Aha., Nun, dann muß er fallen. And fällſt du durch ihn, dann erſchieße ich Roiſeman... Er wohnt?“ „Das weiß ich noch nicht. Jedenfalls nicht in der ruſſi⸗ ſchen Handelsvertretung.. Ich denke an irgendeine ganz un— auffällige kleine Penſion im Spreewald. Da ſitzt er womög⸗ lich ſchon ſeit Tagen und ſpielt etwa einen verſchrobenen Pro— ſeſſor.... Macht ſeine Spaziergänge, geht abends zeitig zu Bett und wartet auf ſeine Stunde—“ „Dann müßte es doch verhältnismäßig leicht ſein, ihm auf einem ſtillen Wege entgegenzutreten und ihn niederzu— ſchießen—“ Remiſow lächelte. „Glaube das nicht, meine Blüte. Er iſt genau ſo klug wie ich. Roiſeman iſt der einzige, der es mit mir aufnehmen kann. Eben darum iſt die Tſcheka auf ihn verfallen...“ „Ich kanns mir denken,— aber daß du durch ihn ſchon eine Niederlage haſt einſtecken müſſen—“ „Du meinſt—“ „Ja, ich meine General Kutépoff..“ „Bin ich der Hüter Kutépoffs?“ i „Ja, jetzt ſchon. Weil du der einzige biſt, der es mit Roiſe⸗ man aufnehmen kann. And— weil ich es ſo will!“ Ganz hingegeben ſah er zu ihr auf. „Dein Kopf iſt mein Kopf, du mein Licht, alſo was du dir in den Kopf geſetzt haſt, das habe ich auch darein geſetzt—“ „Weißt du, daß es jetzt ſchon zehn Tage her iſt? Daß ſo— gar die Zeitungen den Fall Kutépoff zu vergeſſen anfangen?“ Er lächelte ſchlau. „And weiß meine kleine Dame, wie lange ein ruſſiſcher Frachtdampfer von Southampton durch Skagerak und Kattegatt fährt nach Reval oder Petersburg? Und beſonders, wenn dieſer Frachter noch in Stettin anlegt und engliſche Kohle löſcht?“ „Du weißt alſo—“ „Nein, nein, ich weiß nichts... Ich vermute nur. Aber Roiſeman wird genau das getan haben was ich in dieſem Falle auch getan hätte... Es gelingt ihm, Kuteépoff in ein Auto zu locken. Dort betäubt man ihn, dann geht's in raſender Fahrt von Paris in der Richtung Rouen auf die Küſte zu. Dort, vielleicht in der Nähe eines armen Fiſcherdörfchens, kommt man um Mitternacht an... Ich habe mir das genau ausgerechnet. And es war ſchönes, windſtilles Wetter... Ein Kahn wartet. Kutépoff wird hineingebracht, und man rudert ein wenig ins Meer hinaus. Trifft auf der verabredeten Stelle eine Motorpinaſſe, und die übernimmt die Fracht. Man jagt in die offene See hinaus. And dort außerhalb der franzöſiſchen Hoheitsgrenze, kreuzt ein harmloſer Frachtdampfer. Kutépoff wird an Bord geſchafft, und damit iſt die Sache geglückt. Der Dampfer kann alſo ruhig nach Southampton dampfen, ladet engliſche Kohle, die man mit gutem Gewinn in Stettin wieder los wird... And von Stettin geht es dann ohne Aufenthalt nach Reval—“ Ellinor macht große Augen. „Biſt du allwiſſend,“ Wer iſt 6 ortſetzung folgt.) Keine Einſtellung von Kräften ohne das Arbeitsamt. emſigen Packens... So eifrig arbeitete er an ſeiner Waffe — — —— 8 r Nr. 257— Dienstag, den 6. November 1934 ———— Oie 28 Geächteten Der Reichsinnenminiſter hat 28 bisherige Reichsange⸗ hörige der deutſchen Staatsangehörigkeit verluſtig erklärt, ſie alſo aus der deutſchen Volksgemeinſchaft als Schädlinge ausgeſtoßen. Wie ſich dieſe 28 Geächteten an Deutſchland verſündigt haben, geht aus der amtlichen Begründung her⸗ vor, die wir nachſtehend wiedergeben; es ſind Leute dar⸗ unter, die im Deutſchland der früheren Jahre eine Rolle ſpielten, jetzt aber zu den Feinden des neuen Deutſchland zählen. Die 28 ſind folgende: N 5 1. Johann(Hans) Beimler, früherer Funktionär der bayeriſchen KPD. und ehemaliges Md. iſt aus dem Kon⸗ zentrationslager Dachau geflüchtet und lebt jetzt anſcheinend in Rußland. Er iſt der Verfaſſer der ſchamloſen Hetzſchrift „Im Mörderlager Dachau“. N 2. Willi Bredel, ehemaliger Schriftleiter der kommu⸗ niſtiſchen Blätter„Hamburger Volkszeitung“ und„Nord— deutſche Zeitung“, hält ſich jetzt vermutlich in Prag auf. Im September erſchien von ihm ein wüſter Hetzartikel in der in Prag herausgegebenen Emigrantenzeitſchrift„Neue deutſche Blätter“. Bredel iſt auch an der Unterzeichnu ng des Saar aufrufes in der Saarbrücker„Volks⸗ ſtimme beteiligt, der für den Status quo Propaganda macht und ſchwerſte Beſchimpfungen Deutſchlands enthält. 3. Dr. Alfred Dang, früherer Mitarbeiter des„Vor⸗ wärts“, jetzt Leiter der Peſtalozziſchule in Buenos Aires, die als ausgeſprochene Kampfſchule gegen das neue Deutſch— land gegründet worden iſt. Auch außerhalb der Schule treibt Dang deutſchfeindliche Propaganda. Im beſonderen ſetzte er gegen den Führer der Deutſchen Arbeitsfront, Dr. Ley, einen durchtriebenen Hetzfeldzug in Szene. 2 5 Leonhard Frank, kommuniſtiſcher Schriftſteller, hält ſich jetzt in Prag auf und iſt dort Mitarbeiter der Emigran⸗ tenzeitſchrift„Der Monat“. Während des Krieges lebte er in der Schweiz und ſchrieb das Buch„Der Menſch iſt gut“, das in ſeiner Tendenz gegen Deutſchland gerichtet iſt und der Zerſetzung der Front diente. Frank iſt an der Unter— zeichnung des Saaraufrufes beteiligt.(Vergl. Nr. 2.) 5. Carola Henſchke(Neher) hat den Saaraufruf mit unterzeichnet.(Vergl. Nr. 2.) Ihr ausländiſcher Aufent— haltsort iſt nicht bekannt. f 6. Helmuth Herzfeld(John Heartfield), zurzeit vermut— lich in Prag, kommuniſtiſcher Schriftſteller, ſchreibt Hetz⸗ artikel im Prager„Gegenangriff“, Unterzeichner des Saar— aufrufes. i 75 Wieland Herzfelde, Inhaber des Prager Malik-Ver⸗ lages, iſt ein prominenter Vertreter des Emigrantentums im deutſchfeindlichen Hetzzentrum Prag. 8. Prinz Max Karl zu Hohenlohe-Langenburg treibt deutſchfeindliche Propaganda im Saarkampf. Oeffentliches Auftreten als Redner in Paris an der Seite des Saar— 1 Matz Braun, Mitunterzeichner des Saarauf— rufes. 9. Alfred Kantorowicz(Jude), kommuniſtiſcher Journaliſt und fanatiſcher Hetzer, iſt Mitarbeiter deutſchfeindlicher Blätter. Unterzeichner des Saaraufrufes. 10. Friedrich Knieſtedt in Porto Alegro iſt Schriftleiter der Zeitung„Aktſon“, die Greuelnachrichten über Deutſch⸗ land verbreitet und dem deutſchen Anſehen in Braſilien ſchwer ſchadet. 11. Huberkus Graf von Löwenſtein⸗Scharffeneck, Tirol, Verfaſſer des Buches„Germany, the Tragedy of a Nacion“, ſchreibt außerdem deutſchfeindliche Artikel in öſterreichiſchen und engliſchen Zeitungen, Angriffe gegen die deutſche Regierung bei einem Vortrag in London. 12. Klaus Mann, Sohn des bekannten Schriftſtellers Klaus Mann, iſt Schriftleiter der Monatszeitſchrift„Samm⸗ lung“ und Mitarbeiter der„Neuen Freien Preſſe“ in Prag; beides ſind Hetzblätter. Auch im„Neuen Tagebuch“ (Paris, Amſterdam) iſt im Januar 1934 ein Hetzartikel ge— gen Deutſchland aus ſeiner Feder erſchienen. Unterzeichner des Saaraufrufes. 13. Hubert Marzen in Metz. Separatiſtenführer wäh⸗ rend der Beſatzungszeit, der in Trier die„Rheiniſche Repu— blik“ ausrief. Auch heute noch betätigt er ſich ſeparatiſtiſch an führender Stelle durch Wort und Schrift. 14. Balder Olden, Prag, kommuniſtiſcher Schriftſteller, Verfaſſer der Broſchüre„Hitler der Eroberer“ und des im „Pariſer Tageblatt“ in Fortſetzung erſchienenen Romans „Roman eines Nazis“. 15. Max Pfeiffer, Redakteur, greift die deutſche Regie⸗ rung in der Leningrader Tagespreſſe an. 16. Erwin Piscalor. Es handelt ſich um den berüchtig⸗ ten Regiſſeur, der ſich jetzt in Moskau und Paris umher⸗ treibt. Im Juli 1934 hat er für den Prager„Gegenangriff“ einen Artikel mit blutrünſtigen Verleumdungen über Deutſchland geſchrieben. 17. Martin Plettl, Neuyork, früherer SPD.-Funktionär. Er hält öffentliche Vorträge in den Vereinigten Staaten, verbreitet Verleumdungen über Deutſchland und beſchimpft die führenden Männer des neuen Deutſchlands in übler Weiſe. Als geſchickter Redner erſcheint er beſonders ge— fährlich. 18. Waldemar Pötzſch, Antwerpen, verbreitet kommu— niſtiſche Flugſchriften auf deutſchen Schiffen. 19. Dr. Guſtav Kegler, Schriftſteller, hält ſich in Ruß⸗ land auf. Verfaſſer von deutſchfeindlichen Artikeln, die im „Gegenangriff“ erſchienen ſind. 20. Profeſſor Dr. Julius Schaxel, ehemaliger Oberregie— rungsrat im thüringiſchen Volksbildungsminiſterium, hält Vorleſungen in Leningrad; ſtreut Verleumdungen über Deutſchland aus und kritiſiert beſonders die deutſche Schul⸗ politik in gehäſſiger und entſtellender Weiſe. 21. Walter Schönſtedt, Paris, ſchreibt deutſchfeindliche Bücher, Broſchüren und Zeitungsartikel. Unterzeichner des Saaraufrufes. 22. Gerhard Seger, marxiſtiſcher Schriftſteller, hält ſich jetzt in England auf. Er flüchtete aus dem Konzentrations- lager und ſchrieb das Buch„Oranienburg“, das in faſt allen europäiſchen Sprachen in großer Auflage verbreitet worden iſt. 23. Jakob Simon,(Jude), iſt hauptſächlichſter Mitarbei⸗ ter des„Oſtſeebeobachter““ in Memel, einer Zeitung, deren unglaubliche Hetzartikel gegen Deutſchland bei den Volksgenoſſen in Memel Empörung hervorrufen. 24. Dr. Otto Straſſer, jetzt in Prag. Führender Agita⸗ tor gegen das nationalſozialiſtiſche Deutſchland. Bildung eines ſogenannten Aktionskomitees unter ſeiner Leitung, das ſich ſelbſt als„deutſche Gegenregierung“ be⸗ zeichnet. Hoch⸗ und Landesverräter. ieee 81 NU 25. Bodo Uhſe, Schriftſteller. Unterzeichner des Saar⸗ aufrufes. 26. Guſtav von Wangenheim, Schauſpieler, jetzt vermut⸗ lich in Paris. Unterzeichner des Saaraufrufes. 27. Erich Weinert, Schriftſteller, jetziger Aufenthalt in Forbach(Frankreich). Er tritt als Redner in Emigranten⸗ verſammlungen auf. 28. Max Brauer, Marxiſt, ehemaliger Oberbürger⸗ meiſter in Altona, der durch ſeine unerhörte Miß⸗ wirtſchaft die Stadt Altona in ſchlimmſte Verſchuldung brachte. Nach ſeiner Flucht aus Deutſchland trat er als be— ratender Verwaltungsbeamter in chineſiſche Dienſte, aus denen er aber auf diplomatiſche Vorſtel⸗ kungen hin entlaſſen wurde. Er hat der an ihn gerichteten Aufforderung zur Rückkehr nach Deutſchland nicht Folge geleiſtet. 2 Todesurteile in Spanien beſchloſſen Bildung einer motoriſierten Truppe. DNB. Madrid, 5. Nov. Wie der ſpaniſche Miniſterpräſident mitteilte, hat der Miniſterrat beſchloſſen, dem Staatspräſidenten von den insge— ſamt 23 durch die Kriegsgerichte zum Tode Verurteilten 21 zur Begnadigung vorzuſchlagen. Lediglich zwei Todesurteile ſollen vollſtreckt werden. Es handelt ſich dabei um Verbrechen mit beſonders widerlichen Begleitumſtänden. Der Miniſterrat beſchloß ferner die Aufſtellung eines tech— niſchen Hilfskorps für die Guardia Civil, die dadurch alle mo dernen Hilfsmittel zur Verfügung geſtellt erhält. Ferner ſoll eine dollſtändig motoriſierte Truppe(ob es ſich um ein Regiment, oder, wie gerüchtweiſe verlautet, um eine Diviſion handelt, ſteht noch nicht feſt) gebildet werden, die in erſter Linie im Falle von Aufſtänden verwendet werden ſoll. Das Lufirennen England— Auſtralien abgeſchloſſen DNB. London, 5. Nov. Am Montag um 7.30 Ahr Me läuft die für das Luft- rennen England—Auſtralien geſetzte Friſt ab. Von den 20 Flug- zeugen, die in Mildenhall aufgeſtiegen waren, haben neun das Ziel Melbourne erreicht. Ein Flugzeug iſt in Italien verunglückt, wobei die beiden Inſaſſen, Engländer, den Tod fanden. Die drei noch im Rennen liegenden engliſchen Maſchinen von denen die vorderſte am Sonntag in Kalkutta eingetroffen war, kommen nunmehr für den Wettbewerb nicht mehr in Frage. Das holländiſche„fliegende Hotel“ iſt auf dem Rückflug nach 119 am Sonntag um 20.25 Ahr von Port Darwin abge— ogen. 50 Chineſen wollten nach Amerika In einem Transportdampfer eingeſchmuggelt.— 12 Kranke wurden über Bord geworfen.— In Kartoffelſäcken verladen.— 21 gegen Geld„— 17 von der Polizei halbverhungert gefunden. DNB. Newyork, 5. Nov. Die Bundespolizei hat auf der Suche nach Opiumſchmugg⸗ lern in dem Keller eines abgelegenen Hauſes in der Nähe der Stadt Atlantis an der Küſte von New⸗Jerſey 17 Chineſen, meiſt Stu denten, aufgefunden, die halbverhungert waren. Einige der Chineſen beherrſchten die engliſche Sprache. Sie ſagten aus, ſie ſeien vor drei Monaten aus Kanton über Trini⸗ dad nach der Küſte von Virginia in einer Ladung eines Tram⸗ dampfers eingeſchmuggelt worden Zu Beginn der See⸗ teiſe ſeien ſie 50 an der Zahl geweſen, unterwegs ſeien aber zwölf erkrankt. Dieſe ſeien einfach über Bord geworſen worden. Die übrigen 38 ſeien bei Virginia Beach an Land geſchafft und dann in Kartoffelſäcke eingenäht worden. Sodann eien ſie zuſammen mit Kartoffeln auf Laſtkraftwagen verladen worden, mit denen ſie nach New⸗Jerſey gebracht worden ſeien. Hier ſeien 21 Chineſen freigelaſſen worden die übrigen 17, die man jetzt aufgefunden hat, ſeien in einem lichtloſen Keller gefangen gehalten worden unter Bewachung eine Negers, der wohl 2 Zentner gewogen habe. Sie ſollten erf freigelaſſen werden, wenn ebenfalls, wie bei den andern 21, da; Fahrgeld bezahlt ſei. Dieſes habe ungefähr 1500 Dollar be⸗ tragen. Andernfalls ſollten ſie ſich nerpflichten, in Wäſchereien bei einem Tagelohn von 20 Cents die Fahrkoſten abzuarbeiten. Piratenüberfall auf einen Küſtendampfer 5 DNB. Hongkong, 5. Nov. Ein drahtloſes Telegramm von dem chineſiſchen Küſten⸗ Na„Kaho“ der von britiſchen Offizieren befehligt war, meldet: „Wir ſind geſtern durch ein Dutzend chineſiſcher Piraten angegriffen und gezwungen worden, auf der Höhe von Saint Point Anker zu werfen. Drei Mitglieder der Beſatzung ſind entführt worden. Wir fahren jetzt in der Richtung nach Swatau. Einzelheiten fehlen noch.“ Der große Nundfunkprozeß DNB. Berlin, 5. Nov. Vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Berlin beginnt heute vormittag der große Rundfunkprozeß gegen die Rundfunkgewaltigen des alten Syſteme, Magnus, Bredow, Fleſch und Gen. Der Prozeß, der wahrſcheinlich mehrere Monate in Anſoruch nehmen wird, wird in dem großen Schwurgerichtsſaal im alten Krimi⸗ nalgericht verhandelt. Schon lange vor Beginn der Verhandlung hatten ſich zahlloſe Zuſchauer eingefunden. Die Kartenkontrolle durch das Gerichtsperſonal wurde ſtreng gehandhabt. Als Nebenkläger ſind das Finanzamt Berlin-Zehlendorf und der Verein gegen das Be⸗ ſtechungsunweſen zugelaſſen. ö Am angeſichts des großen Aufgebotes von Zeugen die Verhand⸗ lung ohne Schwierigkeiten durchführen zu können, ſind umfangreiche techniſche Vorbereitungen getroffen. Vor dem Richtertiſch, vor dem Platz des Staatsanwalts, der Verteidigerbank und der Anklagebank ſind Mikrophone aufgeſtellt.. Die Anklage wird vertreten durch den zuſtändigen Abteilungs- leiter, Oberſtaatsanwalt Dr. Reimer, der unterſtützt wird von den Staatsanwaltſchaftsräten Seidenſpinner und Stier. Am 10.20 Ahr eröffnet der Vorſitzende der 6. Strafkammer, Landgerichts⸗ direkter Roſemann, die Verhandlung. Am bei der Dauer des Prozeſſes, der zum Teil auch auf Rundfunk übertragen werden ſoll, durch etwaige Erkrankungen von Richtern keine Behinderung ein treten zu laſſen, iſt die Strafkammer außer mit den drei Richtern und zwei Laienbeiſitzern mit einem Hilfsrichter und zwei Erſatzſchöffen be⸗ ſetzt. Vor der Verhandlung vereidigte der Vorſitzende die vier Schöf⸗ fen. Beim Aufruf der Angeklagten wurde ſeſtgeſtellt, daß der An- geklagte Ernſt Hardt fehlte. Es lag beim Gericht ein Telegramm dieſes Angeklagten vor, in dem er mitteilt, daß er ſich im St. Annen⸗ Hoſpital befinde und ſich infolge Krankheit entſchuldige. Ein ärzt⸗ liches Gutachten war bis zur Eröffnung der Verhandlung nicht ein— gegangen. Der Verteidiger des Angeklagten Hardt, der frühere preu— ßiſche Handelsminiſter Schreiber, beantragte, ſeinen Mandanten von der Pflicht zur Anweſenheit zu entbinden und, da er bloß reiſe⸗ unfähig, aber vernehmungsfähig fei, ihn in Köln unter Beiordnung eines Hilfsverteidigers richterlich zu vernehmen. Staatsanwaltſchafts⸗ rat Seidenſpinner ſtellt demgegenüber den Antrag, die Ver⸗ handlung auszuſetzen, bis das ihm angekündigte ärztliche Gutachten über den Geſundheſtszuſtand Hardts vorliege. Er hoffe dieſes ſoäte⸗ ſtens in einer Viertel- bis einer halben Stunde übergeben zu können. Der Vorſitzende unterbrach die Verhandlung für eine halbe Slunde. Nach Wiederaufnahme der Sitzung teilte der Verkreter der An— klagebehörde das ihm aus Köln übermittelte gerichtsärztliche Gut- achten über den Angeklagten Hardt mit. Danach ſei der Angeklagte Hardt nicht vernehmungsfähig. Der Staatsanwalt bezeichnete dieſes Gutachten jedoch als unvollſtändig und beantragte entſprechend dem Antrag des Verteidigers, Hardt von ſeinem Erſcheinen zur Verhand— lung zu entbinden, bis ein endgültiges Gutachten vorliegt. Das Ge richt beſchloß nach kurzer Beratung demgemäß. Matuſchka Die Verhandlungen gegen den DNB. Budapeſt, 5. Nov. Vor dem Strafſenat des Budapeſter Landgerichts begann heute unter ſtarkem Andrang der Zuhörer unter dem Vorſitz des Senators Marton die Schwurgerichtsverhandlung gegen den Eiſenbahn-Attentäter Silveſter Matuſchka, der in der Nacht zum 14. September 1931 durch Sprengung des Eiſenbahnüber— ganges bei Bia Torbagy den Balkan-Expreßzug zur Ent⸗ gleiſung brachte. Viele ausländiſche Berichterſtatter ſind eigens zu den Verhandlungen eingetroffen. Als Matuſchka hereingeführt wurde, verſuchte er offen— bar den Eindruck eines Irrſinnigen zu erwecken. Er zeigte einmal ein aufgeregtes, dann wieder ein ſcheues, gedrücktes Weſen. Die Verteidigung wird, wie man bereits weiß, den Nachweis zu er— bringen ſuchen, daß Matuſchka geiſtig anormal iſt. Der General- ſtaatsanwalt verlas die umfangreiche Anklageſchrift, in der Matuſchka für die Eiſenbahnattentate von Bia Torbagy, Jüterbog und Ansbach verantwortlich Als erſter Angeklagter gab der frühere Staatssekretär im Reichs⸗ poſtminiſterium und Reichsrundfunkkommiſſar Dr. Hans Bre do w eine Darſtellung ſeines Lebenslaufes, in der er eingehend ſeine frühere Tätigkeit in den verſchiedenen rundfunktechniſchen Geſellſchaften ſchil⸗ derte. Es ſolgte die Schilderung des Lebenslaufes des angeklagten früheren Rechtsanwalts Dr. Kurt Magnus. Bredow und Magnus ſind gegenwärtig die beiden einzigen An- geklagten, die ſich noch in Anterſuchungshaft befinden, die übrigen Angeklagten ſind im Verlauf der Vorunterſuchung aus der Haft ent⸗ laſſen bzw. gegen Sicherheitsleiſtung mit der Durchführung der An- terſuchungshaft verſchont worden. Die übrigen Angeklagten ſind der frühere Rundfunkintendant Dr. med. Hans Fleſch, der 59jährige Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans Otto(Leipzig), der 49 jährige Kaufmann Dr. Felix Kohl (Leipzig), der 63jährige Arzt Dr. Erwin Jäger(Leipzig), der 54. jährige kaufmänniſche Direktor Paul Korte(Randern in Ba⸗ den) und der 59jährige Bankdirektor Emil Zorek(Breslau). Der 58jährige Schriftſteller Ernſt Hardt iſt, wie erwähnt, von der Teilnahme an der Hauptverhandlung entbunden worden. Ar- ſprünglich richtete ſich die Anklage auch gegen den früheren Inten- danten und Schriftſteller Fritz Biſchoff, der aber amneſtiert wor⸗ den iſt und gegen den früheren Rechtsanwalt Dr. Erich Frey, der zur Zeit flüchtig im Auslande weilt, und gegen den das Verfahren wegen Abweſenheit vorläufig eingeſtellt worden iſt. Nach der erſten Vernehmung der Angeklagten, von denen, wie feſtgeſtellt wurde, keiner Vorſtrafen aufzuweiſen hat, wurde der Er⸗ öffnungsbeſchluß verleſen. Den Angeklagten wird darin fortge- ſetzte Antreue und einzelnen von ihnen Anterſchlagung und Arkundenfälſchung zum Nachteil der Reichsrundfunk⸗ geſellſchaft ſowie der örtlichen Sendegeſellſchaften Berlin(Funkſtunde AG. Breslau, Frankfurt a. M., Hamburg, Leipzig und Köln) zur Laſt gelegt. Im weſentlichen richtet ſich die Anklage gegen Magnus und Bredow. In der Nachmittagsſitzung beſchloß das Gericht, das Verfahren gegen Hardt abzutrennen, da nach dem gerichtsärztlichen Gutachten aus Köln Hardt vorläufig nicht transportfähig und auch nur be— dingt vernehmungsfähig ſei. Die Angeklagten äußerten ſich dann zu den Anklagepunkten. Der Angeklagte Bredow erklärte, ob er ſeine Befugniſſe im Rund- funk in ſtrafbarer Weiſe überſchritten habe, könne nur das Gericht entſcheiden. Er ſei ſich keiner ſtrafbaren Handlung bewußt. Dr. Magnus ſagte u. a., er glaube, ſich nicht ſtrafbar gemacht zu haben. In den Fällen, wo er überhöhte Bezüge angenommen haben ſolle, glaube er dazu berechtigt geweſen zu ſein, denn er habe in den ganzen Fällen eine ſchriftliche Genehmigung ſeiner vorgeſetzten Be⸗ hörde gehabt. Auch die übrigen Angeklagten beteuerten in ähnlichen Aeußerungen ihre Anſchuld. Bredow berichtete dann über den grundſätzlichen Aufbau des Rundfunks. Gegen 16 Uhr wurde die Verhandlung auf Dienstag- vormittag vertagt. vor Gericht Eiſenbahnattentäter in Budapeſt gemacht wird. Die Anklageſchrift ſchildert, daß Matuſchka nach eigenem Geſtändnis die Sprengung der Eiſenbahnlinie Paris— Marſeille und Paris Ventimiglia vorbereitet hatte. Eingehend ſchildert die Anklageſchrift die krankhafte Veranlagung des An⸗ geklagten, erwähnt ſeine zahlreichen wahlloſen Frauenbekannk⸗ ſchaften in Wien und Budapeſt und berichtet, daß er in Berlin bereits am 6. Auguſt in einem Elektrogeſchäft ſich die notwen⸗ digen Materialien für den Anſchlag beſorgt und gleichzeitig mi den beiden Verkäuferinnen Zuſammenkünfte verabredet habe. Nach der Anklageſchrift hat Matuſchka jetzt angegeben, daß det „Geiſt Leo“, der ihn zum Anſchlag getrieben habe, in der Perſon eines gewiſſen Leo Bergmann zu ſuchen ſei, mit dem er 1927 eine religiöſe Sekte mit kommuniſtiſchem Einſchlac gegründet habe. Matuſchka war 1931 in Berlin von neuem mſt Leo Bergmann zur Errichtung einer Berliner Filiale dieſer Sekt zuſammengetroffen. Zum Schluß der Anklageſchrift wird gegen Matuſchka die Anklage wegen 22 mit Vorbedacht durchgeführten Morden und 14 Mordverſuchen erhoben. . 9 Eingliederung ber Turn⸗ und Sportjugend in die g. Frankfurt a. M. Ueber die Eingliederun Turn⸗ und Sportjugend des Gaues 13(GSüdweſh 105 5 wurde zwiſchen dem Beauftragten des Reichsſportführers, Gruppenführer Beckerle, und dem Gebietsführer der 98. udn Heſſen⸗Naſſau(Gebiet 13), Walter Kramer folgende Vereinbarung getroffen: Auf Grund des Vertrages vom 25. Juli 1934 zwiſchen dem Reichsſportführer und dem Reichsjugendführer werden für den Gau 13(Südweſt) folgende Ausführungsbeſtim⸗ mungen erlaſſen: i 1. Die Eingliederung der Turn- und Sportjugend des Gaues 13 in die HJ. von Heſſen⸗Naſſau m1 1e 30. November 1934 vollzogen ſein. Die Ueberführung der Jugendlichen(Knaben von 10 bis einſchließlich 18 Jahren, Mädchen von 10 bis einſchließlich 21 Jahren) muß im Sinne der Rundfunkrede des Reichsjugendführers an die deutſchen Eltern geſchehen. Sie iſt keine Muß⸗, ſondern Sollvorſchrift. Der Uebertritt der Jugendlichen liegt in der Hand der Eltern und erfolgt nach dem in der HJ. beſtehen⸗ den Grundſatz der Freiwilligkeit. Jugendliche, die nicht frei⸗ willig in die HJ. eintreten, die aber vor dem 30. November 1934 bereits Mitglied eines Vereins des Reichsbundes für Leibesübungen(Rfe.) waren, können deswegen nicht aus dem Verein ausgeſchloſſen werden. 8 Die Vereine melden bis zum 30. November 1934 in liſtenmäßiger Aufſtellung die Jugendlichen von 10 bis 14 Jahren an die zuſtändigen Jungbanne, von 15 bis 18 Jahren an die zuſtändigen Banne, ebenfalls die Uebungs⸗ leiter, die in die HJ. eintreten wollen. 5 2. Nach dem 30. November 1934 kann kein Jugendlicher, der nicht Mitglied der HJ. iſt, einem Verein des Rfe. bei⸗ treten bzw. dort aufgenommen werden. 3. Die Doppelmitgliedſchaft in der HJ. und den Ver⸗ einen des Rfe. iſt nach den Vereinbarungen des Reichs⸗ jugendführers mit dem Reichsſportführer zuläſſig und er⸗ münſcht. Lokale Nachrichten Viernheim, den 6. Oktober 1934. Zur Woche des deutſchen Buches. Wir ſind als Volk arm geworden an materiellen Gütern, aber wir ſind reich an unerſchöpflichen Schätzen deutſchen Geiſtes. Machen wir uns dieſen Reichtum zu eigen. Bücher ſind noch immer gute Kampf- und Weggenoſſen geweſen. Darum: Haltet feſt am Deutſchen Buch! Dr. Goebbels. Tolengebenktag aim 9. November Flaggen auf Halbmaſt Auch in dieſem Jahre wird der 9. November als Ge— denktag für unſere Toten von allen Ortsgruppen der NSDAP. feierlich begangen. Die Gedenkſtunde für die gefallenen Frei— heitskämpfer der Bewegung vor der Feldherrnhalle in Mün- chen findet am 9. November 12,50 Uhr ſtatt. Sie wird durch den Rundfunk übertragen, am Abend Aufnahmeübertragung. Nach einer Bekanntmachung des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, ſetzen anläßlich des Reichstrauertages der NSDAP. alle Dienſtſtellen der Partei ihre Flaggen auf Halbmaſt. Die Parteigenoſſenſchaft und Bevölkerung werden aufgefordert, die Beflaggung in gleicher Weiſe vorzunehmen. Zur Vorbereitung der hieſigen Totenfeier werden ſämt⸗ liche Führer der Gliederungen der Partei, wie SA., SS., SA M., S AR., HI., DAF., NS.⸗Hago uſw. zu einer Be⸗ ſprechung auf heute Dienstag abend 8,30 Uhr auf die Geſchäftsſtelle gebeten. 0 Todesfall. Heute früh verkündete Trauergeläute das Ableben der von hier gebürtigen, geſtern in München nach langer Krank⸗ heit verſtorbenen Anna Maria Schwarz geb. Wie⸗ land. Fern der. Heimat, fern von ihren Eltern und Ange⸗ hörigen, denen man herzliche Teilnahme entgegen bringt, hat der Allmächtige die Verſtorbene im Alter von nur 42 Jahren in die Ewigkeit abgerufen. Möge ſie ruhen in Frieden. * NS⸗Hago⸗Verſammlung. Die NS. ⸗Hago iſt mit der Durchführung der vom Stabsleiter der PO. angeord⸗ neten Aktion gegen unberechtigte Preisſteigerungen beauf⸗ tragt. Zur Aufklärung über den Sinn dieſer Aktion findet für die Mitglieder der NS.⸗Hago und der Betriebsgemein⸗ ſchaften 17 und 18 in der Deutſchen Arbeitsfront am Mitt⸗ woch, den 7. November 1934, abends 8 Uhr, im Saal „Fürſt Alexander“ eine Verſammlung ſtatt. In An⸗ betracht der großen Aufgaben, die der Stabsleiter der NS. Hago übertragen hat, iſt erwünſcht, daß jedes Mitglied erſcheint. Zur Durchführung des Milchgeſetzes veröffent⸗ lichen wir in unſerer heutigen Ausgabe eine wichtige Bekannt⸗ machung. Die Landwirte werden auf die Beſtimmungen des Reichsmilchgeſetzes vom 31. 7. 1930 hingewieſen. Ferner wird angeordnet, daß bis Ende Dezember 1934 der Kalkan⸗ ſtrich in den Stallungen erneuert werden muß. Schlachtſteuergeſetze. Wir bitten die diesbezüglichen amtlichen Anordnungen in heutiger Nummer zu beachten. Es unterliegt die Schlachtung von Rindvieh, Schweinen und Schafen einer Schlachtſteuer und hat jeder, der auf eigene Rechnung ſchlachten oder ſchlachten laſſen will, vor Tötung der Tiere die Schlachtung bei der Gemeindekaſſe anzumelden und die Steuer zu entrichten. Auch bei Notſchlachtungen hat die Anmeldung zu geſchehen. Für ſogenannte Hausſchlach⸗ tungen beträgt die Schlachtſteuer 2. RM. für jedes zu ſchlachtende Schwein oder Kalb. Eine Vereinbarung jür den Gau 13. 4. Die Bann⸗ oder Junghannführer überweiſen die über⸗ nommenen Jugendgruppen der Vereine an die örtlich zu— ſtändigen Untergliederungen, ebenfalls die gemeldeten Uebungsleiter. N 5. Der Sportabend der H iſt der Donnerstag. Es wird angeſtrebt, daß für dieſen Tag alle Turnhallen der Stadt⸗ verwaltung und der Vereine der HJ. zur Verfügung geſtellt werden. Am 1. und 3. jedes Monats führt die HJ. den Ge⸗ ländeſport durch, die beiden übrigen Sonntage ſind für die Wettkämpfe und Spiele der Vereine frei. 6. Die Vereinbarungen über geldliche Entſchädigungen werden zwiſchen den Führern der Untergliederungen und den Vereinen auf gütlichem Wege getroffen. Bei Unſtim⸗ migkeiten entſcheidet der zuſtändige Vertrauensmann des Bezirksbeauftragten des Reichsſportführers im Einverneh— men mit dem zuſtändigen Bannführer. 7. Eine Beitragsermäßigung für Jugendliche, die gleich⸗ zeitig der HJ. und einem Vereine des Rfe. angehören, iſt allgemein nicht möglich. Beſonders mittelloſen Jugendlichen kann die HJ. von Fall zu Fall gewiſſe Erleichterungen zu— geſtehen. Die Vereine werden erſucht, in ähnlichen Fällen überhaupt keinen Beitrag zu erheben oder ihn ſtark zu er— mäßigen. S8. Die vorſtehenden Ausführungsbeſtimmungen ſinngemäß Anwendung für den BdM., für Jugendliche von 10 bis 21 Jahren. Der Sportabend des BdM. iſt der Montag. finden weibliche Frankfurt a. M. und Wiesbaden, den 27. Oktober 1934. Der Beauftragte des Reichsſportführers für den Gau 13 (Südweſt) gez. Beckerle, Gruppenführer. Der Führer des Gebietes 13(Heſſen-Naſſau) gez. Kramer, Gebietsführer. CCCFCFPFPbFbCFCCFCCPCCPCCPCPGCGPGPCPPPPPPPPPPGPPTPPPVPPVVVVTVTTTTTVTVTVTTVTTTT Vorleſung über„Alte Bauweiſen in Heſſen“. Geheimrat Prof. Dr. Walbe in Darmſtadt lieſt im Winter⸗ Semeſter an der Techniſchen Hochſchule Darmſtadt, jeweils Dienstags von 17 bis 19 Uhr, erſtmals am 6. November 1934, im Saal 174 ein Kolleg„Alte Bauweiſen in Heſſen“ (Kirchen, Wohngebäude, praktiſche Denkmalpflege). Da die Vorleſung, die unentgeldlich erfolgt, im Hinblick auf die Wichtigkeit der Erhaltung alter Bauwerke für Lehrer ſehr wertvoll erſcheint, empfehlen wir ihren Beſuch. Vom ſtaatlichen Turn⸗ und Sportamt. Es be⸗ ſteht Anlaß, darauf hinzuweiſen, daß alle Geſuche und An- träge in Turn- und Sportangelegenheiten nicht an das heſ— ſiſche Staatsminiſterium zu richten ſind, ſondern an das ſtaatliche Turn- und Sportamt Darmſtadt, Adolf Hitler⸗ Platz(Staatsminiſterium). Alle Turn- und Sportangelegen⸗ heiten, ſoweit ſie die Schulen betreffen, ſind an die Mini⸗ ſterialabteilung II Bildungsweſen— Peter Gemeinder⸗ ſtraße, zu ſenden. Fahrzeuge richtig beleuchten! Bei der jetzt täg⸗ lich früh eintretenden Dunkelheit und bei ſtarkem Nebel werden auffallend häufig Fuhrwerke, Kleinkrafträder und Fahrräder im Zwielicht unbeleuchtet angetroffen. Dieſe Nachläſſigkeit kann die Urſache zu den bedenklichſten Verkehrs⸗ unfällen werden. Im Allgemeinintereſſe ſowohl, wie auch im Intereſſe des Einzelnen, der Strafe zu erwarten hat, werden die Beſitzer derartiger Fahrzeuge dringend ermahnt, frühzeitig genug die Fahrzeuge mit einer hellbrennenden Laterne zu verſehen. Es genügt nicht, daß ein Radfahrer eine Taſchenlampe in der Hand hält; die Beleuchtung muß am Fahrrad angebracht ſein. Daneben wird beobachtet, daß unverſtändlicherweiſe Fahrräder noch immer ohne Rückſtrah⸗ ler ſind. Es wird deshalb erneut darauf hingewieſen, daß nach den geſetzlichen Beſtimmungen Fahrräder und Klein- krafträder, gleichgültig, ob ſie gefahren oder geſchoben wer⸗ den, mit einem hinteren Leuchtzeichen von roter Farbe ver— ſehen ſein müſſen. Der tägliche Spaziergang. Für viele Menſchen kommt jetzt bei dem naſſen und kalten Wetter ein Spaziergang kaum in Frage. Und doch ſollte ſich jeder den täglichen Gang ins Freie nicht nehmen laſſen; man kann ſich ja dem Wetter gemäß anziehen. Ein täglicher Spaziergang trägt viel zum Wohlbefinden bei, denn die Stubenluft verweichlicht und iſt ſchuld an vielen Erkältungen, die ſich der nicht⸗luftabge⸗ härtete Körper zuzieht, wenn er einmal ins Freie kommt. Die verräucherte Luft greift die Lungen an, die ſtete Arbeit in der Zimmerluft macht nervös, wenn man ſich nicht einen Ausgleich draußen in der friſchen Luft ſucht. Deshalb ſollte man nicht verſäumen, bei jedem Wetter täglich einen kurzen Spaziergang zu unternehmen. Aadfahrer jollen hintereinander jahren Keine Lockerung! In ſeinem Kommentar zur Reichsſtraßenverkehrsordnung erläutert Regierungsrat Dr. Schifferer auch die Be⸗ ſtimmungen über die Radfahrer. Er betont nochmals die Verpflichtung des Radfahrers, ausſchließlich die Rad⸗ fahrwege zu benutzen, wo ſolche vorhanden ſind. Die ſtarke Zunahme der Zahl der Radfahrer und die bei der Ver⸗ kehrsüberwachung feſtgeſtellte Diſziplinloſigkeit der Radfahrer, ſo führt er dann weiter aus, hätten den preußiſchen Innen⸗ miniſter veranlaßt, zu beſtimmen, daß Radfahrer grundſätz⸗ lich hintereinander fahren müſſen. Die Reichs⸗ ſtraßenverkehrsordnung habe von der gleichen eindeutigen Faſ— ſung abgeſehen und das Hintereinanderfahren nur verlangt, wenn der Verkehr ſonſt behindert werden würde. Dieſe Faſ— ſung, ſo erklärt Schifferer, könnte bei den Radfahrern die Auffaſſung ſtärken, daß in der Regelung und Ueberwachung des Radfahrverkehrs eine Lockerung beabſichtigt ſei. Es müſſe deshalb feſtgeſtellt werden, daß ſich an der bisherigen Re⸗ gelung nichts geändert habe. Auf allen Hauptverkehrsſtra⸗ — ßen innerhalb und außerhalb geſchloſſener Ortſchaften ſei das Hintereinanderfahren der Radfahrer nach wie vor zu verlangen, da ſonſt der Verkehr behindert werde oder zum mindeſten behindert werden könne. Durch eine Dienſtan— weiſung für die Polizei werde eine enge und ſcharfe Aus— legung dieſer Beſtimmung zu treffen ſein. Haltet zum deutſchen Buch! Der Stabsleiter der PO. und Leiter der Arbeitsfront, Dr. Ley, erläßt zur„Woche des Deutſchen Buches“(4. bis 11. November) folgenden Aufruf: Deutſche Volksgenoſſen! Der Nationalſozialismus hat uns zu einer Volksgemeinſchaft feſt zuſammengefügt. Volks⸗ gemeinſchaft iſt Gemeinſchaft des Blutes, der Geſchichte und des Geiſtes. Täglich erleben wir dieſe Zuſammengehörigkeit aufs neue. Kameraden, Arbeiter der Stirn und der Fauſt! Wir haben die Schranken niedergeriſſen, die Euch den Anteil am Geiſtesgut der Nation verwehren ſollten. Das Kulturgut im Buch iſt nicht eine Angelegenheit des Einzelnen, nicht nur für eine Schicht der„Gebildeten“ beſtimmt, ſondern das Deutſche Buch iſt für jeden geſchrieben, der den Weg zum Geiſtesgut der Nation ſucht. Das politiſche Buch läßt Euch die Größe deutſcher Geſchichte und die Bedeutung der nationalſozialiſtiſchen Revolution erkennen. Das Fachbuch bringt Euch Wiſſen und Können. Die Dichter aber ſprechen zu Euch von Weſen und Art deutſcher Seele und deutſchen Geiſtes. Deshalb: Haltet zum Deutſchen Buch! Brand im Salzburger Dom. Wien, 6. Nov. Im Salzburger Dom gerieten die Kränze in der Gruftkapelle des verſtorbenen Fürſt⸗Erzbi⸗ ſchofs Dr. Rieger in Brand. Da auch der Bodenbelag vom Feuer ergriffen war, beſtand die Gefahr, daß der Brand auf das Altartuch und den Vorhang, mit dem das Altarbild verhüllt iſt, übergriff. Es wurde aber nur das Denkmal des Kardinals Katſchthaler beſchädigt. Nieſenbrand in Italien 100 Häuſer zerſtört. Rom, 6. Nov. In dem Dörfchen Aſpromonte in der Provinz Reggio Calabria entwickelte ſich nachts in einem Wohnhaus ein Brand, der, durch den Sturm begünſtigt, mit Windeseile um ſich griff. Trotz Beteiligung aller Löſchzüge der Umgebung, die ſofort an die Arbeit gingen, gelang es erſt nach langer Zeit, die Flammen zu löſchen. Etwa 400 Perſonen ſind obdachlos geworden, da die Flammen an 100 Wohnhäuſer völlig zerſtört haben. Rundfunkhonorare für Beethoven und Mozart! Moskau, 6. Nov. Eine Reviſion bei der Leitung des Dnepropetrowſker Rundfunkſenders förderte die erſtaunliche Tatſache zutage, daß dort u. a. Honorare für Beethoven, Mozart und Chopin angewieſen und nach den Büchern auch tatſächlich an dieſe alten Meiſter ausgezahlt worden ſind. Selbſtverſtändlich handelte es ſich um ein— wenigſtens originelles— Verſchleierungsmanöver betrügeriſcher Be⸗ amter, die dieſe Gelder für ſich verwendet hatten. Es wur⸗ den mehrere Verhaftungen vorgenommen. Von der Bierreiſe in den Tod. Dudweiler, 5. November. Ein Wagenführer aus Sulz⸗ bach hatte mit zwei Bekannten eine Vierreiſe gemacht, die ſie nach Dudweiler führte. Auf der Heimfahrt in der Nacht ſtieß er mit dem Wagen gegen einen Straßenbahnmaſt und gegen ein in Stein eingemauertes Eiſengeländer. Der Anprall war ſo heftig, daß die zentnerſchweren Steine, mit denen das Geländer eingefaßt war, aus der Erde geriſſen wurden. Die drei Inſaſſen erlitten ſchwere Verletzungen; einer iſt inzwiſchen geſtorben. Jugzuſammenſtoß in Amerika.— 4 Tote. Newyork, 6. Nov. Bei Clinton(Maſſachuſetts) ſtieß eine Lokomotive mit einem von zwei Lokomotiven gezoge⸗ nen Güterzug zuſammen. Vier Beamte wurden getötet, zwei ſchwer und zwei leicht verletzt. Bei dem Zuſammenſtoß, der ſich infolge Ueberfahrens eines Halteſignales ereignete, ſind drei Lokomotiven und 14 Güterwagen umgeſtürzt und zertrümmert worden. Handel und Wirtſchaſt (Ohne Gewähr.) Frankfurter Schlachtviehmarkt vom 5. November. Auf⸗ trieb: 1450 Rinder, darunter 473 Ochſen, 121 Bullen, 583 Kühe, 323 Färſen, 456 Kälber, 79 Schafe, 4113 Schweine. Preiſe: Ochſen:a) 39, b) 34 bis 37, 30 bis 33, 25 bis 29; Bullen: a) 36 bis 37, 32 bis 35, 28 bis 31, 24 bis 27; Kühe: a) 34 bis 36, 29 bis 33, 22 bis 28, 10 bis 19; Färſen: a) 38 bis 40, 33 bis 37, 29 bis 32, 25 bis 28; Kälber: a) 51 bis 56, 43 bis 50, 37 bis 42, 28 bis 36; Hammel: b2) 34 bis 36; Schafe: e) 32 bis 34, 25 bis 31, 14 bis 247 Schweine: al) 53, a2) 52 bis 53, b) 51 bis 53, 48 bis 53, 45 bis 52, 42 bis 48, g1) 48 bis 51, g2) 43 bis 47. Ueberſtand: 18 Rinder, darunter 14 Ochſen, 1 Kuh, 3 Färſen, 61 Schweine.— Marktverlauf: Rinder ruhig, nahezu aus⸗ verkauft; Kälber und Hammel rege, Schafe ruhig, geringe Schafe faſt unverkäuflich, Schweine mittelmäßig, geringer Ueberſtand. Frankfurter Getreidegroßmarkt vom 5. November. Wei⸗ zen Feſtpreisgebiet W 9 202, 13 206, 16 210 Mark, Roggen Feſtpreisgebiet R 9 162, R 13 166, R 15 170, Großhandels⸗ preis der Mühlen der genannten Feſtpreisgebiete. Futtergerſte Feſtpreisgebiet G 9 164, G 11 167, G 12 169, Groß⸗ handelspreis ab Station, bei Waſſerverladung über 100 Tonnen 3 Mark mehr; Hafer Feſtpreisgebiet H 13 162, H 14 164, Großhandelspreis ab Station bei Waſſerverladung über 100 Tonnen 3 Mark mehr. Weizenmehle und Roggen⸗ mehle unverändert. Weizenkleie Feſtpreisgebiet W 13 10.50, W; 16 10.71, Roggenkleie Feſtpreisgebiet R 13 9.72, R 15 9.96 Mark; Mühlenfeſtpreiſe ab Mühlenſtation, ſoweit ſie in den Bereich der Landesbauernſchaft Heſſen-Naſſau fallen. Treber 16.75, Weizen⸗ und Roggenſtroh drahtgepreßt 4.50 bis 4.70, gebündelt 4.50 bis 4.70 Mark; alles übrige un⸗ verändert. Stimmung: ruhig, in Handelsklaſſenware fanden Abſchlüſſe nicht ſtatt. 5 —— —— Amtliche Bekanntmachungen Betr.: Schlachtſteuergeſetz. Die Schlachtung von Rindvieh, Schweinen und Schafen unterliegt der Schlachtſteuer. Jeder, der für eigene Rechnung ſchlachten oder ſchlachten laſſen will, hat die Schlachtung vor der Tötung der Tiere bei der Gemeindekaſſe anzumelden und die Steuer zu zahlen. Notſchlachtungen ſind vor Beginn der Fleiſchbeſchau, ſpäteſtens am erſten Werktag nach der Tötung des Tieres anzumelden. Außer bei Notſchlachtungen dürfen auch Lob jnſchlächter mit der Schlachtung erſt beginnen, nach⸗ dem ihnen nachgewieſen worden iſt, 1. daß die Schlachtſteuer in zutreffender Höhe bezahlt iſt, oder 2. wenn die Schlachtſteuer nicht bezahlt iſt, daß die Vorausſetzungen der Steuerfreiheit gegeben ſind und eine vorgeſchriebene ſteuerliche Anmeldung ordnungs- gema geſchehen iſt. Bei Notſchlachtungen ſind die Lohnſchlächter verpflichtet, ſich den genannten Nachweis vor der Zerlegung des Tier- körpers über das vor der Fleiſchbeſchau zuläßige Maß hin⸗ aus erbringen zu laſſen. Die Fleiſchbeſchauer r ſind verpflichtet, ſich bei der Fleiſch⸗ beſchau den erwähnten Nachweis vorlegen zu laſſen und vor— kommende Unſtimmigkeiten dem Hauptz ollamt Worms an⸗ zuzeigen. Wer Notſchlachtungen vortäuſcht, verliert für künftige Fälle bei Notſchlachtungen den Anſpruch auf Steuererſtattung. Für ſogenannte Hausſchlachtungen beträgt die Schlacht- ſteuer 2.— RM. für jedes zu ſchlachtende Schwein oder Kalb. Anträge auf Steuerermäßigung für Hausſchlachtungen ſind nur durch den Haushaltungsvorſtand oder eine pe ſchriftsmäßige bevollmächtigte geſchäftsfähige Perſon zu un⸗ terzeichnen. Die Bedingungen für Hausſchlachtungen ſind auf der Rückſeite der Antragsvordrucke abgedruckt. Viernheim, den 5. November 1934. Betr.: Feldbereinigung in der Gemeinde Viernheim. Es beſteht Veranlaſſung darauf hinzuweiſen, daß ſämt⸗ liche Schäden, die durch die Autobahn(auch Verlegung des A ee, und Sandhöferweges) entſtanden ſind, von der Feldbereinigungskommiſſion abgeſchätzt ſind und demnächſt durch die Reichsautobahn zur Auszahlung gelangen. Viernheim, den 5. November 1934. Bürgermeiſterei Viernheim Bechtel Betr.: Die Durchführung des Neichsmilchgeſetzes. Wie uns das Kreisveterinäramt unterm 5. ds. Mts. berichtet, iſt von ihm eine erſchreckende Zunahme der Tuber⸗ kuloſe bei Schlachtſchweinen im Kreiſe feſtgeſtellt worden. Der Reichsdurchſchnitt der Erkrankungen von rund 3 0% iſt in den neun Monaten ds. Is. ganz erheblich überſchritten worden. Nach der Auffaſſung des Kreisveterinäramtes ſteht dieſe Zunahme der Tuberkuloſe bei Schlachtſchweinen ohne Zweifel in urſächlichem Zuſammenhang mit der vermehrten Ver⸗ fütterung von Magermilch aus Molkereien und Molken aus Käſereien. Das Kreisveterinäramt hat bei wiederholten Beſichti⸗ gungen der Milchabnahmeſtellen auch einen enorm hohen Schmutzgehalt der angelieferten Rohmilch feſtgeſtellt, der ſo groß iſt, daß der Centrifugenſchlamm infolge des beigemiſch⸗ ten Kotes ausgeſprochen grün verfärbt iſt. Dieſe Feſtſtel⸗ lung läßt den Schluß zu, daß bei der Gewinnung der Milch nicht mit der nötigen Sauberkeit verfahren wird. Wir weiſen Sie daher an, die Landwirte in geeigneter Weiſe auf die einſchlägigen Beſtimmungen des Reichsmilch⸗ geſetzes vom 31. 7. 1930 und die hierzu ergangenen Aus⸗ führungsbeſtimmungen hinzuweiſen. Unerläßlich erſcheint nach der Anſicht des Kreisveterinäramtes das Auskalken der Stallungen. Wir ordnen daher an, daß der Kalkanſtrich der Stal⸗ lungen bis zum 31. Dezember 1934 erneuert wird und be⸗ auftragen Sie, wegen der Durchführung dieſer Maßnahme ſofort das Erforderliche zu veranlaſſen. Wir werden den Befolg dieſer Anordnung im Laufe des Monats Januar 1935 durch die Polizei kontrollieren laſſen. Wir haben in den letzten Tagen eine allgemeine Kon⸗ trolle der Milchwirtſchafts⸗ und Milchhandelsbetriebe durch 80 Polizei im Hinblick auf die Einhaltung der Vorſchriften s Reichsmilch geſetzes und ſeinen Ausführungsbeſtimmungen durchführen laſſen. Die Feſtſtellungen des Kreisveterinär⸗ amtes beweiſen deutlich die Richtigkeit und Notwendigkeit dieſer Maßnahme. Wir erwarten daher mit Rückſicht auf die Wichtigkeit der Milch als Genußmittel für die Bevölkerung insbeſondere für die Kinder und Kranke, daß Sie uns bei der Durchführung der Ueberwachung der Milchbetriebe in weitgehendſter Weiſe. Heppenheim, den 15. Oktober 1934. Kreisamt Heppenheim J. V.: gez. Stieh. Vorſtehende 99 des Kreisamtes Heppenheim bringen wir hiermit den Betreffenden zur Kenntnis. Wir werden im Laufe des Monats Januar 1935 den Befolg dieſer Anordnung kontrollieren laſſen. Die wichtigſten 88 des Reichsmilchgeſetzes und die hier— zu ergangenen Ausführungsbeſtimmungen ſind im Aushänge⸗ kaſten der Bauernſchaft angeſchlagen. Viernheim, den 2. November 1934. Bürgermeiſterei Viernheim Bechtel Bitte probieren Sie einmal: Bechamel⸗Kartoffeln für 4 Perſonen 3 Pfund Kartoffeln, 2 Eßlöffel Fett, / Pfund durchwachſenen Speck, 2 Eß⸗ löffel Mehl, 2 Zwiebeln,/ Liter Milch, Salz nach Geſchmack, 1 Tee⸗ ö 5 löffel Maggi's Würze. ——— Die Kartoffeln in der Schale kochen. 9 Aus Fett, Mehl, Speck⸗ und Zwiebel⸗ würfeln eine helle Einbrenne bereiten, mit Milch auf⸗ füllen, gut durchkochen und mit Salz und Maggi's Würze abſchmecken. Die geſchälten und in Scheiben geſchnittenen Kartoffeln dazuſchütten, gut durchrühren und eine Veile an heißer Stelle ziehen laſſen. Zur Kirchweih⸗ bäckerei empfehle Zwangsberſteigerung. benen ee Die nachſtehend bezeichneten Grund⸗ N ſtücke, die zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ und 3 ſteigerungsvermerks auf den Namen des N N Kaspar Buſalt 1. in Viernheim im Grund⸗ engen en genem nt. e eee waren, ſollen Donnerstag, Milchhandlung den 29. November 1934, nachmittags 4 Ahr Winkenhach durch das unterzeichnete Gericht auf dem Rat⸗ Horſt Weſſelſtr. 10 haus in Viernheim verſteigert werden.— Bezeichnung der Grundſtücke: 1 1. 0 Grundbuch für Viernheim, Band IV. 1 Pfuhlfaß u. Blatt 247. 4 5 Hickrüben 5 Betrag der Schätzung: zu verkaufe Ord.⸗Nr. 7, Flur XX Rr. 90% e Acker an der Egelſee, 4391 qm. Ord.⸗Nr. 8, Flur XXIII Nr. 35 Acker im Vaudenfeld, Blau⸗ gewann, 4475 qm. Gebrauchter 1200.— Nan. Alllliner- Die Verſteigerung erfolgt im Wege der Füllolen Zwangsvollſtreckung. zu kaufen geſucht. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 16. e 88 Dezember 1932 in das Grundbuch eingetragen— worden. Lampertheim, den 3. November 1934. Heſlches Aulsgerichl ,. e N Wifen Sſe daß wir auch Gar dlnen und alles was zur hübſchen Anſicht Ihres Fenſters gehört, liefern? Friſchmelkende Kuh mit Kalb zu verkaufen. Luisenstr. 52 Aus⸗ ſchneiden! Gut erhaltene Anzüge Mäntel, Kittel, Schuhe, Hoſen, Leder⸗ jacken, Smok. Hochzeitsan⸗ züge(auch leih⸗ weiſe) Uhren, Erſt ein mit ſchönen, zeitgemäßen U. o r- hängen geſchmücktes Feuſter gibt Ihren Wohnräumen die richtige Behaglichkeit. Auch Ihre alten Vorhänge kommen ganz anders zur Geltung durch neue Gallerie- Möbel leisten. die wir in allen Farben und 5 Preislagen am Lager haben. Ebenſo auch An u. erHaul alles Zubehör zum Aufmachen Ihrer. Vorhänge. 2100.— RM. Alckanderstr. SlffrI8Cnlg Buler, Margarine Danksagung Für die uns erwieſene herzliche Anteilnahme beim Heimganze unſerer lieben, nun in Gott ruhenden Verſtorbenen au lldlnarina falermann 5e. 55 ſagen wir allen unſeren tiefgefühlten Dank. Viernheim, den 6. November 1934 Die trauernden Hinterbliebenen. Zur Kirchweihbäckerei empfehle Tum Hirchlweintest empfehle in ſtets friſcher Ware Dellkalen-Sallschinken gekocht, Rollſchinken, Cervelat- u. Salami⸗ Hartwurſt, Mett⸗ wurſt, Bierwurſt, ſämtliche friſche Wurſt⸗ waren. Ferner Butter, friſche Eier, Käſe aller Art. Eier⸗ Teigwaren wie Gemüſe-Nudeln, Makkaroni Spaghetti uſw.— Bringe auch meinen vorzüglichen Hanee in verſchiedenſten Sorten in empfehlende Erinnerung ö georg Hook Lebensmittel u. Delikateſſen Adolf Hitlerſtraße 1 ker, welgen Räse Adler sse Beſtellungen für weißen Käſe bis Mittwoch erwünſcht. Bodenwachs Beize rot und gelb loſe Pfd. 50 Doſe 3.50 Wachs weiß u. gelb Pfd.„60 Doſe. 50 Gefeſt Wachs u. Beize Doſe 75 Dompfaff beſte Qualität Beize und Wachs alle Putzartikel empfiehlt Rathaus-Drogerie Peter Moskonn ain ſtehen bei lenhronze Silber Doſe. 50, 3 70,. 85 Hans—.— bee pe. Aluminium„. 50, 70, 85 ein Transport Ferkel, Läufer⸗ u. 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Seit der Ernennung des preußiſchen Miniſterpräſidenten Hermann Göring zum Reichsforſt⸗ und Reichsjägermeiſter hat das große Naturſchutzgebiet Schorf⸗ heide ein völlig neues Geſicht erhalten. Nun führte auf Ver⸗ anlaſſung des Reichsforſtmeiſters der Rundfunk ſeine Hörer dorthin zu einer einzigartigen Sendung. Vom Deutſchland⸗ ſender waren in der Schorfheide ſieben Mikrophone gebaut worden, um das Leben des Waldes für die Hörer aufzu⸗ fangen. Zum Schluß der Sendung ſprach Reichsf orſt⸗ und Reichsjägermeiſter, Miniſterpräſident Göring, von ſeinem Blockhaus Karinhall aus. Er führte u. a. aus. Die Schorfheide wird wieder das werden, was wir einen deutſchen Urwald nennen. In ihm ſollen alle die Tiere zu Hauſe ſein, die einſt unſere Wälder durchzogen. Der Reichs⸗ forſtmeiſter ſchloß, unter Hinweis auf ſeinen Aufruf, mit einer erneuten Mahnung an die deutſchen Jäger, der ärm⸗ ſten Volksgenoſſen nicht zu vergeſſen. Ich habe ſie alle aufgefordert, ſo ſagte er, in der Woche bringen, dem Winkerhilfswerk abzuliefern, damit in manche arme Hütte zu Weihnachten ein Braten kommt. Legen Sie Ihren Urlaub, Ihren Pirſchgang, Ihre Freizeit auch in dieſe Tage, damit der Aufruf von durchſchlagender Wirkung ſein wird. Zu den Anordnungen der Getreidewirtſchaſtsverbände über die abzuliefernden Pflichtmengen an Brotgetreide. DNB. Berlin, 5. Nov. Die in dieſen Tagen von den Getreidewirtſchaftsverbänden herausgegebenen Anordnungen über die von der Land⸗ wirtſchaft abzuliefernden Pflichtmengen an Brotge⸗ treide ſind teilweiſe mißverſtanden worden. Dieſes Mißver⸗ ſtändnis erklärt ſich wohl aus dem Aebergang von Funktionen, die bis zum 31. Oktober dem Staat oblagen, auf die ſtändiſchen vom 9. bis 16. Dezember alles Wild, was ſie zur Strecke ux Ncſuveile iſt es von altersher Brauch, daß Anſchaffungen jeglicher Art ſeitens des Publikums getätigt werden. Kleider, Schuhe, Wäſche, Anzüge und viele andere Gebrauchsartikel ſind längſt notwendig geworden. Aber auch in Lebens⸗ mitteln geht der Bedarf an dieſen Tagen über das der wohnte Maß hinaus. Am kommenden Sonntag feiern wir unſere Kirchweihe. Es iſt dies Anlaß genug, die Käuferſchaft zu Neuanſchaffungen ſeitens der Geſchäfts⸗ inhaber zu bewegen. Aufmerkſamer als ſonſt wird 8 der Anzeigenteil der Zeitung vom Publikum verfolgt. Des⸗ halb liegt es im eigenſten Intereſſe des Gelees jetzt ſeine Waren auf dem Wege durch die Zeitung anzr bieten. Nur wer ſich in Erinnerung bringt und durch An⸗ zeigen dem Publikum die Einkaufsvorteile darlegt, wird beachtet. Wer es unterläßt, wird vergeſſen und geht des Kirchweihgeſchäftes verluſtig. Darum, Geſchäftsleute, bringt euch dem Publikum in empfehlende Erinnerung. Anzeigen in unſerer Zeitung haben beften Erfolg. Darum: sollte jeclex in n Getreidewirtſchaftsorganiſationen. Bis zum 31. Oktober be⸗ ſtand, da eine ſtändiſche. bis zu dieſem Zeitpunkt noch nicht fertig war, eine ſtaatliche Ablieferungspflicht, durch die jeder Bauer und Landwirt gebunden war, 30 Prozent der Menge an Roggen, die er im vorigen Getreibewirtſchafts⸗ jahr abgeliefert hatte, zur Ablieferung zu bringen, und ebenſo 25 Prozent an Weizen. Mit dem 1. November haben die Ge⸗ treidewirtſchaftsverbände, an ihrer Spitze die Hauptvereinigung der Getreidewirtſchaft, die Verantwortung für die laufende Brot⸗ verſorgung des Volkes aus der Ernte übernommen. In Ver⸗ folg dieſer Pflicht haben nun die Getreidewirtſchaftsverbände angeordnet, daß laufend bis zum Schluß des Getreidewirtſchafts⸗ jahres beſtimmte Teilmengen an Getreide abzuliefern ſind. Dieſe Teilmengen„ ſich auf das Geſamtablieferungsſoll, das jeder einzelne Betrieb zu liefern hat. Ein Vergleich oder eine Addition der genannten Hundertzahlen iſt inſofern nicht möglich, weil die bisherigen Ablieferungen Hundertſätze der vor⸗ jährigen Ablieferung waren. Der neue Tübinger Ordinarius für neuteſtamentliche Exegeſe Der Reichsſtatthalter für Württemberg hat die ordentliche Profeſſur für neuteſtamentliche Einleitung und Exegeſe an der katholiſch⸗-theologiſchen Fakultät der Aniverſität Tübin⸗ gen dem Privatdozenten Dr. Stefan Löſch daſelbſt über⸗ tragen. Löſch iſt Dr. phil. et theol., geboren am 25. Auguſt 1881, ſeit 1. Oktober 1927 Privatdozent in Tübingen. Schon ſeit mehr als Jahresfriſt, nämlich ſeit der Zuruheſetzung von Profeſſor Dr. Rohr, hatte er den Lehrauftrag für neuteſta⸗ mentliche Exegeſe inne, der ihm nun für ſtändig übertragen iſt Stefan Löſch, ſchreibt das„Deutſche Volksblatt“, hat den Ruf eines tiefgründigen Wiſſenſchaftlers, anregenden Schriftſtellers und bedeutenden Reder. Der ungariſche Miniſterpräſident Gömbdös traf am Mon tagabend um 20.10 Ahr in Begleitung des italieniſchen Ge— ſandten in Budapeſt, Fürſt Colonna, und von mehreren un⸗ gariſchen Journaliſten in Rom ein. Gömbös wurde am Bahn⸗ hof in Rom von Muſſolini, Baron Aloiſi und hohen Behördenvertretern begrüßt und von einer Abordnung des 81. Infanterieregimentes mit Muſik empfangen. 00 1